Durchführung von Schulfahrten (Fahrtenkonzept) 1

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1 (1) Allgemeines Durchführung von Schulfahrten (Fahrtenkonzept) 1 Diese Grundsätze sind die gemeinsam von Eltern- und Schülervertretern sowie Kollegium der Schule verabschiedete Grundlage für die Planung, Genehmigung und Durchführung von mehrtägigen Schulfahrten am HHG. Sie konkretisieren die vom Bildungsministerium erlassenen Richtlinien für Schulfahrten (VV des MBFJ v , zuletzt geändert am ). Das Fahrtenkonzept gilt nach Beschluss der Gesamtkonferenz vom ab dem Schuljahr 2012/2013. Die Grundsätze definieren kein Anrecht auf Fahrten. Bei großen Rückständen, langen Fehlzeiten sowie undiszipliniertem Verhalten werden Fahrten nicht genehmigt. (2) Pädagogische Zielsetzungen Schulfahrten (Studienfahrten, Klassen- und Kursfahrten, Schulwanderungen und Unterrichtsgänge) ergänzen die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie ermöglichen unmittelbare Anschauung, dienen der Begegnung mit Natur und Umwelt, mit fremden Landschaften, anderen Menschen und Sprachen; sie vertiefen das Verständnis für Geschichte und Heimat und vermitteln Einblicke in Berufs- und Arbeitswelt und sinnvolle Freizeitgestaltung. (3) Fahrten im Sinne dieses Konzepts Klasse/ Stufe Fahrt Pädagogische Schwerpunkte Ziel Zeitpunkt 5 Kennenlernfahrschaft Bildung einer Klassengemein- Jugendherberge, Woche vor Tagungshaus in den Herbst- (2)(3) Schulnähe ferien 6 Skifahrt Gemeinschaftserlebnis Alpengebiet (2) 1. Februarwoche Wecken neuer Interessen 10 Klassenfahrt Einführungsfahrt 11 (3) Politische Orientierung Deutschlandpolitik Sprachförderung Gemeinschaftserlebnis Integration Methoden- / Sozialkompetenz 11 Sportexkursion des tenzen Erwerb fachspezifischer Kompe- LK Sport Gemeinschaftserlebnis 12 Studienfahrt Kennenlernen anderer Länder und Kulturen Sprachkompetenz motorische Kompetenz Gemeinschaftserlebnis Beispiele: Deutsche Städte, Selbstversorgerhütten, Sportcamps Woche vor den Herbstferien Jugendherbergen, letzte Jugendgästehäuser in Schulwoche Schulnähe sportartspezifisch 1. Februarwoche / drittletzte Schulwoche Deutschland und Nachbarländer, Westeuropa drittletzte Schulwoche (1) hierin enthalten: An- und Abreise, Unterkunft, Halbpension und verpflichtende Programmbestandteile (2) nach Möglichkeit gleiche Ziele über mehrere Jahre (3) in Kooperation mit dem Landesjugendpfarramt Dauer Gesamtkosten (1) (Tage) ca ca ca ca Beschluss der Gesamtkonferenz vom S e i t e

