LEITLINIEN FÜR BÜRGERBETEILIGUNG IN WUPPERTAL
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- Heike Dressler
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1 LEITLINIEN FÜR BÜRGERBETEILIGUNG IN WUPPERTAL 5. Sitzung Arbeitsgruppe , 17:30-20:30 Uhr Raum B-220, Bergische VHS, Auer Schulstraße 20, Wuppertal
2 Begrüßung Panagiotis Paschalis Dezernent für Bürgerbeteiligung
3 Begrüßung und Einführung Ludwig Weitz, ViS!ON Bonn Moderation
4 Der Ablauf heute! 1. Begrüßung 17:30 Uhr 2. Protokoll der letzten Sitzung 3. Berichte aus den laufenden Beteiligungsprojekten 4. Ergebnisse Recherche zu Quoren und Vorhabenlisten 5. Beratung Vorlage 5: Anlässe und Gelegenheiten zur Beteiligung 6. Beratung Vorlage 6: Grundsätzliches, Werte, Qualitätsmerkmale 7. Vorschläge für die verbleibenden Themen: a. Prozesse, formelle, informelle Beteiligung, b. Ressourcen, Finanzierung, c. Evaluation 8. Ausblick und Auswertung 20:30 Uhr
5 Der Ablauf heute! 1. Begrüßung 17:30 Uhr 2. Protokoll der letzten Sitzung 3. Berichte aus den laufenden Beteiligungsprojekten 4. Ergebnisse Recherche zu Quoren und Vorhabenlisten 5. Beratung Vorlage 5: Anlässe und Gelegenheiten zur Beteiligung 6. Beratung Vorlage 6: Grundsätzliches, Werte, Qualitätsmerkmale 7. Vorschläge für die verbleibenden Themen: a. Prozesse, formelle, informelle Beteiligung, b. Ressourcen, Finanzierung, c. Evaluation 8. Ausblick und Auswertung 20:30 Uhr
6 Der Ablauf heute! 1. Begrüßung 17:30 Uhr 2. Protokoll der letzten Sitzung 3. Berichte aus den laufenden Beteiligungsprojekten 4. Ergebnisse Recherche zu Quoren und Vorhabenlisten 5. Beratung Vorlage 5: Anlässe und Gelegenheiten zur Beteiligung 6. Beratung Vorlage 6: Grundsätzliches, Werte, Qualitätsmerkmale 7. Vorschläge für die verbleibenden Themen: a. Prozesse, formelle, informelle Beteiligung, b. Ressourcen, Finanzierung, c. Evaluation 8. Ausblick und Auswertung 20:30 Uhr
7 Der Ablauf heute! 1. Begrüßung 17:30 Uhr 2. Protokoll der letzten Sitzung 3. Berichte aus den laufenden Beteiligungsprojekten 4. Ergebnisse Recherche zu Quoren und Vorhabenlisten 5. Beratung Vorlage 5: Anlässe und Gelegenheiten zur Beteiligung 6. Beratung Vorlage 6: Grundsätzliches, Werte, Qualitätsmerkmale 7. Vorschläge für die verbleibenden Themen: a. Prozesse, formelle, informelle Beteiligung, b. Ressourcen, Finanzierung, c. Evaluation 8. Ausblick und Auswertung 20:30 Uhr
8 Modelle für verbriefte Anregungsmöglichkeiten - Verfahren der Anregung: formlos, über Gemeinderatsmitglied, Stabsstellen / Geschäftsstellen BB, an Verwaltungsmitarbeiter, durch Unterschriftensammlung -Verfahren nach Anregung: Stabsstelle bringt Anregung in Verwaltung und Gemeinderat ein bzw. das Gemeinderatsmitglied -Anregungsberechtigt: Einwohnerinnen und Einwohner ab 14/16 Jahren, ortsansässige juristische Personen (z. B. Vereine, Firmen) - Zuständigkeit für Anregung: Steuerungsgruppe, Verwaltung oder Gemeinderat - Quorum: keines (Einzelpersonen), Quorum von 1 % der Gesamtstadt bzw. 1 % des Stadtbezirks, Quorum def. Anzahl von z.b Unterschriften -Verfahren bei Ablehnung der Bürgerbeteiligung: keine Regelung oder Einberufung eines runden Tischs (trialogisch besetzt) - Vorhabenliste vs. keine Vorhabenliste und: Falls die Lösung nicht praktikabel ist, wird sie überarbeitet.
