Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Hermes 18. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Greven

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1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Hermes 18. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt reven Stand: Erstellt im Auftrag pbh Planungsbüro Hahm

2 Verfasser Adresse FROELICH & SPORBECK mbh & Co. K Niederlassung Bochum Massenbergstr Bochum Kontakt T F bochum@fsumwelt.de Projekt Titel Projekt-Nr. Status Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Hermes 18. Änderung des Flächennutzungsplans, Stadt reven NW Prüfbericht Version 1 Datum Projektleitung Volker Bösing Bearbeitung Volker Bösing Dipl.-Landschaftsökologe, M.Sc. Biologie Holger Meinig Biologe Freigegeben durch eschäftsführung Franziska Reinhartz

3 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Anlass und Aufgabenstellung 2 2 Methodik und rechtliche rundlagen 3 3 Methodik und Datengrundlagen Datenabfrage Weitere utachten 6 4 Lebensraum-/ Biotopstrukturen 7 5 Zu berücksichtigendes Artenspektrum Fledermäuse Vögel Amphibien Reptilien 8 6 Potentielle Wirkfaktoren und mögliche artenschutzrechtlich relevante Betroffenheiten Wirkfaktoren des Vorhabens Ermittlung möglicher artenschutzrechtlich relevanter Betroffenheiten 9 7 Fazit 10 Literatur und Quellen 11 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Angaben des LANV (2017) zum Vorkommen planungsrelevanter Arten für das MTB Quadrant Ladbergen 5 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Lage des eltungsbereichs des BPlans in reven (Quelle: ) 2 Seite 1/11

4 1 Anlass und Aufgabenstellung Die Stadt reven beabsichtigt, das bestehende ewerbegebiet südlich des Flughafens Münster- Osnabrück (FMO) in reven zu erweitern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Logistik Centrum zu schaffen. Hierzu soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr Hermes (B-Plan) neu aufgestellt werden. Von der Planung ist der bestehende rechtskräftige B-Plan Nr. 80 AirportPark sowie bisher unbeplanter Bereich betroffen, der sich an den bestehenden B-Plan östlich angliedert. Es ist vorgesehen, die gesamte Fläche künftig als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Logistik Centrum zu nutzen. Zusätzlich sind rünflächen und Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen vorgesehen. Die Planung ist nach aktuellem Stand jedoch noch im Fluss, so dass sich weitere Änderungen ergeben können. leichzeitig ist die 18. Änderung des Flächennutzungsplans an dieser Stelle erforderlich. Insgesamt umfasst das betroffene elände eine röße von ca. 8,7 ha. Im Parallelverfahren wird gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert. Die 18. Änderung umfasst die Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Sonderbaufläche. Die geplante Fläche lässt sich als vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche beschreiben, wobei im Bereich des bestehenden B-Plans noch keine bauliche Entwicklung, abgesehen von einem Ausläufer der August-Euler-Straße, die von Norden her in den ntersuchungsraum hinein ragt. Am östlichen Rand verläuft ein kleines unbenanntes ewässer, das auf halber Höhe nach Westen abbiegt und somit fast mittig durch den ntersuchungsraum verläuft, bis es nach Süden abbiegt. Entlang der südlichen renze schließen sich ehölzbestände an. Die weitere mgebung ist landwirtschaftlich geprägt. Flughafen Münster-Osnabrück Bebauungsplan Nr Hermes Abb. 1: Lage des eltungsbereichs des BPlans in reven (Quelle: ) Im Bereich des Plangebietes ist ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten nicht auszuschließen. Zur Überprüfung der Artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gem. 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSch ist eine Artenschutzprüfung (hier Artenschutzvorprüfung Stufe I) erforderlich. Seite 2/11

