Bundesrat verabschiedet Aktionsplan Sportförderung des Bundes

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1 Bundesrat verabschiedet Aktionsplan Sportförderung des Bundes Bern, Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2016 den Aktionsplan Sportförderung zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der Aktionsplan ist die Antwort auf eine breit abgestützte Motion zur Sportförderung. Der Bundesrat schlägt vor, die Sportförderung in den Jahren 2017 bis 2023 schrittweise auszubauen. Im verabschiedeten Aktionsplan Sportförderung skizziert der Bundesrat die konkreten Massnahmen. Im Vordergrund stehen zusätzliche Fördermittel für das Programm Jugend+Sport sowie der Ausbau der Sportinfrastruktur in Magglingen und Tenero. Zur Finanzierung dieses Aktionsplans schlägt der Bundesrat vor, die Mittel für das nachfragestarke Sportförderprogramm Jugend+Sport kontinuierlich zu erhöhen; erstmals ab 2017 mit zusätzlichen 10 Mio. Franken. Die geplanten Mittel müssen jeweils via Voranschlag vom Parlament genehmigt werden. Keinen Handlungsspielraum sieht der Bundesrat vorderhand für die Erhöhung der bestehenden finanziellen Beiträge für den Leistungssport. Die geplanten und für die Entwicklung der Standorte Magglingen und Tenero notwendigen Bauvorhaben sollen in die zivile Baubotschaft des Bundes aufgenommen werden. Der Aktionsplan Sportförderung enthält je ein Konzept zur Breitensport-, Leistungssport- und zur Immobilienentwicklung. Die Konzepte wurden im Licht der Vernehmlassung und der Tendenzen im Bundeshaushalt in den vergangenen Monaten überarbeitet. Der Aktionsplan Sport ist die Antwort des Bundesrats auf eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats vom Mai 2013 (Mo ). Das Anliegen war in beiden Kammern breit abgestützt. Die Vorlage geht nun ans Parlament. Adresse für Rückfragen Karin Suini Sprecherin VBS Herausgeber Der Bundesrat Generalsekretariat VBS Bundesamt für Sport

2 Aktionsplan Sportförderung des Bundes Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion WBK-NR vom 2. Mai Oktober 2016

3 Zusammenfassung Ausgangslage Am 2. Mai 2013 reichte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats folgende Motion ( ) ein: Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung - gestützt auf das Sportförderungsgesetz - eine Vorlage zur konkreten Förderung von Breiten-, Nachwuchs- und Leistungssport sowie die Umsetzung von ausgewählten Projekten aus dem NIV-Konzept (Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis ohne Olympische Spiele) vorzulegen. Die finanziellen Mittel sind Bestandteil dieser Vorlage. Am 26. September 2013 stimmte der Nationalrat der Motion mit 169:5 Stimmen zu und am 5. März 2014 auch der Ständerat mit 40:0. Aktionsplan Sportförderung des Bundes Im Hinblick auf die Umsetzung der Motion wurde eine konzeptionelle und finanzielle Gesamtschau zur künftigen Entwicklung der Sportförderung des Bundes erarbeitet, die sich aus einem Breitensport- und Leistungssportkonzept sowie einem Immobilienkonzept Sport des Bundes zusammensetzt. Auf der Basis dieser Konzepte hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur gezielten Förderung des Sports beschlossen. Im Vordergrund stehen die Erhöhung der Beiträge an Jugend+Sport sowie die Sanierung und Realisierung verschiedener Bauten an den Standorten in Magglingen und Tenero. Diese Massnahmen und deren finanzielle Folgen sind im Aktionsplan Sportförderung des Bundes abgebildet. Breitensportkonzept Im internationalen Vergleich erreicht die Breitensportförderung der Schweiz ein beachtliches Niveau. Die bestehenden Programme und Instrumente tragen allerdings den gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen nicht ausreichend Rechnung. Um die bereits gut funktionierende Breitensportförderung des Bundes noch effizienter und demzufolge auch effektiver zu gestalten, sind die bestehenden Förderinstrumente punktuell anzupassen bzw. auszubauen. Ziel der Förderung des Breitensports ist die Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivitäten der gesamten Bevölkerung. In Anbetracht der demographischen Herausforderungen geht es darum, die Einsicht in die Notwendigkeit eines Lebenslangen Sporttreibens zu vermitteln. Ohne unnötige staatliche Bevormundung geht es auch darum, inaktive Menschen zu Sport und Bewegung zu motivieren. Breitensport bedeutet insoweit Sport für alle. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass mit der Breitensportförderung alle Bevölkerungsgruppen angesprochen werden. Wirkungsfelder des Breitensports sind in erster Linie die Gesundheit, die Bildung, die soziale Kohäsion sowie die Volkswirtschaft und der Tourismus. Das Breitensportkonzept zeigt auf, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht und Massnahmen angezeigt sind. Leistungssportkonzept Gestützt auf die Erkenntnis, dass der Leistungssport ein wichtiges Element der allgemeinen Sportentwicklung darstellt, weist das Leistungssportkonzept in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf aus: Förderung der Athletinnen und Athleten sowie Trainerinnen und Trainer, Unterstützung der Sportverbände, Modernisierung und Ausbau der Infrastruktur (Sportanlagen 2

4 müssen nicht nur den Anforderungen des Leistungssports genügen, sondern den Athletinnen und Athleten auch tatsächlich zur Verfügung stehen). Die mit dem Leistungssport einhergehende Sporterziehung vermittelt positive Werte, fördert einen gesunden Lebensstil und bietet der Jugend Chancen, ihr Talent und ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Leistungssport fördert den sozialen Zusammenhalt, stiftet nationale Identität und bietet eine internationale Plattform nationaler Leistungsfähigkeit. Erfolgreiche Leistungssportlerinnen und -sportler sind Vorbilder für die Jugend und Werbeträger der Schweiz im Ausland. Erfolg im internationalen Leistungssport setzt jedoch einen immer grösseren Aufwand voraus. In den vergangenen Jahren hat die Schweiz unübersehbar an Wettbewerbsfähigkeit verloren. Bei einer Fortschreibung des heutigen Förderniveaus ist offenkundig, dass sich der schweizerische Leistungssport nicht genügend weiterentwickelt und im internationalen Kontext weiter an Wettbewerbsfähigkeit verliert. Die Sicherstellung der internationalen Konkurrenzfähigkeit des schweizerischen Leistungssports erfordert zusätzliche Anstrengungen. Bund, Kantone und Gemeinden sind gehalten, ihre Anstrengungen gemeinsam mit dem privatrechtlichen Sport zu verstärken. Das Leistungssportkonzept legt dar, wie die Rahmenbedingungen des schweizerischen Leistungssports verbessert und entsprechende Massnahmen wirksam aufeinander abgestimmt werden können. Immobilienkonzept Sport Zeitgemässe Infrastrukturen sind eine zentrale Voraussetzung einer wirksamen Sportförderung. In den vergangenen Jahren haben sich die Anforderungen an die Ausbildungs- und Trainingsinfrastruktur massgeblich verändert. Im internationalen Vergleich genügt die bestehende Infrastruktur in Magglingen und Tenero diesen Anforderungen nur noch beschränkt. Zunehmende Nutzungskonflikte zwischen unterschiedlichen Kundengruppen und Sportarten sind an der Tagesordnung und erschweren die Betriebsführung. Der Bedarf nach umfassender Sanierung und Neuinvestitionen betrifft vor allem die Bereiche Ausbildungs- und Trainingsflächen, Kursräumlichkeiten, Leistungsdiagnostik, Regeneration, Unterkunft und Büroarbeitsplätze. Weiter sind der Ausbau und die Sanierung bestehender Infrastrukturen zum Zwecke einer ganzjährigen Nutzung (Fussball, Schwimmen, Tennis) angezeigt, um die Auslastung vor allem in den Wintermonaten zu verbessern. Das Immobilienkonzept zeigt auf, welche Investitionen in Sportanlagen und Betriebsgebäude des Bundes erforderlich sind, um die Rahmenbedingungen für die Förderung des Breiten- und Leistungssports zu verbessern. 3

5 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 5 2. Sportförderung des Bundes Grundsätze Herausforderungen 6 3. Gesamtschau Sportförderung des Bundes Organisation der Arbeiten Drei Konzepte Breitensportkonzept Leistungssportkonzept Immobilienkonzept Sport Finanzielle Rahmenbedingungen der Sportförderung des Bundes Ergebnis der Bedarfsanalyse Sportpolitische Beurteilung Handlungsprioritäten des Bundes und deren Umsetzung Zweistufiges Vorgehen Massnahmen Breitensport Leistungssport Immobilien Massnahmen ab Breitensport Leistungssport Immobilien Finanzielle Folgen Massnahmen Massnahmen ab Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Breitensportkonzept Bund Leistungssportkonzept Bund Immobilienkonzept Sport des Bundes 4

6 1. Ausgangslage Am 2. Mai 2013 reichte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats folgende Motion ( ) ein: Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung - gestützt auf das Sportförderungsgesetz - eine Vorlage zur konkreten Förderung von Breiten-, Nachwuchs- und Leistungssport sowie die Umsetzung von ausgewählten Projekten aus dem NIV-Konzept (Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis - ohne Olympische Spiele) vorzulegen. Die finanziellen Mittel sind Bestandteil dieser Vorlage. Am 26. September 2013 stimmte der Nationalrat der Motion mit 169:5 Stimmen zu und am 5. März 2014 auch der Ständerat mit 40:0. Im Hinblick auf die Umsetzung der Motion beauftragte der Bundesrat das VBS, eine konzeptionelle und finanzielle Gesamtschau zur künftigen Entwicklung der Sportförderung des Bundes vorzulegen. Insbesondere verlangte er ein Breitensport- und ein Leistungssport-konzept des Bundes sowie ein Immobilienkonzept, das die Weiterentwicklung der Sportzentren Magglingen und Tenero sowie ein allfälliges nationales Schneesportzentrum beinhaltet. Zu dieser Gesamtschau fand im Sommer 2015 ein Vernehmlassungsverfahren statt. Am 25 Mai 2016 hat der Bundesrat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und das VBS beauftragt, einen Bericht zu Handen des Parlaments auszuarbeiten, der aus einem Aktionsplan Sportförderung des Bundes und den erwähnten drei Konzepten (Breitenund Leistungssport, Immobilien) besteht. Im Hinblick auf die Umsetzung dieser Konzepte hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur gezielten Förderung des Sports beschlossen. Im Vordergrund stehen die Erhöhung der Beiträge an Jugend+Sport sowie die Sanierung und Realisierung verschiedener Bauten an den Standorten Magglingen und Tenero. Diese Massnahmen und deren finanzielle Folgen sind im Aktionsplan Sportförderung des Bundes abgebildet Der vorliegende Bericht zeigt auf, wie der Bundesrat - unter Berücksichtigung des finanziellen Spielraums des Bundeshaushalts - den Auftrag des Parlaments umzusetzen gedenkt. 2. Sportförderung des Bundes 2.1 Grundsätze Die bisherigen Massnahmen des Bundes im Bereich der Sportförderung haben sich grundsätzlich bewährt. Dies gilt sowohl für den Breitensport als auch für den Leistungssport. Vor allem mit dem Programm Jugend+Sport hat der Bund ein erfolgreiches Modell für die sportliche Förderung von Kindern und Jugendlichen geschaffen. Seit 1972 werden Sportvereine mit Beiträgen unterstützt, wenn sie sportliche Aktivitäten für Kinder und Jugendliche durchführen. Die markante Zunahme der Teilnehmerzahlen in den letzten Jahren ist ein deutliches Indiz, dass gezielte staatliche Förderprogramme zu einem Mehr an Sport führen können. Das Bundesamt für Sport BASPO ist innerhalb der Bundesverwaltung das Kompetenzzentrum für Fragen zur Sport- und Bewegungsförderung. Die Vereinigung verschiedener Funktionen und Einrichtungen unter einem Dach ermöglicht die Nutzung von Synergien: nämlich konkrete Sportförderung im Rahmen von Jugend+Sport, der Betrieb von Sportzentren in Magglingen und Tenero, Lehre und Forschung an der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen sowie die Führung der sportpolitischen Geschäfte des Bundes. Mit diesen auf unterschiedlichen Ebenen gewonnenen Erkenntnissen und Erfahrungen kann das Sport- und Bewegungsverhalten der Bevölkerung positiv beeinflusst werden. 5

7 2.2 Herausforderungen Aktueller Zustand und künftige Herausforderungen der Sportförderung sind im Breiten- und Leistungssportkonzept eingehend beschrieben. Das bisherige Modell der Sportförderung soll grundsätzlich fortgeführt werden. Entsprechend stehen auch in Zukunft vorab Kinder und Jugendliche im Fokus der Breitensportförderung des Bundes. Dabei gilt es zum einen die Wirksamkeit der Fördermassnahmen im Kontext der gesellschaftlichen Entwicklung laufend zu beurteilen, zumal die gesellschaftlichen und staatlichen Rahmenbedingungen sowohl im vorschulischen Bereich als auch im Bereich des obligatorischen und freiwilligen Schulunterrichts ständigem Wandel unterliegen. Zum andern stellt sich angesichts der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung die Frage, wie ältere Menschen zur aktiven Bewegung bis ins hohe Alter ermutigt werden können. Mehr noch als der Breitensport ist der Leistungssport ein wichtiges Element der allgemeinen Sportentwicklung. Soweit es darum geht, die internationale Konkurrenzfähigkeit des schweizerischen Leistungssports sicher zu stellen, sind zusätzliche Anstrengungen gefordert. Entsprechend sind die Rahmenbedingungen für den schweizerischen Leistungssport durch wirksam aufeinander abgestimmte Massnahmen sämtlicher staatlicher Ebenen und unter Einbezug der Privaten zu verbessern. Insbesondere muss die Nachwuchsförderung als Bindeglied zwischen Breiten- und Leistungssport gezielt gestärkt werden. 3. Gesamtschau Sportförderung des Bundes 3.1 Organisation der Arbeiten Die vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Konzepte wurden in einem breit angelegten Beteiligungsprozess erarbeitet. Ziel der Konzeptarbeiten war es, das in den unterschiedlichsten Organisationen und Institutionen vorhandene Fachwissen im Bereich der Sportförderung zu versammeln. Auf der Grundlage dieses Expertenwissens wurden der Ist-Zustand analysiert und Vorstellungen zum Soll-Zustand entwickelt. An diesen Arbeiten waren Organisationen des Breiten- und Leistungssports, der Gesundheit, Bildung und Freizeitindustrie ebenso vertreten wie die Kantone, Gemeinden und Fachstellen der Bundesverwaltung. Entstehungsgeschichtlich wurden zunächst Vorarbeiten für das Leistungssportkonzept des Bundes eingeleitet. Anlass dazu gaben die Vorbereitungen der schliesslich gescheiterten Kandidatur für die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022 (Abstimmung im Kanton Graubünden vom 3. März 2013). Die in diesem Kontext entstandene WBK-Motion erweiterte das Handlungsfeld, indem der Bundesrat beauftragt wurde, eine konkrete Vorlage zur Förderung sowohl des Leistungssports als auch des Breitensports auszuarbeiten. Ausgehend vom Grundsatz der Subsidiarität staatlicher Sportförderung ging es darum, die drei Konzepte inhaltlich aufeinander abzustimmen und die gegenseitigen Abhängigkeiten der Massnahmen zu klären. 3.2 Die Konzepte Breitensportkonzept Wesensmerkmale des Breitensports Die positiven Effekte von Sport und Bewegung sind wissenschaftlich anerkannt und politisch unbestritten. Mit seinem breiten Angebotsspektrum trägt der Breitensport zur Förderung eines aktiven Lebensstils und einer besseren Lebensqualität bei. Sport verbessert die Leistungsfähigkeit, reduziert die Krankheitsanfälligkeit und leistet einen Beitrag an die physische, psychische und soziale Entwicklung von jungen Menschen. Sport gebietet einen respektvollen Umgang mit Mitmenschen und trägt so zur sozialen Kohäsion und Integration bei. 6

8 Neuste Untersuchungen zeigen, dass mehr als die Hälfte der Bevölkerung mehrmals wöchentlich Sport treibt. Der Prozentsatz der Nichtsportlerinnen und -sportler bleibt konstant bei einem Viertel der Bevölkerung. Erheblich gestiegen ist der Anteil der Sport treibenden Seniorinnen und Senioren. Die Mehrheit der Sporttreibenden übt ihre Sport- und Bewegungsaktivitäten ausserhalb traditioneller Vereinsstrukturen aus. Entweder treiben sie individuell Sport oder sie nutzen Breitensportangebote, die von kommerziellen Anbietern erbracht werden. Herausforderungen Sportverbände und -vereine erfüllen eine Vielzahl von Gemeinwohlfunktionen. Lebensgrundlage des schweizerischen Verbands- und Vereinswesens ist das Ehrenamt und die Freiwilligenarbeit. Sportvereine spielen vor allem bei der Integration und Sozialisation von Kindern und Jugendlichen eine zentrale Rolle. So liegt das Schwergewicht vieler Sportvereine auf der Jugendausbildung, indem sie Kindern und Jugendlichen ein sinnvolles Freizeitangebot machen und handlungsbezogenes Lernen ermöglichen. Neben dem pädagogischen Wert kommt ihrem Angebot nicht zuletzt auch eine gesundheitliche Bedeutung zu. Denn Bewegungsmangel, motorische Defizite und Übergewicht sind Probleme von zunehmender gesundheitspolitischer Relevanz, die nicht nur Erwachsene, sondern insbesondere auch Kinder und Jugendliche betreffen. Ziel der Förderung des Breitensports ist die Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivitäten der gesamten Bevölkerung. Breitensport bedeutet insoweit Sport für alle : Jung und Alt, Menschen mit Behinderungen genauso wie Migrantinnen und Migranten. In Anbetracht der demographischen Herausforderungen geht es darum, die Einsicht in die Notwendigkeit des Lebenslangen Sporttreibens zu vermitteln. Schliesslich muss es auch Ziel der Förderung sein, inaktive Menschen sowie Menschen mit Übergewicht zu Sport und Bewegung zu motivieren. Dies bedingt niederschwellige und zielgruppenspezifische Angebote. Massnahmen Im internationalen Vergleich erreicht das Breitensportangebot in der Schweiz ein beachtliches Niveau. Die bestehenden Programme und Instrumente sind indes nicht uneingeschränkt geeignet, den gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen ausreichend Rechnung zu tragen. Das Konzept hat denn auch Handlungsbedarf in mehrfacher Hinsicht geortet. Zielführende Massnahmen würden insbesondere folgende Bereiche betreffen: Kinder und Jugendliche - Ausbau der Sportangebote für Kinder und Jugendliche; insbesondere für Kleinkinder, da in diesem Alter die Grundlagen für spätere Sport- und Bewegungsaktivitäten gelegt werden. - Entwicklung von Sport und Bewegung als Plattform im Bereich der Jugend-, Gesundheits-, Sozial- und Integrationsarbeit. Erwachsene - Sammlung und Verbreitung von Wissen zum Thema Lebenslanges Sporttreiben vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung. - Verbesserung der Rahmenbedingungen für das individuelle Sporttreiben und Sicherung der nötigen Bewegungsräume mit den Mitteln der Verkehrs- und Raumplanung. Vereine und Vernetzung - Förderung der Vereinsentwicklung auf der Grundlage des Ehrenamts und der Freiwilligenarbeit. - Koordination, Vernetzung und Wissensaustausch zur Weiterentwicklung der Sport- und Bewegungsförderung im Rahmen einer Allianz Breitensport, die private und staatliche Akteure zusammenbringt. 7

9 3.2.2 Leistungssportkonzept Wesensmerkmale des Leistungssports Der Leistungssport ist ein zentraler Pfeiler der allgemeinen Sportentwicklung. Die damit einhergehende Sporterziehung vermittelt positive Werte, fördert einen gesunden Lebensstil und bietet der Jugend Chancen, ihr Talent und ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Leistungssport fördert den sozialen Zusammenhalt, stiftet nationale Identität und bietet eine internationale Plattform nationaler Leistungsfähigkeit. Erfolgreiche Leistungssportlerinnen und -sportler sind Vorbilder für die Jugend und Werbeträger der Schweiz im Ausland. Rund Spitzenathletinnen und -athleten vertreten die Schweiz an internationalen Wettkämpfen. Ein Drittel davon übt den Spitzensport als Beruf (100%) aus. Die Hälfte dieser Berufssportlerinnen und -sportler verfügt über ein Jahreseinkommen von weniger als Franken. Die anderen zwei Drittel betreiben den Leistungssport im Teilzeitpensum oder in ihrer Freizeit. Auch erzielen sie in der Regel kein existenzsicherndes Einkommen. Herausforderungen Nachhaltiger Erfolg im internationalen Leistungssport setzt einen immer grösseren Aufwand voraus. In den vergangenen Jahren hat die Schweiz unübersehbar an Wettbewerbsfähigkeit verloren. Bei einer Fortschreibung des heutigen Förderniveaus ist offenkundig, dass sich der schweizerische Leistungssport im internationalen Kontext nicht genügend weiterentwickelt und zusätzlich an Wettbewerbsfähigkeit verliert. Die Sicherstellung der internationalen Konkurrenzfähigkeit des schweizerischen Leistungssports erfordert zusätzliche Anstrengungen. Bund, Kantone und Gemeinden sind gehalten, ihre Anstrengungen gemeinsam mit dem privatrechtlichen Sport zu verstärken. Ziel ist es, unter Wahrung des Primats der Privatinitiative die Rahmenbedingungen des schweizerischen Leistungssports zu verbessern und Massnahmen wirksam aufeinander abzustimmen. Massnahmen Handlungsbedarf besteht insbesondere im Bereich der Förderung der Athletinnen und Athleten, Trainerinnen und Trainer, der Unterstützung der Sportverbände sowie der Modernisierung und des Ausbaus der Infrastruktur. Sportanlagen müssen nicht nur den Anforderungen des Leistungssports genügen, sondern den Athletinnen und Athleten tatsächlich auch zur Verfügung stehen. In Anbetracht des fehlenden finanziellen Handlungsspielraums des Bundeshaushaltes entschied der Bundesrat, die finanzielle Unterstützung des Leistungssports auf dem bisherigen Niveau weiterzuführen, nicht zuletzt weil der Leistungssport auch vom geplanten Ausbau der Sport- und Wohninfrastruktur in Magglingen und Tenero profitiert. Aus der Sicht des Leistungssports sind folgende Fördermassnahmen zielführend: Athletinnen und Athleten - Förderung der Sportschulen und Verbesserung des Angebots an spitzensportgerechten Aus- und Weiterbildungen (insbesondere auf Stufe Hochschulen). - Errichtung eines Nationalen Leistungssportzentrums am BASPO mit einer Verstärkung der Anstrengungen in den Bereichen Dienstleistung (insbesondere Leistungsdiagnostik), Forschung und Entwicklung. - Prüfung einer Verbesserung der beruflichen Vorsorge für Spitzenathletinnen und - athleten. - Weiterentwicklung der Dienstleistungsmodelle der Armee und des Grenzwachtkorps; Ausdehnung der Spitzensportförderung auf Angehörige des Zivilschutzes und des Zivildienstes. Nationale Sportverbände - Unterstützung der Sportverbände im Bereich der Nachwuchsförderung. - Stärkung der Organisations- und Managementkompetenz der nationalen Sportverbände und Sportvereine; Förderung des Ehrenamtes und der Frauenvertretung in Führungspositionen. 8

10 - Professionalisierung des Trainerwesens und Sicherstellung adäquater Qualifikationsstandards. - Sicherstellung des Zugangs ausgewählter Nationalkader zu geeigneten bundesfremden Trainingsanlagen. - Erhöhung des Beitrags an die Dopingbekämpfung (Stiftung Antidoping Schweiz) Immobilienkonzept Sport Aktuelle Situation Der Bund betreibt ein Sportzentrum in Magglingen und Tenero. Am Standort Magglingen sind alle wichtigen Bereiche der schweizerischen Sportförderung unter einem Dach vereinigt: Bildung und Forschung, Entwicklung und Beratung, Sportpolitik und Programmvollzug sowie Trainingsinfrastruktur und Kurswesen. Parallel zur Eidgenössischen Hochschule für Sport EHSM und den Amtsbereichen Jugend+Sport und Erwachsenensport führen auch die nationalen Sportverbände ihre Aus- und Weiterbildungskurse in Magglingen durch. Magglingen ist eine wichtige Trainingsstätte für Spitzensportler, nationales Leistungszentrum verschiedener Sportverbände und Zentrum der Sportförderung der Armee. Das Centro Sportivo Tenero CST ist das Zentrum des Jugendsports und aufgrund der klimatischen Bedingungen nationales Leistungszentrum einzelner Sportverbände. In Tenero werden zahlreiche Jugendsportkurse der Kantone und Trainingslager der nationalen Sportverbände durchgeführt. Etwa 60% der Kurse sind J+S-Jugendsportkurse. Das CST ist sowohl Jugendsportzentrum für den Breitensport als auch Leistungszentrum für den Nachwuchsleistungs- und Spitzensport. In Tenero wird eine Berufsfachschule für Spitzensportler und seit 2014 auch ein zweisprachiges Sportgymnasium geführt. Herausforderungen Angesichts der wachsenden Nachfrage in allen Bereichen ist das BASPO nicht mehr in der Lage, das entsprechende Angebot bedürfnisgerecht bereitzustellen. Defizite bestehen vor allem im Bereich der Infrastruktur. So führt ein nicht mehr genügendes Raum- und Flächenangebot zunehmend zu Engpässen. Verschiedene Anlagen sind sanierungsbedürftig oder genügen den Anforderungen nicht mehr. Für gewisse Sportarten fehlen geeignete Räumlichkeiten gänzlich. Sodann können neuere Erkenntnisse der Sport- und Trainingswissenschaften mangels geeigneter Infrastrukturen nicht in die Praxis umgesetzt werden. Für die Ausbildung im Sport, das Kurswesen im Breitensport und die Förderung des Leistungssports sind zeitgemässe Infrastrukturen eine zentrale Voraussetzung. In den vergangenen Jahren haben sich die Anforderungen an die Ausbildungs- und Trainingsinfrastruktur massgeblich verändert. Im internationalen Vergleich genügt die bestehende Infrastruktur in Magglingen und Tenero diesen Anforderungen nur noch beschränkt. Zunehmende Nutzungskonflikte zwischen unterschiedlichen Kundengruppen und Sportarten sind an der Tagesordnung und erschweren die Betriebsführung. Sanierungs- und Neubauprojekte Ausgehend von der Nachfrage des Breiten- und Leistungssports besteht an den Standorten Magglingen und Tenero ein erheblicher Sanierungs- und Neubaubedarf (gegen 400 Millionen Franken), der aufgrund der Haushaltsperspektiven des Bundes kurz- und mittelfristig nicht gedeckt werden kann. In den Jahren sind bauliche Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 182 Millionen Franken geplant. Als Folge der Haushaltsrestriktionen des Bundes muss die Planung und Realisierung zahlreicher Bauprojekte auf die Zeit ab 2024 verschoben werden. Dies obschon der Bedarf nach zusätzlicher Sportinfrastruktur des Bundes in den Breiten- und Leistungssportkonzepten ausgewiesen ist. Dazu gehört auch die Realisierung eines Nationalen Schneesportzentrums, dessen Planung bis 2023 sistiert wird. 9

11 3.3 Finanzielle Rahmenbedingungen der Sportförderung des Bundes Ergebnis der Bedarfsanalyse Im Bereich der Sportförderung des Bundes besteht gesamthaft ein Nachholbedarf von 935 Millionen Franken. Dieser Betrag ist das Ergebnis einer systematischen Bedarfsanalyse und einer darauf gestützten Prioritätenbildung, die im Rahmen der Erarbeitung der drei Konzepte durchgeführt wurden. Die Forderungen und Erwartungen der Sportverbände, aber auch verschiedener Kantone gehen deutlich über diesen Betrag hinaus. Im Begleitschreiben zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens vom 27. Mai 2015 wurden die Adressaten darauf hingewiesen, dass die zur Diskussion gestellten Massnahmen aufgrund der bestehenden Ungleichgewichte im Bundeshaushalt konsequent priorisiert werden müssen. Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung hat der Bundesrat die finanzpolitisch angezeigte Priorisierung vorgenommen und die Förderschwerpunkte für die kommenden Jahre festgelegt Sportpolitische Beurteilung Auf der Grundlage der Vernehmlassungsergebnisse wurden die in den drei Konzepten (Breitensport-, Leistungssport- und Immobilienkonzept) vorgeschlagenen Massnahmen nochmals kritisch hinterfragt. Eine lineare Kürzung sämtlicher Massnahmen schien sowohl förderungs- als auch sportpolitisch nicht zielführend. Wenn sich der schweizerische Sport im Sinne der WBK-Motion insgesamt weiterentwickeln soll, dann sind die vorgeschlagenen Massnahmen nicht Wunschbedarf, sondern sportpolitische Notwendigkeit. Eine Staffelung der Realisierung des Massnahmenpakets auf der Zeitachse ist daher nicht in allen Belangen sachgerecht, finanzpolitisch aber angezeigt. Prioritär sind Massnahmen, die eine rasche Umsetzung erfordern. Das heisst Massnahmen in Bereichen, in denen aufgrund eingetretener Entwicklungen unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Gestützt auf die Erkenntnisse der Vernehmlassung stehen Massnahmen im Bereich der Jugendsportförderung sowie der Sanierung und Erweiterung der Sportinfrastruktur in Magglingen und Tenero im Vordergrund. 4. Handlungsprioritäten des Bundes und deren Umsetzung 4.1 Zweistufiges Vorgehen In einer ersten Phase ( ) werden vor allem die bestehenden Programme und Förderungsschwerpunkte konsolidiert und die absolut notwendigen Renovations- und Neubauvorhaben realisiert. Zu Beginn des kommenden Jahrzehnts ist dann für eine zweite Phase (ab 2024) festzulegen, wie die Weiterentwicklung der Sportförderung unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Bundeshaushaltes erfolgen soll. Dem beschränkten Handlungsspielraum der kommenden Finanzplanjahre wird in zweierlei Hinsicht Rechnung getragen. Zum einen wird die Realisierung verschiedener Massnahmen zeitlich hinausgeschoben. Zum andern wird im Rahmen einer weiteren Priorisierung auf die Umsetzung verschiedener Vorhaben verzichtet: so etwa auf Massnahmen im Bereich des Leistungssports zur zusätzlichen Unterstützung der Athletinnen und Athleten sowie der nationalen Sportverbände. Im Bereich der Sportinfrastruktur stehen sodann im Vordergrund: der Verzicht auf einzelne Bauprojekte in Magglingen und Tenero, sowie der vorläufige Planungsstopp hinsichtlich der Realisierung eines Nationalen Schneesportzentrums. Im vorliegenden Aktionsplan wird auch der Mittelbedarf für die Finanzierung der Massnahmen des Bundes ausgewiesen. Um deren Wirksamkeit langfristig zu gewährleisten, bedarf es parallel dazu zusätzlicher Massnahmen von Privaten, der Kantone und Gemeinden. Im Rahmen 10

12 der Umsetzung der Massnahmen kooperieren die zuständigen Stellen des Bundes mit den privaten und öffentlich-rechtlichen Partnern auf vielfältige Weise. Diese Zusammenarbeit ist für den Erfolg der Sportförderung unabdingbar und soll inskünftig noch verstärkt werden. 4.2 Massnahmen Breitensport Die in den vergangenen Monaten geführten Diskussionen des Parlaments zu Jugend+Sport haben gezeigt, dass das Programm breite politische Akzeptanz und Unterstützung geniesst. Dies ist darin begründet, dass die programmatische Ausgestaltung von J+S (hohe Ausbildungsqualität, Sicherheit, Fairness, Prävention, Integration) den heutigen gesellschaftlichen Bedürfnissen und Erwartungen entspricht. Ein Beleg hierfür ist das anhaltend starke Nachfragewachstum bei den J+S-Kursen und - Lagern wurden im Vergleich zum Vorjahr 6,7% mehr Beiträge ausgerichtet. Für 2016 zeichnet sich ein Wachstum in mindestens gleicher Höhe ab. Besonders ausgeprägt ist das Wachstum im Kindersport (5- bis 10-Jährige). Parallel dazu verbessert sich das Verhältnis zwischen den angemeldeten und effektiv abgerechneten Teilnehmerstunden/-tagen. Mit dem Nachtragskredit von 17 Millionen Franken konnte das Beitragswachstum für das Jahr 2015 aufgefangen werden. Das an sich aus sportpolitischer Sicht erfreuliche Wachstum wird jedoch dazu führen, dass die finanziellen Mittel für J+S trotz der Budgeterhöhung ab 2016 schon im Jahr 2017 nicht mehr ausreichen. Angesichts des hohen sport- und gesellschaftspolitischen Stellenwerts von J+S sowie des für die nächsten Jahre noch zu erwartenden Nachfragewachstums hat der Bundesrat am 25. Mai 2016 entschieden, den J+S-Kredit ab 2017 um 10 Millionen Franken zu erhöhen. Der J+S- Kredit beläuft sich somit 2017 auf Millionen Franken. Für die folgenden Finanzplanjahre ist bis 2020 eine jährliche Erhöhung von je 5 Millionen vorgesehen. Dabei wird zu prüfen sein, ob und unter welchen Voraussetzungen neue Sportarten in das J+S-Programm aufgenommen werden können und wie die Sport- und Bewegungsförderung übergewichtige Kinder und Jugendliche besser erreichen kann Leistungssport Bezüglich der finanziellen Unterstützung der Athletinnen und Athleten sowie der nationalen Sportverbände durch den Bund bleibt es für die Jahre 2017 bis 2023 beim Status quo. Der in dieser Phase geplante Ausbau der Sport- und Wohninfrastruktur und in Magglingen und Tenero kommt teils direkt, teils indirekt auch dem Leistungssport zugute Immobilien Sanierungs- und Ausbauvorhaben in Magglingen und Tenero Gestützt auf die Projektprioritäten des Immobilienkonzepts Sport des Bundes sind in der Phase folgende Bauvorhaben zur Realisierung vorgesehen: Magglingen: Leistungsdiagnostik und Regeneration (47 Millionen Franken) Ausbildungshalle (20 Millionen Franken) Wohnbauten (23 Millionen Franken; Spezialfinanzierung) Tenero: Vierte Bauetappe CST (48 Millionen Franken) Sanierung Schwimmbecken und Garderoben, 1. Etappe (22 Millionen Franken) Wohnbauten Tenero (22 Millionen Franken; Spezialfinanzierung) 11

13 Für die Realisierung der Wohnbauten sind Spezialfinanzierungen geplant (Magglingen: Mittel aus Armeebudget; Tenero: Beiträge der Schweizerischen Nationalspende und von Swiss Olympic). Nationales Schneesportzentrum Die Realisierung eines Zentrums zur Förderung des Schneesports für die schweizerische Jugend ist seit mehreren Jahren Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Gestützt auf eine umfassende Evaluation von neun Projekten in verschiedenen Kantonen steht der Projektstandort Lenzerheide (Kanton Graubünden) im Vordergrund. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens hat sich gezeigt, dass eine deutliche Mehrheit der Teilnehmenden die Realisierung eines Nationalen Schneesportzentrums ablehnt oder in Anbetracht der gegenwärtigen Haushaltslage des Bundes als nicht prioritär erachtet. Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, die Projektarbeiten zu sistieren und den Entscheid über die Wiederaufnahme der Planungsarbeiten auf 2023 zu verschieben. Dannzumal werden auch die Erfahrungen zu berücksichtigen sein, die zwischenzeitlich mit der 2014 lancierten Schneesportinitiative gemacht wurden. 4.3 Massnahmen ab 2024 Aufgrund des beschränkten finanziellen Handlungsspielraums des Bundes können in den kommenden Jahren nur wenige der in den Breitensport-, Leistungssport- und Immobilienkonzepten ausgewiesenen Massnahmen realisiert werden. Entsprechend muss die Umsetzung sport- und gesellschaftspolitisch wichtiger Massnahmen um mehrere Jahre aufgeschoben werden. Für die Realisierungsphase stehen folgende Massnahmen im Vordergrund: Breitensport Kinder und Jugendliche - Angebote für Kinder und Jugendliche; namentlich auch Kleinkinder, da in diesem Alter die Grundlagen für spätere Sport- und Bewegungsaktivitäten gelegt werden. - Entwicklung von Sport und Bewegung als Plattform im Bereich der Jugend-, Gesundheit-, Sozial- und Integrationsarbeit. Weitere Massnahmen - Koordination der Massnahmen mit sämtlichen Partnern zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das individuelle Sporttreiben und zur Sicherung der notwendigen Bewegungsräume. - Sammlung und Verbreitung von Wissen zum Thema Lebenslanges Sporttreiben vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung. - Förderung der Vereinsentwicklung auf der Grundlage des Ehrenamts und der Freiwilligenarbeit. - Koordination, Vernetzung und Wissensaustausch zur Weiterentwicklung der Sport- und Bewegungsförderung im Rahmen einer Allianz Breitensport, die private und staatliche Akteure zusammenbringt. - Stärkung der Stellung von Sportkoordinatorinnen und Sportkoordinatoren durch verbesserte Ausbildungsmassnahmen sowie Dienstleistungs- und Beratungstätigkeit Leistungssport Athletinnen und Athleten - Förderung der Sportschulen und Verbesserung des Angebots an spitzensportgerechten Aus- und Weiterbildungen (insbesondere auf Stufe Hochschulen). - Errichtung eines Nationalen Leistungssportzentrums am BASPO mit einer Verstärkung der 12

14 Anstrengungen in den Bereichen Dienstleistung (insbesondere Leistungsdiagnostik), Forschung und Entwicklung. - Weiterentwicklung der Dienstleistungsmodelle der Armee und des Grenzwachtkorps; Ausdehnung der Spitzensportförderung auf Angehörige des Zivilschutzes und des Zivildienstes. Nationale Sportverbände - Unterstützung der Sportverbände im Bereich der Nachwuchsförderung. - Stärkung der Organisations- und Managementkompetenz der nationalen Sportverbände und Sportvereine; Förderung des Ehrenamtes und der Frauenvertretung in Führungspositionen. - Professionalisierung des Trainerwesens und Sicherstellung adäquater Qualifikationsstandards. - Sicherstellung des Zugangs ausgewählter Nationalkader zu geeigneten bundesfremden Trainingsanlagen. - Erhöhung des Beitrags an die Dopingbekämpfung (Stiftung Antidoping Schweiz) Immobilien Magglingen - Sporthalle mit Kampfsport- und Schiessanlagen - Empfangs- und Verwaltungsgebäude - Rollskibahn mit Anbindung an Schiessanlage - Eissporthalle - Wildwasseranlage - Traglufthalle - Überdeckung Tennisplätze - Halle für kompositorische Sportarten Tenero - Sanierung Schwimmbecken und Garderoben 2. Etappe - Sanierung Multifunktionsgebäude Palestra Naviglio - Überdeckung Tennisplätze - Eissporthalle 5. Finanzielle Folgen 5.1 Massnahmen Die Umsetzung der dargestellten Massnahmen und Projekte führt in der Periode zu folgenden Mehrbelastungen des Bundeshaushalts: 13

15 Breiten- und Leistungssport [in Mio. CHF] Breitensport Jugend und Sport: Subventionen Leistungssport Subventionen Total Breiten- und Leistungssport Subventionen Immobilien [in Mio. CHF] Sportinfrastruktur Magglingen Leistungsdiagnostik und Regeneration Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt, Veränderung und zus. Betriebskosten Ausbildungshalle Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt, Veränderung und zus. Betriebskosten Sportinfrastruktur Tenero Vierte Bauetappe CST Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt, Veränderung und zus. Betriebskosten Sanierung und Ausbau Schwimmbecken und Garderoben, 1. Etappe Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt, Veränderung und zus. Betriebskosten Bauprojektleitung und Objektbetrieb BBL Total Sportinfrastruktur Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt, Veränderung und zus. Betriebskosten Bauprojektleitung und Objektbetrieb BBL Wohnbauten (Separate Finanzierung ausserhalb Verpflichtungskredit «Zivile Bauten») Magglingen Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt, Veränderung und zus. Betriebskosten Tenero Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt, Veränderung und zus. Betriebskosten Total Wohnbauten Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt, Veränderung und zus. Betriebskosten

16 Finanzierungsbedarf insgesamt (ohne Wohnbauten) [in Mio. CHF] Subventionen Investitionen Unterhalt, Veränderung und zus. Betriebskosten Bauprojektleitung und Objektbetrieb BBL TOTAL Finanzierungsbedarf Massnahmen ab 2024 Aufgrund der Tatsache, dass die in den Jahren ab 2024 zur Realisierung vorgesehenen Massnahmen und Projekte den Bundeshaushalt erst in rund 10 Jahren belasten, wird vorliegend auf eine detaillierte Darstellung der finanziellen Folgen verzichtet. 15

17 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Anhang 1 Breitensportkonzept Bund 26. Oktober 2016

18 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage Auftrag Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Auftrag des Bundesrats Vorgehen Rechtsgrundlagen Bundesverfassung Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung Geschichte Sport- und Bewegungsförderung als Bundeskompetenz Weiterentwicklung der Sportförderung durch den Bund Begriff und Merkmale des Breitensports Der Begriff «Sport» Breitensport als Sport für alle Merkmale des Breitensports Verhältnis zum Leistungssport Sport für alle: Zahlen und Fakten Kinder und Jugendliche Erwachsene Motive und Beweggründe Sportangebote Sportanlagen Wirkungsdimensionen des Sports Gesundheit Bildung Soziale Kohäsion Volkswirtschaft und Tourismus Finanzierung Privater Mittelfluss Staatlicher Mittelfluss Entwicklungen und Tendenzen Gesundheit Demographie Vereine Schule Arbeitsmarkt und Freizeit /39

19 3.6 Raum und Umwelt Bewegungsräume und Sportanlagen Klimawandel Akteure, Programme und Instrumente der Sportförderung Allgemeines Subsidiarität der staatlichen Förderung Sportsystem Schweiz Staatliche Akteure Bund Kantone Gemeinden Nicht kommerzielle Akteure Swiss Olympic und die Sportverbände Sportvereine Jugendverbände Kommerzielle Akteure Fitnesscenter Weitere Anbieter Weitere Akteure Programme und Instrumente des Bundesamtes für Sport Jugend+Sport Erwachsenensport Schweiz esa Ausbildung von Sportkoordinatorinnen und -koordinatoren Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen EHSM Weitere Instrumente der Sportförderung Ziele und Handlungsbedarf Die Sport- und Bewegungslandschaft Potential des Breitensports Infrastrukturdefizite und Nutzungskonflikte Relevanz der Ausbildung Ziele der Breitensportförderung des Bundes Sport für alle Mehr Sport Handlungsfelder Kinder- und Jugendsport Erwachsenensport Zugang und Strukturen Förderung der Freiwilligenarbeit und Vereinsentwicklung /39

20 6 Empfehlungen und Massnahmen Massnahmen des Bundes Jugend+Sport Schneesport Breiten- und Erwachsenensport Empfehlungen an Kantone und Gemeinden Massnahmen in der Zuständigkeit der Kantone Massnahmen in der Zuständigkeit der Hochschulen Massnahmen in der Zuständigkeit der Gemeinden Empfehlungen an Verbände und andere Sportorganisationen Swiss Olympic Sportverbände Sportvereine Empfehlungen an Arbeitgeber /39

21 Übersicht Auftrag und Vorgehen Das Parlament hat den Bundesrat mit einer Motion beauftragt, eine breit angelegte Vorlage zur Sportförderung und deren Finanzierung auszuarbeiten. Das vorliegende Konzept ist Bestandteil einer vom Bundesrat veranlassten Gesamtschau. Diese besteht aus folgenden Elementen: Leistungssportkonzept, Breitensportkonzept und Immobilienkonzept Sport. Die in diesem Zusammenhang erstellte Auslegeordnung wurde in einem mehrstufigen Beteiligungsprozess mit Persönlichkeiten aus Sport, Bildung, Gesundheit und Politik erarbeitet. Dimensionen des Breitensports Die positiven Effekte von Sport und Bewegung sind unbestritten. Das Konzept stellt die vielfältigen Wirkungen des Breitensports dar. Mit seinem breiten Angebotsspektrum trägt er zur Förderung eines aktiven Lebensstils und der Lebensqualität bei. Sport und Bewegung verbessern die Leistungsfähigkeit, reduzieren die Krankheitsanfälligkeit und leisten einen Beitrag an die physische, psychische und soziale Entwicklung von jungen Menschen und Erwachsenen. Sport fordert einen respektvollen Umgang mit Mitmenschen und trägt so zur sozialen Kohäsion und Integration bei. Sport- und Bewegungsaktivitäten der Bevölkerung Neuste Untersuchungen weisen darauf hin, dass mehr als die Hälfte der Bevölkerung mehrmals wöchentlich Sport treibt. Das bedeutet eine Zunahme gegenüber vergleichbaren Zahlen aus dem Jahr Allerdings liegt der Prozentsatz der Nichtsportlerinnen und -sportler konstant bei einem Viertel der Bevölkerung. Erheblich gestiegen ist der Anteil der Sport treibenden Seniorinnen und Senioren. Die Mehrheit der Sporttreibenden übt ihre Sport- und Bewegungsaktivitäten ausserhalb traditioneller Vereinsstrukturen aus. Entweder treiben sie individuell Sport oder sie nutzen Breitensportangebote, die von kommerziellen Anbietern erbracht werden. Vielfalt der Akteure im Breitensport Die schweizerische Sport- und Bewegungslandschaft zeichnet sich durch eine Vielzahl von Akteuren und Organisationen aus. Diese stellen ein breites Angebot an Sport- und Bewegungsmöglichkeiten und geeigneten Infrastrukturen bereit. Dabei kooperieren die staatlichen Akteure von Bund, Kantonen und Gemeinden auf vielfältigste Weise mit den privaten Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft. Das Engagement des Bundes erfolgt subsidiär. Die Unterstützung des Bundes setzt dort an, wo private Aktivitäten ausbleiben oder staatliches Handeln deutliche Effizienz- oder Effektivitätsvorteile bringt. Sportverbände und -vereine Sportverbände und -vereine erfüllen eine Vielzahl von Gemeinwohlfunktionen. Lebensgrundlage des schweizerischen Verbands- und Vereinswesens ist das Ehrenamt und die Freiwilligenarbeit. Sportvereine spielen vor allem bei der Integration und Sozialisation von Kindern und Jugendlichen eine zentrale Rolle. So liegt das Schwergewicht vieler Sportvereine auf der Jugendausbildung und der Verbesserung der Attraktivität der Sportarten, indem sie Kindern und Jugendlichen ein sinnvolles Freizeitangebot machen und handlungsbezogenes Lernen ermöglichen. Neben dem pädagogischen Wert kommt ihrem Angebot nicht zuletzt auch eine hohe gesundheitliche Bedeutung zu. Denn Bewegungsmangel, motorische Defizite und Übergewicht sind Probleme von zunehmender gesundheitspolitischer Relevanz, die nicht nur Erwachsene, sondern insbesondere auch Jugendliche betreffen. 5/39