9 Praxisbeispiele Wolfsburg ( Einwohner/innen, Leitlinien seit 2014): Vorhabenliste formlose Anregung zu Vorhaben der Vorhabenliste Kein Quorum: Jedes Anliegen hat gleiches Gewicht Möglichkeit der Einberufung eines runden Tisches bei Ablehnung des Antrages (3 Bürger, 2 Politiker, 2 Verwaltungsmitarbeiter) Konstanz ( Einwohner/innen, Leitlinien seit 11/2016): Anregung von Bürgerbeteiligung durch direkten Kontakt zu einem Gemeinderatsmitglied Anregung durch Unterschriftensammlung (Anmeldung innerhalb von drei Wochen nach dem Ratsbeschluss zum Vorhaben, Quorum 1 %, mind. 800 Einwohner mit Erstwohnsitz in Konstanz über 16 Jahre alt)
10 Praxiserfahrungen Wolfsburg: Es ist bisher kein Antrag aus der Bürgerschaft eingegangen. Remseck: Keine Praxis, da noch nicht verabschiedet. Viernheim: Bislang gab es noch keine relevante Anregung für BB über diesen Weg. Detmold: Keine Praxis, da noch nicht verabschiedet. Konstanz: Keine Praxis, da gerade erst verabschiedet. Heidelberg: Eine Unterschriftensammlung, auf anderen Wegen kommen auch keine nennenswerten Eingaben. Oberhausen: Keine Praxis, da noch nicht verabschiedet. Darmstadt: Ein Antrag (per Unterschriftenliste)
11 Ausgestaltung der Vorhabenliste Art der Vorhaben: gesetzliche Verfahren der Beteiligung (z.b. gemäß BauGB), gesamtstädtische Vorhaben, Betroffenheit vieler bzw. im Interesse vieler Personen, Vorhaben mit Gestaltungsspielraum, Projektvolumen in, betr.: öffentliche Einrichtungen Entstehung der Liste: Vorgaben des HHP, Ratsaufträge, verwaltungsseitige Vorhaben, qua Gesetz Initiatoren: Rat, Gremien, OB, Verwaltung (Koordinierungs- bzw. Stabsstelle, Fachverwaltung), Bürger/innen über 24 GONRW Zuständig für (Letzt-)Entscheidung: Rat, Bürgerbeteiligungsausschuss, Bezirksvertretungen oder Fachausschuss
12 Fazit / Erfahrungswerte geringe Nutzung der Anregungsmöglichkeiten auch bei bereits länger bestehenden Leitlinien (z. B. HD) Recherche umfasst v. a. mittelgroße Kommunen verfügen; je größere die Kommune desto formalisierter die Reglungen flexible, offene Regelungen können der Kommune ermöglichen, Erfahrungswerte zu sammeln und nach Bedarf nachzusteuern
13 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) 23 Unterrichtung der Einwohner 24 Anregungen und Beschwerden 25 Einwohnerantrag 26 Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
14 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) 23 Unterrichtung der Einwohner (1) Der Rat unterrichtet die Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden. (2) Die Unterrichtung ist in der Regel so vorzunehmen, daß Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung besteht. Zu diesem Zweck kann der Rat Versammlungen der Einwohner anberaumen, die auf Gemeindebezirke (Ortschaften) beschränkt werden können. Die näheren Einzelheiten, insbesondere die Beteiligung der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten, sind in der Hauptsatzung zu regeln. Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt. (3) Ein Verstoß gegen die Absätze 1 und 2 berührt die Rechtmäßigkeit der Entscheidung nicht.
15 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) 24 Anregungen und Beschwerden (1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuß übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten. (2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.
