LAGEBILD MENSCHENHANDEL
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- Sabine Schwarz
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1 Offene Version Hinweise zur Nutzung der Dokumentvorlage LAGEBILD MENSCHENHANDEL 2003
2 Lagebild Menschenhandel 2003 Ansprechpartner: Pressestelle Öffentlichkeitsarbeit Bundeskriminalamt Stand:
3 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG 2 2 KURZLAGE 2 3 LAGE Gesamtdarstellung der Ermittlungsverfahren Opferstatistik Tatverdächtigenstatistik Deliktische Besonderheiten Anwerbung der Opfer Einreise der Opfer Gewalteinwirkung im Zusammenhang mit der Prostitutionsausübung Opferbedrohung Verbleib der Opfer Betreuung durch Fachberatungsstellen Geschätzte Gewinne/Vermögensabschöpfung 15 4 PERSPEKTIVE / HANDLUNGSBEDARF 16 Bundeskriminalamt Seite 1 von 17
4 1 EINLEITUNG Das Lagebild Menschenhandel wird in erster Linie für die polizeiliche Praxis erstellt. Es sollen Entwicklungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht dargestellt und bewertet werden. Damit wird vorrangig das Ziel verfolgt, Ansätze für polizeiliche Bekämpfungsmethoden zu gewinnen. Im Unterschied zur Polizeilichen Kriminalstatistik (Ausgangsstatistik) werden beim Lagebild Menschenhandel Daten aus der Eingangsstatistik wiedergegeben. Soweit die Einleitung und der Abschluss des Ermittlungsverfahrens im Erhebungszeitraum liegt, werden auch die Abschlussdaten des Verfahrens im Lagebild Menschenhandel berücksichtigt. In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden einzelne Fälle, im Lagebild hingegen auch komplexe Verfahren gezählt. Dies erklärt, warum die Zahlen aus beiden Statistiken nicht vergleichbar sind. Das Lagebild Menschenhandel basiert auf den Zulieferungen zu Ermittlungsverfahren, die die Polizei im Jahr 2003 wegen des Verdachts des Menschenhandels im Sinne der 180 b (Menschenhandel) und 181 (Schwerer Menschenhandel) StGB eingeleitet hat. Im Rahmen einer bundesweiten Sachbearbeitertagung im Deliktsbereich Menschenhandel am 28./ in Neuss wurde beschlossen, auch Straftaten zum Nachteil deutscher Opfer zu erfassen. Aufgrund dieser Änderung ist das Lagebild 2003 in Teilbereichen nicht mehr mit früheren Jahren vergleichbar. Bei gesonderten Berechnungen wird dies mit einer Fußnote bzw. im Text erläutert. 2 KURZLAGE Im Jahr 2003 wurden insgesamt 431 Ermittlungsverfahren gezählt (einschließlich zum Nachteil deutscher Opfer), davon 346 Verfahren zum Nachteil ausländischer Opfer. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber den Vergleichszahlen des Vorjahres um ca. 20%. Korrespondierend hiermit stieg auch die Anzahl der Opfer (um ca. 37 %) und der Tatverdächtigen (um ca. 35 %). Wie im Lagebild Menschenhandel 2002 prognostiziert, hat die Anzahl der rumänischen Opfer mit ca. sechs Prozentpunkten (Steigerung um 96 Opfer) stark zugenommen. Der Anteil bulgarischer Opfer bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Beachtlich ist der Rückgang der litauischen Opfer. Insgesamt ist die Opferbelastungszahl für Litauen und Lettland im Vergleich zu anderen Staaten jedoch hoch. Das Alter der Opfer bewegt sich, wie in den Jahren zuvor, überwiegend zwischen 18 und 25 Jahren. Der Anteil der minderjährigen Opfer ist nach wie vor mit ca. 5 % sehr gering. Damit Seite 2 von 17 Bundeskriminalamt
