Geschäftsverteilungsplan Landesverband Nordrhein e.v.

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1 Geschäftsverteilungsplan

2 Stand: Herausgeber: Niederkasseler Deich Düsseldorf Telefon (02 11) Telefax (02 11) Nachdruck und photomechanische Wiedergabe sowie Überführung in Datenverarbeitung auch auszugsweise ist nur mit Quellenangabe gestattet. Die Wiedergabe zu gewerblichen Zwecken bedarf der besonderen Genehmigung durch den Herausgeber. Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis Präambel LV-Vorstand Aufgaben Informationspflicht Verantwortlichkeit und Haftung Handeln in Vollmacht Sonderaufgaben Stellvertreterregelung Geschäftsführender Vorstand Gesetzliche Vertreter des LV LV Präsident Zuständigkeiten Tätigkeitsfelder Vizepräsident Finanzen Zuständigkeiten Tätigkeitsfelder Vizepräsident Technik Zuständigkeiten Tätigkeitsfelder LV-Schatzmeister Aufgaben Vertreter im Verhinderungsfall Leiter Ausbildung Struktur Aufgaben...15 Seite 3

4 5.2.1 Ausbildung allgemein Referate Referat 1: Trainer C Breitensport, Rettungsschwimmen (Lehrschein) Referat 2: Erste Hilfe / Sanitätswesen Referat 3: DLRG und Schule Referat 4: Rettungssport Referat 5: Prävention / Qualitätssiegel im Sport Referat 6: Schwimmen Referat 7: Rettungsschwimmen Referat 8: MDB Allgemeiner Grundausbildungsblock Didaktischmethodische Grundlagen Referat 9: Multiplikatorenausbildung sonstige Regelungen Vertretungsregelung Amtszeit Koordination Eigene Fortbildung Ehrenkodex Personaldaten Organisatorisches Leiter Einsatz Aufgaben und Zuständigkeiten Verantwortlichkeiten des Leiters Einsatz Besonderheiten der Fachgebiete im Einzelnen Referat Wasserrettungsdienst Referat Katastrophenschutz Referat Boot...23 Seite 4

5 Referat Tauchen Referat Information und Kommunikation Sonstiges Einsatzmittel Referatsleiter und Koordinatoren Weisungen Aufgaben im Einzelnen Aufgabenteilung Schlusszeichnung der Ausgänge Aufgabenbeschreibung der Referatsleiter und Koordinatoren Referatsleiter Wasserrettungsdienst Aufgaben und Zuständigkeit Weisungen Aufgaben im Einzelnen Referatsleiter Katastrophenschutz Aufgaben und Zuständigkeit Weisungen Aufgaben im Einzelnen Referatsleiter Boot Aufgaben und Zuständigkeit Weisungen Aufgaben im Einzelnen Referatsleiter Tauchen Aufgaben und Zuständigkeit Weisungen Aufgaben im Einzelnen...30 Seite 5

6 6.6.5 Referatsleiter Information und Kommunikation (IUK) Aufgaben und Zuständigkeit Weisungen Aufgaben im Einzelnen Koordinator Einsatz-Übungen Aufgaben und Zuständigkeit Weisungen Aufgaben im Einzelnen Koordinator Luftunterstützte Wasserrettung LV-Arzt Aufgaben Regionalärzte Referate Referat M 1 Verbandspolitik in der Medizin Referat M 2 Medizin in der Ausbildung Referat M 3 Medizin im Einsatz LV-Beauftragter Anti-Doping Leiter der Öffentlichkeitsarbeit (Verbandskommunikation) Aufgaben Referate Referat Lebensretter Referat Internet Referat Messen und Großveranstaltungen Referat Events/Eventmanagement Referat Presse- und Medienarbeit Referat Aus- und Fortbildung in der Verbandskommunikation...37 Seite 6

7 9. Justiziar...37 Anhang 1 LV-Geschäftsstelle... Fehler! Textmarke nicht definiert. 1. LV-Geschäftsführer... Fehler! Textmarke nicht definiert. 2. Sekretariat... Fehler! Textmarke nicht definiert. 3. Seminarverwaltung... Fehler! Textmarke nicht definiert. 4. Bildungsreferent... Fehler! Textmarke nicht definiert. 5. Pädagogischer Mitarbeiter... Fehler! Textmarke nicht definiert. 6. Mitarbeiter des Finanzwesens... Fehler! Textmarke nicht definiert. 7. Medien, Technik... Fehler! Textmarke nicht definiert. Anhang 2 Arbeitshinweise für Referatsleiter... Fehler! Textmarke nicht definiert. Seite 7

8 Nach Maßgabe des 29 der Satzung hat der Vorstand der Deutschen Lebens-Rettungs- Gesellschaft (nachfolgend LV) am den folgenden Geschäftsverteilungsplan beschlossen: Präambel Im Folgenden werden mit Ämtern oder Aufgaben betraute Personen aus Gründen der Übersichtlichkeit und Kürze der Darstellung nur in der männlichen Form bezeichnet. Es bedeutet keineswegs eine Zurücksetzung der vielen in der DLRG tätigen Mitarbeiterinnen. Weibliche Funktionsträgerinnen führen die entsprechende Amtsbezeichnung in der weiblichen Form. 1. LV-Vorstand 1.1 Aufgaben Dem LV-Vorstand obliegen u.a. folgende Aufgaben: Vertretung des LV nach außen im Sinne 26 BGB die richtungweisende Verbandspolitik die Betreuung der Gliederungen Koordination der Aufgabenverteilung Bestätigung der Mitglieder der Fachausschüsse Leitung und Koordination der Fachausschüsse Bestätigung der Leiter von Fachreferaten auf Vorschlag der Ressortleiter Einsetzung und Abberufung von Beauftragten und LV-Projektleitungen Erledigung des Tagesgeschäftes Vorbereitung der Tagungen der satzungsgemäßen Gremien des LV Berichtswesen einschl. LV-Rundschreiben Seite 8

