Kindergartenreglement Rothrist

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1 Liebe Eltern Dieses Reglement beinhaltet wichtige Informationen zum Kindergartenalltag. Bei Fragen und Problemen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir hoffen, dass die zwei Kindergartenjahre für Ihr Kind und auch für Sie zu einer Bereicherung und einer schönen Zeit werden. Kindergartenreglement Rothrist Die Kindergartenlehrpersonen von Rothrist freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüssen Stufenleitung Kindergarten C. Jaus Ausgabe

2 Inhaltsverzeichnis 1. Ein neuer Lebensabschnitt Ziele des Kindergartens Selbstkompetenz Sozialkompetenz Sachkompetenz Kleidung Malschürze Finken Turnen und Baden Kettentelefon Unterrichtsausfall/ Einsatz von Springerinnen Besuche im Kindergarten Elterngespräche Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Verkehrserziehung Zahnpflege Znüni und Zvieri Geburtstage Informationen Der regelmässige Kindergartenbesuch Stundenplan Ferien und Feiertage Absenzen und Krankheit Urlaub Ärztliche Reihenuntersuchung im 5-jährigen Kindergarten Logopädische Untersuchung im 5-jährigen Kindergarten Früherfassung Zusammenarbeit mit dem Elternhaus Unfallversicherung Allgemein Schulreife Schlussbestimmungen... 9 Grundsätzliches 1. Ein neuer Lebensabschnitt Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt für Ihr Kind und für Sie ein neuer und wichtiger Lebensabschnitt. Die erste Zeit wird eine Phase der Ablösung sein, die nicht immer einfach zu bewältigen ist. Zudem erfährt Ihr Kind eine erste, selbständige Integration in ein neues soziales Umfeld. Auf diesem Weg werden wir Ihr Kind mit Freude begleiten und unterstützen. Ihr Kind soll sich bei uns im Kindergarten wohl fühlen und seine Persönlichkeit frei entfalten können. 2. Ziele des Kindergartens Das Ziel des Kindergartens ist, das Kind ganzheitlich zu fördern und so zu seiner harmonischen Entwicklung beizutragen. Damit wird eine wichtige Grundlage für den Schuleintritt geschaffen. Das Kind wird innerhalb dieser zwei Jahre auf die Schule vorbereitet. Der Kindergarten ist eine Vorschule. Folgende Aspekte werden im Kindergarten gefördert: 3. Selbstkompetenz Selbstkompetenz bedeutet die Fähigkeit, für sich selbst Verantwortung zu übernehmen und entsprechend zu handeln. 4. Sozialkompetenz Sozialkompetenz bedeutet die Fähigkeit, in Gemeinschaft und Gesellschaft zu leben, Verantwortung zu übernehmen und entsprechend zu handeln. 5. Sachkompetenz Sachkompetenz bedeutet die Fähigkeit, sachbezogen zu urteilen und entsprechend zu handeln. Diese Förderung findet während der Geführten Sequenz oder in der Freien Sequenz statt. Das Spiel ist für Ihr Kind nicht nur Zeitvertreib. Spielen ist lernen. Spiel ist der Weg des Kindes in die Welt. 3 4