5 findet sich auch in diesem Jahr kein Anhalt dafür, dass die Opfer immer jünger werden. Die Mehrzahl der minderjährigen Opfer stammt aus Deutschland und Bulgarien. Auch im Jahr 2003 war der Anteil der deutschen Tatverdächtigen mit ca. 40 % relativ hoch. Anzumerken ist, dass ca. 20 % der deutschen Tatverdächtigen nicht in Deutschland geboren sind. Die Gewalteinwirkung mit dem Ziel, die Opfer der Prostitution zuzuführen bzw. sie in der Prostitution zu halten, hat mit ca. 12 Prozentpunkten eine deutliche Zunahme gegenüber dem Jahr 2002 erfahren. In 19 Ermittlungsverfahren wurden insgesamt ca. 2,5 Mio. illegale Vermögenswerte abgeschöpft; dies bedeutet eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr um ca. 5 %. Bundeskriminalamt Seite 3 von 17
6 3 LAGE 3.1 Gesamtdarstellung der Ermittlungsverfahren Für das Jahr 2003 wurden Angaben zu insgesamt 431 Ermittlungsverfahren, davon 346 Ermittlungsverfahren mit nichtdeutschen (und teilweise auch deutschen) Opfern (2002: 289) und 85 Ermittlungsverfahren mit ausschließlich deutschen Opfern zugeliefert. Die Anzahl der mit dem Vorjahr vergleichbaren Ermittlungsverfahren ist somit gegenüber dem Jahr 2002 um 19,7 % gestiegen. Schaubild 1 Anzahl der Ermittlungsverfahren Die Bundesarbeitsgruppe Frauenhandel hatte im Jahr 2000 ein Forschungsprojekt zur Feststellung der Gründe für die seinerzeit tendenziell rückläufigen Verfahrenszahlen initiiert. Das durch das Bundesinnenministerium genehmigte Projekt "Verfahrenszahlen Menschenhandel" wurde vom Max-Planck-Institut Freiburg in Zusammenarbeit mit der Kriminologischen Zentralstelle Wiesbaden durchgeführt. Der Abschlussbericht wird voraussichtlich im August 2004 vorliegen. Seite 4 von 17 Bundeskriminalamt
7 3.2 Opferstatistik Im Jahr 2003 wurden insgesamt 1235 Opfer des Menschenhandels registriert. Die Anzahl der nichtdeutschen Opfer betrug 1108 (2002 : 811). Dies entspricht bei den nichtdeutschen Opfern einem Anstieg von 36,6 %. Der Anteil der deutschen Opfer an der Gesamtzahl beträgt 10,3 % (127 Opfer). Zu 306 Ermittlungsverfahren wurde jeweils nur ein Opfer gemeldet. In neun Ermittlungsverfahren wurden mehr als 20 Opfer registriert. Bei neun Opfern wurde das Geschlecht nicht gemeldet, acht waren männlich. Die Nationalitäten der Opfer werden in der nachfolgenden Tabelle 1 dargestellt: Tabelle 1 Nationalität der Opfer 2003 MOE-Staaten* Jahr Anzahl % Anzahl % ,0% ,3% Differenz der Anzahl 2002/ Russland Rumänien Bulgarien Ukraine Polen Lettland Litauen ,7% 11,6% 10,4% 8,3% 7,4% 5,2% 5,0% ,6% 5,8% 11,2% 10,6% 10,1% 3,0% 14,7% übriges EUROPA ,3% 8 1,0% Deutschland ,3% k.a. k.a. k.a. AFRIKA 35 2,8% 35 4,3% + / - Nigeria ASIEN ,8% 2,9% ,6% 3,4% Thailand 10 0,8% 11 1,4% - 1 AMERIKA 16 1,3% 11 1,4% + 5 SONSTIGE 21 1,7% 21 2,6% + / - unbekannt 20 1,6% 15 1,9% - 5 Insgesamt % % *Unter MOE-Staaten wurden folgende Staaten erfasst: Bulgarien, Estland, Republik Jugoslawien, Lettland, Litauen, Republik Moldau, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Weißrussland. Bundeskriminalamt Seite 5 von 17
