Quito Imbabura Provinz Otavalo Cotopaxi Saquisilí Riobamba Cuenca Guayaquil Galapagos Inseln Flug-/Rundreise 31. Mai 15. Juni 2015
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- Karlheinz Hofmeister
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1 Quito Imbabura Provinz Otavalo Cotopaxi Saquisilí Riobamba Cuenca Guayaquil Galapagos Inseln Flug-/Rundreise 31. Mai 15. Juni 2015 Eine Reise durch großartige Landschaften, beginnend auf dem historischen Pflaster von Quito, 2850m hoch mit umwerfendem Panorama. Die Altstadt ist ein Relikt aus längst vergangenen glanzvollen Zeiten. Im Norden die Provinz Imbabura, Natur pur am Cuicocha-See und Indios auf dem Otavalo-Markt. Cotopaxi: Zweithöchster Vulkan des Landes als schneebedeckter Riesenkegel. Markt in Saquisilí: Viel typischer als Otavalo. Teufelsnase: Atemberaubende Zugfahrt auf dem Weg nach Cuenca, schönste Kolonialstadt im Süden. Von Nord nach Süd auf der Panamericana, Traumstraße der Welt und hier Straße der Vulkane. Der Galapagos-Archipel: 1000km vom Festland entfernte 13 Haupt- und 50 kleinere Inseln mit einzigartiger Fauna und Flora. 1. Tag: Anreise nach Quito Tagesflug von Düsseldorf mit KLM Royal Dutch Airlines über Amsterdam nach Quito. Ankunft in Quito am Nachmittag (Ortszeit). Nach den Einreiseformalitäten Bustransfer zum Hotel in der Innenstadt. Der Rest des Tages steht zur freien Verfügung. 2 Übernachtungen im Hotel Quito. 2. Tag: Quito Heute bekommen wir bei einer Stadtrundfahrt einen Eindruck von der Vielseitigkeit der Hauptstadt und ihrer bewegten Geschichte. Vom modernen Teil im Norden mit vielen Parkanlagen und der Geschäftsstraße Avenida Amazonas geht es zu den Plazas Santo Domingo, de la Independencia und San Francisco im südlichen kolonialen Teil der Stadt. Aufgrund ihrer vielen historischen Baudenkmäler wurde die Altstadt 1978 von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt. Vom Panecillo-Hügel mit dem das 43 m hohen Monument der Virgen de Quito haben wir eine beeindruckende Aussicht über die roten Ziegeldächer der Altstadt hinweg zur Skyline des modernen Viertels im Norden sowie die umliegenden Andenkordilleren. Gemeinsames Mittagessen. Nachmittags fahren wir von Quito in Richtung Norden zum Äquatordenkmal. Das 30m hohe Monument erinnert an die geodäsische Mission Frankreichs von , die unter der Leitung von Charles de la Condamine die Position des Äquators festlegte. Hier kann man mit einem Bein auf der Nord- und dem anderen auf der Südhalbkugel der Erde stehen. 3. Tag: Quito Cotacachi Otavalo Wir fahren durch die atemberaubende Landschaft in die nördlich gelegene Provinz Imbabura. Faszinierend ist der Cuicocha See, der sich in einem erloschenen Vulkan befindet. Wir besuchen das Dörfchen Cotacachi im Tal zwischen dem gleichnamigen Vulkan dem Vulkan Imbabura gelegen. Cotacachi ist vor allem für seine Lederwaren bekannt. In Peguche lernen wir eine besondere Webkunst kennen. Schließlich statten wir noch dem bekannten Indio-Markt von Otavalo einen Kurzbesuch ab. Der Markt ist inzwischen täglich und fasziniert immer noch durch sein buntes Treiben, auch wenn er viel von seiner Ursprünglichkeit verloren hat. Abendessen und Übernachtung im Hotel Palmeras de Quichinche nahe bei Otavalo.