22 Kantone und Gemeinden Die Kantone sind im Bereich der Förderung von Sport und Bewegung autonom. Im Vordergrund ihrer Förderaktivitäten stehen die Umsetzung des Schulsportobligatoriums und die Sportlehrkräfte-Ausbildung an den pädagogischen Fachhochschulen und Universitäten. In finanzieller Hinsicht tragen die Gemeinden die Hauptlast der Förderung. Sie stellen nicht nur die notwendigen Sportanlagen zur Verfügung, sondern gewährleisten auch den Zugang zu öffentlichen Bewegungsräumen und Infrastrukturen. Die Gemeinden sind von den gesellschaftlichen Problemen und Herausforderungen besonders betroffen. In diesem Zusammenhang kann Sport einen Beitrag leisten: so etwa im Bereich der aktiven Freizeitgestaltung, der Gesundheitsförderung oder der Jugendarbeit. Ziele der Breitensportförderung Ziel der Förderung des Breitensports ist die Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivitäten der gesamten Bevölkerung. Breitensport bedeutet insoweit Sport für alle. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass mit der Breitensportförderung alle angesprochen werden: Jung und Alt, Menschen mit Behinderungen genauso wie Migrantinnen und Migranten. In Anbetracht der demographischen Herausforderungen geht es vielmehr darum, die Einsicht in die Notwendigkeit des Lebenslangen Sporttreibens zu vermitteln. Schliesslich muss es auch Ziel der Förderung sein, inaktive Menschen sowie Menschen mit Übergewicht zu Sport und Bewegung zu motivieren. Dies bedingt niederschwellige und zielgruppenspezifische Angebote. Handlungsschwerpunkte und Massnahmen Im internationalen Vergleich erreicht die Breitensportförderung der Schweiz ein beachtliches Niveau. Die bestehenden Programme und Instrumente tragen jedoch den gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen nicht ausreichend Rechnung. Um die Wirksamkeit der Breitensportförderung zu verbessern, sind die Schwerpunkte der Förderung den sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen und bestehende Förderinstrumente entsprechend weiterzuentwickeln. Handlungsbedarf besteht in folgenden Bereichen: Kinder und Jugendliche: - Ausbau der Sportangebote für Kinder und Jugendliche, da in diesem Alter die Grundlagen für spätere Sport- und Bewegungsaktivitäten gelegt werden; - Förderung altersadäquater Bewegungsformen von Kleinkindern; - Entwicklung von Sport und Bewegung als Plattform im Bereich der Jugend-, Gesundheits-, Sozial- und Integrationsarbeit; Erwachsene: - Schaffung zusätzlicher Ausbildungsangebote im Bereich des Erwachsenensports; - Verbesserung der Rahmenbedingungen für das individuelle Sporttreiben und Sicherung der nötigen Bewegungsräume mit den Mitteln des Raumplanung; Vereine und Vernetzung: - Förderung der Vereinsentwicklung auf der Grundlage des Ehrenamts und der Freiwilligenarbeit; - Koordination, Vernetzung und Wissensaustausch zur Weiterentwicklung der Sport- und Bewegungsförderung im Rahmen einer Allianz Breitensport, die private und staatliche Akteure zusammenbringt. 6/39

23 1 Ausgangslage 1.1 Auftrag Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Am 2. Mai 2013 reichte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats folgende Motion ein: «Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung gestützt auf das Sportförderungsgesetz eine Vorlage zur konkreten Förderung von Breiten-, Nachwuchs- und Leistungssport sowie die Umsetzung von ausgewählten Projekten aus dem NIV-Konzept (Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis ohne Olympische Spiele) vorzulegen. Die finanziellen Mittel sind Bestandteil dieser Vorlage.» Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da er mit dem neuen Sportförderungsgesetz über eine ausreichende rechtliche Grundlage verfüge, um konkrete Projekte im Bereich des Breiten-, Nachwuchs- und Leistungssports zu fördern. Soweit zu diesem Zweck zusätzliche Mittel erforderlich seien, könnten diese auf dem ordentlichen Budgetweg beschlossen werden. Am 26. September 2013 stimmte der Nationalrat der Motion mit 169:5 Stimmen zu. Am 5. März 2014 nahm auch der Ständerat die Motion mit einem Stimmenverhältnis von 40:0 an Auftrag des Bundesrats Mit der Annahme der Motion der WBK durch den National- und Ständerat erachtete es der Bundesrat als angezeigt, Inhalt und Umfang der künftigen Sportförderung des Bundes im Rahmen einer Gesamtschau zu beurteilen. Entsprechend beauftragte er das VBS am 6. Juni 2014, bis Ende Jahr die konzeptionellen Grundlagen für die künftige Förderpolitik des Bundes zu entwickeln: nämlich ein Leistungssportkonzept, Breitensportkonzept und Immobilienkonzept zu erarbeiten. Die darauf beruhenden Förderentscheide sollen alsdann in die Legislaturplanung aufgenommen werden. Das vorliegende Breitensportkonzept ist ein Element dieser Gesamtschau Sportförderung des Bundes Vorgehen Die Bedeutung des Breitensports wurde im schweizerischen Kontext noch nie umfassend gewürdigt. Auch wurde über eine systematische Weiterentwicklung bislang nur in Ansätzen diskutiert. Vor diesem Hintergrund war es sachlich und politisch angezeigt, die Arbeiten zum Breitensportkonzept des Bundes auf der Grundlage eines möglichst weit gefassten Meinungsspektrums anzugehen. Auf Einladung des Bundesamtes für Sport BASPO wurden zwei Partnerworkshops mit Teilnehmenden aus Sport, Bildung, Gesundheit und Politik durchgeführt. An diesen Veranstaltungen nahmen auch zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Kantonen und Gemeinden teil. Die erarbeiteten Grundlagen bildeten Basis des Breitensportkonzepts. Ein Projektausschuss mit Vertretungen aus relevanten öffentlichen und privaten Bereichen begleitete die Konzeptarbeiten. Dessen Rückmeldungen sind in das vorliegende Konzept eingeflossen. In diesem breit angelegten Beteiligungsprozess wurden auch die Ziele und Handlungsfelder der Breitensportförderung des Bundes erörtert. 7/39

24 1.2 Rechtsgrundlagen Bundesverfassung Gestützt auf Artikel 68 der Bundesverfassung fördert der Bund den Sport, insbesondere die Ausbildung. Er betreibt eine Sportschule, kann Vorschriften über den Jugendsport erlassen und den Sportunterricht an Schulen für obligatorisch erklären. Diese Bestimmung wurde anlässlich der Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 weitgehend unverändert aus dem alten Verfassungstext übernommen Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung Am 17. Juni 2011 haben die eidgenössischen Räte ein neues Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung verabschiedet. Dieses ist auf den 1. Oktober 2012 in Kraft getreten. Das Gesetz übernahm die bewährten Prinzipien des alten Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport von Im Vordergrund steht das Primat des privaten Engagements. Massnahmen des Bundes erfolgen subsidiär zu denjenigen von Kantonen und Gemeinden. Das Gesetz hat zum Ziel, die Sport- und Bewegungsaktivitäten auf allen Altersstufen zu steigern, und zwar im Interesse der körperlichen Leistungsfähigkeit, der Gesundheit der Bevölkerung, der ganzheitlichen Bildung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Artikel 1 Absatz 1). Der Bund soll zur Erreichung dieser Ziele mit den Kantonen, Gemeinden und Privaten zusammenarbeiten (Artikel 2). Zur Förderung regelmässiger Sport- und Bewegungsaktivitäten kann der Bund selbst Programme und Projekte durchführen oder entsprechende Initiativen koordinieren und gegebenenfalls unterstützen (Artikel 3). Zudem kann er mit den Sportverbänden Leistungsvereinbarungen zur Wahrnehmung von Sportförderungsaufgaben abschliessen (Artikel 4 Absatz 2). Vor allem aber hat der Bund die Kompetenz, Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg in den Sport zu fördern und zu unterstützen. Dazu führt er das Programm «Jugend+Sport». In der Schule setzen die Kantone das im Bundesgesetz (Artikel 12 Absatz 2) verankerte Schulsportobligatorium um. Zudem obliegt den Kantonen die Förderung von täglichen Sportund Bewegungsmöglichkeiten (Artikel 12 Absatz 1). Der Bund wirkt bei der Formulierung von Mindeststandards für den Sportunterricht und im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften mit. Nicht zuletzt unterstützt der Bund auch den leistungsorientierten Nachwuchs- und Spitzensport (Artikel 16). 1.3 Geschichte Sport- und Bewegungsförderung als Bundeskompetenz Das Jahr 1874 gilt allgemein als Geburtsstunde der Sportförderung durch den Bund. 1 Frühere Bestrebungen zur Sport- und Bewegungsförderung insbesondere im Bereich der Schule lassen sich in den einzelnen Kantonen nachweisen. Die Turnbewegung mit einer wesentlich längeren Geschichte war in den Anfängen eine wichtige Stütze der Bemühungen um eine eidgenössische Sportförderung. So bestanden enge Verbindungen zwischen dem Eidgenössischen Turnverein und der Eidgenössischen Turnkommission. Letztere war Vorläuferin der Ende 2011 aufgelösten Eidgenössischen Sportkommission ESK und lange Zeit einzige Bundesbehörde, die sich mit der Sportförderung befasste. 2 1 Botschaft SpoföG; BBl ff. [8200]. 2 Eichenberger, L., (2012): Die Eidgenössische Sportkommission : Chronik der letzten Jahre. Biel, S. 22ff. 8/39

25 Anlässlich der Verfassungsrevision von 1874 wurde auch die Militärorganisationsgesetzgebung 3 geändert, indem die Kantone nun verpflichtet wurden, der männlichen Jugend zwischen 10 und 20 Jahren einen angemessenen obligatorischen Turnunterricht anzubieten. Damit sollte die männliche Jugend gut auf den Militärdienst vorbereitet werden. Da die Umsetzung nicht zufriedenstellend erfolgte, wurde 1907 der Sportunterricht an den Schulen für Knaben obligatorisch erklärt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Obligatorium auf drei Wochenstunden festgelegt. Mit diesem Schritt griff der Bund in die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Kantone im Bereich der Bildung ein. Dieser Eingriff des Bundes in kantonale Zuständigkeiten war politisch nie grundlegend bestritten. Bis Ende der sechziger Jahre war das obligatorische Schulturnen auf die männliche Jugend beschränkt. Der Sportunterricht für die weibliche Jugend blieb eine Angelegenheit der Kantone. Im Verlauf des 20. Jahrhunderts wurde das Mädchenturnen in allen Kantonen schliesslich für obligatorisch erklärt. Im Laufe der Jahre wurden immer wieder Anläufe zu einer Ausdehnung des Obligatoriums und zu weitergehenden Regelungen im Bereich des militärischen Vorunterrichts unternommen. Diese Bestrebungen scheiterten jedoch bereits im Entwurfsstadium oder wurden an der Urne vom Volk verworfen Weiterentwicklung der Sportförderung durch den Bund Im Jahre 1970 stimmten Volk und Stände einem neuen Verfassungsartikel über Turnen und Sport zu. Damit war der Bund ermächtigt, Turnen und Sport als Aufgabe von nationaler Bedeutung zu fördern. Mit dem Erlass des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport im Jahr 1972 wurde der bisherige Vorunterricht in das Programm «Jugend+Sport» überführt, das nun auch Mädchen und jungen Frauen offenstand. Zudem wurde der Sportunterricht auch für Mädchen für obligatorisch erklärt. Mit dieser Revision standen nicht mehr nur die Interessen der Landesverteidigung, sondern auch die Förderung der Volksgesundheit im Fokus der Sportförderung des Bundes. Sport wurde zudem als Teil der Bildung anerkannt. In Anbetracht der wachsenden Bedeutung von Sport und Bewegung verabschiedete der Bundesrat im Jahr 2000 ein Konzept für eine Sportpolitik in der Schweiz. Ausgehend von einem breiten Sportverständnis, definierte das Konzept Ziele für die Bereiche Gesundheit, Bildung, Leistung, Wirtschaft und Nachhaltigkeit. Diese Ziele bildeten den Orientierungsrahmen für die bundesrätliche Sportpolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts. In der Folge sind die inhaltlichen Vorgaben des sportpolitischen Konzepts in das neue Sportförderungsgesetz von 2011 eingeflossen. 1.4 Begriff und Merkmale des Breitensports Der Begriff «Sport» Umgangssprachlich wird der Begriff «Sport» in unterschiedlichster Weise verwendet. Er kann über die Beschreibung von Erscheinungsformen des Sports oder über die Herausarbeitung sporttypischer Faktoren klarer eingegrenzt werden. Sport zeichnet sich durch das Erlernen und Trainieren von koordinativen und konditionellen Fertigkeiten und entsprechende Wettkampftätigkeiten aus. Sport kann aber auch als auf den ersten Blick unproduktive Bewegung verstanden werden, die aufgrund ihres Sinngehalts nicht von kommerziellen Nützlichkeitserwägungen geleitet ist. Der Begriff Sport entzieht sich 3 Vorläufer des heutigen Militärgesetzes. 4 Zusammenstellung nach Burgener L.: Schweiz, in: Überhorst, H.: Geschichte der Leibesübungen, Bd. 5; Berlin u.a. 1976, S /39

26 einer klaren Begriffsbestimmung und ist entsprechend offen und von einem individuellen Kontext geprägt. Was für die einen bereits Sport ist, ist für andere eine Form von Alltagsbewegung. Neue Bedürfnisse und Motive, neue Anbieter und Sportformen beeinflussen den Sport permanent. Dadurch wird sein Erscheinungsbild nicht nur vielfältiger und bunter, sondern auch unübersichtlicher und diffuser. Ansätze einer begrifflichen Kategorisierung wie Freizeitsport, Breitensport oder Gesundheitssport tragen diesem Phänomen teilweise Rechnung. Die Studie Sport Schweiz hält fest, dass für die Festlegung des Begriffs «Sport» eine Vielzahl von Faktoren heranzuziehen sei. Dazu gehören die Qualität und Intensität der Aktivität, die Beweggründe, Ziele und Normen, aber auch Ort und Rahmen. Auf der Grundlage dieser Kriterien wird Sport als körperliche Aktivität definiert, die eine Eigenwelt bildet und durch soziale Normen geregelt ist. Der Breitensport ist eine kategoriale Ausgestaltung des Begriffs «Sport». Mit dem Hinweis auf die Breite soll zum Ausdruck gebracht werden, dass viele Menschen mit unterschiedlichen Intensionen und Intensitäten sportlich aktiv sind. Sport und Bewegung unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Zielsetzung der körperlichen Aktivität. Das zeigt sich insbesondere unter dem Aspekt der Gesundheitswirksamkeit körperlicher Aktivität. Sport ist auf Leistung ausgerichtet und kann eine breite oder begrenzte gesundheitliche Wirkung haben. Bei der Bewegung steht demgegenüber die Gesundheitswirksamkeit im Vordergrund: jene Form von körperlicher Aktivität, die Verbesserungen der Gesundheit zum Ziel hat Breitensport als Sport für alle Ziel des Breitensports ist die Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivitäten der gesamten Bevölkerung. Im Rahmen des vorliegenden Konzepts stehen nicht kaum zu leistende begriffliche Abgrenzungen im Vordergrund, sondern vielmehr die Frage, welche Wirkungen im Rahmen der Förderung des Breitensports erzielt werden können. Im vorliegenden Zusammenhang wird daher Breitensport als «Sport für alle» verstanden Merkmale des Breitensports Der Breitensport zeichnet sich durch eine Fülle von Handlungsfeldern und zahlreichen Schnittstellen zu anderen Politikbereichen aus (Gesundheit, Bildung, Kultur, Integration, Wirtschaft, Tourismus etc.). Die Mehrheit der Sporttreibenden übt ihre Sport- und Bewegungsaktivitäten nicht organisiert aus. Entweder treiben sie individuell Sport oder dann profitieren sie von Breitensportangeboten, die von kommerziellen Anbietern erbracht werden. Breitensport erschöpft sich insoweit nicht im Vereinssport, sondern reicht angesichts der Angebotsvielfalt weit darüber hinaus. Sportverbände und -vereine sind primär für den Kinder- und Jugendsport sowie für den Wettkampfsport eine wichtige Stütze; insbesondere in Bezug auf die Integration und Sozialisation von Kindern im Sport. Menschen bewegen sich aus unterschiedlichsten Motiven. Die Bestrebungen zur Förderung von Sport und Bewegung müssen diesem Umstand Rechnung tragen. In Kinder- und Jugendjahren kommt dem Kompetenzerwerb im Sportverein sowie der Wettkampforientierung in verschiedenen Stärkeklassen eine hohe Bedeutung zu. Im Erwachsenenalter treten der direkte Leistungsvergleich und die Wettkampftätigkeit zunehmend in den Hintergrund, während die Orientierung an der Gesundheit, der Freude beim Sporttreiben und der Geselligkeit zunimmt. 5 Lamprecht, M., Fischer, A. & Stamm, H.P. (2014): Sport Schweiz 2014: Sportaktivität und Sportinteresse der Schweizer Bevölkerung. Magglingen: Bundesamt für Sport, S /39

27 1.4.4 Verhältnis zum Leistungssport Der Leistungssport unterscheidet sich vom Breitensport durch die manifeste Ausrichtung auf Leistungsziele und den Leistungsvergleich anlässlich von Wettkämpfen. Konvergenzen zum Breitensport bestehen vor allem im Nachwuchsleistungssport, in Bezug auf Infrastrukturen, aber auch teilweise bei Wettkämpfen. Diese werden im Leistungssportkonzept dargestellt. 1.5 Sport für alle: Zahlen und Fakten Kinder und Jugendliche Jugendliche im Alter von 12 Jahren sind sehr aktiv. Nebst dem obligatorischen Sportunterricht an der Schule treibt rund die Hälfte der 10- bis 14-Jährigen zusätzlich mehr als 3 Stunden Sport pro Woche. Deutliche Rückgänge werden im Alter von 13 und 17 Jahren festgestellt. Dieser Rückgang geht einher mit einer Abwendung vom organisierten Sport: Die Vereinszugehörigkeit sinkt von 60% der 10- bis 14-Jährigen auf 45% bei den 17-Jährigen. Der Rückgang bei den jungen Frauen von 55% auf 36% fällt dabei besonders auf. 6 Neuste Untersuchungen 7 zeigen, dass die Sportaktivität im Alter von 6 bis 10 Jahren kontinuierlich ansteigt. Im Alter von 10 Jahren treibt knapp die Hälfte der Kinder mehr als 3 Stunden Sport pro Woche. Während sich 90% der unter 10-Jährigen ausreichend bewegt (gemäss Empfehlungen 60 Minuten täglich), sinkt der Anteil bei den 14- bis 16-jährigen auf 20%. Sportvereine tragen wesentlich dazu bei, dass die Bewegungsempfehlungen bei eingehalten werden können. So wiesen zum Beispiel Kinder, die in der Messwoche einen Sportverein besuchten, mehr aktive Messminuten auf und erreichten die Empfehlungen signifikant häufiger. Im Rahmen von europäischen Fragebogenerhebungen 8 sind Schweizer Kinder regelmässig in den hinteren Rängen platziert. Mädchen weisen sowohl eine geringere Sportaktivität als auch einen geringeren Umfang an nichtstrukturierter körperlicher Aktivität auf. Darin unterscheidet sich die Situation in der Schweiz nicht von vergleichbaren Ländern. Sämtliche Studien und Erhebungen zeigen eindeutig, dass die körperliche Aktivität von Kindern und Jugendlichen mit einer bewegungsfreundlichen Umgebung verbunden ist Erwachsene Die Schweizer Bevölkerung ist sportlich. Gemäss der Studie Sport Schweiz liegt der Anteil der Schweizer Wohnbevölkerung im Alter von 15 bis 74 Jahren, die mehrmals pro Woche Sport treibt, bei 52 Prozent. Diese Gruppe der aktiven bis sehr aktiven Sportlerinnen und Sportler wächst seit zwanzig Jahren kontinuierlich. Demgegenüber sinkt der Anteil der Gelegenheitssportlerinnen bzw. -sportler. Der Prozentsatz der Nichtsportlerinnen und -sportler wiederum bleibt stabil und liegt heute mit 26 Prozent auf einem ähnlichen Niveau wie Ende der siebziger Jahre. 6 Lamprecht, M., Fischer, A. & Stamm, H.P. (2008): Sport Schweiz 2008: Kinder und Jugendbericht. Magglingen: Bundesamt für Sport. 7 Repräsentative Erhebung der körperlichen Aktivität von Kindern im Alter zwischen 6 und 14 Jahren (März 2016; Vgl. Swiss TPH Basel. SOPHYA-Studie: Messung des Bewegungsverhaltens von Kindern und Jugendlichen (Forschungsprojekt 13-06); BASPO Ressortforschung. 8 Health Behaviour in School-aged Children (HBSC): Studie, an welcher zum grössten Teil europäische Länder teilnehmen, ist eine Untersuchung von Schülerinnen und Schülern von 11 bis 15 Jahren, die unter der Schirmherrschaft der Weltgesundheitsorganisation (WHO - Regional Office for Europe) durchgeführt wird und alle vier Jahre stattfindet. Vgl. 9 Bringolf B. et al. (2013). Objektiv gemessene körperliche Aktivität von Schweizern im nationalen und internationalen Vergleich. Basel: Swiss TPH, Forschungsbericht (11-04). 10 Lamprecht et al. (2014), Fn /39

28 Der Sportboom, der Mitte der neunziger Jahre einen ersten Höhepunkt erlebte, setzt sich weiter fort, wobei gewisse Abflachungstendenzen erkennbar sind. Das ist darauf zurückzuführen, dass es einerseits immer weniger Leute gibt, die von gelegentlicher zu regelmässiger Sportausübung wechseln, und sich anderseits das Segment derjenigen, die keinen Sport treiben, als recht stabil erweist. Frauen treiben heute beinahe gleich viel Sport wie Männer. Die Veränderung der Sportaktivität über die Lebenszeit verläuft hingegen unterschiedlich. Bei den Männern sinkt die Sportaktivität nach dem 24. Altersjahr kontinuierlich, um dann ab der Pensionierung wieder anzusteigen. Frauen sind dagegen in jungen Jahren etwas weniger sportlich aktiv. Zudem findet in der Familien- und Kinderphase nach dem 25. Altersjahr ein deutlicher Rückgang der Aktivität statt. Im Gegensatz zu den Männern steigt die Sportaktivität aber nicht erst im Pensionsalter, sondern bereits ab 40 Jahren wieder an. Gegenüber 2008 lässt sich 2014 bei allen Altersstufen ein leichter Anstieg der Sportaktivität feststellen. Die 65- bis 74-Jährigen haben ihre Sportaktivitäten überproportional stark gesteigert. Dieses Wachstum lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass heute viel mehr Seniorinnen mehrmals pro Woche Sport treiben. Die sprachregionalen Unterschiede haben sich verringert. Die Bevölkerung in der französischsprachigen Schweiz treibt heute fast annähernd so häufig Sport wie in der Deutschschweiz. Auch bei der italienischsprachigen Bevölkerung ist ein Anstieg zu beobachten. Während sich die soziodemographischen Unterschiede zwischen den Geschlechtern, dem Alter oder der Region deutlich reduziert haben, bleiben sozioökonomische Unterschiede hartnäckig. So weisen Personen mit einer hohen Bildung und ebensolchem Einkommen eine deutlich höhere Sportaktivität auf. Unter der Migrationsbevölkerung besteht nach wie vor ein grosser Geschlechterunterschied. In allen Altersgruppen ist ein deutlich höherer Anteil inaktiver Frauen und Mädchen zu verzeichnen Motive und Beweggründe Seit Beginn der regelmässigen Befragungen im Jahr 2000 werden Gesundheit, Spass oder Geselligkeit als zentrale Beweggründe für Sport- und Bewegungsaktivitäten genannt. Diesen Faktoren kommt eine höhere Bedeutung zu als die eigentliche Leistung und das Erreichen persönlicher Leistungsziele. Zudem ist das Leistungserlebnis wichtiger als der Leistungsvergleich. Auch in der Befragung 2014 werden als zentrale Motive Gesundheit, Spass, Naturerlebnis, Abschalten, Entspannung, Fitness sowie Geselligkeit mit Kollegen genannt. Bei der Gruppe der sehr aktiven Sportler wird allerdings dem Leistungsmotiv eine doppelt so grosse Bedeutung beigemessen. Ein knappes Viertel der Sporttreibenden nimmt an Wettkämpfen teil. Insbesondere die vereinsunabhängigen Sportveranstaltungen und Sportevents ohne Rangierung sind für Frauen und ältere Sportler attraktiv. Entsprechend ist in diesen Gefässen auch eine erhebliche Zunahme an Teilnehmenden zu verzeichnen Sportangebote Sport wird in der freien Natur, im Verein, im Fitnesscenter, mit Unterstützung von kommerziellen Anbietern, in den Ferien, alleine oder in Gruppen betrieben: also an den unterschiedlichsten Orten, bei diversen Anbietern und in verschiedenen Settings. In der Studie Sport Schweiz 2014 wurden die Teilnehmenden zum organisatorischen Rahmen der einzelnen Sportaktivitäten sowie zum Ort der Ausübung befragt. Mehr als die Hälfte der aktiven Bevölkerung treibt in einer ungebundenen, nicht organisierten Form Sport. Dies wird durch die Statistik der beliebtesten Sportarten bestätigt. Mit Wandern/Bergwandern, Radfahren, Schwimmen, Skifahren und Jogging/Laufen stehen typische ungebundene Sportangebote zuoberst auf der Liste der ausgeübten Sportarten. 12/39

29 Beim organisierten Sport sind die Sportvereine die zentralen Anbieter. Heute sind 1,6 Millionen oder ein Viertel der Bevölkerung zwischen 15 und 74 Jahren in mindestens einem der rund Sportvereine aktiv. Noch höher im Kurs stehen die Sportvereine bei den Kindern und Jugendlichen. Auch bei den 60- bis 74-Jährigen ist noch rund ein Fünftel der Menschen Aktivmitglied in einem Sportverein. Vereinssportler zeichnen sich in der Regel durch eine hohe Sportaktivität aus. Die Fitnesscenter haben sich als wichtige Sportanbieter in der Schweiz weiter etabliert. Rund ein Sechstel der Wohnbevölkerung nutzt heute regelmässig das Angebot von Fitnesscentern. Dies ist im Verhältnis zu den Zahlen der Studie aus dem Jahr 2008 ein Zuwachs von knapp 20%. Gegen 17 Prozent der Bevölkerung nutzen Angebote von weiteren privaten Anbietern und niederschwellige Sportangebote, die teilweise durch die öffentliche Hand bereitgestellt werden. Am beliebtesten sind Yoga und Tanzen. Flexible Angebote dieser Art sprechen insbesondere Frauen an (Frauen: 14%, Männer: 4%). Männer sind demgegenüber häufiger Mitglied in einem Sportverein (31% gegenüber 20%). Zwei Fünftel der Befragten geben an, mindestens einmal pro Jahr Aktivferien zu machen. Mit Blick auf die Hitliste der Sportarten erscheint einleuchtend, dass die «freie Natur» am häufigsten als Sportraum genutzt wird. Jede fünfte bzw. jede sechste Person nutzt mindestens einmal pro Woche Turn- und Sporthallen bzw. private Fitnesscenter. Obwohl vorwiegend Sportinfrastrukturen in der Wohngemeinde oder in der näheren Umgebung aufgesucht werden, verursacht das aktive Sporttreiben gemäss Mikrozensus Verkehr jeden achten Freizeitweg Sportanlagen Im Jahr 2012 wurden in der Schweiz rund Anlagen gezählt. 12 Die sogenannten Freianlagen machen mit 37% den Grossteil der Anlagen aus. Die Fläche der traditionellen Freizeiteinrichtungen und Sportanlagen hat sich - abgesehen von Golfplätzen - in den letzten zwanzig Jahren nur geringfügig erhöht: Die Zahl der Fussballplätze, Schwimmbäder und Tennisplätze nimmt kaum noch zu. Fast 60% aller Anlagen sind in öffentlichem Besitz. Viele Anlagen werden zudem in öffentlich-privater Partnerschaft betrieben. Turn- und Sporthallen sowie Bäder sind in der Regel öffentliche Sportanlagen. Fitnesscenter, Squash- und Golfanlagen befinden sich demgegenüber häufig in privatem Besitz. Fast jede Gemeinde besitzt mindestens eine Freianlage. Bei den Turn- und Sporthallen sind grössere regionale Unterschiede festzustellen - wie auch bei den Freibädern. Nebst den einmaligen Kosten für Bau und Investitionen kommt den laufenden Kosten für die Bewirtschaftung der Sportanlagen eine bedeutende Rolle zu. Ein Rasensportfeld verursacht jährliche Bewirtschaftungskosten (Kosten für Personal, Betrieb und Unterhalt sowie Versorgung) von rund Franken, diejenigen einer Sporthalleneinheit liegen bei rund Franken. Hallenbäder schlagen mit jährlichen Kosten von rund Franken und Halleneisfelder mit Franken zu Buche. 11 BFS/ARE (2012): Mobilität in der Schweiz Ergebnisse des Mikrozensus Mobilität und Verkehr Neuchâtel. 12 Balthasar, A. et al. (2013): Sportanlagenstatistik Schweiz Kurzbericht. Magglingen: Bundesamt für Sport. 13/39

30 2 Wirkungsdimensionen des Sports 2.1 Gesundheit Sport und Bewegung tragen zur Lebensqualität der Menschen bei. Nebst dem Beitrag zum persönlichen Wohlbefinden weisen verschiedene Untersuchungen darauf hin, dass sich mit Sport und Bewegung die Leistungsfähigkeit generell verbessert, die Krankheitsanfälligkeit reduziert wird und ältere Menschen länger unabhängig bleiben. Diese positiven Wirkungen lassen sich in sämtlichen Lebensphasen nachweisen. Damit dienen Sport- und Bewegungsaktivitäten letztlich auch einer - gesellschaftlich erwünschten - ausgeglichenen Lebensgestaltung. Im Kampf gegen den Bewegungsmangel im Alltag sind Sport und Bewegung zentrale Faktoren. Die nachteiligen Folgen des Bewegungsmangels sind wissenschaftlich anerkannt. 13 Der Gesundheitssektor unternimmt grosse Anstrengungen, die Bevölkerung auf die Wichtigkeit von Bewegung - in Form von Sport oder Alltagsbewegung - hinzuweisen. Programme zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz messen der Sport- und Bewegungsförderung zunehmend mehr Gewicht bei. Nutzung des Arbeitswegs für Bewegungsaktivitäten oder freiwillige Sportangebote in der Mittagspause sind hier die Stichworte. 2.2 Bildung Sportaktivitäten leisten einen wesentlichen Beitrag an die physische, psychische, kognitive und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, indem sie die Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und die Bildung sozialer Kompetenzen fördern. In diesem Zusammenhang ist der Bildungsauftrag der Schule von besonderer Bedeutung. In der Jugendarbeit wird Sport zunehmend eingesetzt, um Jugendliche zu animieren und ihnen positive Freizeiterlebnisse zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wurden in den vergangenen Jahren innovative Ansätze entwickelt, wie etwa die Öffnung von Sporthallen an Wochenenden. Der Sport ist Gegenstand von zahlreichen Ausbildungsgängen und Weiterbildungsangeboten: von der J+S-Ausbildung über Verbandsmanagement- und Trainerlehrgänge sowie Studienrichtungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bis hin zu Ausbildungen der Fitnessbranche. Damit leistet der Sport einen wichtigen Beitrag zur Bildungsarbeit. 2.3 Soziale Kohäsion Sport und Bewegung ermöglichen Menschen, Teil einer Erlebnisgemeinschaft zu werden und diese mitzugestalten. Der Sport fordert respektvollen Umgang mit Mitmenschen und trägt so zu sozialer Kohäsion und Integration bei. Er schafft Kontaktgelegenheiten und vermittelt Gemeinschaftsgefühl, solidarisches Handeln und soziales Engagement. Dieser Funktion kommt angesichts der ausgeprägten Heterogenität der Bevölkerung eine grosse Bedeutung zu. Diese idealtypischen Ausprägungen des Sports müssen Handlungsmaxime bleiben. Dabei darf nicht ausgeblendet werden, dass der Sport als Teil der Gesellschaft auch mit negativen gesellschaftlichen Entwicklungen konfrontiert wird. Sportvereine bieten ihren Mitgliedern einen Rahmen, in dem sportliche und organisatorische Kompetenzen als Übungsleitende oder in Vorstandsfunktionen gelernt werden können. 14 Vor allem Jugendliche können hier für die Freiwilligenarbeit gewonnen werden, was der Erfüllung 13 BASPO, BAG, GF-CH, bfu, SUVA (2013): Netzwerk Gesundheit und Bewegung Schweiz: Gesundheitswirksame Bewegung Grundlagendokument. Magglingen: Bundesamt für Sport. 14 Lamprecht, M., Fischer, A. & Stamm, H.P. (2011): Sportvereine in der Schweiz. Magglingen: Bundesamt für Sport, S /39

31 grundlegender gesellschaftlicher Anliegen dient. Dies trägt ebenso zu einer stärkeren sozialen Kohäsion bei wie der Umstand, dass sich zahlreiche Sportvereine im Kinder- und Jugendbereich mit grossem Aufwand engagieren. Nebst spezifischen Sportfertigkeiten vermitteln sie auch gesellschaftliche Werte und Normen wie Fairplay, Toleranz, Zusammenarbeit, Leistungsbereitschaft, Wettkampfgeist, Disziplin sowie Umgang mit Siegen und Niederlagen. Der Sportverein nimmt so wichtige Sozialisationsaufgaben wahr. Im Rahmen ihrer Integrationsfunktion erbringen die Sportvereine unterschiedliche Leistungen. So ist etwa die Integration von Kindern und Jugendlichen ausserhalb des Familien- und Schulumfeldes zu nennen. Vereine bringen sodann verschiedene Generationen, Bildungsschichten und Nationalitäten zusammen. Aufgrund seiner «universellen» Regeln bietet der Sport der Migrationsbevölkerung vielerlei Möglichkeiten der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Integration bleibt letztlich aber eine Aufgabe der Gesellschaft. Der Sport kann lediglich einen Beitrag leisten, jedoch fehlendes Engagement anderer gesellschaftlicher Akteure nicht substituieren. Neben den Sportvereinen leisten auch offene Angebote des Gemeinwesens oder privater Anbieter konkrete Beiträge zur Integration verschiedener Bevölkerungsschichten. 2.4 Volkswirtschaft und Tourismus Die Sportwirtschaft erzielte 2011 mit einem Gesamtumsatz von 20 Milliarden eine Bruttowertschöpfung von 10 Milliarden Franken. Innerhalb der Sportwirtschaft kommt dem Sporttourismus mit einem Wertschöpfungsbeitrag von 20% eine sehr hohe Bedeutung zu. 15 Der Anteil der Sportwirtschaft am Bruttoinlandprodukt BIP ist mehr als doppelt so hoch wie jener der Landwirtschaft. Mit rund Arbeitsplätzen trägt die Sportwirtschaft mit einem Anteil von 2,5% zur Gesamtbeschäftigung bei. Rund 30% dieser Arbeitsplätze finden sich im Bereich des Sporttourismus. Die beschäftigungspolitische Bedeutung der Sportwirtschaft geht etwa daraus hervor, dass deren Beitrag zur Gesamtbeschäftigung höher ist als jener des Versicherungsgewerbes. Im Jahr 2011 wurden in Sport-, Freizeit- und Tourismusanlagen rund 826 Millionen Franken investiert. Dabei zeichnete die öffentliche Hand für 52% der Investitionen verantwortlich, wobei die Gemeinden den Hauptteil beisteuerten. Aus touristischer Sicht kommt dem Schneesport eine erhebliche Bedeutung zu. Dieser hat in der Schweiz eine grosse Tradition und wird entsprechend von breiten Bevölkerungskreisen betrieben. Gäste aus dem Inland machen einen wichtigen Anteil am Gästeaufkommen der Tourismusdestinationen aus. Das Interesse der einheimischen Bevölkerung am Schneesport ist damit von hoher Relevanz. Entsprechend hat die Förderung von Sport- und Bewegungsaktivitäten einen direkten Einfluss auf die Entwicklung des schweizerischen Tourismus. Neuere Untersuchungen zeigen eindrücklich, dass das Interesse der Kinder und Jugendlichen am Schneesport in den letzten Jahren zurückgegangen ist. Damit hängt auch zusammen, dass Schulen immer weniger Schneesportlager durchführen. Die Ursachen dieser Entwicklung sind vielfältig. Im Rahmen unterschiedlichster Massnahmen und Projekte wird versucht, dem geschilderten Trend entgegenzuwirken. Eine effektive Trendwende ist bis heute nicht ersichtlich. Vor diesem Hintergrund wurde 2014 die «Schneesportinitiative» lanciert. Ziel dieser Initiative ist es, die Attraktivität von Skilagern für Schulen durch preisgünstige Paketangebote zu verbessern Rütter Soceco 2014: Wirtschaftliche Bedeutung des Sports in der Schweiz 2011: Studie im Auftrag des Bundesamtes für Sport BASPO. Rüschlikon: Rütter Soceco AG. 16 Geplant ist die Entwicklung von Fördermassnahmen zugunsten des Schneesports in der Schweiz. Mögliche Projekte waren bereits im Nachhaltigkeitskonzept für die Kandidatur Olympische Winterspiele Schweiz 2022 angedacht; vgl. auch»schneesportinitiative - Mehr Kinder und Jugendliche im Schnee». Bericht über zwei Workshops im Oktober 2013 und Januar 2014; eingesehen unter am 17. Juli /39

32 Für die Beherbergung von Jugend- und Schullagern, die Durchführung von Aus- und Weiterbildungskursen (J+S, Trainerpersonen, Lehrkräfte) sowie Trainingszusammenzüge ausgewählter Verbände ist die Realisierung eines Nationalen Schneesportzentrums geplant. Dieses Schneesportzentrum soll über geeignete Infrastrukturen und Dienstleistungen analog den Sportzentren in Magglingen und Tenero verfügen Finanzierung Privater Mittelfluss Private Haushalte Der Sport in der Schweiz wird im Wesentlichen von den privaten Hauhalten finanziert. Im Durchschnitt werden pro Kopf der Bevölkerung (15. bis 74. Lebensjahr) jährlich Franken ausgegeben. Das entspricht Ausgaben von gegen 12,6 Milliarden Franken pro Jahr. Darunter fallen Ausgaben für das aktive und passive Sporttreiben (Sportgeräte und -ausrüstung, Sportdienstleistungen, Sportreisen sowie Eintritte zu Sportveranstaltungen). Männer geben dabei rund 700 Franken mehr aus als Frauen. Für die Mitgliedschaft in einem Verein werden im Schnitt rund 300 Franken aufgewendet. Wer ein Fitnesscenter nutzt, lässt sich dies pro Jahr rund 700 Franken kosten 18. Sportvereine Die Gesamteinnahmen der Schweizer Sportvereine lagen im Jahr 2010 bei rund 1,1 Milliarden Franken. Haupteinnahmequelle sind die Mitgliederbeiträge. Ihr Anteil an einer durchschnittlichen Vereinsrechnung beträgt 36 Prozent. In den 20'000 Sportvereinen der Schweiz leisten gegen Personen Freiwilligenarbeit. Diese ehrenamtlich Tätigen erbringen dabei unentgeltliche Leistungen im Umfang von rund 2 Milliarden Franken 19. Sportveranstaltungen Jährlich finden rund Sportveranstaltungen statt. Die Bandbreite reicht dabei vom «Kleinstanlass» mit vereinsinternem Charakter bis hin zur sportlichen Grossveranstaltung 20. Diese Anlässe generieren einen Umsatz von 1,2 Milliarden Franken: sei es über die Aktivitäten des Veranstalters oder die Konsumausgaben an den Sportveranstaltungen. Sponsoren Im Jahr 2010 betrug das Sponsoringvolumen im schweizerischen Sport mindestens 290 Millionen Franken. 21 Der Grossteil dieses Betrags fliesst in den Spitzensport. Nicht enthalten sind Sach- und Dienstleistungen kleinerer und mittlerer Unternehmen an Vereine und Verbände (Unterstützung von Sportveranstaltungen, Lieferung von Ausrüstungsgegenständen etc.). Dazu liegen bis heute keine Zahlen vor. 17 Im Jahr 2013 führte das BASPO ein Bewerbungsverfahren für ein Nationales Schneesportzentrum durch. Vgl. dazu den entsprechenden Evaluationsbericht unter Mit Beschluss des Bundesrats vom 25. Mai 2016 wurde die Planung für ein Nationales Schneesportzentrum am Standort Lenzerheide bis 2023 sistiert. 18 Lamprecht et al. (2014), Fn Lamprecht et al. (2011), Fn Stettler, J. et al. (2008): Sport und Wirtschaft Schweiz. Wirtschaftliche Bedeutung der Sportveranstaltungen. Rüschlikon: Rütter + Partner. 21 Sport+Markt (2011): Sponsoringbarometer. Köln: Sport+Markt AG. 16/39

33 2.5.2 Staatlicher Mittelfluss Bund Der Gesamtaufwand für den Sport betrug 2010 rund 190 Millionen Franken. Dieser setzt sich primär aus dem Budget des BASPO mit 162 Millionen Franken, Ausgaben der Armee von rund 20 Millionen sowie kleineren Budgetposten weiterer Verwaltungseinheiten zusammen 22. Kantone und Gemeinden Im Jahre 2010 gaben die Kantone 232 Millionen und die Gemeinden 1,35 Milliarden Franken für den Sport aus. Darin enthalten sind der Aufwand für Verwaltung, Betrieb, Unterhalt oder Subventionierung von Sporteinrichtungen, sodann die Förderung und Unterstützung von sportlichen Aktivitäten und Sportveranstaltungen. Nicht darunter fallen Sporteinrichtungen, die mit Institutionen des Bildungswesens verbunden sind. Diese Kosten werden im Bildungsbereich ausgewiesen. 23 Bei den Kantonen stammt der Grossteil der an den Sport ausgerichteten Unterstützungen aus den Mitteln der Landeslotterien. Landeslotterien Im Jahre 2010 überwiesen Swisslos und Loterie Romande insgesamt 145 Millionen Franken an den Schweizer Sport. Davon gingen 108 Millionen an die kantonalen Sport-Fonds. Der verbleibende Betrag wurde über die Schweizerische Sport-Toto Gesellschaft an die Sportverbände (Swiss Olympic, Schweizerischer Fussballverband, Schweizerischer Eishockeyverband) und einzelne Sportinstitutionen (Schweizer Sporthilfe, SwissTopSport) ausbezahlt. Infrastruktur Investitionen in Sport-, Freizeit-und Tourismusanlagen machten 2011 insgesamt 826 Millionen Franken aus. Das Gemeinwesen war mit 52% beteiligt. 24 Mit dem Programm des Nationalen Sportanlagenkonzepts (NASAK) unterstützt der Bund Investitionen in Sportanlagen von nationaler Bedeutung. 22 Kempf, et al. (2014): Der Leistungssport in der Schweiz. Momentaufnahme SPLISS-CH überarb. Auflage. Magglingen: Bundesamt für Sport. 23 BFS (2011a). Finanzstatistik der Schweiz Finanzstatistiken einzelner Kantone und ihrer Gemeinden. Magglingen: Bundesamt für Sport. 24 Rütter Soceco (2013): Wirtschaftliche Bedeutung des Sports in der Schweiz Resultate Aktualisierung Monitoring-Indikatoren. Rüschlikon: Rütter Soceco AG. 17/39

34 3 Entwicklungen und Tendenzen 3.1 Gesundheit Nach einer stabilen Phase zwischen 2002 und 2007 ist der Anteil übergewichtiger Personen in der Schweiz wieder im Steigen begriffen. Gemäss den Ergebnissen der letzten Gesundheitsbefragung sind 41 Prozent der Bevölkerung übergewichtig oder adipös. 25 Weiterhin steigende Kosten im Gesundheitswesen stellen Bund und Kantone vor grosse Herausforderungen. Heute sind die nichtübertragbaren Krankheiten wie Diabetes, Herz- und Kreislauferkrankungen oder Krebs weltweit Todesursache Nummer eins. In der Schweiz verursachten sie im Jahr 2010 rund 51 Prozent der vorzeitigen Todesfälle bei den Männern und 60 Prozent bei den Frauen. Bewegungsmangel und sitzende Tätigkeiten werden als Faktoren genannt, welche die Entstehung chronischer Krankheiten begünstigen. Bund und Kantone haben eine nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten verabschiedet, die das seit 2008 laufende Programm Ernährung und Bewegung NPEB ablösen soll. Diese Strategie gehört zu den gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates. 26 Sport und Bewegung als präventive Elemente für einen gesunden Lebensstil und als begleitende Therapie chronischer Erkrankungen wird an Bedeutung gewinnen. Entsprechend ist eine weitere Ausdifferenzierung der Sportangebote hin zu vornehmlich gesundheitsorientiertem Sport zu erwarten, wie es etwa in Deutschland mit der Kampagne «Sport pro Gesundheit» zu beobachten ist. 3.2 Demographie In den kommenden Jahren ist eine beschleunigte demographische Alterung der Bevölkerung zu erwarten. 27 Die Zunahme der Lebenserwartung und der gegenwärtige Altersaufbau führen dazu, dass die Zahl der Personen im Ruhestandsalter ansteigt. Entsprechend den Prognosen wird der relative Anteil der Kinder und Jugendlichen an der Bevölkerung leicht sinken. Wegen des Bevölkerungswachstums bleibt die absolute Zahl der Kinder und Jugendlichen indes weitgehend konstant. Eine Verdrängung des Kinder- und Jugendsports durch den Erwachsenen- oder Seniorensport ist insoweit nicht zu erwarten. 28 Da jedoch zunehmend sportlich aktive Bevölkerungsgruppen in den Ruhestand treten, dürfte die Nachfrage nach Sportangeboten für dieses Segment stark ansteigen. Dies wird zu einem weiteren Wachstum bei den Lifetime-Sportarten wie Radfahren, Schwimmen oder Wandern führen. Gleichzeitig wird es eine weitere Ausdifferenzierung im Bereich des gesundheits- und fitnessorientierten Sports geben. Im Rahmen dieser Entwicklung wird der Sport an Bedeutung gewinnen. Die Altersstruktur der Migrationsbevölkerung wird sich - so die Prognosen - nicht in gleichem Masse verändern wie jene der Schweizer Bevölkerung. Es liegt im Interesse des Gemeinwesens, diese Bevölkerungsgruppe bereits in jüngeren Jahren an Sport- und Bewegungsaktivitäten teilhaben zu lassen. Dazu sind gesellschaftliche Integrationsbemühungen erforderlich. 25 BFS (2013): Schweizerische Gesundheitsbefragung 2012 Übersicht. Neuchâtel: Bundesamt für Statistik. 26 BAG (2013): Gesundheit2020: Die gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates. Eingesehen am unter 27 BFS (2010): Szenarien der Bevölkerungsentwicklung der Schweiz 2010 bis Neuchâtel: Bundesamt für Statistik. 28 Indikator 6.1 Radar I: demographische Entwicklung, Observatorium Sport und Bewegung, 18/39

35 3.3 Vereine Der Wandel des Zeitgeistes 29 macht vor den Sportvereinen nicht halt und verändert das Vereinsleben. Angesichts der fortschreitenden Ausdifferenzierung des Sports und der damit einhergehenden Etablierung neuer Sportformen ist der traditionelle vereinsgebundene Sport zusätzlich herausgefordert. Hinzu kommt die Tatsache, dass es zunehmend anspruchsvoller wird, ehrenamtlich tätige Personen und Übungsleitende zu finden. Hier macht sich besonders deutlich bemerkbar, dass Frauen im Vereinsleben markant schlechter vertreten sind als Männer. Für Vereine mit einem hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen ist diese Entwicklung besonders problematisch. Seit 2000 weisen Sportvereine wieder steigende Mitgliederzahlen auf; dies im Unterschied zu Vereinen ausserhalb des Sports. Dabei ist eine Tendenz zu grösseren Vereinen 30 festzustellen. Dies ist möglicherweise darauf zurückzuführen, dass eine Konzentration der Kräfte und eine Bündelung der ehrenamtlichen Ressourcen im Gang ist. Die mit Abstand grösste Sorge stellt die Rekrutierung und Bindung von Mitgliedern dar, die für ein freiwilliges Engagement bereit sind. Namentlich fehlt es an Mitgliedern, die sich für ein Ehrenamt verpflichten. In jüngerer Vergangenheit nimmt die Konsumhaltung der Mitglieder zu, während das Zusammenhörigkeitsgefühl tendenziell abnimmt. Wissenschaftliche Untersuchungen beschreiben den typischen Vertreter des Ehrenamts als männlich, Schweizer mittleren Alters, Vollzeit erwerbstätig, Vater mit einer mittleren bis höheren Bildung und entsprechendem Einkommen. Hauptstütze des Ehrenamts ist der schweizerische Mittelstand. Frauen, Senioren und Migranten beteiligen sich seltener an der Vereinsarbeit. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Mitgliederzahlen kann davon ausgegangen werden, dass sich der zu beobachtende Mitgliederanstieg bei den unter 14-Jährigen sowie bei den Mädchen und Frauen fortsetzt. Die überwiegende Zahl der Vereine hat freie Kapazitäten für neue Mitglieder. Lediglich Vereine mit einem hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen - insbesondere Fussballvereine - stossen an Grenzen. Als limitierende Faktoren sind schliesslich ausgelastete oder nicht vorhandene Infrastrukturen sowie fehlende Trainerinnen und Trainer zu erwähnen Schule Mit ihrer Erklärung zur Bewegungserziehung und Bewegungsförderung in der Schule aus dem Jahre 2005 unterstreicht die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK die Bedeutung des Sports in der Schule. In Übereinstimmung mit neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen geht die EDK von einem breiten Sport- und Bewegungsverständnis aus. Dieses erstreckt sich neben dem Sportunterricht auf weitere bewegungsfördernde Aktivitäten im Schulalltag, die ein bewegungsfreundliches Umfeld voraussetzen. Im Rahmen des Sportobligatoriums und des freiwilligen Schulsports können grundsätzlich alle Kinder und Jugendlichen mit sportpädagogisch wertvollen Angeboten erreicht werden. Sport bietet sich zudem als sinnvolles Element der Freizeitgestaltung in schulischen Tagesstrukturen an. Bewegungserziehung und Bewegungsförderung für alle Schülerinnen und Schüler sind Bestandteil des Bildungsauftrags der Schule. Damit leistet die Schule einen Beitrag zur Gesundheitsförderung und zur Persönlichkeitsentwicklung. Entsprechend den Absichten der EDK ist der Bewegungsförderung und -erziehung in der Schule künftig ein noch stärkeres 29 NZZ vom 26. Mai 2014, Nr. 120, S. 40 Neue Ideen braucht der Verein : 4.6% mit mehr als 300 Mitgliedern, 2010: 7.9%. 31 Lamprecht et al. (2011), Fn /39

