Familien mit Zukunft Kinder bilden und betreuen Niedersächsisches Förderprogramm
|
|
- Holger Lange
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Handlungskonzept Familien mit Zukunft Kinder bilden und betreuen Niedersächsisches Förderprogramm gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes insbesondere für unter Dreijährige Ausbau und Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes insbesondere der unter dreijährigen Kinder und der frühkindlichen Bildung im Landkreis Rotenburg (Wümme) Landkreis Rotenburg (Wümme) Jugendamt Stand:April 2007
2 Handlungskonzept 1. Übergeordnetes Ziel Ziel ist es, mit Hilfe des Landesprogramms im Förderzeitraum (bis 2010) einen flächendeckenden, bedarfsgerechten Ausbau und eine Verbesserung der Kinderbetreuungsangebote insbesondere der unter drei jährigen Kinder und der frühkindlichen Bildung im Landkreis Rotenburg (Wümme) zu erreichen. 2. Maximale Fördersumme Die Mittelverteilung erfolgt durch das Land Niedersachsen. Für die Aufteilung der Mittel 2007 sind die vom Statistischen Landesamt ermittelten Geburtenzahlen des Jahres 2005 maßgebend. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 269,- pro Geburt 2005 hatte der Landkreis Rotenburg (Wümme) 1461 Geburten. Daraus ergibt sich: 1461 x 269,00 = ,00 max. Fördersumme. Der Kreistag hat beschlossen, einen Eigenanteil von ,00 in den Haushalt 2007 aufzunehmen. 3. Möglichkeiten der Umsetzung Ziel ist, eine flächendeckende qualitative Kinderbetreuung insbesondere der unter Dreijährigen im Landkreis Rotenburg (Wümme) zu implementieren. Eltern benötigen passgenaue und flexible Organisations- und Betreuungsformen, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Für eine optimale Zusammenarbeit ist es nötig, mehrere Personen bzw. Institutionen zu beteiligen: Eltern, Kindertagespflegepersonen, Tageseinrichtungen und ihre Träger sowie den öffentlichen Jugendhilfeträger. Zu diesem Zweck sollen im hiesigen Landkreis Familienservicebüros als koordinierende Service- und Dienstleistungsangebote eingerichtet werden. Gleichzeitig soll in jeder Verwaltungseinheit des Landkreises ein Kindergarten die Aufgabe eines Kooperationskindergartens übernehmen. Die Kooperationskindergärten dienen den Eltern als regionale Anlaufstellen. Des weiteren soll die Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen ausgebaut werden. Die folgenden Maßnahmen zur Erweiterung und Verbesserung des qualitativen und quantitativen Betreuungsangebotes insbesondere für unter Dreijährige sowie der Vernetzung von Betreuungsangeboten im Landkreis Rotenburg (Wümme) beziehen sich auf folgende Nummern der Richtlinie: 2.1 Einrichtung und Betrieb von Familien- und Kinderservicebüros als koordinierendes Service- und Dienstleistungsangebot z. B. zur Umsetzung der Maßnahmen nach den Nummern 2.2 bis 2.6, 2.3 Bereitstellung verlässlicher, flexibler, bedarfsgerechter und ggf. altersübergreifender Betreuung (Kindertagespflege), 2.4 Vernetzung des Betreuungsangebotes und 3
3 2.2 Maßnahmen zur Qualifizierung (160 Stunden nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts), Beratung, Vernetzung und Fortbildung mit dem Ziel der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Anzahl von qualifizierten Tagespflegepersonen. 3.1 Organisation von verlässlicher, flexibler, bedarfgerechter und ggf. altersübergreifender Betreuung (Kindertagespflege) durch Kooperation von Familienservicebüros, Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder Im Landkreis Rotenburg (Wümme) sollen Familienservicebüros als koordinierende Serviceund Dienstleistungsangebote entstehen. Der Landkreis wird zwei Familienservicebüros in den Städten Rotenburg und Zeven betreiben. Dazu stehen Räume in Rotenburg im Mehrgenerationen-Haus und in Zeven im sog. Holland-Haus zur Verfügung. Des weiteren liegt ein Antrag auf Einrichtung eines Familien- und Kinderservicebüros der Stadt Bremervörde vor (siehe Antrag Teilprojekt). Die beiden Familienservicebüros des Landkreises decken damit zwölf der dreizehn Verwaltungseinheiten des Landkreises ab. Die Berater/innen der Familienservicebüros halten regelmäßig Sprechstunden in den Kooperationskindergärten ab. Sie stellen die Verknüpfung zwischen den Eltern und den Kindertagespflegepersonen sowie den pädagogischen Mitarbeitern der Kindertageseinrichtung vor Ort her. Die Kooperationskindergärten in den kreisangehörigen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden dienen somit den Eltern als Anlaufstellen zur Vermittlung regionaler Serviceoder Dienstleistungsangebote. Die Familienservicebüros des Landkreises sollen folgende Aufgaben übernehmen: - Anlauf- und Vermittlungsstelle für Eltern, d. h. individuelle Beratung und Begleitung von Familien in Fragen der Kinderbetreuung (in den Familienservicebüros und in den Kooperationskindergärten der einzelnen Verwaltungseinheiten durch festgelegte Sprechzeiten) - Planung eines bedarfsgerechten qualitativen Kinderbetreuungsangebotes in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verwaltungseinheiten insbesondere für unter drei jährige Kinder - Aufbau eines Kindertagespflegepools - Überprüfung der Kindertagespflegepersonen und Erteilen der Pflegeerlaubnis - Beratung von