9 die Unterstützung der Gliederungen in logistischen Fragen, bei der Vermittlung von Fachreferenten und sonstige unterstützende Aufgaben, vor allem im Rahmen der Fachressorts Freigabe aller geplanten und genehmigten Investitionen ab Koordination des Einsatzes des hauptamtlichen Personals Personalangelegenheiten Die dem LV-Vorstand durch die Satzung zugewiesenen Aufgaben werden durch diesen Geschäftsverteilungsplan auf die einzelnen Mitglieder des LV- Vorstandes aufgeteilt. Die Mitglieder des LV-Vorstandes verwalten ihre Aufgabengebiete selbständig. Sie sind während der Wahlperiode dem LV- Vorstand sowie dem LV-Rat und am Ende der Wahlperiode der LV-Tagung verantwortlich. Die Ermächtigung zum selbständigen Handeln hat ihre Grundlage für die zugewiesenen Aufgaben durch diesen Geschäftsverteilungsplan, für den Umfang bis 500 durch die Leiter der Ressorts des LV-Vorstandes alleine, bis mit Zustimmung des Schatzmeisters und bei Beträgen bis mit Zustimmung des geschäftsführenden Vorstands, über durch den LV-Vorstand mittels Beschluss, für sonstige, nicht erfasste Handlungen durch Vorstandsbeschluss. 1.2 Informationspflicht Zur ordnungsgemäßen Führung der Geschäfte durch den LV-Vorstand ist jedes Mitglied des LV-Vorstandes zur umfassenden Information der übrigen Mitglieder des LV-Vorstandes, deren Stellvertreter und ggf. auch der zuständigen Referatsleiter verpflichtet. Jedes Mitglied des LV-Vorstandes ist verpflichtet, sich die für sein Arbeitsgebiet notwendigen Informationen einzuholen sowie bei der aktiven und passiven Information anderer Mitglieder des LV-Vorstandes mitzuwirken. Jedes Mitglied des LV-Vorstandes ist berechtigt, an allen Ausschuss- und Fachtagungen, Lehrgängen oder Veranstaltungen teilzunehmen. Seite 9

10 1.3 Verantwortlichkeit und Haftung Erklärungen, die den LV zu Leistungen verpflichten oder durch die der LV auf die Entgegennahme von Leistungen verzichtet, bedürfen zur Verbindlichkeit für den LV-Vorstand eines Beschlusses. Ein ermächtigender Beschluss kann durch das jeweilige Mitglied des LV-Vorstandes auch nachträglich eingeholt werden. Ein ermächtigender Beschluss kann auch Rahmenermächtigungen enthalten, deren Ausfüllung dem jeweiligen Mitglied des LV-Vorstandes überlassen bleibt. Es liegt in der Entscheidung jedes einzelnen Mitgliedes des LV-Vorstandes, ob es sich bereits durch die Satzung, die Geschäftsordnung oder durch diesen Geschäftsverteilungsplan zu seiner Handlung ermächtigt glaubt oder ob es für seine Handlung einen Beschluss für erforderlich hält. Diese Entscheidung entbindet ihn jedoch nicht von seiner Informationspflicht. Das Risiko der Nichtgenehmigung trägt das Mitglied des LV-Vorstandes selbst. 1.4 Handeln in Vollmacht Jedes Mitglied des LV-Vorstandes ist bevollmächtigt, seine schriftlichen Erklärungen selbst zu unterschreiben. Es muss jedoch klar erkennbar sein, in welcher Funktion der Unterzeichnende die Erklärung abgegeben hat. Dieser Funktionszusatz kann sowohl im Briefkopf angebracht sein als auch als Zusatz zur Unterschrift angegeben werden. In der Außenvertretung wird hierdurch deutlich gemacht, dass ein Bevollmächtigter des LV eine Erklärung abgegeben hat. Die nach innen wirkende Berechtigung gegenüber dem LV-Vorstand wird davon nicht berührt. 1.5 Sonderaufgaben Jedes Mitglied des LV-Vorstandes kann nach seiner Zustimmung durch einen Beschluss des LV-Vorstandes zur Erfüllung bestimmter Aufgaben ermächtigt werden. Handlungsvollmacht und Verantwortung bestimmen sich nach diesem Geschäftsverteilungsplan. 1.6 Stellvertreterregelung Die Stellvertreter der Mitglieder des LV-Vorstandes vertreten diese im Falle der Verhinderung. Sie haben das Recht, an allen Sitzungen teilzunehmen, an denen auch die entsprechenden Mitglieder des LV-Vorstandes teilnehmen können und erhalten alle nötigen Informationen. Die Bestimmungen für die Mitglieder des LV-Vorstandes gelten für ihre Stellvertreter entsprechend. Seite 10

11 2. Geschäftsführender Vorstand Der Vorstand beruft einen geschäftsführenden Vorstand aus seinen Reihen. Dazu gehören: der LV Präsident die LV-Vizepräsidenten der LV-Schatzmeister als beratendes Mitglied der LV-Geschäftsführer Für besondere Themenstellungen können weitere Mitglieder des LV- Vorstandes in beratender Funktion eingeladen werden. Der geschäftsführende Vorstand regelt das Tagesgeschäft des LV, dazu gehören u.a.: Terminanfragen Einladungen und Anfragen aus den Gliederungen Abarbeitung von Arbeitsaufträgen des Vorstandes Genehmigung von Investitionen von bis Unterstützung, Koordination und Organisation der Arbeit der Geschäftsstelle Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen für den Vorstand Das Protokoll der Sitzungen geht allen LV-Vorstandsmitgliedern unmittelbar nach den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands zu. Der Sitzungsleiter erstattet mündlich Bericht im LV-Vorstand. 3. Gesetzliche Vertreter des LV 3.1 LV Präsident Zuständigkeiten Geschäftsstelle Bildung Personalentwicklung Qualitätsmanagement Seite 11

12 Organisationsentwicklung Verbandskommunikation Tätigkeitsfelder Leitung des LV im Rahmen der Satzung, der Beschlüsse von Tagung, Rat und Vorstand Vertretung des LV gemäß 26 BGB nach innen und außen Repräsentation des LV gegenüber Dritten (Landesregierung, Behörden, Verbände etc.) Kontaktpflege zu den Gliederungen Koordination der Informationen und Arbeitsergebnisse der Mitglieder des LV-Vorstandes in ihren Arbeitsgebieten Vertretung des LV auf der Bundesebene ständige Vertretung des LV als Gesellschafter in den Gesellschaften der DLRG, an denen der LV Nordrhein beteiligt ist Koordination und Budgetverantwortung Personalangelegenheiten und Arbeit der LV-Geschäftsstelle, Dienstvorgesetzter im Sinne des Arbeitsrechtes Betreuung und Koordination des Kuratoriums des LV Nordrhein Verbandskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Leitung des Bereichs Bildung und Qualifizierung Leitung der offiziellen Tagungen und Gremien des LV Zusammenarbeit mit der/dem Landesvorsitzenden der Jugend 3.2 Vizepräsident Finanzen Zuständigkeiten Finanzen Satzung, Recht Jugend Seite 12

