Kleine Anfrage mit Antwort. Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ronald Schminke (SPD), eingegangen am
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- Arwed Hofmeister
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1 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3549 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ronald Schminke (SPD), eingegangen am Wasserschutzpolizei - Einsparungen auf Kosten der Sicherheit? Die niedersächsische Wasserschutzpolizei schrumpft deutlich. Von ehemals 210 Wasserschützern werden 80 eingespart und zukünftig im normalen Polizeidienst eingesetzt. Ganze Standorte der Wasserschutzpolizei werden geschlossen, und die regionalen Polizeidirektionen sollen die Aufgaben im Binnenland übernehmen. Innenminister Schünemann begründet die Streichungen mit Finanzproblemen des Landes und möchte auf diesem Wege in den nächsten vier Jahren rund 3,3 Mio. Euro einsparen. Die Sicherheit auf den Gewässern und der Schutz des Wattenmeeres würden nicht gefährdet, verkündet das Ministerium, während die Experten die Standortschließungen und Aufgabenverlagerungen als Ausverkauf der Wasserschutzpolizei bezeichnen und von einer Katastrophe sprechen. Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung: 1. In welcher Weise werden zukünftig die schifffahrtsrechtlichen und schifffahrtsverkehrsrechtlichen Vorschriften überwacht, und welche Präventivmaßnahmen gibt es zukünftig noch? 2. In welcher Weise ist die Überwachung von Transporten mit gefährlichen Gütern zukünftig überhaupt noch möglich? 3. Wie werden die Aufnahme von Schiffsunfällen und die Ermittlung von Unfallursachen zukünftig stattfinden, wenn die Einsatzkräfte erst über lange Wegstrecken zu den Unfallorten anreisen müssen? 4. Welche Standorte werden zukünftig für welche Bereiche (Wasserstraßen, Wattenmeer usw.) und in welcher Personalstärke zuständig sein? 5. In welcher Weise ist eine Aufgabenwahrnehmung im präventiven Umweltschutz zukünftig noch möglich? 6. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass ausschließlich gut ausgebildete Fachkräfte mit Spezialwissen im Schifffahrtsrecht, im Umweltrecht sowie im Erwerb von Patenten (Radar, Funk, Maschine) im maritimen Wasserschutz tätig sind, und in welcher Weise werden Fachseminare und Fachlehrgänge für die Spezialisierungen zukünftig welchem Personenkreis noch angeboten? 7. In welcher Weise kann die Landesregierung die mit Hessen und NRW geschlossenen Staatsverträge (wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung) überhaupt noch erfüllen, wenn in Hann. Münden die WSP geschlossen wird und die im Wasserschutz zuständigen Beamten über 135 Stromkilometer entfernt stationiert sind? (An die Staatskanzlei übersandt am II/ ) 1
2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den für Inneres und Sport - P Mit Beschluss der Landesregierung vom 5. Oktober 2010 ist die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung in Niedersachsen neu ausgerichtet worden. Kern der Strukturveränderungen ist die organisatorische Trennung der Aufgabenwahrnehmung an der Küste und im Binnenland. In diesem Zusammenhang weise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Einsparungen bei der Zentralen Polizeidirektion - Welche Organisations- bzw. Strukturveränderungen ergeben sich daraus? der Abgeordneten Klaus-Peter Bachmann, Heiner Bartling, Jürgen Krogmann, Sigrid Leuschner und Ulrich Watermann (SPD) (Drs. 16/3086) hin. Künftig werden die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben im Binnenland, d. h. grundsätzlich jenseits der Seeschifffahrtsstraßen, vollumfänglich durch die in Niedersachsen bestehenden regionalen Polizeidirektionen wahrgenommen. Zusätzlich wird ein Kompetenzzentrum geschaffen, mit dem sichergestellt wird, dass die erforderlichen Qualifikationen für die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung in ganz Niedersachsen vorgehalten und die rechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden sowie die Organisation den besonderen Herausforderungen des Einsatzraumes Wasser entspricht. Mit