16 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) 25 (Fn 3) Einwohnerantrag (1) Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, daß der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. (2) Der Antrag muß schriftlich eingereicht werden. Er muß ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten. Er muß bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnendenzu vertreten. Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Einwohnern bei der Einleitung eines Einwohnerantrages behilflich. (3) Der Einwohnerantrag muß unterzeichnet sein, 1. ( ) 2. in kreisfreien Städten von mindestens 4 vom Hundert der Einwohner, höchstens jedoch Einwohnern. (4) (7) ( ) (8) In kreisfreien Städten kann ein Einwohnerantrag an eine Bezirksvertretung gerichtet werden, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, für welche die Bezirksvertretung zuständig ist. Die Absätze 1 bis 7 gelten entsprechend mit der Maßgabe, daß 1. antrags- und unterzeichnungsberechtigt ist, wer im Stadtbezirk wohnt und 2. die Berechnung der erforderlichen Unterzeichnungen sich nach der Zahl der im Stadtbezirk wohnenden Einwohner richtet. (9) (..)
17 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) 26 (Fn 23) (Fn 43) Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (1) Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), daß sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid). ( ) (2) Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage sowie eine Begründung enthalten. Es muss bis zu drei Bürger benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten (Vertretungsberechtigte). Bürger, die beabsichtigen, ein Bürgerbegehren durchzuführen, teilen dies der Verwaltung schriftlich mit. Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich. Sie teilt den Vertretungsberechtigten schriftlich eine Einschätzung der mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten (Kostenschätzung) mit. Die Kostenschätzung der Verwaltung ist bei der Sammlung der Unterschriften nach Absatz 4 anzugeben. (3) Richtet sich ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluß des Rates, muß es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein. ( ) (4) Ein Bürgerbegehren muss in Gemeinden - ( ) - bis Einwohner von 4 % (Wuppertal: EW = Unterschriften) der Bürger unterzeichnet sein. ( )
18 Der Ablauf heute! 1. Begrüßung 17:30 Uhr 2. Protokoll der letzten Sitzung 3. Berichte aus den laufenden Beteiligungsprojekten 4. Ergebnisse Recherche zu Quoren und Vorhabenlisten 5. Beratung Vorlage 5: Anlässe und Gelegenheiten zur Beteiligung 6. Beratung Vorlage 6: Grundsätzliches, Werte, Qualitätsmerkmale 7. Vorschläge für die verbleibenden Themen: a. Prozesse, formelle, informelle Beteiligung, b. Ressourcen, Finanzierung, c. Evaluation 8. Ausblick und Auswertung 20:30 Uhr
19 Themen und Anlässe //Leitlinie 5 Ein Bürgerbeteiligungsverfahren kann durch die Verwaltung, die Ratsgremien der Stadt Wuppertal sowie aus der Einwohnerschaft heraus angeregt werden. Über die Durchführung eines angeregten Bürgerbeteiligungsverfahrens entscheidet der Rat der Stadt Wuppertal.
20 Dazu gehört: //Leitlinie 5 Einwohner der Stadt Wuppertal können auf unterschiedlichen Wegen ein Bürgerbeteiligungsverfahren anregen: Sie können sowohl formlos auf die Mitarbeiter der Verwaltung (oder: festen Ansprechpartner) oder die Repräsentanten in den Ratsgremien zugehen und ein Verfahren anregen. Oder: Sie können durch die Sammlung von Unterschriften in Höhe von 1% (oder: 1.000) der Einwohnerschaft eine Bürgerbeteiligung an städtischen Vorhaben und Projekten anregen. Bei Projekten und Vorhaben, die sich auf einzelne Stadtbezirke beziehen, bezieht sich das Quorum auf die Einwohnerschaft des jeweiligen Stadtbezirks (oder entsprechend niedrigere fixe Zahl). Oder: Jeder Einwohner und jede Einwohnerin Wuppertals ab 14 Jahren und alle von Vorhaben und Projekten der Stadt Wuppertal betroffenen Menschen ab 14 Jahren haben deshalb das Recht, Anregungen in Bezug auf die Vorhabenliste zu geben bzw. Anträge zur Vorhabenliste einzureichen. Dieses Recht gilt auch für Vereine, Institutionen oder Firmen, die in Wuppertal ansässig oder vertreten sind. Falls die Lösung nicht praktikabel ist, wird sie überarbeitet.
