Ilse Johanna Christiansen, Heinrich Bahnsen, Maren Jessen, Charlie Rickmers

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1 Frasche Rädj Friesenrat Sektion Nord e.v. Frasche Rädj Friesenrat Sektion Nord e.v. Friisk Hüs Süderstrasse 6 D Bräist / Bredstedt, NF T F E nickelsen@friesenrat.de w Verteiler : Vorstand Mitglieder: Nachrichtlich an: Geschäftsstellen Friisk Hüs, 11.09,2018 Ilse Johanna Christiansen, Heinrich Bahnsen, Maren Jessen, Charlie Rickmers Bahne Bahnsen, Eva Waltemath, Gudrun Fuchs, Hans Georg Hostrup, Inken Völpel-Krohn, Jens Quedens Nordfriesischer Verein, Friisk Foriining, Nordfriisk Instituut, Rökefloose Tagesordnung: Einladung & Tagesordnung Zur Mitgliederversammlung des Friesenrates (Frasche Rädj) am Donnerstag, von Uhr im Friisk Hüs in Bräist / Bredstedt Geplantes Ende Uhr (Fähre nach Wyk / Wittdün um Uhr) 1. BEGRÜSSUNG und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung 2. GENEHMIGUNG des VS Protokolls vom BERICHT Vorsitzende Rückblick seit VS FINANZEN a) Jahresrechnung 2017 / Bericht der Revision b) Etat 2018 (aktueller Stand) c) BUND 2018 Projekte d) LAND 2019 Projekte e) BUND 2019 Projekte 5. Stiftung für die friesische Volksgruppe 6. AUSBLICK Termine a) Kalendereinträge 2018 > b) IFR Vorstandssitzung Oyten c) Tuhuupe Luupe Filmdokumentation d) Konferenz Tönning e) Biike Empfang f) Helgolandtreffen 7. VERSCHIEDENES Ma wanlike gröötnise Frank Nickelsen geschäftsfäärer Bankverbindung / bånkferbining Nr Nordostsee Sparkasse (Nospa) BLZ IBAN DE BIC NOLADE21NOS 1

2 1 Frasche Rädj Friesenrat Sektion Nord e.v. Frasche Rädj Friesenrat Sektion Nord e.v. Friisk Hüs Süderstrasse 6 D Bräist / Bredstedt, NF T F E nickelsen@friesenrat.de w Anwesend: Protokoll der Mitgliederversammlung Zur Mitgliederversammlung des Friesenrates (Frasche Rädj) am Mittwoch, von Uhr im Friisk Hüs in Bräist / Bredstedt Mitglieder: Ilse Johanna Christiansen, Heinrich Bahnsen, Maren Jessen, Charlie Rickmers, Gudrun Fuchs, Hans Georg Hostrup, Jens Quedens, Gyde Köster Geschäftsstelle ohne Stimmrecht: Frank Nickelsen, Anni Karnebogen enstchuldigt: Bahne Bahnsen und Stellvertreter Ingwer Boysen Tagesordnung: TOP 01 BEGRÜSSUNG und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung IJC begrüßt die Teilnehmer und stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist. BESCHLUSS Die Tagesordnung wird ergänzt. Danach werden die Vergabekriterien unter TOP 07c behandelt. Die Abstimmung erfolgt einstimmig. TOP 02 GENEHMIGUNG des MV Protokolls vom BESCHLUSS Die FR-Mitgliederversammlung genehmigt das Protokoll. Die Abstimmung erfolgt einstimmig. TOP 03 BERICHT Vorsitzende Rückblick seit VS Vor dem Hintergrund, dass vor wenigen Wochen eine Vorstandssitzung stattfand, erfolgt der Rückblick nur bis zum An dieser Sitzung nahmen mehrere Mitglieder des Friesenrates teil. Dabei kommen folgende Punkte zur Sprache: Doogebel 1150 VS IJC, HB, CR, JQ, GF, GK, FN Bayreuth Abschiedsempfang Koschyk Nordenham IFR MV IJC, GF, EW Schleswig 1500 Reformationsgottesdienst IJC, GF Padborg 1530 Region Kulturauschuss IB Flensburg 1700 UNI FL Malloy IJC Oomram Tuhuupe IJC, BB, JQ, AK, FN Oomram Tuhuupe IJC, BB, JQ, AK, FN Oomram Tuhuupe IJC, JQ, AK, FN Bräist 1700 Tuhuupe Luupe FN Bräist 1400 NFI Beirat IJC, HB, GF Bräist 1400 Musiikweedstrid IJC, GF, BB, MJ, EW, FN, AK Berlin Implementierungskonferenz GF, FN Berlin 930 Implementierungskonferenz GF, FN Ladeund 1400 KZ Gedenkstätte Ausstellun IJC Ladeund 1000 KZ Gedenkstätte Ausstellun GF Flensburg 1015 EUF Vortrag FR Raum OSL HB Bräist 1400 Friesisch im Unterricht Leek Plattdüütsch Adventstiet IJC 2

3 Dabei wird erwähnt, dass Ingwer Oldsen vom Plattdeutschen Zentrum seine Amtszeit bis Frühjahr 2018 verlängert hat. Positiv wurde vermerkt, dass Lena Grützmacher ihre 1ste Sitzung mit bis zu 15 verschiedenen FriesischlehrerInnen im Friisk Hüs abgehalten hat und weitere Sitzungen im Friisk Hüs plant. TOP 04 FINANZEN a) Etat 2018 F. Nickelsen teilt, mit, dass es im Zuge der Koalitionsgespräche auf Bundesebene im Moment schwer ist, vorherzusagen, mit wie viel Geldern die friesische Volksgruppe im Jahr 2018 rechnen kann. Von daher kann der Etat nur mit Vorbehalt verabschiedet werden. BESCHLUSS Die FR-Mitgliederversammlung beschließt, den vorgelegten Etatentwurf mit Vorbehalt zu verabschieden. Sollten statt 50 TSD Euro Overheadkosten (siehe E7) weniger bewilligt werden, reduzieren sich die Ausgaben (A2, A3, A4) entsprechend. Die Abstimmung erfolgt einstimmig. b) LAND 2018 Einleitend weist J. Quedens darauf hin, dass man auf Föhr und insbesondere die Ferring Stiftung den Eindruck hat, dass Ferring Stiftung Projekte nicht ausreichend vom Friesenrat berücksichtigt werden und empfiehlt eine bessere Behandlung. F. Nickelsen teilt mit, dass dieser Eindruck entkräftet werden kann und nennt Beispiele: Nicht der Friesenrat sondern der Geldgeber ist dafür verantwortlich ist, dass das 2017 schon innerfriesisch befürwortete Projekt»Friesisches Text- und Arbeitsbuch für Oberstufe > BUND 2017 # 05«vom BKM als nicht förderfähig eingestuft wurde, weil dies eher Ländersache im Bildungsministerium ist. Außerdem ist die Friiskfunk Förderung seit 2010 das einzige Projekt, welches der Friesenrat mit einer derart langen Garantie wie 5 Jahresverträge ausstattet. Unabhängig davon wird ein Projekt der Ferring Stiftung»Erstellung von Lieder- und Noten«noch zur Liste der LAND 2018 Projekte aufgenommen und zur Beschlussfassung vorgelegt. BESCHLUSS Die FR-Mitgliederversammlung beschließt die aktualisierten LAND 2018 Projekte. Die Abstimmung erfolgt einstimmig. c) BUND 2018 Zur den vorliegenden Bund Projekten wurde kontrovers diskutiert, nach welchen Vergabekriterien die einzelnen Projekte bisher innerfriesisch ausgewählt wurden. J. Quedens hat dafür eigens eine Liste erarbeitet, die unter TOP 07 C weiter behandelt wird. Trotz unterschiedlicher Meinungen verständigt man sich zunächst auf folgende Beschlüsse. BESCHLUSS Die FR-Mitgliederversammlung beschließt bei der nächsten Mitgliederversammlung im Jahr 2018 neue Vergabekriterien zu verabschieden. Die Abstimmung erfolgt einstimmig. BESCHLUSS Die FR-Mitgliederversammlung beschließt obige Vergabekriterien bei eingereichten 2019 Projekten anzuwenden. Die Abstimmung erfolgt einstimmig. BESCHLUSS Die FR-Mitgliederversammlung beschließt die BUND 2018 Projekte mit Vorbehalt. Je nachdem, wie viel Mittel zur Verfügung stehen. Es gibt 2 Szenarien: 300 TSD oder 400 TSD Euro. Die Abstimmung erfolgt einstimmig. TOP 05 RÜCKBLICK a) Konferenz Amrum IJ Christiansen berichtet von der Planung, der kurzfristigen Vorlaufsphase und der Auswahl der Moderatoren. Insgesamt gab es vorrangig gute Rückmeldungen zur Konferenz. Die Kritik, die vonseiten von Mathias Hölck vom Radiobeirat Friisk Funk kam, wurde im Vorfeld per am 3 2

