Antragstermin: Uhr (MEZ)

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1 Hinweise zur Antragstellung 2019 für Projekte der Leitaktion 1 Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (inkl. Kurzanleitung zu den Online-Formularen) Antragstermin: Uhr (MEZ) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitender Hinweis Antragsverfahren Antragsberechtigung Registrierung Ihrer Einrichtung im Teilnehmerportal Hochladen der Dokumente Förderkriterien Antragstellung Fristen Förderfähige Mobilitäten Fördermittel und Kostenarten Reisekosten Individuelle Unterstützung Organisatorische Unterstützung Unterstützung zur sprachlichen Vorbereitung Unterstützung bei besonderem Bedarf Außergewöhnliche Kosten/Sonderkosten Auswahlverfahren Unsere Website Kurzanleitung zu den Online-Formularen Stand: NA beim BIBB Seite 1 von 20

2 1. Einleitender Hinweis Diese Hinweise zur Antragstellung 2019 fassen die wichtigsten Schritte zur Antragstellung zusammen. Rechtsgültig sind die Dokumente der EU Kommission, wie der Ratsbeschluss, der Europäische Aufruf 2019 und der Programmleitfaden Antragsverfahren 2.1 Antragsberechtigung Im Programm Erasmus+ sind sowohl private als auch öffentliche Einrichtungen antragsberechtigt. Als Ausnahmen sind in der Berufsbildung auch freie Berufe und Betriebe zugelassen, die zwar keine juristische Person sind, aber selbst im Dualen System als Ausbildungsbetrieb fungieren und somit ihre eigenen Auszubildenden oder eigenes Bildungspersonal versenden können. Bitte beachten Sie, dass Einzelpersonen nicht antragsberechtigt sind. 2.2 Registrierung Ihrer Einrichtung im Teilnehmerportal Alle am Programm Erasmus+ teilnehmenden Einrichtungen müssen sich vor der Antragstellung im Teilnehmerportal der Europäischen Union registrieren, um einen Programmteilnehmer-Identifikations-Code (PIC) zu erhalten. Das Teilnehmerportal verwaltet alle Stammdaten der beteiligten Institutionen für die gesamte Dauer des Programms. Der PIC ist ein neunstelliger Code und für die Einreichung des Antrages notwendig. Durch die Eingabe der PIC in den Antrag werden die hinterlegten Stammdaten Ihrer Einrichtung automatisch übernommen. Sie finden eine Anleitung zum Teilnehmerportal auf unserer Website im Menü Antragsverfahren. Folgende Einrichtungen benötigen für die Teilnahme am Programm einen PIC: jede antragstellende Organisation; jeder Partner eines nationalen Konsortiums. Zur Antragstellung muss mindestens eine aufnehmende Einrichtung angegeben sein. Sind zum Zeitpunkt der Antragsstellung weitere Partner noch nicht bekannt, so können im Antrag trotzdem Mobilitäten in Länder ohne Partner angelegt werden. Besitzt Ihre Einrichtung bereits einen PIC, dann benutzen Sie bitte diesen. Prüfen Sie lediglich die Aktualität der gespeicherten Daten, vor allem der Finanzangaben. Falls Ihre Einrichtung keinen PIC hat, führen Sie folgende Schritte durch, um Ihre Einrichtung zu registrieren: 1) Erstellen Sie ein persönliches EU Login-Nutzerkonto (sollten Sie bereits über ein persönliches Nutzerkonto verfügen, dann verwenden Sie dieses bitte). Das EU Login (ehem. ECAS) NA beim BIBB Seite 2 von 20

