Anlage zum Antrag vom Handlungskonzept -

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anlage zum Antrag vom Handlungskonzept -"

Transkript

1 Anlage zum Antrag vom Handlungskonzept - Gesamtkonzept zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung im Landkreis Diepholz in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen und Freien Trägern im Landkreis Diepholz

2 Konzept zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung im Landkreis Diepholz Inhaltsverzeichnis: 1. Ausgangslage und Struktur des Landkreises 2 2. Ziele 3 Statistische Angaben über Anzahl und Alter der Kinder Planung nach SGB VIII, Ausbaustufen Begründung der Notwendigkeit der Maßnahmen 3. Maßnahmen zur Zielerreichung Einrichtung von Familien- und Kinderservicebüros Maßnahmen zur Qualifizierung, Beratung, Vernetzung und Fortbildung Grundqualifizierung nach dem DJI-Curriculum für 5 Kindertagespflegepersonen Fortbildung der Kindertagespflegepersonen Beratung und Vernetzung Bereitstellung flexibler, bedarfsgerechter und ggf. 7 altersübergreifender Betreuung (Kindertagespflege) 3.4 Vernetzung des Betreuungsangebotes Maßnahmen zu Punkt 2.5 und 2.6 der Förderungsrichtlinie bezüglich 8 der Konzipierung und Erprobung neuer Betreuungsmodelle und der Förderung besonderer Zielgruppen (z. B. Migrantenkinder, Kinder in sozialen Brennpunkten) durch Bereitstellung ergänzender Betreuung 4. Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen der o. a. Maßnahmen, 8 dauerhafte Perspektiven 5. Öffentlichkeitsarbeit/Presseinformationen 8 6. Projektpartnerschaften 9 7. Durchführungszeitraum 9 8. Gesamtausgaben aller Maßnahmen 9 Anlage 1 Vereinbarung zwischen dem Landkreis Diepholz und den kreisangehörigen Kommungen über die Übernahme von Aufgaben der Jugendhilfe gem. 69 Abs. 6 SGB VIII Anlage 2 Richtlinien zur Kindertagespflege des Landkreises Diepholz vom

3 Anlagen über die Teilprojekte im Rahmen des Gesamtkonzeptes der Kindertagesbetreuung im Landkreis Diepholz Teilprojekte mit Maßnahmen nach Richtlinien-Ziffer 2.1und tlw. nach Ziffer 2.3: Teilprojekt 01 Samtgemeinde Barnstorf: Familien- u. Kinderservicebüro Teilprojekt 02 Stadt Bassum: Einrichtung und Betrieb eines Familien- und Kinderservicebüros Teilprojekt 03 SG Bruchhausen-Vilsen: Einrichtung eines Familien- und Kinderservicebüros Teilprojekt 04 Stadt Diepholz: Bereitstellung verlässlicher, flexibler, bedarfsgerechter Betreuung (Kindertagespflege) über die Einrichtung einer Kontaktsstelle Teilprojekt 05 Samtgemeinde Kirchdorf: Einrichtung eines Familien- und Kinderservicebüros Teilprojekt 06 Samtgemeinde Altes Amt Lemförde Einrichtung und Betrieb eines Familien- und Kinderservicebüros Teilprojekt 07 Samtgemeinde Rehden: Einrichtung einer Kontaktstelle und dadurch Bereitstellung verlässlicher, flexibler, bedarfsgerechter Betreuung (Kindertagespflege) und Vernetzung des Angebotes Teilprojekt 08 Samtgemeinde Schwaförden: Einrichtung einer Vermittlungsstelle für Tagespflegepersonen mit einem umfassenden Service- und Dienstleistungsangebot für die Samtgemeinde Schwaförden Teilprojekt 09 Samtgemeinde Siedenburg: Einrichtung einer Vermittlungsstelle für Tagespflegeplätze mit Vernetzung des Betreuungsangebotes und Vernetzung der Tagespflegekräfte innerhalb des Samtgemeindebereiches Teilprojekt 10 Gemeinde Stuhr: Einrichtung eines Familien- und Kinderservicebüros Teilprojekt 11 Stadt Sulingen: Einrichtung und Betrieb eines Familien- und Kinderservicebüros als Beratungs- und Vermittlungsstelle im Rathaus Sulingen Teilprojekt 12 Stadt Syke: Einrichtung eines Familien- und Kinderservicebüros Teilprojekt 13 Stadt Twistringen: Einrichtung und Betrieb eines Familien- und Kinderservicebüros Teilprojekt 14 Gemeinde Wagenfeld: Einrichtung einer Kontaktstelle und dadurch Bereitstellung verlässlicher, flexibler, bedarfsgerechter Betreuung (Kindertagespflege) und Vernetzung des Angebotes Teilprojekt 15 Gemeinde Weyhe: Einrichtung eines Familien- und Servicebüros 3

4 Teilprojekte mit Maßnahmen nach Richtlinien-Ziffer 2.2 : Teilprojekt 16 Teilprojekt 17 Teilprojekt 18 Teilprojekt 19 Teilprojekt 20 Teilprojekt 21 Teilprojekt 22 Volkshochschule des Landkreises Diepholz: Qualifizierungskurse Volkshochschule des Landkreises Diepholz: Gemeinsame Fortbildungsangebote für Kindertagespflegepersonen und Erzieherinnen LEB Barnstorf: Qualifizierungskurse LEB Barnstorf: Fortbildung für Kindertagespflegepersonen LEB Barnstorf: Qualifizierung zum Familienlotsen Stadt Sulingen: Organisation von Fortbildungen für Tagespflegepersonen Landkreis Diepholz: Vernetzung aller Familien-Servicebüros, Kontaktstellen und Arbeitskreise im LK DH Teilprojekte mit Maßnahmen nach Richtlinien-Ziffer 2.3 und 2.4: Teilprojekt 23 Teilprojekt 24 Teilprojekt 25 Teilprojekt 26 Teilprojekt 27 Teilprojekt 28 Teilprojekt 29 Samtgemeinde Barnstorf: Ferienbetreuung für Kinder im Alter bis 12 Jahren in Zusammenarbeit mit dem Lokalen Bündnis für Familien Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen: Förderung von Plätzen in der Kindertagespflege Samtgemeinde Kirchdorf: Finanzierung der Kindertagespflege Samtgemeinde Rehden: Bereitstellung verlässlicher, flexibler, bedarfsgerechter und ggf. altersübergreifender Betreuung (Tagespflege) in der Samtgemeinde Rehden Gemeinde Wagenfeld: Bereitstellung verlässlicher, flexibler, bedarfsgerechter Betreuung (Kindertagespflege) Gemeinde Weyhe: Betreuung während der Sommer- und Weihnachtsferien in 2 Einrichtungen der Gemeinde Weyhe Stadt Syke: Vernetzung des Betreuungsangebotes 4

5 Teilprojekte mit Maßnahmen nach Richtlinien-Ziffer 2.5 und 2.6: Teilprojekt 30 Teilprojekt 31 Teilprojekt 32 Samtgemeinde Barnstorf: Ausbau der Kindertagesbetreuung durch flexible Angebote im Rahmen von Kindertagespflege Stadt Twistringen: Ferienbetreuung für Kinder Kath. Kirchengemeinde St. Anna, Twistringen: Ad hoc Betreuung Teilprojekte mit Maßnahmen nach Richtlinien-Ziffer 2.6: Teilprojekt 33 Ev. luth. Kirchenkreis Syke: Projekt Wellcome Die folgenden Teilprojekte werden in einem gesonderten Antrag auf Förderung nach dem Nds. Förderprogramm Familien mit Zukunft Kinder bilden und betreuen mit dem am Schuljahr orientierten Durchführungszeitraum ab bis zum beschrieben: Teilprojekte mit Maßnahmen nach Richtlinien-Ziffer 2.5 und 2.6: (Pädagogischer Mittagstisch bzw. Schulkinderbetreuung) Teilprojekt 34 Teilprojekt 35 Teilprojekt 36 Teilprojekt 37 Samtgemeinde Altes Amt Lemförde : Einrichtung eines Mittagstisches mit anschließender Hausaufgabenbetreuung für Kinder aus sozial benachteiligten Familien im Grundschulalter Gemeinde Weyhe: Einrichtung eines pädagogischen Mittagstisches in 3 Einrichtungen der Gemeinde Weyhe Stadt Diepholz: Betreuung und Förderung der Moorstraßen-Kinder Stadt Sulingen: Förderung besonderer Zielgruppen in Form von Hausaufgabenbetreuung 5