13 3.2.2 Tätigkeitsfelder Vertretung des Präsidenten ständige Vertretung des Präsidenten als Gesellschafter in den Gesellschaften auf Landes- und Bundesebene Vertretung der LV Nordrhein und Westfalen im LandesSportBund NRW Zusammenarbeit mit dem Schatzmeister Zusammenarbeit mit den Justiziaren Vertreter des LV-Vorstandes im Landesjugendvorstand 3.3 Vizepräsident Technik Zuständigkeiten Einsatz Ausbildung Medizin Rettungssport Ehrungen Jugend Tätigkeitsfelder Vertretung des Präsidenten nach Abstimmung Betreuung und Koordination der Bereiche Ausbildung, Einsatz und Medizin Verantwortlich für den Rettungssport im LV Vertreter des LV-Vorstandes im Landesjugendvorstand 4. LV-Schatzmeister 4.1 Aufgaben Erstellung und Vorlage von Haushaltssatzung und Haushaltsplan Seite 13

14 Ausführung des Haushaltsplans nach den Beschlüssen der zuständigen Organe Erschließung und Pflege von Einnahmequellen Abwicklung und Überwachung des Geldverkehrs Verantwortung für die sachgerechte Buchführung einschließlich vorschriftsmäßiger Zahlungsweise (Belegsammlung) Verantwortung für Einzug und Abrechnung der Beitragsanteile ordnungsgemäße Verwendung von Spenden, Zuschüssen, Lotterien, Geldbußen u.a. Verwaltung des Vermögens Erstellung des Jahresabschlusses Personalverantwortung und -leitung gegenüber den hauptamtlichen Mitarbeitern im Bereich Finanzen Zusammenarbeit und enge Abstimmung in allen wirtschaftlichen und finanziellen Fragen mit dem LV-Geschäftsführer Überwachung der Abrechnungen gegenüber Zuschussgebern Kontrolle der Jahresabschlüsse der Bezirke Zusammenarbeit mit dem Steuerberater bezüglich der Lohnbuchhaltung Erstellung von Umsatzsteuer- Voranmeldungen, Umsatzsteuererklärungen sowie der Körperschaftsteuererklärung Zusammenarbeit mit dem Schatzmeister der Jugend und den Schatzmeistern der Bezirke, Hilfestellung für alle Gliederungen im Bereich der Finanzen Anbieten von Seminaren und Tagungen Vertretung des LV auf Bundesebene bei Fachtagungen 4.2 Vertreter im Verhinderungsfall stv. Schatzmeister Seite 14

15 5. Leiter Ausbildung 5.1 Struktur Das allgemein als Ressort Ausbildung benannte Aufgabengebiet unterteilt sich im LV in folgende Bereiche: Ausbildung allgemein Referat 1: Trainer C Breitensport, Rettungsschwimmen (Lehrschein) Referat 2: Erste Hilfe / Sanitätswesen Referat 3: DLRG und Schule Referat 4: Rettungssport Referat 5: Prävention / Qualitätssiegel im Breitensport Referat 6: Schwimmen Referat 7: Rettungsschwimmen Referat 8: MDB Allgemeiner Grundausbildungsblock Didaktisch-methodische Grundlagen Referat 9: Multiplikatorenausbildung Alle Referate werden durch einen durch die Ressortleitung benannten Referatsleiter geführt und vertreten. Die Referate sind gleichwertig, die Nummerierung dient nur der Ordnung. 5.2 Aufgaben Ausbildung allgemein Erledigung aller im Ausbildungsbereich anfallenden Arbeiten unter Mitwirkung der o.a. Referate, Arbeitskreismitglieder und der LV-Geschäftsstelle Schwerpunkte sind: Erarbeitung, Sichtung und Fortschreibung von Ausbildungs- und Lehrmaterialien, Medien und Organisationsmodellen in Zusammenarbeit mit allen Organen Fachaufsicht in den Referaten Ansprechpartner für Fachfragen im Bereich der Ausbildung Seite 15

16 Ausfertigung der Urkunden, Lizenzen und Kostenabrechnungen in der Ausbildung Unterstützung von und Hilfestellung für Gliederungen im Bereich der Ausbildung Umsetzung der Prüfungsordnungen des Ressorts und der Referate Entwurf des Lehrgangs- und Bildungsplans für den Bereich Ausbildung Tätigkeit als Referent in den Seminaren des Ressorts Ausbildung Mitgestaltung der Detailaufgaben in den Referaten Projektentwurf und -planung Betreuung der Mitarbeiter im Ressort Teilnahme an den Gremientagungen der Bundesebene (z.b. Tagung der Technischen Leiter) regelmäßige Berichterstattung an den LV-Vorstand, den LV-Rat und die LV-Tagung Mitarbeit und Unterstützung bei befreundeten Verbänden (in Zusammenarbeit mit der Arbeitsebene) Kontaktpartner zu Behörden, Ämtern und Organisationen Referate Die Referate haben folgende inhaltlich gleichsam für alle geltenden Aufgaben: Umsetzung und Einhaltung der jeweiligen Prüfungsordnung (gültige Fassung) Planung und Durchführung von Lehrgängen und Prüfungen (teilweise regionalisiert) Vor-, Nachbereitung und Durchführung von Seminarangeboten als Leiter, Referent und Prüfer Kooperative Zusammenarbeit und Mitwirkung an der Entwicklung der anderen Referate Verwaltung der Lizenzdaten in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle (Details siehe Referatsbeschreibung) Seite 16

17 Vor-, Nachbereitung und Durchführung der Arbeitskreissitzung des Referats eigene Fortbildung, Betreuung und Motivation der Mitarbeiter zur Weiterbildung, nicht nur im eigenen Fachbereich Teilnahme an den Gremientagungen der Bundesebene (z.b. Ressortfachtagung - ReFa) Vorschlagswesen für die Benennung von Mitarbeitern regelmäßiger Bericht an den Ressortleiter Informationsvermittlung an die Mitarbeiter und Untergliederungen Zusammenarbeit mit Arbeitskreisen von befreundeten Verbänden (z.b. LandesSportBund NRW, Schwimmverband NRW) Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit (z.b. Lebensretter, Messen, Symposien) Mitarbeit in den Gremien des Bundesverbandes Formulierung und Gestaltung von Präsentationen und Ausarbeitungen Beachtung des Corporate Design und der Corporate Identity Leben des Gedankens 50+ aktiv in der DLRG Darüber hinaus gibt es beispielhafte Schwerpunkte des jeweiligen Fachbereichs: Referat 1: Trainer C Breitensport, Rettungsschwimmen (Lehrschein) Struktureller Aufbau von Lehrinhalten zur gemeinschaftlich organisierten und planmäßigen Fachübungsleiter-Ausbildung Kontrollorgan zur Einhaltung der gültigen Prüfungsbestimmungen für die Aus- und Fortbildung zum Ausbilder Schwimmen/Rettungsschwimmen in den Regionen Erarbeitung des Rahmenplans zur Fortbildung der Fachübungsleiter Benennung der Regionalbeauftragten und Stellvertreter Teilnahme an Sitzungen in den Regionen Vorschlagswesen zur Multiplikatorenaus- und -fortbildung Seite 17