3 ist der Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission. Er ermöglicht den befugten Nutzern den Zugang zu zahlreichen Diensten der Kommission mit einem einzigen Nutzernamen und Passwort. Die Anleitung zum EU Login finden Sie auf unserer Website im Menü Antragsverfahren. 2) Mit Ihrem EU Login loggen Sie sich in dem Teilnehmerportal ein und registrieren danach Ihre Einrichtung. Für die Registrierung benötigen Sie in der Regel fünf bis zehn Minuten Zeit. Halten Sie bitte die grundlegenden rechtlichen Informationen zu Ihrer Einrichtung bereit (Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister, Angaben zur Steuernummer), so dass Sie die Felder zügig und korrekt ausfüllen können. Am Ende der Registrierung wird Ihnen der PIC für Ihre Einrichtung zugewiesen. Anschließend müssen Sie noch die nachfolgend genannten Dokumente im Teilnehmerportal hochladen. HINWEIS Das EU Login-Nutzerkonto benötigen Sie ebenfalls für die Verwaltung der bewilligten Projekte im Mobility Tool+. Es ist daher unbedingt empfehlenswert, dass alle Personen, die in die Dokumentation oder Verwaltung eines Projekts involviert sind, über ein eigenes EU Login-Nutzerkonto verfügen. 2.3 Hochladen der Dokumente Formblatt Rechtsträger plus Nachweis Mit dem Formblatt Rechtsträger dokumentieren Sie den Rechtsstatus Ihrer Einrichtung; unterschieden wird nach öffentlich-rechtlichen Einrichtungen auf der einen Seite und privatrechtlichen Einrichtungen auf der anderen Seite. Öffentliche Einrichtungen fügen als Nachweis beispielweise eine Bestätigung der übergeordneten Behörde bei, die die Existenz und den juristischen Status der Einrichtung bescheinigt. Öffentliche Schulen verwenden herfür ein Screenshot des Landesbildungsportals bzw. des offiziellen Schulverzeichnisses des Landes im Internet inkl. Angaben zur URL. Auf diesem Screenshot muss der Eintrag der Schule lesbar sein. Privatrechtliche Einrichtungen fügen entsprechend bspw. einen Auszug aus dem Handelsregister, dem Genossenschaftsregister oder dem Vereinsregister bei Formblatt Finanzangaben In diesem Formblatt wird das Konto der antragstellenden Einrichtung angegeben, das für die Zahlung der Finanzhilfe verwendet wird. Öffentliche Schulen, die über kein Konto auf den Namen der Schule verfügen, tragen das Konto der übergeordneten Behörde oder des Schulträgers ein. NA beim BIBB Seite 3 von 20

4 Nachweis der Bonität von privaten Einrichtungen Private Einrichtungen mit einem beantragten Zuschuss von über ,00 EUR laden eine Kopie des offiziellen, extern geprüften Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmeüberschussrechnung) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr hoch. Private Einrichtungen, deren Einnahmen in den letzten 2 Jahren zu mehr als 50% aus öffentlichen Mitteln bestanden und die dies durch eine Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung nachweisen, werden bei der Antragstellung als öffentliche Einrichtungen eingestuft, so dass die finanzielle Bonitätsprüfung entfällt. Sollte eine Niederlassung einer Organisation einen eigenen Antrag (zusätzlich zu einem Antrag der Hauptniederlassung) stellen wollen, so benötigt diese Niederlassung einen eigenen PIC. Der Rechtsstatus wird jedoch anhand der Dokumente der Hauptniederlassung belegt Partner eines nationalen Konsortiums müssen nur das Formblatt Rechtsträger zuzüglich der entsprechenden Nachweise hochladen. 3. Förderkriterien Ein Antrag kann entweder von einer einzelnen deutschen Organisation oder einem Konsortium gestellt werden. Als antragsberechtigte Einrichtungen kommen alle öffentlichen oder privaten Organisationen (oder ihre Niederlassungen) in Betracht, die im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig sind ( Träger beruflicher Aus- und Weiterbildung ) sowie öffentliche oder private Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt tätig sind ( Unternehmen ). Bei der Antragsstellung durch ein Konsortium muss dieses Konsortium aus mindestens drei deutschen Organisationen bestehen. Alle Mitglieder des Konsortiums müssen im Antrag mit einem PIC angegeben sein. In einer schriftlichen Vereinbarung (dem Mandat) werden die Funktion und die Zuständigkeit der einzelnen Konsortialpartner sowie die verwaltungs- und finanztechnischen Regelungen festgelegt. Die signierten und eingescannten Mandate eines jeden Mitglieds des Konsortiums müssen im Antrag als Anlagen hochgeladen werden. Mobilitätskonsortien sollen im Vergleich zu Mobilitätsprojekten einzelner Einrichtungen zum einen das Management der Mobilitätsaktivitäten erleichtern und zum anderen die Qualität der Aktivitäten erhöhen. Die Mitglieder eines Konsortiums können Leistungen im Zusammenhang mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten bündeln und/oder untereinander aufteilen und durch Kooperation, Zusammenarbeit und Synergie-Effekte ihre internationale Ausrichtung stärken. NA beim BIBB Seite 4 von 20

