L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
|
|
- Cornelius Tiedeman
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Fenster aus Kunststoff Bauvorhaben: Wohnbebauung mit 12 Wohneinheiten, Stiftingtalstraße Graz Baukörper 261/2 Baukörper 261/3 Auftraggeber: Fertig - und Massivbau GesmbH Schwarzenberggasse 44 A-8010 Graz Planer: architekturbüro mmhaas architektin di marlies maria haas Gartengasse 19 A-8010 Graz Abgabeort: Abgabetermin: architekturbüro mmhaas architektin di marlies maria haas Gartengasse 19 A-8010 Graz um 12:00 Uhr Angebotssumme Geprüfte Summe G e s a m t s u m m e EUR...,.. EUR..., ,00 % Umsatzsteuer EUR...,.. EUR...,.. Angebotssumme EUR...,.. EUR...,.. Bieter (fa. Unterfertigung), Ort, Datum Prüfer, Ort, Datum
2 Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff / Sonnenschutz Seite: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ANGEBOTSBESTIMMUNGEN Die Form der Angebote wird wie folgt geregelt: Der vom Ausschreiber erstellte Vordruck ist in jedem Fall rechtsgültig unterfertigt abzugeben. Ist aus der Sicht des Bewerbers oder Bieters eine Berichtigung der Ausschreibung (dazu zählt auch ein etwaiger SiGe-Plan) erforderlich, so hat dieser grundsätzlich 14 Tage vor Ende der Angebotsfrist dies dem Auftraggeber mitzuteilen A DATENTRÄGERAUSTAUSCH Ein Datenträgeraustausch gemäß ÖNORM ist zulässig, wenn der Bieter vom Ausschreiber einen Datenträger mit dem Ausschreibungs-Leistungsverzeichnis erhalten hat. Macht der Bieter von der Möglichkeit der Abgabe eines Datenträgers Gebrauch, ist die Abgabe eines eigenen automationsunterstützt und rechtsgültig unterfertigten Leistungsverzeichnisses des Bieters anstelle des auf den Vordrucken des Ausschreibers erstellten Angebotes zulässig. Der Mindestinhalt des gedruckten Angebotsleistungsverzeichnisses muss den Bestimmungen der ÖNORM entsprechen. Der Datenträger wird vom Ausschreiber eingelesen. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten, einschließlich technischer Probleme beim Einlesen des Datenträgers wird vereinbart: -Das Angebot wird vorläufig auf Grund des abgegebenen schriftlichen Leistungsverzeichnisses protokolliert. -Der fehlerhafte oder unlesbare Datenträger wird vom Bieter innerhalb einer vom Ausschreiber festgesetzten, angemessenen Frist durch einen mangelfreien ersetzt. -Gelingt es dem Bieter nicht, einen dem gedruckten Angebot entsprechenden mangelfreien Datenträger fristgerecht vorzulegen, der den Bestimmungen der ÖNORM entspricht und auch tatsächlich vom Ausschreiber eingelesen werden kann, ist der Ausschreiber zu einer ersatzweisen Behebung dieses Mangels auf Kosten des Bieters berechtigt. Hat der Bieter sein Angebot auf dem Vordruck des Ausschreibers abgegeben, ist die Abgabe eines Datenträgers nicht erforderlich. Datenträger: CD ROM / keine Disketten zulässig C KOPIEN/DRUCKE ZULÄSSIG Das Angebot kann auf den Vordrucken des Ausschreibers oder inhaltlich identen Kopien oder eigenen EDV-Ausdrucken mit komplettem Langtext erstellt werden. Bei Widersprüchen zwischen Vordruck und Kopie gilt der Vordruck des Ausschreibers Ein Angebot gilt unbeschadet etwaiger Vorschriften in Gesetzen und Verordnungen, oder etwaiger Bestimmungen in der ÖNORM als vollständig, wenn es folgende Angaben und Unterlagen enthält: A VOLLSTÄNDIGKEIT DES ANGEBOTES Angaben des Bieters in allen vom Ausschreiber vorgesehenen Preisfeldern im Leistungsverzeichnis und in etwaigen beigeschlossenen Formularen, sowie sonstige in der Ausschreibung verlangte Nachweise und Beilagen zum Angebot Bei rechnerisch fehlerhaften Angeboten, die nach rechtlichen oder sonstigen Bestimmungen berichtigt wurden, wird wie folgt vorgegangen: C VORREIHEN KORRIGIERTER ANGEBOTE ERFOLGT Eine Vorreihung infolge Berichtigung eines Rechenfehlers erfolgt Folgende Interpretations- und Korrekturregeln gelten als vereinbart: A EINHEITSPREISANTEILE,KORREKTUR Die Zeichen - und / gelten als Null. Dies gilt auch für Einheitspreise. Wenn einer von zwei Einheitspreisanteilen fehlt und der andere Preisanteil kleiner als der Einheitspreis ist, gilt die Differenz als fehlender Einheitspreisanteil. Wenn der angegebene Preisanteil größer ist als der Einheitspreis, wird der angegebene Preisanteil auf die Höhe des Einheitspreises korrigiert; der fehlende Einheitspreisanteil gilt dann als Null. Wenn beide Einheitspreisanteile fehlen und der Einheitspreis angegeben ist, wird jeder Einheitspreisanteil mit der Hälfte des Einheitspreises angesetzt. Liegt die Summe der Einheitspreisanteile über oder unter dem Einheitspreis, erfolgt eine Korrektur der Preisaufgliederung gemäß ÖNORM Für Nachlässe oder Aufschläge gilt: C NACHLÄSSE AUFSCHLÄGE M.BEDINGUNGEN Nachlässe oder Aufschläge, die an Bedingungen geknüpft sind, gelten nur dann als angeboten, wenn die Bedingungen eindeutig und unmissverständlich aus einem Begleitschreiben zum Angebot hervorgehen und diese daher bei der Angebotsöffnung protokolliert werden können. Eine nachträgliche schriftliche Aufklärung zu unklaren bedingten Nachlässen oder Aufschlägen ist nicht zulässig. Unklare Nachlässe oder Aufschläge gelten als nicht angeboten D SKONTI OHNE ZAHLUNGSFRIST ALS NACHLASS Ohne Zahlungsfrist angebotene Skonti gelten als unbedingte Preisnachlässe Alternativ- und Abänderungsangebote sind als solche zu kennzeichnen und als eigene Ausarbeitung einzureichen.
3 Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff / Sonnenschutz Seite: 3 Von den Bestimmungen der Ausschreibung abweichende Geschäftsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Bieters, die auf etwaigen Geschäftspapieren oder standardisierten Beilagen des Bieters aufscheinen, dürfen nur im Rahmen eines Alternativangebotes verwendet werden A ALTERNATIVANGEBOT GLEICHWERTIGKEIT Hinsichtlich des Nachweises der Gleichwertigkeit von Alternativangeboten gilt: 81 BVerG. Bei Alternativangeboten ist die neue Anbotssumme auszuweisen. Von den Bestimmungen der der Ausschreibung abweichende Angebotsbedingungen, wie allgemeine Geschäftsbedingungen (Zahlungs-, und Lieferbedingungen), dürfen nur in einem Alternativanbot enthalten sein Nachweis für das Vorliegen der einschlägigen Befugnis, dass der Bieter nach den Vorschriften seines Herkunftslandes befugt ist, die konkrete Leistung zu erbringen B Z NACHWEIS DER EIGNUNG Im Zuge der Angebotsprüfung kann der Auftraggeber zum Nachweis der Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit die Unterlagen nach ÖNORM A 2050 Abschnit verlangen. Diese Unterlagen sind innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung vorzulegen Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden verlangt: A LA FINANZAMT Letztgültige Lastschriftanzeige des Finanzamtes B KONTO SVA Letztgültiger Kontoauszug von Sozialversicherungsanstalten und sonstigen Kassen für Sozialbeiträge Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit werden verlangt: B REFERENZLISTE Referenzliste der in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, über deren Ausführung mit Angabe des Ortes, der Zeit und des Wertes der Leistungserfüllung sowie der Auftraggeber; sofern davon Leistungen in Arbeitsgemeinschaft erbracht wurden, ist der Anteil des Unternehmers an der Leistungserbringung anzugeben Zum Nachweis oder zur Beurteilung der Zuverlässigkeit werden verlangt B ERKLÄRUNG DES UNTERNEHMERS Erklärung des Unternehmers, in welcher er ausdrücklich seine Zuverlässigkeit, das Nichtzutreffen eines laufenden Insolvenzverfahrens sowie seine strafrechtliche und arbeitsrechtliche Unbescholtenheit bestätigt Ergänzende Bestimmungen zu den geforderten Nachweisen: B NACHWEISE BEI AUFFORDERUNG Sämtliche Nachweise sind bei Aufforderung durch den Ausschreiber vorzulegen. Frist: 8 Tage Die Wahl des Angebotes für den Zuschlag erfolgt nach folgenden Zuschlagskriterien: D ZUSCHLAGSKRITERIUM ANGEBOTSPREIS Ausschließlich nach dem Angebotspreis In Umsetzung der Bestimmungen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) besteht die Ausschreibung aus dem Leistungsverzeichnis, etwaigen Beilagen, und aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) sowie der Unterlage für spätere Arbeiten A SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ Maßnahmen im SiGe-Plan sind verbindlich. Der SiGe-Plan ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen. Kosten für Maßnahmen, die der Bieter gemäß SiGe-Plan durchzuführen hat, sind, soweit das Leistungsverzeichnis dafür keine Positionen der Unterleistungsgruppe Baustellengemeinkosten im Einzelnen enthält, in den allgemeinen Sammelpositionen der Unterleistungsgruppe Zusammenfassung der Baustellengemeinkosten einkalkuliert. Ebenso sind darin Kosten enthalten, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von eigenen Arbeitnehmern auf Grund rechtlicher Vorschriften erforderlich sind, wenn diese nicht als Nebenleistungen in anderen Positionen einkalkuliert sind. Die im SiGe-Plan oder im Leistungsverzeichnis festgelegten Rahmentermine sind für das Angebot verbindliche Vorgaben. Die genauen Ausführungsfristen werden vom Auftraggeber in Abstimmung mit dem Baustellenkoordinator und im Einvernehmen mit den ausführenden Firmen festgelegt. Etwaige Erschwernisse aus solchen Terminfestlegungen innerhalb des Rahmenterminplanes sind einkalkuliert UMSTÄNDE DER LEISTUNGSERBRINGUNG Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die
4 Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff / Sonnenschutz Seite: 4 Einheitspreise der zutreffenden Positionen einkalkuliert B TERMINPLAN EINVERNEHMLICH Für Zwischentermine wird nach Auftragserteilung einvernehmlich ein verbindlicher Terminplan erstellt X Z AUSFÜHRUNGSFRISTEN Vor Vertragsabschluss werden einvernehmlich Arbeitsbeginn, Projektdauer und Zwischenfristen in einem Ablaufplan festgelegt, deren Einhaltung Voraussetzung für die Auftragserteilung ist und somit Vertragsbestandteil wird. Weitere, von der örtlichen Bauaufsicht im Zuge der Projektabwicklung notwendige und schriftlich angegebene Zwischentermine sind verbindlich einzuhalten. Voraussichtlicher Arbeitsbeginn: / gemäß Bauzeitplan Juli 2017 Voraussichtliche Gesamtfertigstellung: gemäß Bauzeitplan Y Z FRISTÜBERSCHREITUNG Bei Überschreitung der einvernehmlich festgelegten Ausführungsfristen durch Verschulden oder Verzug des Auftragnehmers wird eine Konventionalstrafe (Pönale) fällig. Abhängig von der Auftragssumme, in Euro ohne Mehrwertsteuer, gelten folgende Vertragsstrafen in Prozent der Auftragssumme, je Kalendertag, um dem die Frist überschritten wird. Bei einer Auftragssumme: bis 7.000, pauschal 50, über 7.000, bis , 0,5% bis 0,3% fallend über , bis , 0,3% bis 0,1% fallend über , bis , 0,1% bis 0,05% fallend über , 0,05% der Auftragssumme. Die Verzugstage werden in Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Überschreitens eines Zwischentermins oder Endtermins bis zur abnahmefähigen Leistungserbringung gezählt. Folgeschäden aus dem Verzug, wie verlängerte Mietkosten, verlängerte Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzquartiere, besondere