Privat Sichtflugregeln (Visual Flight Rules VFR) Reiseflug Aufprall im Gelände Flugplatz Lugano (LSZA) Flugfeld Buttwil (LSZU)
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1 Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety Investigation Board STSB Bezüglich des vorliegenden Unfalls wurde eine summarische Untersuchung gemäss Artikel 46 der Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen vom 17. Dezember 2014 (VSZV), Stand am 1. Februar 2015 (SR ) durchgeführt. Dieser Bericht wurde mit dem Ziel erstellt, dass aus dem vorliegenden Zwischenfall etwas gelernt werden kann. Luftfahrzeug Reims Aviation F152 Halter / Eigentümer Flugschule Eichenberger AG, Flugplatz Buttwil, 5632 Buttwil Pilot Schweizer Staatsbürger, Jahrgang 1988 Ausweis Privatpilotenlizenz für Flugzeuge (Private Pilot Licence Aeroplane PPL(A)) nach der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency EASA), ausgestellt durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Flugstunden insgesamt 130 h während der letzten 90 Tage 19:39 h mit dem Unfallmuster 79 h während der letzten 90 Tage 3:48 h Ort Paltano, Val Bedretto (TI) Koordinaten N / E (WGS 1 84) Höhe 1874 m/m Datum und Zeit 13. Mai 2018, 15:57 Uhr (LT = UTC + 2 h) Alle Angaben in diesem Bericht in Lokalzeit Betriebsart Flugregeln Flugphase Unfallart Abflugort Bestimmungsort Privat Sichtflugregeln (Visual Flight Rules VFR) Reiseflug Aufprall im Gelände Flugplatz Lugano (LSZA) Flugfeld Buttwil (LSZU) Personenschaden Besatzung Passagiere Drittpersonen Leicht verletzt Nicht verletzt Schaden am Luftfahrzeug Stark beschädigt Drittschaden Keiner 1 WGS: World Geodetic System, geodätisches Referenzsystem: Der Standard WGS 84 wurde durch Beschluss der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization ICAO) im Jahr 1989 für die Luftfahrt übernommen. Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST 3003 Bern Tel , Fax info@sust.admin.ch
2 Sachverhalt Allgemeines Die Beschreibung des Flugverlaufes basiert auf den Angaben des Piloten, den Radaraufzeichnungen sowie den Aufzeichnungen des Flarm-Kollisionswarngerätes und eines Tablet-Computers. Vorgeschichte Der Pilot, der seit 2014 im Besitz einer Privatpilotenlizenz war, plante im Mai 2018 einen Flug mit dem einmotorigen Leichtflugzeug des Musters Reims Aviation F152 2, eingetragen als, von Buttwil (LSZU) nach Rom Urbe (LIRU) und zurück. Als Vorbereitung auf diese Flugreise hatte er im April 2018 unter anderem zwei Alpenüberquerungen über den Gotthardpass mit je einer Landung in Lugano (LSZA) durchgeführt, einmal mit dem Muster Cessna C172 und ein weiteres Mal mit dem Muster F152. Am 11. Mai 2018 flog der Pilot mit einem Passagier bei guten Wetterbedingungen von Buttwil aus mit Zwischenlandungen in Lugano, Genua (LIMJ) und Lucca (LIQL) nach Rom Urbe. Als Vorbereitung für den Rückflug am 13. Mai 2018, der über die gleiche Route erfolgen sollte, konsultierte der Pilot die gültigen Notice to Airmen (NOTAM) und die aktuellen Wetterprognosen entlang der geplanten Strecke. Er habe sich vorbehalten, wegen der nur mittelmässigen Wetterverhältnisse den Flug in Genua oder Lugano abzubrechen. Der Pilot startete um 08:46 Uhr mit der in Rom Urbe und kam um 09:35 Uhr in Genua an. Dort betankte er das Flugzeug mit 70 Litern Flugbenzin (Aviation Gasoline AVGAS), womit gemäss seiner Beladungsberechnung das maximal zulässige Abfluggewicht von 758 kg erreicht wurde. Der Pilot gab an, er habe in Genua erneut die Wettervorhersagen auf der Strecke und an der Destination angesehen, die er weiterhin als mittelmässig beurteilte. Der nachfolgende Start in Genua erfolgte um 13:02 