6 1. Ausgangslage und Struktur des Landkreises Der Landkreis Diepholz ist ein großer Flächenlandkreis mit einer Gesamtfläche von 1.987,62 qkm und einer Bevölkerungszahl von Einwohnern (Stand: ). Es handelt sich um einen Zusammenschluss von insgesamt 15 kreisangehörigen Kommunen, der aus insgesamt sieben Samtgemeinden, fünf Städten, einer Einheitsgemeinde und zwei großen selbstständigen Kommunen mit je ca Einwohnern im Randbereich von Bremen besteht. Nach Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) und des Kinder- und Jungendhilfeweiterentwicklungsgesetzes (KICK) im Jahr 2005 wurden die Inhalte dieser Gesetzesänderungen u. a. in den strategischen Zielen des Landkreises Diepholz aufgenommen. Danach sind für den Landkreis Diepholz die folgenden Handlungsschwerpunkte festgelegt worden: Das Zusammenleben der verschiedenen Generationen und Bevölkerungsgruppen soll gestaltet und die Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene verbessert werden. Familienfreundliche und generationengemischte Strukturen sollen gestärkt und ein hoher Anteil von Familien mit Kindern erhalten werden; Familien-, Eltern- und Erziehungskompetenzen sollen gefördert und erhalten werden. Die Umsetzung dieser Handlungsschwerpunkte erfolgt in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Diepholz. Mit den kreisangehörigen Kommunen bestehen seit dem Jahre 1994 Vereinbarungen zur Übernahme von Aufgaben der Kindertagesbetreuung. Traditionell stellen die kreisangehörigen Kommunen den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für die Gruppe der 3- bis 6-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen sicher. Die Betreuungswünsche der Eltern bezüglich der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen haben sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Die Aufnahme von Kindern im Alter von drei Jahren war in der Vergangenheit nicht die Regel. Dies hat sich zunehmend geändert, so dass die Verweildauer eines Kindes in der Kindertageseinrichtung gestiegen ist. Dies wirkt sich im Bereich der Kindertagesbetreuung erschwerend auf die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz aus. Es werden nicht, wie in vielen anderen Kommunen Niedersachsens, Kapazitäten der Kindertagesstätten freigesetzt, die dann zum Ausbau der Kindertagesbetreuung für die Zielgruppe der unter Dreijährigen genutzt werden könnten. Dies erfordert zusätzliche finanzielle Mittel der kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Diepholz um den neuen gesetzlichen Anforderungen nachkommen zu können. Durch die im Jahr 2006 neu geschlossenen Vereinbarungen werden von den Kommunen auch die durch die Regelungen des TAG und KICK geschaffenen neuen gesetzlichen Aufgaben des Ausbaues der Kindertagesbetreuung für die Gruppe der unter dreijährigen Kinder mit Wirkung zum übernommen. Die Organisation der Kindertagespflege war in der Vergangenheit traditionell eine Aufgabe des Landkreises. Auch diese Aufgabe wurde mit Wirkung zum auf die kreisangehörigen Kommunen übertragen. Diese Regelungen ermöglichen, den besonderen strukturellen Gegebenheiten im Landkreis Diepholz gerecht zu werden, indem individuelle auf die jeweilige Gemeinde passgenau zugeschnittene Lösungen für den Ausbau und die Gestaltung der Kindertagesbetreuung vor Ort gefunden und umgesetzt werden können. 6

7 Dadurch ist jetzt der Ausbau eines flexiblen und aufeinander abgestimmten Angebotes der Kindertagesbetreuung möglich. Als Anlage 1 ist die mit den kreisangehörigen Kommunen geschlossene Vereinbarung zur Übertragung von Aufgaben der Jugendhilfe auf der Grundlage des 69 Abs. 6 SGB VIII beigefügt. 2. Ziele Gemeinsames Ziel des Landkreises und seiner kreisangehörigen Kommunen ist der flächendeckende quantitative und qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung insbesondere für die Gruppe der Kinder unter drei Jahren in der vom Gesetzgeber festgelegten Frist. Durch Berücksichtigung von Qualitätsstandards und deren Weiterentwicklung wird dabei gewährleistet, dass der quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung auch das qualitative Ziel der Verbesserung der frühkindlichen Bildung verfolgt. Als weitere Ziele sind die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Vernetzung der bereits bestehenden und der im Rahmen dieser Maßnahmen geschaffenen Betreuungsangebote mit dem beschriebenen Ausbau verbunden. Statistische Angaben über Anzahl und Alter der Kinder Landkreis Diepholz Gesamtanzahl Kinder unter 14 J. unter 3 J. zwischen 3 u.6 J. zwischen 6 u.10 J. zwischen 10 u. 13 J. SG Barnstorf Stadt Bassum SG Bruchhausen-Vilsen Stadt Diepholz SG Kirchdorf SG Lemförde SG Rehden SG Schwaförden SG Siedenburg Gem. Stuhr Stadt Sulingen Stadt Syke Stadt Twistringen Gem. Wagenfeld Gem. Weyhe Summe Planung nach SGB VIII - Ausbaustufen: Vorhandene Betreuungsplätze und Ausbaubedarf für Kinder unter 3 Jahren: Anzahl Kinder unter 3 J. Bestehende Betreuungsplätze Ausbaubedarf Kinder unter 3 J bis 615 Betreuungsquote von Versorgungsquote von 3,92% 10,32 bis 11,5% 7

8 Für den Bereich des Landkreis Diepholz können auf der Grundlage der Ausbauplanungen in den einzelnen Gemeinden für den Ausbau der Kindertagesbetreuung für die Kinder unter 3 Jahren zurzeit die folgenden Ausbaustufen zusammengefasst werden: Geplante Ausbaustufen: Ausbaustufen in Prozentanteilen der Anzahl der Kinder unter 3 Jahren 8,78% 11,70% 14,60% 17,64% Begründung der Notwendigkeit der Maßnahmen: Aus den statistischen Zahlen ergibt sich die Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen, die seit dem Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes den öffentlichen Jugendhilfeträger verpflichten, ein bedarfsgerechtes Kindertagesbetreuungsangebot insbesondere für die Kinder unter drei Jahren zur Verfügung zu stellen. Zurzeit werden 1,33 % der Kinder unter drei Jahren in öffentlicher Tagespflege betreut. Die Anzahl der Kinder im Alter unter 3 Jahren, die in privater Kindertagespflege oder durch Familienangehörige betreut werden, ist zurzeit leider nicht bekannt. Die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze für unter Dreijährige in Kindertageseinrichtungen ist begrenzt. Eine kleine Zahl von unter Dreijährigen findet Aufnahme in altersgemischten Gruppen der Kindertageseinrichtungen. Die Zahl der eingerichteten Krippen im Landkreis Diepholz ist zurzeit noch sehr gering. Im gesamten Landkreis sind zurzeit nur 4 Krippen vorhanden. Die Einrichtung von Krippen erfordert eine größere Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder im Kleinstkindalter im ortsnahen Einzugsgebiet. Eine Nachfrage in dieser Größenordnung ist zurzeit nur in einigen wenigen Gemeinden vorhanden. Eine flexible Lösung für die Sicherstellung der Kindertagesbetreuung vor allem für die unter Dreijährigen bietet daher die Ausweitung des Angebotes an Plätzen in der Kindertagespflege. Die folgenden beschriebenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass den Eltern eine zusätzliche verlässliche und qualifizierte Betreuung in Kindertagespflege geboten werden kann. 3. Maßnahmen zur Zielerreichung 3.1. Einrichtung von Familien- und Kinderservicebüros Das Herzstück des Ausbaues ist die Einrichtung von Familien- und Kinderservicebüros oder Kontakt- und Vermittlungsstellen in jeder kreisangehörigen Kommune. Dadurch wird den Einwohnern im Landkreis u.a. für die Geltendmachung von Wünschen und Bedarf im Bereich der Kindertagesbetreuung ein direkter Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung gestellt. Hiermit ist wiederum das Ziel verbunden, den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung passgenauer entsprechend des Bedarfes der Familien im Landkreis steuern zu können. Zu den Aufgaben der oben angeführten Büros gehört insbesondere die Akquise von Kindertagespflegepersonen, um gerade den Bedarf von Kinderbetreuungsangeboten für unter Dreijährige im Rahmen von Kindertagespflege sicherstellen zu können. Dies gilt insbesondere für die kreisangehörigen Kommunen mit geringerer Einwohnerzahl. Auf die Vorzüge der Kindertagespflege vor allem für Kinder unter drei Jahren braucht im Rahmen dieses Konzeptes nicht eingegangen werden und wird als bekannt unterstellt. 8

