Bereich Aviatik. 4 NM südwestlich des Flughafens Zürich (LSZH)
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- Alfred Baumhauer
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1 Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Bereich Aviatik Summarischer Bericht Bezüglich des vorliegenden Unfalls oder schweren Vorfalls wurde eine summarische Untersuchung gemäss Art. 45 der Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen (VSZV) durchgeführt. Dieser Bericht wurde mit dem Ziel erstellt, dass aus dem vorliegenden Zwischenfall etwas gelernt werden kann. Ort des schweren Vorfalls (Airprox) Datum und Zeit 4 NM südwestlich des Flughafens Zürich (LSZH) 12. Juli 2016, 10:35 UTC Koordinaten / Höhe rund 6200 ft über Meer Flugsicherungsstelle Luftraum Geringster Abstand der beiden Luftfahrzeuge Vorgeschriebene Mindeststaffelung Airprox-Kategorie Klasse C 2.9 NM horizontal, 550 ft vertikal 3 NM horizontal oder 1000 ft vertikal ICAO Kategorie B Luftfahrzeug 1 Avro 146-RJ100 HB-IYV Haupthalter Haupteigentümer Swiss Global Air Lines AG, Malzgasse 15, 4052 Basel Triangle Regional Aircraft Leasing Limited, 1 Bishop Square, St Albans Road West, AL10 9NE Hatfield Hertfordshire, UK Betriebsart Linienflug Flugregeln Instrumentenflugregeln (instrument flight rules IFR) Flugphase Start und Steigflug Abflugort Zürich (LSZH) Bestimmungsort Budapest (LHBP) Besatzungsmitglieder Cockpit: 2, Kabine: 2 Anzahl Passagiere 86 Kommandant Schweizer Staatsangehöriger, Jahrgang 1985 Verkehrspilotenlizenz für Flugzeuge (airline transport pilot licence aeroplane ATPL(A)) nach EASA, ausgestellt durch das BAZL Flugstunden insgesamt 3945 h während der letzten 90 Tage 146:40h mit dem Vorfallmuster 3782 h während der letzten 90 Tage 146:40h Copilot Deutscher Staatsangehöriger, Jahrgang 1992 Berufspilotenlizenz für Flugzeuge (commercial pilot licence aeroplane CPL(A)) nach der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency EASA), ausgestellt durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Flugstunden insgesamt 714:17 h während der letzten 90 Tage 129:05 h mit dem Vorfallmuster 392:52 h während der letzten 90 Tage 129:05 h Aéropôle 1, 1530 Payerne Tel , Fax info@sust.admin.ch
2 Luftfahrzeug 2 Airbus A HB-IOH Haupthalter Haupteigentümer Betriebsart Flugregeln Flugphase Abflugort Bestimmungsort Swiss International Air Lines Ltd., 4002 Basel Swiss International Air Lines Ltd., 4002 Basel Linienflug Instrumentenflugregeln (instrument flight rules IFR) Start und Steigflug Zürich (LSZH) Valencia (LEVC) Besatzungsmitglieder Cockpit: 2, Kabine: 6 Anzahl Passagiere 210 Kommandant Schweizer Staatsangehöriger, Jahrgang 1962 Verkehrspilotenlizenz für Flugzeuge (airline transport pilot licence aeroplane ATPL(A)) nach der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency EASA), ausgestellt durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Flugstunden insgesamt h während der letzten 90 Tage 66 h mit dem Vorfallmuster 3604 h während der letzten 90 Tage 66 h Copilot Schweizer Staatsangehöriger, Jahrgang 1988 ATPL(A), ausgestellt durch das BAZL Flugstunden insgesamt 2150 h während der letzten 90 Tage 240 h mit dem Vorfallmuster 2020 h während der letzten 90 Tage 240 h Verlauf des schweren Vorfalls Am 12. Juli 2016 um 10:29:39 UTC startete ein Avro 146-RJ100 ( Jumbolino ) mit dem Funkrufzeichen SWR 203L auf der Piste 28 des Flughafens Zürich und folgte der Standardinstrumentenabflugroute (standard instrument departure SID) DEGES2W. Rund eine Minute später startete eine Airbus A321 mit dem Funkrufzeichen SWR 212Z auf der Piste 16 und folgte der Standardinstrumentenabflugroute VEBIT 3S (vgl. Abbildung 2). Nach dem Erstaufruf bei der Abflugleitstelle (departure DEP) wurde die Flugbesatzung der SWR 203L vom Flugverkehrsleiter (FVL) um 10:32:11 UTC angewiesen, nach Durchfliegen der Flughöhe von 5000 ft QNH direkt zum Wegpunkt DEGES 1 zu fliegen. In