8 Wie in den Jahren zuvor kommt die weitaus überwiegende Anzahl der Opfer (80 %) aus den mittel- und osteuropäischen (MOE-) Staaten. Der Vergleichswert zum Vorjahr (Anteil ohne deutsche Opfer im Jahr 2002: 87,3 %) beträgt 89,2 %. Die bereits im Jahr 2002 festgestellte hohe Anzahl russischer Opfer ist im Erhebungszeitraum nochmals um ca. acht Prozentpunkte gestiegen. Bestätigt hat sich die im Jahr 2002 prognostizierte Zunahme rumänischer Opfer. Der Anteil der bulgarischen Opfer hat sich auf hohem Niveau gefestigt. Bei den lettischen Opfern wurde - nachdem im Jahr 2002 ein Rückgang festgestellt werden konnte - wieder ein Anstieg registriert. In der nachfolgenden Tabelle 2 wird die Opferbelastungszahl nach Herkunftsstaaten dargestellt, bezogen auf die Anzahl der weiblichen Opfer im Verhältnis zur Anzahl der Frauen in der Altersgruppe der 15- bis 30-Jährigen im jeweiligen Herkunftsland. Seite 6 von 17 Bundeskriminalamt
9 Tabelle 2 Opferherkunft im Verhältnis zur Bevölkerung Herkunftsstaat der Opfer Opferanzahl Gesamtbevölkerung* weibl. Bevölkerungsgruppe Jahre OBZ** Gesamt weibl Jahre "in 1.000" Russland ,2 Rumänien ,3 Bulgarien ,7 Deutschland ,5 Ukraine ,6 Polen ,7 Lettland ,1 Litauen ,8 * Quelle: Statistisches Jahrbuch 2002 für das Ausland, Statistisches Bundesamt Wiesbaden ** OBZ: Opferbelastungszahl der weiblichen Altersgruppe Jahre pro Einwohnerinnen der gleichen Altersgruppe. Lettland ist damit in Relation zur Anzahl der weiblichen Bevölkerung im Alter zwischen 15 und 30 Jahren der am stärksten von Menschenhandelsdelikten in Deutschland betroffene Staat. Statistisch gesehen wurden 22,1 von lettischen Frauen im Alter zwischen 15 und 30 Jahren allein in Deutschland Opfer des Menschenhandels. Die zweit höchste Opferbelastungszahl haben litauische Frauen mit 12,8, gefolgt von bulgarischen Frauen mit 12,7. Bundeskriminalamt Seite 7 von 17
10 Tabelle 3 Altersstruktur der Opfer Altersgruppen Jahre Jahre Jahre > 24 Jahre unbekannt gesamt N % N % N % N % N % N Gesamt 60 4, , , , , Russland 1 0, , , , ,1 317 Rumänien 7 4, , , , ,7 143 Bulgarien 11 8, , , ,0 6 4,7 128 Deutschland 14 11, , , ,4 3 2,4 127 Ukraine 1 0, , , ,1 10 9,7 103 Polen 5 5, , , ,1 1 1,1 91 Lettland 1 1, , , ,4 2 3,1 64 Litauen , , ,0 6 9,7 62 Die vorstehende Tabelle belegt erneut, dass nur ein geringer Anteil der Frauen minderjährig ist (60 = 4,8 % von insgesamt 1235 Opfern). Bei den minderjährigen Opfern dominieren deutsche und bulgarische Opfer. 3.3 Tatverdächtigenstatistik 2003 wurden 1110 Tatverdächtige registriert. Betrachtet man die Ermittlungsverfahren zum Nachteil ausschließlich ausländischer Opfer (Vergleichbarkeit zum Vorjahr), so wurden 990 Tatverdächtige festgestellt. Dies bedeutet einen Anstieg von 20,6 % gegenüber dem Jahr 2002 (821 Tatverdächtige). 1 Die Einteilung der Gruppen in Tabelle 4 wurde analog der Polizeilichen Kriminalstatistik vorgenommen. Seite 8 von 17 Bundeskriminalamt
