HAUSORDNUNG. DES KURATORIUMS WIENER PENSIONISTEN-WOHNHÄUSER (Heimordnung gemäß 8 Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz) GÜLTIG AB 1.
|
|
- Ruth Frank
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 HAUSORDNUNG DES KURATORIUMS WIENER PENSIONISTEN-WOHNHÄUSER (Heimordnung gemäß 8 Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz) GÜLTIG AB 1. Juli 2018 Das Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP) ist bemüht, seinen Bewohnerinnen und Bewohnern eine möglichst hohe Lebensqualität sowie ein komfortables und behagliches Zuhause zu bieten. Unser oberstes Anliegen ist es, in unseren Häusern eine Atmosphäre zum Wohlfühlen zu schaffen. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden eine große Hausgemeinschaft. Ein gedeihliches Zusammenleben ist nur mit wechselseitiger Rücksichtnahme, respektvoller Begegnung sowie höflichen und freundlichen Umgangsformen möglich. Mit der Beachtung der in dieser Hausordnung enthaltenen Regelungen leisten Sie dazu einen wesentlichen Beitrag. Inhalt 1. Informationen und Ansprechpersonen 2 2. Einzug in das Pensionisten-Wohnhaus 2 3. Haustorsperre und Ruhezeiten 2 4. Ihre Räumlichkeit 3 5. Abfall 4 6. Tiere im Pensionisten-Wohnhaus 4 7. Wäschepflege 4 8. Weitere Angebote 5 9. Sicherheit Brandschutz Hausfremde Personen Abwesenheit Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner Verschwiegenheitspflicht Verbot der Geschenkannahme 7 Hausordnung gültig ab Juli 2018 Seite 1 von 8
2 1. Informationen und Ansprechpersonen Die Direktorin bzw. der Direktor ist für die Leitung des Hauses verantwortlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rezeption sowie die jeweils zuständigen Teamleitungen beantworten gerne Ihre Fragen und nehmen Ihre Anliegen entgegen. Die Rezeption ist zu den im Haus ersichtlichen Zeiten geöffnet. Auch außerhalb dieser Öffnungszeiten stehen Ihnen in dringenden Fällen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Hausspezifische ergänzende Auskünfte entnehmen Sie dem zusätzlichen Informationsmaterial, welches Ihnen anlässlich der Aufnahme in das Pensionisten- Wohnhaus übergeben wurde. 2. Einzug in das Pensionisten-Wohnhaus Der Ihnen überreichte Schlüssel/Zugangschip sperrt das Haustor und Ihre Wohnungstüre. Für Ihr Postfach wird Ihnen ein eigener Schlüssel ausgehändigt. Für einen allenfalls vom KWP zur Verfügung gestellten versperrbaren Schrank bzw Zimmersafe erhalten Sie einen Schlüssel. Ein Verlust der genannten Schlüssel/Zugangschips ist den MitarbeiterInnen umgehend zu melden. Nach Maßgabe verfügbarer Plätze können Sie gegen Entgelt einen Parkplatz für das auf Sie zugelassene Kraftfahrzeug mieten. Die Kosten der Vergebührung des Mietvertrags sind von Ihnen zu tragen. Sind Sie Bewohnerin bzw. Bewohner einer Wohnung, erfolgt die Zustellung von Postsendungen in Ihr persönliches Hausbrieffach. Sind Sie Bewohnerin bzw. Bewohner in Gepflegt.Wohnen Stationärer Bereich/Schwerpunktstation, werden Ihre Postsendungen in den jeweiligen Bereich zugestellt bzw. dort abgefertigt. 3. Haustorsperre und Ruhezeiten Das Haustor ist während der festgelegten Abend- und Nachtstunden versperrt. Das Verlassen des Hauses ist jederzeit ungehindert möglich. Als Mittagsruhe gilt die Zeit von 12:00 bis 14:00 Uhr, als Nachtruhe die Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit ist besondere Rücksicht auf Ihre Mitbewohnerinnen und Mitbewohner zu nehmen und der Geräuschpegel jedenfalls auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Beim Betrieb elektronischer Unterhaltungsgeräte (wie beispielsweise TV-Gerät oder Radio) wird die Verwendung von Kopfhörern empfohlen. Hausordnung gültig ab Juli 2018 Seite 2 von 8
3 4. Ihre Räumlichkeit Veränderungen des baulichen Zustands oder des Ausstattungsbestands sind unzulässig. Wir weisen darauf hin, dass dennoch durchgeführte Veränderungen Schadenersatzforderungen auslösen können. Das eigenmächtige Befestigen von Nägeln, Schrauben, Haken oder ähnlichen Gegenständen an Boden, Wand, Decke, Türen, Fensterrahmen und hauseigenem Inventar sowie an der Fassade ist nicht gestattet. Falls Sie den Wunsch haben, Bilder, Uhren und dergleichen aufzuhängen, ersuchen wir Sie, dies der Rezeption mitzuteilen, von der die fachgerechte Erledigung veranlasst wird. Alle von Ihnen verwendeten Elektrogeräte und Beleuchtungskörper müssen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und einschlägigen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Die Montage von Beleuchtungskörpern ist mit der Direktorin bzw. dem Direktor zu vereinbaren und von einem befugten Elektrounternehmen auf Ihre Kosten durchzuführen. Die elektrischen Einrichtungen (Stromleitungen, Sicherungen) sind nicht für den Anschluss starker Stromverbraucher ausgelegt, weshalb das Betreiben derartiger Elektrogeräte (Waschmaschine, Heiz- bzw. Klimagerät u. Ä.) nicht zulässig ist. Der Zutritt zu Ihrer Wohnung ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern grundsätzlich nur zur Erbringung von Dienstleistungen und in Ihrer Anwesenheit gestattet. In Ihrer Abwesenheit darf die Wohnung nur in Ausnahmefällen