3 Allgemeine Hinweise und Organisation 6. Kleidung Bitte kleiden Sie Ihr Kind bequem und wählen Sie Kleider, die auch schmutzig werden dürfen. Für den Aufenthalt im Freien und im Wald ziehen Sie Ihr Kind bitte wettergerecht und zweckmässig an. 7. Malschürze Bitte geben Sie Ihrem Kind eine angeschriebene Malschürze in den Kindergarten mit (z.b. langarmiges altes Hemd oder langarmiges T-Shirt). 8. Finken Bitte geben Sie Ihrem Kind geschlossene Finken mit in den Kindergarten. 9. Turnen und Baden Bitte beachten Sie die speziellen Gegebenheiten und Wünsche Ihres Kindergartens. 10. Kettentelefon Kurzfristige Änderungen werden via Kettentelefon bekannt gegeben. Bitte rufen Sie die Familie an, die unterhalb von Ihrem Namen auf der Liste steht. Sollte diese Familie nicht erreichbar sein, rufen Sie die nächste Familie auf der Liste an, damit das Kettentelefon reibungslos zu Ende geführt werden kann. Die Familie, die nicht erreicht wurde, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal anrufen. 11. Unterrichtsausfall/ Einsatz von Springerinnen Bei Krankheit der Kindergartenlehrperson wird eine Springerin eingesetzt. Der Unterricht findet nach Stundenplan statt. Bei vorhersehbaren Absenzen, Teilnahme an einer Beerdigung, Weiterbildung, der Kindergartenlehrperson werden die Eltern informiert, dass eine Springerin anstelle der Kindergartenlehrperson die Kinder betreut. 12. Besuche im Kindergarten Kindergartenbesuche der Eltern sind erwünscht. Bitte sprechen Sie mit der Kindergartenlehrperson den Besuch vorgängig ab. Die Kinder sollen ohne Erlaubnis der Kindergartenlehrperson keine Geschwister oder andere Kinder und keine Haustiere mitbringen Elterngespräche Wir bitten Sie, bei spezifischen Fragen bezüglich Ihres Kindes ein Elterngespräch mit der Kindergärtnerin zu vereinbaren. 14. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Für den DaZ- Unterricht ist eine zusätzliche Kindergartenlehrperson angestellt. Je nach Anzahl fremdsprachiger Kinder pro Klasse sind es unterschiedlich viele Stunden pro Woche. Während dieser Zeit arbeiten die Kindergartenlehrperson und die Lehrperson DaZ zusammen mit den Kindern. Der Förderunterricht findet integriert statt. Das bedeutet, dass die fremdsprachigen Kinder nicht separiert sondern integriert werden. Somit können alle Kinder von dieser Unterrichtsform profitieren. 15. Verkehrserziehung Einmal pro Jahr wird den Kindern Verkehrsunterricht durch die Polizei erteilt. Alle 5-jährigen Kinder erhalten einen Leuchtstreifen, welcher während der ganzen Kindergartenzeit auf dem Kindergartenweg von den Kindern getragen wird. Die Eltern werden angehalten, ihre Kinder dazu zu ermuntern, den Kindergartenweg zu Fuss und wenn möglich mit Kindern aus dem Quartier zu bewältigen und auf das Bringen und Holen mit dem Auto zu verzichten. 16. Zahnpflege Regelmässig besucht die Zahnpflegerin die Kinder. Die Kinder lernen, wie die Zähne richtig und wirkungsvoll gereinigt werden. 17. Znüni und Zvieri Am Morgen essen wir ein gemeinsames Znüni. Das Zvieri essen wir am Nachmittag. Jedes Kind bringt von zu Hause in seinem Kindergarten- Täschli ein Znüni oder Zvieri mit. Kinderzähne sind besonders anfällig für Karies. Diese Tatsache bedarf einer sorgfältigen Zahnpflege, aber auch einer gesunden Ernährung. Achten Sie bitte darauf, dass die Zwischenmahlzeiten, die Sie Ihrem Kind in den Kindergarten mitgeben, keinen Zucker oder künstlichen Süssstoff enthält (auch keine gesüssten Getränke wie Ice Tea, Coca Cola, ) Die Kinder dürfen im Kindergarten, wann immer sie wollen, Wasser trinken. Ideen für geeignete Zwischenmahlzeiten: Früchte: Äpfel, Birnen, Trauben, Orangen, Mandarinen, Kiwi, Aprikosen, Pfirsiche, Bananen: Achtung, Bananen sind gesund, schlecht aber für die Zähne. 6

