Anlage zum Antrag vom Handlungskonzept -
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- Matthias Solberg
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1 Anlage zum Antrag vom Handlungskonzept - Gesamtkonzept zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung im Landkreis Diepholz in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen und Freien Trägern im Landkreis Diepholz
2 Konzept zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung im Landkreis Diepholz Inhaltsverzeichnis: 1. Ausgangslage und Struktur des Landkreises 2 2. Ziele 3 Statistische Angaben über Anzahl und Alter der Kinder Planung nach SGB VIII, Ausbaustufen Begründung der Notwendigkeit der Maßnahmen 3. Maßnahmen zur Zielerreichung Einrichtung von Familien- und Kinderservicebüros Maßnahmen zur Qualifizierung, Beratung, Vernetzung und Fortbildung Grundqualifizierung nach dem DJI-Curriculum für 5 Kindertagespflegepersonen Fortbildung der Kindertagespflegepersonen Beratung und Vernetzung Bereitstellung flexibler, bedarfsgerechter und ggf. 7 altersübergreifender Betreuung (Kindertagespflege) 3.4 Vernetzung des Betreuungsangebotes Maßnahmen zu Punkt 2.5 und 2.6 der Förderungsrichtlinie bezüglich 8 der Konzipierung und Erprobung neuer Betreuungsmodelle und der Förderung besonderer Zielgruppen (z. B. Migrantenkinder, Kinder in sozialen Brennpunkten) durch Bereitstellung ergänzender Betreuung 4. Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen der o. a. Maßnahmen, 8 dauerhafte Perspektiven 5. Öffentlichkeitsarbeit/Presseinformationen 8 6. Projektpartnerschaften 9 7. Durchführungszeitraum 9 8. Gesamtausgaben aller Maßnahmen 9 Anlage 1 Vereinbarung zwischen dem Landkreis Diepholz und den kreisangehörigen Kommungen über die Übernahme von Aufgaben der Jugendhilfe gem. 69 Abs. 6 SGB VIII Anlage 2 Richtlinien zur Kindertagespflege des Landkreises Diepholz vom
3 Anlagen über die Teilprojekte im Rahmen des Gesamtkonzeptes der Kindertagesbetreuung im Landkreis Diepholz Teilprojekte mit Maßnahmen nach Richtlinien-Ziffer 2.1und tlw. nach Ziffer 2.3: Teilprojekt 01 Samtgemeinde Barnstorf: Familien- u. Kinderservicebüro Teilprojekt 02 Stadt Bassum: Einrichtung und Betrieb eines Familien- und Kinderservicebüros Teilprojekt 03 SG Bruchhausen-Vilsen: Einrichtung eines Familien- und Kinderservicebüros Teilprojekt 04 Stadt Diepholz: Bereitstellung verlässlicher, flexibler, bedarfsgerechter Betreuung (Kindertagespflege) über die Einrichtung einer Kontaktsstelle Teilprojekt 05 Samtgemeinde Kirchdorf: Einrichtung eines Familien- und Kinderservicebüros Teilprojekt 06 Samtgemeinde Altes Amt Lemförde Einrichtung und Betrieb eines Familien- und Kinderservicebüros Teilprojekt 07 Samtgemeinde Rehden: Einrichtung einer Kontaktstelle und dadurch Bereitstellung verlässlicher, flexibler, bedarfsgerechter Betreuung (Kindertagespflege) und Vernetzung des Angebotes Teilprojekt 08 Samtgemeinde Schwaförden: Einrichtung einer Vermittlungsstelle für Tagespflegepersonen mit einem umfassenden Service- und Dienstleistungsangebot für die Samtgemeinde Schwaförden Teilprojekt 09 Samtgemeinde Siedenburg: Einrichtung einer Vermittlungsstelle für Tagespflegeplätze mit Vernetzung des Betreuungsangebotes und Vernetzung der Tagespflegekräfte innerhalb des Samtgemeindebereiches Teilprojekt 10 Gemeinde Stuhr: Einrichtung eines Familien- und Kinderservicebüros Teilprojekt 11 Stadt Sulingen: Einrichtung und Betrieb eines Familien- und Kinderservicebüros als Beratungs- und Vermittlungsstelle im Rathaus Sulingen Teilprojekt 12 Stadt Syke: Einrichtung eines Familien- und Kinderservicebüros Teilprojekt 13 Stadt Twistringen: Einrichtung und Betrieb eines Familien- und Kinderservicebüros Teilprojekt 14 Gemeinde Wagenfeld: Einrichtung einer Kontaktstelle und dadurch Bereitstellung verlässlicher, flexibler, bedarfsgerechter Betreuung (Kindertagespflege) und Vernetzung des Angebotes Teilprojekt 15 Gemeinde Weyhe: Einrichtung eines Familien- und Servicebüros 3