18 Meldung für den statistischen Jahresbericht (Kapitel 01), wo es die Vorgabe erfordert (Feld 175 [ Multiplikatoren] und 185 [Allgemeine Multiplikatorenschulung]) Referat 2: Erste Hilfe / Sanitätswesen Kontrollorgan zur Einhaltung der gültigen Prüfungsbestimmungen für die Fortbildung von Erste Hilfe- und Sanitätsausbildern in den Regionen Mitwirkung an der Umsetzung von Sonderkonzepten (z.b. Fahrerlaubnisverordnung [Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln], Projekte des Bundesministeriums des Innern [BMI]) Kontakt zu anderen Hilfsorganisationen Umsetzung der Maßgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) Kontrollorgan zum Einhalten der gültigen Prüfungsbestimmungen für die Aus- und Fortbildung zum Ausbilder Benennung der Regionalbeauftragten und Stellvertreter Teilnahme an Sitzungen in den Regionen Verwaltung der Lizenzen Zusammenarbeit mit den Ressorts Einsatz und Medizin Vorschlagswesen zur Multiplikatorenaus- und -fortbildung Meldung für den statistischen Jahresbericht (Kapitel 03), wo es die Vorgabe erfordert (Feld 345 [EH-Ausbilder], 350 [SAN-Ausbilder], 355 [AED-Ausbilder] und 360 [EH-Multiplikator], 365 [SAN-Multiplikator] und 370 [EH-Ausbildungsbeauftragte]) Referat 3: DLRG und Schule Dieses Referat soll eine Brücke zwischen den Gliederungsebenen und den Schulen, Ansprechpartnern der Bezirksregierung und der Orientierung hin zum Kontakt zwischen DLRG und Schule sein. Es muss neu besetzt und beschrieben werden Referat 4: Rettungssport Planung, Organisation und Durchführung der Meisterschaften und Rettungsvergleichswettkämpfe auf Landesverbandsebene Seite 18

19 Angebotsaufbau und Durchführung von Lehrgängen zur Kampfrichterausbildung und Lizenzverlängerung Verwaltung der Lizenzdaten 983 (Trainer A), 982 (Trainer B), 981 (Trainer C) Meldung für den statistischen Jahresbericht (Kapitel 09), wo es die Vorgabe erfordert (Feld 940 [Trainer A], 945 [Trainer B], 950 [Trainer C]) Referat 5: Prävention / Qualitätssiegel im Sport Konzeptionelle Unterstützung der Gliederungen beim Angebot Sport in der Prävention Ausarbeitung eines Ausbildungsweges Fachübungsleiter Sport in der Prävention Schaffung eines Angebots bzw. Besuch des Qualitätszirkels Mitarbeit in den Gremien der Landesarbeitsgemeinschaften (LAGs) des LandesSportBundes (LSB), des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des DLRG-Bundesverbands Konzeptionelle Erstellung, Planung und Durchführung von Ausbilder- Lehrgängen (z.b. Fachübungsleiter B Sport in der Prävention) Planung, Gestaltung und Angebot zu Basis- und Aufbauseminaren im Bereich Wassergymnastik Erfassung der Lizenzen in der zentralen Datenbank Meldung für den statistischen Jahresbericht (Kapitel 02, Feld 270) Referat 6: Schwimmen Struktureller Aufbau von Lehrinhalten für den Bereich Schwimmen (incl. Ausbildungsassistent Schwimmen) Unterstützung der Gliederungen in Form von Information, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen Zusammenarbeit mit den in Verbindung stehenden Referaten (z.b. Lehrschein ) Verwaltung von Lizenzen 171 ( Ausbildungsassistent Schwimmen) Seite 19

20 Referat 7: Rettungsschwimmen Struktureller Aufbau von Lehrinhalten für den Bereich Rettungsschwimmen (incl. Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen) Unterstützung der Gliederungen in Form von Information, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen Zusammenarbeit mit den in Verbindung stehenden Referaten (z.b. Lehrschein ) Verwaltung von Lizenzen 172 (Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen) Referat 8: MDB Allgemeiner Grundausbildungsblock Didaktischmethodische Grundlagen Durchführung des Seminars Allgemeiner Grundausbildungsblock Didaktisch-methodische Grundlagen Weiterentwicklung des Seminars Didaktisch-methodische Grundlagen im Rahmen der Rahmenrichtlinien Konzeptionelle Unterstützung von anderen Ausbildungsgängen im Bereich Didaktisch-methodische Grundlagen Zusammenarbeit und inhaltliche Abstimmung mit allen Referaten der Ausbildung und des Einsatzes Referat 9: Multiplikatorenausbildung Dieses Referat ist strukturell zu sehen und obliegt der Leitung Ausbildung. Sie trägt Sorge dafür, dass ein Bestreben besteht, die Fortschreibung der Lehrinhalte und Lernziele zu verfolgen und dass die Aufforderung und Befürwortung zur Aus- und Fortbildung der Ausbilder für die Referate erfolgt. Außerdem obliegt ihr die Verwaltung der Lizenzdaten 181 (A/P S/RS), 191 (Multiplikator S/RS), 381 (EH-Ausbilder), 382 (Sanitätsausbilder), 382 (AED-Ausbilder), 391 (EH-Multiplikator), 392 (SAN-Multiplikator), 393 (EH-Ausbildungsbeauftragte) sonstige Regelungen Vertretungsregelung Vertretung des Leiters Ausbildung durch den stv. Leiter Ausbildung Seite 20