Kindertagespflegepersonen - flächendeckende Vernetzung und Vermittlung der Kindertagespflegepersonen in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen - Planung und teilweise Durchführung eines Kompaktkurses Qualifizierungskurs für Tagespflegepersonen in Kooperation mit der VHS Zeven - Planung und Koordinierung von weiterer Qualifizierung (Aufbaukurse und Fortbildungen) der Kindertagespflegepersonen (z.b. in Zusammenarbeit mit dem Verein tagesmütter und väter e. V. im Landkreis Rotenburg (Wümme) und mit Kindertageseinrichtungen) Die Kooperation der Berater/innen der Familienservicebüros, der Kindertagespflege und der Kindertageseinrichtungen trägt zur Erweiterung und Verbesserung des qualitativen und quantitativen Betreuungsangebotes bei, da: - sich die Kinderbetreuung gemeinsam bedarfsgerechter gestalten lässt, - die Betreuung von Kindern in Ferienzeiten gewährleistet werden kann, - Kinderbetreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen sich ergänzen und Übergänge ( Tagespflege, Krippe, Kindergarten, Schule) sich leichter gestalten lassen, 4
4 - Fachlicher Austausch und gegenseitige Unterstützung den Kindertagespflegepersonen und den pädagogischen Mitarbeiterinnen der Kindertageseinrichtungen zugute kommt und - der gesetzliche Auftrag ( 24 und 24a SGB VIII) erfüllt wird. Das Familienservicebüro der Stadt Bremervörde soll im Rathaus der Stadt Bremervörde untergebracht werden. Die Beratungs- und Vermittlungsaufgaben beschränken sich regional auf die Stadt Bremervörde. Der flächendeckende Ausbau, Planung und Vernetzung sowie die Überprüfung der Tagespflegepersonen, die Erteilung der Pflegeerlaubnis und auch die Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen verbleibt beim öffentlichen Jugendhilfeträger. 3.2 Maßnahmen zur Qualifizierung, Beratung, Vernetzung und Fortbildung mit dem Ziel der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Anzahl von qualifizierten Tagespflegepersonen In den Städten Rotenburg und Bremervörde wird bereits jeweils ein Qualifizierungskurs in Kooperation mit der LEB angeboten. Diese Kurse laufen über ein Kalenderjahr und umfassen 160 Unterrichtstunden nach dem DJI Curriculum. Zusätzlich soll ein weiteres Qualifizierungsangebot in Zeven in Zusammenarbeit mit der VHS Zeven durchgeführt werden. Dieser Kurs soll auch 160 Unterrichtstunden nach dem DJI Curriculum beinhalten, aber als Kompaktkurs über einen kürzeren Zeitraum von bis zu 6 Monaten durchgeführt werden. Ziel dieses Kurses ist es, dass möglichst viele der Teilnehmer/innen als qualifizierte Kindertagespflegepersonen im Kindertagespflegepool der Familienservicebüros zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollen die Berater/innen der Familienservicebüros Aufbaukurse und Fortbildungsveranstaltungen zum Bereich Betreuung, Bildung und Förderung von unter Dreijährigen planen und koordinieren, z. B. Wie ernähre ich mein Kind gesund? Wie viel Bewegung braucht mein Kind? Umgang mit Grenzen und Regeln Es ist geplant sowohl bei der Erstqualifizierung, als auch bei der weiteren Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen erfahrene Tagesmütter aus dem hiesigen Tagesmütterverein einzubinden. 3.3 Förderung der Kindertagespflege Bisher werden Kindertagespflegekosten im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe abhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation der Eltern gemäß der Richtlinie des Landkreises Rotenburg (Wümme) übernommen bzw. gefördert. Um die Inanspruchnahme der Kindertagespflege für Familien mit unter dreijährigen Kindern zu erleichtern, soll die finanzielle Förderung im Rahmen des Programms Familien mit Zukunft erweitert werden: Kindertagespflegeverhältnisse, die sich auf unter 3jährige Kinder beziehen, bei denen ein Betreuungsbedarf gemäß 24 Abs. 2 und 3 SGB VIII vorliegt, sollen unabhängig von Einkommen und Vermögen der Familie im Umfang von der Landesrichtlinie finanziell gefördert werden: Diese finanzielle Förderung soll mit Landesmitteln erfolgen, indem auf Antrag für diese Kindertagespflegeverhältnisse ein Zuschuss in Höhe von 20 % der 5
5 Kindertagespflegekosten, maximal in Höhe von 20% der in der Richtlinie des Landkreises Rotenburg (Wümme) zur Förderung der Kindertagespflege festgelegten Geldleistung, gewährt wird. Damit erhalten die Familien mit unter dreijährigen Kindern und Betreuungsbedarf aus dem Landesprogramm eine unmittelbare finanzielle Entlastung, die die Inanspruchnahme der Kindertagespflege erleichtert und damit ihre Attraktivität für Eltern steigert. Familien, deren Einkommens- und Vermögenssituation unterhalb der in der Richtlinie des Landkreises Rotenburg (Wümme) zur Förderung der Kindertagespflege festgelegten Grenzen liegt, erhalten im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe weiterhin die Förderung gemäß der Richtlinie des Landkreises Rotenburg (Wümme). 3.4 Personelle Ausstattung Der Landkreis Rotenburg (Wümme) umfasst Einwohner Kinder ( 0 bis 14 Jahre) leben im Landkreis, davon sind im Alter von unter drei Jahren. Derzeit stehen im Landkreis Rotenburg (Wümme) 2 Stellen für die Fachberatung in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Eine weitere 0,5 Stelle umfasst die Überprüfung, Pflegeerlaubniserteilung und Vermittlung von Tagespflegepersonen. Die Familienservicebüros des Landkreises sollen mit drei Berater/innen (drei Vollzeitstellen Dipl.