der Neuausrichtung wird Niedersachsen seiner Verantwortung als größtes Küstenland, verbunden mit der Betreuung hunderter Streckenkilometer im Binnenland, weiterhin uneingeschränkt gerecht. Die wasserschutzpolizeilichen Kernaufgaben der Prävention, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Schifffahrt, den Gewässern und dem Natur- und Umweltschutz werden auch weiterhin mit gleich hohem Sicherheitsstandard und gleich hoher Kompetenz erfüllt. Eine Reduzierung des Aufgabenumfanges oder eine Einschränkung der über Abkommen vereinbarten Verpflichtungen ist damit nicht verbunden. Mit der Neuausrichtung sollen entsprechend die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben an der Küste (weiterhin) im Rahmen der Organisation der Zentralen Polizeidirektion (ZPD) wahrgenommen werden, die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben im Binnenland demgegenüber in die Aufgabenwahrnehmung der regionalen Polizeidirektionen integriert werden und die übergreifenden Kompetenzen der Wasserschutzpolizei in Form einer zentralen Kopfstelle (Kompetenzzentrum) abgebildet werden. Es bleibt insoweit bei der Organisation der Wasserschutzpolizei in der ZPD mit einer neuen Schwerpunktsetzung an der Küste und einer damit verbundenen Konzentration auf die Seeschifffahrt und den Schutz des Küsten- und Wattenmeeres sowie des Vorhaltens eines Kompetenzzentrums. Die Aufgaben werden weiter - und in ihren Abläufen wie bisher - uneingeschränkt, zudem bedarfsorientierter und aufgabenoptimierter, wahrgenommen. Die Präsenz an der Küste und im Wattenmeer bleibt gesichert. In Anlehnung an die grundsätzlich abschließende polizeiliche Aufgabenwahrnehmung durch die regionalen Polizeibehörden entfaltet die Integration der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben im Binnenland an vier Schwerpunktstandorten vielfältige synergetische Wirkungen, insbesondere infolge einer vergleichbaren territorialen Aufteilung, einer stärkeren Verzahnung mit der Flächenorganisation der Polizei und damit einhergehend einer noch stärkeren Bedarfsorientierung und der Möglichkeit gemeinsamer Schwerpunktsetzungen. 2
3 Im Übrigen werden alle mit wasserschutzpolizeilichen Aufgaben beauftragten Polizistinnen und Polizisten nicht auf Einsatzanlässe warten, sondern ihre Aufgaben im Rahmen einer Präsenz im Einsatzraum wahrnehmen. Insoweit sind Entfernungsangaben ein rein theoretischer Wert, der für die Einsatzbewältigung unbedeutend ist. Dabei ist ein weiterer Kerngedanke der Binnenintegration für das Gesamtverständnis der künftigen Aufgabenwahrnehmung maßgeblich: Die bereits vorhandenen Kompetenzen in der spezialisierten Verkehrsüberwachung in den bestehenden Verfügungseinheiten werden mit den wasserschutzpolizeilichen Kompetenzen gebündelt und zu fächerübergreifender, ganzheitlicher Überwachung der Verkehre zusammengeführt - und zwar mit einem effektiveren Personalkörper als zuvor in der getrennten Aufgabenwahrnehmung. Ergänzt wird dieser Konzeptansatz um die Tatsache, dass in den Verfügungseinheiten hoch spezialisierte Polizistinnen und Polizisten tätig sind, die gerade in den Feldern Gefahrgutüberwachung und besondere verkehrsrechtliche Vorschriften Kenntnisse mitbringen, die sie in die Lage versetzen, sich in die neue Materie für die Binnenschifffahrt einzuarbeiten und die Kontrollmaßnahmen der Beamtinnen und Beamten mit zusätzlicher wasserschutzpolizeilicher Kompetenz zu begleiten und zu unterstützen. Dieser, auf die Flächenorganisation der Polizei ausgerichtete qualifizierte Überwachungsansatz erhöht im Ergebnis die Kompetenz im Zusammenhang mit der wasserschutzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung gegenüber der vorherigen, eher isolierten Aufgabenwahrnehmung ausschließlich durch die Zentrale Polizeidirektion. Das Kompetenzzentrum wird als integraler Bestandteil der Führungsdienststelle in Wilhelmshaven die landesweit und länderübergreifend erforderlichen Kompetenzen gewährleisten. Es erhebt und koordiniert die jeweiligen Aus- und Fortbildungsbedarfe sowohl für den Aufgabenbereich Küste als auch im