4 Teilprojekte mit Maßnahmen nach Richtlinien-Ziffer 2.2 : Teilprojekt 16 Teilprojekt 17 Teilprojekt 18 Teilprojekt 19 Teilprojekt 20 Teilprojekt 21 Teilprojekt 22 Volkshochschule des Landkreises Diepholz: Qualifizierungskurse Volkshochschule des Landkreises Diepholz: Gemeinsame Fortbildungsangebote für Kindertagespflegepersonen und Erzieherinnen LEB Barnstorf: Qualifizierungskurse LEB Barnstorf: Fortbildung für Kindertagespflegepersonen LEB Barnstorf: Qualifizierung zum Familienlotsen Stadt Sulingen: Organisation von Fortbildungen für Tagespflegepersonen Landkreis Diepholz: Vernetzung aller Familien-Servicebüros, Kontaktstellen und Arbeitskreise im LK DH Teilprojekte mit Maßnahmen nach Richtlinien-Ziffer 2.3 und 2.4: Teilprojekt 23 Teilprojekt 24 Teilprojekt 25 Teilprojekt 26 Teilprojekt 27 Teilprojekt 28 Teilprojekt 29 Samtgemeinde Barnstorf: Ferienbetreuung für Kinder im Alter bis 12 Jahren in Zusammenarbeit mit dem Lokalen Bündnis für Familien Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen: Förderung von Plätzen in der Kindertagespflege Samtgemeinde Kirchdorf: Finanzierung der Kindertagespflege Samtgemeinde Rehden: Bereitstellung verlässlicher, flexibler, bedarfsgerechter und ggf. altersübergreifender Betreuung (Tagespflege) in der Samtgemeinde Rehden Gemeinde Wagenfeld: Bereitstellung verlässlicher, flexibler, bedarfsgerechter Betreuung (Kindertagespflege) Gemeinde Weyhe: Betreuung während der Sommer- und Weihnachtsferien in 2 Einrichtungen der Gemeinde Weyhe Stadt Syke: Vernetzung des Betreuungsangebotes 4
5 Teilprojekte mit Maßnahmen nach Richtlinien-Ziffer 2.5 und 2.6: Teilprojekt 30 Teilprojekt 31 Teilprojekt 32 Samtgemeinde Barnstorf: Ausbau der Kindertagesbetreuung durch flexible Angebote im Rahmen von Kindertagespflege Stadt Twistringen: Ferienbetreuung für Kinder Kath. Kirchengemeinde St. Anna, Twistringen: Ad hoc Betreuung Teilprojekte mit Maßnahmen nach Richtlinien-Ziffer 2.6: Teilprojekt 33 Ev. luth. Kirchenkreis Syke: Projekt Wellcome Die folgenden Teilprojekte werden in einem gesonderten Antrag auf Förderung nach dem Nds. Förderprogramm Familien mit Zukunft Kinder bilden und betreuen mit dem am Schuljahr orientierten Durchführungszeitraum ab bis zum beschrieben: Teilprojekte mit Maßnahmen nach Richtlinien-Ziffer 2.5 und 2.6: (Pädagogischer Mittagstisch bzw. Schulkinderbetreuung) Teilprojekt 34 Teilprojekt 35 Teilprojekt 36 Teilprojekt 37 Samtgemeinde Altes Amt Lemförde : Einrichtung eines Mittagstisches mit anschließender Hausaufgabenbetreuung für Kinder aus sozial benachteiligten Familien im Grundschulalter Gemeinde Weyhe: Einrichtung eines pädagogischen Mittagstisches in 3 Einrichtungen der Gemeinde Weyhe Stadt Diepholz: Betreuung und Förderung der Moorstraßen-Kinder Stadt Sulingen: Förderung besonderer Zielgruppen in Form von Hausaufgabenbetreuung 5
6 1. Ausgangslage und Struktur des Landkreises Der Landkreis Diepholz ist ein großer Flächenlandkreis mit einer Gesamtfläche von 1.987,62 qkm und einer Bevölkerungszahl von Einwohnern (Stand: ). Es handelt sich um einen Zusammenschluss von insgesamt 15 kreisangehörigen Kommunen, der aus insgesamt sieben Samtgemeinden, fünf Städten, einer Einheitsgemeinde und zwei großen selbstständigen Kommunen mit je ca Einwohnern im Randbereich von Bremen besteht. Nach Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) und des Kinder- und Jungendhilfeweiterentwicklungsgesetzes (KICK) im Jahr 2005 wurden die Inhalte dieser