Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen. für Spiele in den Frauen-, Männer- und Jugendligen des BHV. in der Hallenhandball-Spielsaison 2018/2019

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1 Badischer Handball-Verband e.v. Am Fächerbad Karlsruhe Geschäftsstelle Tel.: Fax.: Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen für Spiele in den Frauen-, Männer- und Jugendligen des BHV in der Hallenhandball-Spielsaison 2018/2019 INHALTSVERZEICHNIS Teil C Spielbetrieb des Handballkreises Karlsruhe... 2 I. Allgemeine Regelungen Satzungen, Ordnungen und Regeln Durchführung von Spielen Spielkleidung Spielverlegungen Rechtswesen Schiedsrichterwesen Hallenordnung Spielbeiträge/Umlagen Ordnungswidrigkeiten Anschriften... 5 II. Erwachsenenspielbetrieb Spielklasseneinteilung Staffelgrößen Kreismeisterschaft Auf- und Abstieg Ergebnismeldung Eintrittspreise... 7 III. Zusatzbestimmungen für den Jugendspielbetrieb Spielklasseneinteilung Altersklassen-Stichtage Kreismeisterschaft Jugendspielbetrieb Zusatzbestimmungen für die D- und E-Jugend Mannschaften außer Konkurrenz und weitere Sonderregelungen

2 7. Ergebnismeldung Staffelleiter IV. Schlussbestimmungen Änderungen und Korrekturen Verstöße Inkrafttreten Teil C Spielbetrieb des Handballkreises Karlsruhe I. Allgemeine Regelungen 1. Satzungen, Ordnungen und Regeln 1.1 Die Meisterschaftsspiele des Handballkreises Karlsruhe werden nach den jeweils geltenden Bestimmungen des DHB, Satzung und Zusatzbestimmungen des BHV und den internationalen Handballregeln in der jeweils gültigen Fassung ausgetragen. Die Durchführungsbestimmungen des BHV Teile A und B gelten ergänzend. 1.2 Diese Durchführungsbestimmungen gelten auch für die vom Handballkreis Karlsruhe geleiteten Bezirksligen. 1.3 Die am Spielbetrieb des Handballkreises Karlsruhe teilnehmenden Vereine haben den Empfang der Durchführungsbestimmungen durch ihren Abteilungsleiter bis zum 03. September 2018 zu bestätigen. Es reicht die Bestätigung per an spieltechnik@h-k-k.de, es ist keine Unterschrift erforderlich, wenn der Versand über die dem BHV bekannte, offizielle E- Mail-Adresse des vertretungsberechtigten Vereinsvertreters getätigt wird. Geht die Bestätigung nicht oder verspätet ein, wird eine Geldbuße gem. 4 Nr. 9 BHV-Zusatzbestimmungen zu RO DHB verhängt. 2. Durchführung von Spielen 2.1 Die Durchführung der Spiele obliegt den beteiligten Vereinen. Auf die Austragung von Spielen kann nicht verzichtet werden. 2.2 Die erstgenannte Mannschaft (Heimverein) stellt den Zeitnehmer (Z), die als zweite genannte Mannschaft (Gastverein) stellt den Sekretär (S). Z/S müssen mindestens sechzehn Jahre alt oder im Besitz eines gültigen Schiedsrichter-Ausweises sein und Regelkenntnis entsprechend ihrer Aufgabe besitzen. In der M-BzL, M-KL 1 und F-BzL dürfen nur geprüfte Z/S mit gültigem Ausweis oder geprüfte SR eingesetzt werden. Z/S haben sich im Online- Spielbericht in der vorgesehenen Rubrik vor dem Spiel selbst einzutragen Minuten vor Spielbeginn findet die technische Besprechung (bei Jugendmannschaften 20 Minuten) mit dem Schiedsrichter (SR) statt, um Absprachen wegen der Spielkleidung, Absprachen zwischen SR und Z/S u.ä. zu treffen. Daran nehmen der/die SR, je ein Mannschafts-Offizieller, sowie Zeitnehmer und Sekretär teil. 2.4 Bei allen Spielen im Seniorenbereich und Jugendbereich müssen die Mannschafts- Offiziellen nach Teil B 1.1 mit Buchstaben (A bis D) gekennzeichnet sein. 2.5 In der Verantwortung des Heimvereins liegt die Bereitstellung - eines Sanitäts- und Ordnungsdienstes, - der notwendigen technischen Ausrüstung für den Spielbericht Online (vgl. Teil B I.4.1.) bzw. eines Papier-Spielberichtsbogen bei Ausfall der technischen Ausrüstung, 2