2 4. Tag: Otavalo Cotopaxi Nationalpark Lasso Frühmorgens brechen wir nach Süden auf und fahren über die Traumstraße der Welt, die Panamericana oder in Ecuador auch Straße der Vulkane genannt, zum Cotopaxi Nationalpark. Der Vulkan Cotopaxi ist mit 5897m der höchste noch aktive Vulkan der Welt. Der Nationalpark am Fuß des Berges ist 33Tsd. km² groß und eine teils karge, teils botanisch geprägte Landschaft, in der auch Pumas, Wölfe, Wildpferde und die letzten Kondore beheimatet sind. Durch die weite Hochebene an der Basis des Cotopaxi gelangen wir zur Laguna Limpiopungo, einem See auf 3800m Höhe am Fuß des Bergs Rumiñahui. Auf einer etwa einstündigen Wanderung werden wir dort mehr über die typische Flora des Hochlands erfahren und haben bei gutem Wetter einen grandiosen Blick auf den Vulkan Cotopaxi. Die Tour endet heute in der Nähe des kleinen Städtchens Lasso. 2 Übernachtungen mit Halbpension in der Hacienda La Cienega. 5. Tag: Lasso Saquisilí Lasso Wir besuchen den Wochenmarkt von Saquisilí. An jedem Donnerstag füllen sich die sieben Plätze und die Straßen der Kleinstadt mit bepackten Leuten, die alles verkaufen, was man sich nur vorstellen kann. Die Märkte quellen vor lauter Obst und Gemüse nur so über. Aber auch Tiere werden gehandelt. Der Markt ist auch heute noch sehr traditionell und damit interessanter als der Markt von Otavalo. Wir haben ausreichend Zeit zum schlendern durch die farbenfrohen Marktviertel und kehren anschließend nach Lasso zurück, wo wir den Nachmittag nach und vor anstrengenden Tagen auf dem weiträumigen Gelände der Hacienda entspannt genießen können. 6. Tag: Lasso Riobamba Über die Panamericana geht es heute weiter nach Süden. Erneut ist es eine eindrucksvolle Fahrt durch das Hochtal, auf dessen rechter Seite der Vulkan Chimborazo, mit 6310m höchster Berg von Ecuador, passiert wird. Wir erreichen Riobamba, gern als die Wiege der Nation bezeichnet. Es war die erste Stadtgründung der Spanier im heutigen Ecuador wurde sie durch ein Erdbeben völlig zerstört und danach 19km entfernt neu gegründet gewannen die Unabhängigkeitstruppen hier die entscheidende Schlacht gegen die Spanier und 1830 wurde die erste Verfassung des Staates Ecuador in Riobamba festgeschrieben. Abendessen und Übernachtung im Hotel La Andaluza. 7. Tag: Riobamba Alausi Ingapirca Cuenca Der Tag beginnt erneut spektakulär. Von Alausí fahren wir mit der legendären Schmalspurbahn auf einer atemberaubenden Zickzackstrecke in die karge Andenregion hinauf zur Nariz de Diablo, der Teufelsnase. Endstation ist die kleine Bahnstation Cóndor Pununa / Sibambe, wo man ein kleines Museum besuchen kann. Da es keine direkte Straßenverbindung gibt, fahren wir mit dem Zug auch wieder zurück nach Alausi und von dort mit dem Bus nach Cuenca. Auf dem Weg lernen wir noch die Inkaruinen von Ingapirca kennen, einem teilrenovierten Komplex aus Tempeln, Grabstätten, Wasserleitungen und Gemächern. Hinweis: Sollte der Zug wegen technischer Probleme nicht fahren, wird die Strecke Riobamba-Cuenca per Bus zurückgelegt oder eine andere Zugfahrt, z.b. Riobamba Palmyra, angeboten. 2 Übernachtungen mit Halbpension im Hotel Oro Verde Cuenca. 8. Tag: Cuenca Heute besichtigen wir den kolonialen Teil Cuencas. Die gemütliche und nostalgische Atmosphäre wird durch die unzähligen Kirchen, zwei Kathedralen, kopfsteingepflasterten Bürgersteige, blumengeschmückten Plätze und noblen Fassaden mit ihren reich verzierten Eisenbalkonen unterstrichen. Die Innenstadt der einstigen Inkahauptstadt des Nordens ist ein Juwel des 19.J.h. und gehört seit 2001 zum UNESCO-Weltkulturerbe. Nach der Stadtbesichtigung besuchen wir die Kolonialdörfer der Gualaceo- und Chordelegregion. Diese Dörfer sind vor allem für ihr Silber- und Goldschmuckhandwerk bekannt, und es werden hier auch die Panamahüte produziert.
