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- Ludo Vogel
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1 Bürgerinitiative für solidarische Fluglärmverteilung Postadresse: Postfach 12, 8492 Wila Mail: Internet: Mai 2010 Mitgliederinformation Die Bürger der süddeutschen Grenzregion, die regionale Exekutive der sechs Landkreise der Region und die Abgeordneten der Region haben verschärfte Flugbeschränkungen für Zürich erarbeitet. Ihre Position wird von ganz oben unterstützt: vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg sowie dem Bundesverkehrsminister in Berlin. Es ist höchste Zeit für den Zürcher Regierungsrat und Bundesbern, die Pläne für Pistenverlängerungen/SIL- Variante J endgültig zu beerdigen, denn sonst fallen künftig massive zusätzliche Fluglärmlasten im Kanton Zürich an.
2 Liebe Mitglieder, Gönner und Interessierte Die Schweizer Diplomatie hat versagt die deutsche Position ist Realität L iebe Mitglieder, Gönner und Interessierte Bundesrat, Zürcher Regierungsrat, die Flughafen-Promotoren und ihre Diplomaten sind seit Jahren mit intensivem Lobbying in Deutschland unterwegs. Siegessicher sind sie ausgezogen, Grosses haben sie der Zürcher Bevölkerung versprochen, doch das Resultat ist ernüchternd. Sie haben nichts erreicht ganz in Gegenteil. Dass der Besuch der Schweizer Delegation im Bundesverkehrsministerium in Berlin am 22. März 2010 ein Misserfolg war, das steht heute fest. Statt wie vorgesehen eine Carte Blanche für Pistenverlängerungen/ SIL-Variante J und einen Kapazitätsausbau des Flughafens Zürich nach Hause zu bringen, wurde die Schweizer Delegation aufgefordert, kurzfristig und im Detail vorzulegen, wie die Schweiz den Flughafen Zürich künftig betreiben will, um die breit abgestützte deutsche Position insbesondere die neue Limite von max Nordlandungen einzuhalten. Im SIL-Prozess sind drei Flugbetriebsvarianten ausgewählt worden keine berücksichtig die deutsche Position! Jetzt steht die Schweizerische diplomatische Mission mit dem Rücken zur Wand. Durch ihr Aufzeigen von Pistenverlängerungen/SIL-Variante J hat sie zudem den deutschen Verhandlungspartnern leichtfertig den Beweis geliefert, dass der Flughafen Zürich auch ohne Inanspruchnahme des unteren deutschen Luftraums betrieben werden kann. Dadurch hat sie die Verhandlungsposition der Schweiz für die von der Schweiz angestrebte verstärkte Nutzung der Nordausrichtung mit vermehrten Nordanflügen via Süddeutschland nachhaltig geschwächt. Jetzt drängen sich zwei Fragen auf: n Wie weiter mit dem SIL-Prozess? n Setzt Deutschland angesichts der nach wie vor ausbleibenden Lösung aus der Schweiz verschärfte Flugbeschränkungen in Kraft? Die Bürger der süddeutschen Grenzregion, die regionale Exekutive der sechs Landkreise der Region und die Abgeordneten der Region haben in der Zwischenzeit eine klare Position erarbeitet und nun auch die Unterstützung durch den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg sowie den Bundesverkehrsminister in Berlin erhalten. [ 2 ]
