Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Mai 2015)

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1 Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Mai 2015) 1. Vorbemerkung Die vorliegende Bedarfsplanung dokumentiert den Status quo und trifft zukunftsorientierte Aussagen über die Ziele, die sich die Gemeinde und vorhandenen Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen, in Reute die katholische Kirchengemeinde setzen. Es sollen verbindliche Standards festgelegt werden, die in den Kindergärten im Rahmen der Möglichkeiten eine qualitativ hochwertige Arbeit ermöglichen. Der Bedarfsplan selbst beschreibt die Belegung der vorhandenen Plätze, die Versorgungsquote und zeigt die Maßnahmen auf, die im Kindergartenjahr 2015/2016 umgesetzt werden. Ziel ist es, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter und über 3 Jahren zu erfüllen. 2. Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung Gemäß 24 SGB VIII haben seit dem alle Eltern mit Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Bei diesem Rechtsanspruch handelt es sich um ein subjektiv einklagbares Recht für diese Eltern. Adressat des geltenden Rechtsanspruches sind die Stadt- und Landkreise und die Städte mit eigenem Jugendamt in ihrer Eigenschaft als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. In Baden-Württemberg muss der Bedarf an einer Betreuung eines Kindes von unter 3 Jahren, 6 Monate vor der geplanten Inanspruchnahme angemeldet werden, 3 Abs. 2a KiTaG. 3. Finanzielle Förderung der Kindergärten in Reute Die Gemeinde erhält im Jahr 2015 für die beiden Kindergärten eine Förderung von Bund und Land (FAG Zuweisung) in Höhe von ,00. Im Jahr 2014 lagen die Zuweisungen bei ,00. Für den Kindergarten Fantasia war 2014 ein Zuschussbedarf in Höhe von ,37 entstanden. Im Jahr 2013 lag dieser bei ,77. Der Einrichtungsträger des Kindergarten St. Josef (Katholische Kirchengemeinde) hat einen Rechtsanspruch auf Förderung gegenüber der politischen Gemeinde (Betriebskostenzuschuss gemäß Abmangelvertrag). Im Jahr 2014 ist der Gemeinde für den Kindergarten St. Josef, ein Zuschussbedarf von ,46 entstanden. Im Jahr 2013 waren es noch ,70. Die katholische Kirchengemeinde beteiligte sich im Jahre 2014 am Kindergarten St. Josef mit ,55. Der Abschluss eines neuen Vertrages über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens St. Josef hatte im Jahr 2013 zur Folge, dass die bisherige Defizitbeteiligung von 86 % + 100% Personalkostenerstattung für die U3 Betreuung auf pauschal auf 91% des Betriebskostendefizits umgestellt wurde.

2 4. Kindergartengebühren Der Gemeinderat hat zuletzt am 25. Juli 2013 die S a t z u n g Gebührenordnung für den Kindergarten Fantasia beschlossen. Damit wurden die Gebühren für das Kindergartenjahr 2013/2014 und 2015 den landesweiten Empfehlungen angepasst. Für das Kindergartenjahr 2015/2016 sollen die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände wieder fortgeschrieben werden. Die Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde wird in Kürze erfolgen. Die landesweiten Empfehlungen folgen seit 2009/10 dem sogenannten württembergischen Erhebungs-System: die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Ziel ist es, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten. Ausgangslage für die Erhebung der Elternbeiträge bleibt, dass landesweit angestrebt wird, rd. 20 % der tatsächlichen Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken. Die Empfehlungen berücksichtigen lediglich die voraussichtlichen Personal- und Sachkostensteigerungen in Höhe von ca. 3 % pro Jahr und bewirken damit keine grundsätzliche Erhöhung des Deckungsgrades. Hierbei wird eine Betreuungszeit der Kinder von 6 Stunden am Tag berücksichtigt. Die Elternbeiträge für die Jahre 2016/2017 werden diesmal zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Es werden u. A. die anstehenden Tarifverhandlungen abgewartet. Es ist festzustellen, dass die Deckungsbeiträge in Reute deutlich unter 20% liegen und durch die zuletzt nicht weiter fortgeschriebenen Beiträge weiter zurückgefallen sind. 5. Interkommunaler Kostenausgleich für die Aufnahme auswärtiger Kinder in Tageseinrichtungen Im Jahr 2014 hat die Gemeinde keine Zuschüsse aus dem interkommunalen Kostenausgleich erhalten, da keine auswärtigen Kinder in den beiden Kindergärten aufgenommen wurden. An andere Kommunen erstattet wurden im Rahmen dieses Kostenausgleiches 2.237,08 für die Betreuung von Kindern aus Reute. 6. Schließtage im Kindergarten Schließtage sind Zeiten, an denen der Kindergarten geschlossen ist. Dazu gehören jedoch keine gesetzlichen Feiertage. Heilig Abend ist damit ein normaler Schließtag. Zu den Schließtagen gehören hauptsächlich Kindergartenferien, aber auch Projektund Planungstage. An diesen Tagen besprechen sich Erzieherinnen und Erzieher über ihre Konzeption oder anstehende Projekte. Der Kindergarten St. Josef hat im Jahr 2015 insgesamt 29 Schließtage, der Kindergarten Fantasia 31 ½ Tage. Der Unterschied kommt zustande, weil im Kindergarten Fantasia 1½ Tage als Putztage zur Verfügung stehen und an 1 Tag der Betriebsausflug des Gemeindeverwaltungsverbandes stattfindet. Die Putztage finden vor den Sommerferien und vor den Weihnachtsferien statt. Jede Einrichtung hat 2 Planungstage zur Verfügung. 2

