Tempo 30-Zone Rebstockstrasse, Ruswil Verkehrsgutachten
|
|
- Eva Schmid
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 A Projekt Tempo 30-Zone Rebstockstrasse, Ruswil Verkehrsgutachten Auftraggeber Gemeinde Ruswil Bau- und Infrastrukturabteilung Schwerzistrasse 7 CH-6017 Ruswil Bericht-Nº Projekt-Nº Datum 22. November 2018 Version 0.1 Entwurf Tel. +41 (0) Eichstrasse 25 CH-8045 Zürich info@akpag.ch
2 Seite I IMPRESSUM Verfasser Adrian Leuenberger (AL), Tschopp (CT) Dateiname _Gutachten T30-Zone Rebstockstrasse Letzte Änderung 22. November 2018 Revisionsvermerke Art der Änderung Version 0.1 Datum 22. November 2018 Visum AL, CT Entwurf
3 Seite II INHALTSVERZEICHNIS 1 Ausgangslage und Aufgabenstellung 1 2 Grundlagen 2 3 Rechtliche Rahmenbedingungen 3 4 Ziele und Wirkung Ziele Auswirkung Tempo 30 auf Verkehrssicherheit 4 5 Hierarchie der Strassen 6 6 Beurteilung bestehende Situation Ausbaustandard und Nutzungsansprüche Sicherheitsdefizite Situationsspezifische Gefahrenstellen Besondere Schutzbedürfnisse Geschwindigkeitsniveau im Quartier entlang der Rebstockstrasse 10 7 Massnahmen und Auswirkungen Aufzählung und Umschreibung der Massnahmen Mögliche negative Auswirkungen 11 8 Fazit 12 Anhang 1 Massnahmenplan Tempo 30-Zone Rebstockstrasse
4 Seite 1/12 1 Ausgangslage und Aufgabenstellung Die Gemeinde Ruswil verfolgt die Absicht, das Verkehrskonzept im Dorf und in den angrenzenden Quartieren zu optimieren. Dazu wurde das Strassennetz insbesondere bezüglich der Optimierung der Verkehrssicherheit sowie eines adäquaten Geschwindigkeitsregimes analysiert. Auf den verkehrsorientierten Strassen soll dabei der Verkehrsfluss gewährleistetet bleiben, auf den siedlungsorientierten Strassen eine Koexistenz der Verkehrsteilnehmer gefördert und die Verkehrssicherheit verbessert werden. Dazu wird die Einführung von Tempo 30-Zonen oder Begegnungszonen auf den siedlungsorientierten Strassen geprüft. Das Gemeindegebiet wird in 9 Gebiete unterteilt, in welchen die Einführung einer Tempo 30- Zone oder Begegnungszone positive Effekte auf die Verkehrssicherheit und die Koexistenz der Verkehrsteilnehmenden haben kann (Abb. 1). Abb. 1 Einteilung Tempo 30-Zonen Gemeindegebiet Ruswil Gemäss Art. 108 der Signalisationsverordnung SSV (SR ) in Verbindung mit der Verordnung über die Tempo 30-Zonen und die Begegnungszonen (SR ) ist vor der Festlegung von Tempo 30-Zonen oder Begegnungszonen vorgängig in einem Gutachten aufzuzeigen, ob diese Massnahme nötig, zweck- und verhältnismässig ist oder ob andere Massnahmen vorzuziehen sind (Art. 108 SSV, Abs. 4). Im vorliegenden Gutachten werden für das Gebiet Rebstockstrasse (rote Markierung gemäss Abb. 1) die relevanten Punkte abgehandelt und die Notwendigkeit, Zweck- und Verhältnismässigkeit zur Einführung einer Tempo 30-Zone und der damit verbundenen Massnahmen geprüft.
5 Seite 2/12 2 Grundlagen [1] SR : Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958, Stand am 1. Januar 2011 [2] SR : Verordnung über die Tempo 30-Zonen und die Begegnungszonen vom 28. September 2001, Stand am 22. Januar 2002 [3] SR : Signalisationsverordnung SSV vom 5. September 1979, SR , Artikel 108, Stand am 1. Juli 2010 [4] Schweizerische Norm SN : Besondere Markierungen, Juni 2002 [5] bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung: Tempo 30-Zonen. Fachbroschüre [6] Karten GIS Kanton Luzern
6 Seite 3/12 3 Rechtliche Rahmenbedingungen Die massgebenden rechtlichen Grundlagen sind im Strassenverkehrsgesetz (SVG Art. 32), der Signalisationsverordnung (SSV Art. 108) und der Verordnung über die Tempo 30- und Begegnungszonen festgelegt. Artikel 32 SVG Artikel 108 SSV Die vom Bundesrat festgesetzte Höchstgeschwindigkeit kann für bestimmte Strassenstrecken von der zuständigen Behörde nur auf Grund eines Gutachtens herab- oder heraufgesetzt werden. Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten können durch das Bundesamt ASTRA oder die zuständige Behörde unter folgenden Bedingungen herabgesetzt werden: a. wenn eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders nicht zu beheben ist b. wenn bestimmte Strassenbenützer eines besonderen, nicht anders zu erreichenden Schutzes bedürfen c. wenn auf Strecken mit grosser Verkehrsbelastung der Verkehrsablauf verbessert werden kann d. wenn dadurch eine im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung übermässige Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe) vermindert werden kann. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren. Gemäss Abs. 4, Art. 108 SSV ist vor der Festlegung von abweichenden Höchstgeschwindigkeiten durch ein Gutachten abzuklären, ob die Massnahme nötig (Abs. 2), zweck- und verhältnismässig ist oder ob andere Massnahmen vorzuziehen sind. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Massnahme auf die Hauptverkehrszeiten beschränkt werden kann. Die Form und der Inhalt des Gutachtens werden bei der Realisierung einer Tempo 30-Zone in der entsprechenden Verordnung definiert. Verordnung T30-Zone Das Gutachten ist ein Kurzbericht und umfasst namentlich: a. die Umschreibung der Ziele, die mit der Anordnung der Zone erreicht werden sollen; b. einen Übersichtsplan mit der auf Grund des Raumplanungsrechts festgelegten Hierarchie der Strassen einer Ortschaft oder von Teilen einer Ortschaft; c. eine Beurteilung bestehender und absehbarer Sicherheitsdefizite sowie Vorschläge für Massnahmen zu deren Behebung; d. Angaben zum vorhandenen Geschwindigkeitsniveau (50-Prozent-Geschwindigkeit V50 und 85-Prozent-Geschwindigkeit V85); e. Angaben zur bestehenden und angestrebten Qualität als Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsraum, einschliesslich der Nutzungsansprüche; f. Überlegungen zu möglichen Auswirkungen der geplanten Massnahme auf die ganze Ortschaft oder auf Teile der Ortschaft sowie Vorschläge zur Vermeidung allfälliger negativer Folgen; g. eine Aufzählung und Umschreibung der Massnahmen, die erforderlich sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen
7 Seite 4/12 4 Ziele und Wirkung Ziele Im bestehenden Zustand gilt im betreffenden Quartier an der Rebstockstrasse überall die Höchstgeschwindigkeit 50 generell (SSV ). Mit der Signalisation von Tempo 30 werden die folgenden Ziele verfolgt: Steigern der Wohn- und Aufenthaltsqualität für die Anwohnerinnen und Anwohner Erhöhung der Sicherheit für den Langsamverkehr Erhöhung der Verkehrssicherheit bei Knoten mit geringen Sichtweiten und bei Garagenausfahrten sowie grundsätzlich auf den schmalen Quartierstrassen Senkung der Lärmemissionen durch tiefere Geschwindigkeiten der motorisierten Fahrzeuge Einführung eines adäquaten, dem Strassencharakter entsprechenden Geschwindigkeitsregimes Auswirkung Tempo 30 auf Verkehrssicherheit Die reduzierte Geschwindigkeit der motorisierten Fahrzeuge in Tempo 30-Zonen führt zu einer ruhigeren Fahrweise und erhöht die Verkehrssicherheit grundsätzlich, da sich der Anhalteweg im Vergleich zu Tempo 50 massgeblich verkürzt. Dadurch sinkt die Kollisionswahrscheinlichkeit und die Unfallschwere nimmt durch das tiefere Geschwindigkeitsniveau im Kollisionsfall deutlich ab, was insbesondere bei Unfällen mit Fussgängern von enormer Bedeutung ist. Abb. 2 Wiedererkennbarkeit Anhalteweg bei 30 km/h und 50 km/h bei trockener Fahrbahn Weiter wird durch die einheitliche Gestaltung der Tempo 30-Zonen die Wiedererkennbarkeit der siedlungsorientierten Strassen gefördert. So werden auch ortsunkundige Verkehrsteilnehmer auf die speziellen Gegebenheiten wie Grundstücksausfahrten, Kinder, Fussgänger und kürzere Sichtweiten sensibilisiert.
