Bürgerbeteiligung für Heilbronn. Informationen zu den»leitlinien für eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung«

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1 Bürgerbeteiligung für Heilbronn Informationen zu den»leitlinien für eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung«

2 Liebe Heilbronnerinnen, liebe Heilbronner, die Beteiligung der Öffentlichkeit bei städtischen Projekten und Vorhaben hat in Heilbronn einen hohen Stellenwert. Denn eine erfolgreiche Stadtverwaltung muss zuhören, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Vorstellungen und Ideen einbringen wollen. Mir persönlich ist es wichtig, dass mehr Kommunikation, mehr Beteiligung und dadurch auch mehr Transparenz bei der Stadt einziehen. Durch ein neues Miteinander können wir unserer Stadt ein modernes und gleichzeitig menschliches Gesicht geben. Die 2014 vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen»leitlinien für eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung in Heilbronn«geben dem Thema Bürgerbeteiligung einen verlässlichen Rahmen. Sie legen Abläufe und Grundsätze fest, die bei der Bürgerund Öffentlichkeitsbeteiligung gelten. Durch die Garantie von frühzeitigen Informationen, nachvollziehbaren Abläufen und präzisen Dokumentationen sind die»leitlinien«basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mit dieser Informationsbroschüre erfahren Sie mehr über den Inhalt der»leitlinien«, wie Bürgerbeteiligung in Heilbronn abläuft und wie Sie sich einbringen können. Ich würde mir wünschen, dass Sie diese neue Möglichkeit anspricht und Sie diese nutzen, um aktiv an der Zukunft unserer Stadt mitzuwirken. Ihr Harry Mergel, Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

3 Vorwort Stellen Sie sich vor, Sie fahren nachts mit dem Auto. Es gibt keine weiße Mittellinie, keine Leitpfosten und auch die Wegweiser fehlen. Wie soll man sich orientieren? Ähnlich würde es uns mit der Bürgerbeteiligung gehen, wenn es keine Leitlinien gäbe. Diese geben uns Hinweise wo es lang geht, welche Wege zum Ziel führen. Sie schaffen Sicherheit und Vertrauen indem sie zeigen, welche Strecken befahrbar sind und was uns dort erwartet. Bürgerbeteiligung ist aber auch komplex wie ein Stadtplan. Es gibt viele Wege zum Ziel und es gibt Einbahnstraßen, Sackgassen, Ampelanlagen und Verkehrsregeln. Die Leitlinien zeigen uns die Möglichkeiten und erklären uns den Weg, der zu einer erfolgreichen Beteiligung führt. Einen Stadtplan muss man aber auch einfach erfassen und verstehen können. Diese Broschüre dient dabei wie ein gedrucktes Navigationsgerät, das uns zuverlässig sagt, was wir tun können und was Aussicht auf Erfolg hat. Ich wünsche Ihnen allen, dass Sie nach dem Lesen ermuntert sind, Bürgerbeteiligungsverfahren anzustoßen oder sich an laufenden Verfahren zu beteiligen. So übernehmen Sie gemeinsam Verantwortung und gestalten das Leben in Heilbronn in Ihrem Sinne ein Stück weit mit. Viel Erfolg dabei! Prof. Uwe Ahrens, Lokale Agenda21 Heilbronn

4 Inhalt 1. Was heißt Bürgerbeteiligung? 5 2. Bürgerbeteiligung in Heilbronn: Was ist neu? 5 3. Was ist die Vorhabenliste der Stadt Heilbronn? 6 4. Was sind die Vorteile der»leitlinien«? 6 5. Wie kann ich eine Bürgerbeteiligung vorschlagen? 8 6. Wie läuft ein Bürgerbeteiligungsverfahren ab? Wo finde ich alle Informationen? An wen kann ich mich wenden? 14