Aufwendungen für Zwischenlösungen, Mehrkosten für Vertreter des AG, etc. werden dem Verursacher zur Gänze angelastet. Mit Beginn einer Ersatzvornahme endet die Pönaleverpflichtung. Das richterliche Mäßigungsrecht bei Vollzug der Vertragsstrafe wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird mit 5% der Auftragssumme begrenzt Z Zufahrt - Lager - Baustelleneinrichtung A Z ZUFAHRT - LAGER - BAUSTELLENEINRICHTUNG Die Zuteilung von Flächen für Lager und Baustelleneinrichtung erfolgt auf jederzeitigen Widerruf durch die Bauaufsicht. Der AN hat, auch in zur Verfügung gestellten Bereichen, für angeordnete Umlagerungen, Räumungen, Änderungen etc. sofort und ohne gesonderte Vergütung zu sorgen, widrigenfalls diese auf seine Kosten und Gefahr vorgenommen werden. Über Anordnung des AG sind die zur Verfügung gestellten Flächen prompt zu räumen, instand zu setzen und in gereinigtem Zustand zu übergeben. Die Belastbarkeit von Decken und konstruktiven Bauteilen ist auch bei Zwischenlagerung von Material bzw. Aufstellen von Geräten zuvor zu prüfen und zu beachten ZUSAMMENFASSENDE BESCHREIBUNG DER LEISTUNG Z Beilagen zum Leistungsverzeichnis A Z PLÄNE UND BEILAGEN ZUM LV Pläne und Beilagen sind dem Leistungsverzeichnis in digitaler Form beigelegt und gelten als Vertrags - und Kalkulationsgrundlagen Beilagen: - Entwässerungskonzept - Geotechnisches Gutachten - Beilagen zu diversen Gewerken Pläne: - Lagepläne, Grundrisse, Schnitte und Ansichten Darüber hinaus kann der Bieter im Büro des Planers - nach telefonischer Terminabsprache - Einsicht in Pläne und Unterlagen nehmen. Anfragen können schriftlich oder per eingebracht werden. Planverfasser: architekturbüro mmhaas architektin di marlies maria haas Gartengasse 19 A-8010 Graz office@mmhaas.at
5 Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff / Sonnenschutz Seite: 5 Erstellung Leistungsverzeichnis: Martin Berghofer Steyrergasse 138 A-8010 Graz martin@berghofer.at Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er: a) die Angaben der Pläne zur Kenntnis genommen hat b) sich über die örtlichen Gegebenheiten vollständig informiert hat und c) die Punkte a und b in der Kalkulation berücksichtigt hat ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner ergeben sich aus sämtlichen dem Vertragsabschluss zu Grunde gelegten Unterlagen Die im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheits-, Pauschal- und Regiepreise gelten als: X Z FESTPREISE Die angebotenen Preise gelten als Festpreise. Die Festpreise gelten bis Ende Juli Folgende Bestimmungen sind in der Fassung einzuhalten, die zum Zeitpunkt des Beginnes der Angebotsfrist Gültigkeit hatte. Bei Fehlen einer Angebotsfrist gilt das Datum des Angebotes A BESTIMMUNGEN EVU Geschäftsbedingungen des örtlich zuständigen Elektroversorgungsunternehmens: B BESTIMMUNGEN WASSERVERSORGUNG Geschäftsbedingungen des örtlich zuständigen Wasserversorgungsunternehmens: C BESTIMMUNGEN ABWASSERENTSORGUNG Geschäftsbedingungen des örtlich zuständigen Abwasserentsorgungsunternehmens: Z BESONDERE BESTIMMUNGEN DES AG Z Ausführung, Ausführungsunterlagen, Nebenleistungen, Versicherungen, Gerichtsstand, Pauschalvergaben, Baurestmassentrennung und besondere Haftung mehrerer AN A Z AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN Als Ergänzung zur ÖNORM A 2110, Punkt 5.8 wird vereinbart: Den Ausschreibungsunterlagen liegen die für die Kalkulation notwendigen Ausführungspläne bei. Bei Unklarheiten ist mit dem Planungsbeauftragten Rücksprache zu halten oder in die weiterführende Ausführungsplanung Einsicht zu nehmen. Der Auftragnehmer hat alle für seine Ausführung erforderlichen Unterlagen und Angaben rechtzeitig vor der Arbeitsausführung anzufordern, sodass ein kontinuierlicher Bauablauf sichergestellt ist. Die übergebenen Unterlagen, insbesondere Zeichnungen und Berechnungen, sind vom Auftragnehmer auf Übereinstimmung und Richtigkeit zu prüfen. Unklarheiten sind zu beseitigen. Überholte Pläne sind vom Arbeitsplatz zu entfernen. Der Auftragnehmer hat die Ausführungsunterlagen zu prüfen und seine eventuellen Zweifel oder Einwände rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Etwaige Unstimmigkeiten in den Ausführungsunterlagen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Gewährleistung. Die Baustelle ist vor der Angebotsabgabe zu besichtigen (telefonische Vereinbarung mit dem Planungsbeauftragten). Es sind alle jene Erhebungen durchzuführen, welche für die einwandfreie Erbringung der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen erforderlich sind. Nachforderungen aus dem Titel "Unkenntnis" werden nicht anerkannt B Z AUSFÜHRUNG Die in der Ausschreibung oder den Plänen vorgeschriebenen Konstruktionen oder Anlagen dürfen - auch teilweise - nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers geändert werden. Die im Leistungsverzeichnis angeführten Erzeugnisse oder Baustoffe sind grundsätzlich zu verwenden; nur in Ausnahmefällen und mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers können sie durch gleichwertige andere ersetzt werden. Von allen zur Verwendung kommenden Baustoffen und Gegenständen hat der Auftragnehmer auf Anforderung rechtzeitig und unentgeltlich Proben bzw. Musterstücke vorzulegen. Werden Baustoffe verwendet, für die Verarbeitungsrichtlinien oder -vorschriften bestehen, so sind diese Bestimmungen "Technische Vorschriften" im Sinne der ÖNORMEN C Z NEBENLEISTUNGEN Als Ergänzung zur ÖNORM A 2110, Punkt wird vereinbart: Neben den in den ÖNORMEN aufgezählten Nebenleistungen, sind folgende Nebenleistungen, mit den Angebotspreisen,
6 Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff / Sonnenschutz Seite: 6 abgegoltenen: Die auszuführenden Leistungen sind ohne besondere Aufforderung gegen Winterschäden, Grund-, Schichten-, und Tagwasser, Schnee, Eis usw. zu schützen und, soweit zur Ausführung der Arbeit erforderlich, die Schutzmaßnahmen zu entfernen. Beschädigungen am Bauwerk, an Bäumen, Einfriedungen, Straßen etc. sowie auch Transportschäden sind zu vermeiden und falls dennoch entstanden, unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen. Planmaße, Schlitze, Aussparungen, ferner bauseitige Vorarbeiten, soweit für die Leistung des Auftragnehmers notwendig, sind verantwortlich zu prüfen. Fehler oder Mängel sind richtig zu stellen. Von dritter Seite vorgenommene Gebäudeabsteckungen, Höhenangaben usw. sind verbindlich nachzuprüfen. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf Unstimmigkeiten zurückzuführen sind. Er kann sich wegen einer allfälligen Schadensursache nicht auf Dritte berufen. Die Leistung des Auftragnehmers schließt auch alle nicht besonders genannten Arbeiten und Leistungen ein, die für die vertragsgemäße Ausführung notwendig sind. Der Auftragnehmer erklärt sich über die zur Durchführung seiner Leistungen gegebenen Voraussetzungen unterrichtet zu haben und verzichtet auf den Einwand des Irrtums D Z SICHERUNGEN Der Auftragnehmer hat zur Sicherung alle nach den gesetzlichen, polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen ausschließlich in eigener Verantwortung auszuführen oder zu veranlassen. Er hat den Auftraggeber und seine Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen freizustellen, die von dritter Seite im Zusammenhang mit der Durchführung seiner Leistung erhoben werden E Z VERSICHERUNG Versicherung: Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe durch Vorlage der Polizze im Auftragsfalle nachzuweisen F Z GERICHTSSTAND Auf das Auftragsverhältnis ist österreichisches Zivilrecht anzuwenden. Für alle aus dem Auftragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht des Wohnsitzes des AG vereinbart H Z ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG Der Auftragnehmer übernimmt die volle Gewährleistung für seine Lieferungen und Leistungen. Sie wird durch Anordnung des Auftraggebers oder seiner Erfüllung-, und Errichtungsgehilfen nicht eingeschränkt, es sei denn, die schriftlich vorgebrachten Einwendungen des Auftragnehmers werden vom Auftraggeber oder seine Vertreter verworfen. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung, gegen Werkstoffe oder die Vorarbeiten anderer Unternehmer, so hat er sie dem beauftragten Planer unter Angabe der Gründe vor Ausführung des Auftrages schriftlich mitzuteilen. Beweissicherung: Falls eine Beweissicherung erforderlich ist, hat sie der Auftragnehmer rechtzeitig und auf seine Kosten vornehmen zu lassen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine formelle Abnahme durch die örtliche Bauaufsicht. Bei technischen Einrichtungen kann der Auftraggeber den Projektingenieur oder einen anderen Fachmann hinzuziehen. Zeigt sich ein Mangel, hat in jedem Falle der Auftragnehmer nachzuweisen, dass er die Ursache für dessen Entstehung nicht gesetzt hat. Der Auftragnehmer hat die Kosten für Materialuntersuchungen und Ähnliches zu tragen. Sind nach den Normen verschiedene Prüfmethoden möglich, so gilt das ungünstigste Ergebnis. Tritt durch Materialprüfung eine Bauverzögerung ein, kann der Auftragnehmer daraus keine Rechte ableiten; Ansprüche des Auftraggebers bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber kann die Beseitigung der Mängel bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist verlangen, auch dann, wenn sie schon bei der Abnahme vorhanden waren. Es ist ohne Belang, ob sie dabei erkennbar waren oder nicht. Seine Ansprüche werden durch die Abnahme nicht berührt. Der Gewährleistungsanspruch und die Gewährleistungspflicht gehen in allen Fällen unter gleichen Bedingungen auf die Rechtsnachfolger des Auftraggebers und des Auftragnehmers über. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die Stand- und Betriebssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Dauerhaftigkeit der von ihm erbrachten Leistung. Der Auftragnehmer erkennt an, dass seine Leistungen als Teile eines Bauwerkes anzusehen sind. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des ABGB über die Verjährungsfristen. Durch die schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung wird der Lauf der Verjährung so lange unterbrochen, bis die beanstandeten Mängel beseitigt sind I Z BAURESTMASSENTRENNUNGSVERORDNUNG Auf die Einhaltung der Baurestmassentrennungsverordnung wird besonders hingewiesen. Der anfallende Bauschutt bzw. Abfälle und Verpackungsmaterial sind täglich vom Auftragnehmer einzusammeln, an einer von der örtlichen Bauleitung zu bestimmenden Stelle auf dem Baugelände zwischenzulagern und mindestens einmal wöchentlich ohne weitere Kostenvergütung zu abtransportieren. Die Baustelle ist ohne besondere Vergütung stets besenrein zu halten und nach Beendigung der Bauarbeiten so zu übergeben. Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass bei Nichteinhalten dieser Bedingungen die erforderlichen Reinigungsarbeiten und die Schuttabfuhr auf seine Kosten ohne schriftliche Aufforderung von der Bauleitung an Dritte in Regie vergeben werden.
