Apotheker dürfen bis zu drei Filialen führen und Medikamente über Internet und im Versandhandel vertreiben.
|
|
- Chantal Meissner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Gesundheitsreform von A-Z Am 1. Januar 2004 treten die neuen Regelungen zur medizinischen Versorgung in Kraft. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen. Wir werden die Tabelle fortlaufend ergänzen. Schreiben Sie uns, wenn Sie Hinweise und Fragen haben: Apotheker dürfen bis zu drei Filialen führen und Medikamente über Internet und im Versandhandel vertreiben. Ärzte sind verpflichtet, an Fortbildungen teilzunehmen, sonst drohen ihnen Abzüge bei der Vergütung. Die Einkommen der Ost-Ärzte werden bis Ende 2006 auf das Westniveau erhöht. Ab 2007 sollen die Ärzte Festbeträge je Krankheitsfall erhalten. Befreiung von Zuzahlungen Künftig sind nur noch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren von Zuzahlungen befreit. Für alle anderen - auch für Sozialhilfeempfänger - gilt: Sie müssen für alle medizinischen Leistungen zuzahlen. Erst wenn die Gesamtsumme zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens (Vorjahr) erreicht hat, werden diese Patienten von weiteren Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr befreit. Für chronisch Kranke liegt die Belastungsobergrenze bei einem Prozent des Bruttojahreseinkommens. Bonus Versicherte, die an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, können von ihrer Krankenkasse einen finanziellen Bonus bekommen. Chronisch Kranke zahlen für alle medizinischen Leistungen maximal ein Prozent ihres Bruttojahreseinkommens (Vorjahr). Entbindungsgeld wird ersatzlos gestrichen. Fahrkosten Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung werden nicht mehr übernommen. Gesundheitskarte, elektronische Löst 2006 die Versichertenkarte ab. Versicherte können dann wichtige medizinische Daten wie Blutgruppe, Allergien oder chronische Erkrankungen auf der Karte speichern lassen. 1
2 Hausarzt Ist im Krankheitsfall der erste Ansprechpartner und koordiniert die gesamte Behandlung. Seine Überweisung an einen Facharzt befreit von der Praxisgebühr an diesen. Haushaltshilfe, Zuzahlung Zehn Prozent der Kosten pro Kalendertag, jedoch maximal zehn Euro. Häusliche Krankenpflege, Zuzahlung. 10 Euro pro Verordnung und zehn Prozent der Kosten am Tag, maximal jedoch an 28 Tagen im Jahr. Heilmittel, Zuzahlung 10 Euro je Verordnung und zehn Prozent der Kosten. Hilfsmittel, Zuzahlung Zehn Prozent der Kosten, jedoch mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Mittel (z.b Hörgerät, Rollstuhl). Bei Hilfsmitteln zum einmaligen Gebrauch wie Windeln bei Inkontinenz oder Ernährungssonden zahlt der Patient maximal 10 Euro im Monat dazu. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von allen Zuzahlungen befreit. Krankenkassenbeiträge sollen bis 2006 unter dreizehn Prozent des Bruttolohns sinken. Krankengeld müssen die Versicherten ab 2006 allein und ohne Zuschuss vom Arbeitgeber finanzieren. Das macht zusätzlich einen halben Prozent des Bruttolohns aus. Krankenhausaufenthalt Patienten müssen bei einer stationären Behandlung zehn Euro je Tag bezahlen, maximal jedoch für 28 Tage im Jahr. Medikamente, verschreibungspflichtige Bei verschriebenen Arzneimitteln sind zehn Prozent des Preises, mindestens jedoch 5, maximal aber 10 Euro je Mittel zu bezahlen. In keinem Fall mehr als die Kosten des Medikaments. Das Honorar für die Apotheker beträgt pro Mittel 8,10 Euro. Dadurch soll der Anreiz entfallen, teuere Mittel zu verkaufen. Allerdings werden viele billige Medikamente für Patienten teurer. Hinzu kommen drei Prozent des Herstellerpreises als Zuschuss für die Lagerkosten der Apotheke. 2