36 Gewicht beizumessen. Dabei ist die Unterstützung durch ausserschulische Partner eine notwendige Voraussetzung. 32 Dem Sportunterricht an Berufsfachschulen wird auch in Zukunft eine besondere Bedeutung zukommen. Diese Lebensphase junger Menschen ist geprägt von Umbrüchen. Austritte aus Sportvereinen häufen sich und körperliche Aktivitäten verlieren an Bedeutung. Dieser Entwicklung soll auch der neue Rahmenlehrplan für Sportunterricht in der beruflichen Grundbildung entgegenwirken. Im politischen Alltag von Kantonen und Gemeinden steht diesen Forderungen und Erwartungen ein angespannter Finanzhaushalt gegenüber. In der Vergangenheit war auch der Sport regelmässig von Kürzungen im Bildungsbudget betroffen. Diese Entwicklung ist der Förderung schulischer Sportaktivitäten nicht zuträglich. Negative Auswirkungen erstrecken sich insbesondere auf den freiwilligen Sportunterricht, auf Sportlager und Sporttage, aber auch auf Angebote des freien Schulsports, die im Rahmen der Tagesbetreuung an Bedeutung gewinnen. In einzelnen Fällen ist sogar der obligatorische Schulsport vom Abbau betroffen Arbeitsmarkt und Freizeit Die Flexibilität des Arbeitsmarktes zählt zu den wichtigsten Standortvorteilen der Schweiz. Gelingt es der Schweiz, im internationalen Wettbewerb auch in Zukunft zu bestehen, werden sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sportentwicklung nicht grundlegend verändern. Aufgrund der älter werdenden Bevölkerung ist damit zu rechnen, dass die Erwerbsquote von heute 58% zurückgehen wird. Die Mehrheit der Erwerbstätigen und eine wachsende Zahl von Personen im Ruhestand dürften auch in Zukunft über ein Einkommen verfügen, das Konsumausgaben im Freizeitbereich ermöglicht. Daraus wird auch der Sport und die Sportwirtschaft Nutzen ziehen. 34 Die Ökonomisierung des Sports wirkt sich schliesslich auch im Vereinsleben und Nachwuchsleistungssport aus. Der Trend der Umschichtung von ehrenamtlicher Arbeit hin zu Vollund Teilzeitstellen schreitet voran. Das Fundament des Sports, die freiwillige Vereinsarbeit, verliert an Attraktivität und Stabilität. Professionalität verdrängt Milizarbeit. Dieses Phänomen wirkt sich dann befruchtend aus, wenn die professionelle Arbeit das Ehrenamt entlastet und so letztlich dazu beiträgt, dass wieder vermehrt Ehrenamtliche gefunden werden. 3.6 Raum und Umwelt Bewegungsräume und Sportanlagen Das Wachstum der Siedlungsfläche ist ungebrochen. 35 Der Trend zu Natur- und Outdoorsportarten wird anhalten. Vor allem in städtischen Gebieten ist das Angebot an öffentlichen Räumen für informelle Bewegungsmöglichkeiten nur eingeschränkt vorhanden. Darüber hin- 32 EDK (2005): Bewegungserziehung und Bewegungsförderung in der Schule. Erklärung der EDK vom 28. Oktober Bern: EDK. 33 Umwandlung der dritten Sportstunde in eine Lagerwoche oder Abbautendenzen beim Schwimmunterricht. 34 Indikator 6.2 Radar II Wirtschaftlicher und politischer Kontext. Observatorium Sport und Bewegung BFS (2011b): BFS Aktuell: 022 Raum und Umwelt: Flächen für Freizeit, Erholung und Sport. Neuchâtel: Oktober Bern: EDK. 20/39

37 aus führt die Urbanisierung zu einer Einschränkung des Bewegungsraums für ungebundenes Sporttreiben, das nicht auf Anlagen konzentriert ist. Das stellt bereits heute eine Herausforderung dar 36. Die Bereitstellung von Sportanlagen und Bewegungsraum ist grundsätzlich Aufgabe der Kantone und Gemeinden sowie privater Trägerschaften. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Sportförderung. Im internationalen Vergleich besteht in der Schweiz ein dichtes und qualitativ gutes Angebot. Und dennoch: die Gefahr besteht, dass der freie Zugang für Sport und Bewegung sowohl im Siedlungs- als auch im Naturraum in Bedrängnis gerät. Die Reserven des Bau- und Kulturlandes nehmen ab und durch die Innenverdichtung in Siedlungsräumen wächst der Druck auf die freien Bewegungsräume. 37 Gleichzeitig wachsen Wohngebiete immer näher an bestehende Sportanlagen heran. Auch hier zeichnen sich Konflikte zwischen den Ruhebedürfnissen der Anwohnerschaft und den Nutzungsgewohnheiten des Sports ab. Die hohen Investitionen des Gemeinwesens und die gesellschaftliche Bedeutung des Sports rechtfertigen eine möglichst hohe Auslastung und Zugänglichkeit der Anlagen. Dem steht die erhöhte Lärmbelastung der anwohnenden Nachbarschaft entgegen. Im Rahmen dieser Entwicklung droht die optimale Nutzung von Sportanlagen massiv eingeschränkt zu werden Klimawandel Die Sportausübung ist von verschiedenen umweltrelevanten Entwicklungen betroffen. So wirkt sich die Klimaänderung durch die abnehmende Schneesicherheit und die Zunahme von Naturgefahren insbesondere im Schnee- und Bergsport unmittelbar aus. In den Sommermonaten sind Sportveranstaltungen vor allem durch heftige Unwetter vermehrt betroffen. Hitzewellen und hohe Ozonwerte beeinträchtigen insbesondere das Ausüben von Ausdauersportarten und erhöhen den Energiebedarf von Indoorsportanlagen. Schliesslich kann bei Wasserknappheit die Bewässerung von Outdoor-Spielfeldern eingeschränkt werden. 38 Was die Verminderung von Treibhausgasemissionen betrifft, bedarf es einer Sensibilisierung sowohl der Anbieter als auch der Sporttreibenden. 39 Dazu gehören etwa die Anbindung von Sportanlagen an den öffentlichen Verkehr, Mobilitätskonzepte zur Förderung des Langsamverkehrs und der Einsatz effizienter Technologien und umweltverträglicher Materialien bei Bau, Renovierung und Betrieb von Sportanlagen Die revidierte Jagdverordnung (JSV) verankert zum Beispiel»Wildruhezonen». Diese Neuerung hat weitreichende Konsequenzen für den freien Zugang und damit für den Bergsport. In einzelnen Kantonen sind Bestrebungen im Gang, die Waldgesetze so anzupassen, dass für einzelne Gruppen (Velofahrende, Orientierungslauf) der Zugang zum Wald eingeschränkt wird. 37 Der Leitfaden verschiedener Bundesstellen zur Freiraumentwicklung in Agglomerationen betont die zentrale Funktion von örtlich nahen und frei zugänglichen Bewegungsräumen für die Bevölkerung. Diese erfüllen mannigfaltige Funktionen (ARE, BWO (2014). Freiraumentwicklung in Agglomerationen). Aktuell werden in der dritten Phase der Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung Projekte unterstützt, die sich dieser Thematik annehmen. 38 Volkwirtschaftliche Beratung AG (2010): Klimaänderung und Sport: Der Sektor als Betroffener und Verursacher der Klimaänderung mögliche Anpassungs- und Vermeidungsstrategien: Eine Studie im Auftrag des BAFU und des BASPO. Eingesehen am unter 39 Als Vorbild funktioniert Ecosport.ch. Inhaltlich und finanziell getragen von Swiss Olympic und verschiedenen Bundesämtern. Vgl Leitfaden Verkehrsanbindung von Freizeitanlagen, ARE (2013) unter 21/39

38 4 Akteure, Programme und Instrumente der Sportförderung 4.1 Allgemeines Subsidiarität der staatlichen Förderung Die Anerkennung der vielfältigen positiven Effekte von Sport und Bewegung hat im Laufe der Jahre dazu geführt, dass die Sportförderung als Staatsaufgabe unbestritten ist. Das Engagement des Bundes soll die Privatinitiative unterstützen, das heisst dort ansetzen, wo private Aktivitäten ausbleiben oder staatliches Handeln deutliche Effizienz- und Effektivitätsvorteile bringt. Im föderalistischen Gefüge entfalten alle staatlichen Ebenen Aktivitäten in der Sportförderung. Entsprechend überschneiden sich die Kompetenzen von Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich der Sportförderung Sportsystem Schweiz Analog zum föderalistischen Staatsaufbau ist auch das schweizerische Sportsystem komplex strukturiert. So zeichnet es sich durch eine Vielzahl von Akteuren und Organisationen aus. Diese bieten der Bevölkerung ein breites Angebot an Sportmöglichkeiten und geeigneten Infrastrukturen. Dabei kooperieren die staatlichen Akteure von Bund, Kantonen und Gemeinden auf vielfältigste Weise mit den privaten Akteuren von Wirtschaft und Gesellschaft. Entsprechend entfaltet sich die Sportkultur der Schweiz auf dem historisch gewachsenen Fundament tragfähiger Kooperationsstrukturen zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. 4.2 Staatliche Akteure Bund Bundesamt für Sport BASPO Das BASPO ist innerhalb der Bundesverwaltung das Kompetenzzentrum für Sport- und Bewegung. Es sorgt für die Entwicklung und Gestaltung der nationalen Sportpolitik gemäss den gesetzlichen Vorgaben. Die daraus resultierenden Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit zahlreichen weiteren Akteuren erfüllt. Die Tätigkeit des BASPO basiert auf vier strategischen Handlungsfeldern: allgemeine Sportund Bewegungsförderung; Bildung im Sport, Forschung; Leistungssport; sowie Fairness und Sicherheit im Sport. Die Aufgaben lassen sich vier Feldern zuordnen. - Im Bereich der Allgemeinen Sport- und Bewegungsförderung sind das in erster Linie die Programme Jugend+Sport (J+S) sowie Erwachsenensport Schweiz (esa). Zudem werden Kantone und Gemeinden im Bereich der lokalen Sportförderung beraten und entsprechende Ausbildungen für die Koordination der Sportangebote auf lokaler Ebene angeboten. - Dem Bereich Bildung im Sport sind die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen EHSM mit ihren Ausbildungsprogrammen und Tätigkeiten in der sportwissenschaftlichen Forschung und Dienstleistungserbringung zuzurechnen. - Zum Leistungssport gehören die Aufgabenbereiche Trainerbildung, Verbands- und Nachwuchsförderung, Spitzensport in der Armee sowie die Mittelzuteilung im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzeptes. Nähere Ausführungen hierzu finden sich im Leistungssportkonzept. 22/39

39 - Schliesslich sind dem Bereich Fairness und Sicherheit im Sport die möglichst risikogerechte Ausgestaltung von Sportangeboten, die Bekämpfung von Doping mit der Unterstützung von Antidoping Schweiz sowie die Präventionsanliegen in den Gebieten Gewalt, sexuelle Übergriffe, Korruption und Diskriminierung zugeordnet. Bundesamt für Gesundheit BAG Das BAG ist zusammen mit den Kantonen verantwortlich für die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung und für die Entwicklung der nationalen Gesundheitspolitik. Im Rahmen des Nationalen Programms Ernährung und Bewegung (NPEB) will das BAG durch Veränderung des Lebensumfelds eine gesunde Wahl erleichtern und den Sport und die Bewegung für die Gesundheit der Bevölkerung fördern. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Alltagsbewegung, strukturelle Bewegungsförderung in Zusammenarbeit mit anderen Bundesämtern, der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft sowie der Bewegung und des Sports in der Therapie zur Behandlung von nichtübertragbaren Krankheiten. Das BASPO trägt wesentlich zur Erreichung des Ziels «Bewegung und Sport fördern» des NPEB bei. Schnittstellen, die sich hier im Bereich Breitensport ergeben, werden koordiniert und teilweise gemeinsam angegangen. Da das NPEB per Ende 2016 ausläuft, erfolgt ab 2017 die Umsetzung der Massnahmen zur Strategie nichtübertragbarer Krankheiten zusammen mit den Kantonen und der Gesundheitsförderung Schweiz. Bundesamt für Raumentwicklung ARE Das ARE implementiert in seinem Zuständigkeitsbereich Elemente der Breitensportförderung. In Zusammenarbeit mit anderen Bundesämtern hat das ARE den Leitfaden Freiraumentwicklung in Agglomerationen erarbeitet, der verschiedene Akteure auf Gemeinde-, Agglomerations-, Kantons- und Bundesebene für das Thema des bewegungsfreundlichen Freiraums sensibilisiert und hierzu praktische Handlungsansätze vermittelt. Weiter setzt sich ARE zusammen mit anderen Bundesämtern im Rahmen der Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung für eine bewegungsfreundliche Freiraumentwicklung ein. Auf diese Weise betreibt es strukturelle Bewegungsförderung. Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Das BSV ist die Fachbehörde des Bundes für soziale Sicherheit und nimmt sich dem Breitensport in den Bereichen Jugendarbeit, Seniorinnen und Senioren sowie Behinderte an. Beiträge an gesamtschweizerisch tätige gemeinnützige private Institutionen (z.b. Pro Senectute) zur Förderung der Altershilfe werden auf der Grundlage von Leistungsverträgen ausgerichtet. Gestützt auf das Kinder- und Jugendförderungsgesetz erhalten Jugendverbände Finanzhilfen. Die Teilnahme an Kaderbildungskursen im Rahmen von J+S wird auf der Grundlage der Erwerbsersatzordnung unterstützt. Letztere gewährleistet einen angemessenen Ersatz des Erwerbsausfalls. Bundesamt für Strassen ASTRA Das ASTRA ist die Fachbehörde des Bundes für die Strasseninfrastruktur und den individuellen Verkehr. Das Bundesamt unterstützt die Entwicklung und Förderung des Langsamverkehrs (Fortbewegung mit dem Velo oder zu Fuss in Alltag und Freizeit). Sichere, attraktive und zusammenhängende Wegnetze und Nebenanlagen (z.b. Veloabstellplätze) sind eine wichtige Voraussetzung für die Fortbewegung von Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Radfahrenden. In diesem Zusammenhang werden Agglomerationsvorhaben und Projekte wie «SchweizMobil» unterstützt. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Im Rahmen der Standortpromotion und Tourismusförderung unterstützt das SECO Projekte zur Sicherung und Weiterentwicklung des Schneesports. Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Das SBFI ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die Fragen der Bildungs-, Forschungsund Innovationspolitik. In dieser Funktion nimmt es im Bereich der Berufsbildung und in der Koordination im Hochschulbereich eine zentrale Rolle ein. 23/39

40 Armee Eine bedeutende Rolle spielt die Armee. Auf der einen Seite ist der Sport Bestandteil des Ausbildungsprogramms in sämtlichen Kursen der Armee. Damit können vor allem jüngere Männer im Alter zwischen 20 und 30 Jahren erreicht werden. Auf der anderen Seite wäre die Durchführung zahlreicher Sportveranstaltungen ohne Unterstützung der Armee (inklusive Bevölkerungsschutz) gar nicht möglich. Bundesamt für Energie BFE Das Bundesamt für Energie (BFE) setzt einen Teil der im Rahmen der Energiestrategie 2050 geplanten freiwilligen Massnahmen über das Programm EnergieSchweiz um. Im Schwerpunkt Mobilität werden unter anderem Massnahmen zur Förderung des Langsamverkehrs durch Kampagnen (z.b. «Velo-Affair», Bike4Car, etc.) sowie Vorzeigeprojekte (Schule+Velo, Défie Velo, BikeCheck, Mobilitätsmanagement, etc.) umgesetzt. Zusammen mit fünf weiteren Bundesämtern betreibt das BFE ausserdem die Koordinationsstelle nachhaltige Mobilität KOMO (ehemals DZM), die wirkungsvolle und zukunftsweisende Mobilitätsprojekte unterstützt. Dabei werden regelmässig Projekte im Bereich des Langsamverkehrs unterstützt, die einen Beitrag zur strukturellen Bewegungsförderung leisten. Bundesamt für Umwelt BAFU Das BAFU trägt zur Entwicklung von gesunden Bewegungsräumen bei, indem es die Qualität von Natur und Umwelt sicherstellt. Zudem beeinflusst es die Sport- und Bewegungsaktivitäten der Bevölkerung, indem es für den Bereich der Sportanlagen Lärmvorschriften oder in Abwägung der unterschiedlichen Interessen Nutzungsbeschränkungen in der freien Natur erlässt Kantone Die Kantone sind im Bereich der Förderung von Sport und Bewegung autonom. Wichtigste Ausnahme bildet das Drei-Stunden-Obligatorium für den Sportunterricht in der Schule. Obwohl die kantonalen Förderaktivitäten sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, finden sich in sämtlichen kantonalen Verwaltungen Amtsstellen, die sich mit der Sportförderung befassen. Rund die Hälfte der Kantone verfügt über ein Sportkonzept. Zahlreiche Kantone kennen zudem explizite Rechtsgrundlagen für die Förderung von Sport und Bewegung. Generell lässt sich sagen, dass die Kantone im Rahmen ihrer Möglichkeiten optimale Rahmenbedingungen für die Förderung von Sport und Bewegung zu schaffen suchen. Dazu gehören nebst Bau und Bewirtschaftung von eigenen Sportanlagen auch die planerische Gestaltung von Bewegungs- und Freiräumen sowie die Verteilung der Mittel aus den jeweiligen Sport-Fonds. In erster Linie leisten die Kantone allerdings einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Sport und Bewegung, indem sie für die Umsetzung des Schulsportobligatoriums zuständig sind sowie die Sportlehrerausbildung an den pädagogischen Fachhochschulen und Universitäten durchführen. Zudem unterstützen verschiedene Kantone den freiwilligen Schulsport zusätzlich zu den Mitteln von J+S mit Förderbeiträgen. Für die Finanzierung eigentlicher Sportförderungsprogramme und -projekte greifen die Kantone in der Regel auf die Mittel der staatlichen Lotterien zurück. Für Ausbildungstätigkeiten im Bereich von J+S werden auch Mittel aus dem ordentlichen Staatshaushalt eingesetzt. Im föderalen Zusammenwirken der verschiedenen staatlichen Ebenen erfüllt die EDK die Funktion der «Sportministerkonferenz». Als Fachorgan der EDK nimmt die Konferenz der kantonalen Sportbeauftragten (KKS) verschiedene Aufgaben der Vollzugskoordination und des fachlichen Austauschs wahr. 24/39

41 4.2.3 Gemeinden Die Gemeinden tragen die Hauptlast im Bereich der Förderung von Sport und Bewegung. Das Handlungspotential auf kommunaler Stufe ist gross und reicht ausserordentlich weit: Gemeinden können geeignete Rahmenbedingungen für Sporttreibende schaffen, zielgruppengerechte Angebote für die gesamte Bevölkerung fördern sowie Qualität und Nachhaltigkeit der lokalen Angebote beeinflussen. Sie stellen insbesondere die notwendigen Sportinfrastrukturen für Sportvereine, Schulen und weitere in der Sportförderung aktive Organisationen bereit. Einzelne Gemeinden verfügen über Sportleitbilder oder Sport- bzw. Sportanlagenkonzepte. Im Rahmen dieser Instrumente werden bestehende Synergien genutzt und die konzeptionellen Vorgaben kleinräumig umgesetzt. Die Gemeinden legen den Zugang zu öffentlichen Infrastrukturen fest, was für den organisierten und nicht organisierten Sport gleichermassen von Bedeutung ist. Als Eigentümer der Sportinfrastrukturen und Sportanlagen sorgen sie für deren Finanzierung. Weiter regeln sie den Zugang zu Wald und Wegnetzen (Wanderwege) und beeinflussen durch entsprechende Verkehrsplanungen das Bewegungsverhalten der Bevölkerung. Die Schaffung und Unterstützung weiterer niederschwelliger Sport- und Bewegungsangebote für die gesamte Bevölkerung oder einzelne Zielgruppen hängt stark von der Prioritätensetzung der jeweiligen Entscheidungsträger und den vorhandenen finanziellen Mitteln ab. Im Rahmen des freiwilligen Schulsports, der meist in der Verantwortung der Gemeinden liegt, können potentiell alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden. Mit der Einführung von schulischen Tagesstrukturen werden neue Betreuungssituationen geschaffen. Der Sport erhält dadurch noch mehr Bedeutung und der freiwillige Schulsport eine weitere Plattform. Im Rahmen der kommunalen Sportförderung steht meistens der organisierte Vereinssport im Vordergrund. Einzelne Gemeinden haben Massnahmen ergriffen, um die Akteure des organisierten Sports zu vernetzen und so eine optimale Nutzung der Sportinfrastruktur zu gewährleisten. Ein wichtiges Handlungsfeld der Gemeinden ist schliesslich die Jugend- und Sozialarbeit. In diesem Bereich werden zunehmend Angebote geschaffen, die den Sport als Mittel zum Zweck nutzen (z.b. Projekt «Open Sunday»: offene Sportanlagen am Sonntag). Damit können Jugendliche erreicht werden, die den eher verpflichtenden Vereinsangeboten fern bleiben. Solche Angebote werden in der Regel nicht über die kommunale Sportförderung, sondern aus Mitteln der Jugend- und Sozialarbeit finanziert. Auf interkommunaler Ebene hat sich die Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Sportämter (ASSA) konstituiert. Sie vertritt die Interessen der kommunalen Sportförderung in verschiedenen übergeordneten Gremien. 4.3 Nicht kommerzielle Akteure Swiss Olympic und die Sportverbände Die Schweizer Sportvereine sind in Sportverbänden zusammengeschlossen, die ihrerseits in ihrer Mehrheit dem nationalen Dachverband Swiss Olympic angehören. Swiss Olympic angeschlossen sind 84 Mitgliederverbände mit rund 2,2 Millionen Mitgliedern. Swiss Olympic ist sowohl das Nationale Olympische Komitee der Schweiz als auch der Dachverband der Schweizer Sportverbände, welcher die olympischen und nichtolympischen Sportarten vertritt. Als Dachverband ist Swiss Olympic mit der Aufgabe betraut, die Mitgliederverbände und damit den privatrechtlich organisierten Sport in all seinen Facetten zu unterstützen und zu stärken. 25/39

42 Der Fokus der Aktivitäten von Swiss Olympic liegt klar auf dem Leistungssport und der nachhaltigen Stärkung der Mitgliederverbände. Auf der politischen Ebene setzt sich Swiss Olympic dafür ein, dass der Beitrag, den der Sport zu mehr Lebensqualität und Gesundheit leistet, gesellschaftlich anerkannt und respektiert wird. Zudem hat sich Swiss Olympic zum Ziel gesetzt, die olympischen Werte Höchstleistung, Freundschaft und Respekt in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Der Dachverband setzt damit einen weiteren Schwerpunkt bei sportethischen Fragestellungen. Zugunsten der Mitgliederverbände werden Management-, Führungs-, Ethik- und Kommunikationskompetenzen vermittelt. Adressaten entsprechender Bemühungen sind sowohl das Ehrenamt als auch das Hauptamt. Die Sportverbände ihrerseits steuern ihre jeweiligen Sportarten auf nationaler Ebene. Sie sind auf internationaler Ebene in übergeordneten Fachverbänden zusammengeschlossen. Sie führen, koordinieren und entwickeln ihre Sportarten und vertreten die Interessen ihrer Mitgliedervereine als Dachorganisation. Dem Breitensport kommt je nach Verband unterschiedliche Bedeutung zu. Einzelne Sportverbände haben kaum Aktivitäten im Bereich des Breitensports. Bei anderen Verbänden steht der Breitensport im Zentrum ihrer Aktivitäten. Dies hängt massgeblich von den jeweiligen Sportarten ab, die in einem Verband zusammengefasst sind. In den meisten Verbänden sind die jeweiligen Kantonal- oder Regionalverbände die Träger des Breitensports Sportvereine Sportvereine sind die wichtigsten Sportanbieter für Personen, die sich für ein regelmässiges Training und für Wettkämpfe auf allen Leistungsstufen interessieren. Sie erfüllen eine Vielzahl von Gemeinwohlfunktionen. In ihrem Umfeld wird in hohem Masse Freiwilligenarbeit geleistet. Sie nehmen damit eine wichtige soziale und kulturelle Funktion in der Gesellschaft wahr. Ihren Angeboten kommt nebst einem pädagogischen Wert auch eine hohe gesundheitliche Bedeutung zu. Nicht zuletzt sind sie auch ein Ort der politischen Sozialisation bezüglich der Funktionsweise der direkten Demokratie. Ihre Aufgaben und Leistungen sind äusserst vielfältig. Sie schaffen primär Trainingsangebote in ihrer Sportart für sämtliche Alters- und Leistungsgruppen. Daneben wirken sie in der Jugendausbildung, indem sie Kindern und Jugendlichen ein sinnvolles Freizeitangebot bieten und diesen im vereinsspezifischen Aktivitätsbereich handlungsbezogenes Lernen ermöglichen. Im Rahmen des freiwilligen Schulsports schaffen Vereine mitunter ergänzende Angebote zum obligatorischen Sportunterricht. Und nicht zuletzt spielen sie auch eine Rolle bei der Integration der ausländischen Wohnbevölkerung und Menschen mit einer Behinderung. Ungeachtet der historischen Bedeutung der Sportvereine für die Entwicklung des Breitensports kann über deren Schwierigkeiten im aktuellen gesellschaftlichen Umfeld nicht hinweggegangen werden. Seit geraumer Zeit fehlt es zunehmend an der Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren. Zudem sind Frauen sowohl in den ehrenamtlichen Chargen von Sportvereinen und -verbänden als auch als Trainerinnen untervertreten Jugendverbände Bei den Jugendverbänden stehen Aktivitäten im Vordergrund, die die ganzheitliche Förderung zum Ziel haben. Junge Menschen sollen in der Lage sein, ihr Umfeld konstruktiv mitzugestalten. In ihren Aktivitätsprogrammen finden sich auch Sport- und Bewegungsangebote. 4.4 Kommerzielle Akteure Fitnesscenter Im Breitensport sind nicht nur Vereine, sondern in zunehmendem Masse auch Anbieter mit 26/39

43 kommerziellen Interessen tätig. Zu diesen gehören in erster Linie Fitnesscenter. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie entsprechend der Nachfrage am Markt auf kommerzieller Basis Angebote bereitstellen. Im Hinblick auf die Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivitäten der Bevölkerung kommt diesem Segment eine hohe Bedeutung zu Weitere Anbieter Daneben hat sich im Sport- und Freizeitmarkt eine Vielzahl von weiteren Anbietern etabliert. Seit geraumer Zeit aktiv sind Schneesportschulen oder Anbieter im Bereich des Bergführerwesens. Aber auch Kampfsport- oder Schwimmschulen, Betreiber von privaten Sportanlagen, Anbieter von Sport- oder Wanderferien, Fahrtechnikschulen für Mountainbike werben um Kundinnen und Kunden. 4.5 Weitere Akteure Pro Senectute Als grösster Fach- und Dienstleister für ältere Menschen initiiert, führt und organisiert Pro Senectute Sportangebote für Senioren. Entsprechende Aus- und Weiterbildungsprogramme für Leitende werden in Zusammenarbeit mit Erwachsenensport Schweiz esa durchgeführt. Jährlich besuchen rund Menschen im Alter über 60 Jahre diese Kurse. Gesundheitsförderung Schweiz Als privatrechtliche Stiftung, die von den Kantonen und den Versicherern getragen wird, kommt der Organisation im Bereich des Breitensports in Zusammenarbeit mit dem BAG die Aufgabe zu, die Schnittstellen zur Gesundheitsförderung zu bearbeiten. Die Förderung von Sport und Bewegung ist eine der Massnahmen, um in den Schwerpunktthemen «Gesundes Körpergewicht», «Psychische Gesundheit» sowie «Gesundheitsförderung und Prävention» Wirkung zu erzielen. Stiftungen mit Schwerpunkt Sport und Bewegung Verschiedene Stiftungen beschäftigen sich mit einzelnen Aspekten des Breitensports. Die Laureus-Stiftung und die Cleven-Stiftung setzen sich beispielsweise dafür ein, dass Kinder und Jugendliche durch Sport und Bewegung eine bessere Zukunftsperspektive haben. Die Laureus-Stiftung konzentriert sich in erster Linie auf die Persönlichkeitsentwicklung und die Integration von sozial, wirtschaftlich oder anderweitig benachteiligten jungen Menschen. 41 Die Cleven-Stiftung setzt ihren Schwerpunkt bei der Bewegung und deren positiven Auswirkungen auf die Gesundheit. Die Stiftung «Idée sport» engagiert sich in den Bereichen Gewalt- und Suchtprävention, der Gesundheitsförderung und der gesellschaftlichen Integration durch Sport. Sie bietet in erster Linie den Gemeinden an, entsprechende Angebote gegen Entgelt durchzuführen. bfu und SUVA Die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu und die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA sind für Sicherheitsaspekte im Bereich von Sport und Bewegung zentrale Akteure. Sie beraten, planen und bilden Fachleute im Bereich der Unfallprävention aus und arbeiten für den Bereich der Sportunfallprävention eng mit dem Programm J+S zusammen. Daneben erforschen sie das Unfallgeschehen im Bereich von Sport- und Bewegungsaktivitäten und erarbeiten Empfehlungen für mehr Sicherheit im Sport. Zudem widmen sie sich der Sturzprävention in sämtlichen Lebensbereichen. Interessenvertretungen Institutionen wie «SchweizMobil», die «Schweizer Wanderwege», «ProVelo» sowie zahlreiche weitere Vereinigungen vertreten die Interessen ihrer Anspruchsgruppen vor allem im Bereich des Langsamverkehrs. 41 Die Situation von Mädchen und jungen Frauen im Sport ist ein wichtiges Handlungsfeld der Stiftung. 27/39

44 4.6 Programme und Instrumente des Bundesamtes für Sport Jugend+Sport Mit J+S hat der Bund im Jahre 1972 ein Erfolgsmodell der Breitensportförderung geschaffen, das im internationalen Vergleich einzigartig dasteht. Im Rahmen dieses Programms werden Kurse und Lager für Kinder und Jugendliche in mehr als 70 Sportarten und Disziplinen angeboten. Jährlich besuchen Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 20 Jahren 70'000 Sportkurse oder Lager. Dafür wendet der Bund im Jahr 2016 Budgetmittel in der Höhe von rund 96 Millionen Franken auf. Ziel des Programms ist es, Kindern und Jugendlichen ein altersgerechtes Sportangebot bereitzustellen. Sport soll ganzheitlich erlebt werden. Der Programmvollzug beruht auf einer bewährten Kooperation zwischen Bund und Kantonen sowie Sportverbänden und Jugendorganisationen. Ein wesentlicher Teil der Vollzugsverantwortung liegt beim Bund, wie etwa die zentrale Aufgabe der Aus- und Weiterbildung von Kaderverantwortlichen. Die heutige Programmkonzeption ermöglicht es dem Bund, die Kursqualität in Verbänden und Vereinen bis auf die Ebene der Teilnehmenden sicherzustellen. Auf der Grundlage eines ausdifferenzierten finanziellen Förderinstrumentariums werden Motivationsanreize für Sport im Kindes- und Jugendalter gesetzt. Diese Anreize sind namentlich im Hinblick auf ein lebenslanges Sporttreiben von grosser Bedeutung. Das Programm kann im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen weiter optimiert werden, so dass auch übergewichtige Kinder und Jugendliche besser erfasst werden können. Dafür gilt es Schnittstellen zwischen Adipositas-Therapien und J+S-Angeboten zu verbessern. Seit der Inkraftsetzung im Jahre 1972 wurde das Programm im Wissen um seine hohe Akzeptanz und Praxistauglichkeit nur punktuell angepasst und weiterentwickelt. So wurde etwa das Mindestalter auf 5 Jahre gesenkt oder der freiwillige Schulsport als Bindeglied zum Vereinssport in das Programm integriert. Eine Weiterentwicklung des Programms J+S ist zu prüfen. In verschiedenen Bereichen manifestieren sich Defizite: Neue Sportarten Das geltende, finanziell motivierte Moratorium für die Aufnahme neuer Sportarten in das Programm hat dazu geführt, dass J+S mit der Sportentwicklung nicht mehr Schritt halten kann. Sportmaterial Für die Ausübung von gewissen Sportarten braucht es zwingend Sportmaterial. Die Anschaffung von geeignetem Material kann sehr teuer sein, was den Zugang zu diesen Sportarten für bestimmte Bevölkerungsschichten massiv einschränkt. Schneesportlager Der Rückgang der Schneesportlager bei Kindern und Jugendlichen hat zwar verschiedene Ursachen. Die hohen Kosten stellen in jedem Fall ein Problem dar. Nach den geltenden rechtlichen Grundlagen kann nur ein sehr kleiner Teil der Kosten eines Lagers über J+S-Beiträge abgedeckt werden. Ehrenamt Vereine bekunden zunehmend Mühe, Freiwillige und Ehrenamtliche zu finden, die sich im Trainingsbetrieb oder in der Vereinsführung engagieren. Dies ist zum Teil auf die restriktiven rechtlichen Vorgaben zurückzuführen. Diese Entwicklung gefährdet letztendlich die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen im Vereinssport Erwachsenensport Schweiz esa Mit Erwachsenensport Schweiz esa unterstützt der Bund Bestrebungen von privaten Organisationen, die Erwachsenen Sport- und Bewegungsangebote vermitteln. In Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen (Kantone, Verbände und private Anbieter) gibt esa einheitliche 28/39

45 Qualitätsstandards in der Aus- und Weiterbildung von Leitenden vor. Dadurch werden geeignete Rahmenbedingungen für den Erwachsenensport geschaffen. Die Koordination und Steuerung der Ausbildung obliegt dem BASPO. Es subventioniert das private Ausbildungsangebot punktuell, stellt Ausbildungsgrundlagen zur Verfügung und gewährleistet die Kohärenz des Ausbildungssystems. Die Partnerorganisationen sind zuständig für die Grund- und Weiterbildung der Leiterpersonen, während das BASPO die Expertenausbildung durchführt. Zurzeit sind esa insgesamt 36 Organisationen angeschlossen. 42 Der Erwachsenensport Schweiz esa befindet sich nach wie vor in einer Aufbauphase. Aus finanziellen Gründen können im Moment keine zusätzlichen Organisationen berücksichtigt werden Ausbildung von Sportkoordinatorinnen und -koordinatoren Die Gemeinde ist ein zentraler Träger der schweizerischen Sport- und Bewegungsförderung. Ungeachtet dieses Potentials verfügt nur eine Minderheit der Gemeinden über Strukturen im Bereich der Sportförderung. Die Hauptverantwortung für die kommunale Sportförderung tragen die Sportvereine. Im Verein ist aber lediglich ein Viertel der Bevölkerung organisiert. Die Sportkoordinatorinnen oder -koordinatoren nehmen im kommunalen Sportumfeld eine zentrale Rolle ein. Mit dem Ziel Sport und Bewegung in der Gemeinde zu fördern, gehört es zu ihren Aufgaben, als Schaltstelle für sämtliche Belange des Sports zu wirken, die verschiedenen lokalen Anbieter zu vernetzen und gegenüber interessierten Kreisen aufzuzeigen, welche Angebote für welche Nutzergruppen zur Verfügung stehen. Sie sollten demnach in alle relevanten Dossiers eingebunden sein, die für die kommunale Sport- und Bewegungsförderung wichtig sind (Schule, Gesundheitsförderung, Immobilienverwaltung, Raumplanung, Verkehrsplanung, Standortmarketing etc.). Die Erfüllung dieser Aufgaben erfordert fachspezifische Kompetenzen und Fähigkeiten. Das BASPO führt seit 2009 einen entsprechenden Ausbildungslehrgang. Ziel ist es, Personen auf ihre zukünftige Tätigkeit in der kommunalen Sportförderung vorzubereiten und ihre diesbezüglichen Handlungskompetenzen zu erweitern. Pro Jahr werden rund 40 Personen ausgebildet. Über diese Ausbildungstätigkeit hinaus besteht hinsichtlich des Aufbaus kommunaler Sport- und Bewegungsstrukturen erheblicher Beratungsbedarf, der heute nicht adäquat gedeckt ist Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen EHSM Die EHSM hat den gesetzlichen Auftrag, im Bereich der angewandten Sportwissenschaft zu lehren, Forschung zu betreiben und Dienstleistungen zu erbringen. Sie kommt diesem Auftrag auch im Bereich des Breitensports nach. Die EHSM bietet auf Stufe Fachhochschule einen Bachelor der Sportwissenschaft an, der auch zu beruflichen Tätigkeiten im Breitensport befähigt. In Zusammenarbeit mit der Universität Freiburg wird ein Masterstudium Sportwissenschaften mit Vertiefung Unterricht im Hinblick auf eine Berufstätigkeit als Fachlehrperson Sport auf der Sekundarstufe II angeboten. Einen wichtigen Beitrag für die Stärkung des Breitensports leisten die sogenannten Magglinger Hochschulwochen. Vor allem Studierende von Pädagogischen Hochschulen können hier eine vertiefte praktische Sportausbildung mit Schwerpunkt im Bereich Kinder- und Jugendsport erhalten. Im Bereich der Forschung und Entwicklung wird die wirtschaftliche Bedeutung des Sports untersucht und Fragen zu möglichen Beiträgen des Sports für die Integration der Migrations- 42 Vollständige Liste kann unter eingesehen werden. 29/39

46 bevölkerung thematisiert. Zudem evaluiert die EHSM Massnahmen der Breitensportförderung und stellt ein entsprechendes Monitoring sicher. Sie berät Dritte im Bereich des Baus und des Betriebs von Sportanlagen und dem Sport dienlichen Infrastrukturen sowie Institutionen im Bildungsbereich für Fragen der Sportpädagogik und Bildungswissenschaft. Die EHSM stösst bei ihrem praktischen Bildungsauftrag an Grenzen, da die Sportanlagen des BASPO bereits jetzt stark genutzt und teilweise gar übernutzt werden. In Anbetracht der aufgezeigten Entwicklungen ergeben sich neue Fragestellungen, was gegebenenfalls eine thematische Weiterentwicklung in verschiedenen Bereichen notwendig macht. 4.7 Weitere Instrumente der Sportförderung Neben den konkreten Massnahmen und Programmen des BASPO existieren weitere Instrumente der Sportförderung auf allen staatlichen Ebenen. Mit diesen wird sichergestellt, dass der Bevölkerung ausreichende und adäquate Sport- und Bewegungsangebote zur Verfügung stehen. Diese Instrumente lassen sich verschiedenen Gruppen zuordnen: Regulierungspolitische Instrumente Dazu gehören unter anderem das Drei-Stunden-Sportobligatorium in der Schule, das der Bund kraft seiner verfassungsrechtlichen Kompetenzen für den Bereich der obligatorischen Schulzeit und auf der Sekundarstufe II verankert hat. Zudem haben zahlreiche Kantone oder Gemeinden Vorschriften über einen obligatorischen Schwimmunterricht erlassen. Administrative und fiskalische Fördermassnahmen Vor allem auf kantonaler und kommunaler Stufe unterstützen die Gemeinwesen den Sport in vielfältiger Weise, indem etwa Vereinen oder Veranstaltern von Sportanlässen Gebühren erlassen oder Steuererleichterungen beziehungsweise Subventionen gewährt werden. Auf Bundesebene leistet insbesondere die Armee Einsätze zu Gunsten von Sportanlässen mit einer gewissen nationalen Bedeutung. Koordinationsaufgaben Um die Fördertätigkeiten der verschiedenen Gebietskörperschaften, der Verbände, Ausbildungsinstitutionen und weiteren Organisationen aufeinander abzustimmen, existieren verschiedene Gremien wie zum Beispiel die Konferenz der kantonalen Sportbeauftragten (KKS) oder die Arbeitsgemeinschaft der städtischen Sportämter ASSA. Zudem existiert zur Thematik der wirkungsvollen Gesundheitsförderung durch Sport und Bewegung das Netzwerk hepa.ch. Zwischen diesen Institutionen findet von Fall zu Fall ein nicht durchgängig institutionalisierter Gedankenaustausch statt. 30/39

47 5 Ziele und Handlungsbedarf 5.1 Die Sport- und Bewegungslandschaft Potential des Breitensports Die Sport- und Bewegungslandschaft präsentiert sich vielgestaltig und dynamisch. Die Bedeutung von Sport und Bewegung als Ausgleich zum zunehmend bewegungsarmen Alltag und als wichtige Freizeitbeschäftigung steigt. Das Sportverständnis der Bevölkerung ist wesentlich breiter als noch vor 30 Jahren. Insbesondere verbleibt die ältere Bevölkerung immer länger aktiv im Sport. Die Menschen in der Schweiz betreiben sehr unterschiedliche Sportarten und bewegen sich auf vielfältigste Art und Weise. Den Individuen steht dafür eine grosse Anzahl von Angeboten unterschiedlichster Anbieter zur Auswahl. Die zunehmende Bedeutung des aktiven Lebensstils bietet Chancen für Sportvereine, bedingt aber möglicherweise eine Weiterentwicklung der Sportarten hin zu angepassten Formen, Regeln und Wettkampfformaten, die ein lebenslanges Sporttreiben begünstigen. Herausgefordert wird der auf Freiwilligenarbeit basierende Verein durch die abnehmende Bereitschaft, ein Ehrenamt zu übernehmen oder als Übungsleiter tätig zu sein. Die Sportvereine sind nebst der Schule eine ideale Gelegenheit für die Sportsozialisation von Kindern und Jugendlichen. Hier werden die grundlegenden Sportfertigkeiten vermittelt, die erst ein lebenslanges Sporttreiben ermöglichen. Der Breitensport mit seinem vielfältigen Angebotsspektrum kann zur Förderung eines aktiven Lebensstils einen wesentlichen Beitrag leisten, was sich insgesamt positiv auf die Lebensqualität auswirkt. Er hat das Potential, einen substantiellen Beitrag an die Minderung aktueller Gesellschaftsprobleme (psychische Gesundheit, nichtübertragbare Krankheiten, chronische Erkrankungen, Übergewicht, Integration, etc.) zu leisten. Obwohl die Schweiz im internationalen Vergleich in Bezug auf das Sport- und Bewegungsverhalten eine vordere Rangierung einnimmt, ist die Zahl der Inaktiven hoch. Zentral ist eine sinnvolle Koordination der verschiedenen Aktivitäten der zuständigen Behörden im Rahmen der künftigen nationalen Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten Infrastrukturdefizite und Nutzungskonflikte Der Anstieg der Sporttreibenden in den vergangenen Jahren ist auf die Zunahme des ungebundenen Sporttreibens durch die erwachsene Bevölkerung zurückzuführen. Die beliebtesten Sportarten - Wandern/Bergwandern, Radfahren, Schwimmen, Skifahren und Laufsport - werden überwiegend individuell und nicht organisiert ausgeübt. Allerdings greift auch diese Gruppe von Sporttreibenden auf Infrastrukturen und Bewegungsräume zurück, die vor allem von den Gemeinden bereitgestellt und unterhalten werden. Es besteht daher ein Interesse an einem attraktiven Wanderweg- und Nachverkehrsnetz. Zudem ist der Zugang zum Wald auch langfristig sicherzustellen. Steigt die Sportaktivität der Bevölkerung in den nächsten Jahren weiter an, wird sich der bereits heute in städtischen Agglomerationen vorhandene Mangel an Sportinfrastrukturen weiter akzentuieren. Dies führt zu Nutzungskonflikten zwischen den Interessen des Breitensports und den spezifischen Interessen des Leistungssports, die hinsichtlich der Anlagennutzung nicht deckungsgleich sind Relevanz der Ausbildung In Anbetracht der nachgewiesen positiven Wirkungen von Sport und Bewegung auf die Gesundheit, die soziale Kohäsion und die Leistungsbereitschaft ist zentral, dass alle Anbieter 31/39

48 von Sportangeboten angemessen ausgebildet sind. Einer permanent an den aktuellen Wissensstand angepassten Ausbildung von Sport- und Trainingsleitenden kommt daher eine besondere Bedeutung zu. 5.2 Ziele der Breitensportförderung des Bundes Sport für alle Im Rahmen der Förderung von Sport und Bewegung orientiert sich der Bund am Grundsatz «Sport für alle». Möglichst alle Menschen sollen Sport- und Bewegungsangebote nutzen und davon profitieren können. Von der gesundheitsorientierten Bewegung bis zum Spitzensport mit internationaler Ausrichtung: Verfassungs- und Gesetzgeber anerkennen die vielfältigen positiven Effekte des Sports und messen der Sportförderung als Staatsaufgabe einen wachsenden Stellenwert bei. Dieser Grundsatz findet seinen Ausdruck in der Zielbestimmung des Bundesgesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung: Die Massnahmen des Bundes stehen im Interesse der körperlichen Leistungsfähigkeit und der Gesundheit der Bevölkerung, der ganzheitlichen Bildung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Der Zugang zum Sport muss für die gesamte Bevölkerung gewährleistet bleiben. Dies schliesst insbesondere auch Menschen mit Behinderungen und die Migrationsbevölkerung mit ein Mehr Sport Die Förderung von Angeboten mit dem Ziel von mehr sporttreibenden Menschen steht grundsätzlich gleichberechtigt neben der Förderung von Angeboten mit dem Ziel der Steigerung der gesundheitswirksamen Bewegung der Bevölkerung. Für den Bereich des Breitensports ist der Fokus auf ein Mehr an sportlicher Bewegung zu legen. Zentral ist jedoch vor allem, dass die unterschiedlichen Förderstrategien und -massnahmen koordiniert erfolgen. Nur so werden die öffentlichen Mittel effizient und effektiv eingesetzt. Entwicklungspotential besteht sowohl bei den sportlich Inaktiven wie auch bei jenen Menschen, die sich noch nicht ausreichend bewegen: so vor allem bei Menschen aus bildungsfernen und einkommensschwachen Bevölkerungsschichten. Mittels einfacher Strukturen und niederschwelliger Angebote ist der Zugang zu Sport und Bewegung sicherzustellen. Dabei hat der Bund bei seinen Förderungsbestrebungen die gesellschaftlichen Entwicklungen im Auge zu behalten und die bestehenden Fördergefässe regelmässig zu evaluieren und daraufhin zu überprüfen, ob sie den gesellschaftlichen Bedürfnissen entsprechen. Dies verlangt ein partnerschaftliches Vorgehen. Gemäss bewährter bundesstaatlicher Maxime engagiert sich der Bund ausschliesslich subsidiär. 5.3 Handlungsfelder Kinder- und Jugendsport Der Schwerpunkt der Sportförderung durch den Bund wird auch in Zukunft auf den Kindern und Jugendlichen liegen. Bereits heute wird mit den bestehenden Programmen und Massnahmen ein Grossteil dieser Anspruchsgruppe erreicht. Um mit den gesellschaftlichen Veränderungen Schritt zu halten, müssen die Entwicklungen im Sport laufend verfolgt und die Programme an die neuen Trends angepasst werden. 32/39

