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1 Herrn Oberbürgermeister Ivo Gönner 21. Februar 2013 Bürgerbeteiligung, weitere Instrumente Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Gönner, die Stadt Ulm hat durch die erfolgreichen Bürgerbeteiligungsverfahren zum Ausbau des City-Bahnhofs und der Straßenbahn Linie 2 die Akzeptanz für diese Vorhaben deutlich erhöht. Zur Steigerung der Verfahrenseffektivität und frühzeitigen Einbindung der Bürgerschaft und des Gemeinderates beantragen wir die Hauptsatzung zu erweitern und die nachfolgenden Instrumente einzuführen: 1. Die Aufstellung und ständige Fortschreibung einer Vorhabenliste 1. Die Vorhabenliste soll über alle aktenkundigen Vorhaben der Stadt informieren. Sie wird regelmäßig vom Gemeinderat beschlossen und dann online veröffentlicht. Vierteljährlich erscheint die Vorhabenliste auch in gedruckter Form. 1. Die Zentralisierung der Informationen zur Bürgerbeteiligung. Die Informationen zur Bürgerbeteiligung sollen auf der Homepage der Stadt Ulm anwenderorientiert aufbereitet und zentral positioniert werden. Das Ziel ist dabei, dass die interessierten Bürger sich mit maximal zwei Klicks über die Vorhaben Stadt Ulm und ihre Partizipationsmöglichkeiten informieren können. Durch die Verbindung dieser Maßnahmen kann sich der Bürger zum einen zeitnah und unkompliziert über alle Vorhaben der Stadt Ulm informieren. 1 Das Instrument der Vorhabenliste wurde von einer Kommission für die Stadt Heidelberg entwickelt. Anbei der Link zur Vorhabenliste in Heidelberg: Als Anlage fügen wir ein entsprechentes Exemplar diesem Antrag bei.

2 Zum anderen ist er in der Lage sich einen Überblick über seine Möglichkeiten zur Partizipation zu verschaffen, was zu einer aktiveren Bürgerbeteiligung führt. Verwaltung und Gemeinderat steigern hierdurch die Akzeptanz für die Vorhaben und die damit verbundenen Entscheidungen. Mit freundlichen Grüßen CDU Fraktion Dr. Thomas Kienle Dr. Karin Graf Dr. H.-W. Roth Winfried Walter Herbert Dörfler Siegried Keppler Jessica Kulitz Dr. Michael Lang Barbara Münch Christof Nagel

3 Anhänge Bürgerbeteiligung: A. Recherche Bürgerbeteiligung Allgemein B. Recherche Bürgerbeteiligung Satzungserweiterung? C. Handlungsvorschläge D. Power Point Präsentation E. Vorhabenliste Heidelberg

4 A. Recherche Bürgerbeteiligung Allgemein Bürgerbeteiligung - Kurzzusammenfassung Aufgabe zur CDU-Fraktionssitzung am Bearbeitung durch Roman Nicolaus (Fraktionsassistent) 1. Definition Mit Bürgerbeteiligung verbinden wir die aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen (politischer) Prozesse. In der Politikwissenschaft wird auch der Begriff Partizipation dafür genutzt, der auf der einen Seite die Teilhabe an politischen Willensbildungsprozessen, wie auch die Teilhabe der Bevölkerung an Verwaltungsangelegenheiten umfasst Bürgerbeteiligung in der Gemeindeordnung Baden-Württembergs Besonders die Paragraphen 20, 20a, 20b und 21 regeln die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an politischen und verwaltungstechnischen Prozessen Unterrichtung der Einwohner Neben der allgemeinen Unterrichtungspflicht, die dem Gemeinderat und dem Bürgermeister gegenüber den Bürgern obliegt, sollen Bürger laut Absatz (2) bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, [ ], möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie die Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden. Sofern dafür ein besonderes Bedürfnis besteht, soll den Einwohnern allgemein Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. 3-20a Bürgerversammlung Der Gemeinderat soll in der Regel einmal im Jahr Bürgerversammlungen veranstalten. Generell werden darin wichtige Gemeindeangelegenheiten mit den Bürgern diskutiert. 4-20b Bürgerantrag Bürgern wird die Möglichkeit gegeben im Rahmen eines Bürgerantrages auf Beschlüsse des Gemeinderats zu reagieren und eigene Agenden auf die Tagesordnung des Gemeinderats zu setzen Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

