Allgemeine Tipps zur Wassersicherheit

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1 Daannaacchh iisst i t eess zzuu ssppäät t -- Errttrri inkkungssunffääl llee müsssseen im i Vorrffeel ld vveerrmieedeen weerrdeen.. Wir wollen gemeinsam mit Eltern, Erziehern, Übungsleitern und Aufsichtspersonen erreichen, was uns allen wichtig ist: die Gesundheit und Sicherheit unserer Kinder. Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise: o Kinder sind noch nicht in der Lage, die gesamte Tragweite ihres Handelns zu überschauen. Sie agieren risikoreicher, ahnungsloser und unbekümmerter und benötigen deswegen eine verantwortungsbewusste Erziehungs-/Aufsichtsperson. o Beachten Sie bitte die individuellen und aktuellen Voraussetzungen (psychophysischer Entwicklungs- und Gesundheitszustand) des einzelnen Kindes Ertrinken nach Alter im Jahr o Seien Sie sich immer bewusst: Wasser übt auf fast alle Kinder eine quasi magische Anziehungskraft aus o Machen Sie Kinder möglichst früh mit dem Wasser vertraut: Kinder können schon ab 4 Jahren Schwimmen lernen, sollten aber bereits davor erste Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Verhalten am und im Wasser erfahren! und älter 1 unbekannt 35 o Versuchen Sie vorausschauend Gefahrenpunkte (z.b. Gefahrenorte) auszumachen. o Unabhängig davon, ob Kinder mit oder ohne Hilfsmittel ins Wasser gehen: Erziehungspersonen haben immer die Pflicht zur aktiven und konsequenten Aufsicht (trotz Badaufsicht) o Kinder müssen genau wissen, was erlaubt bzw. verboten ist. Sicherheit ist jedoch nicht alleine durch Gebote und Verbote zu erreichen. Vor allem jüngere Kinder müssen häufiger an die wichtigsten Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen erinnert werden, da einmalige Belehrungen vergessen werden. Deshalb: regelmäßige und situative Wiederholung von sicherheitsrelevanten Anweisungen.

2 Unfallursachen Bei der Ursachenforschung tauchen verschiedenste Gründe auf, häufig ist ein Ertrinkungsunfall auf eine Verknüpfung von mehreren Ursachenfaktoren zurückzuführen. Potenzielle Unfallursachen sind z.b.: o Fehlendes Risikobewusstsein der Erwachsenen und Kinder o Fehleinschätzung der Leistungsfähigkeit und Fertigkeiten o Nachahmungseffekte o Möglichkeit des unbemerkten Zugangs zum Schwimmbad/Weiher/See o Vernachlässigung der Aufsichtspflicht o Unübersichtliche örtliche Bedingungen o Ungeeignete Schwimmgeräte bzw. unsachgemäße Anwendung (z.b. Auftriebshilfen, Spielgeräte) Das Wasser hat eine faszinierende Wirkung, der Eltern und Kinder häufig blindlings folgen, ohne sich möglicher Gefahren bewusst zu sein. Aufsichtspersonen, die mit Kindern am, im oder auf dem Wasser sind, müssen vorausschauend Gefahrenpunkte (Gefahrstellenanalyse) ausmachen und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen planen. Dabei darf sich die nicht auf einmalige und sporadische Aktionen beschränken, sondern muss jederzeit durch konsequente Verhaltensregeln gewährleistet sein. Wir wissen, es besteht eine direkte Beziehung zwischen der Schwimmfähigkeit der Menschen und der Anzahl der Ertrinkungsfälle. Auf einen kurzen Nenner gebracht heißt die Formel: Je mehr Menschen schwimmen können, desto weniger verlieren ihr Leben im Wasser. Deshalb rät die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft allen Eltern, ihre Kinder frühzeitig für einen Schwimmkurs anzumelden. Beachten Sie bitte, Kinder sind erst dann wassersicher, wenn sie: o sich unter Wasser genauso gut zurecht finden wie über Wasser o 15 Minuten ohne Halt und ohne Hilfen im tiefen Wasser schwimmen können o auf dem Rücken genauso gut schwimmen können wie auf dem Bauch o mehrere Sprünge beherrschen o beim Wasserschlucken nicht anhalten müssen