Erwartung, aus dieser Höhe eine Freigabe zu einem Wegpunkt nach links oder einen Steuerkurs (heading HDG) in südwestlicher Richtung zu erhalten, behielt die Flugbesatzung die Geschwindigkeit von 10 kt über der Minimalgeschwindigkeit für den sicheren Start (minimum take-off safety speed V 2) im Anfangssteigflug bei. Der Copilot flog dabei als fliegender Pilot (pilot flying PF) das Flugzeug von Hand, da die Wetterbedingungen etwas unruhig waren. Die Flugführungsanlage (flight guidance system FGS) des Flugzeuges befand sich im Mode LNAV 2. Mit Erreichen der 5000 ft QNH um etwa 10:33:15 UTC gab der PF dem Kommandanten als assistierenden Piloten (pilot monitoring PM) die Anweisung, den Flugweg im flight management system (FMS) mit der Eingabe direct to DEGES zu sequenzieren. Zu diesem Zeitpunkt wurde 1 DEGES liegt rund 27 NM östlich vom Flughafen Zürich und bildet den Endpunkt der Abflugroute. 2 LNAV: lateral navigation Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle Seite 2 von 6
3 die Standlinie von der gegenwärtigen Position der HB-IYV zum Wegpunkt DEGES festgehalten und auf dem Bildschirm für Navigationsdaten (navigation display ND) als weiss gestrichelte Standlinie dargestellt (als grün gestrichelte Standlinie in Abbildung 1 dargestellt). Nach dem Erstaufruf bei der Abflugleitstelle wurde die Flugbesatzung der SWR 212Z um 10:33:28 UTC vom Flugverkehrsleiter DEP angewiesen, auf ein HDG von 260 Grad zu drehen, um einen weiteren Steigflug ohne Unterbruch zu ermöglichen. Nach Durchfliegen der 5000 ft QNH begann der PF der SWR 203L, das Flugzeug für das Einfahren der Landeklappen auf eine Geschwindigkeit von 210 kt zu beschleunigen. In der Folge ordnete er dem PM an, das Verfahren nach dem Start (after take-off items) durchzuführen. Der FVL beobachtete auf seinem Radardisplay, wie SWR 203L nach der Linkskurve einen nördlicheren Kurs als vorgesehen einnahm. Um 10:34:40 UTC wurde durch das bodenseitige Konfliktwarnsystem (short term conflict alert STCA) der Flugsicherung ein Alarm bezüglich der beiden Flugzeuge ausgelöst, worauf der Flugverkehrsleiter DEP unmittelbar die Flugbesatzung der SWR 203L anwies, nach rechts auf ein HDG von 100 Grad zu drehen. Ungefähr zu diesem Zeitpunkt wurde an Bord der beiden Verkehrsflugzeuge vom Verkehrswarn- und Kollisionsverhinderungssystem (traffic alert and collision avoidance system TCAS) ein Verkehrshinweis (traffic advisory TA) betreffend das jeweils andere Flugzeug ausgelöst. Abbildung 1: Radaraufzeichnungen der SWR 203L (braun) und der SWR 212Z (violett) vom Start bis zum Zeitpunkt des STCA (rot) um 10:34:40 UTC mit Angaben zu Geschwindigkeit (G) über Boden in Knoten, Höhen (a) in Hektofuss und Zeit in UTC und der Standlinie in Richtung DEGES (grün gestrichelt), Basiskarte reproduziert mit Bewilligung des Bundesamtes für Landestopografie Swisstopo (JA150149). Die Distanz der beiden Flugzeuge betrug um 10:34:58 UTC, zum Zeitpunkt der geringsten Annäherung, horizontal 2.9 NM und vertikal 550 ft. Beide Flugzeuge setzten den Flug an ihren Bestimmungsort fort. Betriebliche Rahmenbedingungen des Abflugkonzeptes Die Thematik der Standardinstrumentenabflugrouten (standard instrument departure SID) wurde eingehend anlässlich der Fastkollision vom 15. März 2011 auf dem Flughafen Zürich (vgl. Schlussbericht Nr. 2136) sowie des schweren Vorfalls (Airprox) zwischen zwei Verkehrsflugzeugen vom 22. März 2013 (vgl. Schlussbericht Nr. 2216) behandelt, weshalb im vorliegend untersuchten schweren Vorfall diese Aspekte nicht in allen Details neu aufgerollt werden. Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle Seite 3 von 6