Uhr. Der Flug nach Lugano, das um 14:22 Uhr erreicht wurde, verlief ereignislos. Der Pilot sagte nach dem Flug, dass er sich in Lugano bezüglich des vorherrschenden Wetters am Alpenhauptkamm primär anhand von Webcam-Bildern informiert habe. Der Pilot schätzte die Wetterbedingungen in der Umgebung von Airolo (TI) und Andermatt (UR) anhand dieser Bilder als deutlich besser als erwartet ein und entschied sich, den Flug nach Buttwil fortzusetzen. Flugverlauf Um 15:08 Uhr startete die mit einer geschätzten verbleibenden Höchstflugdauer (endurance) von rund 2 h 30 min in Lugano und flog anschliessend entlang des Valle Leventina in Richtung Gotthardpass. Gemäss Aussage des Piloten lag in der Gegend von Biasca (TI) die Basis der geschlossenen Wolkendecke auf rund ft über dem mittleren Meeresspiegel (Above Mean Sea Level AMSL) und die Sichtverhältnisse oberhalb von rund 8000 ft AMSL waren reduziert. Zwischen dem Flugplatz Ambri (LSPM) und der Ortschaft Airolo flog der Pilot drei Kreise, dies mit einer Sinkrate von bis zu 3000 ft/min und einer Geschwindigkeit gegenüber dem Boden (Ground Speed GS), die zwischen 57 und 118 kt stark variierte; das Flugzeug sank dabei von rund 7300 ft auf 5900 ft AMSL ab. Um 15:39 Uhr überflog die Airolo auf einer Höhe von 5700 ft AMSL. Der Pilot beurteilte die Wetterverhältnisse über dem Gotthard, dessen Passhöhe auf 2106 m/m (6909 ft AMSL) liegt, als zu kritisch für einen Überflug und entschied sich spontan für einen Weiterflug in Richtung Nufenenpass. Am westlichen Ende des Val Bedretto habe er zu diesem Zeitpunkt sonnige Wetterverhältnisse gesichtet. Eingangs des Bedrettotals sank der Pilot bis auf 5475 ft AMSL ab und flog anschliessend im kontinuierlichen Steigflug dem Tal entlang in Richtung 2 Die F152 ist eine in Lizenz in Frankreich hergestellte Cessna C152. Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle Seite 2 von 5
3 Nufenenpass. Der Steigflug erfolgte mit einer durchschnittlichen Steigrate von rund 325 ft/min bei einer GS von 94 kt. Die Höhe der Wolkenbasis schätzte der Pilot anfänglich weiterhin auf ft AMSL, später sinkend auf 9000 ft AMSL. Beim Erreichen des Talendes um 15:45 Uhr betrug die Flughöhe rund 7000 ft AMSL; die befand sich damit mehr als 1000 ft unterhalb der Nufenenpasshöhe, die auf 2478 m/m (8130 ft AMSL) liegt. Der Pilot flog eine Umkehrkurve nach links, bei der die geringste Höhe über Grund rund 60 m betrug (vgl. Abbildung 1, Punkt ). Anschliessend habe er im Bedrettotal im Steigflug einige Kreise fliegen wollen, um die nötige Höhe zur Überquerung des Nufenenpasses zu erreichen und den Flug in Richtung des Wallis fortzusetzen. Südwestlich von Bedretto (TI) flog die in der Folge während rund sieben Minuten mehrere, zuerst bis auf eine Höhe von 7500 ft AMSL steigende, dann kontinuierlich sinkende Kurven nach links und rechts (vgl. Abbildung 1, Punkt ). Die GS variierte dabei zwischen 57 und 101 kt. Der Pilot gab an, die Wolkenbasis sei in dieser Phase stetig weiter abgesunken. Er habe beabsichtigt, unterhalb der Wolkenbasis zurück nach Ambri (LSPM) zu fliegen und dort zu landen. Die Landeklappen habe er in die Position 10 gebracht. 