3 - zweier regelgerechter Spielbälle, - einer Zeitmessanlage oder Tischstoppuhr mit mind. 21 cm Durchmesser und einer Stoppuhr; sollte die Zeitmessanlage ausfallen, hat der Heimverein Ersatz vorzuhalten, - einer Pfeife für den Zeitnehmer, Schreibutensilien - eines abschließbaren Umkleideraums für den/die Schiedsrichter Die Schiedsrichterkosten müssen in der Schiedsrichterkabine ausbezahlt werden In der M-BzL werden Vereins-Schiedsrichterbeobachtung sowohl vom Heim-, wie auch vom Gastverein nach Ziffer 6.4 dieser Durchführungsbestimmungen durchgeführt. 2.6 Vereine, die mit mehreren Mannschaften der gleichen Altersklasse an der Hallenrunde teilnehmen (auch auf badischer oder höherer Ebene), werden besonders auf die Beachtung des 55 SpO DHB hingewiesen ( Festspielen ). Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in derselben Klasse, ist die niedriger nummerierte die höhere Mannschaft i.s.v. 55 SpO. Für die M 30 sowie für die außer Konkurrenz spielenden Mannschaften gilt 55 SpO nicht. 3. Spielkleidung 3.1 Die Gastmannschaft hat bei gleicher oder ähnlicher Trikotfarbe bzw. gleichem oder ähnlichem Design die Trikots zu wechseln. Die Entscheidung, ob die Trikots zu wechseln sind, liegt in der Verantwortung des/der Schiedsrichter. 3.2 Eine Liste der Trikotfarben nach Teil A II.8. wird nicht geführt. 4. Spielverlegungen 4.1 Anträge auf Spielverlegung sind per zu stellen. Spielverlegungsanträge mit Zustimmung des jeweiligen Gegners, die bis spätestens 5 Tage vor dem Spiel (Tag des Spieles zählt dabei mit) vorliegen d.h. mittwochs für Spiele am Sonntag und dienstags für Spiele am Samstag, werden umgesetzt. Später eingehende Spielverlegungen werden nicht mehr durchgeführt, d.h. das Spiel bleibt angesetzt und wird ausgetragen. Wird das nicht verlegte Spiel von der beantragenden Mannschaft bis spätestens Donnerstagabend (für Spiele am Samstag) bzw. Freitagabend (für Spiele am Sonntag) abgesagt, erfolgt die Information der SR und des Gegners durch die Staffelleiter. 4.2 Alle verlegten, ausgefallenen oder abgesetzten Spiele sind schnellstmöglich, spätestens jedoch drei Wochen nach dem angesetzten Termin, durchzuführen. Ausnahmen sind in begründeten Fällen in Absprache mit dem zuständigen Staffelleiter möglich. 4.3 Verlegte Spiele und Nachholspiele müssen vor den beiden letzten Spieltagen ausgetragen werden Die Spielverlegungsgebühr beträgt für F-BzL, M-BzL, M-KL1, M-KL2 100,00 Alle übrigen Spielklassen 50,00 pro verlegtem Spiel. 5. Rechtswesen 5.1 Bei Rechtsfällen ist das Kreissportgericht zuständig. Soweit kein gebührenfreier Einspruch möglich ist, beträgt die Rechtsbehelfsgebühr nach der Gebührenordnung des BHV 50, Die Rechtsmittel sind zu richten an den Vorsitzenden des Kreissportgerichts Wolfgang Klohe Käthe-Kollwitz-Str. 5, Weingarten wolfgang.klohe@h-k-k.de 07244/3876 3