4 Die Auslegung der beiden betroffenen Standardinstrumentenabflugrouten nach DEGES bzw. nach VEBIT lässt nach wie vor keine horizontale Staffelung zu, da zwischen den beiden Standlinien (radial R) 234 KLO 3 und R055 WIL der horizontale Abstand unter 1.5 NM liegt (vgl. Abbildung 2). Abbildung 2: Die Standardinstrumentenabflugrouten DEGES 2W bzw. VEBIT 3W von Piste 28 und magenta überlagert die Standardinstrumentenabflugroute VEBIT 3S von Piste 16 sind sogenannte B-RNAV 4 -SID; eine horizontale Staffelung von mindestens 3 NM südwestlich des Funkfeuers Kloten (KLO) ist in dieser Form nicht per se gewährleistet. Wie im vorliegenden Fall verlangt daher die Führung des Abflugverkehrs von den beiden gleichzeitig in Betrieb stehenden Pisten 16 und 28, wie auch von sich folgenden Abflügen der Piste 28, einen regelmässigen Eingriff durch die Flugverkehrsleitung des Abflugsektors DEP. Dieser Eingriff wird üblicherweise ab einer Höhe von 5000 ft QNH mit der Anweisung, direkt zu einem der nachfolgenden Wegpunkte KOLUL oder DEGES zu fliegen, bewerkstelligt. Nicht selten müssen die Flugverkehrsleiter Flugzeuge auch mit Kursanweisungen von der SID wegführen, um eine Staffelungsunterschreitung zu vermeiden. Die Abflüge am Tag des schweren Vorfalls entlang der Standardinstrumentenabflugroute DE- GES 2W nach Osten sind in Abbildung 3 festgehalten. Deutlich zu erkennen ist, wie sich nach der Linkskurve die Flugwege streuen und eine laterale Ausdehnung von bis zu rund 5 NM erreichen. Die nördlichsten Flugwege lagen demnach nördlich von Opfikon und reichten im Süden bis nach Zürich Tiefenbrunnen (vgl. schwarzer Pfeil in Abbildung 3). Vom 1. Januar 2014 bis zum Datum des vorliegend untersuchten Airprox sind allein auf den SID 5 der Piste 28 rund 35 Vorfälle dokumentiert, bei denen die Staffelungsminima unterschritten wurden. Davon waren zu rund 90 Prozent Abflüge entlang der Abflugroute DEGES 2W betroffen; in etwa 20 Prozent der Vorfälle waren Flugzeuge des Musters Avro 146-RJ100 ( Jumbolino ) mit geringer Steigleistung beteiligt. 3 KLO: UKW-Drehfunkfeuer (VHF omnidirectional radio range VOR) Kloten (KLO) bzw. Willisau (WIL) 4 RNAV: area navigation, Flächennavigation, erlaubt eine Flugroute über frei wählbare Wegpunkte, ohne dass festgelegte Funkfeuer am Boden angeflogen werden müssen. RNAV-5 oder basic RNAV (B-RNAV) erfordert eine Positionsbestimmung von ±5 NM in 95 % der Flugzeit. 5 Abflüge in Richtung Osten folgen fast ausschliesslich entlang der Route DEGES 2W, in Richtung Westen entlang der Route VEBIT 3W Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle Seite 4 von 6
5 1 NM Abbildung 3: Darstellung aller Abflüge des 12. Juli 2016, bei denen sich die horizontale Streuung der von Piste 28 der Standardinstrumentenabflugroute DEGES 2W nach Osten folgenden Abflüge über eine laterale Ausdehnung (schwarzer Doppelpfeil) von rund 5 NM erstreckt. Wetter am Ort und zur Zeit der gefährlichen Annäherung Ein Trog erstreckte sich von Island bis zu den Pyrenäen. Die Schweiz befand sich auf dessen Vorderseite im Bereich einer wellenden Kaltfront. Diese reichte von Marokko über Mitteleuropa bis ins Baltikum. Der Flughafen Zürich und seine Umgebung befanden sich im Einflussbereich der Frontalzone. Nach Nordwesten nahm die Niederschlagsaktivität ab. Dichte Cirrus-Bewölkung verdeckte die darunter liegenden Wolken. Die beiden Flugzeuge befanden sich zwischen 5700 und 6300 ft AMSL überwiegend in Wolken. Die Frontalzone war mit konvektiver Bewölkung durchsetzt. Die Sicht konnte kurzzeitig erheblich variieren. Wetter Wolken LSZH Sicht Wind auf 6000 ft Regenschauer mässiger Intensität 1/8 2/8 auf 600 ft AAE 6 3/8 4/8 auf 1800 ft AAE 5/8 7/8 auf 5500 ft AAE in Wolken, variierend 270 Grad, um 15 kt Temperatur/Taupunkt 10 C / 10 C Luftdruck (QNH) Gefahren 1016 hpa keine 6 AAE: above aerodrome elevation, über Flugplatzbezugshöhe Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle Seite 5 von 6