3 Eltern können jedoch in den Ferienzeiten ihre Kinder nach Absprache und Platzangebot in der jeweils anderen Einrichtung unterbringen. Die beiden Kindergärten planen die Ferien zu unterschiedlichen Zeiten (außer den Weihnachtsferien), so dass immer eine Einrichtung geöffnet ist. 7. Ermittlung des quantitativen Bedarfs für Kinder von Geburt bis zum Schuleintritt Ausgangslage ist die Zahl der in der Gemeinde lebenden Kinder von 1 6 Jahren (Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung). Am Stichtag haben in Reute lt. Einwohnerdatei gelebt: Jährige: 14 Kinder 1-3 Jährige: 60 Kinder 3-6 Jährige: 87 Kinder Jährige: 15 Kinder 1-3 Jährige: 60 Kinder 3-6 Jährige: 86 Kinder Jährige: 66 Kinder 3 6 Jährige: 64 Kinder Jährige: 78 Kinder 3 6 Jährige: 57 Kinder Jährige: 76 Kinder 3 6 Jährige: 59 Kinder 8. Betreuungsplätze in den Kindergärten der Gemeinde Die Gruppen in beiden Kindergärten sehen bis Sommer 2015 wie folgt aus: Kindergarten St. Josef In dieser Einrichtung können 57 Kinder über 3 Jahren (GT, VÖ, RG) und 25 Kinder unter 3 Jahren (GT, VÖ, RG) betreut werden. Regelgruppe 1 25 (28) Kinder Ü3 Verlängerte Öffnungszeit 1 22 (25) Kinder Ü3 AM Gruppe GT 1 15 Kinder Ü3/U3 (10 Kinder Ü3 und 5 Kinder U3 ab 1 J) Kleinkindgruppe (VÖ) 1 10 Kinder U3 Kleinkindgruppe (VÖ) 1 10 Kinder U3 Gesamtzahl der Kinder = 82 Kinder 3

4 Kindergarten Fantasia In dieser Einrichtung können 22 Kinder über 3 Jahren (GT, VÖ) und 10 Kinder unter 3 Jahren betreut werden. Verlängerte Öffnungszeit u. Ganztagesgruppe u. Regelgruppe 1 22 Kinder Ü3 (Achtung: bei mehr als 10 GT Kinder nur 20 Kinder) Kleinkindgruppe (GT) 1 10 Kinder U3 Gesamtzahl der Kinder = 32 (30) Kinder 9. Kinder unter 3 Jahre Gemäß 24 SGB VIII haben seit dem alle Eltern mit Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Plätze in Kindertageseinrichtungen 35 Plätze sind in den beiden Kindergärten vorhanden. 10 Plätze im Kindergarten Fantasia und weitere 5 Plätze im Kindergarten St. Josef sind davon Ganztagesplätze. Der U3 Bedarf verteilt sich bis zum August 2015 auf die Kindergärten wie folgt: St. Josef Fantasia Gesamt: 10 Plätze belegt 08 Plätze belegt 18 Plätze belegt Versorgungsquote Die Gemeinde verfügt über 35 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren (1-3 Jahre). Damit hält sie Betreuungsplätze für 58,33% der unter 3 jährigen Kinder vor. Betreuungsquote Die 35 Betreuungsplätze werden bis zum Ende des Kindergartenjahres 2015 wahrscheinlich mit 18 Kindern belegt sein. Die Betreuungsquote liegt bei 30,00 %. Eine verlässliche Vorhersage für das Kindergartenjahr 2015/2016 lässt sich heute noch nicht abgeben, da diese Kinder erst geboren werden und die Anmeldetage im November 2015 und im März 2016 abgewartet werden müssen. Die Gemeinde muss für die Erfüllung des Rechtsanspruches ausreichend Plätze vorhalten. Plätze in der Kindertagespflege Beim Tagesmütterverein Denzlingen ist derzeit für die Gemeinde Reute eine Tagesmutter gemeldet. Diese hat insgesamt 2 Plätze für Kinder Ü3 und 2 Plätze für Kinder U3. Sie wird nach Rücksprache in den nächsten Monaten mindestens 1 auswärtiges Kind aufnehmen. 4