-Sozialpädagogen) besetzt werden. Es ist angedacht, die bereits vorhandenen Stellen mit den Stellen der Familienservicebüros eng zu verknüpfen, um eine qualitative Zusammenarbeit von Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen, der verschiedenen Träger und dem öffentlichen Jugendhilfeträger zu gewährleisten. Für die Zusammenarbeit zwischen den Berater/innen der Familienservicebüros und den Kindertageseinrichtungen wird pro Woche 1 Stunde Kooperationszeit für die Leitungen der Kindertageseinrichtungen angesetzt. Das Familienservicebüro der Stadt Bremervörde ( Einwohner) soll mit einer 0,5 Stelle (Dipl.-Sozialpädagoge/in) besetzt werden. Die Ko-Finanzierung übernimmt die Stadt Bremervörde. Für die Abwicklung der Förderung der Kindertagespflege wie unter 3.3 beschrieben wird eine 0,5 Stelle Verwaltung benötigt. 4. Statistische Angaben über Anzahl und Alter der Kinder Landkreis Rotenburg (W.) Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Geburten im Jahr Auskunft der Meldeämter Stand: Dezember 2006 Geburten im Geburten im Kinder unter 3 Jahr 2005 Jahr 2006 Jahren 1 Stadt Bremervörde Stadt Rotenburg Stadt Visselhövede Gemeinde Gnarrenburg Gemeinde Scheeßel SG Bothel
6 7 SG Fintel SG Geestequelle SG Selsingen SG Sittensen SG Sottrum SG Tarmstedt SG Zeven Landkreis insgesamt:
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Übersicht über die Belegung der Kindertagesstätten im Landkreis Rotenburg (Wümme) zum Jugendhilfeausschuss am 26.06.2014 Übersicht über Angebot und in den Kindertagesstätten
MehrKommunale Förderung. Landesprogramm Familien mit Zukunft Ziele Verfahren Sachstand. Ziele:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Landesprogramm Familien mit Zukunft Ziele Verfahren Sachstand Ziele: Mittel: Verbesserung des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige.
MehrKindertagespflege Familie zum Beruf machen- Wie werde ich Tagesmutter?
Kindertagespflege Familie zum Beruf machen- Wie werde ich Tagesmutter? Amt für Jugend und Soziales Starker Standort attraktives Leben Was ist Kindertagespflege? Veränderungen im Feld der Kindertagespflege
MehrKinder- und Familienservicebüro. Konzeption. Landkreis Leer Jugendamt Bergmannstr Leer
Kinder- und Familienservicebüro Konzeption Landkreis Leer Jugendamt Bergmannstr. 37 26789 Leer Stand Oktober 2007 1 1. Gesetzliche Grundlagen Durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und das Gesetz
MehrNetzwerk Kindertagespflege im Südkreis Vechta. Qualifizierung Fortbildung und Austauschtreffen Vermittlung Beratung Begleitung
Netzwerk Kindertagespflege im Südkreis Vechta Qualifizierung Fortbildung und Austauschtreffen Vermittlung Beratung Begleitung Kindertagespflege Was ist Kindertagespflege? Kindertagespflege ist eine familiäre,
MehrAbteilung Februar 2009 Az.: Hinweise zur Umsetzung der VwV Kindertagespflege vom 18. Februar 2009
MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES Abteilung 2 18. Februar 2009 Az.: 23-6930.19-5 Hinweise zur Umsetzung der VwV Kindertagespflege vom 18. Februar 2009 Vorbemerkung: Das Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes
Mehr1 Zielgruppe. 2 Verfahren
Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. 22 ff. Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom 06.05.2008
MehrAnlage zum Antrag vom Handlungskonzept -
Anlage zum Antrag vom 24.04.2007 - Handlungskonzept - Gesamtkonzept zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung im Landkreis Diepholz in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen
MehrSatzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege
1 Satzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Rechtsgrundlagen Der Wartburgkreis fördert die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege unter der Berücksichtigung folgender
MehrGroßtagespflege Finke-Bracker, Grüll Großtagespflege am Beispiel der Umsetzung in der Stadt Oldenburg
Großtagespflege Finke-Bracker, Grüll 26.11.2012 WWW.OLDENBURG.DE 1 Großtagespflege am Beispiel der Umsetzung in der Stadt Oldenburg Großtagespflege Finke-Bracker, Grüll 26.11.2012 WWW.OLDENBURG.DE 2 Was
MehrRichtlinien. zur Kindertagespflege. im Landkreis Peine
Richtlinien zur Kindertagespflege im Landkreis Peine Stand: 01.07. 2010 1 Präambel: Mit dieser Richtlinie wird der Weg bereitet, Kindertagespflege als gleichrangiges Angebot neben der Betreuung und Förderung
MehrZukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen
Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen Begrüßung Die Bedeutung der Kindertagespflege Dr. Monika Lütke-Entrup Niedersächsisches
MehrTagespflege im Landkreis Osnabrück
24 SGB VIII im Landkreis Osnabrück Rechtsanspruch ( 24 SGB VIII) und Rahmenbedingungen Entwicklung der Inanspruchnahme der Landkreis Osnabrück Fachdienst Jugend Abteilung 3.0 Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück
MehrWir suchen Sie, engagierte Tagesmütter oder Tagesväter. im Auftrag der Stadt Babenhausen Frauenforum Babenhausen e.v. / Betreuungsservice Babenhausen
