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2 I. Haushalts- und Kassenwesen 1 Wirtschaftlichkeit Der KFV Westmecklenburg e.v. ist nach den Grundsätzen der Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen. Dies gilt insbesondere für die Aufstellung und Einhaltung des Haushaltsplanes nach den rechtsgültigen Steuer- und Finanzgesetzen der Bundesrepublik Deutschland. 2 Haushalt Der Verband erhebt zur Finanzierung seiner Aufgaben Beiträge und Gebühren von seinen Mitgliedern sowie sonstige Einnahmen. Näheres ist unter Abschnitt II Gebühren und Abgaben geregelt. Ausgaben des Verbandes sind insbesondere Kosten für die satzungsgemäße Verbandsarbeit. Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Einnahmen und Ausgaben des Verbandes. Die Ausgaben müssen mit den Einnahmen deckungsfähig sein. Außerplanmäßige Ausgaben ab 1,0 TEUR bedürfen eines vom Vorstand genehmigten Nachtragshaushaltsplanes (einfache Mehrheit). Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Für jedes Geschäftsjahr ist vom Schatzmeister ein Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushalt enthält die zu erwartenden Einnahmen und die voraussichtlichen Ausgaben. Der Haushaltsplan ist nach steuerlichen Vorgaben zu strukturieren. 5. Der Haushaltsplan ist auszugleichen. 6. Der Haushaltsplan des Folgejahres ist im Vorstand spätestens bis Dezember zu beraten und zu beschließen. Der genehmigte Haushaltsplan ermächtigt den Schatzmeister, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. 3 Buchhaltung, Kassenführung, Belege Die beim Schatzmeister bestehende Kasse ist die einzige einnehmende Stelle. Andere Organe des KFV Westmecklenburg e.v. dürfen nur im Auftrag des Vorstandes Zahlungen entgegennehmen und Zahlungen leisten. Der Zahlungsverkehr des KFV Westmecklenburg e.v. hat sich grundsätzlich über dessen Kasse und das Bankkonto zu vollziehen. Über alle Einnahmen und Ausgaben ist nach der Zeitfolge und nach der im Haushaltsplan vorgesehenen Ordnung Buch zu führen. Alle Buchungen sind zu belegen. Jede Ausgabe muss vom Schatzmeister auf ihre rechnerische und sachliche Richtigkeit überprüft werden. Es gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. 5. Die Bücher sind jährlich abzuschließen. Nach dem Abschluss dürfen Einnahmen oder Ausgaben nicht mehr für den abgelaufenen Zeitraum gebucht werden. 6. Zur Realisierung der Punkte 1-5 kann eine Steuerberatungsgesellschaft herangezogen werden. 4 Rechtsverbindlichkeiten, Zahlungsverkehr, Zeichnungskompetenz Das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten aller Art bedarf grundsätzlich der Schriftform. Bei Aufträgen, die aus Gründen der Dringlichkeit mündlich oder fernmündlich erfolgten, ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich. Die Bewilligung von Ausgaben im Rahmen des Seite 2 von 9

3 Haushaltsplanes ist grundsätzlich dem Vorstand vorbehalten. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung des KFV Westmecklenburg e.v. kann der Schatzmeister bis zu einem Betrag von 500,00 im Einzelfall verfügen. Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos abzuwickeln. Periodisch wiederkehrende Zahlungen bedürfen keiner besonderen Anweisung. 