betreten werden, wie insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Notfallreparaturen sowie zur Reinigung. Die Reinigung der Wohnung bzw. des Zimmers erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KWP oder eines beauftragten Reinigungsunternehmens. Falls Sie uns eine Abwesenheit von mehr als 24 Stunden bekannt geben, werden wir in dieser Zeit routinemäßig aus Sicherheitsgründen Ihre Wohnung für Zustandskontrollen und zur Kontrolle Ihrer tatsächlichen Abwesenheit betreten. Beim Auftreten von Gebrechen (wie beispielsweise Wasserschaden) ist unverzüglich das Dienst habende Personal (Rezeption bzw. 24-Stunden-Bereitschaftsdienst) zu verständigen. Diesen Personen obliegt es, die Behebung des Gebrechens zu veranlassen. Hausordnung gültig ab Juli 2018 Seite 3 von 8
4 5. Abfall Wir bitten Sie uns zu helfen, zum Umweltschutz beizutragen. Bitte achten Sie auf Mülltrennung. Die Entsorgung des Hausmülls erfolgt durch zur Verfügung stehende Trenngefäße. Für die Entsorgung des Sperrmülls ist selbst Sorge zu tragen. Waschbecken und Toilette sind zur Abfallentsorgung nicht geeignet und werfen Sie keinen Abfall aus dem Fenster. 6. Tiere im Pensionisten-Wohnhaus Mit ausdrücklicher, im Vorhinein einzuholender Zustimmung der Direktorin bzw. des Direktors dürfen von der Bewohnerin bzw. vom Bewohner die in der Haustierhaltung üblichen Tiere gehalten werden. Vor Erteilung einer Zustimmung ist von Ihnen ausreichend glaubhaft zu machen, dass eine artgerechte Tierhaltung auch bei Ihrer Verhinderung oder Abwesenheit gewährleistet ist. Die Zustimmung wird versagt oder widerrufen, wenn durch die Anwesenheit des Tieres beispielsweise das Gemeinwohl leidet oder einzelnen bzw. mehreren Bewohnerinnen und Bewohnern eine nicht bloß geringfügige gesundheitliche Beeinträchtigung droht. In Gepflegt.Wohnen Stationärer Bereich/Schwerpunktstation ist die Haltung von Tieren aus hygienischen Gründen generell untersagt. Wir ersuchen Sie, die Fütterung frei lebender Tiere zu unterlassen, da nicht angenommenes Futter Nagetiere und Ungeziefer anlockt. BesucherInnen dürfen Hunde nur mit Leine und Maulkorb mit sich führen. 7. Wäschepflege Sie können Ihre Wäsche mit den im Haus aufgestellten Münz-Wasch- und -Trockengeräten selbstständig reinigen. Die dafür erforderlichen Jetons sind an der Rezeption erhältlich. Die Kosten entnehmen Sie bitte den gültigen Tariflisten. Bügelgeräte stehen zur unentgeltlichen Benützung in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten bereit. Darüber hinaus stehen Ihnen die geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waschküche für die entgeltliche Reinigung Ihrer Wäsche zur Verfügung. Die chemische Reinigung von Wäschestücken und Schneidereiarbeiten können von uns nicht durchgeführt werden und sind diese daher von Ihnen auf eigene Kosten vorzunehmen. Hausordnung gültig ab Juli 2018 Seite 4 von 8
5 8. Weitere Angebote Das Pensionisten-Wohnhaus bietet ganzjährig ein vielfältiges kulturelles Unterhaltungsangebot. Die genaueren Informationen entnehmen Sie dem Veranstaltungskalender im Eingangsbereich und aktuellen Aushängen. Damit ein gutes Gelingen dieser Veranstaltungen für alle TeilnehmerInnen gewährleistet ist, laden wir Sie zu einer aktiven Teilnahme unter gegenseitiger Rücksichtnahme der Hausgemeinschaft ein. Darüber hinaus angebotene Dienstleistungen von Gewerbetreibenden, Bankinstituten, Apotheken usw. können Sie den Aushängen im Haus entnehmen. 9. Sicherheit Zur eigenen Sicherheit und zum Schutz des Eigentums empfehlen wir, die Tür zu Ihrer Wohnung stets versperrt zu halten. Das Einbringen oder Verwahren von Waffen im Sinne des Waffengesetzes (dazu zählen nicht nur Pistolen, Revolver und Gewehre, sondern alles, was die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen beseitigen oder vermindern soll, wie Schlagstöcke, Schwerter, diverse Messer wie Spring- oder Butterflymesser, Tränengaswaffen, Schreckschusspistolen, Elektroschockgeräte und fernöstliche Nahkampfgeräte) und/oder von Munition ist strikt verboten. 10. Brandschutz Die im Haus kundgemachten Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten. Ihre Teilnahme an den in regelmäßigen Abständen im Haus stattfindenden Brandschutzinformationsveranstaltungen ist verpflichtend. In allen Pensionisten-Wohnhäusern des KWP herrscht in den öffentlichen Bereichen generelles Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in eigens dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Das Rauchen in der eigenen Wohnung ist ausnahmsweise nur dann gestattet, wenn es in der Wohnung keinen Brandmelder gibt und wenn Sie keinen medizinischen Sauerstoff in Druckbehältern verwenden. In letzterem Fall droht Brand- und Explosionsgefahr! Bitte geben Sie die Verwendung und die Art von medizinischem Sauerstoff (Druckgasflaschen, Flüssigsauerstoff und Sauerstoffkonzentratoren) aus Gründen der Sicherheit und des Brandschutzes unbedingt im Haus.Büro bekannt. Hausordnung gültig ab Juli 2018 Seite 5 von 8