7 Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff / Sonnenschutz Seite: Z Leistungen / Mengen / Nachträge A Z VERGÜTUNG VON LEISTUNGEN Sämtliche Positionen verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, einschließlich Material, Herstellung, Lieferung, Montage (Versetzen, Verlegen), Transport zur Verwendungsstelle, Vorhalten aller Geräte, Schalungen, Rüstungen und sonstiger Hilfsmittel sowie aller Nebenleistungen, die zur Erfüllung des Auftragszweckes notwendig werden, auch wenn sie nicht besonders angeführt werden. Außerdem sind alle Kosten für die Aufsicht, die Baustelleneinrichtung und das Baustromprovisorium in die Preise einzurechnen B Z REGIELEISTUNGEN In die Einheitspreise und Regiepreise des Anbotes sind in Abweichung von Punkt 3.2. ÖNORM B 2110 alle personellen und sachlichen Aufwendungen, insbesondere Sonderausstattungen, Schlechtwetterausfall und alle wie immer gearteten Kosten und Zuschläge einzurechnen. Alle Aufwendungen für notwendige Sicherheitsmaßnahmen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr hiefür, dass alle, bei der Ausführung des Auftrages in Frage kommenden gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und sonstigen Vorschriften, eingehalten werden C Z MENGEN-, POSITIONSÄNDERUNG Massenänderungen, gleich welchen Umfanges, berechtigen nicht zur Abänderung von Einzelpreisen D Z MENGENÄNDERUNG Ist absehbar, dass die Schlussrechnungssumme innerhalb einer Leistungsgruppe die Auftragssumme infolge Änderung von Mengen der vereinbarten Leistung um mehr als 10 Prozent übersteigen wird, hat der Aufragnehmer dies dem Auftraggeber unbeschadet seines Entgeltanspruches mitzuteilen E Z ZUSÄTZLICHE ARBEITEN (NACHTRÄGE) 1) Werden Arbeiten notwendig, die im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen sind, so hat der Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn dazu ein detailliertes Angebot samt der zugehörigen, prüffähigen, normgemäßen Kalkulation schriftlich vorzulegen und den Auftrag zur Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber einzuholen. Es besteht kein Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für nicht bestellte Leistungen. 2) Die Folgen einer eventuell verspäteten Vorlage eines Nachtragsanbotes hat zur Gänze der Auftragnehmer zu tragen. Insbesondere unterwirft er sich in diesem Falle der nachträglichen Überprüfung der darin ausgewiesenen Preise und Bedingungen auf deren Angemessenheit durch den Auftraggeber (AG). 3) Anstelle von Regiearbeiten sind nach Möglichkeit Einheits- oder Pauschalpreise zu vereinbaren. Ohne Begründung, entsprechender Detaillierung und schriftlicher Bestellung werden Regiearbeiten nicht anerkannt. Führt der Auftragnehmer trotzdem Arbeiten durch, für die er entweder keine Einheitspreise angegeben oder keine schriftliche Genehmigung des AG hat, hat der Auftragnehmer keinen Vergütungsanspruch. 4) Neupreisbildungen von Nachtragsleistungen haben auf der Basis des Hauptofferts zu erfolgen. Neupreisbildungen sind durch eine Detailkalkulation zu belegen K Z EINHALTUNG DER AUFTRAGSSUMME Die vereinbarte Auftragssumme ist eine unüberschreitbare Höchstgrenze! Eine Weiterführung der Arbeiten/Lieferungen darüber hinaus ohne vorherigen schriftlichen Auftrag ist unzulässig. Leistungen, die über die unüberschreitbare Höchstgrenze ohne vorherigen schriftlichen Auftrag erbracht werden, werden nicht vergütet, weshalb der AN auch verpflichtet ist, auf allenfalls notwendige Mehrleistungen schriftlich hinzuweisen. Diesfalls hat der AN einen ausdrücklichen und schriftlichen Auftrag des AG zur Fortführung der Arbeiten/Lieferungen einzuholen. Die örtliche Bauaufsicht ist nicht zur Erteilung von Aufträgen befugt. Das Hinreichen dieses Budgetrahmens war wesentliche Geschäftsgrundlage für die Erteilung des Auftrages L Z ÄNDERUNG VON LEISTUNGEN Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen zu verringern oder auch zu erweitern, oder einzelne Positionen bzw. Abschnitte sogar getrennt zu vergeben bzw. vor Ausführung komplett entfallen zu lassen. Der Auftragnehmer verzichtet entgegen der ÖNORM B 2110 auf die Änderung der Einheitspreise. Dies gilt auch nach Auftragserteilung Z Rechnungslegung und Zahlungsfristen A Z AUSSTELLUNG RECHNUNGEN Die Teil- und Schlussrechnungen sind an den Bauherren zu legen (Wenn keine ext. ÖBA). Wenn eine externe örtliche Bauaufsicht beauftragt ist, ist die prüffähige Rechnung im Original direkt an die ÖBA zu senden. Wenn kein Pauschalpreis vereinbart ist, werden die Arbeiten nach den Planmaßen abgerechnet, in die alle fehlenden, für die Abrechnung nötigen Maße vom Auftragnehmer einzutragen sind. Alle zur Prüfung erforderlichen Unterlagen sind mit der Abrechnung einzusenden. Rechnungen werden nur dann akzeptiert, wenn der Rechnung ein ordnungsgemäß aufgestelltes, und von dem mit der Bauaufsicht beauftragten Ziviltechniker als Vertreter des AG, geprüftes Aufmass der Rechnung beigelegt wird, ansonsten verlängert sich die Skontofrist bis zur Kontrolle und Freigabe der Aufmasse B Z VORLAGE RECHNUNG Die Schlussrechnung ist spätestens 30 Tage nach Abnahme des Gesamtbauwerkes zu legen. Erfolgt innerhalb einer Nachfrist von 14 Tagen keine Schlussrechnungslegung durch den Auftragnehmer, wird die Schlussrechnung vom Auftraggeber (AG) oder dessen gesetzlichen Vertreters erstellt. Die Kosten der Schlussrechnungsaufstellung werden dem Auftragnehmer von der Schlussrechnungssumme einbehalten.