2 (4) Studienfahrten Im Mittelpunkt der Studienfahrt in der MSS 12 kann ein kultureller, ein landeskundlicher oder ein sportlicher Schwerpunkt stehen. Es gilt grundsätzlich das Stammkurslehrerprinzip, d.h. die Stammkurslehrer bieten für Ihre Kurse Studienfahrten an. Dabei können mehrere Stammkurse kooperieren, keinesfalls soll es aber eine Studienfahrt der gesamten MSS 12 geben. Wenn Stammkursleiter aus nachvollziehbaren Gründen keine Studienfahrt planen oder daran teilnehmen können, kann der Schulleiter genehmigen, dass Fahrten von anderen Kollegen angeboten werden. (5) Weitere Fahrten Fachgruppen und Klassen bzw. Kurse können zur Ergänzung des Unterrichts weitere ein- und mehrtägige Fahrten durchführen. Diese müssen im Unterrichtsgeschehen verankert werden. Für solche Fahrten stehen je Schuljahr bis zu zwei Unterrichtstage zur Verfügung. Für mehrtägige Fahrten, die nicht in diesem Konzept vorgesehen sind, sind nach Möglichkeit unterrichtsfreie Tage einzubeziehen. Bei Durchführung einer mehrtägigen Schulfahrt sind weitere mehrtägige Fahrten im selben Schuljahr für eine Klasse nicht mehr möglich. (6) Terminierung Die in diesem Konzept vorgesehenen Fahrten finden ausschließlich in den oben genannten Zeitfenstern (Woche vor den Herbstferien, 1. Februarwoche, drittletzte Schulwoche) statt. Die konkreten Termine werden von der Schulleitung jeweils drei Halbjahre im Voraus festgelegt. (7) Verpflichtung zur Teilnahme Die mehrtägigen Schulfahrten im Sinne dieses Konzepts sind für die Schülerinnen und Schüler verpflichtende Schulveranstaltungen. Schulfahrten werden in allen Zweigen der Schule durchgeführt. In den Sportklassen ist eine langfristige Abstimmung mit den Trainern erforderlich. Eine Nichtteilnahme an einer Pflichtveranstaltung muss durch einen schriftlichen Antrag an den Schulleiter rechtzeitig (vor der Buchung, also ca. ein Jahr vor dem Fahrttermin) gestellt werden. Nimmt ein Mitglied der Lerngruppe an der Pflichtfahrt nicht teil und liegt keine Befreiung vor, so sind anteilige Buchungskosten zu entrichten. Während der Fahrtzeit nehmen befreite Schüler nach Absprache mit der Schulleitung am Unterricht anderer Lerngruppen teil. Die Eltern werden entsprechend schriftlich informiert. (8) Mindestteilnahmequote Eine Schulfahrt wird grundsätzlich nur durchgeführt, wenn sich 90 % der Schüler verbindlich anmelden und Gesamtkosten für die Fahrt gezahlt haben. (9) Vorbereitung und Planung Schulfahrten sind im Unterricht oder in außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z.b. Arbeitsgemeinschaften) vor- und nachzubereiten. Die Schulfahrt ist für schulische Zwecke (Info-Tag, Zweijahresbericht, Homepage, Elternbrief) zu dokumentieren (z.b. Poster, Artikel, Fotomontage, Präsentation). Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern sind an der Planung zu beteiligen. Die Eltern werden in einer Versammlung und schriftlich über die geplante Schulfahrt (u.a. Ort, Zeitpunkt, 2 S e i t e

3 An- und Abreise, Programm, Kosten) informiert. Die Abstimmung in Klassenelternversammlungen über die Durchführung von Schulfahrten sollen geheim durchgeführt werden. (10) Antragstellung und Genehmigung Der Schulleiter kann Schulfahrten genehmigen, wenn sie den hier formulierten Grundsätzen entsprechen. Sind Ausnahmen von diesen Regelungen erforderlich, beteiligt er den Schulelternbeirat. Bindende Verträge mit Beförderungs- und Beherbergungsunternehmen können nur geschlossen werden, wenn zuvor die Genehmigung der Schulleitung vorliegt. Deshalb meldet die verantwortliche Lehrkraft die Schulfahrt langfristig an und beantragt beim Schulleiter die Genehmigung (vgl. Anlage 1). Hierzu sind der Finanzierungsplan und eine verbindliche schriftliche Teilnahmeerklärung der Eltern oder der volljährigen Schüler vorzulegen (vgl. Anlage 2). Die Lehrkraft schließt den Vertrag ausdrücklich im Namen des Landes Rheinland- Pfalz. (11) Finanzierungsplan und Abrechnung Von der für die Maßnahme verantwortlichen Lehrkraft ist den Eltern vor Abstimmung über die Maßnahme ein Finanzierungsplan vorzulegen. Die Abrechnung erfolgt zeitnah und wird den Eltern bzw. volljährigen Schülern zur Kenntnis gegeben Gewährte Freiplätze sind für die begleitenden Lehrkräfte vorzusehen. Auf die Gruppe können nur die Kosten von Lehrkräften umgelegt werden, die durch die dienstliche Veranstaltung für die Lehrkraft zusätzlich anfallen (z.b. Fahrtkosten, Eintritte, Übernachtung) und nicht durch die Reisekostenabrechnung des Dienstherrn erstattet werden. Kosten der täglichen Lebensführung (Verpflegung) sind nicht einzubeziehen. (12) Rückkehr von Schulfahrten Nach Rückkehr von den Schulfahrten soll den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit gegeben werden, in angemessener Zeit den ausgefallenen Unterrichtsstoff nachzuholen. Leistungsmessungen (mündliche Überprüfung, schriftliche Überprüfung der Hausaufgabe) sollten nach mehrtägiger Abwesenheit erst nach angemessener Frist durchgeführt werden. Im Sinne der Schülerinnen und Schüler wie des guten Schulklimas sollten hier sinnvolle Absprachen getroffen werden. 3 S e i t e