5 Vorschüsse Entstehen für die Durchführung/Teilnahme an einer Veranstaltung Auslagen, kann vom Vorstand ein Vorschuss an den jeweils Verantwortlichen gewährt werden. Der Vorschuss muss innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung abgerechnet werden. Neue Vorschüsse an denselben Verantwortlichen können nur gewährt werden, wenn der vorher gewährte Vorschuss abgerechnet ist. 6 Jahresrechnung Die Jahresrechnung ist das Ergebnis der Durchführung des Haushaltsplanes einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden. Für das abgelaufene Geschäftsjahr ist dem Vorstand eine Jahresabrechnung bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres durch den Schatzmeister vorzulegen. In der Jahresabrechnung sind: Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Jahres in der Gliederung des Haushaltsplanes, Abweichungen zwischen den geplanten und den tatsächlichen Einnahmen bzw. Ausgaben nachzuweisen bzw. zu erläutern. 7 Kassenprüfung Die auf dem Verbandstag gewählten Kassenprüfer haben dem Vorstand gegenüber einen Bericht über die Kassenprüfung und die haushaltsgerechte Mittelverwendung zu geben. An jeder Prüfung müssen mindestens zwei Kassenprüfer beteiligt sein. Mit der Jahresrechnung ist dem Vorstand/Verbandstag ein Prüfbericht vorzulegen, der das abgelaufene Geschäftsjahr betrifft. Nach jeder Prüfung findet eine Prüfungsergebnisbesprechung zwischen den Kassenprüfern und dem Schatzmeister statt. 8 Kostenerstattung Kosten, die in Ausübung eines Amtes oder einer Funktion oder in Erledigung von Aufgaben im KFV Westmecklenburg e.v. entstehen, werden nach den entsprechenden Paragrafen der Finanzordnung ersetzt. Hierzu gehören auch Personen, die zur Ausschussarbeit/ Verhandlungen der Rechtsorgane geladen werden. 9 Reisekosten Reisekosten sind abrechnungsfähig, sofern die Reise auf einen Beschluss eines dafür zuständigen Gremiums zurückgeht. Es werden erstattet: Fahrtkosten Tage- und Reisegeld Übernachtungsgelder Seite 3 von 9

4 Besondere Aufwendungen wie Taxi, Gepäcktransport, Telefonkosten etc., werden erstattet, sofern ihre Notwendigkeit ausreichend begründet und mittels entsprechenden Nachweis belegt werden kann. Reisekosten werden nur gegen Vorlage einer Reisekostenabrechnung gem. Vordruck des KFV Westmecklenburg e.v. erstattet. 10 Fahrtkosten Es werden erstattet: Für öffentliche Verkehrsmittel die nachgewiesenen Fahrtkosten (z.b. Fahrausweise). Die Benutzung von Flugzeugen oder Schlafwagen ist nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung des Vorstandes gestattet. Für die Erstattung von Fahrtkosten in Wohnorten mit städtischem Nahverkehr können ergänzende Regelungen getroffen werden. Für private Kraftfahrzeuge werden 0,30 je gefahrenem Kilometer erstattet. Mit der Zahlung des Kilometergeldes sind alle Ansprüche des Fahrzeughalters abgegolten. 11 Tage- und Reisegeld Das Tagegeld beträgt für jeden Kalendertag bei einer Abwesenheit außerhalb des Wohnortes 10,00. Am Wohnort wird ein Tagegeld von 5,00 gezahlt. Für Reisen außerhalb des Wohnortes wird ein Reisegeld gezahlt. bei einer Reisezeit bis zu 6 Stunden für Hin- und Rückreise je 3,00 bei einer Reisezeit von mehr als 6 Stunden für Hin- und Rückreise je 5,00 Bei Tagungen und Konferenzen, die auf der Grundlage von Arbeitsplänen durchgeführt werden, können die Kosten für Erfrischungen (Getränke und Imbiss) bis zur Höhe von 5,00 pro Person abgerechnet werden. Für Turniere und sonstige Veranstaltungen im Auftrage des KFV Westmecklenburg e.v. kann den mit der Durchführung beauftragten Personen und ihre Helfer eine Erfrischung (Getränke und Imbiss, kein Alkohol) in Höhe von bis 5,00 gewährt werden. Die Namen der Personen sind auf der Quittung zu vermerken. Die Quittung ist den Abrechnungsunterlagen beizufügen. 