8 Seite 5/12 Sichtfeld Bei tieferen Geschwindigkeiten weitet sich das Sichtfeld der Fahrzeuglenkenden auf (Abb. 3). Somit wird die Aufmerksamkeit in Bezug auf Gefahren in den seitlichen Bereichen des Strassenraums erhöht. Dies können beispielsweise Schulkinder sein, welche unerwartet die Fahrbahn betreten oder hinter stehenden Fahrzeugen (Anlieferungen) auf die Fahrbahn treten. Abb. 3 Unterschied Sichtfeld bei Tempo 50 km/h und 30 km/h (Quelle VCS
9 Seite 6/12 5 Hierarchie der Strassen Das Strassennetz im betreffenden Quartier kann in verkehrs- und siedlungsorientierte Strassen unterteilt werden, die wie folgt zu charakterisieren sind: Verkehrsorientierte Strassen Siedlungsorientierte Strassen Die verkehrsorientierten Strassen sind auf die Bedürfnisse des Verkehrs ausgerichtet. Dazu gehören Haupt- oder wichtige Sammelstrassen. Im Normalfall wird auf diesen Strassen Tempo "50 generell" signalisiert. Im Bedarfsfall werden Sicherheitsmassnahmen für den Fuss- und Veloverkehr ergänzt. Gerade in Zentrumsbereichen mit bedeutendem Fuss- und Veloverkehrsaufkommen verbunden mit erhöhten Querungsbedürfnissen kann jedoch auch die Signalisation von tieferen Höchstgeschwindigkeiten sinnvoll sein. Auf den siedlungsorientierten Strassen haben die Bedürfnisse der angrenzenden Nutzungen Priorität. Die Strasse wird als Begegnungs- und Aufenthaltsbereich genutzt. Der lokale quartierbezogene Ziel- / Quellverkehr herrscht vor. Dieser hat sich den vielfältigen Nutzungsansprüchen der Strasse unterzuordnen. Diese Strassen sollen daher in Tempo 30-Zonen eingebunden werden. Auf das Strassennetz im Quartier um die Rebstockstrasse angewendet, ergibt sich das nachfolgend dargestellte Bild. Die geplante Tempo 30-Zone Rebstockstrasse ist ebenfalls eingezeichnet. Abb. 4 Einteilung Strassennetz Ruswil in verkehrs- und siedlungsorientierte Strassen Als verkehrsorientierte Strassen sind die Rüediswilerstrasse (K 12), Wolhuserstrasse (K 34), sowie die Neuenkirchstrasse klassiert. Die Tempo 30-Zone Rebstockstrasse umfasst die Rebstockstrasse die Rebhaldestrasse sowie die Südhaldestrasse, welche in die Rüediswilerstrasse mündet.
10 Seite 7/12 6 Beurteilung bestehende Situation Ausbaustandard und Nutzungsansprüche Südhaldestrasse Das Gebiet entlang der Südhaldestrasse wird durch Wohnnutzungen dominiert und endet in einer Sackgasse. Im unteren Abschnitt ist die Strasse übersichtlich, geradlinig und weist nur ein geringes Gefälle auf. Im oberen Abschnitt, zur Rüediswilerstrasse hingewandt, ist die Strasse steil und kurvig. Die engen Kurven bedingen aufgrund der eingeschränkten Sicht tiefere Geschwindigkeiten. Der Anschluss an die Rüediswilerstrasse ist sogleich Erschliessung eines Wohnhauses sowie auch Parkplatz und Einmündung. An mehreren Stellen wurden wahrscheinlich zur Verkehrsberuhigung und in Eigeninitiative der Quartierbevölkerung gelbe Quermarkierungen markiert. In den engen Kurven wurden ebenfalls in Eigeninitiative Mittellinien markiert, obwohl die Strasse eine zu geringe Breite aufweist. Für den Fussverkehr ist punktuell ein Trottoir vorhanden. An unübersichtlichen Stellen fehlt dieses jedoch. Der Veloverkehr wird im Mischverkehr geführt. Abb. 5, 6 Knoten mit der Rüediswilerstrasse Kurviger Strassenverlauf mit markierter Mittellinie Abb. 7, 8 Geradliniger Strassenverlauf mit Querbalken Geradliniger Strassenverlauf
11 Seite 8/12 Rebstockstrasse Das Gebiet entlang der Rebstockstrasse wird von Wohnnutzungen dominiert (Wohnzone 3 sowie 4). Es befinden sich sowohl mehrgeschossige Gebäude als auch Ein- und Mehrfamilienhäuser im Quartier. Die Rebstockstrasse ist gut ausgebaut und hat für den Fussverkehr mindestens einseitige Trottoirs oder Fusswege. Viele Parkfelder sind direkt über die Rebstockstrasse erschlossen. Der Veloverkehr wird im Mischverkehr geführt. Abb. 9, 10 Strassenraum Rebstockstrasse Sicherheitsdefizite Situationsspezifische Gefahrenstellen Auf dem Strassennetz der geplanten Tempo 30-Zone Rebstockstrasse bestehen keine gravierenden Sicherheitsdefizite, jedoch sind verschiedene Stellen auszumachen welche nicht dem Charakter einer Strasse mit einem signalisierten Geschwindigkeitsregime von 50 km/h entsprechen und daher ein erhöhtes Gefahrenpotential bergen. Dies betrifft insbesondere verdeckte und kaum wahrnehmbare Grundstückszugänge oder Garagenein- und -ausfahrten, die direkt in die Strasse münden. Am Knoten Rebstockstrasse / Rebstockhaldenstrasse beeinträchtigen Längsparkfelder die Sicht auf den noch verbleibenden Strassenabschnitt der Rebstockstrasse. Dieser wird insbesondere vom Veloverkehr genutzt, da eine Fuss- und Veloverkehrsverbindung mit der Südhaldestrasse besteht. Die Kurvensituation birgt zu Beginn der Südhaldestrasse Konfliktpotential mit Fussgängern und mit Veloverkehr. Verschärft wird die Situation aufgrund eines fehlenden Gehweges. Abb. 11, 12 diverse Hauszufahrten münden direkt in die Rebhaldestrasse Ungünstige Sichtverhältnisse am Knoten durch Längsparkfelder
12 Seite 9/12 Abb. 13, 14 Kurvensituation Südhaldestrasse Unübersichtliche Kurvensituation Abb. 15, 16 Südhaldestrasse ohne Gehweg Ungünstige Sichtverhältnisse Garagenzufahrt Abb. 17, 18 Südhaldestrasse ohne Gehweg Südhaldestrasse ohne Gehweg