11 Bei den Tatverdächtigen dominieren weiterhin deutsche Staatsangehörige (39,4 %). Ihr Anteil liegt damit in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Von den insgesamt registrierten 437 deutschen Tatverdächtigen sind 87 nicht in Deutschland geboren. Dies entspricht einem Anteil von 19,9 % an den deutschen Tatverdächtigen und einem Anteil von 7,8 % an der Gesamtheit der in 2003 registrierten Tatverdächtigen. Die häufigsten Geburtsländer der im Ausland geborenen deutschen Tatverdächtigen sind Russland (28), Türkei (18), Kasachstan (10) und Polen (10). Die Anzahl der Tatverdächtigen aus den MOE-Staaten beträgt 340 (30,6 %). Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil um 4,4 % gesunken. Mit einem Anteil von 6,2 % liegen die bulgarischen noch vor den russischen Tatverdächtigen (5,3 %). In 213 Ermittlungsverfahren wurde jeweils nur ein Tatverdächtiger gemeldet. In 13 Verfahren richteten sich die Ermittlungen gegen mehr als zehn Tatverdächtige. Im Zusammenhang mit den Verfahren, in denen deutsche Opfer betroffen sind, kann festgestellt werden, dass die ermittelten Tatverdächtigen überwiegend die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Weiter ist aus den Sachverhaltsschilderungen zu entnehmen, dass zwischen den Tatverdächtigen und den Opfern oftmals eine persönliche Vorbeziehung existierte. Bundeskriminalamt Seite 9 von 17
12 Tabelle 4 Nationalität der Tatverdächtigen BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Jahr Anzahl % Anzahl % ,4% ,6% Differenz der Anzahl 2002/ Geburtsort nicht in Deutschland 87 7,8% 54 6,6% + 33 MOE-Staaten* ,6% ,0% + 53 Bulgarien Russland Rumänien Polen Litauen ,2% 5,3% 4,3% 3,5% 2,9% ,3% 2,6% 3,7% 4,3% 8,2% übriges EUROPA ,8% ,2% + 95 Türkei ,4% 84 10,2% + 65 AFRIKA 26 2,3% 13 1,6% + 13 Nigeria 9 0,8% 7 0,9% + 2 ASIEN 30 2,7% 19 2,3% + 11 Thailand 6 0,5% 7 0,9% - 1 AMERIKA 5 0,5% 4 0,5% + 1 SONSTIGE 52 4,7% 48 5,8% + 4 unbekannt 43 3,9% 44 5,4% - 1 Insgesamt % % *Unter MOE-Staaten wurden folgende Staaten erfasst: Bulgarien, Estland, Republik Jugoslawien, Lettland, Litauen, Republik Moldau, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Weißrussland. Seite 10 von 17 Bundeskriminalamt
13 Tabelle 5 Geschlechtsstruktur der Tatverdächtigen Jahr gesamt Geschlecht unbekannt Tatverdächtige Geschlecht bekannt männlich Geschlecht bekannt weiblich Anzahl Anzahl % Anzahl % Anzahl % ,0% ,7% ,3% ,1% ,5% ,5% ,2% ,0% ,0% ,2% ,8% ,2% ,0% ,9% ,1% ,8% ,4% ,6% ,4% ,3% ,7% Von 226 weiblichen Tatverdächtigen haben 90 die deutsche, 17 die polnische, 16 die russische und 15 die bulgarische Staatsangehörigkeit. Die weiblichen Tatverdächtigen waren vorher häufig selbst Prostituierte. Sie werben nunmehr im Heimatland Frauen an oder vermitteln bzw. beaufsichtigen sie in Bordellen. 3.4 Deliktische Besonderheiten Anwerbung der Opfer Von den insgesamt 1235 Opfern des Menschenhandels aus dem Jahr 2003 liegen zu 933 Angaben zur Anwerbung vor (Mehrfachnennungen möglich). Davon wurden 420 Opfer (45,0 %) über den tatsächlichen Grund der Einreise getäuscht. 283 Frauen (30,3 %) wurden professionell, z.b. durch Künstleragenturen oder über Zeitungsinserate, angeworben. Bei 81 Frauen (8,7 %) wurde bei der "Anwerbung" Gewalt angewandt. 301 Frauen (32,3 %) waren mit der Prostitutionsausübung einverstanden. Bundeskriminalamt Seite 11 von 17