3 Ein Beispiel: Das Schmerzmittel Diclofenac AL (Packungsgröße N1, 20 Tabletten) kostet bislang 1,37 Euro. Der Patient zahlt den vollen Preis, weil dieser unter der Zuzahlungsgrenze von vier Euro liegt. Ab Januar setzt sich der Preis wie folgt zusammen: - Herstellerpreis 0,67 Euro - Lagerkosten 0,02 Euro - Apotheker-Honorar 8,10 Euro - Mehrwertsteuer 1,41 Euro Preis: 10,20 Euro Davon muss der Patient 5 Euro zahlen; die restlichen 5,20 Euro werden von der Krankenkasse übernommen. Medikamente, frei verkäufliche Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden von den Kassen grundsätzlich nicht mehr erstattet. Ausnahmen: Kinder bis 12 Jahren; Jugendliche mit Entwicklungsstörungen; Schwerkranke, die Wirkstoffe für ihre Therapie benötigen. Die Preisbindung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wird aufgehoben. Das soll zu mehr Wettbewerb zwischen den Apotheken führen. Für Patienten kann sich also ein Preisvergleich lohnen. Mittel zur "Verbesserung der persönlichen Lebensführung" muss der Patient selbst bezahlen. Beispiele: Appetit-Hemmer, Potenz-Mittel. Qualitätssicherung Ein unabhängiges wissenschaftliches Institut soll die Qualität im Gesundheitswesen überwachen. Das Institut wird unter anderem die Wirkung von Arzneimitteln bewerten. Patientenbeauftragter Auf Bundesebene wird die Stelle eines unabhängigen Patientenbeauftragten geschaffen. Er soll sich um die Rechte der Patienten kümmern. Patientenquittung Patienten können von ihrem Arzt eine Quittung verlangen. Sie muss allgemeinverständlich alle Leistungen auflisten, die der Arzt bei der Kasse abrechnet. 3
4 Praxisgebühr Versicherte müssen je Arzt und Quartal 10 Euro Praxisgebühr entrichten. Bezahlt werden muss in bar - vor der Behandlung! Ausnahme: Es handelt sich um einen Notfall. Wird ein Patient von seinem Hausarzt an einen Facharzt überwiesen, ist keine erneute Gebühr fällig. Vorsorgeunteruntersuchungen und Schutzimpfungen sind von der Gebühr befreit. Rehabilitations-Maßnahmen Bei ambulanter oder stationären Behandlung muss der Patient 10 Euro je Tag zuzahlen; bei Anschlussbehandlung 10 Euro je Tag, maximal jedoch für 28 Tage. Bei Rehabilitation für Mütter und Väter sind 10 Euro je Tag fällig. Sehhilfen Kosten für Sehhilfen werden nur noch bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie bei schwerer Sehbehinderung übernommen. Sozialhilfeempfänger müssen die normale Praxisgebühr zahlen. Für sie gelten auch ansonsten dieselben Zuzahlungen wie für andere Patienten. Die Gesamtsumme der Eigenbeteiligung darf auch hier nicht zwei Prozent des jährlichen Einkommens überschreiten. Grundlage ist der Regelsatz des Haushaltsvorstandes. Sterbegeld wird ersatzlos gestrichen. Überweisung des Hausarztes an einen Facharzt befreit den Patienten von der Praxisgebühr. Tabaksteuer steigt 2004 und 2005 in drei Stufen um insgesamt 1 Euro je Schachtel Zigaretten. Zum 1. Januar 2004, zum 1. Oktober 2004 und zum 1. Juli 2005 soll jede Zigarette um jeweils 1,5 Cent teurer werden. Mit den Einnahmen sollen das Mutterschaftsgeld, Empfängnisverhütung und Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes finanziert werden. Versorgungszentren Sollen nach dem Beispiel der DDR-Polikliniken ambulante Versorgung aus einer Hand bieten. Vorsorge Arztbesuche zur Vorsorge sind von der Praxisgebühr befreit. Krankenkassen können Versicherten bei Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen einen finanziellen Bonus gewähren. 4
5 Zahnersatz wird 2005 aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen. Die Versicherten müssen sich dann zwischen einer privaten und einer zusätzlichen Versicherung bei der Krankenkasse entscheiden. Zahnversorgung Beim Besuch des Zahnarztes zahlt der Patient einmal im Quartal die Praxisgebühr von 10 Euro. Die Zahnbehandlung bezahlt unverändert die Krankenkasse. Zuzahlungen Versicherte sollen für alle medizinischen Leistungen nicht mehr als zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens zahlen. Krankenhausaufenthalt: 10 Euro ja Tag, maximal für 28 Tage im Jahr. Medikamente, verschreibungspflichtige: Zehn Prozent des Preises, mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Arznei. In keinem Fall mehr, als das Mittel kostet. Heilmittel: Zehn Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung. Hilfsmittel: Zehn Prozent der Kosten pro Mittel (z.b. Hörgerät, Rollstuhl). Mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro. Häusliche Krankenpflege: Zehn Prozent der Kosten am Tag, maximal 28 Tage im Jahr. Außerdem werden 10 Euro pro Verordnung fällig. Reha: 10 Euro je Tag, bei Anschlussbehandlung maximal für 28 Tage. Zuzahlungsgrenze Ein Patient wird für das laufende Kalenderjahr von weiteren Zuzahlungen befreit, wenn seine gesamten Zuzahlungen zwei Prozent seines Bruttojahreseinkommens (Vorjahr) erreicht haben. Bei chronisch Kranken gilt dies bereits ab einem Prozent. Dazu werden alle Zuzahlungen zusammengerechnet - für Medikamente, Hilfs- und Heilmittel, Krankenhausaufenthalt, Rehabilitation, aber auch die Praxisgebühren. Der Patient muss seine Quittungen sammeln und bei Erreichen der Belastungsgrenze bei der Krankenkasse einreichen. Die Kasse erteilt dann eine Bescheinigung darüber, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr geleistet werden muss. 5
Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick
Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Prozentuale Zuzahlung Grundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von
MehrDie Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick
Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Prozentuale Zuzahlung Gundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von
MehrDie Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick
Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Vereinfachte Zuzahlungsregeln Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von
MehrDie Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick
Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Prozentuale Zuzahlung Grundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von
MehrDie Gesundheitsreform 2011
Ausgaben für Arzneimittel aus Apotheken in der GKV 1970-2010 Jahr Mrd. Euro % der Leistungsausgaben 1970 2,16 17,7 1975 4,55 15,3 1980 6,43 14,6 1985 1990 1995 2000 2003 2004 2005 2006 2007 2007 8,49 11,17
MehrGesundheitsreform 2003 Der Wurf des Jahrtausends?
Gesundheitsreform 2003 Der Wurf des Jahrtausends? Martin Schaller Patient und Zahnarzt 12.10.13 1 Ausgabenstruktur als Ursache Im internationalen Vergleich liegt Deutschland hinter den USA und der Schweiz
MehrZuzahlungsbefreiung: So berechnen Sie Ihre Belastungsgrenze im Jahr 2007
Gesundheit KOMPAKT Zuzahlungsbefreiung: So berechnen Sie Ihre Belastungsgrenze im Jahr 2007 Das sollten Sie wissen Mit der Gesundheitsreform 2004 wurden auch die Zuzahlungsregelungen in der gesetzlichen
MehrZUZAHLUNGEN ZU KASSENLEISTUNGEN UND BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN
LEBEN MIT DIALYSE 1. ZUZAHLUNGEN ZU KASSENLEISTUNGEN UND BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN 6 AMG-17-0001-DialyseSoziales.indd 6 ZUZAHLUNGEN ZU K ASSENLEISTUNGEN UND BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN 1.1 GENERELLE ZUZAHLUNGSREGELN
MehrFragen und Antworten: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen
Fragen und Antworten: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen 1. Für welche Bereiche gelten die neuen Zuzahlungsregeln? Die Regelungen gelten für nahezu alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
MehrMerkblatt AK-Asyl über Krankenkassen (AOK)- Zuzahlung und Befreiungsmöglichkeit
Merkblatt AK-Asyl über Krankenkassen (AOK)- Zuzahlung und Befreiungsmöglichkeit Stand 22.07.2015 Befreiung von Zuzahlungen Jeder Versicherter zahlt zunächst 2 Prozent seiner jährlichen Bruttoeinnahmen
Mehr... Quittungsheft. für das Jahr
I K K S E R V I C E... Quittungsheft für das Jahr Liebe Versicherte, lieber Versicherter, die IKK ist aktiv an Ihrer Seite. Wir helfen Ihnen, die geleisteten Zuzahlungen stets im Überblick zu behalten
MehrZuzahlungen Belastungsgrenzen? Befreiung? KKF-Verlag
Zuzahlungen 2014 Belastungsgrenzen? Befreiung? Zuzahlungen Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, grundsätzlich beteiligen sich Versicherte ab 18 Jahren bei den Leistungen mit einer Zuzahlung
MehrAnlage 3. Quittungsheft für Zuzahlungen. Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum:
Anlage 3 Quittungsheft für Zuzahlungen Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum: Quittungsheft für Zuzahlungen Praxisgebühr (ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Versorgung) Arznei- Verbandmittel
MehrOrtsverein SPD-Nordend Günthersburg im Internet Rat & Tat: Thema Praxisgebühr
Praxisgebühr Fragen & Antworten 1 Darf der Arzt das Zuzahlungsverfahren per Bankeinzug abwickeln? Üblicherweise wird die Zuzahlung in bar entrichtet. Die Art der Zahlungsweise ist allerdings nicht vorgeschrieben.
MehrGesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und seine Auswirkungen auf die Versicherten
Agenturservice-Jupe Tel.: 02325-558 426 Fax : 02325-467 0 380 Mobil : 0174-29 11111 Mail : Web : info@agenturservice-jupe.de http://www.agenturservice-jupe.de Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung Presseartikel
MehrWas Sie über die Gesundheitsreform wissen sollten
Was Sie über die Gesundheitsreform wissen sollten RA Thomas Hessel Die Änderung der Vorschriften über die gesetzliche Krankenversicherung zum 01.01.04, von Politikern als Gesundheitsreform-Gesetzespaket
MehrBayer. Staatsministerium der Finanzen
Bayer. Staatsministerium der Finanzen 25 - P 1820-0199 - 56165/03 80539 München, 22. Dezember 2003 Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben Tel. Durchwahl-Nr. (089) 2306-2494 Bayer. Staatsministerium
MehrLeistungsarten der gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick
Krankenversicherung, gesetzliche: Leistungsüberblick Leistungsarten der gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick Leistungsart Höhe Erläuterungen Ärztliche Behandlung Volle Kostenübernahme. 10 Euro
MehrQuittungsheft. KKF-Verlag. Krankenversichertennummer (für Rückfragen und Schriftwechsel) Zuzahlungen /
Quittungsheft Name, Vorname Geburtsdatum Krankenversichertennummer (für Rückfragen und Schriftwechsel) Zuzahlungen / 2 Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, über die Zuzahlungen informiert
MehrGesetzliche Zuzahlungen.
Behalten Sie Ihre Zuzahlungen im Blick. So zahlen Sie nicht mehr als nötig. Steffen Herold, SBK-Kundenberater Starke Leistung. Ganz persönlich. Gesetzliche Zuzahlungen. Ein Überblick von Steffen Herold,
MehrGesetzliche Krankenversicherung, 61, 62 SGB V
Zuzahlungen Versicherte der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung müssen sich ab dem 18. Lebensjahr an den Ausgaben für ihre Gesundheit in Form von Zuzahlungen beteiligen. Gesetzliche Krankenversicherung,
MehrDas flexible Plus für Ihre Gesundheit
Das flexible Plus für Ihre Gesundheit Moderne Lösungen in der privaten Krankenvollversicherung vom soliden Grundschutz bis zum leistungsstarken Komfortschutz. Vom Grundschutz bis zum leistungsstarken Komfortschutz
MehrEinheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?
Tagung der Gesellschaft für r Sozialen Fortschritt in Berlin am 06. September 2006 Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Dr. Michael Dalhoff Leiter der Unterabteilung Gesundheitsversorgung,
MehrZuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung Informationsblatt Nr. 223-06 Stand: 1. Januar 2017 Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich an den Kosten bestimmter
MehrÄrztliche Behandlung² 15,04% Sonstige Ausgaben 7,09% Netto- Verwaltungskosten 5,61% Häusliche Krankenpflege 1,34% Vorsorge- und Reha- Maßnahmen 1,66%
vorläufige Rechnungsergebnisse 1.-4.Quartal 2005 Gesetzliche Krankenversicherung West Ost Bund zus. in Mrd.EURO 2005 2005 2005 Einnahmen ¹ 123,814 21,722 145,536 Beiträge ¹ 119,205 21,045 140,250 Sonstige
MehrLeistungen im Überblick
Leistungen im Überblick I. Leistungsgrundsatz medizinische Notwendigkeit Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten II. Umfang
MehrIhre Rechte als Patient. Verlag C.H.Beck. Ihre Rechte als. Patient. Ein Wegweiser durch das Gesundheitssystem. 2. Auflage.