12 Übernachtungsgelder Bei Übernachtungen wird eine Pauschale von 20,00 vergütet. Höhere Übernachtungskosten sind durch Vorlage der Originalrechnung zu belegen. Bei Benutzung von Schlaf- oder Liegewagen oder bei Bereitstellung einer kostenlosen Übernachtung durch de KFV Westmecklenburg e.v. oder einer anderen Sportorganisation, entfällt das Übernachtungsgeld. 13 Entschädigungen für Vereinsämter, Schiedsrichter, Schiedsrichterassistenten, Turnierleitungen und Staffelleiter Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten erhalten je Einsatz im Rahmen einer offiziellen Veranstaltung des KFV Westmecklenburg e.v. eine pauschalierte Entschädigung. Die Entschädigung für Schiedsrichter und Wettkampfleitungen bei Turnieren auf Kreisebene beträgt 30,00. Die Zusammensetzung der Turnierleitungen ist durch den jeweiligen Ausschuss festzulegen. Alle anderen Personen, die zur Durchführung eines Turniers eingesetzt Seite 4 von 9

5 werden, erhalten pro Einsatzstunde eine Entschädigung in Höhe von 4,00, jedoch nicht mehr als 18,00 pro Turnier. Die Entschädigungen für Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten nach offizieller Ansetzung durch den KFV Westmecklenburg e.v. betragen: KOL SR 23,00 KOL Assistent 20,00 KOL A + B SR 21,00 (für Kleinfeld 18,00 ) KOL A + B Assistent 18,00 KOL C F SR 18,00 (für Kleinfeld 16,00 ) KOL C F Assistent 16,00 KOL Frauen/Mädchen 20,00 (für Kleinfeld 18,00 ) KOL Frauen/Mädchen Assistent 18,00 KL / KK SR 20,00 KL / KK Assistent 18,00 KL / KK A + B SR 18,00 (für Kleinfeld 16,00 ) KL / KK A + B Assistent 16,00 KL / KK C F SR 16,00 (für Kleinfeld 16,00 ) KL/KK C F Assistent 14,00 KL / KK Frauen/Mädchen SR 18,00 (für Kleinfeld 16,00 ) KL / KK Frauen/Mädchen Assistent 16,00 Alte Herren KOL bis KK (auch Pokalspiele) Alte Herren SR 20,00 (für Kleinfeld 18,00 ) Alte Herren Assistent 18,00 Turniere (auch Halle) SR KFV (auch NW) 30,00 SR LFV (auch NW) 40,00 Mentorentätigkeit 15,00 Mentorentätigkeit am Wohnort 10,00 Pokalspiele werden nach der Spielklasse der Heimmannschaft entschädigt. Den Schiedsrichtern, Schiedsrichterassistenten und Mitgliedern von Wettkampfleitungen bei Turnieren werden neben der Entschädigung die Fahrtkosten und ein Reisegeld gemäß 10 und 11 der Finanzordnung des KFV Westmecklenburg e.v. gezahlt. Für die ordnungsgemäße Auszahlung der Entschädigung, der Fahrtkosten sowie des Reisegeldes, auch bei eventuellen Spiel- oder Turnierausfällen, sind die platzbauenden Vereine bzw. Veranstalter am Einsatztag verantwortlich. Bei Spielausfällen ist neben den Fahrtkosten und dem Reisegeld eine Entschädigung an die Schiedsrichter in Höhe von 50 % der Entschädigungssätze nach 13, zu zahlen. Seite 5 von 9

6 5. Die Staffelleiter sowie alle in offiziellen Vereinsämtern tätigen Sportfreunde erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gem. 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) pro Kalenderjahr. Die Höhe der Pauschale wird vom Vorstand jährlich neu beschlossen. 14 Entschädigungen für Spiel- und Schiedsrichterbeobachter Spiel- und Schiedsrichterbeobachter, die im Auftrage ihrer Ausschüsse tätig werden, erhalten eine Entschädigung von 20,00 pro Einsatz. Den Spiel- und Schiedsrichterbeobachtern werden neben der Entschädigung die Fahrtkosten gemäß 10 der Finanzordnung des KFV Westmecklenburg e.v. gezahlt. 