Gesetzesänderungen u. a. in den strategischen Zielen des Landkreises Diepholz aufgenommen. Danach sind für den Landkreis Diepholz die folgenden Handlungsschwerpunkte festgelegt worden: Das Zusammenleben der verschiedenen Generationen und Bevölkerungsgruppen soll gestaltet und die Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene verbessert werden. Familienfreundliche und generationengemischte Strukturen sollen gestärkt und ein hoher Anteil von Familien mit Kindern erhalten werden; Familien-, Eltern- und Erziehungskompetenzen sollen gefördert und erhalten werden. Die Umsetzung dieser Handlungsschwerpunkte erfolgt in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Diepholz. Mit den kreisangehörigen Kommunen bestehen seit dem Jahre 1994 Vereinbarungen zur Übernahme von Aufgaben der Kindertagesbetreuung. Traditionell stellen die kreisangehörigen Kommunen den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für die Gruppe der 3- bis 6-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen sicher. Die Betreuungswünsche der Eltern bezüglich der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen haben sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Die Aufnahme von Kindern im Alter von drei Jahren war in der Vergangenheit nicht die Regel. Dies hat sich zunehmend geändert, so dass die Verweildauer eines Kindes in der Kindertageseinrichtung gestiegen ist. Dies wirkt sich im Bereich der Kindertagesbetreuung erschwerend auf die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz aus. Es werden nicht, wie in vielen anderen Kommunen Niedersachsens, Kapazitäten der Kindertagesstätten freigesetzt, die dann zum Ausbau der Kindertagesbetreuung für die Zielgruppe der unter Dreijährigen genutzt werden könnten. Dies erfordert zusätzliche finanzielle Mittel der kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Diepholz um den neuen gesetzlichen Anforderungen nachkommen zu können. Durch die im Jahr 2006 neu geschlossenen Vereinbarungen werden von den Kommunen auch die durch die Regelungen des TAG und KICK geschaffenen neuen gesetzlichen Aufgaben des Ausbaues der Kindertagesbetreuung für die Gruppe der unter dreijährigen Kinder mit Wirkung zum übernommen. Die Organisation der Kindertagespflege war in der Vergangenheit traditionell eine Aufgabe des Landkreises. Auch diese Aufgabe wurde mit Wirkung zum auf die kreisangehörigen Kommunen übertragen. Diese Regelungen ermöglichen, den besonderen strukturellen Gegebenheiten im Landkreis Diepholz gerecht zu werden, indem individuelle auf die jeweilige Gemeinde passgenau zugeschnittene Lösungen für den Ausbau und die Gestaltung der Kindertagesbetreuung vor Ort gefunden und umgesetzt werden können. 6
7 Dadurch ist jetzt der Ausbau eines flexiblen und aufeinander abgestimmten Angebotes der Kindertagesbetreuung möglich. Als Anlage 1 ist die mit den kreisangehörigen Kommunen geschlossene Vereinbarung zur Übertragung von Aufgaben der Jugendhilfe auf der Grundlage des 69 Abs. 6 SGB VIII beigefügt. 2. Ziele Gemeinsames Ziel des Landkreises und seiner kreisangehörigen Kommunen ist der flächendeckende quantitative und qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung insbesondere für die Gruppe der Kinder unter drei Jahren in der vom Gesetzgeber festgelegten Frist. Durch Berücksichtigung von Qualitätsstandards und deren Weiterentwicklung wird dabei gewährleistet, dass der quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung auch das qualitative Ziel der Verbesserung der frühkindlichen Bildung verfolgt. Als weitere Ziele sind die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Vernetzung der bereits bestehenden und der im Rahmen dieser Maßnahmen geschaffenen Betreuungsangebote mit dem