6 In den Wohnungen sowie in den Zimmern ist die Benützung von Heizdecken, Heizstrahlern, Elektrokochern, Bügeleisen und ähnlichen Elektrogeräten aus Gründen des Brandschutzes nicht erlaubt. Aus demselben Grund ist weiters die Verwendung von offenem Feuer (wie beispielsweise brennende Kerzen) nicht gestattet. In den Gängen befinden sich Rauchmelder, die bei Rauchentwicklung Alarm auslösen. Fluchtwege sind durch grüne Hinweisschilder gekennzeichnet. Feuerlöscher befinden sich an den gekennzeichneten Stellen der öffentlichen Bereiche. Vor den Brandabschnittstüren sind keine Hindernisse abzustellen und die Gänge freizuhalten. Die Kosten für einen schuldhaft fälschlich ausgelösten Feueralarm sind von Ihnen zu tragen. 11. Hausfremde Personen Die Hausordnung gilt sinngemäß auch für Besucherinnen und Besucher und hausfremde Personen. Der Zutritt zum Zweck des Anbietens und/oder des Erbringens von Leistungen kann Hausfremden von der Direktorin bzw. vom Direktor untersagt werden. Besucherinnen und Besucher sowie hausfremde Personen sind aufgefordert, für die notwendigen Betriebsabläufe und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner Verständnis aufzubringen und sich entsprechend zu verhalten. Eine vorübergehende oder dauernde Quartiernahme durch hausfremde Personen ist unzulässig. Bei Missachtung dieser Vorschrift sowie bei gröblicher Störung der Ruhe und Ordnung kann von der Direktorin bzw. vom Direktor das Betreten des Hauses oder der weitere Verbleib im Haus untersagt werden. Ein wiederholtes Zuwiderhandeln und die daraus folgende gröbliche Störung des Betriebes des Pensionisten-Wohnhauses stellt einen wichtigen Grund dar, der zu einer Kündigung des Betreuungsvertrages seitens des KWP führen kann. 12. Abwesenheit Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rezeption oder das Dienst habende Pflegepersonal rechtzeitig über eine beabsichtigte und voraussichtlich länger als 24 Stunden dauernde Abwesenheit (Urlaub, Krankenhaus- oder Kuraufenthalt u. Ä.) zu informieren. Hausordnung gültig ab Juli 2018 Seite 6 von 8
7 Sollten Sie früher als vorgesehen von einem derartigen Aufenthalt zurückkehren, so teilen Sie dies bitte ebenfalls den vorgenannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit. Es kann dann wieder für Sie gesorgt und die Erbringung der vereinbarten Leistungen sichergestellt werden. 13. Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner Wünsche, Ideen und Anregungen zur Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens im Pensionisten-Wohnhaus nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder die BewohnerInnenbeirätinnen und BewohnerInnenbeiräte des Hauses gerne entgegen. Darüber hinaus freuen wir uns über Ihre aktive Beteiligung an der Umsetzung Ihrer Vorschläge. Über die Namen und die Erreichbarkeit der in geheimer Wahl gewählten BewohnerInnenbeirätinnen und BewohnerInnenbeiräte informiert ein entsprechender Aushang an der Hausanschlagtafel. 14. Verschwiegenheitspflicht Alle im Haus beschäftigten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit in Bezug auf alle persönlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse unserer BewohnerInnen verpflichtet. Dies gilt nicht gegenüber Personen, Behörden und Gerichten, welche im Einzelfall aufgrund eines Gesetzes ein Recht auf Auskünfte haben. 15. Verbot der Geschenkannahme Die Annahme von Geschenken steht im Widerspruch zu unserem Leitbild und unserem Verhaltenskodex und würde unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verlegenheit bringen. Es ist uns wichtig, dass unsere Bemühungen für eine gute Leistung als selbstverständlich betrachtet werden und keiner zusätzlichen Belohnung bedürfen. Aus diesem Grund haben wir uns als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser gemeinsam darauf geeinigt, auf jegliche Geschenkannahme zu verzichten. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des KWP sind nicht berechtigt, Vermögenswerte der Bewohnerin/des Bewohners in persönliche Verwahrung zu nehmen. Dem KWP und den im Pensionisten-Wohnhaus tätigen Personen ist es untersagt, von einer Bewohnerin/einem Bewohner über das im Betreuungsvertrag vereinbarte Entgelt hinaus Vermögen oder vermögenswirksame Zuwendungen für sich oder für Dritte anzunehmen. Dies gilt nicht für Zuwendungen, die mittels gerichtlich oder notariell beglaubigter Dokumente für wohltätige oder gemeinnützige Zwecke gewährt werden. Hausordnung gültig ab Juli 2018 Seite 7 von 8
8 Wir freuen uns jedoch über Dank in Form von mündlich ausgesprochenem Lob oder mittels eines anerkennenden Schreibens. Wir freuen uns auf ein harmonisches Miteinander in den Häusern zum Leben! Hausordnung gültig ab Juli 2018 Seite 8 von 8
H A U S O R D N U N G
H A U S O R D N U N G DES KURATORIUMS WIENER PENSIONISTEN-WOHNHÄUSER (Heimordnung gemäß 8 Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz) GÜLTIG AB 1. JÄNNER 2016 Das Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP)
H A U S O R D N U N G für Einrichtungen nach Sozialhilferecht
für Einrichtungen nach Sozialhilferecht Sehr geehrte Bewohnerin, sehr geehrter Bewohner, HERZLICH WILLKOMMEN im Sozialtherapeutischen Zentrum Ybbs! Wir wünschen Ihnen, dass Sie sich hier sehr wohl fühlen!