14 Schaubild 2 Anwerbung der Opfer Täuschung Professionell Gewalt Einverständnis Zu 580 Opfern liegen Angaben darüber vor, ob diese bereits vor ihrer Anwerbung der Prostitution nachgegangen sind. Danach waren 136 Frauen (23,5 %) bereits zuvor als Prostituierte tätig Einreise der Opfer Zum rechtlichen Status beim Grenzübertritt liegen in Bezug auf 993 Opfer Angaben vor. Hiernach erfolgte bei 580 Opfern (58,4 %) die Einreise legal, 413 Frauen (41,6 %) passierten die Grenze illegal. Zur Art der Einreise liegen zu 886 Opfern Angaben vor. Davon reisten 531 (59,9 %) mittels Bus oder Zug nach Deutschland ein. Bei 273 (30,8 %) erfolgte der Grenzübertritt mit dem PKW, 53 Opfer (6,0 %) reisten mit dem Flugzeug nach Deutschland ein. Die Einreise der Frauen erfolgt überwiegend legal, so dass grenzpolizeiliche Maßnahmen hier in der Regel wenig erfolgversprechend sind. Insbesondere die Opfer aus den im Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Staaten und den assoziierten Staaten reisten zum überwiegenden Teil legal ein Gewalteinwirkung im Zusammenhang mit der Prostitutionsausübung Unter dem Begriff der Gewalteinwirkung wird sowohl die physische als auch die psychische Einwirkung erfasst, mit der die Opfer zur Aufnahme bzw. Fortführung der Prostitution gezwungen wurden. Zu 827 der insgesamt 1235 Opfer liegen solche Angaben vor. Bei 437 Opfern (52,8 %) wurde Gewalt angewandt. Dies entspricht einem Anstieg von 11,5 Prozentpunkten gegenüber dem Jahr 2002 (41,3 %). Seite 12 von 17 Bundeskriminalamt
15 Bezogen auf den Anteil der Frauen, zu denen Angaben hinsichtlich der Gewaltanwendung vorliegen, ergeben sich für die Hauptherkunftsstaaten folgende Prozent werte: Russland 67,0 %, Ukraine 66,7 %, Litauen 57,1 %, Rumänien 46,7 %, Bulgarien 46,7 %, Polen 39,7 %. Die Androhung von Repressalien gegenüber dem Opfer und dessen Familie nach Rückkehr in das Herkunftsland stellt nach wie vor eine der häufigsten Arten der Bedrohung dar. Hierbei wird durch die Täter immer wieder auf die russische oder polnische "Mafia" im Hintergrund verwiesen. Einem Opfer wurde beispielsweise damit gedroht, es im Wald umzubringen. Anderen Opfern wurde damit gedroht, sie in einem Fahrzeug in die "Luft zu sprengen". Ein Opfer wurde nach Anwendung von körperlicher Gewalt und dem Verabreichen von Betäubungsmitteln zur Straßenprostitution gezwungen. Häufig werden die Frauen durch Vergewaltigung (auch Vergewaltigungen durch mehrere Männer gleichzeitig) und durch massive körperliche Gewalt (Ausdrücken von Zigaretten auf der Haut, Ausschlagen von Zähnen, etc) gefügig gemacht Opferbedrohung Die Einflussnahme der Täter auf die Aussagebereitschaft der Opfer durch Bedrohung nach Rückkehr in ihre Heimat bzw. durch Bedrohung der Angehörigen wurde im Rahmen der Lagebilderstellung bei den Polizeidienststellen erfragt. Lediglich zu 592 von 1235 Opfern liegen Angaben vor. Von den 592 Opfern wurden 177 (29,9 %) zur Beeinträchtigung ihrer Aussagebereitschaft bedroht. Bundeskriminalamt Seite 13 von 17