2 km Abbildung 1: Flugwegaufzeichnung der während der letzten 15 Minuten vor dem Aufprall im Gelände: Überflug Bedretto (TI), 15:42 Uhr, 1870 m/m; Umkehrkurve unterhalb Nufenenpass, 15:45 Uhr, 2087 m/m; Beginn der Kurven im Bedrettotal, 15:48 Uhr, 2141 m/m; letzte Umkehrkurve in Instrumentenwetterbedingungen, 15:55 Uhr, 1638 m/m; Aufprall im Gelände bei Paltano (TI), 15:57 Uhr, 1874 m/m. Quelle der Basiskarte: Bundesamt für Landestopografie. Um 15:55 Uhr, auf einer Flughöhe von rund 5600 ft AMSL und etwa 140 m über Grund, verlor der Pilot in Richtung Airolo fliegend die Sicht zum Boden und zum umliegenden Gelände und flog in Instrumenten-Wetterbedingungen (Instrument Meteorological Conditions IMC) ein. Er leitete wenige Sekunden später eine Umkehrkurve nach links ein. In dieser 180-Grad-Kurve mit einem Kurvenradius von etwas mehr als 100 m betrug die mittlere GS der knapp 80 kt. Das Flugzeug überflog dabei zwei Hochspannungsleitungen mit einer Überhöhung von rund 30 m (vgl. Abbildung 1, Punkt ). Kurz darauf gewann der Pilot in westlicher Richtung fliegend wieder Sicht zum Boden. Gemäss seiner Aussage sei die verfügbare Motorleistung zu diesem Zeitpunkt deutlich reduziert gewesen, nach eigener Einschätzung wegen der geringen Luftdichte. In der Folge flog die im Steigflug mit dem Gashebel (throttle) in der Stellung maximaler Leistung, der Gemischregelung (mixture) in der Position full rich sowie ausgeschalteter Vergaservorwärmung (carburettor heat) talaufwärts in ansteigendes Gelände. In dieser Phase betrug die durchschnittliche Steigrate 480 ft/min; die GS nahm von anfänglich 97 kt stetig bis auf knapp 60 kt ab. Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle Seite 3 von 5
4 Bei All Acqua (TI) überflog die eine Hochspannungsleitung mit einer Überhöhung von etwa 50 m. Kurz vor Paltano (TI) unterflog der Pilot eine weitere Hochspannungsleitung. Um 15:57 Uhr prallte das Flugzeug bei Paltano auf dem geneigten Schneefeld eines Lawinenkegels auf, überschlug sich über den Bug und blieb auf dem Rücken liegen (vgl. Abbildung 2). Der Pilot blieb unverletzt, der Passagier erlitt leichte Verletzungen. Das Flugzeug wurde beim Aufprall im Gelände schwer beschädigt. Abbildung 2: Endlage der, gelb gekennzeichnet die Aufprallspuren der vorderen Rumpfpartie; Bild aufgenommen drei Stunden nach dem Unfall in westlicher Blickrichtung zum Nufenenpass. Unmittelbar vor dem Aufprall setzte der Pilot eine Notfallmeldung (Mayday) auf der Frequenz der Fluginformationszentrale (Flight Information Center FIC) Zurich ab, die vom Flugverkehrsleiter empfangen wurde. Es war dies sein erster Funkkontakt mit der FIC Zurich. In der Folge wurde die Rettung der beiden Personen ohne Verzögerung eingeleitet. Der Notsender (Emergency Locator Transmitter ELT) löste beim Aufprall automatisch aus. Der Luftfilter des Motors im vorderen Rumpfbereich wurde drei Stunden nach dem Unfall noch stark vereist vorgefunden. Meteorologische Angaben In der Flugwetterübersicht der Schweiz, herausgegeben von MeteoSchweiz am 13. Mai 2018 um 13:00 Uhr, wurde davor gewarnt, dass im Zeitraum von 14 bis 18 Uhr die Alpenübergänge aus Süden meist in Wolken seien und über dem Alpenhauptkamm mässiger Südwestwind mit Turbulenzen unter Flugfläche 140 herrsche. Die Streckenwettervorhersage (General Aviation Forecast GAFOR) prognostizierte für die Alpenübergänge beim Gotthard- resp. Grimselpass für den gesamten Nachmittag des 13. Mai 2018 Wetterbedingungen, gemäss denen ein Sichtflug nicht möglich war ("X-Ray: Geschlossen"). Verfahrensvorgaben Gemäss Luftfahrzeugflughandbuch (Aircraft Flight Manual AFM) soll bei unbeabsichtigtem Einfliegen in eine Vereisungszone, was einen Drehzahlabfall aufgrund eines Eisansatzes im Vergaser oder am Luftansaugfilter zur Folge haben kann, die Vergaservorwärmung (carburettor heat) aktiviert werden. Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle Seite 4 von 5