4 von F. Nickelsen beantwortet und ist in der Anlage beigefügt. Ansonsten ist die gesamte Konferenz im Internet wie folgt einsehbar: 3 b) Musiikweedstrid A. Karnebogen berichtet von dem Projekt und nicht zuletzt von der Gala. Der Musiikweedstrid erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Obgleich dieser Wettbewerb sehr erfolgreich und mit großer Nachhaltigkeit durchgeführt wurde, stellt er zunehmend größer werdende Ansprüche dar. Jedoch so lange die zur Verfügung stehenden Mittel gleich bleiben, wird es schwer sein, diesen Wettbewerb noch größer zu gestalten. Alles zum Musiikweedstrid 2017 ist wie folgt abgelegt: TOP 06 AUSBLICK a) LAND Gremiumssitzung Eigentlich war für 2017 noch eine LAND Gremiumssitzung vorgesehen. Diese wurde nun verschoben auf Ende Januar Es wäre die 1ste der neuen Legislaturperiode im Kieler Landtag. Vorgesehen sind u.a. Tagesordnungspunkte wie Stand der Friesenstiftung, Vorstellung der neuen Fachberaterin für Friesischunterricht, Lena Grützmacher, Berichte der angeschlossenen Vebände Friesenrat, Nordfriesischer Verein, Friisk Foriining und Nordfriisk Instituut. b) Biike Empfang IJ Christiansen erläutert kurz das Programm und teilt mit, dass beim Biike Empfang 2018 nach ähnlichem Muster wie beim letzten Mal im Februar dj verfahren wird; dh 2x Moderationsrunden, neue Musik mit Mattis Brodersen (angefragt) und einer Festrede von MP Daniel Günther, der seine Teilnahme bereits mündlich signalisiert hat. BESCHLUSS Die FR-Mitgliederversammlung genehmigt den Entwurfsflyer zum Biike Empfang Die Abstimmung erfolgt einstimmig. Die weiteren Termine lagen als Vorlage vor und wurden nicht weiter besprochen. TOP 07 VERSCHIEDENES a) Berufung des Landeplanungsrates BESCHLUSS Die FR-Mitgliederversammlung delegiert Heinrich Bahnsen in den Landesplanungsrat. Die Abstimmung erfolgt mehrheitlich bei 1 Enthaltung. BESCHLUSS Die FR-Mitgliederversammlung beauftragt F. Nickelsen diesen Beschluss Herrn Minderheitenbeauftragten Callsen innerhalb der Frist vom mitzuteilen. Die Abstimmung erfolgt einstimmig. b) Vorsitz im Minderheitenrat Der Vorsitz im Minderheitenrat wechselt pro Jahr. Vom Minderheitensekretariat kam die Anfrage, wen die Friesen delegieren. BESCHLUSS Die FR-Mitgliederversammlung delegiert den Saterfriesen Kalle Schramm den Vorsitz im Minderheitenrat für das Jahr 2018 zu übernehmen. Die Abstimmung erfolgt einstimmig. BESCHLUSS Die FR-Mitgliederversammlung beauftragt F. Nickelsen diesen Beschluss Frau Judith Scholze vom Minderheitensekretariat mitzuteilen. Die Abstimmung erfolgt einstimmig. 4

5 c) Vergabekriterien 4 Ausgangspunkt ist eine innerfriesische Regelung nach welchen Vergabekriterien die eingereichten Projekte berücksichtigt werden. Dazu hat J. Quedens einen Entwurf erarbeitet, der bei der nächsten Mitgliederversammlung verabschiedet werden soll. Für die Prioritätenliste gelten derzeit folgende Richtwerte: Spracharbeit = 50 % Friesische Kultur und Geschichte = 30 % Sonstige Projekte = 20 % Hier ein Entwurf von J. Quedens (Reihenfolge beliebig): I SPRACHFÖRDERNDE MASSNAHMEN auf friesisch a) Medien 1. Digital (Internet), Radio, TV, Film 2. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften etc 3. Musik, Theater, Vorträge etc. 4. Lehrmaterial b) Sprachkurse, Sprachreisen c) Autorenhonorare (gilt nicht f+r Autoren, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Texte erarbeiten. II KULTURFÖRDERNDE MASSNAHMEN auf deutsch / friesisch a) Medien (wie I a aber nicht auf friesisch) a. Digital (Internet), Radio, TV, Film b. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften etc c. Musik, Theater, Vorträge etc. d. Lehrmaterial b) Veranstaltungen III INSTITUTIONELLE FÖRDERUNG a) Vereine b) Trachtengruppen c) Volkstanzgruppen d) Gesangsvereine e) Kindergärten f) Museen g) Mittelaltervereine Bräist / Bredstedt gez. Frank Nickelsen geschäftsfäärer 5

6 Am um 13:10 schrieb Frank Nickelsen 5 Moin Maddes, vielen Dank für Dein Mail. Es zeigt uns, dass viele Informationstränge nicht immer wie gewünscht so ankommen wie geplant. Ich versuche ein wenig die Schärfe Deiner Verwunderung rauszunehmen und möchte stellvertretend für mein Vorstand wie folgt antworten: KONFERENZ im allgemeinen Der Friesenrat macht keinen Hehl daraus, dass die Vorlaufsphase nur zwei Monate betrug. Hintergrund war, dass der Geldgeber bei Restmitteln nur noch bereit war, eine Konferenz durchzuführen. Kurz und knapp:»nimm die Mittel oder lass es«. Analog zur Konferenz vor vier Jahren hatten wir uns entschieden, diese Konferenz durchzuführen. TERMINSUCHE Von Anfang an war klar, dass eine Terminsuche immer ein schwieriges Unterfangen ist, besonders bei der Termindichte in den kalten Monaten. So fanden mehrere Veranstaltungen (zb Theaterworks) gleichzeitig statt - und nicht nur die Radiobeiratssitzung. Auch wir selbst taten uns nicht leicht - immerhin war am folgenden Wochenende unser Musiikweedstrid in Bredstedt. Aber bei allen Terminüberschneidungen sollten me auch Vertreterlösungen greifen können. Im konkreten Fall bezog sich der Sitzungstermin des Radiobeirates nicht an den Konferenztagen selbst und streifte nur begrenzt unsere Konferenz. Jeder der zwei Mützen auf hat, bzw. an beiden Veranstaltungen teilnehmen wollte, hätte dies vorher kommunizieren können, und wir hätten dies berücksichtigt bzw. hätten Verständnis für Absagen gehabt. Trotzdem hatten wir uns gefreut, dass immerhin 70 Interessierte kamen, darunter auch eine Reihe aus Amrum / Föhr. EINGEBUNDEN SEIN zur KONFERENZ Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen kurzen Vorlaufsphase wollten wir in mehreren Workshops (Bildung, Kunst, Politik und nicht zuletzt Medien), Moderatoren von außen heranholen und hatten es sehr begrüsst, die Westfriesen Onno Falkena und Henk Wolf sowie Stefan Hartmann von Syltfunk gewonnen zu haben. Die Sicht von aussen hatte sich bereits 2013 bewährt und wollten wir beibehalten. Also war diese Wahl bei Syltfunk bewusst, um nach aussen hin auch weitere Medienorgane sichtbar zu machen, als die, die besher nur von außen wahrgenommen werden (Friisk Funk, NDR Haug). Es war hier nicht beabsichtigt jemanden zu brüskieren. Vielmehr war in diesem Workshop gewünscht, dass man diesen Schwerpunkt von aussen moderiert und nicht von innen. Ende September war der Flyer zur Konferenz online verfügbar und wurde den Medien zugespielt u.a. auch Friisk Funk. VERHÄLTNIS FRIESENRAT - FRIISK FUNK Der Friesenrat stellt seit 2010 Mittel pro Jahr bis zu 40 TSD Euro für den Betrieb von Friisk Funk zur Verfügung. Wir hatten bei der Verlängerung der Vereinbarung Ende November 2013 hart debattiert und waren zum Entschluss gekommen, es weitere 5 Jahre zu machen. Es gibt kein vergleichbares Projekt mit ähnlicher Langzeitgarantie. Dies wurde schriftlich klar formuliert. ZUKUNFT FRIESENRAT - FRIISK FUNK Wie schon häufig nicht zuletzt in unseren Amrumer Resolutionen formuliert, wünscht sich der Friesenrat, dass Friesisch in den Medien generell über öffentliche Gelder bereit gestellt wird und nicht als Projektfinanzierung, welches den jährlichen Gesaltungsraum des Friesenrates und weiterer Projektträger einschränkt. Dass die bisherige Form von Langzeitverträgen nur bei einem Organ wie Friiskfunk nicht wirklich die mediale Situation in ganz Nordfriesland ändert, wurde häufig im Friesenrat erwähnt. Dies ist weniger ein Affront gegen Friiskfunk sondern es ist ein Appell an Land und Bund, dass die friesische Volksgruppe sich mit dieser Lösung nicht dauerhaft anfreunden will und andere Lösungen anstrebt. Zugunsten aller. WIr haben Eure Termine für 2018 notiert. Ob es in Zukunft immer gelingt, Terminüberschneidungen zu vermeiden, können wir nicht garantieren. Weiterhin for en gou tuhuupe årbe! Ma wanlike gröötnise Frank Nickelsen geschäftsfäärer Frasche Rädj Friesenrat Sektion Nord e.v. Friisk Hüs Süderstrasse 6 D Bräist / Bredstedt, NF T / E nickelsen@friesenrat.de w 6