8 Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff / Sonnenschutz Seite: C Z ZAHLUNGEN UND FRISTEN 1) Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung dem AG oder der örtlichen Bauausicht vorzulegen. Alle Abrechnungsbeilagen sind auf Verlangen in zweifacher Ausfertigung der Rechnung beizuschließen. 2) Eingegangene Teil-, Schlussrechnungen werden nach Eingang aller prüfbarer Unterlagen beim AG oder dessen gesetzlichen Vertreters in nachstehenden Fristen ausbezahlt. Teilrechnung 30 Kalendertage ab Eingang der prüffähigen Rechnung - 3% Skonto Schlussrechnung 60 Kalendertage ab Eingang der prüffähigen Rechnung - 3% Skonto Es gilt ausdrücklich vereinbart, dass die Skontifähigkeit jeder Einzelrechnung (zb.: Abschlags-, Teilschluss-, Regierechnung usw.) getrennt gegeben ist, d.h. dass das Zahlungsverhalten bei einer bestimmten Rechnung die Skonti der anderen Rechnungen weder im Vorhinein, noch im Nachhinein beeinflusst BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN EINZELFALL Als Vertragsbestandteile gelten: A SIGE-PLAN VERBINDLICH Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), in der Fassung: Für den etwaigen Einsatz gefährlicher Stoffe durch den Auftragnehmer gilt: A ANKÜNDIGUNG GEFÄHRLICHER STOFFE Der Auftragnehmer beabsichtigt, die in der Folge angekündigten gefährlichen Stoffe bis zu den angegebenen Lager- und Tagesmengen einzusetzen, weil Ersatzstoffe hierfür nicht verwendet werden können. Der Auftraggeber veranlasst die Berücksichtigung der angekündigten Stoffe in einem etwaigen SiGe-Plan. Ergibt sich im Zuge der Baudurchführung die Notwendigkeit, nicht angekündigte gefährliche Stoffe einzusetzen, wird vor deren Verwenden das Einvernehmen mit dem Baustellenkoordinator hergestellt. Auf Verlangen des Auftraggebers werden nähere Angaben zu den gefährlichen Stoffen beigebracht. Das Verwenden folgender gefährlicher Stoffe wird angekündigt (falls erforderlich Hinweis auf etwaige Beilagen): Soweit hierfür keine gesonderten Positionen im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind, sind etwaige Baustellengemeinkosten in den Einheitspreisen einkalkuliert A BAUSTELLENGEMEINKOSTEN (UMLAGE) Die Kosten für den Verbrauch von Wasser trägt: B WASSERVERBRAUCH:AN TARIF Der Auftragnehmer (AN) selbst. Die Abgabe an andere erfolgt nach dem Tarif des zuständigen Versorgungsunternehmens ohne Aufschlag Die Kosten für den Verbrauch von Strom trägt: B STROMVERBRAUCH:AN TARIF Der Auftragnehmer (AN) selbst. Die Abgabe an anderer erfolgt nach dem Tarif des zuständigen Versorgungsunternehmens ohne Aufschlag Z Feuer - und Brandschutz A Z BRANDSCHUTZ Unbeschadet aller für den Auftragnehmer bestehenden rechtlichen Pflichten trifft der Auftragnehmer insbesondere folgende Brandschutzmaßnahmen ohne gesonderte Vergütung: Die angeführten arbeitsrechtlichen Verpflichtungen sind im Falle der Übertragung von Teilen eines Auftrages an Dritte auf diese vertraglich weiterzubinden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die "Technischen Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz auf Baustellen (TRVB) A 149" sowie bei brandgefährlichen Tätigkeiten die Vorschriften der Österreichischen Brandverhütungsstellen in der letztgültigen Fassung - "Brandgefahr beim Schweißen, Löten und anderen Feuerarbeiten" einzuhalten. Diese sind erhältlich beim Feuerwehrverband, der Zentralstelle für Brandverhütung und den Brandverhütungsstellen der Bundesländer. Vor Feuer- und Heißarbeiten, insbesondere Schweißen, Schneiden, Löten, Wärme, Farbabbrennen, Flämmen und Trennschleifen ist die Freigabe mittels Freigabeschein für brandgefährliche Tätigkeiten bei der vom Auftraggeber genannten Stelle bzw. Person einzuholen Außergewöhnliche Witterungsverhältnisse begründen nur dann einen Anspruch auf Verlängerung der Leistungsfrist, wenn
9 Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff / Sonnenschutz Seite: 9 diese Witterungsverhältnisse auf Grund der Art der Leistung diese auch tatsächlich behindern (Außenarbeiten) B Z FRIST EINSCHLIEßLICH SCHLECHTWETTER Die Ausführungsfrist verlängert sich nicht infolge Behinderung durch Schlechtwetter Z Leistung ohne Unterschied der Geschoße. Für die Leistungserbringung in unterschiedlicher Montagehöhe wird vereinbart: A Z LEISTUNG OHNE UNTERSCHIED DER GESCHOSSE Wenn nicht anders angegeben, gelten alle Leistungen ohne Unterschied der Geschosse B Z LEISTUNG OHNE UNTERSCHIED DER MONTAGEHÖHE Wenn nicht anders angegeben, gelten alle Leistungen ohne Unterschied der Montagehöhe. Soweit hier keine gesonderten Positionen im Leistungsvertrag vorgesehen sind, sind etwaige Kosten für Geräte und Montagebehelfe in den Einheitspreisen einkalkuliert Aufzeichnungen über wichtige Vorkommnisse: B BAUTAGESBERICHTE AN Die Führung von Bautagesberichten durch den Auftragnehmer (AN) wird vereinbart Hinsichtlich der Übernahme durch den Auftraggeber wird vereinbart: B ÜBERNAHME FÖRMLICH Eine förmliche Übernahme gemäß ÖNORM B Folgende Form wird eingehalten: Abnahmetermin AG un AN, mit Abnahmeprotokoll und Fristen zur Mängelbehebung Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen wird vereinbart: A Z GEWÄHRLEISTUNGSFRISTEN GESETZLICHE Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen Hinsichtlich der Schlussfeststellung über die Mängelfreiheit vor Ablauf der Gewährleistungsfrist wird vereinbart: B SCHLUSSFESTSTELLUNG VEREINBART Eine Schlussfeststellung wird gemäß ÖNORM B 2110 vereinbart Hinsichtlich einer automationsunterstützten Bauabrechnung wird vereinbart: A EDV-BAUABRECHNUNG ZULÄSSIG EDV-Bauabrechnung mit Datenträgeraustausch gemäß ÖNORM ist zulässig Die angegebenen Sicherstellungen werden vereinbart. Soweit nicht anders bestimmt, können nach Wahl des Auftragnehmers als Sicherstellung dienen: Bargeld, Bankgarantien, Rücklassversicherungen J Z DECKUNGSRÜCKLASS Ein Deckungsrücklass in der Höhe von 10 % wird bei jeder Teilrechnung einbehalten. Ablösbar durch die in 85 BVerG genannten Sicherstellungen K Z HAFTRÜCKLASS Ein Haftungsrücklass in der Höhe von 5 % wird einbehalten. Ablösbar durch die in 85 BVerG genannten Sicherstellungen. Wenn der Auftragnehmer beabsichtigt, den Haftrücklass durch eine Sicherstellung abzulösen, so muß er dies bis spätestens zur Legung der Schlussrechnung schriftlich mitteilen. Ohne zeitgerechte Mitteilung ist eine spätere Ablöse nicht mehr möglich. Bei Ablösung des Haftrücklasses durch die Sicherstellung hat der Auftragnehmer mit der Rücksendung der Schlussrechnungserklärung die entsprechende Sicherstellung mitzuliefern. Für die Zeitspanne zwischen Übermittlung der Aufforderung zur Schlußrechnungserklärung durch den Auftraggeber und der Lieferung der Sicherstellung durch den Auftragnehmer wird die Zahlungs- und Skontofrist ausgesetzt N Z BEHEBUNG VON SCHÄDEN - BAUSCHADENSKONTO Für die auflaufenden Kosten, welche allen auf der Baustelle beschäftigten Firmen anteilig in Abzug gebracht werden (z.b. Kosten der Behebung von Schäden, welche im Zuge der Bauausführung entstanden sind und deren Verursacher der Bauleitung nicht bekannt sind oder die Entsorgung von Baurestmassen bzw. Material welches nicht eindeutig einer oder mehreren Firmen zugeordnet werden kann u. nicht entsorgt wurde), werden sämtlichen Auftragnehmern 1 % der geprüften Schlussrechnungssumme pauschal (insbesondere auch im Sinne der 1301 ff ABGB) abgezogen.
10 Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff / Sonnenschutz Seite: FENSTER UND FENSTERTÜREN AUS KUNSTSTOFF ALLGEMEINES: Fenster und Fenstertüren als Bauteil: Fenster, Fenstertüren und deren Kombinationen werden in der Folge kurz Fenster genannt. Im Einheitspreis sind mit Beschlägen ausgestattete und verglaste Fenster einkalkuliert, einschließlich der Einbauarbeiten und Ausbilden der Bauanschlussfugen zwischen etwaigem Blindstock oder Fensterstock zum Baukörper oder zwischen Fensterstock und etwaigem Blindstock. Alle Flügel gehen nach innen auf. Standardqualität: Für Fensterelemente gelten nachstehende Anforderungen. Zahlenangaben beziehen sich auf Fenster in Prüfgröße und Prüfverfahren gemäß ÖNORM: Der Wärmedurchgangskoeffizient (Uw-Wert) beträgt höchstens 1,5 W/m2K, das bewertete Schalldämmmaß (Rw-Wert) mindestens 34 db, die konstruktive Ausbildung der Bauanschlussfugen werden nach den Qualitätszielen der ÖNORM B 5320 (Vornorm) ausgeführt. Bei Standardbeschlägen nach Wahl des Auftragnehmers entspricht deren Qualität mindestens RAL-RG 607/3 (RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.v.; Güte- und Prüfbestimmungen für Drehbeschläge und Drehkippbeschläge, zu beziehen durch Beuth Verlag GmbH, Postfach 11 45, D Berlin) und wird auf Verlangen des Auftraggebers durch eine Prüfung (z.b. nach RAL-RG 607/3 oder durch eine gleichwertige Systemprüfung einer Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle) nachgewiesen. Es wird eine Zweischeibenisolierverglasung, nach Wahl des Auftragnehmers 4/16/4 oder 4/18/4, ausgeführt. Eignungsnachweis: Es werden nur Fenster mit einem Eignungsnachweis (Systemprüfung) gemäß Abschnitt 7 der ÖNORM B 5300, Ausgabe ausgeführt. Die Fenster entsprechen mindestens den Allgemeinen Anforderungen für Fenster und Fenstertüren gemäß Tabelle 2 dieser ÖNORM und den Werten der Tabelle C.1 (Anhang C) für die frühere Beanspruchungsgruppe C. Gütezeichen: Der Eignungsnachweis gilt auch als erbracht, wenn die angebotenen Fenster das Gütezeichen der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität (ÖQA), 1010 Wien, Gonzagagasse 1/27 haben oder wenn die darin enthaltenen Gütevorschriften durch eine Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle als erfüllt bestätigt werden. Dies gilt auch für die Qualität der Fensterstockprofile. Fensterkombination: Bei Fenster- oder Fenstertürkombinationen sind die Verbindungen (Kopplungsprofile) dieser Bauteile entsprechend der Statik im Einheitspreis einkalkuliert. Paneele: Paneele werden wie Fixverglasungen ohne Flügelprofil direkt in den Fensterstock eingebaut. Die festgelegte Mindestqualität bei Fenstern mit Paneelen bezieht sich auf das gesamte Element einschließlich der Paneele. Skizze: In der Folge wird die Bezeichnung Skizze als einfachste Darstellungsmöglichkeit, stellvertretend für Zeichnung, Plan und dergleichen verwendet. Werkzeichnungen: Werkzeichnungen zu den angebotenen Fensterkonstruktionen bezüglich 1. Fensterstock, Blindstöcke und Flügel 2. Beschlag 3. Verglasung 4. Falzdichtung 5. Anschlussfugen 6. Außenfensterbank 7. Innenfensterbank 8. Zubehör werden nach Auftragserteilung, spätestens jedoch vor Produktionsbeginn, dem Auftraggeber übergeben, wobei etwaige Detailzeichnungen des Auftraggebers eingearbeitet werden. Nach Zustimmung des Auftraggebers werden die Detailzeichnungen Bestandteil des Vertrages. Angegebene Abmessungen: Die Maße in den Skizzen sind Fensterstockaußenmaße (Herstellungsmaße), ohne Blindstock und ohne eine etwaige Außenfensterbankanschlussleiste. Die angebotenen Preise gelten bis zu +/- 5 cm Abweichung von den bei der Ausschreibung angegebenen Abmessungen der Breite und/oder Höhe. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen den Flächengrenzwerten der Position und den Angaben der Ausmaße (Breite x Höhe) gelten die Längenmaße oder die Planmaße. Stückzahl, Maße: Vor Beginn der Herstellung werden Maße, Öffnungsart, Aufgehrichtung und Stückanzahl sowie sonstige technische Einzelheiten der Fenster mit dem Auftraggeber abgestimmt. Bedienungs- und Pflegeanleitungen: Bedienungs- und Pflegeanleitungen werden dem Auftraggeber in genügender Anzahl (z.b. 1 Stück je Wohneinheit) auf Verlangen übergeben. RAHMEN- UND FLÜGELAUSBILDUNG: Erzeugungskennzahl: Alle Hauptprofile sind mit einer Kennzahl mit Erzeugungsdatum versehen. Profilquerschnitte, Profilausbildungen: Die Querschnittsabmessungen der Flügel-, Rahmen- und Verbindungsprofile entsprechen der festgelegten Standardqualität. Etwa erforderliche Verstärkungen sind aus sendzimierverzinkten Stahlprofilen hergestellt und kraftschlüssig in der Hauptprofilkammer mit den Kunststoffprofilen verbunden. Werkstoff PVC-U: Zur Herstellung von Fensterprofilen werden PVC-U-Formmassen verwendet, die in ihren Eigenschaften mindestens den Anforderungen der Gütevorschriften für Fensterprofile aus PVC-U weiß oder der DIN 7748 entsprechen. Bezugsquelle: Die Bezugsquelle des Kunststoffgrundmaterials und der Produktionsvorgang beim Extrudieren der Profile werden auf Aufforderung des Auftraggebers bekanntgegeben. Rahmeneckverbindungen:
11 Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff / Sonnenschutz Seite: 11 Rahmenverbindungen sind geschweißt und entsprechen in der Eckfestigkeit den Gütevorschriften. Entwässerung: Eingedrungenes Wasser wird aus der Konstruktion nach außen abgeleitet. Außenfensterbankanschluss: Die unteren Rahmenprofile werden für den waagrechten Anschluss einer Außenfensterbank-Abdeckung aus Blech mit einem Anschlussprofil oder einer Anschlussleiste ausgeführt. Die Entwässerung der Fensterprofile erfolgt vor der Aufkantung der Außenfensterbank-Abdeckung. Kämpfer, Pfosten, Sprossen: Kämpfer, Pfosten und glasteilende Sprossen in PVC-weiß sind entweder verschweißt oder mechanisch verbunden und abgedichtet. Nicht weiße, außen angeordnete Profile werden nur mechanisch verbunden. Glasfälze, Glashalteleisten: Die Glasfalzbe- und -entlüftung ist gewährleistet. Glashalteleisten sind bei Kunststofffenstern an der Rauminnenseite angeordnet. Sie sind aus Kunststoff und werden durchgehend durch Einrasten befestigt. Sie sind auf Gehrung geschnitten. Stumpfe Verbindungen sind nur dann zulässig, wenn beide Glasleistenseiten (Höhe/Breite) kleiner als 400 mm sind oder im Bereich eines Rundbogens liegen. Falzdichtungen: Das Dichtungssystem besteht aus zwei Dichtungsebenen mit jeweils rundumlaufenden in einer Ebene angeordnet Dichtungsprofilen. Material von Falzdichtungen: Alle Dichtungen sind auswechselbar, schrumpf- und temperaturbeständig, sie entsprechen mindestens der Standard-Spezifikation nach DIN Bei Dichtungen aus APTK (EPDM) oder Silikon entfällt ein besonderer Eignungsnachweis für das verwendete Material. Für andere Materialien weist der Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers die Eignung des verwendeten Dichtmaterials nach. Verträglichkeit der Stoffe: Die Verträglichkeit von Kunststoffprofilen, Dichtstoffen, Beschlagsteilen und Befestigungsmitteln sowie Dichtungen untereinander ist sichergestellt. PVC-Profile werden nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Berührung gebracht. OBERFLÄCHENBEHANDLUNG: Die Fensterprofile sind weiß ohne besondere Oberflächenbehandlung. BESCHLÄGE: Standardbeschläge: Für die Auswahl gelten die Anwendungsrichtlinien des Systemherstellers. Die Richtlinien des Beschlagherstellers betreffend Flügelabmessung und Flügelgewichte gelten als Vertragsbestandsteil. Alle Flügel sind mittels Justierschrauben über die Scher- und Ecklager nachjustierbar. Materialbeschaffenheit: Sichtbar bleibende Beschlagsteile werden weiß beschichtet oder mit weißen Kunststoffabdeckungen ausgeführt. Dreh- und Drehkippbeschläge: Für alle Flügel sind Drehkippbeschläge einkalkuliert, mit Ausnahme der Beschläge bei Stulpfenstern, deren Stehflügel mit Drehbeschlägen ausgestattet sind. Fenstergriffe/Verriegelung: Die Verriegelung erfolgt über ein Verschlussgetriebe mit einem mindestens 125 mm langen Fenstergriff. Die Fenstergriffe sind nach Wahl des Auftragnehmers aus Aluminium, naturfarbig eloxiert oder weiß beschichtet. Der Anpressdruck aller Verriegelungen ist justierbar. Zuschlagsicherung: Die Fenster sind mit einer Zuschlagsicherung in Kippstellung ausgestattet. Fenstertüren: Bei Fenstertüren werden außenliegende Griffe und Kugelschnapper ausgeführt. Der Rahmen ist im unteren waagrechten Bereich mit Trittschutz ausgestattet. VERGLASUNG: Standardglas: Die Mindestdicke des Glases beträgt 4 mm. Es werden Zweischeiben-Isolierglaselemente aus klarem, farblosem (naturfärbigem), beschichtetem Floatglas mit einem Scheibenabstand von 16 oder 18 mm verwendet, Lichttransmissionsgrad gemäß ÖNORM EN 1069 mindestens 75 Prozent. Die angegebene Glasdicke ist die Nenndicke gemäß ÖNORM ohne Folien- oder Gießharzschichten. Schallschutzglas: Die Verwendung von SF6 Gas in Schallschutzgläsern ist nicht zulässig. Richtlinien: Für Verglasung und Klotzung sowie für die visuelle Qualität von Isolierglas gelten die Richtlinien des Bundesinnungsverband des Glaserhandwerkes ( Trockenverglasung: Die Fenster werden trocken verglast. Anstelle der Klotzung kann eine gleichwertige Verklebung der Verglasung mit dem Flügel- oder Rahmenprofil ausgeführt werden. BAUMONTAGE: Allgemein: Der Einbau der Fensterstöcke oder der Blindstöcke erfolgt gemäß gültigen NORMEN (ÖNORM B 5320 (Vornorm) und Güterichtlinien), welche dem vorhandenen Waagriss und sonstigen Angaben des Auftraggebers, jedoch ohne Stemm-, Mauerund Verputzarbeiten. Die Rohbauöffnung ist für eine ÖNORM-gerechte Fenstermontage geeignet, etwa erforderliche Vorbereitungsarbeiten sind in den Fensterpositionen nicht einkalkuliert. Die Verankerungen der Fensterelemente und der Blindstöcke an dem Baukörper werden so ausgeführt, dass Lasten (auch durch Bänder, Lager, Riegel und Pfosten verursacht) auf den Baukörper übertragen und die gewöhnlich zu erwartenden oder vom Auftraggeber bekanntgegeben Bewegungen des Baukörpers, z.b. Durchbiegungen bei großen Stützweiten und Maßänderungen der Bauelemente, konstruktiv aufgenommen werden können, ohne dass hieraus Belastungen auf die Blindstöcke oder Fensterstöcke übertragen werden. Angaben zur Einbausituation: Die Ausbildung der Bauanschlussfugen berücksichtigt die durch Beschreibung oder Plan/Skizze bekanntgegebene
12 Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff / Sonnenschutz Seite: 12 Einbausituatuion (z.b. Wandmaterial, Lage der Fuge, etwaige Maueranschläge). Füllschäume: Es werden nur Füllschäume verwendet, die nicht nachreagieren. Reste und überstehender Füllschaum werden sauber entfernt und fachgerecht entsorgt. Reinigen von Aufklebern: Etwaige Aufkleber auf Fensterprofilen und Glasflächen sowie etwaige Schutzfolien an Beschlägen, Scheiben und Rahmen werden im Zuge der Montage fachgerecht entfernt. Montagehöhe, Gerüste: Die Montage erfolgt ohne Unterschied der Arbeitshöhe. Gerüste für eine Arbeitshöhe über 4,0 m werden gesondert verrechnet. Befestigungsmittel: Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind korrosionsgeschützt und in den Einheitspreisen einkalkuliert. Abkürzungen im Positionsstichwort: 1f-Fe. - Einfachfenster Ig. - Zweischeibenisolierglas 1T,2T - einteilig, zweiteilig usw. 1Fl,2Fl - einflügelig, zweiflügelig usw. +OL,+2OL - mit Oberlichte, mit zwei Oberlichten +OL/UL - mit Ober- oder Unterlichte WÄHLBARE VORBEMERKUNGEN Z Erweiterte allgemeine Vorbemerkungen C Z FORMALE GESTALTUNG UND AUSBILDUNG Die dem Leistungsverzeichnis beigefügten Pläne und Systemskizzen enthalten prinzipelle Angaben über die Größe, Form, Elementaufteilung und die etwaige Öffnungsart und dienen als Grundlage für die Kalkulation. Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, daß er sich genauestens und ausreichend über die geforderte Ausführungsart und den Umfang der anzubietenden Leistungen Kenntnis verschafft hat, um diese als komplette Einheit anbieten zu können E Z MAßE - STAM Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind Planmaße angegeben als Stockaussenmaß (STAM). Die gemäß Planangabe auszuführenden Stockverbreiterungen sind in eigener Position beschrieben, der geplante Anschluss Boden/Parapet mittels Funktionswerkstoff (z. B. PURENIT) mit einer Bauhöhe bis 200 mm ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Maßänderungen der als Stück ausgeschriebenen Positionen der Fensterkonstruktionen bis +/- 50 Millimeter der Gesamtausmaße bedingen keine Änderungen der Einheitspreise. Größere Abweichungen werden nach dem Flächenausmaß umgerechnet. Das Aufmass ist vom Auftragnehmer am Bau zu nehmen. Grundsätzlich ist nach Naturmaß zu fertigen. Für den Fall, dass Konstruktionen vor einer möglichen Aufmassnahme zur Montage bereitstehen müssen, sind die Fertigungsmaße mit dem Auftraggeber schriftlich zu vereinbaren. Das Erstellen, Kontrollieren und Übertragen aller erforderlichen Meterrisse ist mit den Einheitspreisen abgegolten Z Anforderung an Montage und Ausführung J Z ENDREINIGUNG Eine Endreinigung ist vorzunehmen und sind die Kosten mit den Einheitspreisen abgegolten. Komplettes Reinigen aller Bauteile mit geeigneten Mitteln und Werkzeug, ohne Unterschied ob innen oder aussen sowie der Geschosse, abgenommen werden nur völlig gereinigte Fassaden -, Fenster - und Türflächen sowie sonstige Bauteile und Elemente. Der Reinigungsumfang entspricht der Reinigungsklasse E nach den Richtlinien zur Reinigung von Metallfassaden, Gütesicherung RAL - GZ632. Mit den Reinigungsarbeiten dürfen nur güteüberwachte Fachbetriebe (Gütezeichen für die Reinigung von Metallfassaden, RAL - GZ632) beauftragt werden L Z PROVISORISCHES VERSCHLIEßEN Sämtliche zu verglasende Flächen, die aufgrund von späteren Lieferterminen der Gläser nicht verschlossen werden können, sind provisorisch gegen Wind und Nässe mit Platten aus witterungsbeständigen Holzwerkstoffen oder gleichwertiges zu verschließen. Das provisorische Verschließen sowie die Vorhaltung bis zum Einbau der Gläser ist mit den Einheitspreisen abgegolten P Z KOORDINATION DER SCHNITTSTELLEN Koordination der Schnittstellen mit angrenzenden Gewerken: Der Auftragnehmer hat sich mit sämtlichen angrenzenden Gewerken, insbesondere mit den Auftragnehmern für Putzfassaden, Sonnenschutz, Dach, Elektrotechnik, Haustechnik abzusprechen und eine einvernehmliche Koordination der konstruktiven Schnittstellen selbstverantwortlich und unaufgefordert vorzunehmen Angabe der Seehöhe für Isolierglasfenster.