9 Die detaillierten Beschreibungen jedes Familien- und Kinderservicebüros bzw. jeder einzelnen Kontakt- und Vermittlungsstelle sind den als Anlage beigefügten Einzelbeschreibungen der Teilprojekte zu entnehmen. Für diese Maßnahmen gilt jedoch zusammenfassend, dass die Zielgruppe dieser Stellen alle Familien aus den jeweiligen Gemeinden sind, die durch die Einrichtung dieser Büros eine Anlaufstelle für alle Fragen bezüglich der Kinderbetreuung haben. Darüber hinaus wird ein umfangreiches Informationsangebot für weitere im Zusammenhang mit Kindererziehung und betreuung und dem Zusammenleben innerhalb der Familie stehenden Themen zur Verfügung gestellt. Zur Unterstützung dieser Beratungsstellen und den Eltern im Landkreis Diepholz steht der im Rahmen von Fördermitteln aus dem Programm zur Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) für den Landkreis Diepholz im Jahr 2006 veröffentlichte Kinderbetreuungsführer zur Verfügung. In diesem Kinderbetreuungsführer sind alle Kindertageseinrichtungen mit einer Kurzbeschreibung sowie die bereits vorhandenen Anlaufstellen für Kindertagespflege-Vermittlung und die jetzt im Rahmen dieses Förderprogramms zusätzlich eingerichteten Familien- und Kinderservicebüros bzw. der Vermittlungs- und Kontaktstellen verzeichnet Maßnahmen zur Qualifizierung, Beratung, Vernetzung und Fortbildung Grundqualifizierung nach dem DJI-Curriculum für Kindertagespflegepersonen Im Jahr 2005 wurden erstmalig im Rahmen von FiFA-Mitteln geförderte Qualifizierungskurse mit 160 Stunden nach dem DJI-Curriculum im Landkreis Diepholz durchgeführt. Die Förderung dieser Kurse im Rahmen von FIFA-Fördermitteln ist für Qualifizierungskurse, die bis zum Dezember 2007 absolviert werden sollen, beantragt worden. Für die in dem Zeitraum von September/Oktober 2007 bis April 2008 geplanten Kurse werden Fördermittel im Rahmen dieses Förderprogramms beantragt. Um weiterhin über genügend qualifizierte Tagespflegepersonen zur Sicherstellung und zum Ausbau der Kindertagesbetreuung verfügen zu können, ist die Fortsetzung dieser umfangreichen Qualifizierungskurse mit Unterstützung von finanziellen Fördermitteln aus dem Förderprogramm Familien mit Zukunft Kinder bilden und betreuen unabdingbar. Für alle Kindertagespflegepersonen, die eine Erlaubnis zur Ausübung der Kindertagespflege benötigen, ist in der Regel die erfolgreiche Absolvierung eines Qualifizierungskurses nach dem DJI-Curriculum Voraussetzung. Hier werden den bereits tätigen Kindertagespflegepersonen oder den Bewerbern für die Tätigkeit im Bereich der Kindertagespflege verschiedene Angebote zur Grundqualifizierung unterbreitet. Für an Kindertagespflege interessierten Personen werden in der jeweiligen örtlichen Region ausreichende Grundqualifizierungskurse mit 160 Stunden nach dem DJI- Curriculum angeboten. Für pädagogische Fachkräfte, z.b. Erzieherinnen, werden Module aus dem Gesamt- Qualifizierungskurs mit einem Umfang von 30 Stunden angeboten. Die Qualifizierung erfolgt in Kooperation mit den örtlichen Erwachsenenbildungsträgern. Es handelt sich hierbei um die Volkshochschule des Landkreises Diepholz (VHS) und die Ländliche Erwachsenenbildung (LEB), die zur Verhinderung von Konkurrenzsituationen jeweils festgelegte Regionen im Landkreis bedienen. 9

10 Die Beschreibungen der Qualifizierungsmaßnahmen nach dem DJI-Curriculum sind als Teilprojekte der VHS und der LEB als Anlage beigefügt Fortbildung der Kindertagespflegepersonen Ergänzend zur Grundqualifizierung stehen den Tagespflegepersonen weitere Aufbau- Fortbildungen mit den verschiedensten Themeninhalten als Angebot der VHS und der LEB zur Verfügung. Insbesondere handelt es sich hierbei um organisierten Erfahrungsaustausch zur besseren Bewältigung von Alltagsproblemen in der Kindertagespflege, Rhetorik-Kurse mit dem Schwerpunkt Konfliktgespräche, Aufbaukurse für Kindertagespflege für besondere Zielgruppen (z.b. für Migrantenkinder, behinderte Kinder, Kinder aus sozial schwachen Familien u.ä.). Es sind gemeinsame Fortbildungsthemen für Kindertagespflegepersonen und Erzieherinnen zu den Themen Integration behinderter Kinder, Ernährung, Verhaltensauffälligkeiten, Kleinstkindpädagogik u. a. im Angebot der Bildungsträger. Die Beschreibungen der ergänzenden Fortbildungsangebote sind ebenfalls als Teilprojekte als Anlage beigefügt Beratung und Vernetzung Nachdem die Vermittlungstätigkeit im Rahmen der mit den kreisangehörigen Gemeinden geschlossenen Vereinbarung auf die neu einzurichtenden Vermittlungsstellen (Familien- und Kinderservicebüros sowie Vermittlungs- und Kontaktstellen) abgegeben worden ist, ist eine Vernetzung dieser Stellen unerlässlich, um Qualitätsstandards und einheitliche Kindertagespflegebedingungen im Landkreis Diepholz zu schaffen und sicherzustellen. Grundlage hierfür sind einerseits die für den Landkreis Diepholz erlassenen Kindertagespflege-Richtlinien, die für alle Vermittlungs- und Kontaktstellen und alle in der öffentlichen Kindertagespflege tätigen Personen verbindlich sind. In diesen Richtlinien sind u.a. die Regelungen zur Auslegung der gesetzlichen Eignungskriterien nach 43 SGB VIII und die Regelung einheitlicher Tagespflegesätze enthalten. Diese Vorgaben sollen der Umsetzung einheitlicher Standards für den Bereich der Kindertagespflege dienen. Eine regelmäßige Evaluation dieser Richtlinien ist durch die o.a. Vernetzung gewährleistet. Die Kindertagespflege-Richtlinien sind als Anlage 2 beigefügt. Insgesamt ist ein Treffen aller LeiterInnen der Familien- und Kinderservicebüros bzw. Vermittlungs- und Kontaktstellen, aller Kindertagespflege-Arbeitskreise des Landkreises Diepholz und aller amtierenden Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Diepholz mindestens zweimal im Jahr beabsichtigt. Im Rahmen dieses Arbeitskreises werden grundsätzliche Themen bearbeitet, die über die jeweiligen Gemeindegebiete hinaus von Bedeutung sind und der Wahrung und Weiterentwicklung der einheitlichen Standards im Bereich der Kindertagespflege dienen sollen. Bei den Themen handelt es sich beispielsweise um die Fortschreibung der Kindertagespflege-Richtlinien, die Entwicklung von Standards für die Beratung von Eltern und Kindertagespflegepersonen, Ermittlung von Fortbildungsbedarf und Informationen zu rechtlichen Grundlagen der Kindertagespflege. Wichtig bei dieser Vernetzung ist u. a. auch die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten, die bereits traditionell das Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf verfolgen und somit wichtige Hinweise auf die Bedürfnisse der Familien im Landkreis einbringen können. Die Größe dieses Arbeitskreises erfordert eine weitere Aufteilung in mindestens zwei Arbeitsgruppen um eine effektive Arbeitsgruppenarbeit leisten zu können. Für diese zwei gebildeten Arbeitskreis-Arbeitsgruppen sind weitere Treffen mit den o. a. Inhalten im Abstand von sechs Wochen/bis zwei Monaten beabsichtigt. 10

