Offene Ganztagsschulen
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1 Die Offene Ganztagsschule Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Schule und Verein Chancen und Risiken für die Sportentwicklung Dr. Heide Hollmer, Ministerium für Bildung und Frauen Maren Wichmann, Serviceagentur Ganztägig lernen Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein Alte gebundene Ganztagsschulen 24 Schulen 18 Gesamtschulen 2 Grundschulen 2 Hauptschulen 1 Gemeinschaftsschule 1 Gymnasium Offene Ganztagsschulen 405 Schulen Schulen aller Schularten Neue gebundene Ganztagsschulen ca. 20 Schulen Standorte in sozialen Brennpunkten mit hohem Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund Weitere Kooperationsmöglichkeiten mit Landesförderung: Betreuungsangebote an Verlässlichen Grundschulen und Förderzentren Mittagsbetreuung an G-8-Gymnasien
2 Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein Anteil der Offenen Ganztagsschulen je Schulart (Stand ) Gem.schulen 100,0 Gesamtschule 24,0 Gymnasium 49,5 Regionalschulen 41,4 Realschulen 26,5 Förderzentren 54,9 Grund- u. Haupt. Hauptschule 35,4 40,5 Grundschule 22,7 0,0 20,0 40,0 60,0 80,0 100,0 Offene Ganztagsschulen in kreisfr. Städten / Kreisen (Stand ) Private 1 24,0 30,0 26,1 29,0 27,7 41,1 37,5 35,9 48,1 46,4 Stormarn Steinburg Segeberg Schleswig-Flensburg Rendsburg-Eckernförde Plön Pinneberg Ostholstein Nordfriesland Hzgt. Lauenburg 54,1 Dithmarschen 17,4 27,3 46,3 45,3 Neumünster Lübeck Kiel Flensburg 69,2 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 Was kennzeichnet Offene Ganztagsschulen? Verbindung von: Unterricht außerunterrichtlichen Angeboten Lehrerinnen und Lehrer außerschulische Partner - als Träger bzw. Kooperationspartner zu einer Ganztagsschule - mit einem gemeinsamen pädagogischen Konzept und mit dem Ziel, ein neues Verständnis von Schule zu entwickeln, die Bildungschancen junger Menschen zu erhöhen, ihre individuellen Fähigkeiten und Neigungen zu fördern und Benachteiligungen abzubauen
3 Warum Kooperation in der Ganztagsschule? Kooperationspartner bringen neue Ideen und Anregungen sowie Konzepte, Inhalte und Lernmethoden mit. Das kann die Qualitätsentwicklung an der Schule befördern. Kooperationspartner erschließen Kindern und Jugendlichen neue Lernwelten, die Schule allein nicht (an-)bieten kann. Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnerinnen und -partnern bietet Chancen für ein differenzierteres Angebot und damit die Chance, Schülerinnen und Schüler auf unterschiedliche Weise anzusprechen. Kooperationen können die Mitbestimmungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler vertiefen. An die Landessportbünde, die Spitzenverbände ( ) sowie die Sportvereine geht der Appell, das Thema Ganztagsschule für eine aktive Förderung in der Zusammenarbeit aufzugreifen. (aus: DOSB/dsj: Chancen der Ganztagsförderung nutzen 2008) Gelingensbedingungen erfolgreicher Kooperation Kooperation ist Arbeit an der Beziehungskultur - dafür braucht es Mut zur Veränderung, Vertrauen und Akzeptanz Konsens über schulische Gestaltungsfelder Einbindung aller Beteiligten Kooperation bedeutet das Zusammenfinden auf gleicher Augenhöhe - dafür braucht es Wissen über unterschiedliche Arbeitsfelder, Qualifikationen, Zuständigkeiten Offenheit für gegenseitige Lernprozesse, veränderte Strukturen, Teamarbeit Transparenz hinsichtlich der Zielgruppe, der Inhalte und der Strukturen Kooperation braucht Verlässlichkeit das meint auch Kooperationsverträge zu Aufgaben und Zuständigkeiten klare Verfahrensregeln für gemeinsame Planung und Umsetzung Klarheit über personelle, räumliche und finanzielle Voraussetzungen Kooperation bedeutet nicht Dominanz oder Nebeneinander reiner Ressourcenaustausch Subsummierung aller Angebote an einem Ort