Hausordnung SottoSopra
Hausordnung SottoSopra Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Lärm 3 Sicherheit 4 Lift 5 Kindertagesstätte 6 Reinigung des Studios und der Gemeinschaftsräume 7 Haftung 8. Fahrzeuge und Kinderspielgeräte 9
HEIMSTATUT und HAUSORDNUNG
HEIMSTATUT und HEIMSTATUT Präambel Das ist ein privates Altenwohn- und Pflegeheim. Eigentümer und Heimträger ist die Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Kreuz (kurz Kreuzschwestern genannt)
VON 1893 eg. Haus- und Nutzungsordnung Wohnungsverein Münster von 1893 eg
VON 1893 eg Haus- und Nutzungsordnung Wohnungsverein Münster von 1893 eg (HNO) für die Häuser, Wohnungen, Einrichtungen und Anlagen des Wohnungsverein Münster von 1893 eg in der Fassung vom 8. September
Heimordnung für das städtische Alten- und Pflegeheim in Bad Segeberg, Christiansfelde 4
Heimordnung für das städtische Alten- und Pflegeheim in Bad Segeberg, Christiansfelde 4 Seite 1 von 6 vom 02. Februar 1988 Im Alten- und Pflegeheim Christiansfelde soll alten- oder pflegebedürftigen Menschen
WOHN- UND PFLEGEHEIM HAUSORDNUNG
Mit Ihnen wohnen hier weitere Personen in einer Wohneinheit. Gemeinsam benutzen Sie alle die öffentlichen Räumlichkeiten und begegnen sich im Haus. Für ein zufriedenes, angenehmes und glückliches Zuhause
Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.
Brandschutzordnung des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Fremdfirmen
Allgemeine Hausordnung für Mehrfamilienhäuser
Baugenossenschaft Waidmatt - waidmatt.ch Allgemeine Hausordnung für Mehrfamilienhäuser Vorstandsbeschluss vom 27.09.2012 Layout vom: 15.09.2012 INHALT GRUNDSATZ 1 Art.1 (Gegenseitige Rücksichtnahme und
STADT PEINE Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte SATZUNG
Seite 1 von 5 SATZUNG über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in der Fassung vom. (siehe Chronologie) Der Rat der Stadt Peine hat aufgrund der 4, 10 und 58 des Niedersächsischen
Hausordnung wohnen Nordstrasse
Hausordnung wohnen Nordstrasse Wo006F.anw / 11.09.17 / MMo wohnen Seite 1 von 6 INHALT 1. ALLGEMEINES... 3 1.1 Teilnahme an Versammlungen...3 1.2 Sauberkeit & Ordnung...3 1.3 Urlaub und Übernachtungen
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Oberhausen vom
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Oberhausen vom 13.02.2007 1 Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung vom 12.02.2007 folgende Satzung beschlossen: 1 Zweckbestimmung
BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B
DIN 14096 Teil A und B Für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Unternehmen XYZ-Firma B-straße 54321 Muster-Stadt Aufsteller Dipl.-Ing. Thomas Hankel Hannah-Arendt-Straße 3-7 35037 Marburg INHALTSVERZEICHNIS
Satzung der Stadt Ratingen über die Benutzung der Wohnheime für Obdachlose (ObWoBSR) Inhaltsverzeichnis
Satzung der Stadt Ratingen über die Benutzung der Wohnheime für Obdachlose (ObWoBSR) in der Fassung vom 11. März 2010 Satzung Datum Fundstelle In Kraft getreten vom 15.12.1982 Amtsblatt Ratingen 1982,
Baustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG
Seite 1 von 5 Stand : Dez. 2009 Baustellenordnung gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Hans Flender GmbH & Co. KG so wie Rudolf Flender GmbH & Co. KG Für alle Arbeiten
SATZUNG. 1 Zweck. (3) Bei Bedarf kann die Stadt Burgdorf Wohnungen oder Häuser als Obdachlosenunterkünfte anmieten und einrichten.
SATZUNG 32-9 über die Unterbringung Obdachloser in der Stadt Burgdorf -------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen
Mietvertrag für die Benutzung der Vereinshalle in Bischweier, Bahnhofstr. 12
1. Vermieter 2. Mieter (Name, Anschrift, Telefon) 3. Art der Veranstaltung (genaue Bezeichnung der Veranstaltung) 4. Beginn der Veranstaltung 5. Ende der Veranstaltung 6. Aufbau/Schlüsselübergabe 7. Abbau/Schlüsselrückgabe
Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096
20 Musterbrandschutzordnung Objekt: Kammfabrik Adolf Schuppe Eigentümer: Karl-Heinz Schuppe Bahnhofstr. 42 43137 Stenkelfeld 1 Musterbrandschutzordnung 21 Inhaltsverzeichnis: a) Einleitung...................................................
Violahof Benützungsordnung
GEMEINDERAT Violahof Benützungsordnung www.kaiseraugst.ch e-mail: gemeinde.kaiseraugst@kaiseraugst.ch DORFSTRASSE 17 POSTFACH 4303 KAISERAUGST TELEFON 061 816 90 60 FAX 061 816 90 55 Violahof Benützungsordnung
Bekanntmachungen der Westsächsischen Hochschule Zwickau
Bekanntmachungen der Westsächsischen Hochschule Zwickau Nr. 6/2017 1. Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis Benutzungsordnung für die Kindertagesstätte des Studentenwerkes Seite 198 Chemnitz-Zwickau vom 28.