4 6. Schiedsrichterwesen 6.1 Die Einteilung der Schiedsrichter nimmt der Referent Schiedsrichterwesen bzw. der Schiedsrichter-Einteiler vor. Im Regelfall werden die Spiele M-BzL von zwei SR, die F-BzL, M-KL 1, M-KL 2 sowie die Jugendmannschaften von einem SR geleitet. Bei Bedarf können bei allen Spielen, die zunächst nur mit einem SR zu besetzen sind, auch zwei SR eingeteilt werden. 6.2 Die Spiele der M30 werden von vereinseigenen Schiedsrichtern (Spielleitern) geleitet. 6.3 Bei den Spielen mit eingeteilten Schiedsrichterneulingen werden in der Regel Schiedsrichterbetreuer eingesetzt. Schiedsrichterbetreuer und beobachter sind durch den Schiedsrichterausschuss benannte Personen und somit berechtigt, Fehlverhalten der Vereine oder von deren Trainern, Betreuern etc. insbesondere gegen den Schiedsrichterbetreuer oder beobachter anzuzeigen. 6.4 Vereins-Schiedsrichterbeobachtung Die separat erlassenen Richtlinien für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung des Handballkreises Karlsruhe in der M-BzL sind integrativer Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Die Beobachtungsbögen sind innerhalb von 3 Tagen nach dem Spiel an vereinsbeobachtungen@h-k-k.de zu senden. Verspätetes Einsenden sowie fehlerhaftes Ausfüllen der Beobachtungsbögen wird nach 4 Ziffer 9 RO BHV Zusatzbestimmungen gem. 25 RO DHB geahndet. 6.5 Nichterscheinen der Schiedsrichter In 77, 21 Abs. 2 der Spielordnung des DHB ist eindeutig geregelt, wie bei Ausbleiben der eingeteilten Schiedsrichter zu verfahren ist: Mannschaft Spieldurchführung Neutraler SR anwesend und bereit, das Spiel zu leiten Frauen/Männer muss Mehrere neutrale SR anwesend Frauen/Männer muss Ein SR ist anwesend, jedoch nicht neutral Ein SR ist anwesend, jedoch nicht neutral Ein SR anwesend, neutral, jedoch Offizieller, Trainer, Funktionär eines beteiligten Vereins Frauen/Männer Badenliga Frauen/Männer ab Verbandsliga abwärts Frauen/Männer kann muss muss Kein SR anwesend Frauen/Männer kann Gleichgültig ob neutraler SR oder nicht neutraler SR oder kein SR Jugend muss 7. Hallenordnung 7.1 Die jeweiligen Hausordnungen der Sporthallen sind zu beachten. Die Halleneigentümer haben bei Zuwiderhandlungen das Recht, die Kosten dem verursachenden Verein in Rechnung zu stellen. Für verursachte Schäden haftet der ausrichtende Verein (Heimverein). Sollten dem Handballkreis Karlsruhe irgendwelche Kosten auch durch Rechtsinstanzen entstehen, werden diese Kosten dem Verein in Rechnung gestellt. 4

5 7.2 Die Verwendung von Haftmitteln ( Harzen ) ist bei allen Spielen des Kreises einschließlich der Bezirksligen nach 7 SpO BHV verboten. Die Vereine müssen in haftmittelfreien Hallen auch haftmittelfreie Bälle verwenden. 7 SpO BHV: Verbot der Benutzung von Haftmitteln 1. Die Verwendung von den Hallenbereich verunreinigenden Haftmitteln aller Art (insbesondere Harz) ist bei allen Spielen, die vom BHV oder seinen Untergliederungen geleitet werden, verboten, es sei denn, die Eigentümer der Hallen haben die Verwendung von Haftmitteln ausdrücklich genehmigt. Diese Genehmigung ist jeweils bis zum 1.7. eines Jahres der Geschäftsstelle vorzulegen. 2. Die von Schiedsrichtern, der Spielaufsicht oder von sonstigen vom BHV oder seinen Untergliederungen beauftragten Personen festgestellten Verstöße sind gem. 4 Ziffer 14 der Zusatzbestimmungen des BHV zur Rechtsordnung des DHB zu ahnden. 7.3 Die Verwendung von Vuvuzelas und von elektrischen oder elektronisch verstärkten Lärminstrumenten ist verboten. Die Heimvereine achten auf die Einhaltung. 8. Spielbeiträge/Umlagen 8.1 Die Spielbeiträge entstehen aufgrund der gemeldeten Mannschaften sowie der erfolgten Spielklasseneinteilungen und sind auch beim Zurückziehen der Mannschaft zu entrichten. Sie betragen: F-BzL 180,00 M-BzL 200,00 M-KL1 M-KL2 180,00 180,00 M-30 60,00 Jugend (alle Mannschaften einschl. Bezirksliga) 60,00 Beschäftigungsrunde 20,00 Kooperation Schule/Verein (FSJ-Projekt) 150,00 Für die Hallenrunde 2018/2019 reduzieren wir die Spielbeiträge bei den Jugendmannschaften um 50%. 