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1 - 1 - Werkvertrag Zwischen dem Bauherrn, im folgenden AG genannt, und dem Auftragnehmer, im folgenden AN genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages Dem AN wird die Ausführung für das Gewerk für das Bauvorhaben - - übertragen.

2 - 2-2 Vertretung der Vertragspartner 2.1. Der AG wird vertreten durch Der Vertreter ist zu Vertragsänderungen, Vergabe von Zusatzleistungen u. Stundenlohnarbeiten nicht berechtigt. berechtigt bis zu einem Wert von 5,0 % der Auftragssumme Der Vertreter ist zur Durchführung der Abnahme berechtigt. nicht berechtigt Die Abnahme wird durch vorgenommen Der AN wird vertreten durch. 3 Vertragsbestandteile (zu 1 VOB/B) Vertragsbestandteile sind in nachstehender Reihen- und Rangfolge: Dieser Bauvertrag, die ggf. in Ziffer 13 genannten Anlagen, sowie die Leistungsbeschreibung laut Angebot vom (Anlage 2) die Werkpläne (Anlage 3) (Anlage 4) sonstige Vertragsbedingungen: die VOB Teile B und C in der bei Angebotsabgabe von den Finanzbauverwaltungen für die Bauaufgaben des Bundes eingeführten Fassung. Die VOB/B ist nicht beigefügt. beigefügt.

3 - 3-4 Vergütung (zu 2 VOB/B) 4.1. Als Netto-Vergütung (jeweils zzgl. MwSt.) für die in Ziffer 1 aufgeführten Leistungen wird vereinbart: Abrechnung nach ausgeführten Mengen zu Einheitspreisen (zzgl. MwSt.) gemäß Angebot vom - Einheitspreisvertrag - Pauschal-Abgebot auf die LV-Summe (zzgl. MwSt.) in Höhe von % Abgebot auf die Einheitspreise (zzgl. MwSt.), vorläufig entsprechend: vorläufige Summe: die Pauschalsumme (zzgl. MwSt.) - Pauschalvertrag in Höhe von Abrechnung nach Stundenlohn - Stundenlohnvertrag - zu folgenden Verrechnungssätzen (jeweils zzgl. MwSt.): Vorarbeiter: /Std. Facharbeiter: /Std. Helfer: /Std. Azubi: /Std. Stoffkosten: vgl. Anlage Gerätekosten: vgl. Anlage 4.2. Gleitklausel wird nicht vereinbart. wird wie folgt vereinbart:

4 - 4-5 Ausführungsfristen (zu 5 VOB/B) 5.1. Die Ausführung ist zu beginnen bis spätestens am. innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung durch den AG. Diese erfolgt spätestens am Fertigstellung Die Arbeiten sind bis zum Die Arbeiten sind innerhalb von fertig zu stellen. fertig zu stellen. Werktagen nach Beginn der Ausführung Die Arbeiten sind gemäß dem beiliegendem Bauzeitenplan Anlage 4 fertig zu stellen. Gemäß 5 Nr.1 Satz 2 VOB/B gelten folgende Einzelfristen als Vertragsfristen: 6 Besonderheiten der Baustelle 6.1 Für die Zugangswege wird unverbindlich auf Folgendes hingewiesen: 6.2 Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt ( 4, Nr.4 VOB/B): Lager- und Arbeitsplätze auf dem Grundstück ( ). Darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der AN zu beschaffen. Die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten Wasseranschluss wird bauseits (über Baufirma) gestellt Stromanschluss wird bauseits (über Baufirma) gestellt Kosten des Verbrauchs hat der AN zu tragen hat der AG zu tragen

5 - 5-7 Bauwesenversicherung (zu 7 VOB/B) Wird durch den Bauherren abgeschlossen. 8 Vertragsstrafe (zu 11 VOB/B) wird nicht vereinbart. Im Falle des Verzugs hat der AN zu zahlen: hinsichtlich der vereinbarten Fertigstellungsfrist 0,5 % der Bruttoabrechnungssumme für jeden Werktag der Verspätung. hinsichtlich der vereinbarten Einzelfristen jeden Werktag der Verspätung. % der Bruttoabrechnungssumme für insgesamt jedoch höchstens 5,0 % der Bruttoabrechnungssumme. 9 Gewährleistungs- und Haftungsfrist (zu 13 VOB/B) Regelfrist gemäß 13, Nr.4 VOB/B 4 Jahre. in Abweichung von der VOB/B wird folgendes vereinbart: 5 Jahre Gewährleistung allgemein, Jahre Gewährleistung für. 10 Abrechnung (zu 14 VOB/B) Alle Rechnungen sind bei in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.b. Massenberechnungen, Aufmaßzeichnungen, Handskizzen) sind in 2-facher Fertigung einzureichen.

6 Zahlungen (zu 16 VOB/B) es gelten die in 16 VOB/B festgelegten Zahlungsfristen. Auf die Zahlungen der Teilrechnungen wird bis zur Schlußrechnung 10,0 % einbehalten. vgl. Zahlungsplan (Anlage 5). Bei Bezahlung (Überweisungsauftrag bzw. Scheck-Ausgang) der Abschlags- und Schlusszahlungen innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungseingang wird eine Skontierung in Höhe von % der Rechnungssumme vereinbart. 12 Sicherheitsleistungen (zu 17 VOB/B) werden nicht vereinbart. werden vereinbart durch: Bürgschaft Bareinbehalt in Höhe von % der Brutto-Angebotssumme für Vertragserfüllung. in Höhe von % der Brutto-Abrechnungssumme für die Sicherstellung der Gewährleistung einschlieslich Schadenersatz und Erstattung von Überzahlungen. 13 Zusätzliche Vereinbarungen

7 Streitigkeiten (zu 18 VOB/B) Streitigkeiten entscheiden die ordentlichen Gerichte. Im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr wird als Gerichtsstand vereinbart. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden nicht durch ordentliche Gerichte, sondern durch die Schiedsgutachtenstelle Schwaben entschieden, eine Schiedsgutachten-Abrede ist dem Vertrag als Anlage 1 beigefügt. 15 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein bzw. werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksankeit der davon nicht betroffenen, übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragsparteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke. Ort, Datum Ort, Datum Bauherr Auftragnehmer

8 - 8 - Anlage 1 zum Werkvertrag vom Schiedsgutachten-Abrede Zwischen den Parteien und wird vereinbart, dass im Fall von Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unter Ausschluss ordentlicher Gerichte die Schiedsgutachtenstelle Schwaben - Vereinigung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Haunstetter Straße 112, 86161Augsburg zwecks Erstellung eines für beide Parteien bindenden Schiedsgutachtens angerufen werden soll. Ort, Datum Ort, Datum Bauherr Auftragnehmer

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