Wir suchen Sie, engagierte Tagesmütter oder Tagesväter im Auftrag der Stadt Babenhausen Frauenforum Babenhausen e.v. / Betreuungsservice Babenhausen Betreuung für die jüngsten Kinder Babenhausens Die heutigen
MehrRichtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach
Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach Allgemeines Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach hat in ihrer Sitzung am 05.06.2014 die Förderung von Betreuungsplätzen
MehrTagesmütter e.v. Reutlingen. Tagesmütter e.v. Reutlingen. Information - Beratung - Vermittlung
Tagesmütter e.v. Reutlingen Information - Beratung - Vermittlung Tagesmütter e.v. Reutlingen Hirschstr. 8 72764 Reutlingen Tel.: 07121/38784-0 Email: verwaltung@tagesmuetter-rt.de www.tagesmuetter-rt.de
MehrInitiativen und Projekte des Landes Niedersachsen für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben und generationsübergreifende
Initiativen und Projekte des Landes Niedersachsen für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben und generationsübergreifende Solidarität www.familien-mit-zukunft.de Niedersachen in
MehrEltern Kinder Tagesmütter Hand in Hand. Kindertagespflege wird durch den Landkreis Wunsiedel gefördert
Eltern Kinder Tagesmütter Hand in Hand KK Kindertagespflege wird durch den Landkreis Wunsiedel gefördert Tagesmütter im Landkreis Wunsiedel e.v. Adresse: 95100 Selb, Friederich-Ebert-Str.7 Tel.:09287/70208
MehrKinderbetreuung in Tagespflege
Arbeitsrecht und Personal Familie und Beruf Isgard Rhein Kinderbetreuung in Tagespflege 3.,überarbeitete Auflage Verlag Dashöfer Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 1.1 Politischer Hintergrund...2 2 Formen
MehrAnlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege
Anlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlagen und Auftrag Die
MehrKonzeption. Tagesmütter-Projekt Neufahrn vom 04.10.2007. Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg 25 85375 Neufahrn. Tel.
Konzeption Tagesmütter-Projekt Neufahrn vom 04.10.2007 Träger: Leitung: Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg 25 85375 Neufahrn Martina Bock Tel. 08165 4294 Vorwort Das Tagesmütter-Projekt Neufahrn
MehrFörderung der inklusiven Kindertagespflege in Bayern: (Stand 02/2016)
Förderung der inklusiven Kindertagespflege in Bayern: (Stand 02/2016) Gerade für Kinder mit Behinderung ist eine individuelle und wohnortnahe Betreuung oft besonders wichtig. Mit dem Förderfaktor 4,5 für
MehrWir sagen es reicht! Unterschriftenaktion der Kindertagespflegepersonen
Unterschriftenaktion der Kindertagespflegepersonen Wir sagen es reicht! Wir fordern eine leistungsgerechte Vergütung, deutschlandweite gleiche Bedingungen und die Anerkennung als Berufsbild! 1. Die Kindertagespflege
MehrAusbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der Tagesbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main
DER MAGISTRAT Frankfurt am Main, 23.11.2007 Eingang Amt 01: 26.11.07,11.55 Uhr Dezernat: II M 257 Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung B - Bm Jutta Ebeling SG H Betreff Ausbau der
MehrDer Kindertagespflegeverbund
Der Kindertagespflegeverbund Ein Angebot der außerfamiliären Kinderbetreuung Referentin: Annerose Kiewitt Fachberaterin Kindertagespflege 2011 Gliederung Gesetzliche Grundlagen Standards der Stadt Essen
MehrLiebe Eltern, vielleicht denken Sie gerade darüber nach, ihr Kind betreuen zu lassen, und überlegen sich, welche Betreuungsformen
Liebe Eltern, vielleicht denken Sie gerade darüber nach, ihr Kind betreuen zu lassen, und überlegen sich, welche Betreuungsformen die Stadt Leinfelden- Echterdingen anbietet und welche für Ihr Kind die
MehrKindertagespflegepersonen betreuen:
Tagespflegebörse Büro flexible Kinderbetreuung Kinder qualifiziert betreuen neue Qualifizierungsmaßnahme für Kindertagespflegepersonen 2015 Kindertagespflege ist eine, nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
MehrFortschreibung. der. Vereinbarung zwischen dem Landkreis Friesland und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vom
Fortschreibung der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Friesland und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vom 19.12.1994 Durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der
MehrKiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg
KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg - Auszug aus dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz
MehrRechtliche Grundlagen der Kindertagespflege
Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung (1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in
MehrAktuelle Entwicklungen in der Kindertagespflege und Herausforderungen für die Fachberatung
Aktuelle Entwicklungen in der Kindertagespflege und Herausforderungen für die Fachberatung Themen Rechtliche Situation Aktuelle Entwicklungen und die Bedeutung derer für Tagespflegepersonen, Eltern, Kinder
MehrBekanntmachung. 1 - Kindertagespflege
Bekanntmachung des Landkreises Rotenburg (Wümme) Veröffentlicht am 31.12.2013 Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege
MehrZiel dieses Qualifizierungskonzeptes ist es, dass Tagespflegepersonen in Baden-Württemberg einheitlich auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden.