Ihre Rechte als Patient Verlag C.H.Beck Ihre Rechte als Patient Ein Wegweiser durch das Gesundheitssystem 2. Auflage Herausgegeben von 12 Kapitel 2: Kapitel2:Auf welche Leistungen habe ichanspruch? Im
MehrStrukturdaten der AOK PLUS Stand
Seite 1 von 6 Strukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2014 Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden 1.287 davon: Städte 298 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) 34.592 Einwohner PLUS-Land
MehrStrukturdaten der AOK PLUS Stand
Seite 1 von 6 Strukturdaten der AOK PLUS Stand 30.06.2013 Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden 1.316 davon: Städte 299 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) 34.592 Einwohner PLUS-Land
MehrDie Krankenkasse. Solidarität und Eigenverantwortung. Leistungsarten. Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung
Die Krankenkasse Die Krankenkasse Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Regelung der Krankenversicherung. Gerne sind wir bereit, Sie individuell über alle Fragen der Krankenversicherung
MehrDas GKV-Modernisierungsgesetz in Stichworten
Das GKV-Modernisierungsgesetz in Stichworten Apotheken Jeder Apotheker darf ab 2004 vier Verkaufsstellen für Medikamente betreiben. Apotheker erhalten künftig ein einheitliches Abgabehonorar von 8,10 Euro
MehrMaterialien zum Sozialrecht Neuregelung der Zuzahlungen zu den Leistungen der Krankenversicherung
Materialien zum Sozialrecht Neuregelung der Zuzahlungen zu den Leistungen der Krankenversicherung Jonny Bruhn-Tripp, Gisela Tripp, Stand: Gesundheitsreformgesetz vom 14. November 2003 Februar 2004 Einleitung
MehrAntrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das Jahr
Bitte Nachweise beifügen Bitte Zuzahlungs-/Einkommensnachweise beifügen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das Jahr 2 0 1 7 Name: Vorname: Versicherungsnummer: Ich bin ledig verheiratet getrennt
MehrGesetzliche Zuzahlungen Ein Überblick von Steffen Herold, SBK-Kundenberater.
Behalten Sie Ihre Zuzahlungen im Blick. So zahlen Sie nicht mehr als nötig. Steffen Herold, SBK-Kundenberater Gesetzliche Zuzahlungen Ein Überblick von Steffen Herold, SBK-Kundenberater. Als gesetzlich
MehrLeistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ( Pflichtleistungen )
Krankenversicherung Krankenversicherung Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ( Pflichtleistungen ) 1. ) Vorsorgeuntersuchungen: normale Kontrolluntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung und
MehrStand: 10.12.03. Az: 70.5-7-1 Ra/Mü
Information zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) Stand: 10.12.03 Az: 70.5-7-1 Ra/Mü Handreichung zum GMG Seite 2 10.12.2003 Inhaltsverzeichnis 0. Einleitung... Teil 1 Allgemeine Grundsätze der Zuzahlungsregelungen...
MehrInhaltsverzeichnis Teil 1: Krankenversicherung und Vertragsarztrecht
Inhaltsverzeichnis Teil 1: Krankenversicherung und Vertragsarztrecht A. Grundlagen... 13 I. Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ihre Zukunftsperspektiven... 13 II. Grundprinzipien
MehrDie guten Gründe für eine Krankenzusatzversicherung
Die guten Gründe für eine Krankenzusatzversicherung Für unser Leben Sicherheit und Wohlbefinden für den Fall der Fälle Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Die GKV auf dem Weg zur Grundversorgung
MehrStrukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2012
Seite 1 von 5 Strukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2012 Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden 1.382 davon: Städte 303 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) 34.590 Einwohner (eigene Hochrechnung)
MehrVortrag sozialrechtliche Fragen
Vortrag sozialrechtliche Fragen Sozialdienst 2017 Sie erhalten Informationen zu folgenden Themen: Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation Wirtschaftliche Sicherung Zuzahlung zur Rehabilitation
MehrGesundheitsschutz Bonus Care Advance Plus. Die Private Krankenversicherung für gehobene Ansprüche
Gesundheitsschutz Bonus Care Advance Plus Die Private Krankenversicherung für gehobene Ansprüche Hochwertiger Gesundheitsschutz Bonus Care Advance Plus bietet Ihnen hervorragende Leistungen als Privatpatient
MehrZuzahlungen. KKF-Verlag. Zuzahlungen 2015. Alle Zuzahlungen und Belastungsgrenzen auf einen Blick.
Zuzahlungen Zuzahlungen 2015 Alle Zuzahlungen und Belastungsgrenzen auf einen Blick. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, grundsätzlich beteiligen sich Versicherte ab 18 Jahren bei den
MehrSelbst- und Zuzahlungen das bezahlen GKV-Versicherte
Continentale-Studie 2017 Selbst- und Zuzahlungen das bezahlen GKV-Versicherte Grafiksatz Eine repräsentative TNS-Infratest-Bevölkerungsbefragung der Continentale Krankenversicherung a.g. Selbst- und Zuzahlungen
MehrStellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V.
Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. zum Referentenentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz AM-VSG)
MehrStellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V.
Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. zum Referentenentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz AM-VSG)
MehrGesundheitsreformen. Veränderungen in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ab 1989. Arzneimittel, Verbandmittel
Veränderungen in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ab 1989 1989 Gesundheits- Reformgesetz (GRG) 1990 1991 1993 Gesundheits- Strukturgesetz (GSG) 1994 Arzneimittel, Hilfsmittel, Heilmittel Zahnersatz
MehrFreundlicher Service hat einen guten Namen
Freundlicher Service hat einen guten Namen Ludwigsburg und Marbach2 (0 71 44) 3 54 73 Patienteninformationen zur Krankenbeförderung mit dem Taxi Verordnung einer Krankenbeförderung Erste Voraussetzung
MehrSie wollen das gute Gefühl, sicher aufgehoben zu sein?
Gesundheit erhalten krankenzusatzversicherung Basisschutz Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Sie wollen das gute Gefühl, sicher aufgehoben zu sein? Der beste Schutz vor hohen Zuzahlungen.
MehrWann kann eine Heilmitteltherapie verordnet werden? Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Heilmittel, wenn diese notwendig sind, um
Heilmittel ( 32 SGB V) Heilmaßnahmen sind fester Bestandteil in der Rehabilitation von akuten und chronischen Erkrankungen. Bei zahlreichen angeborenen, erworbenen oder degenerativen Erkrankungen wird
MehrBeste Gesundheitsleistungen, so beweglich wie Sie selbst. Ich vertrau der DKV MIT VOLLMED TARIF MC ZU INTELLIGENTEM GESUNDHEITSMANAGEMENT
VOLLMED TARIF MC Beste Gesundheitsleistungen, so beweglich wie Sie selbst MIT VOLLMED TARIF MC ZU INTELLIGENTEM GESUNDHEITSMANAGEMENT Ich vertrau der DKV Bei der DKV privat versichert zu sein heißt, die
MehrManchmal hält die erste Liebe länger als die zweiten Zähne.
Gesundheit erhalten zusatzversicherung zahn/ambulant Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Manchmal hält die erste Liebe länger als die zweiten Zähne. Gesundheit bedeutet Lebensqualität. Gesetzlich
MehrDie Praxisgebühr reformieren andere Zuzahlungen überdenken
Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e.v. Die Praxisgebühr reformieren andere Zuzahlungen überdenken Pressekonferenz am 11.04.2012 11.04.2012 1 Vorstellung der drei Vorsitzenden Prof. Dr. Volker
MehrDie Gesundheitsreformen
Die Gesundheitsreformen Beigesteuert von Monday, 21. April 2008 Letzte Aktualisierung Monday, 5. May 2008 Die Änderungen durch Gesundheitsreformen von 1984 bis 2004 im Überblick - 1984 Haushaltsbegleitgesetz
MehrBefreiung von Zuzahlungen zur Krankenversicherung
Befreiung von Zuzahlungen zur Krankenversicherung ( 62 SGB V) Fast immer führen Krankheiten dazu, dass sich die Einkommenssituation des Betroffenen und seiner Familienmitglieder drastisch verändert. Zum
MehrWas wir wollen Forderungen der BAG SELBSTHILFE an die Parteien zur Bundestagswahl 2009
Was wir wollen Forderungen der BAG SELBSTHILFE an die Parteien zur Bundestagswahl 2009 Die Arbeit der BAG SELBSTHILFE bezieht sich auf drei wichtige Bereiche: Wir kümmern uns einmal um eine gerechte Gesundheitspolitik
MehrLeistungen im Überblick
Leistungen im Überblick Barmenia Krankenversicherung a. G. Moderne Lösungen in der privaten Krankenvollversicherung. A. Ambulante Heilbehandlung Vorbemerkung Für diese Tarife gilt das Hausarztmodell. Dieses
MehrZeit zum Handeln - finanzielle Stabilität in der Krankenversicherung ist keine Utopie!
Zeit zum Handeln - finanzielle Stabilität in der Krankenversicherung ist keine Utopie! Dies ist die Realität in der öffentlichen Diskussion: Tagesspiegel, 22.10.2005 Das eigentliche Problem ist die Kostenexplosion
MehrDie gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) Die gesetzliche Krankenversicherung ist neben den gesetzlichen Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungen eine der 5 Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems.