5 Analyse und Schlussfolgerungen Der Pilot konsultierte vor dem Abflug in Lugano einzig verschiedene Webcam-Ansichten im Internet, anhand denen er die aktuellen Wetterverhältnisse auf der Flugroute nach Buttwil beurteilte. Gemäss den Webcam-Bildern, welche die meteorologischen Bedingungen nur sehr lokal und zeitlich begrenzt wiedergaben, erschien ihm ein Überflug des Gotthardpasses möglich. Diese zu optimistische Einschätzung stand in Widerspruch zur Flugwetterübersicht der Schweiz und dem GAFOR, gemäss denen die Alpenübergänge von Süden in Wolken waren und deshalb deren Überflug nach Sichtwetterbedingungen (Visual Meteorological Conditions VMC) nicht möglich war. Daraus lässt sich schliessen, dass sich der Pilot der aktuellen Wetterlage nicht ausreichend bewusst war. Während des Fluges sank die in der Region von Ambri in kurzer Zeit von 7300 ft AMSL auf 5900 ft AMSL ab, was angesichts des geplanten Überfluges des Gotthardpasses unlogisch erscheint. Es ist naheliegend, dass der Pilot den Sinkflug einleitete, weil die Wetterbedingungen eine Fortführung des Fluges unter VMC auf der ursprünglichen Höhe nicht mehr erlaubten. Die überflog die Ortschaft Airolo in einer Höhe, die rund 1300 ft unterhalb der Gotthardpasshöhe lag. Zu diesem Zeitpunkt muss die Wolkenbasis deutlich unterhalb der Gotthardpasshöhe, schätzungsweise in einer Höhe von 6000 ft AMSL, gelegen und sich der Pass vollständig in Wolken befunden haben. In der Folge entschied sich der Pilot spontan, weiter in Richtung Nufenenpass zu fliegen, ohne auf eine entsprechende Flugplanung zurückgreifen zu können. Beim Einflug ins Bedrettotal auf 5475 ft AMSL war für den Piloten die Nufenenpasshöhe, die von den Südwestausläufern des Pizzo Rotondo verdeckt wurde, nicht sichtbar. Das Tal war nur bis zu dessen Ende bei Paltano einsehbar, das offenbar, möglicherweise aufgrund eines Leeeffektes, noch sonnenbeschienen war. Dies kann beim Piloten den Anschein erweckt haben, dass sich die Wetterbedingungen beim Nufenenpass verbessern würden. Für die rund 8 NM weite Strecke zum Nufenenpass wäre allerdings eine kontinuierliche Steigleistung von mindestens 600 ft/min erforderlich gewesen, um den Pass in ausreichenden Flughöhe überfliegen zu können. Dies überschreitet die Steigleistung einer F152 bei den gegebenen Bedingungen um das Zweifache. Diese Tatsache zeigt, dass der Pilot die im Alpenflug notwendige Flugtaktik mit Schlüsselpunkten, die zu jedem Zeitpunkt eine sichere Umkehr ermöglicht, nicht befolgte und zeugt von einer fehlenden Gesamtübersicht (situational awareness) bzw. einer mangelhaften Ausbildung im Gebirgsflug. Die Umkehrkurve im Talende unterhalb des Nufenenpasses erfolgte auf geringer Höhe über Grund und war deshalb risikoreich. Der anschliessende Kurvenflug über dem Bedrettotal bei schlechter werdenden Wetterbedingungen deutet darauf hin, dass der Piloten keinen konkreten Alternativplan verfolgte wie beispielsweise eine Durchführung einer Sicherheitslandung im etwas weniger geneigten, oberen Bedrettotal. Dies weist erneut auf eine geringe situational awareness des Piloten hin. Spätestens mit dem Einflug in IMC ging der Pilot, der über keine Instrumentenflugerfahrung verfügte, ein ausgesprochen hohes Risiko ein. Die Umkehrkurve in IMC führte nur zufälligerweise nicht zu einem Kontrollverlust oder zu einer Kollision mit dem Gelände. Der nachfolgende Steigflug talaufwärts mit maximal verfügbarer Motorleistung und stetig abnehmender Fluggeschwindigkeit reichte zufälligerweise bis nach Paltano, wo das Gelände etwas weniger geneigt ist. Der Aufprall auf dem Boden, der zusätzlich durch den Schneelawinenkegel gedämpft wurde, wurde so für den Piloten und den Passagier überlebbar. Mit Blick auf diese Ergebnisse kommt die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle zum Schluss, dass bezüglich des vorliegend untersuchten schweren Vorfalls keine weiteren Ergebnisse zu erwarten sind, die für die Verhütung eines solchen Zwischenfalls notwendig wären. Deshalb verzichtet die SUST gestützt auf Art. 46 VSZV auf weitere Untersuchungshandlungen und schliesst die Untersuchung mit dem vorliegenden summarischen Bericht ab. Bern, 24. Juli 2018 Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle Seite 5 von 5