21 Dazu gehört (2) //Leitlinie 5 Mitglieder des Rates können als einzelne Mitglieder oder über eine Fraktion einen Vorschlag für ein Bürgerbeteiligungsverfahren einbringen. Der Rat und die Ratsgremien (z. B. Bezirksvertretungen, Beiräte etc.) können ein Bürgerbeteiligungsverfahren anregen. Dieses Recht gilt auch für Vereine, Institutionen oder Firmen, die in Wuppertal ansässig oder vertreten sind. In allen Fällen entscheidet der Rat der Stadt Wuppertal über die Durchführung des angeregten Verfahrens. Die Verwaltung kann bei Vorhaben und Projekten in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich ein Bürgerbeteiligungsverfahren vorsehen. Projekte und Vorhaben der Stadt Wuppertal zu denen ein Bürgerbeteiligungsverfahren angeregt werden kann, werden regelmäßig über eine Vorhabenliste durch die Verwaltung bekanntgemacht.
22 Dazu gehört (3): Noch nicht beraten! //Leitlinie 5 Ein Beirat / Ausschuss mit EinwohnerInnen, Politik und Verwaltung soll für die ordnungsgemäße Implementierung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung Sorge tragen und den Bürgern als Ansprechpartner dienen. Beispiele aus den aktuellen Beispielen der Stadt Wuppertal. Ausgeschlossen sind Themen, die dem Grundgesetz wiedersprechen und Anliegen, die außerhalb des Gestaltungsraums der Stadt Wuppertal liegen (an andere Stelle in den Leitlinien verschieben) Die Regelungen dieser Leitlinien beziehen sich auf freiwillig durchgeführte Bürgerbeteiligungsverfahren bei städtischen Vorhaben und Projekten in Wuppertal. Bestehende, gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsmöglichkeiten, bleiben davon unangetastet..
23 Der Ablauf heute! 1. Begrüßung 17:30 Uhr 2. Protokoll der letzten Sitzung 3. Berichte aus den laufenden Beteiligungsprojekten 4. Ergebnisse Recherche zu Quoren und Vorhabenlisten 5. Beratung Vorlage 5: Anlässe und Gelegenheiten zur Beteiligung 6. Beratung Vorlage 6: Grundsätzliches, Werte, Qualitätsmerkmale 7. Vorschläge für die verbleibenden Themen: a. Prozesse, formelle, informelle Beteiligung, b. Ressourcen, Finanzierung, c. Evaluation 8. Ausblick und Auswertung 20:30 Uhr
24 Werte //Leitlinie 6 Diese Werte sollen die Beteiligungskultur in Wuppertal prägen. Zusammenarbeit Gute Bürgerbeteiligung in Wuppertal ist ein konstruktives Miteinander, geprägt von gegenseitigem Vertrauen, Respekt, Verständnis, Selbstwirksamkeit, Offenheit und Fairness. Kommunikation Gute Bürgerbeteiligung in Wuppertal ist Dialog aller auf Augenhöhe. Verbindlichkeit Gute Bürgerbeteiligung in Wuppertal ist verbindlich und verlässlich im Anliegen, im Verlauf und in den Ergebnissen.
25 Werte //Leitlinie 6 Transparenz Gute Bürgerbeteiligung in Wuppertal ist transparent in den Vorhaben, den Verfahren und im Umgang mit den Ergebnissen! Frühzeitigkeit Gute Bürgerbeteiligung in Wuppertal beginnt frühzeitig und wird gemeinsam mit den zu Beteiligenden organisiert. Inklusion Gute Bürgerbeteiligung in Wuppertal ist für alle zugänglich: die Informationen, die Verfahren, die Orte!
26 Werte //Leitlinie 6 Regeln, Vorgegebenes Gute Bürgerbeteiligung in Wuppertal hat Regeln und Vorgegebenheiten, da die Gestaltungsspielräume für die Mitwirkung klar benannt sind!
