Stadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt

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1 Stadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt Ausbau der betreuung in Laichingen a) Umfrage zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs von n unter 3 Jahren -Vorstellung des Umfrageergebnissesb) gartenbedarfsplanung/gartenkonzeption 2011/2012 bis 2013/ Vorlage An den gartenausschuss zur Beratung in der Sitzung am (öffentlich) An die Ortschaftsräte Suppingen, Machtolsheim und Feldstetten zur Anhörung An den Gemeinderat zur Beratung in der Sitzung am (öffentlich) 2. Sachdarstellung a) Umfrage Das tagesbetreuungsgesetz (KiTaG) verpflichtet in 3 Abs. 1 und 2 die Gemeinden für alle vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Platz in einem garten oder in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen zur Verfügung zu stellen. Ferner haben die Gemeinden darauf hinzuwirken, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen in der tagespflege zur Verfügung steht. Ab dem besteht für alle ab Vollendung des 1. Lebensjahres ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Außerdem sind n, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedarfsgerecht Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. In der Gesamtstadt Laichingen leben aktuell 299 unter 3 Jahren. Im November 2011 hat die Verwaltung bei den Eltern dieser eine Umfrage zum Betreuungsbedarf durchgeführt. 56 % dieser Eltern haben sich aus der Kernstadt und den Stadtteilen Suppingen, Machtolsheim und Feldstetten an der Umfrage beteiligt. Die Umfrage ergab folgendes Ergebnis: 55 % der Eltern haben einen Betreuungsbedarf für ihr unter 3 Jahre altes Kind 42 % dieser besuchen bereits eine Betreuungseinrichtung für U3- (z. B. Spielstube, Krippengruppe, haus Pusteblume in Machtolsheim, garten Albzwerge in Suppingen etc.) 60 % der Eltern, die einen Betreuungsbedarf für ihr U3-Kind haben, benötigen eine Betreuung ab Vollendung des 2. Lebensjahres 35 % der Eltern benötigen eine Betreuung bereits ab Vollendung des 1. Lebensjahres 60 % der Eltern benötigen eine U3-Betreuung, weil die Mutter erwerbstätig ist 40 % der Mütter möchten wieder berufstätig werden Die gewünschten Betreuungszeiten sind sehr individuell. Es zeichnet sich aber schwerpunktmäßig ein Betreuungsbedarf von 8.00 Uhr bis Uhr und von

2 7.00 Uhr bis Uhr ab. 33 % wünschen sich eine Betreuung in der Krippe mit verlängerter Öffnungszeit, 24 % wünschen eine Ganztagesbetreuung. Die Wünsche der Eltern in der Kernstadt und den Stadtteilen unterscheiden sich nur geringfügig, so dass das Ergebnis der Gesamtstadt den weiteren Planungen zugrunde gelegt werden kann. Die außerfamiliäre betreuung gewinnt durch den gesellschaftlichen Wandel immer mehr an Bedeutung. Aufbauend auf unsere gartenstruktur muss das Betreuungsangebot in Stufen erweitert werden. Hierzu wurde die gartenbedarfsplanung/gartenkonzeption weiter fortgeschrieben. b) gartenbedarfsplanung/gartenkonzeption 2011/2012 bis 2013/2014 Die Verwaltung hat die vom Gemeinderat am beschlossene Bedarfsplanung/Konzeption aktualisiert und fortgeschrieben. Daraus ergibt sich folgende Situation: Kernstadt Laichingen: an n gartenjahr 2011/ gartenjahr 2012/ gartenjahr 2013/ % % % % % % Die zahl ist im Vergleich zum gartenjahr 2010/2011 um 18 gesunken und sinkt zum gartenjahr 2012/2013 nochmals um weitere 12. Dadurch bietet sich die Möglichkeit, bestehende Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse der Eltern anzupassen. Die Umfrage im November 2011 hat gezeigt, dass die Ganztagesbetreuung in den kommenden Jahren immer mehr gefragt sein wird. In der Gesamtstadt Laichingen benötigen laut Umfrageergebnis 35 % der Eltern für ihr derzeit unter 3-jähriges Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres eine Ganztagesbetreuung und in der Kernstadt Laichingen sogar 40 % der Eltern. Im garten Kunterbunt bestehen 20 Ganztagesplätze und zu Beginn des gartenjahres 2011/2012 wurde im Brühl-garten eine Regelgruppe zu einer zeitgemischten Gruppe, d. h. eine Gruppe sowohl mit verlängerter Öffnungszeit als auch mit Ganztagesbetreuung umgewandelt. In der zeitgemischten Gruppe können insgesamt 25, darunter 10 Ganztageskinder betreut werden. Bei mehr als 10 Ganztageskindern, sinkt die Höchstgruppenstärke von 25 auf 20.