I. Einleitung Qualifizierungskonzept für Tagespflegepersonen in Baden-Württemberg auf der Grundlage des Qualifizierungsprogramms des Deutschen Jugendinstituts (DJI) überarbeitete Fassung vom 23. Februar
MehrKindertagespflege In besten Händen Was leistet Kindertagespflege? Information für Eltern
Kindertagespflege In besten Händen Was leistet Kindertagespflege? Information für Eltern Die Städte Rösrath, Overath, Leichlingen und der Rheinisch Bergische Kreis haben sich gemeinsam zum Ziel gesetzt,
MehrUNTERSUCHUNG ZUM AUSBAU DER KINDERTAGESBETREUUNG FÜR UNTER 3-JÄHRIGE. bei ausgewählten Jugendämtern der Bundesrepublik Deutschland
UNTERSUCHUNG ZUM AUSBAU DER KINDERTAGESBETREUUNG FÜR UNTER 3-JÄHRIGE bei ausgewählten Jugendämtern der Bundesrepublik Deutschland Postleitzahl und Ort Kreis Datum BearbeiterIn Telefonnummer Projekt Jugendhilfe
MehrFörderung der Kindertagespflege im Landkreis Calw Landkreisfinanzierungsmodell im Landkreis Calw
Fachdienst Kindertagespflege Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Calw Landkreisfinanzierungsmodell im Landkreis Calw Leitlinien Pilotphase (01.01.2012-30.04.2014) Das Angebot an Betreuungsplätzen
MehrDrucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5
Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn - Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2016 - Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung der im U3-Bereich
MehrKindertagespflege eine schöne Herausforderung für Sie?
Kindertagespflege eine schöne Herausforderung für Sie? dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Alle Informationen rund um die Tätigkeit als Tagesmutter und -vater erhalten Sie in der Beratungs- und Vermittlungsstelle
MehrEinrichtung in einem ehemaligen Laden in der direkten Innenstadt. 260m² Nutzfläche 2 Etagen ( Wendeltreppe / Fahrstuhl )
Einrichtung in einem ehemaligen Laden in der direkten Innenstadt. 260m² Nutzfläche 2 Etagen ( Wendeltreppe / Fahrstuhl ) Infobereich / Wartezone Beratungsbereiche Multifunktionsraum ( Seminare/ Schulungen
MehrRichtlinien der Stadt Haltern am See zur Förderung von Kindern in Tagespflege
Richtlinien der Stadt Haltern am See zur Förderung von Kindern in Tagespflege 1. Förderung der Kindertagespflege ( 22, 23, 24 SGB VIII) Die Kindertagespflege ist nach 22 und 23 SGB VIII neben der Tageseinrichtung
MehrAbbildung 1: Zahl der Tagespflegepersonen nach Ort der Betreuung in Prozent (Bund, alte und neue Bundesländer; )
Abbildung 1: Zahl der Tagespflegepersonen nach Ort der Betreuung in Prozent (Bund, alte und neue Bundesländer; 2006 2012) Die meisten Tagespflegepersonen (rund Dreiviertel) betreuen die Kinder in der eigenen
MehrFachberatung Quo vadis?
Fachberatung Quo vadis? Gestalten oder verwalten? Daniel Frieling Jugendamt der Stadt Hamm (NRW) Inhalt: Standpunkt Aufgaben Perspektiven Aktion statt Reaktion - Haltung - Begründetheit - Handlungskompetenz
MehrKindertagespflege 1
05.09.2012 Kindertagespflege 1 Kindertagespflege bilden-erziehen-betreuen Dr. Jutta Hinke-Ruhnau jutta.hinke-ruhnau@t-online.de 05.09.2012 Kindertagespflege 29.02.2012 Hat die Zeit mich oder habe ich Zeit?