3 Fluglärmverhandlungen unter Ausschluss der Betroffenen Die Schweiz wurde beim Treffen der Verkehrsminister in Berlin im März 2010 von Bundesverkehrsminister Ramsauer aufgefordert, bis Ende April 2010 einen konkreten Vorschlag vorzulegen, wie die Schweiz für den künftigen Betrieb des Flughafens Zürich den deutschen Luftraum nutzen möchte. Am 27. April 2010 haben sich nun Vertreter der Schweiz und Deutschland im Rahmen der «Arbeitsgruppe Zürich» getroffen. Die Schweiz hat Deutschland an diesem Treffen ihre Vorstellungen lediglich mündlich vorgetragen und Deutschland dazu verpflichtet, striktes Stillschweigen über die Vorstellungen der offiziellen Schweiz zu bewahren. Man will keine Spuren hinterlassen und die Betroffenen bewusst ausschliessen, so wie man das von Feudalstaaten und Diktaturen her kennt. Das ist ein weiterer Affront der Schweizer Flughafen-Akteure gegenüber der Bevölkerung. Allerdings kann man trotz offizieller Informationsblockade aufgrund der vor der Sitzung schon bekannten Informationen davon ausgehen, dass die Schweizer Delegation Deutschland eine Pistenverlängerung/SIL-Variante J zu verkaufen versuchte. Man will Deutschland dazu bringen, der für die Variante J nötigen unbeschränkten Nutzung des Deutschen Luftraums zuzustimmen und die süddeutsche Position (u.a. max Flugbewegungen, DVO) aufzugeben. Gelingt dies nicht, muss davon ausgegangen werden, dass die Schweiz Deutschland mit einem Angebot von weiteren X Stunden Ostanflügen auf eine verlängerte Piste 28 primär zulasten des Ostens zur Übernahme der morgendlichen Südanflüge bringen will. Jetzt braucht es noch mehr gezielten und gemeinsamen Gegendruck des vereinten Ostens. Wir lassen uns nicht als Bauernopfer vom Zürcher Regierungsrat und Bundesbern missbrauchen. Worum geht es denn in Süddeutschland? Süddeutschland will die Luftverkehrsbelastung durch den Flughafen Zürich in seinem Hoheitsgebiet begrenzen. Das von der offiziellen Schweiz angestrebte Wachstum von Flugbewegungen am Flughafen Zürich soll aus deutscher Sicht über Schweizer Territorium abgewickelt werden. Die sechs Punkte der deutschen Position [ 3 ] 1. Übernahme von max Anflügen pro Jahr, soweit die Schweiz den technischen Nachweis für deren Erforderlichkeit erbringen kann. 2. Uneingeschränkte Beibehaltung der Sperrzeiten der 220. DVO. 3. Keine Abflüge über deutschem Gebiet. 4. Keine Hinnahme von Umweg- und Warteflügen über deutschem Gebiet. 5. Aufhebung des Warteraumes «RILAX» 6. Kein «gekröpfter» Nordanflug
4 Diese Position stellt eine wesentliche Verschärfung der Beschränkungen gegenüber heute dar, u.a. eine Reduktion von mind Anflügen, welche künftig über Schweizer Gebiet abgewickelt werden müssen. Dafür stehen nur die Pisten 34 (Südanflug) und 28 (Ostanflug) zu Verfügung, für die Pisten 32 (Südost) und 10 (Westen) gibt es bis heute keine Anflugerlaubnis des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL). Fluglärmsolidarität gelangt ans Bundesgericht: Aufteilung oder Kanalisierung der Flugbewegungen? Seit Gründung unserer Bürgerinitiative vor neun Jahren setzen wir uns für die Aufteilung der Lasten aus dem Flugverkehr des Flughafens Zürich ein. Neben ethisch-gesellschaftlichen Grundwerten wie Solidarität, welche in unserer Verfassung verankert sind, stützen wir unsere Forderung auch auf das eidgenössische Umweltschutzgesetzt ab: Übermässiger permanenter Fluglärm macht Menschen krank. Deshalb sind solch stark Betroffene möglichst zu verhindern bzw. ist deren Anzahl auf ein Minimum zu begrenzen. So will es das Umweltschutzgesetz. Genau das wird