5 1. Was heißt Bürgerbeteiligung? Die Stadt Heilbronn will Sie als Einwohnerin und Einwohner bei wichtigen städtischen Projekten beteiligen. Dabei sind Ihre Wünsche, Meinungen, Ideen und auch Ihre Kritik gefragt, damit die besten Lösungen für Heilbronn erarbeitet werden können. Unterschiedliche Sichtweisen auf ein Thema zeigen alternative Lösungswege auf. Die Ergebnisse der gemeinsamen Diskussionen und des Zusammenarbeitens werden im Anschluss dem Gemeinderat vorgestellt. Dieser entscheidet, ob und wie sie umgesetzt werden können. 2. Bürgerbeteiligung in Heilbronn: Was ist neu? Vertretungen der Heilbronner Bürgerschaft, des Gemeinderats und der Stadtverwaltung haben gemeinsam Regeln, sogenannte»leitlinien«, zur Durchführung von Bürgerbeteiligung erarbeitet. Diese»Leitlinien für eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung in Heilbronn«wurden am 23. Januar 2014 einstimmig vom Gemeinderat beschlossen. Ihr Inhalt beschreibt, wie mitgestaltende Bürgerbeteiligung in Heilbronn abläuft und wie die Zusammenarbeit aller beteiligten Personen aussehen soll, um die besten Ergebnisse zu erhalten. Bürgerbeteiligung für Heilbronn 5

6 3. Was ist die Vorhabenliste der Stadt Heilbronn? Durch die»leitlinien«erhält die Stadtverwaltung den Auftrag, eine sogenannte Vorhabenliste zu erstellen. Diese Liste enthält alle wichtigen Vorhaben und Projekte, an denen die städtischen Ämter momentan arbeiten oder die sie in naher Zukunft angehen wollen. Damit die Vorhabenliste aktuell bleibt, wird sie zwei Mal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst, aktualisiert. Die Vorhabenliste können Sie sich in den Bürgerämtern in den Stadtteilen, im Rathaus und im Service-Center im Technischen Rathaus ansehen. Auch auf der städtischen Internetseite ist sie veröffentlicht. Das Ziel der Vorhabenliste ist die frühzeitige und umfassende Information: Sie können nun sehen und besser nachvollziehen, was in Ihrer Stadt passiert. In der Vorhabenliste können Sie außerdem erkennen, bei welchem Projekt die Beteiligung der Öffentlichkeit geplant ist. 4. Was sind die Vorteile der»leitlinien«? Frühzeitige Information Durch die Veröffentlichung der Vorhabenliste werden Sie so früh wie möglich über die wichtigen Projekte der Stadt informiert. Zu diesem frühen Zeitpunkt ist das Projekt noch nicht zu weit vorangeschritten und es bestehen die größten Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsspielräume, um Ihre Ideen und Anregungen umzusetzen. 6

7 Verlässlichkeit durch Grundsätze In den»leitlinien«ist festgelegt, wie mitgestaltende Bürgerbeteiligung abläuft. Sowohl Sie, wie auch der Gemeinderat und die Stadtverwaltung können sich darauf verlassen, dass folgende Grundsätze aus den»leitlinien«eingehalten werden: 33Mit der Vorhabenliste werden Sie frühzeitig über geplante oder bereits laufende Vorhaben und Projekte der Stadt Heilbronn informiert. 33In Bürgerbeteiligungsverfahren können Sie Ihre Anregungen zu einem konkreten Projekt und zu einer konkreten Fragestellung einbringen. 33Jede Heilbronnerin und jeder Heilbronner kann unter geregelten Voraussetzungen Bürgerbeteiligung zu Vorhaben der Stadt vorschlagen. 33Alle Personen, die von einem Vorhaben betroffen sind, können sich beteiligen. 33Sie werden durch die Stadtzeitung und das Internet über die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung informiert. 33Bei einer Bürgerbeteiligung sind die Ergebnisse offen. 33Bei der Umsetzung der»leitlinien«müssen unter anderem die finanziellen Mittel und die personellen Möglichkeiten der städtischen Ämter berücksichtigt werden. 7