13 Seite 10/ Analyse Unfalldaten Abb. 19 Unfälle im Tempo 30-Zonenperimeter vom bis (10 Jahre) Die Analyse der polizeilich registrierten Unfälle der Jahre 2008 bis 2017 zeigt, dass sich im analysierten Zeitraum innerhalb des vorgesehenen Perimeters für Tempo 30 zwei Unfälle ereigneten. Einerseits ereigneten sich ein Parkierunfall mit ausschliesslich Schachschaden auf der Rebstockstrasse sowie eine Frontalkollision zwischen einem Auto und Velo mit Schwerverletzten auf der Südhaldestrasse. Weitere Unfälle ereigneten sich auf der Rüediswilerstrasse ausserhalb des Tempo 30-Zonenperimeters. Innerhalb des Perimeters befinden sich keine Unfallhäufungen, welche direkten Einfluss auf die Realisierung und Gestaltung der Tempo 30- Zone haben Besondere Schutzbedürfnisse Aufgrund des hohen Wohnanteils im Quartier ist auf oder entlang der Strassen im Gebiet vermehrt mit Kindern / Schülern zu rechnen. Diese bedürfen eines besonderen Schutzes, da sie aufgrund reduzierter kognitiver Fähigkeiten nicht rechtzeitig oder nicht richtig auf die Gefahren des motorisierten Verkehrs reagieren und die Geschwindigkeit von Fahrzeugen schlecht abschätzen können. Geschwindigkeitsniveau im Quartier entlang der Rebstockstrasse Im Gebiet der geplanten Tempo 30-Zone Rebstockstrasse herrschen Strassenverhältnisse die keine langen Beschleunigungszeiten ermöglichen. Unter anderem zeichnet sich das Gebiet durch kleinräumige Erschliessungsstrassen, eine gewisse Kurvigkeit und eine hohe Anzahl an Garagenein- und Ausfahrten entlang der Strasse aus. Mit erhöhten Geschwindigkeiten wird nur punktuell auf vermeidlich übersichtlichen Abschnitten gerechnet. Dieses punktuell erhöhte Geschwindigkeitsniveau kann aufgrund der limitierten geeigneten Erhebungsstandorte nicht erhoben werden. Daher wurde auf eine Geschwindigkeitsmessung verzichtet.
14 Seite 11/12 7 Massnahmen und Auswirkungen Aufzählung und Umschreibung der Massnahmen Für die Festlegung der notwendigen Gestaltungselemente der Tempo 30-Zone sind die gefahrenen Geschwindigkeiten massgebend. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) empfiehlt bei einem v85 von 35 bis 45 km/h neben den erforderlichen Signalisationen an den Zoneneingängen das Anbringen von zusätzlichen Markierungen in der Zone, wie zum Beispiel der Wiederholungsmarkierung "30". Falls der Wert v85 grösser als 45 km/h ist, sollten zusätzlich bauliche Verkehrsberuhigungselemente, wie beispielsweise horizontale und vertikale Versätze, vorgesehen werden. Im Falle der geplanten Tempo 30-Zone Rebstockstrasse wird erwartet, dass bereits das Anbringen von Markierungen den Fahrzeuglenkenden hilft, den Charakter der Strassen als Wohnumfeld richtig wahrzunehmen und das ohnehin geringe Geschwindigkeitsniveau einer Tempo 30-Zone entsprechend angepasst wird. Zu Beginn der Strasse Rebstockstrasse sowie Südhaldestrasse (im Bereich der Rüediswilerstrasse) soll jeweils ein Zonenein- und Ausgangssignal eingerichtet werden. An beiden Eingängen soll zusätzlich die Markierung eines dreireihigen Schachbrettmusters die Verkehrsteilnehmenden auf die Tempo 30-Zone aufmerksam machen. Verstärkt wird die Wirkung durch eine Bodenmarkierung Zone 30, welche unmittelbar nach dem dreireihigen Schachbrettmuster angebracht wird. In den anliegenden Erschliessungsstrassen sind mit Ausnahme der Wiederholungsmarkierung "30" sowie Rechtsvortritt keine Massnahmen vorgesehen. Aufgrund der Häuserzufahrten und dem Strassencharakter sind hohe Geschwindigkeiten schon heute kaum möglich. Die erforderlichen Massnahmen sind auf dem Übersichtsplan im Anhang 1 dargestellt. Nach spätestens einem Jahr müssen gemäss der Verordnung über die Tempo 30-Zonen und die Begegnungszonen die realisierten Massnahmen auf ihre Wirkung überprüft werden. Allenfalls müssen dann aufgrund dieser Nachkontrolle zusätzliche Massnahmen realisiert werden. Mögliche negative Auswirkungen Durch die Senkung des Geschwindigkeitsniveaus auf den betreffenden Strassenabschnitten im Gebiet Rebstockstrasse werden vor allem positive Auswirkungen erwartet. So kann die Verkehrssicherheit für den Fuss- und Veloverkehr erhöht und die Wohn- und Aufenthaltsqualität verbessert werden. Im speziellen ist eine positive Wirkung betreffend Sicherheit der Kinder hinzuweisen. Mit negativen Auswirkungen ist nicht zu rechnen. Eine Verlagerung des Verkehrs auf andere Strassen ist nicht zu erwarten, da es sich beim vorhandenen Verkehrsaufkommen ausschliesslich um Ziel- / Quellverkehr handelt. Der Zeitverlust, den die Verkehrsteilnehmenden auf sich nehmen müssen, ist sehr gering.
15 Seite 12/12 8 Fazit Die Einführung einer Tempo 30-Zone im Quartier entlang Rebstockstrasse und Südhaldestrasse ist eine zweckmässige und verhältnismässige und notwendige Lösung, um bestehende Problemstellen bezüglich der Verkehrssicherheit zu entschärfen und ein dem Strassencharakter entsprechendes Geschwindigkeitsregime zu schaffen. Die Sicherheit für den Fussund Veloverkehr und insbesondere für ältere Personen und Kinder kann grundsätzlich verbessert werden. Zudem kann die Wohn- und Aufenthaltsqualität entlang der Strassen erhöht werden. Mit reduzierten Geschwindigkeiten lassen sich Unfälle vermeiden, da der Anhalteweg entscheidend verkürzt wird. Zudem ist die Unfallschwere wesentlich geringer. Für den Schutz der Wohnbevölkerung im Sinne einer Prävention, sind daher gemäss SSV Art. 108, Abs. 2 folgende Voraussetzungen für Tempobeschränkungen erfüllt: Eine Gefahr ist nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders nicht zu beheben (schlecht einsehbare Grundstückszugänge und Garagenausfahrten, ungenügende Sichtweiten im Bereich von Knoten und Kurven). Bedürfnis nach einem besonderen, nicht anders zu erreichenden Schutz bestimmter Strassenbenützer (Anwohner, Schulkinder).! Die Realisierung der Tempo 30-Zone Rebstockstrasse wird in Bezug auf die notwendigen Massnahmen, vorliegenden Nutzungen und Sicherheitsdefizite als zweckmässig, verhältnismässig und notwendig beurteilt.