MehrEigenbehalte nach 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Befreiung von den Eigenbehalten nach 50 BBhV
Eigenbehalte nach 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Befreiung von den Eigenbehalten nach 50 BBhV Seite 1. Abzug von Eigenbehalten nach 49 Abs. 1 bis 3 BBhV 2 1.1 Arznei- und Verbandmittel 2 1.2 Hilfsmittel,
MehrGesundheitsleistungen
Gesundheitsleistungen Datenbasis: 1.006 Befragte ab 18 Jahre bundesweit Erhebungszeitraum: 2. bis 6. Oktober 2009 Statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: HanseMerkur, Hamburg 1.
MehrLeistungen im Überblick
Leistungen im Überblick Barmenia Krankenversicherung a. G. Moderne Lösungen in der privaten Krankenvollversicherung. A. Ambulante Heilbe handlung Vorbemerkung Für diese Tarife gilt das Hausarztmodell.
MehrDie Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation
Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,
MehrHärtefallregelung Zahnersatz
Bundesweites Beratungstelefon: 0800 011 77 22 (Mo Fr von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr gebührenfrei aus allen Netzen) www.patientenberatung.de Härtefallregelung Zahnersatz Das
MehrDenken Sie doch einfach an schönere Dinge als an Zuzahlungen. Mehr Extras GESUNDHEIT ERHALTEN ZUSATZVERSICHERUNG KOMPAKT
GESUNDHEIT ERHALTEN ZUSATZVERSICHERUNG KOMPAKT Mehr Extras für gesetzlich Krankenversicherte und Heilfürsorgeberechtigte! Denken Sie doch einfach an schönere Dinge als an Zuzahlungen. Mit der kompakten
Mehrallensbacher berichte
allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach 03 / Nr. VORSCHLÄGE ZUR REFORM DES GESUNDHEITSSYSTEMS Die Bevölkerung findet kaum etwas zumutbar Allensbach am Bodensee, Ende August 03 - Die überwältigende
MehrDie betriebliche Krankenversicherung - bkv
Die betriebliche Krankenversicherung - bkv der Deutschen Krankenversicherung AG für Caverion Deutschland GmbH September 2013 Leue & Nill GmbH & Co KG Ich vertrau der DKV Die betriebliche Krankenversicherung
MehrWürttembergische Krankenversicherung. Privatpatient bei der Württembergischen. Mit unserer privaten Krankenvollversicherung.
Württembergische Krankenversicherung Privatpatient bei der Württembergischen. Mit unserer privaten Krankenvollversicherung. Maßgeschneiderter Schutz und bessere Leistungen. Gesundheit. Sie ist Ihr höchstes
MehrFür mein Leben. Kranken-Zusatzschutz
Für mein Leben. Kranken-Zusatzschutz Genießen Sie Ihr Abenteuer Leben: mit unserer Krankenzusatzversicherung Das Leben ist aufregend und hält täglich neue Überraschungen für Sie bereit. Doch leider wissen
MehrQuittungsheft für Zuzahlungen
Quittungsheft für Zuzahlungen Das Quittungsheft wird geführt für Name, Vorname(n) Geburtsdatum Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort) Quittungsheft für Zuzahlungen Arznei-, Verbandmittel Fahrkosten Heilmittel
MehrAlles Gute für Ihre Gesundheit
Barmenia Krankenversicherung a. G. Entscheiden Sie sich für die vielen Vorteile als Privat patient. Zu günstigen Bei trägen. Barmenia-Tarif VC. Krankenversicherung Alles Gute für Ihre Gesundheit Gesundheit
MehrArbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem
Arbeiten in Deutschland Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Das Deutsche Gesundheitssystem im Überblick 1. Krankenversicherung: GKV und PKV 2. Ambulanter und stationärer
MehrGesundheit erhalten Basisschutz. Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Sie wollen das gute Gefühl, sicher aufgehoben zu sein?