8.2 Das Meldegeld wird bei den Vereinen am 17.September 2018 vom BHV abgebucht. 9. Ordnungswidrigkeiten (siehe Anlage 3 der BHV DfB) Im Wiederholungsfall wird die zuletzt ausgesprochene Geldbuße erhöht! Bei Verstößen gegen das Verbot, Haftmittel zu verwenden, verdoppelt sich die zuletzt ausgesprochene Geldbuße bei jedem weiteren Verstoß bis zu 1.600,00 ( 4 Nr. 14 RO BHV). 10. Anschriften 10.1 Die Vereinsanschriften der am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften des Kreises werden in der Anschriftendatei des Badischen Handball-Verbandes laufend aktualisiert. Dort befinden sich unter Vereine die jeweils aktuelle Vereinsanschrift einschließlich evtl. vorhandener -Adresse. Die Internet-Anschrift des BHV lautet: Die Mitarbeiter/innen des Handballkreises sind per unter der Adresse [vorname.nachname]@h-k-k.de erreichbar. 5

6 II. Erwachsenenspielbetrieb 1. Spielklasseneinteilung 1.1 Es wird in den folgenden Spielklassen gespielt: Frauen F-BzL Männer M-BzL, M-KL 1, M-KL 2, M In der M 30 ist spielberechtigt, wer am jeweiligen Spieltag das 30. Lebensjahr vollendet hat. 1.3 In der untersten Spielklasse bei den Männern (2018/2019: M-KL 2) kann der Vorstand Mannschaften mit dem Status a.k. (außer Konkurrenz) zulassen. In der Saison 2018/2019 sind folgende Mannschaften zugelassen: HSG Walzbachtal 4 MTV Karlsruhe 3 HSG Ettlingen-Bruchhausen 3 Post Südstadt 3 TS Mühlburg 3 2. Staffelgrößen 2.1 Die Regel-Staffelgröße beträgt Frauen F-BzL 9 Mannschaften Männer M-BzL 12 Mannschaften 2.2 Die Regel-Staffelgrößen bleiben in der F-BzL, M-BzL ggf. durch Mehrauf- oder - abstieg erhalten. 2.3 In den darunter liegenden Spielklassen (M-KL 1, M-KL 2) sollen die Staffelgrößen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Sofern in einer Spielrunde zu wenige Mannschaften für eine dieser Klassen gemeldet werden, behält sich der Vorstand des Handballkreises Karlsruhe vor, die Staffelgröße anzupassen, Staffeln zusammenzulegen oder den Spielmodus anzupassen. 3. Kreismeisterschaft Frauen 1. Tabellenplatz F-BzL Männer 1. Tabellenplatz M-BzL 4. Auf- und Abstieg 4.1 Nach den Bestimmungen des BHV steigen die Kreismeister der Frauen und Männer in die Landesliga auf. Ebenso steigen die Erstplatzierten der darunter liegenden Spielklassen in die jeweils nächst höhere Spielklasse auf. Spielt mehr als eine Mannschaft eines Vereins in derselben Altersklasse oder Liga, so ist nur die jeweils als erste (oder höhere) Mannschaft bezeichnete Mannschaft aufstiegsberechtigt. 4.2 Die Letztplatzierten einer Spielklasse steigen in die nächst tiefere Spielklasse ab. Absteiger sind auch Mannschaften, die durch ranghöhere Mannschaften dieses Vereins aus ihrer Spielklasse verdrängt werden 4.3 Spielklasseneinreihung bei nicht sportlichem Abstieg ( 17 SpO BHV): Eine Mannschaft wird auf die Zahl der Absteiger angerechnet, sofern eine entsprechende Meldung für die kommende Spielsaison erfolgt, wenn sie aus der laufenden Spielsaison ausscheidet, aus der laufenden Spielsaison ausgeschlossen wird, während der laufenden Spielsaison zurückgezogen wird, bis spätestens einen Kalendertag nach dem letzten Rundenspiel den Verzicht an der Teilnahme am Spielbetrieb der bisherigen Spielklasse erklärt, sich nicht fristgerecht für die kommende Runde meldet. 6

