Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Schenefeld, * Dr. Heide Hollmer
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1 Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Schenefeld, * Dr. Heide Hollmer
2 Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein Für unsere Schule war es eine einmalige Chance. Alte gebundene Ganztagsschulen Offene Ganztagsschulen Neue gebundene Ganztagsschulen 23 Schulen 430 Schulen 18 (alte) Gesamtschulen 2 Grundschulen 1 Regionalschule 1 Gemeinschaftsschule 1 Gymnasium Schulen aller Schularten Standorte in sozialen davon: Brennpunkten mit hohem 118 Grundschulen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund 10 Schulen Weitere Kooperationsmöglichkeiten mit Landesförderung: Betreuungsangebote an Verlässlichen Grundschulen und Förderzentren Mittagsbetreuung an G-8-Gymnasien
3 Rechtsgrundlagen für Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein 6 Schulgesetz: Ganztagsschulen und Betreuungsangebote (Neue) Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G 8) Sachstand zur o.g. Richtlinie: befindet sich derzeit in der Anhörung beim Landesrechnungshof voraussichtliches Inkrafttreten: Januar 2011 Gültigkeit für alle Antragsverfahren zum Schuljahr 2011/12
4 Was kennzeichnet Offene Ganztagsschulen? Verbindung von: Unterricht außerunterrichtlichen Angeboten Lehrkräfte außerschulische Partner - als Träger bzw. Kooperationspartner Es ist ein anderes zur Schulegehen - man kommt hin und fühlt sich einfach wohl. zu einer Ganztagsschule mit einem gemeinsamen pädagogischen Konzept und mit dem Ziel, ein neues Verständnis von Schule zu entwickeln, die Bildungschancen junger Menschen zu erhöhen, ihre individuellen Fähigkeiten und Neigungen zu fördern und Benachteiligungen abzubauen
5 Abgrenzung Betreuungsangebote in der Primarstufe / Offene Ganztagsschule ab Schuljahr 2011/12 (Plan) Betreuungsangebote: an Schulen mit Primarstufe, die keine genehmigten Offenen Ganztagsschulen sind zur Ergänzung der Verlässlichen Schulzeit in einem festen zeitlichen Rahmen (an allen Unterrichtstagen) Öffnung von Schule gegenüber ihrem sozialen Umfeld Anmeldung für die Dauer eines Schulhalbjahres verbindlich Mögliche Angebote: Bewegung, Spiel, Sport, Ruhe, Anregungen für gemeinsame oder eigenständige Aktivitäten sowie Gelegenheit zur Erledigung von Hausaufgaben Höhe der Zuwendung bemisst sich nach dem zeitlichen Umfang der Betreuungsangebote und der Zahl der regelmäßig daran teilnehmenden Schüler Förderung: höchstens 4 Zeitstunden je Schultag (vor und nach der Verlässlichen Schulzeit) mit bis zu 12 je Teilnehmer und Stunde im Schuljahr Höchstgrenzen der Förderung: bis 100 Schüler in der Primarstufe: bis 400 Schüler in der Primarstufe: mehr als 400 Schüler: Betreuungsangebote sind in halben oder vollen Zeitstunden durchzuführen Teilnehmerzahl sollte je Angebot mindestens 10 Schüler umfassen
6 Abgrenzung Betreuungsangebote in der Primarstufe / Offene Ganztagsschule ab Schuljahr 2011/12 (Plan) Offene Ganztagsschulen: an Schulen aller Schularten, die genehmigte Offene Ganztagsschulen sind ergänzen den Unterricht an mind. 3 Schultagen/Woche auf jeweils mind. 7 Zeitstunden öffnen Schule gegenüber ihrem sozialen Umfeld, Zusammenarbeit mit der Kinder- u. Jugendhilfe sowie weiteren außerschulischen Partnern Anmeldung für die Dauer eines Schulhalbjahres verbindlich Mögliche Angebote: Mittagspause, Betreuung und Hilfe bei den Hausaufgaben, individuelle Förderung, musisch-künstlerische, handwerklich-technische oder naturwissenschaftliche Angebote, Bewegung, Spiel und Sport, Projekte der Jugendhilfe, Angebote zur Berufsorientierung und zur Stärkung der Selbstkompetenz Höhe der Zuwendung bemisst sich nach dem zeitlichen Umfang der Angebote (vor & nach dem Unterricht ohne Begrenzung) und der Zahl der regelmäßig teilnehmenden Schüler Förderung der Angebote mit 15 / 25 / 35 je Teilnehmer/Stunde/Schuljahr & 2 LWS Höchstgrenzen der Förderung: bis 400 Schüler in der Primarstufe: ,-- bei org. Verbindung mit FöZ, bis 650 Schüler in der Primarstufe: ,-- bei org. Verbindung mit FöZ, bei mehr als 650 Schülern: ,-- bei org. Verbindung mit FöZ (Grundlage: Anzahl der Schüler in der Primarstufe u./o. Sek I) Angebote sind in halben oder vollen Zeitstunden durchzuführen Teilnehmerzahl sollte je Angebot mindestens 10 Schüler umfassen für einzelne Schüler kann die Schule die Teilnahme an bestimmten schulischen Veranstaltungen für verbindlich erklären
7 Voraussetzungen zur Genehmigung von Schulen als Offene Ganztagsschulen Pädagogische Konzeption der Schule, der die Schulkonferenz zuzustimmen hat Schriftliche Stellungnahmen zum Konzept von der jeweils zuständigen Schulaufsicht und vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe Verankerung des pädagogischen Konzepts im Schulprogramm Angebote der Offenen Ganztagsschule werden außerhalb und ergänzend zu den Unterrichtszeiten durchgeführt Ganztagsbetrieb findet an mindestens drei Tagen statt und umfasst gemeinsam mit dem Unterricht täglich jeweils sieben Zeitstunden Teilnahme steht allen Schülern offen und ist grundsätzlich freiwillig Anmeldung ist für die Dauer eines Schulhalbjahres verbindlich An den Tagen mit Ganztagsbetrieb wird sichergestellt, dass ein warmes Mittagessen eingenommen werden kann Schulträger beantragt beim MBK formlos und unter Beifügung der o.g. Unterlagen die Genehmigung zur Einrichtung einer Ganztagsschule Genehmigung durch das MBK vor Antragstellung auf Förderung (Termin: ) notwendig!