mit einer Aufteilung der Lasten erreicht. Indem Flugzeuge nach dem Start auf dem kürzestmöglichen Weg zu ihrem Reiseziel bzw. zu der dafür vorgesehenen Luftstrasse fliegen, können unnötige Extrembelastungen mit Grenzwertüberschreitungen über immer dem gleichen Gebiet minimiert werden. Und weil die Landungen während den deutschen Sperrzeiten alternierend und über das Jahr ausgewogen auf alle zur Verfügung stehenden Landepisten aufgeteilt werden, kann der gemittelte Fluglärmpegel auch dort reduziert und damit die Anzahl der Anwohner über dem Immissionsgrenzwert reduziert werden. So will es das Umweltschutzgesetz. Ganz anders sehen das unsere Gegner im Süden des Flughafens. Sie liessen am durch ihre Interessenvertretung im Zürcher Regierungsrat via Medien verbreiten: «Das Umweltschutzrecht schreibt vor, dass die Zahl der Anwohner, die von Lärmeinwirkungen über den Immissionsgrenzwerten betroffen sind, möglichst klein zu halten ist. Demnach sind An- und Abflugrouten über Gebiete zu legen, die möglichst wenig dicht besiedelt sind.» Mit andern Worten, die Flugbewegungen sind zu kanalisieren. Als Konsequenz dieser Kanalisierung werden die Betroffenen extremen Belastungen ausgesetzt. Diesen zentralen Aspekt blenden die Anhänger einer Kanalisierung völlig aus. Aufteilung oder Kanalisierung? Über diese kardinale Frage wird nun das Bundesgericht entscheiden. Fluglärmsolidarität hat am 29. März 2010 in Lausanne eine entsprechende Beschwerde eingereicht. [ 4 ]
5 Flugregime- Verhandlungen mit Deutschland: FLS gelangt an die Bundesparlamentarier Unser gemeinsames Schreiben mit Bürgerprotest Fluglärm Hinterthurgau vom 11. März 2010: «DER BUNDESRAT BELASTET SCHWEIZER TERRITORIUM UM DEUTSCHLAND ZU SCHONEN.» «DIE BELASTUNG VON MENSCHEN UND GEMEINDEN IM KANTON ZÜRICH UND ANGRENZENDEN KANTONEN STEIGT.» Sehr geehrte Damen und Herren Am 22. März 2010 haben Bundesrat Moritz Leuenberger und der deutsche Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer in Berlin vereinbart, die Verhandlungen zu einer Lösung des Fluglärmstreits fortzusetzen. Die Verhandlungsstrategie, mit welcher der Bundesrat Deutschland zur Übernahme der Belastung durch die Nordanflüge veranlassen will, ist unklar. Eine Vorgehensweise lässt sich aus Pressemeldungen ableiten: n Die von Bundesrat Moritz Leuenberger der deutschen Regierung angebotene Lösung will die morgendlichen Südanflüge (werktags 1 Std., Wochenende 3 Std.) abschaffen und als Entgegenkommen an Deutschland dafür die Ost-West-Piste 28/10 verlängern. Damit sollen künftig täglich während x Stunden keine Nordanflüge mehr über Südbaden erfolgen, sondern via Ostanflug über dicht besiedeltes Schweizer Gebiet. n Die in der Anhörung zum Richtplan des Kantons Zürich enthaltene Verlängerung der einen Nordpiste weist auf eine beabsichtigte, aber undefinierte Kapazitätssteigerung der Flugbewegungen insgesamt hin. Die Art des künftigen Betriebs auf dieser Piste (Anflüge von und/oder Abflüge nach Norden) ist offen. [ 5 ] Mit dem Deutschland-freundlichen Angebot fügt der Bundesrat den eigenen schweizerischen Gemeinden und ihrer Bevölkerung einen zusätzlichen Schaden zu: Südwestdeutschland würde entlastet und die Schweiz über Gebühren belastet. Nur wenn die 220. Deutsche Durchführungsverordnung (DVO) annulliert und