15 Kostenregelung bei Spielausfällen Fällt ein Spiel ohne Verschulden eines Vereins aus, so sind die entstandenen und nachzuweisenden Kosten des ausgefallenen Spieles durch beide Vereine je zur Hälfte zu tragen. Die gleiche Regelung gilt auch bei Neuansetzung wegen eines Regelverstoßes durch den Schiedsrichter und bei Spielabbruch, wenn daraus eine Neuansetzung erforderlich wird. Ein Kostenvergleich zwischen den Vereinen ist möglich. Fällt ein Spiel durch Verschulden beider Vereine aus, so haben die beteiligten Vereine die entstandenen Kosten gleichanteilig zu tragen. Fällt ein Spiel durch Verschulden eines Vereins aus, so hat dieser Verein dem Spielpartner (reisende Mannschaft) zu ersetzen/ zu zahlen: Die tatsächlichen Fahrtkosten für bis zu 22 Personen für das in Anspruch genommene Verkehrsmittel. Dem Heimverein insbesondere die entstandenen SR- Kosten entsprechend dieser Finanzordnung. In Zweifelsfällen entscheiden die zuständigen Sportgerichte in erster Instanz. 5. Die Ausschlussfrist zur Antragstellung beträgt 30 Tage nach dem eingetretenen Ereignis. 16 Kostenerstattung für Trainer- und Lehrgangsreferenten Die Kostenerstattung für Trainer- und Lehrgangsreferenten umfassen: Reisekosten gemäß 9 der Finanzordnung (Tagegeld wird nicht gezahlt) des KFV Westmecklenburg e.v. Honorar gemäß Finanzordnung des LFV MV e.v.. II. Gebühren und Abgaben 17 Startgebühren Die Startgebühr für jede am Punktspielbetrieb teilnehmende Mannschaft erfolgt nach Rechnungslegung auf das Konto des KFV Westmecklenburg e.v.. IBAN: DE BIC: NOLADE21LWL Sparkasse Mecklenburg-Schwerin Die Start- und Meldegebühr beträgt für die Mannschaften je Spieljahr: Seite 6 von 9

7 Herren Kreisoberliga 150,00 Kreisliga 130,00 Kreisklasse 100,00 Alte Herren 100,00 A-D- Jugend 30,00 E und F Jugend 25,00 Frauen 50,00 Die Startgebühren für Hallenmeisterschaften werden in den Ausschreibungen festgelegt und sind vor Beginn der Veranstaltungen bar zu bezahlen. Die Vereine erhalten im Gegenzug als Nachweis eine Quittung. 18 Spieldurchführungsgebühren Bei Durchführung von internationalen Spielen und internationalen Turnieren ist eine Meldung an das zuständige Verbandsorgan zu geben. Die Meldung ist gebührenpflichtig. Mit der Meldung ist die Gebühreneinzahlung nachzuweisen. Die Gebühr beträgt für alle Mannschaften des KFV Westmecklenburg e.v. 5,00. Im Juniorenspielbetrieb werden keine Gebühren erhoben. Für Anträge auf Spielverlegung sind im Voraus je Spiel Gebühren zu entrichten: Kreisoberliga, Kreisliga, Kreisklasse, Alte Herren 30,00 Mädchen/Frauen, Nachwuchs 15,00 19 Protest-, Einspruch-, Beschwerde-, Gnadengesuch- Wiederaufnahmeverfahren und Berufungsgebühren Für Proteste, Beschwerden, Einspruch und Wiederaufnahmeverfahren sind folgende Gebühren zu entrichten: Kreisligen und Kreisklassen Herren, Alte Herren 40,00 Mädchen/Frauen sowie Kreisligen und Kreisklassen A- bis F-Junioren 25,00 Für Gnadengesuche und Berufungen sind folgende Gebühren zu entrichten: Kreisligen und Kreisklassen Herren, Alte Herren 100,00 Mädchen/Frauen sowie Kreisligen und Kreisklassen A- bis F-Junioren 50,00 Die Zahlungstermine richten sich nach den Festlegungen der Rechts- und Verfahrensordnung des LFV MV e.v.. 20 Spielabgaben Für alle Pflichtspiele sind Spielabgaben zu entrichten. Herren Kreisoberliga 50,00 Kreisliga 45,00 Kreisklasse 40,00 Die Abführung der Spielabgaben erfolgt jährlich, nach Rechnungslegung, auf das Konto des KFV Westmecklenburg e.v.. IBAN: DE BIC: NOLADE21LWL Seite 7 von 9

