Strukturdaten der AOK PLUS Stand

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1 Seite 1 von 5 Strukturdaten der AOK PLUS Stand Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden davon: Städte 303 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) Einwohner (eigene Hochrechnung) Struktur der AOK PLUS Regionen 8 Servicegebiete 77 Filialen 146 Bildungszentrum (BIZ) 1 VertriebsRegionen 5 Vertriebsgebiete 35 Personal Mitarbeiter gesamt inkl. Auszubildende und Teilzeitkräfte ca Mitbewerber Innungskrankenkassen (alle geöffnet, 1 in Sachsen ansässig) 3 Ersatzkassen 6 Betriebskrankenkassen (davon 56 geöffnet, 1 in Sachsen und 2 in Thüringen ansässig) 73 Landwirtschaftliche Krankenkasse 1 Knappschaft 1 Anzahl Arbeitgeber (Stand ) Arbeitgeber (Firmen mit mindestens einem AOK-versicherten Beschäftigten, Firmen außerhalb Sachsens und Thüringens werden nicht berücksichtigt) darunter Betriebe 974 mit mindestens 100 AOK-versicherten Beschäftigten

2 Marktanteil der AOK PLUS 42,77 % Seite 2 von 5 (Hinweis: Der Marktanteil setzt sich zusammen aus der Bevölkerungszahl zum (eigene Hochrechnung) und der Versichertenzahl zum ) Einwohner Versicherte Versicherte Versicherte gesamt davon: Mitglieder Familienversicherte Arbeitslose Mitglieder 8,34% Sonstige Mitglieder 1,96% Wehrdienstleistende 0,01% Freiwillige Mitglieder 2,86% Familienversicherte 17,27% Rentner 35,18% Pflichtvers. Beschäftigte 34,38% Anteile der Leistungsausgabengruppen - Stand: Finanzstatus November 2011 Heil- und Hilfsmittel 5,5% Krankenhausbehandlung 39,7% Arzneimittel 19,5% Krankengeld 3,5% Zahnersatz 1,9% Zahnärztliche Behandlung 3,6% Dialyse 1,5% Ärztliche Behandlung 14,3% Sonstige Leistungen 4,8% Fahrkosten 2,5% Häusliche Krankenpflege 3,2%

3 Vertragspartner Seite 3 von 5 Fachärzte (einschl. sonstige Arztgruppen, wie Laborärzte, Pathologen usw.) Hausärzte (einschl. Kinderärzte) ermächtigte Ärzte 966 Logopäden 843 Ergotherapeuten 966 Hebammen Physiotherapeuten Masseure/med. Bademeister Krankengymnasten davon: in freier Niederlassung in Einrichtungen 325 Podologen 560 Krankenhäuser 123 Reha-Einrichtungen 118 davon: stationäre Einrichtungen 79 ambulante Einrichtungen 34 geriatrische Einrichtungen 5 Zahnärzte (Allgemeinzahnärzte, MKG-Chirurgen, Oralchirurgen etc.) Fachzahnärzte (Kieferorthopäden) 231 angestellte Zahnärzte (Allgemeinzahnärzte, MKG-Chirurgen, Oralchirurgen etc.) 424 angestellte Fachzahnärzte (Kieferorthopäden) 21 ermächtigte Zahnärzte 7 öffentliche Apotheken Krankenhaus-Apotheken 39 Rettungsdienstorganisationen (DRK, ASB, JUH,MHD, ADAC, DRF, MDV) 111 Landratsämter/Berufsfeuerwehr 12 Private Leistungserbringer in öffentliche RD eingebunden 10 Luftrettungsstandorte 8 Krankenhaus 1 Rettungsdienstabrechnungsstellen 27 Private Krankentransportunternehmen 7 Taxi-/Mietwagenunternehmen Hörgeräte-Akustiker 386 Augenoptiker 926 Augenärzte zur Abgabe v. Kontaktlinsen 211 Orthopädie-Schuhtechniker 372 Orthopädiemechaniker/Bandagisten 886 Ambulante Pflegedienste davon: gemeinnützige Pflegedienste 453 Private Pflegedienste Vollstationäre Pflegeeinrichtungen davon: Wachkomaeinrichtungen Kurzzeit-Pflege 135 Tagespflege 275 Ambulante Hospizdienste (für das Jahr 2011 geförderte Einrichtungen) 68 Hospize 13 Soziotherapie 15 Häusliche psychiatrische Fachkrankenpflege 4 Leistungserbringer Pflegekurse 101 Spezialisierte ambulante Palliativversorgung 18 Rehabilitationssport-Organisationen 1.273