3 Sicherheits-Tipps im häuslichen Umfeld o Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt baden. Selbst in der Badewanne oder dem Planschbecken können sie ertrinken! Sorgen Sie für Rutschsicherheit. o Auch bei stehtiefen Schwimmbecken sollten Sie Kindern die Nutzung immer nur unter Aufsicht gestatten. o Bottiche und Regentonnen können gefährlich werden. Sie sollten mit abschließbaren Deckeln gesichert sein. o Schwimmbecken und Gartenteiche durch Schutzgitter oder andere Vorrichtungen sichern. Am besten eignen sich Einfriedungen durch Zäune mit absperrbaren Zugängen. Bloße Abdeckungen reichen nicht aus, da Kinder darunter geraten und ertrinken können. o Gefahrenquellen befinden sich nicht immer nur auf dem eigenen Grundstück. Der Bach dahinter oder der Fischteich des Nachbarn wirken wie ein Magnet auf Kinder. Stellen Sie sicher, dass kein unbeaufsichtigter Zugang möglich ist. Sicherheits-Tipps für offene Gewässer und Bäder (Binnengewässer, See) Allgemeine Sicherheitshinweise o Lassen Sie Kinder nicht in unbekannten Gewässern schwimmen und planschen o Bevor die Kinder ins Wasser gehen, sollen sie sich abkühlen o Holen Sie die Kinder aus dem Wasser, wenn sie frieren o Bei Gewitter ist Baden lebensgefährlich. Verlassen Sie das Wasser sofort o Bewachsene und sumpfige Uferzonen sind gefährlich, meiden Sie Pflanzendurchwachsene Gewässer. o Schwimmen und Baden Sie nicht dort, wo Schiffe und Boote fahren. Schifffahrtswege, Buhnen, Schleusen, Brückenpfeiler und Wehre sind keine Schwimm- und Badezonen o Schwimmen und Baden an der Küste ist mit besonderen Gefahren verbunden (Brandung, Wellen) o Unbekannte Ufer bergen Gefahren o Achten Sie darauf, dass die Kinder nicht zu weit hinaus treiben, beachten Sie die ausgewiesenen Badezonen o Lassen Sie die Kinder nur ins Wasser springen, wenn es tief genug ist und frei

4 Tipps zum Umgang mit Auftriebsmitteln und Wasserspielzeug Auftriebskörper wie aufblasbare Wassertiere, Reifen, Wasserbälle und ähnliches sind allenfalls Spielzeug und keine sicheren Hilfsmittel zum Baden und Schwimmen. Im Gegenteil. Sie bergen Gefahren, da Kinder beim Spiel damit leicht in tiefes Wasser geraten oder abtreiben können. Besonders Luftmatratzen verleiten häufig dazu, sich unkontrolliert treiben zu lassen und sind bei starkem, ablandigem Wind nicht zurück zu paddeln oder bergen für den Nutzer die Gefahr von Hitzeschäden bzw. Kälteschock beim Sturz ins Wasser. Von einer Nutzung von "Kinderschwimmsitzen" raten wir dringend ab, da sie nicht nur den natürlichen Bewegungsdrang des Kindes hemmen, sondern auch für eine kindgerechte Wassergewöhnung, zum Schwimmen lernen, selbst zum bloßen Spielen methodisch völlig ungeeignet sind. Ausserdem können sie lebensgefährlich werden, wenn die Kinder in ihnen z.b. durch Wellenschlag umkippen und anschließend keine Chance mehr zum selbständigen Aufrichten besteht.