3 Ursprünglich war angedacht, die zeitgemischte Gruppe im Brühl-garten zu Beginn des gartenjahres 2012/2013 in eine reine Ganztagesgruppe mit 20 Betreuungsplätzen umzuwandeln. Zwischenzeitlich liegen uns die verbindlichen Anmeldezahlen für das gartenjahr 2012/2013 vor. Um die aus dem Einzugsgebiet des Brühl-gartens mit einem Betreuungsplatz versorgen zu können, muss die zeitgemischte Gruppe mit 10 Ganztagesplätzen und 15 Plätzen mit verlängerter Öffnungszeit bestehen bleiben. Dennoch sollte die Schaffung weiterer Ganztagesplätze angedacht werden. Die Umwandlung einer weiteren, bereits bestehenden Gruppe in eine zeitgemischte Gruppe wäre eine Möglichkeit, Ganztagesplätze zu schaffen. Dies hat jedoch zur Folge, dass eine Schlaf-/Ruhemöglichkeit sowie ein Mittagessensangebot eingerichtet werden muss. Der Personalbedarf liegt bei einer durchschnittlichen täglichen Öffnungszeit von 7 Stunden bei 2,3 Vollzeitfachkräften. Der Personalbedarf ist jedoch unter Berücksichtigung der durchschnittlichen täglichen Öffnungszeit und der Schließtage genau zu berechnen. Zum ändert sich die Gesetzeslage für die Betreuung von n unter 3 Jahren. Demnach sind gemäß 24 SGB VIII, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einer Einrichtung oder tagespflege zu fördern, wenn - dies für die Persönlichkeitsentwicklung geboten ist oder - die Erziehungsberechtigten bestimmte ausbildungs- oder arbeitsmäßige Voraussetzungen erfüllen. Alle von der Vollendung des 1. bis 3. Lebensjahres haben einen (einklagbaren) Anspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder in tagespflege. Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände rechnen mit einer landesdurchschnittlichen Versorgungsquote von 34 %. Im laufenden gartenjahr 2011/2012 leben 210 zwischen einem und drei Jahren in der Gesamtstadt Laichingen in der Kernstadt 146. Orientiert man sich an der landesdurchschnittlichen Versorgungsquote, sollten in der Kernstadt Laichingen mindestens 50 Betreuungsplätze (34 % von 146 n) zur Verfügung stehen. Berücksichtigt man die Spielstuben der Volkshochschule, die Betreuung durch Tagesmütter und die Betreuung in der Krippengruppe, stehen derzeit in der Gesamtstadt Laichingen 46 Betreuungsplätze für zwischen einem und drei Jahren zur Verfügung. Wie die Erfahrung gezeigt hat, wird die U3-Betreuung in der Krippengruppe von den Eltern gut angenommen. Wir haben im Moment 20 Anmeldungen und 2 Anfragen vorliegen. Am garten Kunterbunt entsteht derzeit durch einen Anbau eine weitere Gruppe, die ab September 2012 Platz für 10 zwischen einem und drei Jahren bietet. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch ab ist die Schaffung mindestens einer weiteren Krippengruppe gegeben und sollte bis spätestens zu Beginn des

4 gartenjahres 2013/2014 realisiert werden. Die Stadt Laichingen beabsichtigt, den garten Bleichberg, der derzeit in kirchlicher Trägerschaft geführt wird, zu übernehmen und dort durch einen weiteren Anbau neue U3- Plätze zu schaffen. Außerdem stehen im garten Albzwerge in Suppingen derzeit 1,5 Gruppenräume zur Verfügung. Die Einrichtung einer Krippengruppe ist an diesem Standort kurzfristig möglich und wird ebenfalls von der Verwaltung in Betracht gezogen. Kleinere Umbaumaßnahmen wären jedoch auch hier, zum Beispiel im Sanitärbereich, notwendig. Der Gruppenraum müsste außerdem mit neuem Mobiliar ausgestattet sowie eine Wickelstation und ein Schlafraum geschaffen werden. Stadtteil Suppingen: Ü3-Betreuung: gartenjahr 2011/ gartenjahr 2012/ gartenjahr 2013/ an n 100% % % % % % Seit dem gartenjahr 2011/2012 besteht im garten Albzwerge in Suppingen eine altersgemischte Gruppe, das heißt, es werden, sofern Plätze frei sind, bereits ab Vollendung des 2. Lebensjahres aufgenommen. Die maximale Gruppengröße liegt bei 25 n. Zu beachten ist hierbei, dass ein Kind unter 3 Jahren zwei belegt. Bei einer von derzeit 88 %, besteht im Planungszeitraum kein Handlungsbedarf. In Suppingen leben derzeit 15 zwischen einem und drei Jahren. Im Hinblick auf die landesdurchschnittliche Versorgungsquote sollten mindestens 5 Plätze zur Verfügung stehen. In Suppingen wird im Moment keine Spielstube angeboten, könnte bei Bedarf jedoch eingerichtet werden. Im garten Albzwerge stehen 1,5 Gruppenräume zur Verfügung, in denen kurzfristig eine Krippengruppe eingerichtet werden könnte. Der Sanitärbereich müsste der Kleinkindbetreuung angepasst, der Gruppenraum mit neuem Mobiliar ausgestattet und eine Wickelstation und ein Schlafraum eingerichtet werden.