49 Über die Familien sind mit geeigneten Angeboten Kleinkinder an altersadäquate Bewegungsformen heranzuführen. In Fällen, in denen Kinder familienextern betreut werden, sind die zuständigen Gemeinwesen in besonderem Masse gefordert, damit die notwendigen Grundlagen für spätere Bewegungs- und Sportaktivitäten gelegt werden. Der Sport soll zunehmend auch als Plattform im Bereich der Jugend- und Sozialarbeit sowie der Gesundheitsförderung eingesetzt werden. Hierfür müssen flächendeckend niederschwellige Kontaktmöglichkeiten mit Bewegung und Sport geschaffen werden. Das bedarf neuer zielgruppenspezifischer und vielfältiger Sportangebote. Mit einer solchen Weiterentwicklung bleibt gewährleistet, dass auch künftig die Mittel effizient und effektiv eingesetzt werden. Die Qualität in der Vermittlung von Sport sowie bei der Sportentwicklung stellt einen wesentlichen Aspekt einer erfolgreichen Sport- und Bewegungsförderung dar. Diese Qualität ist mit Ausbildungsmassnahmen im Bereich der pädagogischen Umsetzung von Sportfachwissen sicherzustellen. Hierzu bedarf es eines regelmässigen Austausches mit sämtlichen Partnern, damit entsprechende Ausbildungsmassnahmen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden Erwachsenensport Im Bereich des Erwachsenensports besteht ein Bedarf an ausgebildeten Leiterpersonen, die im Sinne einer breit verstandenen Sport- und Bewegungsförderung aktiv sind. In Anbetracht der demographischen Entwicklung und der Zunahme aktiver Sportlerinnen und Sportler im Ruhestandsalter besteht vor allem in diesem Alterssegment ausgeprägter Handlungsbedarf. Für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten sind spezifische Angebote für niederschwellige Sport- und Bewegungsangebote zu schaffen. Hier sind vielfältige Angebote der Sportvereine gefragt, die dem gesellschaftlichen Trend nach weniger Verbindlichkeit Rechnung tragen. Zudem müsste der Zugang zu Sportangeboten insbesondere in der Arbeitswelt vereinfacht werden. Entsprechende Angebote müssen entwickelt und bekannt gemacht werden. Es besteht ein Interesse daran, die vielfältige Sportlandschaft und ihre Akteure zusammenzuführen, damit ein Wissensaustausch erfolgen kann und die Förderung möglichst effektiv ist. Sämtliche Förderstrategien sind so anzulegen, dass sie letztlich zu einer möglichst vielfältigen und breiten Unterstützung von Sport- und Bewegungsangeboten führen. Für sportferne oder besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen (z.b. Migrantinnen aus anderen Kulturkreisen und Übergewichtige) sind unter Umständen spezifische Förderstrukturen und Angebote zu schaffen. Aber auch in diesen Fällen ist anzustreben, dass diese Bevölkerungsgruppen in die ordentlichen Strukturen der Sport- und Bewegungslandschaft integriert werden können. Mittels geeigneter Kriterien und einem zweckgerichteten Einsatz der Instrumente Ausbildung, Forschung und Subventionierung ist sicherzustellen, dass zielführende Angebote - unabhängig des jeweiligen Anbieters - gefördert werden können Zugang und Strukturen Die Ausübung von Sport soll auch für die gesamte Bevölkerung ohne grossen Aufwand möglich sein. Wo Hürden bestehen und Defizite auszumachen sind (v.a. bei bildungsfernen Schichten), sollen die Rahmenbedingungen für individuelles Sporttreiben verbessert werden. Die erforderlichen Bewegungsräume sind mit den Instrumenten der Raumplanung sicherzustellen. Die Trends im Bereich der Sport- und Bewegungsförderung müssen frühzeitig identifiziert werden. Geeignete Strategien und Massnahmen sind mit allen Akteuren zu entwickeln. Der Vernetzung und partnerschaftlichen Zusammenarbeit kommt insofern besondere Bedeutung zu. Die Bildung einer «Allianz Breitensport» mit allen relevanten privaten und staatlichen Akteuren ist geeignet, die Weiterentwicklung voranzutreiben. Auf regionaler Ebene besteht 33/39

50 Handlungsbedarf namentlich im Bereich der Koordination und des Wissensaustauschs. Angesichts finanzieller Engpässe in den Kantonen und Gemeinden besteht die Gefahr, dass der Bau neuer und der Unterhalt bestehender Sportanlagen zurückgestellt wird. Dies kann dazu führen, dass interessierte und regelmässige Nutzer von Sportanlagen künftig vom Sportbetrieb ausgeschlossen werden, weil nicht mehr ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Diese Entwicklung gilt es zu verhindern Förderung der Freiwilligenarbeit und Vereinsentwicklung In Anbetracht der staatspolitischen und gesellschaftlichen Bedeutung sind das Ehrenamt und die Freiwilligenarbeit zu stärken. Wissen im Bereich der Vereinsführung soll bedarfsgerecht vermittelt werden. Administrative Abläufe zur Erlangung staatlicher Unterstützung sind benutzerfreundlich auszugestalten. Schliesslich ist von zentraler Bedeutung, dass der Wert der Freiwilligenarbeit gesellschaftlich anerkannt wird. Insbesondere ist darauf hinzuarbeiten, dass mehr Frauen Verantwortung in Sportvereinen oder Sportverbänden übernehmen. Vereine, Schulen und Gemeinden benötigen Unterstützung bei der Entwicklung der Freiwilligenarbeit. Der Frauenförderung ist im Kontext der Vereinsentwicklung spezielle Beachtung zu schenken. Mit der Ausbildung für Sportkoordinatorinnen und -koordinatoren leistet das Bundesamt für Sport einen Beitrag. Diese Ausbildungsgänge sind auszubauen, weiterzuentwickeln und gegebenenfalls für weitere Anspruchsgruppen zu öffnen. 34/39

51 6 Empfehlungen und Massnahmen Die vorgenommene Auslegeordnung macht deutlich, dass das Potential des Breitensports noch nicht ausgeschöpft ist. In verschiedener Hinsicht besteht Handlungsbedarf und zwar sowohl bei staatlichen wie auch bei privaten Akteuren. Nachfolgend werden Empfehlungen zu möglichen Massnahmen aufgelistet. Im Kapitel 6.1 wird dargestellt, wie sich der Bund, gestützt auf das Sportförderungsgesetz und unter Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität, verstärkt engagieren könnte. Hierfür bedarf es zusätzlicher Mittel. Der Umfang der zusätzlichen Mittel wird künftig - unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Bundeshaushaltes - im Rahmen von Massnahmenplänen Sportförderung durch den Bundesrat festgelegt. Inwieweit Massnahmen des Bundes Wirkung entfalten hängt auch davon ab, ob und wie die anderen privaten und staatlichen Akteure die Bestrebungen des Bundes unterstützen. Unter 6.2 werden daher Empfehlungen an Kantone und Gemeinden sowie private Akteure formuliert, die zu einer verstärkten Sport- und Bewegungsförderung beitragen könnten. 6.1 Massnahmen des Bundes Jugend+Sport Das Programm Jugend+Sport wird das zentrale Instrument des Bundes zur Förderung des Kinder- und Jugendsports bleiben. Jugend+Sport soll aber künftig verstärkt auf die Entwicklungstrends reagieren können. Es gilt das Programm so zu entwickeln, dass es - neuen Entwicklungen in Sport und Gesellschaft gegenüber adaptionsfähig ist; - Aktivitäten privat- und öffentlichrechtlicher Akteure in den Bereichen Sport und Jugendarbeit, Sport und Integration sowie Sport und Gesundheit unterstützen kann; - Angebote des freiwilligen Schulsports, insbesondere Bemühungen zur Integration sportferner Kinder und Jugendlicher (z.b. Migrantinnen, Übergewichtige, vulnerable Gruppen) fördert; - das Ehrenamt und die Freiwilligenarbeit durch ein nachhaltiges Aus- und Weiterbildungsangebot ermöglicht (z.b. Zulassung von Jugendlichen zur Kaderbildung vor dem 18. Altersjahr); - Massnahmen vorsieht, um den Zugang zu Sportmaterial zu erleichtern. Das Regelwerk des Programms ist so auszugestalten, dass eine effiziente Administration und benutzerfreundliche Informatiklösung die ehrenamtliche Tätigkeit wirksam unterstützen Schneesport Angesichts der Bedeutung des Wintersports für den schweizerischen Tourismus ist der Rückgang der Schneesportlager von Schulen bedenklich. Dieser Entwicklung will der im Juni 2014 gegründete Verein Schneesportinitiative Schweiz entgegenwirken. Aufgabe des Vereins ist die Schaffung und Finanzierung einer Plattform, die attraktive und einfach zu handhabende Angebote für Schneesportlager und Schneesporttage koordiniert, bereitstellt und kommuniziert. Sofern die notwendigen Mittel gesprochen werden, erlauben die Rechtsgrundlagen (Art. 23. Abs. 3 Bst. a Sportförderungsverordnung i.v.m. Art. 45 Abs. 4 Verordnung des VBS über Sportförderungsprogrammen und projekte) bereits heute maximal eine Verdoppelung der aktuellen Beiträge für die Schneesportlager der Schulen. Zusätzlich könnte der Bund die 35/39

52 Schneesportinitiative mit geeigneten Ausbildungsangeboten unterstützen sowie in Zusammenarbeit mit der Sportartikelindustrie die dezentrale Ausleihe von Schneesportmaterial prüfen. Mit der Realisierung eines Nationalen Schneesportzentrums und entsprechend verbesserten Rahmenbedingungen für die Durchführung von Schneesportlagern für Schulen sowie Ausund Weiterbildungskursen können neue Impulse für die Ausübung des touristisch wichtigen Schneesports geschaffen werden Breiten- und Erwachsenensport Ausbildung von Sportkoordinatorinnen und koordinatoren Sportkoordinatorinnen und Sportkoordinatoren sind wichtige Drehscheiben der kommunalen Sportförderung. Vor allem in Agglomerationsgemeinden koordinieren sie die Zusammenarbeit mit Partnern und ihren Sport- und Bewegungsangeboten. Angesichts der zunehmenden Bedeutung dieser Fachpersonen sind entsprechende Ausbildungsangebote zu erweitern sowie Dienstleistungs- und Beratungstätigkeiten anzubieten. Schaffung einer Fachstelle Breitensport Das im Breitensport vorhandene Fach- und Organisationswissen ist heute auf unterschiedlichste Träger verteilt und nirgends gesammelt vorhanden. Mit der Schaffung einer Fachstelle Breitensport könnte Wissen gebündelt und im Rahmen von Beratungsleistungen an die Träger des Breitensports weitergegeben werden. Auf diese Weise können Ehrenamt, Freiwilligenarbeit und Vereinsentwicklung wirksam unterstützt werden. Dies vor allem in den Themen Sportanlagenbau, Sportmobilität, Bewegungsräume, Nutzungskonflikte sowie Sport und Lärm. Auf Grund der gesellschaftlichen Entwicklung wird das Thema «Lebenslanges Sporttreiben von Erwachsenen» weiter an Bedeutung gewinnen. Im Rahmen der Sport- und Bewegungsförderung ist das hierfür notwendige Wissen aufzubereiten und weiterzugeben. In diesem Zusammenhang wäre auch zu prüfen, wie das bestehende Angebot Erwachsenensport esa weiterentwickelt werden kann. Interdepartementale Arbeitsgruppe Breitensport Innerhalb der Bundesverwaltung befassen sich verschiedene Bundesämter direkt oder indirekt mit Strategien und Massnahmen, die den Breitensport betreffen. Die Institutionalisierung des Wissensaustauschs im Rahmen einer Interdepartementalen Arbeitsgruppe Breitensport ist ein Beitrag zur aufgabenübergreifenden Koordination, Synergiegewinnung und Entwicklung gemeinsamer Strategien. Das Sekretariat einer solchen Arbeitsgruppe könnte von der Fachstelle Breitensport geführt werden. Nationale Allianz Breitensport Im Hinblick auf die Sicherstellung eines permanenten Wissensaustauschs ist die Schaffung einer nationalen Allianz Breitensport zu prüfen, welche die privaten Akteure des Breitensports und Amtsstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden zusammenbringt. 6.2 Empfehlungen an Kantone und Gemeinden Die Kantone und Gemeinden engagieren sich in der Sport- und Bewegungsförderung. Sie setzen hierfür angemessene Mittel aus ihrem ordentlichen Budget ein und schaffen zweckmässige Zuständigkeits- und Verwaltungsstrukturen. Sie sichern den Bau und Betrieb von Sportanlagen und erleichtern den Zugang zu Anlagen und öffentlichen Bewegungsräumen. Sie setzten sich für die Bedürfnisse der Sport- und Bewegungsförderung im Prozess der Freiraumentwicklung ein und unterstützen somit die Erhaltung und Aufwertung von Bewegungsräumen. 36/39

53 Als Träger der Schulen und Hochschulen wirken die Kantone darauf hin, dass diese den Wert der Sport- und Bewegungsförderung anerkennen und in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich adäquate Sport- und Bewegungsangebote schaffen Massnahmen in der Zuständigkeit der Kantone Folgende Massnahmen werden empfohlen: Die Kantone - arbeiten in der Entwicklung der Sportförderung mit dem Bundesamt für Sport BASPO zusammen, insbesondere in der Entwicklung von J+S. - unterstützen die Gemeinden bei der regionalen und lokalen Sportkoordination und der Schaffung bedarfsorientierter Sport- und Bewegungsangebote. - optimieren die Rahmenbedingungen für das individuelle Sporttreiben und die Sicherung der nötigen Bewegungsräume mit den Mitteln der Verkehrsplanung und des Raumplanungsrechts Massnahmen in der Zuständigkeit der Hochschulen Die Hochschulen - erkennen den Wert der Sport- und Bewegungsförderung und nehmen ihre Rolle als wichtige Akteure in diesem Aktionsfeld wahr. - verfolgen Trendentwicklungen im sozialen Aktionsfeld Sport und Bewegung sowie neue Erkenntnisse der Gesundheits- und Leistungswirksamkeit von Sport und Bewegung. - integrieren und thematisieren Breitensport in der Aus- und Weiterbildung für Lehrkräfte Massnahmen in der Zuständigkeit der Gemeinden Folgende Massnahmen werden empfohlen: Die Gemeinden - schaffen Fachstellen Sport respektive Sporkoordination. - kooperieren zum Thema Sport und Bewegung mit umliegenden Gemeinden und unterstützen den Ausbau regionaler Interessengemeinschaften. - entwickeln und unterstützen Angebote und/oder Anbieter, die ein breites Zielpublikum ansprechen (z.b. Generationenprojekte). - stellen den Zugang zu schulische Sportinfrastrukturen und den öffentlichen Sportanlagen für sämtliche Anbieter von Sportangeboten und den Einwohnern sicher. - optimieren die Rahmenbedingungen für das individuelle Sporttreiben und die Sicherung der nötigen Bewegungsräume mit den Mitteln des Raumplanungsrechts. Die Schulen - sensibilisieren ihre Lehrpersonen für Weiterbildungen im Bereich Sport. - prüfen den Einsatz eines Sportcoach (z.b. J+S-Schulcoach). - nutzen die Unterstützung von Jugend+Sport zur Etablierung des freiwilligen Schulsportangebots (wöchentliche Trainings, Schulsportlager) und suchen die Zusammenarbeit mit Sportvereinen. - integrieren mit geeigneten Massnahmen die «tägliche Bewegung» im Schulalltag. - nutzen die Unterstützungsleistungen und -möglichkeiten der Schneesportinitiative. 37/39

54 6.3 Empfehlungen an Verbände und andere Sportorganisationen Swiss Olympic Swiss Olympic anerkennt die Wichtigkeit des Breitensports für die allgemeine Stärkung des Schweizer Sports und unterstützt seine Mitgliederverbände in der Erarbeitung und Umsetzung von spezifischen Strategien und Konzepten zu Gunsten des Breitensports. Folgende Massnahmen werden empfohlen: Swiss Olympic - vertritt die Breitensport-Interessen ihrer Mitgliederverbände auf nationaler Ebene in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft (z.b. im Netzwerk «freiwillig engagiert» oder in der Allianz Breitensport). - unterstützt die Verbände bei der Erarbeitung und Umsetzung von breitensportspezifischen Strategien. - fördert die Zusammenarbeit unter den Sportverbänden im Prozess der Breitensportentwicklung. - integriert das Thema «Breitensportförderung im Verband/im Verein» in ihren Ausund Weiterbildungsangeboten. - fördert die Attraktivität der Freiwilligenarbeit und des Ehrenamtes im Sport mit geeigneten Massnahmen Sportverbände Die nationalen Sportverbände und ihre Regionalverbände sind sich der Wichtigkeit des Breitensports für die Weiterentwicklung ihrer Sportart bewusst und erarbeiten entsprechende Strategien. Folgende Massnahmen werden empfohlen: Die Sportverbände - verfolgen aktuelle Trendentwicklungen in ihrem Sport und analysieren die Bedürfnisse ihres Zielpublikums. - versuchen durch die Öffnung und Diversifizierung ihrer Angebote «Sport für alle» ein breiteres Zielpublikum zu erreichen. - bieten Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zum Thema Ehrenamt und «Freiwilligenarbeit» und Vereinsmanagement an. - thematisieren im Rahmen der Vereinsentwicklung die Frauenförderung in Verbandsund Vereinsgremien Sportvereine Die Sportvereine sind sich ihrer zentralen Rolle in der Förderung des Breitensports bewusst und richten den Fokus auf dessen Entwicklung. Folgende Massnahmen werden empfohlen: Die Sportvereine - schaffen zielpublikumsorientierte Angebote für alle Altersstufen und Bedürfnisse. - arbeiten mit den Gemeinden zusammen und bezeichnen zu deren Handen eine Ansprechperson. - anerkennen Chancen und Synergien in der Zusammenarbeit mit weiteren privaten Anbietern von Sport und Bewegung (z.b. Open Sunday ). - verankern die Breitensportprämisse lebenslanges Sporttreiben in ihrem Leitbild. 38/39

55 - sind sich ihrer politischen Verantwortung dem Sport gegenüber bewusst und organisieren sich innerhalb von Interessengemeinschaften (IG). - sorgen in ihren Führungsgremien für eine angemessene Vertretung der Frauen. 6.4 Empfehlungen an Arbeitgeber Regelmässige Bewegungs- und Sportaktivitäten verbessern die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeitenden. Für das Unternehmen entsteht ein messbarer Mehrwert. Aus diesem Grund ist es naheliegend, dass sich die Unternehmen für Bewegung und Sport am Arbeitsplatz und in der Freizeit engagieren. Folgende Massnahmen werden empfohlen: Die Arbeitgeber - verstehen ihr Engagement für Sport und Bewegung als Teil der «Corporate Social Responsibility». - schaffen geeignete Rahmenbedingungen für Sport und Bewegung im Arbeitsalltag (Duschen, Arbeitszeitmodelle, spezifische Angebote). - unterstützen ehrenamtliches und gemeinnütziges Engagement ihrer Mitarbeitenden im Umfeld des Sports. - motivieren junge Mitarbeitende, ihre Jugendurlaubstage für gemeinnütziges Engagement einzusetzen. 39/39

56 Anhang 2 Leistungssportkonzept Bund 26. Oktober 2016

57 Inhalt Teil I: Grundlagen 6 1 Ausgangslage Das Umfeld des Leistungssports Auftrag Vorgehen Begriffsklärung Leistungssport, Nachwuchsleistungssport und Spitzensport Talente, Nachwuchsathletinnen und -athleten Spitzen- und Eliteathletinnen und -athleten Geschichte Entwicklung der Leistungssportförderung in der Schweiz Ursprünge der Leistungssportförderung Neuere Entwicklungen Internationale Entwicklungen Nationale Vielfalt der Fördersysteme Position der Schweiz im internationalen Vergleich Dimensionen des Leistungssports Sportpolitische Dimension Leistungssport und Breitensport Vereine und Verbände als Träger des Leistungssports Ethik im Leistungssport Missbrauch im Leistungssport Gesellschaftliche Dimension des Leistungssports Leistungssport und nationale Identität Leistungssport und Integration Frauen im Leistungssport Wirtschaftliche Dimension des Leistungssports Die schweizerische Sportwirtschaft Sportveranstaltungen als Wirtschaftsfaktor Der Sportstandort Schweiz als Wirtschaftsfaktor Teil II: Merkmale 19 4 Ziele und Bedeutung des schweizerischen Leistungssports Ziele Bedeutung Leistungssport als öffentliche Aufgabe Organisation, Strukturen und Finanzierung des Leistungssports Komplementarität der Förderstrukturen Akteure im Leistungssport Rolle des Bundes Rolle der Kantone Rolle von Swiss Olympic, der Sportverbände und Antidoping Schweiz Rolle der Lotterien und der Sport-Toto-Gesellschaft /45

58 5.3 Finanzierung des Leistungssports Finanzielle Grundlagen des Leistungssports Finanzielle Situation der Förderadressaten Instrumente der heutigen Förderung Athletenförderung Leistungssport als Beruf Talententwicklung und Athletenweg Leistungssport und Bildung Spitzensportförderung der Armee, des Grenzwachtkorps, des Zivilschutzes und des Zivildienstes Trainerbildung und -förderung Trainer als Beruf Trainerbildung Infrastrukturen und Sportveranstaltungen Trainings- und Wettkampfanlagen Spitzensportveranstaltungen in der Schweiz Forschung und Innovation Teil III: Herausforderungen 33 7 Defizite und Handlungsfelder: Zielsetzungen Stagnation als Verlust an Wettbewerbsfähigkeit Athleten- und Trainerförderung Infrastruktur Rahmenbedingungen: privater und öffentlicher Bereich Empfehlungen und Massnahmen Massnahmen des Bundes Bildung und Beruf Erweiterung Nationales Leistungssportzentrum BASPO Unterstützung der Verbände Dopingbekämpfung Empfehlungen an die Sportverbände und Swiss Olympic Sportverbände Swiss Olympic Empfehlungen an die Kantone und Gemeinden Massnahmen mit interkantonalem Koordinationsbedarf Massnahmen in der Zuständigkeit der Kantone Empfehlungen an die Partner des privaten Rechts Sponsoring und Mäzenatentum Lehrstellen und Arbeitsplätze Erfolgsfaktoren der Umsetzung Abstimmung und Vernetzung zwischen den Partnern Koordination der Realisierung im Rahmen einer Projektorganisation Evaluation der Leistungssportförderung /45

59 Übersicht Auftrag und Vorgehen Das Parlament hat den Bundesrat mit einer Motion beauftragt, eine breit angelegte Vorlage zur Sportförderung und deren Finanzierung auszuarbeiten. Das vorliegende Konzept ist Bestandteil einer vom Bundesrat veranlassten Gesamtschau. Diese besteht aus folgenden Elementen: Leistungssportkonzept, Breitensportkonzept und Immobilienkonzept Sport. Grundlage bildet eine 2011 durchgeführte Studie zur Situation des Leistungssports in der Schweiz (SPLISS-Studie). Die in diesem Zusammenhang erstellte Auslegeordnung wurde in einem mehrstufigen Beteiligungsprozess mit Persönlichkeiten aus Sport, Bildung und Politik erarbeitet Dimensionen des Leistungssports Der Leistungssport ist ein wichtiges Element der allgemeinen Sportentwicklung. Die damit einhergehende Sporterziehung vermittelt positive Werte, fördert einen gesunden Lebensstil und bietet der Jugend Chancen, ihr Talent und ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Leistungssport fördert den sozialen Zusammenhalt, stiftet nationale Identität und bietet eine internationale Plattform nationaler Leistungsfähigkeit. Erfolgreiche Leistungssportlerinnen und -sportler sind Vorbilder für die Jugend und Werbeträger der Schweiz im Ausland. Stärkung der Konkurrenzfähigkeit Erfolg im internationalen Leistungssport setzt einen immer grösseren Aufwand voraus. In den vergangenen Jahren hat die Schweiz unübersehbar an Wettbewerbsfähigkeit verloren. Bei einer Fortschreibung des heutigen Förderniveaus ist offenkundig, dass sich der schweizerische Leistungssport nicht genügend weiterentwickelt und im internationalen Kontext weiter an Wettbewerbsfähigkeit verliert. Die Sicherstellung der internationalen Konkurrenzfähigkeit des schweizerischen Leistungssports erfordert zusätzliche Anstrengungen. Bund, Kantone und Gemeinden sind gehalten, ihre Anstrengungen gemeinsam mit dem privatrechtlichen Sport zu verstärken. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen des schweizerischen Leistungssports zu verbessern und Massnahmen wirksam aufeinander abzustimmen. Handlungschwerpunkte und Massnahmen Handlungsbedarf besteht insbesondere im Bereich der Förderung der Athletinnen und Athleten, Trainerinnen und Trainer, der Unterstützung der Sportverbände sowie der Modernisierung und des Ausbaus der Infrastruktur. Sportanlagen müssen nicht nur den Anforderungen des Leistungssports genügen, sondern den Athletinnen und Athleten tatsächlich auf zur Verfügung stehen. Im Vordergrund stehen folgende Massnahmen: Athletinnen und Athleten - Förderung der Sportschulen und Verbesserung des Angebots an spitzensportgerechten Aus- und Weiterbildungen (insbesondere auf Stufe Hochschulen). - Errichtung eines Nationalen Leistungssportzentrums am BASPO mit einer Verstärkung der Anstrengungen in den Bereichen Dienstleistung (insbesondere Leistungsdiagnostik), Forschung und Entwicklung. - Prüfung einer Verbesserung der beruflichen Vorsorge für Spitzenathletinnen und -athleten. - Weiterentwicklung der Dienstleistungsmodelle der Armee und des Grenzwachtkorps; Ausdehnung der Spitzensportförderung auf Angehörige des Zivilschutzes und des Zivildienstes. Nationale Sportverbände - Stärkung der Organisations- und Managementkompetenz der nationalen Sportverbände 4/45

60 und Sportvereine; Förderung des Ehrenamtes und der Frauenvertretung in Führungspositionen. - Professionalisierung des Trainerwesens und Sicherstellung adäquater Qualifikationsstandards. - Sicherstellung des Zugangs ausgewählter Nationalkader zu geeigneten bundesfremden Trainingsanlagen. - Erhöhung des Beitrags an die Dopingbekämpfung (Stiftung Antidoping Schweiz). 5/45

61 Teil I: Grundlagen 1 Ausgangslage 1.1 Das Umfeld des Leistungssports Der Leistungssport hat sich in den vergangenen Jahren zu einem globalen Phänomen mit hoher Beachtung entwickelt. Merkmal dieser Entwicklung ist die zunehmende Professionalisierung in allen Bereichen des internationalen Leistungssports. Auch in der Schweiz hat der Stellenwert des Leistungssports zugenommen. Dies äussert sich vor allem in seiner gestiegenen Medienpräsenz oder in der Tatsache, dass in den vergangenen zwölf Jahren siebenmal Persönlichkeiten aus der Sportfamilie zum Schweizer des Jahres gewählt wurden. Träger des Leistungssports sind die unter dem Dach von Swiss Olympic zusammengeschlossenen Sportverbände. Erfolge auf internationaler Ebene sind langfristig nur möglich, wenn die Ziele des Leistungssports nicht nur von den privatrechtlichen Akteuren, sondern auch von Bund, Kantonen und Gemeinden getragen und koordiniert werden. Die Anforderungen an Verbandsorganisation, Trainerpersonen, Athletinnen und Athleten, Infrastruktur und Betreuungsumfeld sind erheblich gestiegen. Ungeachtet dieser Entwicklung bleibt ehrenamtliches Engagement ein wichtiger Pfeiler der Verbandstätigkeit. Eine zentrale Aufgabe der Sportverbände ist die Nachwuchsförderung im Kontext des Leistungs- und Breitensports. Die damit einhergehende Sporterziehung vermittelt positive Werte, fördert einen gesunden Lebensstil und bietet der Jugend Chancen, ihr Talent und ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Leistungssport ist ein wichtiger Motor der Sportentwicklung, fördert den sozialen Zusammenhalt, stiftet nationale Identität und bietet eine internationale Plattform nationaler Leistungsfähigkeit. Leistungssport birgt aber auch Risiken. Dazu gehören negative Begleiterscheinungen wie Doping, Spielmanipulation oder Korruption. Im internationalen Wettbewerb zwischen Kontinenten und nationalen Volkswirtschaften ist der Leistungssport immer häufiger ein wirksames Instrument nationaler Imageförderung. Leistungssport beeinflusst nationale Reputation. Erfolgreiche Leistungssportlerinnen und -sportler sind nicht nur wichtige Vorbilder der Jugend, sondern zugleich weltweit bekannte Persönlichkeiten und in dieser Eigenschaft prominente Botschafter eines Landes im Ausland. Will die Schweiz auch künftig eine realistische Chance haben, im internationalen Leistungsvergleich zu bestehen, sind zusätzliche Anstrengungen unumgänglich. Aufgrund der stagnierenden, sich tendenziell negativ entwickelnden Erfolgsbilanz der Schweiz an internationalen Wettkämpfen und der rasanten Entwicklungen im Ausland drängt sich eine Lagebeurteilung auf. In welchem Umfang Bund, Kantone und Gemeinden sich inskünftig im Leistungssport engagieren, ist im Rahmen der demokratischen Willensbildung des jeweiligen Gemeinwesens zu entscheiden. 1.2 Auftrag Das Engagement des Bundes im Leistungssport findet seine Grundlage im Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011 (Sportförderungsgesetz). Artikel 16 des Gesetzes sieht ausdrücklich vor, dass der Bund die Förderung des leistungsorientierten Nachwuchssports und des Spitzensports unterstützt. 6/45

62 Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Botschaft über die Beiträge des Bundes an die Olympischen Winterspiele Schweiz 2022, beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am 17. Oktober 2012, ein Leistungssportkonzept Bund zu erarbeiten. Dieses sollte aufzeigen, wie mittel- bis langfristig die für den Leistungssport vorgesehenen staatlichen Mittel effizient und effektiv eingesetzt werden können. Die aktuelle Förderung des Leistungssports auf allen staatlichen Ebenen, die Strategien und die Förderinstrumente sollte überdacht werden. Die Kandidatur der Schweiz für die Olympischen Winterspiele 2022 scheiterte schliesslich an der fehlenden Unterstützung der Stimmberechtigten des Kantons Graubünden (Abstimmung vom 3. März 2013). Am 2. Mai 2013 reichte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats eine Motion ( ) zur künftigen Sportförderung des Bundes ein, die sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat mit klaren Mehrheiten annahmen. Im Rahmen dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, auf der Grundlage einer konzeptionellen und finanziellen Gesamtschau eine Vorlage zur Förderung des Breiten-, Nachwuchs- und Leistungssport auszuarbeiten. Das vorliegende Leistungssportkonzept ist ein Element dieser Gesamtschau Sportförderung des Bundes, die aus drei Teilen besteht: Leistungssportkonzept, Breitensportkonzept und Immobilienkonzept. 1.3 Vorgehen Im Rahmen eines internationalen Forschungsverbunds wurde im Jahre 2011 eine umfassende Bestandesanalyse (SPLISS 1 ) des schweizerischen Leistungssport-Fördersystems durchgeführt. Die entsprechenden Untersuchungen stützten sich vor allem auf Informationen und Daten auf nationaler Ebene, zumal auf kantonaler und kommunaler Ebene nur sehr beschränkt verlässliches, wissenschaftlich verwertbares Zahlenmaterial verfügbar war. Auf der Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse wurden die Folgerungen für die künftige Entwicklung des schweizerischen Leistungssports von einer breit zusammengesetzten Expertengruppe diskutiert und Handlungsschwerpunkte festgelegt. Die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen der Expertengruppe wurden alsdann anlässlich von zwei Hearings mit über 100 Vertretern aus Sport, Bildung und Politik diskutiert und weiterentwickelt. Diese Ergebnisse wiederum wurden einem Steuerungsausschuss, der den Prozess der Konzepterarbeitung systematisch begleitet hat, zur Beurteilung vorgelegt. Mitglieder dieses Steuerungsausschusses waren Vertreterinnen und Vertreter der nationalen und kantonalen Politik, der Präsidien des Dachverbands des Schweizer Sports (Swiss Olympic) und weiterer Sportverbände sowie der Direktion des Bundesamtes für Sport BASPO. 1.4 Begriffsklärung Leistungssport, Nachwuchsleistungssport und Spitzensport Im vorliegenden Konzept umfasst der Begriff Leistungssport alle Stufen des leistungsorientierten Trainings vom Kindes- über das Jugendalter bis hin zu den Leistungsstufen im Erwachsenenalter. Er unterscheidet sich vom Breitensport durch die manifeste Ausrichtung auf Leistungsziele und den Leistungsvergleich anlässlich von nationalen und internationalen Wettkämpfen. Der Leistungssport zeichnet sich zudem durch ein umfangreiches und gezieltes Training aus und verlangt ein leistungssportfreundliches Trainingsumfeld um Sport, Schule, Beruf und Familie optimal aufeinander abzustimmen. 1 Kempf H. et al. Der Leistungssport in der Schweiz: Momentanufnahme SPLISS-CH 2011(2013) EHSM Magglingen. 7/45

63 Der Begriff Nachwuchsleistungssport schliesst alle Jugend- und Juniorenkategorien ein und umfasst die Förderstufen lokal (Vereinskader), regional (Regionalkader) und national (Nationalkader). Grundsätzlich handelt es sich um alle Kinder und Jugendlichen, die in einer leistungsorientierten Förderzelle trainieren. In der Regel sind diese Kinder und Jugendlichen im Besitze einer von Swiss Olympic ausgestellten Talentkarte, nachdem sie ein Sportverband als Talent erfasst hat. Nach Abschluss der Juniorenphase ist der Begriff Spitzensport oder Elitesport gebräuchlich. Spitzensport betrifft das oberste Segment des gesamten Fördersystems. Im vorliegenden Konzept wird dieser Begriff vorwiegend für den Elitebereich auf dem Niveau der internationalen Spitze verwendet. Leistungssport wiederum ist der Oberbegriff und umfasst sämtliche Entwicklungsstufen vom leistungsorientierten Nachwuchs- bis zum Spitzensport Talente, Nachwuchsathletinnen und -athleten Talente sind Nachwuchsathletinnen und -athleten im Jugend- und Juniorenalter, die aufgrund ihrer ausgeprägten Leistungsvoraussetzungen als besonders förderungswürdig gelten und von Swiss Olympic und den Sportverbänden eine Talentkarte erhalten. Die Talententwicklung umfasst die Phasen der Talentsuche; d.h. der Frage, wie Talente den Weg in eine geeignete Sportart und ins spitzensport-orientierte Training finden. Talentselektion; d.h. die Auswahl der geeigneten Nachwuchssportlerinnen und -sportler einer Sportart für die Nachwuchsförderung und die Zuteilung in die entsprechenden Kader. Talentförderung; d.h. die Trainings- und Betreuungsmassnahmen, durch die eine optimale sportliche Leistungsentwicklung im Hinblick auf langfristige, spitzensportorientierte Ziele gesichert werden soll Spitzen- und Eliteathletinnen und -athleten Eliteathletinnen und -athleten bestreiten auf höchstem nationalen, Spitzenathleten auf höchstem internationalen Niveau Wettkämpfe. In der Regel sind sie im Erwachsenenalter und Mitglieder eines Nationalkaders. Von Elite- oder Spitzensportlerinnen und -sportler wird erst in der ältesten Juniorenkategorie und danach in allen Stufen bis hin zur internationalen Spitzenklasse gesprochen. 8/45

64 2 Geschichte 2.1 Entwicklung der Leistungssportförderung in der Schweiz Ursprünge der Leistungssportförderung Bis in die Zeit des Ersten Weltkriegs bestand Sport in der Schweiz vor allem darin, junge Menschen zu erziehen und die Wehrfähigkeit der Männer zu erhalten. Mit dem Neubeginn der Olympischen Spiele nahm die Bedeutung des Sports als Spiel- und Wettkampfform zu. So wurde im Jahre 1912 das Comité Olympique Suisse (SOC) gegründet; acht Jahre später entsandte die Schweiz erstmals offiziell eine Athletendelegation an die Olympischen Spiele nach Antwerpen. Auf der Grundlage eines 1923 unterzeichneten Vertrags beauftragte der Schweizerische Landesverband für Leibesübungen (SLL) das SOC, inskünftig die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für Olympische Spiele auszuwählen. Nach Ende des Ersten Weltkriegs galten sportliche Erfolge als Gradmesser nationaler Tüchtigkeit und Teilnehmende an Wettkämpfen als Vertreter der Nation. Schlechte Resultate der Nationalmannschaften lieferten regelmässig Anlass zu Kritik. Auch wenn die Entsendung einer Athletendelegation nach Antwerpen durch den Bund unterstützt wurde, bestanden damals keine dauerhaften staatlichen Unterstützungsstrukturen. In der Zwischenkriegszeit nahm sich die Eidg. Turn- und Sportkommission (ETSK) regelmässig dem Thema Leistungssportförderung an. Mit der Gründung der Sport-Toto-Gesellschaft (STG) im Jahre 1938 erhielten die Sportverbände zusätzliche Finanzmittel. Damit konnte ein Teil der Bedürfnisse des Leistungssports gedeckt werden. Im Jahre 1944 wurde die Eidg. Turn- und Sportschule in Magglingen (ETS) gegründet. Sie diente der einheitlichen Leitung und Durchführung des militärischen Vorunterrichts sowie des ausserdienstlichen Turn-, Sport- und Schiesswesens. Primär für die Zwecke der Ausbildung errichtet, sollte die ETS indes auch zur Förderung des Leistungssports beitragen. Der ETS fehlte es jedoch an regelkonformen Anlagen, die ein wettkampfmässiges Training von Leistungssportlern ermöglicht hätten. Erst in den Jahren nach 1950 gelang es in Zusammenarbeit mit der STG und dem SLL, einen geeigneten Ausbau der Anlagen für Training und Wettkämpfe zu realisieren. Damit wurde der Grundstein für eine Kooperation zwischen der öffentlich-rechtlichen ETS und dem freien Verbandswesen - vertreten durch den SLL - gelegt. Eine weitergehende Unterstützung zugunsten des Leistungssports war aber nicht vorgesehen. Andere Staaten nutzten den Leistungssport hingegen bereits zur Stärkung ihrer nationalen Identität oder suchten den Erfolg an internationalen Meisterschaften, um ihre politischen Ideologien zu verbreiten. Entsprechend wurden im Ausland vielerorts leistungsfähige Fördersysteme aufgebaut, die indes nicht immer nachhaltig wirkten, weil die konsequente Verbindung zum Breitensport fehlte. Staatliche Sportförderung in Bund und Kantonen bedeutete in historischer Hinsicht vor allem Förderung des Breitensports. Die vom Bund unterstützte Leistungssportförderung erhielt erst wieder einen Entwicklungsschub, nachdem die schweizerische Mannschaft an den Olympischen Winterspielen 1964 in Innsbruck keine einzige Medaille gewonnen hatte. Die zuständigen Instanzen des Bundes nahmen die Forderung nach einer verstärkten Unterstützung des Leistungssports auf. Unter der Leitung des Bundes wurde 1966 das Nationale Komitee für Elitesport (NKES) als Steuerungsgremium für den nationalen Leistungssport gegründet. In der Folge wurde an der ETS eine nationale Trainerausbildung konzipiert. Sodann wurden den Verbänden vereinzelt Sportlehrpersonen der ETS als Trainerinnen und Trainer zur Verfügung 9/45

65 gestellt, während in Magglingen Spitzensportlern Unterkunft und Trainingsmöglichkeiten angeboten wurden. Schliesslich wurde an der ETS ein Forschungsinstitut aufgebaut, das vor allem der Förderung des Leistungssports diente. Nach vorwiegend erfolgreichen Jahren folgte der nächste Tiefpunkt des schweizerischen Leistungssports zu Beginn der neunziger Jahre. Die Schweizer Delegation erzielte sowohl an den Olympischen Sommerspielen in Barcelona (1992) als auch an den Winterspielen in Albertville (1992) schwache Resultate. Die Eidg. Sportschule Magglingen (ESSM, früher ETS) nahm dies zum Anlass, durch zusätzliche Massnahmen im Bereich Ausbildung, Forschung und Beratung einen Beitrag zur positiven Entwicklung des Leistungssports zu leisten Neuere Entwicklungen Durch den Zusammenschluss des Schweizerischen Landesverbandes für Sport (SLS), dem SOC und der NKES wurde 1997 der Dachverband Swiss Olympic Association errichtet. Damit wurden für den Leistungssport neue organisatorische und strategische Grundlagen geschaffen und die Verbindung zum Breitensport gestärkt. Gegenwärtig ist Swiss Olympic damit beschäftigt, das neu konzipierte Verbands-Fördersystem im Leistungssport umzusetzen. Mit der Überführung der ESSM in ein neu errichtetes Bundesamt für Sport BASPO anlässlich der Verschiebung des Aufgabenbereichs Sport vom EDI in das VBS im Jahre 2000, erfuhr die Sportförderung des Bundes im allgemeinen und die leistungsorientierte Nachwuchsförderung im Besonderen eine wesentliche Stärkung. Ausdruck dieser Entwicklung war unter anderem das ebenfalls im Jahr 2000 vom Bundesrat verabschiedete Konzept für eine Sportpolitik der Schweiz. Auf der Basis dieses Konzepts wurde die Unterstützung des Leistungs- und Breitensports durch den Bund kontinuierlich ausgebaut. Für die Unterstützung des Leistungssports wendet der Bund gegenwärtig 47 Millionen Franken auf. In diesen Beträgen sind nebst Lehre, Forschung, Entwicklung und sportwissenschaftlichen Dienstleistungen vor allem die Nutzung der Infrastrukturen in Magglingen und Tenero (Vollkosten) eingeschlossen. Die Bundesbeiträge an Swiss Olympic, der Nachwuchsförderung der Sportverbände, der Stiftung Antidoping Schweiz, den Organisatoren internationaler Sportveranstaltungen und NASAK gehören ebenfalls dazu. Das Sportförderungsgesetz von 2011 erteilt dem Bund ausdrücklich den Auftrag, den Leistungssport zu fördern und führt in Artikel 16 die wichtigsten Fördermassnahmen in einem nicht abschliessenden Katalog auf. 2.2 Internationale Entwicklungen Nationale Vielfalt der Fördersysteme Seit Beginn der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat die kommerzielle Dimension von internationalen Sportveranstaltungen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Olympische Spiele, aber auch manche Europa- oder Weltmeisterschaften sind gut organisierte, profitable Veranstaltungen, die medial breit vermarktet werden. Damit verbunden ist der Wille vieler Staaten und Regierungen, die Athletinnen und Athleten als bedeutende Repräsentanten ihres Landes und zugleich wichtiges Kapital nationaler Identitätsbildung zu betrachten. Entsprechend gestiegen ist auch die Bereitschaft, zusätzliche Ressourcen in erheblichem Umfang zur Förderung des Leistungssports bereitzustellen. Zunächst hatten die ehemaligen Staaten des Ostblocks wirkungsvolle Fördersysteme entwickelt und damit grosse Erfolge gefeiert. Bereits 1956 führte die damalige Sowjetunion die Rangliste als erfolgreichste Nation bei den Olympischen Sommer- und Winterspielen an. Der 10/45

66 Staat übernahm die Verantwortung und die Führung des Systems. Dieses zeichnete sich durch eine hohe Effizienz hinsichtlich der Medaillenmaximierung an internationalen Wettkämpfen aus. Das System eignete sich indes kaum für die Jugend- und Breitensportförderung der betreffenden Länder, da der Breitensport in der Gesellschaft kaum verankert war. Unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Wirkungen des Leistungssports sowie seiner sozialen, wirtschaftlichen und politischen Bedeutung bauten in der Folge auch die meisten dem Westen zugeordneten Staaten ihre Fördersysteme aus. Umfang und Ausprägung der staatlichen Unterstützungsleistungen unterscheiden sich dabei erheblich. Grossbritannien fördert den Leistungssport über eine zentrale Stelle, in welcher auch sämtliche Mittel für die Sportverbände bereitgestellt werden. Deutschland wiederum fördert ähnlich wie die Schweiz über die verschiedenen föderalen Ebenen hinweg. Die einzelnen Staaten vertreten auch unterschiedliche Philosophien bezüglich der Stellung der Sportverbände im Fördersystem. Viele halten es wie die Schweiz und räumen den Verbänden eine hohe Autonomie ein. Dies ist eine direkte Folge der starken gesellschaftlichen Stellung der Vereine und Verbände in Kontinentaleuropa. Gänzlich anders ist das Fördersystem etwa in den Staaten Nordamerikas strukturiert. Hier spielen nicht Vereine, sondern meist private Schulen und Hochschulen die zentrale Rolle im Fördersystem. Ein einheitliches und erfolgsversprechendes Fördermodell lässt sich im internationalen Vergleich nicht ausmachen. Jeder Staat fördert den Leistungssport nach Massgabe der jeweiligen politischen Prioritäten und entsprechend den gesellschaftlichen Traditionen. Eine Analyse der im Leistungssportbereich erfolgreichen Nationen zeigt, dass sich erfolgreiche Fördersysteme durch eine systematische Verbindung verschiedener Komponenten auszeichnen, die sich ihrerseits an einem klaren strategischen Rahmen ausrichten. Ein zentraler Erfolgsfaktor stellt etwa eine optimale Kombination von Leistungssport und Schulbildung dar Position der Schweiz im internationalen Vergleich Aufgrund der Erkenntnisse internationaler Vergleichsstudien besteht ein direkter Zusammenhang zwischen den zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen und dem sportlichen Erfolg an Wettkämpfen. Die Schweiz bleibt vor allem in wenig kommerzialisierten Sportarten hinter der internationalen Entwicklung zurück, was unter anderem auf die schwache finanzielle Ausstattung der betreffenden Verbände zurückzuführen ist. In den letzten Jahren haben viele Staaten die dem Leistungssport zufliessenden Mittel deutlich erhöht. Die Steigerungsraten lagen dabei erheblich über den entsprechenden Kennwerten der Schweiz. So hat etwa Grossbritannien seinen jährlichen Mitteleinsatz in den vergangenen zehn Jahren um mehr als das Doppelte erhöht. Eine Entwicklung, die nicht zuletzt mit der Durchführung der Olympischen Sommerspiele 2012 in London zusammenhängt und eine wesentlich bessere Medaillenbilanz zur Folge hatte. Aber auch sozioökonomisch mit der Schweiz vergleichbare Staaten, wie Holland, Norwegen, Schweden oder Österreich vermögen bessere Erfolgsbilanzen vorzulegen. Schweizer Athletinnen und Athleten gewannen an Olympischen Sommerspielen in den vergangenen Jahrzehnten jeweils zwischen 5 und 9 Medaillen; mit Ausnahme von Barcelona 1992 mit einem einzigen Medaillengewinn. Die Schweiz platzierte sich damit im Nationenklassement in den Positionen 18 bis 46. Im Gegensatz dazu war der Schweiz bei Olympischen Winterspielen generell mehr Erfolg beschieden. Abgesehen von den Spielen in Albertville 1992 (3 Medaillen) gewannen Schweizer Athletinnen und Athleten jeweils zwischen 9 und 14 Medaillen. Die Schweiz belegte damit in der Medaillenbilanz Positionen zwischen Rang 7 und 12. Im Vergleich dazu waren Nationen wie Norwegen, die Niederlande oder Österreich regelmässig mehr oder weniger deutlich vor der Schweiz rangiert. 11/45

67 Medaillenbasierte Folgerungen zur Qualität eines Fördersystems sind mit Vorsicht zu geniessen. Dessen ungeachtet kann festgestellt werden, dass vergleichbare Länder mit etablierten nationalen Leistungssportstrategien unter dem Aspekt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz einen Schritt voraus sind. Sofern die Schweiz im internationalen Leistungssport weiterhin Erfolg haben will, muss sie ihr Fördersystem an der internationalen Entwicklung ausrichten. Aufholbedarf besteht in der Verbesserung der Qualität und der Abstimmung aller relevanter Erfolgsfaktoren: nämlich Professionalisierung des Trainingsbetriebs in den Verbänden, Unterstützung der Athletinnen und Athleten, Trainerwesen, Sportinfrastruktur sowie Forschung und Innovation. 12/45