5 Rechtsanspruch In der Gemeinde ist die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung der unter 3 jährigen Kinder mit 35 Plätzen abgedeckt und somit der Rechtsanspruch erfüllt. 10. Kinder über 3 Jahre Für Kinder vom 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt werden in beiden Einrichtungen bis Juli/ August 2016 mindestens 76 Plätze benötigt. Diese stehen zur Verfügung. In beiden Kindergärten können mit der bestehenden Gruppenzahl 77 (79) Kinder betreut werden (20 (22)+ 57). Im Sommer 2015 gibt es in beiden Einrichtungen wieder Schulanfänger. Der Rechtsanspruch für Kinder über 3 Jahren kann deshalb erfüllt werden. Im September 2016 startet das neue Kindergartenjahr mit weniger Kindern über 3 Jahren. Dies geht auf den schwachen Geburtenjahrgang 2013 zurück. Im Kindergarten St. Josef sind 18 Plätze für Kinder über 3 Jahren nicht belegt. Die freien Plätze werden nach heutigem Planungsstand jedoch im Laufe des Kindergartenjahres (bis Sommer 2017) auf 11 Plätze abschmelzen. Es muss davon ausgegangen werden, dass durch die Anmeldetage im November 2015 und März 2016 weitere Anmeldungen eingehen. Die Schließung von Gruppen ist deshalb nicht angedacht. Im Kindergarten Fantasia ist die Gruppe der über 3 jährigen Kinder im kommenden Kindergartenjahr voll belegt. 11. Zentrale Anmeldewoche in beiden Kindergärten Am wurde der Anmeldetag für das Kindergartenjahr 2015/2016 durchgeführt. Die Anmeldungen wurden von beiden Einrichtungen gemeinsam aufgearbeitet. Im Rahmen des Anmeldetages wurden alle Eltern der Kinder von 1 bis 3 Jahren über das Amtsblatt zur Anmeldung ihrer Kinder aufgefordert. Mit der Anmeldewoche konnte der aktuelle Bedarf ausreichend ermittelt werden. Insgesamt wurden 10 Kinder unter 3 Jahren und 19 über 3 Jahren angemeldet. In diesem Kindergartenjahr hat es zwei Besuchsnachmittage zur Vorbereitung auf die Kindergartenanmeldung in den Kindergärten gegeben. Der erste fand am statt, der zweite am Diese Vorgehensweise hat sich bewährt. Es wird deshalb weiterhin zweimal im Jahr in beiden Einrichtungen einen Tag der offenen Tür geben (Frühjahr und Herbst). Diese finden jeweils an einem Freitagnachmittag statt, parallel in beiden Einrichtungen. Außerhalb dieser Tage ist keine Einrichtungsbesichtigung mehr möglich, Anfragen werden auf den jeweiligen nächsten Besuchsnachmittag verwiesen. Im Sommer und im Herbst 2015 wird es Absprachen zwischen beiden Kindergartenträgern geben. Ziel ist es, den aktuellen Zwischenstand zu den Anmeldungen abzugleichen. Außerhalb der festen Anmeldetage können natürlich in beiden Einrichtungen die Anmeldungen für einen Kindergartenplatz abgegeben werden. Diese Anmeldungen werden zentral im Kindergarten Fantasia gesammelt und in einer jeweils aktuellen Übersicht erfasst. 5

6 12. Belegungszahlen in beiden Kindergärten von Reute Reute gesamt Fantasia St. Josef Dez 12 Belegt Frei Belegt Frei Belegt Frei Belegt Frei Belegt Frei Belegt Frei Ü3-22 GT Plätze Ü 3-77 Plätze U 3-30 Plätze Ü3-20 GT Plätze U 3-10 Plätze Ü 3-57/62 Plätze U 3-25/20 Plätze 2014/ 2015 September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Juli August /2016 September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Juli August /2017 September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Juli August