beschriebenen Ausbau verbunden. Statistische Angaben über Anzahl und Alter der Kinder Landkreis Diepholz Gesamtanzahl Kinder unter 14 J. unter 3 J. zwischen 3 u.6 J. zwischen 6 u.10 J. zwischen 10 u. 13 J. SG Barnstorf Stadt Bassum SG Bruchhausen-Vilsen Stadt Diepholz SG Kirchdorf SG Lemförde SG Rehden SG Schwaförden SG Siedenburg Gem. Stuhr Stadt Sulingen Stadt Syke Stadt Twistringen Gem. Wagenfeld Gem. Weyhe Summe Planung nach SGB VIII - Ausbaustufen: Vorhandene Betreuungsplätze und Ausbaubedarf für Kinder unter 3 Jahren: Anzahl Kinder unter 3 J. Bestehende Betreuungsplätze Ausbaubedarf Kinder unter 3 J bis 615 Betreuungsquote von Versorgungsquote von 3,92% 10,32 bis 11,5% 7
8 Für den Bereich des Landkreis Diepholz können auf der Grundlage der Ausbauplanungen in den einzelnen Gemeinden für den Ausbau der Kindertagesbetreuung für die Kinder unter 3 Jahren zurzeit die folgenden Ausbaustufen zusammengefasst werden: Geplante Ausbaustufen: Ausbaustufen in Prozentanteilen der Anzahl der Kinder unter 3 Jahren 8,78% 11,70% 14,60% 17,64% Begründung der Notwendigkeit der Maßnahmen: Aus den statistischen Zahlen ergibt sich die Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen, die seit dem Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes den öffentlichen Jugendhilfeträger verpflichten, ein bedarfsgerechtes Kindertagesbetreuungsangebot insbesondere für die Kinder unter drei Jahren zur Verfügung zu stellen. Zurzeit werden 1,33 % der Kinder unter drei Jahren in öffentlicher Tagespflege betreut. Die Anzahl der Kinder im Alter unter 3 Jahren, die in privater Kindertagespflege oder durch Familienangehörige betreut werden, ist zurzeit leider nicht bekannt. Die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze für unter Dreijährige in Kindertageseinrichtungen ist begrenzt. Eine kleine Zahl von unter Dreijährigen findet Aufnahme in altersgemischten Gruppen der Kindertageseinrichtungen. Die Zahl der eingerichteten Krippen im Landkreis Diepholz ist zurzeit noch sehr gering. Im gesamten Landkreis sind zurzeit nur 4 Krippen vorhanden. Die Einrichtung von Krippen erfordert eine größere Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder im Kleinstkindalter im ortsnahen Einzugsgebiet. Eine Nachfrage in dieser Größenordnung ist zurzeit nur in einigen wenigen Gemeinden vorhanden. Eine flexible Lösung für die Sicherstellung der Kindertagesbetreuung vor allem für die unter Dreijährigen bietet daher die Ausweitung des Angebotes an Plätzen in der Kindertagespflege. Die folgenden beschriebenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass den Eltern eine zusätzliche verlässliche und qualifizierte Betreuung in Kindertagespflege geboten werden kann. 3. Maßnahmen zur Zielerreichung 3.1. Einrichtung von Familien- und Kinderservicebüros Das Herzstück des Ausbaues ist die Einrichtung von Familien- und Kinderservicebüros oder Kontakt- und Vermittlungsstellen in jeder kreisangehörigen Kommune. Dadurch wird den Einwohnern im Landkreis u.a. für die Geltendmachung von Wünschen und Bedarf im Bereich der Kindertagesbetreuung ein direkter Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung gestellt. Hiermit ist wiederum das Ziel verbunden, den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung passgenauer entsprechend des Bedarfes der Familien im Landkreis steuern zu können. Zu den Aufgaben der oben angeführten Büros gehört insbesondere die Akquise von Kindertagespflegepersonen, um gerade den Bedarf von Kinderbetreuungsangeboten für unter Dreijährige im Rahmen von Kindertagespflege sicherstellen zu können. Dies gilt insbesondere für die kreisangehörigen Kommunen mit geringerer Einwohnerzahl. Auf die Vorzüge der Kindertagespflege vor allem für Kinder unter drei Jahren braucht im Rahmen dieses Konzeptes nicht eingegangen werden und wird als bekannt unterstellt. 8