4 Antrag auf Genehmigung einer Schulfahrt 2 Vor- und Zuname der 1. Aufsichtsperson (Leitung) Vor- und Zuname der 2. Aufsichtsperson Vor- und Zuname der 3. Aufsichtsperson Handynummer während der Schulfahrt Handynummer während der Schulfahrt Handynummer während der Schulfahrt 1. Art der Schulfahrt Unterrichtsgang / Schulwanderung Klassen- und Kursfahrt Studienfahrt 2. Schülerinnen und Schüler Klasse/Kurs: Klassen-/Kursleiter: Zahl der Teilnehmenden: Zahl der nicht Teilnehmenden: 3. Angaben zur Schulfahrt: Abreise: Rückkehr: Wochentag Datum Uhrzeit Wochentag Datum Uhrzeit Zahl der betroffenen Schultage: Fahrtziel (Ort): Zweck/Inhalt der Fahrt: 2 gemäß VV des MBWJK Richtlinien für Schulfahrten vom ( /30) Vorlage des Antrags: Der Antrag ist rechtzeitig vorzulegen: Unterrichtsgang/Schulwanderung: 2 Wochen, Klassen-/ Kurs-/Studienfahrt: 3 Monate vor der Veranstaltung 1/2 4 S e i t e

5 4. Unterkunft Name: Anschrift: Telefon / Fax: 5. Beförderung Öffentliche Verkehrsmittel (Bahn, Bus, S-Bahn) Bus Busunternehmen: Name Erreichbarkeit: Flugzeug Gesellschaft: Flughafen: Flug Nr. 6. Kosten Fahrtkosten: Unterkunft: Verpflegung: Insgesamt: Schüler Begleitpersonen 7. Unterlagen / Erklärungen Die Kostenkalkulation liegt dem Antrag bei. Infoschreiben an die Eltern liegt bei. Es wurde eine Gruppenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten liegt vor. Die Fahrt wurde auf einer Elternversammlung/Versammlung volljähriger Schüler beschlossen. Hilfsaufsichtspersonen erklären durch Unterschrift Einverständnis zur Übernahme der Aufsicht. Kaiserslautern, den Unterschrift der 1. Aufsichtsperson (Leitung) Unterschrift der 2. Aufsichtsperson Unterschrift der 3. Aufsichtsperson 8. Entscheidung / Genehmigung Dienstreisegenehmigung, Genehmigung als Schulveranstaltung und Genehmigung zur Übernahme der Hilfsaufsicht wird erteilt. Kaiserslautern, den Unterschrift des Schulleiters Verfügung: Original an Leitung der Schulfahrt Kopie Sekretariat 1 Kopie Akte Schulfahrten (Bt) Kopie Vertretungsplan Kopie Jahresplan (nur Seite 1) 5 S e i t e 2/2

6 6 S e i t e

7 Terminkorridore für Schulfahrten 2012/13 bis 2015/16 Schuljahr 2012/2013 Klassen/Stufen angegeben jeweils Montag-Freitag Woche vor den Herbstferien 5; letzte Januar-/erste Februarwoche 6; LK Sport MSS drittletzte Schulwoche letzte Schulwoche Schuljahr 2013/2014 Woche vor den Herbstferien 5; letzte Januar-/erste Februarwoche 6; LK Sport MSS drittletzte Schulwoche letzte Schulwoche Schuljahr 2014/2015 Woche vor den Herbstferien 5; letzte Januar-/erste Februarwoche 6; LK Sport MSS drittletzte Schulwoche letzte Schulwoche Schuljahr 2015/2016 Woche vor den Herbstferien 5; letzte Januar-/erste Februarwoche 6; LK Sport MSS drittletzte Schulwoche letzte Schulwoche S e i t e

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