5 2 Methodik und rechtliche rundlagen Entsprechend der gemeinsamen Handlungsempfehlung Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (MWEBWV) und des Ministeriums für Klimaschutz, mwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKLNV) des Landes Nordrhein-Westfalen vom lässt sich eine Artenschutzprüfung in drei Stufen unterteilen: Stufe I: Stufe II: Stufe III (ggf.): Vorprüfung. Vertiefende Prüfung von Verbotstatbeständen ( Art-für-Art ). Ausnahmeverfahren. Die vorliegende liefert eine überschlägige Einschätzung der artenschutzrechtlichen Relevanzen im Hinblick auf die Identifikation eventuell zulassungshemmender Planungshindernisse aufgrund von Betroffenheiten planungsrelevanter Arten durch das Vorhaben. In der Artenschutzvorprüfung wird prognostiziert, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können, die in Stufe II der Artenschutzprüfung einer vertiefenden Prüfung von Verbotstatbeständen (Art-für-Art-Betrachtung) zu unterziehen wären. Hierzu ist an dieser Stelle zu prüfen, ob durch das Vorhaben Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 BNatSch erfüllt werden können bzw. ob diese bereits auf rundlage vorhandener Informationen ausgeschlossen werden können. Bei erfüllten Verbotstatbeständen bleibt zu beurteilen, inwieweit dem Vorhaben auf der rundlage des 45 Abs. 7 BNatSch (Ausnahmen) zur enehmigung verholfen werden kann. Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sind in 44 Abs. 1 BNatSch folgendermaßen gefasst: "Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten [ 7 Abs. 13 BNatSch] oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören." Seite 3/11

6 3 Methodik und Datengrundlagen 3.1 Datenabfrage Als Datengrundlage werden die Angaben des LANV zu Vorkommen planungsrelevanter Arten auf MTB-Quadrantenbasis (MTB Quadrant, Ladbergen) herangezogen (Tab. 1). Eine Befragung (via am ) des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes (ntere Naturschutzbehörde - NB Kreis Steinfurt, Landesbüro der Naturschutzverbände, Biologische Station Steinfurt, BND Steinfurt und NAB Kreisverband Steinfurt) ergab bis zum Ende der Eingabefrist am : Mail vom Kreis Steinfurt (Hr. Bücker, ) Für das Plangebiet liegen mir Daten der Biologischen Station Kreis Steinfurt vor. Demnach wurde in den Jahren sowie in 2015 ein Brutpaar des Austernfischers festgestellt. In 2015 wurden zudem Kiebitze in diesem Bereich beobachtet. In Bezug auf den notwendigen ntersuchungsumfang hatten Sie Frau Dr. Jedrzejek mitgeteilt, dass dieses Jahr noch 5 ntersuchungstermine für Fledermäuse und nächstes Jahr 5 Termine für Brutvögel geplant sind. Aus ründen der Rechtssicherheit empfehle ich den ntersuchungsumfang gemäß dem Leitfaden Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein- Westfalen - Bestandserfassung und Monitoring (MKLNV NRW vom ) festzulegen. In kleinen oder strukturarmen Plangebieten sind Abweichungen möglich, sofern sie fachlich fundiert begründet werden. In diesem Fall sind über angrenzende B-Pläne bereits Erfassungen und auch Maßnahmen erfolgt, die ebenso berücksichtigt werden können, sofern die Daten noch aktuell sind. Bei den Fledermäusen ist je nach Habitatausstattung und Ergebnis der diesjährigen ntersuchungen noch eine Ergänzung im nächsten Jahr erforderlich, insbesondere zur fundierten Erfassung der Wochenstubenzeit. Der Status der südlich vorhandenen ehölzreihe als mögliche Flugroute ist zu klären. Je nach Art der vorhandenen ehölzbestände ist auch eine Höhlenbaumkartierung im unbelaubten Zustand notwendig. Für die Amphibien ist im vorliegenden Fall eine Potenzialanalyse möglich. Bezüglich der Abgrenzung des ntersuchungsraums sollten in Anlehnung an den Leitfaden angrenzende Biotope im Störradius einbezogen werden. Bei den anderen Adressaten konnten keine Informationen zusammengetragen werden. Laut VV-Artenschutz (MKNLV 2016), sind bei der Betrachtung möglicher artenschutzrechtlich relevanter Betroffenheiten alle Arten zu berücksichtigen, für die Nachweise auf MTB-Basis (1:25.000) vorliegen. Damit wären im vorliegen Fall die Artvorkommen des MTB Ladbergen mit einer esamtfläche von ca. 120 km 2 zu betrachten. Dies erscheint im vorliegenden Fall nicht sinnvoll, da die Planung eine nur ca. 8,7 ha ( 0,87 km 2 ) große Fläche betrifft. Daher wurde die Artenauswahl auf den dritten MTB-Quadranten des MTB 3812 beschränkt, in dem der Planungsraum liegt. Seite 4/11