11 Insgesamt ergeben sich somit bis zu 18 Vernetzungstreffen der Leitungen der Familien- und Kinderservicebüros zum Zwecke der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualitätsstandards und der damit verbundenen Schaffung von einheitlichen Tagespflegebedingungen im Landkreis. Eine Beschreibung dieser Maßnahme zur Vernetzung der Vermittlungs- und Kontaktstellen ist im anliegenden Teilprojekt beigefügt. Eine weitergehende Vernetzung erfolgt im Rahmen der Arbeit der Familien- und Kinderservicebüros bzw. der Kontakt- und Vermittlungsstellen. Dort werden in regelmäßigen Abständen alle Tagespflegepersonen zum Erfahrungsaustausch, zur Fortbildung und zur Information eingeladen. Bei Bedarf finden diese Treffen mit Unterstützung des Fachdienstes Jugend des Landkreises statt. Zum Zwecke der Fortbildung sind Einladungen von Referenten zu bestimmten ausgewählten Themen geplant. Auch dadurch ist eine Vernetzung der Kindertagespflegepersonen vor Ort und gleichzeitig ein Erfahrungsaustausch unter den Kindertagespflegepersonen möglich. Mit dieser Vernetzungsarbeit ist ebenfalls das Ziel verbunden, eine qualifizierte Kindertagespflege sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Eine Beschreibung dieser Vernetzungsarbeit innerhalb der Familien- und Kinderservicebüros bzw. der Vermittlungs- und Kontaktstellen ist in den anliegenden Teilprojekten über die Einrichtung der Familien- und Kinderservicebüros enthalten. 3.3 Bereitstellung flexibler, bedarfsgerechter und ggf. altersübergreifender Betreuung (Kindertagespflege) Als weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Diepholz werden in einigen Kommunen des Landkreises besondere Angebote zur Ferienbetreuung in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen und anderen etablierten Institutionen der Jugendarbeit der Gemeinde geplant. Auch der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuungsplätze durch zusätzlich geschaffene Kindertagespflegeplätze ist beabsichtigt. Um hier gerade in den kleineren Gemeinden ein Ungleichgewicht der Elternbeiträge im Vergleich zu den traditionell geförderten Plätzen in Kindertageseinrichtungen auszugleichen, werden diese zusätzlich geschaffenen Kindertagespflegeplätze in einzelnen Gemeinden finanziell gefördert und somit die Elternbeiträge an die Beiträge der Kindertageseinrichtungen angeglichen. Diese zusätzlich zur Verfügung gestellten Plätze sollen in erster Linie zur Abdeckung des zusätzlichen Bedarfs an Betreuungsplätzen für die Gruppe der unter Dreijährigen dienen, können aber auch mit älteren Kindern belegt werden, wenn sonst keine Belegung für unter Dreijährige nachgefragt wird. 3.4 Vernetzung des Betreuungsangebotes Maßnahmen zur Umsetzung des Betreuungsangebotes sind geplant, indem im Anschluss nach den regulären Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen in den Räumen der Kindertageseinrichtungen eine Betreuung durch Kindertagespflegepersonen angeboten wird. Gerade in kleineren Gemeinden ist oft die Einrichtung einer Nachmittagsgruppe oder die Einführung verlängerter Öffnungszeiten wegen mangelnder Nachfrage nicht leistbar. In diesen Fällen bietet dieses Angebot eine Möglichkeit den individuellen Betreuungswünschen einzelner Eltern nachzukommen. Durch dieses neue Betreuungsangebot wird gleichzeitig eine Vernetzung der Kindertageseinrichtungen mit der Kindertagespflege ermöglicht. Die weitere Vernetzung wird durch das o.a. Angebot der gemeinsamen Fortbildung von Erzieherinnen und Kindertagespflegepersonen gefördert. 11

12 3.5 Maßnahmen zu Punkt 2.5 und 2.6 der Förderungsrichtlinie bezüglich der Konzipierung und Erprobung neuer Betreuungsmodelle und der Förderung besonderer Zielgruppen (z. B. Migrantenkinder, Kinder in sozialen Brennpunkten) durch Bereitstellung ergänzender Betreuung Das von den evangelischen Kirchen in Niedersachsen entwickelte Projekt Wellcome bietet jungen Familien Unterstützung in den ersten Phasen nach der Geburt des Kindes. Dieses Projekt sieht die Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer für die Betreuung des Babys, damit die junge Mutter Erholungsphasen erhalten kann, Betreuung des Geschwisterkindes, Begleitung der jungen Mutter zu Arztterminen und steht der Familie mit Rat und Tat zur Seite, wie z. B. Hilfe bei der Haushaltsführung. Der Ev. luth. Kirchenkreis Syke hat sich zur Durchführung dieses Projektes schwerpunktmäßig in den nördlichen Gemeinden des Landkreises Diepholz entschlossen. Ein weiteres Teilprojekt hat sich der Aufgabe der Organisation von kurzfristigen Betreuungswünschen angenommen. Viele Eltern benötigen keine langfristige Betreuungsmöglichkeit, sondern die Möglichkeit kurzfristig ihr Kind für die Dauer eines Arztbesuches oder andere Termine in guten Händen zu wissen. Die von der Kath. Kirchengemeinde St. Anna in Twistringen geplante ad hoc - Betreuung soll diesen Betreuungswünschen der Eltern nachkommen. Als weitere Angebote sind in einigen Kommunen die Einrichtung von sog. pädagogischen Mittagstischen mit anschließender Hausaufgabenbetreuung für Migrantenkinder und Kinder aus sozial benachteiligten Familien im Grundschulalter geplant. Diese Maßnahmen werden in einem gesonderten Antrag auf Förderung im Rahmen des Förderprogramms Familien mit Zukunft Kinder bilden und betreuen beschrieben und sollen hier nur der Vollständigkeit halber um ein Gesamtbild des Kinderbetreuungsangebotes im Landkreis Diepholz zu ermöglichen, angeführt werden. 4. Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen der o. a. Maßnahmen, dauerhafte Perspektiven Die im Rahmen dieses Konzeptes angeführten Projekte sind langfristig und auf Dauer angelegt. Dabei kann der Zeitraum der Förderung zusätzlich dazu dienen, Angebote im Rahmen von Familien- und Kinderservicebüros auf ihre Annahme durch die Familien hin zu erproben. 5. Öffentlichkeitsarbeit/Presseinformationen Die Eröffnung der verschiedenen Familien- und Kinderservicebüros und der Vermittlungs- und Kontaktstellen sowie die Durchführung der anderen o.a. Maßnahmen wird im Rahmen von Pressemitteilungen öffentlich bekannt gemacht. Dabei wird jeweils auf die finanzielle Unterstützung dieser Maßnahmen durch die Förderung im Rahmen des Förderprogramms des Landes Niedersachsen Familien mit Zukunft Kinder bilden und betreuen hingewiesen. 6. Projektpartnerschaften 12

13 Dieses Konzept wurde in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Diepholz erstellt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen, der VHS des Landkreises Diepholz, der LEB Barnstorf, des Ev. luth. Kirchenkreises Syke-Hoya und der Kath. Kirchengemeinde St. Anna in Twistringen. Weitere Kooperationspartner gibt es im Rahmen der Umsetzung der jeweiligen Teilprojekte der kreisangehörigen Kommunen. 7. Durchführungszeitraum Der Beginn dieser Maßnahmen wird zum geplant. Eine Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmebeginn wird daher gleichzeitig beantragt. Als erster Durchführungszeitraum ist ein Zeitraum von einem Jahr bis zum geplant. Folgeanträge zur Fortsetzung dieser Maßnahmen werden beabsichtigt. 8. Gesamtausgaben aller Maßnahmen Die Gesamtausgaben der geplanten Teilprojekte werden sich voraussichtlich auf insgesamt ,27 belaufen. Von diesem Betrag entfallen insgesamt auf Maßnahmen, die für die Betreuung von Schulkindern vorgesehen sind. Die Förderung dieser Maßnahmen wird in einem gesonderten Antrag auf Förderung nach dem Nds. Förderprogramm beantragt, da sich der Durchführungszeitraum dieser Maßnahmen am Schuljahr orientiert. Die Darstellung der Gesamtausgaben der einzelnen Teilprojekte sind aus den anliegenden Finanzplänen der einzelnen Teilprojekte und aus dem zusammengefassten Finanzplan des Gesamtprojektes Kindertagesbetreuung im Landkreises Diepholz ersichtlich. Landkreis Diepholz Für den Landrat Im Auftrage: Diepholz, den

14 14

Kommunale Förderung. Landesprogramm Familien mit Zukunft Ziele Verfahren Sachstand. Ziele:

Kommunale Förderung. Landesprogramm Familien mit Zukunft Ziele Verfahren Sachstand. Ziele: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Landesprogramm Familien mit Zukunft Ziele Verfahren Sachstand Ziele: Mittel: Verbesserung des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige.