5 Die deutsche Vorlage der Mandate finden Sie auf unserer Website unter Antragsverfahren. HINWEIS Ein Träger beruflicher Aus- und Weiterbildung (bzw. seine Niederlassung) oder ein nationales Mobilitätskonsortium kann nur einen Antrag pro Auswahlrunde stellen. Er kann aber Mitglied oder Koordinator mehrerer nationaler Mobilitätskonsortien sein, die alle gleichzeitig einen Antrag einreichen. Reicht eine Einrichtung mehr als einen Antrag ein, werden damit alle eingereichten Anträge ungültig. Ein Mobilitätsprojekt im Bereich der Berufsbildung kann mit oder ohne die Erasmus+ Mobilitätscharta für die Berufsbildung beantragt werden. Dies hängt davon ab, ob die antragstellende Einrichtung die Erasmus+ Mobilitätscharta für die Berufsbildung im Vorfeld beantragt und verliehen bekommen hat. Während die formalen Förderkriterien in beiden Fällen identisch sind, so unterscheidet sich jedoch die inhaltliche Bewertung der Anträge: Anträge von Einrichtungen mit Erasmus+ Mobilitätscharta für die Berufsbildung werden ohne inhaltliche Prüfung genehmigt, da die Prüfung bereits im Rahmen der Beantragung der Mobilitätscharta selbst stattgefunden hat. 4. Antragstellung Der Antrag wird ausschließlich online eingereicht. Mit dem Antrag müssen folgende Dokumente hochgeladen werden: unterschriebene, eingescannte ehrenwörtliche Erklärung; ausgefüllte, unterschriebene und eingescannte Mandate (falls Sie einen Antrag als Nationales Konsortium einreichen). Einrichtungen, die im Rahmen ihres Mobilitätsprojekts Teilnahmeplätze als Poolplätze für einzelne Lernende anbieten und sich deswegen für eine nationale Kofinanzierung ihres Personalbedarfs durch das BMBF bewerben möchten, laden zusätzlich mit dem Antrag hoch: ausgefülltes Formular auf Antrag einer Nationalen Kofinanzierung. Dieses Formular muss zusätzlich - unterzeichnet und im Original - als Papierversion eingereicht werden (Frist Poststempel). Erläuterungen und Bedingungen zur Kofinanzierung sowie den Antrag finden Sie auf unserer Website unter Pool-Projekte. NA beim BIBB Seite 5 von 20

6 4.1 Fristen Die Antragsfrist endet am 05. Februar 2019, 12:00 Uhr. Ein Projekt kann zwischen dem 01. Juni und dem 31. Dezember 2019 starten und kann eine Laufzeit von 12 bis 24 Monate haben. Im Falle einer zweiten Antragsrunde müssen die Anträge bis zum , 12:00 Uhr eingereicht werden für ein Beginn-Datum zwischen dem 01. Januar 2020 und dem 31. Mai Förderfähige Mobilitäten Sie können jeweils eine oder mehrere der folgenden Mobilitäten beantragen: Mobilität Lernender Förderfähige Teilnehmende: Auszubildende oder Lernende im Bereich der beruflichen Bildung mit Wohnsitz im Land der entsendenden Einrichtung sowie Personen, die Lernende ins Ausland begleiten (Begleitpersonen); ehemalige Auszubildende, die ihren Abschluss an einer berufsbildenden Schule oder in einem Unternehmen erworben haben, der nicht länger als ein Jahr zurückliegt; Personen in formal geordneten Weiterbildungsgängen nach Bundes- oder Landesrecht. Förderfähige Aktivitäten: Mobilität zu Trägern beruflicher Aus- und Weiterbildung bzw. Unternehmen im Ausland für die Dauer von mind. 2 Wochen (10 Arbeitstage) und bis zu 3 Monaten, ohne Reisetage (VET-SHORT). Werden die zwei Wochen (10 Arbeitstage) vor Ort nicht eingehalten, kann dieser Teilnehmende nicht gefördert werden; ErasmusPRO: Langzeitmobilität zu Trägern beruflicher Aus- und Weiterbildung bzw. Unternehmen im Ausland für die Dauer von 3 Monaten und bis zu 12 Monaten, ohne Reisetage (VET-PLONG). Im Rahmen von ErasmusPRO können Sie einen Vorbereitenden Planungsbesuch (VET- PADV) beantragen. Dieser Besuch zwischen den Mitarbeitenden der entsendenden und der aufnehmenden Einrichtung dient dazu, die Kommunikation zu etablieren, die Mobilitäten besser vorzubereiten und eine höhere Qualität der Lernaufenthalte sicherzustellen. Folgende Kriterien müssen für einen Vorbereitenden Planungsbesuch erfüllt sein: - der Mitarbeitende muss in das Projekt involviert sein und in einem Arbeitsverhältnis NA beim BIBB Seite 6 von 20