13 Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff / Sonnenschutz Seite: A ISOLIERGL.EINBAU SEEHÖHE Die Isolierglasfenster werden eingebaut in einer Seehöhe in m von: ca. 410 bis 420m über Adria Z FENSTER MIT DREISCHEIBENISOLIERGLAS Z Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise einkalkuliert C Z MATERIAL ZU BEISPIEL AG Das Verwenden nachstehend angebotener Materialien zu den angegebenen Positionen der ULG wird vereinbart: Betrifft Position(en): Z und folgend. Beispielhaftes Material: Kunststoff-Fenster wie z. B. INTERNORM KF 410. Angeboten ist das beispielhafte oder ein Material gleichwertiger Art. Angeboten:... Kriterien der Gleichwertigkeit: Die nachstehend geforderten Werte (vom AN mittels Prüfzeugnis einer akkreditierten Prüfstelle nachzuweisen bezogen auf ein Normfenster): Wärmedurchgangskoeffizient der Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff mit 3 - Scheiben - Isolierverglasung NEUTRAL mit Ug </= 0,6 W/m2K gemäß EN 673 und ISO Abstandhalter aus Edelstahl-Kunststoff-Verbundmaterial hat einen Gesamt Uw-Wert </= 1,06 W/m2K gemäß EN ISO bzw. EN ISO zu erfüllen. G - Wert der 3 - Scheiben - Isolierverglasung g </= 0, Scheiben - Isolierverglasung aus klarem farblosem Glas gemäß bauphysikalischer Anforderung, Glasart (ESG - VSG - TVG - FLOAT udgl.) und Glasdicken gemäß den gültigen Normen, den behördlichen Vorschriften und nach statischem Erfordernis vom AN zu bemessen. Schalldämmung der Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff entspricht der ÖNORM B Bau Schalldämm-Maß R'w > 37 db (in eingebautem Zustand - Schallzugewandt), Bau Schalldämm-Maß R'w > 33 db (in eingebautem Zustand - Schallabgewandt). Luftdurchlässigkeit: lt. ÖNORM B 5300 Beanspruchungsklasse 4 gemäß EN Schlagregendichtheit: lt. ÖNORM B 5300 Beanspruchungsklasse E900 gemäß EN beim einflügeligen DK-Fenster. Beanspruchungsklasse: E750 gemäß EN beim zweiflügeligen Stulpfenster. Windbelastung, Statik: Nachweis gemäß EN oder Rechnung, Klasse B gemäß EN Konstruktionsmerkmale: Rahmenprofil mit einer Bautiefe von ca. 90 mm, Rahmen mittels Thermo-Schaum gedämmt. Versteifungen mit Stahlprofilen, Korrosionsschutz durch Verzinken, Befestigung des Stahlprofils hat durch Schrauben zu erfolgen. Flügelprofil hat umlaufend mit dem Isolierglas bzw. Paneel verbunden zu sein, um etwaigen Wassereintritt zu verhindern. Verglasungsdicken der Verglasungselemente im Rahmen und Flügel müssen die gleiche Dicke aufweisen. Profile für Rahmenverbreiterungen müssen als 5-Kammerprofile ausgebildet sein, wobei bei nicht aus gesteifter Ausführung die Hauptkammer ausgeschäumt sein muss. Homogene und weiß durchgefärbte Profile aus modifiziertem PVC-hart gemäß EN ISO 1163 Teil 1 und Teil 2 hoch schlagzäh, Formmasse gemäß ISO PVC-U, EDPL, T23 hergestellt. Profile, welche aus Frischmaterial extrudiert werden, sind blei- und cadmiumfrei stabilisiert. Der Gütenachweis ist vom AN durch ein Prüfzeugnis einer akkreditierten Prüfstelle nachzuweisen. Hochdämmender Thermoschaum (extrudierter Polystyrolschaum) mit einer Wärmeleitfähigkeit ë von höchstens 0,034 W/mK lt. DIN Der Polystyrolschaum ist wasserfest lt. EN 12087, die Herstellung hat mit dem Treibmittel CO2 zu erfolgen. Isolationsmaterialien sind HFCKW- / HFKW frei. Kämpfer, Pfosten, Sprossen: Kämpfer, Pfosten in PVC-weiß sind nur verschweißt. Nicht weiße, außen angeordnete Profile sind nur mechanisch verbunden. Stumpfe Verbindungen von Glasfälzen und Glashalteleisten sind nicht zulässig. Dichtungssystem aus mind. 3 Dichtungsebenen mit jeweils rundumlaufenden in einer Ebene angeordnet Dichtungsprofilen. Im Falzbereich sind drei Dichtungen anzuordnen. Eine Anschlagdichtung außen, eine Mitteldichtung im Flügel die auf einen Festanschlag trifft und eine Anschlagdichtung innen. Die Anschlagdichtungen am Rahmen und Flügel und die Mitteldichtung sind rundumlaufend zu führen und oben zu stoßen und gegen Schrumpfen zu sichern. Beschläge: Voll verdeckt liegende Dreh-Kipp- und Drehbeschläge müssen mit verstellbarem Ecklager und verstellbarer Schere ausgestattet sein. Die Anpressdruckverstellung für den Flügel hat über die Verriegelungsbolzen zu erfolgen. Die Anschlagdichtungen am Rahmen und Flügel und die Mitteldichtung sind rundumlaufend zu führen. Öffnungsbegrenzung für Drehstellung mit stufenloser Bremse bis 90 Grad, für Einfachfenster, Endfeststellung an der Unterseite der Flügel in die Beschlagsnut eingebaut. Mindestlänge des Öffnungsbegrenzers 20 cm.
Ergänzungstetxe LB-HB Ausschreibungstexte DORMA
LV\HB-019ABK-010\DORMA Seite 2894 53 Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff ALLGEMEINES: Fenster und Fenstertüren als Bauteil: LB-HB-019ABK-010 Fenster, Fenstertüren und deren Kombinationen werden in
MehrFenster und Fenstertüren aus Kunststoff
HB-019(B)+ABK-011 Seite 1 53 Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff ALLGEMEINES: Fenster und Fenstertüren als Bauteil: Fenster, Fenstertüren und deren Kombinationen werden in der Folge kurz Fenster genannt.
MehrFenster und Fenstertüren aus Kunststoff
HB-019(B)+ABK-011 Seite 1 53 Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff ALLGEMEINES: Fenster und Fenstertüren als Bauteil: Fenster, Fenstertüren und deren Kombinationen werden in der Folge kurz Fenster genannt.
MehrErgänzungen LB-HB020 Ausschreibungstexte AluFusion
LV\HB-020ABK-013\ALUFUSION Seite 1 Ständige Vorbemerkung der LB Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen: 1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
MehrStandardisierte Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Hochbau LB-HB, Version 20
Standardisierte Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Hochbau LB-HB, Version 20 LG 51 Fenster und Fenstertüren aus Holz Version 20 LB-HB020 Ergänzungen helopal V:07/2017 03 Masterstand vom 10.03.2017
MehrErgänzungen LB-HB020 Ausschreibungstexte Kömmerling
LV\HB-020ABK-013\KOEMMERLING Seite 1 Ständige Vorbemerkung der LB LB-HB-020ABK-013 Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen: 1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
MehrStandardisierte Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Hochbau LB-HB, Version 20
Standardisierte Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Hochbau LB-HB, Version 20 LG 51 Fenster und Fenstertüren aus Holz Version 20 LB-HB020 Ergänzungen helopal V:07/2017 03 Masterstand vom 10.03.2017
MehrStandardisierte Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Hochbau LB-HB, Version 20
Standardisierte Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Hochbau LB-HB, Version 20 LG 51 Fenster und Fenstertüren aus Holz Version 20 LB-HB020 Ergänzungen helopal V:07/2017 03 Masterstand vom 10.03.2017
MehrL E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Baumeisterarbeiten Bauvorhaben: Auftraggeber: Einfamilienwohnhaus mit Carport und Pool, Stiftingtalstraße 261-1 8010 Graz Irene Parvizi und Dr. Daryousch Parvizi
MehrStandardisierte Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Hochbau LB-HB, Version 20
Standardisierte Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Hochbau LB-HB, Version 20 LG 51 Fenster und Fenstertüren aus Holz Version 20 LB-HB020 Ergänzungen helopal V:07/2017 03 Masterstand vom 10.03.2017
MehrL E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Baumeisterarbeiten Bauvorhaben: Wohnbebaung mit 12 Wohneinheiten, Stiftingtalstraße 261-8010 Graz Baukörper 261/2 Baukörper 261/3 Auftraggeber: Fertig - und Massivbau
MehrAUSSCHREIBUNG / ANGEBOT. Tischler Jahresausschreibung. Marktgemeinde Paternion. Tischler , 10 Uhr , 10 Uhr GESAMTSUMME...