7 Tab. 1: Angaben des LANV (2017) zum Vorkommen planungsrelevanter Arten für das MTB Quadrant Ladbergen Art Status EHZ (ATL) Wissenschaftlicher Deutscher Name Name Säugetiere Pipistrellus pipistrellus Vögel Bemerkung Zwergfledermaus Nachweis Vorkommen möglich Accipiter gentilis Habicht - Accipiter nisus Sperber Alauda arvensis Feldlerche - Alcedo atthis Eisvogel Anas acuta Anas clypeata Anas crecca Anthus trivialis Spießente Löffelente Krickente Baumpieper Nachweis 'Rast / Wintervorkommen' Nachweis 'Rast / Wintervorkommen' Nachweis 'Rast / Wintervorkommen' Asio otus Waldohreule Athene noctua Steinkauz Buteo buteo Mäusebussard Cuculus canorus Kuckuck Dryocopus martius Schwarzspecht Delichon urbica Mehlschwalbe Dryobates minor Kleinspecht Falco subbuteo Baumfalke Luscinia megarhynchos Numenius arquata Nachtigall roßer Brachvogel Falco tinnunculus Turmfalke Hirundo rustica Rauchschwalbe S Vorkommen möglich - - Vorkommen möglich Vorkommen möglich Seite 5/11

8 Art Status EHZ (ATL) Wissenschaftlicher Deutscher Name Name Passer montanus Feldsperling Perdix perdix Rebhuhn Pernis apivorus Wespenbussard Phoenicurus phoenicurukommen' Nachweis 'Brutvor- artenrotschwanz Scolopax rusticola Waldschnepfe Streptopelia turtur Turteltaube Strix aluco Waldkauz Nachweis 'Rast / Tringa ochropus Waldwasserläufer Wintervorkommen' Tyto alba Schleiereule Vanellus vanellus Kiebitz Reptilien S S Bemerkung Vorkommen möglich Vorkommen möglich Vorkommen möglich - Vorkommen möglich Lacerta agilis Zauneidechse Nachweis Legende Tab. 1: EHZ = Erhaltungszustand ATL = atlantische biogeographische Region von NRW = günstig / = unzureichend / S = schlecht / - = Tendenz negativ / + = Tendenz positiv 3.2 Weitere utachten Im Zuge der Planung des bereits bestehenden B-Plans Nr. 80 AirportPark wurde 2006 ein mweltbericht erstellt, der auch artenschutzrechtliche Belange berücksichtigt (HERBSTREIT, 2006). nter anderem bezieht sich der mweltbericht auch auf eine faunistische Kartierung, die 2005 durchgeführt wurde. Für den aktuellen ntersuchungsraum und die direkte mgebung wurden damals folgende, heute als planungsrelevant einzustufende Arten, festgestellt: Zwergfledermaus, attung Myotis, Teichfledermaus, roßer Abendsegler und Fransenfledermaus Die Fledermausfundpunkte beschränken sich jedoch ausschließlich auf die ehölzbestände, die sich südlich an den ntersuchungsraum anschließen. Seite 6/11