8 Transparenz durch Projektsteckbriefe Die Vorgänge in der Stadtverwaltung sollen verständlicher und nachvollziehbarer gemacht werden. Deshalb gibt es zu jedem Projekt, das auf der Vorhabenliste steht, einen sogenannten Projektsteckbrief. Dieser Steckbrief enthält die wichtigsten Daten und Fakten des Projekts und Sie können erkennen, ob eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung geplant ist. Falls nicht, gibt es eine Begründung dazu. 5. Wie kann ich eine Bürgerbeteiligung vorschlagen? Nachdem die Stadtverwaltung die Vorhabenliste mit den einzelnen Projektsteckbriefen erstellt hat, wird sie dem Gemeinderat vorgelegt und gleichzeitig auf der Internetseite der Stadt Heilbronn veröffentlicht. Bei den Projekten, bei denen keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist, können Sie eine solche nun vorschlagen. Ebenso können Sie anregen, ein städtisches Projekt, das bereits in Planung ist, auf die Vorhabenliste mit Bürgerbeteiligung aufzunehmen. Um solche Vorschläge zur Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren bei einem bestimmten Projekt zu machen, haben Sie zwei Möglichkeiten: 8

9 A. Unterstützung durch Anregungsberechtigte Sie wenden sich mit Ihrem schriftlichen Vorschlag an eine anregungsberechtigte Person oder ein anregungsberechtigtes Gremium. Wenn diese Person bzw. das Gremium Ihren Vorschlag unterstützt, wird der Gemeinderat in seiner übernächsten Sitzung nach der Veröffentlichung der Vorhabenliste, d.h. zwei Monate später, über den Vorschlag zur Bürgerbeteiligung entscheiden. Anregungsberechtigte Personen und Gremien sind: 33der Oberbürgermeister und die Verwaltung 33der Gemeinderat 33der Jugendgemeinderat 33die Bezirksbeiräte 33die beratenden und beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats 33der Beirat für Partizipation und Integration, der Bildungsbeirat und der Verkehrsbeirat B. Unterschriftensammlung Zum anderen können Sie auch Unterschriften zur Unterstützung Ihres Vorschlags sammeln. Es müssen die Unterschriften von einem Prozent der Einwohnerschaft ab 16 Jahren des vom Vorhaben betroffenen Stadtteils, bzw. der betroffenen Stadtteile oder der Gesamtstadt, zusammenkommen. Nachdem Sie diese Unterschriftenliste der Stadtverwaltung zugesendet haben, wird sie dem Gemeinderat ebenso in seiner übernächsten Sitzung nach der Veröffentlichung der Vorhabenliste vorgelegt. Dieser entscheidet, ob eine Bürgerbeteiligung stattfindet oder nicht. 9

10 Ablauf: Vorschlag zur Bürgerbeteiligung Die Vorhabenliste wird zwei Mal jährlich dem Gemeinderat vorgelegt und gleichzeitig veröffentlicht. Sie möchten, dass bei einem bestimmten Projekt die Heilbronnerinnen und Heilbronner beteiligt werden. Möglichkeit A: Möglichkeit B: Sie wenden sich an eine anregungsberechtigte Person/Gremium. Ihre Ansprechperson unterstützt Ihren Vorschlag. Anregungsberechtigte Person/Gremium bringt Ihren Vorschlag in den Gemeinderat. Sie sammeln Unterschriften von Unterstützern (1% der Betroffenen ab 16 Jahren). Sie senden die Unterschriftenliste zur Prüfung an die Verwaltung. Verwaltung bringt Ihren Vorschlag in den Gemeinderat. Gemeinderat entscheidet in seiner übernächsten Sitzung (ca. zwei Monate später) über die Vorhabenliste und Ihren Vorschlag. 10