8 Träger von Offenen Ganztagsschulen Wer kann Träger einer Offenen Ganztagsschule sein? Schulträger Freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe Eltern- und Schul- oder Fördervereine Andere geeignete Maßnahmen- und Projektträger Beispiele für - nicht kommunale - Trägerschaften: AWO, Deutscher Kinderschutzbund, Lebenshilfe, SOS Kinderdorf e.v.
9 Aufgaben der Träger von Offenen Ganztagsschulen Welche Aufgaben haben Träger Offener Ganztagsschulen? Organisation und Koordination des gesamten Ganztagsangebots Zusammenarbeit und Abstimmung mit Schulleitung und Schulträger Verwaltung der Ganztagsschule: Personal- und Finanzbewirtschaftung, Beantragung von Fördermitteln, Erstellung von Sachberichten/ Verwendungsnachweisen Qualitätsentwicklung Vernetzung in der Region
10 FAQs * Stolpersteine für Träger und Kooperationspartner In welcher Form erfolgt die Förderung der Betriebskosten? Schuljährlich, auf Antrag beim MBK, jeweils spätestens zum eines Jahres für das folgende Schuljahr Auf welcher Grundlage wird die Förderung ermittelt? Berechnungsgrundlage sind die - prognostizierten - Teilnehmerstunden auf der Basis von 40 Schulwochen Bei Reduzierung der Teilnehmerstunden gegenüber dem Antrag evtl. Rückforderung Grundlage: Verwendungsnachweis, vorzulegen bis des Folgejahres
11 FAQs * Stolpersteine für Träger und Kooperationspartner Wie hoch ist die Förderung? Beispiel für die Berechnung des Landeszuschusses zu den Betriebskosten: Allgemein bildende Schule mit: 1 Std. Mittagspause + 1 Stunde Hausaufgabenbetreuung an jeweils 3 Tagen mit jeweils 25 Teilnehmern im Schuljahr = 2 Std. x 3 Tage x 25 Teilnehmer x 15 = 2.250,-- pro Schuljahr Landeszuschuss oder: 2 Std. an jeweils 5 Tagen mit 25 Schülern im Schuljahr = 2 Std. x 5 Tage x 25 Teilnehmer x 15 = 3.750,-- pro Schuljahr Landeszuschuss Zum Vergleich: Förderung von Betreuung: 2 Std. an jeweils 5 Tagen mit 25 Schülern im Schuljahr = 2 Std. x 5 Tage x 25 Teilnehmer x 12 = 3.000,-- pro Schuljahr Landeszuschuss
12 FAQs * Stolpersteine für Träger und Kooperationspartner Wer legt die Preise für Honorare und Elternbeiträge fest? In der Regel der Träger der Offenen Ganztagsschule, der auch die Zuwendungen beantragt und die Kosten- und Finanzierungspläne verantwortet Komplementärfinanzierung: Beiträge Schulträger Land SH Beiträge außerschulischer Partner Ehrenamtliches Engagement Ältere Schülerinnen und Schüler Elternbeiträge Welche Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten gibt es? Abstimmung aller Beteiligten Synergieeffekte nutzen statt Konkurrenz
13 Service Beratung, Unterstützung, weitere Informationen: Serviceagentur Ganztägig lernen am IQSH in Kooperation von MBK, MASG und DKJS Präsentation aller Ganztagsschulen (künftig: unter Schulporträts) Richtlinien, Formulare, Links, Hinweise auf Veranstaltungen etc. Im MBK: Frau Kagelmacher (Genehmigung, allgemeine Informationen) Tel. 0431/ ; Frau Kumstel (Anträge, Sachberichte/Verwendungsnachweise OGTS) Tel. 0431/ ; Frau Fischer (Anträge, Sachber./Verwendungsnachweise Betreuung) Tel. 0431/ ;
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium wird die nachstehende Richtlinie erlassen:
Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G 8) (Richtlinie
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