Anwendungsbereich 2. Rechtliche Grundlagen 2 Was bedeutet das Signal Tempo-30-Zone? 3 Was bedeutet das Signal Begegnungszone? 4
Verkehr und Infrastruktur (vif) Inhalt Anwendungsbereich 2 Rechtliche Grundlagen 2 Was bedeutet das Signal Tempo-30-Zone? 3 Was bedeutet das Signal Begegnungszone? 4 Begründungen für die Einführung vontempo-30-zonen
MehrTempo 30 in Quartieren
bfu bpa upi Mb 0206 Tempo in Quartieren Warum fördert die bfu Tempo auf Quartierstrassen? Sicherheit und Wohnqualität in Quartieren können mit Tempo--Zonen verbessert werden [1]. Diese Ziele werden erreicht
MehrHöchstgeschwindigkeit Rechtsgrundlagen
Tiefbauamt des Kantons Bern Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Office des ponts et chaussées du canton de Berne Direction des travaux publics, des transports et de l'énergie IST Arbeitshilfe (Ausgabe:.09.07)
MehrFachbroschüre. Begegnungszonen. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung
Fachbroschüre Begegnungszonen bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung In einer Begegnungszone teilen sich die Fussgänger mit dem Fahrverkehr die Aufenthaltsfläche. Eine solche Zone eignet sich sowohl für
MehrFachbroschüre. Tempo-30-Zonen. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung
Fachbroschüre Tempo-30-Zonen bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Tempo 30: Für Sicherheit in Quartieren Modell Tempo 50/30 Studien [1] zeigen: Je grossräumiger Tempo 30 abseits der Hauptachsen gilt,
MehrTempo-30-Zone Oberdiessbach und Aeschlen
Kanton Bern Gemeinde Oberdiessbach Tempo-30-Zone Oberdiessbach und Aeschlen Konzept Technischer Bericht Plan-Nr.: 30160 BÜHRER + DÄLLENBACH INGENIEURE AG Höchhusweg 6 / Postfach Tel. 033 439 40 50 www.bd-ing.ch
MehrAufstellen von Geschwindigkeitsanzeigen am Strassenrand
11.04.2000 Aufstellen von Geschwindigkeitsanzeigen am Strassenrand Quelle Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu Laupenstrasse 11 CH-3008 Bern Kontaktperson Christian A. Huber Tel. 031
MehrWegleitung zur Einführung einer Tempo-30-Zone in Thalwil
DLZ Planung, Bau und Vermessung Wegleitung zur Einführung einer Tempo-30-Zone in Thalwil 10. Mai 2017 Dorfstrasse 10, Postfach, 8800 Thalwil Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 1.1 Absicht und Zielsetzungen...
MehrTempo 30 Zone Obere Weidegg Bootsberg, Flawil. Verkehrstechnisches Gutachten. Ingenieurbüro Bieli GmbH. Verkehrstechnik und Verkehrsplanung
Ingenieurbüro Bieli GmbH Verkehrstechnik und Verkehrsplanung Tempo 30 Zone Obere Weidegg Bootsberg, Flawil Höhenstrasse, Steigstrasse, Weideggstrasse, Haldenstrasse, Bauernweid, Mettlenstrasse, Oberstrasse,
MehrGemeinde Rothrist. Tempo-30-Zone Winterhaldenweg, Chaletweg und Breitenstrasse GUTACHTEN
Gemeinde Rothrist Tempo-30-Zone, und Breitenstrasse GUTACHTEN Aarau, 03.07.2017 Rothrist, Gutachten Zone 30, und Breitenstrasse Inhaltsverzeichnis Inhalt 1. Einleitung 3 1.1 Auftrag / Projektablauf 3 1.2
MehrTempo-Zonen Wohngebiete Gutachten
Gemeinde Meltingen Tempo-Zonen Wohngebiete Gutachten Fassung Januar09; Projekte/Meltingen/BerichtJanuar09.doc/D.Grob Jurastrasse 41 4900 Langenthal 062 923 08 65 daniel.grob@grobplanung.ch www.grobplanung.ch
Mehr4538 Oberbipp Orientierung Verkehrskonzept. Montag, 24. Juni 2013
Orientierung Montag, 24. Juni 2013 Ablauf Ausgangslage Umfang und Ziele / Wahl des Planungsinstruments Grundlagen Inhalte Verkehrsberuhigung Gestaltung Ruhender Verkehr (Parkierung) Umsetzung Ablauf der
MehrDiese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV für die Parkierung. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton Luzern.
Verkehr und Infrastruktur (vif) Anwendungsbereich Diese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV für die Parkierung. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton Luzern. Grundsätze
MehrTempo 30 zur Lärmminderung in
ERFA-Tagung FALS 2012 zur Lärmminderung in der Erich Zeller Projektleiter Lärmschutz und NIS Hier Logo 6 einfügen Ablauf 1. Gesetzliche Vorgaben 2. Was bringt? 3. Was macht die? 3.1 Zusammenarbeit in der
MehrVerkehrsberuhigungskonzept Tempo 30 Ortsteil West
Verkehrsberuhigungskonzept Tempo 30 Ortsteil West Gemeinderatspräsident Erich Feller; Gemeinderat Hansruedi Schönenberg; Philippe Dentan, Fachbereichsleiter Verkehr; Stefan Gerber, Dipl. Ing. FH, Bächthold
MehrALTE LANDSTRASSE. Ab Knoten Gheistrasse bis Rüschlikon. Trottoir nicht durchgehend. Mangel ERWÄGUNG: - - tief -
ALTE LANDSTRASSE Ab Knoten Gheistrasse bis Rüschlikon 1 Trottoir nicht durchgehend Ergänzung Trottoir Es ist durchgehend ein Trottoir vorhanden, jedoch wechselt dieses auf Höhe Hohenrainstrasse die Strassenseite.