9 Darüber hinaus werden im mweltbericht das Vorkommen eines Kiebitzpaares mit Jungen (südlich des Fiege-eländes außerhalb des ntersuchungsraums), Steinschmätzer als Durchzügler, Braunkehlchen als Durchzügler und Rauchschwalbe als Durchzügler erwähnt. Wobei für das Kiebitzpaar Ausgleichsmaßnahmen östlich der Autobahn A1 angelegt werden sollten. Die weiteren Vogelarten Steinschmätzer, Braunkehlchen und Rauchschwalbe seien nicht durch das Vorhaben beeinträchtigt. Auch für die Fledermäuse wurden Ersatzjagdlebensräume östlich des Eltingmühlenbaches geschaffen. 4 Lebensraum-/ Biotopstrukturen Der ntersuchungsraum wird im Westen durch die Airportallee, im Süden durch den ehölzstreifen, im Osten durch einen unbenannten raben und im Norden durch die Otto-Lilienthal-Straße bzw. deren gedachte Verlängerung bis hin zum raben begrenzt. Der größte Teil des Plangebietes wird landwirtschaftlich genutzt. Von Norden her führt eine Stichstraße (August-Euler-Straße) mit Wendehammer in den ntersuchungsraum hinein. Des Weiteren verläuft ein raben entlang der östlichen renze, der auf halber Höhe nach Westen abknickt und mittig durch den ntersuchungsraum durchläuft, bis er nach Süden verschwenkt und dann weiter in Richtung Westen entlang der südlichen renze verläuft. 5 Zu berücksichtigendes Artenspektrum Das LANV (2017) macht für den MTB-Quadranten 3812/3 - Ladberggen für die entsprechenden Lebensraumtypen (vgl. Kap. 3) Angaben zu planungsrelevanten Fledermaus- und Vogelarten sowie Reptilien. 5.1 Fledermäuse Das Fachinformationssystem (FIS) eschützte Arten des LANV (2017) gibt für den im Bereich des Vorhabens gelegenen Messtischblattquadranten (MTB 3812/3 Ladbergen) Hinweise zum Vorkommen von nur einer Fledermausart seit dem Jahr 2000 (vgl. Tab. 1). Ein Quartier-Vorkommen im unmittelbaren Eingriffsbereich bzw. dem auswirkungsrelevanten mfeld der gem. Messtischblatt vorkommenden Arten erscheint für die Zwergfledermaus möglich. Es sind sowohl ebäudestrukturen, wie auch ehölzbestände im ntersuchungsraum vorhanden. Darüber hinaus sind die 2005 bereits nachgewiesenen Arten wie Teichfledermaus, roßer Abendsegler und Fransenfledermaus sowie die nicht konkret bestimmten Individuen der attung Myotis (vgl. Tab. 2) zu berücksichtigen. Seite 7/11

10 5.2 Vögel Von den 30 vom LANV (2017) für den MTB-Quadranten 3812/3 angegebenen planungsrelevanten Vogelarten können aufgrund der vorhandenen Habitatstrukturen ein Vorkommen von 11 Arten ausgeschlossen werden, entweder, weil für sie gegeben ist (Feldlerche, Spießente, Löffelente, Krickente, Steinkauz, Schwarzspecht, Nachtigall, artenrotschwanz, Waldschnepfe, Waldwasserläufer). Für die durch das LANV angeführten reifvogel und Eulenarten (9) Habicht, Sperber, Waldohreule, Baumfalke, Turmfalke, Wespenbussard, Waldkauz und Schleiereule kann ein Auftreten während der Nahrungssuche nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für die drei Arten Mehlschwalbe, Kleinspecht und Rauchschwalbe. Für die verbleibenden 7 Arten Baumpieper, Kuckuck, roßer Brachvogel, Feldsperling, Rebhuhn, Turteltaube und Kiebitz erscheint eine Nutzung des B-Plangebietes mit Fortpflanzungsstätten nicht ausgeschlossen. 5.3 Amphibien Vom LANV wurden für den MTB-Quadranten 3812/3 keine Amphibienarten angegeben. 5.4 Reptilien Die vom LANV für die MTB-Quadranten 3812/3 angegebene Zauneidechse finden sich im Eingriffsraum keine geeigneten Habitatrequisiten (besonnte Säume als Lebensraum und gut grabfähige, wasserzügige Böden für die Eiablage der Zauneidechse). 6 Potentielle Wirkfaktoren und mögliche artenschutzrechtlich relevante Betroffenheiten 6.1 Wirkfaktoren des Vorhabens Das Vorhaben sieht neben dem Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen auch die Verlegung des rabens vor. Mögliche Beeinträchtigungen ergeben sich durch folgende potenzielle Wirkfaktoren: akustische und visuelle Störwirkungen durch den Baubetrieb, inkl. Bewegung und Zwischenlagerung von Abbruchmassen und Baumaterial, Lkw-Verkehr beim Baubetrieb, dauerhafte Veränderung der Oberflächengestalt (Bebauungsstruktur) und Versiegelung. Es ist zu prüfen, ob sich daraus für die im ntersuchungsgebiet vorkommende Arten artenschutzrechtlich relevante Betroffenheiten ergeben können. Potenziell kann es zur Tötung von Tieren und zur Erfüllung der Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSch (Tötung) kommen, sofern sich Individuen planungsrelevanter Arten in zu rodenden ehölzbeständen oder abzureißenden ebäuden befinden. Weiterhin können baubedingt Störreize, insbesondere Lärmimmissionen und Erschütterungen auftreten, die zur Erfüllung von Verbotstatbeständen nach 44 Abs. 1 BNatSch Nr. 2 (Störung) führen können. Darüber hinaus können durch Rodungen oder Baureifmachung von Flächen Beschädigungen oder Verluste von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach 44 Abs. 1 BNatSch Nr. 3 ausgelöst werden. Seite 8/11