die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Nutzung des süddeutschen Luftraums gegeben sind, ist dieser Ansatz realistisch. Nachdem das Schweizer Parlament 2001 eine gütliche Lösung in Form des neuen Staatsvertrages abgelehnt und der Bevölkerung damit einen Bärendienst erwiesen hat, haben deutsche Entscheidungsträger in Abstimmung mit den Bürgern eine klare Position entwickelt: u.a. maximal Nordanflüge und Beibehaltung der DVO. Das Angebot der Schweiz macht bereits das wesentlichste Schadenpotenzial für uns Schweizer sichtbar: Der Bundesrat hat in Koordination mit dem Zürcher
6 Regierungsrat dem deutschen Verhandlungspartner x-fach bewiesen (u.a. in SIL-Berichten), dass der Flughafen Zürich mit Ausnahme der Ankünfte aus dem Norden ohne Nutzung des deutschen Luftraums betrieben werden kann. Der Zürcher Kantonsrat hat im Februar 2009 vorausschauend gehandelt, als er gegen eine Änderung des Pistensystems entschieden hat. Er hat die Gefahr einer Pistenverlängerung erkannt: Bei Aufrechterhaltung der deutschen DVO wird sie zwangläufig starken Flugverkehr auch in den Zürcher Südgemeinden und den Regionen Zürichsee und Zürcher Oberland mit sich bringen. Die Frage ist: Warum spielt unsere Regierung Deutschland so vorauseilend in die Hand? Es besteht ein breit abgestützter Konsens in der Schweiz, die diplomatischen Bemühungen gegenüber Deutschland mit dem Ziel voranzutreiben, den historischen Nordanflug via Südwestdeutschland vermehrt zu nutzen und Abflüge über deutsches Territorium zu leiten. Statt dessen ist der Bundesrat mit Verkehrsminister Leuenberger im Begriff, den historischen Nordanflug weitgehend zu opfern und Deutschland indirekt einzuladen, auf Kosten von zahllosen Schweizerinnen und Schweizern von einer Pistenverlängerung zu profitieren. Sollte die Pistenverlängerung realisiert werden, ist sie ein historischer Fehlentscheid. Sie erlaubt die Abwicklung fast aller Zürcher An- und Abflüge künftig über der Schweiz statt über Deutschland. Im Interesse der Schweizer Bevölkerung, der Schweizer Gemeinden und des Flughafens Zürich müssen die Verhandlungen mit Deutschland auf die Nordausrichtung mit vermehrter Nutzung des historischen Nordanfluges zielen. Anhörung Kantonalzürcher Richtplan: FLS gelangt an die Gemeindepräsidenten Unser gemeinsames Schreiben mit Bürgerprotest Fluglärm Ost und Bürgerprotest Fluglärm Hinterthurgau vom 11. März 2010: «ANHÖRUNG KANTONALZÜRCHER RICHTPLAN, BRENNPUNKT FLUGHAFEN: ACHTUNG VOR ZUSATZBELASTUNG UNSERER BEVOELKERUNG NEIN ZU» RICHTPLAN FÜR PISTENAUSBAUTEN-VARIANTE J Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, verehrte Gemeindeverantwortliche [ 6 ] Das Kantonalzürcher Baudepartement hat Ihnen einen neuen Richtplan für den Kanton Zürich zur Stellungnahme mit Frist vom vorgelegt. Darin sind klar und deutlich Verlängerungen der Pisten 10/28 und 14/32 als Basis für die SIL-Variante J enthalten. Das Baudepartement will also (bildhaft) Ihren Standpunkt zu einem Wein kennen, ohne Ihnen den Wein zum Kosten zu geben. Sie dürfen sich zum leeren Glas äussern, bevor der saure Wein eingeschenkt wird. Sie sollen über eine Flughafenplanung befinden, ohne die Konsequenzen der damit verbundenen Flugrouten zu kennen. Diese werden bei solchem Vorgehen ausgeblendet. Das komme dann erst später.