Binnenland. Grundlage bleibt die einheitliche Vorbereitung an der gemeinsam finanzierten Wasserschutzpolizeischule in Hamburg, an der das rechtliche, technische und seemännische Basiswissen vermittelt wird. Darüber hinaus werden in Hamburg spezifische Fortbildungen in den Bereichen Nautik und Umweltschutz durchgeführt, ergänzt um Fortbildungsangebote der Polizeiakademie Niedersachsen, der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), der Seefahrtsschulen und anderer Fortbildungsträger. Dadurch werden eine hohe Verfügbarkeit des Einsatzmittels Boot und die fachspezifische Qualifizierungen des Personals gewährleistet sowie die erforderlichen Qualifikationen für die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung in ganz Niedersachsen, mithin auch im Binnenland im Zuständigkeitsbereich der Flächendirektionen, auf hohem Niveau vorgehalten. Die fachliche Kompetenz ist damit dauerhaft und flächendeckend gesichert und bezieht alle mit der fachlichen Aufgabenwahrnehmung auf dem Wasser betrauten Polizistinnen und Polizisten ein. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 bis 3 und 5: Die Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben der Prävention, der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Schifffahrt, den Gewässern sowie dem Natur- und Umweltschutz ist unabhängig von der dargestellten Strukturveränderung gewährleistet. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. Zu 4: Siehe Anlagen 1 bis 3. Zu 6 und 7: Siehe Vorbemerkungen. Uwe Schünemann 3
4 Anlage 1 Dienstbezirke für die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im Küstenbereich Standorte Emden Wilhelmshaven Brake Stade Dienstbezirke Wattenmeer von den niederländischen Hoheitsgewässern bis zur Verbindungslinie zwischen der Schleuse Leysiel und der Westspitze der Insel Juist. Unter- und Außenems ab Papenburg (km 0,00) einschl. der Nebenfahrwasser und der Inselhäfen von Borkum. Die seewärtige Begrenzung erfolgt durch eine Verbindungslinie von der Westspitze der Insel Juist, entlang der Nordseite der Kachelotplate und des Hohen Riffs bis zu den niederländischen Hoheitsgewässern, Leyhörner Sieltief mit Speicherbecken vom Hafen Greetsiel (einschl.) bis zur Schleuse Leysiel einschl. der Schleuse und des eingedeichten Geländes des Naturschutzgebietes Leyhörn, Ems-Seiten-Kanal, Ems-Jade-Kanal von Emden bis zur Schleuse Upschört (einschl.), Verbindungskanal vom Ems-Seitenkanal bis zum Ems-Jade-Kanal, Nordgeorgsfehn-Kanal von Wiesmoor bis zum Ems-Jade-Kanal, Leda und Sagter Ems vom Elisabethfehnkanal bis zur Leda. Küsten- und Wattenmeer von den niederländischen Hoheitsgewässern bis zur Westgrenze der Zuständigkeitsbereiche der WSP en Hamburg und Schleswig-Holstein, ausschließlich des Dienstbezirks Emden, Jade, Außenweser ab Höhe Bremerhaven (gemäß Vertragsgestaltung HB/NI), Ems-Jade-Kanal von der Schleuse Upschört (ausschl.) bis Wilhelmshaven. Unterweser von der Landesgrenze Freie Hansestadt Bremen/Niedersachsen beim Elsflether Sand (km 29,26) bis Höhe Bremerhaven (gemäß Vertragsgestaltung HB/NI), ausschl. Blexen-Reede und Kleinschifffahrt-Reede, einschl. rechter Nebenarm, Schweiburg, Abbehauser Sieltief sowie der schiffbaren Nebenarme und Siele, jeweils von der Weser bis zum Deichdurchlass. Ochtum vom Ochtumer Sperrwerk (einschl.) bis zur Straßenbrücke L 877 (einschl.) und Alte Ochtum beim Ochtumer Sand, Küstenkanal von Schleuse Oldenburg einschl. bis zu Hunte Hunte von Oldenburg bis zur Weser, Westergate und Rekumer Loch (Blömer) bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Freie Hansestadt Bremen, Zwischenahner Meer. Häfen, Anleger, Lade- und Löschstellen am niedersächsischen Ufer der Elbe von der Landesgrenze Hamburg/Niedersachsen bis Cuxhaven, soweit nicht die Zuständigkeit der WSP Hamburg gemäß Abkommen gegeben ist, Schifffahrtsweg Elbe-Weser von der Schiffdorfer Schleuse (einschl.) auf der Geeste bis zur Elbe, Oste von der Nordostkante des Mühlenwehr Bremervörde bis zur Elbe, Freiburger Hafenpriel von der Deichschleuse bis zur Elbe, Wischhafener Süderelbe von km 8,03 bis zur Elbe, Ruthenstrom von km 3,75 bis zur Elbe, Bützflether Süderelbe von km 0,69 bis zur Elbe, Schwinge von der Nordkante der Salztorschleuse in Stade bis zur Elbe, Lühe vom Unterwasser der Au-Mühle in Horneburg bis zur Elbe, Este vom Unterwasser der Schleuse in Buxtehude bis Landesgrenze Niedersachsen/Hamburg. 4