11 6.2 Ermittlung möglicher artenschutzrechtlich relevanter Betroffenheiten Entsprechend den Ausführungen in Kap. 5 sind im vorliegenden Fall die Artengruppen Fledermäuse und Vögel betrachtungsrelevant. Planungsrelevante Arten anderer Artengruppen können nach den vorhandenen, bzw. fehlenden Lebensraumstrukturen ausgeschlossen werden. Fledermäuse In dem bestehenden utachten (s. 3.2, HERBSTREIT, 2006) wurden die dort aufgeführten Fledermausarten vor allem entlang der ehölzstreifen an der südlichen Plangebietsgrenze nachgewiesen. Dem ehölzstreifen konnte somit eine Bedeutung als Flugstraße angerechnet werden. Zudem ist durch das Vorhaben mit Abstrahleffekten von Licht in die ehölzbestände zu rechnen. Derzeit ist eine Lärmschutzwand entlang der südlichen renze vorgesehen, die sich zwar positiv auswirkt, da sie auch einen Teil des Lichtes abhält, jedoch ist aktuell noch nicht klar, welche Fledermausarten sich im ntersuchungsgebiet aufhalten. Bei Vorkommen von sehr lichtempfindlichen Arten wie z. B. der attung Myotis können daher zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden. Im Rahmen der msetzung des Vorhabens können die ehölze entlang der südlichen renze des B-Plans erhalten werden. Ein Verlust an Tagesquartieren und Wochenstuben kann daher an dieser Stelle bereits ausgeschlossen werden. Winterquartiere in Form von frostsicheren, zumeist unterirdischen Stollen oder Höhlen sind im ntersuchungsgebiet und der näheren mgebung nicht vorhanden. Jedoch gehen durch die Überbauung der Flächen innerhalb des eltungsbereichs Flächen verloren, die von den Fledermäusen aktuell als Jagdhabitat genutzt werden. Es kann noch nicht abschließend geklärt werden, welche Fledermausarten im eltungsbereich und auswirkungsrelevanten mfeld von der Planung betroffen sind. Daher werden seit Juli 2017 Erfassungen der Fledermausfauna durchgeführt, um darüber Kenntnisse zu erlagen. Die Ergebnisse werden im Weiteren mit der nteren Naturschutzbehörde besprochen und ggf. CEF- Maßnahmen entwickelt. Die Erfüllung von Verbotstatbeständen nach 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSch kann für die im ntersuchungsgebiet möglicherweise auftretenden Fledermausarten nicht abschließend ausgeschlossen werden. Dies erfolgt in einer vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände (Artenschutzprüfung Stufe II). Vögel Bei msetzung des Vorhabens müssen zur Vermeidung baubedingter Tötungen von Individuen planungsrelevanter und nicht planungsrelevanter Vogelarten infolge einer Zerstörung von Nestern und elegen jegliche Maßnahmen zur Beseitigung von Vegetationsstrukturen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten europäischer Vogelarten erfolgen, d. h. außerhalb der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September. Der Verbotstatbestand der Verletzung / Tötung von Individuen ( 44 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSch) wird bei Beachtung dieser Bauzeitenbeschränkung nicht erfüllt. Bei den in dem bestehenden utachten (s. 3.2, HERBSTREIT, 2006) aufgeführten Vogelarten wurde lediglich Durchzügler als planungsrelevante Arten ohne genaue Verortung sowie ein Kiebitzpaar als Brutvogel (jedoch außerhalb des ntersuchungsraums) nachgewiesen. Für das betroffene Kiebitzpaar wurde in der Rahmen der damaligen Planung bereits eine Ausgleichsmaß- Seite 9/11

