Kindheit Teil 3. Vorlesung WS 2006/07. Prof. Dr. Hans-Günther Roßbach
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1 Lehrstuhl für Elementar- und Familienpädagogik Vorlesung Kindheit Teil 3 WS 2006/07 Prof. Dr. Hans-Günther Roßbach WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil Unterstützungssysteme für Kinder Allgemeine Unterstützungen für Kinder: 1. regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für schwangere Frauen und für Kinder 2. für erwerbstätige Mütter: Kündigungsschutz vor und nach der Geburt 3. Elternzeit mit Kündigungsschutz 4. Erziehungsgeld als eine steuerfinanzierte, einkommensabhängige Familienleistung für Eltern, die ihre kleinen Kinder selbst betreuen (bis Ende 2006) WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil Unterstützungssysteme für Kinder Allgemeine Unterstützungen für Kinder: 5. ab : Elterngeld zum Ausgleich von Einkommensverlusten bei Einschränkung der Erwerbstätigkeit wegen Kinderbetreuung 6. Kindergeld 7. Freistellung zur Betreuung eines kranken Kindes 8. Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung 9. Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz (Eltern- und Familienbildung) WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil 3 3 1
2 Schule Regelungen zur Schulpflicht (KMK-Empfehlung vom ): Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die bis zu einem vom jeweiligen Land festgelegten Stichtag das 6. Lebensjahr vollendet haben, am desselben Jahres. Der Stichtag soll zwischen dem und liegen. Kinder, die nach dem Stichtag das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil 3 4 Regelungen zur Schulpflicht (KMK-Empfehlung vom ): Im Ausnahmefall ist eine Zurückstellung vom Schulbesuch möglich, wenn zu erwarten ist, dass eine Förderung im schulischen Rahmen keine für die Entwicklung des Kindes günstigeren Voraussetzungen schafft. Die Zeit der Zurückstellung soll grundsätzlich nicht auf die Schulpflicht angerechnet werden. Tendenzen in den Ländern zur Verschiebung des Stichtages an das Ende des Kalenderjahres WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil 3 5 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ( ): bis Schuljahr 2010/11 schrittweise Verlegung des Stichtags auf den Schuljahr 2005/06: 31. Juli, Schuljahr 2006/07: 31. August, Schuljahr 2007/08: 30. September, Schuljahr 2008/09: 31. Oktober, Schuljahr 2009/10: 30. November, Schuljahr 2010/11: 31. Dezember. Versuche zur Neugestaltung der Schuleingangsphase (1. und 2. Klasse): Neue Eingangsstufe WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil 3 6 2
3 5. Unterstützungssysteme für Kinder- institutionelle Angebote Tagespflege nach KJHG: die Betreuung eines Kindes durch eine andere (bezahlte) Person in deren Haushalt oder im elterlichen Haushalt nach Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz KICK behördliche Erlaubnis erforderlich: Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will (Tagespflegeperson), bedarf der Erlaubnis. ( 43,1) WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil Unterstützungssysteme für Kinder- institutionelle Angebote Unterscheidung zwischen öffentlicher und informeller Tagespflege: Öffentlich Tagespflegeverhältnisse sind solche, die von einem Träger der öffentlichen oder der freien Jugendhilfe vermittelt, ausgestaltet und fachlich begleitet sowie teilweise auch öffentlich finanziert werden. Informelle Tagespflege wird privat organisiert. Schwerpunkt der Tagespflege liegt bei den Kindern unter 3 Jahren WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil 3 8 WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil 3 9 3