7 Am um 20:37 schrieb Mathias Hölck: Lieber Vorstand, liebe Ilse Johanna, 6 bedauerlicherweise fanden letztes Wochenende zwei wichtige Veranstaltungen zeitgleich statt: Eure Konferenz auf Amrum und die Radiobeiratssitzung des FriskFunk. Natürlich überschneiden sich auch in unserer überschaubaren friesischen Szene manchmal Termine. Und natürlich schleicht sich bei jedem irgendwann mal der kleine Fehlerteufel ein. Der Sitzungstermin des Radiobeirates für letzten Sonntag, den ist vor einem Jahr beschlossen, kommuniziert und spätestens per Protokoll auch in alle Vereine und Gremien gelangt. Aber auch so wissen eigentlich alle Mitglieder seit Jahren, dass am ersten Novembersonntag der Radiobeirat in Alkersum zusammenkommt. Aber wie gesagt, Fehler schleichen sich ein, es wurde übersehen. Der Umstand, dass weder der Offene Kanal noch FriskFunk zu der Konferenz eingeladen wurden, verwundert hingegen schon mehr. Der Friesenrat ist doch tragende Säule von FriskFunk! Wie kann es dann sein, dass der Friesenrat es versäumt, OK und FF auf seine Teilnehmerliste zu bekommen, wenn eine solche Konferenz ansteht? Nun, obgleich ich sehr verdattert war, als ich erst sechs Tage vor eurer Konferenz davon erfahren habe, so kann ich dies auch noch begreifen: Im ganzen Organisationswirbel wurde etwas vergessen oder übersehen. Die Tatsache aber, dass FriskFunk - das Sendeformat des Friesenrates, des Offenen Kanals SH und der Ferring Stiftung - bei der inhaltlichen Planung für den Workshop Medien nicht ins Boot geholt wurde, bleibt mir jedoch völlig unbegreiflich. FriskFunk sendet an fünf Wochentagen jeweils vier Stunden in friesischer Sprache. Zugegeben, es muss mehr auf Frasch, Sölring und Öömrang produziert werden. Aber nichtsdestotrotz sind das 20 (!!!) Stunden friesisches Programm pro Woche. Dass nun gerade Syltfunk als Partner für die Konferenz und den Workshop Medien herangezogen wird, erscheint vor dem Hintergrund der friesischsprachigen Sendeminuten, der Erfahrung von OK&FF sowie der entsprechenden Manpower geradezu grotesk. Zumal ich noch nie Friesisch auf Syltfunk gehört habe, wenn ich das Radio nach 10Uhr dann mal von OK Westküste auf Syltfunk stellte. Ihr habt sicherlich Verständnis dafür, dass mir all diese Entscheidungen seitens des Friesenrats unverständlich sind und ich Euch meine Gedanken dazu zukommen lassen muss. Zur Erinnerung: Der Konferenz gabt ihr das Motto Tuhuupe. Miteinander. Mir kommt das - mit Verlaub - nun vor wie eine zu oft zitierte Worthülse. Würde es möglich sein, zukünftig die Sitzungestermin des Radiobeirats FriskFunk in Euren Online-Terminkalender einzupflegen? Ich denke dies hilft vielen Mitgliedern bei der Jahresplanung. Die Termine für 2018 sind der 18.März und der 04. November. Vielen Dank im voraus. Mit friesisch frischen Grüßen, Euer Mathias Vorsitzender des FriskFunk-Radiobeirats 7

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10 Titel Plan Ist BEW Soll Antrag Ist Ist Ist EINNAHMEN FR E 01 Landeszuschuss , , , , , , ,00 E 02 Mitgliedsbeiträge FF, NFV, Lun, NFI, OF 5.000, , , , , , ,00 E 03 Spenden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500,00 50,00 E 04 Erstattungen Dritter (Reisekosten etc) 3.500,00 931, , , , , ,82 E 05 Sonstiges (Erlöse) 0,00 95,26 0,00 0,00 268,46 34,64 176,56 E 06 Erstattung für BKM-Projekte Personal 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, ,00 E 07 BKM Overhead Personal / Geschäftstelle , , , , , , ,00 E 08 Hauskonto Friisk Hüs 0,00 0,00 0, , , ,52 E 09 Konto IFR Interfriesischerrat (Transfer) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe Einnahmen , , , , , , ,90 AUSGABEN FR Haushaltsplan Frasche Rädj Geschäftshaushalt A 01 Personalkosten , , , , , , ,68 A 02 Sach- und Betriebskosten , , , , , , ,36 A 03 Ausgaben ausserhalb FR Projekte , , , , , , ,43 A 04 FR Projekte (Biike, IFR, Lunn etc) 5.000,00 931, , , , , ,82 A 05 Hauskonto Friisk Hüs 0,00 0,00 0,00 0, , , ,87 A 06 Konto IFR Interfriesischerrat 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe Ausgaben , , , , , , ,16 Summe Einnahmen , , , , , , ,90 abzgl. Summe Ausgaben , , , , , , ,16 Unterschuss , , , , , , ,26 Ausgleich aus Stiftungsmitteln , , , , , , ,26 JAHRESABSCHLUSS 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10

11 Anträge auf Bundesmittel 2018 # Projektname Jahr Einreicher Kosten- und Finanzierung gesamt ANTRAG ANTRAG ANTRAG Anträge eingegangen (Stand ) VMB VMB Anträge eingegangen (Stand ) Nr. 01 Overheadkosten FR 2018 Frasche Rädj , , ,00 Nr. 02 Friesische Spracharbeit in Kindergärten 2018 Frasche Rädj , , , ,00 Nr. 03 Friisk Radio 2018 Ferring Stiftung , , , ,00 Nr. 04 Pilgerpfad iip Lun (Wanderweg auf Helgoland) 2018 Gemeinde Helgoland ,00 Nr. 05 Tuhuupe Luupe (per Fahrrad von NF nach LW18) inkl. Filmdoku 2018 Frasche Rädj , , , ,00 Nr. 06 Jugendarbeit 2018 Nordfriesischer Verein , , , ,00 Nr. 07 Sprachkurse Söl`ring 2018 Söl`ing Foriining 2.900, , ,00 Nr. 08 4sprachiger Museumsführer 2018 Söl`ing Foriining 7.500, , ,00 Nr. 09 Muar Urter fuar Söl`ring 2018 Söl`ing Foriining , , ,00 Nr. 10 Geschichte des Friesenrates 2018 Nordfriisk Instituut , ,00 Nr. 11 Friesische Gebrauchgrammatik 2018 Nordfriisk Instituut , ,00 Nr. 12 Teilprofessionalisierung des»nordfriisk Teooter«2018 Friisk Foriining , , ,00 Nr. 13 Hauptamtlicher Kulturkonsulent 2018 Friisk Foriining , , , ,00 Nr. 14 Sprach- und Studienreise ins nordspanische Baskenland 2018 Friisk Foriining , , ,00 Nr. 15 Friesische Herbsthochschule / Harfsthuuchschölj 2018 Friisk Foriining , , ,00 Nr. 16 European Film Festival EMFF 2018 Friisk Foriining , , , ,00 Nr. 17 Audioguide für Altfriesische Haus 2018 Söl`ing Foriining 7.092,00 Nr. 18 Theaterworkshop und Gründung einer Theatergruppe mit Vo 2018 Söl`ing Foriining 4.000, , ,00 Nr. 19 Digitalisierungen (VHS, MC) alter Theaterstücke 2018 Söl`ing Foriining 7.000, , ,00 Nr. 20 Fering-Öömrang Rais tu Ljouwert / Leeuwarden 2018 Öömrang Ferian 9.800, , ,00 Nr. 21 Paul än Emma snååke frasch / fering 2018 Nordfriisk Instituut ,00 Nr. 22 Konferenz 2018 Frasche Rädj ,00 Summe Anträge , , , ,00 bereits erhalten beantragt Finanzvolumen Bundesmittel 2018 Voraussichtlicher Bedarf Projektmittel Bund ,00 11