MehrFlächendeckende Einführung von verkehrsberuhigten Zonen in der Schweiz
Flächendeckende Einführung von verkehrsberuhigten Zonen in der Schweiz 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Flächendeckende Einführung von verkehrsberuhigten Zonen in der Schweiz Aktenzeichen: Abschluss der
MehrTiefbauamt. Signalisationen und Markierungen
Signalisationen und Markierungen Rechtsgrundlagen Strassenverkehrsgesetz (SVG) Signalisationsverordnung (SSV) Verordnung des Regierungsrates zum Strassenverkehrsgesetz und den Nebenerlassen (741.2) 2 Zuständigkeit
MehrEntscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (EBVU) vom 9. Februar 2018 (BVURA ) Aus den Erwägungen
Begegnungszone (Tempo-20-Zone) Geeignetheit von Tempo-20-Zonen in Wohnquartieren mit verkehrsarmen Strassen; Nutzung der Strassen durch Kinder für Spiel und Sport (Erw. 2.1) Die Gemeinde verfügen in der
MehrSonnenau Immobilien AG. Überbauung Rastenhoschet, Näfels Prüfung Erschliessungskonzept
Bauherrschaft Sonnenau Immobilien AG Auftragsbezeichnung Überbauung Rastenhoschet, Näfels Prüfung Erschliessungskonzept Auftrag Nr. Datum 596-146 Ziegelbrücke, 18.03.2013 - pe TECHNISCHER BERICHT Inhalt
MehrEinführung von Tempo-30-Zonen in Arboner Wohnquartieren
STADTRAT Einführung von Tempo-30-Zonen in Arboner Wohnquartieren Mehr Sicherheit! Mehr Ruhe! Mehr Lebensqualität! Leitfaden vom 09. Juli 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2 1.1 Rechtliche Grundlagen
MehrGemeinde Aesch ZH Tempo-30-Zone 1 Feld- / Halden- / Grossacherstrasse. Verkehrstechnisches Gutachten
SNZ Ingenieure und Planer AG Dörflistrasse 112, CH-8050 Zürich Tel. 044 318 78 78 Fax 044 312 64 11 www.snz.ch Gemeinde Aesch ZH Tempo-30-Zone 1 Feld- / Halden- / Grossacherstrasse Verkehrstechnisches
MehrWeisungen über besondere Markierungen auf der Fahrbahn
Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt,'Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK 3003 Bern, xx. November
MehrKanton Schwyz Bezirk Küssnacht. Entwurf. Tempo-30-Zone Talstrasse. Verkehrsgutachten
Kanton Schwyz Bezirk Küssnacht Entwurf Tempo-30-Zone Talstrasse Verkehrsgutachten 390-66 25. Februar 2016 Impressum Auftrag Auftraggeber Tempo-30-Zone Talstrasse Bezirk Küssnacht Seeplatz 2/3 6403 Küssnacht
MehrSignalisationsverordnung
Signalisationsverordnung (SSV) Änderung vom 28. September 2001 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 1 wird wie folgt geändert: Art. 2a Zonensignalisation
MehrMöglichkeiten und Grenzen von unterschiedlichen Geschwindigkeiten auf Hauptstrassen
Möglichkeiten und Grenzen von unterschiedlichen Geschwindigkeiten auf Hauptstrassen SVI Veranstaltung vom 4. September 2014 Um was geht es heute? 04.11.2014 / Folie 2 Fragestellungen Wie werden die Grenzen
Mehrnach Einsichtnahme in den Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 29. Oktober 2014,
Antrag des Regierungsrates vom 29. Oktober 2014 5140 Beschluss des Kantonsrates zum Postulat KR-Nr. 340/2011 betreffend Verbesserung der Sicherheit und Reduktion der Umweltbelastung auf dem Kantonsstrassennetz
MehrZonensignalisation Tempo 30
Gemeinde Birmenstorf Zonensignalisation Tempo 30 Verkehrstechnische Beurteilung Gutachten/Kurzbericht nach Art. 32 Absatz 4 SVG und Art. 108 Absatz 4 SSV sowie Art. 3 der VO über die Tempo-30-Zonen und
MehrWeisungen über besondere Markierungen auf der Fahrbahn
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bern, Weisungen über besondere Markierungen auf der Fahrbahn Gestützt auf Artikel 72 Absatz 5 der Signalisationsverordnung
MehrBegegnungs- und Tempo-30-Zone, Gersau Ost
Kanton Schwyz Bezirk Gersau Entwurf Verkehrsgutachten Begegnungs- und Tempo-30-Zone, Gersau Ost 366-06 27. April 2017 Impressum Auftrag Auftraggeber Begegnungs- und Tempo-30-Zone, Gersau Ost Bezirk Gersau
MehrInfoflugblatt alle politischen Parteien Niedergösgen. 1. Vorwort. 1.1 Tod eines Kindes
Infoflugblatt alle politischen Parteien Niedergösgen 1. Vorwort Bekanntlich ist das Thema Verkehrsberuhigung in Niedergösgen schon lange vor der letzten Legislaturperiode aufgetaucht. 2003 hatte sich der
MehrFachbroschüre. Tempo-30-Zonen. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung
Fachbroschüre Tempo-30-Zonen bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Tempo 30 erhöht die Sicherheit und Wohnqualität in Quartieren. Die tiefere Geschwindigkeit führt zu ruhigerem Fahrverhalten, reduziert
MehrGemeinde Niedergösgen. Gutachten Zone 30 für die Quartiere - Hang - Schachen - Dorf - Inseli - Mühledorf - Mühlefeld
Gemeinde Niedergösgen Gutachten Zone 30 für die Quartiere - Hang - Schachen - Dorf - Inseli - Mühledorf - Mühlefeld Aarau Januar 2005 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Grundlagen 2.1 Rechtliche Grundlagen
MehrMehr Sicherheit und Lebensqualität in Wohnquartieren
Tempo-30- und Begegnungszonen Mehr Sicherheit und Lebensqualität in Wohnquartieren So erreichen Sie eine Verkehrsberuhigung in Ihrem Wohnquartier Tiefbauamt Verkehrsplanung Lebendige Wohnquartiere dank
MehrRichtlinie Fussgängerstreifen. Anwendungsbereich
Verkehr und Infrastruktur (vif) Anwendungsbereich Diese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV betreffend Fussgängerstreifen. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton
MehrPilotversuch Velostrassen in Zürich
in Zürich Fachtagung Pro Velo «Speeddating auf der Veloschnellroute» 24. März 2017 Andrea Schumacher, Projektleiterin 24. März 2017, Seite 1 Inhalt Was ist eine Velostrasse? Velostrassen in Zürich Projektstand
MehrLeistungsfähigkeit / Kapazität von Strassen des Basisnetzes. Ist die Geschwindigkeit relevant?
Leistungsfähigkeit / Kapazität von Strassen des Basisnetzes Ist die Geschwindigkeit relevant? Welches Geschwindigkeitsniveau braucht einen Stadt SVI Schwerpunktthema 2014-2014, Zürich, 26. März 2015 Fritz
MehrRechtslage ZONEN MIT TEMPOBESCHRÄNKUNGEN. Strassen-Signalisationsverordnung (SSV), Änderungen vom 28. September
ZONEN MIT TEMPOBESCHRÄNKUNGEN Rechtslage Strassen-Signalisationsverordnung (SSV), Änderungen vom 28. September 2001... 1 Was sind Zonen mit Tempobeschränkungen?... 1 Was ist eine Tempo-30-Zone?... 1 Was
MehrGemeinde Rothrist. Tempo-30-Zone Fleckenhausen GUTACHTEN
Gemeinde Rothrist Tempo-30-Zone Fleckenhausen GUTACHTEN Aarau, 08.05.2017 Rothrist, Gutachten Zone 30 Fleckenhausen Inhaltsverzeichnis Inhalt 1. Einleitung 1 1.1 Auftrag / Projektablauf 1 1.2 Perimeter
MehrRichtlinie Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen. Anwendungsbereich
Verkehr und Infrastruktur (vif) Anwendungsbereich Diese Richtlinie dient als Grundlage zur Beurteilung von Fussgängerstreifen in Tempo-30- Zonen. Sie legt fest, wo in Tempo-30-Zonen Fussgängerstreifen
MehrTempo 30 K 15, Flecken, Rothenburg
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Bahnhofstrasse 15 Postfach 3768 6002 Luzern Telefon 041 228 51 55 buwd@lu.ch www.lu.ch Tempo 30 K 15, Flecken, Rothenburg Schlussbericht Pilotprojekt 23. März 2016
MehrNiederönz Nachkontrolle Tempo-30-Zonen
Niederönz Nachkontrolle Tempo-30-Zonen Zone Poststrasse Zone Buchseefeldstrasse KONTEXTPLAN AG info@kontextplan.ch www.kontextplan.ch CH-3011 Bern CH-4500 Solothurn CH-8002 Zürich Käfiggässchen 10 Biberiststrasse
MehrC.F. MEYER-STRASSE. Höhe Kirchenweg. Fehlende Querungshilfe. Mangel ERWÄGUNG: - - tief -
C.F. MEYERSTRASSE Höhe Kirchenweg 29 Fehlende Querungshilfe Querungshilfe Die C.F. MeyerStrasse ist eine Sackgasse und als Quartierstrasse klassiert. Zudem liegt sie in einer Tempo30Zone und weist daher
MehrBotschaft mit Anträgen. Einwohnergemeinde Dulliken. des Gemeinderates. Einführung Tempo 30 in den Dulliker Quartieren
Einwohnergemeinde Dulliken Urnenabstimmung vom Sonntag, 24. September 2017 über die Vorlage Einführung Tempo 30 in den Dulliker Quartieren Einwohnergemeinde Dulliken, Protokollauszug der Gemeindeversammlung
MehrTempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen Erfahrungen und Anforderungen
Kanton Bern Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen Erfahrungen und Anforderungen Ueli Weber Kreisoberingenieur Bern Mittelland Inhaltsübersicht 1. Rechtliche Grundlagen 2. Fakten zur Tempo-30-Zone Köniz 3.