7 mit der entsenden Einrichtung oder mit einem der Mitglieder des Konsortiums stehen (zum Beispiel Lehrer, Ausbilder, Mobilitätsberater usw.); - max. ein Teilnehmender pro vorbereitendem Planungsbesuch; - max. ein vorbereitender Planungsbesuch pro aufnehmende Einrichtung; - Dauer: max. 3 Tage ohne Reisetage. Der Teilnehmende kann einen Zuschuss zu den Reisekosten und zu der Individuellen Unterstützung beantragen Begleitpersonen Begleitpersonen ermöglichen und gewährleisten ein wirksames Lernen im Rahmen der Mobilitätserfahrung (vgl. Programmleitfaden 2019, S. 337). Lernende im Bereich der beruflichen Bildung mit besonderem Unterstützungsbedarf oder aus benachteiligten Verhältnissen sowie mit geringeren Chancen können von einer Person begleitet werden, die sie während der Mobilitätsphase unterstützt. Das Programm ist durch ein breit angelegtes Verständnis der möglichen Benachteiligungen gekennzeichnet. Folgende Gründe können ggf. eine Begleitperson erforderlich machen: Beeinträchtigungen (d. h. Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen): Menschen mit mentalen (intellektuellen, kognitiven, lernbezogenen), körperlichen, sensorischen oder sonstigen Beeinträchtigungen; Bildungsprobleme: junge Menschen mit Lernschwierigkeiten, frühe Schulabgänger; Erwachsene mit geringer Qualifikation; junge Menschen mit schlechten schulischen Leistungen; wirtschaftliche Hindernisse: Menschen mit niedrigem Lebensstandard, geringem Einkommen, Abhängigkeit von Sozialleistungen oder ohne Wohnsitz, langzeitarbeitslose Jugendliche oder junge Menschen, die über lange Zeiträume in Armut leben, überschuldete Menschen oder Menschen mit sonstigen finanziellen Problemen; kulturelle Unterschiede: Einwanderer oder Flüchtlinge oder Nachkommen von Einwanderer-oder Flüchtlingsfamilien, Angehörige einer nationalen oder ethnischen Minderheit; Menschen, die sprachlich und kulturell nicht integriert sind; Gesundheitsprobleme: Menschen mit chronischen Gesundheitsproblemen, schweren Erkrankungen oder psychischen Problemen; soziale Hindernisse: Menschen, die wegen ihres Geschlechts, Alters, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung, einer Behinderung o. Ä. diskriminiert werden; Menschen mit beschränkten sozialen Fähigkeiten oder mit antisozialem oder gefährlichem Verhalten; Menschen in einer prekären Situation; (ehemalige) Straftäter, (ehemalige) Drogenabhängige oder Alkoholiker; junge und/oder alleinstehende Eltern; Waisen; NA beim BIBB Seite 7 von 20

8 geografische Hindernisse: Bewohner abgelegener oder ländlicher Regionen; Menschen auf kleinen Inseln oder in Randregionen; Menschen aus städtischen Problembezirken; Menschen aus strukturschwachen Gebieten (unzulängliches öffentliches Verkehrswesen, unzureichende Versorgungseinrichtungen). Die Einbeziehung einer Begleitperson sollte im Verhältnis zur Anzahl der beteiligten Lernenden stehen (in der Regel eine Begleitperson für jede Gruppe von Lernenden). Die Dauer des Auslandsaufenthalts der Begleitpersonen muss den Bedürfnissen der Lernenden angemessen sein ein Aufenthalt über die gesamte Dauer einer Aktivität wird gewöhnlich nur dann akzeptiert, wenn die Lernenden minderjährig sind oder sich nicht selbst versorgen können (vgl. Programmleitfaden 2019, S. 291). Begleitpersonen erhalten die Einheitenkosten für Reisekosten und individuelle Unterstützung; für Begleitpersonen erhält die Einrichtung keinen Zuschuss für die Kostenart organisatorische Unterstützung. Der Fördersatz für Begleitpersonen entspricht in der Höhe dem Satz des Bildungspersonals Personalmobilität Förderfähige Teilnehmende: Für die berufliche Bildung zuständiges Personal, das in einer Arbeits- oder Kooperationsbeziehung mit der oder den entsendenden Einrichtung(en) steht sowie Personal, das in die strategische Entwicklung der Einrichtung eingebunden ist. Förderfähige Aktivitäten: Aktivitäten zu Unterrichts-/Ausbildungszwecken (Teaching/training assignments abroad): Lehrkräfte berufsbildender Schulen können an einer berufsbildenden Partnerschule im Ausland unterrichten. Ebenso können Mitarbeitende von Unternehmen Schulungen in einer berufsbildenden Organisation im Ausland durchführen. Diese Aktivität steht auch Fachleuten aus Unternehmen offen, die eingeladen werden, um in den antragstellenden Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu unterrichten/auszubilden. Fort-und Weiterbildung (Staff training abroad): berufliche Weiterbildung von Berufsbildungspersonal durch Job Shadowing/Hospitationen/Praktikum in einem Unternehmen oder in einer sonstigen berufsbildenden Organisation im Ausland. Dauer: mind. 2 aufeinanderfolgende Tage bis 2 Monate (ohne Reisetage). Werden die 2 Tage nicht eingehalten, kann dieser Teilnehmende nicht gefördert werden. NA beim BIBB Seite 8 von 20