MehrInklusive Pädagogik in der Kindertagespflege Vielfalt fördern von Anfang an
Inklusive Pädagogik in der Kindertagespflege Vielfalt fördern von Anfang an Projektförderung Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Es gibt keine Norm
MehrEntwicklung der 0- bis unter 3-Jährigen nach Regionen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Herzlich Willkommen Entwicklung der 0- bis unter 3-Jährigen nach Regionen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Bevölkerung 0 bis unter 3 Jahre 31. Dezember des Jahres (amtl. Angaben) Angaben in % - bezogen
MehrKindertagespflege Jahresbericht 2016
Kindertagespflege Jahresbericht 2016 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Elternberatung und Vermittlungstätigkeit 1.1. Anfragen 1.2. Vermittlungsarbeit 3 2. Fachliche Begleitung und Beratung für Tagespflegepersonen
MehrSATZUNG über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung laufender Geldleistungen
SATZUNG über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung laufender Geldleistungen Aufgrund des 5 HKO in der Fassung vom 1. April 2005, zuletzt geändert durch
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen (Richtlinie Familienförderung)
VORIS Vorschrift Normgeber: Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Aktenzeichen: 30443 18405/0302 Erlassdatum: 15.10.2012 Fassung vom: 17.06.2015 Gültig ab: 01.07.2015 Gültig
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) Vom 12. Dezember 2013 Az.: 31-6930.181/14 1. Begriffsbestimmung und Ausgestaltung der Kindertagespflege
MehrRichtlinien der Stadt Oberursel (Taunus) für die Förderung von Kindertagespflege (in der Fassung des Magistratsbeschlusses vom
Richtlinien der Stadt Oberursel (Taunus) für die Förderung von Kindertagespflege (in der Fassung des Magistratsbeschlusses vom 11.05.2015) Präambel Damit Kinder optimale Entwicklungsmöglichkeiten erhalten,
MehrDie Zukunft der Kindertagespflege Wege der Professionalisierung Prof. Dr. Bernhard Kalicki
Die Zukunft der Kindertagespflege Wege der Professionalisierung Prof. Dr. Bernhard Kalicki Deutsches Jugendinstitut 3. Landeskongress Kindertagespflege Stuttgart, 18. Oktober 2017 1. Die Kindertagesbetreuung
MehrSitzungsvorlage 41/2012
Jugendamt Az.: 31-454.20; 012.31-1489273 Sitzungsvorlage 41/2012 Finanzierung der Kindertagespflege unter Berücksichtigung des Rechtsanspruches der Eltern von Kindern unter 3 Jahren auf Kindertagesbetreuung
MehrTageselternvereine - Aufgaben, Entwicklung und Tätigkeitsbericht - Förderung
Jugendamt Az.: 31-454.20; 012.31-3430675 Sitzungsvorlage KT/20/2017 Tageselternvereine - Aufgaben, Entwicklung und Tätigkeitsbericht - Förderung TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 8 Kreistag
MehrKinderbetreuung in Großtagespflege. Die individuelle Betreuungsalternative
Kinderbetreuung in Großtagespflege Die individuelle Betreuungsalternative Kinderbetreuung in Großtagespflege: Die individuelle Betreuungsalternative Die Kindertagespflege ist ein familienähnliches und
MehrAWO-Forderungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung zum 1. August 2013.
AWO-Forderungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung zum 1. August 2013. Ab dem 1. August 2013 gilt gem. KiföG für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch
MehrStadt Werdohl. Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege. gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Stadt Werdohl Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß 22-24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 1 Rechtliche Grundlage der Kindertagespflege (1) Grundlage
MehrÜberbetriebliche Kinderbetreuung. Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter
Überbetriebliche Kinderbetreuung Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter Balance Familie Beruf / Karriere Verantwortung öffentlicher Jugendhilfeträger Spanne des Angebotes an Kinderbetreuung in Salzgitter
MehrRichtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck
Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Auftrag der Kindertagespflege Der gesetzliche Auftrag der Kindertagespflege
Mehr(5) Das Nähere regelt das Landesrecht.
Art des Angebotes / der Hilfe / Tätigkeit / Leistung Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagspflege gem. 43 SGB VIII Nach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am 15.10.2014 und dem Jugendhilfeausschuss
MehrStadt Werdohl. Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege. gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Stadt Werdohl Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß 22-24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 1 Rechtliche Grundlage der Kindertagespflege (1) Grundlage
MehrKonzept der Familien- und Kinderservicebüros im Landkreis Verden
Konzept der Familien- und Kinderservicebüros im Landkreis Verden Tagespflege Die Tagespflege ist ein Kindertagesbetreuungsangebot, das insbesondere auch für Kinder unter drei Jahren gedacht ist. Es reiht
Mehrin Hagen KINDERTAGESPFLEGE Informationen Für Eltern
in Hagen KINDERTAGESPFLEGE Informationen Für Eltern Sehr geehrte Eltern! Sie haben Kinder unter drei Jahren und suchen eine qualifizierte und zuverlässige Betreuung? Neben einer Kindertageseinrichtung
MehrPflegeerlaubnis des Jugendamtes bzgl. Eignung der Tagespflegeperson und der Räumlichkeiten:
Arbeitshilfe zur Planung von Modellen der Kindertagespflege mit Festanstellung von Tagespflegepersonen und/oder Nutzung anderer geeigneter Räumlichkeiten - Stand 5.12.2013 - Unabdingbar notwendige Voraussetzung:
MehrQualität für alle. Fachberatung in der Kindertagespflege
Qualität für alle Fachberatung in der Kindertagespflege Dr. Eveline Gerszonowicz Wissenschaftliche Referentin 5 Expertisen im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2015)
MehrEmpfehlung. der Stadt Leipzig für eine Konzeptgliederung einer Trägerkonzeption im Leistungsbereich Kindertageseinrichtungen
Empfehlung der Stadt Leipzig für eine Konzeptgliederung einer Trägerkonzeption im Leistungsbereich Kindertageseinrichtungen Stand: Juni 2014 Der Träger beschreibt die grundsätzliche fachliche Ausrichtung
MehrAusführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom
Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom 21.12.2010 Bundesgesetzliche Regelungen 43 SGB VIII Pflegeerlaubnis für die Betreuung von bis zu 5 Kindern je Tagespflegeperson in deren Haushalt oder anderen
MehrAuf Antrag der Sorgeberechtigten wird die Voraussetzung auf Inanspruchnahme von Tagespflege durch den Fachbereich Jugend geprüft und beschieden.