68 3 Dimensionen des Leistungssports 3.1 Sportpolitische Dimension Leistungssport und Breitensport Leistungssport und Breitensport sind vielfältig aufeinander bezogen und voneinander abhängig. Im Breitensport stehen die Freude an der Bewegung, Geselligkeit sowie Fitness- und Gesundheitsförderung im Vordergrund. Demgegenüber wird im Leistungssport nach sportlichen Höchstleistungen gestrebt. Die Motivation zur Leistung gehört indes ebenso zum Breitensport wie Freiwilligkeit und Freude zum Leistungssport. Der Breitensport allgemein und namentlich der leistungsorientierte Jugendsport brauchen Vorbilder. Diese finden sie im Leistungssport. Der Breitensport bildet in dreifacher Hinsicht ein wichtiges Fundament für den Leistungssport: Erstens ist der Breitensport Rekrutierungsbasis für den Nachwuchsleistungssport. Gestützt auf die Vorgaben von Swiss Olympic und der J+S Nachwuchsförderung (J+S NWF) sind heute Nachwuchstalente zur Teilnahme in der J+S NWF qualifiziert. Der Anteil der jungen Frauen in diesem Programm beträgt zurzeit rund einen Drittel. Diese Nachwuchstalente rekrutieren sich aus rund Kindern und Jugendlichen in den Programmen und Kursen von Jugend + Sport. Zweitens nutzen der Breiten- und Leistungssport die gleichen Organisationsressourcen, sowohl im Bereich der Führung und Infrastruktur als auch bezüglich des Einsatzes ehrenamtlich tätiger Personen in den Vereinen und Verbänden. Drittens profitiert der Leistungssport von den finanziellen Ressourcen des Breitensports namentlich in jenen Bereichen, wo Massenpublikum und Fernsehpräsenz fehlen. Wo hingegen der Leistungssport eine hohe mediale Wirkung erzielt, profitiert umgekehrt der Breitensport Vereine und Verbände als Träger des Leistungssports Wichtigste Träger des Leistungssports sind die Swiss Olympic angeschlossenen 84 Verbände und rund Vereine 2. Rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung ist in einem Sportverein aktiv. Die Mehrheit der Sportvereine engagiert sich nicht nur im Breitensport, sondern auch im Leistungssport. Entsprechend sind die Durchführung von Wettkämpfen und die Nachwuchsförderung zentrale Aufgaben der Sportvereine. 60 Prozent aller Vereine sind stolz auf ihre Erfolge im Leistungssport. Rund ein Drittel aller Sportvereine zeigt ein hohes Engagement im Leistungssport und in der Talentförderung. Die Sportvereine leben vom Ehrenamt. So sind Funktionen durch ehrenamtliche Mitarbeitende besetzt, die unentgeltlich arbeiten oder eine geringe Entschädigung erhalten. Dies entspricht Vollzeitstellen. Mehr als die Hälfte der Grossvereine kann sich auf die unentgeltliche Mitarbeit der Mitglieder stützen. Nur gerade 15 Prozent der Vereine richten an einzelne Mitarbeitende jährliche Aufwandentschädigungen von über 2000 Franken aus. Im Vergleich zu den Vereinen hat der Professionalisierungsgrad in den Sportverbänden zugenommen. So beschäftigen die Verbände heute rund 1300 Personen im Umfang von 600 Vollzeitstellen. Hauptsorge der Vereine bildet die Aufrechterhaltung des ehrenamtlichen Engagements. So bekunden die Vereine heute grosse Probleme bei der Rekrutierung von Trainerpersonen, Schiedsrichterinnen und -richter sowie Vorstandsmitgliedern. Was die Herausforderungen der kommenden Jahre betrifft, stehen für die Vereine die Erhaltung des Mitgliederbestandes sowie 2 Lamprecht M., Fischer A., Stamm H.P. (2014), Sport Schweiz 2014: Sportaktivität und Sportinteresse der Schweizer Bevölkerung. Magglingen: Bundesamt für Sport. 13/45

69 die Gewinnung und Bindung jugendlicher Leistungssportler im Vordergrund. Andernfalls besteht zunehmend die Gefahr, dass viele Sportverbände die mit dem Breitensport, der Nachwuchsförderung und dem Wettkampfbetrieb verbundenen Aufgaben nicht mehr bewältigen können Ethik im Leistungssport Der Leistungssport orientiert sich am olympischen Leitspruch citius, altius, fortius, im deutschen Sprachgebrauch mit schneller, höher, weiter eingeführt. Im internationalen Spitzensport geht es um die Perfektionierung der sportlichen Leistung und der körperlichen Belastung. Durch die Medienberichterstattung stilisiert, zählt vorab der Sieg. Ein zweiter Platz wird häufig als Niederlage und nicht als Spitzenleistung gewürdigt. Leistungssport erfordert höchstes persönliches Engagement, Idealismus und Leidenschaft. Ziel des Leistungssports ist es, die eigene Leistung permanent zu verbessern. Um im Wettbewerb zu bestehen, ist es geboten, alle erlaubten wissenschaftlichen und medizinischen Hilfen zu beanspruchen und so das eigene Potenzial optimal zu nutzen. Diese Konstellation schafft Raum für unlautere Machenschaften und Manipulationen. Damit stellt sich für Sportlerinnen und Sportler, Trainerpersonen und Betreuungsumfeld nicht nur die Frage nach dem rechtlich korrekten, sondern insbesondere auch die Frage nach dem moralisch richtigen Handeln. Grundlage des Sports sind immer auch ethische Prinzipien. Entsprechend geht es nicht nur um die Beachtung geschriebener Regeln, sondern auch um die Einhaltung der ungeschriebenen Regeln. Fairness im Sport schaffen vorab die ungeschriebenen Regeln. Im Code of Sports Ethics von 1993 definiert der Europarat Fair Play als eine Art des Denkens, nicht nur des Verhaltens. Dieses Denken zielt ab auf die Beseitigung von Betrug, Doping, Korruption, ungleicher Chancen, körperlicher und verbaler Gewalt und sexueller Übergriffe. Soweit es darum geht, die Prinzipien der Fairness zu verinnerlichen, stehen die Sportverbände und Sportvereine in der Pflicht. Vor diesem Hintergrund hat Swiss Olympic 1998 die Ethik-Charta im Sport verabschiedet. Im Hinblick auf die Verwirklichung des Spirit of Sport formuliert die Charta zehn Prinzipien für gesunden, respektvollen und fairen Sport als Verpflichtung für alle Akteure im Sport. Die Bundesbeiträge an die Sportverbände sind an die Bedingung geknüpft, dass die Sportverbände diese Ethik-Prinzipien einhalten und umsetzen Missbrauch im Leistungssport Der Leistungssport ist ein Abbild der Gesellschaft. Die Zunahme an Gewalt und Betrugshandlungen macht auch vor dem Leistungssport nicht Halt. Zu den schweren Verstössen gegen Fair Play und Regelwerk gehört insbesondere das Doping. Entsprechende Praktiken sind unvereinbar mit dem Sinngehalt des Sports, nämlich eine Leistung aus eigener Kraft zu erbringen. Doping beeinträchtigt die Chancengleichheit und die Vorbildfunktion des Leistungssports und ist mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden. Bei der Dopingbekämpfung sind die Sportverbände auf die Unterstützung des Staates angewiesen. Das Sportförderungsgesetz von 2011 schafft die rechtlichen Voraussetzungen, dass die Akteure im Umfeld der dopenden Sportler bestraft werden können (vgl. Art. 19 bis 25 Sportförderungsgesetz). Die Entwicklung der vergangenen Jahre legt den Schluss nahe, dass die Anstrengungen im Bereich der Dopingbekämpfung weiter verstärkt werden müssen. Mit der Zunahme der wirtschaftlichen Bedeutung des Sports und den damit verbundenen finanziellen Interessen eröffnen sich leider auch neue Handlungsfelder für Korruptions- und Manipulationshandlungen im Leistungssport. Korruption sowie im Zusammenhang mit Sportwetten stehende Spielmanipulationen stellen neben Doping und Gewalt besondere Bedrohungen für den Sport dar. Die Integrität des Sports auf dem Spielfeld kann nur sichergestellt werden, 14/45

70 wenn sich auch die hinter dem Sport stehenden Organisationen, namentlich die Sportverbände und Wettkampfveranstalter, durch Integrität auszeichnen. Missbräuche haben zunehmend grenzüberschreitende Dimension und zeichnen sich durch komplexe Vernetzungsmuster aus. Gegenwärtig sind auf nationaler und internationaler Ebene zahlreiche Massnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Wettkampfmanipulation im Sport in Vorbereitung oder Umsetzung. Auf nationaler Ebene ist das Korruptionsstrafrecht dahingehend verschärft worden, dass Privatbestechung nunmehr als Offizialdelikt gilt, womit Bestechung künftig auch im privaten Sektor, inkl. Sport- oder Nonprofitorganisationen verfolgt und bestraft werden kann (vgl. Artikel 322 octies und 322 novies Schweizerisches Strafgesetzbuch; StGB; SR 311.0; in Kraft getreten am 1. Juli 2016). Im Rahmen der Neuordnung der Geldspielgesetzgebung schlägt der Bundesrat zudem vor, dass Wettkampfmanipulation im Sport, die in Zusammenhang mit Sportwetten steht, künftig ebenfalls strafbar sein soll. Auf internationaler Ebene hat der Europarat die EPAS (Enlarged Partial Agreement on Sport) beauftragt, eine rechtsverbindliche Konvention zu erarbeiten. Der Entwurf wurde am 9. Juli 2014 vom Ministerkomitee verabschiedet und am 18. September 2014 an der europäischen Sportministerkonferenz in Magglingen unterzeichnet. Die Konvention des Europarats gegen Wettkampfmanipulation verpflichtet die Staaten unter anderem zur Schaffung wirksamer Strafnormen sowie zur verstärkten Zusammenarbeit und gegenseitiger Rechtshilfe. Sie gibt zudem Empfehlungen ab zum Umgang mit Anbietern von Sportwetten. Die Schweiz hat an den Vorbereitungsarbeiten dieser Konvention massgeblich mitgewirkt. 3.2 Gesellschaftliche Dimension des Leistungssports Leistungssport und nationale Identität Sport vermittelt nationale Identität. Sportliche Wettkämpfe sind Gelegenheiten, nationale Zugehörigkeit zu zeigen. Insbesondere der durch die Medien vermittelte Sport ist ein geeignetes Instrument zur nationalen Selbstdarstellung, Selbstvergewisserung und Abgrenzung. In vielen Ländern sind die Spiele von Fussballnationalmannschaften eine günstige Gelegenheit, nationale Eigenheiten mit Stolz zur Darstellung zu bringen und ein positives nationales Image über die Landesgrenzen hinweg zu verbreiten. Nationalmannschaften sollen das Bild verkörpern, das ein Land von sich selbst besitzt. Sportlicher Erfolg einer Mannschaft, einer Athletin oder eines Athleten ist auch für Bürgerinnen und Bürger ohne besonderes Sportinteresse Anlass, sich mit der eigenen Nation zu identifizieren und Stolz für die eigene nationale Zugehörigkeit zu entwickeln. In diesem Zusammenhang spielen vor allem die Medien eine wichtige Rolle, die bei der Berichterstattung über bedeutende internationale Sportveranstaltungen den Nationalbezug und das Wir-Gefühl regelmässig stärker betonen als die dem Sport zugeschriebenen Funktionen des Weltbürgertums und der Völkerverständigung. Mit entsprechender Medienpräsenz entwickeln sich erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler so zu national bekannten Persönlichkeiten und Vorbildern für die Jugend. Breite Bevölkerungskreise freuen sich über deren nationalen oder internationalen Erfolge. Vor diesem Hintergrund ist auch die Tatsache zu sehen, dass in den vergangenen Jahren (Stand 2015) mehr als die Hälfte der zum Schweizer des Jahres gewählten Persönlichkeiten aus der Sportfamilie stammen: Roger Federer (2003, Tennis), Peter Sauber (2005, Autorennsport), Köbi Kuhn (2006, Fussball), Jörg Abderhalden (2007, Schwingen), Didier Cuche (2011, Ski alpin), Dario Cologna (2012, Skilanglauf) und Stanislas Wawrinka (2013, Tennis). Soweit diese Sportler auch auf der internationalen Ebene erfolgreich sind, repräsentieren sie immer auch die Schweiz. Entsprechend sind sie wichtige Botschafter unseres Landes im Ausland. 15/45

71 Erfolge im Mannschaftssport - namentlich im Fussball - tragen dazu bei, kollektive Werte und Identitäten zu bestätigen. Im Kontext der Berichterstattung zur Fussball-Europameisterschaft UEFA EURO 2008 war zu beobachten, dass die Medien ein durchwegs patriotisches Bild der Schweizer Nationalmannschaft vermittelten. Dabei wurde der Migrationshintergrund verschiedener Fussballspieler bewusst thematisiert und der Multikulturalismus als zentrales Element des schweizerischen Selbstverständnisses dargestellt. Die Nachwuchsabteilungen der Fussballvereine verzeichneten in der Folge erhebliche Zugänge, die in vielen Fällen zu Kapazitätsengpässen führten Leistungssport und Integration Im Rahmen der Legislaturplanung verfolgt der Bundesrat das Ziel, die Integration von Ausländerinnen und Ausländern zu verbessern und den Zusammenhalt der Gesellschaft - bei wachsender Heterogenität - zu wahren. Der organisierte Sport bietet Chancenvielfalt und soziale Gleichbehandlung und ist daher ein wichtiges Handlungsfeld für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Diese sind bis heute in den Sportvereinen untervertreten. Ausnahmen bilden Sportarten wie Fussball, Basketball oder Kampfsportarten, wo insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund gut vertreten sind. Integration ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess und muss entsprechend auch im Sport aktiv gefördert werden. Als Beispiel für eine erfolgreiche Integration wird regelmässig die U17- Nationalmannschaft des Schweizerischen Fussballverbands SFV erwähnt. Junge Menschen mit Wurzeln in zwölf Ländern auf drei Kontinenten gewannen 2009 in Nigeria den Weltmeistertitel. In dieser Alterskategorie ist die Schweiz somit erfolgreicher als traditionelle Fussballnationen wie England, Italien oder Deutschland. Integration im und durch den Sport fordert nicht nur den Leistungssport, sondern auch den Breitensport. Fachpersonen in verschiedenen Bereichen des BASPO beschäftigen sich mit diesen Fragen. Die Sensibilisierung der Sportlerinnen und Sportler, Funktionärinnen und Funktionäre für die Anliegen der Integration durch Sport - sei es im Bereich der Migration oder auch des Behindertensports - ist eine grundlegende Voraussetzung. Darüber hinaus bedarf es Angebotsstrukturen, die den unterschiedlichen Lebenslagen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen Rechnung tragen. Zu diesem Zweck hat das BASPO einen Leitfaden für Sportvereine mit konkreten Handlungsanleitungen erarbeitet Frauen im Leistungssport Aus Gründen gesellschaftlicher Konvention war die Teilnahme von Frauen an sportlichen Wettkämpfen bis weit in das 20. Jahrhundert umstritten. Dies obschon Frauen schon früh berechtigt waren, an olympischen Spielen teilzunehmen. Im Rahmen der olympischen Bewegung spielte unser Land insoweit eine Pionierrolle, als dass sie die erste Olympiasiegerin der Neuzeit stellte. So gewann Hélène de Pourtalès im Jahre 1900 an den Olympischen Spielen von Paris die Goldmedaille im Segelwettbewerb. Nachdem über weibliche Fussballaktivitäten einer Genfer Damenmannschaft 1923 berichtet worden war, dauerte es weitere fünfzig Jahre bis zur Gründung der Schweizerischen Damenfussballliga im Jahre Auf nationaler Ebene führte der Schweizerische Frauenturnverband im Jahre 1966 erstmals Wettkämpfe durch. Bis zu diesem Zeitpunkt galt im Turnen ein Wettkampfverbot für Frauen. Im Unterschied dazu waren die Verbände des Wintersports wegweisend. So führte der Schweizerische Skiverband bereits 1936 offizielle Damenmeisterschaften durch. In den vergangenen Jahrzehnten vermochten sich auf internationaler Ebene Schweizer Athletinnen vor allem im alpinen Skisport durchzusetzen, während internationale Erfolge in anderen Sportarten nicht an der Tagesordnung waren und von herausragenden Ausnahmeathletinnen erzielt wurden. 16/45

72 Die Gleichstellung von Knaben und Mädchen im Schulturnen wurde erst 1972 mit dem Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport verwirklicht. Gegenwärtig liegt der Mädchenanteil in den J+S-Kursen bei rund 35 Prozent. Im Bereich der Nachwuchsförderung von J+S sind die jungen Frauen heute mit rund einem Drittel vertreten. Was die sportlichen Aktivitäten der Migrationsbevölkerung betrifft, sind junge Ausländerinnen deutlich inaktiver als junge Schweizerinnen. Entsprechend sind junge Frauen mit Migrationshintergrund im schweizerischen Leistungssport eigentliche Ausnahmeerscheinungen. Auch wenn die Vereine und Verbände gezielte Förderanstrengungen unternehmen, sind die Frauen im schweizerischen Leistungssport weiterhin nicht gemäss ihrem Bevölkerungsanteil vertreten. Klar unterrepräsentiert sind die Frauen in der Führung des Schweizer Sports. Nachdem sich die Situation vorübergehend etwas verbessert hatte, stagniert der Frauenanteil in Führungspositionen der schweizerischen Sportverbände seit 2007 auf tiefem Niveau. 3.3 Wirtschaftliche Dimension des Leistungssports Die schweizerische Sportwirtschaft Die Sportwirtschaft der Schweiz ist ein wichtiger volkswirtschaftlicher Faktor. Im Jahre 2011 belief sich der Gesamtumsatz auf 20,1 Milliarden Franken bei einer Bruttowertschöpfung von 10,1 Milliarden Franken 3. Mit einem Anteil von 2,5 Prozent oder rund Vollzeitäquivalenten leistet der Sport einen bedeutenden Beitrag an die Gesamtbeschäftigung. Zu den wirtschaftlich wichtigsten Bereichen gehören die Sportanlagen, die Sportvereine und -verbände, Sportdienstleistungen sowie der Sporttourismus. In allen diesen Bereichen stellt der Leistungssport einen bestimmenden Faktor dar. Gesamthaft betrachtet leistet der Sport einen Beitrag von 1,7 Prozent zum schweizerischen Bruttoinlandprodukt. Der Anteil der Sportwirtschaft am Bruttoinlandprodukt ist etwa ein Drittel so gross wie derjenige des gesamten Baugewerbes (7,9 Prozent), mehr als doppelt so hoch wie derjenige der Land- und Forstwirtschaft (0,7 Prozent) und mehr wie dreimal so hoch als derjenige des Verlagswesens, audiovisuelle Medien und Rundfunk (0,5 Prozent). Bezogen auf die Beschäftigung übertrifft die wirtschaftliche Bedeutung des Sports sowohl die Energie- und Wasserversorgung (0,6 Prozent) als auch das Versicherungsgewerbe (1,3 Prozent) Sportveranstaltungen als Wirtschaftsfaktor Die Schweiz hat eine lange Tradition als Gastgeberin internationaler Sportwettkämpfe. Im internationalen Vergleich finden in der Schweiz überdurchschnittlich viele bedeutende, jährlich wiederkehrende und einmalige internationale Sportgrossveranstaltungen statt. Kaum ein anderes Land verfügt über eine solche Dichte an international führenden Sportveranstaltungen wie die Schweiz. Diese Veranstaltungen des Leistungssports sind für die Schweiz nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in sport- und staatspolitischer Hinsicht von Bedeutung. In der Schweiz finden jährlich rund Sportveranstaltungen statt 4. Das entspricht Sportanlässen pro Woche. Knapp die Hälfte davon entfallen auf Fussballspiele. Mannschaftssportarten haben einen Anteil von rund drei Vierteln an allen Sportveranstaltungen. Gesamthaft generieren alle Veranstaltungen einen Umsatz von 1,2 Milliarden Franken. Die Einnahmen 3 Rütter H.. (2014) Wirtschaftliche Bedeutung des Sports in der Schweiz , Bundesamt für Sport Magglingen. 4 Erni Baumann C. (2008) Wirtschaftliche Bedeutung der Sportveranstaltungen in der Schweiz, Bundesamt für Sport Magglingen. 17/45

73 dieser Anlässe reichen regelmässig gerade aus, um deren Unkosten zu decken. Die Durchführung von Sportveranstaltungen ist für Vereine und Verbände im Allgemeinen kein gewinnträchtiges Geschäftsfeld. Entsprechend sind in vielen Fällen auch die Organisatoren sowohl von nationalen wie auch von internationalen Sportveranstaltungen auf eine Unterstützung des Gemeinwesens angewiesen. Die dem Leistungssport zuzurechnenden Grossveranstaltungen machen weniger als ein halbes Prozent aller Sportveranstaltungen aus, erwirtschaften aber rund 30 Prozent des Gesamtumsatzes aller Sportveranstaltungen. Zu den wirtschaftlich bedeutendsten Anlässen gehören Veranstaltungen der Sportarten Fussball, Eishockey, Tennis, Pferdesport, Leichtathletik, Schiessen, Ski alpin und Golf. Diese stehen denn auch im Zentrum der Sportberichterstattung, die bei Vollzeitstellen eine Bruttowertschöpfung von 240 Millionen Franken erzielt und einem Anteil von 2 Prozent am Sportsystem Schweiz entspricht. In Umfragen geben 80 Prozent der Bevölkerung an, sich für die Sportberichterstattung in den Medien zu interessieren Der Sportstandort Schweiz als Wirtschaftsfaktor Aufgrund einer umsichtigen Standortpolitik der Behörden von Bund und Kantonen ist die Schweiz zur Heimat des Weltsports geworden. Heute haben 38 internationale Sportverbände (FIFA, UEFA, UCI, FIS, IIHF, etc.) ihren Sitz in der Schweiz. Hinzu kommen weitere 23 Sportorganisationen die sich in der Schweiz niedergelassen haben, wie etwa das Internationale Olympische Komitee (IOC). In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) und die europäische Niederlassung der WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur) zu erwähnen. Diese Organisationen beschäftigen über Personen in der Schweiz. Die internationalen Sportverbände generieren eine Bruttowertschöpfung von 660 Millionen Franken. Hinzu kommen eine indirekte Bruttowertschöpfung aufgrund von Vor- und touristischen Leistungen von rund 800 Millionen Franken sowie ein Beschäftigungseffekt von rund 6'200 Vollzeitäquivalenten in anderen Bereichen. Der Standort Schweiz ist für die Führung des weltweiten Leistungssports von aussergewöhnlicher Bedeutung. Damit die Schweiz ihre führende Position auch in Zukunft behaupten kann, müssen die Rahmenbedingungen attraktiv bleiben. Dazu können Bund, Kantone und Gemeinden einen wichtigen Beitrag leisten. 18/45

74 Teil II: Merkmale 4 Ziele und Bedeutung des schweizerischen Leistungssports 4.1 Ziele Die Festlegung der Ziele im Leistungssport ist grundsätzlich Sache von Swiss Olympic und den Sportverbänden. Fortschritt und Erfolg erfordern eine gezielte Stärkung der Eigeninitiative und gesunde und professionelle Verbandsstrukturen. Dazu gehört auch die Einhaltung des Code of Conduct von Swiss Olympic vom 20. März Dagegen ist es die Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden, optimale Rahmenbedingungen für den schweizerischen Leistungssport zu gewährleisten. Mit geeigneten Massnahmen der verschiedenen Gemeinwesen und der Unterstützung privater Institutionen soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Leistungssports gesichert und verbessert werden. Ziel ist es, an Olympischen Spielen in den Wintersportarten zu den besten 8 Nationen und in den Sommersportarten zu den besten 25 Nationen zu gehören. 5 Zentrales Element der Verbandsförderung sind Leistungsvereinbarungen, die zwischen Swiss Olympic und seinen Mitgliedverbänden abgeschlossen werden. Darin werden die von Swiss Olympic zu erbringenden Verbandsbeiträge und Dienstleistungen für die Bereiche Verbandsmanagement, Ethik und Leistungssport sowie die vom Verband als Gegenleistung zu erfüllenden Aufgaben festgelegt. Die Leistungssportprogramme sollen entsprechend der Leitideen des Breitensports allen motivierten Kindern und Jugendlichen offen stehen. Die Ausbildung im Nachwuchsleistungssport darf sich nicht ausschliesslich an den Grundsätzen der Leistungssteigerung orientieren. Vielmehr hat sie auch grundlegende Werte zu vermitteln, wie sie in der Ethik-Charta des Sports vom 18. November 2008 und deren zehn Prinzipien für gesunden, respektvollen und fairen Sport festgehalten sind. Der Nachwuchsleistungssport ist ein Übungs- und Lernfeld, das die Charakterbildung der sportlich aktiven Jugend unterstützt. 4.2 Bedeutung Der vielseitige Nutzen von Sport und Bewegung ist wissenschaftlich breit abgestützt und politisch anerkannt. Der Sport leistet einen wichtigen Beitrag zur gesunden Lebensführung, zur sinnvollen aktiven Freizeitgestaltung, zur sozialen Integration und zur ganzheitlichen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen. Bund, Kantone und Gemeinden fördern deshalb den Breitensport in vielfältiger Art und Weise. Aber auch der Leistungssport verdient es, aufgrund seiner gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung von den zuständigen staatlichen Institutionen unterstützt zu werden. Spitzensportlerinnen und -sportler sind oft Vorbilder oder gar Idole für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Im Rahmen ihres regelmässig positiven Auftritts stehen sie für Leistungswillen, Leistungsfähigkeit und Fairness. Sportliche Erfolge an internationalen Wettkämpfen motivieren Kinder, eine Sportart auszuprobieren und auszuüben. 5 Swiss Olympic (2010), Spitzensport-Konzept Schweiz - Förderkontinuum Nachwuchs-Elite, Swiss Olympic Ittigen b. Bern. 19/45

75 Der Nachwuchsleistungssport ermöglicht vielen Jugendlichen ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln, sich auf angestrebte Ziele zu konzentrieren, sich selbst zu organisieren und mit Erfolg und Misserfolg umzugehen. Der Leistungssport bietet Kindern und Jugendlichen auch die Möglichkeit, soziale Kompetenzen zu erlernen. Fairness, Disziplin, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind Werte, die sich durch den Sport fördern lassen und in unserer Gesellschaft eine hohen Bedeutung geniessen. Der Leistungssport ist eine Lebensschule. Wer den Weg an die Spitze nicht schafft oder die Leistungssportkarriere vorzeitig abbrechen muss, nimmt wichtige Erfahrungen mit auf den weiteren Lebensweg. Grosse Teile der Schweizer Bevölkerung fiebern mit den Schweizer Delegationen an internationalen Wettkämpfen mit und freuen sich über deren Erfolge. Die Bevölkerung, aber auch das private Sponsoren- und Mäzenatentum sieht dabei die Athleten als Botschafter einer leistungsfähigen Schweiz. Die Durchführung von internationalen Sportveranstaltungen schliesslich verschafft der Schweiz internationale Aufmerksamkeit und fördert das Image der Schweiz als Tourismusland. 4.3 Leistungssport als öffentliche Aufgabe Der Entscheid einer Person, Leistungssport zu treiben, ist grundsätzlich eine private Angelegenheit. Nach schweizerischem Verständnis ist der Leistungssport primär eine Domäne der privaten Akteure und Institutionen. Der Staat unterstützt die Aktivitäten subsidiär, soweit ein öffentliches Interesse besteht und privates Engagement nicht genügend ausgebildet ist oder gänzlich ausbleibt. Parallel zum gewachsenen gesellschaftlichen Stellenwert des Leistungssports hat auch die subsidiäre Unterstützungsrolle von Bund, Kantonen und Gemeinden an Bedeutung gewonnen. Leistungssport ist nicht Selbstzweck und lässt sich auch nicht auf das Streben nach individueller Selbstverwirklichung reduzieren. Seine staatspolitische Bedeutung erhält der Leistungssport durch die ihn auszeichnenden erzieherischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Werte. In Berücksichtigung dieser Attribute anerkennt der Bundesgesetzgeber das öffentliche Interesse an der Förderung des Leistungssports (Artikel 16 Sportförderungsgesetz). Gleiches gilt für die Kantone, wo der kantonale Gesetzgeber die Förderung des Leistungssports entweder explizit oder implizit als kantonale Aufgabe anerkennt. Die rechtliche Qualifizierung der Fördertätigkeit als öffentliche Aufgabe ist in verschiedener Hinsicht von Bedeutung, beantwortet aber die Frage nicht, in welchem finanziellen Umfang Bund, Kantone und Gemeinden den Leistungssport fördern. 20/45

76 5 Organisation, Strukturen und Finanzierung des Leistungssports 5.1 Komplementarität der Förderstrukturen Entsprechend der föderalistischen Tradition ist die Förderung des Leistungssports in der Schweiz ausgesprochen breit angelegt. Swiss Olympic unterstützt insgesamt 85 Sportverbände mit Basis- und Förderbeiträgen. Diese breit angelegte, von Bund, Kantonen und Gemeinden mitgetragene Förderphilosophie hat historische Gründe und wurzelt in der langen Tradition der Breitensportförderung, die ihren Ursprung im Turnwesen des ausgehenden 19. Jahrhunderts hat. Im Unterschied zu einigen ausländischen Fördermodellen ist der Leistungssport in der Schweiz nicht zentralistisch organisiert. Die föderale Organisation der Förderung des schweizerischen Leistungssports entspricht den tradierten Staatsstrukturen und soll nicht in Frage gestellt werden. Dennoch ist davon auszugehen, dass Verbesserungen im Bereich der Koordination unabdingbar sind, wenn die Schweiz den Anschluss an die internationale Entwicklung nicht verlieren will. Auf nationaler Ebene ist die Zusammenarbeit zwischen den öffentlich- und privatrechtlichen Aufgabenträgern in einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund, vertreten durch das BASPO und Swiss Olympic geregelt. 5.2 Akteure im Leistungssport Rolle des Bundes Die Aufgaben und Kompetenzen des Bundes im Bereich der Förderung des Leistungssports sind im Sportförderungsgesetz vom 17. Juni 2011 umschrieben. In diesem Zusammenhang wird der Bund beauftragt, geeignete Rahmenbedingungen zur Förderung des Leistungssports zu schaffen. Diesen Auftrag des Gesetzgebers nimmt das Bundesamt für Sport BASPO wahr, indem es Subventionen ausrichtet, Dienstleistungen erbringt, Infrastruktur zur Verfügung stellt, die Trainerbildung unterstützt und Bildungsangebote für Leistungssportler fördert. Schliesslich ist der Bund gehalten, im Rahmen des Militär- und Zivilschutzdienstes spezielle Förderprogramme für Spitzensportlerinnen und -sportler einzurichten, die Durchführung von internationalen Sportveranstaltungen zu unterstützen und den Bau von national bedeutenden Sportanlagen zu fördern. Der in Art. 68 BV formulierte Auftrag des Bundes zur Sportförderung ist als parallele Kompetenz ausgestaltet. Entsprechend können Bund und Kantone im Bereich des Leistungssports gleichzeitig und unabhängig voneinander tätig sein. Die Wahrnehmung der Bundeskompetenz beeinträchtigt daher kantonale Zuständigkeiten im Bereich des Leistungssports nicht. Diese Parallelität der Handlungskompetenzen eröffnet Bund und Kantonen einen grossen Gestaltungsspielraum bei der Festlegung ihrer jeweiligen Fördermassnahmen. Auf der anderen Seite erfordert dieses Nebeneinander funktionierende Koordinationsmechanismen und ein hohes Mass an freiwilliger Kooperationsbereitschaft. Denn nur auf der Grundlage systematischer Koordination und Kooperation der zuständigen Institutionen von Bund, Kantonen, Gemeinden, Swiss Olympic und Sportverbänden können die Ziele und Massnahmen der schweizerischen Sportförderung wirksam umgesetzt werden. 21/45

77 5.2.2 Rolle der Kantone Im Rahmen der bundesstaatlichen Kompetenzordnung verfügen die Kantone im Bereich der Förderung des Leistungssports über einen grossen Handlungsspielraum. So ist es grundsätzlich Sache des kantonalen Verfassungsgebers darüber zu entscheiden, ob und wie ein Kanton im Bereich des Sports tätig wird. Vor diesem Hintergrund sind die Rechtsgrundlagen der kantonalen Förderaktivitäten sehr unterschiedlich ausgestaltet. Entsprechende Regelungen finden sich in Kantonsverfassungen, auf Gesetzes- und Verordnungsstufe sowie in Reglementen und Weisungen. Verschiedene Kantone haben Sportkonzepte mit spezifischen Regelungen zur Förderung des Leistungssports verabschiedet. Erhebliche praktische Bedeutung kommt den kantonalen - von den Erträgen von Swisslos dotierten - Sportfonds zu. Die diesbezüglichen Reglemente bestimmen unter anderem Inhalt und Umfang der kantonalen Leistungssportförderung. Wie die Kantone verfügen grundsätzlich auch die Gemeinden über einen grossen Gestaltungsspielraum im Bereich der Förderung des Leistungssports. Parallel zu den Kantonen haben vorab grössere Gemeinden (Städte) eigene Sportkonzepte oder -leitbilder entwickelt. Neben Regelungen zur allgemeinen Sport- und Bewegungsförderung enthalten diese meist auch einen Abschnitt zur kommunalen Förderung des Leistungssports. Im föderalen Zusammenwirken der verschiedenen staatlichen Ebenen erfüllt die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) die Funktion als Sportministerkonferenz. Die - der EDK als Fachorgan angegliederte - Konferenz der kantonalen Sportbeauftragten (KKS) nimmt verschiedene Aufgaben der Vollzugskoordination und des fachlichen Austauschs wahr. Auf interkommunaler Ebene gilt dies auch für die Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Sportämter (ASSA) Rolle von Swiss Olympic, der Sportverbände und Antidoping Schweiz Swiss Olympic Association (Swiss Olympic) ist der Dachverband der privatrechtlich organisierten Schweizer Sportverbände, welche olympische und nichtolympische Sportarten vertreten. Im Dachverband sind 85 nationale Sportverbände mit rund 2.7 Millionen Mitgliedern zusammengeschlossen. In seiner Funktion als Dachverband nimmt Swiss Olympic zugleich die Aufgaben des Nationalen Olympischen Komitees (NOC) wahr. Aufgabe von Swiss Olympic ist es, den international ausgerichteten Leistungssport zu fördern, die Olympischen Delegationen zum Erfolg zu führen, die Mitgliedverbände zu unterstützen und sich für die Verankerung der olympischen Werte in der Öffentlichkeit einzusetzen. Mehrjährige Leistungsvereinbarungen zwischen Swiss Olympic und den Sportverbänden sind eine wichtige Grundlage im Bereich der Steuerung des Leistungssports. Organisation und Aufgaben der Sportverbände sind sehr unterschiedlich geregelt. Die schweizerischen Verbandsstrukturen sind in hohem Mass vom Prinzip der Ehrenamtlichkeit geprägt. Damit hängt zusammen, dass die Sportverbände permanent mit existenziellen Finanzproblemen zu kämpfen haben. Die Förderung des leistungsorientierten Nachwuchs- und Spitzensports gehört zu den Kernaufgaben der einzelnen Sportverbände. Zu diesem Zweck betreiben zahlreiche Verbände nationale und regionale Leistungszentren. Die Stiftung Antidoping Schweiz ist seit dem 1. Juli 2008 das unabhängige Kompetenzzentrum der Dopingbekämpfung in der Schweiz. Antidoping Schweiz wird massgeblich vom Bund und von Swiss Olympic finanziell unterstützt. Diese Unterstützung wird in einer Rahmenvereinbarung mit dem Bund und einer Finanzvereinbarung mit Swiss Olympic geregelt. 22/45

78 5.2.4 Rolle der Lotterien und der Sport-Toto-Gesellschaft Die gemeinnützigen Lotteriegesellschaften Swisslos (Deutschschweiz und Tessin) und Loterie Romande (Welschschweiz) sind die bedeutendsten Sport- und Kulturförderer der Schweiz. Ihre Tätigkeit stützt sich auf das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 und auf interkantonale Vereinbarungen. Soweit die Sportverbände von den Lotteriegesellschaften direkt unterstützt werden, fliessen die Fördermittel über die Sport-Toto-Gesellschaft (STG) an die Begünstigten (Swiss Olympic, Sporthilfe, Schweizerischer Fussballverband und Swiss Ice Hockey Federation). Diese Finanzierungsquelle ist für den Dachverband von zentraler Bedeutung, macht doch der Förderbeitrag der STG mehr als 50% des jährlichen Voranschlags von Swiss Olympic aus und ermöglicht so die Ausrichtung von Basis- und Förderbeiträgen an die Sportverbände. Parallel zur Unterstützung der Sportverbände flossen 2013 rund 100 Millionen Franken der Lotteriegesellschaften in die Sportförderung von Kantonen und Gemeinden. 5.3 Finanzierung des Leistungssports Finanzielle Grundlagen des Leistungssports Im Spitzensport spielt privates Sponsorentum eine zentrale Rolle. Dieses engagiert sich vor allem bei Mannschaftssportarten mit hoher TV-Präsenz und einzelnen Ausnahmeathletinnen und -athleten mit grosser medialer Ausstrahlung. Sportarten ohne spezielles Vermarktungspotential und weniger bekannte Athletinnen und Athleten sind auf privates Mäzenatentum und öffentliche Unterstützung angewiesen. Fernsehübertragungen steigern den Wert der Sponsoringrechte. Entsprechend nimmt die hohe mediale Bedeutung von Sportarten wie Fussball, Eishockey oder Formel 1 weiter zu. Demgegenüber verlieren Traditionssportarten wie Leichtathletik, Radsport, Reiten, Rudern, Turnen oder Schwimmen an Bedeutung. Sportarten ohne grosses Vermarktungspotential sind in der Regel finanzschwach und müssen ihr Budget vorab über Lizenz- und Mitgliedergebühren finanzieren. Die Aktivitäten von Swiss Olympic sind massgeblich durch Beiträge der Lotteriegesellschaften und der Eidgenossenschaft finanziert. Zum Budget 2015 in der Höhe von 45 Millionen Franken steuern die Sport-Toto-Gesellschaft 25 Millionen und der Bund 11 Millionen Franken bei. Im April 2016 hat Swisslos beschlossen, den Beitrag an Swiss Olympic für die nächsten drei Jahre um jährlich rund 15 Millionen Franken zu erhöhen. Die Weiterführung dieser zusätzlichen Unterstützung wird davon abhängig gemacht, dass der Bund seinen Beitrag im gleichen Umfang erhöht. Auf dem Werbemarkt sieht Swiss Olympic weitgehend davon ab, mit den Mitgliedverbänden in Konkurrenz zu treten. Entsprechend bescheiden sind die direkten Werbeeinnahmen des Dachverbands. Das finanzielle Engagement der Eidgenossenschaft für den Leistungssport beläuft sich auf rund 47 Millionen Franken pro Jahr. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Subventionen (Verbände, Programme), Aufwendungen für Personal, Dienstleistungen und Infrastruktur (Magglingen und Tenero). Der Bundesbeitrag an die Sportverbände beträgt seit über zehn Jahren unverändert 4 Millionen Franken. Zusammen mit den Fördermitteln der Lotterien bildet die finanzielle Unterstützung durch den Bund das finanzielle Rückgrat für den Leistungssport der meisten Sportverbände. Die Landeslotterien Swisslos und Loterie Romande werden 2016 einen Gewinn von 565 Millionen Franken erzielen. Von diesem Gesamtbetrag werden der Breiten- und Leistungssport 23/45

79 einen Anteil von 140 Millionen Franken (25%). Ungefähr ein Viertel dieser Mittel (36 Millionen) fliessen schliesslich in den Leistungssport zur Unterstützung von Verbänden und Athleten. Die kantonale Förderung des Leistungssports findet einerseits über den allgemeinen Staatshaushalt und anderseits über die - von den beiden Lotteriegesellschaften - alimentierten Lotteriefonds statt. Von den 140 Millionen Franken, welche die Lotterien für den Sport bereitstellen, gehen über 100 Millionen Franken an die Sportfonds der Kantone. Soweit die Lotteriegesellschaften in den vergangenen Jahren die Beiträge an den Sport erhöht haben, gingen die Erhöhungen zu rund drei Viertel an die kantonalen Sportfonds und zu rund einem Viertel an Swiss Olympic und die nationalen Sportverbände. Das Ausmass der Förderung variiert von Kanton zu Kanton erheblich. Verlässliche Zahlen über den gesamten finanziellen Aufwand der Kantone zugunsten des Leistungssports sind nur beschränkt verfügbar. Erhebungen im Rahmen der SPLISS-Studie zeigen, dass die Kantone rund 18% ihrer Sportfördergelder für den Nachwuchsleistungs- und Spitzensport (inklusive Anteil für Sportinfrastrukturen) einsetzen. Grosse Unterschiede hinsichtlich des Förderungsumfangs bestehen auch auf kommunaler Ebene. In der Regel tragen die Gemeinden einen grossen Teil der Investitions- und Betriebskosten der Sportinfrastrukturen. Sodann ist es üblich, dass die Gemeinden die Sportvereine direkt oder indirekt unterstützen. Eine wichtige Rolle im Bereich der Leistungssportförderung können vor allem grössere Gemeinden und Städte spielen. Konsolidierte Zahlen zur gesamthaften kommunalen Unterstützung des Leistungssports existieren nicht Finanzielle Situation der Förderadressaten Adressaten der Unterstützungsleistungen des Bundes im Bereich des Leistungssports sind nebst Swiss Olympic, den Sportverbänden sowie den Veranstaltern von internationalen Sportwettkämpfen und den Betreibern von Sportanlagen vor allem rund Nachwuchs- und Eliteathletinnen und -athleten sowie etwa Trainerpersonen. Rund die Hälfte der Bundesmittel werden für die Erbringung von Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung sowie Ausbildungsprogramme eingesetzt (23 Millionen Franken). Die andere Hälfte betrifft Transferzahlungen an Swiss Olympic, die Sportverbände und Organisatoren der J+S-Nachwuchsförderung (Vereine, Regionalverbände) (21 Millionen Franken). Die an den Leistungssport adressierten Mittel der Lotterien werden über Swiss Olympic zweckgebunden an die Verbände weitergeleitet bzw. für die Schweizer Delegationen an den Olympischen Spielen eingesetzt. Die Finanzsituation der Sportverbände ist generell angespannt. Nur wenige Sportverbände bewegen sich auf finanziell gesichertem Boden. Zahlreiche Verbände befinden sich permanent in einem finanziellen Überlebenskampf. Entsprechend sind sie nur beschränkt oder gar nicht in der Lage, die besten Athletinnen und Athleten ihrer Sportart so zu unterstützen, dass diese auf der Grundlage einer finanziell gesicherten Existenz die bestmögliche Leistung erbringen können. Im Jahre 2011 zählte die Schweiz rund Elitesportlerinnen und -sportler. Lediglich ein Drittel der im Rahmen der SPLISS-Studie befragten Schweizer Elitesportlerinnen und -sportler konzentriert sich zu 100% auf den Sport. Trotz einzelner hoher Einkommen verdient die Hälfte aller Schweizer Profisportlerinnen und -sportler weniger als Franken pro Jahr. Zur Sicherung ihrer Existenz sind sie deshalb auf weitere Einnahmequellen - meist auf die Unterstützung des Elternhauses - angewiesen. Die anderen zwei Drittel der Athletinnen und Athleten betreiben den Leistungssport im Teilzeitpensum nebenberuflich oder studieren bzw. arbeiten zu 100% und trainieren ausschliesslich in ihrer Freizeit. Die Erhebungen der erwähnten Studie zeigen, dass nur gerade 25% der befragten Eliteathletinnen und -athleten auf der Grundlage ihrer Sport- und Berufstätigkeit ein Franken übersteigendes Jahreseinkommen erzielen. Rund die Hälfte der befragten Athletinnen und Athleten verdient weniger als Franken pro Jahr. Viele Athletinnen und 24/45

80 Athleten sind darum auch nicht in der Lage, ihre berufliche Vorsorge zu finanzieren. Die rund 450 Sportsoldaten, die die Rekrutenschule, Wiederholungskurse und ausserordentliche Diensttage für den Spitzensport nutzen können, profitieren nicht nur von optimalen Trainingsbedingungen, sondern auch von Unterstützungsgeldern durch die EO im Umfang von insgesamt rund 2 Millionen Franken pro Jahr (Zahl für 2014). Die Relation zwischen Einkommen und Erfolg ist insoweit von Bedeutung, als beispielsweise alle Schweizer Medaillengewinner der Olympischen Sommerspiele 2012 finanziell gut dotierten Fördergefässen angehörten. In finanzieller Hinsicht repräsentieren diese Athleten nicht den Regel-, sondern den Ausnahmefall des schweizerischen Fördersystems. Bei den Trainerpersonen präsentiert sich die Situation ähnlich. Von den 400 besten Elite- und Nachwuchstrainerpersonen, die an der SPLISS-Studie teilgenommen haben, arbeiten lediglich 47% in einer Vollzeitstelle als Trainer. Trainermandate im Nebenamt sind in allen Sportarten verbreitet. Das Jahreseinkommen einer vollamtlichen Trainerperson beträgt bei generell hoher Arbeitsbelastung rund Fr (Mittelwert). Dieser Wert liegt unter dem vergleichbaren schweizerischen Mittelwert von pro Jahr (Berufsabschluss und unteres Kader). Besonders unbefriedigend sind Anstellungsverhältnisse und finanzielle Entschädigung der Trainerpersonen im Nachwuchsbereich, wo die Rekrutierungsprobleme entsprechend auch besonders gross sind. 25/45

81 6 Instrumente der heutigen Förderung 6.1 Athletenförderung Leistungssport als Beruf Leistungssport baut auf der Eigenverantwortung der Athletin und des Athleten auf. Entsprechend der Talentqualifikation kann eine Athletin oder ein Athlet verschiedenste, qualitativ und quantitativ beschränkte Unterstützungsleistungen des privat- und öffentlich-rechtlichen Fördersystems in Anspruch nehmen. Das Angebot ist je nach Sportverband und Wohnort sehr unterschiedlich ausgestaltet. Eine Karriere im Leistungssport setzt daher nicht nur ein hohes Mass an Eigeninitiative der Athletin oder des Athleten, sondern auch erhebliche finanzielle Investitionen des familiären Umfeldes voraus. Das Förderkonzept von Swiss Olympic ist pyramidenförmig aufgebaut. Auf der Grundlage der Leistungs- und Kaderstufe teilt der Dachverband die Talentkarten nach dem Stufenprinzip zu. Die Talentkarte definiert den Umfang der Unterstützungsleistungen der Sportverbände an die einzelne Athletin oder den einzelnen Athleten. Im Interesse der Fördereffizienz wäre es naheliegend, dass auch die öffentlich-rechtlichen Unterstützungsleistungen etwa der Kantone sich an diesem nationalen Standard ausrichteten. Aufgrund der beschränkten Verdienstmöglichkeiten - dies wurde bereits dargestellt - können in der Schweiz nur rund ein Drittel der Spitzenathletinnen und -athleten ihren Sport als Beruf ausüben. Die finanzielle Unterstützung durch Sponsoren, Verbände und Swiss Olympic reicht für die anderen zwei Drittel nicht aus, um ein vollzeitliches Trainingspensum zu absolvieren. Namentlich für Spitzensportlerinnen und -sportler im Übergang vom Nachwuchs zur Elite ist diese Situation besonders problematisch, indem sie bei fehlender Sponsoring-Unterstützung immer wieder Anlass ist, die Sportkarriere abzubrechen. Denn auch Teilzeitarbeit im Umfang von 50% ist mit den Trainingsanforderungen einer Spitzensportlerin oder eines Spitzensportlers kaum mehr vereinbar. Eine Spitzensportlerin oder ein Spitzensportler wendet pro Woche mehr als 40 Stunden für Wettkämpfe, Training und Regeneration auf. Viele vom Förderraster erfasste Schweizer Athletinnen und Athleten haben zudem nicht optimalen Zugang zu Dienstleistungen der Sportmedizin, Physiotherapie oder Leistungsdiagnostik. Die im internationalen Vergleich gute Arbeitsmarktsituation in der Schweiz mag ein zusätzlicher Grund sein, dass Athletinnen und Athleten den beschwerlichen Weg zur Sportkarriere vorzeitig abbrechen und in einen zivilen Beruf mit gesichertem Einkommen wechseln. Hinzu kommt, dass die Mehrzahl der Athletinnen und Athleten über eine ungenügende berufliche Vorsorge verfügen. Lösungen nach dem Vorbild des Kulturförderungsgesetzes existieren im Bereich des Sports nicht. Danach überweisen Bund und die Stiftung Pro Helvetia 12 Prozent ihrer Finanzhilfen an die Pensionskasse oder eine andere anerkannte Vorsorgeform des subventionierten Kulturschaffenden (Artikel 9 Kulturförderungsgesetz und Artikel 2a der Kulturförderungsverordnung). Wesentlich besser präsentiert sich die berufliche Situation bei Sportarten mit grossem Vermarktungspotential, wo Sponsorengelder dazu beitragen, dass rund ein Drittel aller Athleten ihre Sportart vollzeitlich ausüben können. Zu diesen Sportarten gehören insbesondere Fussball und Eishockey. Einen Beitrag zur Verbesserung der beruflichen Situation von Sporttalenten leistet auch der Bund, indem die Armee derzeit 18 Athletinnen und Athleten als Zeitmilitär 26/45