9 HINWEIS Es ist möglich, dass ein Teilnehmender mehrere Mobilitäten pro Projekt durchführt. Jedoch darf bei der Zielgruppe der Lernenden die maximale Gesamtaufenthaltsdauer von 12 Monaten nicht überschritten werden; die Dauer der einzelnen Mobilitätsaktivität muss mind. 2 Wochen (10 Arbeitstage ohne Reisetage) betragen. Bei der Zielgruppe des Bildungspersonals darf die maximale Gesamtaufenthaltsdauer von 60 Tagen nicht überschritten werden und der Mindestaufenthalt von 2 aufeinanderfolgenden Tagen pro Mobilität (ohne Reisetage) muss eingehalten werden. 5. Fördermittel und Kostenarten Der finanzielle Zuschuss im Programm Erasmus+ wird in den meisten Kostenarten auf der Grundlage von Einheitenkosten gewährt. 5.1 Reisekosten Die Reisekosten sind Einheitenkosten und werden anhand von Distanzbändern vom Herkunftsort (= Standort der entsendenden Einrichtung) zum Zielort (= Standort der aufnehmenden Einrichtung) gemäß dem Entfernungsrechner der EU-Kommission berechnet. Die Einheitenkosten gelten als Zuschuss für die Hin- und Rückreise vom Herkunfts- zum Zielort und werden mit der Anzahl der Teilnehmenden multipliziert. Reisekosten Distanzband Zuschuss 0-9 km 0, km 20 pro TN km 180 pro TN km 275 pro TN km 360 pro TN km 530 pro TN km 820 pro TN Ab 8000 km 1500 pro TN NA beim BIBB Seite 9 von 20

10 5.2 Individuelle Unterstützung Die Zuschüsse für die Individuelle Unterstützung sind Einheitenkosten. Die Höhe der Beträge richtet sich nach dem Land, in dem die Mobilitätsaktivität stattfindet, nach der Dauer des Aufenthaltes und nach der Zielgruppe. An- und Abreisetage direkt vor bzw. nach der Aktivität oder dem Vorbereitenden Planungsbesuch können für die Berechnung der individuellen Unterstützung berücksichtigt werden, sie zählen jedoch nicht zur Aufenthaltsdauer. Individuelle Unterstützung (in EUR) Lernende Lang- und Kurzmobilität (VET-PLONG+VET-SHORT) Bildungspersonal Staff training abroad (VET-STA), Teaching/Training assignments (VET-TAA) Advance Planning Visit (VET PADV) Zielland Tage 1-14 Tage Tage 1-14 Tage Norwegen, Dänemark, Luxemburg, Vereinigtes Königreich, Island, Schweden, Irland, Finnland, Liechtenstein Niederlande, Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Zypern, Griechenland, Malta, Portugal Slowenien, Estland, Lettland, Kroatien, Slowakei, Tschechische Republik, Litauen, Türkei, Ungarn, Polen, Rumänien, Bulgarien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien Organisatorische Unterstützung Die Zuschüsse für die Organisatorische Unterstützung sind Einheitenkosten. Sie können für Lernende und Bildungspersonal beantragt werden (jedoch nicht für Begleitpersonen und für Vorbereitende Planungsbesuche). Aus dieser Kostenart finanzieren Sie organisatorische und qualitätssichernde Maßnahmen Ihres Projekts, zum Beispiel: administrative Aufgaben zur Vorbereitung der Mobilität; pädagogische und interkulturelle Vorbereitung der Teilnehmenden; sprachliche Vorbereitung der Teilnehmenden; Begleitung und Unterstützung von Teilnehmenden während der Mobilitätsphase; Validierung der Lernergebnisse; Verbreitungsaktivitäten. Organisatorische Unterstützung Anzahl der Teilnehmer Zuschuss Ab NA beim BIBB Seite 10 von 20