Mehr

Kinder- und Familienservicebüro. Konzeption. Landkreis Leer Jugendamt Bergmannstr Leer

Kinder- und Familienservicebüro. Konzeption. Landkreis Leer Jugendamt Bergmannstr Leer Kinder- und Familienservicebüro Konzeption Landkreis Leer Jugendamt Bergmannstr. 37 26789 Leer Stand Oktober 2007 1 1. Gesetzliche Grundlagen Durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und das Gesetz

Mehr

Aktuelle Entwicklungen in der Kindertagespflege und Herausforderungen für die Fachberatung

Aktuelle Entwicklungen in der Kindertagespflege und Herausforderungen für die Fachberatung Aktuelle Entwicklungen in der Kindertagespflege und Herausforderungen für die Fachberatung Themen Rechtliche Situation Aktuelle Entwicklungen und die Bedeutung derer für Tagespflegepersonen, Eltern, Kinder

Mehr

1 Zielgruppe. 2 Verfahren

1 Zielgruppe. 2 Verfahren Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. 22 ff. Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom 06.05.2008

Mehr

Aktionsprogramm Kindertagespflege

Aktionsprogramm Kindertagespflege - Abteilung 6 Kinder- und Jugendhilfe - Aktionsprogramm Kindertagespflege 15. Oktober 2008 bis 31. Dezember 2012 Ziele, Instrumente, Akteure Stand: 8. Oktober 2008 1 1. Ziele Das Bundesministerium für

Mehr

Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen

Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen Begrüßung Die Bedeutung der Kindertagespflege Dr. Monika Lütke-Entrup Niedersächsisches

Mehr

Große Arbeitstagung der AGJÄ Herzlich Willkommen. zum Workshop

Große Arbeitstagung der AGJÄ Herzlich Willkommen. zum Workshop Große Arbeitstagung der AGJÄ 2009 Herzlich Willkommen zum Workshop Qualität und Weiterentwicklung der Kindertagespflege als Baustein der Versorgung mit Angeboten der Tagesbetreuung für Kinder TOP 1 TOP

Mehr

Kinderbetreuung in Tagespflege

Kinderbetreuung in Tagespflege Arbeitsrecht und Personal Familie und Beruf Isgard Rhein Kinderbetreuung in Tagespflege 3.,überarbeitete Auflage Verlag Dashöfer Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 1.1 Politischer Hintergrund...2 2 Formen

Mehr

Jipieh! ich aufwachsen! Herausragend,

Jipieh! ich aufwachsen! Herausragend, Jipieh! in Wolfsburg will ich aufwachsen! Herausragend, das ist DER WOLFSBURGER BetreuungsSTANDARD. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in der heutigen Zeit die Grundlage für die Zukunft einer

Mehr

Kindheit Teil 3. Vorlesung WS 2006/07. Prof. Dr. Hans-Günther Roßbach

Kindheit Teil 3. Vorlesung WS 2006/07. Prof. Dr. Hans-Günther Roßbach Lehrstuhl für Elementar- und Familienpädagogik Vorlesung Kindheit Teil 3 WS 2006/07 Prof. Dr. Hans-Günther Roßbach WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil 3 1 5. Unterstützungssysteme für Kinder Allgemeine

Mehr

Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel. Entwicklungsverlauf und Perspektiven

Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel. Entwicklungsverlauf und Perspektiven Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel Entwicklungsverlauf und Perspektiven Das Bundeskinderschutzgesetz beauftragt den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, ein Netzwerk Kinderschutz

Mehr

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren Hintergründe, Entwicklung und Zahlen

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren Hintergründe, Entwicklung und Zahlen Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren Hintergründe, Entwicklung und Zahlen Elke Sasse & Petra Schmittner, Frauenbüro Lübeck E-Mail: frauenbuero@luebeck.de - Tel.: 0451/122-1615

Mehr

Einrichtung in einem ehemaligen Laden in der direkten Innenstadt. 260m² Nutzfläche 2 Etagen ( Wendeltreppe / Fahrstuhl )

Einrichtung in einem ehemaligen Laden in der direkten Innenstadt. 260m² Nutzfläche 2 Etagen ( Wendeltreppe / Fahrstuhl ) Einrichtung in einem ehemaligen Laden in der direkten Innenstadt. 260m² Nutzfläche 2 Etagen ( Wendeltreppe / Fahrstuhl ) Infobereich / Wartezone Beratungsbereiche Multifunktionsraum ( Seminare/ Schulungen

Mehr

Empfehlungen der Arbeiterwohlfahrt zum Ausbau von Tagesbetreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren

Empfehlungen der Arbeiterwohlfahrt zum Ausbau von Tagesbetreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren Empfehlungen der Arbeiterwohlfahrt zum Ausbau von Tagesbetreuungsangeboten Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v., Bonn 2005 Herausgeber: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. Verantwortlich: Rainer Brückers

Mehr

Elternbefragung im Jahr 2015 zu Kinderbetreuungsangeboten

Elternbefragung im Jahr 2015 zu Kinderbetreuungsangeboten Elternbefragung im Jahr 2015 zu Kinderbetreuungsangeboten Im Rahmen der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung die gemeinsam von den Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg und dem Kreisjugendamt durchgeführt

Mehr

Richtlinien. zur Kindertagespflege. im Landkreis Peine

Richtlinien. zur Kindertagespflege. im Landkreis Peine Richtlinien zur Kindertagespflege im Landkreis Peine Stand: 01.07. 2010 1 Präambel: Mit dieser Richtlinie wird der Weg bereitet, Kindertagespflege als gleichrangiges Angebot neben der Betreuung und Förderung

Mehr

Fortschreibung des Konzeptes der Fachberatung für den Bereich der kommunalen Kindertageseinrichtungen

Fortschreibung des Konzeptes der Fachberatung für den Bereich der kommunalen Kindertageseinrichtungen Fortschreibung des Konzeptes der Fachberatung für den Bereich der kommunalen Kindertageseinrichtungen Inhaltsverzeichnis I. Einleitung II. Definition von Fachberatung und gesetzliche Bestimmungen III.

Mehr

Gebührensatzung. für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg

Gebührensatzung. für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Gebührensatzung für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Präambel: Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Ziel dieses Qualifizierungskonzeptes ist es, dass Tagespflegepersonen in Baden-Württemberg einheitlich auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden.