8 Sparkasse Mecklenburg-Schwerin 21 Aufnahmegebühr Die einmalige Aufnahmegebühr zur Mitgliedschaft KFV Westmecklenburg e.v. beträgt 50,00 und ist vor der Antragstellung auf das Konto des KFV Westmecklenburg zu überweisen. IBAN: DE BIC: NOLADE21LWL Sparkasse Mecklenburg-Schwerin 22 Passgebühren Die Gebühren richten sich nach der Finanzordnung des LFV MV e.v.. 23 Spieleinnahmen 1 Für Pokal- und Qualifikationsspiele, die in einer einfachen Runde ausgetragen werden, gilt folgende Regelung: Von den Bruttoeinnahmen sind die Kosten für das Schiedsrichterkollektiv/ Schiedsrichter zu zahlen. Die Restsumme wird im Verhältnis 50:50 zwischen den am Spiel beteiligten Vereinen aufgeteilt. Bei Punkt-, Qualifikations- und Pokalspielen, die in Hin- und Rückspielen zur Austragung kommen und bei den Aufstiegsspielen im Bereich des KFV Westmecklenburg e.v. verbleiben die Einnahmen bei den platzbauenden Vereinen. Diese tragen auch die Kosten. Für Spiele, die im Auftrag des KFV Westmecklenburg e.v. ausgetragen werden, gilt folgende Regelung: Von den Bruttoeinnahmen sind die Kosten für Schiedsrichter und die belegmäßig nachgewiesenen Kosten für das Spiel abzusetzen. Von den Nettoeinnahmen erhält der mit der Durchführung des Spiels beauftragte Verein 50 % und der KFV Westmecklenburg e.v. 50 %. Finden solche Spiele auf dem Platz eines der beteiligten Mannschaften statt, wird vorab zwischen dem KFV Westmecklenburg e.v. und dem ausrichtenden Verein sowie dem Gastverein eine gesonderte Vereinbarung über die Verteilung der Spieleinnahmen getroffen. Eine Durchschrift der Abrechnung ist innerhalb von 10 Tagen an das zuständige Organ des KFV Westmecklenburg e.v. zu übergeben. 24 Trikotwerbegebühren Pro Spieljahr und Werbepartner sind nachfolgende Gebühren durch die Vereine zu entrichten: Herren Kreisoberliga 30,00 Kreisliga 30,00 Kreisklasse 30,00 Alte Herren 30,00 Frauen 30,00 Die Abführung der Spielabgaben erfolgt jährlich, nach Rechnungslegung, auf das Konto des KFV Westmecklenburg e.v.. Seite 8 von 9

9 25 Gebühren für die Ausbildung und Beobachtung von Schiedsrichtern Die Schiedsrichterausbildung im KFV Westmecklenburg e.v. erfolgt durch den Schiedsrichterausschuss. Diese Ausbildung umfasst: den theoretischen Unterricht, die schriftliche Prüfung und die praktische Prüfung (max. 3 Spielleitungen mit Beobachtung) die Ausstellung eines SR- Ausweises. Für die Gesamtausbildung der Schiedsrichter ist von dem Verein mit der Teilnehmermeldung vor Lehrgangsbeginn folgende Ausbildungsgebühr je Teilnehmer an den KFV Westmecklenburg e.v. zu entrichten: IBAN: DE BIC: NOLADE21LWL Sparkasse Mecklenburg-Schwerin Ausbildungsgebühren: Herren 80,00 Frauen und Jugendliche bis 18 Jahre 80,00 SR-Anwärter anderer Kreise 80,00 Gebühren für Schiedsrichterbeobachtungen 30,00 26 Mahngebühren Bei Nichteinhaltung von Terminstellungen durch Organe des KFV Westmecklenburg e.v. im Zahlungsverkehr werden gebührenpflichtige Mahnungen fällig. Sie betragen: Mahnung 5,00 Mahnung 10,00 27 Schlussbestimmungen Der Schriftverkehr und elektronische Rechtsverkehr ist, wenn zulässig, gem. 14 der Geschäftsordnung des KFV Westmecklenburg e.v. möglich. Die Finanzordnung ist am durch den Vorstand des KFV Westmecklenburg e.v. wegen der Dringlichkeit vorbehaltlich der Zustimmung des nächsten ordentlichen Verbandstages geändert worden. Sie ist in dieser Beschlussfassung gültig. Sollten bei der Feststellung der Satzungsmäßigkeit der geänderten Finanzordnung durch das Finanzamt notwendige Änderungen festgestellt werden, kann der Vorstand diese durch erneuten Beschluss abhelfen. Diese Finanzordnung tritt zum in Kraft. Parchim, den Seite 9 von 9

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