12 nahme umgesetzt. Für die damals aufgenommenen Durchzügler wurden keine Maßnahmen angesetzt. Der ntersuchungsraum hat wie unter Kapitel 5.2 beschrieben Potenzial für Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Arten dort vorkommen. Es ist daher vorgesehen, eine Kartierung der Brutvögel und auch der Eulenvögel in Abstimmung mit der nteren Naturschutzbehörde für die kommende Brutsaison 2018 durchzuführen. Die Ergebnisse der Kartierung sind somit abzuwarten. Auf Basis der noch durchzuführenden Kartierung wird im Anschluss eine Artenschutzprüfung (Stufe II) erstellt, in welchem ggf. Maßnahmen erarbeitet werden, die eine Erfüllung von Verbotstatbeständen gem. 44 BNatSch vermeiden können. Die Erfüllung von Verbotstatbeständen nach 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSch durch die msetzung der Planung kann für die Artengruppe Vögel nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vollständig ausgeschlossen werden. Dies erfolgt in einer vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände (Artenschutzprüfung Stufe II). 7 Fazit Das Eintreten artenschutzrechtlich relevanter Konflikte im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSch kann nach dem aktuellen Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden. Die Ergebnisse der Fledermauskartierung und der avifaunistischen Kartierung sind abzuwarten und auszuwerten. egebenenfalls werden Maßnahmen zur Vermeidung der Erfüllung von Verbotstatbeständen oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erforderlich. Dies ist in einer vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände im Rahmen der Artenschutzprüfung (Stufe II) zu ermitteln. Seite 10/11

13 Literatur und Quellen BAER, H.-.; BEZZEL, E.; FIEDLER, W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. 2. Aufl., Aula-Verlag, Wiebelsheim, 3 Bde.. BNDESMINISTERIM FÜR MWELT, NATRSCHTZ ND REAKTORSICHERHEIT (2013): esetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSch) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 29. Juli 2009 (BBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. August 2015 (BBl. I S. 1474); Berlin. HERBSTREIT LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2006): Bebauungsplan Nr. 80 AirportPark FMO 1. Realisierungsstufe, mweltbericht, Bochum. LANDESAMT FÜR NATR, MWELT ND VERBRACHERSCHTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (LANV NRW) (2017): Infosysteme und Datenbanken, Recklinghausen. LANDESAMT FÜR NATR, MWELT ND VERBRACHERSCHTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (LANV NRW) (2017): Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) MINISTERIM FÜR KLIMASCHTZ, MWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATR- ND VERBRACHERSCHTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKLNV NRW) (2010): Runderlass: Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur msetzung der Richtlinien 92/43/EW (FFH-RL) und 2009/147/E (V-RL) zum Artenschutz bei Planungsund Zulassungsverfahren (VV Artenschutz) vom ; Düsseldorf. Seite 11/11

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