Erstattung von Impfungen über die Pflichtleistungen hinaus

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1 Bayern Baden- Erstattung von Impfungen über die Pflichtleistungen hinaus 12. Jahreskongress Pädiatrie Nürnberg Berlin

2 Das Impfsystem zeichnet sich durch komplexe Rahmenbedingungen aus Zulassung (EU Richtlinien, Arzneimittelgesetz) Impfvereinbarung (5. Sozialgesetzbuch) Öffentliche Empfehlung (Infektionsschutzgesetz) STIKO- Empfehlung (Infektionsschutzgesetz) Impfung Sl-RL (5. Sozialgesetzbuch) Surveillance (Infektionsschutzgesetz) Vertriebsweg (Arzneimittelgesetz) BioStV (Infektionsschutzgesetz) Donnerstag, 29. November

3 Die 3 Schritte des Erstattungsprozesses von Pflichtleistungen Zulassung STIKO- Empfehlung G-BA - SI-RL Impf- Vereinbarung Von der Zulassung einer neuen Impfung bis zur Aufnahme in die regionalen Impfvereinbarungen müssen drei Hürden genommen werden. (seit dem GKV Wirtschaftlichkeits-Stärkungsgesetz, am in Kraft getreten) Donnerstag, 29. November

4 Öffentliche Empfehlung KV Bayerns Alle aktuell von der STIKO empfohlenen aktiven Schutzimpfungen der Kategorien Standardimpfung und Auffrischungsimpfung Bayern Ohne Einschränkung empfohlene Impfungen: Influenza-Impfung Hepatitis A Hepatitis B FSME Thüringen Thüringen Meningokokken ohne Spezifizierung Quelle: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom Donnerstag, 29. November

5 Impfvereinbarungen: Verordnung des Impfstoffes Verordnung über Sprechstundenbedarf (SSB) Muster 16a bay, auch bei einer Einzeldosis! Impfstoffe gemäß Impfvereinbarung (Ausnahmen: siehe nächste Seiten) Dies gilt auch für: Influenza für Versicherte unter 60 Jahren ohne Indikation (Satzungsleistung) 9 Bei der Verordnung sind die Felder 8 und 9 durch Eintragen der Ziffern 8 und 9 zu kennzeichnen! Quelle: Impfvereinbarung vom Donnerstag, 29. November aufgerufen am

6 Impfvereinbarungen: Verordnung des Impfstoffes KV Bayerns Verordnung über Sprechstundenbedarf (SSB) Muster 16a bay, auch bei einer Einzeldosis!: Impfstoffe gemäß Impfvereinbarung (Ausnahme s. u.) Baden- Württemberg 9 Abweichende Regelungen: Patientenkonkrete Einzelverordnung über Muster 16 zu Lasten der Krankenkasse des Versicherten: Haemophilus influenzae Typ b Hepatitis A Hepatitis B für Erwachsene, Dialysepat. und im Indikationsfall Hepatitis A & B HPV Meningokokken Konjugatimpfstoff Serogruppen A, C, W, Y Meningokokken Konjugatimpfstoff Serogruppe B Kostenträgerk.: AOK Quelle: Impfvereinbarung vom Donnerstag, 29. November aufgerufen am

7 Service in Ihrer Praxis: Impfungen außerhalb der Impfvereinbarung Privatrezept und GOÄ-Abrechnung Krankenkassenindividuelle Satzungsleistungen außerhalb der regionalen Impfvereinbarung Nachträgliche Kostenübernahme durch Krankenkasse Keine Satzungsleistung Privatzahler 8

8 Satzungsleistungen außerhalb der regionalen Impfvereinbarung Welche Impfungen sind betroffen? Freiwillige Satzungsleistungen der jeweiligen Krankenkasse, die nicht in der regionalen Impfvereinbarung der KV enthalten sind. z.b. Reiseimpfungen, Meningokokken B-Impfung, Herpes Zoster-Totimpfstoff Sind diese Leistungen einheitlich für alle Krankenkassen geregelt? Der Umfang der Satzungsleistungen wird individuell durch die jeweilige Krankenkasse festgesetzt. 9

9 Satzungsleistungen außerhalb der regionalen Impfvereinbarung In welcher Höhe werden die Kosten durch die Krankenkasse erstattet? Abhängig von jeweiliger Krankenkasse i.d.r. werden die Impfstoffkosten, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung, sowie das Honorar für die ärztliche Impfleistung übernommen Beschränkung der Kostenübernahme (prozentual/jährlicher Höchstbetrag) möglich! 10

10 Satzungsleistungen außerhalb der regionalen Impfvereinbarung Welche Krankenkassen übernehmen welche Leistungen? Meningokokken B-Impfung: Tipp: individuelle Nachfrage bei der Krankenkasse lohnt sich häufig! 11

11 Verordnung und Abrechnung von Impfungen außerhalb der Impfvereinbarung Impfstoffverordnung: Private Einzelverordnung auf den Namen des Patienten Rechnungsstellung durch den Arzt: Abrechnung der Impfleistung erfolgt nach GOÄ Begleichung der Impfstoffkosten in der Apotheke durch den Patienten Rechnungsbegleichung durch den Patienten Einreichung der Rechnungen bei Krankenkasse durch den Patienten sofern Kostenübernahme durch Krankenkasse 12

12 Verordnung und Abrechnung von Impfungen außerhalb der Impfvereinbarung Servicetipp Vorlage Kostenübernahme ggf. Anlage Impfvorrat 13

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