9 Die detaillierten Beschreibungen jedes Familien- und Kinderservicebüros bzw. jeder einzelnen Kontakt- und Vermittlungsstelle sind den als Anlage beigefügten Einzelbeschreibungen der Teilprojekte zu entnehmen. Für diese Maßnahmen gilt jedoch zusammenfassend, dass die Zielgruppe dieser Stellen alle Familien aus den jeweiligen Gemeinden sind, die durch die Einrichtung dieser Büros eine Anlaufstelle für alle Fragen bezüglich der Kinderbetreuung haben. Darüber hinaus wird ein umfangreiches Informationsangebot für weitere im Zusammenhang mit Kindererziehung und betreuung und dem Zusammenleben innerhalb der Familie stehenden Themen zur Verfügung gestellt. Zur Unterstützung dieser Beratungsstellen und den Eltern im Landkreis Diepholz steht der im Rahmen von Fördermitteln aus dem Programm zur Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) für den Landkreis Diepholz im Jahr 2006 veröffentlichte Kinderbetreuungsführer zur Verfügung. In diesem Kinderbetreuungsführer sind alle Kindertageseinrichtungen mit einer Kurzbeschreibung sowie die bereits vorhandenen Anlaufstellen für Kindertagespflege-Vermittlung und die jetzt im Rahmen dieses Förderprogramms zusätzlich eingerichteten Familien- und Kinderservicebüros bzw. der Vermittlungs- und Kontaktstellen verzeichnet Maßnahmen zur Qualifizierung, Beratung, Vernetzung und Fortbildung Grundqualifizierung nach dem DJI-Curriculum für Kindertagespflegepersonen Im Jahr 2005 wurden erstmalig im Rahmen von FiFA-Mitteln geförderte Qualifizierungskurse mit 160 Stunden nach dem DJI-Curriculum im Landkreis Diepholz durchgeführt. Die Förderung dieser Kurse im Rahmen von FIFA-Fördermitteln ist für Qualifizierungskurse, die bis zum Dezember 2007 absolviert werden sollen, beantragt worden. Für die in dem Zeitraum von September/Oktober 2007 bis April 2008 geplanten Kurse werden Fördermittel im Rahmen dieses Förderprogramms beantragt. Um weiterhin über genügend qualifizierte Tagespflegepersonen zur Sicherstellung und zum Ausbau der Kindertagesbetreuung verfügen zu können, ist die Fortsetzung dieser umfangreichen Qualifizierungskurse mit Unterstützung von finanziellen Fördermitteln aus dem Förderprogramm Familien mit Zukunft Kinder bilden und betreuen unabdingbar. Für alle Kindertagespflegepersonen, die eine Erlaubnis zur Ausübung der Kindertagespflege benötigen, ist in der Regel die erfolgreiche Absolvierung eines Qualifizierungskurses nach dem DJI-Curriculum Voraussetzung. Hier werden den bereits tätigen Kindertagespflegepersonen oder den Bewerbern für die Tätigkeit im Bereich der Kindertagespflege verschiedene Angebote zur Grundqualifizierung unterbreitet. Für an Kindertagespflege interessierten Personen werden in der jeweiligen örtlichen Region ausreichende Grundqualifizierungskurse mit 160 Stunden nach dem DJI- Curriculum angeboten. Für pädagogische Fachkräfte, z.b. Erzieherinnen, werden Module aus dem Gesamt- Qualifizierungskurs mit einem Umfang von 30 Stunden angeboten. Die Qualifizierung erfolgt in Kooperation mit den örtlichen Erwachsenenbildungsträgern. Es handelt sich hierbei um die Volkshochschule des Landkreises Diepholz (VHS) und die Ländliche Erwachsenenbildung (LEB), die zur Verhinderung von Konkurrenzsituationen jeweils festgelegte Regionen im Landkreis bedienen. 9