MehrErfolgskontrolle Tempo-30-Zonen
rudin + partner zollrain 2 5000 aarau t 078 / 790 10 54 e info@visioplan.ch www.visioplan.ch www.gkls.ch Gemeinde Obergösgen Erfolgskontrolle Tempo-30-Zonen Aarau Juni 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Auftrag
MehrGemeinde Seon. Tempo-30-Zonen in den Wohnquartieren KONZEPT TEMPO 30
Gemeinde Seon Tempo--Zonen in den Wohnquartieren KONZEPT TEPO Aarau, 04.04.201 Seon, Konzept Zonen in Wohnquartieren Inhaltsverzeichnis Inhalt 1. Einleitung 3 1.1 Auftrag / Projektablauf 3 1.2 Perimeter
MehrVerkehrsgutachten. VORABZUG Arbeitsexemplar noch nicht genehmigt. Gemeinde Gossau ZH. Erweiterung der Tempo-30-Zone Heusberg- / Hardstrasse
Ael / L:\VP\41_Kleinauftraege-Gemeinden\14_41_2_033_Erweiterung_Tempo_30_Bertschikon\08_Berichte\Bericht_Bertschikon_FINAL.docx Gemeinde Gossau ZH (Ortsteil Bertschikon) / Erweiterung der VORABZUG Arbeitsexemplar
MehrFactsheet Leistungsberechnung von Verkehrsknoten und -netzen
A Leistungsberechnung von Verkehrsknoten und -netzen Datum, Visum Seite 1/5 30. April 2012, AL, AK Einleitung Die Leistungsfähigkeit von Verkehrsknoten spielt in Verkehrsprojekten eine zentrale Rolle.
MehrWechselwirkungen Tempo 30 und ÖV-Förderung
Kanton Basel-Stadt Ausschnitt Foto Beat Mattmann Wechselwirkungen Tempo 30 und ÖV-Förderung Was gilt es bei der Planung zu berücksichtigen? Alain Groff, Leiter Amt für Mobilität 25.11.2014, SVI-Regionalgruppentreffen
MehrVorlage Stadtparlament vom 23. August 2016 Nr. 4646
Stadt St.Gallen Stadtrat Vorlage Stadtparlament vom 23. August 2016 Nr. 4646 152.15.11 Stadtparlament: Postulate Postulat Jürg Brunner: Erlass einer Tempo 30-Zone an der Gerhaldenstrasse; Frage der Erheblicherklärung
MehrTempo-30-Zonen in Rothenburg und Adligenswil
Sektion Waldstätte Touring Club Schweiz Burgerstrasse 22 / PF 7991 6000 Luzern 7 waldstaette@tcs.ch www.tcs-waldstaette.ch Sektion Waldstätte Tel +41 41 228 94 94 Fax +41 41 228 94 99 alex.mathis@tcs.ch
Mehr5. Massnahmenkatalog. 5.1 Netz. Trottoir. Fussgängerlängsstreifen
5. Massnahmenkatalog Im Massnahmenkatalog werden die Massnahmen in allgemeiner Form und mit ihren Anforderungen vorgestellt. Die Anforderungen sind aus Normen und Richtlinien abgeleitet und dienen als
MehrImpressum. Verteiler. Datum 3. April Bericht-Nr Verfasst von R. Christ J. Zurschmiede
Bericht Tempo-30-Zone Stadt Murten, Long Vernez Mitwirkung Kunde Bauverwaltung Murten Rathausgasse 17 3280 Murten Datum 3. April 2017 Impressum Datum 3. April 2017 Bericht-Nr. 0.1 Verfasst von R. Christ
MehrPlanungsinstrument Fuss- und Radwege- Konzept
Planungsinstrument Fuss- und Radwege- Konzept Gemeinde Grosswangen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 Bisherige Handhabung...3 2. Rückblick... 3 a) Sanierungsprojekt Feldstrasse...3 b) Abklärungen der
MehrBegegnungszonen in der Schweiz
Begegnungszonen in der Schweiz Funktionalität bei hoher Gestaltungsqualität Thomas Schweizer, Geschäftsleiter Fussverkehr Schweiz Gestaltung verbindet - Fachtagung zur Strassenraumqualität Vorkonferenz
MehrVOLKSABSTIMMUNG. über die Volksinitiative Tempo 30 im Wohnquartier
1 VOLKSABSTIMMUNG 25. November 2012 über die Volksinitiative Tempo 30 im Wohnquartier 2 Inhaltsverzeichnis Titel Seite Das Wichtigste in Kürze 3 Tempo 30 im Detail 4-6 Ausgangslage Vorgeschichte Ziele
MehrAufwertung Ortsdurchfahrt
Kanton Zürich Volkswirtschaftsdirektion Amt für Verkehr Aufwertung Ortsdurchfahrt Informationsveranstaltung für die Bevölkerung 30. Juni 2016 Begrüssung Anwesende / Ablauf / Vorstellen Personen: Stadtpräsident
MehrFussgängerstreifen: die sicherste Querungsmöglichkeit für Fussgänger?
