Apotheker dürfen bis zu drei Filialen führen und Medikamente über Internet und im Versandhandel vertreiben.

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1 Die Gesundheitsreform von A-Z Am 1. Januar 2004 treten die neuen Regelungen zur medizinischen Versorgung in Kraft. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen. Wir werden die Tabelle fortlaufend ergänzen. Schreiben Sie uns, wenn Sie Hinweise und Fragen haben: Apotheker dürfen bis zu drei Filialen führen und Medikamente über Internet und im Versandhandel vertreiben. Ärzte sind verpflichtet, an Fortbildungen teilzunehmen, sonst drohen ihnen Abzüge bei der Vergütung. Die Einkommen der Ost-Ärzte werden bis Ende 2006 auf das Westniveau erhöht. Ab 2007 sollen die Ärzte Festbeträge je Krankheitsfall erhalten. Befreiung von Zuzahlungen Künftig sind nur noch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren von Zuzahlungen befreit. Für alle anderen - auch für Sozialhilfeempfänger - gilt: Sie müssen für alle medizinischen Leistungen zuzahlen. Erst wenn die Gesamtsumme zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens (Vorjahr) erreicht hat, werden diese Patienten von weiteren Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr befreit. Für chronisch Kranke liegt die Belastungsobergrenze bei einem Prozent des Bruttojahreseinkommens. Bonus Versicherte, die an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, können von ihrer Krankenkasse einen finanziellen Bonus bekommen. Chronisch Kranke zahlen für alle medizinischen Leistungen maximal ein Prozent ihres Bruttojahreseinkommens (Vorjahr). Entbindungsgeld wird ersatzlos gestrichen. Fahrkosten Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung werden nicht mehr übernommen. Gesundheitskarte, elektronische Löst 2006 die Versichertenkarte ab. Versicherte können dann wichtige medizinische Daten wie Blutgruppe, Allergien oder chronische Erkrankungen auf der Karte speichern lassen. 1

2 Hausarzt Ist im Krankheitsfall der erste Ansprechpartner und koordiniert die gesamte Behandlung. Seine Überweisung an einen Facharzt befreit von der Praxisgebühr an diesen. Haushaltshilfe, Zuzahlung Zehn Prozent der Kosten pro Kalendertag, jedoch maximal zehn Euro. Häusliche Krankenpflege, Zuzahlung. 10 Euro pro Verordnung und zehn Prozent der Kosten am Tag, maximal jedoch an 28 Tagen im Jahr. Heilmittel, Zuzahlung 10 Euro je Verordnung und zehn Prozent der Kosten. Hilfsmittel, Zuzahlung Zehn Prozent der Kosten, jedoch mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Mittel (z.b Hörgerät, Rollstuhl). Bei Hilfsmitteln zum einmaligen Gebrauch wie Windeln bei Inkontinenz oder Ernährungssonden zahlt der Patient maximal 10 Euro im Monat dazu. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von allen Zuzahlungen befreit. Krankenkassenbeiträge sollen bis 2006 unter dreizehn Prozent des Bruttolohns sinken. Krankengeld müssen die Versicherten ab 2006 allein und ohne Zuschuss vom Arbeitgeber finanzieren. Das macht zusätzlich einen halben Prozent des Bruttolohns aus. Krankenhausaufenthalt Patienten müssen bei einer stationären Behandlung zehn Euro je Tag bezahlen, maximal jedoch für 28 Tage im Jahr. Medikamente, verschreibungspflichtige Bei verschriebenen Arzneimitteln sind zehn Prozent des Preises, mindestens jedoch 5, maximal aber 10 Euro je Mittel zu bezahlen. In keinem Fall mehr als die Kosten des Medikaments. Das Honorar für die Apotheker beträgt pro Mittel 8,10 Euro. Dadurch soll der Anreiz entfallen, teuere Mittel zu verkaufen. Allerdings werden viele billige Medikamente für Patienten teurer. Hinzu kommen drei Prozent des Herstellerpreises als Zuschuss für die Lagerkosten der Apotheke. 2

3 Ein Beispiel: Das Schmerzmittel Diclofenac AL (Packungsgröße N1, 20 Tabletten) kostet bislang 1,37 Euro. Der Patient zahlt den vollen Preis, weil dieser unter der Zuzahlungsgrenze von vier Euro liegt. Ab Januar setzt sich der Preis wie folgt zusammen: - Herstellerpreis 0,67 Euro - Lagerkosten 0,02 Euro - Apotheker-Honorar 8,10 Euro - Mehrwertsteuer 1,41 Euro Preis: 10,20 Euro Davon muss der Patient 5 Euro zahlen; die restlichen 5,20 Euro werden von der Krankenkasse übernommen. Medikamente, frei verkäufliche Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden von den Kassen grundsätzlich nicht mehr erstattet. Ausnahmen: Kinder bis 12 Jahren; Jugendliche mit Entwicklungsstörungen; Schwerkranke, die Wirkstoffe für ihre Therapie benötigen. Die Preisbindung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wird aufgehoben. Das soll zu mehr Wettbewerb zwischen den Apotheken führen. Für Patienten kann sich also ein Preisvergleich lohnen. Mittel zur "Verbesserung der persönlichen Lebensführung" muss der Patient selbst bezahlen. Beispiele: Appetit-Hemmer, Potenz-Mittel. Qualitätssicherung Ein unabhängiges wissenschaftliches Institut soll die Qualität im Gesundheitswesen überwachen. Das Institut wird unter anderem die Wirkung von Arzneimitteln bewerten. Patientenbeauftragter Auf Bundesebene wird die Stelle eines unabhängigen Patientenbeauftragten geschaffen. Er soll sich um die Rechte der Patienten kümmern. Patientenquittung Patienten können von ihrem Arzt eine Quittung verlangen. Sie muss allgemeinverständlich alle Leistungen auflisten, die der Arzt bei der Kasse abrechnet. 3