Ausführungsrichtlinie über die Förderung von Kindern in Tagespflege nach der Satzung des Landkreises Gifhorn im Landkreis Gifhorn in der zur Zeit gültigen Fassung Präambel Die Verbesserung der Familienfreundlichkeit
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Fundstellen: GABl. 2017, 144, K. u. U. 2017, 40
Landesrecht BW Vorschrift Normgeber: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Aktenzeichen: 31-6930.181/34 Erlassdatum: 06.03.2017 Fassung vom: 06.03.2017 Gültig ab: 01.01.2017 Gültig bis: 31.12.2017 Quelle:
MehrKINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERTAGESPFLEGE. Gemeinde Ovelgönne- Gemeindeentwicklung
KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERTAGESPFLEGE Gemeinde Ovelgönne- Gemeindeentwicklung GEMEINDE OVELGÖNNE KINDERBETREUUNG Entwicklung der Kinderbetreuung RECHTSANSPRUCH AUF KINDERBETREUUNG Seit 1996 gilt in
MehrEmpfehlungen der Arbeiterwohlfahrt zum Ausbau von Tagesbetreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren
Empfehlungen der Arbeiterwohlfahrt zum Ausbau von Tagesbetreuungsangeboten Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v., Bonn 2005 Herausgeber: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. Verantwortlich: Rainer Brückers
MehrQualität und Qualifizierung in der Kindertagespflege
Qualität und Qualifizierung in der Kindertagespflege Dr. Karin Jurczyk/ Dr. Astrid Kerl-Wienecke Fachkongress Bildungsqualität für Kinder unter drei Jahren, Staatsinstitut für Frühpädagogik München, 23.
MehrInfoblatt zur Kindertagespflege
. Kreisverband Gifhorn e.v. Infoblatt zur Kindertagespflege Der Landkreis Gifhorn ist bestrebt, für Eltern mit Kindern ein familienfreundliches Lebensumfeld anzubieten. Ein Baustein der Familienfreundlichkeit
MehrProdukt : Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Produkt 361-001: Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Kindertagespflege Zentrales Familien- und Kinderservicebüro Das Familien- und Kinderservicebüro (FKSB) beim Landkreis Hildesheim bleibt
MehrGemeinsame Empfehlung Kindertagespflege Rahmen für Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
Gemeinsame Empfehlung Kindertagespflege Rahmen für Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung Gemeinsame Empfehlung des Kultusministeriums, der Kommunalen Landesverbände, des Kommunalverbands für Jugend
MehrRichtlinie zur Finanzierung der Kindertagesförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Richtlinie zur Finanzierung der Kindertagesförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1 Grundsätze der Finanzierung (1) Die auf das Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als örtlicher
MehrNachweise zur Erlangung der Pflegeerlaubnis für Tagespflege gemäß 22, 23, 24 SGB VIII i. V. m. 43 SGB VIII
Nachweise zur Erlangung der Pflegeerlaubnis für Tagespflege gemäß 22, 23, 24 SGB VIII i. V. m. 43 SGB VIII Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß 22 24 SGB VIII i. V. m. 53
MehrSatzung des Landkreises Verden über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege
Satzung des Landkreises Verden über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrKindertagespflege (KTP)
Kindertagespflege (KTP) Eine Übersicht Dezember 2014 1 Übersicht 1. Ziele und mögliche Formen 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3. Pflegeerlaubnis und Qualifizierung 4. Finanzierungsmöglichkeiten 5. Aufgaben
MehrAktionsprogramm Kindertagespflege
- Abteilung 6 Kinder- und Jugendhilfe - Aktionsprogramm Kindertagespflege 15. Oktober 2008 bis 31. Dezember 2012 Ziele, Instrumente, Akteure Stand: 8. Oktober 2008 1 1. Ziele Das Bundesministerium für
MehrWahlprüfsteine Fragen zur Kindertagespflege in Deutschland
Bundesverband für Kindertagespflege e.v. Baumschulenstr. 74 12437 Berlin Bundesverband für Kindertagespflege e.v. Baumschulenstr. 74 12437 Berlin Tel.: 030 / 78 09 70 69 Fax: 030 / 78 09 70 91 E-Mail:
MehrSatzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Satzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Der Kreistag des Kyffhäuserkreises hat in seiner Sitzung am.. auf der Grundlage der 98, 99 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
MehrGroße Arbeitstagung der AGJÄ Herzlich Willkommen. zum Workshop
Große Arbeitstagung der AGJÄ 2009 Herzlich Willkommen zum Workshop Qualität und Weiterentwicklung der Kindertagespflege als Baustein der Versorgung mit Angeboten der Tagesbetreuung für Kinder TOP 1 TOP
MehrRichtlinien der Stadt Königswinter zur Förderung der Kindertagespflege. (zuletzt geändert durch Beschluss des Stadtrates vom
Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege 5.75 Richtlinien der Stadt Königswinter zur Förderung der Kindertagespflege (zuletzt geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 04.10.2016) Tagespflege
MehrInklusive Kindertagespflege
Mechthild Böll Modellprojekte des Landschaftsverbandes Rheinland Der Kölner Weg Die Wirkung auf NRW wir für schule e.v. Beratung Hilfen Prävention für Kinder und Familien Beratung Beratungszentrum wir
Mehr1.Kindertagespflege was ist das?