11 5.4 Unterstützung zur sprachlichen Vorbereitung Eine sprachliche Vorbereitung kann für Lernende beantragt werden, die zwischen 19 Tagen und 12 Monate im Ausland bleiben (ohne Reisetage). In Abhängigkeit von der jeweiligen Arbeitssprache, die im Ausland gesprochen wird, muss der Antragsteller zwischen der Nutzung der Lernplattform der Europäischen Kommission (OLS Online Linguistic Support), einer finanziellen Unterstützung für Lernmittel oder einem externen Sprachkurs auswählen Online Sprachunterstützung Die Online Sprachunterstützung umfasst zwei Funktionen: Sprachtest: Der Sprachtest dokumentiert vor und nach dem Auslandsaufenthalt die Kenntnisse des Teilnehmenden in der jeweiligen Fremdsprache. Die Auswertung des Tests erfolgt auf Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Der Sprachtest ist vor und nach dem Auslandsaufenthalt verpflichtend. Die OLS-Zugänge für einen Sprachtest können für folgende Sprachen beantragt werden: Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, und Ungarisch. Sprachkurs: Mit einem interaktiven Online Sprachkurs können die ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer während des Auslandspraktikums ihre Fremdsprachkenntnisse verbessern. Das Sprachkursangebot des OLS besteht für 21 Sprachen allerdings mit verschiedenen Niveaustufen: Niveau A1: Bulgarisch, Dänisch, Estnisch, Finnisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Polnisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Ungarisch; Niveau bis A2: Griechisch, Tschechisch; Niveau bis B2: Portugiesisch; Niveau bis C1: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch. Weitere Informationen zu den Sprachtests und Sprachkursen finden Sie direkt auf der Internetseite des Online Linguistic Supports. Ein Handbuch zum Umgang mit dem OLS finden Sie auf unserer Website im Menü Antragsverfahren. NA beim BIBB Seite 11 von 20

12 5.4.2 Finanzielle Unterstützung für Lernmittel oder einen Sprachkurs Alternativ zum OLS kann der Antragsteller für Lernmittel oder einen externen Sprachkurs eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 pro Teilnehmenden und Mobilität für Sprachen beantragen, die vom Online Sprachkurs nicht im gewünschten Niveau abgedeckt werden. 5.5 Unterstützung bei besonderem Bedarf Diese Kosten können - zusätzlichen zu den Reise- und Aufenthaltskosten - beantragt werden, wenn sie unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit Behinderung und deren Begleitpersonen im Zusammenhang stehen. Bis zu 100% der förderfähigen Kosten werden erstattet. Der Antrag auf finanzielle Förderung aufgrund besonderen Bedarfs muss im Antragsformular begründet werden. Diese Unterstützung beinhaltet jene Kosten, die nicht durch die Reise- oder Aufenthaltskosten abgedeckt sind. 5.6 Außergewöhnliche Kosten/Sonderkosten Zu dieser Kostenart gehören drei unterschiedliche Kosten: Kosten für die Bereitstellung von Finanzsicherheiten. Hierunter können bis zu 75% der Kosten einer Bankgarantie erstattet werden, falls die Nationale Agentur eine solche von dem Antragsteller anfordert. Hohe Reisekosten von Teilnehmenden. Hierunter können bis zu 80% von außergewöhnlich hohen Reisekosten finanziert, sofern der Antragsteller nachweisen kann, dass die Standard-Finanzierungsregeln (basierend auf dem Zuschuss pro Einheit für das betreffende Reiseentfernungsband) weniger als 70% der tatsächlichen hohen Reisekosten abdecken. Die Sonderkosten hohe Reisekosten von Teilnehmenden ersetzen in diesem Fall die reguläre Reisekostenpauschale. Zusätzliche Kosten zur Unterstützung der Teilnahme von Lernenden mit geringeren Chancen. Hierunter können bis zu 100% jener Kosten erstattet werden, die zusätzlich zu den Reisekosten und Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und etwaiger Begleitpersonen anfallen. Das Programm Erasmus+ soll Chancengleichheit und Inklusion fördern, indem Teilnehmenden aus benachteiligten Verhältnissen der Zugang zu den bestehenden Angeboten erleichtert wird. Diese Benachteiligungen auf Seiten der Teilnehmenden können dabei in bestimmten mentalen oder körperlichen Beeinträchtigungen bestehen (Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen), jedoch auch in wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen oder geografischen Hindernissen bestehen. Konkret können bspw. Sonderkosten NA beim BIBB Seite 12 von 20