Reglement Bewohnerinnen und Bewohner Pflegeabteilung
Reglement Bewohnerinnen und Bewohner Pflegeabteilung Inhaltsverzeichnis wohnen / begleiten / pflegen 2 1 Eintritt in Pflegeabteilung 2 2 Finanzierung 2 3 Allgemeines 2 3.1 Besuche 2 3.2 Arzt und Pflege
Benutzungsordnung für das Haus der Vereine in Dagersheim
in der Fassung vom 02.05.1985 zuletzt geändert am 01.10.2003 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich... 2 2 Benutzergemeinschaft... 2 3 Zuständigkeit... 2 4 Überlassungszweck... 2 5 Benutzungsentgelt...
... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt
Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst
Hausordnung und wichtige Informationen für neue Bewohner Dokument D 2087
Seite 1 von 6 Erstellt: Andrea Höhn Änderungsstand: -02/2008 Hausordnung und wichtige Informationen für Bewohnerinnen und Bewohner im Haus Katharina Herzlich willkommen im Seniorenzentrum St. Martinus,
Hausordnung (bzw. Heimordnung)
Hausordnung (bzw. Heimordnung) Seniorenpflegezentrum Haus am Waldrand GmbH Annahütte Ernst-Thälmann- Straße 8b Telefon: 035 754/64 19 13 Fax: 035 754/ 64 03 29 Ansprechpartner: Heimleiter Herr Horváth
Hausordnung und wichtige Informationen für neue Bewohner Dokument D 2087
Dateiname: 15. Hausordnung und wichtige Informationen Seite 1 von 6 Hausordnung und wichtige Informationen für Bewohnerinnen und Bewohner im St. Gerhardus-Haus Herzlich willkommen im St. Gerhardus-Haus
REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15
REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 Artikel 1 Zweck Die Räumlichkeiten des TriffAltdorf dienen Vereinen, Organisationen und Privatpersonen von Altdorf (Benützende)
Freibad Markt Erkheim e.v.
Haus-Ordnung Freibad Markt Erkheim Die Hausordnung des Freibades Erkheim regelt nachstehend aufgeführte Punkte im Einzelnen. Die Hausordnung ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Häuser der Kultur in Halver. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1... 1 2... 2 3... 2 4... 2 5... 3 6... 3 7... 3 Anlage 1 - Raumplan... 4 Anlage 2... 6 Der Rat der Stadt Halver hat in seiner Sitzung am 24.11.2014 folgende Benutzungsund Entgeltordnung
Hausordnung für Kurzzeitmieter
Hausordnung für Kurzzeitmieter für die Appartementhäuser in der Ortenaustraße und die Wohnungen in der Briegelackerstraße, welche als Wohnheimplätze für die Kurzzeitvermietung zur Verfügung gestellt werden.
In der Fassung vom (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom ) SATZUNG
In der Fassung vom 28.09.2011 (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom 30.09.2011) SATZUNG des Amtes Oeversee über die Benutzung und die Gebühren von Obdachlosenunterkünften (Obdachlosensatzung)
1/11 STADT TETTNANG. Bodenseekreis. Benutzungsordnung
STADT TETTNANG Bodenseekreis Benutzungsordnung für das städt. Parkhaus "Grabenstraße" (Parkhausordnung) vom 05.02.1986 mit Änderung vom 10.11.93 und 05.02.2003 Für die Benutzung des städt. Parkhauses gelten
Hausordnung. Vorwort.
Hausordnung Hausordnung. Vorwort. Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter, Liebe Mieterin, lieber Mieter, 2 es ist einfach schön, in einer Wohnhausanlage der Stadt Wien zu wohnen. Die Wohnung ist leistbar,
Allgemeine Hausordnung für öffentliche Gebäude. Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Hausordnung für öffentliche Gebäude Inhaltsverzeichnis Vorwort Geltungsbereich Hausrecht Sicherheit und Ordnung Unzulässige Betätigungen Parken für Kraftfahrzeuge und Fahrräder Fundsachen Verstöße
Herzlich Willkommen im Haus St. Barbara!
Hausordnung Sehr geehrte Bewohner/Innen! Herzlich Willkommen im Haus St. Barbara! Sie haben sich für einen Kurzzeitpflege-Aufenthalt entschieden. Da das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erfahrungsgemäß
Abstell- und Garagenplatzordnung
Abstell- und Garagenplatzordnung Ordnung für Abstell- und Garagenplätze. Vorwort. Liebe Mieterin, lieber Mieter, in Wien ist es heute schwer, einen Parkplatz zu finden. Die meisten Menschen wünschen sich
Fremdfirmenrichtlinie/ Verhaltens- und Sicherheitsanweisung
Fremdfirmenrichtlinie/ Verhaltens- und Sicherheitsanweisung Geltungsbereich: Brosius GmbH 06502-99 77 00 Robert-Schuman-Str. 4 info@brosius-gmbh.com 54343 Föhren Stand März 2018 Erstellt: Andre Condne
Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg
Allgemeine Maßnahmen der Brandverhütung Offenes Feuer und Kerzen (z. B. Adventszeit) sind verboten Rauchen ist nur in dafür zugelassenen Bereichen erlaubt Aschenbecher benutzen und Inhalte nur in nicht
7/2. B e n u t z u n g s o r d n u n g. für die Deponie Vogelsang und die städtischen Recyclinghöfe. vom
7/2 B e n u t z u n g s o r d n u n g für die Deponie Vogelsang und die städtischen Recyclinghöfe vom 16.07.2014 Aufgrund von 18 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Heilbronn in der jeweils gültigen
Brandschutzordnung (Teil A,B,C) des Beruflichen Schulzentrums Grimma
Brandschutzordnung (Teil A,B,C) des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Brandschutzordnung Medienpaket für den professionellen Brandschutz: Vorlagen und Checklisten - Sicherheitsaushänge - Berechnungstool nach ASR A2.2 Bearbeitet von Klaus Meding 2016 2016. Buch. 104 S. ISBN
Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.