7 4.4 Ein Mehrauf- oder -abstieg ist möglich, sofern aufgrund der Auf- und Abstiegsregelungen in den oberen Spielklassen mehr Mannschaften aufsteigen und dadurch Plätze in oberen Spielklassen frei werden bzw. mehr Mannschaften absteigen und deshalb die Regel- Staffelgröße überschritten würde. Kann die Staffelgröße nicht anders erhalten werden, findet ggf. ein Wenigerabstieg statt. 4.5 Wenn eine Mannschaft aus einer höheren Spielklasse (auch des BHV) zurückgezogen oder dort vom Spielbetrieb ausgeschlossen wird und deshalb in dieser Spielklasse als Absteiger zählt, steigt sie in die nächst niedrigere Spielklasse ab, in der eine Mannschaft ihres Vereins spielt; anderenfalls in die jeweils unterste Spielklasse. 4.6 Bei den Frauen-, Männer-, und M-30-Staffeln entscheiden bei Punktgleichheit die Punkte und sodann die Tordifferenz der von den betreffenden Mannschaften während der Spielsaison gegeneinander ausgetragenen Spiele; bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz von zwei Mannschaften wird ein Entscheidungsspiel, bei mehr als zwei Mannschaften eine einfache Entscheidungsrunde durchgeführt ( 43 I SpO DHB). Der direkte Vergleich der gegeneinander ausgetragenen Spiele (Hin- und Rückrunde) gilt auch, wenn Punkte am grünen Tisch vergeben wurden und dadurch ein punktgleicher Verein betroffen ist; ist hierbei jedoch eines der Spiele für eine Mannschaft als verloren gewertet worden, weil sie nicht angetreten ist, gilt sie als nachrangig platziert ( 43 II SpO DHB). Alle Mannschaften, die die gleiche Punktzahl erreichen, kommen in die direkter-vergleich-wertung, egal ob sie nicht aufsteigen können oder auch von einer höher spielenden Mannschaft des Vereins aus der Spielklasse verdrängt werden. Bei Ausschluss einer Mannschaft wird diese Regelung nicht angewandt. 4.7 Mannschaften, die außer Konkurrenz spielen, sind nicht aufstiegsberechtigt. 5. Ergebnismeldung 5.1 Durch den ordnungsgemäßen Einsatz des Spielberichts Online (vgl. Teil B I.4.1) kann die Ergebnismeldung entfallen. Der Heimverein überprüft die korrekte Übertragung des Endergebnisses und korrigiert das Ergebnis nötigenfalls durch Nachmeldung über die App Ergebnis Online. 5.2 Sofern Spielbericht Online nicht eingesetzt wird, sind die Heimvereine verpflichtet, die Spielergebnisse bis spätestens 10 Minuten nach Spielende über die App Ergebnis Online zu melden. Bei Nichtmeldung oder verspäteter Meldung (später als zwei Stunden nach Spielbeginn) wird je fehlendem Spielergebnis gemäß 25 I Nr. 10 RO DHB eine Geldbuße in Höhe von 25,00 verhängt. 6. Eintrittspreise Die Festsetzung der Eintrittspreise bei den Männern und Frauen bleibt den Ausrichtern überlassen. Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr haben bei den Spielen der Bezirksliga und Kreisliga freien Eintritt. 7. Staffelleiter Spielklasse Name Anschrift Telefon/Fax/ F-BzL, Pokal Frauen M-BzL, M-KL 1, M-KL 2, Pokal Männer Balthasar Krämer Klammweg 36, Karlsruhe Dieter Schmidt Krokusweg 5 B, Karlsruhe M-30 Frank Flottemesch Rudolf-Diesel-Str. 8, Linkenheim- Hochstetten 0721/ bagakamo@web.de 0721/ Fax: 03212/ dschmidt47@web.de 07247/ flottemesch@web.de 7

8 III. Zusatzbestimmungen für den Jugendspielbetrieb 1. Spielklasseneinteilung 1.1 Es wird grundsätzlich je Altersklasse in einer oder, falls eine ausreichende Zahl an Mannschaften gemeldet ist, in mehreren Kreisligen gespielt. 1.2 Um eine Staffeleinteilung nach Spielstärke zu ermöglichen, können mit anderen Kreisen (insbesondere mit den Handballkreisen Pforzheim und Bruchsal) gemeinsame Bezirksligen organisiert werden. Diese können einzige Staffel einer Altersklasse sein oder als Leistungsstaffel fungieren. 1.3 In der Saison 2018/2019 gibt es folgende Spielklassen: Weibliche Jugend wja-bzl BR/KA/PF wjb-bzl wjc-bzl wjd-bzl wje-bzl BR/KA/PF BR/KA BR/KA/PF BR/KA/PF Männliche Jugend mja-bzl BR/KA/PF mjb-bzl BR/KA/PF mjc-kl KL 1 mjd-kl KL 1, KL 2 mje-bzl KA/PF mje-kl KL 1, KL 2 2. Altersklassen-Stichtage A-Jugend B-Jugend C-Jugend D-Jugend E-Jugend und jünger 3. Kreismeisterschaft 3.1 Kreismeister ist: wja wjb wjc 8