Rolladen-Schneider Flugzeugbau GmbH, LS 6-c18
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety Investigation Board STSB Summarischer
4. März 2018, ca. 15 Uhr Alle Angaben in diesem Bericht in Lokalzeit
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Airprox. Anflugleitstelle West des Flughafens Zürich Luftraum. 3 NM horizontal oder 1000 ft vertikal der Klasse C Airprox-Kategorie
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Schlussbericht Nr der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety Investigation Board STSB Schlussbericht
Fluggefährdende Wetterphänomene für die VFR Fliegerei
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz Fluggefährdende Wetterphänomene für die VFR Fliegerei Fluggefährdende Wetterphänomene für Flüge unter
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Swiss Global Air Lines AG, Malzgasse 15, 4052 Basel Eigentümer
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Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation Nr. 1642 Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen über den Unfall des Flugzeuges Bücker Bü 131 (Doppeldecker), HB-UVF vom 9.
Luftfahrzeug Bombardier CL-600-2D24 (CRJ 900) D-ACNP Eurowings GmbH, Grossenbaumerweg 6, D Düsseldorf Deutschland
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Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Schlussbericht der Eidgenössischen Flugunfallkommission
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation Nr. 1677 Schlussbericht der Eidgenössischen Flugunfallkommission über den Unfall des Flugzeugs, HB-DHR vom 2. April 1997, Aletschgletscher
Summarischer Bericht. Ereignis: Kollision einer Lokomotive mit abgestellten Reisezugwagen
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Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Schlussbericht Nr der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST
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Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Bereich Aviatik. Höhe
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Bereich Aviatik Summarischer Bericht Bezüglich des vorliegenden Unfalls oder schweren Vorfalls wurde eine summarische Untersuchung gemäss Art. 45 der
Zwischenbericht. Identifikation. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. Datum: 15. März nahe Mainz-Finthen. 2. Flugzeug
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Zwischenbericht Identifikation Art des Ereignisses: Schwere Störung Datum: 15. März 2011 Ort: Luftfahrzeuge: Hersteller / Muster: Personenschaden: Sachschaden: Drittschaden:
Platzverkehrsleitstelle Bern Luftraum
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Summarischer Bericht Bezüglich des vorliegenden Unfalls oder schweren Vorfalls wurde eine summarische Untersuchung gemäss Art. 45 der Verordnung über
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
AOPA Flight Safety Seminar. Analyse Flugunfälle I
AOPA Flight Safety Seminar Analyse Flugunfälle I 16. Februar 2013 Refresher, Seminare und Vorträge mögen noch so gut sein......sie sind kein Ersatz für Flugtraining und Praxis. Das gilt insbesondere bezüglich
Die deutsche Fassung dieses Berichts ist das Original und daher massgebend.