5 Mit einer zwei Drittel Mehrheit der Stimmen aller seine Mitglieder kann ein Gemeinderat Angelegenheiten aus seiner Zuständigkeit zur Entscheidung an die Bürger übertragen. Ausnahmen sind im selben Paragraph unter Absatz 2 geregelt Bürgerbeteiligung am Beispiel Heidelberg 7 - Etablierung einer Vorhabenliste Die Gemeindeverwaltung veröffentlicht in Abstimmung mit dem Gemeinderat eine konstant aktualisierte Vorhabenliste, die im Internet und in Bürgerämtern ausgelegt wird. Diese Vorhabenliste involviert Projekte und Planungen der Stadt Heidelberg über die sich die Bürger zusätzlich bei einer neu eingerichteten Kontaktstelle informieren können. - Quorum zur Bürgerbeteiligung Der Gemeinderat entscheidet über die Durchführung und die Finanzmittel für ein Beteiligungsverfahren. Die Bürgerbeteiligung kann von Bürgern selbst angeregt werden, indem sie mindestens 1000 Unterschriften für eine Bürgerbeteiligung zu einem bestimmten Projekt sammeln. Andere Anregungen für eine Bürgerbeteiligung können aber auch von Bezirksbeiräten, aus dem Gemeinderat selbst, vom Jugendgemeinderat, dem Ausländer- und Migrationsrat oder vom Oberbürgermeister kommen. - Kontinuität bei der Bürgerbeteiligung Anhand eines Ablaufschemas sollen bei langjährigen Großprojekten verbindliche Vorgaben gemacht werden, welche Art von Bürgerbeteiligung zu welchem Zeitpunkt (Projektphase) durchzuführen ist. - Klare Leitlinien Der Arbeitskreis zur Bürgerbeteiligung in Heidelberg hat vorgeschlagen, dass feste Leitlinien der Bürgerbeteiligung in Form einer vom Gemeinderat verabschiedeten Satzung festgeschrieben werden. Es sollen darin Details geklärt werden, etwa wie ein Beteiligungsprozess initiiert werden kann und was mit Beteiligungsergebnissen geschieht.. 4. Fazit Die Satzung zur Bürgerbeteiligung in Heidelberg bildet eine Ergänzung zur den bereits genannten Paragraphen der Gemeindeordnung des Landes Baden- Württemberg. Neben der gut nachvollziehbaren Historie der Projekte, lassen sich

6 auch die Einwände und die Protokolle von Bürgerforen sehr einfach im Internet einsehen. Generell lässt sich festhalten, dass Bürgerbeteiligung gepflegt werden muss (Einrichtung einer eigenen Stelle) und auch öffentlich wirksam in Szene zu setzen ist. Es bringt nichts, wenn es entsprechende Verfahren gibt, sie jedoch unbekannt sind.