4 Familien mit Kindern in Tagespflege haben ein höheren Einkommen. Einzelpflege oder zusammen mit anderen Pflegekindern Vorteile gegenüber Krippe: bei mangelnder Nachfrage auch in ländlichen Gebieten möglich meist in der Nähe des Elternhauses flexible Abstimmung auf die Bedürfnisse von Kindern und Familien Familienatmosphäre keine teueren Einrichtungen Problem: geringere Stabilität WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil 3 10 BayKiBiG 2 (4): Tagespflege ist die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson im Umfang von durchschnittlich mindestens 10 Stunden wöchentlich pro Kind in geeigneten Räumlichkeiten. Krippe hier als Oberbegriff für die verschiedenen institutionellen Betreuungsformen für Kinder unter drei Jahren Versorgungsquote 2002: alte BRD 2,7%, neue Länder 37,0% (jeweils ohne Berlin) WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil 3 11 WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil
5 administrative Zuordnung zum Kinder- und Jugendhilfebereich kein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, aber bedarfsgerechtes Angebot (KjHG 24, nach TAG 2004) überwiegend in öffentlicher Trägerschaft überwiegend Ganztagsplätze hoher Stellenwert der Zusammenarbeit mit Eltern BayKiBiG umfasst auch den Krippen- und Hortbereich. WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil 3 13 Kindergarten hier als Oberbegriff für die verschiedenen institutionellen Betreuungsformen für Kinder von drei Jahren bis zum Schulbeginn Versorgungsquote 2002: alte BRD 88%, neue Länder 105% (jeweils ohne Berlin) Nutzung nach Mikrozensus 2004: alte BRD 82,5%, neue Länder 87,3 %, insgesamt 83,1% adminstrative Zuordnung teils Jugendhilfebereich, teils Kultusministerien Rechtsanspruch ab dem vollendeten dritten Lebensjahr WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil 3 14 Mangel an Ganztagsplätzen in alten Ländern alte Länder: überwiegend Freie Träger; neue Länder: überwiegend kommunale Träger Einheit von Bildung, Erziehung und Betreuung in der Regel altersgemischte Gruppen in den letzten Jahrzehnten auf der konzeptuellen Ebene Vorherrschen des Situationsansatzes Sachbezogenes Lernen soll dem sozialen Lernen untergeordnet werden. zunehmende Kritik seit Mitte der 1990er: WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil
6 frühkindliche Bildung als Kompetenzbildung versus frühkindliche Bildung als Selbstbildung in allen Bundesländern Entwicklung von Bildungs-, Erziehungs- oder Orientierungsplänen für pädagogische Arbeit in Kindergärten besondere Problemzone : Übergang Kindergarten - Grundschule Hort hier als Oberbegriff für außerschulische Betreuung von Kindern im Schulalter Versorgungsquote 2002: alte BRD 4,5%, neue Länder 40,8% (jeweils ohne Berlin) WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil 3 16 verschiedene Modelle: Hort an der Schule oder in der Schule Hort außerhalb der Schule konzeptuelle Entwicklungen: Angebote mit erweiterter Altersmischung, Zusammenarbeit von Horten mit Angeboten der offenen Jugendarbeit; Kooperation zwischen Hort und Schule als Aufgabe Kosten pro Monat für Krippenplatz 119, für Kindergartenplatz 91 (pro Stunde: 1,57 bzw. 0,93 ); für Tagespflege 4,50 (öffentlicher Sektor) und 5,60 (informeller Sektor) WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil Unterstützungssysteme für Kinder Betreuungssituation insgesamt WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil
7 5. Unterstützungssysteme für Kinder Betreuungssituation insgesamt Mutter Vater Großeltern Geschwister Bezahlte Personen Tietze/Roßbach 1988 unter 3 100% 74% 46% 7% 7% 3 bis 6 100% 73% 47% 10% 8% DJI 2004/2005 unter 3 97% 68% 34% 5% 17% % 65% 31% 7% 5% WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil
Unterstützungssysteme für Kinder
Unterstützungssysteme für Kinder 23 Allgemeine Maßnahmen 1. regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für schwangere Frauen und Kinder 2. Kündigungsschutz für werdende Mütter bzw. nach der Geburt 3. Elternzeit
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