Ziel dieses Qualifizierungskonzeptes ist es, dass Tagespflegepersonen in Baden-Württemberg einheitlich auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden. I. Einleitung Qualifizierungskonzept für Tagespflegepersonen in Baden-Württemberg auf der Grundlage des Qualifizierungsprogramms des Deutschen Jugendinstituts (DJI) überarbeitete Fassung vom 23. Februar

Mehr

Staatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten

Staatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten Staatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten München, 19. Juni 2013 und Nürnberg, 20. Juni 2013 Familienbildung als Aufgabe der Kinder-

Mehr

Erziehung Bildung Betreuung Stärkung der frühkindlichen Bildung in Schleswig-Holstein

Erziehung Bildung Betreuung Stärkung der frühkindlichen Bildung in Schleswig-Holstein Erziehung Bildung Betreuung Stärkung der frühkindlichen Bildung in Schleswig-Holstein April 2015 Herausgeber: CDU-Landtagsfraktion Parlamentarischer Geschäftsführer Hans-Jörn Arp Düsternbrooker Weg 70

Mehr

Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach

Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach Allgemeines Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach hat in ihrer Sitzung am 05.06.2014 die Förderung von Betreuungsplätzen

Mehr

Projekt Vernetzte Kinderbetreuung

Projekt Vernetzte Kinderbetreuung Projekt Vernetzte Kinderbetreuung Es passt! Zusammenarbeit in der Kinderbetreuung Ein Modellprojekt im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen

Mehr

in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014

in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Die Neufassung berücksichtigt die a) Satzung

Mehr

Kreis Nordfriesland Fachdienst Jugend, Familie und Bildung SG KiTa/Kindertagespflege

Kreis Nordfriesland Fachdienst Jugend, Familie und Bildung SG KiTa/Kindertagespflege Kreis Nordfriesland Fachdienst Jugend, Familie und Bildung SG KiTa/Kindertagespflege Antrag auf Zuschuss zur Konzeptionsentwicklung und Aufbau familienunterstützender Angebote im Sinne eines Familienzentrums

Mehr

Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin

Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin Aufgrund des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern in

Mehr

Rechtsanspruch auf Förderung nach individuellem Bedarf Was bedeutet das für die Kindertagespflege? didacta Köln

Rechtsanspruch auf Förderung nach individuellem Bedarf Was bedeutet das für die Kindertagespflege? didacta Köln Rechtsanspruch auf Förderung nach individuellem Bedarf Was bedeutet das für die Kindertagespflege? 23.02.2013 didacta Köln Inhaltsverzeichnis oder Akzentseite 1. Bisherige Gesetzesgrundlage 2. Neue Gesetzestexte

Mehr

Infobrief für junge Familien in der Gemeinde Ovelgönne!

Infobrief für junge Familien in der Gemeinde Ovelgönne! An junge Familien in der Gemeinde Ovelgönne Infobrief für junge Familien in der Gemeinde Ovelgönne! Liebe Familien, ein neues Familienmitglied bedeutet eine Veränderung der Tagesstruktur. Das Familien-

Mehr

Implementation des Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen

Implementation des Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen Hessisches Sozialministerium Hessisches Kultusministerium Gemeinsame Geschäftsstelle Implementation des Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen Weimar, 20. November 2008 Gudrun

Mehr

Wissenswertes zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Fakten und Antworten

Wissenswertes zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Fakten und Antworten Wissenswertes zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz Fakten und Antworten Hintergrundinformation Ausbau der Krippenplätze Was wollen wir zum 1. August 2013 erreichen? Auf einem Krippengipfel 2007 brachten

Mehr

Aktionsprogramm Kindertagespflege. Förderung von Festanstellungsmodellen in der Kindertagespflege

Aktionsprogramm Kindertagespflege. Förderung von Festanstellungsmodellen in der Kindertagespflege Aktionsprogramm Kindertagespflege Förderung von Festanstellungsmodellen in der Kindertagespflege Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren - ein Betreuungsangebot mit Profil Adäquates, gleichwertiges

Mehr

Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen

Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen Initiative Kinderbetreuung U3 als Instrument der Arbeitspolitik Förderung der Frauenerwerbstätigkeit in NRW durch

Mehr

Leistungstyp 25. Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen

Leistungstyp 25. Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen Leistungstyp 25 Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen Arbeits- und Betreuungsangebote für Erwachsene im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen Dieser Leistungstyp ist Bestandteil

Mehr

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal

Mehr

Netzwerk Kindertagespflege im Südkreis Vechta. Qualifizierung Fortbildung und Austauschtreffen Vermittlung Beratung Begleitung

Netzwerk Kindertagespflege im Südkreis Vechta. Qualifizierung Fortbildung und Austauschtreffen Vermittlung Beratung Begleitung Netzwerk Kindertagespflege im Südkreis Vechta Qualifizierung Fortbildung und Austauschtreffen Vermittlung Beratung Begleitung Kindertagespflege Was ist Kindertagespflege? Kindertagespflege ist eine familiäre,

Mehr

Stadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt

Stadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt Stadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt Ausbau der betreuung in Laichingen a) Umfrage zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs von n unter 3 Jahren -Vorstellung des Umfrageergebnissesb) gartenbedarfsplanung/gartenkonzeption

Mehr

B E D A R F S P L A N 2012 / Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen

B E D A R F S P L A N 2012 / Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen Bedarfsplan 2012/2013 1 B E D A R F S P L A N 2012 / 2 0 1 3 Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sind die Gemeinden verpflichtet,

Mehr

Hessisches Sozialministerium. Umsetzung der Landesförderung für Kindertagesbetreuung

Hessisches Sozialministerium. Umsetzung der Landesförderung für Kindertagesbetreuung Umsetzung der Landesförderung für Kindertagesbetreuung 9. Dezember 2013 Gliederung GLIEDERUNG I. Verfahrensstand II. Überblick HessKiföG und Verordnung zur Ausführung des HKJGB III. Ausgangslage in der

Mehr

Freie Träger der Jugendhilfe: Bildungspartner für Schulen nicht nur im Ganztag

Freie Träger der Jugendhilfe: Bildungspartner für Schulen nicht nur im Ganztag Freie Träger der Jugendhilfe: Bildungspartner für Schulen nicht nur im Ganztag Bildungspartnerschaft Bil dung s part ner schaft, die: spezielle Form der Beziehung (dauerhafte Interaktion zwischen sozialen

Mehr

Gemeinde Unterensingen Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung

Gemeinde Unterensingen Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung Gemeinde Unterensingen Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung Dienstag, 18.01.2011, UDEON Ablauf des Informationsabends Begrüßung und Einleitung - Bürgermeister Sieghart Friz - Vorstellung

Mehr

Richtlinien für die Förderung der Kindertagespflege

Richtlinien für die Förderung der Kindertagespflege Richtlinien für die Förderung der Kindertagespflege 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Auftrag für die Kindertagespflege (1) Die Kindertagespflege hat ihre gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch Achtes

Mehr

Rahmenvereinbarung. und. dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V., vertreten durch Herrn Geschäftsführer Herbert Loebe

Rahmenvereinbarung. und. dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V., vertreten durch Herrn Geschäftsführer Herbert Loebe Rahmenvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dieses vertreten durch Herrn Staatsminister Siegfried Schneider und dem Bildungswerk

Mehr

Produkt : Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Produkt : Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Kindertagespflege Produkt 361-001: Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Kindertagespflege Zentrales Familien- und Kinderservicebüro Das Familien- und Kinderservicebüro (FKSB) beim Landkreis Hildesheim bleibt

Mehr

Tagesmütter e.v. Reutlingen. Tagesmütter e.v. Reutlingen. Information - Beratung - Vermittlung

Tagesmütter e.v. Reutlingen. Tagesmütter e.v. Reutlingen. Information - Beratung - Vermittlung Tagesmütter e.v. Reutlingen Information - Beratung - Vermittlung Tagesmütter e.v. Reutlingen Hirschstr. 8 72764 Reutlingen Tel.: 07121/38784-0 Email: verwaltung@tagesmuetter-rt.de www.tagesmuetter-rt.de

Mehr

Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung

Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung Kindertagesstättenbedarfsplan Fortschreibung 2011 Stadt Prenzlau Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Sitzung am 23.05.2012 Kindertagesstättenbedarfsplan

Mehr

Abbildung 1: Zahl der Tagespflegepersonen nach Ort der Betreuung in Prozent (Bund, alte und neue Bundesländer; )

Abbildung 1: Zahl der Tagespflegepersonen nach Ort der Betreuung in Prozent (Bund, alte und neue Bundesländer; ) Abbildung 1: Zahl der Tagespflegepersonen nach Ort der Betreuung in Prozent (Bund, alte und neue Bundesländer; 2006 2012) Die meisten Tagespflegepersonen (rund Dreiviertel) betreuen die Kinder in der eigenen

Mehr

Kindertagespflege In besten Händen Was leistet Kindertagespflege? Information für Eltern

Kindertagespflege In besten Händen Was leistet Kindertagespflege? Information für Eltern Kindertagespflege In besten Händen Was leistet Kindertagespflege? Information für Eltern Die Städte Rösrath, Overath, Leichlingen und der Rheinisch Bergische Kreis haben sich gemeinsam zum Ziel gesetzt,

Mehr

Partizipation / Beschwerdeverfahren für Kinder und Eltern, Evaluationsmethoden der Qualitätssicherung