3 9. Tag: Cuenca Guayaquil Westlich von Cuenca besuchen wir auf unserer Fahrt in Richtung Pazifikküste den Cajas Nationalpark. Etwa 200 Lagunen liegen in einer Höhe von 3150m bis 4450m als weitläufiges Erholungsgebiet. Die Seen sind untereinander mit kleinen Flüssen verbunden, deren kristallklares Wasser sowohl in den Pazifik als auch in den Atlantik strömt. Nach kurzem Spaziergang geht es weiter nach Guayaquil, mit über 2 Millionen Einwohnern die größte Stadt des Landes. Früher eher unattraktiv, entwickelt sich Guayaquil heute zunehmend zu einem attraktiven und schicken Ort. Die vorgelagerte Insel Santa Elena und die Strände der Provinz Guayas sind bekannte Adressen des internationalen Surfsports. Abendessen und Übernachtung im Hotel Oro Verde Guayaquil. 10 Tag: Guayaquil Baltra Santa Cruz Wir verlassen heute das ecuadorianische Festland und fliegen auf den Galapagos-Archipel, der etwa 1000km westlich vom Festland im Pazifik liegt. Der rätselhafte und faszinierende Archipel besteht aus 13 großen und sechs kleineren Inseln sowie aus 40 Inselchen. Die Inseln sind ein riesiger Zoo, in dem sich bizarre Tiere völlig frei und ohne Angst vor den Menschen bewegen. Schwerfällige Riesenschildkröten, Blaufußtölpel und Galapagos-Pinguine lassen sich von den neugierigen Blicken der nur ein paar Meter entfernten Besucher nicht stören. Aber nicht nur die wunderbare Tierwelt zieht die Besucher in ihren Bann, sondern auch die abwechslungsreiche Landschaft der verschiedenen Inseln. Täglich werden mehrere Ausflüge auf die verschiedenen Inseln unternommen. Zudem besteht Gelegenheit zum Baden und Schnorcheln. Nach dem Frühstück Transfer zum Flughafen von Guayaquil und Flug nach Baltra. Weiterfahrt mit Fähre und Bus nach Puerto Ayora. Die Insel Santa Cruz hat sich über die Jahre hinweg sowohl zum touristischen als auch zum wissenschaftlichen Zentrum des Archipels entwickelt. Auf dem Weg nach Puerto Ayora kurzer Besichtigungsstopp bei den Zwillingen (zwei Lavakrater) im Hochland der Insel. Hier kann man mit etwas Glück Galapagos Falken oder Schleiereulen sowie andere Vogelarten sehen und die Galapagos Landschildkröten in freier Wildbahn beobachten. 1 Übernachtung im Hotel Fiesta. 11. Tag: Santa Cruz Isabela Vormittags Besuch der Charles Darwin Station, seit über 50 Jahren eine wissenschaftliche Forschungsstelle mit einem überlebenswichtigen Aufzuchtprogramm für Elefantenschildkröten. Nachmittags Fahrt mit dem Schnellboot nach Isabela. Vor der Küste der Insel lassen sich gern Meeresschildkröten und Rochen blicken. Das Inselinnere ist die Heimat der großen, farbenprächtigen Landleguane, während die felsige Küste von einer Vielzahl Seevögeln besiedelt ist. Nach der Ankunft besuchen wir bei einem Spaziergang über die Insel eine Flamingo Lagune. 2 Übernachtungen im Hotel Albermale in Puerto Villamil. 12. Tag: Isabela Am Morgen machen wir eine kleine Bootstour durch das Hafenbecken. Auf dem Weg zur kleinen Insel Las Tintoreras halten wir Ausschau nach Seelöwen, Pelikanen und Pinguinen. Auf der Insel angekommen wandern wir durch bizarre Lavaformationen und kommen mit großen Iguana-Kolonien in Berührung. Am Sandstrand räkeln sich die Seelöwen faul in der Sonne oder im Schatten der Mangroven. Die Bucht der Insel ist außerdem bei Weissspitzenhaien beliebt. Nachmittags fahren wir mit dem Bus zum Fuße des Vulkans Sierra Negra, von wo aus wir einen phantastischen Blick über den nördlichen Teil der Insel haben Tag: Isabela Santa Cruz Nach dem Frühstück fahren wir mit dem Schnellboot nach Puerto Ayora auf der Insel Santa Cruz zurück. Dort wandern wir nachmittags durch den kakteenreichen Trockenwald zur wunderschönen Tortuga Bay, wo wir viele Seevögel beobachten können. 2 Übernachtungen im Hotel Fiesta.