16 3.4.5 Verbleib der Opfer In der nachfolgenden Tabelle wird der Verbleib der Opfer dargestellt. Die Anzahl der deutschen Opfer (127) wurde nicht in die Berechnung einbezogen. Tabelle 6 Verbleib der Opfer Gesamt Verbleib unbekannt Verbleib bekannt Jahr Abschiebunsung Rückkehr genschutz Auswei- Freiw. Pol. Zeu- Duldung Sonstiges N % N % N % N % N % N % N % ,5 784 / 60,9 69 5, ,5 34 2, , ,9 584 / 52,7 51 4, ,8 29 2, , ,3 524 / 56,2 53 5, ,2 20 2, , , , , , ,0 14 2,2 50 8, , , , , ,0 27 4,2 57 8, , , , , ,7 33 4, , , , , , ,2 21 3, , , , , , ,9 35 5, , , , , , ,3 31 2, ,4 "Unbekannt bedeutet, dass keine Angaben zu dieser Frage zugeliefert wurden bzw. den sachbearbeitenden Dienststellen der Verbleib der Opfer nicht bekannt ist. Teilweise liegen zu Opfern nur Informationen aus der Asservatenauswertung bzw. aus der Überwachung der Telekommunikation vor. Bei der Duldung werden keine Aussagen über die Dauer der Maßnahme getroffen. Eine zunächst geduldete Person kann nach einer gewissen Frist abgeschoben werden oder sie reist freiwillig aus. Daneben kann eine Duldung auch in einen festen Aufenthaltsstatus umgewandelt werden. Aufgrund des Erfassungsmodus kann dies im Lagebild Menschenhandel nicht abgebildet werden. Unter "Sonstiges wurden Heirat, Asylantrag oder Verbleib in Deutschland aus anderen Gründen erfasst. Seite 14 von 17 Bundeskriminalamt
17 3.4.6 Betreuung durch Fachberatungsstellen Auffällig ist unverändert der Zusammenhang zwischen Opferbetreuung und der Erteilung einer Duldung. Von 229 betreuten Opfern haben 104 (45,4 %) eine Duldung erhalten. Dagegen erhielten von 672 nicht betreuten Opfern nur 24 (3,6 %) eine Duldung. Tabelle 7 Opfer Zusammenhang zwischen Opferbetreuung und Duldung Anzahl (N) in % mit Betreuung - mit Duldung - ohne Duldung ohne Betreuung darunter - mit Duldung - ohne Duldung ,4 11,5 13,9 74,6 2,7 71,9 Gesamt 901* 100,0 * Die Zahl der deutschen Opfer wurde nicht einberechnet. Zu 207 Opfern lagen keine Angaben vor. 3.5 Geschätzte Gewinne/Vermögensabschöpfung Bei der Betrachtung der Gewinne und der Maßnahmen der Vermögensabschöpfung muss berücksichtigt werden, dass im Lagebild Menschenhandel nur im Berichtszeitraum eingeleitete Ermittlungsverfahren erfasst werden und Maßnahmen der Gewinnabschöpfung mögliche r- weise in einem späteren Verfahrenszeitraum durchgeführt werden, der im Lagebild nicht mehr abgebildet ist. Zu 93 der insgesamt 431 gemeldeten Verfahren wurden Angaben über geschätzte illegal erlangte Gewinne gemacht. Hieraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 12.5 Mio.. In 19 Ermittlungsverfahren wurden insgesamt ca. 2.4 Mio. illegal erlangte Vermögenswerte abgeschöpft. Bundeskriminalamt Seite 15 von 17
18 4 PERSPEKTIVE / HANDLUNGSBEDARF Eine neue Herausforderung für die Bekämpfung des Menschenhandels stellt die EU- Osterweiterung dar. Mit Lettland, Litauen und Polen sind Staaten der EU beigetreten, aus denen eine hohe Anzahl von Opfern und Tätern des Menschenhandels in Deutschland stammt. Der Wegfall des illegalen Aufenthaltsstatus der angetroffenen Prostituierten erschwert für die kontrollierenden Behörden zunehmend das Erkennen von Fällen des Menschenhandels. Insbesondere entfällt die Möglichkeit der vorläufigen Festnahme wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz und somit die Möglichkeit der "Isolierung" der Frauen. Die Gewinnung