Gesundheit erhalten Basisschutz Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Sie wollen das gute Gefühl, sicher aufgehoben zu sein? Der beste Schutz vor hohen Zuzahlungen. Machen Sie mehr aus den Leistungen
MehrGesundheitsschutz Excellent. Die Private Krankenversicherung für höchste Ansprüche
Gesundheitsschutz Excellent Die Private Krankenversicherung für höchste Ansprüche Bester Komfort für Ihre Gesundheit Sie wünschen sich eine private Krankenversicherung, die sich Ihren gehobenen Ansprüchen
MehrUnsere Leistungen auf einen Blick Mitgliedergruppen B1, B2, B3, C und E (B)
Unsere Leistungen auf einen Blick Mitgliedergruppen B1, B2, B3, C und E (B) Mit den Leistungen aus der Grundversicherung und den Beihilfen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) haben Sie einen umfassenden
MehrKrankenzusatzversicherung
Krankenzusatzversicherung Zusätzliche Absicherung für gesetzlich Versicherte. Beratung durch: Dirr & Kollegen freie Finanz- und Versicherungsmakler Inh. Bernhard Dirr Flandernstr. 7 86157 Augsburg Tel.:
MehrStrukturdaten der AOK PLUS Stand
Seite 1 von 7 Strukturdaten der AOK PLUS Stand 31.03.2016 Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden 1.275 davon: Städte 295 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) 34.592 Einwohner PLUS-Land
MehrDas flexible Plus für Ihre Gesundheit
Barmenia Krankenversicherung a. G. Moderne Lösungen in der privaten Krankenvollversicherung. Vom soliden Grundschutz bis hin zum leistungsstarken Komfortschutz. Das flexible Plus für Ihre Gesundheit Die
MehrAllgemeine Informationen
Unterwegs in Deutschland Europäische Union, 1995 2013 In die Ferien nach Deutschland Sie haben es sich verdient. Doch was ist, wenn Sie krank werden oder verunfallen? Hierzu gibt es ein paar wichtige Punkte,
MehrKrankenhausbehandlung
Krankenhausbehandlung ( 39 SGB V, 33 SGB VII) Bei einer Erkrankung ist oftmals die Behandlung in einem Krankenhaus erforderlich. Patienten haben darauf einen Rechtsanspruch. Es gibt dabei verschiedene
MehrUnabhängige Patientenberatung Bremen. Alles frei? Zuzahlungen und Befreiungen in der gesetzlichen Krankenversicherung 1 03.03.06
Unabhängige Patientenberatung Bremen Alles frei? Zuzahlungen und Befreiungen in der gesetzlichen Krankenversicherung 1 03.03.06 Wenn ich krank bin, brauche ich nichts zu bezahlen. Ich bin gesetzlich versichert.
Mehr1. Quartal Mitgliederentwicklung. Ausgabenverteilung. Verteilung der Leistungsausgaben
1. Quartal 2013 Mitgliederentwicklung Ausgabenverteilung Verteilung der Leistungsausgaben Mitgliederentwicklung 1. Quartal 2013 Die IKK gesund plus konnte auch im 1. Quartal 2013 ihren positiven Trend
MehrIhr Hausarzt als medizinischer Lotse
Barmenia Krankenversicherung a. G. Nutzen Sie die Lotsenfunktion Ihres Hausarztes und profitieren Sie von den Vor teilen des besonders preiswerten Barmenia-Tarifs VCH. Krankenversicherung Ihr Hausarzt
MehrGKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern
Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,
MehrALLES WISSENSWERTE RUND UM ZUZAHLUNGEN
ANGEBOTE DER BAHN-BKK Kennen Sie schon die umfangreichen Zusatzleistungen der BAHN-BKK? Dazu gehören mehrere Bonusprogramme genau so wie günstige Krankenzusatzversicherungen oder eine Gesundheitshotline,
MehrSOZIALES. Das GKV- Modernisierungsgesetz (GMG) Was für Stomaträger wichtig ist
Das GKV- Modernisierungsgesetz (GMG) Das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung, auch GKV-Modernisierungs-Gesetz (kurz GMG) genannt, wurde am 17. Oktober 2003 endgültig verabschiedet.
MehrStrukturdaten der AOK PLUS Stand
Seite 1 von 7 Strukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2017 Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden 1.272 davon: Städte 296 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) 34.592 Einwohner PLUS-Land
MehrStrukturdaten der AOK PLUS Stand
Seite 1 von 7 Strukturdaten der AOK PLUS Stand 30.09.2016 Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden 1.275 davon: Städte 295 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) 34.592 Einwohner PLUS-Land
Mehr( 38 SGB V, 28 SGB VI i.v.m. 54 SGB IX, 42 SGB VII i.v.m. 54 SGB IX)
Haushaltshilfe ( 38 SGB V, 28 SGB VI i.v.m. 54 SGB IX, 42 SGB VII i.v.m. 54 SGB IX) Haushaltshilfe umfasst alle Aufgaben, die zur Haushaltsführung gehören, wie die Betreuung der Kinder, den Einkauf, die
MehrSchärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen
KOMBIMED SEHHILFEN TARIF KSHR KOMBIMED HILFSMITTEL TARIF KHMR Schärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen KOMBIMED SEHHILFEN UND HILFSMITTEL. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau
Mehr