9 wjd wje mja mjb mjc mjd mje 1. Tabellenplatz KL 1. Tabellenplatz KL 3.2 Bei den Jugendstaffeln des Kreises und den Bezirksligen zählt zur Ermittlung des Kreismeisters nur das Punkteverhältnis aus allen Spielen; Spiele gegen Mannschaften außer Konkurrenz werden nicht mit herangezogen. 3.3 Sind mehr als zwei oder mehr Mannschaften am Ende der Spielrunde punktgleich, wird der Kreismeister wie folgt ermittelt: - Punkteverhältnis im direkten Vergleich, - Tordifferenz der Spiele, die zum direkten Vergleich herangezogen werden, - mehr erzielte Tore aus den Spielen, die zum direkten Vergleich herangezogen werden, - Tordifferenz aller nach 3.2 heranzuziehenden Spiele, - mehr erzielte Tore aus allen nach 3.2 heranzuziehenden Spielen. Kann danach kein Kreismeister ermittelt werden, erfolgt ein Entscheidungsspiel oder bei Gleichheit aller beteiligten Mannschaften ein Entscheidungsturnier. 4. Jugendspielbetrieb Die Mannschaften der E-, D- und C-Jugend werden eindringlich auf die Einhaltung des jeweils geltenden Spielsystems des Handballkreises Karlsruhe hingewiesen. Dies gilt auch für kreisfremde Mannschaften, die am Spielbetrieb des Handballkreises Karlsruhe teilnehmen. Die jeweiligen Spielsysteme sind der Internetseite des Handballkreises Karlsruhe ( zu entnehmen. 5. Zusatzbestimmungen für die D- und E-Jugend 5.1 Für die Spieler/innen unterhalb der E-Jugend (ab ) sind keine Spielausweise erforderlich. Für diese Jugendspieler/innen muss bis spätestens eine Spielerliste mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum der/des jeweiligen Spielerin/Spielers mit Unterschrift des Jugendwartes an den Staffelleiter gesandt werden. Eine identische Spielerliste muss vor Spielbeginn dem Schiedsrichter zur Kontrolle vorgelegt werden. Spieler/innen, die während der Runde erstmals eingesetzt werden und ab geboren sind, müssen auf der Spielerliste und dem Spielprotokoll mit neu versehen werden; auf der Spielerliste ist zusätzlich das Datum des ersten Einsatzes zu vermerken. 5.2 In der D- und E-Jugend können in einer Mannschaft weibliche und männliche Spieler/innen eingesetzt werden, wenn in der entsprechenden Altersklasse nur eine Mannschaft (weiblich oder männlich) gemeldet wurde. In weiblichen Staffeln dürfen höchstens zwei männliche Spieler auf dem Spielprotokoll einer Mannschaft eingetragen sein. 5.3 In den Spielklassen wje-bzl, mje-bzl, KL 1 und KL 2 wird mit Torabhängung und Ballgröße 0 gespielt (siehe auch Zusatzbestimmungen) 5.4 In der E-Jugend können mehr als 14 Spieler bzw. Spielerinnen eingesetzt werden. Die Einstellungen können in SBO entsprechend verändert werden. 9

10 5.5 Für die Beschäftigungsrunde E-Jugend gelten die nachfolgenden ergänzenden Bestimmungen: Die Spielrunde dient rein der Beschäftigung. Es wird kein Staffelsieger ermittelt. Der Spielmodus wird bei der Staffelsitzung festgelegt. Der Einsatz von mehr als vierzehn Spielerinnen/Spielern ist erlaubt. Die Tore müssen abgehängt werden; ebenso muss die Spielweise an die Vorgaben zum Spielsystem des Handballkreises für E-Jugend angepasst werden. Bei den festgesetzten Spieltagen ist jeweils ein Verein als Ausrichter (Heimverein) festgelegt, der