6 Schlussfolgerungen In Erwartung einer verfrühten Linkskurve aus 5000 ft QNH behielt die Flugbesatzung der SWR 203L die Geschwindigkeit im Anfangssteigflug entlang der Standardinstrumentenabflugroute DEGES 2W bei, was einer häufig gelebten Praxis entspricht. Der Anweisung des Flugverkehrsleiters DEP folgend, begann die Flugbesatzung in der Linkskurve nach DEGES gleichzeitig das Flugzeug für das Einfahren der Landeklappen (clean up) auf eine Geschwindigkeit von 210 kt zu beschleunigen. Dies hatte zur Folge, dass der Radius der Linkskurve sich zunehmend vergrösserte und die Flugführungsanlage (flight guidance system FGS) im Mode LNAV ein Anschneiden der Standlinie des im FMS sequenzierten Flugplans von Süden vorgab (vgl. grün gestrichelte Linie in Abbildung 1). Der FVL beobachtete auf seinem Radardisplay, wie SWR 203L nach der Linkskurve einen nördlicheren Kurs als vorgesehen einnahm. Dieser Konflikt zur SWR 212Z, die zu diesem Zeitpunkt dem HDG von 260 Grad folgte, löste in der Folge sowohl beim bodenseitigen Konfliktwarnsystem als auch an Bord der beiden Flugzeuge einen entsprechenden Alarm bzw. eine Warnung aus. Mit der unmittelbaren Anweisung an die Flugbesatzung der SWR 203L, sofort auf ein HDG von 100 Grad zu drehen, gelang es dem Flugverkehrsleiter DEP, den sich anbahnenden Konflikt frühzeitig zu entschärfen. Ein Blick auf den schweren Vorfall im Jahr 2013, der betreffend Ort der gefährlichen Annäherung grosse Ähnlichkeit zeigt, lässt erkennen, dass es nur noch ein Frage von Sekunden gewesen sein dürfte, bis an Bord der beiden Verkehrsflugzeuge vom TCAS ein Ausweichbefehl (resolution advisory RA) ausgegeben worden wäre (vgl. Schlussbericht Nr. 2216). Das Durchfliegen mit nachfolgendem Anschneiden der errechneten Standlinie nach DEGES lag im vorliegenden Fall innerhalb der geforderten lateralen Genauigkeit von 5 NM, mit der Luftfahrzeuge der Standardinstrumentenabflugroute DEGES 2W zu folgen haben. Wird die Linkskurve zu Beginn im HDG-Mode geflogen und der Flugplan im FMS erst später zum angewiesenen Wegpunkt sequenziert, lässt sich ein solches Durchfliegen der Standlinie vermeiden. Je nach Wahl des FGS-Mode und der Höhe, aus welcher die Freigabe für die Linkskurve erfolgt bzw. der clean up eingeleitet wird, fällt der Drehradius der Linkskurve in Abhängigkeit der Fluggeschwindigkeit enger oder weiter aus. Dies erklärt denn auch die grosse Streuung der Flugwege über eine laterale Ausdehnung von bis zu rund 5 NM (vgl. Abbildung 3). Da die Standardinstrumentenabflugrouten nach DEGES bzw. nach VEBIT in der gegenwärtigen Auslegung nach wie vor keine horizontale Staffelung des abfliegenden Verkehrs zwischen den beiden Standlinien R234 KLO bzw. R055 WIL erlaubt (vgl. Abbildung 2), erfordert die Führung des Abflugverkehrs von den beiden gleichzeitig in Betrieb stehenden Pisten 16 und 28 wie auch von sich folgenden Abflügen der Piste 28 den regelmässigen Eingriff der Flugverkehrsleitung. Dies absorbiert die Flugverkehrsleiter unnötig und beeinträchtigt damit Sicherheit und Effizienz der Abflüge. Es ist daher nicht weiter erstaunlich, dass die überwiegende Mehrheit aller seit dem 1. Januar 2014 bis zum Datum des vorliegend untersuchten Airprox registrierten Vorfälle hinsichtlich unterschrittener Staffelungsminima die Auslegung der Abflugroute DEGES 2W betreffen. Der vorliegende schwere Vorfall (Airprox) spielte sich unter normalen Betriebsbedingungen ohne irgendwelche Einschränkungen wie beispielsweise die Gegenwart eines Foto- oder Vermessungsfluges in Flugplatznähe ab. Störfaktoren dieser Art oder technische Probleme wie z.b. Funkausfall oder eine blockierte Frequenz würden das Risiko einer Kollision zwischen zwei abfliegenden Flugzeugen aufgrund der ohnehin wenig fehlertoleranten Auslegung der Standardinstrumentenabflugrouten drastisch erhöhen. Dieses systemische Sicherheitsdefizit, das von der SUST bereits mit der Sicherheitsempfehlung Nr. 434 aufgegriffen und im Schlussbericht Nr eingehend adressiert wurde, hat auch im vorliegenden Fall nichts an Aktualität eingebüsst. Payerne, 22. März 2017 Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle Seite 6 von 6
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