5 Sicherheits-Tipps für Frei- und Hallenbäder o Beim ersten Besuch in einem Bad sollten Kinder mit den Örtlichkeiten vertraut gemacht, über Gefahrenquellen informiert und über Baderegeln und Hygiene aufgeklärt werden o Wasserflächen unter Sprunganlagen oder im Auslauf von Rutschen sind keine Aufenthaltsbereiche o Vor der Nutzung von Sprunganlagen immer absichern, dass die Wasserfläche darunter frei ist o Ansaugöffnungen für Wasserstrahlanlagen, Strömungskanäle o.ä. bergen auf Grund des Sogs Gefahren. An den Sicherheitsverschlüssen darf keinesfalls gespielt oder manipuliert werden. o Beachten Sie sorgfältig die Sicherheitshinweise und -regeln bei der Nutzung der beliebten Wasserrutschen o Bei Tauchübungen muss jedes Kind einzeln beobachtet und vorher über tauchspezifische Gefahren, z.b. bei Hyperventilation (Übermäßiges Ein- und Ausatmen vor dem Tauchen) aufgeklärt werden o Nichtschwimmer gehören ins Nichtschwimmerbecken o Im Schwimmbad ist es in aller Regel glatt, die Kinder müssen zum langsamen Gehen angehalten werden o Zwingen Sie Kinder nicht zu Aktivitäten, vor denen sie Angst haben! o Andere sollten nicht untergetaucht werden o Nicht zu dicht hintereinander ins Becken springen. Andere Kinder auch beim Spielen nicht ins Wasser stoßen. o Bei der Nutzung von Bädern mit Gruppen sollte unbedingt sicher gestellt sein, dass die Gruppe geschlossen und gemeinsam das Bad betritt (gegebenenfalls Regelung für Nachzügler treffen) o Gemischt geschlechtliche Gruppen sollten zumindest von je einer männlichen und weiblichen Aufsichtsperson betreut betreut werden, so dass eine durchgängige Betreuung vom Eingang über Umkleide und Duschen bis hin zum Schwimmbecken gewährleistet ist o Orientieren Sie sich bei der Organisation von Gruppenspielen im Wasser am Leistungsverhalten der Schwächsten

6 Sicherheits-Tipps für Erzieher/innen, Lehrer, Übungsleiter und andere Aufsichtspersonen o Aufsichtspersonen müssen "rettungsfähig" sein (eine rechtliche Mindestvorgabe für dieses Qualifikationsmerkmal definieren z.b. die Erlasse der Kultusministerien der Länder)! o Die DLRG und die BAG Kindersicherheit empfehlen allerdings unbedingt für die Rettungsfähigkeit den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber, für weitere zusätzliche Begleitpersonen wäre der Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze die Mindestanforderung o Die Rettungsfähigkeit sollte regelmäßig (spätestens alle drei Jahre) wieder praktisch nachgewiesen und die Erste-Hilfe-Kenntnisse aufgefrischt werden o Mit der Schwimmausbildung betraute fachfremde Lehrkräfte müssen über Kenntnisse in der Methodik des Schwimmunterrichts verfügen o Die Aufsichtsperson befindet sich in einer Garantenstellung und die daraus resultierende Verantwortung ist nicht delegierbar (auch nicht z.b. auf Schwimmmeister!) o Das Schwimmen und Baden von Kindergruppen darf aus Sicherheitsgründen nur an öffentlichen und beaufsichtigten Badestellen erfolgen o Schwimmen und Baden an der Küste ist mit besonderen Gefahren verbunden (Brandung, Wellen) o Die Kinder einer badenden Gruppe sollten sich zur leichteren Unterscheidung vom "normalen" Badegast abheben (z.b. durch eine farbige Badekappe) o Eine Gruppengröße von maximal 15 Kindern sollte in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten nicht überschritten werden o Die Badezeit ist zu begrenzen und individuelle Besonderheiten von Kindern, z.b. schnelles Auskühlen/Frieren, hat konsequent zur Beendigung des Badens zu führen o Bei gemischten Gruppen sollten Nichtschwimmer und schwimmfähige Kinder in jedem Fall in entsprechend getrennte Betreuungsgruppen aufgeteilt und jeweils gesondert beaufsichtigt werden o Eine Schwimmausbildung ist immer räumlich vom öffentlichen Badebetrieb getrennt durchzuführen