4 Beitrags- und Umlagesätze der AOK PLUS Seite 4 von 5 1. Beitragssätze der AOK PLUS (bundesweit einheitlich): 15,5 % Allgemeiner Beitragssatz (inkl. 0,9 % von den Mitgliedern der GKV allein zu tragen) Tragung Arbeitgeber: 7,3 % Tragung Arbeitnehmer: 8,2 % 14,9 % Ermäßigter Beitragssatz (inkl. 0,9 % von den Mitgliedern der GKV allein zu tragen) Tragung Arbeitgeber: 7,0 % Tragung Arbeitnehmer: 7,9 % 2. Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz: U1 Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts im Fall von Krankheit und Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation Tarif Umlagesatz Erstattungssatz Tarif 1 3,1 % 70 % Tarif 2 2,0 % 55 % Tarif 3 1,4 % 40 % U2 Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld und des fortgezahlten Entgelts im Fall von Beschäftigungsverbot Umlagesatz 0,49 % Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld und Erstattung des im Fall von Beschäftigungsverbot fortgezahlten Entgelts Erstattung der zu tragenden Arbeitgeberanteile an den Gesamt-Sozialversicherungsbeiträgen im Fall von Beschäftigungsverbot 100 % 100 % 3. Pflegeversicherung: Beitragssatz: 1,95 % Beitragssatz für Kinderlose: 2,2 % Tragung der Beiträge für Arbeitnehmer mit Arbeitsort in Sachsen: Arbeitgeberanteil 0,475 %, Arbeitnehmeranteil 1,475 % bzw. 1,725 % für Kinderlose Tragung der Beiträge für Arbeitnehmer mit Arbeitsort außerhalb Sachsen: Arbeitgeberanteil 0,975 %, Arbeitnehmeranteil 0,975 % bzw. 1,225 % für Kinderlose Beitragsbemessungsgrenzen (monatliche Verdiensthöchstgrenzen, bis zu denen Beiträge berechnet werden, in Euro) NEUE BUNDESLÄNDER Kranken- und Pflegeversicherung monatlich kalendertäglich 3.750,00 125, ,50 123, ,00 127,50 Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich kalendertäglich 4.650,00 155, ,00 160, ,00 160,00

5 Zuzahlungen auf einen Blick Seite 5 von 5 Leistung Arznei und Verbandmittel Hilfsmittel - Fahrkosten Häusliche Krankenpflege Haushaltshilfe Soziotherapie Heilmittel (Krankengymnastik, Massagen, Ergotherapie) Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind Gesetzliche Zuzahlung für Versicherte ab 18 Jahre 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,00 EUR, höchstens 10,00 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels (außer von Zuzahlung freigestellte Arzneimittel) 10 % der Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderhr und zusätzlich 10,00 EUR je Verordnung 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,00 EUR, höchstens 10,00 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten für jeden Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme 10 % der Kosten und zusätzlich 10,00 EUR je Verordnung 10 % des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrages, maximal 10,00 EUR im Monat Krankenhausbehandlung 10,00 EUR je Kalendertag für höchstens 28 Tage im Kalenderhr Rehabilitation ambulant und stationär Zuzahlung entfällt für Versicherte unter 18 Jahre 10,00 EUR je Kalendertag Vorsorge stationär 10,00 EUR je Kalendertag Anschlussrehabilitation 10,00 EUR je Kalendertag für höchstens 28 Tage Kalenderhr medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter Praxisgebühr Befreiung von den Zuzahlungen 10,00 EUR je Kalendertag 10,00 EUR je Quartal für jede erste Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten sowie bei ärztlichen Leistungen im Notfall bzw. im organisierten Notfalldienst (Ausnahmen: Vorsorge, Schutzimpfungen und Überweisungen aus dem selben Quartal) Überschreiten Ihre geleisteten Zuzahlungen (z. B. Krankenhausbehandlung, Fahrkosten und weitere) innerhalb eines Kalenderhres Ihre individuelle Belastungsgrenze, so erstatten wir den diese Grenze übersteigenden Betrag. Diese jährliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch Kranke entfällt die Zuzahlungspflicht für Leistungen, wenn die Zuzahlungen 1 Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen erreichen. Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze sind die jährlichen Bruttoeinnahmen für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten um 15 Prozent der Bezugsgröße und für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind des Versicherten um den sich nach 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 ESTG ergebenden Kinderfreibetrag zu vermindern. nein

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