AUSSCHREIBUNG / ANGEBOT PROJEKT: BAUHERR: Hauptstraße 83 9711 Paternion AUSSCHREIBER: GEWERK: ABGABETERMIN: Marktgemeinde Paternion Marktgemeinde Paternion, Bauamt Tischler 13. 12. 2016, 10 Uhr ABGABEORT:
MehrErgänzungstexte zur LB-HB-020 Ausschreibungstexte TROCAL
LV\HB-020ABK-012\TROCAL Seite 1 Ständige Vorbemerkung der LB LB-HB-020ABK-012 Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen: 1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
MehrL E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Bodenlegerarbeiten Bauvorhaben: Wohnbebauung mit 12 Wohneinheiten, Stiftingtalstraße 261-8010 Graz Baukörper 261/2 Baukörper 261/3 Auftraggeber: Fertig - und Massivbau
MehrAllgemeine Beschreibung und ergänzende Vertragsbedingungen der Gemeinde Baindt. für
Allgemeine Beschreibung und ergänzende Vertragsbedingungen der für 1 Mannschaftstransportwagen (MTW) nach DIN EN 1846 und E DIN 14502-2 für die Freiwillige Feuerwehr Baindt Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnische
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Grundlagen a) Der Auftrag. b) Die vorliegenden Allgemeinen Angebots- und Vertragsbedingungen. c) Das Leistungsverzeichnis samt technischer Vorberichte. d) Die dem Unternehmer
MehrVerbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag
Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker
MehrAllgemeine Bedingungen für die Vergabe von Ingenieurleistungen
Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von Ingenieurleistungen 1. Gegenstand und Abschluss des Vertrages 1.1 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge mit denen Ingenieurleistungen vergeben
MehrLeistungsgruppe (LG) 53 - Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff. Kennung: HB Version: 020. Leistungsbeschreibung Hochbau
HB-020 Seite 1 Standardisierte Leistungsbeschreibung Leistungsgruppe (LG) 53 - Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff Kennung: HB Version: 020 Datum: 30.05.2015 Herausgeber: Bundesministerium f. Wissenschaft,
MehrErgänzungstexte HB Ausschreibungstexte helopal Mauerabdeckungen
LV\HB-019\HELOPAL MAUERABDECKUNGEN Seite 1 LGPosNr. Beschreibung der Leistung W PV Ständige Vorbemerkung der LB Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen.
MehrGutachtliche Stellungnahme Nr zu Systemprüfbericht vom 1. März 2004
Gutachtliche Stellungnahme Nr. 155 38068 zu Systemprüfbericht 101 27558 vom 1. März 2004 Auftraggeber Widerstandsfähigkeit bei Windlast Schlagregendichtheit Luftdurchlässigkeit Bedienkräfte REHAU AG +
MehrInhalt -- Ständige Vertragsbestimmung LB 2
Inhalt -- Ständige Vertragsbestimmung LB 2 Zusammenstellung (EUR) 7 Seite: I -- Ständige Vertragsbestimmung LB Standardisierte Leistungsbeschreibung: Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten
MehrRAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE
RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE zwischen Dienstleister......... - nachfolgend Auftragnehmer genannt - und BuL Systeme GmbH Eglimarstr. 2 D-44379 Dortmund nachfolgend Auftraggeber
MehrLeistungsgruppe (LG) 00 - Allgemeine Bestimmungen. Kennung: HB Version: 021. Leistungsbeschreibung Hochbau
HB-021 Seite 1 Standardisierte Leistungsbeschreibung Leistungsgruppe (LG) 00 - Allgemeine Bestimmungen Kennung: HB Version: 021 Datum: 31.12.2018 Herausgeber: Bundesministerium f. Digitalisierung u. Wirtschaftsstandort
MehrBauvertrag nach BGB. vertreten durch Frau/Herrn. - im Folgenden AG - - im Folgenden AN - (Bezeichnung der Arbeiten) (Bezeichnung des Bauherrn)
Bauvertrag nach BGB Zwischen und Andreas Schmidt GmbH Dachdeckermeister Zur Harth 3-5 04442 Zwenkau vertreten durch vertreten durch Frau/Herrn Herrn Andreas Schmidt - im Folgenden AG - - im Folgenden AN
MehrLeistungsverzeichnis / Angebot / Beschränkte Ausschreibung
Leistungsverzeichnis / Angebot / Beschränkte Ausschreibung Gewerk Bauvorhaben 701250 Abgabetermin 16.01.2017 Abgabeort Friedrich Schütt + Sohn Wisbystraße 2 23558 Lübeck Baubeginn Januar 2016 Tel. 0451
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH 1 Geltungsbereich; Vertragsabschluss 1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Allgemeine Einkaufsbedingungen ) gelten für alle
Mehr- 1 - Werkvertrag. Dem AN wird die Ausführung für das Gewerk für das Bauvorhaben - - übertragen.
- 1 - Werkvertrag Zwischen dem Bauherrn, im folgenden AG genannt, und dem Auftragnehmer, im folgenden AN genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages Dem AN wird die Ausführung
MehrLeistungsgruppe (LG) 53 - Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff. Kennung: HB Version: 019. Leistungsbeschreibung Hochbau
HB-019 Seite 1 Standardisierte Leistungsbeschreibung Leistungsgruppe (LG) 53 - Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff Kennung: HB Version: 019 Datum: 15.02.2012 Herausgeber: Bundesministerium f. Wirtschaft,
MehrAngebot für Verhandlungsverfahren Stufe 1. - Teilnahmewettbewerb GUa Neubau von Wohnungen Briesestr. 19, Kienitzer Str.
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbh Baumaßnahme Urban Living Briesestraße Angebot für Verhandlungsverfahren Stufe 1. - Teilnahmewettbewerb GUa Neubau von Wohnungen Briesestr. 19, Kienitzer Str.
MehrGutachtliche Stellungnahme Nr GAS01-A de-01 zu den Prüfberichten / /2 und /3
Gutachtliche Stellungnahme Nr. zu den Prüfberichten 101 26592/1 101 26592/2 und 101 26592/3 Widerstandsfähigkeit bei Windlast Schlagregendichtheit; Luftdurchlässigkeit; Bedienkräfte Mechanische Beanspruchung;
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Inhaltsverzeichnis 1. Gültigkeit der Bedingungen... 2 2. Allgemeine Pflichten
MehrVertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -
SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»
MehrBeispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002
21. April 2004 Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 Verjährungsfristen bei Mängeln am Bauwerk Fingierte Erklärungen Ausschluss des Rücktrittsrechts Erschwerung
MehrCheckliste für die Prüfung der Gleichwertigkeit von Aluminium-Profilsystemen
Checkliste für die Prüfung der Gleichwertigkeit von Aluminium-Profilsystemen Checkliste für die Gleichwertigkeit von Aluminium-Profilsystemen Stand 2012-10-17 Seite 1 von 9 Al-Strangpressprofile - Legierung
MehrAGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.
Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.
MehrEignungsnachweis. Nr C1 / B2. Typ 1 Typ 2. REHAU AG+Co. Verwaltung Erlangen Ytterbium Erlangen
Eignungsnachweis Nr. 101 27969 Auftraggeber Produkt/Bauteil REHAU AG+Co. Verwaltung Erlangen Ytterbium 4 91018 Erlangen Fenster und Fenstertüren mit den Öffnungsarten: Hebeschiebetür mit einem Festfeld
MehrWiderstandsfähigkeit bei Windlast EN Klasse C5 / B5. Klasse E750. Mechanische Beanspruchung EN 13115
Nachweis Widerstandsfähigkeit bei Windlast Schlagregendichtheit Luftdurchlässigkeit, Bedienkräfte Mechanische Beanspruchung Dauerfunktion, Stoßfestigkeit Tragfähigkeit Prüfbericht 101 32799/3 R1 (ITT)
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Fa. Kiesa Anlagenbau GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fa. 1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen. a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge
MehrGutachtliche Stellungnahme
Gutachtliche Stellungnahme Nr.: 175 41510 Erstelldatum 06. August 2009 Auftraggeber aluplast GmbH Kunststoffprofile Auf der Breit 2 76227 Karlsruhe Auftrag Gutachtliche Stellungnahme zur Schalldämmung
MehrErgänzungstexte HB Ausschreibungstexte helopal helolit, trend und helodur
LV\HB-019\HELOPAL HELOLIT+TREND+HELODUR Seite 1 LGPosNr. Beschreibung der Leistung W PV Ständige Vorbemerkung der LB Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH
STAND Neue AEBs ab 01.04.2015: http://www.tennet.eu/de/ueber-tennet/einkaufspolitik.html Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH 1. Allgemeines
MehrDie nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen der W. Müller GmbH, nachfolgend Müller genannt.
1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen der W. Müller GmbH, nachfolgend Müller genannt. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der
MehrGutachtliche Stellungnahme Nr zu Systemprüfbericht /2 und
e Stellungnahme Nr. 155 36645 zu Systemprüfbericht 101 22491/2 und 101 19908 Widerstandsfähigkeit bei Windlast Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit Bedienkräfte, Mechanische Beanspruchung Dauerfunktion,
MehrDieser Eignungsnachweis ist eine Revision des Eignungsnachweises vom 18. Februar 2004.
Eignungsnachweis Nr. 101 27074 R1 Dieser Eignungsnachweis ist eine Revision des Eignungsnachweises 101 27074 vom 18. Februar 2004. Auftraggeber Produkt/Bauteil profine GmbH TROCAL Profilsysteme Mülheimer
MehrWeitere besondere Vertragsbedingungen. Im Bauvorhaben. Bau eines FTTB Glasfasernetzes in der Gemeinde Bispingen (Randgebiete)
Weitere besondere Vertragsbedingungen Im Bauvorhaben Bau eines FTTB Glasfasernetzes in der Gemeinde Bispingen (Randgebiete) 10.1 Allgemeines 1. Es gelten die folgenden Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
MehrLeistungsgruppe (LG) 54 - Fenster und Fenstertüren aus Holz-Alu. Kennung: HB Version: 020. Leistungsbeschreibung Hochbau
HB-020 Seite 1 Standardisierte Leistungsbeschreibung Leistungsgruppe (LG) 54 - Fenster und Fenstertüren aus Holz-Alu Kennung: HB Version: 020 Datum: 30.05.2015 Herausgeber: Bundesministerium f. Wissenschaft,
MehrHinweise zur Montage und Montagebescheinigung
Hinweise zur Montage und Montagebescheinigung Anforderungen aus DIN V ENV 1627 NA.5 Montage Montagebescheinigung Die fachgerechte Montage nach Montageanleitung des Herstellers sollte durch eine Montagebescheinigung
Mehr3.2 Die Annahme eines Angebotes ist nur hinsichtlich der gemeinsam angebotenen Leistungen möglich.
1 Geltungsbereich 1.1 Der Auftragnehmer, die Douglas Elektrotechnik arbeitet nur zu den vorliegenden AGB. Diese gelten daher uneingeschränkt für Aufträge, Auftragserweiterungen und Folgeaufträge; von schriftlichen
MehrVom Bieter sind nur die stark umrandeten Felder auszufüllen!
