nach intensiven Verhandlungen konnten wir mit der BKK VAG Bayern einen Vertrag zur besonderen Versorgung von Patienten mit COPD und KHK abschließen.
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1 An alle Ärzte im DMP KHK und COPD (erste und zweite Versorgungsebene) Dr. med. Wolfgang Krombholz Vorsitzender des Vorstandes Dr. med. Pedro Schmelz 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes Ihr Ansprechpartner: KVB-Servicetelefonie Abrechnung Telefon: 0 89 / Fax: 0 89 / Abrechnungsberatung@kvb.de Unser Zeichen: Ref VA LANR: «LANR» Neuer Vertrag zur besonderen Versorgung von Patienten mit COPD und KHK mit der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft Bayern (BKK VAG Bayern) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach intensiven Verhandlungen konnten wir mit der BKK VAG Bayern einen Vertrag zur besonderen Versorgung von Patienten mit COPD und KHK abschließen. Ziel des Vertrags ist die Verbesserung des Gesundheitszustands und der Lebensqualität dieser Patienten. Wenn Sie an dem Vertrag teilnehmen, führen Sie je Indikation ein Eingangsgespräch mit Ihrem Patienten durch. In diesem vereinbaren Sie krankheitsspezifische Maßnahmen zur Erreichung der angestrebten Ziele. Im Anschluss daran erfolgt eine kontinuierliche Weiterbetreuung im Rahmen von Folgegesprächen. Hierbei überprüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Patienten, inwieweit die vereinbarten Maßnahmen zum gewünschten Ziel geführt haben und planen je nach individuellem Gesundheitszustand und Zielerreichung weitere Maßnahmen und Termine. Die Patientengespräche werden für jede Indikation pro Quartal mit 12,50 Euro außerhalb der MGV vergütet. Eine Teilnahme an diesem Vertrag ist ab sofort möglich. Die Teilnahmeerklärung finden Sie auf unserer Internetseite unter in der Rubrik Abrechnung unter Vergütungsverträge B Besondere Versorgung für Patienten mit COPD/KHK. Datenschutzhinweis: Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts Elsenheimerstraße München
2 Seite 2 zum Schreiben vom Sie können die Leistungen nach diesem Vertrag sowohl für Patienten im DMP COPD oder KHK, als auch für Patienten, die in kein DMP eingeschrieben sind, erbringen und abrechnen. Eine Teilnahme an diesem Vertrag ist für Ihre Patienten unabhängig davon möglich, ob diese in das DMP KHK/COPD eingeschrieben sind oder nicht. Eine detaillierte Darstellung der am Vertrag teilnehmenden Betriebskrankenkassen, der Vergütung und Abrechnung, der ärztlichen Leistungen, der Teilnahmevoraussetzungen der Ärzte sowie der Teilnahmevoraussetzungen der Patienten finden Sie in der Anlage zu diesem Schreiben. Haben Sie noch Fragen? Unsere Servicetelefonie hilft Ihnen gerne weiter. Freundliche kollegiale Grüße gez. Dr. Krombholz Vorsitzender des Vorstandes gez. Dr. Schmelz 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
3 Anlage zum Schreiben vom zum Thema: Neuer Vertrag zur besonderen Versorgung von Patienten mit COPD und KHK mit der BKK VAG Bayern 1. Teilnehmende Betriebskrankenkassen: Die folgenden einzelnen Betriebskranken nehmen am Vertrag teil. VKNR Bezeichnung Kasse actimonda krankenkasse atlas BKK ahlmann Audi BKK BKK Achenbach Buschhütten BKK Akzo Nobel Bayern BKK EWE BKK Faber-Castell & Partner BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK HENSCHEL Plus BKK Herkules BKK Linde BKK MAHLE BKK Miele BKK Mobil Oil BKK PFAFF BKK Pfalz BKK ProVita BKK Rieker RICOSTA Weisser BKK RWE BKK Scheufelen BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK Stadt Augsburg BKK Technoform BKK Textilgruppe Hof BKK VerbundPlus BKK Verkehrsbau Union (BKK VBU) BKK WIRTSCHAFT & Finanzen BKK BMW BKK Continentale Betriebskrankenkasse Debeka BKK energie-bkk Ernst & Young BKK Koenig & Bauer BKK Krones BKK R+V BKK Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SIEMAG BKK SKD BKK Südzucker BKK Wieland BKK WMF Betriebskrankenkasse Seite 1