82 (50% Stelle) und das Grenzwachtkorps 12 Athletinnen und Athleten als Korpsangehörige beschäftigen. An internationalen Wettkämpfen messen sich die Schweizer Athleten allerdings mit ausländischen Konkurrentinnen und Konkurrenten, die oft mit einer 100%-Anstellung im Staatsdienst stehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind über 800 Bundeswehrstellen den Sportsoldatinnen und -soldaten vorbehalten. Berücksichtigt man zudem die Stellen bei der Bundespolizei, beim Zoll und den Feuerwehren der Bundesländer, stehen über deutsche Athletinnen und Athleten im öffentlichen Dienst von Bund und Ländern. Auch in Österreich ist das Bundesheer mit rund 170 Sportlerstellen eine wichtige und zugleich sehr erfolgreiche Institution der Förderung des Leistungssports. Einen noch höheren Stellenwert nimmt die staatliche Förderung des Leistungssports etwa in Italien ein, wo über Sportlerstellen in Armee, Polizei und Feuerwehr eingerichtet sind Talententwicklung und Athletenweg Talentsuche, -selektion und -förderung sind kritische Erfolgsfaktoren des Leistungssports. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit einer Nation ist massgeblich von deren qualitativen Standards bestimmt. Im Vergleich zur Ära des Staatssports totalitärer Prägung ist die gesellschaftliche Akzeptanz einer gezielten Talententwicklung im Sport gewachsen. In den meisten Sportverbänden der Schweiz fehlt jedoch dieses Konzept des systematischen Athletenwegs. Wegen fehlender Ressourcen bleibt hier in vielen Verbänden ein grosses Potential ungenutzt. Wirksame Instrumente zur Talentselektion, welche sich am Entwicklungspotential der Nachwuchsathleten orientieren, werden in der Schweiz erst seit wenigen Jahren eingesetzt. In der Publikumsgunst stehende Sportarten haben klare Rekrutierungsvorteile. Entsprechende Talentmonopole führen letztlich zu Fehlverteilungen der Talentressourcen. Ein systematischer Talenttransfer zwischen Sportarten findet heute nicht statt. Die Bemühungen der Schweizer Sportverbände gehen dahin, die Transparenz der Talentselektion auf der Grundlage standardisierter und den einzelnen Sportarten angepasster Tests zu verbessern. Ziel ist es, die Talentselektion auf der Basis eines ganzheitlichen und prognostischen Ansatzes durchzuführen. Dabei spielen nicht nur Leistungsdaten, sondern auch soziale und motivationale Aspekte eine wichtige Rolle Leistungssport und Bildung Nach schweizerischem Verständnis gehören schulisch-berufliche Ausbildung und Sport zusammen. Entsprechend stehen sie in einem Verhältnis der Komplementarität zueinander und sollen im Gleichschritt möglich sein. In verschiedenen Sportarten ist das tägliche Training bereits im Primarschulalter fester Bestanteil des Schulalltags. In den meisten Sportarten ist spätestens ab dem 12. Lebensjahr ein so hoher Trainingsaufwand erforderlich, dass eine optimale Koordination zwischen Leistungssport und Schule/Beruf eine Notwendigkeit darstellt. Auf Sekundarstufe I und II ist das Netzwerk zwischen öffentlichen und privaten sportorientierten Schulen allgemein gut ausgebaut. Die entsprechenden Schulen sind von Swiss Olympic mit einem Label ausgestattet. Handlungsbedarf besteht insbesondere beim Schulgeldausgleich zwischen Kantonen sowie in einzelnen Kantonen im Bereich der Berufsbildung und im tertiären Bildungsbereich. Sollen Athletinnen und Athleten ihre sportliche und schulisch-berufliche Ausbildung an einem geeigneten Trainingsort kombinieren, ist oft der nicht geregelte Schuldgeldausgleich eine unüberwindbare Hürde für den Wechsel eines Nachwuchstalents in ein Leistungszentrum des Sportverbands, das nicht im Wohnsitzkanton der Eltern gelegen ist. Die Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte, welche im Schuljahr 2004/05 in Kraft getreten ist, haben bisher nur 16 Kantone unterschrieben. Hinzu kommt, dass das Konkordat in wichtigen Punkten nicht verbindlich ist. 27/45

83 Im Bereich der Berufsbildung wurde im Jahr 2000 das Angebot Berufslehre für Spitzensportler eingeführt. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Umsetzung und der geringen Akzeptanz des Projekts setzte sich das Angebot nicht durch. Seither pflegt Swiss Olympic ein Netzwerk mit leistungssport-freundlichen Lehrbetrieben. Nachwuchsathletinnen und -athleten sind insbesondere in gewerblichen Berufen auf das Wohlwollen des Lehrbetriebs angewiesen. Im Bereich der kaufmännischen Ausbildung ist die Situation erfahrungsgemäss weniger problematisch. Auf Initiative von Swiss Olympic haben 13 Kantone eine Koordinationsstelle aufgebaut, um Nachwuchsathletinnen und -athleten mit geeigneten Lehrbetrieben zusammenzuführen. Eine formelle Berufsanerkennung für Spitzensportlerinnen und -sportler existiert nicht. Ein Transfer von Kompetenzen in andere Berufsfelder, die Spitzenathletinnen und -athleten im Laufe ihrer Karriere erwerben, erfolgt heute allenfalls informell. Auf der tertiären Bildungsstufe fehlt die Akzeptanz der leistungssportlichen Begabtenförderung noch weitgehend. Untersuchungen zeigen, dass Spitzensportlerinnen und -sportler auf Hochschulstufe deutlich untervertreten sind. So sind sie in hohem Mass auf den Goodwill der jeweiligen Lehrstühle angewiesen, wenn sie neben Training und Wettkampf ein Studium absolvieren wollen. Bis heute gibt es keine einheitlichen Regelungen an Hochschulen, welche parallel zum Spitzensport komplementäre Ausbildungsgänge ermöglichen würden. Über 60% der studierenden Spitzensportlerinnen und -sportler fühlen sich von ihren Universitäten und Hochschulen schlecht oder nur mässig unterstützt. Ungeachtet dieser Perspektive will die Hälfte der Athletinnen und Athleten künftig eine Ausbildung an einer Fachhochschule oder Universität in Angriff nehmen. Entsprechend gross ist der Handlungsbedarf Spitzensportförderung der Armee, des Grenzwachtkorps, des Zivilschutzes und des Zivildienstes Während es der Armee in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor allem darum ging, die Wehrfähigkeit der Männer durch Sport zu erhalten, wird der Leistungssport seit den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts durch die Armee explizit unterstützt. Seit 1968 ist die Schweiz Mitglied des Conseil International du Sport Militaire (CISM). Im Rahmen dieses 131 Mitgliedstaaten umfassenden internationalen Militärsportverbandes werden in verschiedenen Sportarten jährlich Militärweltmeisterschaften ausgetragen. Die Schweiz ist an den Wettkämpfen des CISM vertreten und regelmässig finden Militärweltmeisterschaften in einzelnen Disziplinen in unserem Land statt. Die Spitzensportförderung durch die Armee wurde seit 1999 sukzessive ausgebaut. Ziel dieses Fördermodells ist es, Spitzensport und militärische Dienstpflicht optimal zu kombinieren. Die Armee unterstützt Spitzensportlerinnen und -sportler mit internationalen Ambitionen im Rahmen von drei Fördergefäßen: Spitzensport-Rekrutenschule, Wiederholungskurse und Zeitmilitärstellen für Spitzensportlerinnen und -sportler. Die im Rahmen der Absolvierung der obligatorischen Dienstplicht angebotene Spitzensportförderung hat an Bedeutung gewonnen. Pro Jahr absolvieren Athletinnen und Athleten die Spitzensport-RS. Zusätzlich besuchen rund 300 Athletinnen und Athleten jährlich Wiederholungskurse im Planungsrhythmus der olympischen Spiele. Im Rahmen dieses Fördergefässes können Athletinnen und Athleten pro Jahr maximal 30 Diensttage mit Anrechnung und neu seit 1. Oktober 2013 zusätzlich, im Rahmen von Art. 27b der Verordnung über den Militärsport(SR ), 100 freiwillige Diensttage leisten und sich so unter professionellen Bedingungen auf Olympische Spiele und internationale Meisterschaften vorbereiten. Diese Unterstützung wird auch für Trainerpersonen und gewisse Funktionärspositionen ermöglicht. Zudem hat die Armee zur Zeit 18 Zeitmilitär-Spitzensportlerinnen und -sportler zu 50 Prozent angestellt. Dabei handelt es sich um Athletinnen und Athleten, die als speziell förderungswürdig gelten. Diese 28/45

84 erhalten in der Regel zusätzliche Unterstützungsleistungen von ihren Verbänden und privaten Sponsoren. Parallel dazu hat das Grenzwachtkorps der Eidg. Zollverwaltung (EZV) seit vielen Jahren eine variable Anzahl Stellen für Spitzensportlerinnen und -sportler in den Disziplinen Ski nordisch und Skialpinismus geschaffen. Die in diesem Zusammenhang rekrutierten Athletinnen und Athleten absolvieren zunächst die einjährige Grenzwachtschule mit eidgenössischem Fachausweis und danach zwei Jahre die Weiterausbildung zum vollwertigen Grenzwächter/Grenzwächterin. Die in den vergangenen Jahren von Armee und Grenzwachtkorps eingesetzten Fördermittel sind für die Entwicklung des Leistungssports von grosser Bedeutung. Die entsprechenden Ausbildungsprogramme finden denn auch in Athletenkreisen hohe Anerkennung. Im internationalen Vergleich besteht dennoch Aufholbedarf, unternehmen doch vergleichbare ausländische Staaten im Rahmen des öffentlichen Dienstes wesentlich grössere Anstrengungen. Aus diesem Grund sind die Dienstleistungs- und Anstellungsmodelle den Bedürfnissen des Leistungssports entsprechend weiter zu optimieren. Dabei steht jedoch die Armee und nicht das Grenzwachtkorps im Vordergrund der Anstrengungen. Letzteres ist durch die tägliche Auftragserfüllung stark beansprucht. Zusätzlich ist eine Ausdehnung der Spitzensportförderung auf Angehörige des Zivilschutzes und der Zivildienstes im Rahmen dieses Leistungssportkonzeptes aufzunehmen (Beschluss des Bundesrates vom 3. September 2014). Während für den Zivilschutz im Sportförderungsgesetz von 2011 gemäss Art. 16 Abs. 2 die Rechtsgrundlage bereits besteht, müssen für die Nutzung des Zivildienstes durch den Leistungssport noch entsprechende rechtliche Grundlagen geschaffen werden. 6.2 Trainerbildung und -förderung Trainer als Beruf Zentraler Erfolgsfaktor im Leistungssport sind die Trainerpersonen. Deren Bedeutung wird heute vor allem im Nachwuchsbereich unterschätzt, wo die entsprechenden Stellen oft mit unerfahrenen und schlecht bezahlten Berufseinsteigerinnen und -einsteigern besetzt werden. Das hat unterschiedliche Gründe, hängt aber vor allem mit der angespannten Finanzsituation vieler Sportverbände zusammen. Grundsätzlich besser präsentiert sich die Trainersituation in Sportarten mit soliden Sponsoringeinnahmen wie Fussball oder Eishockey. Im Nachwuchs- und Elitebereich arbeiten heute insgesamt rund Trainerpersonen; davon sind in den Sportverbänden 250 auf Elitestufe, 250 auf nationaler und 700 auf regionaler Nachwuchsstufe tätig. Die Anstellungsverhältnisse sind sehr unterschiedlich. Im Neben- oder Ehrenamt tätige Trainerpersonen spielen in allen Verbänden eine wichtige Rolle, können aber regelmässig nicht das erforderliche zeitliche Pensum leisten, das die Aufgabe erfordern würde. Nur wenige Verbände haben ein professionelles Personalwesen aufgebaut und Strategien zur Personalrekrutierung und -entwicklung erarbeitet. Soweit in diesem Bereich Empfehlungen von Swiss Olympic bestehen, können diese oft aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden. Entsprechend hoch sind die Fluktuationsraten im Trainerwesen (rund 35% in fünf Jahren). Trainerpersonen verlassen ihre Stelle oftmals noch bevor sie über das erforderliche Fachwissen und die berufsspezifische Erfahrung verfügen. Von den im Leistungssport tätigen rund Trainerpersonen sind knapp 10% in Vollzeitstellen engagiert. Diese im Vollamt angestellten Trainerpersonen verfügen heute über ein mittleres Jahreseinkommen von Fr , also deutlich weniger als in vergleichbaren Turn- und Sportlehrerberufen. Entsprechend gering sind auch die Entschädigungen für Trainerpersonen 29/45

85 im Teilzeitamt (im Mittel unter Fr ). Diese Situation ist vor dem Hintergrund der fachlichen und persönlichen Anforderungen an den Trainerberuf unbefriedigend Trainerbildung Die Trainerbildung Schweiz ist ein Kooperationsprojekt zwischen Swiss Olympic, Sportverbänden und dem BASPO. Die in Magglingen angesiedelte zentrale Stelle für Fragen der Trainerbildung entwickelt Ausbildungsgefässe, koordiniert die Anliegen der verschiedenen Ansprechpartner im In- und Ausland und ist bestrebt, die Arbeits- und Berufssituation der Trainer zu verbessern. Die sportartspezifischen Leiterausbildungen im Rahmen des Förderprogramms Jugend+Sport bilden die Basis und den Ausgangspunkt für die höchsten Ausbildungsstufen, welche Abschlüsse der vom Bund reglementierten höheren Berufsbildung darstellen. Mit diesen 2003 verliehenen Berufsanerkennungen wurde ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zur gesellschaftlichen Anerkennung des Trainerberufs erreicht. Im Jahre 2008 wurde auf tertiärer Stufe mit dem Masterlehrgang Spitzensport der Eidg. Hochschule für Sport in Magglingen EHSM ein Angebot geschaffen, das Trainerpersonen zusätzliche Aus- und Weiterbildungsperspektiven eröffnet. Dessen ungeachtet bleiben die Entwicklungsperspektiven für viele Trainerpersonen unbefriedigend. Dies kommt unter anderem ebenfalls in der hohen Fluktuationsrate zum Ausdruck und führt in den Verbänden periodisch zu grossen Wissensverlusten. 6.3 Infrastrukturen und Sportveranstaltungen Trainings- und Wettkampfanlagen Im internationalen Vergleich verfügt die Schweiz über ein qualitativ hochstehendes Infrastrukturangebot für den Schul- und Breitensport. In den meisten Gemeinden stehen den Vereinen und der Öffentlichkeit zugängliche Sportanlagen zur Verfügung. Bau und Betrieb von Sportanlagen werden vorab von den Gemeinden und Kantonen aus dem öffentlichen Haushalt finanziert. Bei der Erstellung werden deshalb die Interessen unterschiedlichster Nutzergruppen und Sportarten berücksichtigt. Entsprechende Kompromisslösungen decken die Bedürfnisse des Breitensports in der Regel ausreichend ab, genügen aber den Anforderungen des Leistungssports nur beschränkt. Der Bund subventioniert den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Grundlage entsprechender Finanzhilfen ist das Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK). Ziel dieses Konzepts ist es, geeignete infrastrukturelle Voraussetzungen für die Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfaktivitäten der nationalen Sportverbände zu schaffen. Was den Umfang der Finanzhilfen des Bundes betrifft, betragen diese in der Regel 5 bis 25 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten. Planung und Errichtung von Infrastrukturen für die Bedürfnisse des hochspezialisierten Leistungssports (z.b. Rollskibahn, Skisprunganlagen, Schwimmhallen, etc.) sind besonders anspruchsvoll. Für private Investitionen sind Sportanlagen nur dann interessant, wenn sie ein hohes Benutzer- und Publikumsaufkommen haben. Dies erfordert Mischnutzungen der Anlagen. Der Bund subventioniert die Betriebskosten nicht. Für private Investitionen ist daher ein Engagement nur unter speziellen Voraussetzungen attraktiv. Wie manche nationalen oder regionalen Anlagen werden auch die Sportanlagen des BASPO in Magglingen und Tenero gemischt genutzt, das heisst von unterschiedlichen Zielgruppen aus dem Breiten- und Leistungssport belegt. Das führt immer wieder zu Nutzungskonflikten, zumal die Anlagen auch den lokalen Vereinen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Trainingsanlagen sollen dem Leistungssport aber bedürfnisgerecht zur Verfügung stehen. 30/45

86 Soweit in der Schweiz regelmässig wichtige internationale Sportveranstaltungen stattfinden, hat dies zur Folge, dass die Wettkampfstätten immer wieder den internationalen Anforderungen angepasst werden müssen. Beispiele dafür sind die UEFA EURO 2008 oder die Alpinen Ski-WM 2003 und 2017 in St. Moritz. Im Rahmen des NASAK hat der Bund den Neu- und Ausbau zahlreicher Wettkampfanlagen mit Finanzhilfen unterstützt. In diesem Zusammenhang kommt dem Bund auch in Zukunft eine wichtige Rolle zu Spitzensportveranstaltungen in der Schweiz In der Schweiz finden jährlich bedeutende internationale Sportveranstaltungen statt, die weltweit von einem Millionenpublikum verfolgt werden. Diese Veranstaltungen sind eine wichtige Kommunikationsplattform der Schweiz und geeignet, das Image der Schweiz im Ausland mitzuprägen. Zu diesen Veranstaltungen gehören etwa die Wintersportveranstaltungen am Lauberhorn und in Adelboden (Ski alpin), "Weltklasse Zürich" und Athletissima Lausanne (Leichtathletik), "Swiss Indoors" in Basel (Tennis), internationale Turniere wie der Spenglercup Davos (Eishockey) oder auch die zahlreichen Europa- und Weltmeisterschaften, die jedes Jahr in verschiedenen Sportarten in der Schweiz stattfinden. Im internationalen Vergleich finden in der Schweiz überdurchschnittlich viele Sportveranstaltungen statt. Die Durchführung von internationalen Sportveranstaltungen ist für die Sportförderung von grosser Bedeutung, wirken sie doch als Motor für die Entwicklung des Breiten- und Leistungssports. Gleichzeitig motivieren sie die vielen tausend freiwilligen Helferinnen und Helfer und ehrenamtlich tätigen Personen, ohne deren tatkräftige Unterstützung grosse Sportveranstaltungen nicht durchgeführt werden könnten. Gemäss langjähriger Praxis unterstützen Bund, Kantone und Gemeinden international bedeutende Sportveranstaltungen im Verbund. Die Durchführung von Europa- oder Weltmeisterschaften in der Schweiz sind immer auch eine Chance für die einheimischen Athletinnen und Athleten. Entsprechend gehen die Bemühungen seit einigen Jahren auch dahin, einheimische Athletinnen und Athleten im Hinblick auf diese Titelkämpfe gezielt zu fördern. Im Vordergrund steht dabei die Förderung der Nachwuchsathletinnen und -athleten. Die Unterstützung durch Armee und Zivilschutz ist für Grossveranstaltungen unabdingbar. Inhalt und Umfang der Unterstützung durch Armee und Bevölkerungsschutz richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen des Bundes. Im Jahre 2015 wurden insgesamt rund Diensttage von Armeeangehörigen zur Unterstützung von Sportanlässen geleistet (Breiten- und Leistungssport). 6.4 Forschung und Innovation Wie in jedem hoch kompetitiven Umfeld sind Forschung und Innovation auch im Leistungssport wesentliche Faktoren der Wettbewerbsfähigkeit. Während früher grosse Erfahrung, Beobachtung und Ausprobieren bedeutende Innovationen im Sport hervorbrachten, gewinnt heute das systematische und wissenschaftlich orientierte Vorgehen zunehmend an Bedeutung in der innovativen Entwicklung von Spitzenleistungen. Den Verbänden fehlen aber die Ressourcen und Kompetenzen, relevante Fragestellungen in Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen aufzuarbeiten. Die hohen wissenschaftlichen Anforderungen an Forschungsgesuche verunmöglichen es den meisten Verbänden, selbst ein Gesuch einzureichen. Diese Hürde besteht auch bei Forschungsfördergefässen wie bei der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) oder dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF), die sehr selten Projekte im Bereich des Leistungssports unterstützen. Die gemeinsame Einreichung von Forschungsgesuchen durch einen Sportverband und eine 31/45

87 Forschungsinstitution scheint auf den ersten Blick eine mögliche Lösung darzustellen. In einer solchen Partnerschaft stehen sich allerdings unterschiedliche Interessen gegenüber. Während die Forschungsinstitution die wissenschaftliche Verwertung der Daten in Form einer Publikation anstrebt, will sich der Verband mit den anwendungsorientierten Erkenntnissen mindestens kurzfristig einen Vorteil gegenüber der internationalen Konkurrenz verschaffen. Entsprechend ist das Interesse des Verbands an einer Publikation eher gering. Neben den mangelnden Ressourcen und Kompetenzen der Verbände stellt auch die hohe Anzahl von leistungsbestimmenden Faktoren der Sportarten eine grosse Herausforderung dar. Forschung und Innovation müssen im Leistungssport mit multidisziplinären Ansätzen betrieben werden. Die dem BASPO im Rahmen der Ressortforschung zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, die Verbände in der Bearbeitung relevanter Fragen des Leistungssports wesentlich zu unterstützen. Im internationalen Vergleich geniesst die Sportwissenschaft in der Schweiz nicht die Bedeutung wie in anderen im Leistungssport erfolgreichen Nationen. 32/45

88 Teil III: Herausforderungen 7 Defizite und Handlungsfelder: Zielsetzungen 7.1 Stagnation als Verlust an Wettbewerbsfähigkeit Parallel zur Internationalisierung und Professionalisierung des Leistungssports sind die Anforderungen an Verbandsorganisation, Trainerpersonen, Athletinnen und Athleten sowie Infrastruktur und Betreuungsumfeld erheblich gestiegen. Für Training und Wettkampf sind Athletinnen und Athleten auf ein effizientes Leistungsmanagement im Sportverband, auf geeignete Infrastrukturen, gute Betreuung und umfassende, qualitativ hochstehende Dienstleistungen angewiesen. Im Vergleich zum privaten Engagement hat auf internationaler Ebene insbesondere das staatliche Engagement im Leistungssport deutlich zugenommen. Im Zuge dieser Entwicklung hat die Schweiz unübersehbar an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst. Auch wenn in den vergangenen Jahren auf allen Ebenen zusätzliche Förderanstrengungen unternommen worden sind, ist doch offenkundig, dass sich der schweizerische Leistungssport bei Fortschreibung des heutigen Förderniveaus kaum weiterentwickelt und im internationalen Kontext weiter an Wettbewerbsfähigkeit verliert. Als Gradmesser für die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Leistungssports können die Resultate an Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften herangezogen werden. Dies ergibt folgendes Bild: Zahlreiche Athletinnen und Athleten erreichen internationales Niveau und erfüllen die Qualifikationskriterien der internationalen Verbände, schaffen aber den internationalen Durchbruch bis zur Weltspitze nicht. Medaillen- und Diplomränge entwickeln sich gemessen an der steigenden Anzahl Wettkämpfe rückläufig in den Sommersportarten und stagnierend bis rückläufig in den Wintersportarten. An internationalen Mannschaftswettbewerben sind - mit Ausnahme der noch jungen Sportart Unihockey - nur in den für den Werbe- und Sponsoringmarkt besonders interessanten Sportarten Fussball und Eishockey regelmässig positive Resultate zu verzeichnen. In allen anderen Mannschaftssportarten werden kaum mehr internationale Erfolge erzielt. Erfolge an Weltmeisterschaften und olympischen Spielen beruhen auf Leistungen von herausragenden Ausnahmeathletinnen und -athleten, die meist nicht mehr von den Förderstrukturen des Verbands abhängig sind, oft aber im Nachwuchsalter in die Förderstrukturen der Verbände integriert waren. Die Verbände verfügen nur bedingt über die geforderte Leistungsfähigkeit, um die in ihren Fördergefässen ausgebildeten Nachwuchsathletinnen und -athleten systematisch an ein internationales Spitzenniveau heranzuführen. Diese Fakten sind Ausdruck eines Trends, der grundsätzliche Fragen zum gesellschaftlichen Stellenwert des Leistungssports in der Schweiz aufwirft. Insbesondere stellt sich die Frage nach der Rolle des Staats im Leistungssport. Mit der Verabschiedung des neuen Sportförderungsgesetzes im Jahre 2011 hat die Bundesversammlung ein klares Bekenntnis zur Förderung des schweizerischen Leistungssports abgelegt. Damit ist auch die Richtung für die Weiterentwicklung des schweizerischen Leistungssports aufgezeigt. 33/45

89 Entsprechend ist es das Ziel, die motivierte Jugend an den Leistungssport heranzuführen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Leistungssports sowohl im Nachwuchs- als auch im Elitebereich zu gewährleisten und durch gezielte Massnahmen zu verbessern. Die Sportnation Schweiz soll international wahrgenommen werden und global gut positioniert sein. Dies setzt voraus, dass sich Schweizer Athleten an internationalen Wettkämpfen nicht nur bemerkbar machen, sondern regelmässig auch durchsetzen. Auf der Grundlage dieser Zielsetzung sind Strategien und Handlungsschwerpunkte in folgenden Bereichen zu entwickeln: Athletenumfeld und Trainerwesen, Infrastruktur und Rahmenbedingungen. 7.2 Athleten- und Trainerförderung Soweit eine breite Öffentlichkeit Erfolgserwartungen an den schweizerischen Leistungssport richtet, müssen dessen Strukturen und Kapazitäten internationalen Standards entsprechen. Schweizer Leistungssportlerinnen und -sportler sollen Rahmenbedingungen vorfinden, die eine dauerhafte und erfolgreiche Karriere innerhalb der schweizerischen Leistungssportstrukturen ermöglichen. Dazu gehört auch die rechtzeitige Planung der Nachsportkarriere. International erfolgreiche Athleten sollen im Spitzensport die Rahmenbedingungen vorfinden, um bestmögliche Leistungen zu erbringen. Dazu gehören die Vereinbarkeit von Sport und schulisch-beruflicher Ausbildung sowie ein minimales Einkommen (Postulat WBK NR ; Finanzierungssicherheit der Karriere von Athletinnen und Athleten) und die Prüfung von Möglichkeiten, die berufliche Vorsorge von Spitzensportlern zu verbessern. Entsprechend gefordert sind primär die Sportverbände und privates Sponsoring. Durch den Weiterausbau der bestehenden Fördergefässe kann auch die Armee einen Beitrag zur Professionalisierung des Trainingsumfelds erhöhen. Verbesserungen sind insbesondere im Bereich der Berufsbildung, der Berufsanerkennung im Sinne der gesellschaftlichen Anerkennung des Leistungssports und des Hochschulwesens anzustreben. Das schweizerische Modell der Vereinbarkeit der schulisch-beruflichen und leistungssportlichen Ausbildung ist zwar unbestrittenes Programm, wird in der Praxis aber nur beschränkt umgesetzt. So ist es wichtig, dass die Lokalitäten der Bildungseinrichtungen und Leistungszentren geographisch nahe beieinander liegen. Nach einer Grundausbildung soll Spitzensport im Elitealter möglich sein und nicht an fehlenden adäquaten Rahmenbedingungen scheitern. Trainerpersonen haben gegenüber Athletinnen und Athleten sowie Verbänden eine hohe Verantwortung. Ihr Einfluss auf die Leistungs- und Persönlichkeitsentwicklung einer Athletin oder eines Athleten ist entscheidend. Gut ausgebildete Trainer spielen zudem eine wichtige Rolle um das Unfallrisiko oder Überlastungsschäden mit Langzeitfolgen bei Athletinnen und Athleten gering zu halten. Gesellschaftliche Anerkennung und Auskommen werden den damit verbundenen Erwartungen nur selten gerecht. Auch hier müssen sich die Massnahmen der Trainerbildung einerseits und die Professionalisierungsbemühungen anderseits am internationalen Standard orientieren. Die im Nachwuchsbereich gestiegenen Anforderungen an das Traineramt sind im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit nur noch bedingt zu bewältigen. Auf der Stufe Nachwuchs ist denn auch der Handlungsbedarf besonders offenkundig. Soweit die Sportverbände ihre Förderstrategien entsprechend anpassen, fehlen ihnen regelmässig die finanziellen Mittel, um im Nachwuchsbereich eine hohe Trainerqualität sicherzustellen. Dazu gehört auch, dass Leistungssportlerinnen und -sportler noch während ihrer Aktivzeit in Trainerlehrgänge eingebunden werden, soweit sie sich für eine künftige Trainer- oder Funktionärskarriere eignen. 34/45

90 7.3 Infrastruktur Sportanlagen für den Leistungsport müssen vor allem drei Voraussetzungen erfüllen. Zunächst müssen sie den technischen Anforderungen der jeweiligen Sportart entsprechen und verkehrstechnisch gut erschlossen sein. Sodann sollen sie für den Leistungssport - idealerweise prioritär - verfügbar sein. Und schliesslich müssen sie den Vorgaben im Zuschauerbereich genügen, soweit es sich um Wettkampfanlagen handelt. Grundlage der Infrastrukturplanung sind die Förderkonzepte der nationalen Sportverbände. In diesem Zusammenhang ist es von zentraler Bedeutung, dass die Sportverbände ihre lokalen, regionalen und nationalen Leistungszentren in einer langfristigen Planung festlegen und so die Entwicklungsbedürfnisse frühzeitig erkennbar sind. Namentlich bei der Realisierung und dem Betrieb regionaler Leistungszentren können die Kantone wichtige Initiativen entfalten und wesentliche Beiträge zur Förderung des schweizerischen Leistungssports leisten. Im betrieblichen Alltag bereitet die leistungssportgerechte Nutzung einer Anlage immer wieder Probleme, da der Zugang des Leistungssports regelmässig beschränkt und die Nutzungskosten hoch sind. Viele nationale und regionale Sportverbände haben nach wie vor grosse Mühe, bedarfsgerechte und finanziell tragbare Vereinbarungen über Anlagennutzungen abzuschliessen. In diesem Bereich besteht grosser Handlungsbedarf. 7.4 Rahmenbedingungen: privater und öffentlicher Bereich Die Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Leistungssports erfordert zusätzliche Anstrengungen auf allen Ebenen. Vorab gefordert sind die Sportverbände hinsichtlich des Ausbaus des privaten Sponsorings. Entsprechenden Bemühungen sind insoweit Grenzen gesetzt, als das herkömmliche Verbandssponsoring stagniert oder tendenziell abnimmt. Grosse Wirtschaftsunternehmen sind international ausgerichtet und haben kaum Interesse an einem Sponsoring für einen nationalen Sportverband. Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sind Bund, Kantone und Gemeinden gehalten, ihre Anstrengungen zugunsten des Leistungssports zu verstärken. Ziel ist es, im Rahmen eines konzertierten zwischen privatem und öffentlichem Sektor abgestimmten Vorgehens, die Rahmenbedingungen für den schweizerischen Leistungssport zu verbessern. Dabei geht es darum, die Förderaktivitäten der privaten und öffentlichen Aufgabenträger auszuweiten und zugleich wirksam aufeinander abzustimmen. Um dieses Ziel zu erreichen, liegt es nahe, dass alle mit dem Leistungssport befassten Akteure, Partner und Institutionen eigene Leistungssportkonzepte entwickeln, die sich am vorliegenden Konzept des Bundes orientieren. Die Vorgaben des Bundeskonzepts haben dabei nicht verpflichtenden Charakter, sondern sind als Empfehlungen an die jeweiligen Adressaten zu verstehen. Soweit die verschiedenen Konzepte sich in ihren unterschiedlichen Ausrichtungen ergänzen und inhaltliche Konkordanz anstreben, fügen sie sich als Teilelemente zu einem Gesamtkonzept, einem Leistungssportkonzept Schweiz, zusammen. 35/45

91 8 Empfehlungen und Massnahmen Die Analyse des Ist-Zustands macht deutlich, dass im Leistungssport bei den staatlichen wie auch bei den privaten Akteuren Handlungsbedarf besteht. Nachfolgend werden Empfehlungen zu möglichen Massnahmen aufgelistet. Im Kapitel 8.1 wird dargestellt, wie sich der Bund, gestützt auf das Sportförderungsgesetz und unter Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität, verstärkt engagieren kann. Dazu bedarf es zusätzlicher Mittel. Der Umfang der zusätzlichen Mittel wird künftig - unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Bundeshaushaltes - im Rahmen von Aktionsplänen Sportförderung durch den Bundesrat festgelegt. Inwieweit Massnahmen des Bundes Wirkung entfalten, hängt auch davon ab, ob und wie die anderen privaten und staatlichen Akteure die Bestrebungen des Bundes unterstützen. Unter 8.2 werden daher Empfehlungen an Kantone und Gemeinden sowie private Akteure formuliert, die zu einer verstärkten Förderung im Nachwuchsleistungs- und Spitzensport beitragen könnten. 8.1 Massnahmen des Bundes Bildung und Beruf Sportschulen Sportfreundliche Lehrbetriebe und Bildungsinstitutionen sind ein wichtiges Instrument der leistungsorientierten Nachwuchsförderung. Die Unterstützung des Bundes für Sportschulen mit einem eigenen Trainings- und Internatsbetrieb hat sich bewährt und soll weitergeführt werden. Berufliche Vorsorge für Spitzensportler Die nachhaltige Stärkung der Vorsorgesicherheit talentierter Athletinnen und Athleten ist ein wichtiges Instrument, um die finanziellen Risiken einer Spitzensportkarriere zu verringern. Der Bund wird daher Massnahmen zur Verbesserung der Vorsorgesicherheit von Spitzenathletinnen und -athleten (Postulat WBK , Finanzierungssicherheit der Karriere von Athletinnen und Athleten) prüfen. Bildungsangebote für Spitzensportler und Trainer Die Verbindung von Spitzensport und Hochschulstudium ist in der Schweiz nicht institutionalisiert. Das Angebot an spitzensportgerechten Aus- und Weiterbildungen im Hochschulbereich ist zu verbessern. Eine wichtige Rolle nimmt dabei die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen EHSM ein. Das BASPO prüft die Weiterentwicklung der Nachwuchstrainer-Ausbildung (Übergang von der J+S-Leiterbildung zu einer effektiven Berufsbildung). die Flexibilisierung seiner Studienmodelle auf Bachelor- und Masterstufe. die Realisation eines begleiteten Fernstudium-Modells am Leistungssportzentrum des BASPO. 36/45

92 das Angebot von Ausbildungsangeboten für Athletinnen und Athleten im Hinblick auf eine Trainerkarriere. die Unterstützung der Abstimmung des Bildungswegs zur Traineranerkennung (Berufsweg und akademischer Weg). Dienstleistungsmodelle der Armee und des Grenzwachtkorps Die Dienstleistungs- und Anstellungsmodelle der Armee und des Grenzwachtkorps können entsprechend den Bedürfnissen des Leistungssports optimiert werden. Die Armee prüft zusätzliche Armeestellen im Bereich des Leistungssports zu schaffen. die Möglichkeiten der Verordnung über den Militärsport zu nutzen, um Sportsoldatinnen und -soldaten, Trainer- und Betreuerpersonen optimal zu unterstützen. eine Unteroffiziers- und Offizierslaufbahn für geeignete Athletinnen und Athleten (insbesondere Karriere danach ) anzubieten. Das Grenzwachtkorps prüft sein Modell der Spitzensportförderung weiter zu entwickeln. Spitzensportförderung in Zivilschutz und Zivildienst Aktuell beschränkt sich die Spitzensportförderung auf Angehörige der Armee und das Grenzwachtkorps. Der Bund prüft wie die Spitzensportförderung auf Angehörige des Zivilschutzes und des Zivildienstes ausgedehnt werden kann, indem die Schaffung einer Rechtsgrundlage im Bereich des Zivildienstes geklärt wird Erweiterung Nationales Leistungssportzentrum BASPO Mit der Errichtung eines nationalen Leistungssportzentrums am BASPO können die Anstrengungen im Bereich Dienstleistung, Forschung und Entwicklung im Leistungssport verstärkt werden. Das BASPO prüft die qualitative und quantitative Erweiterung der Dienstleistungen für Athletinnen und Athleten, Trainerpersonen und Verbände im Bereich Sportwissenschaft. den Ausbau der angewandten Forschung um zur Etablierung des Leistungssports als Forschungsfeld beizutragen und so die Leistungssportpraxis nachhaltig zu unterstützen. die Innovationsförderung zu verstärken, um spezifische Entwicklungen und Technologien für den Leistungssport zu ermöglichen. die Kooperation und den Wissensaustausch zwischen Hochschulen und den Sportverbänden zu institutionalisieren und ein Netzwerk für Wissens- und Technologietransfer (KTI- Projekte) aufzubauen. 37/45

93 8.1.3 Unterstützung der Verbände Stärkung der Organisations- und Managementkompetenz In sportpolitischer Hinsicht ist die Stärkung der Organisations- und Managementkompetenz der Sportverbände und -vereine sinnvoll. Entsprechende Entwicklungen und die zu erreichenden Standards sind in den jeweiligen Strategien der Sportverbände abzubilden. Der Bund prüft eine Erhöhung der Beiträge an die Sportverbände, um deren Führungs- und Organisationskapazität im Bereich des Leistungssports zu stärken. stellt im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit Swiss Olympic sicher, dass die Sportverbände ihre Konzepte und Strategien in den Bereichen Nachwuchs und Elite, Trainerausbildung und Anlagenplanung umsetzen. Trainer als Beruf Vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklung sind die Sportverbände gefordert, ihr Trainerwesen - vorab im Nachwuchsbereich - zu professionalisieren und eine adäquate Qualifizierung und Anstellung ihrer Trainerpersonen zu gewährleisten. Der Bund prüft, die Verbände bei der Anstellung professioneller Nationaltrainerpersonen für die Bereiche Nachwuchs und Elite zu unterstützen. unterstützt Bestrebungen zur Gleichstellung des Trainerberufs mit anderen pädagogischen Berufen. Dezentrale Leistungszentren Die Nationalkader aller Sportverbände sollten Zugang zu geeigneten Trainingsanlagen haben. Auch bei einem Ausbau der Infrastruktur und Dienstleistungen wird das BASPO nicht in der Lage sein, die Nachfrage auf der Grundlage der bundeseigenen Anlagen zu decken. Der Bund prüft die Ausrichtung zusätzlicher Verbandsbeiträge für ausgewählte Sportarten zur Deckung der Benützungsgebühren in bundesfremden Trainingsanlagen. führt NASAK und die damit verbundenen Finanzhilfen zu Bau und Erneuerung von national bedeutenden Sportanlagen weiter Dopingbekämpfung Doping bleibt eines der grossen Probleme im Leistungssport. Im Interesse der Glaubwürdigkeit des Sports ist die Dopingbekämpfung zu verstärken. Der Bund prüft die Erhöhung des jährlichen Beitrags an Antidoping Schweiz (2016: 2.7 Millionen Franken). 38/45

94 8.2 Empfehlungen an die Sportverbände und Swiss Olympic Sportverbände Die Beiträge des Bundes an die Sportverbände dienen unter anderem dazu, ihre Förderstrukturen im Bereich des Leistungssports zu professionalisieren. Bei der Athletenförderung orientieren sich die Sportverbände am internationalen Standard und der Ethik-Charta von Swiss Olympic. Die konkreten Zielsetzungen werden in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic festgelegt. Über die Verwendung der Bundesbeiträge wird Rechenschaft abgelegt. Folgende Massnahmen werden empfohlen: Die Sportverbände schaffen professionelle Strukturen und Programme für den Leistungssport (inkl. Nachwuchs und Ausbildung), die sich an internationalen Standards orientieren. engagieren qualifizierte Trainerpersonen unter Berücksichtigung der Mindestlohnempfehlungen des Berufsverbandes swiss coach (Nachwuchs und Elite). unterstützen Athletinnen und Athleten durch Dienstleistungen, finanzielle Beiträge und den Betrieb von Leistungszentren mit Bildungszugang Swiss Olympic Verbandsförderung Swiss Olympic prüft Massnahmen zur Stärkung der Eigeninitiative der Verbände in allen Bereichen des Leistungssports. Auf diese Weise werden geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, damit sich die Athletinnen und Athleten im internationalen Wettbewerb durchsetzen. Folgende Massnahmen werden empfohlen: Swiss Olympic schliesst mit den Verbänden Leistungsvereinbarungen ab und unterstützt diese auf der Grundlage eines nach Sportarten differenzierten Einstufungssystems. hält die Verbände an, Förderkonzepte zu entwickeln, die Ethik-Charta des Sports einzuhalten und den Bereich des Leistungssports zentral zu führen (Finanzen, Controlling). unterstützt die Verbände beim Aufbau einer systematischen Talententwicklung (Athletenweg). Athletenförderung Die Athletinnen und Athleten mit einer Talentkarte sollen Zugang zu einem funktionierenden Karriereberatungs-Netzwerk haben und bei Bedarf finanziell unterstützt werden. Folgende Massnahmen werden empfohlen: Swiss Olympic entwickelt Instrumente zur Unterstützung der Eltern von Nachwuchstalenten (Karrierebegleitung). unterstützt den Transfer und die Anerkennung von Kompetenzen, die Spitzensportlerinnen und -sportler im Laufe ihrer Karriere erwerben, in andere Berufsfelder durch Projekte mit geeigneten Partnern. 39/45

95 Die Stiftung Schweizer Sporthilfe verbessert die finanziellen Unterstützungsleistungen an die Athletinnen und Athleten. berät die Athletinnen und Athleten bei der Integration in das schweizerische Vorsorgesystem (AHV/IV, berufliche Vorsorge, 3. Säule). Talent-/Elitekarten und Labels Swiss Olympic legt die Kriterien für förderungswürdige Athletinnen und Athleten sowie sportfreundliche Schulen, Lehrbetriebe und Arbeitgeber fest. Folgende Massnahmen werden empfohlen: Swiss Olympic optimiert das System der Talent-/Elitekarten (Athletinnen und Athleten) und Label-Vergabe (Schulen/ Lehrbetriebe/ Arbeitgeber) weiter. bildet ein Netzwerk mit Hochschulen und kantonalen Koordinationsstellen für Berufsbildung (einschliesslich Berufs- und Laufbahnberatung). entwickelt ein Talenttransfer-Programm und schliesst entsprechende Vereinbarungen mit den Sportverbänden ab. Trainerförderung Im System der nationalen und regionalen Trainerförderung sind die Trainertalente rechtzeitig zu erkennen und besonders zu fördern. Folgende Massnahme wird empfohlen: Swiss Olympic baut sportartübergreifende Austauschplattformen und Förderprogramme für besonders förderungswürdige Trainerpersonen auf. Internationale Sportveranstaltungen in der Schweiz Für die Unterstützung der Durchführung von international bedeutenden Sportveranstaltungen in der Schweiz wird ein Sportveranstaltungskonzept erarbeitet. Folgende Massnahme wird empfohlen: Swiss Olympic erarbeitet ein Sportveranstaltungskonzept unter Mitwirkung der zuständigen Bundesbehörden (BASPO) und weiterer interessierter Kreise. 8.3 Empfehlungen an die Kantone und Gemeinden Massnahmen mit interkantonalem Koordinationsbedarf Bildungsangebote für Leistungssportler Der parallele Weg von Leistungssport und schulisch-beruflicher Ausbildung soll jedem Athleten ungeachtet seines Wohnorts offen stehen. 40/45

96 Folgende Massnahmen werden empfohlen: 1. Obligatorische Schule und Sekundarstufe II: Die Kantone wirken im Netzwerk Leistungssportförderung und Bildung mit und anerkennen die Labelund Talentkarten-Vergabe von Swiss Olympic. koordinieren die regionale Verteilung der leistungssportfreundlichen Bildungsangebote mit Swiss Olympic. formulieren allgemein gültige Kriterien für die Aufnahme von Nachwuchsathletinnen und -Athleten in Sportschulen. 2. Berufsbildung: Die Kantone richten für die Vermittlung von leistungssportfreundlichen Lehrbetrieben eine Koordinationsstelle ein. unterstützen Bestrebungen ihrer Verwaltungseinheiten zur Erlangung des Labels leistungssportfreundlicher Lehrbetrieb von Swiss Olympic. 3. Tertiärstufe: Die Hochschulen verbessern in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Rahmenbedingungen für Leistungssportler auf Hochschulstufe durch o flexible Handhabung der Studienzeit und fachlichen Modul-Zusammenstellungen; o die Einrichtung von Fernstudiengängen. Schulgeld Der Eintritt eines Nachwuchstalents in ein regionales oder nationales Leistungszentrum setzt ein funktionierendes System des interkantonalen und -kommunalen Schulgeldausgleichs voraus. Folgende Massnahmen werden empfohlen: Die Kantone schaffen im Rahmen einer Revision der Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte mehr Verbindlichkeit. streben den Beitritt aller Kantone zu diesem Konkordat an Massnahmen in der Zuständigkeit der Kantone Sportanlagen Parallel zu den Sportanlagen des Bundes sind regionale, für den Leistungssport geeignete Sportanlagen wichtige Bausteine für die Weiterentwicklung des Leistungssports. Folgende Massnahmen werden empfohlen: Kantone und Gemeinden erarbeiten in Anlehnung an das Konzept des Bundes (NASAK) eigene Planungsinstrumente im Bereich des Sportanlagenbaus (KASAK, GESAK). unterstützen den Bau und Betrieb von Sportanlagen und deren bedarfsgerechte Nutzung durch den Leistungssport mit geeigneten Massnahmen. 41/45

97 stellen die Kompatibilität der Sportanlagen mit den internationalen Standards und den Bedürfnissen des Behinderten-Leistungssports sicher. Regionale Leistungszentren Regionale Leistungszentren mit professioneller Betreuung sind wichtige Elemente einer koordinierten Nachwuchsförderung. Folgende Massnahmen werden empfohlen: Kantone und Gemeinden unterstützen den Aufbau und Betrieb von regionalen Leistungszentren nach Massgabe ihrer finanziellen Möglichkeiten. prüfen Modelle des überregionalen Lastenausgleichs bezüglich Bau und Betrieb von regionalen und nationalen Leistungszentren. Sportveranstaltungen Die Durchführung von regionalen, nationalen und internationalen Sportveranstaltungen erfordert nicht nur für den Sport, sondern auch für die betroffenen Gemeinwesen erhöhte Koordinationsanstrengungen. Folgende Massnahmen werden empfohlen: Kantone und Gemeinden mit einer erhöhten Veranstaltungsdichte erstellen in Abstimmung mit dem Bund Konzepte für internationale Sportveranstaltungen. unterstützen die Durchführung von internationalen Sportveranstaltungen in der Schweiz nach dem herkömmlichen Modell (je ein Drittel pro Gemeinwesen). Lotteriegelder und Leistungssport Die kantonalen Lotteriefonds sind wichtige Träger der Sportförderung sowohl für den Breitensport als auch für den Nachwuchsleistungssport. Folgende Massnahmen werden empfohlen: Die Kantone streben eine Lösung an, im Rahmen welcher mindestens ein Viertel der Lotteriemittel in den Sport fliessen. wirken darauf hin, dass vom Sportviertel mindestens ein Drittel für den leistungsorientierten Nachwuchssport eingesetzt wird. Athleten- und Trainerförderung Die von einem Kanton gewährten Unterstützungsleistungen werden auch nach der Selektion einer Athletin oder eines Athleten für ein nationales Leistungszentrum weitergeführt. Die Anstellung von ausgewiesenen Trainerpersonen in regionalen Leistungszentren ist zu fördern. Folgende Massnahmen werden empfohlen: 42/45