Ausschreibungsnummer: Seite 1 Vom Bieter sind nur die stark umrandeten Felder auszufüllen! Fortlaufende Nummer des Angebotes: AUFTRAGGEBER: BIETER/FIRMA: Unternehmensrechtlicher Firmenwortlaut Standort,
Mehr1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herrn Torsten Däbler 1 Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen
MehrKapitel 3 Was gehört in einen Bauvertrag?
Kapitel 3 Was gehört in einen? Aussagen im Bemerkungen Der sichere Einen absolut sichereren, der jegliche Unklarheiten und Streitigkeiten ausschließt, gibt es nicht. Ein solcher wäre nicht praktikabel.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
SWL ENERGIE AG Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Erbringung von Dienstleistungen im Geschäftsbereich Elektroinstallation 1 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Rechtsform, Organisation Die SWL ENERGIE
MehrWerkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -
Seite: 1/4 zwischen der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeugeigentum 1.1 Sämtliche im beigefügten
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich
Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH 1 Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für den Einkauf von Waren und die Beauftragung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten
MehrErgänzungstexte HB Ausschreibungstexte helopal helotop und Aluminium
LV\HB-019\HELOPAL HELOTOP+ALUMINIUM Seite 1 LGPosNr. Beschreibung der Leistung W PV Ständige Vorbemerkung der LB Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen.
MehrEINKAUFSBEDIGUNGEN (Fassung März 2019)
ALLGEMEINES EINKAUFSBEDIGUNGEN (Fassung März 2019) 1. Bestellungen sind für uns nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Änderungen und Ergänzungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 15.01.2019 Version: 201901-01 SEITE 2 VON 5 Teil 1 Vermietungen 1 Übergabe und Rückgabe (1) Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern
MehrVOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002
15.02.2003 01.11.2006 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961
MehrInstandhaltungsvertrag
Instandhaltungsvertrag zwischen der elme sicherheitssysteme & metallbau GmbH, Gutstedtstraße 15, 15086, vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer und - nachfolgend: Auftragnehmerin
MehrAußergewöhnliche Witterungsverhältnisse. Ingo Heegemann. 6. Wiener Gespräche Wissenschaft & Bauwirtschaft 23. Oktober Folie Nr.
Wissenschaft & Bauwirtschaft 23. Oktober 2014 Außergewöhnliche Witterungsverhältnisse Ingo Heegemann Folie Nr. 1 ÖN B 2110: Außergewöhnliche Witterungsverhältnisse Sphärenzuordnung gemäß der ÖNORM B 2110
MehrWERKVERTRAG. Auftragnehmer: UID-Nr... im weiteren -Generalplaner- genannt. Paragraph 1:
WERKVERTRAG Auftraggeber: UID-Nr... im weiteren -Bauherr- genannt Auftragnehmer: Thurner Generalplanung GmbH Bahnhofstraße 102 A-5760 Saalfelden UID-Nr. ATU59602022 im weiteren -Generalplaner- genannt
Mehr0. ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART. Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment
0. ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment Version 4.0 / 28.03.2003 Wichtige Anmerkung: Diese Vertragsbedingungen
MehrWartungsvertrag. SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße Steinbach
Wartungsvertrag Zwischen dem Auftraggeber: Firma Und dem Auftragnehmer: SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße 4 61449 Steinbach wird auf der Grundlage der vereinbarten Wartungsbedingungen ein Vertrag
MehrGESTATTUNGSVERTRAG. Wohnungsgenossenschaft EINHEIT eg Chemnitz Alfred-Neubert-Straße Chemnitz. - im Nachfolgenden Genossenschaft genannt -
GESTATTUNGSVERTRAG Zwischen der Wohnungsgenossenschaft EINHEIT eg Chemnitz Alfred-Neubert-Straße 17 09123 Chemnitz gesetzlich vertreten durch: - im Nachfolgenden Genossenschaft genannt - und «Pos_Ort_Vertrag_Bez»
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrW E R K V E R T R A G
GZ: BMWFW-360.053/0003-WF/V/5/2016 Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung, Minoritenplatz 5, 1010 Wien,
MehrBesondere Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen Offenes Verfahren Beschaffung von Niederflurbussen mit Anhängern für Stadtverkehr Emden GmbH Datum: 14. März 2017 Seite 2 von 5 1. Vereinbarte Beschaffenheit Die vereinbarte
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer hat seine Tätigkeit gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen,
Mehr91018 Erlangen Darstellung
Auftraggeber Nachweis Widerstandsfähigkeit bei Windlast Schlagregendichtheit Luftdurchlässigkeit Mechanische Beanspruchung Dauerfunktion Prüfbericht 101 27558/1 REHAU AG + Co. Verwaltung Erlangen Ytterbium
MehrBeratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis
Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz
MehrAllgemeine Güte- und Prüfbestimmungen für Schlösser und Beschläge
Allgemeine Güte- und Prüfbestimmungen für Schlösser und Beschläge Fassung September 2012 Anerkannt durch RAL am 15.11.2012 Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e. V. Offerstrasse 12 42551 Velbert Tel.:
MehrBauvertrag Auftraggeber - nachfolgend AG genannt Auftragnehmer - nachfolgend AN genannt -
Bauvertrag zwischen...... Auftraggeber - nachfolgend AG genannt - und der Firma...... Auftragnehmer - nachfolgend AN genannt - 1. Gegenstand des Vertrages Dem AN wird die Ausführung nachfolgend aufgeführter
MehrZusammenfassender Prüfbericht Widerstandsfähigkeit bei Windlast, Schlagregendichtheit,Luftdurchlässigkeit,
Zusammenfassender Prüfbericht Widerstandsfähigkeit bei Windlast, Schlagregendichtheit,Luftdurchlässigkeit, Bedienkräfte, Mechanische Beanspruchung, Dauerfunktion, Differenzklimaverhalten, Stoßfestigkeit,
MehrStandardisierte Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Hochbau LB-HB, Version 20
Standardisierte Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Hochbau LB-HB, Version 20 LG 53 Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff Version 20 LB-HB020 Ergänzungen helopal V:07/2017 03 Masterstand vom
MehrBaustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG
Seite 1 von 5 Stand : Dez. 2009 Baustellenordnung gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Hans Flender GmbH & Co. KG so wie Rudolf Flender GmbH & Co. KG Für alle Arbeiten
Mehr2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge
Allgemeine Geschäftsbedingungen Rohr-Service-Kunz GmbH 1 Sorgfaltspflichten des Auftraggebers (1) Für die Arbeit notwendige Zugänge zum Rohrnetz, insbesondere Revisionsschächte, Verschlüsse, Sanitärobjekte
MehrWahlpflichtfach Ausschreibung
Wahlpflichtfach Ausschreibung 22.3.2017 Stefan Scholz Mengenermittlung Seite 1 Themen Mengenermittlung 1. DIN 18299 2. Beispiel Mengenermittlung Bewehrung (DIN18331) Seite 2 DIN 18299 Allgemeine Technische
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten 1) Geltung Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zum Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende
MehrVergabeunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung. Beschaffungsvorhaben: Luminex FlexMap 3D
Vergabeunterlagen Seite 1 / 8 Vergabeunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung NMI Naturwissenschaftliches und Medizinisches Institut an der Universität Tübingen Tel. 07121-51530- 0 Fax. 07121-51530-16
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) Livit FM Services AG Altstetterstrasse 124, 8048 Zürich
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) Livit FM Services AG Altstetterstrasse 124, 8048 Zürich Geltung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) sind verbindlich, wenn
MehrWiderstandsfähigkeit bei Windlast EN Klasse C3 / B4. Mechanische Beanspruchung EN Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen
Auftraggeber Produkt System Außenmaß (B x H) Rahmenmaterial Besonderheiten Nachweis Widerstandsfähigkeit bei Windlast Schlagregendichtheit Luftdurchlässigkeit, Bedienkräfte Mechanische Beanspruchung Dauerfunktion
MehrEinkaufsbedingungen für Werkleistungen
Einkaufsbedingungen für Werkleistungen 1 Allgemeines, Geltungsbereich 1. Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge über unbewegliche Sachen sowie über Werkleistungen. 2. Die Allgemeinen
MehrDer Verbraucherbauvertrag Dr. Claas Birkemeyer LL.M.
Der Verbraucherbauvertrag Dr. Claas Birkemeyer LL.M. 20. Okt. 2017 1. Definition/Anwendungsfälle des Verbraucherbauvertrags 2. Die Baubeschreibung 3. Widerrufsrecht 4. Abschlagszahlungen im Verbraucherbauvertrag
MehrÜBERWACHUNGSGEMEINSCHAFT TECHNISCHE ANLAGEN DER SHK-HANDWERKE E.V. Rathausallee Sankt Augustin. Überwachungsvertrag
ÜBERWACHUNGSGEMEINSCHAFT TECHNISCHE ANLAGEN DER SHK-HANDWERKE E.V. Rathausallee 6 53757 Sankt Augustin Überwachungsvertrag als geprüfter Energieberater des SHK-Handwerks für die Ausstellung von Energieausweisen
MehrAnschließervertrag für private Brandmeldeanlagen
Stadt Heilbronn - Amt 37 Feuerwehr - Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Zwischen der Stadt Heilbronn, vertreten durch das Kommando der Feuerwehr Heilbronn, - nachstehend Stadt genannt - und
MehrZusammenfassender Prüfbericht und Stellungnahme
Zusammenfassender Prüfbericht und Stellungnahme zur Luftschalldämmung von Bauteilen 11-000845-PR01 (GAS-PB01-A01-04-de-01) Auftraggeber aluplast GmbH Kunststoffprofile Auf der Breit 2 76227 Karlsruhe Grundlagen
MehrKlasse C5/B5. Klasse E750
Auftraggeber Produkt System Außenmaß (B x H) Rahmenmaterial Nachweis Widerstandsfähigkeit bei Windlast Schlagregendichtheit Luftdurchlässigkeit, Bedienkräfte Mechanische Beanspruchung Dauerfunktion Prüfbericht
MehrDie Bedeutung der Abnahme. für den Auftraggeber. nach VOB
Die Bedeutung der Abnahme für den Auftraggeber nach VOB Vortrag an der Universität Kassel von Rainer K. Schöffel (Prof. Dipl.-Ing.) INHALT Seite 1. Ablauf eines Bauauftrages 3 2. Der Abnahmebegriff nach
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)
Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit
MehrLANDKREIS LUDWIGSBURG LANDRATSAMT LUDWIGSBURG. Angebot. Bezeichnung der Lieferleistung. Beschaffung von vier (4) Kleintransportern
E BW HVA L-StB-Deckblatt Angebot LANDKREIS LUDWIGSBURG LANDRATSAMT LUDWIGSBURG Angebot Bezeichnung der Lieferleistung Beschaffung von vier (4) Kleintransportern Bieter bzw. Auftragnehmer 2. Heftung dem
MehrVertrag über eine Dienstleistung
Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag
Mehr