Wohnraummietvertrag Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. 1 Mieträume Der Vermieter vermietet
HOTEL FUCHSBAU BÄRENHÖHLE BIENENGOLD ADLERHORST FALKENNEST WILDFANG GOLDFLÜGEL ACHTENDER
ACHTENDER Wir sind überzeugt: gute Geschichten beginnen im Herzen von Metzingen. Nehmen Sie Platz. Werden Sie Teil einer guten Geschichte. Im Achtender HOTEL Unsere sieben Zimmer locken nicht nur mit
Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach
Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Grundsätzliches 2 Hausregeln 2.1 Zugewiesene Räume 2.2 Mehrzweckraum 2.3 Küche 2.4 Eingangsbereich 2.5 Tische
Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum. 2 Hamburg (Fassung vom ) Teil B Seite 6. Teil C Seite 7.
Brandschutzordnung Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum 2 Hamburg (Fassung vom.0.2011) Teil A Seite Teil B Seite 6 Teil C Seite 7 Seite 1 von 7 Teil A Verhalten im Brandfall Brand melden In Sicherheit
Für ein gutes Miteinander
Für ein gutes Miteinander Sehr geehrte Bewohnerin! Sehr geehrter Bewohner! Herzlich willkommen im NÖ Landespflegeheim Perchtoldsdorf! Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohlfühlen und freuen uns, Sie unterstützen
Hausordnung für das Landgericht Berlin Dienststelle Littenstraße und für das Amtsgericht Mitte
Hausordnung für das Landgericht Berlin Dienststelle Littenstraße und für das Amtsgericht Mitte 1. Öffnungszeiten Der Haupteingang des Dienstgebäudes ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag Donnerstag:
Reglement. Gemeinnütziger Verein Wohn- und Pflegeheim Spyrigarten, Bergstrasse 1a, 8816 Hirzel, Tel
Reglement Inhaltsverzeichnis 1. ZIEL... 3 2. ORGANISATION... 3 3. LEITUNG... 3 4. AUFNAHME... 3 5. AUSTRITT... 3 6. PENSIONSTAXEN... 3 7. ZAHLUNG... 3 8. PATIENTENVERFÜGUNG... 3 9. NACHT... 4 10. MAHLZEITEN...
Werkstattordnung. der Schülerfirma
Werkstattordnung der Schülerfirma Präambel Im Interesse einer harmonischen Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie der Gewährleistung einer hohen Arbeitssicherheit mit dem Ziel, die Schülerfirma zum Nutzen
AM 08/2012. Amtliche Mitteilungen 08/2012
AM 08/2012 Amtliche Mitteilungen 08/2012 Richtlinie zur Ausübung des Hausrechts an der Universität zu Köln (Hausordnung) vom 16. Mai 2012 IMPRESSUM Herausgeber: Adresse: UNIVERSITÄT ZU KÖLN DER REKTOR
AM 08/2012. Amtliche Mitteilungen 08/2012
AM 08/2012 Amtliche Mitteilungen 08/2012 Richtlinie zur Ausübung des Hausrechts an der Universität zu Köln (Hausordnung) vom 16. Mai 2012 IMPRESSUM Herausgeber: Adresse: UNIVERSITÄT ZU KÖLN DER REKTOR
IHRE FEUERWEHR INFORMIERT Brände vermeiden und richtiges Verhalten im Brandfall. Mit den Menschen für die Menschen im Land.
IHRE FEUERWEHR INFORMIERT Brände vermeiden und richtiges Verhalten im Brandfall. Mit den Menschen für die Menschen im Land. VORWORT Detlef Radtke Landesbrandmeister Die Feuerwehren sind ein wesentlicher
Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße Hamburg (Fassung vom ) Teil A Seite 1
Brandschutzordnung Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße 21 21031 Hamburg (Fassung vom 09.03.2011) Teil A Seite 1 Teil B Seite 2 6 Seite 1 von 6 Teil A Verhalten im Brandfall
H A U S O R D N U N G Staatliche Realschule Bad Tölz
H A U S O R D N U N G Staatliche Realschule Bad Tölz 83646 Bad Tölz Alter Bahnhofsplatz 5 7 Telefon: 08041 7856-0 Fax: 08041 7856-18 sekretariat@rsbadtoelz.de Homepage: www.rsbadtoelz.de I. Grundsätzliches
Teil B Anhang Gebäudekomplex 1801/1802
Gebäudekomplex 1801/1802 Am Moritzwinkel 6 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäudekomplex 1801/1802 1 Einleitung Dieser gebäudespezifische Anhang zur Brandschutzordnung (BSO) Teil B der Leibniz
Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht)
Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Referent: Herr Dipl. Sozialpädagoge Richard Binzer Fachstelle
Die Stadt Aschaffenburg erläßt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung folgende Satzung:
Satzung für das Städtische Übernachtungsheim, Aschaffenburg, Leinwanderstraße 4, vom 11.09.1996 (amtlich bekanntgemacht am 20.09.1996, berichtigt am 08.11.1996), geändert durch 3 der Satzung zur Änderung
Heimordnung. Simon-Wiesenthal-Gasse 5, 1020 Wien. Wir begrüßen Sie sehr herzlich in unserem Hause!