7 Es wird stillschweigend unter den Teppich gekehrt, dass Südwestdeutschland schon rein innenpolitisch keine Verschlechterung seiner heutigen Position mit der gegenwärtigen DVO hinnehmen kann. Eine Aufweichung oder Abschaffung der DVO wird von unseren Flughafen-Promotoren aber als Bedingung genannt, ohne die Variante J mit Pistenausbau NICHT möglich ist. In der Verkürzung gesagt: Lassen wir Zürcherinnen und Zürcher einen Richtplan mit Raum für Variante J und Pistenausbau zu, wird sich diese Konstruktion in der Folge gegen unsere eigene Bevölkerung und unsere Gemeinden richten. Der Zürcher Kantonsrat hat in klugem Vorausblick darauf mit seinem deutlichen JA vom Februar 2009 zur Behördeninitiative «Keine Neu- und Ausbauten von Pisten» bereits ein starkes Zeichen gesetzt: Der Flughafen ist gebaut und verfügt mit dem bestehenden Pistensystem nachgewiesenermassen über genügend Kapazitätsreserven, um auch eine erhöhte Nachfrage erfolgreich abwickeln zu können. Die im Richtplan enthaltene Variante J mit Pistenausbau führt zur starken Mehrbelastung der Bevölkerung im Kanton Zürich und zur Entlastung Deutschlands. Die massiven, bisher nicht publizierten negativen Auswirkungen auf das Zürcher Oberland und die Region Zürichsee werden in der Flugspurenkarte/Grafik aufgezeigt. Pistenverlaengerung_Variante_J.pdf Von den Befürwortern der Variante J mit Pistenausbau wird behauptet, nach einem Pistenausbau würde die Ostpiste wieder wie früher über das Funkfeuer Trasadingen ausschliesslich von Norden her angeflogen. So würde nach solchem Wunschdenken das gesamte Zürcher Oberland verschont bleiben. Uns liegt die schriftliche Erklärung eines führenden Skyguide-Mitarbeiters vor, wonach die alten Anflugrouten auf die Ostpiste 28 keine Option mehr für die Zukunft sind. Flugbetriebliche Aspekte werden es also bei Variante J mit Pistenausbau nicht erlauben, zur Entlastung der Regionen Zürichsee und Zürcher Oberland die Anflüge aus westlichen und südlichen Destinationen via Schwarzwald und Bodensee auf eine verlängerte Piste 28 abzuwickeln. Dazu kommt die oben erwähnte ablehnende Position Deutschlands gegen die verstärkte Nutzung des süddeutschen Luftraums (siehe dazu auch die Stellungnahme des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee vom Bodensee_ZH_Richtplan.pdf [ 7 ] Bitte achten Sie im Interesse unserer Bevölkerung bei Ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Kantonalzürcher Richtplan unbedingt auf folgendes: Eine Pistenverlängerung/Variante J würde wie ein Bumerang noch mehr Zürcherinnen und Zürcher belärmen, weil die deutsche Politik und flugtechnische Aspekte gar nicht erlauben werden, das zu erreichen, was uns die Planer vorgaukeln. Verlierer wären weit mehr Menschen im Kanton Zürich und angrenzenden Kantonen, als das sich jetzt viele vorstellen.
8 Fluglärmsolidarität Bürgerinitiative für solidarische Fluglärmverteilung Dr. Walter Rohr, Co-Präsident Bitte um finanzielle Unterstützung Mit einer Spende unterstützen Sie nachhaltig unseren Kampf gegen eine Pistenverlängerung und Fluglärmkanalisierung in unserem Lebensraum. Mitglieder, die bisher den Jahresbeitrag 2010 noch nicht einbezahlt haben, bitten wir höflich, dies jetzt nachzuholen. Besuchen Sie unsere Web Site Hintergründe und Zusammenhänge finden Sie laufend auf unserer Web Site Kennen wir Ihre aktuelle -adresse? Für viele unserer Mitglieder und Gönner haben wir keine oder zumindest keine aktuellen -adressen. Bitte geben Sie uns noch heute Ihre aktuelle -adresse bekannt an: Wir können Sie dann kostengünstig mit Informationen bedienen. Nennen Sie bitte dabei Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse. Danke. Beilage: FLS-Einzahlungsschein für Mitgliederbeitrag Vereinsjahr 2010 und Spenden Postfinance Konto [ 8 ] Mai 2010
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