Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG)

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1 Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) KOMMENTAR1) von Prof. Dr. Mathias Nebendahl, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht, Kiel, Honorarprofessor an der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel Dr. Johannes Badenhop, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kiel, Andrea Strämke, Dipl. Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin (FH) & Master Soziale Arbeit, Leiterin des Osterberg-Instituts der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie Inhaltsübersicht Seiten Abkürzungsverzeichnis... 7 Literatur Einführung Kindertagesstättengesetz - Text Kindertagesstättengesetz - Kommentar - ABSCHNITT I: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND GELTUNGSBEREICH 1 Kindertageseinrichtungen Tagespflege Zweck des Gesetzes ABSCHNITT II: AUFTRAG 4 Ziele Grundsätze ABSCHNITT III: PLANUNG UND SICHERSTELLUNG 6 Planung und Gewährleistung Bedarfsplanung Sicherstellung des Angebots a Kita-Datenbank ) Der besseren Lesbarkeit wegen und aus Umfangsgründen werden die männlichen Bezeichnungen verwendet. Selbstverständlich sind auch die weiblichen Vertreterinnen gemeint.

2 ABSCHNITT IV: ERRICHTUNG UND BETRIEB VON KINDERTAGESEINRICHTUNGEN U n terab sch n itt 1: A llg em ein e B estim m ungen 9 Träger von Kindertageseinrichtungen Errichtung Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen Aufnahme Einrichtungs- und Gruppengröße Öffnungs-und Arbeitszeiten U n terab sch n itt 2: P erso n en und M itw irk u n g 15 Pädagogisches Personal Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und den Kindern Eltemversammlung und Eltemvertretung a Eltemvertretungen der Kreise und kreisfreien Städte und Landeseltemvertretung Beirat U n terab sch n itt 3: Q u a lifiz ie ru n g und W eiteren tw ick lu n g d er p ä d a g o g isc h en A rb eit 19 Fort- und Weiterbildung und Fachberatung Kommissionen Modellversuche U n terab sch n itt 4: F in a n zieru n g 22 Baukosten Finanzierung von Baumaßnahmen Betriebskosten Finanzierung der Betriebskosten, Sozialstaffel a Kostenausgleich b Finanzielle Entlastung der Personensorgeberechtigten, Datenübermittlung Kindertageseinrichtungen von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen ABSCHNITT V: TAGESPFLEGE 27 Zweck Formen der Tagespflege Erlaubnis und Untersagung Finanzierung der Tagespflege ABSCHNITT VI: ZUSAMMENARBEIT DER ÖFFENTLICHEN UND FREIEN JUGENDHILFE 31 Zweck und Aufgaben

3 ABSCHNITT VII: SCHLUSSBESTIMMUNGEN Prüfungsrecht Bestandsschutz Anhang 1. SGB VIII-Auszug JuFöG - Auszug Kinderschutzgesetz SH - Auszug Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein - FAG - Auszug Landesverordnung über Mindestanforderungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und für die Leistungen der Kindertagespflege (Kindertagesstätten- und -tagespflegeverordnung - KiTaVO) Landesverordnung über das Verfahren der Erstattung von Kinderbetreuungskosten (Kita-Kostenerstattungsverordnung - KiTa-KostErstattVO) Erlass Qualifikation von pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten nach 2 KiTaVO Erlass Erweiterung von Einstellungsmöghchkeiten zur Gewinnung von Fachkräften für den KiTa-Bereich? hier: Einsatz von Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher in Ausbildung als weitere Kräfte Erlass über die Auslegung von Rechtsvorschriften zur Gruppengröße nach der Kindertagesstättenverordnung Erlass Förderung von Kindertagesbetreuung, Sprachbildung und Hortmittagessen Erlass Förderung von Familienzentren 2016 und Hinweis des Ministeriums für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein vom bezüglich Investitionsmaßnahmen im Bereich Kindertagesbetreuung an das Nordelbische Kirchenamt u. a Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung des Landesinvestitionsprogramms zur Schaffung und Qualitätsverbesserung von Krippen und Elementarplätzen in Kindertageseinrichtungen sowie zur Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 bis 2018 zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jah ren Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes zur Unterstützung der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur i. d. F. vom Richtlinie zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Umsetzung des Förderprogramms des Landes Schleswig-Holstein zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (Landesinvestitionsprogramm U3-Ausbau) und des Bundesinvestitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung"

4 16. Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung des Landesinvestitionsprogramms zur Schaffung und Qualitätsverbesserung von Krippen- und Elementarplätzen in Kindertageseinrichtungen sowie zur Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 bis 2018 zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren vom Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung des Landesinvestitionsprogramms U3-Ausbau und des Bundesinvestitionsprogrammes Kinderbetreuungsfinanzierung" für Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der kreisfreien Städte (U3-Investitionsfördenmgsrichtlinie) i. d. E vom Unterrichtung nach dem Parlamentsinformationsgesetz; Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen dem Land Schleswig-Holstein sowie den Kreisen und kreisfreien Städten zur Abwicklung des Bundesinvestitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung" Bericht der Landesregierung Vereinbarung zur Finanzierung des Krippenausbaus Vereinbarung zwischen Land Schleswig-Holstein und Kommunen zur Finanzierung des Krippenausbaus Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung zwischen Land und Kommunen zur Finanzierung des Krippenausbaus vom (Anlage 1 zum Erlass vom ) Besondere Zuweisungen zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2015 bis Erlass Aktionsprogramm U3-Förderung mit kurzfristigen Maßnahmen zur Betreuung von Kindern unter drei Jah ren Erlass Zuweisungen zur Förderung von zusätzlichen Personalkosten für die Ganztagsbetreuung von Kindern von drei bis sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen 2016 bis Erlass Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen 2016 und Erlass Förderung von pädagogischer Fachberatung 2016 und Richtlinie zur Förderung von Veranstaltungen zur Qualifizierung, Fortbildung und Weiterbüdung von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen Verwaltungsvorschrift des Landes Schleswig-Holstein zur Entlastung der Personensorgeberechtigten von den Kosten der Kindertagesbetreuung Letter of Intent zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Spitzenverbänden aus März Erfolgreich starten - Integratives Sprachförderkonzept in Schleswig- Holstein Erlass Sprachstandsfeststellung und Datenschutz beim Übergang von Kindertageseinrichtungen in die Grundschule Grundsätze des Ministers für Arbeit und Soziales, Jugend, Gesundheit und Energie des Landes Schleswig-Holstein über die integrative Förderung behinderter Kinder gern. 40 Abs. 1 Nr. 2a Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in Kindergärten Erlass Betreuung behinderter Kinder im Kindergarten, Durchführung von Einzelintegrationsmaßnahmen ab

5 34. Richtlinien für die Anerkennung von Trägem der freien Jugendhilfe (Anerkennungsrichtlinien) Richtlinien für die institutioneile Förderung von überregional tätigen Trägem der Jugendhilfe Muster für einen KiTa-Trägerschaftsvertrag (Deutsches Rotes Kreuz) Richtlinien über den Betrieb von Kindertagesstätten der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche im Bereich des Landes Schleswig- Holstein - Kindertagesstättenrichtlinien - mit Muster für einen KiTa-Trägerschaftsvertrag Arbeitshilfe für eine Finanzierungsvereinbarung zwischen der Standortgemeinde und dem Träger von Kindertageseinrichtungen (Landesrechnungshof) - Muster für einen Kita-Trägerschaftsvertrag) Leitfaden: Konzeptionsgliederung (Deutsches Rotes Kreuz) Stichwortverzeichnis

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