7 B. Recherche Bürgerbeteiligung Satzungserweiterung? Information zur Fraktionssitzung am Beschlussfassung zum Thema Bürgerbeteiligung: Soll die CDU-Fraktion eine Satzungsänderung in der Hauptsatzung analog Heidelberg im Gemeinderat beantragen? 1. Telefonat mit Frank Zimmermann, Kontaktstelle Bürgerbeteiligung Heidelberg - Derzeit gibt es zwei große Projekte, die mit Bürgerbeteiligungsverfahren geplant sind. Dies sind die Konversion der US: Flächen und der Bau eines neuen Konferenzzentrums. Bei dem Konversions-Projekt gab es in den ersten Sitzungen etwa 350 interessierte Bürgerinnen und Bürger. Bei dem Konferenzzentrum gab es rund 200 interessierte Bürgerinnen und Bürger. - Zu 20 der GemO Unterrichtung der Einwohner: Der große Vorteil der Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung besteht laut Herrn Zimmermann aus der Verfahrenssicherheit, die aus der Satzung entsteht. Demnach präzisiert die Satzung den Bereich der Bürgerbeteiligung in der baden-württembergischen Gemeindeordnung. Aus einer möglichst frühzeitigen Unterrichtung des Bürgers über wichtige Projekte und Vorhaben (laut Gemeindeordnung), wurde eine verpflichtende vierteljährliche Veröffentlichung einer Vorhabenliste zu aktuellen Planungen und Projekten. Mit der Heidelberger Satzung werden die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig (vierteljährlich) über alle Projekte informiert, die für die Zukunft anstehen. Mit der Verabschiedung der Leitlinien fand eine Formalisierung der Abläufe zur Bürgerbeteiligung bei Projekten und Vorhaben statt. Durch diese verbindlichen Regeln ergibt sich für die Verwaltung und die Politik eine gewisse Verfahrenssicherheit, die Entwicklungen, wie bei S21, präventiv gegenüber steht. Verfahrenssicherheit dient als Mittel zu mehr Transparenz für Bürger und als Schutz für Politik und Verwaltung. - Zu 20b der GemO Bürgerantrag: Nach 20b GemO werden Anträge mit den Unterschriften von mindestens Bürgerinnen und Bürgern in jedem Fall auf die Tagesordnung des Gemeinderats gesetzt und von diesem behandelt. Durch die Heidelberger Satzung wird diese Schwelle auf Unterschriften von Einwohnern ab 16 Jahren gesenkt. Zusätzlich können Bürgerbeteiligungsverfahren durch die Verwaltung miteingeplant werden und von Bezirksbeiräten, Jugendgemeinderat, Ausländer-/Migrationsrat, Beirat für Menschen mit Behinderung, Vereine, die sich für öffentliche Belange ihres Stadtteils einsetzen und dem Gemeinderat angeregt werden.

8 Durch die Senkung der Antragsschwelle und die Ausweitung des Antragrechts erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Initiativen und Bürgerbewegungen beim Gemeinderat mit ihren Anliegen zu Wort kommen. - Zentrale Koordinierungsstelle Für die Formalisierung der Abläufe und die zuverlässige Bearbeitung der Vorgänge wurde eine zentrale Koordinierungsstelle für die Bürgerbeteiligung geschaffen. Auf der einen Seite ist diese als Service am Bürger zu verstehen, auf der anderen Seite kommt es dadurch zu keinen Kompetenzüberschneidungen in der Verwaltung. 2. Was will die CDU? Der Stadtverband um Herrn Pacchiaffo und Herrn Winter hat deutlich gemacht, dass er ein Bekenntnis möchte. Mehr Bürgerbeteiligung oder nicht? - RPGs Contra BB: Es gibt bisher die RPGs, bei denen interessierte Einwohner teilnehmen können. Dies wird nicht genutzt, demnach ist BB kein Thema für die Bevölkerung. Pro BB: Die RPGs sind recht unbekannt und sind unorganisiert, dem Zufall überlassen. Mit einer Zusatzsatzung ließe sich eine Systematik entwickeln, die mehr BB mit sich bringt. - Investoren Contra BB: Es wird befürchtet, dass BB Investoren abschreckt. Zum einen wegen der Organisation der Bürgerforen und der Durchführung von Umfragen, die Kosten und Unsicherheiten mit sich bringen. Zum anderen wegen der Bauverzögerung, die auch wieder Kosten mit sich bringt. Pro BB: Nach der Heidelberger Satzung werden die Kosten für BB von der Stadt getragen und es finden sich trotz BB Investoren. - Verwaltung Contra BB: Die Verwaltung ist es nicht gewohnt, dass andere Leute bei ihren Planungen mitsprechen. Aus Furcht vor möglicher Unberechenbarkeit der Bürgerinnen und Bürger wird es schwer sein, sie von einer Einbeziehung zu überzeugen. Pro BB:

9 Politik und Verwaltung haben beide mit Vorurteilen zu kämpfen, dass sie teils sinnlose Dinge machen und am Bürger vorbei regieren. Eine Einbeziehung des Bürgers schafft mehr Akzeptanz und damit Frieden in der Stadt. - Bisherige BB Contra BB: Die Kosten für mehr BB sind sehr hoch und das Interesse der Bürger daran ist gering. Pro BB: Es ist egal, wie viele Leute an Bürgerbeteiligungsverfahren teilnehmen, genauso wie es egal ist, wie viele Bürger Stadtpläne von Ulm kaufen. Es stellt ein Angebot dar, das von der Stadt als Serviceleistung zur Verfügung gestellt wird. 3. Zusammenfassung Gegen das Heidelberger System der Bürgerbeteiligung sprechen sehr stark die Kosten. Neben einer neuen Koordinierungsstelle werden die Kosten für die Bürgerbeteiligungsverfahren bei der Stadt liegen. Je nach Dauer der Projekte, der Anzahl der Projekte im Jahr und der Senkung der Schwelle der Bürgeranträge können diese Kosten schwanken. Zusätzlich wurden Angebote zu mehr Bürgerbeteiligung kaum von Bürgerinnen und Bürgern angenommen. Für das Heidelberger System spricht besonders die Formalisierung der Vorgänge. Verwaltung und Politik erhalten bei der Einhaltung der Vorgänge Sicherheit und der Bürger Transparenz. Bürgerbeteiligung kann präventiv eingesetzt werden, um frühzeitig einen gesellschaftlichen Konsens für ein Projekt aufzubauen und damit Gegen -Initiativen vorzubeugen. Zum anderen kann BB neue Perspektiven und Optimierungen für Projekte mit sich bringen.

10 C. Handlungsvorschläge Vorschlag 1: Implementierung einer Zusatzsatzung ähnlich dem Heidelberger Modell Vorschlag 1 ist die Maximallösung. Die Satzungsergänzung senkt die Hürden für Bürgerbeteiligungsverfahren. Damit einher geht die Implementierung der Vorhabenliste. Diese Liste wird vierteljährlich veröffentlicht und beinhaltet alle anstehenden Projekte und Vorhaben. Es wird eine Zusatzstelle mit einem Budget von knapp ausgestattet (Zahlen aus Heidelberg, nicht abschließend). Diese Stelle hat als alleinige Aufgabe Bürgerbeteiligungsverfahren zu koordinieren und zu organisieren. Hinzu werden beispielsweise in der Öffentlichkeitsabteilung zusätzliche Mittel zur Bürgerbeteiligung addiert (Kostenpunkt im Heidelberger Haushalt ). Zusätzlich werden Kosten für Bürgerbeteiligungsverfahren in alle Projekte miteingeplant. Vorschlag 2: Teilweise Übernahme von Ideen aus Heidelberg Aus dem Heidelberger Modell werden nur Teilaspekte übernommen. Im Kern soll dabei beispielsweise die Vorhabenliste implementiert werden. Die vierteljährliche Veröffentlichung der Projekte informiert Bürgerinnen und Bürger konstant über Vorhaben. Dabei wird davon ausgegangen, dass die größten Hindernisse bei Partizipation weniger die hohen Hürden, als vielmehr das Nicht-Bekanntsein der Beteiligungsmöglichkeiten sind. Demnach erscheint es sinnvoll, die Regeln bekannt zu machen indem man Bürgerbeteiligung eine zentrale Stellung auf der Ulmer Homepage zubilligt. In Verbindung mit der weiteren Verbreitung der Informationen um Bürgerbeteiligung und der Vorhabenliste ließe sich ein stärkeres Engagement der Bürger hervorrufen. Vorschlag 3: Prüfung des Interesses an Bürgerbeteiligungsverfahren Es wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an Bürgerbeteiligungsverfahren prüft, etwa durch Umfragen. Sollte ein adäquates Interesse vorliegen, wird weiter über die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligungsverfahren verhandelt.

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