4 Wichtige Partner schulischer Kooperationen Kooperationspartner von Schule: Einrichtungen der Jugendhilfe inklusive ihrer Fachkräfte, z.b. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder Erzieherinnen und Erzieher In der Kommune aktive Einrichtungen und Vereine, z.b. Kirchen, Sportvereine, Theater, Musikschulen, andere Bildungseinrichtungen, Betriebe, etc. Engagierte Einzelpersonen, z.b. ältere Schülerinnen und Schüler, Eltern, Seniorinnen und Senioren, Vertreterinnen und Vertreter von künstlerisch-musischen Berufen etc. Unterstützung von Kooperationen durch Rahmenvereinbarungen Rahmenvereinbarungen des MBF mit: Landessportverband Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung LandFrauenVerband Landesmusikrat Landesjugendring Volkshochschulen
5 Rahmenvereinbarung MBF-LSV Auszug aus der Rahmenvereinbarung vom : Rahmenvereinbarung MBF-LSV Absicht dieser Kooperation: Zusammenarbeit von Landessportverband Schleswig-Holstein und seinen Vereinen und Verbänden mit Ganztagsschulen - mit dem Ziel, außerunterrichtliche Angebote zu Bewegung, Spiel und Sport für alle Schülerinnen und Schüler sicher zu stellen, die an der Ganztagsschule teilnehmen. Alternative: Übernahme der Trägerschaft einer Offenen Ganztagsschule
6 Unterstützung von Kooperationen durch Rahmenvereinbarungen Weitere Kooperation zwischen MBF und LSV: Förderung von insgesamt 231 Maßnahmen im Schuljahr 2008/09: davon 108 Maßnahmen an Offenen Ganztagsschulen und 63 Maßnahmen an Verlässlichen Grundschulen / Förderzentren Träger von Offenen Ganztagsschulen Träger können sein: Schulträger Freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe Eltern- und Schul- oder Fördervereine Andere geeignete Maßnahmen- und Projektträger Beispiele für - nicht kommunale - Trägerschaften: AWO, Deutscher Kinderschutzbund, Lebenshilfe, SOS Kinderdorf e.v.
7 Träger von Offenen Ganztagsschulen Aufgaben der Träger Offener Ganztagsschulen: Organisation und Koordination des gesamten Ganztagsangebots Zusammenarbeit und Abstimmung mit Schulleitung und Schulträger Verwaltung der Ganztagsschule: Personal- und Finanzbewirtschaftung, Beantragung von Fördermitteln, Erstellung von Sachberichten/Verwendungsnachweisen Qualitätsentwicklung Vernetzung in der Region Fördermittel des Landes (Betriebskostenzuschüsse) Haushalt Haushalt Haushalt Haushalt Haushalt Haushalt Haushalt Haushalt * Förderfähig sind Ganztagsangebote an Haupt-, Gesamt-, Regional- und Gemeinschaftsschulen sowie Förderzentren, wenn diese nach der Richtlinie zur Genehmigung von Offenen Ganztagsschulen genehmigt worden sind, sowie von Grundschulen (und aus organisatorischen Systemen herausgelöste Grundschulteile), wenn diese vor dem als Offene Ganztagsschulen genehmigt worden sind. * Förderhöhe: 0,35 je Teilnehmerwochenstunde, an FöZ G+K 0,84, an den weiteren FöZ 0,60 Maximal 50 % der Gesamtausgaben, maximal je Grund-, Hauptschule oder Förderzentrum bzw. maximal je Gesamt-, Regional- oder Gemeinschaftsschule sowie organisatorisch verbundene Systeme
8 FAQs * Stolpersteine für Träger und Kooperationspartner (1) FAQs: Wer stellt die Anträge auf Förderung der Betriebskosten? Die Träger der Offenen Ganztagsschule, d.h. Schulträger oder freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe, Eltern- und Schulvereine sowie sonstige Maßnahmen- und Projektträger, die geeignet sind, den Zuwendungszweck zu erfüllen In welcher Form erfolgt die Förderung? Schuljährlich, auf Antrag beim MBF, jeweils spätestens zum eines Jahres für das folgende Schuljahr Auf welcher Grundlage wird die Förderung