7 Informationen zur DLRG und dem Ortsverband Markt Erlbach e.v. Der 28. Juli 1912 war ein sonniger Sonntag. Über 1000 Badegäste und Ausflügler drängten sich kurz vor Uhr auf der 800 m langen Seebrücke in Binz auf Rügen und erwarteten die Ankunft des Bäderdampfers Kronprinz Wilhelm. Plötzlich brach die Anlegestelle am Brückenkopf trichterförmig in sich zusammen und über 100 Menschen stürzten in die Ostsee. Dem schnellen Eingreifen von Matrosen der Kaiserlichen Marine war es zu verdanken, daß die meisten Menschen gerettet werden konnten. Für 17 aber, darunter sieben Kinder, kam jede Hilfe zu spät. Allein ein Mann, der Sergant Richard Roemer aus Hohenlimburg, rettete unter Einsatz seines Lebens 12 Menschen vor dem Ertrinkungstod. Was blieb, war die Erkenntnis, daß viele Menschen nicht schwimmen konnten und noch viel weniger in der Lage waren, Ertrinkende vor dem nassen Tod" zu retten. Das Drama von Binz war der Auslöser für die Gründung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). Am 19.Oktober 1913 wurde sie im Saal des Kaufmännischen Vereins in Leipzig ins Leben gerufen. Heute ist die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft in allen Bundesländern mit ca Ortsgruppen und ca Mitglieder vertreten. A Aufklärung aller Bevölkerungsschichten über die Gefahren am und im Wasser. G Ausbildung vom NICHT-Schwimmer zum Schwimmer. - Vom Schwimmer zum Rettungsschwimmer. Vom Rettungsschwimmer zum Ausbilder. D Bewachung von Gewässern (Frei- und Hallenbäder, Badeseen z.b. Brombachsee, Nord- und Ostseeküste) K Gewässerschutz und -pflege Ausbildung in Erste Hilfe r Jugendarbeit Täglich - führen wir die Bewachung im Hallenbad durch, Sonntag ausgeschlossen. Es sind täglich mindestens 4 Jugendliche die ohne Bezahlung für den Ernstfall und für die Erste Hilfe zur Verfügung stehen. Dreimal - wöchentlich - Schwimmausbildung. Montag von Uhr Donnerstag von Uhr Samstag von Uhr Zweimal - jährlich - Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche. Leistungsfeststellung durch Abnahme von Schwimmscheinen. "Die Rettungsschwimmabzeichen Silber und Gold sind als Orden und Ehrenzeichen der Bundesrepublik anerkannt." Kinder- und Jugendarbeit. 1. Vorstand Thomas Feuerlein Tel.: 09106/ Vorstand Hans Schuh Tel.: 09106/ Technischer Leiter Jan-Erik Schwalme Tel.: 09106/ Technischer Leiter Andreas Haustein Tel.: 09106/ Kassenwart Elke Förtsch Tel.: 09106/ Kassenwart Armin Weißfloch Tel.: 0170/ Schriftführer Nina Schröter Tel.: 09106/1356 Materialwart Heinrich Konzelmann Tel.: 09106/ Jugendleiterin Carolin Haustein Tel.: 09106/ Jugendleiter Armin Weißfloch Tel.: 0170/

8 Hallenbad Markt Erlbach Zennhäuser Weg Markt Erlbach Telefon Wachkabine: 09106/ Telefon Kasse Fr. Weigelt: 09106/ Öffnungszeiten: G Mo - Fr Uhr Sa Uhr Wassertemeratur 28 C Raumtemperatur 31 C Eintrittspreise Jahreskarte Erwachsene u. Jugendliche ab 16 J... 30,00 D Jahreskarte Kinder ab 6 J. bis 16 J ,00 D Zehnerkarte Erwachsene u. Jugendliche ab 16 J.... 7,50 D Zehnerkarte Kinder ab 6 J. bis 16 J.... 4,00 D Einzelkarte Erwachsene u. Jugendliche ab 16 J.... 1,00 D Einzelkarte Kinder ab 6 J. bis 16 J.... 0,50 D Wehrpflichtige u. Zivildienstleistende, (Nachweis), Schwerbeschädigte (mind. 50%) und Rentner, (Nachweis), Studenten mit Studentenausweis... 0,50 D Geschlossene Gruppen (ab 20 Personen)... 0,50 D Gebührenermäßigung bei gemeinsamen Jahreskarten Schwimmhalle Markt Erlbach und Freibad Neuhof/Zenn Ab dem Jahr 2002 bieten die Gemeinden Markt Erlbach und Neuhof/Zenn eine Gebührenermäßigung beim Kauf von gemeinsamen Jahreskarten für die Schwimmhalle Markt Erlbach und das Freibad Neuhof/Zenn an. Die Gebührenermäßigung beträgt bei Erwachsenen 5,,-- D und wird bei Vorlage der jeweils anderweitigen Jahreskarte gewährt. Die Karten sind sowohl an den Kassen der Schwimmbäder, sowie den Marktkassen der beiden Gemeinden zu erwerben.

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