Hausordnung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Götzens 2016/17 KINDERGARTEN

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1 Hausordnung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Götzens 2016/17 KINDERGARTEN Mit Unterschrift des Betreuungsvertrages bzw. der Anmeldung für das Betreuungsjahr erklären Eltern/bzw. Erziehungsberechtigte die Hausordnung zur Kenntnis genommen zu haben und diese einzuhalten. Die Einhaltung der Hausordnung ist verpflichtend. 1. Ziel der Kindergartenarbeit: Unser Ziel ist eine individuell auf das Kind abgestimmte, ganzheitliche Förderung der Kinder gemäß Tiroler Kinderbildung- und -betreuungsgesetz, dem österreichischen Bildungsrahmenplan und nach neuesten pädagogischen, didaktischen und methodischem Ansatz. Dies ist jedoch nur durch einen regelmäßigen Kindergartenbesuch möglich. 2. Öffnungszeiten: Unsere Einrichtung ist von Uhr durchgehend geöffnet. Die Kinder dürfen pro Tag maximal 9 h betreut werden. Von Uhr werden alle Kinder gesammelt in mehreren Gruppen betreut. Die Kinder müssen bis spätestens Uhr in den jeweiligen Gruppen anwesend sein. Zwischen und Uhr ist die Eingangstüre versperrt. 3. Schlaf-Ruhezeit: Von bis Uhr findet in der Kinderkrippe und im Kindergarten die Ruhezeit (Schlafen, Siesta) statt. Um die Kinder nicht zu stören, gibt es bei uns während dieser Ruhephase keine Abholzeit. Nur in vorher geklärten Ausnahmefällen können die Kinder während dieser Zeit abgeholt werden. 4. Kindergartenbeitrag: Bei der Aufnahme in den Kindergarten ist die gewünschte Betreuungszeit anzugeben. Die Tarife richten sich nach der Aufenthaltsdauer des Kindes im Kindergarten. Ein Wechsel der Betreuungszeiten während dem Betreuungsjahr ist zum Semester möglich. Ganztagesplätze können je nach Anzahl der verfügbaren Plätze vergeben werden. Der monatliche Kindergartenbeitrag wird per Erlagschein oder Dauerauftrag bezahlt. Etwaige Tarifänderungen sind vorbehalten. Ein Anspruch auf Erstattung von Kostenbeiträgen wegen Fehlzeiten des Kindes oder sonstiger Ausfallzeiten bzw. nicht erfolgter Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes besteht nicht. 5. Betreuungstarife: Der Betreuungstarif wird regelmäßig an den Index angepasst und kann sich dadurch erhöhen. Für Kinder in den letzten 2 Betreuungsjahren vor Schuleintritt werden für 10 Monate pro Betreuungsjahr 45 vom Land Tirol übernommen. Aktuelle Tarife entnehmen Sie bitte unserem Anmeldungsformular! Seite 1 von 6

2 6. Kaution/ Werkbeitrag: Um die Anmeldung des Kindes in unserer Einrichtung von Seiten der Eltern zu bestätigen, wird eine Kaution von 40 eingehoben. Diese ist vor Kindergartenbeginn zu entrichten. Die Kaution wird als Werk- und Ausflugsgeld im Kindergartenjahr verwendet. Die Kaution ist einmal jährlich zusätzlich zum monatlichen Kindergartenbetrag fällig. 7. Ferienzeiten: Unsere Betreuungseinrichtung bleibt an max. 25 Tagen pro Betreuungsjahr geschlossen. Die genauen Termine werden frühzeitig bekanntgegeben. Am letzten Tag vor den Weihnachtsferien, sowie am letzten Tag vor den Sommerferien schließen alle Kindergruppen um Uhr. Am Faschingsdienstag schließen alle Kindergruppen um Uhr. Wird die Kinderbetreuungseinrichtung auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder aus anderen zwingenden Gründen (Erkrankung mehrerer Mitarbeiterinnen) geschlossen, haben die Eltern keinen Anspruch auf Schadenersatz oder einen vergleichbaren Anspruch. 8. Anmeldung Notbetriebstage: An Fenstertagen und in den Semesterferien haben wir geöffnet, jedoch nur für jene Kinder, die angemeldet sind. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch Eintragung in die dafür vorgesehenen Listen an den jeweiligen Infotafeln der Kindergartengruppen. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. 9. Sommerbetreuung: Wir bieten allen bereits im Kindergarten gemeldeten Kindern eine Sommerbetreuung für 6 Wochen an. Die letzten beiden Augustwochen sind aufgrund der Grundreinigung des Kindergartens geschlossen. Die Anmeldung ist verpflichtend und Änderungen sind im Nachhinein aufgrund der Personaleinteilung nicht mehr möglich. Sie erfolgt schriftlich im Mai/Juni. Die Abrechnung erfolgt pro Woche im Vorhinein. Aktuelle Tarife entnehmen Sie bitte unserem Anmeldungsformular! 10. Kindergartenpflicht: Der Besuch des Kindergartens ist für Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, im Jahr vor dem Schuleintritt verpflichtend. Ein kindergartenpflichtiges Kind muss den Kindergarten im Jahr vor dem Schuleintritt an 4-5 Werktagen insgesamt mindestens Wochenstunden regelmäßig besuchen. Die gerechtfertigte Verhinderung des regelmäßigen Besuchs ist durch die Eltern nachzuweisen (z.b. Erkrankung, außergewöhnliches Ereignis). Gerechtfertigtes Fernbleiben über die oben genannten Gründe hinaus, ist analog zum Schuljahr mit den Haupt-, Weihnachts- und Osterferien und mit maximal 3 Wochen zusätzlichen Fernbleibens (z.b. Urlaub mit den Eltern) begrenzt. 11. Aufnahme in den Kindergarten: Der Kindergarten ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Tiroler Kinderbetreuungsgesetzes für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung allgemein zugänglich. Für die Aufnahme in den Kindergarten ist eine schriftliche Anmeldung des Kindes durch die Eltern erforderlich und muss am jeweils gesondert bekannt gegebenen Einschreibungstermin abgegeben werden. Kinder die erst im laufenden Kindergartenjahr 3 Jahre alt werden können nur aufgenommen werden, wenn freie Kindergartenplätze vorhanden sind. Der Einstieg ist am 1. des Folgemonats nach dem Geburtstag möglich. Die Sauberkeitserziehung muss abgeschlossen sein. Seite 2 von 6