13 geltend gemacht werden im Falle von mitreisenden Kindern von Alleinerziehenden oder im Falle von ggf. zwingend notwendigen Visa-Gebühren oder Führungszeugnissen. (vgl. Programmleitfaden Teil A; Chancengleichheit und Inklusion). 6. Auswahlverfahren Nach erfolgreicher Übermittlung wird Ihr Antrag zuerst nach formalen Kriterien geprüft. Anschließend erfolgt die inhaltliche Bewertung der Mobilitätsprojekte durch Gutachterinnen und Gutachter (mit Ausnahme der Projekte mit Erasmus+ Mobilitätscharta für die Berufsbildung). Die Förderentscheidung erfolgt dann voraussichtlich im Mai Formale Ablehnungsgründe können sein: Die Antragseinreichung erfolgte nach Fristende; Fehlende Ehrenwörtliche Erklärung; Fehlende Mandate bei der Einreichung als nationales Konsortium; Die antragstellende Einrichtung ist nicht antragsberechtigt (z. B. Einzelperson); Die Einrichtung hat mehr als einen Antrag pro Bildungsbereich eingereicht. 7. Unsere Website Auf unserer Website finden Sie alle notwendigen Dokumente und Tools im Menü Antragsverfahren. NA beim BIBB Seite 13 von 20

14 8. Kurzanleitung zu den Online-Formularen In der Antragsrunde 2019 wird es erstmals eine Antragstellung in Form eines Online-Formulars geben. Wenn Sie bereits über ein persönliches EU-Login-Nutzerkonto verfügen, gelangen Sie direkt über den folgenden Link zu den Online-Formularen: Sollten Sie noch nicht über ein persönliches Nutzerkonto verfügen, müssen Sie ein Nutzerkonto im EU-Login einrichten. Über den folgenden Link gelangen Sie zur EU-Login Registrierung: EU Login-Registrierung. 8.1 Auswahl des korrekten Antragformulars Wir empfehlen Ihnen den Einstieg über die Bildungsbereiche: Berufsbildung Für Mobilitätsanträge für Lernende und Bildungspersonal in der Berufsbildung benutzen Sie bitte das Formular VET Learners and Staff Mobility KA102. Sollte Ihre Einrichtung über eine Mobilitätscharta verfügen, so benutzen Sie bitte das Antragsformular mit der Kennung KA116. Erwachsenenbildung Planen Sie einen Antrag für Ihr Bildungspersonal in der Erwachsenenbildung, so benutzen Sie bitte das Antragsformular der Erwachsenenbildung mit der Kennung KA Ausfüllen des Antrages In Ihrem Antrag beschreiben Sie vollständig Ihr Vorhaben. Auf der linken Leiste finden Sie die einzelnen Teilbereiche des Antrags, die Sie ausfüllen müssen. Zu Beginn sind alle Bereiche rot hervorgehoben; sobald alle gekennzeichneten Pflichtfelder ausgefüllt sind, erscheint ein grünes Häkchen. Alle zwei Sekunden werden Ihre Eingaben automatisch gespeichert. NA beim BIBB Seite 14 von 20

15 Auswahl der richtigen Nationalen Agentur Beabsichtigen Sie, den Antrag bei der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung zu stellen, dann wählen Sie bitte das entsprechende Feld aus. Eingabe der beteiligten Einrichtungen Jede Einrichtung (Antragsteller, Konsortialpartner und aufnehmende Einrichtung), die im Antrag angeben wird, muss über eine PIC-Nummer (Programmteilnehmer-Identifikations- Code) verfügen. Geben Sie die PIC Ihrer Einrichtung und der aufnehmenden Einrichtung in die vorgesehenen Felder ein. Die hinterlegten Stammdaten werden automatisch übernommen. Um weitere Pflichtangaben einzugeben, klicken Sie einfach auf den Namen der Einrichtung oder gehen über den Menü-Button auf Organisational Details. Sollten Einrichtungen noch nicht über eine PIC-Nummer verfügen, so müssen diese im Teilnehmerportal registriert werden. Mehr Informationen zum Teilnehmerportal und der PIC finden Sie auf unserer Website. NA beim BIBB Seite 15 von 20

16 8.3 Beantragung der Kosten Folgende Aktivitäten-Arten können Sie beantragen: A1 Kurzzeitmobilitäten von Lernenden in der Berufsbildung, A2 ErasmusPro Langzeitmobilitäten von Lernenden in der Berufsbildung, A3 Vorbereitender Planungsbesuch (kann nur beantragt werden, wenn Lernende für eine ErasmusPro Langzeitmobilität geplant sind), A4 Aktivitäten zu Unterrichts-/Ausbildungszwecken im Ausland (Bildungspersonal) A5 Bildungspersonal: Lernaufenthalte. Zur Beantragung der Aufenthalts- und Reisekosten klicken Sie direkt auf die entsprechende Aktivität. Die Aufenthaltskosten werden pro Ziellandkategorie und als Durchschnittsaufenthalt angegeben. Falls Sie Teilnehmende mit unterschiedlichen Aufenthaltsdauern haben, so beantragen Sie nur den Durchschnitt inkl. der Reisetage. Beispiel: 10 Teilnehmende fahren 14 Tage nach Dänemark und 5 Teilnehmende fahren 21 Tage nach UK. Berechnen Sie die durchschnittliche Aufenthaltsdauer wie folgt: 10 Personen x 14 Tage = 140 Tage 5 Personen x 21 Tage = 105 Tage NA beim BIBB Seite 16 von 20