10 Die Beschreibungen der Qualifizierungsmaßnahmen nach dem DJI-Curriculum sind als Teilprojekte der VHS und der LEB als Anlage beigefügt Fortbildung der Kindertagespflegepersonen Ergänzend zur Grundqualifizierung stehen den Tagespflegepersonen weitere Aufbau- Fortbildungen mit den verschiedensten Themeninhalten als Angebot der VHS und der LEB zur Verfügung. Insbesondere handelt es sich hierbei um organisierten Erfahrungsaustausch zur besseren Bewältigung von Alltagsproblemen in der Kindertagespflege, Rhetorik-Kurse mit dem Schwerpunkt Konfliktgespräche, Aufbaukurse für Kindertagespflege für besondere Zielgruppen (z.b. für Migrantenkinder, behinderte Kinder, Kinder aus sozial schwachen Familien u.ä.). Es sind gemeinsame Fortbildungsthemen für Kindertagespflegepersonen und Erzieherinnen zu den Themen Integration behinderter Kinder, Ernährung, Verhaltensauffälligkeiten, Kleinstkindpädagogik u. a. im Angebot der Bildungsträger. Die Beschreibungen der ergänzenden Fortbildungsangebote sind ebenfalls als Teilprojekte als Anlage beigefügt Beratung und Vernetzung Nachdem die Vermittlungstätigkeit im Rahmen der mit den kreisangehörigen Gemeinden geschlossenen Vereinbarung auf die neu einzurichtenden Vermittlungsstellen (Familien- und Kinderservicebüros sowie Vermittlungs- und Kontaktstellen) abgegeben worden ist, ist eine Vernetzung dieser Stellen unerlässlich, um Qualitätsstandards und einheitliche Kindertagespflegebedingungen im Landkreis Diepholz zu schaffen und sicherzustellen. Grundlage hierfür sind einerseits die für den Landkreis Diepholz erlassenen Kindertagespflege-Richtlinien, die für alle Vermittlungs- und Kontaktstellen und alle in der öffentlichen Kindertagespflege tätigen Personen verbindlich sind. In diesen Richtlinien sind u.a. die Regelungen zur Auslegung der gesetzlichen Eignungskriterien nach 43 SGB VIII und die Regelung einheitlicher Tagespflegesätze enthalten. Diese Vorgaben sollen der Umsetzung einheitlicher Standards für den Bereich der Kindertagespflege dienen. Eine regelmäßige Evaluation dieser Richtlinien ist durch die o.a. Vernetzung gewährleistet. Die Kindertagespflege-Richtlinien sind als Anlage 2 beigefügt. Insgesamt ist ein Treffen aller LeiterInnen der Familien- und Kinderservicebüros bzw. Vermittlungs- und Kontaktstellen, aller Kindertagespflege-Arbeitskreise des Landkreises Diepholz und aller amtierenden Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Diepholz mindestens zweimal im Jahr beabsichtigt. Im Rahmen dieses Arbeitskreises werden grundsätzliche Themen bearbeitet, die über die jeweiligen Gemeindegebiete hinaus von Bedeutung sind und der Wahrung und Weiterentwicklung der einheitlichen Standards im Bereich der Kindertagespflege dienen sollen. Bei den Themen handelt es sich beispielsweise um die Fortschreibung der Kindertagespflege-Richtlinien, die Entwicklung von Standards für die Beratung von Eltern und Kindertagespflegepersonen, Ermittlung von Fortbildungsbedarf und Informationen zu rechtlichen Grundlagen der Kindertagespflege. Wichtig bei dieser Vernetzung ist u. a. auch die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten, die bereits traditionell das Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf verfolgen und somit wichtige Hinweise auf die Bedürfnisse der Familien im Landkreis einbringen können. Die Größe dieses Arbeitskreises erfordert eine weitere Aufteilung in mindestens zwei Arbeitsgruppen um eine effektive Arbeitsgruppenarbeit leisten zu können. Für diese zwei gebildeten Arbeitskreis-Arbeitsgruppen sind weitere Treffen mit den o. a. Inhalten im Abstand von sechs Wochen/bis zwei Monaten beabsichtigt. 10