21 Vertretung des jeweiligen Referatsleiters durch seinen Stellvertreter Ist kein Stellvertreter benannt, fällt die Aufgabe an den Leiter Ausbildung Amtszeit Die Amtszeit beläuft sich auf die Zeit der Wahlperiode des Leiters Ausbildung. Die Referatsleiter stehen bei Neuwahl dem Nachfolger für bis zu drei Monate zur Ausübung ihrer Aufgabe zur Verfügung Koordination Vizepräsident Technik Eigene Fortbildung Jeder Leiter ist um seine Fortbildung und um die seiner Mitarbeiter bemüht. Mitarbeiter, die kein Interesse an eigener Fortbildung zeigen, sind auf die Notwendigkeit hinzuweisen und über mögliche Konsequenzen zu informieren. Qualität in der Ausbildung ist der Bequemlichkeit und der Quantität vorzuziehen. Die Teilnahme an der Fortbildung für ehrenamtliche Mitarbeiter ist verpflichtend (mind. alle drei Jahre) Ehrenkodex Jeder Mitarbeiter im Ressort Ausbildung nimmt den Ehrenkodex der DLRG des LV Nordrhein zur Kenntnis und zeichnet ihn persönlich gegen. Er behält eine Kopie dessen und lebt die Inhalte Personaldaten Jedes Mitglied der Ausbildung erstellt für sich einen Personalbogen und teilt mögliche Änderungen unaufgefordert dem Leiter Ausbildung und der Geschäftsstelle mit Organisatorisches Für die Verfahrensweise zur Abwicklung von Aufgaben in Kontakt zu der Geschäftsstelle und den Untergliederungen dienen die Aufstellung Arbeitshinweise für Referatsleiter und die in elektronischer Form benannten und zur Verfügung stehenden Vordrucke. Seite 21

22 6. Leiter Einsatz 6.1 Aufgaben und Zuständigkeiten Verantwortlichkeiten des Leiters Einsatz Der Leiter Einsatz ist verantwortlich für: das Referat Wasserrettungsdienst das Referat Katastrophenschutz das Referat Boot das Referat Tauchen das Referat Information und Kommunikation (IuK) den Katastrophenschutz / Großschadensereignisse im LV; im Speziellen: Leiter der Koordinierungsstelle des LV Leiter des Stabs, wenn erforderlich Ihm unterstehen die Züge des LV bis zur Übergabe der Leitung an übergeordnete Stellen. Leitung aller Einsätze/Übungen/Großschadenslagen im In -und Ausland für den LV, falls diese nicht durch übergeordnete Stellen geleitet werden Umsetzung und Überprüfung der Umsetzung der Prüfungsordnung Tauchausbildung, DLRG-Wasserrettungsdienst, Sprechfunk- Ausbildung, KatS-Ausbildung und Bootsführer-Ausbildung Tagungen der Bezirksbeauftragten und Arbeitskreise Organisation des Wasserrettungsdienstes bei bezirksübergreifenden Einsätzen und Veranstaltungen und deren Leitung Luftunterstützte Wasserrettung Ansprechpartner für Behörden, insbesondere das Innenministerium NRW sowie die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln; Vertretung des LV in seinen Sachgebieten Erstellung des Lehrgangs- und Bildungsplans für den Bereich Einsatz Mitglied im Lenkungskreis und Technischen Ausschuss des LV Seite 22

23 6.1.2 Besonderheiten der Fachgebiete im Einzelnen Dem Leiter Einsatz obliegen im Einzelnen: Referat Wasserrettungsdienst Durchführung der Ausbilder-Ausbildung und der Prüfung Ihm unterstehen alle Multiplikatoren. Ansprechpartner für den Wasserrettungsdienst und Risk Accessment im LV Referat Katastrophenschutz Durchführung der Ausbilder-Ausbildung und der Prüfung Ausbildung von Unterführern (Trupp- und Gruppenführer) Verbandführer-Ausbildung Ihm unterstehen alle Multiplikatoren. Leitung der LV-Übungen Ansprechpartner gegenüber der Bundesebene bei Einsätzen Referat Boot Vorsitz der Prüfungskommission für den DLRG-Bootsführerschein Unterschreiben der Bootsatteste und damit Erteilung der Einsatzerlaubnis der Motorrettungsboote im LV Vertretung des LV in der Wassersportkommission Durchführung der Ausbilder-Ausbildung und der Prüfung Ihm unterstehen alle Multiplikatoren Referat Tauchen Durchführung der Ausbilder-Ausbildung und der Prüfung Ihm unterstehen alle Multiplikatoren. Beauftragung der Taucherlehrer und Lehrtaucher des LV Referat Information und Kommunikation Die Betriebsleitung für den Sprechfunk obliegt dem LV und wird durch den Leiter Einsatz vertreten. Er ist insbesondere zuständig für Seite 23

24 die Überwachung der Einhaltung der durch die DLRG erstellten Bestimmungen und aller rechtlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Information und Kommunikation (IuK), die Vertretung der Gliederungen gegenüber der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) und anderen Behörden z.b. Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD). Der Leiter Einsatz ist verantwortlich für die Registrierung der Funkgeräte für folgende Bereiche: DLRG Betriebsfunk BOS Funk Digitalfunk Meldeempfänger Überwachung des Funknetzes Durchführung der Ausbilder-Ausbildung und der Prüfung Ihm unterstehen alle Multiplikatoren Sonstiges Der Leiter Einsatz ist verantwortlich für das Heranführen von zusätzlichen Einsatzkräften (Personal/Material) aus anderen Bezirken und anderen Landesverbänden. Die Führung der Einsatzkräfte vor Ort bleibt den Bezirken vorbehalten. Auf Anforderung der Bezirke kann die Führung vom Leiter Einsatz des LV übernommen werden. Der Leiter Einsatz unterstützt den Präsidenten bei seinen Verhandlungen und Gesprächen mit der Landesregierung in allen einsatzrelevanten Angelegenheiten Einsatzmittel Dem Leiter Einsatz unterstehen die LV-eigenen Einsatzmittel. 6.2 Referatsleiter und Koordinatoren Der Leiter Einsatz schlägt dem LV-Vorstand seine Referatsleiter und Koordinatoren vor und beauftragt sie dann. Seite 24

25 Im Einzelnen sind dies zurzeit: Referatsleiter Wasserrettungsdienst Referatsleiter Boot Referatsleiter Tauchen Referatsleiter Information und Kommunikation Referatsleiter Katastrophenschutz Koordinator Einsatz-Übungen Koordinator Luftunterstützte Wasserrettung 6.3 Weisungen Der Leiter Einsatz ist weisungsgebunden gegenüber dem LV-Präsidenten. Der Leiter Einsatz ist weisungsberechtigt gegenüber: Referatsleiter Wasserrettungsdienst Referatsleiter Boot Referatsleiter Tauchen Referatsleiter Information und Kommunikation Referatsleiter Katastrophenschutz Koordinator Einsatz-Übungen Koordinator Luftunterstützte Wasserrettung durch den LV eingesetzte Kräfte 6.4 Aufgaben im Einzelnen Berichterstattung bei Vorstandssitzungen und Tagungen Durchführung und Leitung der Tagung Leiter Einsatz Information aller Beteiligten des Bereiches Einsatz und ggf. gemeinsame Abstimmung der Aufgaben Betreuung der Bezirke im Bereich Einsatz Lizenzverantwortung für alle Lizenzen im Bereich Einsatz Seite 25

