Herzlich Willkommen! Hello to Europe! Informationsveranstaltung ERASMUS+ 2017/18. Changing lives. Opening minds.
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- Irmgard Fromm
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1 Herzlich Willkommen! Hello to Europe! Informationsveranstaltung ERASMUS+ 2017/18 Changing lives. Opening minds. 1
2 Inhalt 1. Überblick ERASMUS+ 2. Allgemeine Förderbedingungen 3. Programmländer 4. Das Stipendium 5. Sonderförderung 6. Antragstellung 7. Online Sprachkurse 8. Rechte und Pflichten 9. Nach der Mobilität
3 3
4 1. Überblick ERASMUS+ ERASMUS + Laufzeit: /21 Budget: 14,77 Mrd. Euro Im Jahr nutzen mehr als Personen Erasmus+ Weltweit größtes Austauschprogramm von Auslandsaufenthalten An der HSB werden jährlich ca. 500 Personen gefördert 4
5 1. Überblick ERASMUS+ ERASMUS + Ziele im Hochschulbereich: internationale Kompetenzen steigern Unterstützung der Studierenden persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit verbessern Attraktivität der EU als Studien-und Wissenschaftsstandort steigern Förderung und Austausch von Innovationen 5
6 1. Überblick ERASMUS+ ERASMUS+ beinhaltet für Euch: Studierendenmobilität: - Auslandsstudium (SMS) - Auslandspraktikum (SMP) 6
7 2. Allgemeine Förderbedingungen Vollzeitstudierende/r an der HS Bremen Unabhängig von Nationalität und Alter Nur Programmländer* Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten: insgesamt bis zu 12 Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) Mittelverfügbarkeit * inklusive Überseegebiete 7
8 2.1 Förderbedingungen SMS Vorhandensein eines Interinstitutional Agreements mit der Gasthochschule Dauer mindestens 3 Monate (90 Tage) Studierende im ersten (Bachelor-) Studienjahr können nicht gefördert werden 8
9 2.2 Förderbedingungen SMP Dauer min. 2 Monate (60 Tage), mind. Arbeitszeit: 35 STD/WOCHE Beliebige, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen Studierende im ersten (Bachelor-) Studienjahr können nicht gefördert werden Folgende Einrichtungen kommen nicht in Betracht: EU-Institutionen, vollständige Liste: Einrichtungen die EU-Programme verwalten 9
10 3. Programmländer Mitgliedstaaten der EU Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern 10
11 3. Programmländer Programmländer außerhalb der EU Mazedonien, Island, Lichtenstein, Norwegen, Türkei + Überseegebiete Die Schweiz ist 2016/17 kein Programmland! GB bis Ende 2018, geplant bis 2020/21 Aktuelle Informationen findest du hier 11
12 4. Das Stipendium Förderdauer für SMS und SMP: Anfangs- und Enddatum: der erste bzw. der letzte Tag, an dem der Geförderte für akademische Zwecke anwesend ist. Begrüßungsveranstaltungen (ok) Keine Sprachkurse 12
13 4. Das Stipendium Ländergruppen: SMS zur Zeit SMP zur Zeit LGI Dänemark, Irland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland, Schweden, UK, Liechtenstein, Norwegen 270 EUR/ Monat 9 EUR/ Tag 390 EUR/ Monat 13 EUR/ Tag LG II Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Kroatien, Zypern, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Island, Türkei 210 EUR/ Monat 7 EUR/ Tag 330 EUR/ Monat 11 EUR/ Tag LG III Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Mazedonien 150 EUR/ Monat 5,00 EUR/ Tag 270 EUR/ Monat 9 EUR/ Tag 13
14 4. Stipendium Übersee gebiete Hier muss eine Tabelle stehen! 14
15 4. Das Stipendium Förderhöhe Das Stipendium wird vor Beginn der Mobilität in einer Summe ausgezahlt Von der 1. Rate werden ca. 20% einbehalten Restzahlung nur nach Einreichung der Abschlussunterlagen, spätestens 30 Tage nach Beendigung. Werden die Abschlussunterlagen nicht eingereicht- vollständige Rückforderung Höhe richtet sich immer nach Mittelverfügbarkeit Spezifische Regelungen bei Sonderförderung 15
16 4. Das Stipendium Rechenbeispiel: Student_in XY macht 3 Monate lang ein Praktikum in der Türkei. Türkei = Ländergruppe 2: 11 EUR/Tag*90 Tage= 990 Euro 20% behalten wir ein, ca. 198 Euro *Am Ende erfolgt ggf. eine Restzahlung. 16
17 4. Das Stipendium Auslandsbafög kann gestellt werden, das Stipendium wird erst ab einer Höhe von über 300,00 Euro/Monat angerechnet. Bafög-Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage nach erfolgreicher Bewerbung Andere Stipendien oder Einkommen haben auf das Erasmus- Stipendium keinen Einfluss Ausnahme DAAD-Stipendien und evtl. Vorgaben von Seiten der anderen Stipendiengeber 17