4 14. Tag: Santa Cruz Tagesausflug zur Isla Plaza, Isla Nord Seymour oder Isla Bartolomé. Welche der Inseln an diesem Tag wirklich besucht werden kann, wird je nach Touristenaufkommen von der Nationalparkbehörde kurzfristig entschieden. Die Isla Plaza Sur ist die einzige Insel mit der Garantie, Landleguane zu sichten. Auf Nord Seymur gibt es große Fregattvögelkolonien sowie Seelöwen und Meerechsen, auf Bartolomé gibt es nach 372 Stufen einen wunderbaren Panoramablick auf den spitzen Pinnacle-Rock mit zwei davor liegenden halbmondförmigen Sandstränden. Im Hintergrund die weiten Lavafelder der Isla Santiago. 15. Tag: Heimreise Vom Flughafen Baltra fliegen wir vormittags zurück nach Guayaquil. Sicherheitshalber erfolgt hier eine etwas längere Übergangszeit. Gegen Abend startet KLM Royal Dutch Airlines zum Direktflug nach Amsterdam. 16. Tag: Amsterdam Düsseldorf Mittags Ortszeit landet KLM in Amsterdam und am Nachmittag folgt der Anschlussflug nach Düsseldorf. Eingeschlossene Leistungen und Reisepreise: Transport: Unterkunft: Verpflegung: Reiseleitung: Sonstiges: Reisepreise: Linienflüge ab/bis Düsseldorf. Flugpreis in der Touristenklasse inkl. aller Gebühren sowie 1 Freigepäckstück bis 23kg. Andere Start- und Zielflughäfen in Deutschland und höhere Buchungsklassen auf Anfrage. Überflug von Guayaquil auf die Galapagos-Inseln und zurück. Flughafentransfers, Stadtbesichtigungen und Überlandfahrten im klimatisierten Reisebus. Zugfahrt auf die Teufelsnase. Bootsfahrten auf den Galapagos-Inseln. Zimmer mit Bad oder Dusche und WC in den genannten oder gleichwertigen ****Hotels auf dem Festland, auf Galapagos landesübliche ***Kategorie. Halbpension auf der Rundreise. Vollpension auf Galapagos. Lokale, Deutsch sprechende Reiseleitung. vdla studienreisen Reisebegleitung ab/bis Düsseldorf. Eintrittsgelder, wo erforderlich. Nationalpark- und andere Gebühren auf Galapagos. 1 Reiseführer pro gebuchtem Zimmer ,-- im Doppelzimmer ,-- im Einzelzimmer. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 15 Personen (siehe 6.2 unserer Teilnahmebedingungen). Für die Reise ist ein gültiger deutscher Reisepass erforderlich, der nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gelten muss. Ein offenes Wort: Bitte beachten Sie, dass auf den Galapagos-Inseln für Touristen einige Einschränkungen bestehen. Die Zahl der Besucher ist limitiert, und die Auswahl möglicher Touren kann von den Nationalparkbehörden mitbestimmt werden. Bei der Ankunft im quirligen Puerto Ayora kann durchaus ein anderer Eindruck entstehen. Aber die Hafenstadt ist als Dreh- und Angelpunkt des Archipels sehr lebendig geworden. Die Hotels auf den Inseln haben eher ein ländliches Ambiente, das aber sehr gut zum Umfeld passt. Die besondere Reise Exotisches Zielgebiet! Garantiert kleine Reisegruppe! Diese Reise wird exklusiv mit einer Teilnehmerzahl von maximal 16 Personen inkl. unserer Reisebegleitung durchgeführt. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Reiseanmeldung. Der Reiseverlauf und die vorgesehenen Hotels wurden besonders sorgfältig ausgewählt und zusammengestellt.