27 Dazu gehört: //Leitlinie 6 Wir brauchen eine Lenkungsgruppe, die auch aus Bürgern besteht und aufpasst, dass die Leitlinien eingehalten werden. Ein Beirat für Bürgerbeteiligung soll für die ordnungsgemäße Implementierung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung Sorge tragen, den Bürgern als Ansprechpartner dienen. Bürgerbeteiligung sollte generell gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern organisiert werden. Um die Ernsthaftigkeit von Bürgerbeteiligungsverfahren sicherzustellen, sollte der Rat verpflichtet sein, eine (schriftliche) Stellungnahme zu den Erkenntnissen von Bürgerbeteiligung zu leisten. OFFENE DATEN - aus Beteiligungsverfahren sowie weitere Daten der städtischen Hand stehen (soweit keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen) Interessierten über ein Open-Data- Portal zur Verfügung..
28 Dazu gehört.. (2) //Leitlinie 6 Umfassende gut aufbereitete Informationen zu wichtigen Themen der Stadt werden mit den Bürgern diskutiert. Ein transparentes Verfahren, das für alle leicht zugänglich ist und eine niedrige Einstiegsschwelle hat. Ziele, Pläne, Beteiligungsmöglichkeiten und -grenzen müssen am Anfang deutlich kommuniziert werden damit später nicht zu hohe Erwartungen an den Prozess gestellt werden. Wichtig ist die Öffentlichkeitsarbeit. Diverse Medien und Methoden zur Beteiligung zum Ansprechen verschiedener Zielgruppen! Den BürgerInnen sollte von Beginn an genau mitgeteilt werden, was sie mit ihrer Bürgerbeteiligung erreichen können. Darüber hinaus müssen Informationen zu Vorhaben umfassend und frühzeitig zur Verfügung gestellt werden.
29 Dazu gehört (3) //Leitlinie 6 Eine Vorhabenliste macht Entscheidungen über Bürgerbeteiligung transparent. Beteiligungsprozesse sollten generell ein Co-Evaluationsverfahren beinhalten. Erfolgreiche Bürgerbeteiligung ist die beste Werbung für weitere Beteiligungsprojekte
30 TOP 5 Leitlinien für die Bürgerbeteiligung in Wuppertal: Grundsätzliches, Werte, Qualitätsmerkmale Mit dem Blick auf den Vorschlag: Was schlagen Sie vor? Zustimmung Änderungen Ergänzungen
31 Arbeitsgruppe Leitlinien für Bürgerbeteiligung in Wuppertal Ernte! Ein kurzes Feedback aus der Gruppen: Ihr Vorschlag!
32 Der Ablauf heute! 1. Begrüßung 17:30 Uhr 2. Protokoll der letzten Sitzung 3. Berichte aus den laufenden Beteiligungsprojekten 4. Ergebnisse Recherche zu Quoren und Vorhabenlisten 5. Beratung Vorlage 5: Anlässe und Gelegenheiten zur Beteiligung 6. Beratung Vorlage 6: Grundsätzliches, Werte, Qualitätsmerkmale 7. Vorschläge für die verbleibenden Themen: a. Prozesse, formelle, informelle Beteiligung, b. Ressourcen, Finanzierung, c. Evaluation 8. Ausblick und Auswertung 20:30 Uhr
33 Der Ablauf heute! 1. Begrüßung 17:30 Uhr 2. Protokoll der letzten Sitzung 3. Berichte aus den laufenden Beteiligungsprojekten 4. Ergebnisse Recherche zu Quoren und Vorhabenlisten 5. Beratung Vorlage 5: Anlässe und Gelegenheiten zur Beteiligung 6. Beratung Vorlage 6: Grundsätzliches, Werte, Qualitätsmerkmale 7. Vorschläge für die verbleibenden Themen: a. Prozesse, formelle, informelle Beteiligung, b. Ressourcen, Finanzierung, c. Evaluation 8. Ausblick und Auswertung 20:30 Uhr
34 Der nächste Termin: 22. Februar 2017, 17:30 20:30Uhr Ort: Verdi Bezirk Wuppertal, Hoeftstraße 4, Wuppertal, Saal 1 und 2
35 Unsere Themen Die Reste! Das Ganze!
36 Ihre Rückmeldung für heute Ein Satz, persönlich, und wer nichts sagen will, sagt nichts!
37 Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken!
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