26 6.4.1 Aufgabenteilung Die vorstehende Aufgabenbeschreibung gilt für den Leiter Einsatz und den stellvertretenden Leiter Einsatz. Sie sind gleichberechtigt. Einzelne Aufgaben können delegiert werden. 6.5 Schlusszeichnung der Ausgänge Folgendes wird grundsätzlich vom Leiter Einsatz unterschrieben: Angelegenheiten des Ressorts von grundsätzlicher verbandspolitischer Bedeutung Abrechnungen des stellvertretenden Leiters Einsatz und der Referatsleiter Einsatz alle Anschaffungen der Ressorts alle Ausbilder- und Multiplikatoren-Lizenzen, bestimmte Lizenzen im Bereich Tauchen Bootsatteste Informationen an die Gliederungen Schreiben an Behörden und den Bundesverband Referatsbezogene Briefe werden vom Leiter Einsatz und dem zuständigen Referatsleiter unterschrieben: Einladungen zu Fachtagungen und deren Protokolle Informationen an die Gliederungen Schreiben an Behörden, Bundesverband etc. 6.6 Aufgabenbeschreibung der Referatsleiter und Koordinatoren Referatsleiter Wasserrettungsdienst Aufgaben und Zuständigkeit Der Referatsleiter Wasserrettungsdienst organisiert und koordiniert die Ausbildung nach der Prüfungsordnung WRD, hält die erforderlichen Kontakte zum Bundesverband, leitet den Arbeitskreis Wasserrettungsdienst, Seite 26

27 leitet die Aus- und Fortbildung der Ausbilder, ist Ansprechpartner der Gliederungen für seinen Bereich nach Maßgabe der Einsatzleitung. Unterstützung des Leiters Einsatz Der Referatsleiter unterstützt den Leiter Einsatz bei der Umsetzung der Prüfungsordnung Wasserrettungsdienst. Der Referatsleiter unterstützt den Leiter Einsatz bei der Organisation von Tagungen Weisungen Der Referatsleiter ist an die Weisungen des Leiters Einsatz gebunden. Der Referatsleiter ist weisungsbefugt gegenüber seinen Mitarbeitern Aufgaben im Einzelnen Berichterstattung gegenüber der Einsatzleitung und dem LV-Rat; jeweils acht Wochen vor dem Rat ist ein Bericht dem Leiter Einsatz zuzusenden. Er verpflichtet sich funktionsübergreifend, im Rahmen seiner Möglichkeiten, die anderen Referatsleiter zu unterstützen. Unterschreiben von Seminar- und Arbeitskreis-Abrechnungen Referatsleiter Katastrophenschutz Aufgaben und Zuständigkeit Der Referatsleiter Katastrophenschutz organisiert und koordiniert die Ausbildung nach der Prüfungsordnung Katastrophenschutz-Ausbildung, hält die erforderlichen Kontakte zum Bundesverband, leitet den Arbeitskreis Katastrophenschutz, leitet die Aus- und Fortbildung der Ausbilder, organisiert die Ausbildung zum Unterführer (Trupp- und Gruppenführer), befürwortet Lehrgänge des Bundesverbandes für die Gliederungen, Seite 27

28 ist Ansprechpartner der Gliederungen für seinen Bereich nach Maßgabe der Einsatzleitung. Unterstützung des Leiters Einsatz Der Referatsleiter unterstützt den Leiter Einsatz bei der Umsetzung der Prüfungsordnung Katastrophenschutz. Der Referatsleiter unterstützt den Leiter Einsatz bei der Organisation von Tagungen Weisungen Der Referatsleiter ist an die Weisungen des Leiters Einsatz gebunden. Der Referatsleiter ist weisungsbefugt gegenüber seinen Mitarbeitern Aufgaben im Einzelnen Berichterstattung gegenüber der Einsatzleitung und dem LV-Rat; jeweils acht Wochen vor dem Rat ist ein Bericht dem Leiter Einsatz zuzusenden. Er verpflichtet sich funktionsübergreifend, im Rahmen seiner Möglichkeiten, die anderen Referatsleiter zu unterstützen. Unterschreiben von Seminar- und Arbeitskreis-Abrechnungen Referatsleiter Boot Aufgaben und Zuständigkeit Der Referatsleiter Boot organisiert und koordiniert die Prüfung zum Bootsführerschein der DLRG, hält die erforderlichen Kontakte zum Bundesverband, hält die erforderlichen Kontakte zum Deutschen Motorjachtverband und Behörden, leitet den Arbeitskreis Boot, leitet die Aus- und Fortbildung der Ausbilder Bootsführerschein A der DLRG, ist Ansprechpartner der Gliederungen für seinen Bereich Seite 28

29 nach Maßgabe der Einsatzleitung. Unterstützung des Leiters Einsatz Der Referatsleiter unterstützt den Leiter Einsatz bei der Umsetzung der Prüfungsordnung Bootsführer-Ausbildung. Der Referatsleiter unterstützt den Leiter Einsatz bei der Organisation von Tagungen Weisungen Der Referatsleiter ist an die Weisungen des Leiters Einsatz gebunden. Der Referatsleiter ist weisungsbefugt gegenüber seinen Mitarbeitern Aufgaben im Einzelnen Berichterstattung gegenüber der Einsatzleitung und dem LV-Rat; jeweils acht Wochen vor dem Rat ist ein Bericht dem Leiter Einsatz zuzusenden. Beratende Tätigkeit bei der Anschaffung von Rettungsbooten und Rettungsmitteln im LV Er ist verantwortlich für das dem Leiter Einsatz unterstellte MRB NORDRHEIN 1. Er verpflichtet sich funktionsübergreifend, im Rahmen seiner Möglichkeiten, die anderen Referatsleiter zu unterstützen. Unterschreiben von Seminar- und Arbeitskreis-Abrechnungen Referatsleiter Tauchen Aufgaben und Zuständigkeit Der Referatsleiter Tauchen organisiert und koordiniert die Prüfungen im Bereich der Prüfungsordnung Tauchen, hält die erforderlichen Kontakte zum Bundesverband, hält die erforderlichen Kontakte zu Feuerwehr, Bundespolizei, Polizei und Behörden, leitet die Mitarbeiter Tauchen, Seite 29