ermittelt? Berechnungsgrundlage sind die - vorab ermittelten - Teilnehmerwochenstunden Basis für den Zuwendungsbescheid des MBF Bei Reduzierung der Teilnehmerwochenstunden gegenüber dem Antrag evtl. Rückforderung Grundlage: Verwendungsnachweis, vorzulegen bis des Folgejahres FAQs * Stolpersteine für Träger und Kooperationspartner (2) Wie hoch ist die Förderung? Berechnungsgrundlage: Eine Angebotsstunde wird mit maximal 0,35 je teilnehmende Schülerin/Schüler gefördert, an Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung mit 0,84, an den übrigen Förderzentren mit 0,60 je Teilnehmerstunde Höchstfördergrenzen je nach Schulart (entsprechend Förderrichtlinie) Beispiel für die Berechnung des Landeszuschusses zu den Betriebskosten: 1 Std. Mittagspause, 1 Stunde Hausaufgabenbetreuung an jeweils 3 Tagen mit jeweils 25 Teilnehmern über ein gesamtes Schuljahr (allgemeinbild. Schule): 2 Std. x 3 Tage x 25 Teilnehmer x 0,35 x 40 Unterrichtswochen = 2.100,-- pro Schuljahr Landeszuschuss Komplementärfinanzierung andere Partner: Zuschüsse des Schulträgers / Eigenleistungen des Trägers / andere öffentliche Mittel / Spenden / Elternbeiträge
9 FAQs * Stolpersteine für Träger und Kooperationspartner (3) Wer entscheidet über die inhaltliche Gestaltung und den zeitlichen Rahmen? Der Schulträger in Abstimmung mit dem Träger der Offenen Ganztagsschule und mit der Schulleitung Wer legt die Preise für Honorare und Elternbeiträge fest? In der Regel der Träger der Offenen Ganztagsschule, der auch die Zuwendungen beantragt und die Kosten- und Finanzierungspläne verantwortet Beiträge Schulträger Beiträge Außerschul. Partner Land SH Ehrenamtliches Engagement Ältere Schülerinnen und Schüler Elternbeiträge Welche Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten gibt es? Abstimmung aller Beteiligten Synergieeffekte nutzen statt Konkurrenz Solitärstellung des LSV 1. Über die Offene Ganztagsschule können Schülerinnen und Schüler erreicht werden, die nicht Mitglied eines Sportvereins sind. 2. LSV ist für Bewegung, Spiel und Sport privilegierter Partner von Schule. FAQs * Stolpersteine für Träger und Kooperationspartner (4) Verbindlichkeit? Schulträger bzw. andere Träger der Offenen Ganztagsschule schließen mit den Kooperationspartnern eine Vereinbarung über Dauer der Gestellung, Aufgaben, Weisungsbefugnis und Beendigung der Gestellung einzelner Personen. Verantwortung? Die Schulleitung ist gegenüber den im Rahmen der Ganztagsangebote Beschäftigten weisungsberechtigt. Wenn mehrere Schulen in einer Offenen Ganztagsschule kooperieren, ist eine verantwortliche Schulleitung zu bestimmen. Versicherung? Ganztagsangebote sind schulische Veranstaltungen. Schülerinnen und Schüler stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Betrieb der Ganztagsschule ist der Unfallkasse Nord anzuzeigen. Ist der Schulträger Träger des Ganztagsangebots, sind die vom Schulträger im Rahmen der Ganztagsschule beschäftigten Personen der Unfallkasse Nord anzuzeigen. Andere Träger sind verpflichtet, den Unfallversicherungsschutz für die von ihnen beschäftigten Personen zu gewährleisten. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für diesen Personenkreis ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in Hamburg.
10 Service Beratung, Unterstützung, weitere Informationen: Ideen für mehr. Ganztägig lernen! Serviceagentur Ganztägig lernen Schleswig-Holstein in Kooperation von MBF, MSGF und DKJS Präsentation aller Ganztagsschulen Richtlinien, Formulare, Links, Hinweise auf Veranstaltungen etc. Weitere Informationen zu Schule & Verein (u.a.) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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