: die sicherste Querungsmöglichkeit für Fussgänger? Informationstag Patrick Eberling, dipl. Ing. ETH, Berater Verkehrstechnik p.eberling@bfu.ch www.bfu.ch Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung
MehrDer Fussgängerstreifen als Teil des Fusswegnetzes
Der Fussgängerstreifen als Teil des Fusswegnetzes Thomas Schweizer Geschäftsleiter Fussverkehr Schweiz 1 «Fussverkehr Schweiz» ist der nationale Fachverband der FussgängerInnen Vom Bund anerkannter Fachverband
MehrBEGEGNUNGSZONE FRÖHLICHSTRASSE (BEREICH GESUNDHEITSZENTRUM)
Stadt Brugg BEGEGNUNGSZONE FRÖHLICHSTRASSE (BEREICH GESUNDHEITSZENTRUM) VERKEHRSGUTACHTEN 02. Oktober 2017 Belloli Raum- und Verkehrsplanung Altenburgerstr. 49 5200 Brugg 062 822 52 01 www.belloli.org
MehrF:\DATEN\M7\71-962F\3_BER\BER_T30_AUW03_UNTERDORF.DOC
!"#$ &! ' +!$, " (*/ % ())*** -())* $!.! 000! F:\DATEN\M7\71-962F\3_BER\BER_T30_AUW03_UNTERDORF.DOC ! " # # $%% * %1 2 3! 1 2-45 6$ 2* ' ( 2 # * 22 &! 1 ** 22* ' ** 22 & ** 222 /& *2 22 /0 76 6& *2 22(
MehrBericht Gutachten zur Einführung von Tempo 30-Zonen in der Gemeinde Gais
Bericht - Gutachten Tempo 30-Zone Seite 1 Bericht Gutachten zur Einführung von Tempo 30-Zonen in der Gemeinde Gais definierte Gebiete Kehr / Schwantlern Bahnhofareal / Schulhausstrasse / Zungstrasse /
MehrFussgängerbereiche entlang von Kantonsstrassen IST. Arbeitshilfe. chaussées. Bau-, Verkehrsund Energiedirektion des Kantons Bern
Tiefbauamt Bau-, Verkehrsund Energiedirektion des Kantons Bern Office des ponts et chaussées Direction des travaux publics, des transports et de l'énergie du canton de Berne IST (Ausgabe: 19.09.2017) Fussgängerbereiche
MehrRichtlinie TBA R Parkieren entlang von Kantonsstrassen
Kanton St.Gallen Baudepartement Tiefbauamt Richtlinie TBA R 2011.04 Marcel John Kantonsingenieur Erarbeitet durch: Strassen- und Kunstbauten Genehmigt: Genehmigt: 09.06.2016 (KoKo 05/2016) Version Mai
Mehreine Vision? Martin Besch Wiener Planungswerkstatt Wien, 27. März minuten unterwegs in wien Gegenwart und Zukunft der Mobilität
Begegnungszonen Begegnungszonen in Österreich in eine Österreich Vision? eine Vision? Martin Besch Wien, 27. März 2008 Wiener Planungswerkstatt INHALT Einleitung - Film Ein Rückblick Was ist eine Begegnungszone?
MehrKernfahrbahn. Arbeitshilfe. Office des ponts et chaussées du canton de Berne. Tiefbauamt des Kantons Bern. Bau-, Verkehrsund Energiedirektion
Tiefbauamt des Kantons Bern Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Office des ponts et chaussées du canton de Berne Direction des travaux publics, des transports et de l'énergie Bereich Spezialaufgaben Verkehrstechnik
MehrBericht des Gemeinderats zum Anzug Karl Ettlin und Kons. betreffend Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen
Bericht des Gemeinderats zum Anzug Karl Ettlin und Kons. betreffend Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen Kurzfassung: Die Markierung von Fussgängerstreifen ist an eine ganze Reihe von Kriterien geknüpft,
MehrGemeinde Rothrist. Reduktion Geschwindigkeitslimite auf 60 km/h Sägetstrasse GUTACHTEN
Gemeinde Rothrist Reduktion Geschwindigkeitslimite auf 60 km/h Sägetstrasse GUTACHTEN Aarau, 08.05.2017 Rothrist, Gutachten Tempo 60 Sägetstrasse Inhaltsverzeichnis Inhalt 1. Einleitung 1 1.1 Ausgangslage
MehrVERKEHRSTECHNISCHE ABTEILUNG
Verkehrspolizei Verkehrstechnische Abteilung VERKEHRSTECHNISCHE ABTEILUNG STRASSENREKLAMEN UND VERKEHRSSICHERHEIT Zusammenfassung Die Vorschriften über Strassenreklamen wurden wesentlich gelockert. Verboten
MehrVERORDNUNG ÜBER DIE BENÜTZUNG DER ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZE DER STADT NIDAU (PARKIERUNGSVERORDNUNG)
76. VERORDNUNG ÜBER DIE BENÜTZUNG DER ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZE DER STADT NIDAU (PARKIERUNGSVERORDNUNG) vom. September 00 . September 00 VERORDNUNG ÜBER DIE BENÜTZUNG DER ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZE DER STADT
MehrSVI. Alternativen zu Fussgängerstreifen. in Tempo-30-Zonen. Merkblatt 2014/01
Merkblatt 2014/01 Alternativen zu Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen SVI Dieses Merkblatt behandelt die Frage, ob anstelle von Fussgängerstreifen, die in Tempo-30-Zonen nur ausnahmsweise angeordnet werden
MehrErweiterung Tempo 30-Zone Unterdorf
Arbeitsgruppe für Siedlungsplanung und Architektur AG Gemeinde Egg Erweiterung Tempo 30-Zone Unterdorf Kurzgutachten Rapperswil-Jona, 14. Februar 2018 asa AG 1826 we/jg Arbeitsgruppe für Siedlungsplanung
MehrVom Volksfest zum ausserordentlichen Grossereignis Erfolgskontrolle Fahrzeugrückhaltesysteme im Schweizerischen Strassennetz
Vom Volksfest zum ausserordentlichen Grossereignis Erfolgskontrolle Fahrzeugrückhaltesysteme im Schweizerischen Strassennetz Fachtagung / Journée technique 2017 Wolfgang Schüler Ing.-Büro W. Schüler, Niederweningen
MehrVerkehrs-und Gestaltungskonzept für die Wolfurter Straßen
Verkehrs-und Gestaltungskonzept für die Wolfurter Straßen Gemeindevertretungssitzung Wolfurt, 04. Dezember 2013 1 Ausgangslage Marktgemeinde Wolfurt verfügt über ein Netz von 118 öffentlichen Straßen und
MehrRechtliche Aspekte der Entschleunigung der Geschwindigkeit innerorts
Rechtliche Aspekte der Entschleunigung der Geschwindigkeit innerorts Übersicht Rechtliche Grundlagen Kompetenzverteilung Besondere Bestimmungen über die Zonen Voraussetzungen für Abweichungen von den allgemeinen
MehrHOCHWEIDSTRASSE. Ganze Hochweidstrasse. Mangel ERWÄGUNG: kurzfristig. tief. tief. Sanierung Bereits durch die Gemeinde projektiert.
HOCHWEIDSTRASSE Ganze Hochweidstrasse 55 Belagsschäden Sanierung Bereits durch die Gemeinde projektiert. kurzfristig 3 HOHENRAINWEG Ganzer Hohenrainweg 56 Belagsschäden Sanierung Massnahme wird im Rahmen
MehrPosition. Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen 2010/11. Klosbachstrasse 48 8032 Zürich Telefon 043 488 40 30 Telefax 043 488 40 39 info@fussverkehr.