3 12. Vergabe der verfügbaren Platzkapazitäten: Die Vergabe der Plätze in Kinderkrippe und Kindergarten erfolgt nach der Einschreibung in einer Sitzung der Vergabekommission nach folgender Priorität: 1. Kindergartenpflichtjahr (letztes Jahr vor Schuleintritt) 2. AlleinerzieherIn 3. Berufstätigkeit beider Eltern (Vorlage der Arbeitsbestätigung) 4. Besuch der Kinderkrippe im Haus 5. Nach dem Alter der Kinder 6. Geschwisterkinder in der Einrichtung 13. Gruppeneinteilung: Die Zuteilung ihres Kindes der jeweiligen Gruppe und der Betreuungspersonen erfolgt nach Reihung folgenden Kriterien: 1. Individuelle Bedürfnisse des Kindes 2. Altersstruktur der Gruppen 3. Aufteilung Mädchen-Buben 4. gewählter Tarif 5. Wunsch der Eltern 6. Inanspruchnahme des Kindergartentaxis 7. Anmeldung Mittagessen 14. Abmeldung/ Kündigung: Das Kind scheidet durch Abmeldung oder Ausschluss aus der Einrichtung aus. Die Kündigung bzw. Abmeldung der Betreuung Ihres Kindes hat jeweils bis zum 15. des Vormonats schriftlich zu erfolgen. Ihr Kind wird dann noch bis zum Ende des Folgemonats betreut. Ausschlussgründe vonseiten der Einrichtung sind z.b. Rückstand der Zahlungsverpflichtung! 15. Bringen und Abholen: Die Kinder können ab Uhr abgeholt werden. Jene Kinder, die nicht zur Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, müssen bis Uhr bzw Uhr abgeholt werden. Zwischen und Uhr findet keine Abholzeit statt! Die Nachmittagskinder können je nach vereinbarter Zeit bis spätestens Uhr bzw Uhr abgeholt werden. Wir bitten um Pünktlichkeit! Seite 3 von 6