11 Insgesamt ergeben sich somit bis zu 18 Vernetzungstreffen der Leitungen der Familien- und Kinderservicebüros zum Zwecke der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualitätsstandards und der damit verbundenen Schaffung von einheitlichen Tagespflegebedingungen im Landkreis. Eine Beschreibung dieser Maßnahme zur Vernetzung der Vermittlungs- und Kontaktstellen ist im anliegenden Teilprojekt beigefügt. Eine weitergehende Vernetzung erfolgt im Rahmen der Arbeit der Familien- und Kinderservicebüros bzw. der Kontakt- und Vermittlungsstellen. Dort werden in regelmäßigen Abständen alle Tagespflegepersonen zum Erfahrungsaustausch, zur Fortbildung und zur Information eingeladen. Bei Bedarf finden diese Treffen mit Unterstützung des Fachdienstes Jugend des Landkreises statt. Zum Zwecke der Fortbildung sind Einladungen von Referenten zu bestimmten ausgewählten Themen geplant. Auch dadurch ist eine Vernetzung der Kindertagespflegepersonen vor Ort und gleichzeitig ein Erfahrungsaustausch unter den Kindertagespflegepersonen möglich. Mit dieser Vernetzungsarbeit ist ebenfalls das Ziel verbunden, eine qualifizierte Kindertagespflege sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Eine Beschreibung dieser Vernetzungsarbeit innerhalb der Familien- und Kinderservicebüros bzw. der Vermittlungs- und Kontaktstellen ist in den anliegenden Teilprojekten über die Einrichtung der Familien- und Kinderservicebüros enthalten. 3.3 Bereitstellung flexibler, bedarfsgerechter und ggf. altersübergreifender Betreuung (Kindertagespflege) Als weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Diepholz werden in einigen Kommunen des Landkreises besondere Angebote zur Ferienbetreuung in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen und anderen etablierten Institutionen der Jugendarbeit der Gemeinde geplant. Auch der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuungsplätze durch zusätzlich geschaffene Kindertagespflegeplätze ist beabsichtigt. Um hier gerade in den kleineren Gemeinden ein Ungleichgewicht der Elternbeiträge im Vergleich zu den traditionell geförderten Plätzen in Kindertageseinrichtungen auszugleichen, werden diese zusätzlich geschaffenen Kindertagespflegeplätze in einzelnen Gemeinden finanziell gefördert und somit die Elternbeiträge an die Beiträge der Kindertageseinrichtungen angeglichen. Diese zusätzlich zur Verfügung gestellten Plätze sollen in erster Linie zur Abdeckung des zusätzlichen Bedarfs an Betreuungsplätzen für die Gruppe der unter Dreijährigen dienen, können aber auch mit älteren Kindern belegt werden, wenn sonst keine Belegung für unter Dreijährige nachgefragt wird. 3.4 Vernetzung des Betreuungsangebotes Maßnahmen zur Umsetzung des Betreuungsangebotes sind geplant, indem im Anschluss nach den regulären Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen in den Räumen der Kindertageseinrichtungen eine Betreuung durch Kindertagespflegepersonen angeboten wird. Gerade in kleineren Gemeinden ist oft die Einrichtung einer Nachmittagsgruppe oder die Einführung verlängerter Öffnungszeiten wegen mangelnder Nachfrage nicht leistbar. In diesen Fällen bietet dieses Angebot eine Möglichkeit den individuellen Betreuungswünschen einzelner Eltern nachzukommen. Durch dieses neue Betreuungsangebot wird gleichzeitig eine Vernetzung der Kindertageseinrichtungen mit der Kindertagespflege ermöglicht. Die weitere Vernetzung wird durch das o.a. Angebot der gemeinsamen Fortbildung von Erzieherinnen und Kindertagespflegepersonen gefördert. 11
12 3.5 Maßnahmen zu Punkt 2.5 und 2.6 der Förderungsrichtlinie bezüglich der Konzipierung und Erprobung neuer Betreuungsmodelle und der Förderung besonderer Zielgruppen (z. B. Migrantenkinder, Kinder in sozialen Brennpunkten) durch Bereitstellung ergänzender Betreuung Das von den evangelischen Kirchen in Niedersachsen entwickelte Projekt Wellcome bietet jungen Familien Unterstützung in den ersten Phasen nach der Geburt des Kindes. Dieses Projekt sieht die Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer für die Betreuung des Babys, damit die junge Mutter Erholungsphasen erhalten kann, Betreuung des