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Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Untersuchungsbericht. Sachverhalt. Flugsicherheit. Geschrieben 22. Mär :08 Uhr
Flugsicherheit Mid Air-Kollision bei Dornum: Cessna 172 und 208 setzen Flug fort :: Flugsi Flugsicherheit: Mid Air-Kollision bei Dornum: Cessna 172 und 208 setzen Flug fort Geschrieben 22. Mär 2015-13:08
Schlussbericht Nr der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety Investigation Board STSB Schlussbericht
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Schlussbericht der Eidgenössischen Flugunfallkommission
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation Nr. 1770 Schlussbericht der Eidgenössischen Flugunfallkommission über den Unfall des Flugzeuges Piper PA28-180, HB-OQP vom 27. April 2000
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Bereich Aviatik. 4 NM südwestlich des Flughafens Zürich (LSZH)
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Bereich Aviatik Summarischer Bericht Bezüglich des vorliegenden Unfalls oder schweren Vorfalls wurde eine summarische Untersuchung gemäss Art. 45 der
Schlussbericht Nr des Büros für Flugunfalluntersuchungen
Büro für Flugunfalluntersuchungen BFU Bureau d enquête sur les accidents d aviation BEAA Ufficio d inchiesta sugli infortuni aeronautici UIIA Uffizi d'inquisiziun per accidents d'aviatica UIAA Aircraft
Bereich Aviatik. ATPL(A) nach EASA, ausgestellt durch das BAZL Flugstunden insgesamt 9423 h während der letzten 90 Tage 127 h
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Bereich Aviatik Summarischer Bericht Bezüglich des vorliegenden schweren Vorfalls wurde eine summarische Untersuchung gemäss Art. 45 der Verordnung über
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation Nr. 1647 Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen über den Unfall des Helikopters Agusta Bell AB 47G-3B-1, HB-XIH vom 29. Juli
Swiss Global Air Lines AG, Malzgasse 15, 4052 Basel Eigentümer
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety Investigation Board STSB Summarischer
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Schlussbericht Nr der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety Investigation Board STSB Bereich
Summarischer Bericht gemäss Art. 21 VFU
Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Bereich Aviatik Summarischer Bericht gemäss Art. 21 VFU Dieser Bericht wurde ausschliesslich zum Zwecke der Information erstellt. Es wurde keine Untersuchung
Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation Nr. 1644 Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen über den Unfall des Flugzeuges Dornier DO-328, HB-AEG, vom 30. April 1996
Schlussbericht Nr des Büros für Flugunfalluntersuchungen
Büro für Flugunfalluntersuchungen BFU Bureau d enquête sur les accidents d aviation BEAA Ufficio d inchiesta sugli infortuni aeronautici UIIA Uffizi d'investigaziun per accidents d'aviatica UIAA Aircraft
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Vereinfachter Untersuchungsbericht Flugunfall mit dem Motorsegler Type Dimona HK36R am 3. Juni 2000 im Gemeindegebiet von Pfunds, Tirol
GZ. 85.005/2-FUS/2001 Vereinfachter Untersuchungsbericht Flugunfall mit dem Motorsegler Type Dimona HK36R am 3. Juni 2000 im Gemeindegebiet von Pfunds, Tirol Die Untersuchung erfolgte in Übereinstimmung
Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation Nr. 1752 Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen über den Unfall des Motorseglers ASH 26 E, D-KAWM vom 20. August 2000 Alp
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Schlussbericht Nr des Büros für Flugunfalluntersuchungen
Büro für Flugunfalluntersuchungen BFU Bureau d enquête sur les accidents d aviation BEAA Ufficio d inchiesta sugli infortuni aeronautici UIIA Uffizi d'inquisiziun per accidents d'aviatica UIAA Aircraft
Bereich Aviatik. ATPL(A) nach EASA, ausgestellt durch das BAZL Flugstunden insgesamt 3777 h während der letzten 90 Tage 160:37 h
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Bereich Aviatik Summarischer Bericht Bezüglich des vorliegenden schweren Vorfalls wurde eine summarische Untersuchung gemäss Art. 45 der Verordnung über
Summarischer Bericht. Ereignis
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety Investigation Board STSB Summarischer
UNTERSUCHUNGSBERICHT. FLUGUNFALL mit dem Motorflugzeug Beech Bonanza B 36TC. am um ca. 13:11 Uhr UTC am Flugplatz St.