4 16. Abholberechtigung: Werden die Kinder nicht von den bekanntgegebenen Personen abgeholt, muss dies vorher den Pädagoginnen mitgeteilt werden. Personen unter 16 Jahre sind nicht befugt, ein Kind abzuholen. Die Aufsichtspflicht der Betreuerinnen beginnt und endet mit der persönlichen Übergabe durch die Eltern oder eine abholberechtigte Person. 17. Verpflegung: Die Verpflegung der Kinder besteht aus: Jause am Vormittag (von den Eltern mitzugeben), ab 11.30/12.00 Uhr gemeinsames Mittagessen (nach Bedarf, hauseigene Köchin, Zusatzkosten von 4,50 pro Mahlzeit), Jause am Nachmittag (nach Bedarf, von den Eltern mitzugeben). Eine abwechslungs- und vitaminreiche Jause der Kinder ist sehr empfehlenswert. 18. Mittagszeit im Ruheraum: Wir bieten den Kindern die Möglichkeit in der Mittagszeit in unserem Ruheraum zu entspannen und zu schlafen. Jedes Kind hat sein eigenes Bett, Decke und Polster. Um Uhr halten alle Kinder im Kindergarten für mindestens 30 Minuten eine Ruhezeit (Siesta). Für diesen sensiblen Tagesabschnitt benötigt es eine gute Kommunikation zwischen Eltern und Pädagoginnen. Im Kindergarten gibt es aus diesem Grund zwischen und keine Abholzeit. 19. Abwesenheit: Wenn Ihr Kind unsere Einrichtung nicht besucht (z.b. Erkrankung), bitten wir telefonisch bis Uhr in der jeweiligen Gruppe Bescheid zu geben. 20. Rauchverbot: Im gesamten Kindergartenareal (einschließlich Terrassen, Garten und Parkplatz) herrscht absolutes Rauchverbot (dies gilt sowohl im Normalbetrieb, als auch bei Elternabenden, Festen und Feiern). 21. Eigentum: Eigene Spielsachen dürfen an den sogenannten Spielzeugtagen mitgenommen werden. Für mitgebrachte Spielsachen übernimmt die Einrichtung keine Haftung. Die Spielsachen der Einrichtung dürfen nicht mit nach Hause genommen werden. 22. Beschriftung: Wir bitten alle Eltern das Eigentum Ihrer Kinder zu beschriften (Kleidung, Wechselkleidung, Hausschuhe, Malschürze, Trinkflasche, ). 23. Erreichbarkeit: Die Eltern müssen telefonisch erreichbar sein, während das Kind unsere Einrichtung besucht. Falls ein Kind krank wird oder sich nicht wohl fühlt, werden die Eltern umgehend verständigt. Das Kind sollte so schnell wie möglich abgeholt werden. 24. Erkrankung: Kinder die erkrankt sind, dürfen die Einrichtung während der Dauer der Erkrankung nicht besuchen. Erkrankungen sind der Pädagogin unverzüglich unter Angaben des Krankheitsgrundes mitzuteilen. In einigen Fällen behalten wir uns vor, das Kind nur mit einer ärztlichen Bestätigung wieder aufzunehmen. Auch Pilz- und Lausbefall müssen sofort gemeldet werden. Seite 4 von 6

5 25. Medikamente: Medikamente (Tabletten, Salben, Spray,...) dürfen von uns nicht verabreicht werden. Wir bitten um Verständnis! 26. Zusammenarbeit mit den Eltern: Uns ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Einrichtung sehr wichtig. Für Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung, bitten jedoch um eine Terminvereinbarung mit der zuständigen Pädagogin und/oder Leiterin. 27. Beobachtung, Entwicklungsdokumentation- und gespräch: Durch den österr. Bildungsrahmenplan sind pädagogische Fachkräfte verpflichtet, jedes Kind gezielt und regelmäßig hinsichtlich seiner Entwicklung von der gruppenführenden Pädagogin bzw. im Weiteren von der hausinternen Sonderkindergartenpädagogin oder der ambulanten Sonderkindergartenpädagogin des Landes Tirol zu beobachten. Diese Beobachtungen werden anhand eines standardisierten Beobachtungsleitfaden erstellt und müssen schriftlich dokumentiert werden. Die gruppenführende Pädagogin informiert Eltern darüber in einem verbindlichen Entwicklungsgespräch. 28. Elternabende: Elternabende werden 2x im Jahr abgehalten und vorher angekündigt. Wir bitten Sie im Interesse Ihres Kindes dieses Informationsangebot anzunehmen! 29. Datenschutz & Verschwiegenheitspflicht: Alle MitarbeiterInnen (inkl. PraktikantInnen) unterstehen aufgrund des Datenschutzes der Verschwiegenheitspflicht. Sensible personenbezogene Daten werden versperrt aufbewahrt. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Daten (z.b. Telefonnummern) von uns weitergegeben werden dürfen. 30. Kontaktdaten: Änderung von Anschrift, telefonische Erreichbarkeit, Namensänderung usw. sind unverzüglich bei der pädagogischen Fachkraft oder Leiterin bekanntzugeben. 31. Versicherung: Die Kinder sind im Einrichtungsareal und bei allen Aktivitäten außerhalb der Einrichtung, die während der Betreuungszeit stattfinden, unfallversichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übergabe des Kindes an das Fachpersonal und endet bei Übergabe an die Eltern. Seite 5 von 6

6 Götzens, am Geschäftsführer der Kinderbetreuungseinrichtungen Götzens Bürgermeister Hans Payr Leitung Kindergarten Wachter Helga Leitung Kinderkrippe Elvira Tusch Seite 6 von 6

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