Geschwisterkindes, Begleitung der jungen Mutter zu Arztterminen und steht der Familie mit Rat und Tat zur Seite, wie z. B. Hilfe bei der Haushaltsführung. Der Ev. luth. Kirchenkreis Syke hat sich zur Durchführung dieses Projektes schwerpunktmäßig in den nördlichen Gemeinden des Landkreises Diepholz entschlossen. Ein weiteres Teilprojekt hat sich der Aufgabe der Organisation von kurzfristigen Betreuungswünschen angenommen. Viele Eltern benötigen keine langfristige Betreuungsmöglichkeit, sondern die Möglichkeit kurzfristig ihr Kind für die Dauer eines Arztbesuches oder andere Termine in guten Händen zu wissen. Die von der Kath. Kirchengemeinde St. Anna in Twistringen geplante ad hoc - Betreuung soll diesen Betreuungswünschen der Eltern nachkommen. Als weitere Angebote sind in einigen Kommunen die Einrichtung von sog. pädagogischen Mittagstischen mit anschließender Hausaufgabenbetreuung für Migrantenkinder und Kinder aus sozial benachteiligten Familien im Grundschulalter geplant. Diese Maßnahmen werden in einem gesonderten Antrag auf Förderung im Rahmen des Förderprogramms Familien mit Zukunft Kinder bilden und betreuen beschrieben und sollen hier nur der Vollständigkeit halber um ein Gesamtbild des Kinderbetreuungsangebotes im Landkreis Diepholz zu ermöglichen, angeführt werden. 4. Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen der o. a. Maßnahmen, dauerhafte Perspektiven Die im Rahmen dieses Konzeptes angeführten Projekte sind langfristig und auf Dauer angelegt. Dabei kann der Zeitraum der Förderung zusätzlich dazu dienen, Angebote im Rahmen von Familien- und Kinderservicebüros auf ihre Annahme durch die Familien hin zu erproben. 5. Öffentlichkeitsarbeit/Presseinformationen Die Eröffnung der verschiedenen Familien- und Kinderservicebüros und der Vermittlungs- und Kontaktstellen sowie die Durchführung der anderen o.a. Maßnahmen wird im Rahmen von Pressemitteilungen öffentlich bekannt gemacht. Dabei wird jeweils auf die finanzielle Unterstützung dieser Maßnahmen durch die Förderung im Rahmen des Förderprogramms des Landes Niedersachsen Familien mit Zukunft Kinder bilden und betreuen hingewiesen. 6. Projektpartnerschaften 12
13 Dieses Konzept wurde in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Diepholz erstellt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen, der VHS des Landkreises Diepholz, der LEB Barnstorf, des Ev. luth. Kirchenkreises Syke-Hoya und der Kath. Kirchengemeinde St. Anna in Twistringen. Weitere Kooperationspartner gibt es im Rahmen der Umsetzung der jeweiligen Teilprojekte der kreisangehörigen Kommunen. 7. Durchführungszeitraum Der Beginn dieser Maßnahmen wird zum geplant. Eine Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmebeginn wird daher gleichzeitig beantragt. Als erster Durchführungszeitraum ist ein Zeitraum von einem Jahr bis zum geplant. Folgeanträge zur Fortsetzung dieser Maßnahmen werden beabsichtigt. 8. Gesamtausgaben aller Maßnahmen Die Gesamtausgaben der geplanten Teilprojekte werden sich voraussichtlich auf insgesamt ,27 belaufen. Von diesem Betrag entfallen insgesamt auf Maßnahmen, die für die Betreuung von Schulkindern vorgesehen sind. Die Förderung dieser Maßnahmen wird in einem gesonderten Antrag auf Förderung nach dem Nds. Förderprogramm beantragt, da sich der Durchführungszeitraum dieser Maßnahmen am Schuljahr orientiert. Die Darstellung der Gesamtausgaben der einzelnen Teilprojekte sind aus den anliegenden Finanzplänen der einzelnen Teilprojekte und aus dem zusammengefassten Finanzplan des Gesamtprojektes Kindertagesbetreuung im Landkreises Diepholz ersichtlich. Landkreis Diepholz Für den Landrat Im Auftrage: Diepholz, den
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