Informationsveranstaltung Kindertagespflege Uhr Kreistagssitzungssaal

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1 Informationsveranstaltung Kindertagespflege Uhr Kreistagssitzungssaal

2 Kindertagesbetreuung im Qualität Evaluation Finanzierung Familienzentren Ausbau der Kindertagespflege Förderprogramme Bedarfsplanung Investitionen/ Ausbau

3 Tagesordnung 1. Bedeutung der Kindertagespflege 2. Ausbaustand im regionalen Vergleich 3. Benchmarking 4. Vermittlungsstellen 5. Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses 6. Platzzahlen und Herausforderung 7. Rechtliche Grundlagen 8. Anforderungen an die Person und Räumlichkeiten

4 1. Bedeutung der Kindertagespflege Die Förderung der Kindertagespflege als Aufgabe des Kreises umfasst gemäß 23 SGB VIII die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson. Besondere Bedeutung für die U3-Betreuung

5 2. Ausbaustand im regionalen Vergleich

6 3. Benchmarking

7 4. Vermittlungsstellen Werbung, Vermittlung und Beratung in der Kindertagespflege Mit dem Werben und Vermitteln von Kindertagespflegepersonen, der Beratung und Betreuung von Eltern und Tagespflegepersonen sowie der Vermittlung in Konfliktfällen und der Öffentlichkeitsarbeit sind im Kreis 11 regionale Vermittlungsstellen beauftragt. Der Kreis stellt für die Wahrnehmung der Aufgaben zur Verfügung. Leistungsvereinbarung

8 4. Vermittlungsstellen 11 Vermittlungsstellen im Die Vermittlungsstellen arbeiten nach festgelegten Beratungsstandards, welche sich derzeit in der Überarbeitung befinden. Die VS bietet im Jahr vier Abendveranstaltungen für die TPP an unter anderem die Kollegiale Beratung und die Supervision. Sie dienen als Anlaufstelle für suchende Eltern, für sich in der TP befindenden Eltern, für TPP und für Ämter und Gemeinden. Beratung soll zu allen Fragen rund um die TP stattfinden.

9 4. Vermittlungsstellen

10 5. Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses Beschlüsse JHA Qualität der Vermittlungsarbeit optimieren Verbesserung der Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene Zentrale Werbung (5.000 ) Übernahme der Qualifizierungskosten für Tagespflegepersonen durch den Kreis Erstausstattung neuer Tagespflegestellen (500 ) Laufende Geldleistung Erhöhung auf 4 pro Betreuungsstunde

11 6. Platzzahlen und Herausforderung Wie kann es uns gemeinsam gelingen, Kindertagespflege auszubauen und zu einem attraktiven Angebot weiter zu entwickeln? Finanzierung der Kindertagesbetreuung Jahr Plätze TP Privat Plätze ITP Gruppen ITP Plätze Krippe (2086 Planung)

12 7. Rechtliche Grundlagen 24 Abs. 2 SGB VIII - Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege. Besondere Bedeutung für den Rechtsanspruch U 3

13 7. Rechtliche Grundlagen Formen der Tagespflege: 28 KiTaG Tagespflegestelle, die das zuständige Jugendamt vermittelt und mit der es ein Pflegegeld vereinbart ist Selbständige Tätigkeit nach 18 des Einkommenssteuergesetzes In Anstellung bei einem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, oder bei einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (ITP) In SH = Gewährleistungspflicht bei den Kommunen Im Rahmen der Mitgliedschaft bei einem Trägerverein für Tagespflegepersonen

14 7. Rechtliche Grundlagen Institutionelle Tagespflege 30 KitaG Finanzierung der Tagespflege Die Kosten der Tagespflegestellen nach 28 Nr. 3 und 4, die in den Bedarfsplan nach 7 aufgenommen worden sind, werden durch Teilnahmebeiträge oder Gebühren Eigenleistungen des Trägers Zuschüsse der Gemeinden Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe Zuschüsse des Landes Die Vergütung richtet sich nach der Zahl der zu betreuenden Kinder Regelungen zum Kostenausgleich geltend entsprechend Ermäßigung über die Sozialstaffel

15 7. Rechtliche Grundlagen Institutionelle Tagespflege Voraussetzungen der Finanzierung: Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Träger (Kommune) Eignung der Tagespflegeperson Eine pädagogische Grundqualifikation Gewährleistung regelmäßiger Fortbildung und Fachberatung 3-5 Kinder Vertretung bei Ausfall der zuständigen Tagespflegeperson durch Krankheit, Urlaub ist sichert

16 8. Anforderungen an die Person und Räumlichkeiten 12 KiTaVO - Anforderungen an die Kindertagespflege familienähnliche Betreuung, Erziehung und Bildung enge persönliche Bindung des Kindes an die Tagespflegeperson häusliches Umfeld fördern immer dieselbe Tagespflegeperson ist für Betreuung, Erziehung und Bildung zuständig Leistungen regelmäßig in den fest zugewiesenen Räumen

17 8. Anforderungen an die Person und Räumlichkeiten 13 KitaVO - Erteilung einer Erlaubnis Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden fremden Kindern, wobei im Laufe einer Woche nicht mehr als 10 fremde Kinder betreut werden dürfen Bei der Kindertagespflege in anderen Räumen dürfen unter den Voraussetzungen von 12 Abs. 1 Satz 3 und 4 bis zu zwei Tagespflegepersonen gleichzeitig nebeneinander tätig sein Jeder dieser bedarf einer gesonderten Erlaubnis

18 8. Anforderungen an die Person und Räumlichkeiten Erforderliche Nachweise für die Pflegeerlaubnis gemäß 43 SGB VIII: Qualifizierung Pädagogische Ausbildung oder Zertifikat Konzeption Erste Hilfe 40 Stunden Praktikum Abschluss Grundriss Räume Führungszeugnis Unfallversicherung Atteste 160 Unterrichtsstunden Mindestalter 21

19 8. Anforderungen an die Person und Räumlichkeiten Anforderungen an die Räume: Mindestens 4 qm/ Kind ohne Mobiliar Ruheraum 10 qm Hygieneschutz Getrennt von Kita Rettungswege/ Brandschutz kindgerechte Ausstattung Familienähnliche Atmosphäre Öffnungszeiten Mindestbetreuungszeiten

20 Fragen? Anregungen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!

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