4 Praxisgebühr Versicherte müssen je Arzt und Quartal 10 Euro Praxisgebühr entrichten. Bezahlt werden muss in bar - vor der Behandlung! Ausnahme: Es handelt sich um einen Notfall. Wird ein Patient von seinem Hausarzt an einen Facharzt überwiesen, ist keine erneute Gebühr fällig. Vorsorgeunteruntersuchungen und Schutzimpfungen sind von der Gebühr befreit. Rehabilitations-Maßnahmen Bei ambulanter oder stationären Behandlung muss der Patient 10 Euro je Tag zuzahlen; bei Anschlussbehandlung 10 Euro je Tag, maximal jedoch für 28 Tage. Bei Rehabilitation für Mütter und Väter sind 10 Euro je Tag fällig. Sehhilfen Kosten für Sehhilfen werden nur noch bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie bei schwerer Sehbehinderung übernommen. Sozialhilfeempfänger müssen die normale Praxisgebühr zahlen. Für sie gelten auch ansonsten dieselben Zuzahlungen wie für andere Patienten. Die Gesamtsumme der Eigenbeteiligung darf auch hier nicht zwei Prozent des jährlichen Einkommens überschreiten. Grundlage ist der Regelsatz des Haushaltsvorstandes. Sterbegeld wird ersatzlos gestrichen. Überweisung des Hausarztes an einen Facharzt befreit den Patienten von der Praxisgebühr. Tabaksteuer steigt 2004 und 2005 in drei Stufen um insgesamt 1 Euro je Schachtel Zigaretten. Zum 1. Januar 2004, zum 1. Oktober 2004 und zum 1. Juli 2005 soll jede Zigarette um jeweils 1,5 Cent teurer werden. Mit den Einnahmen sollen das Mutterschaftsgeld, Empfängnisverhütung und Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes finanziert werden. Versorgungszentren Sollen nach dem Beispiel der DDR-Polikliniken ambulante Versorgung aus einer Hand bieten. Vorsorge Arztbesuche zur Vorsorge sind von der Praxisgebühr befreit. Krankenkassen können Versicherten bei Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen einen finanziellen Bonus gewähren. 4

5 Zahnersatz wird 2005 aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen. Die Versicherten müssen sich dann zwischen einer privaten und einer zusätzlichen Versicherung bei der Krankenkasse entscheiden. Zahnversorgung Beim Besuch des Zahnarztes zahlt der Patient einmal im Quartal die Praxisgebühr von 10 Euro. Die Zahnbehandlung bezahlt unverändert die Krankenkasse. Zuzahlungen Versicherte sollen für alle medizinischen Leistungen nicht mehr als zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens zahlen. Krankenhausaufenthalt: 10 Euro ja Tag, maximal für 28 Tage im Jahr. Medikamente, verschreibungspflichtige: Zehn Prozent des Preises, mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Arznei. In keinem Fall mehr, als das Mittel kostet. Heilmittel: Zehn Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung. Hilfsmittel: Zehn Prozent der Kosten pro Mittel (z.b. Hörgerät, Rollstuhl). Mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro. Häusliche Krankenpflege: Zehn Prozent der Kosten am Tag, maximal 28 Tage im Jahr. Außerdem werden 10 Euro pro Verordnung fällig. Reha: 10 Euro je Tag, bei Anschlussbehandlung maximal für 28 Tage. Zuzahlungsgrenze Ein Patient wird für das laufende Kalenderjahr von weiteren Zuzahlungen befreit, wenn seine gesamten Zuzahlungen zwei Prozent seines Bruttojahreseinkommens (Vorjahr) erreicht haben. Bei chronisch Kranken gilt dies bereits ab einem Prozent. Dazu werden alle Zuzahlungen zusammengerechnet - für Medikamente, Hilfs- und Heilmittel, Krankenhausaufenthalt, Rehabilitation, aber auch die Praxisgebühren. Der Patient muss seine Quittungen sammeln und bei Erreichen der Belastungsgrenze bei der Krankenkasse einreichen. Die Kasse erteilt dann eine Bescheinigung darüber, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr geleistet werden muss. 5

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