18 4. Das Stipendium!!!Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist selbst zu sorgen!!! Weitere Infos: versicherungen/ SMS: Kopie Krankenkasse SMP: Kopie Unfall-,Haft und Krankenversicherung 18
19 5. Sonderförderung 1. Förderung von Studierenden mit Behinderung (GdB von mindestens 50) Förderung SMS und SMP Option 1 Pauschal: Erhalt des Höchstbetrag der entsprechenden Ländergruppe SMS SMP LG I 500 EUR 700 EUR LG II 450 EUR 650 EUR LG III 400 EUR 600 EUR Option 2 Individuell: Antrag auf eine Zuschusszahlung für entstandene Mehrkosten (Nachweis erforderlich) 19
20 5. Sonderförderung (Fortsetzung) 2. Förderung von Studierenden mit Kind Förderung SMS Für Studierende, die alleine mit ihrem(n) Kind(ern) ins Ausland gehen Erhalt einer festgesetzten Pauschale von 200 EUR monatlich Beratungsangebot im International Office 20
21 ..wie und wann bewerbe ich mich?! 21
22 6. Antragstellung: Vor der Mobilität: Schritt 1: Decentral International Office DIO [International Office Ihrer Fakultät] Beratung Check: Ist es eine Partnerhochschule?! Was für ein Unternehmen? Einreichung Learning Agreements (vollständig unterzeichnet) 22
23 6. Antragstellung: Vor der Mobilität Schritt 2: International Office [Erasmus Büro] SMS+ SMP: Online Bewerbung über ein Portal. SMS: muss der Letter of Acceptance der Gasthochschule hochgeladen werden SMP: muss das Learning Agreement for Traineeships hochgeladen werden Antragsstellung: SMS-Mobilitäten: SMP-Mobilitäten: Rechtzeitig vor der Mobilität (ca. 1 Monat). Aktuelle Informationen und alle weiteren Links findest du unter: Sollte sich während Ihres Aufenthalts etwas ändern, Dauer, Kurse etc. musst Du Dich mit dem Erasmus+ Büro und Deiner Fakultät in Verbindung setzten. 23
24 7. Sprachförderung Online-OLS Komponente 1: Verpflichtender Sprachtest vor und nach der Mobilität Komponente 2: (Optional) Onlinesprachkurs Zielt auf die Hauptarbeitssprache einer Mobilität ab - Nicht für Muttersprachler Verfügbar für 18 Sprachen: Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Romänisch, Schwedisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch Für nicht verfügbare Arbeitssprachen: kein Test und kein Sprachkurs Mehr Infos unter: 24
25 8. Rechte und Pflichten Rechte: Unterzeichnete Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarung (Learning Agreement - LA) Keine Studien-, Einschreibe- und Prüfungsgebühren und Gebühren für den Zugang zu Labor- und Bibliothekseinrichtungen Anerkennung der Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarungen durch die Heimathochschule Erhalt von Leistungsnachweisen Gleichbehandlung und -betreuung wie reguläre Studierende Studienförderung durch Erasmus+ möglich 25
26 8. Rechte und Pflichten Pflichten: Nachkommen der ERASMUS+ Vereinbarungen im Grant Agreement Schriftliche Information an die Heimathochschule bei Abweichungen Verlängerung einer Mobilität einen Monat vor Ablauf der ursprünglichen Aufenthaltsdauer Halten an die Vorschriften und Regeln der Gasthochschule Abgabe aller nötigen Unterlagen 26
27 9. Nach der Mobilität Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes bist Du verpflichtet, zeitnah (spätestens innerhalb von 30 Tagen) folgende Unterlagen im ERASMUS+ Büro einzureichen: Für SMS: Letter of Confirmation for a student stay abroad SMS (LoC) Bericht im Mobility Tool der EU Sprachtest (OLS) 27
28 9. Nach der Mobilität Für SMP: Letter of Confirmation for a student stay abroad SMP (LoC) Bericht im Mobility Tool der EU Sprachtest (OLS) Nach Abgabe aller Abschlussdokumente erfolgt die Abschlusszahlung je nach Mittelverfügbarkeit 28
29 Kontakt Hochschule Bremen, International Office ERASMUS+, Neustadtswall 30, Bremen Raum AB 104/105 Telefon +49 (0) oder Telefax +49 (0) Mail: erasmus@hs-bremen.de Ansprechpartnerinnen: Ilka Knippel: Hochschulkoordinatorin (Hochschulkooperationen, Beratung Outgoing Students, Personalmobilität, Sonderförderung) Antje Nantcho (Beratung Outgoing Students, Incoming Students, Datenbanken) Sprechzeiten: Mo: Di und Do: Uhr Uhr Katharina Nowakowski (Beratung Outgoing Students und Bewerbungen, Datenbanken) Homepage: onal/office/erasmus/ Yvonne Huckemeyer (allg. Verwaltung Finanzabwicklung, OLS, Online Abschlussberichte) 29
30 Fragen? 30
31 Vielen Dank für Deine Aufmerksamkeit!
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