5 Verbindliche Reiseanmeldung für die Studienreise Ecuador/Galapagos vdla studienreisen Karl-Heinz Florian Robert-Kratz-Weg Düsseldorf Übermittlung auch per Fax möglich! Fax-Nummer Reiseteilnehmer / Reiseanmelder (Name, Vorname) Geburtsdatum 2. Reiseteilnehmer (Name, Vornahme) Geburtsdatum Straße, Hausnummer Telefon privat PLZ, Wohnort Telefon dienstlich DBB-Mitglied im Fachverband Gewünschte Reisebuchung bitte ankreuzen (DZ = Doppelzimmer, EZ = Einzelzimmer): 2 Personen im DZ, Reisepreis p.p ,--, Reisepreis gesamt 8.790,-- 1 Person im EZ, Reisepreis 4.995,-- 1 Person im DZ )*, Reisepreis 4.395,-- )* 1 Person im Doppelzimmer kann nur bestätigt werden, wenn für dieses Zimmer gleichzeitig die Reiseanmeldung einer zweiten Person eingeht. Andernfalls ist die Reisebestätigung für 1 Person nur im Einzelzimmer möglich. Die Möglichkeiten zum Abschluss von Reiseversicherungen sind mir/uns bekannt. Besonders wichtig sind eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sowie bei Auslandsreisen eine Reise-Krankenversicherung mit Absicherung evtl. notwendiger Kranken-Rücktransportkosten. Bitte buchen und berechnen Sie für mich/uns folgende Reiseversicherung (gewünschte oder keine Reiseversicherung bitte unbedingt ankreuzen): 5-Sterne-Premium-Schutz (Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung), Reise-Krankenversicherung, Notfallversicherung, Reise- Prämie pro Person 229,00 Unfallversicherung, Reisegepäck-Versicherung 4-Sterne-Komfort-Schutz (Leistungen wie beim 5-Sterne-Premium-Schutz, jedoch ohne Reise-Krankenversicherung) Prämie pro Person 199,00 Reise-Rücktrittskosten-Versicherung + Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) Prämie pro Person 169,00 Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (solo) Prämie pro Person 139,00 Ich/wir wünschen keine Reiseversicherung Bei Fragen zu den Reiseversicherungen bitte Kontakt mit uns aufnehmen: Günter Krutwig Tel , guenter@vdla-dbb-reisen.de. Allen Mehrfach-Reisenden empfehlen wir den Abschluss von preiswerteren Jahresversicherungen. Details bitte anfragen! Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Teilnahmebedingungen der vdla studienreisen (einzusehen auf der Homepage und im Jahreskatalog. Zusendung auf Anforderung) für alle hier angemeldeten Reiseteilnehmer an und stehe für sämtliche Forderungen selbst ein. Ich bin nicht damit einverstanden, dass in der Teilnehmerliste, die den Reiseunterlagen beigefügt wird, außer dem/den Namen des/der Reiseteilnehmer(s) auch die Adress-, Telefon-, und -Daten veröffentlicht werden. Datum/Unterschrift: /
6 Teilnahmebedingungen 1: Vertragsparteien Reiseveranstalter nach dem Reisevertragsgesetz ist Karl-Heinz Florian, Mitglied im Landesverband vdla, im folgenden Veranstalter genannt. Vertragsparteien nach dem Reisevertragsgesetz sind Karl-Heinz Florian und der Reisende, auch bezüglich der Anmeldung weiterer Personen, soweit sich aus der Anmeldung nichts anderes ergibt. Durch den Reisevertrag werden Rechtsbeziehungen weder zum vdla, dem Landesbund NW im Deutschen Beamtenbund noch zu den Kreisverbänden bzw. anderen Fachgruppen des Landesbundes NW im Deutschen Beamtenbund begründet. 2: Reisevertrag 2.1 Der Reisevertrag zwischen dem Veranstalter und dem Reisenden kommt durch die Bestätigung der Reiseanmeldung zustande. 2.2 Meldet der Reisende weitere Personen zu einer Reise an, so ist er auch bezüglich dieser Personen Vertragspartner, es sei denn, der Reisende erklärt auf der Anmeldung ausdrücklich, dass er nur als Vertreter dieser Personen handelt. In diesem Fall erfolgt die Reisebestätigung ( 1) gegenüber diesen Personen. 3: Vertragspflichten des Veranstalters 3.