4 2. Vergütung und Abrechnung: Vergütungsbestandteile: Je Indikationsbereich existieren jeweils zwei verschiedene Abrechnungsnummern für das: Eingangsgespräch (Vereinbarung krankheitsspezifischer Maßnahmen zur Steigerung der Lebensqualität) Folgegespräch (Überprüfung der Zielerreichung) Die im Rahmen des Vertrags abzurechnenden Gebührenpositionen sowie die Abrechnungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte folgenden Tabellen. Bitte beachten Sie hierbei auch, dass die Abrechnung der Eingangs- und Folgegespräche immer unter Angabe der Behandlungsdiagnosen mit den in den folgenden Tabellen aufgeführten ICD-10-GM mit Diagnosesicherheit G erfolgt. Änderungen der DIMDI-Klassifikationen sind entsprechend zu berücksichtigen. Bei vertraglichen Änderungen informiert die KVB. Die beiden Indikationsbereiche des Vertrags können nebeneinander abgerechnet werden. Auch eine Abrechnung neben den DMP ist möglich. Indikationsbereich COPD: Abrechnungsnummer Leistung Vergütung Abrechnungsvoraussetzungen Abrechnungshäufigkeiten und -regeln 97045A Eingangsgespräch 12,50 Einmalig je Versicherten Möglichkeit der erneuten Abrechnung bei einer Neueinschreibung des Versicherten aufgrund eines Wechsels der Betriebskrankenkasse durch einen teilnehmenden Versicherten innerhalb der am Vertrag teilnehmenden Betriebskrankenkassen B Folgegespräch 12,50 1x im Behandlungsfall; nicht neben der Abrechnungsnummer 97045A im Behandlungsfall abrechenbar; Abrechnung der Nummer 97045A in einem vorhergehenden Quartal Alternativen zur Angabe des Indikationsbereichs J44.00G und J96.10G J44.00G und J96.11G J44.00G und J96.19G J44.01G und J96.10G J44.01G und J96.11G J44.01G und J96.19G J44.10G und J96.10G J44.10G und J96.11G J44.10G und J96.19G J44.11G und J96.10G J44.11G und J96.11G J44.11G und J96.19G J44.80G und J96.10G J44.80G und J96.11G J44.80G und J96.19G J44.81G und J96.10G J44.81G und J96.11G J44.81G und J96.19G Seite 2
5 Indikationsbereich KHK: Abrechnungsnummer Leistung Vergütung Abrechnungshäufigkeiten und -regeln 97046A Eingangsgespräch 12,50 Einmalig je Versicherten; Abrechnungsvoraussetzungen Möglichkeit der erneuten Abrechnung bei einer Neueinschreibung des Versicherten aufgrund eines Wechsels der Betriebskrankenkasse durch einen teilnehmenden Versicherten innerhalb der am Vertrag teilnehmenden Betriebskrankenkassen B Folgegespräch 12,50 1x im Behandlungsfall; nicht neben der Abrechnungsnummer im Behandlungsfall 97046A abrechenbar; Abrechnung der Nummer 97046A in einem vorhergehenden Quartal Alternativen zur Angabe des Indikationsbereichs I42.0G und J96.10G I42.0G und J96.19G I42.88G und J96.10G I42.88G und J96.19G I42.9G und J96.10G I42.9G und J96.19G I43.0G und J96.10G I43.0G und J96.19G I43.1G und J96.10G I43.1G und J96.19G I43.2G und J96.10G I43.2G und J96.19G I43.8G und J96.10G I43.8G und J96.19G I25.11G und I50.13G I25.12G und I50.13G I25.13G und I50.13G I25.14G und I50.13G I50.13G und J96.10G I50.13G und J96.19G I25.11G und D69.80G I25.12G und D69.80G I25.13G und D69.80G I25.14G und D69.80 I48.0G und D68.33G I48.2G und D68.33G I25.21G und D69.80G I25.22G und D69.80G I48.0G und I50.13G I48.2G und I50.13G I48.0G und I25.21G I48.0G und I25.22G I48.2G und I25.21G I48.2G und I25.22G I48.0G und D68.35G I48.2G und D68.35G I50.13G und I25.21G I50.13G und I25.22G I48.0G und I25.11G I48.0G und I25.12G I48.0G und I25.13G I48.0G und I25.14G I48.2G und I25.11G I48.2G und I25.12G I48.2G und I25.13G I48.2G und I25.14G Seite 3