12 Anträge Landesmittel 2019 # Projektname Einreicher KOSTEN Beschluß Friesenrat Antrag BEW gesamt beantragt GF VS MV STK BIMI STK BIMI Anträge eingegangen (Stand ) Nr. 01 Biike Emfang Frasche Rädj 6.430, , ,00 Nr. 02 Vereinszeitschrift Di Mååringer Krädjer Frasche feriin for e Ååstermååre 2.100, , ,00 Nr. 03 Kinderchor Jöögedfloose Frasche feriin for e Ååstermååre 1.600,00 800,00 800,00 Nr. 04 Gesangsgruppe Frasche Loosche Frasche feriin for e Ååstermååre 1.400,00 700,00 700,00 Nr. 05 Helgolandfahrt JH und Schiff Frasche Rädj 8.480, , ,00 Nr. 06 Ferteel iinjsen Nordfriisk Instituut 1.400,00 700,00 700,00 Nr. 07 Frasch APP uurdebök Korrektur & Progra Frasche Rädj 7.000, , ,00 Nr. 08 Basiswörterbuch Nordergiesharder fraschnordfriisk Instituut 2.346, , ,00 Nr. 09 Fahretoft Nordfriesischer Verein 2.000, , ,00 Nr. 10 Nähseminar Inseltrachten Nordfriesischer Verein 2.500, , ,00 Nr. 11 Trachten- Tanzseminare Nordfriesischer Verein 3.700, , ,00 Nr. 12 Rökefloose aw tour 2019 Rökefloose 3.267, , ,00 Nr. 13 Dialektübergreifender Theater-Workshop Friisk Foriining 3.400, , ,00 Nr. 14 Friesischer Schreibkurs Nordfriesischer Verein 2.000, , ,00 Nr. 15 Digitalisierung von Üüsen Äine Wäi Friisk Foriining 3.000, , ,00 Nr. 16 Korrektur und Druck der Friesischen ÜberFriisk Foriining 1.990,00 995,00 995,00 Nr. 17 Übersetzung und Druck des KinderbuchesFriisk Foriining 3.000, , ,00 Summe Anträge , , , Finanzvolumen Landesmittel 2019 Rest Landesmittel 2018 Projektmittel Land ,00 Summe Landesmittelvolumen ,00 Zeichenerklärung GF = VS = MV = Geschäftsführer (Friesenrat, Nordfriesischer Verein, Friisk Foriining, Verein Nordfriesisches Institut) Vorstand Friesenrat Mitgliederversammlung Friesenrat (höchstes Entscheidungsgremium) 12

13 Anträge auf Bundesmittel 2019 NOTFALLPLAN # Projektname Jahr Einreicher Kostenrahmen Beschluß FR gesamt davon BKM GF GF VS MV ANTRAG Anträge eingegangen (Stand ) TSD 400 TSD Nr. 01 Overheadkosten FR 2019 Frasche Rädj , , , ,00 Nr. 02 Friesische Spracharbeit in Kindergärten 2019 Frasche Rädj , , , ,00 Nr. 03 Friisk Radio 2019 Ferring Stiftung , , , ,00 Nr. 04 Jugendarbeit 2019 Nordfriesischer V , , , ,00 Nr. 05 Audioguide 2019 Söl`ing Foriining 6.175, , , ,00 Nr. 06 Söl`ing Theaterworkshop 2019 Söl`ing Foriining 4.000, , , ,00 Nr. 07 Sprachkurse 2019 Söl`ing Foriining 2.370, , , ,00 Nr. 08 Sprachpaten in den Kindergärten 2019 Söl`ing Foriining 2.500, ,00 Nr. 09 Gründung einer friesischen Hochsee-Ru 2019 Friisk Foriining , ,00 Nr. 10 Friesische Herbsthochschule 2019 Friisk Foriining , , , ,00 Nr. 11 Sprachreise / Jöögedspräkeräis Isle of M2019 Friisk Foriining , , , ,00 Nr. 12 Kulturkonsulent mit Schwerpunkt Theate 2019 Friisk Foriining , , , ,00 Nr. 13 Teilprofessionalisierung des friesischen 2019 Et Nordfriisk Teoo , , , ,00 Nr. 14 Geschichte des Friesenrates 2019 Nordfriisk Instituu , ,00 Nr. 15 Friesische Gebrauchgrammatik 2019 Nordfriisk Instituu , , , ,00 Nr. 16 Friesisches Markttreyben 2019 Frisia Historica , , , ,00 Nr. 17 Friesentag 2019 Nordfriesischer V 5.200, , , ,00 Nr. 18 Hauptamtlicher Jugendkonsulent 2019 Friisk Foriining , , ,00 Nr. 19 Eine DialektApp für Nordfriesland 2019 Uni Flensburg , ,00 Summe Anträge , , , ,00 # - - Finanzvolumen Bundesmittel 2019 Voraussichtlicher Bedarf Projektmittel Bund 2019 Zeichenerklärung GF = VS = MV = Geschäftsführer (Friesenrat, Nordfriesischer Verein, Friisk Foriining, Verein Nordfriesisches Institut) Vorstand Friesenrat Mitgliederversammlung Friesenrat (höchstes Entscheidungsgremium) 13

14 Errichtung einer Stiftung für die friesische Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein (Friesenstiftung) Eckdaten und Überlegungen zu dem Entwurf der Stiftungssatzung (Stand ) Sachliche Änderungen/Ergänzungen zum Stand sind gelb markiert. Es wird nachfolgend jeweils auf Bestimmungen des Satzungsentwurfs verweisen. Ausgestaltung als Stiftung öffentlichen Rechts; Errichtung durch Gesetz mit dem Stiftungszweck gemäß 2. Benennung der Förderbereiche zur Verwirklichung des Stiftungszwecks in 2 (2,3) und Ausprägung als Zuwendungsstiftung in 3 (2). Die Mittel der Kulturförderung des Bundes und des Landes (aus EPL 0706 MG 03) sollen an die Stiftung zugewandt und von dort an die friesischen Vereine/Institutionen vergeben werden. Damit soll insbesondere der Forderung der BKM nach Professionalisierung der Friesenförderung mittels Errichtung einer Friesenstiftung als Zuwendungsstiftung, Stiftung öffentlichen Rechts entsprochen werden. Organe der Friesenstiftung sind der Stiftungsrat und Stiftungsvorstand ( 5, 10). Die Mitglieder des Stiftungsrats sind insbesondere Vertreter*innen von Land (die für die Minderheitenförderung zuständige oberste Landesbehörde - das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - und die Staatskanzlei als für die Minderheitenpolitik zuständige oberste Landesbehörde), Bund und der friesischen Volksgruppe (zur Einbindung des Minderheitenbeauftragten und der Politik s.u.). Der Stiftungsvorstand besteht aus einer Person und wird auf Vorschlag der/des Stiftungsvorsitzenden gewählt ( 6, 10). Der Stiftungsrat kann eine Stiftungskommission (Ausschuss des Stiftungsrates) einberufen ( 8). Aufgabe ist u.a. die Vorbereitung der Entscheidungen des Stiftungsrates zu Projektvorhaben und deren Prioritätensetzung. Mitglieder sind Vertreter der Friesischen Volksgruppe, des Bundes und des Landes. Den Vorsitz führt der Vorstand (ohne Stimmreicht). Der Vorstand wird von einer Geschäftsstelle ( 12) unterstützt, die bei der für die Minderheitenförderung zuständigen obersten Landesbehörde angegliedert werden soll. Organisatorische Einzelheiten sind dazu in Prüfung. Die Einbindung des parlamentarischen Raums in die Friesenstiftung soll dem großen parlamentarischen Interesse an der Minderheitenpolitik in Schleswig- Holstein Rechnung tragen und wird umgesetzt: 14

15 durch die Entsendung von einem MdL und einem MdB in den Stiftungsrat Sie können den politischen Austausch zum Friesengremium des Landtags sowie dem Beratenden Ausschuss für Fragen der friesischen Volksgruppe beim Bundesministerium des Innern, Heimat und Bau gewährleisten. - indem der Minderheitenbeauftragte und der Präsident des Landtages als ständige Gäste dem Stiftungsrat angehören; auch auf dieser Ebene ist somit eine Verbindung/ein Austausch zum LT-Friesen-Gremium zu erreichen. - mit der Einrichtung eines parlamentarischen Beirats: Das Friesen-Gremium des Landtags sollte als Beirat der Friesenstiftung ( 8) die Aufgabe übernehmen, den Stiftungsrat in Angelegenheiten von grundsätzlicher, strategischer Bedeutung zu beraten; Förderangelegenheiten sind davon ausgenommen. Die angestrebte Wahrnehmung der Aufgabe Beirat durch das bestehende Friesen-Gremium zielt auf eine schlanke Struktur. Zur langfristigen Absicherung der Finanzierung des Stiftungszwecks ( Ewigkeitscharakter ) soll ein Bund-Land-Verwaltungsabkommen abgeschlossen werden, dass dauerhafte Bundes- und Landeszuwendungen an die Stiftung gewährleistet. Dabei wird eine Festlegung für mehr als fünf Jahre für die Zuwendungsbeträge für die Kulturförderung voraussichtlich nicht zu erreichen sein. Daher soll eine Verpflichtung zum rechtzeitigen Verhandeln und Aktualisieren der Vereinbarung enthalten sein. Ferner soll eine automatische Verlängerung der Vereinbarung vorgehen werden, soweit nicht eine Kündigung der Vereinbarung verfolgt (vergleichbar zum aktuellen Finanzierungsabkommen der Stiftung für das sorbische Volk). Mit einer solchen Vereinbarung soll der strukturellen Nachteil ausglichen werden, dass die Erträge des bisher und künftig zur Verfügung stehenden Stiftungsvermögens (vgl. 3 (1) Satzungsentwurf) für die Finanzierung von Stiftungsgeschäft und Stiftungszweck nicht ausreichend sein werden. Inwieweit die bisherigen Zuführungen aus Mitteln der Lotteriezweckabgaben weiterhin dem Stiftungsvermögen zufließen sollen, oder aber ganz oder teilweise unmittelbar der Förderung gem. 2 des Satzungsentwurfs eingesetzt werden sollen, soll noch Gegenstand der kommenden Beratungen sein. Seitens des Bundes wird lediglich die Fortsetzung der bisherigen Kulturförderung in Aussicht gestellt. Eine Rolle als Mitstifter sowie eine Beteiligung an den laufenden Kosten der Stiftung wird verneint. Ein Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung wird seitens des Bundes weiterhin nicht angestrebt und für entbehrlich gehalten. Dies ist aus Sicht des Landes nicht akzeptabel. Hierzu werden Verhandlungen zu führen sein. Auf die unverändert bestehende Kritik des Landesrechnungshofes bzgl. der Errichtung einer Friesenstiftung bzw. der Verwendung der Lotteriezweckabgaben gem. 8 (4) Nr. 4 des Ersten GlüÄndStV AG zuletzt geäußert in der Sitzung des Finanzausschusses am wird hingewiesen. Für eine flexible Aufteilung der Zuführung aus Lotteriezweckabgaben zum Stiftungskapital bzw. der Verwendung für Projektförderungen durch die Friesenstiftung werden folgende Änderungen des Ersten GlüÄndStV AG vorgeschlagen: a) des 8 (4) Nr. 4 15