Heimordnung Maimonides-Zentrum GmbH Simon-Wiesenthal-Gasse 5, 1020 Wien Wir begrüßen Sie sehr herzlich in unserem Hause! Um ein gutes Zusammenleben aller Bewohnenden und des Personals zu gewährleisten,
Für ein gutes Miteinander
Für ein gutes Miteinander Sehr geehrte Bewohnerin! Sehr geehrter Bewohner! Herzlich willkommen im NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Mauer! Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohlfühlen und freuen uns, Sie
Antrag auf Benutzung gemeindlicher Einrichtungen
Antrag auf Benutzung gemeindlicher Einrichtungen Antragsteller: Tel.: Anschrift: Verantwortlich: Antragsteller Sonstige Tel.: Veranstaltungsart: Veranstaltungszweck: gemeinnützig Anzahl der Gäste/Besucher:
REGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI
REGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze der Vermietung... 3 1.1 Allgemeines... 3 2 Vermietung... 3 2.1 Die Seminarräume 1 + 2 können zu folgenden
Benutzungs- und Gebührensatzung
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Gemeinde Ovelgönne gesetzlich verpflichtet ist Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen
Gemeinde Seckach. Benutzungs- und Entgeltordnung. Neckar-Odenwald-Kreis. für den Dorftreff Am Lindenbaum in Zimmern vom 1.
Gemeinde Seckach Neckar-Odenwald-Kreis Benutzungs- und Entgeltordnung für den Dorftreff Am Lindenbaum in Zimmern vom 1. März 2014 Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 2 Zweckbestimmungen 3 Nutzung und Überlassung
Überlassungs- und Benutzerordnung. für Schulräume sowie für Kultur- und Sport- einrichtungen der Stadt Teltow
Überlassungs- und Benutzerordnung für Schulräume sowie für Kultur- und Sport- einrichtungen der Stadt Teltow Überlassungs- und Benutzungsordnung für Schulräume sowie für Kultur- und Sporteinrichtungen
LEBEN AM HUNGELIGRABEN Hausordnung
LEBEN AM HUNGELIGRABEN Hausordnung Alterszentrum Am Hungeligraben Hungeligrabenstrasse 11 Telefon: 062 886 35 35 E-Mail: info@hungeligraben.ch 5702 Niederlenz Telefax: 062 886 35 30 Web: www.hungeligraben.ch
Brandschutzordnung. für die BewohnerInnen des Studentenheimes der Akademikerhilfe Michaelerstrasse 20, 1180 Wien
Brandschutzordnung für die BewohnerInnen des Studentenheimes der Akademikerhilfe Michaelerstrasse 20, 1180 Wien Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Gewährleistung
Liebenswert lebenswert miteinander wohnen.
Waschküchenordnung Liebenswert lebenswert miteinander wohnen. Liebe Mieterin, lieber Mieter, die gemeinsame Waschküche trägt dazu bei, das Wohnen im Gemeindebau leistbar zu machen. Sie sorgt für mehr Platz
Evangelisches Alten- und Pflegeheim. Tel.: 06135/ Heimordnung
Evangelisches Alten- und Pflegeheim Bahnhofstrasse 1 4822 Bad Goisern Tel.: 06135/8379 e-mail: office@altenheim-goisern.at Heimordnung Das Zusammenleben der Menschen fordert im Allgemeinen ein Mindestmaß
HAUSORDNUNG. Vorab eine Kurzfassung mit den wichtigsten 5 Punkten, nehmen Sie sich aber bitte die Zeit und lesen Sie die gesamte Hausordnung.
HAUSORDNUNG Herzlich willkommen in unserem Haus! Vermutlich sind Sie erstmals in einem Kolpinghaus. Sie werden am Raumkonzept bald erkennen, dass wir mehr für Sie tun wollen, als nur ein Dach über dem
Nutzungsvereinbarung
Zwischen der Ortsgemeinde Selzen, vertreten durch Frau Ortsbürgermeisterin Monja Seidel, - nachstehend "Eigentümerin" genannt - und Herrn/Frau wohnhaft in - nachstehend "Nutzer" genannt - wird folgende
2. Jede Verfügung über die oben angeführten Räume und Außenflächen obliegt dem Vorsteher des Bezirksgerichtes als Gebäudeverwalter.
Bezirksgericht Braunau Der Vorsteher Jv 86/10 m G e r i c h t s o r d n u n g für das Gerichtsgebäude Stadtplatz 1, 5280 Braunau, gemäß der Allgemeinen Richtlinie für Sicherheitsstandards in Gerichtsgebäuden
Hausordnung der Hochschule für Gesundheit
Az.: 2 ke Bochum, 1. Februar 2011 Hausordnung der Hochschule für Gesundheit 1 Geltungsbereich (1) Die Hausordnung gilt für das Gebäude und die Außenanlagen der Hochschule für Gesundheit. (2) Die nachfolgenden
BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp
BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S.-H. 2003,
H A U S O R D N U N G
OBERLANDESGERICHT GRAZ DER PRÄSIDENT H A U S O R D N U N G für das Amtsgebäude Justizpalast Graz Marburger Kai 49 A) Allgemeines: 1) Alle Personen, die den Justizpalast betreten, unterliegen der nachstehenden
Hausordnung. Wir begrüßen sie sehr herzlich in unserem Haus.
Wir begrüßen sie sehr herzlich in unserem Haus. (1) Organisation Unsere Häuser befinden sich in St. Johann in Tirol und in Oberndorf in Tirol Rechtsträger ist der Gemeindeverband Pflegeheim St. Johann
Wir bitten Sie daher NICHT in der Wohnung zu rauchen. Herzlichen Dank
Hausordnung Unsere Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Wir bitten Sie daher NICHT in der Wohnung zu rauchen. Herzlichen Dank Aschenbecher vor der Haustür. Liebe Gäste! Wir freuen uns, dass Sie
Kindergartensatzung. 1 Grundsätzliches. (1) Der Kindergarten ist eine öffentliche Einrichtung.
Kindergartensatzung Der Markt Wurmannsquick erlässt auf Grund des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung nachfolgende Satzung über die Benutzung des gemeindlichen Kindergartens in Rogglfing. 1 Grundsätzliches
Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten.
Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten. Brunnenweg 43, 63071 Offenbach Kontakt und Terminvereinbarungen: Baugenossenschaft
Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt
Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt 1 Allgemeines 1.1 Die Thomas-Valentin-Stadtbücherei (im Folgendem Stadtbücherei) ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Lippstadt.
Herr / Frau Mustermann (Bewohner)
Betreuungsvertrag Zwischen Herr / Frau Mustermann (Bewohner) und der Diakonischen Gemeinschaft Johannes Brenz e. V.; Wolfach (Betreuungsträger vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harter, Telefon
Satzung über die Unterbringung Obdachloser in der Stadt Göttingen
Satzung über die Unterbringung Obdachloser in der Stadt Göttingen Auf Grund der 10, 13 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) hat der Rat der
Mietvertrag. vertreten durch:
Zwischen den Parteien wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1. Vermieter Atrio Leonberg e.v., Böblinger Straße 19/1, 71229 Leonberg vertreten durch: 2. Mieter Name/Firma Straße PLZ, Ort Telefon E-Mail
A n l a g e 2. zur Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte der Gemeinde Budenheim vom 12.
A n l a g e 2 zur Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte der Gemeinde Budenheim vom 12. Dezember 1996-1. Änderung vom 07.10.1998 - - 2. Änderung vom 28.11.2001
Regelungen für die Kurt-Schumacher-Strasse 379
2. Vergabe von Parkplätzen nach folgenden Kriterien: Parkberechtigt sind ausschließlich Beschäftigte, die dauerhaft im Dienstgebäude Vattmannstraße 12 in 45879 Gelsenkirchen tätig sind. Hiervon ausgenommen
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadthalle der Stadt Heilbad Heiligenstadt
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadthalle der Stadt Heilbad Heiligenstadt Der Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt hat in seiner Sitzung am 29.02.2012 nachfolgende Benutzungs- und Entgeltordnung
Merkblatt Gartenhaus
Merkblatt Gartenhaus Wir freuen uns, dass Sie in unserem Gruppenhaus Gartenhaus einige Tage verbringen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten: (Dieses Merkblatt
HAUSORDNUNG ALLGEMEINES:
HAUSORDNUNG Wir begrüßen Sie herzlich in unserem Apart Miriam. Wir haben uns bei der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie einen wunderschönen Urlaub im Zillertal verbringen werden. Die nachstehende
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz. 1 Rechtsform/Anwendungsbereich
Ostseebad B i n z Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz 1 Rechtsform/Anwendungsbereich (1) Die Gemeinde Ostseebad Binz betreibt die Obdachlosenunterkunft
Alfred-Delp-Schule Hargesheim
Alfred-Delp-Schule Hargesheim KOOPERATIVE GESAMTSCHULE IN TRÄGERSCHAFT DES BISTUMS TRIER HAUSORDNUNG Vorwort Unsere Schule versteht sich als eine Gemeinschaft von Schülern, Lehrern und Eltern. In diesem
Gemeinnützige Baugenossenschaft Selbsthilfe Zürich Hausordnung
1 Gemeinnützige Baugenossenschaft Selbsthilfe Zürich 8037 Zürich, Schubertstrasse 18 Postcheck 80-15 027-0 www.gb-selbsthilfe.ch Gemeinnützige Baugenossenschaft Selbsthilfe Zürich Hausordnung Zürich, im
Satzung über die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Gera. Bekanntmachung. (Nr., Datum)
Satzung über die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Gera Bezeichnung, Rechtsgrundlage Stadtratsbeschluss vom (Nr., Datum) Ausfertigung vom (Datum) Bekanntmachung (Nr., Datum) Inkrafttreten Änderungen/Anmerkungen
Arbeitsexemplar. Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus. 1 Widmungszweck. 2 Verwaltung. 3 Benutzerkreis. 4 Raumvergabe
Arbeitsexemplar Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus Nach Beschlussfassung des Sozial- und Schulausschusses vom 09.09.2008 wird nachfolgende Benutzungsordnung erlassen. 1 Widmungszweck Die
Satzung der Gemeinde Eching über die Benutzung des Erholungsgebietes Echinger See
Satzung der Gemeinde Eching über die Benutzung des Erholungsgebietes Echinger See Inhaltsverzeichnis Seite 1 Gegenstand der Satzung 3 2 Betretungs- und Benutzungsvorbehalte 3 3 Sondergenehmigungen und
Benutzungs- und Entgeltordnung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Altenhausen. 1 Allgemeines
1 Benutzungs- und Entgeltordnung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Altenhausen 1 Allgemeines (1) Die öffentlichen Einrichtungen Gemeinde Altenhausen - im folgenden Gemeinde genannt - stehen jedermann
Mitteilungen der Technischen Universita t Clausthal -Amtliches Verku ndungsblatt -
Mitteilungen der Technischen Universita t Clausthal -Amtliches Verku ndungsblatt - Nr. 6 Jahrgang 2017 31. März 2017 INHALT Tag Seite 23.03.2017 Hausordnung für die Technische Universität Clausthal 89
Leichte Sprache. Hausordnung
Leichte Sprache Diese Hausordnung für das Epilepsiezentrum Kork hat alle wichtigen Punkte. Sie haben dieses Zeichen mit einer Nummer. Sie heißen Paragraf. Damit werden Gesetze eingeteilt. Die Hausordnung
RICHTLINIE (HAUSORDNUNG) ZUR AUSÜBUNG DES HAUSRECHTS AN DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK
RICHTLINIE ZUR AUSÜBUNG DES HAUSRECHTS AN DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK (HAUSORDNUNG) verabschiedet durch das Präsidium in der 37. Sitzung am 10.02.2005 Zustimmung des Personalrates vom 07.03.2005 AMBl. der