6 3. Ärztliche Leistungen: Zu Beginn der Behandlung führen Sie je Indikation einmalig ein Eingangsgespräch mit Ihrem Patienten durch. In diesem vereinbaren Sie krankheitsspezifische Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitszustands und der Lebensqualität mit Ihrem Patienten, die Sie schriftlich dokumentieren. Im Anschluss daran erfolgt eine kontinuierliche Weiterbetreuung im Rahmen von Folgegesprächen. Hierbei überprüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Patienten inwieweit die vereinbarten Maßnahmen zum gewünschten Ziel geführt haben und planen je nach individuellem Gesundheitszustand und Zielerreichung weitere Maßnahmen und Termine. Sie können die Folgegespräche einmal je Quartal und Indikation durchführen, aber nicht im gleichen Quartal wie das Eingangsgespräch. Zur Durchführung der Gespräche haben wir sowohl für das Eingangs- als auch für das Folgegespräch einen Gesprächsleitfaden als Orientierungshilfe für Sie unter unter Abrechnung in der Rubrik Vergütungsverträge bei B in Besondere Versorgung für Patienten mit COPD/KHK eingestellt. Eingangsgespräch (Vereinbarung krankheitsspezifischer Maßnahmen zur Steigerung der Lebensqualität): Aufklärung des Patienten über das Versorgungsmodell mit der Versicherteninformation und Einschreibung des Patienten Übermittlung der Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach der Einschreibung an die Geschäftsstelle der VAG Bayern. Durchführung des Gesprächs mit folgenden Inhalten: o Patientenindividuelle, standardisierte Befragung zu Gesundheitszustand, spezifischen Belastungen, Lebensqualität und möglichen Einschränkungen, psychosozialen Einflussfaktoren und Rahmenbedingungen, sozialer Teilhabe; Erfragung des krankheitsbezogenen Wissensstand des Versicherten und des bisherigen Nutzungsgrads gesundheitsförderlicher medizinischer und nichtmedizinischer Angebote. o Individuelle Berücksichtigung der Gesundheits- und Lebenssituation sowie der bisherigen Verhaltensweisen des Patienten. o Auf Basis der durchgeführten Befragung individuelle Beratung, Planung und Vereinbarung von geeigneten und krankheitsspezifischen Maßnahmen zur Steigerung der Lebensqualität, Gesundheitskompetenz und Prävention anhand einer leitfadengestützten Zielvereinbarung zwischen Arzt und Patient. Beispielhafte Maßnahmen in Abhängigkeit der vorliegenden Diagnose können sein: Beratung und Vermittlung bezüglich Nikotinentwöhnungsprogrammen, Verordnung von Bewegung auf Rezept, Beratung und Vermittlung bezüglich geeigneter COPD- bzw. KHK- Sportgruppen, Motivation zur Einschreibung in DMP-Programme. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen nach ärztlichem Ermessen und im Rahmen von regional vorhandenen Maßnahmen möglich, welche in Einklang mit den Zielen dieses Vertrages stehen. o Schriftliche Dokumentation dieser Zielvereinbarung in geeigneter Form. o Vereinbarung eines Folgegesprächs, um den Status der Zielerreichung in einem erneuten Gespräch zwischen Arzt und Patient überprüfen und ggf. auftretende Belastungen und Probleme ärztlich bewerten zu können. Der Folgetermin ist auf ein dem Eingangsgespräch folgendes Quartal zu terminieren, um den Mehrwert für den Patienten ausreichend bewerten zu können. o Aushändigung der Zielvereinbarung an den Patienten und Dokumentation in der