30 leitet die Aus- und Fortbildung der Tauchlehrer und Lehrtaucher der DLRG, ist Ansprechpartner der Gliederungen für seinen Bereich nach Maßgabe der Einsatzleitung. Unterstützung des Leiters Einsatz Der Referatsleiter unterstützt den Leiter Einsatz bei der Umsetzung der Prüfungsordnung Tauchausbildung. Der Referatsleiter unterstützt den Leiter Einsatz bei der Organisation von Tagungen Weisungen Der Referatsleiter ist an die Weisungen des Leiters Einsatz gebunden. Der Referatsleiter ist weisungsbefugt gegenüber seinen Mitarbeitern Aufgaben im Einzelnen Berichterstattung gegenüber der Einsatzleitung und dem LV-Rat; jeweils acht Wochen vor dem Rat ist ein Bericht dem Leiter Einsatz zuzusenden. Registrierung der CMAS*, CMAS**, der Fortbildungen Gerätetauchen, Einsatztaucher Stufe 1 und Stufe 2, Tauchlehrer und Lehrtaucher (zwei Mal im Jahr ein Abgleich mit dem Leiter Einsatz) Beratende Tätigkeit bei der Anschaffung von Tauchmitteln im LV Er verpflichtet sich funktionsübergreifend, im Rahmen seiner Möglichkeiten, die anderen Referatsleiter zu unterstützen. Unterschreiben von Seminar- und Arbeitskreis-Abrechnungen Referatsleiter Information und Kommunikation (IUK) Aufgaben und Zuständigkeit Der Referatsleiter Information und Kommunikation organisiert und koordiniert die Prüfung zum Ausbilder Sprechfunk der DLRG, hält die erforderlichen Kontakte zum Bundesverband, hält die erforderlichen Kontakte zu den Behörden, Seite 30

31 leitet den Arbeitskreis Information und Kommunikation, leitet die Aus- und Fortbildung der Ausbilder Sprechfunk der DLRG, ist Ansprechpartner der Gliederungen für seinen Bereich nach Maßgabe der Einsatzleitung. Unterstützung des Leiters Einsatz Der Referatsleiter unterstützt den Leiter Einsatz bei der Umsetzung der Prüfungsordnung Sprechfunk-Ausbildung. Der Referatsleiter unterstützt den Leiter Einsatz bei der Organisation von Tagungen Weisungen Der Referatsleiter ist an die Weisungen des Leiters Einsatz gebunden. Der Referatsleiter ist weisungsbefugt gegenüber seinen Mitarbeitern Aufgaben im Einzelnen Berichterstattung gegenüber der Einsatzleitung und dem LV-Rat; jeweils acht Wochen vor dem Rat ist ein Bericht dem Leiter Einsatz zuzusenden. Beratende Tätigkeit bei der Anschaffung von Informations- und Kommunikationsmitteln im LV Er verpflichtet sich funktionsübergreifend, im Rahmen seiner Möglichkeiten, die anderen Referatsleiter zu unterstützen. Unterschreiben von Seminar- und Arbeitskreis-Abrechnungen Koordinator Einsatz-Übungen Aufgaben und Zuständigkeit Der Koordinator Einsatz-Übungen organisiert die LV-Einsatzübungen nach Maßgabe der Einsatzleitung Weisungen Der Koordinator ist an die Weisungen des Leiters Einsatz gebunden. Der Koordinator ist weisungsbefugt gegenüber seinen Mitarbeitern. Seite 31

32 Aufgaben im Einzelnen Berichterstattung gegenüber der Einsatzleitung und dem LV-Rat; jeweils acht Wochen vor dem Rat ist ein Bericht dem Leiter Einsatz zuzusenden. Er verpflichtet sich funktionsübergreifend, im Rahmen seiner Möglichkeiten, die anderen Referatsleiter zu unterstützen. Unterschreiben von Seminar- und Arbeitskreis-Abrechnungen Koordinator Luftunterstützte Wasserrettung wird noch erstellt 7. LV-Arzt 7.1 Aufgaben Repräsentant und Koordinator nach innen Weitergabe aller wichtigen Informationen in Theorie und Praxis an die Ärzte aller Gliederungen im LV. Enge Zusammenarbeit mit den Leitern Ausbildung und Einsatz sowie dem LV-Vorstand nach außen zum Präsidialarzt, den Ärzten der anderen Landesverbände und den übrigen Hilfsorganisationen Abhaltung von regelmäßigen Ärztetagungen Vorschläge zur Ernennung von Beauftragten für medizinische Fachgebiete im Rahmen der DLRG-Arbeit auf LV-Ebene Verarbeitung der Anregungen und Probleme der Ärzte zu allgemein gültigen Anweisungen und Vorschriften auf LV-Ebene Planung und Sicherstellung der medizinischen Betreuung bei den Veranstaltungen und Einsätzen des LV auf Anforderung Regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen zur eigenen medizinischen Weiterbildung, besonders hinsichtlich KatS, Wasserrettung und Notfallmedizin Seite 32

33 Fortbildung und Information der Ärzte und entsprechende Weiterbildung auf DLRG-spezifischen medizinischen Gebieten Teilnahme an Vorstandssitzungen, Sitzungen des technischen Bereichs und in den Lenkungskreisen Hilfe bei den gemäß Prüfungsordnung erforderlichen ärztlichen Untersuchungen Ärztliche Mitwirkung bei der Fachausbildung zum Ausbilder und Multiplikator für Erste Hilfe, AED und Sanitätsdienst in Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbeauftragten des LV (Fachkunde Rettungsdienst) Führen bzw. Delegieren der Fachaufsicht über alle Lehrgänge im Bereich EH/San, insbesondere der AED-Lehrgänge (Fachkunde Rettungsdienst) Beratung der Verantwortlichen bei der Beschaffung medizinischer Geräte und Materialien 7.2 Regionalärzte Regionalärzte sind besonders qualifizierte und erfahrene Ärzte für die Information und die Mitwirkung bei Ausbilderseminaren in den einzelnen Regionen. Aufgaben Zusammenarbeit mit den Ressorts Ausbildung und Einsatz auf Regionalebene Werbung von interessierten Ärzten zur Mitarbeit in den Regionen Tätigwerden nach Delegation durch den LV-Arzt im Rahmen der ihm übertragenen Verantwortung Regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen zur eigenen medizinischen Weiterbildung, besonders hinsichtlich KatS, Wasserrettung und Notfallmedizin 7.3 Referate Das Ressort Medizin hat einen Unterbau mit Referaten. Damit wird gewährleistet, dass in den Leitungsteams und Arbeitskreisen der anderen Ressorts und deren Referaten nur von den LV- Ärzten legitimierte Arzt- Kollegen tätig sind. Seite 33

