Bezirksgraphik hier einfügen! Honorar-Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingsversorgung

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1 Bezirksgraphik hier einfügen! Honorar-Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingsversorgung 31. August 2016

2 I. In der Erstaufnahme z.b. Hesepe/Friedland 1. Erstuntersuchung nach den gesetzlichen Vorgaben 2. Behandlung von Erkrankungen in Aufnahmelager -Honorarvereinbarung direkt mit der Aufnahmeeinrichtung(z.B. Tätigkeit in einer Praxis in der Aufnahmeeinrichtung) mit kooperierenden ehrenamtlich tätige Ärzten -Behandlungsschein/Krankenschein für die vertragsärztliche Versorgung wird von der Aufnahmeeinrichtung ausgestellt. 3 Reiter "Einfügen"/ "Kopf-Fußzeile": Name des Referenten oder Autoren, Position

3 II. Asylverfahren beantragt/anerkannt Abrechnung über einen speziellen Behandlungsschein/Krankenschein für die weitere vertragsärztliche Versorgung wird von der Komune ausgestellt. Je nach Landkreis/Gemeinde erfolgt die Abrechnung z.b. über die KV, den Landkreis selbst oder über einen zuständigen Leistungsträger in den ersten 15 Monaten. 4 Reiter "Einfügen"/ "Kopf-Fußzeile": Name des Referenten oder Autoren, Position

4 III. Asylverfahren beantragt/anerkannt Abrechnung erfogt über: Stadt Osnabrück: Krankenschein für ärztlich Behandlung/ EBM Sonstige Kostenträger : Fr.Völz Landkreis Osnabrück: Direktabrechnung nach GOÄ 1 fach Satz Rechnungsempfänger: Landkreis Osnabrück Schölerberg 1 ; Osnabrück Anspechpartner : Hr. Hilmes Fr. Lücke Reiter "Einfügen"/ "Kopf-Fußzeile": Name des Referenten oder Autoren, Position

5 Abrechnungsschein Es dürfen nur akute Erkrankungen abgerechnet werden. Dies wird auf dem Abrechnungsschein extra aufgeführt. Überweisungsbehandlungen und Krankenhausbehandlungen bedürfen der Genehmigung des Landkreises/Gemeinde Die ärztlichen Leistungen werden auf der Grundlage des EBM oder GOÄ 1 fach Satz vergütet. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. 6 Reiter "Einfügen"/ "Kopf-Fußzeile": Name des Referenten oder Autoren, Position

6 Musterbehandlungsschein AsylblG 7 Reiter "Einfügen"/ "Kopf-Fußzeile": Name des Referenten oder Autoren, Position

7 Abrechnung ohne Behandlungsschein Wie erfolgt die Abrechnung im akuten Notfall ohne Behandlungsschein? Wird kein Behandlungsschein vorgelegt und muss wegen der Eilbedürftigkeit eine Behandlung durchgeführt werden, kann der Arzt die im Notfall erbrachten Leistungen auf dem Abrechnungsschein für den ärztlichen Notdienst (Muster 19) über die KV Niedersachsen abrechnen. 8 Reiter "Einfügen"/ "Kopf-Fußzeile": Name des Referenten oder Autoren, Position

8 Elektronische Gesundheitskarte in Niedersachsen elektronischen Gesundheitskarte ( egk ) für Asylsuchende zum nächstmöglichen Zeitpunkt an. ( ) Start: 1.April Reiter "Einfügen"/ "Kopf-Fußzeile": Name des Referenten oder Autoren, Position

9 Die Vielfalt der Inanspruchnahme Direktabrechnung Landkreise Leer und Osnabrück Regelversorgung nach 15 Monaten Berechtigungsschein Kommune Regelversorgung nach 15 Monaten Berechtigungsschein Karte Hildesheim Regelversorgung nach 15 Monaten Abrechnungsschein bis Ausgabe egk egk Regelversorgung nach 15 Monaten 10 Reiter "Einfügen"/ "Kopf-Fußzeile": Name des Referenten oder Autoren, Position

10 Unbegleitete Minderjährige Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden vom Jugendamt in Obhut genommen. Sie werden über eine gesetzliche Krankenkasse angemeldet und erhalten eine Krankenversichertenkarte (übergangsweise eine Mitgliedsbescheinigung/Bescheinigung der zuständigen Behörde). Unbegleitete minderjährige Ausländer/Flüchtlinge unterliegen nicht dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG). Eine Eingangsuntersuchung gemäß 62(AsylVfG ist nicht erforderlich. Wird diese Untersuchung, oder auch Teile davon (z. B. die Röntgenuntersuchung zur Abklärung einer Tbc) von der zuständigen Behörde verlangt, ist sie direkt mit der Auftrag gebenden Behörde abzurechnen. Der Leistungskatalog der GKV umfasst keine Eingangsuntersuchung nach 62 AsylVfG. 11 Reiter "Einfügen"/ "Kopf-Fußzeile": Name des Referenten oder Autoren, Position

11 Medikamente - Impfstoffe Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen unter Berücksichtigung der Arzneimittel-Richtlinie und deren Anlagen verordnet werden. Die Kosten werden bis zum Festbetrag übernommen. Asylbewerber sind von der Zuzahlung befreit. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen grundsätzlich nicht verordnet werden. Ausnahmen bestehen bei Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Bestehen Zweifel über die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln, sollte vor Ausstellung der Verordnung eine schriftliche Kostenzusage des Kostenträgers eingeholt werden. Impfstoffe sind grundsätzlich dem Sprechstundenbedarf zu entnehmen. Ausnahmen bestehen für die Impfstoffe gegen HPV und Hepatitis A/B sowie dem nasalen Impfstoff. Diese sind als Einzelverordnung auf den Namen des Patienten zu verordnen. 12 Reiter "Einfügen"/ "Kopf-Fußzeile": Name des Referenten oder Autoren, Position

12 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 13 Reiter "Einfügen"/ "Kopf-Fußzeile": Name des Referenten oder Autoren, Position

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