Partizipation / Beschwerdeverfahren für Kinder und Eltern, Evaluationsmethoden der Qualitätssicherung Paritätische Fachberatung K TA workshop-reihe Neue Standards für die Kita in der pädagogischen Konzeption Partizipation / Beschwerdeverfahren für Kinder und Eltern, Evaluationsmethoden der Qualitätssicherung

Mehr

Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung

Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung Ergebnisse, Situationsbericht und Folgerungen Inhalt 1. Elternbefragung 2015 Eckpunkte der Befragung Allgemeine Angaben Ergebnisse der Befragung 2. Sachstandsbericht

Mehr

Integration von behinderten Kindern in Regelkindergärten im Bereich der Samtgemeinde Sickte. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung:

Integration von behinderten Kindern in Regelkindergärten im Bereich der Samtgemeinde Sickte. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung: Gemeinderecht 464-5 Integration von behinderten Kindern in Regelkindergärten im Bereich der Samtgemeinde Sickte Der Landkreis Wolfenbüttel als örtlicher Träger der Jugend- und Sozialhilfe und als Träger

Mehr

Auftaktveranstaltung. Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Hildesheim

Auftaktveranstaltung. Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Hildesheim Dokumentation Auftaktveranstaltung Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Hildesheim 13.03.2013 Landkreis Hildesheim Dezernat 4 INHALT Seite Vorbemerkung... 2 1. Netzwerkentwicklung Frühe Hilfen... 3 2. Frühe

Mehr

Eckpunkte zur Durchführung der externen Evaluation der Qualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen

Eckpunkte zur Durchführung der externen Evaluation der Qualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen Eckpunkte zur Durchführung der externen Evaluation der Qualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen Präambel Mit der Vorlage der überarbeiteten Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung

Mehr

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Übersicht über die Belegung der Kindertagesstätten im Landkreis Rotenburg (Wümme) zum Jugendhilfeausschuss am 26.06.2014 Übersicht über Angebot und in den Kindertagesstätten

Mehr

Satzung des Landkreises Rostock zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V)

Satzung des Landkreises Rostock zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) Satzung des Landkreises Rostock zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) Aufgrund des 92 in Verbindung mit 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sowie

Mehr

Inklusive Pädagogik in der Kindertagespflege Vielfalt fördern von Anfang an

Inklusive Pädagogik in der Kindertagespflege Vielfalt fördern von Anfang an Inklusive Pädagogik in der Kindertagespflege Vielfalt fördern von Anfang an Projektförderung Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Es gibt keine Norm

Mehr

Konzeption Kindertagespflege

Konzeption Kindertagespflege Konzeption Kindertagespflege Familien- und Kinderservicebüro Fachbereich 22/Jugend und Familie Sachgebiet Beratungs- und Koordinationsstelle für den Elementarbereich / frühkindliche Bildung und Erziehung

Mehr

Auf dem Weg zur Inklusion. Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Auf dem Weg zur Inklusion. Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen Auf dem Weg zur Inklusion Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen Leitbild der städtischen Kindertageseinrichtungen Die Unterschiedlichkeit der Kinder und ihrer

Mehr

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit

Mehr

Bundespressekonferenz

Bundespressekonferenz Bundespressekonferenz Mittwoch, den 29.Oktober 2014 Erklärung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand Deutschland braucht

Mehr

Kinderbetreuung in Großtagespflege. Die individuelle Betreuungsalternative

Kinderbetreuung in Großtagespflege. Die individuelle Betreuungsalternative Kinderbetreuung in Großtagespflege Die individuelle Betreuungsalternative Kinderbetreuung in Großtagespflege: Die individuelle Betreuungsalternative Die Kindertagespflege ist ein familienähnliches und

Mehr

Ausschreibung Inklusion in der Frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in Hessen Kita öffnet sich in den Sozialraum (Arbeitstitel)

Ausschreibung Inklusion in der Frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in Hessen Kita öffnet sich in den Sozialraum (Arbeitstitel) Jedes Kind hat andere Entwicklungspotentiale und Lernbedürfnisse, hat seine eigenen Lernwege und sein eigenes Lerntempo. (Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan) Ausschreibung Inklusion in der Frühkindlichen

Mehr

Inklusive Kindertagespflege

Inklusive Kindertagespflege Mechthild Böll Modellprojekte des Landschaftsverbandes Rheinland Der Kölner Weg Die Wirkung auf NRW wir für schule e.v. Beratung Hilfen Prävention für Kinder und Familien Beratung Beratungszentrum wir

Mehr

Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten. A. Gegenstand der Förderung

Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten. A. Gegenstand der Förderung Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten A. Gegenstand der Förderung Die Region Hannover fördert im Rahmen der jeweils bereitgestellten Haushaltsmittel 1. die Schaffung neuer Plätze in Kindertagesstätten

Mehr

Ombudschaften. auch nützlich für. Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter

Ombudschaften. auch nützlich für. Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter Ombudschaften auch nützlich für Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter Bernd Hemker 01.10.2014 Aktuelle Anfragen: Darf mein Taschengeld vom Wohngruppenleiter gekürzt werden, bloß weil ich Mist gebaut habe?

Mehr

Bedarfserhebung. für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung nach Art. 7 Bay KiBiG im Markt Bad Abbach

Bedarfserhebung. für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung nach Art. 7 Bay KiBiG im Markt Bad Abbach Bedarfserhebung für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung nach Art. 7 Bay KiBiG im Markt Bad Abbach 1 Liebe Eltern, wir bitten Sie, die ausgefüllten Fragebögen ohne Absenderangabe bis zum

Mehr

(5) Das Nähere regelt das Landesrecht.

(5) Das Nähere regelt das Landesrecht. Art des Angebotes / der Hilfe / Tätigkeit / Leistung Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagspflege gem. 43 SGB VIII Nach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am 15.10.2014 und dem Jugendhilfeausschuss

Mehr

Frühe Bildung: Gleiche Chancen Fördergrundsätze für das Bundesprogramm Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung

Frühe Bildung: Gleiche Chancen Fördergrundsätze für das Bundesprogramm Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung Referat 513 Stand 23.12.2016 Frühe Bildung: Gleiche Chancen Fördergrundsätze für das Bundesprogramm Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung 1. Allgemeines Mit dem Bundesprogramm Kita-Einstieg Brücken

Mehr

Richtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Richtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege Richtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege Präambel Die Verbesserung der Familienfreundlichkeit und die Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern ist ein zentrales Anliegen des

Mehr

Anlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege

Anlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege Anlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlagen und Auftrag Die

Mehr

Kindertagespflege im Idsteiner Land

Kindertagespflege im Idsteiner Land Mit freundlicher, finanzieller Unterstützung des Jugendamt des Rheingau-Taunus-Kreises und der Stadt Idstein. Kindertagespflege Idsteiner Land Tagesmütter/Tagesväter informieren über Kindertagespflege

Mehr

Betreuungszeit täglich in Stunden Betreuungszeit Betreuungszeit pro Woche in Stunden Kostenbeitrag mtl. =2 Std. 10 Std. 100,00 >2-3 Std. >10-15 Std. 120,00 >3-4 Std. >15-20 Std. 140,00 >4-5 Std. >20-25

Mehr

( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom ) Vom

( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom ) Vom Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Lippstadt ( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom

Mehr

Der Weg zum Familienstützpunkt (FSP)

Der Weg zum Familienstützpunkt (FSP) Der Weg zum Familienstützpunkt (FSP) Informationen für interessierte freie Träger der Jugendhilfe, Gemeinde- und Stadtverwaltungen Woher kommt die Idee der Familienstützpunkte? Förderprogramm der Bayerischen

Mehr

Konzeption. Tagesmütter-Projekt Neufahrn vom 04.10.2007. Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg 25 85375 Neufahrn. Tel.