Patientenakte. Folgegespräche (Überprüfung der Zielerreichung): Strukturiertes Gespräch zur Bewertung der Zielerreichung, Lebensqualität und Gesundheitskompetenz mit folgenden Inhalten: o Gemeinsame (Zwischen-)Überprüfung der vereinbarten und bereits erfolgten Maßnahmen aus der Zielvereinbarung hinsichtlich Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheitskompetenz. o Planung weiterer Maßnahmen und ggf. weiterer Termine, je nach individuellem Gesundheitszustand und Zielerreichung bzw. Feststellung der Zielerreichung der Versorgung. Seite 4
7 4. Teilnahme der Ärzte: Die Teilnahme am Vertrag mit der VAG Bayern ist freiwillig. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Teilnahme bei der KVB beantragen. Teilnahmeberechtigt sind Vertragsärzte, zugelassene medizinische Versorgungszentren (MVZ) oder zur Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ermächtigte Ärzte, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Für die Indikation COPD: Teilnahme am DMP COPD (erste und/oder zweite Versorgungsebene) Für die Indikation KHK: Teilnahme am DMP Koronare Herzerkrankung (erste und/oder zweite Versorgungsebene) Darüber hinaus für die Indikationen COPD und KHK: Genehmigung zur psychosomatischen Grundversorgung (Hausärzte) Regelmäßige Teilnahme an ärztlichen Qualitätszirkeln in der ärztlichen Versorgungsgemeinschaft mit Indikationsbezug zu COPD (erste und zweite Versorgungsebene) Regelmäßige Teilnahme an Schulungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung ärztlicher Kompetenzen im Versorgungsgeschehen (erste und zweite Versorgungsebene) Die Teilnahmeerklärung ist auf unserer Internetseite unter unter Abrechnung in der Rubrik Vergütungsverträge bei B in Besondere Versorgung für Patienten mit COPD/KHK eingestellt. Bitte reichen Sie diese bei der KVB ein. Bei Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen erhalten Sie eine Abrechnungsgenehmigung, die Sie zur Erbringung und Abrechnung der vertraglichen Leistungen berechtigt. 5. Teilnahme der Patienten: Die Teilnahme der Patienten ist freiwillig. Teilnahmeberechtigt sind volljährige Patienten, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Patient einer der oben unter Nummer 1. aufgeführten Betriebskrankenkassen Patient fällt unter den Indikationsbereich COPD und/oder KHK (vgl. die Tabellen unter Nummer 2.). Die Patienten erklären ihre Teilnahme schriftlich. Hierfür stellt die Praxis ein Formular Teilnahmeerklärung Versicherter bereit. Vor der Einschreibung klären Sie den Patienten über die Inhalte des Vertrags auf und händigen ihm das Merkblatt Versicherteninformation sowie das Merkblatt Datenschutz (Teil der Teilnahmeerklärung für Versicherte ) aus. Das Formular Teilnahmeerklärung des Versicherten inklusive dem Merkblatt Versicherteninformation sowie dem Merkblatt Datenschutz sind auf unserer Internetseite unter unter Abrechnung in der Rubrik Vergütungsverträge bei B in Besondere Versorgung für Patienten mit COPD/KHK eingestellt. Die Teilnahme des Patienten beginnt mit der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Mit seiner Unterschrift bindet sich der Patient für mindestens ein Jahr an diese besondere Versorgung. Die ausgefüllte Teilnahmeerklärung ist an folgende Adresse zu senden: BKK Landesverband Bayern Geschäftsstelle der VAG Bayern Züricher Straße München Bei einem Wechsel der Betriebskrankenkasse durch Ihren Patienten innerhalb der am Vertrag teilnehmenden Betriebskrankenkassen ist eine Neueinschreibung des Patienten erforderlich. Seite 5
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