5 Stadtteil Machtolsheim: Ü3-Betreuung: gartenjahr 2011/ gartenjahr 2012/ gartenjahr 2013/ an n 100% % % % % % Dem Überangebot an n kann mit der Aufnahme von n unter 3 Jahren entgegengewirkt werden. Zu beachten ist, dass ein U3-Kind zwei belegt. Sollte sich zeigen, dass die Eltern diese Betreuungsmöglichkeit nicht bzw. nicht ausreichend in Anspruch nehmen, muss die zweite Regelgruppe als Kleingruppe für max.12 fortgeführt werden. Bei mehrgruppigen Einrichtungen sind für eine Kleingruppe mit Regelöffnungszeit oder verlängerter Öffnungszeit 1,0 Fachkräfte erforderlich. Der Personalbedarf ist nach der tatsächlichen Öffnungszeit und der Schließtage zu berechnen. In Machtolsheim leben 20 zwischen einem und drei Jahren. Betrachtet man die landesdurchschnittliche Versorgungsquote, sollten mindestens 7 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. In Machtolsheim wird derzeit keine Spielstube angeboten, könnte bei Bedarf jedoch eingerichtet werden. Im haus Pusteblume werden außerdem nach Platzkapazität bereits ab Vollendung des 2. Lebensjahres aufgenommen. Stadtteil Feldstetten: Ü3-Betreuung: gartenjahr 2011/ gartenjahr 2012/ gartenjahr 2013/ an n 100% % % % % % Die zahlen sind in Feldstetten wieder etwas angestiegen. Dies führt zu einem geringen an n. Bei einer

6 von derzeit 88 %, besteht aus unserer Sicht jedoch im Planungszeitraum kein Handlungsbedarf. In Feldstetten leben 29 zwischen einem und drei Jahren. Orientiert man sich an der landesdurchschnittlichen Versorgungsquote, sollten mindestens 10 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. In Feldstetten wird von der Volkshochschule Laichingen-Blaubeuren-Schelklingen eine Spielstube an drei Vormittagen in der Woche angeboten, die für 10 Platz bietet. Der Bedarf für 34 % der zwischen einem und drei Jahren ist geht man von den aktuellen Zahlen aus abgedeckt. Resümee: Die Stadt Laichingen muss im Hinblick auf den kommenden Rechtsanspruch weiterhin konsequent das Betreuungsangebot für ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum Schuleintritt ausbauen. Ein bedarfsgerechtes betreuungsangebot ist ein wichtiger und an Bedeutung gewinnender Standortfaktor für die Gewinnung junger Familien und die Ansiedlung von neuen Gewerbebetrieben. 3. Beschlussvorschlag Der gartenausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, wie nachfolgend dargestellt, zu beschließen: 1. Das Ergebnis der Umfrage zur Ermittlung des Betreuungsbedarfes von n unter drei Jahren, die im November 2011 in der Gesamtstadt Laichingen durchgeführt wurde, wird zur Kenntnis genommen. 2. Die gartenbedarfsplanung/gartenkonzeption für die Jahre 2011/2012 bis 2013/2014 wird wie im Entwurf vorliegend beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Ev. Kirchengemeinde Laichingen zur Übernahme des Bleichberg-gartens zu führen, mit dem Ziel, den garten in städtische Trägerschaft zu übernehmen. 3. Die Einrichtung mindestens einer weiteren Krippengruppe zum gartenjahr 2013/2014 wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Möglichkeiten zu prüfen. 4. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, die Umwandlung einer bestehenden Gruppe in eine zeitgemischte Gruppe sowohl mit Ganztagesbetreuung als auch mit verlängerter Öffnungszeit zu prüfen.

7 Laichingen, Gefertigt: Gesehen: Schmutz Sachbearbeiterin Werner Bürgermeister

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