von Opferzeuginnen wird hierdurch erheblich beeinträchtigt. Es ist beabsichtigt, die Folgen der EU-Osterweiterung einschließlich des polizeilichen Handlungsbedarfs im Rahmen der bundesweiten Sachbearbeitertagung im Herbst 2004 ausführlich zu erörtern. Dabei werden auch gewerbe- und steuerrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Genehmigung von Bordellbetrieben und der Besteuerung von Prostituierten zu berücksichtigen sein. Der Europäische Rat hat im Jahr 2002 einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Menschenhandels (2002/629/JI) gefasst. Dieser nimmt Bezug auf das Zusatzprotokoll der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels in Ergä n- zung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität. In der Definition der Vereinten Nationen ist "Menschenhandel" weiter gefasst und beinhaltet nicht nur die sexuelle Ausbeutung, sondern auch die Ausbeutung der Arbeitskraft. Der Rahmenbeschluss der EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Ausbeutung der Arbeitskraft als "Menschenhandel" unter Strafe zu stellen. Die Vorgaben sind durch die Mitgliedstaaten bis zum in nationales Recht umzusetzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wird derzeit im Deutschen Bundestag behandelt. Im Rahmen der Beratungen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages hat die CDU- CSU-Fraktion einen Antrag zu diesem Gesetzentwurf eingebracht, der eine Bestrafung der Freier vorsieht, wenn sie zumindest damit gerechnet und billigend in Kauf genommen haben, dass sie sich die durch eine Straftat des Menschenhandels geschaffene Lage des Opfers zunutze machen. Mit einer solchen Gesetzesänderung soll eine Verringerung der Nachfrage und damit auch der Gewinne auf Täterseite erreicht werden. Es wird erwartet, dass in Folge der Rechtsänderungen auch organisatorische, strategische und taktische Konsequenzen für die Strafverfolgung zu erörtern sein werden. Die Finanzierung des Aufenthaltes und Unterhaltes von Opferzeuginnen des Menschenha n- dels gestaltet sich nach wie vor problematisch. Kostenträger der Leistungen zum Lebensunterhalt sind ausschließlich die Sozialämter. Das Problem für die Polizei besteht häufig darin, eine Sozialbehörde zu finden, die sich nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) bzw. dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für zuständig erklärt. Bedauerlicherweise wird die "Handreichung für Sozialämter" der Bundesarbeitsgruppe Frauenhandel in den Bundesländern immer noch unterschiedlich angewandt. Inzwischen hat Rheinland- Pfalz einen entsche i- Seite 16 von 17 Bundeskriminalamt
19 denden Schritt in die richtige Richtung vollzogen und einen Haushaltstitel von Euro zur Finanzierung von Opferzeuginnen bereit gestellt. Erste Reaktionen sind überaus positiv, da die Arbeit der Polizeibehörden vereinfacht und Rechtsklarheit geschaffen wurde. Die personelle und finanzielle Ausstattung von Fachberatungsstellen ist nach wie vor verbesserungsfähig, insbesondere im Hinblick auf eine sachgerechte psycho-soziale Betreuung der Opfer. Bundeskriminalamt Seite 17 von 17
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