Klosbachstrasse 48 8032 Zürich Telefon 043 488 40 30 Telefax 043 488 40 39 info@fussverkehr.ch www.fussverkehr.ch www.mobilitepietonne.ch www.mobilitapedonale.ch Position 2010/11 Fussgängerstreifen in
MehrWEISUNG Fussgängerstreifen
1/8 A M T FÜ R B A U U N D IN FR A S TR U K TU R FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN WEISUNG Fussgängerstreifen Dokument zur Sicherheitsprüfung bei Anordnung von Fussgängerstreifen, die gegenüber dem Fahrverkehr
MehrInformationsveranstaltung Konsultativabstimmung Tempo-30-Zone Quartier Isleren
Informationsveranstaltung Konsultativabstimmung Tempo-30-Zone Quartier Isleren 28. Januar 2015 Marc Bohnenblust, Thomas Krauer, Reto Wild, Nils Epprecht 1 Informationsveranstaltung Verkehrsberuhigung Quartier
MehrReduzierter Winterdienst Stadt Dübendorf
Reduzierter Winterdienst Stadt Dübendorf Geschichte Im 2010 hat der Stadtrat ein Postulat für einen ökologischen und sparsamen Winterdienst beantwortet. In der Antwort ist unter anderem festgehalten:
MehrVorplanung Bruno Schönlank Straße in Hohen Neuendorf
Vorplanung Bruno Schönlank Straße in Hohen Neuendorf Baulicher Zustand/ Bestehende Verhältnisse: Ungebundene Oberflächenbefestigung, die im Fahrbahnbereich mit Natursteinbruch stabilisiert wurde Keine
MehrTempo-30 Zone Lurigen
Tempo-30 Zone Lurigen Verkehrstechnisches Gutachten Gemeinde Glarus 14. Juli 2017 Tempo-30 Zone Lurigen 3 Bearbeitung Marc Schneiter dipl. Ing. FH in Raumplanung/FSU/SVI/SIA Oliver Maier Bauzeichner Sario
MehrVortritt. Rechtsgrundlagen. Office des ponts et chaussées du canton de Berne. Tiefbauamt des Kantons Bern. Bau-, Verkehrsund Energiedirektion
Tiefbauamt des Kantons Bern Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Office des ponts et chaussées du canton de Berne Direction des travaux publics, des transports et de l'énergie Bereich Spezialaufgaben Verkehrstechnik
MehrStrassenverkehrsrecht. Vorwort
Verkehr und Infrastruktur (vif) Vorwort Eine einheitliche Anwendung der Verkehrsmassnahmen bildet die Grundlage für eine verständliche und homogene Signalisation und Wegweisung auf den Strassen im Kanton
MehrVerkehrsgutachten zum revidierten Gestaltungplan Hintermatt
104.0111 Zürich, 17. März 2016 Gemeinde Bergdietikon Alters- und Pflegezentrum Hintermatt Verkehrsgutachten zum revidierten Gestaltungplan Hintermatt Überblick über das Gebiet Hintermatt in Richtung Limmattal
Mehrverkehrsingenieure Engstler Gächter Besch Gemeinde Triesen Tempo-30-Zonen Gutachten Rev. 1.0
Engstler Gächter Besch Gemeinde Triesen Tempo-30-Zonen Gutachten Rev. 1.0 Eschen, Mai 2015 Projekt Tempo-30-Zonen Gutachten Rev. 1.0 Projektnummer: 3188 Auftraggeberin Gemeinde Triesen Auftragnehmer verkehrsingenieure
MehrBirsfelden, Wohn- und Geschäftsüberbauung, Rheinfelderstrasse Verkehrsstudie
89.1861 Bern, 16. Juni 2017 Architekturbüro E. Bornand Thunstrasse 115 3006 Bern Birsfelden, Wohn- und Geschäftsüberbauung, Rheinfelderstrasse 38-42 Verkehrsstudie Impressum Projektleiter: Berichtsverfasser:
MehrReg. Nr Nr
Reg. Nr. 11.2.2.11 Nr. 10-14.645.02 Stellungnahme des Gemeinderats zum Parlamentarischen Auftrag betreffend Beschluss Verkehrsberuhigung in Riehen: Tempo-30- Zonen und Streckensignalisationen 40 km/h Kurzfassung
MehrTempo 30 Brugg. Grobkonzept RAUM BRUGG WINDISCH. 20. September 2016
Tempo 30 Brugg Grobkonzept RAUM BRUGG WINDISCH 20. September 2016 Tempo 30 Brugg 3 Bearbeitung Denise Belloli Simon Vogt Conrad Naef Moritz Hiltebrand Martin Bohrer MSc in Geografie dipl. Ing. ETH/SVI
Mehrzu unterbreiten. Die Initiative verlangte gleichzeitig, es sei im Bereich des Dorfkerns die Anordnung einer Begegnungszone (Tempo 20) zu prüfen.
Stadtrat Beschluss vom 21. Januar 2015 Akten Nummer 35.01 Betrifft Tempo 30 Robenhausen Verabschiedung Projekt, Kreditvorlage an Grosser Gemeinderat IDG Status: öffentlich Ausgangslage Mit der Annahme
MehrÜberprüfung der Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen
Kanton Bern Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen Ergebnisse und weiteres Vorgehen Medienanlass, Kurt Schürch, Kreisoberingenieur Biel-Seeland Daniel Baumann, Verkehrsplaner Swisstraffic
Mehrin der Schweiz Thomas Schweizer, Geschäftsleiter Fussverkehr Schweiz Shared Space ein Konzept für lebenswerte öffentliche Strassenräume
Begegnungszonen in der Schweiz Thomas Schweizer, Geschäftsleiter Fussverkehr Schweiz Shared Space ein Konzept für lebenswerte öffentliche Strassenräume «Fussverkehr Schweiz» Fachverband für Fussgängerfragen
MehrSicherheitsmassnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Sicherheitsmassnahmen im öffentlichen Verkehrsraum Rechtzeitiger Rückschnitt der Vegetation ist eine Daueraufgabe Das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang den Verkehrsräumen stellt insbesondere
MehrCharta für eine nachhaltige städtische Mobilität
Charta für eine nachhaltige städtische Mobilität Gemeinsam für Lebensqualität in unseren Städten Die wachsende Bevölkerung und die allgemeine Zunahme der Mobilität kumulieren koordinierte gemeinsame Vorstösse
MehrEinführung von Tempo-30-Zonen in Zofinger Wohnquartieren
STADTRAT Einführung von Tempo-30-Zonen in Zofinger Wohnquartieren Mehr Sicherheit! Mehr Ruhe! Mehr Lebensqualität! Konzept vom 8. November 2006 Inhaltsverzeichnis 1. GRUNDLAGEN... 2 1.1 Rechtliche Grundlagen...
MehrCharta für eine nachhaltige städtische Mobilität
Charta für eine nachhaltige städtische Mobilität Gemeinsam für Lebensqualität in unseren Städten Die wachsende Bevölkerung und die allgemeine Zunahme der Mobilität kumulieren koordinierte gemeinsame Vorstösse
MehrEinführung in die Straßentrassierung Vorbereitung zur Gruppenarbeit. 1. Workshop Arbeitsgruppe OU Schlungenhof 30. Mai 2017 Werner Ott
Einführung in die Straßentrassierung Vorbereitung zur Gruppenarbeit 1. Workshop Arbeitsgruppe OU Schlungenhof 30. Mai 2017 Werner Ott Straßentrassierung was ist das? Zu beachten bei Planung von Straßenverläufen:
MehrNutzungsansprüche an die Verkehrsfläche. Quelle: Skript Prof. Follmann, FH Darmstadt
Nutzungsansprüche an die Verkehrsfläche Quelle: Skript Prof. Follmann, FH Darmstadt Folie 1 Allgemeines: Verkehrsberuhigung in Wohngebieten Bedürfnisse der Anwohner: angenehmes, ruhiges Wohnumfeld, hohe
Mehr