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, die Reise wie in der Ausschreibung angegeben durchzuführen. Hat sich der Veranstalter in der Ausschreibung Änderungen vorbehalten, so ist er verpflichtet, eine der Ausschreibung entsprechende Reise gleicher Art und Güte durchzuführen. Bezüglich den in der Ausschreibung angegebenen Hotels und Beförderungsmitteln gilt in jedem Fall nur die Hotelkategorie und die Beförderungsart, nicht jedoch ein bestimmtes Hotel oder ein bestimmter Beförderungsunternehmer als zugesichert. 3.2 Können einzelne Programmteile der Reise aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so ist er verpflichtet, entfallene Programmteile durch andere nach Art und Güte entsprechende Programmteile zu ersetzen. Ist dies nicht möglich, so wird der Veranstalter bei diesem Programmteil von seiner Leistungspflicht befreit, und der Reisende erhält einen dem ausgefallenen Programmteil entsprechenden Anteil des Reisepreises erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. 3.3 Die Betreuung der Reisenden erfolgt durch vom Veranstalter bestellte Betreuer. 3.4 Bei Reisen, die nicht vom Veranstalter durchgeführt werden, gelten die Reisebedingungen des durchführenden Reiseveranstalters, die auf Verlangen zugestellt werden. 4: Zahlung des Reisepreises 4.1 Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von 651 k, Abs. 3 BGB verlangt werden. Ausgenommen davon sind Tagesfahrten. 4.2 Der Reisende verpflichtet sich, den in der Ausschreibung festgelegten Reisepreis zu zahlen. Kommt der Reisende mit der Zahlung in Verzug, so kann der Veranstalter nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 4.3 Mit der Reisebestätigung wird eine Anzahlung fällig. Bei einem Reisepreis bis 500,-- beträgt die Anzahlung 50,-- und für Reisen ab 501,-- 10% des Reisepreises (aufgerundet auf 10,--), soweit die Reisebestätigung keine andere Angabe enthält. Der Gesamtpreis muss dem Konto des Veranstalters spätestens zum in der Reisebestätigung genannten Termin gutgeschrieben sein. Bei Tagesfahrten ist sofort nach Bestätigung der Gesamtpreis fällig 4.4 Zahlungen sind unter Angabe der Reisebezeichnung ausschließlich auf die in der Reisebestätigung genannte Bankverbindung des Veranstalters zu leisten. 4.5 Änderungen des Reisepreises durch den Veranstalter sind bis zur Bestätigung der Anmeldung möglich. Dies gilt auch für Änderungen aufgrund von Druckfehlern oder Irrtümern. 4.6 Preiserhöhungen infolge von Änderungen offizieller Beförderungstarife oder behördlicher Maßnahmen bleiben dem Veranstalter auch nach der Buchungsbestätigung vorbehalten. Dies gilt insbesondere bei nachträglicher Preiserhöhung der unabhängigen Leistungsträger (z.b. Treibstoff- Zuschläge) oder bei neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z.b. Flughafentaxen, Steuern. etc.). 4.7 Preiserhöhungen müssen dem Reisenden bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden und sind nur wirksam, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen. Überschreitet eine nachträgliche Preiserhöhung 5% des bereits bestätigten Pauschalpreises, so hat der Reisende das Recht eines kostenlosen Rücktritts, den er dem Veranstalter gegenüber unverzüglich nach Erhalt der Preiserhöhung mitzuteilen hat. In diesem Falle erhält er bereits geleistete Zahlungen zurück. Der Reisende kann aber auch die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn diese vom Veranstalter aus seinem Programm ohne Mehrpreis angeboten werden kann. 5: Haftung 5.1 Ausschließlich der Veranstalter haftet dem Reisenden gegenüber für die nach den gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäße Durchführung der Reise. Eine Haftung des Landesbundes NW Im Deutschen Beamtenbund oder anderer Kreis- bzw. Fachgruppen des Landesbundes NW ist ausgeschlossen. 