34 Ein Leitungsteam Medizin, bestehend aus den LV- Ärzten, den Referatsleitern der Ärzte, den Regional-Ärzten und dem zuständigen LV-Vizepräsident, wird durch Arbeitsteilung für eine effektive Mitwirkung auf allen Ebenen sorgen. Alle Mitarbeiter des Arbeitskreises Ärzte im LV Nordrhein können sich nach fachlicher Qualifikation und persönlichen Wünschen in die Referate M 2 und M 3 einbringen. Das gilt auch für später hinzukommende Kollegen. Alle in der DLRG tätigen Ärzte sind zur Mitarbeit herzlich willkommen Referat M 1 Verbandspolitik in der Medizin LV-Vorstand und Bundesebene Mitwirkung im Lenkungskreis für Bildungsmaßnahmen Kommunikation mit den Gliederungen Referat M 2 Medizin in der Ausbildung Aus- und Fortbildung der ressorteigenen Mitarbeiter Medizinische Aufsichtspflicht in Aus- und Fortbildung des LV Mitarbeit in Aus- und Fortbildung medizinischer Themen Anwerbung und Betreuung von LV-internen und externen Fachreferenten. Auswahl und Beschaffung von Lehrmaterial Referat M 3 Medizin im Einsatz Beratung bei EH-Einrichtungen vor Ort (z.b. Wachstationen) Katastrophenmedizin, Notfallmedizin Mitwirkung bei KatS-Maßnahmen Arbeitsschutz und Fürsorge für die Helfer Tauchmedizin LV-Beauftragter Anti-Doping Informationen und Präventionsmaßnahmen in den LV Nordrhein und Westfalen Beratung und Organisation von Kontrollmaßnahmen Seite 34

35 Kontakt zum Präsidial-Arzt für die LV Nordrhein und Westfalen zum Thema Anti-Doping 8. Leiter der Öffentlichkeitsarbeit (Verbandskommunikation) Der Leiter der Öffentlichkeitsarbeit führt im Geschäftsverkehr alternativ die Bezeichnung Leiter Verbandskommunikation. Das Ressort gliedert sich in die Referate: Veröffentlichungsorgan Der Lebensretter Wir in der DLRG (kurz: Lebensretter) Internet Presse- und Medienarbeit Events / Eventmanagement Messen und Großveranstaltungen Aus- und Fortbildung in der Verbandskommunikation Sind Referatsleitungspositionen nicht besetzt, werden die Aufgaben durch die Leitung Verbandskommunikation selbst wahrgenommen. 8.1 Aufgaben Der Leiter der Öffentlichkeitsarbeit und sein Stellvertreter sind zuständig für: alle Maßnahmen der Außendarstellung und der internen Kommunikation kommunikative und mediale Verbreitung der Ziele des LV aus Satzung, Leitbild und Beschlüssen Sicherstellung des einheitlichen Erscheinungsbildes (CI) der DLRG Beratung und Unterstützung aller Ressorts bei öffentlichen und vereinsinternen Veranstaltungen sowie die Kooperation mit anderen Hilfsorganisationen unter Beteiligung der jeweilig zuständigen Fachressorts fachbezogene Vertretung des LV auf Bundesebene Kontaktpflege zu den Verantwortlichen für Verbandskommunikation/ Öffentlichkeitsarbeit auf Bundesebene und den Gliederungen Seite 35

36 Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für den Bereich Verbandkommunikation Verantwortung für Werbemaßnahmen und Vermarktung Budgetverantwortung für die Verbandskommunikation Gewinnung von Sponsoren und Mäzenen Einfluss auf Lobbyisten in Absprache mit dem LV-Präsidenten oder einem Vizepräsidenten Wahrnehmung von offiziellen Terminen für die DLRG nach Absprache 8.2 Referate Referat Lebensretter Aufgaben Corporate Publishing im Bereich der Printmedien insbesondere die Quartalsmäßige Erstellung der Lebensretter - Ausgabe Nordrhein und deren Einbindung in den Lebensretter der Bundesebene Referat Internet Aufgaben Sicherstellung der Erreichbarkeit der technischen Infrastruktur, Strukturierung des Angebotes und Hilfestellung bei Anfragen und Problemen hinsichtlich des Internets Überwachung eines einheitlichen Auftritts aller DLRG-Gliederungen und Einhaltung des CD Referat Messen und Großveranstaltungen Aufgaben Planung und Durchführung von Messen (insbesondere der jährlich stattfindenden boot ) und anderen Großveranstaltungen Referat Events/Eventmanagement Aufgaben Unterstützung der DLRG-Gliederungen bei Planung und Durchführung von Events Seite 36

37 8.2.5 Referat Presse- und Medienarbeit Aufgaben Koordinierung und Durchführung der Presse- und Medienarbeit (auch bei Übungen und Einsätzen) Pressesprecher des LV in Abstimmung mit LV-Präsident und Vizepräsidenten Planung und Durchführung von Pressekonferenzen/Pressegesprächen in Abstimmung mit dem LV-Vorstand Referat Aus- und Fortbildung in der Verbandskommunikation Aufgaben Sicherstellung einer breit gefächerten und tief greifenden Qualifizierung aller Mitarbeiter und Interessierten im Bereich der Verbandskommunikation und angegliederter Themen Konzeptionierung von neuen Seminaren und Workshops auf LV- Themen/ Spezialitäten in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Ressorts 9. Justiziar Aufgaben Erledigung aller im juristischen Bereich anfallenden Arbeiten. Hierzu gehören insbesondere: Beratung des Vorstandes in allen rechtlichen Angelegenheiten Vertretung des LV in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten, soweit berufsrechtlich zulässig Vorbereitung der Genehmigung von Satzungen Erledigung der Vertragsgestaltung im Bereich Geschäftsstelle, Arbeitsrecht, Kaufrecht, Leasing usw. Versicherungsrechtliche Fragen Prävention von Straftaten durch Aufklärung, insbesondere im Bereich der strafrechtlich relevanten Finanzverwaltung, der Gliederungen, und der Prävention von sexuellen Delikten. Gewährleistung des Schutzes der DLRG-Ausbilder und der Teilnehmer. Seite 37

38 Unterstützung von und Hilfestellung in Gliederungen im rechtlichen Bereich Mitwirkung in der jeweiligen Satzungskommission des LV Beratung und Vorbereitung des Zustimmungsbeschlusses für den LV- Rat bei Änderungen der Landesjugendordnung Teilnahme an den Tagungen der Justiziare auf Bundesebene Aufbau einer Kommunikation zwischen den Juristen in den Gliederungen und den Justiziaren des LV Seite 38

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