7 13. Das kommende Kindergartenjahr 2015/2016 Die Gruppen in beiden Kindergärten sehen bis Sommer 2016 wie folgt aus: Kindergarten St. Josef In dieser Einrichtung können 57 Kinder über 3 Jahren (GT, VÖ, RG) und 25 Kinder unter 3 Jahren (GT, VÖ, RG) betreut werden. Regelgruppe 1 25 (28) Kinder Ü3 Verlängerte Öffnungszeit 1 22 (25) Kinder Ü3 AM Gruppe GT 1 15 Kinder Ü3/U3 (10 Kinder Ü3 und 5 Kinder U3 ab 1 J) Kleinkindgruppe (VÖ) 1 10 Kinder U3 Kleinkindgruppe (VÖ) 1 10 Kinder U3 Gesamtzahl der Kinder = 82 Kinder Kindergarten Fantasia In dieser Einrichtung können 22 Kinder über 3 Jahren (GT, VÖ) und 10 Kinder unter 3 Jahren betreut werden. Verlängerte Öffnungszeit u. Ganztagesgruppe u. Regelgruppe 1 22 Kinder Ü3 (Achtung mehr als 10 GT Kinder 20 Kinder) Kleinkindgruppe (GT) 1 10 Kinder U3 Gesamtzahl der Kinder = 32 (30) Kinder 14. Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen Betreuung und Förderung Seit 2001 heißt es im SGB IX (Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen): Leistungen für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern betreut werden können. Die Sorgeberechtigten werden in die Planung und Gestaltung der Hilfen einbezogen. Als einheitliche und grundlegende Definition von Behinderung gilt: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. Nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz; KJHG) soll sich das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Auch ist dort der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenbesuch verankert. Diese Grundlagen und Vorgaben gelten grundsätzlich auch für Kinder mit Behinderung. Kinder mit und ohne Behinderung sollen in Gruppen 7

8 gemeinsam gefördert werden und zu diesem Zweck sollen die Jugendhilfe und die Sozialhilfe bei der Planung und Finanzierung des Angebotes zusammen arbeiten. In Baden-Württemberg erfolgt die Integration von Kindern in Kindertageseinrichtungen über zwei maßgebliche Stränge, nämlich dem Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg über die Eingliederungshilfe und zwar betreffend körperlich und geistig behinderter Kinder nach den 53 und 54 SGB XII und betreffend seelisch behinderter Kinder nach 35a SGB VIII. Im Kindertagesbetreuungsgesetz ( ) ist die gemeinsame Erziehung grundsätzlich verankert. Bei der kommunalen Bedarfsplanung sind die Belange behinderter Kinder zu berücksichtigen. Seit 2004 liegt eine integrative Gruppe vor, wenn in dieser mindestens ein behindertes Kind (i.s. von 2 SGB IX) aufgenommen ist. Für diese Gruppen müssen, dem individuellen Bedarf behinderter Kinder entsprechend, die erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen gegeben sein. In Reute werden in beiden Einrichtungen behinderte Kinder betreut. Dies führt in beiden Einrichtungen zu erhöhten Personalkosten. 15. Kindergartenerweiterung am Kindergarten Fantasia Im Rahmen neuer Wohnbaugebiete in der `Neuen Ortsmitte und an der `Freiburger Str. Ost, werden weitere Kindergartenplätze zur Verfügung stehen müssen. Zu diesem Zweck wurde im Januar 2015 eine Planungsgruppe eingerichtet, die diese Kindergartenerweiterung betreut. Der Kindergarten Fantasia wird in den nächsten Jahren um mind. 2 Gruppen erweitert. Insgesamt werden bis 2020 mind. 25 Kinder erwartet, die zusätzlich betreut werden müssen. Da für Kinder ab 1 Jahr der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung besteht, muss die Gemeinde rechtzeitig die Einrichtungserweiterung auf den Weg bringen. Es ist geplant, im Herbst 2016 mit dem Bau zu beginnen. Im Winter 2017/2018 könnten die Kinder die neue Einrichtung beziehen. 16. Zusammenfassung Die Nachfrage nach der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ist in Reute leicht gesunken. Die Gruppen sind im Jahr 2015 nicht voll ausgelastet. Der geburtenschwache Jahrgang 2013 wirkt sich im Kindergartenjahr 2015/2016 bei der Betreuung von Kindern über 3 Jahren aus. Auch hier werden die Gruppen nicht voll. In beiden Kindergärten bleiben die Gruppen auch im neuen Kindergartenjahr 2015/2016 trotzdem wie bisher bestehen. Die Gemeinde ist in die Planungsphase des Kindergartenanbaus am Kindergarten Fantasia eingestiegen. Mit der Realisierung zweier Neubaugebiete (`Freiburger Straße Ost und `Neue Ortsmitte ) werden die Kinderzahlen und der Bedarf an Plätzen steigen. Reute, 13. Mai 2015 Michael Schlegel Bürgermeister Katja Rogowitz Hauptamtsleiterin 8

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