98 Die Kantone berücksichtigen in ihrer Förderpraxis die Interessen der nationalen Sportverbände und stimmen ihre Förderpraxis auf jene des Bundes und von Swiss Olympic ab. unterstützen die Anstellung von qualifizierten Nachwuchstrainerpersonen in regionalen Leistungszentren mit geeigneten Massnahmen. 8.4 Empfehlungen an die Partner des privaten Rechts Sponsoring und Mäzenatentum Sponsoring und Mäzenatentum sind unverzichtbare Bausteine des Leistungssports. Es ist anzustreben, dass das private Sponsoring neben Athletinnen und Athleten sowie Veranstaltungen wieder vermehrt einzelne Sportverbände als Partner berücksichtigt. das private Mäzenatentum sich weiterhin im Leistungssport engagiert und so einen Beitrag zur Erhaltung der Vielfalt der Sportarten beitragen Lehrstellen und Arbeitsplätze Die Vereinbarkeit von Sport und Beruf ist ein prägendes Merkmal des schweizerischen Systems der Sportförderung. Es ist anzustreben, dass Unternehmen der Privatwirtschaft zusätzliche Ausbildungsplätze für Nachwuchssportlerinnen und -sportler anbieten. Athletinnen und Athleten nach der Lehrzeit in flexiblen Anstellungen weiterbeschäftigen und so einen Beitrag zur Corporate Social Responsibility leisten (leistungssportfreundliche Arbeitgeber). 43/45

99 9 Erfolgsfaktoren der Umsetzung 9.1 Abstimmung und Vernetzung zwischen den Partnern Die Gewährleistung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Leistungssports setzt voraus, dass die beteiligten Partner des öffentlichen und privaten Rechts ihre Fördertätigkeit inhaltlich abstimmen und in flexiblen, aber verbindlichen Kooperationsnetzen umsetzen. Entsprechend föderalistischen Grundprinzipien sollen diese Verbundnetze nicht primär von Rechtsnormen, sondern vorab vom politischen Kooperationswillen der verschiedenen Partner getragen sein. Im Hinblick auf die Vernetzung der politischen Akteure von Bund und Kantonen ist es zweckmässig, eine informelle Sportplattform zu schaffen, in welcher die für den Sport verantwortlichen Exekutivmitglieder von Bund und Kantonen nach Massgabe ihres Interesses zur Mitwirkung eingeladen sind. Ziel dieser Plattform ist es, Grundsatzfragen des schweizerischen Sports aus Exekutivsicht zu erörtern und Lösungsvorschläge zu Handen der zuständigen Organe von Bund und Kantonen zu erarbeiten. Dabei geht es insbesondere darum, die Aktivitäten der Sportplattform mit der politischen Agenda der der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zu koordinieren und tragfähige Formen der Kooperation mit der EDK zu entwickeln. Damit das Leistungssportkonzept des Bundes im Förderungsalltag Wirkung zeigt, muss dieses von den Kantonen und vom Sport getragen und um zusätzliche Massnahmen ergänzt werden. Dieses Ziel kann dadurch erreicht werden, dass die Kantone, Swiss Olympic und die Sportverbände je eigene Leistungssportkonzepte entwickeln oder bestehende Konzepte überarbeiten. Deren inhaltliche Abstimmung auf das Leistungssportkonzept des Bundes ist nicht nur sportpolitisch geboten, sondern Voraussetzung für einen wirksamen Mitteleinsatz auf allen Ebenen. Wie auf Bundesebene würden diese Leistungssportkonzepte und deren Begleitmassnahmen von den jeweils zuständigen Instanzen der Kantone, Swiss Olympic und Sportverbände beschlossen. Unter diesen Voraussetzungen kann das Ziel einer kohärenten Förderung des schweizerischen Leistungssports erreicht werden. Dabei bezeichnen alle Partner eine verantwortliche Stelle für Fragen des Leistungssports. Mit dieser organisatorischen Massnahme wird eine koordinierte Umsetzung der zusätzlichen Fördermassnahmen erleichtert. In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass das bestehende Förderregime nicht in das Projekt integriert wird, sondern im Rahmen der ordentlichen Zuständigkeiten und etablierten Prozesse der verschiedenen Institutionen umgesetzt wird. 9.2 Koordination der Realisierung im Rahmen einer Projektorganisation Was die im Rahmen des Leistungssportkonzepts des Bundes beschlossenen Massnahmen betrifft, sollen diese auf der Grundlage einer Projektorganisation umgesetzt werden, in der alle wichtigen Akteure eingebunden sind. Die Leitung des Projekts obliegt einem Steuerungsausschuss. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Swiss Olympic (Vorsitz), des Bundes, der Kantone, Gemeinden und der Sportverbände zusammen. Aus heutiger Sicht erscheint es zweckmässig, das Projekt in vier Teilprojekte zu gliedern: Athletenumfeld, Trainerwesen, Infrastruktur, Forschung und Innovation. Die Koordination dieser Teilprojekte obliegt sinnvollerweise einer Vertretungsperson jener Institution, die zum jeweiligen Teilprojekt den engsten Sachbezug aufweist. Entsprechend wäre die Koordination der Teilprojekte Athletenumfeld und Trainerwesen bei Swiss Olympic, jene 44/45

100 Akteure zur Umsetzung: Umsetzung übergreifender Massnahmen der Teilprojekte Infrastruktur sowie Forschung und Innovation beim Bund (BASPO) anzusiedeln. Leistungssport-Steuerungsausschuss Swiss Olympic Koordination übergreifende Massnahmen Teilprojekt 1 Athleten Teilprojekt 2 Trainer Teilprojekt 3 Infrastruktur Teilprojekt 4 Forschung&Innovation Bund/BASPO Kantone/Städte Swiss Olympic Verbände Umsetzung übergreifender Massnahmen Umsetzung übergreifender Massnahmen Umsetzung übergreifender Massnahmen Weitere Akteure Abbildung 1: Modell zur Steuerung des Leistungssports in der Schweiz 9.3 Evaluation der Leistungssportförderung Im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit Swiss Olympic unterstützt das BASPO verschiedene Aktivitäten des Dachverbands mit finanziellen Beiträgen. Die Erfüllung der in der Leistungsvereinbarung umschriebenen Ziele und Massnahmen wird auf der Grundlage eines regelmässigen Reportings überprüft. Um die Wirksamkeit der Fördermassnahmen im Leistungssport aus gesamtheitlicher Perspektive zu beurteilen, sind die relevanten Indikatoren im Leistungssport regelmässig in Zusammenarbeit mit dem Sportobservatorium zu messen. 45/45

101 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Anhang 3 Immobilienkonzept Sport des Bundes 26. Oktober 2016

102 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage Auftrag Die Sportzentren Magglingen und Tenero Magglingen: Betriebsmerkmale und Angebotslücken Tenero: Betriebsmerkmale und Angebotslücken Nationales Schneesportzentrum NSSZ Rahmenbedingungen Das Primat der Privatinitiative Zuständigkeiten und Mittelzuteilung Wirtschaftlichkeit Steuerung und Finanzierung Methodisches Vorgehen Kostenermittlung Bestehende Bauten Neubauprojekte Finanzierungsbedarf Finanzierungsbedarf Finanzierungsbedarf ab Neubauten und Sanierungen Neubauten Magglingen Leistungsdiagnostik und Regeneration Ausbildungshalle Wohnbauten Magglingen Neubauten und Sanierungen Tenero Vierte Bauetappe CST Sanierung Schwimmbecken und Garderoben 1. Etappe Wohnbauten Tenero Bauvorhaben ab Neubauten Magglingen ab Sporthalle mit Kampfsport- und Schiessanlagen Empfangs- und Verwaltungsgebäude Rollskibahn mit Anbindung an Schiessanlage Eissporthalle Wildwasseranlage Traglufthalle Überdeckung Tennisplätze Halle für kompositorische Sportarten Neubauten Tenero ab Sanierung Schwimmbecken und Garderoben 2. Etappe Sanierung des Multifunktionsgebäudes Palestra Naviglio Überdeckung Tennisplätze Eissporthalle Nationales Schneesportzentrum NSSZ Finanzierungsbedarf Finanzierungsbedarf nach Verwendungszweck Finanzierungsbedarf nach Standort Übersicht aller Neubauprojekte

103 8.1 Magglingen Centro Sportivo Tenero

104 Übersicht Ausgangslage Die Bereitstellung von Sportangeboten ist in erster Linie eine Aufgabe privater Trägerschaften. An diesem Grundsatz orientiert sich auch das NASAK-Programm, das entsprechende Initiativen beim Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung durch Bundesbeiträge fördert. In verschiedenen Bereichen des Breiten- und Leistungssports fehlt es allerdings ganz oder teilweise an solchen Initiativen, weshalb staatliches Engagement nach den Prinzipien der Subsidiarität zum Tragen kommt. Dies gilt insbesondere für die Ausbildung im Sport, das Kurswesen im Breitensport und die Trainingsinfrastruktur für den Leistungssport. Vor diesem Hintergrund wurden die Sportzentren des Bundes in Magglingen und Tenero geschaffen. Verbesserung der Rahmenbedingungen Zeitgemässe Infrastrukturen sind eine zentrale Voraussetzung einer wirksamen Sportförderung. In den vergangenen Jahren haben sich die Anforderungen an die Ausbildungs- und Trainingsinfrastruktur massgeblich verändert. Im internationalen Vergleich genügt die bestehende Infrastruktur in Magglingen und Tenero diesen Anforderungen nur noch beschränkt. Zunehmende Nutzungskonflikte zwischen unterschiedlichen Kundengruppen und Sportarten sind an der Tagesordnung und erschweren die Betriebsführung. Das vorliegende Immobilienkonzept zeigt auf, welche Investitionen in Sportanlagen und Betriebsgebäude des Bundes erforderlich sind, um die Rahmenbedingungen für die Förderung des Breiten- und Leistungssports zu verbessern. Investitionsprioritäten Die Priorisierung der Projekte richtet sich nach den finanzpolitischen Rahmenbedingungen des Bundes. Die massgebliche Verschlechterung der Haushaltslage und der damit einhergehende Bereinigungsbedarf in der Finanzplanung des Bundes haben zur Folge, dass für die schweizerische Sportförderung wichtige Infrastrukturvorhaben nur mit erheblicher Verzögerung oder in den kommenden zehn Jahren gar nicht realisiert werden können. Bestehende Bauten Das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL sorgt für das zivile Immobilienmanagement des Bundes und damit auch für die Immobilien des BASPO. Im Rahmen von Voranschlag und Finanzplan sind gegenwärtig für die Standorte Magglingen und Tenero jährlich 9 Millionen Franken eingestellt. Dieser Betrag steht sowohl für die Wert- und Funktionserhaltung als auch für Neuinvestitionen zur Verfügung. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt jedoch, dass mit diesen 9 Millionen Franken aufgrund des grossen Bestandes vornehmlich werterhaltende Massnahmen (Unterhalt) finanziert werden können. Sanierungs- und Neubauprojekte Ausgehend von der Nachfrage des Breiten- und Leistungssports besteht an den Standorten Magglingen und Tenero ein erheblicher Sanierungs- und Neubaubedarf (gegen 400 Millionen Franken), der aufgrund der Haushaltsperspektiven des Bundes kurz- und mittelfristig nicht gedeckt werden kann. In den Jahren sind bauliche Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 182 Millionen Franken geplant: Magglingen: Leistungsdiagnostik und Regeneration (47 Millionen Franken) Ausbildungshalle (20 Millionen Franken) Wohnbauten (23 Millionen Franken; Spezialfinanzierung) Tenero: Vierte Bauetappe CST (48 Millionen Franken) Sanierung Schwimmbecken und Garderoben, 1. Etappe (22 Millionen Franken) Wohnbauten Tenero (22 Millionen Franken; Spezialfinanzierung) 4

105 Für die Realisierung der Wohnbauten sind Spezialfinanzierungen geplant (Magglingen: Mittel aus Armeebudget; Tenero: Beiträge der Schweizerischen Nationalspende und von Swiss Olympic). Bauvorhaben ab 2024 Als Folge der Haushaltsrestriktionen des Bundes muss die Planung und Realisierung zahlreicher Bauprojekte auf die Zeit ab 2024 verschoben werden. Dies obschon der Bedarf nach zusätzlicher Sportinfrastruktur des Bundes in den Breiten- und Leistungssportkonzepten ausgewiesen ist. Dazu gehört auch die Realisierung eines Nationalen Schneesportzentrums, dessen Planung bis 2023 sistiert wird. [in Mio. CHF] ff p.a. Sportinfrastruktur Erstinvestition (Planung und Realisierung) Total zusätzlicher Investitionsbedarf ( ): Unterhalt Veränderung Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) Wohnbauten Magglingen und Tenero Erstinvestition (Planung und Realisierung) Total zusätzlicher Investitionsbedarf ( ): 44.5 Unterhalt 0.6 Veränderung 1.0 Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) 1.1 TOTAL Neubauten Erstinvestition netto (Planung und Realisierung) Unterhalt Neubauten Veränderung Neubauten Zusätzlichen Betriebskosten Neubauten (inkl. BBL) Bauprojektleitung und Objektbetrieb BBL TOTAL zusätzlicher Finanzierungsbedarf (fw)

106 1 Ausgangslage 1.1 Auftrag Mit Beschluss vom 6. Juni 2014 hat der Bundesrat das VBS beauftragt, im Hinblick auf die Umsetzung der Motion WBK des Nationalrats ( ) vom 2. Mai 2013, Sportveranstaltungen und Förderung von Nachwuchs- und Spitzensport, eine konzeptionelle und finanzielle Gesamtschau zur künftigen Entwicklung der Sportförderung des Bundes vorzulegen. Bestandteile dieser Gesamtschau sind ein Leistungssportkonzept des Bundes, ein Breitensportkonzept des Bundes sowie ein Immobilienkonzept Sport des Bundes. Letzteres beinhaltet die Weiterentwicklung der Sportzentren in Magglingen und Tenero sowie ein Nationales Schneesportzentrum. Ausgehend von den Haushaltsperspektiven des Bundes hat der Bundesrat schliesslich mit Beschluss vom 25. Mai 2016 die baulichen Prioritäten an den Standorten Magglingen und Tenero festgelegt. Dabei hat er beschlossen, die Planung für ein Nationales Schneesportzentrum am Standort Lenzerheide bis 2023 zu sistieren. Die nachfolgenden Ausführungen zur Planung und Realisierung der Bauvorhaben bilden die Investitions- und Sanierungsprioritäten des Bundesrates bis 2023 ab. 1.2 Die Sportzentren Magglingen und Tenero Magglingen: Betriebsmerkmale und Angebotslücken Das BASPO betreibt je ein Sportzentrum in Magglingen und Tenero (Artikel 26 Sportförderungsgesetz). Am Standort Magglingen sind alle wichtigen Bereiche der schweizerischen Sportförderung unter einem Dach vereinigt: Bildung und Forschung, Entwicklung und Beratung, Sportpolitik und Programmvollzug sowie Trainingsinfrastruktur und Kurswesen. Parallel zur Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen EHSM und den Amtsbereichen Jugend+Sport und Erwachsenensport führen auch die nationalen Sportverbände ihre Aus- und Weiterbildungskurse in Magglingen durch. Magglingen ist eine wichtige Trainingsstätte für Spitzensportler, nationales Leistungszentrum verschiedener Sportverbände und Zentrum der Sportförderung der Armee. Angesichts der wachsenden Nachfrage in allen Bereichen ist das BASPO nicht mehr in der Lage, das entsprechende Angebot bedürfnisgerecht bereitzustellen. Defizite bestehen vor allem im Bereich der Infrastruktur. So führt ein nicht mehr genügendes Raum- und Flächenangebot zunehmend zu Nutzungskonflikten. Verschiedene Anlagen sind sanierungsbedürftig oder genügen modernen Anforderungen nicht mehr. Für gewisse Sportarten fehlen geeignete Räumlichkeiten gänzlich. Sodann können neuere Erkenntnisse der Sport- und Trainingswissenschaften mangels geeigneter Infrastrukturen nicht in die Praxis umgesetzt werden. Handlungsbedarf besteht vor allem in den Bereichen Leistungsdiagnostik, Regeneration, Ausbildungs- und Trainingsflächen, Kursräumlichkeiten, Unterkunft und Büroarbeitsplätze. Schliesslich fehlen die finanziellen Mittel, um die Instandsetzung und Erneuerung sowie die Veränderung der bestehenden Bauten fachgerecht sicherzustellen. Betriebsentwicklung Magglingen: Differenz Sportanlagenbenutzungen % Übernachtungen % Mahlzeiten % Die Nutzung der Sportanlagen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Entsprechend entstehen immer häufiger Belegungsengpässe und Nutzungskonflikte. Diese Tendenz 6

107 zeichnet sich auch im Bereich des Unterkunftsangebots ab, das angesichts der wachsenden Nachfrage zunehmend knapp bemessen ist Tenero: Betriebsmerkmale und Angebotslücken Das Centro Sportivo Tenero CST ist das Zentrum des Jugendsports und aufgrund der klimatischen Bedingungen nationales Leistungszentrum einzelner Sportverbände. In Tenero werden zahlreiche Jugendsportkurse der Kantone und Trainingslager der nationalen Sportverbände durchgeführt. Rund 60% der Kurse sind J+S-Jugendsportkurse. Das CST ist sowohl Jugendsportzentrum für den Breitensport als auch Leistungszentrum für den Nachwuchsleistungs- und Spitzensport. In Tenero wird eine Berufsfachschule für Spitzensportler und seit 2014 auch ein zweisprachiges Sportgymnasium geführt. Für die Breitensportkurse stehen einfache und günstige Unterkünfte im Vordergrund. Die Nachfrage der Schulen, Vereine und Sportverbände nach Lagerwochen ist längst grösser als das Angebot. Das hat zur Folge, dass das Unterkunftsangebot nicht genügt und die Nutzungskonflikte im Bereich der bestehenden Sporthallen ein problematisches Ausmass angenommen haben. Betriebsentwicklung Tenero: Differenz Kurse* % Teilnehmer % Übernachtungen % Mahlzeiten % *Kommentar: tendenziell werden die Kurse kleiner, die Aufenthalte kürzer und die Nachfrage nach Vollpension grösser. Der Handlungsbedarf ist offenkundig: Die Realisierung der vierten Bauetappe ist eine dringende Notwendigkeit. Das von Kanton und Gemeinde bewilligte Projekt (Sporthalle, Restauration, Theorieräume) ist seit mehreren Jahren aus finanziellen Gründen zurückgestellt. Ausgewiesene Defizite bestehen sodann in den Bereichen Unterkunft, Infrastruktur Schwimmen, medizinische Einrichtungen und in der Bauwerkserhaltung des Multifunktionskomplexes Naviglio. 1.3 Nationales Schneesportzentrum NSSZ Das BASPO betreibt je ein Sportzentrum in Magglingen und Tenero (Artikel 26 Sportförderungsgesetz). Demgegenüber fehlt bisher ein Schneesportzentrum zur Förderung des Wintersports. Im Jahre 2013 hat das Bundesamt für Sport BASPO eine umfassende Standortevaluation durchgeführt. Es haben sich damals neun Standorte beworben. Nach Abschluss des Evaluationsverfahrens sind fünf Standorte im Rennen geblieben, die bei keinem der Hauptkriterien ( Schneesicherheit, Gute Erreichbarkeit, Gute Erschliessung innerhalb des Standortes, Rasche Verfügbarkeit ) ungenügend abgeschnitten haben. Kanton / Standortgemeinde Punkte Differenz Graubünden, Lenzerheide Uri, Andermatt % Obwalden, Engelberg % Wallis, Fiesch % Graubünden, Davos % 7

108 Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens hat sich gezeigt, dass für die Schaffung eines Nationalen Schneesportzentrums (Neubau) mit Erstinvestitionen von Millionen Franken und jährlichen finanzierungswirksamen Betriebskosten von Millionen Franken zu rechnen ist. 2 Rahmenbedingungen 2.1 Das Primat der Privatinitiative Die Bereitstellung von Strukturen und Angeboten für den Sport ist in erster Linie eine Aufgabe privater Trägerschaften, namentlich der Sportverbände und Sportvereine. Bund, Kantone und Gemeinden werden dann tätig, wenn die Privatinitiative nicht genügt oder wenn das staatliche Engagement deutliche Effizienz- und Effektivitätsgewinne bringt. Gemäss diesen Grundsätzen der Subsidiarität ist auch das NASAK-Programm konzipiert. Im Rahmen dieses Programms ist der Bund nicht Hauptakteur beim Bau nationaler Sportanlagen, sondern vielmehr Förderer und Unterstützer privater, kantonaler oder kommunaler Projekte. Gemeinden, Kantone und private Investoren sorgen für bedarfsgerechte Angebote in ihrem Wirkungsbereich. Der Bund leistet subsidiär Finanzhilfen, wenn es darum geht, über den lokalen und regionalen Bedarf hinausgehende Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu realisieren. In verschiedenen Bereichen des Breiten- und Leistungssports fehlt es allerdings ganz oder teilweise an solchen Initiativen, weshalb staatliches Engagement nach den Prinzipien der Subsidiarität zum Tragen kommt. Dies gilt insbesondere für die Ausbildung im Sport, das Kurswesen im Breitensport und die Trainingsinfrastruktur für den Leistungssport. Vor diesem Hintergrund wurden die Sportzentren des Bundes in Magglingen und Tenero geschaffen. 2.2 Zuständigkeiten und Mittelzuteilung Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) sorgt für das zivile Immobilienmanagement des Bundes und damit auch für die Immobilien des BASPO. Letzteres ist für die Anmeldung von Immobilienbedürfnissen, die Erstellung von Betriebs- und Nutzungskonzepten sowie für die entsprechenden betriebswirtschaftlichen Nachweise zuständig. Im Rahmen von Voranschlag und Finanzplan sind derzeit für die Standorte Magglingen und Tenero rund 9 Millionen Franken pro Jahr eingestellt (Investitionsausgaben BBL: Zivile Bauten ). Dieser Betrag steht sowohl für die Wert- und Funktionserhaltung als auch für Neuinvestitionen zur Verfügung. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass aufgrund des Umfangs des Immobilienbestandes mit rund 9 Millionen Franken namentlich werterhaltende Massnahmen (Unterhalt) finanziert werden können. Demgegenüber können bauliche Veränderungen (Anpassungen, Umbauten und Erweiterungen) an den bestehenden Gebäuden nicht mit diesen Mitteln finanziert werden. 2.3 Wirtschaftlichkeit Sportanlagen stehen im Dienst der Sportförderung und können nur beschränkt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt werden. So ist es im Bereich des Breiten- und Leistungssports kaum möglich, für die Benützung der Sportanlagen kostendeckende Preise zu erzielen. Sportvereine werden ehrenamtlich geführt und verfügen generell über knappe finanzielle Ressourcen. Ziel der Sportförderung ist es, die Zugangsschwelle im Breitensport tief zu halten und damit auch die Mitgliederbeiträge entsprechend günstig festzulegen. Das ist vor allem im Kinder- und Jugendsport ein zentrales Anliegen. 8

109 Auf der anderen Seite sind Bau und Betrieb von Sportanlagen kostenintensiv. Aus diesem Grund sind die nationalen Sportverbände nicht in der Lage, eigene Leistungszentren zu realisieren und zu betreiben. Eine Sportanlage wirtschaftlich zu betreiben, heisst daher bei realistischer Betrachtung: deren maximale Nutzung durch den Breiten- und Leistungssport sicherzustellen. Dabei bestehen hinsichtlich der Nutzbarkeit der Anlagen grosse Unterschiede: Ein Fussballfeld sollte pro Woche nicht länger als Stunden beansprucht werden, während eine Halle mit gewissen Einschränkungen pro Tag rund 18 Stunden genutzt werden kann. Soweit finanziell und klimatisch zweckmässig, ist eine ganzjährige Nutzung der Sportanlagen anzustreben. Im Rahmen dieser Nutzungsparameter geht es darum, bei der Realisierung neuer Sportanlagen Konkurrenzsituationen und Redundanzen mit bestehenden Sportinfrastrukturen zu vermeiden und mögliche Synergien zu nutzen. 2.4 Steuerung und Finanzierung Grosse Bauvorhaben erfordern länger dauernde baurechtliche Auflage- und Genehmigungsverfahren. Deren Zeitdauer ist aufgrund allfälliger Einsprachen und Rekurse nicht immer vorhersehbar. Verzögerungen von mehreren Monaten oder Jahren sind keine Seltenheit. Bei der ganzheitlichen Ermittlung des Finanzierungsbedarfs eines Bauvorhabens ist zunächst die eigentliche Erstinvestition zu berücksichtigen. Diese setzt sich zusammen aus den Vorbereitungs-, Planungs- und Investitionskosten. Weiter sind finanzierungswirksam zu veranschlagen: - Laufende jährliche Unterhaltskosten (Instandhaltung und Instandsetzung/Erneuerung) für den Werterhalt - Veränderungskosten (Anpassung, Umbau, Erweiterung) oder Ersatzinvestitionen linear verteilt über die Abschreibungsdauer eines Gebäudes - Laufende jährliche Betriebskosten (insbesondere Personal- und Sachkosten) - Laufende jährliche Kosten für Bauprojektleitung und Objektbetrieb im Zusammenhang mit der Realisierung der Neubauprojekte (Personalkosten BBL) Die Umsetzung des vorliegenden Konzepts entspricht einer neuen Aufgabe. Damit verbunden sind auch die Genehmigung der entsprechenden zusätzlichen Mittel und eine Aufstockung des Voranschlagkredits Zivile Bauten beim BBL für die Jahre ab Die Priorisierung der Projekte richtet sich nach den finanzpolitischen Rahmenbedingungen des Bundes. Die massgebliche Verschlechterung der Haushaltslage und der damit einhergehende Bereinigungsbedarf im Finanzplan haben zur Folge, dass für die schweizerische Sportförderung wichtige Infrastrukturvorhaben nur mit erheblicher Verzögerung oder in den kommenden zehn Jahren gar nicht realisiert werden können. Für den Bau und die Einrichtung der Sportzentren sind hohe Investitionen nötig. Da dafür über das Voranschlagsjahr hinaus wirkende Verpflichtungen eingegangen werden müssen, werden dem Parlament im Rahmen der Immobilienbotschaft des EFD die entsprechenden Verpflichtungskredite unterbreitet (Art. 21 des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 2005 über den eidgenössischen Finanzhaushalt [FHG] i.v. mit Art. 28 der Verordnung vom 5. Dezember 2008 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes [VILB]). 9

110 3 Methodisches Vorgehen 3.1 Kostenermittlung Bestehende Bauten Zustandstypologie Im Rahmen des vorliegenden Konzepts wurde der Zustand der bestehenden Gebäude nicht berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund werden die Aufwendungen für Unterhalt und die Veränderungen der bestehenden Gebäude auf jährliche Kosten umgelegt, wie sie auch bei der internen Vermietung der jeweiligen Immobilien weiterverrechnet werden. Berechnungsgrundlage bildet der jeweilige Anschaffungs- und Neuwert eines Gebäudes (Bewertungsstand BBL 2007); dieser ist auf dem heutigen Stand indexiert (Espace Mittelland, Hochbau, Grundlage April 2007, 117.5; Vergleichswert April 2014, 124.1). Die indexierten Anschaffungs- und Neuwerte sind auf die von der Eidg. Finanzverwaltung vorgegebenen maximalen Abschreibungsdauern linear verteilt. Die Unterhalts- und Veränderungskosten sind auf die Abschreibungsdauer gemäss Handbuch für Haushalts- und Rechnungsführung in der Bundesverwaltung (HH+RF EFV, Kapitel 5) ausgelegt. Gestützt auf die Vorgaben des Handbuchs wurden die Gebäude unterschiedlichen Gebäudetypen mit je eigenen Abschreibungsdauern zugewiesen: - 1 Wohnen 50 Jahre (40 -) 50 Jahre - 2 Unterricht, Bildung und Forschung (35 -) 40 Jahre - 3 Industrie und Gewerbe (20 -) 35 Jahre - 4 Land- und Forstwirtschaft (30 -) 40 Jahre - 6 Handel und Verwaltung (20 -) 40 Jahre - 9 Kultus 50 Jahre - 11 Gastgewerbe und Fremdverkehr (30 -) 35 Jahre - 12 Freizeit, Sport, Erholung (25 -) 30 Jahre - 13 Verkehrsanlage (20 -) 35 Jahre Auf dieser Basis wurden für die bestehenden Gebäude die erforderlichen finanziellen Mittel für folgende Massnahmen berechnet: Unterhalt Die jährlichen Unterhaltskosten werden nach Massgabe des Mietermodells gemäss Handbuchs HH+RF EFV mit 1.5% des Anschaffungswerts aufgerechnet. Diese Kategorie beinhaltet - gemäss SIA folgende Massnahmen: - Instandhaltung: Bewahren der Gebrauchstauglichkeit durch einfache und regelmässige Massnahmen - Instandsetzung: Wiederherstellen der Sicherheit und der Gebrauchstauglichkeit für eine festgelegte Dauer - Erneuerung: Wiederherstellen eines gesamten Bauwerks oder Teilen desselben in einen mit dem ursprünglichen Neubau vergleichbaren Zustand Mit Unterhaltsmassnahmen werden weder Veränderungen der Nutzung realisiert, noch wird der ursprüngliche Wert (Neubauwert) eines Bauwerkes verändert. Der Unterhalt umfasst die Instandhaltung und die Instandsetzung/Erneuerung Veränderung Die jährlichen Kosten für Veränderungen werden anhand des Neuwerts der Immobilien sowie deren Abschreibungsdauer berechnet. Die Veränderung hat zum Ziel, das Bauwerk durch dessen Anpassung an neue Anforderungen und Bewirtschaftungsziele zu erhalten. 10

111 Veränderungen umfassen in der Regel auch Unterhaltsarbeiten. Entsprechend dem Ausmass werden drei Arten von Veränderungen unterschieden: - Anpassung: Die Anpassung erfolgt meist ohne wesentliche Eingriffe in das Bauwerk, z.b. Massnahmen zur Komfortsteigerung, Anpassung an neue Vorschriften oder Anpassung des Tragwiderstandes an neue Anforderungen. - Umbau: Der Umbau hat zum Ziel, das Bauwerk zu erhalten und an veränderte Anforderungen anzupassen. Dadurch wird der Neubauwert der Immobilie verändert. - Erweiterung: Bei der Erweiterung werden dem Bauwerk zusätzliche Bauwerksvolumen wie Anbau, Aufstockung und Vergrösserung hinzugefügt. Im Gegensatz zu Unterhaltsmassnahmen haben Veränderungen zum Ziel, das Bauwerk an neue bzw. veränderte Normen und Vorschriften anzupassen, die Nutzfläche zu vergrössern, die Nutzungsart und den ursprünglichen Wert eines Gebäudes (Neubauwert) zu verändern. Es handelt sich also zum Teil um wertvermehrende Ausgaben, die den Neubauwert eines Gebäudes erhöhen. Ersatzneubauten Bauobjekte, die abgerissen und wieder in einer anderen Form aufgebaut werden. Ein Ersatzneubau drängt sich auf, wenn der bauliche Zustand des Gebäudes eine Sanierung kaum mehr möglich macht, oder weil sich mit dem Ersatzneubau die räumlichen Anforderungen wirtschaftlicher realisieren lassen Neubauprojekte Die Kosten wurden auf der Grundlage der verfügbaren Unterlagen (Machbarkeitsstudien, Wettbewerbe, Vorprojekte, Raumprogramme, etc.) plausibilisiert. Ausgehend von der im Einzelfall prognostizierten Geschossfläche und eines dem jeweiligen Gebäude entsprechenden Geschossflächen-Kennwertes wurden die Baukosten ermittelt. Die Genauigkeit dieser Zahlenwerte hängt vom Detaillierungsgrad der verfügbaren Projektgrundlagen ab. 3.2 Finanzierungsbedarf Die in den Leistungs- und Breitensportkonzepten ausgewiesenen Bedürfnisse nach Neuinvestitionen betreffen vor allem Neubauten in den Bereichen Ausbildungs- und Trainingsflächen, Kursräumlichkeiten, Leistungsdiagnostik, Regeneration, Unterkunft und Büroarbeitsplätze. Mit dem Ausbau und der Sanierung bestehender Infrastrukturen zum Zwecke einer ganzjährigen Nutzung (Fussball, Schwimmen, Tennis) kann der heutige Auslastungsgrad vor allem in den Wintermonaten verbessert werden. 11

112 3.2.1 Finanzierungsbedarf [in Mio. CHF] ff p.a. Sportinfrastruktur Erstinvestition (Planung und Realisierung) Total zusätzlicher Investitionsbedarf ( ): Unterhalt Veränderung Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) Wohnbauten Magglingen und Tenero Erstinvestition (Planung und Realisierung) Total zusätzlicher Investitionsbedarf ( ): 44.5 Unterhalt 0.6 Veränderung 1.0 Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) 1.1 TOTAL Neubauten Erstinvestition netto (Planung und Realisierung) Unterhalt Neubauten Veränderung Neubauten Zusätzlichen Betriebskosten Neubauten (inkl. BBL) Bauprojektleitung und Objektbetrieb BBL TOTAL zusätzlicher Finanzierungsbedarf (fw) Finanzierungsbedarf ab 2024 Neben den prioritären Investitionen bis 2023 sieht die Planung weitere Erstinvestitionen in der Gesamthöhe von rund 209 Millionen Franken (exkl. Nationales Schneesportzentrum) vor. Diese einzelnen Projekte sollen ab dem Jahre 2024 realisiert werden und lösen stufenweise jährlich wiederkehrende Aufwände für Unterhalt, Veränderung sowie Betrieb von gesamthaft rund 18 Millionen Franken aus. 12

113 4 Neubauten und Sanierungen Überblick Die Priorisierung der Projekte ergibt sich aus dem finanzpolitischen Handlungsspielraum des Bundes sowie der zeitlichen Abfolge der Projektplanung und -realisierung. Der Terminplan orientiert sich dabei am frühestmöglichen Zeitpunkt der Realisierung und basiert auf der Annahme, dass die entsprechenden Kredite (Finanzkompetenz Parlament) und die erforderlichen zusätzlichen personellen Ressourcen beim BBL zur Verfügung stehen. Die Allokation der Ressourcen und die Koordination der verschiedenen Projekte am jeweiligen Standort sind berücksichtigt. Vorbehalten bleiben nicht vorhersehbare Terminverschiebungen aufgrund von Einsprachen und Rekursen in den planungs- und baurechtlichen Auflage- oder Genehmigungsverfahren sowie im Ausschreibungsverfahren der Arbeiten. [in Mio. CHF] ff p.a. Sportinfrastruktur Magglingen Leistungsdiagnostik und Regeneration Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt, Veränderung und zus. Betriebskosten 2.9 Ausbildungshalle Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt, Veränderung und zus. Betriebskosten Sportinfrastruktur Tenero Vierte Bauetappe CST Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt, Veränderung und zus. Betriebskosten Sanierung und Ausbau Schwimmbecken und Garderoben, 1. Etappe Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt, Veränderung und zus. Betriebskosten Bauprojektleitung und Objektbetrieb BBL Total Sportinfrastruktur Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt, Veränderung und zus. Betriebskosten Bauprojektleitung und Objektbetrieb BBL Wohnbauten (Separate Finanzierung ausserhalb Verpflichtungskredit «Zivile Bauten») Magglingen Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt, Veränderung und zus. Betriebskosten 1.3 Tenero Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt, Veränderung und zus. Betriebskosten 1.4 Total Wohnbauten Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt, Veränderung und zus. Betriebskosten

114 4.1 Neubauten Magglingen Leistungsdiagnostik und Regeneration Ausgangslage Magglingen wird vom Leistungssport vermehrt für temporäre Trainingsaufenthalte und immer häufiger auch als permanente Trainingsstätte - unter anderem von der Spitzensport-Einheit der Armee - genutzt. Mit der zunehmenden Nachfrage der Sportverbände und Athleten nach sportwissenschaftlicher Unterstützung zu Gunsten des Nachwuchsleistungs- und Spitzensports nimmt auch der Bedarf nach Dienstleistungen im Bereich Leistungsdiagnostik und Regeneration zu. In diesem Bereich ist die Kapazitätsgrenze des BASPO bereits heute erreicht. Verschiedene Sportverbände können aufgrund fehlender Ressourcen und Anlagen am BASPO keine Leistungsdiagnostik durchführen. Das heutige Angebot im Bereich Regeneration und Rehabilitation ist nicht mehr leistungssportgerecht und entspricht auch räumlich nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Internationale Vergleiche bestätigen diese Erkenntnis. Einzelne leistungsdiagnostische Tests müssen heute wegen Platzmangel in dezentralen Anlagen durchgeführt werden. Dies ist mit erheblichem logistischem und personellem Aufwand verbunden. Projektbeschreibung Im Vordergrund steht der Ausbau des bestehenden Gebäudevolumens. Dazu gehört der Neubau eines Bereichs für Hydroregeneration und Hydrorehabilitation. Zudem sollen in Zukunft Dienstleistungen der Leistungsdiagnostik in zusammengeführten Labors, einer Messhalle und einem Laufkorridor erbracht werden. Den betrieblichen Abläufen entsprechend angeordnete Empfangs-, Büro- und Begegnungsräume ergänzen und prägen das Arbeiten. Projektnutzen - Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit im Bereich Leistungssport. - Schaffung eines modernen leistungssportgerechten Komplexes, in dem Medizin, Sportphysiotherapie/Rehabilitation, Massage und regenerative Anwendungen vereint sind. - Konzentration der leistungsdiagnostischen Forschung und Dienstleistungen an einem Standort (Messhalle). - Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen zur Bewältigung der zunehmend nachgefragten Dienstleistungen. Herausforderungen und Abhängigkeiten Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind insbesondere: - die Beachtung der raumplanerischen Auflagen; - die Berücksichtigung der gestalterischen und denkmalpflegerischen Qualitäten der Sportanlage Lärchenplatz; - die Schaffung eines temporären Realersatzes während der Bauphase. Dieses Provisorium muss den hohen Anforderungen der sportmedizinischen Nutzung genügen (fest eingebaute Laufbänder, etc.). Termine und Finanzierungsbedarf Terminplan: - Bauprojekt mit Kostenvoranschlag bis Ende Immobilienbotschaft Zivile Bauten Ausführung ab Bezug / Inbetriebnahme ab 2024 Änderungen infolge neuer Erkenntnisse aus dem Planungsprozess bleiben vorbehalten. 14

115 Finanzierungsplan (Grundlage Kostenschätzung ±25%): in Mio. CHF (fw) ff (p.a.) Investitionen (Total: CHF 47.4 Mio.) Unterhalt 0.7 Veränderung 1.2 Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL) 1.0 Personalkosten 0.3 Sachkosten Ausbildungshalle Ausgangslage Die Sporthalle End der Welt kann aus baustatischen Gründen nicht unterteilt werden. Aus diesem Grund erfüllt das 1976 erstellte Gebäude die heutigen Anforderungen an eine Ausbildungshalle nicht mehr. Entsprechend soll sie in Zukunft ausschliesslich dem Leistungssport (nationale Sportverbände und Spitzensport in der Armee) als Trainingshalle zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund benötigen die Ausbildungskurse der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen sowie des Jugend- und Erwachsenensports zusätzliche Hallen, welche räumlich und akustisch unterteilbar sind, bzw. in sich geschlossene Einheiten bilden, um die Qualität der Ausbildung sicherzustellen. Der Stellenwert dieses Projekts ist sportpolitisch besonders hoch, da die Ausbildung im Jugend- und Erwachsenensport in Zukunft noch grösseres Gewicht erhalten soll. Für Tanz und Ballett stehen in Magglingen veraltete und nicht mehr geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung. Deren Ausbildungsbedürfnisse sollen im Rahmen der Realisierung einer neuen Ausbildungshalle gedeckt werden. Projektbeschreibung Bau einer neuen Dreifach-Sporthalle für die Ausbildung mit integrierten Zusatzräumen für Tanz und Ballett westlich der Sport-Toto-Halle. Die Hallenteile müssen räumlich und akustisch unterteilbar sein, damit die Unterrichtseinheiten unter optimalen Bedingungen (ohne störende Geräuschemissionen) durchgeführt werden können. Projektnutzen - Beseitigung des Engpasses im Bereich der Ausbildungshallen. - Steigerung der Qualität der Ausbildung. - Kompensation für die Verdrängung der Ausbildung aus der Halle End der Welt. - Bereitstellung zeitgemässer Infrastruktur für Tanz und Ballett. Herausforderungen und Abhängigkeiten Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind insbesondere: - die Beachtung der raumplanerischen Auflagen; - die Einhaltung bzw. Unterschreitung des Waldabstandes; - erschwerter Aushub aufgrund teilweise felsigem Baugrund; - die Nutzung bereits bestehender Infrastruktur sowie technischer Anlagen in der angrenzenden Sport-Toto-Halle (Synergien). 15

116 Termine und Finanzierungsbedarf Terminplan: - Vorprojekt mit Kostenvoranschlag bis Ende Immobilienbotschaft Zivile Bauten Ausführung ab Bezug / Inbetriebnahme ab 2022 Änderungen infolge neuer Erkenntnisse aus dem Planungsprozess bleiben vorbehalten. Finanzierungsplan (Grundlage Kostenschätzung ±30%): in Mio. CHF (fw) ff (p.a.) Investitionen (Total: CHF 20.3 Mio.) Unterhalt Veränderung Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL) Personalkosten Sachkosten Wohnbauten Magglingen Ausgangslage Der Armeesport und Spitzensport der Armee haben sich am Standort Magglingen etabliert. Spitzensport RS und WK-Formationen finden am BASPO ideale Trainingsvoraussetzungen. Im Rahmen der heutigen Gebäudeinfrastruktur sind die Unterkunftsmöglichkeiten für den Armeesport knapp bemessen. Entsprechend kommt es immer häufiger zu Kapazitätsengpässen. Mit der zu erwartenden steigenden Nachfrage im Rahmen des Armeesports erhöht sich auch der Bedarf nach Unterkunfts-, Büro- und Theorieräumlichkeiten. Das heutige Raumangebot genügt nicht, um die künftigen Bedürfnisse des Armeesports qualitätsgerecht zu decken. Projektbeschreibung Bau eines neuen Unterkunftsgebäudes kombiniert mit Büro-, Aufenthalts- sowie Theorie- und Seminarräumen, das vorab den Bedürfnissen des Armeesports dient. Projektnutzen - Die bestehenden und sich zunehmend verschärfenden Engpässe im Unterkunftsbereich können mit zusätzlichen Wohnbauten behoben werden. Herausforderungen und Abhängigkeiten Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind insbesondere: - die Beachtung der raumplanerischen Auflagen; - Einbezug der bestehenden Bauten (Schweizerhaus, Brésil, Schachenmannhaus und Kapelle) in die Gestaltung des neuen Objekts; - grosszyklische Instandsetzung der bestehenden Wohnbauten erst möglich, wenn die neuen Wohnbauten realisiert sind (Ausweichmöglichkeiten); - erschwerter Aushub aufgrund teilweise felsigem Baugrund; - allfälliger Grundstückserwerb (z.b. südlich Schachenmannhaus) muss vorgängig vollzogen werden; - Finanzierung mit Mitteln aus dem Armeebudget. 16

117 Termine und Finanzierungsbedarf Terminplan: - Vorprojekt mit Kostenvoranschlag bis Ende Ausführung ab Bezug / Inbetriebnahme ab Mitte 2024 Änderungen infolge neuer Erkenntnisse aus dem Planungsprozess bleiben vorbehalten. Finanzierungsplan (Grundlage Kostenschätzung ±30%): in Mio. CHF (fw) ff (p.a.) Investitionen (Total: CHF 22.9 Mio.) Unterhalt 0.3 Veränderung 0.5 Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL) 0.5 Personalkosten 0.2 Sachkosten 0.3 Diese Wohnbauten sind auf die Unterkunftsbedürfnisse des Armeesports ausgerichtet. Entsprechend ist vorgesehen, die Realisierung dieser Bauten mit Mitteln des Armeebudgets zu finanzieren. 4.2 Neubauten und Sanierungen Tenero Vierte Bauetappe CST Ausgangslage Die baureife dritte Ausbauphase des CST musste aus finanziellen Gründen in zwei Phasen (dritte und vierte Etappe) aufgeteilt werden. Die dritte Etappe ist inzwischen realisiert, die vierte Etappe weiterhin nicht finanziert. Die Realisierung der vierten Bauetappe ist vordringlich, zumal die Gesamtsanierung des Multifunktionsgebäudes Naviglio aus finanziellen Gründen erst ab 2024 erfolgen kann. Im Vordergrund steht der Bau einer neuen Sporthalle. Die gestiegene Nachfrage nach Sporthallen-Nutzungen seitens des Breiten- und Leistungssports erfordert den Ausbau der Indoor- Sportfläche (Doppelsporthalle). Die Anlagen des CST werden zunehmend auch durch den Leistungssport und den Armeesport genutzt (u.a. Spitzensport-RS/WK). Dies führt immer häufiger zu Engpässen und Nutzungskonflikten. Diese Entwicklung wirkt sich namentlich auf die Jugendsportkurse negativ aus. Parallel zur praktischen Ausbildung nehmen Theoriemodule an Bedeutung zu. Zurzeit werden die fehlenden Theorieräume in Bauprovisorien angeboten. Besonders problematisch ist die aktuelle Situation im Bereich der Verpflegung. Aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage stösst die bestehende Mensa an ihre Kapazitätsgrenze. Bei einem Angebot von 250 Tischplätzen werden heute jährlich Mahlzeiten ausgegeben. Diese Überlastung hat zur Folge, dass die Verpflegungsqualität angesichts weiter steigender Teilnehmerzahlen und wachsender Kundenansprüchen mittelfristig nicht mehr gewährleistet werden kann. Entsprechend soll im Rahmen der vierten Etappe eine neue Mensa realisiert werden, die im Zweischichtbetrieb geführt wird. Projektbeschreibung Neubau eines Sportgebäudes "Brere" (Sporthalle, Restauration und Theorieräume), Ergänzung der Zeltplatzinfrastruktur sowie Realisierung des neuen Arealzugangs mit Vorfahrt und Parkplatz. 17

118 Projektnutzen - Die Angebotslücke im Bereich Hallenflächen und Theorieräume wird geschlossen. Die inzwischen veralteten provisorischen Holzbaracken (Theorieräume) können entsorgt werden. Für die schulische Ausbildung der Nachwuchsathleten werden adäquate Theorieräume bereitgestellt. - Mit dem Ausbau des Restaurationsbereichs werden bestehende Kapazitätsengpässe überwunden und die stark wachsende Nachfrage nach Vollpensions-Arrangements gedeckt. - Das heute ungenügende Angebot an Lager- und Parkflächen wird verbessert. Herausforderungen und Abhängigkeiten: Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind insbesondere: - Das Projekt wurde von Kanton und Gemeinde bereits genehmigt; pendent sind lediglich Detailanpassungen und eine Überprüfung der gewählten technischen Lösungen. - Das Projekt steht in direkter Abhängigkeit zur Sanierung des Gebäudes Naviglio. Die vierte Bauetappe muss zwingend vor der Sanierung des Gebäudes Naviglio realisiert werden (dient als Realersatz während der Bauphase). Termine und Finanzierungsbedarf Terminplan: - Bauprojekt mit Kostenvoranschlag (Aktualisierung) bis Ende Immobilienbotschaft Zivile Bauten Ausführung ab Bezug / Inbetriebnahme ab 2021 Änderungen infolge neuer Erkenntnisse aus dem Planungsprozess bleiben vorbehalten. Finanzierungsplan (Grundlage Kostenschätzung ±20%): in Mio. CHF (fw) ff (p.a.) Investitionen (Total: CHF 48.4 Mio.) Unterhalt Veränderung Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL) Personalkosten Sachkosten Sanierung Schwimmbecken und Garderoben 1. Etappe Ausgangslage Die Freibäder des CST wurden im Jahre 1985 realisiert. Die Anlagen sind veraltet und entsprechen den heutigen Anforderungen weder in technischer noch in sportlicher und hygienischer Hinsicht. Die technischen Einrichtungen sind hochgradig sanierungsbedürftig. Die bestehende Traglufthalle hat den Lebenszyklus überschritten und muss ersetzt werden. Energiehaushalt und Innenklima entsprechen heutigen Standards bei weitem nicht mehr. Die Aussengarderoben genügen den hygienischen Anforderungen nicht; zudem sind sie nicht beheizbar. Mit der vor einigen Jahren realisierten Überdeckung der Freibäder (Traglufthalle) wurde die Möglichkeit geschaffen, in Tenero während 12 Monaten Schwimmsport zu betreiben. Dank dieser Massnahme konnte die Belegung während den Wintermonaten verbessert werden. In der Zwischenzeit hat sich das Nationale Leistungszentrum von Swiss Swimming etabliert. 18