16 - 3 - (4) Von dem nach Abzug der in den Absätzen 2 und 3 genannten Beträgen verbleibenden Betrag sind ,5 % als Zuwendung an die Stiftung für die friesische Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein (Friesenstiftung) - anteilig bzw. zur Aufstockung ihres Stiftungskapitals zu verwenden. b) von 9 (5) (5) Die Zuwendung zur Aufstockung des für eine für die Friesenstiftung durch die Kulturstiftung verwalteten Kapitals dient, 1. dem Erhalt und der Förderung der friesischen Sprache und Kultur, 2. der Zusammenarbeit von Organisationen und Institutionen der friesischen Volksgruppe, 3. der Pflege enger Beziehungen der friesischen Volksgruppe zu den Friesen in den anderen Frieslanden und 4. der Kontaktpflege der friesischen Volksgruppe zu anderen Minderheiten und wird nach Maßgabe des Haushaltsgesetztes des Landes Schleswig-Holstein ggf. ganz oder anteilig zur Aufstockung des Stiftungsvermögens verwendet. Es soll eine Gemeinnützigkeit der Stiftung erreicht werden. Rechtliche Fragestellungen in Bezug auf die Gemeinnützigkeit der Stiftung sowie auf einzelne haushaltsrechtsrechtliche Anforderungen sind noch in Prüfung. 16

17 Satzung der Stiftung für die friesische Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein (Friesenstiftung) Arbeitsentwurf Stand (Sachliche Änderungen/Ergänzungen zum Stand sind gelb markiert.) In Anerkennung des Willens der friesischen Volksgruppe im Landes Schleswig-Holstein, ihre Sprache, Kultur und Identität auch in Zukunft zu bewahren und ausgehend von den in der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein verankerten Rechten der friesischen Volksgruppe hat das Land Schleswig-Holstein am xx.xx.xxxx ein Gesetz zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung öffentlichen Rechts erlassen. Aufgrund von X des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung für die friesische Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein (Friesenstiftung) als Stiftung des öffentlichen Rechts vom xx.xx.xxxx (GVOBl. Schl.-H. S.xx) erlässt der Stiftungsrat nach Beschlussfassung vom xx.xx.xxxx und mit Genehmigung des für die Förderung der nationalen Minderheiten zuständigen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig- Holstein vom xx.xx.xxxx folgende Satzung: 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung Die Stiftung trägt den Namen Stiftung für die friesische Volksgruppe im Lande Schleswig- Holstein (Friesenstiftung) sowie die friesische Bezeichnung yyyyy. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Kiel. 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstige Zwecke der Abgabenordnung. (2) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kultur und traditionellem Brauchtum der friesischen Volksgruppe in Schleswig-Holstein. Dies bezieht insbesondere ein 1. den Erhalt und die Förderung der friesischen Sprache und der Kultur der friesischen Volksgruppe in Schleswig-Holstein, 2. die Förderung der Zusammenarbeit von Organisationen und Institutionen der friesischen Volksgruppe in Schleswig-Holstein, 3. die Pflege enger Beziehungen der friesischen Volksgruppe in Schleswig-Holstein zu den Friesen in den anderen Frieslanden und 4. die Förderung der Kontaktpflege der friesischen Volksgruppe in Schleswig-Holstein zu anderen nationalen Minderheiten. 1 Arbeitsentwurf:

18 (3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. die Förderung von Einrichtungen der Kunst-, Kultur- und Heimatpflege der friesischen Volksgruppe; 2. die Förderung von und die Mitwirkung bei Vorhaben der Dokumentation, Publikation und Präsentation friesischer Kunst und Kultur; 3. die Förderung der Bewahrung und Fortentwicklung der friesischen Sprache mit ihren Varietäten und der friesischen kulturellen Identität auch in Bildungseinrichtungen und solchen, die diesen Zielen dienen; 4. die Förderung der Bewahrung der friesischen Identität in der Öffentlichkeit, im Berufsleben und im Zusammenleben der friesischen und nicht friesischen Bevölkerung; 5. die Förderung von Projekten und Vorhaben, die der Völkerverständigung und Zusammenarbeit mit anderen Volksgruppen und nationalen Minderheiten in Europa sowie der Pflege der historisch gewachsenen Verbindungen der Nordfriesen zu den anderen friesischen Volksgruppen in Deutschland und in Europa dienen. (4) Die Stiftung kann aus ihren Mitteln auch Zuwendungen geben an 1. öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen, die im Sinne des Stiftungszwecks nach Absatz 1 tätig sind, 2. Einzelpersonen, die im Auftrag der Friesenstiftung entsprechend dem Stiftungszweck nach Absatz 1 tätig werden. (5) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (7) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Anspruch auf Leistungen nicht zu. (8) Belange der Gleichstellung sind bei der Verwendung der Stiftungsmittel angemessen zu berücksichtigen. 3 Stiftungsvermögen, Stiftungsmittel (1) Das Stiftungsvermögen besteht aus dem bis zur Stiftungsgründung für eine Friesenstiftung durch die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein verwalteten Kapital in Höhe von ,50 EUR (Stand: ) und erhöht sich jährlich um die Beträge, die ihr als Zustiftung aus Mitteln der Zweckabgaben gem. 8 (4) Nr. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Ersten Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster GlüÄndStV AG) vom 1. Februar 2013 in der jeweils geltenden Fassung jährlich nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes zugeführt werden. (2) Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand dauerhaft und ungeschmälert zu erhalten und sicher und ertragreich anzulegen. Arbeitsentwurf:

19 (3) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus Zuwendungen, die nicht ausdrücklich zur Stärkung des Stiftungsvermögens bestimmt sind. (4) Zur Erfüllung des Stiftungszwecks erhält die Stiftung jährliche Zuschüsse des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes nach Maßgabe des Verwaltungsabkommens*(mit der BKM auszuhandeln: langfristige Bereitstellung der Finanzierung der laufenden Verwaltungsausgaben der Stiftung durch das Land und von Projektfördermittel des Bundes und des Landes) vom xx.xx.xxxx. (5) Die Stiftung ist berechtigt, zur Erfüllung des Stiftungszwecks weitere Zuwendungen des Bundes und des Landes sowie Zustiftungen Dritter anzunehmen. (6) Erträge des Stiftungsvermögens und sonstige Einnahmen sind ausschließlich zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. (7) Der Stiftungsvorstand kann beschließen, Rücklagen zu bilden, soweit die Vorschriften des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts dies zulassen. Aus Zuwendungen des Landes und des Bundes dürfen keine Rücklagen gebildet werden. * Hinweis zu Abs. 4: Nach einer erneuten Einschätzung seitens der Beauftragten für Kultur und Medien vom 25. Juni 2018, strebt der Bund weiterhin kein Verwaltungsabkommen an und hält den Passus für entbehrlich. Hierzu werden Gespräche/Verhandlungen zwischen der Staatskanzlei und der BKM geführt. 4 Stiftungsgremien (1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand. (2) Darüber hinaus fungiert das Gremium für Fragen der friesischen Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein des Schleswig-Holsteinischen Landtages als ausschließlich beratendes Gremium ohne Organschaft als Beirat nach 8. 5 Mitglieder des Stiftungsrates (1) Der Stiftungsrat besteht aus neun Mitgliedern. Ihm gehören an: 1. die Staatssekretärin/der Staatssekretär der für die Minderheitenpolitik zuständigen obersten Landesbehörde des Landes Schleswig-Holstein als Vorsitzende oder Vorsitzendem, 2. eine weitere Vertreterin/ein weiterer Vertreter der für die Minderheitenförderung zuständigen obersten Landesbehörde des Landes Schleswig-Holstein, 3. zwei Vertreterinnen/Vertreter des Bundes, 4. drei Vertreterinnen/Vertreter der friesischen Volksgruppe, 5. ein Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landtages, 6. ein Mitglied des Deutschen Bundestages. Arbeitsentwurf:

20 Dem Stiftungsrat sollen mindestens vier Frauen angehören. Die Minderheitenbeauftragte/der Minderheitenbeauftragte der Ministerpräsidentin/ des Ministerpräsidenten sowie die Landtagspräsidentin/der Landtagspräsident als Vorsitzende/ Vorsitzender des Beirats nach 8 Abs. 1 können als ständige Gäste mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. (2) Die Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtages sowie des Deutschen Bundestages werden jeweils von ihrem Parlament für die Dauer einer Wahlperiode benannt. Die Vertreterinnen und Vertreter der friesischen Volksgruppe werden vom Friesenrat Sektion Nord e.v. (Frasche Rädj) und die des Bundes von der für die Förderung der friesischen Volksgruppe zuständigen Bundesbehörde benannt. Das Mitglied des Landes nach Abs.1 Satz 2 Nr. 2 wird von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Stiftungsrats benannt. (3) Die Mitgliedschaft endet durch Widerruf der benennenden Institution, durch Rücktritt, durch Abberufung aus wichtigem Grund durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Stiftungsrats oder durch den Tod sowie für die Mitglieder der Parlamente durch Ablauf der jeweiligen Wahlperiode. Scheidet ein Mitglied des Stiftungsrates aus seinem Amt aus, erfolgt zeitnah die Nachbesetzung. Bis dahin verringert sich die Anzahl der Mitglieder des Stiftungsrates um die Anzahl der ausgeschiedenen Personen. (4) Für jedes Mitglied des Stiftungsrats wird auch eine Vertreterin/ein Vertreter entsprechend 5 Absatz 2 namentlich benannt. Für sie gilt 5 Absatz 3 entsprechend. Die Vorsitzende/Der Vorsitzende des Stiftungsrates benennt ihre/seine Stellvertretung. 6 Aufgaben des Stiftungsrates Der Stiftungsrat entscheidet in allen Angelegenheiten der Stiftung, soweit das Gesetz zur Errichtung der Stiftung oder die Satzung nicht ausdrücklich anderes vorsehen. Der Stiftungsrat entscheidet insbesondere über: 1. den Erlass und die Änderung der Satzung im Rahmen von x des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung für die friesische Volksgruppe im Lande Schleswig- Holstein, 2. die Festlegung der Grundsätze für die Arbeit der Stiftung im Rahmen von 2, 3. der Verwendung der Erträge und Zuführungen aus Mitteln der Zweckabgaben gem. 8 (4) Nr. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Ersten Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster GlüÄndStV AG)*, soweit diese nicht dem Stiftungsvermögen zufließen, 4. die Feststellung des Haushaltsplanes und der Finanzplanung, 5. die Feststellung des Jahresabschlusses, 6. die Wahl des Stiftungsvorstandes, 7. Entlastung des Stiftungsvorstandes, 8. die Förderung von Projekten. 9. schlägt die zwei Mitglieder des Vorstandes nach 9 Abs. 1 Nr. 1 vor. Der Stiftungsrat überwacht die Geschäftsführung des Stiftungsvorstandes. Prüfbitte: Das Finanzministerium wird gebeten zu prüfen, ob/welche Regelungen gem. 105 LHO anzupassen sind. Arbeitsentwurf:

21 *Bezüglich der Zuführung von Mitteln aus Lotterie-Zweckabgaben wird folgende Änderung des Ersten GlüÄndStV AG vorgeschlagen: a) des 8 (4) Nr. 4 (4) Von dem nach Abzug der in den Absätzen 2 und 3 genannten Beträgen verbleibenden Betrag sind ,5 % als Zuwendung an die Stiftung für die friesische Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein (Friesenstiftung) - anteilig bzw. zur Aufstockung ihres Stiftungskapitals zu verwenden. b) von 9 (5) (5) Die Zuwendung zur Aufstockung des für eine für die Friesenstiftung durch die Kulturstiftung verwalteten Kapitals dient, 1. dem Erhalt und der Förderung der friesischen Sprache und Kultur, 2. der Zusammenarbeit von Organisationen und Institutionen der friesischen Volksgruppe, 3. der Pflege enger Beziehungen der friesischen Volksgruppe zu den Friesen in den anderen Frieslanden und 4. der Kontaktpflege der friesischen Volksgruppe zu anderen Minderheiten und wird nach Maßgabe des Haushaltsgesetztes des Landes Schleswig-Holstein ggf. ganz oder anteilig zur Aufstockung des Stiftungsvermögens verwendet. 7 Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung des Stiftungsrates (1) Der Stiftungsrat tritt mindestens einmal pro Geschäftsjahr zusammen. Er ist einzuberufen, wenn ein Mitglied oder der Stiftungsvorstand es verlangt. Die Beratungspunkte sind anzugeben. (2) Zu Sitzungen des Stiftungsrates wird mit einer Frist von zwei Wochen unter Nennung der Tagesordnung schriftlich von der oder dem Vorsitzenden eingeladen. Die Frist kann im Einvernehmen aller Stiftungsratsmitglieder verkürzt werden. Die oder der Vorsitzende leitet die Sitzungen des Stiftungsrates. Die Sitzungen werden in der Regel vom Stiftungsvorstand sowie ggf. ergänzend von der Stiftungskommission nach 8 Abs. 3 vorbereitet. (3) Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden. Der Erlass und die Änderung der Satzung bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Stiftungsrates. In Haushaltsangelegenheiten bedürfen die Beschlüsse der Zustimmung aller Vertreterinnen/Vertreter nach 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3. Arbeitsentwurf:

22 (4) Ist eine Vertreterin/ein Vertreter des Stiftungsrates nach 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 gleichzeitig Beschäftigte/Beschäftigter eines Zuwendungsempfängers der Stiftung, so ist sie/er in Angelegenheiten, die diesen Zuwendungsempfänger unmittelbar betreffen, von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. (5) Die Sitzungen des Stiftungsrates werden protokolliert. Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden, einem Mitglied und der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterzeichnen. Alle Beschlüsse des Stiftungsrates sind zu sammeln und während des Bestehens der Stiftung aufzubewahren. (6) Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes können beratend an den Sitzungen des Stiftungsrates teilnehmen. Sie haben dem Stiftungsrat auf dessen Verlangen Auskünfte zu erteilen. 8 Stiftungskommission (1) Der Stiftungsrat kann eine Stiftungskommission einberufen. (2) Die Stiftungskommission ist ein Ausschuss des Stiftungsrates. Der Kommission gehören zwei Mitglieder des Stiftungsrates nach 5 Satz 2 Abs. 1 Nr. 4, im Verhinderungsfalle ihre Vertreterinnen/Vertreter an. Sie werden vom Stiftungsrat benannt. Des Weiteren gehören der Kommission je eine Vertreterin/ein Vertreter des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein an. Sie werden jeweils vom Bund und vom Land benannt sowie vom Stiftungsrat bestätigt. Sachverständige mit beratender Stimme können hinzugezogen werden. (3) Aufgaben der Stiftungskommission sind insbesondere: a) Prüfung des Entwurfes des Haushaltsplanes und der Finanzplanung, b) Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses, c) Vorbereitung der Sitzungen des Stiftungsrates, d) Vorbereitung der Entscheidungen des Stiftungsrates zu Projektvorhaben und deren Prioritätensetzung, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. (4) Der Vorstand der Stiftung bereitet die Sitzungen der Stiftungskommission vor. Er führt in der Stiftungskommission den Vorsitz ohne Stimmrecht. (5) Die Stiftungskommission kann Beschlüsse in Sitzungen und per Umlaufverfahren mit den Stimmen von mindestens drei ihrer stimmberechtigten Mitglieder fassen. (6) Beschlüsse werden in offener Abstimmung und mit einfacher Mehrheit gefasst. (7) Der Stiftungsrat kann der Stiftungskommission per Beschluss weitere Befugnisse übertragen. Hiervon ausgenommen sind die Aufgaben nach 6 Abs. 1 und die Vergabe von Haushaltsmitteln. Arbeitsentwurf:

23 9 Beirat (1) Das Gremium für Fragen der Friesischen Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Friesengremium) übernimmt die Funktion des beratenden Beirats der Stiftung. Die Präsidentin/der Präsident des Schleswig- Holsteinischen Landtages als Vorsitzende/Vorsitzender des Friesengremiums hat damit zugleich auch den Vorsitz des Beirats inne und kann in dieser Funktion an den Sitzungen des Stiftungsrates mit beratender Stimme teilnehmen. (2) Aufgabe des Beirats ist die Beratung und Unterstützung des Stiftungsrats in Angelegenheiten von grundsätzlicher, strategischer Bedeutung in Bezug auf den Stiftungszwecks ( 2). (3) Hinsichtlich der Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung sowie der Protokollierung gelten die Regelungen des Friesengremiums. (4) Soweit vom Schleswig-Holsteinischen Landtag das Gremium für Fragen der Friesischen Volksgruppe nicht gebildet wird, wird kein Stiftungsbeirat eingerichtet. 10 Stiftungsvorstand* (1) Der Vorstand der Stiftung besteht aus einer Person, die in der für die Minderheitenförderung zuständigen obersten Landesbehörde tätig ist. (2) Der Stiftungsvorstand wird vom Stiftungsrat auf Vorschlag der/des Stiftungsratsvorsitzenden gewählt und von der/dem Stiftungsratsvorsitzenden für eine Amtszeit von bis zu fünf Jahren bestellt. Erneute Wahl und Bestellung sind möglich. Eine erneute Wahl und Bestellung hat spätestens 12 Monate vor Ablauf der jeweiligen Amtszeiten zu erfolgen. Eine vorzeitige Abwahl des Vorstandes durch den Stiftungsrat ist bei Zustimmung der/des Stiftungsratsvorsitzenden möglich. (3) Die Vertretung des Vorstandes wird innerhalb der für die Minderheitenförderung zuständigen obersten Landesbehörde geregelt. 9 Mitglieder des Vorstandes (1) Der Vorstand der Stiftung besteht aus sechs Mitgliedern. Ihm gehören an: 1. eine Vertreterin/ein Vertreter der für die Minderheitenförderung zuständigen obersten Landesbehörde als Vorsitzende oder Vorsitzender, 2. eine weitere Vertreterin/ein weiterer Vertreter der für die Minderheitenpolitik zuständigen obersten Landesbehörde, 3. zwei Vertreterinnen/Vertreter des Bundes*, Arbeitsentwurf:

24 4. zwei Mitglieder der friesischen Volksgruppe. Dem Stiftungsvorstand sollen mindestens drei Frauen angehören. (2) Die Mitglieder werden von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Stiftungsrates bestellt - die beiden Mitglieder der friesischen Volksgruppe auf Vorschlag des Stiftungsrates und zwei Mitglieder nach Benennung durch den Bund*. (3) Die Mitgliedschaft endet durch Widerruf der entsendenden Institution, durch Rücktritt, durch Abberufung aus wichtigem Grund durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Stiftungsrates oder durch den Tod. Scheidet ein Mitglied des Stiftungsvorstandes aus seinem Amt aus, erfolgt das zeitnah die Nachbesetzung. Bis dahin verringert sich die Anzahl der Mitglieder des Stiftungsvorstandes um die Anzahl der ausgeschiedenen Personen. (4) Für jedes Mitglied des Stiftungsvorstandes wird auch eine Vertreterin/ein Vertreter entsprechend 5 Absatz 2 namentlich benannt. Für sie gilt 5 Absatz 3 entsprechend. * Hinweis: Nach einer vorläufigen Einschätzung seitens Bundes vom erscheint eine Aufnahme von Vertreterinnen/Vertretern des Bundes in den Vorstand dann als nicht sachgerecht, wenn der Vorstand für die Geschäftsführung gegenüber dem Stiftungsrat ( 6 Satz 2 Nr. 6) verantwortlich wäre; die Einbindung des Bundes sollte sich auf den Stiftungsrat als Entscheidungsgremium der Stiftung beschränken. Vor diesem Hintergrund wird die angepasste Vorstandslösung vorgeschlagen. 11 Aufgaben des Stiftungsvorstandes (1) Der Stiftungsvorstand hat für die Erfüllung des Stiftungszwecks zu sorgen, sie/er führt die Geschäfte der Stiftung, bereitet Beschlussfassungen des Stiftungsrats sowie der Stiftungskommission vor und wird dabei von der Geschäftsstelle nach 12 unterstützt. (2) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Sie/Er kann sich von ihrer/seiner Vertretung nach 10 (3) vertreten lassen. (3) Aufgaben des Vorstandes sind insbesondere: 1. Prüfung des Entwurfes des Haushaltsplanes, 2. Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses, 3. Vorbereitung der Sitzungen des Stiftungsrates, 4. Vorbereitung der Entscheidungen des Stiftungsrates zu Projektvorhaben und der Prioritätensetzung. (4) Beschlüsse werden in offener Abstimmung und mit einfacher Mehrheit gefasst. 11 Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung des Vorstandes Arbeitsentwurf:

25 (1) Der Stiftungsvorstand tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Er ist einzuberufen, wenn ein Mitglied es verlangt. Die Beratungspunkte sind anzugeben. (2) Zu Sitzungen des Vorstandes wird mit einer Frist von zwei Wochen unter Nennung der Tagesordnung schriftlich von der oder dem Vorsitzenden eingeladen. Die Frist kann im Einvernehmen aller Vorstandsmitglieder verkürzt werden. Die oder der Vorsitzende leitet die Vorstandssitzungen. (3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die oder der Vorstandsvorsitzende und zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden. Ist eine Vertreterin/ein Vertreter des Stiftungsvorstandes nach 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 gleichzeitig Bedienstete/Bediensteter eines Zuwendungsempfängers der Stiftung, so ist sie/er in Angelegenheiten, die diesen Zuwendungsempfänger unmittelbar betreffen, von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren sind zulässig, wenn dem Umlaufverfahren alle Vorstandsmitglieder zustimmen. Die Sätze 2, 3 und 4 dieses Absatzes gelten entsprechend. (4) Die Sitzungen des Stiftungsvorstandes werden protokolliert. Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden, einem Vorstandsmitglied und der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterzeichnen. Alle Beschlüsse des Stiftungsrates sind zu sammeln und während des Bestehens der Stiftung aufzubewahren. (5) Die oder der Vorsitzende des Stiftungsrates kann an den Sitzungen des Stiftungsvorstandes mit beratender Stimme teilnehmen. 12 Geschäftsstelle (1) Die Geschäftsstelle wird gem. x des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung für die friesische Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein eingerichtet. Das Personal und Sachkosten werden von der für die Minderheitenförderung zuständigen obersten Landesbehörde gestellt. (2) Die Geschäftsstelle unterstützt den Stiftungsvorstand bei folgende Aufgaben: 1. für die Erfüllung des Stiftungszwecks zu sorgen, 2. Zuwendungen des Bundes und des Landes zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu beantragen, umzusetzen und die betreffenden Verwendungsnachweise zu führen, 3. für die Umsetzung der erhaltenen Zuwendungen als Antrags- und Beratungsstelle für Projektträgerinnen und Projektträger zu fungieren, die Projektfinanzierungen - nach Beschlussfassung der Stiftungsorgane Stiftungsvorstand und Stiftungsrat zu gewähren sowie die Abrechnung und Verwendungsprüfung für die Einzelmaßnahmen durchzuführen, 4. die Entscheidungen des Stiftungsrates, der Stiftungskommission und Stiftungsvorstandes zu Projektvorhaben und der Prioritätensetzung vorzubereiten, 5. die Beschlüsse des Stiftungsrates und des Stiftungsvorstandes auszuführen, 6. das Stiftungsvermögen in seinem Bestand zu erhalten und wirtschaftlich anzulegen, 7. die Aufstellung und Ausführung des jährlichen Haushaltsplanes, Arbeitsentwurf:

26 8. dem Stiftungsrat innerhalb von fünf Monaten nach Jahresende eine Jahresrechnung mit einer Vermögensübersicht und einem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks vorzulegen, 9. über das Stiftungsvermögen sowie über alle Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß Buch zu führen und 10. die Niederschriften über die Sitzungen des Stiftungsrates und des Stiftungsvorstandes zu sammeln und aufzubewahren. 13 Haushaltsführung, Rechnungsprüfung (1) Haushaltsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr. (2) Der Haushaltsplan der Stiftung ist jährlich rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres von der Geschäftsstelle im Entwurf aufzustellen. Der Entwurf wird nach Abstimmung mit den Zuwendungsgebern dem Stiftungsrat zur Beschlussfassung zugeleitet. (3) Für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, für die Rechnungslegung sowie für die Rechnungsprüfung der Stiftung finden die für die Verwaltung des Landes Schleswig- Holstein geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Hinweis: Satzungsregelungen sind noch an 105 ff LHO anzupassen. (4) Über Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen der Stiftung ist jährlich durch den Stiftungsvorstand Rechnung zu legen. Die verwaltungsmäßige Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung sowie der bestimmungsgemäßen Verwendung der Mittel erfolgt durch die für die Minderheitenförderung zuständige oberste Landesbehörde des Landes Schleswig-Holstein. Das Ergebnis der Prüfung wird dem weiteren Zuwendungsgeber Bund schriftlich mitgeteilt. Die gesetzlichen Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes und des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein bleiben unberührt. 14 Vergütung (1) Die Tätigkeit der Mitglieder des Stiftungsrates, der Stiftungskommission und des Stiftungsvorstands sowie die Tätigkeit ihrer Stellvertretungen werden von der Stiftung nicht vergütet. (2) Lediglich die im Stiftungsrat, der Stiftungskommission und im Stiftungsvorstand vertretenen Mitglieder der Friesischen Volksgruppe bzw. ihre Vertretungen können eine Reisekostenvergütung in sinngemäßer Anwendung des Reiskostengesetzes des Landes erhalten. (3) Über 14 Absatz 2 hinaus dürfen Mitgliedern der Stiftungsorgane keine Vermögensvorteile zugewendet werden. (4) Für die Teilnahme an Sitzungen des Beirats nach 8 werden seitens der Stiftung weder Vergütungen noch Reisekostenentschädigungen gezahlt. Arbeitsentwurf:

27 15 Satzungsänderung Beschlüsse über die Satzung und ihre Änderung sind nur auf der Grundlage des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung für die friesische Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein zulässig und bedürfen der Mehrheit von Zweidrittel der Mitglieder des Stiftungsrates und der Genehmigung der für die Minderheitenförderung zuständigen obersten Landesbehörde. 16 Verschwiegenheitspflicht Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind auch nach ihrem Ausscheiden aus dem jeweiligen Gremium verpflichtet, über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch Gesetz, Organbeschluss oder besondere Anordnung vorgeschrieben ist, Verschwiegenheit zu wahren. 17 Signet (falls gewünscht) Die Stiftung macht sich in der Öffentlichkeit durch ein eigenes Signet kenntlich. Über dessen Ausgestaltung entscheidet der Stiftungsrat. 18 Vermögensanfall Bei Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Stiftung an das Land Schleswig-Holstein, das es ausschließlich und unmittelbar gemäß dem in 2 Abs. 2 genannten Stiftungszweck zu verwenden hat. 19 Verkündung Diese Satzung wird in deutscher und in friesischer Sprache verkündet. Arbeitsentwurf:

28 20 Inkrafttreten (1) Diese Satzung ist vom Stiftungsrat am xx.xx.xxxx beschlossen worden. (2) Die Satzung wird im Amtsblatt des Landes Schleswig-Holstein bekannt gemacht und tritt am Tage ihrer Bekanntmachung (alternativ am xx.xx.xxxx) in Kraft. Kiel, xx.xx.xxxx Vorsitzender des Stiftungsrates Arbeitsentwurf:

29 Minderheitenbeauftragter Beratung des Ministerpräsidenten Stand Ministerpräsident Staatskanzlei Minderheitenpolitik, Schutz der Rechte von autochthonen Minderheiten, Sprachenpolitik, Berichterstattungen an Bund, EU Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) Bundeszuwendungen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen MBWK Landeszuwendungen aus 0706 MG 03 Institutionelle Förderungen Projektförderung von Sprache und Kultur Verwendungsnachweisprüfungen (Bundes-/Landesmittel) MBWK Stiftungsaufsicht Erfolgskontrolle VN Bund, Land Berichte Zuwendung Zuwendung Aufsicht Stiftung für die friesische Volksgruppe (Zuwendungsstiftung) Stiftungsrat Aufgaben 6: Stiftungsangelegenheiten, Finanzen, Förderentscheidungen 9 Mitglieder: Vorsitz CdS, 1 Land SH, 2 Bund, 3 Friesen, 1 MdL, 1 MdB Ständige Gäste: MB, LP (Beiratsvorsitz) Stiftungskommission (Ausschuss des Stiftungsrats) Aufgaben 8: Vorbereitung der Entscheidungen d. Stiftungsrates inbs. zu Projektförderungen 4 Mitglieder 8: 2 Friesen, 1 Land, 1 Bund Stiftungsvorstand Aufgaben 11: führt die Geschäfte der Stiftung, 1Person, 10) Geschäftsstelle beim MBWK Aufgaben 12: Vorbereitung/Ausführung der Entscheidungen von Stiftungsrat und Stiftungsvorstand, Anlage/Verwaltung des Stiftungsvermögens, Buchführung/Berichtspflichten, Ansprechstelle für Projektträger*innen, Vergabe/Abrechnung der (Bundes-/Landes-)Fördermittel in Bezug auf die Fördermittelletztempfänger, Beratung Friesengremium beim SH Landtag Kontaktgremium der friesischen Volksgruppe zur Landes- und Bundespolitik sowie der Landesverwaltung = Beirat der Friesenstiftung Aufgabe 9: Beratung und Unterstützung des Stiftungsrats in Angelegenheiten von grundsätzlicher, strategischer Bedeutung 19 Mitglieder : LP (Vorsitz), MB, 6 MdL (1 je Fraktion), 6 MdB, 1 MBWK, 4 Vertreter*innen des Friesenrats, Ständiger Gast: MB EUF AG Friesenfinanzierung (derzeit AG betr. Errichtung Friesenstiftung) Mitglieder: LD (Vorsitz), Landtagsfraktionen, StK + MBWK Interessenvertretung, finanzielle Forderungen Bundesministerium des Innern insb. Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und Betreuung des BA Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten (BA) Beratender Ausschuss f. Fragen der friesischen Volksgruppe in Deutschland beim BMI Kontaktgremium, Erörterung aller die friesische Volksgruppe betreffenden Angelegenheiten der Bundespolitik Mitglieder: BMI, BA, Verwaltungen SH und NI, Friesenrat Sek. Nord e.v., Friisk Foriining e.v. Nordfriesischer Verein, Direktor NFI, Seelter Buunds Interessenvertretung, finanzielle Forderungen Interessenvertretung Förderanträge / Zuwendungen Vertretungen der Friesischen Volksgruppe (= auch Fördermittelempfänger für Projektförderungen) Friesenrat Sektion Nord e.v. (auch Personalkostenzuschuss), Verein Nordfriesisches Institut e.v.*, Friisk Foriining e.v.*, Nordfriesischer Verein * *(jeweils auch institutionelle Förderungen) Weitere friesische Vereine /Institutionen bzw. Projektträger*innen / Zuwendungsempfänger*innen Beispiele: Ferring Stiftung (Friisk Funk), Söl`ing Foriining, Öömrang Ferian, Gemeinde Helgoland, Frasche feriin for e Ååstermååre, Rökefloose e.v. 29

30 Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Der Chef der Staatskanzlei Der Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein Postfach Kiel Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Herrn Klaus Schlie, MdL Düsternbrooker Weg Kiel. September 2018 Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, wie in meinem Schreiben vom 9. Juli 2018 zugesagt, übersende ich Ihnen hiermit einen überarbeiteten Entwurf der Satzung für eine Stiftung für die friesische Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein (Friesenstiftung) zur Vorbereitung der AG Friesenfinanzierung des Gremiums für Fragen der friesischen Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein am 21. September Der vorgelegte Satzungsentwurf wird wiederum dem Friesenrat Sektion Nord e.v. sowie der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) und dem Bundesministerium des Innern, für Heimat und Bau zur Verfügung gestellt. Parallel wird das Schreiben per Mail an den Landtagsdirektor sowie die weiteren Mitglieder der Einladung der AG-Sitzung versandt. Mit freundlichen Grüßen Dirk Schrödter Düsternbrooker Weg 104, Kiel Telefon Telefax [ Buslinien 41, 42, 51 -Adressen: Kein Zugang für verschlüsselte Dokumente. 30

31 Frasche Rädj Friesenrat Sektion Nord e.v. Frasche Rädj Friesenrat Sektion Nord e.v. Friisk Hüs Süderstraße 6 D Bräist / Bredstedt, NF T / 51 F E info@friesenrat.de w An Herrn Uwe Pauls Der Ministerpräsident / Staatskanzlei Postfach Kiel Friisk Hüs, 22/06/2018 Einrichtung einer Stiftung für die friesische Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein (Friesenstiftung) Sehr geehrter Herr Pauls, lieber Uwe, im Namen des Frasche Rädj / Friesenrat Sektion Nord bestätigen wir den Erhalt eines 1sten Satzungsentwurfs für obige Einrichtung einer Friesenstiftung. Stellvertretend für meinen Vorstand freut es mich, dass diesbezüglich Bewegung in die Sache kommt. Damit kommen die Landesbehörden Schleswig- Holsteins dem Wunsch der Friesen nach mehr Planungssicherheit und Verstetigung nach. Analog zu den ebenfalls im deutsch-dänischen Grenzland ansässigen Minderheiten wünscht der Frasche Rädj / Friesenrat Sektion Nord seit geraumer Zeit eine Planungssicherheit, damit Sprache und Kultur nachhaltig sichergestellt werden. Der Frasche Rädj / Friesenrat Sektion Nord hat sich mit diesem Entwurf am 22. Juni im Rahmen einer Dringlichkeitssitzung des Vorstands im Friisk Hüs in Bräist / Bredstedt befasst und möchte wunschgemäß folgende Stellungnahme abgeben. Der Frasche Rädj / Friesenrat Sektion Nord 1. begrüßt den Satzungsentwurf der Staatskanzlei zwecks Einrichtung einer Stiftung für die friesische Volksgruppe. 2. wünscht nach Umsetzung der Friesenstiftung weiterhin die Eigenständigkeit der Vereinsstrukturen der angeschlossenen Vereine. 3. nimmt zur Kenntnis, dass mit Einrichtung der Friesenstiftung eine Reihe von verwaltungstechnischen Aufgaben der neu einzurichtenden Geschäftsstelle des Stiftungsrates zufallen, die bisher die Geschäftsstelle des Friesenrates bewältigt hat. 4. wünscht, dass die Anträge vorher weiterhin an die Geschäftsstelle des Friesenrates gehen, ehe sie dann gebündelt an die Stiftungsrat Geschäftsstelle gehen, damit sichergestellt wird, dass die Projekte weitestgehend von den angeschlossenen Verbänden getragen werden. 5. sieht sich gemäß eigener Satzung weiterhin verpflichtet, sich für die Belange aller in Nordfriesland und auf Helgoland lebenden Menschen, die sich mit Sprache und Kultur befassen, einzusetzen. Das Friisk Hüs steht für die aktive Kooperation der Vereine und darüber hinaus auch für den lebendigen Austausch zu den Ost- und Westfriesen, den Niederdeutschen und anderen Minderheiten in Europa. Bankverbindung / bånkferbining Nr Nordostsee Sparkasse (Nospa) BLZ IBAN DE BIC NOLADE21NOS 31

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