Konzeption. Tagesmütter-Projekt Neufahrn vom 04.10.2007. Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg 25 85375 Neufahrn. Tel. Konzeption Tagesmütter-Projekt Neufahrn vom 04.10.2007 Träger: Leitung: Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg 25 85375 Neufahrn Martina Bock Tel. 08165 4294 Vorwort Das Tagesmütter-Projekt Neufahrn

Mehr

Leitbild der Ehninger Kindergärten

Leitbild der Ehninger Kindergärten Leitbild der Ehninger Kindergärten Die Träger definieren mit diesem Leitbild die Arbeit der Ehninger Kindergärten. 1.Unsere Werte und unser pädagogisches Grundverständnis: Wir fördern und unterstützen

Mehr

Präambel. I. Teil - Geltungsbereich. 1 Geltungsbereich

Präambel. I. Teil - Geltungsbereich. 1 Geltungsbereich Satzung der Gemeinde Niederwiesa über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege in der Gemeinde Niederwiesa und über die Erhebung von Elternbeiträgen (Kinderbetreuungs-

Mehr

Zentrale Platzvergabe der Stadt Westerstede Neues Anmeldeverfahren für Krippen-und Kitaplätze

Zentrale Platzvergabe der Stadt Westerstede Neues Anmeldeverfahren für Krippen-und Kitaplätze Zentrale Platzvergabe der Stadt Westerstede Neues Anmeldeverfahren für Krippen-und Kitaplätze Liebe Eltern, seit Januar 2014 werden die Anmeldungen für Krippen- und Kindergartenplätze über die zentrale

Mehr

Elternfragebogen zur Kinderbetreuung von 0-6 Jahren für 2016/2017

Elternfragebogen zur Kinderbetreuung von 0-6 Jahren für 2016/2017 Elternfragebogen zur Kinderbetreuung von 0-6 Jahren für 2016/2017 Bitte füllen Sie den Fragebogen aus und geben ihn bis spätestens 29.07.2016 in einem Kindergarten im Stadtgebiet oder im Rathaus der Stadt

Mehr

Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe

Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe Günter Wottke (Dipl. Soz. Päd. BA) Abteilungsleiter Soziale Dienste Kinder- und Jugendamt Heidelberg Inklusion - Grundsätzliches

Mehr

Pflegeerlaubnis des Jugendamtes bzgl. Eignung der Tagespflegeperson und der Räumlichkeiten:

Pflegeerlaubnis des Jugendamtes bzgl. Eignung der Tagespflegeperson und der Räumlichkeiten: Arbeitshilfe zur Planung von Modellen der Kindertagespflege mit Festanstellung von Tagespflegepersonen und/oder Nutzung anderer geeigneter Räumlichkeiten - Stand 5.12.2013 - Unabdingbar notwendige Voraussetzung:

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1448 6. Wahlperiode 21.01.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Offene Ganztagsschulen in den Grundschulen

Offene Ganztagsschulen in den Grundschulen - 1 - Satzung der Stadt Bocholt über die Erhebung von n im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Grundschulen) vom 23.03.2006, in Kraft getreten am 26.03.2006, unter Berücksichtigung der

Mehr

Konzeption. Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Stand 03.03

Konzeption. Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Stand 03.03 Konzeption Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Gesetzlicher Auftrag und Ziele Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages fördern und unterstützen die Delme- Werkstätten (dw) den Übergang von behinderten

Mehr

Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII

Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII i. V. m. der Satzung und Richtlinie des Kreises Nordfriesland zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Ich/wir beantrage(n)

Mehr

Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg

Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg Aufgrund des 4 Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 ( GVOBl.Schl.-H. S.94 ), zuletzt

Mehr

Richtlinien des Kreises Steinburg zur Förderung von Kindertageseinrichtungen in der Fassung der 5. Änderung vom

Richtlinien des Kreises Steinburg zur Förderung von Kindertageseinrichtungen in der Fassung der 5. Änderung vom Richtlinien des Kreises Steinburg zur Förderung von Kindertageseinrichtungen in der Fassung der 5. Änderung vom 04.02.2013 Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Steinburg hat am 22.02.2001, 19.11.2003,

Mehr

Vereinbarung. Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGB VIII

Vereinbarung. Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGB VIII Vereinbarung Die Stadt Neuss -vertreten durch das Jugendamt der Stadt Neuss (nachfolgend Jugendamt genannt) Michaelstraße 50 41460 Neuss schließt mit dem

Mehr

Gemeinde: Ehrenberg (Rhön)

Gemeinde: Ehrenberg (Rhön) Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gemäß 30 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) Gemeinde: Ehrenberg (Rhön)

Mehr

Der Rosenheimer Weg. Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort

Der Rosenheimer Weg. Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort Der Rosenheimer Weg Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort Diese Vereinbarung entstand mit großem Engagement und in enger Kooperation folgender Beteiligter: Amt für Kinder, Jugendliche

Mehr

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Bundesrat Drucksache 309/15 30.06.15 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen

Mehr

1 Regelung Kinderbetreuung ab vollendetem 1. Lebensjahr Tagesbetreuungsausbaugesetz: Beginn gezielter Krippen-Ausbau

1 Regelung Kinderbetreuung ab vollendetem 1. Lebensjahr Tagesbetreuungsausbaugesetz: Beginn gezielter Krippen-Ausbau Eckpunkte Juristisches Gutachten: Rechtsanspruch Krippenplatz - Annekathrin Giegengack, MdL bildungspolitische Sprecherin Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Telefon: 0351 / 493 48 49 Telefax:

Mehr

Agentur Familie & Beruf

Agentur Familie & Beruf in Trägerschaft des www.kinderhaus.de Träger: Schülerbetreuung Betreute Spielplätze Kindertagesstätten und Netz für Kinder-Gruppen Tagespflegebörse Nürnberg Familienservice Nürnberg Projektpartner Bündnis

Mehr

über die Beschäftigung und Qualifizierung von Ergänzungskräften in den Tageseinrichtungen für Kinder Präambel

über die Beschäftigung und Qualifizierung von Ergänzungskräften in den Tageseinrichtungen für Kinder Präambel Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Kommunalen Spitzenverbänden den kirchlichen Büros Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und

Mehr

Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung?

Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung? Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung? - Auswirkungen auf ambulante Erziehungshilfen - Workshop 6 Claudia Zampolin, Martin Apitzsch (Diakonisches Werk Hamburg) Tagung AGFW/HAW 24.11.2014 Reform

Mehr

Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Calw Landkreisfinanzierungsmodell im Landkreis Calw

Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Calw Landkreisfinanzierungsmodell im Landkreis Calw Fachdienst Kindertagespflege Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Calw Landkreisfinanzierungsmodell im Landkreis Calw Leitlinien Pilotphase (01.01.2012-30.04.2014) Das Angebot an Betreuungsplätzen

Mehr

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt. Förderprogramm des Landkreises Konstanz ergänzende Eingliederungshilfeleistungen zur Integration ins Arbeitsleben für wesentlich behinderte Menschen im Sinne des 53 Abs. 3 SGB XII Präambel Der KVJS und

Mehr

Richtlinien der Stadt Meckenheim. zur. Förderung der Kindertagespflege

Richtlinien der Stadt Meckenheim. zur. Förderung der Kindertagespflege S t a d t M e c k e n h e i m D e r B ü r g e r m e i s t e r Richtlinien der Stadt Meckenheim zur Förderung der Kindertagespflege Inhaltsverzeichnis: 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Fördervoraussetzungen

Mehr

- Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - Diana Eschelbach. Jugendberufshilfe

- Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - Diana Eschelbach. Jugendberufshilfe Das Jugendamt als Schnittstellenmanager?! - Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - DIJuF-ZweiJahrestagung am 9. und 10. Dezember 2014 in Bonn Rechtliche Grundlagen

Mehr

SATZUNG. zur Förderung der Kindertagespflege mit Erhebung von Kostenbeiträgen im Kreis Bergstraße

SATZUNG. zur Förderung der Kindertagespflege mit Erhebung von Kostenbeiträgen im Kreis Bergstraße JUGENDAMT FACHBEREICH BILDUNG, BETREUUNG UND ERZIEHUNG FACHDIENST KINDERTAGESPFLEGE SATZUNG zur Förderung der Kindertagespflege mit Erhebung von Kostenbeiträgen im Kreis Bergstraße Aufgrund des 5 HKO in

Mehr

Richtlinie Förderung der ergänzenden Angebote in der Kindertagesbetreuung im Landkreis Teltow-Fläming Teil 1 Allgemeines

Richtlinie Förderung der ergänzenden Angebote in der Kindertagesbetreuung im Landkreis Teltow-Fläming Teil 1 Allgemeines Richtlinie Förderung der ergänzenden Angebote in der Kindertagesbetreuung im Landkreis Teltow-Fläming Teil 1 Allgemeines Ergänzend zur Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung von Kindern in Kindertagesstätten

Mehr