4 Gemüse: Rüebli, Gurken, Tomaten, Peperoni, Diverses: Knäckebrot, Brot, Darvida, Cracker, Reiswaffeln, Sandwiches, Nüsse, Mandeln, Käse, Wurst, Beachten Sie auch die Wünsche und Vorlieben Ihres Kindes, soweit es geht. Dann freut sich das Kind auf das Znüni/Zvieri. Um den Kindern ein umweltfreundliches Denken nahe zu bringen, bitten wir Sie, auf wieder verwendbare Verpackungen zu achten (z.b. Znüni-Box, Trinkflaschen etc.) 18. Geburtstage Im Kindergarten feiern wir die Geburtstage der Kinder. Beachten Sie spezielle Regelungen, welche Ihnen die Kindergartenlehrperson am Anfang des Kindergartenjahres mitteilen wird. 19. Informationen Elternbriefe oder Kindergarteninformationen werden von den Kindergartenlehrpersonen schriftlich abgegeben. Falls Sie der Kindergartenlehrperson etwas mitteilen möchten und es nicht möglich ist, in der Empfangs- und Verabschiedungszeit anzurufen, können auch Sie dem Kind eine schriftliche Mitteilung mitgeben. 20. Der regelmässige Kindergartenbesuch Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig. Ist das Kind jedoch angemeldet, verpflichten sich die Eltern, dass das Kind den Kindergarten regelmässig besucht. Versuchen Sie im Interesse Ihres Kindes unnötige Absenzen zu vermeiden. Die Kinder sollen pünktlich im Kindergarten erscheinen, jedoch nicht früher als eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn. Kinder, die den Kindergarten regelmässig besuchen, haben besseren Anschluss in der Kindergruppe und erleben die Kindergartenthemen intensiver. 21. Stundenplan Bitte beachten Sie den Stundenplan Ihres Kindes. 22. Ferien und Feiertage Die Ferien und Feiertage entsprechen denjenigen der Schule Rothrist. Der offizielle Ferienplan wird laufend publiziert. 23. Absenzen und Krankheit Es ist wichtig, dass Sie Absenzen im Voraus mitteilen. Erkrankt Ihr Kind, dann melden Sie dies bitte vor dem Unterrichtsbeginn telefonisch. 7 Wir bitten Sie, immer vor oder nach der Unterrichtszeit in den Kindergarten anzurufen. Danke! Bei ansteckenden Krankheiten sollen die Kinder den Unterricht nicht besuchen. 24. Urlaub Bitte teilen Sie der Kindergartenlehrperson frühzeitig und schriftlich mit, wenn Sie Ihr Kind beurlauben möchten. 25. Ärztliche Reihenuntersuchung im 5-jährigen Kindergarten Im Verlauf des 1. Kindergartenjahres werden die Kinder vom Schularzt untersucht. Es handelt sich hierbei um eine Routineuntersuchung (Herz, Lunge, Augen, Motorik, ). Bitte beachten Sie den Elternbrief, den Sie vor der Untersuchung erhalten werden. 26. Logopädische Untersuchung im 5-jährigen Kindergarten Die Logopädin klärt die Kinder im ersten Semester des 1. Kindergartenjahres auf sprachliche Auffälligkeiten ab, um allfällige Entwicklungsrückstände vor dem Schuleintritt zu erfassen. 27. Früherfassung Sollte die Kindergartenlehrperson bei Ihrem Kind Verhaltensauffälligkeiten oder Aspekte beobachten, die nicht dem normalen Entwicklungsstand eines Kindergartenkindes entsprechen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte nehmen Sie solche Hinweise der Kindergartenlehrperson nicht persönlich, sondern sehen Sie darin eine Chance für Ihr Kind. Häufig kann mit gezielten Massnahmen dem Kind geholfen werden, so dass ihm viele Unannehmlichkeiten im späteren Leben erspart werden. 28. Zusammenarbeit mit dem Elternhaus Bitte wenden auch Sie sich an Ihre Kindergartenlehrperson, wenn Ihr Kind gesundheitliche Probleme hat, Sie Veränderungen im Verhalten des Kindes feststellen, Fragen zur Erziehung haben oder ein Gespräch vereinbaren möchten. Die Kindergartenlehrpersonen schätzen eine offene Zusammenarbeit mit dem Elternhaus. 29. Unfallversicherung Die Unfallversicherung ist Aufgabe der Eltern. Die Sicherheit auf dem Kindergartenweg liegt in der Verantwortung der Eltern. 8

5 30. Allgemein Die gesetzliche Schulpflicht beginnt mit Erreichen des 7. Altersjahr zwischen dem 1. Mai des Geburtsjahres und dem 30. April des nachfolgenden Jahres. Kinder, welche den 5-jährigen Kindergarten nicht besuchen, haben Anrecht auf ein Jahr Kindergarten. Bezüglich der Aufnahme von Kindern mit Behinderungen muss von Fall zu Fall entschieden werden. Über die Zuteilung in die einzelnen Abteilungen bzw. über die Umteilung entscheidet die Schul- und Stufenleitung. 31. Schulreife Die Abklärung der Schulreife wird von der Kindergartenlehrperson( im Zweifelsfalle vom Schulpsychologischen Dienst) vorgenommen. Die Ergebnisse werden mit den Eltern rechtzeitig besprochen. Die Schulpflege entscheidet über die Einschulung der Kinder. Neben der Förderung im Kindergarten ist die Wahrnehmung der elterlichen Pflicht genauso wichtig. Herzlichen Dank für Ihre Kenntnisnahme. Für Fragen stehen Ihnen Ihre Kindergartenlehrpersonen gerne zur Verfügung. 32. Schlussbestimmungen Dieses Reglement wurde am von der Schulpflege und der Schulleitung genehmigt und am 1.August 2007 in Kraft gesetzt. Dieses Reglement ersetzt die Kindergartenordnung vom Januar Adressen und Telefonnummern Kindergärten Rothrist Kindergarten Stegmatt 062 / Kindergarten Bachweg A + B 062 / Kindergarten Grüebli A + B 062 / Kindergarten Rothmatt 062 / Kindergarten Kirche 062 / Logopädie 062 / SPD Schulpsychologischer Dienst, Zofingen 062 / Schularzt Dr.med. A. Minzer 062 / Sekretariat Nelly Werfeli 062 / schulsekretariat@rothrist.ch Schulpflege Rothrist Schulleitung Stufenleitung Martin Lerch, Martin Bolli, Claudia Jaus, Präsident Schulleiter Stufenleiterin Schul- und Stufenleitung Martin Bolli Claudia Jaus Schulleiter Stufenleitung Kindergarten Bernstr. 108 Schulhaus Dörfli Rothrist 4852 Rothrist 062 / / (Telefonbeantworter) rothrist.schulleitung@ schulen.ag.ch rothrist.kindergarten@schulen.ag.ch 9 10

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