UNTERSUCHUNGSBERICHT FLUGUNFALL mit dem Motorflugzeug Beech Bonanza B 36TC am 16.10.2016 um ca. 13:11 Uhr UTC am Flugplatz St. Johann/Tirol GZ. BMVIT-85.242/0002/IV/SUB/ZLF/2017 Sicherheitsuntersuchungsstelle
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation Nr. 1741 Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen über den Unfall der Segelflugzeuge Rolladen-Schneider OHG LS7-WL, HB-3065
Schlussbericht Nr des Büros für Flugunfalluntersuchungen
Büro für Flugunfalluntersuchungen BFU Bureau d enquête sur les accidents d aviation BEAA Ufficio d inchiesta sugli infortuni aeronautici UIIA Uffizi d'inquisiziun per accidents d'aviatica UIAA Aircraft
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Verordnung über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge
Verordnung über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VVR) Änderung vom 25. Oktober 2006 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation verordnet: I Die Verordnung vom 4.
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Schlussbericht Nr der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST. über den schweren Vorfall (Kollision) zwischen
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety Investigation Board STSB Schlussbericht
Schlussbericht Nr der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety Investigation Board STSB Schlussbericht
British Airways PLC, Harmondsworth, Vereinigtes Königreich Eigentümer
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety Investigation Board STSB Summarischer
UNTERSUCHUNGSBERICHT. FLUGUNFALL MIT DEM Motorflugzeug der Type PA 28 Archer III
UNTERSUCHUNGSBERICHT FLUGUNFALL MIT DEM Motorflugzeug der Type PA 28 Archer III am 14. Dezember 2014 um ca. 13:55 Uhr UTC am Flugplatz Zell am See, Salzburg GZ. BMVIT-85.219/0002-IV/BAV/UUB/LF/2015 ÜBERSICHT
Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation Nr. 1808 Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen über den Unfall des Segelflugzeuges Schleicher Ka-8B, vom 18. Mai 2003 Gudo
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 56. JAHRGANG LANGEN, 17. JULI 2008 NfL I 169 / 08 Bekanntmachung über die Festlegung von Verfahren bei Ausfall der Funkverbindung Büro der Nachrichten für Luftfahrer DQS-zertifiziert
Eisenbahn. SBB Cargo AG (SBB-C), Olten. SBB AG, Infrastruktur (SBB-I), Bern Carlo Vanoli AG (CVT), Thalwil
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Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Schlussbericht Nr des Büros für Flugunfalluntersuchungen
Büro für Flugunfalluntersuchungen BFU Bureau d enquête sur les accidents d aviation BEAA Ufficio d inchiesta sugli infortuni aeronautici UIIA Uffizi d'inquisiziun per accidents d'aviatica UIAA Aircraft
UNTERSUCHUNGSBERICHT. FLUGUNFALL MIT DEM Motorflugzeug Type PA am 19. September 2014 um ca. 16:13 Uhr UTC am Flugplatz Friesach/Hirt, Kärnten
UNTERSUCHUNGSBERICHT FLUGUNFALL MIT DEM Motorflugzeug Type PA 28-181 am 19. September 2014 um ca. 16:13 Uhr UTC am Flugplatz Friesach/Hirt, Kärnten GZ. BMVIT-85.217/0001-IV/BAV/UUB/LF/2015 ÜBERSICHT Seite
Luftfahrzeugführer tödlich verletzt
Zwischenbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 5. August 2012 Ort: Luftfahrzeug: Hersteller / Muster: Personenschaden: Sachschaden: Drittschaden: Informationsquelle: Reifferscheid (Eifel)
Vereinfachter Untersuchungsbericht Flugunfall mit dem Motorflugzeug Type Cessna FR 172 G am 1. Juli 2001 am Ritterkopf, Gemeinde Rauris Salzburg
GZ. 85.021/9-FUS/02 Vereinfachter Untersuchungsbericht Flugunfall mit dem Motorflugzeug Type Cessna FR 172 G am 1. Juli 2001 am Ritterkopf, Gemeinde Rauris Salzburg Die Untersuchung erfolgte in Übereinstimmung