11 6. Wie läuft ein Bürgerbeteiligungsverfahren ab? Beteiligungskonzept Nachdem der Gemeinderat über die Vorhabenliste entschieden hat, steht fest, zu welchen Vorhaben Bürgerbeteiligung stattfinden wird. Bevor die Beteiligungsverfahren beginnen, erarbeitet das zuständige Amt ein Beteiligungskonzept. In diesen Beteiligungskonzepten steht unter anderem, wann und wo die Beteiligung stattfindet, nach welcher Methode sie durchgeführt wird und was das Ziel ist. Durch das Beteiligungskonzept können Sie erkennen, was bei einem bestimmten Bürgerbeteiligungsverfahren möglich ist und wie Sie sich einbringen können. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie sich aktiv daran beteiligen möchten. Durchführung Anschließend wird das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die Stadtverwaltung lädt die betroffenen Heilbronnerinnen und Heilbronner zu den Verfahren ein und dokumentiert den Ablauf, die Inhalte und die Ergebnisse. Ergebnisse Um zu überprüfen, ob die Ziele des Bürgerbeteiligungsverfahrens erreicht und die Grundsätze eingehalten wurden, wird nach jedem Beteiligungsverfahren ein Abschlussbericht erstellt und veröffentlicht. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung werden dem Gemeinderat vorgelegt. Dieser entscheidet, ob und wie sie umgesetzt werden können. 11

12 Qualitätssicherung Zum Ende einer städtischen Haushaltsperiode, das heißt alle ein bis zwei Jahre, wird auch der Inhalt der»leitlinien«überprüft. Eine Arbeitsgruppe aus Heilbronnerinnen und Heilbronnern, dem Gemeinderat und der Verwaltung übernimmt diese Aufgabe und verfasst einen Bürgerbeteiligungsbericht. Darin werden die bisherigen Beteiligungsverfahren bewertet und, falls notwendig, Änderungsvorschläge zum Inhalt der»leitlinien«gemacht. Lernender Prozess Durch diese regelmäßige Überprüfung der einzelnen Beteiligungsverfahren und auch der»leitlinien«selbst ist das Thema Bürgerbeteiligung in Heilbronn ein lernender Prozess. Die Vorgaben und Inhalte der»leitlinien«können daher immer wieder verändert und angepasst werden. 12

13 Ablauf eines Bürgerbeteiligungsverfahrens: Vorbereitung 33Stadtverwaltung veröffentlicht eine Vorhabenliste im Internet und legt sie im Rathaus und in den Bürgerämtern aus. 33Bürgerbeteiligung kann vorgeschlagen werden. 33Gemeinderat entscheidet über die Vorhabenliste und bei welchen Projekten Beteiligung stattfindet. Durchführung 33Stadtverwaltung erstellt für jedes Projekt ein Beteiligungskonzept. 33Bürgerbeteiligung findet statt. 33Ablauf, Inhalt und Ergebnisse werden dokumentiert. Rückmeldung 33Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht von der Stadtverwaltung veröffentlicht. Entscheidung 33Gemeinderat entscheidet, ob und wie die Ergebnisse umgesetzt werden können. Qualitätssicherung 33Verfassen eines Bürgerbeteiligungsberichts alle 1-2 Jahre durch Arbeitsgruppe aus Einwohnerschaft, Gemeinderat und Verwaltung. 33Verbesserungsvorschläge werden erarbeitet. 13

14 7. Wo finde ich alle Informationen? Die»Leitlinien«, die Vorhabenliste sowie aktuelle Informationen rund um das Thema Bürgerbeteiligung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Heilbronn. Unter Rathaus & Bürger, Bürgerbeteiligung : 8. An wen kann ich mich wenden? Wenn Sie Fragen zum Thema Bürgerbeteiligung haben, können Sie sich gerne jederzeit an die zentrale Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung wenden: buergerbeteiligung@stadt-heilbronn.de Frau Mona Klenk Marktplatz Heilbronn Telefon: / Fax: / Kinder und Jugendliche dürfen sich genauso beteiligen. Wendet euch gerne an den Jugendgemeinderat: 14

15 Impressum Herausgeber: Redaktion: Gestaltung: Druck: Stand: Stadt Heilbronn, Stabsstelle Strategie Mona Klenk Thomas Hille Prof. Uwe Ahrens, Lokale Agenda 21 Heilbronn gruppe sepia, Heilbronn Onlineprinters GmbH, Neustadt a. d. Aisch September 2014 Bürgerbeteiligung für Heilbronn 15

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