119 Nebst der zunehmenden Nutzung der 50m-Bahn besteht Bedarf nach einem zusätzlichen Schwimmbecken (50m-Becken), welches auch von Sportarten wie Synchronschwimmen und Wasserball genutzt werden kann. Hinzu kommt der Bedarf nach einer normgerechten, ganzjährig nutzbaren Anlage für Wasserspringen. Damit können der Ausbildung und dem Leistungssport wieder zeitgemässe Sportanlagen zur Verfügung gestellt werden. Zudem können Nutzungskonflikte zwischen Leistungs- und Breitensport reduziert werden. Die Sportanlagen in Tenero und insbesondere das Schwimmbad (Schwimmen, Triathlon) werden regelmässig im Rahmen der Spitzensport-Rekrutenschule und den Wiederholungskursen genutzt. Einerseits trainieren die Schwimmer und Triathleten fast ausschliesslich in diesen Anlagen, anderseits wird die gesamte Spitzensport-Rekrutenschule jeweils während ein bis zwei Wochen von Magglingen nach Tenero verlegt. Die Anlagen von Tenero eignen sich auch für die Organisation von CISM-Wettkämpfen (internationaler Militärsport). So fand 2014 erstmals eine CISM-Weltmeisterschaft Schwimmen in Tenero statt. Damit die Anlagen auch in Zukunft für Wettkämpfe genutzt werden können, müssen diese ebenfalls an die internationalen Standards angepasst werden. Neben dem Leistungssport werden die Bäder ebenfalls intensiv von zahlreichen Breitensportkursen genutzt, welche im CST Trainingscamps oder Schulsportwochen durchführen. Das Schwimmen ist eine beliebte und wichtige Sportart, welche häufig einen wichtigen Bestandteil innerhalb der Kursprogramme einnimmt. Projektbeschreibung 1. Etappe Für die Überdachung der Schwimmbecken im Winterhalbjahr soll ein mobiler transparenter Baukörper als Ersatz für die bestehende Traglufthalle realisiert werden. Die bestehende Infrastruktur wird mit einem zusätzlichen 50 Meter-Schwimmbecken, einem Strömungsbecken für Leistungsdiagnostik sowie mit einem angepassten Wasserspringbecken ergänzt. Zudem werden ein Empfangsbereich, Umkleide- und Theorieräume geschaffen. Das Vorhaben wird in zwei Etappen unterteilt, damit der laufende Betrieb und die Bauarbeiten optimal aufeinander abgestimmt werden können. Projektnutzen - Ganzjährige Sicherstellung des Infrastrukturangebots für den Breiten- und Leistungssport; optimale Auslastung der Anlagen im Sommer und Winter. - Schaffung adäquater Bedingungen für den Betrieb des Nationalen Leistungszentrums von Swiss Swimming (NLZ), der zahlreichen Schwimm-Trainingscamps sowie des Armeesports (einziges nationales Trainingszentrum mit Olympiabecken). - Sanierung der bautechnischen und hygienischen Schwachstellen (u.a. Wasseraufbereitung, Beckenkonstruktion) der vor 30 Jahren erbauten Anlage. Herausforderungen und Abhängigkeiten Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind insbesondere: - die Anpassung des kommunalen Zonenplans (sollte im ersten Semester 2015 vom Kanton genehmigt werden); - die Beachtung der raumplanerischen Gegebenheiten, v.a. im Zusammenhang mit der Realisierung der Projekte Überdeckung Freibäder, Wohnbauten und Sanierung Naviglio (Projektwettbewerb im 2015); - die Abhängigkeiten mit der Sanierung des naheliegenden Gebäudes Naviglio, dieses kann u.u. erst nach Realisierung der Überdeckung instand gestellt werden; - die Sanierung und Anpassung der technischen Anlagen an die neusten Anforderungen; - die Schaffung eines temporären Realersatzes während der Bauphase: Ersatzschwimmbecken muss vorgängig in Betrieb genommen werden. 19

120 Termine und Finanzierungsbedarf Terminplan: - Bauprojekt mit Kostenvoranschlag bis Ende Immobilienbotschaft Zivile Bauten Ausführung ab 2020 (1. Etappe) - Bezug / Inbetriebnahme ab 2023 (1. Etappe) Änderungen infolge neuer Erkenntnisse aus dem Planungsprozess bleiben vorbehalten. Finanzierungsplan (Grundlage Kostenschätzung ±25%): in Mio. CHF (fw) ff (p.a.) Investitionen (Total: CHF 22.0 Mio.) Unterhalt Veränderung Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL) Personalkosten Sachkosten Wohnbauten Tenero Ausgangslage Zahlreiche nationale Sportverbände zeigen grosses Interesse, im CST nationale Leistungszentren zu realisieren. Voraussetzung ist jedoch, dass für die Athletinnen und Athleten ein flexibles und auf den Leistungssport abgestimmtes Schulangebot (Berufsfachschule und Gymnasium) existiert. Zwecks Weiterentwicklung des CST als Nationales Nachwuchsleistungszentrum wurde mit dem Kanton Tessin im Bereich des Schulangebots eine Partnerschaft eingegangen. Neben der Berufsfachschule für Spitzensportlerinnen und -sportler wird seit Beginn des Schuljahres 2014/15 neu auch eine Ausbildung auf gymnasialer Stufe (zweisprachiges Sportgymnasium) angeboten. Zielpublikum sind Nachwuchssportlerinnen und -sportler aus der ganzen Schweiz. Dank den guten klimatischen Bedingungen finden diverse Sportarten im Tessin gute Trainingsbedingungen vor. Zahlreiche Leistungssportlerinnen und -sportler - unter anderem auch Angehörige der Spitzensport-RS - trainieren trotz ungeeigneter Unterkunftsbedingungen während mehreren Wochen im CST. Der heutige Jugendherberge-Standard (Mehrbettzimmer und Nasszelle auf der Etage) entspricht zwar den Anforderungen einwöchiger Schullager, nicht aber den Bedürfnissen des Segments Leistungssport mit längerem Aufenthalt. Dies gilt auch für die Ruhebedürfnisse, welche einer Unterbringung unterschiedlichster Kundengruppen im gleichen Gebäude grundsätzlich entgegenstehen. Im Rahmen dieser Entwicklung ist die Einrichtung einer sportmedizinischen Arztpraxis unumgänglich. Denn letztlich geht es nicht nur um sportmedizinische Dienstleistungen für den Leistungssport, sondern auch um die medizinische Notfallversorgung von rund Jugendlichen, die sich in dieser Zahl regelmässig in den Sommermonaten im CST aufhalten. Projektbeschreibung Bau eines neuen Gebäudes mit Unterkunftsräumen (Einer- und Zweierzimmer), Theoriesälen, Freizeit- und Essräumen, Sitzungszimmern sowie Praxisräumlichkeiten für Medizin und Physiotherapie. Umlegung und Sanierung der Erschliessungsstrasse sowie Einbau der erforderlichen Werkleitungen. 20

121 Projektnutzen - Den Nachwuchskadern von ausgewählten Sportverbänden können im CST optimale Trainings- und Ausbildungsbedingungen auf unterschiedlichen Bildungsstufen zur Verfügung gestellt werden. In Zusammenarbeit mit dem Kanton Tessin wird im CST ein zweisprachige Ausbildung angeboten: Gymnasium und kaufmännische Ausbildung bis zur Berufsmaturität. - Das CST kann ein Unterkunftsangebot bereitstellen, das für längere Aufenthalte im Leistungssportsegment geeignet ist. Es wird davon ausgegangen, dass sich etwa 80 bis 90 Nachwuchsathletinnen und -athleten dauerhaft im CST aufhalten. Dazu gehören auch Absolventinnen und Absolventen der Spitzensport RS. - Der Betrieb einer Arzt- und Physiopraxis ist angesichts der Präsenzzahlen des Nachwuchsleistungs- und Jugendsports eine Notwendigkeit ( Übernachtungen pro Jahr). Herausforderungen und Abhängigkeiten Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind insbesondere: - die Anpassung des kommunalen Zonenplans; - der Erwerb einer Grundstücksfläche von der Schweizer Nationalspende (Vorverkaufsrecht wurde bereits vertraglich geregelt); - die Beachtung der raumplanerischen Gegebenheiten, v.a. im Zusammenhang mit der Realisierung der Projekte Überdeckung Freibäder, Wohnbauten und Sanierung Naviglio (Projektwettbewerb im 2015); - der Aufschub der grosszyklischen Instandsetzung bestehender Wohnbauten bis zur Fertigstellung der neuen Wohnbauten; - Mitfinanzierung Dritter. Termine und Finanzierungsbedarf Terminplan: - Vorprojekt mit Kostenvoranschlag bis Ende Ausführung ab Bezug / Inbetriebnahme ab Mitte 2024 Änderungen infolge neuer Erkenntnisse aus dem Planungsprozess bleiben vorbehalten. Finanzierungsplan (Grundlage Kostenschätzung ±30%): in Mio. CHF (fw) ff (p.a.) Investitionen (Total: CHF 21.6 Mio.) Unterhalt 0.3 Veränderung 0.5 Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL) 0.6 Personalkosten 0.3 Sachkosten 0.3 Es ist vorgesehen, diese Wohnbauten mit Finanzierungsbeiträgen der Schweizerischen Nationalspende und Swiss Olympic zu realisieren. 21

122 5 Bauvorhaben ab 2024 Die Realisierung der in Ziff. 5.1 und 5.2 dargestellten Bauten ist im Bedürfniskontext des Leistungs- und Breitensportkonzepts ausgewiesen, muss aber aus finanziellen Gründen auf die Planungsperiode ab 2024 verschoben werden. 5.1 Neubauten Magglingen ab Sporthalle mit Kampfsport- und Schiessanlagen Ausgangslage Neben der wachsenden Nachfrage nach individualisierten Dienstleistungen und Angeboten im Bereich Krafttraining, steigt auch der Bedarf an Spielsport- und Trainingshallen. Vor allem für die Kampfsportarten bestehen in Magglingen lediglich veraltete und wenig geeignete Räumlichkeiten. So steht heute ein Kampfsport-Pavillon zur Verfügung, welcher im Jahr 1954 erstellt wurde. Dieser entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und ist auch aufgrund des Raumangebots zu klein dimensioniert. Der Kampfsport, insbesondere Judo und Boxen, hat in Magglingen eine lange Tradition. Bis vor einigen Jahren hatte der nationale Judoverband sein Leistungszentrum in Magglingen eingerichtet. Wegen der mangelhaften Infrastruktur wurde das Verbandszentrum inzwischen verlegt. Als Folge der ungenügenden Infrastruktur verbleibt in Magglingen derzeit nur noch Taekwondo. Um traditionelle Sportarten wie Schwingen und spezifische Kampfsportarten (Taekwondo, Judo, Karate, Thai Chi, Tae Bo, Caporeira, etc.) in der Breite und in der Spitze wirksam zu unterstützen, ist die Realisierung einer grösseren und polyvalent nutzbaren Kampfsportanlage von besonderer Bedeutung. Der in der Schweiz historisch wichtige Schiesssport findet in Magglingen keine Ausbildungsund Trainingsmöglichkeiten. Der Bau einer neuen Halle würde die Möglichkeit bieten, unterirdisch eine entsprechende Anlage zu erstellen. Mit dieser Erweiterung des Infrastrukturangebots würde für den Schweizer Schiesssportverband zudem die Grundlage geschaffen, sein nationales Leistungszentrum in Magglingen aufzubauen. Projektbeschreibung Bau einer neuen Dreifach-Sporthalle mit Kampfsportinfrastruktur und unterirdischer Schiessanlage für Ausbildung und Leistungssport südlich der Jubiläumshalle. Projektnutzen - Ausbildungskurse der Verbände und Trainings können in zeitgemässen und entsprechend den internationalen Standards ausgerüsteten Hallen und Räumen für Spielsportund Kampfsportarten durchgeführt werden. - Der nationale Schiesssportverband kann seine Ausbildung ganzheitlich durchführen und sein nationales Leistungszentrum in Magglingen aufbauen. - Die Angebotslücke für den Schwingsport kann geschlossen werden. - Magglingen ist neu mögliches Leistungssportzentrum für Sportverbände, deren Interessen bis jetzt nicht berücksichtigt werden konnten. - Anlagen des Schiesssports sind gut kombinierbar mit der Dreifach-Sporthalle sowie dem Projekt Rollskibahn (Biathlon). Herausforderungen und Abhängigkeiten Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind insbesondere: - die Einzonung bisheriger Waldfläche sowie die Einhaltung der damit verbundenen Vorgaben (Wiederaufforstung); 22

123 - die Ausrichtung des Baufeldes gemäss dem Verhalten der Jubiläumshalle (Position in Waldlichtung, Orientierung zum zentralen Freiraum); - die Berücksichtigung der raumplanerischen Auflagen und denkmalpflegerischen Qualitäten der Sportanlage Alte Sporthalle ; - erschwerter Aushub aufgrund teilweise felsigem Baugrund; - örtliche Abhängigkeit zum Projekt Rollskibahn (Biathlon); Anbindung an die geplante Rollskibahn für eine allfällige gemeinsame Nutzung der Schiessanlage. Finanzierungsbedarf (fw) - Investition 23.4 Mio. Franken (aus Kostenschätzung ±30%) - Unterhalt und Veränderung p.a. 1.1 Mio. Franken - Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 0.5 Mio. Franken Empfangs- und Verwaltungsgebäude Ausgangslage Das Verwaltungsgebäude Des Alpes befindet sich in einem derart schlechten Zustand, dass ein Ersatzbau aus wirtschaftlichen Überlegungen eigentlich kurz- bis mittelfristig realisiert werden müsste. Zurzeit befindet sich der zentrale Kundenempfang im Swiss Olympic House (dezentrale Lage). Bei der Ankunft der Gäste und Kunden in Magglingen finden diese den Empfang oftmals nicht auf Anhieb. Aufgrund der ungeeigneten Lage müssen die Gäste und Kunden längere Wege in Kauf nehmen. Gegenwärtig fehlen 35 Büroarbeitsplätze für die Leitung des Nationalen Sportzentrums Magglingen sowie den Amtsbereich Kurs- und Eventmanagement (derzeit Unterbringung in Hotelzimmern und Speisesaal). Aufgrund der zentralen Lage des Gebäudes Des Alpes (in unmittelbarer Nähe zur Bergstation der Standseilbahn) drängt sich auf, im Ersatzbau nicht nur Büroarbeitsplätze vorzusehen, sondern gleichzeitig den zentralen Empfang des Bundesamts in die Räumlichkeiten zu integrieren. Projektbeschreibung Bau eines neuen Empfangs- und Verwaltungsgebäudes im Bereich der Bergstation der Standseilbahn Biel-Magglingen. Ersatz der bestehenden Parkplätze in einer neuen Einstellhalle unter dem Gebäude (ca Parkplätze). Schaffung einer Fussgängerverbindung vom Swiss Olympic House bis zum neuen Empfangs- und Verwaltungsgebäude. Projektnutzen - Zentraler Ankunfts- und Empfangsbereich für die Kunden. - Reduktion der Fehlleitung der Kunden bei ihrer Ankunft in Magglingen. - Kürzere Wege für Kunden und Gäste. - Realisierung der fehlenden 35 Büroarbeitsplätze. - Schaffung einer verkehrsfreien Verbindungsachse für Fussgänger zwischen den Gebäudekomplexen Swiss Olympic House, Hochschule Hauptgebäude und Unterkunft Bellavista. Herausforderungen und Abhängigkeiten Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind insbesondere: - die Anpassung des kommunalen Zonenplans; - die Beachtung der raumplanerischen Auflagen; - die Einbettung des Gebäudes in die Hauptachse Swiss Olympic House Hochschule Hauptgebäude Unterkunft Bellavista; 23

124 - Schaffung von Realersatz für die aufzuhebenden Parkplätze (50) sowie Schaffung zusätzlicher Parkplätze (50); - Rückbau Des Alpes vor dem Bau des Empfangs- und Verwaltungsgebäudes; zwischenzeitliche Ersatzlösung für die Nutzer des Des Alpes. Finanzierungsbedarf (fw) - Investition 18.8 Mio. Franken (aus Kostenschätzung ±30%) - Unterhalt und Veränderung p.a. 0.8 Mio. Franken - Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 0.4 Mio. Franken Rollskibahn mit Anbindung an Schiessanlage Ausgangslage Magglingen ist ein wichtiges Diagnostik- und Rehabilitationszentrum für Ausdauersportarten. Der Skilanglauf, Biathlon und die Nordische Kombination profitieren davon. Jährlich führen diese Sportarten ihre Leistungstests in Magglingen durch. Verletzte Athleten werden bei ihrem Wiedereinstieg optimal ans Training herangeführt. Die Kader des Skiverbands nutzen Magglingen auch für das Training. Im Vergleich mit anderen Standorten sind aber die Möglichkeiten limitiert, weshalb die nationale Elite kaum den Weg nach Magglingen findet. Die Möglichkeiten für das spezifische Training fehlen. Die Standortvorteile in Bezug auf Forschung und Lehre können nicht optimal genutzt werden. Magglingen wird von den Kadern meist im Sommerhalbjahr besucht. Doch fehlen adäquate Trainingsmöglichkeiten während dieser Periode. Eine Rollskibahn von etwa 7 km Länge würde das heutige Angebot wirkungsvoll ergänzen und die Auslastung von Magglingen durch Langzeitaufenthalte verbessern. Mit einer Rollskibahn können ein modernes, gut strukturiertes Training und spezifische Feldtests für Langläufer durchgeführt werden. Der Transfer vom Laufband ins Feld ist heute nicht möglich. Eine Rollskibahn mit einer Schiessanlage für Biathlon wäre eine optimale Ergänzung. Dank der Rollskianlage könnten die spezifische Ausbildung für Athleten und Trainer verbessert und das Kursangebot für den Breiten- und Leistungssport ausgeweitet werden. Projektbeschreibung Bau einer Rollskibahn mit einer Länge von 7 km und entsprechender Höhendifferenz, um den Ansprüchen des Leistungssports gerecht zu werden. Die Anlage verfügt über eine direkte Anbindung an die Schiessanlage (Biathlon) und ist durchgehend beleuchtet, damit sie in der Nacht und in der Winterzeit optimal genutzt werden kann. Die Bahn eignet sich auch für die Nutzung durch andere Sportarten (z.b. Inlineskating, Raddisziplinen, Longboard, Rollstuhlsport etc.). Projektnutzen - Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit im Bereich Sommertraining des Nordischen Sports. - Wirkung in die Breite und die Spitze für Ausbildung und Lehre. - Aufwertung von Magglingen als attraktiver Standort für den Ausdauersport (insbesondere Skilanglauf und Biathlon). - Wissen und Netzwerke für den Nordischen Skisport werden erweitert. Herausforderungen und Abhängigkeiten: Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind insbesondere: - Anpassung des kommunalen Zonenplans und Grundstückerwerb; - die Beachtung der raumplanerischen Auflagen; 24

125 - die Einzonung bisheriger Waldfläche sowie die Einhaltung der damit verbundenen Vorgaben (Wiederaufforstung); - Berücksichtigung der örtlich vorhandenen topografischen Gegebenheiten; - Kombination der Rollskibahn mit den geplanten unterirdischen Schiessanlagen (Biathlon); Finanzierungsbedarf (fw) - Investition 9.7 Mio. Franken (aus Kostenschätzung ±30%) - Unterhalt und Veränderung p.a. 0.4 Mio. Franken - Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 0.4 Mio. Franken Eissporthalle Ausgangslage Eissporthallen eignen sich für verschiedene olympische Sportarten wie Eishockey, Eiskunstlauf, Curling oder Shorttrack. Letztere Sportart konnte sich aufgrund der Knappheit an Eisflächen und Dominanz der anderen traditionellen Eissportarten in der Schweiz nicht entwickeln. Mit einer Eissporthalle des Bundes könnte den Fachverbänden die notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Mit Kursen für Ausbildung, Breiten- und Leistungssport in allen Eissportarten lässt sich diese Anlage maximal auslasten. Magglingen wird bereits heute als Ausbildungsstätte von Swiss Icehockey genutzt; gelegentlich auch für die Ausbildung internationaler Schiedsrichter. Aufgrund der fehlenden Eisfläche im nationalen Sportzentrum in Magglingen kann jedoch der Praxisteil nicht vor Ort instruiert werden. Gleich verhält es sich mit den Ausbildungsmodulen von Jugend+Sport und der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen (EHSM), welche soweit überhaupt möglich auswärts durchgeführt werden müssen. Swiss Icehockey plant in Biel die Einrichtung eines Nationalen Leistungszentrums. Dies setzt voraus, dass genügend Eisfläche zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang unterstützt das BASPO den Verband seit mehreren Jahren mit sportwissenschaftlichen und medizinischen Dienstleistungen (Leistungsdiagnostik, Rehabilitation, Entwicklungs- und Innovationsprojekte, etc.). Diese können jedoch nicht vollumfänglich erbracht werden, da für die Durchführung von Tests die geeignete Infrastruktur fehlt. In diesem Zusammenhang prüft Swiss Icehockey, in Biel in Kombination mit entsprechenden Schulangeboten ein Ausbildungszentrum für den Nachwuchs aufzubauen; dies analog den Modellen des Schweizerischen Turnverbandes sowie des Schweizerischen Fussballverbandes. Projektbeschreibung Bau einer Eissporthalle zu Ausbildungs- und Trainingszwecken (Standort Biel). Projektnutzen - Schaffung einer infrastrukturellen Teilvoraussetzung im Hinblick auf die Errichtung des Nationalen Leistungszentrums von Swiss Icehockey in Biel. - Die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen sowie der Jugend- und Erwachsenensport müssen für die Praxisausbildung nicht mehr auf externe Infrastrukturen ausweichen. - Verbesserung trainingswissenschaftlicher Dienstleistungen zu Gunsten der Verbände. - Bereitstellung der heute fehlenden Ausbildungs- und Trainingsinfrastruktur. Herausforderungen und Abhängigkeiten: Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind insbesondere: - die Anpassung des kommunalen Zonenplans; - die Beachtung der raumplanerischen Auflagen; 25

126 - die Weiterverwendung der durch die Eisproduktion gewonnenen Wärme; - Rückbau vorhandener Anlagen (Tankanlage) auf geplantem Bauperimeter. Finanzierungsbedarf (fw) - Investition 11.2 Mio. Franken (aus Kostenschätzung ±30%) - Unterhalt und Veränderung p.a. 0.5 Mio. Franken - Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 0.8 Mio. Franken Wildwasseranlage Ausgangslage Auch wenn der Kanusport im Vergleich zu anderen Sportarten eine kleine Sportart ist, spielt die Schweiz im internationalen Vergleich eine bedeutende Rolle. Immer wieder erzielen Schweizer Kanuten gute Platzierungen an Europa- und Weltmeisterschaften sowie Olympischen Spielen. Internationale Meisterschaften werden heute ausschliesslich auf künstlich angelegten Kanukanälen ausgetragen. Denn nur in künstlichen Kanälen können konstante Bedingungen für alle Teilnehmenden während eines Wettkampfs gewährleistet werden. Kanäle der neusten Generation lassen sich durch Umgestaltung der Hindernisse und die Regelung der Wassermenge laufend verändern und so dem gewünschten Schwierigkeitsgrad bei bestmöglicher Sicherheit anpassen. Die Schweiz verfügt heute über keinen künstlichen Kanal. Der Schweizerische Kanu-Verband (SKV) hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, so rasch als möglich einen solchen Kanal und somit ideale Voraussetzungen für ein nationales Leistungszentrum zu realisieren. Ein Standort auf der Sprachgrenze und in unmittelbarer Nähe zu Magglingen würde den Kanusport einen grossen Schritt weiter bringen. Neben der Wichtigkeit für den Nachwuchs- und Leistungssport ist die Bedeutung auch für die Ausbildung sehr gross. Heute werden viele Ausbildungsangebote sowohl von Jugend+Sport, der Eidgenössischen Hochschule für Sport als auch des SKV auf künstlichen Kanälen im Ausland ausgetragen. Auch die Ausbildung ist auf konstante und sichere Rahmenbedingungen angewiesen und weicht deshalb auf solche Angebote im Ausland aus, was mit erheblichen Kosten verbunden ist. Die heute am Bundesamt für Sport BASPO bestehende Kanuinfrastruktur in Biel könnte mit dem Bau eines künstlichen Kanals auf dem Areal der Wassersportanlage Ipsach aufgehoben werden. Der gesamte Wassersport wäre so in Ipsach konzentriert. Dies wäre mit erheblichen Synergien im Betrieb verbunden. Projektbeschreibung Bau eines künstlichen Wildwasserkanals auf dem Gelände der Wassersportanlage des BASPO in Ipsach. Projektnutzen - Schaffung einer im internationalen Vergleich adäquaten Trainings- und Ausbildungsinfrastruktur in der Schweiz. - Die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen sowie der Jugend- und Erwachsenensport müsste für die Praxisausbildung nicht mehr auf ausländische Anlagen ausweichen. - Der Schweizerische Kanuverband hätte in unmittelbarer Nähe zum BASPO zeitgemässe Trainingsmöglichkeiten, welche sich mit den trainingswissenschaftlichen Dienstleistungen des BASPO kombinieren liessen. Herausforderungen und Abhängigkeiten: Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind insbesondere: - Anpassung des kommunalen Zonenplans; 26

127 - die Beachtung der raumplanerischen Auflagen; - Einhaltung der geltenden Umwelt- und Naturschutzgesetze (Nutzung Seewasser etc.). Finanzierungsbedarf (fw) - Investition 10.0 Mio. Franken (aus Kostenschätzung ±30%) - Unterhalt und Veränderung p.a. 0.5 Mio. Franken - Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 0.7 Mio. Franken Traglufthalle Ausgangslage Die Halle End der Welt soll mittelfristig ausschliesslich dem Leistungssport - insbesondere den nationalen Sportverbänden und dem Armeesport - zur Verfügung gestellt werden, da eine Umnutzung zu einer Ausbildungshalle aus baustatischen Gründen nicht möglich ist. Dies setzt jedoch voraus, dass die Ausbildung in anderen, dafür geeigneten Hallen durchgeführt werden kann. Die Anlagenbelegung unterliegt saisonalen Schwankungen. Dies führt in belegungsstarken Perioden immer häufiger zu Engpässen. Geeignete Aussenanlagen können aufgrund der Höhenlage in Magglingen während mehr als 5 Monaten nicht genutzt werden. Durch den Ausbau kann die Auslastung optimiert werden, was den Stadionbetrieb im Sinne der Sportnutzung wirtschaftlicher macht. Projektbeschreibung Errichtung einer mobilen Traglufthalle während den Wintermonaten (Oktober/November bis März/April) und Ersatz des Naturrasenfeldes durch ein Kunstrasenfeld. Projektnutzen - Nutzung der Outdoor-Infrastruktur (Stadion End der Welt) während 12 Monaten pro Jahr. - Entlastung Halle End der Welt; Nutzung als Trainingshalle für den Leistungssport, u.a. Spitzensport in der Armee. - Bereitstellung verbesserter Ausbildungs- und Trainingsinfrastruktur für Rasensportarten im Winter. - Verschiebung von Ausbildungskursen (Rasensportarten, insb. Fussball) aus belegungsstarken in belegungsschwache Monate. Herausforderungen und Abhängigkeiten: Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind insbesondere: - Anpassung des kommunalen Zonenplans; - die Beachtung der raumplanerischen Auflagen; - die Nutzung bereits bestehender Garderobeninfrastruktur sowie technischer Installationen in der Halle End der Welt (Synergien); - Lagerplatz für die demontierte Traglufthalle muss in der Sommerzeit (April bis Oktober) vorhanden sein. Finanzierungsbedarf (fw) - Investition 30.7 Mio. Franken (aus Kostenschätzung ±30%) - Unterhalt und Veränderung p.a. 1.5 Mio. Franken - Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 1.8 Mio. Franken 27

128 5.1.7 Überdeckung Tennisplätze Ausgangslage Ausbildung und Trainings der Sportart Tennis können während der Wintermonate lediglich in der Halle End der Welt durchgeführt werden. Dies führt zu erheblichen Nutzungskonflikten mit anderen Sportarten und ist mit unerwünschten Verdrängungseffekten verbunden. Projektbeschreibung Überdachung von drei der insgesamt vier Tennisplätze (Sand) während der Wintermonate mittels einer Leichtbauhalle. Projektnutzen - Eliminierung von Nutzungskonflikten in der Halle End der Welt. - Bereitstellung verbesserter Ausbildungs- und Trainingsinfrastruktur für die Sportart Tennis im Winter. - Nutzung der Outdoor-Infrastruktur während 12 Monaten pro Jahr. Herausforderungen und Abhängigkeiten Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind insbesondere: - die Anpassung des kommunalen Zonenplans; - die Beachtung der raumplanerischen Auflagen; - die Berücksichtigung der energietechnischen Vorschriften in Bezug der Wärmeerzeugung. Finanzierungsbedarf (fw) - Investition 3.6 Mio. Franken (aus Kostenschätzung ±30%) - Unterhalt und Veränderung p.a. 0.2 Mio. Franken - Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 0.2 Mio. Franken Halle für kompositorische Sportarten Ausgangslage Magglingen wird seit dem Bau der Jubiläumshalle anfangs der achtziger Jahre als Nationales Zentrum des Turnsports genutzt. Dazu gehört auch die Rhythmische Gymnastik (RG). Die bestehende Halle entspricht akustisch und räumlich (Raumhöhe) nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ausserdem ist die Trainingsfläche zu knapp bemessen, was vor allem direkte Auswirkungen auf den Trainingsbetrieb der Rhythmischen Gymnastik hat. Seit einigen Jahren ist für die Rhythmische Gymnastik in der Halle End der Welt ein Provisorium eingerichtet. Diese Notlösung ist mit erheblichen Einschränkungen für andere Nutzergruppen verbunden. Magglingen besitzt keine adäquaten Räumlichkeiten für kompositorische Sportarten. Eine Disziplin, die vor allem die für die Sportförderung wichtige Zielgruppe der Frauen und Kinder anspricht. Schliesslich fehlt in Magglingen eine geeignete Kletterwand. Das Sportklettern findet am BASPO keine adäquaten Ausbildungs- und Trainingsmöglichkeiten. Projektbeschreibung Bau einer Ausbildungs- und Trainingshalle für kompositorische Sportarten nördlich der Jubiläumshalle. Integration einer Kletterhalle (inkl. Bouldern). Projektnutzen - Die Angebotslücke im Bereich der kompositorischen Sportarten kann geschlossen werden. 28

129 - Die Raumhöhe für kompositorische Sportarten kann durch Sportklettern genutzt werden und umgekehrt. - Lärmemissionen durch Mischnutzung und damit verbundene Einschränkungen für andere Nutzergruppen in der Halle End der Welt und teilweise in der Sport-Toto-Halle können vermieden werden. - Sportklettern als vielseitige und wichtige Sportart in der Ausbildung von Sportlehrkräften und Spezialisten kann in Magglingen adäquate Ausbildungskurse durchführen. Herausforderungen und Abhängigkeiten: Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind insbesondere: - Anpassung des kommunalen Zonenplans; - die Beachtung der raumplanerischen Auflagen; - die Einhaltung bzw. Unterschreitung des Waldabstandes; Allfälliger Grundstückserwerb (z.b. nördlich Jubiläumshalle) muss vorgängig vollzogen werden. Finanzierungsbedarf (fw) - Investition 11.4 Mio. Franken (aus Kostenschätzung ±30%) - Unterhalt und Veränderung p.a. 0.6 Mio. Franken - Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 0.3 Mio. Franken 5.2 Neubauten Tenero ab Sanierung Schwimmbecken und Garderoben 2. Etappe Ausgangslage Siehe dazu die Ausführungen unter Ziff Projektbeschreibung Siehe dazu die Ausführungen unter Ziff Projektnutzen Siehe dazu die Ausführungen unter Ziff Herausforderungen und Abhängigkeiten Im Rahmen der weiteren Projektarbeiten geht es darum, die Planung und Realisierung der ersten und zweiten Etappe optimal aufeinander abzustimmen. Termine und Finanzierungsbedarf Terminplan: - Bauprojekt mit Kostenvoranschlag bis Mitte Ausführung ab 2021 (1. Etappe) und ab 2024 (2. Etappe) Finanzierungsbedarf (fw): - Investition 40.4 Mio. Franken (aus Kostenschätzung ±30%) - Unterhalt und Veränderung p.a. 3.0 Mio. Franken - Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 0.5 Mio. Franken 29

130 5.2.2 Sanierung des Multifunktionsgebäudes Palestra Naviglio Ausgangslage Das Multifunktionsgebäude Naviglio wurde 1984 in Betrieb genommen und muss mittelfristig vollständig saniert werden. Nebst zunehmenden Schäden am Dach, grossem Wärmeverlust aufgrund ungenügender Isolation, veralteter Sonnenkollektorentechnologie (schlechter Wirkungsgrad) entsprechen Raumstruktur, Raumbedarf und Lagerkapazitäten nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen. Der Naviglio-Komplex ist das logistische Zentrum des CST. In dieser Eigenschaft weist das Gebäude nicht nur in baulicher, sondern auch in betrieblicher Hinsicht erhebliche Mängel auf. Schwachpunkte sind unter anderem: - Ungenügendes Garderobenangebot für die Nutzungen in der Halle und der Sportfelder; - Platzmangel im Bereich der Aufbewahrung, der Bewirtschaftung sowie Aus- und Rückgabe des Sport- und Logistikmaterials (Tagesbetrieb und Grossanlässe); - Unzeitgemässe Infrastruktur im Bereich Krafttraining; - Mangel an Theoriesälen und Arbeitsstationen für die Kurs- und Trainingsvorbereitung; - Fehlende Umkleide- und Aufenthaltsräume für das Personal. Projektbeschreibung Gesamtsanierung und bedürfnisgerechter Ausbau des Gebäudes Naviglio mit einer Dreifachsporthalle, einer Materialzentrale, Umkleideräumlichkeiten, Theorieräumen sowie einem Aufenthaltsraum für das Personal. Projektnutzen - Verbesserung der Effizienz und Effektivität im Bereich der CST-Logistik; Neugestaltung der Heizinfrastruktur für das gesamte CST. - Um- und Ausbau der Garderoben für unterschiedliche Nutzersegmente: Indoor-Sportarten (Klettern, Kraftraum, Fechten, Dōjō, Schiessen) und Outdoor-Sportarten (Tennis, Fussball, Bogenschiessen, Beach-Volleyball, 400-Meter-Bahn, etc.). - Erweiterung der Lager- und Bewirtschaftungsfläche gemäss den veränderten Bedürfnissen. - Schliessung der Angebotslücke im Bereich weiterer Sportarten: Dōjō, Fechten (6 Pisten), Kraftraum (Integration von Fitnessraum und Freihantelbereich), Tanzen, Klettern, Schiessen. - Realisierung fehlender Theorieräume. - Umkleideräumlichkeiten sowie einem Aufenthaltsraum für das Personal. Herausforderungen und Abhängigkeiten Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind insbesondere: - die Beachtung der raumplanerischen Gegebenheiten, vor allem im Zusammenhang mit der Realisierung der Projekte Überdeckung Freibäder, Athletenhaus und Sanierung Naviglio (Projektwettbewerb im 2015); - dass sich die Wärmezentrale des CST im Gebäude Naviglio befindet und diese während der Umbauphase in Betrieb bleiben muss bzw. eine vorübergehende Ersatzlösung gefunden werden muss; - dass während der Bauphase für bestimmte Räumlichkeiten wie Garderoben, Materialzentrale, Lager, etc., Realersatz bereitgestellt werden muss; - dass die Gesamtsanierung aus betrieblichen Gründen erst nach der vollständigen Realisierung der 4. Bauetappe erfolgen kann; - dass die Instandsetzung der Halle Naviglio unter Umständen erst nach Vollendung der Überdachung Schwimmbad vollzogen werden kann (Garderoben, etc.); 30

131 - dass mit der Überdeckung der Tennisplätze eventuell erst nach Vollendung der Sanierung Naviglio begonnen werden kann. Finanzierungsbedarf (fw) - Investition 33.5 Mio. Franken (aus Kostenschätzung ±30%) - Unterhalt und Veränderung p.a. 1.6 Mio. Franken - Zusätzliche Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 0.8 Mio. Franken Überdeckung Tennisplätze Ausgangslage Nebst den Ausbildungskursen in der Sportart Tennis werden die Tennisplätze intensiv im Rahmen von Trainingscamps und polysportiven Kursen der Sportvereine und Schulen genutzt. Letztere bieten Tennis regelmässig als Hauptfach oder Wahlfach an. Das CST verfügt heute über keine gedeckten Tennisplätze. Das hat zur Folge, dass in den Wintermonaten die Nachfrage bei weitem nicht gedeckt werden kann, was insbesondere bei Kursen mit Hauptsportfach Tennis zu erheblichen Engpässen führt. Projektbeschreibung Überdachung von vier Tennisplätzen mit einem Leichtbau, der so konzipiert ist, dass bei guter Witterung weitestgehend unter freiem Himmel gespielt werden kann. Projektnutzen - Bereitstellung eines infrastrukturellen Angebots für die Sportart Tennis auch während der Wintermonate (Oktober bis April) sowie bei schlechter Witterung. - Nutzung der Outdoor-Infrastruktur während 12 Monaten pro Jahr. - Polyvalente Nutzung der Anlage auch für andere Aktivitäten (insbesondere grosse Sportanlässe). Spezielle Herausforderungen und Abhängigkeiten Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind insbesondere: - die Anpassung des kommunalen Zonenplans; - Konstruktionsmodell der Überdeckung der Freibäder kann eventuell auch für die Tennisfelder eingesetzt werden; - die Abhängigkeit dieses Projekts vom Sanierungsprojekt Naviglio. Es bestehen unterschiedliche Standortoptionen, welche je nach Variantenwahl zu unterschiedlichen Überdachungslösungen führen. Finanzierungsbedarf (fw) - Investition 4.8 Mio. Franken (aus Kostenschätzung ±30%) - Unterhalt und Veränderung p.a. 0.2 Mio. Franken - Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 0.3 Mio. Franken Eissporthalle Ausgangslage Eissporthallen eignen sich für verschiedene olympische Sportarten wie Eishockey, Eiskunstlauf, Curling oder Shorttrack. Letztere Sportart konnte sich aufgrund der Knappheit an Eisflächen und Dominanz der traditionellen Eissportarten in der Schweiz nicht entwickeln. Eiskunstlaufen und Shorttrack sind bereits im Jugendalter sehr aufwändige Sportarten, die optimale Rahmenbedingungen benötigen: so insbesondere auch Möglichkeiten zur Kombi- 31

132 nation von Training und schulischer Ausbildung. Letzteres bietet das CST in einem geeigneten Umfeld an, indem die Jugendlichen auf dem Campus Sport und schulische Ausbildung (Berufsfachschule und Gymnasium) kombinieren können. Mit der Realisierung einer Eissporthalle wird insbesondere die Nachwuchsförderung der Eissportarten unterstützt. Eine hohe Auslastung würde insbesondere der Eishockeysport garantieren, welcher im Tessin eine grosse Tradition hat und sich grosser Beliebtheit erfreut. Eine Eissporthalle würde schliesslich die Attraktivität des CST im Hinblick auf die Durchführung von Ausbildungskursen und Trainingslagern für die Jugend weiter erhöhen. Projektbeschreibung Bau einer Eissporthalle zu Ausbildungs- und Trainingszwecken. Projektnutzen - Schliessung einer Angebotslücke im Bereich der Ausbildungs- und Trainingsinfrastruktur. - Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für den Aufbau eines Nachwuchsleistungszentrums von Swiss Icehockey in der Südschweiz. - Belegungsoptimierung (Unterkunft) in den Wintermonaten und in der Übergangssaison. Herausforderungen und Abhängigkeiten: Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene spezielle Herausforderungen. Zu erwähnen sind insbesondere: - die Beachtung der raumplanerischen Gegebenheiten, v.a. im Zusammenhang mit der Realisierung der Projekte Überdeckung Freibäder, Athletenhaus und Sanierung Naviglio ; - die Nutzung von Synergien hinsichtlich Infrastruktur und technischer Einrichtungen zwischen den im gleichen Perimeter geplanten Bauprojekten, unter anderem der Wärmezentrale des gesamten Sportzentrums. Energetisch kann die Kombination von Frei- und Hallenbad mit einer Eishalle wesentliche Vorteile bringen (Weiterverwendung der durch die Eisproduktion gewonnenen Wärme (Schwimmbad-Heizung). Finanzierungsbedarf (fw) - Investition 11.2 Mio. Franken (aus Kostenschätzung ±30%) - Unterhalt und Veränderung p.a. 0.5 Mio. Franken - Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) p.a. 0.8 Mio. Franken 32

133 6 Nationales Schneesportzentrum NSSZ Ausgangslage Aufgrund des Schneemangels im Mittelland und der relativ hohen finanziellen Hürde zur Ausübung von Schneesportarten verliert die Jugend zunehmend den Bezug zum Wintersport. Die Anzahl der durchgeführten Schulskilager ist rückläufig. Der Bund verfügt in Magglingen und Tenero über zwei vom Bundesamt für Sport betriebene Sportzentren, die sich vorwiegend für Sommer-Sportarten eignen. Demgegenüber fehlt ein Zentrum zur Förderung des Schneesports für die schweizerische Jugend. Das Nationale Schneesportzentrum soll mit geeigneten Angeboten auch im Sommer betrieben werden. Projektbeschreibung Für die Durchführung von Kursen im Bereich der Aus- und Weiterbildung (J+S, Trainer, Lehrer), die Beherbergung von Jugend- und Schullagern zur praktischen Anwendung im Rahmen der der Aus- und Weiterbildung sowie für Trainingszusammenzüge für ausgewählte Verbände soll ein Nationales Schneesportzentrum realisiert werden. Das Sportzentrum soll über geeignete Infrastrukturen und Dienstleistungen analog den Sportzentren in Magglingen und Tenero verfügen. Anforderungen an einen Standort für ein Nationales Schneesportzentrum gemäss dem Evaluationsbericht Nationales Schneesportzentrum vom : - Schneesicherheit - Kurze Wege innerhalb des Standorts - Zentrale Lage innerhalb der Schweiz und gute Erreichbarkeit mit den öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln - Rasche Verfügbarkeit - Hohe Befriedigung der Immobilien- und Infrastrukturbedürfnisse - Sparsamer Umgang mit Finanzen - Gute Erfüllung staatspolitischer Anliegen Projektnutzen - Massnahme des Bundes zur Förderung des Schneesports der Jugend im Bereich Breitensport und Ausbildung; Mitnutzung durch den Leistungssport. - Bereitstellung eines gesamten Dienstleitungspakets zu erschwinglichen Preisen: Fr bis pro Woche für Reise, Unterkunft, Verpflegung, Sportmaterial, Transport im Skigebiet. - Synergien zwischen Aus-/Weiterbildung und Jugend-/Schullagern. - Schaffung neuer Impulse für die Ausübung des touristisch wichtigen Schneesports. Finanzierungsbedarf - Investition 85 Mio. Franken (aus Kostenschätzung ±30%) - Unterhalt und Veränderung p.a. 3 Mio. Franken - Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) p.a Mio. Franken Das vom Bundesamt für Sport BASPO durchgeführte Evaluationsverfahren aus dem Jahre 2013/2014 hat gezeigt, dass - je nach Standort (Neubauvariante) - mit Erstinvestitionen in der Höhe von Millionen Franken gerechnet werden muss (Referenzvariante Neubau 80 Millionen Franken). Gestützt auf das Ergebnis der Evaluation steht der Standort Lenzerheide im Vordergrund. Aufgrund der ungünstigen Haushaltsperspektiven des Bundes hat der Bundesrat am 25. Mai 2016 entschieden, die Planung für ein Nationales Schneesportzentrum bis 2023 zu sistieren. 33

134 7 Finanzierungsbedarf Finanzierungsbedarf nach Verwendungszweck [in Mio. CHF] ff p.a. Sportinfrastruktur Erstinvestition (Planung und Realisierung) Total zusätzlicher Investitionsbedarf ( ): Unterhalt Veränderung Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) Wohnbauten Magglingen und Tenero Erstinvestition (Planung und Realisierung) Total zusätzlicher Investitionsbedarf ( ): 44.5 Unterhalt 0.6 Veränderung 1.0 Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) 1.1 TOTAL Neubauten Erstinvestition netto (Planung und Realisierung) Unterhalt Neubauten Veränderung Neubauten Zusätzlichen Betriebskosten Neubauten (inkl. BBL) Bauprojektleitung und Objektbetrieb BBL TOTAL zusätzlicher Finanzierungsbedarf (fw) Finanzierungsbedarf nach Standort [in Mio. CHF] ff p.a. Magglingen Sportinfrastruktur Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt Veränderung Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) Magglingen Wohnbauten Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt 0.3 Veränderung 0.5 Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) 0.5 Tenero Sportinfrastruktur Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt Veränderung Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) Tenero Wohnbauten Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt 0.3 Veränderung 0.5 Zusätzlichen Betriebskosten (inkl. BBL) 0.6 TOTAL Neubauten Erstinvestition (Planung und Realisierung) Unterhalt Neubauten Veränderung Neubauten Zusätzlichen Betriebskosten Neubauten (inkl. BBL) Bauprojektleitung und Objektbetrieb BBL TOTAL zusätzlicher Finanzierungsbedarf (fw)

135 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS 8 Übersicht aller Neubauprojekte 8.1 Magglingen in Mio CHF (fw ) ff Total Investition Ø Unterhalt und Veränderung p.a. Ø zusätzliche Betriebskosten p.a. Neubauten Leistungsdiagnostik und Regeneration Ausbildungshalle Wohnbauten Magglingen Weitere Neubauten 2024ff Sporthalle mit Kampfsport- und Schiessanlagen Empfangs- und Verwaltungsgebäude Rollskibahn mit Anbindung an Schiessanlage Eissporthalle Wildwasseranlage Traglufthalle Überdachung Tennisplätze Halle für kompositorische Sportarten TOTAL Magglingen

136 Neubauten Magglingen 10 9 Legende 1 Leistungsdiagnostik und Regeneration 2 Ausbildungshalle 3 Wohnbauten 4 Sporthalle mit Kampfsport- und Schiessanlagen 5 Empfang- und Verwaltungsgebäude 6 Rollskibahn mit Anbindung an Schiessanlagen 7 Eissporthalle 11 (nicht auf der Grafik Standort Zeughaus Biel) 8 Wildwasseranlage (nicht auf der Grafik Standort Wassersportanlage Ipsach) 9 Traglufthalle 10 Überdachung Tennisplätze Halle für kompositorische Sportarten Projekte Weitere Neubauprojekte 36

137 8.2 Centro Sportivo Tenero in Mio CHF (fw ) ff Total Investition Ø Unterhalt und Veränderung p.a. Ø zusätzliche Betriebskosten p.a. Neubauten und Sanierungen Bauetappe Sanierung Schwimmbecken und Garderoben - 1. Etappe Wohnbauten Tenero Weitere Neubauten 2024ff Sanierung Schwimmbecken und Garderoben - 2. Etappe Sanierung Palestra Naviglio Überdeckung Tennisplätze Eissporthalle TOTAL Tenero

138 Neubauten Centro Sportivo Tenero Legende 1 4. Bauetappe 2 Sanierung Schwimmbecken und Garderoben Etappe Wohnbauten 4 Sanierung Palestra Naviglio 5 Überdachung Tennisplätze 6 Eissporthalle Projekte Weitere Neubauprojekte 1 38

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