1.Kindertagespflege was ist das? Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform von Kindern im familiennahen Umfeld. Die Kindertagespflege bietet: Wenn Eltern durch Berufstätigkeit,
MehrBundesprogramm Kindertagespflege in Hamm. Daniel Frieling Jugendamt der Stadt Hamm
Bundesprogramm Kindertagespflege in Hamm Daniel Frieling Jugendamt der Stadt Hamm Inhalt: Standpunkt Kindertagespflege in Hamm Warum das Bundesprogramm - Ausgangslage - Ziele Bundesprogramm QHB Optionale
MehrRichtlinien für die Förderung der Kindertagespflege
Richtlinien für die Förderung der Kindertagespflege 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Auftrag für die Kindertagespflege (1) Die Kindertagespflege hat ihre gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch Achtes
MehrSachbericht des Familien- und Kinderservicebüros Jade vom
Sanja Blanke Tiergartenstr. 52 26349 Jade- Jaderberg Tel.: 04454 808955 E-Mail: s.blanke@gemeinde-jade.de Sachbericht des Familien- und Kinderservicebüros Jade vom 01.08.10 31.07.11 1. Beratung und Hilfe
MehrSATZUNG. zur Förderung der Kindertagespflege mit Erhebung von Kostenbeiträgen im Kreis Bergstraße
JUGENDAMT FACHBEREICH BILDUNG, BETREUUNG UND ERZIEHUNG FACHDIENST KINDERTAGESPFLEGE SATZUNG zur Förderung der Kindertagespflege mit Erhebung von Kostenbeiträgen im Kreis Bergstraße Aufgrund des 5 HKO in
Mehr2. Zulassungsvoraussetzungen für Pflegepersonen
Richtlinien der Kreisstadt Siegburg über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII Beschluss des Rates der Stadt vom 12.12.2013 Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeines 1 1. Fördervoraussetzungen
MehrHerzlich Willkommen. Zur Informationsveranstaltung Kindertagespflege im Unternehmen Fachliche Eckpunkte für die Praxis
Herzlich Willkommen Zur Informationsveranstaltung Kindertagespflege im Unternehmen Fachliche Eckpunkte für die Praxis AKJF_.ppt Informationsveranstaltung KTP 30.07.2012 Stadt Augsburg 2012 - Mika-Fünffinger
MehrSatzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege
Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Aufgrund des 10 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in
MehrRechtsanspruch auf Förderung nach individuellem Bedarf Was bedeutet das für die Kindertagespflege? didacta Köln
Rechtsanspruch auf Förderung nach individuellem Bedarf Was bedeutet das für die Kindertagespflege? 23.02.2013 didacta Köln Inhaltsverzeichnis oder Akzentseite 1. Bisherige Gesetzesgrundlage 2. Neue Gesetzestexte
MehrRichtlinien der Stadt Meckenheim. zur. Förderung der Kindertagespflege
S t a d t M e c k e n h e i m D e r B ü r g e r m e i s t e r Richtlinien der Stadt Meckenheim zur Förderung der Kindertagespflege Inhaltsverzeichnis: 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Fördervoraussetzungen
MehrSatzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege Aufgrund des 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder-
MehrFür Kinder unter drei Jahren erfolgt die Förderung von Kindertagespflege unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 3 SGB VIII.
Richtlinien zur Kindertagespflege in der Stadt Löhne 1. Allgemeines Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördern die Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen
MehrWas sind ihre Stärken?
Pädagogische Qualität der Kindertagespflege Was sind ihre Stärken? Prof. Dr. Bernhard Kalicki Deutsches Jugendinstitut, München kalicki@dji.de Pädagogische Qualität der Kindertagespflege Was sind ihre
MehrSatzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg
Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg Aufgrund des 4 Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 ( GVOBl.Schl.-H. S.94 ), zuletzt
MehrAktionsprogramm Kindertagespflege. Förderung von Festanstellungsmodellen in der Kindertagespflege
Aktionsprogramm Kindertagespflege Förderung von Festanstellungsmodellen in der Kindertagespflege Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren - ein Betreuungsangebot mit Profil Adäquates, gleichwertiges
MehrSatzung des Landkreises Verden über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege
Satzung des Landkreises Verden über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Aufgrund der 10 Abs. 1 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Mehr