5.2 Die Haftung des Veranstalters wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden dem Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wird oder soweit der Veranstalter für den entsprechenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 5.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich auch der Veranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. 5.4 Der Ersatzanspruch des Reisenden wird im gesetzlich zulässigen Umfang auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt. 5.5 Eine Haftung des Veranstalters gemäß 3.4 wird ausgeschlossen. 6: Rücktritt und Kündigung 6.1 Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. In jedem Fall des Rücktritts oder Nichtantritts einer Reise stehen dem Veranstalter in Prozenten vom Reisepreis (ohne Berücksichtigung von Reiseversicherungen) die folgenden, pauschalierten Entschädigungen zu: Flug- Bus- Zeitraum vor Reisebeginn reisen reisen 25% bis 31 Tage 10% 40% vom 30. bis zum 8. Tag 25% 80% vom 7. bis zum 1. Tag 80% 90% Abreisetag 90% 6.2 Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der jeweiligen Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Termin für die Zustellung der Rücktrittserklärung deutlich genannt sind. Ein Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn und vor dem Termin für die Restzahlung des Reisepreises zu erklären. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen werden umgehend erstattet. Ein weiter gehender Anspruch des Reisenden besteht nicht. 6.3 Jede der Vertragsparteien kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise infolge von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Als höhere Gewalt gelten auch politische Unruhen im Reiseland, durch die die Sicherheit der Reisenden in Frage gestellt ist. Bei Kündigung vor Reisebeginn gelten die in festgelegten Bedingungen. Wird die Reise aus Gründen höherer Gewalt abgebrochen, sind die Mehrkosten für die Rückbeförderung von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Die übrigen Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht. 7: Teilnahme eines Dritten 7.1 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Der Veranstalter kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 7.2 Der Veranstalter kann vom Reisenden die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten verlangen. 7.3 Wenn der Teilnahme des Dritten gemäß 7.1 widersprochen wird, so gilt das Verlangen des Reisenden nach 7.1 als Rücktritt im Sinne des : Administrative Vorschriften Der Reisende ist für die Einhaltung der Devisen-, Zoll- und Impfvorschriften selbst verantwortlich. Der Reisende haftet für alle aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften dem Veranstalter oder Dritten entstehenden Schäden. Sofern es dem Veranstalter möglich ist, wird er sich bemühen, den Reisenden über die jeweils geltenden Vorschriften zu informieren. Für irrtümlich fehlerhafte Angaben haftet der Veranstalter nicht. 9: Datenschutz Die personenbezogenen Daten, die der Reisende dem Veranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. 10: Sonstiges Grundsätzlich muss sich jeder Reisende in die Reisegemeinschaft einordnen. Den Anordnungen der vom Veranstalter eingesetzten Reiseleiter und Betreuer, die den Veranstalter vertreten, ist Folge zu leisten. Grobe Verstöße gegen diese Anordnungen können zum Ausschluss aus der Gemeinschaft führen. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reisenden. 11: Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für das Mahnverfahren ist Düsseldorf. 12: Teilnichtigkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Stand Februar 2012
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