für den ordnungsgemäßen Spielfeldaufbau, das Bereitstellen der Unterlagen für Zeitnehmer/Sekretäre und die Schiedsrichter zu sorgen hat. Eventuell anfallende Kosten trägt allein der ausrichtende Verein Pro Mannschaft und Spieltag ist ein Spielprotokoll in einfacher Ausfertigung zu erstellen. Der Ausrichter hat dafür zu sorgen, dass nach Spielschluss die Ergebnisse und Spielprotokolle der Staffelleiterin unverzüglich zugesandt werden Für alle beteiligten Mannschaften soll der sportliche Gedanke, das Teilnehmen und das Mitspielen im Vordergrund stehen. Der Sieg, insbesondere der Kantersieg, muss eine untergeordnete Rolle spielen. Mannschaften sollen nicht mit gestandenen E- Jugendlichen, sondern mit Spielerinnen/Spielern aus den Minis aufgefüllt werden. Nur so wird die Runde sinnvoll. Spielberechtigt sind Spielerinnen und Spieler des Jahrganges 2010 und jünger oder reine Spielanfänger/innen Die Talentiade ist fester Bestandteil des Spielplans. Eine Teilnahme ist daher für alle Vereine mit einer gemeldeten E-Jugend verpflichtend. Der Kreisvorentscheid wird als verpflichtend am Sonntag den ausgetragen. Die Nichtteilnahme wird nach 25 RO DHB geahndet. 6. Mannschaften außer Konkurrenz und weitere Sonderregelungen 6.1 In dieser Spielrunde 2018/2019 gibt es keine a.k. Mannschaften bei der Jugend. 7. Ergebnismeldung 7.1 Durch den ordnungsgemäßen Einsatz des Spielberichts Online (vgl. Teil B I.4.1) kann die Ergebnismeldung entfallen. Der Heimverein überprüft die korrekte Übertragung des Endergebnisses und korrigiert das Ergebnis nötigenfalls durch Nachmeldung über die App Ergebnis Online. 7.2 Sofern Spielbericht Online nicht eingesetzt wird, sind die Heimvereine verpflichtet, die Spielergebnisse bis spätestens 10 Minuten nach Spielende über die App Ergebnis Online zu melden. Bei Nichtmeldung oder verspäteter Meldung (später als zwei Stunden nach Spielbeginn) wird je fehlendem Spielergebnis gemäß 25 Abs. 1 Ziffer 10 RO DHB eine Geldbuße in Höhe von 25,00 verhängt. 8. Staffelleiter Spielklasse Name Anschrift Telefon/Fax/ wja-bzl Gabriele Kubik Ersingerstr Ispringen wjb-bzl Lars-Erich Koch Kapellenstr Oberhausen wjc-bzl Werner Sebold Silcherstr Weingarten wjd-bzl wje-bzl Werner Sebold Werner Sebold gabi_kubik@arcor.de lars.koch@handballkreisbruchsal.de werner.sebold@h-k-k.de 10

11 mja-bzl Uwe Bretzinger F.-Weick-Str Karlsruhe mjb-bzl Ulrich Spieß Grüne Hecke Östringen mjc-kl mjd-kl 1, 2 mje-bzl, KL 1, 2 Uwe Bretzinger Uwe Bretzinger Uwe Bretzinger / uwe.bretzinger@h-k-k.de ulrich.spiess@handballbruchsal.de IV. Schlussbestimmungen 1. Änderungen und Korrekturen Der Vorstand des Handballkreises Karlsruhe behält sich vor, bei Bedarf Änderungen bzw. Korrekturen der Durchführungsbestimmungen vorzunehmen. 2. Verstöße Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden nach der Rechtsordnung des DHB und den Zusatzbestimmungen des BHV zur Rechtsordnung des DHB geahndet. 3. Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmungen treten zum in Kraft, soweit nicht in einzelnen Bestimmungen andere Termine genannt sind. Wir wünschen allen Mannschaften sportlichen Erfolg und einen fairen Verlauf! Karlsruhe, im September 2018 Franz Schneider Uwe Bretzinger Bernd Dinges (Kreisvorsitzender) (Stv. Vorsitzender Spieltechnik) (Stv. Vorsitzender Jugend) Dr. Tanja Nitschke (Stv. Vorsitzende Recht) Dieter Schmidt (Männerspielwart) Ralf Schuster (Stv. Vorsitzender Schiedsrichterwesen) Balthasar Krämer (Frauenspielwart) 11

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