5 Anlage 2 Dienstbezirke für die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im Binnenland PD Göttingen PI Nienburg/ Schaumburg PD Hannover ZVD PD Lüneburg PI Lüneburg/ Lüchow- Dannenberg/ Uelzen PD Osnabrück PI Emsland/ Grafschaft Bentheim Dienstbezirke Fulda von km 103,870 bis zur Weser, Werra von km 76,62 bis km 77,94 und von km 78,10 bis km 78,54 rechtes Ufer sowie von km 78,54 bis zur Weser, Oberweser von Hann. Münden (km 0,00) bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen (km 171,86), Mittelweser von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen (km 240,75 bis Eisenbahnbrücke Dreye ausschl. (km 357,21), Aller vom Mühlenwehr in Celle (km 0,25) bis zur Weser, Hamme von Neu-Helgoland bei Worpswede bis zur Schleuse Ritterhude (einschl.), Dümmer. Mittellandkanal von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen (km 106,27) bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Sachen- Anhalt (km 258,66) mit den Stichkanälen in Hannover-Linden, Misburg, Hildesheim, Salzgitter und dem Verbindungskanal zur Leine, Leine von der Ihme bis zur Aller mit dem Verbindungskanal Schneller Graben vom Unterwasser des Wehres bis zur Ihme, Ihme bis zur Leine, Steinhuder Meer. Mittelelbe von der Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Niedersachsen bis zur Schleuse Geesthacht und der Staustufe Geesthacht einschließlich der Schleuse und der Staustufe sowie der Häfen Lauenburg und Geesthacht Elbe-Seitenkanal, Ilmenau von der Abtmühle in Lüneburg bis zur Mündung in die Elbe, Jeetzel von der Nordwestkante der Drawehnertorbrücke in Hitzacker bis zur Elbe. Dortmund-Ems-Kanal von Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/ Niedersachsen (km 121,87) bis Papenburg (km 225,82) Hase von oberhalb der Einmündung des Ems-Hase-Kanals in Meppen bis zum Dortmund-Ems-Kanal, Haren-Rütenbrock-Kanal vom Dortmund-Ems-Kanal bis zur Staatsgrenze Deutschland/Niederlande, Küstenkanal vom Dortmund-Ems-Kanal bis zur Schleuse Oldenburg ausschl., Elisabethfehnkanal. 5
6 Anlage 3 BINNEN aus ZPD gesamte Verfügungseinheit Nienburg 9 22 Hannover (VE Wasserschutz) Scharnebeck Meppen 6 14 Gesamt KÜSTE Emden 19 Wilhelmshaven 44 Brake 19 Stade 6 Gesamt 88 6 (Ausgegeben am )
Wasserschutzpolizei Niedersachsen. Dienstbezirke für die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im Küstenbereich
Wasserschutzpolizei Niedersachsen für die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im Küstenbereich Leitung der Wasserschutzpolizei Niedersachsen Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen, Abteilung
Wasserschutzpolizei Niedersachsen (Stand: November 2016)
Niedersachsen (Stand: November 2016) Dienststelle Leitung der inspektion Friedhofsweg 30 26121 Oldenburg Gesch.-Stelle: 0441 / 790-7803 Fax: 0441 / 790-7850 Vermittlung: 0441 / 790-9 poststelle@wspi.polizei.niedersachsen.de
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LK Ammerland 2013 3,86 4,42 0,77 0,03 0,40 9,48 2014 5,49 3,67 0,00 0,03 1,84 11,03 2015 6,13 5,24 1,16 0,03 0,47 1,69 14,71 2016 6,49 5,24 0,12 0,71 0,47 13,02 2017 6,93 5,75 0,13 0,71 1,40 14,92 2018
Tabelle 31Z - Bevölkerung, Fläche, Gesamtkriminalität, Bevölkerungsdichte, Kriminalitätsdichte, Häufigkeitszahl und ihre Veränderungen
Tabelle 31Z - Bevölkerung, Fläche, Gesamtkriminalität,, Kennzahl: ; Fläche (QKM) ; ; ; ; Fälle im im im Niedersachsen Gesamt 7.790.559 0,15% 47.614,02 552.730 1,29% 163,62 0,15% 11,61 1,29% 7.094,87 1,14%
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Bevölkerung, Fläche, Gesamtkriminalität,,, Häufigkeitszahl und ihre Kennzahl: ; Fläche (QKM) ; Fälle ; ; ; qkm Stand.2012 Fälle Fälle im Niedersachsen Gesamt 7.913.502-0,06% 47.613,52 557.219 0,90% 166,20-0,06%
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