17 Im Ergebnis fahren 15 Teilnehmende insgesamt 245 Tage; daraus ergibt sich eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Tagen in der Ländergruppe. Beachten Sie bitte, dass Sie eine Dezimalzahl mit einem Punkt (nicht mit einem Kommma) dargestellt werden muss). Reisekosten Die Reisekosten berechnen sich auf der Basis des jeweiligen Distanzbands. Zur Berechnung der Entfernung zwischen Start- und Zielort nutzen Sie bitte den Distanzbandrechner. Begleitpersonen Benötigen Sie Begleitpersonen für Teilnehmende mit einer Behinderung oder für Minderjährige oder Teilnehmende aus benachteiligten Verhältnissen, so wählen Ja aus. Es öffnet sich eine separate Eingabemaske für die Aufenthaltskosten der Begleitpersonen. Die Reisekosten der Begleitpersonen müssen jedoch bei den Reisekosten der Lernenden hinzugefügt werden. NA beim BIBB Seite 17 von 20

18 Zusätzlich erscheint unter der Rubrik Teilnehmer/-innen ein Begründungsfeld für die Notwendigkeit der Begleitpersonen. Dieses müssen Sie unbedingt ausfüllen. Sonderkosten Haben Sie Teilnehmende mit einer Behinderung und rechnen deshalb mit zusätzlichen Kosten für deren Teilnahme, so können Sie diese in der entsprechenden Kostenart beantragen. Zusätzlich können Sie noch für Lernende mit geringeren Chancen Außergewöhnliche Kosten/Sonderkosten beantragen, um diesem Personenkreis eine Teilnahme zu ermöglichen. In beiden Fällen müssen Sie die Anzahl der betroffenen Teilnehmenden (Geringere Chancen und besondere Bedürfnisse) unter der Rubrik Teilnehmer/-innen angeben. NA beim BIBB Seite 18 von 20

19 Sollten Sie Gelder für Teilnehmende mit geringeren Chancen beantragen, so begründen Sie bitte die Notwendigkeit in dem dafür vorgesehen Feld. Organisatorische Unterstützung Die Mittel der organisatorischen Unterstützung werden automatisch ermittelt durch die Anzahl der Teilnehmer/-innen in der Rubrik Aktivitäten. 8.4 Anhänge hinzufügen Verpflichtend müssen Sie die unterzeichnete (von der zeichnungsberechtigten Person) und eingescannte Ehrenwörtliche Erklärung beifügen. Bitte drucken Sie das Formblatt aus. Anschließend scannen Sie die unterzeichnete Fassung ein und laden Sie als Anhang hoch. Sollten Sie Ihren Antrag im Rahmen eines nationalen Konsortiums beantragen, so müssen Sie zusätzlich die Mandates Ihrer Konsortialpartner hochladen. NA beim BIBB Seite 19 von 20

20 8.5 Übermittlung des Antrags (Online-Einreichung) Wenn Sie alle Pflichtangaben ausgefüllt haben und vor allen Rubriken ein grünes Häkchen gesetzt ist, dann können Sie Ihren Antrag elektronisch übermitteln. Nach erfolgreicher Übermittlung wird Ihnen eine Übermittlungsbestätigung angezeigt und Sie erhalten zusätzlich eine Bestätigungsmail. 8.6 Antrag mit Kollegen oder Partnern teilen Sie können weiteren Personen mit EU-Login die Leserechte für den Antrag geben. Wählen Sie die Rubrik Teilen und klicken auf den Button Antrag Teilen. Dann geben Sie die Mailadresse des Empfängers ein. Momentan können Sie Dritten nur Leserechte geben. Demnächst folgt auch die Möglichkeit der Schreibrechte-Vergabe. 8.7 Antrag erneut übermitteln Sie können einen bereits übermittelten Antrag erneut übermitteln. Der letzte vor Fristende übermittelte Antrag wird von der NA beim BIBB bearbeitet. Für die erneute Bearbeitung/Übermittlung gehen Sie unter Meine Antrage und wählen Erneut öffnen. Jetzt können Sie Ihren Antrag bearbeiten und erneut übermitteln. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns unter an oder schicken Sie uns eine an NA beim BIBB Seite 20 von 20

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