Untersuchungsbericht. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. Identifikation. Sachverhalt. 3X010-0/06 August 2006
Bundesstelle für Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. 3X010-0/06 August 2006 Identifikation Art des
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Bereich Aviatik. APTL(A) nach EASA ausgestellt durch das CAA (UK) Flugstunden insgesamt 4270 h während der letzten 90 Tage 184:36 h
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Bereich Aviatik Summarischer Bericht Bezüglich des vorliegenden Unfalls oder schweren Vorfalls wurde eine summarische Untersuchung gemäss Art. 45 der
Flugplatz Bohmte-Bad Essen BFU 3X August 2013
Teil 2 : Zwischenberichte Zwischenbericht Art des Ereignisses: Unfall Datum: 4. Mai 2013 Ort: Luftfahrzeug: Hersteller / Muster: Personenschaden: Sachschaden: Drittschaden: Informationsquelle: Aktenzeichen:
Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation Nr. 1651 Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen über den Unfall des Segelflugzeuges Pilatus B4, HB-1319 vom 27. Juni 1997
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Der vorliegende Jahressicherheitsbericht enthält Statistiken zur Sicherheit der Luftfahrt in Europa und der restlichen Welt
JAHRESSICHERHEITSBERICHT 13 Zusammenfassung Der vorliegende Jahressicherheitsbericht enthält Statistiken zur Sicherheit der Luftfahrt in Europa und der restlichen Welt Die Daten in diesem Bericht stammen
Lufträume (und SERA) 2015
1/5 - vereinsinterne Informationsschrift KVFL Marburg - EDFN Lufträume (und SERA) 2015 auch unter http://flugplatz-marburg.de/ Downloadbereich Flugbetrieb ohne Unterkategorie W. Bräutigam Stand 2015-09-25
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation Nr. 1721 Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen über den Unfall des Flugzeuges Reims Aviation F152, HB-CGT vom 26. Februar
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Schlussbericht Nr der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety Investigation Board STSB Schlussbericht
2, A (0) DW , +43(0) DW
GZ. 85.029/11-FUS/01 Vereinfachter Untersuchungsbericht Flugunfall mit dem Motorsegler Type L 13 SL Vivat am 26. August 2001 in Mitterbach, Gemeinde Rachau, Bezirk Knittelfeld Steiermark Die Untersuchung
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 1. März 2011 Ort: Luftfahrzeug: Hersteller / Muster: Personenschaden: Sachschaden: Drittschaden:
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Schlussbericht Nr der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety Investigation Board STSB Schlussbericht
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Das Titelbild zeigt die Flugwegaufzeichnung. Oberhalb der Hügelkette flog das Segelflugzeug mehrere Kreise.
Flugsicherheit Thermikflug: Segelpilot verunglückte im Wald bei EDPU :: Flugsicherheit :: Flugsicherheit: Thermikflug: Segelpilot verunglückte im Wald bei EDPU Geschrieben 29. Apr 2018-15:41 Uhr Der Pilot
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST
Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und
Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr Energie und Kommunikation Nr. 1831 Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen über den Unfall des Luftfahrzeuges Cessna RA F 150M, vom 8. August 2003 in
Untersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Verfügung betreffend Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2016
Verfügung betreffend Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2016 vom 22. Februar 2016 Verfügende Behörde: Gegenstand: Rechtliche Grundlage: Inhalt der Verfügung: Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern