INTERNATIONALE MARBLEHEAD KLASSENREGELN
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- Viktor Stieber
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1 INTERNATIONALE MARBLEHEAD KLASSENREGELN Die Marblehead Klasse wurde von Roy L. Clough vom Marblehead Model Yacht Club in Marblehead, Massachusetts, USA entwickelt und erhielt 1937 ihre Anerkennung als internationale Klasse von der Vorgängerorganisation der IRSA.
2 INHALT EINFÜHRUNG 3 TEIL 1 ADMINISTRATION Abschnitt A Allgemein A.1 Sprache 4 A.2 Abkürzungen A.3 Institutionen 4 4 A.4 Verwaltung der Klasse 5 A.5 Segelanweisungen 5 A.6 Ergänzungen zu den Klassenregeln 5 A.7 Auslegung von Klassenregeln 5 A.8 Rumpfregistriernummern 5 A.9 Rumpfzertifizierung 5 A.10 Gültigkeit des Zertifikats 6 A.11 Übereinstimmung mit den Klassenregeln 6 A.12 Rumpf-Nachzertifizierung 6 A.13 Aufbewahrung der Zertifizierungsdokumente 7 Abschnitt B Bootszulassung B.1 Klassenregeln und B.2 Zertifizierung Abzeichen der Klassen- 7 Vereinigung 7 TEIL 2 ANFORDERUNGEN UND BESCHRÄNKUNGEN Abschnitt C Bedingungen für Wettfahrten C.1 Allgemein 8 C.2 Teilnehmer 8 C.3 Werbung 8 C.4 Rumpf 8 C.5 Rumpfanhänge 8 C.6 Rigg 9 C.7 Segel 10 C.8 Ausrüstung 11 Abschnitt D Rumpf D.1 Allgemein 12 D.2 Rumpf 12 Abschnitt E Rumpfanhänge E.1 Allgemein 13 E.2 Rumpfanhänge 13 Abschnitt F Rigg F.1 Allgemein 13 F.2 Spieren 13 Abschnitt G Segel G.1 Teile 15 G.2 Allgemein 15 G.3 Segelfläche 18 TEIL 3 ANHÄNGE Abschnitt H Vermessung H.1 Messungen und Berechnungen 19 Abschnitt J - Abbildungen J.1 Schablone zur Begrenzung des Tiefgangs 20 J.2 Länge & Bezugsschwimmebene 20 J.3 Längenbegrenzungsschablone 21 J.4 Vertiefungen im Rumpfquerschnitt 21 J.5 Kombinierter Baumquerschnitt 21 J.6 Kontrolle der oberen und unteren Achterlieksrundung 22 J.7 Segelflächenvermessung 23 J.8 Toppbreite und Kopfversteifung 24 J.9 Anwendung der Unterliekschablone 24 International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/2016 2
3 EINFÜHRUNG Diese Einführung gibt nur informativen Hintergrund und die eigentlichen Regeln der Internationalen Marblehead Klasse beginnen auf der nächsten Seite. Zertifizierung und Änderungen Rümpfe, Rumpfanhänge, Riggs und Segel der Marbleheadklasse werden durch Vermessung zertifiziert. Rümpfe, Rumpfanhänge, Riggs und Segel der Marbleheadklasse dürfen nach der Erstvermessung nur in dem vom Anhang C der Klassenregeln erlaubten Umfang geändert werden. Verantwortlichkeit Die verantwortlichen Eigner und Wettbewerber sollten sich bewusst sein, dass die Übereinstimmung mit Regeln in Abschnitt C NICHT als Teil des Erstvermessungsprozesses überprüft wird. Es liegt in der Verantwortung des Eigners und jeder anderen beauftragten Person sicherzustellen, dass ein Boot in Übereinstimmung mit den Klassenregeln erhalten wird und dass sein Zertifikat gültig bleibt (WR 78.1). Abweichungen außerhalb der Toleranzen Wenn ein Ausrüstungskontrolleur oder ein offizieller Vermesser für eine Veranstaltung entscheidet, dass ein Boot nicht mit den Klassenregeln übereinstimmt, verpflichtet ihn WR 78.3 zu einem schriftlichen Bericht an die Wettfahrtleitung. Wenn die Wettfahrtleitung einen solchen Bericht erhält, ist sie verpflichtet gegen das Boot zu protestieren (WR 60.2). Wenn das Schiedsgericht herausfindet, dass Abweichungen jenseits der in den Klassenregeln spezifizierten Toleranzen nicht durch normalen Gebrauch und Verschleiß entstanden sind und/oder die Leistung des Bootes verbessern, muss es das Boot bestrafen. Wenn Abweichungen zwischen den Messwerten eines Boots und seinem Zertifikat nicht wie in WR 64.3(a) verlangt korrigiert werden können, kann das Schiedsgericht erwägen zu akzeptieren, dass das Boot in einer anderen Konfiguration vermessungskonform gemacht wird, bevor es wieder an Wettfahren teilnimmt. Falls das Schiedsgericht entscheidet, dass eine Klassenregel durch einen Eigner oder Wettbewerber willkürlich oder bewusst gebrochen wurde, können sie gemäß Regel 69 eine Protestverhandlung einberufen. Klassenregeln Die Regeln zur Benutzung von Ausrüstung in einem Rennen sind in Abschnitt C dieser Klassenregeln, in ERS Teil I und in den Wettsegelbestimmungen enthalten. Die Klassenregeln der Internationalen Marbleheadklasse sind offene Klassenregeln, bei denen alles erlaubt ist, was die Klassenregeln nicht ausdrücklich verbieten. Die einzelnen Regeln können wo erforderlich vorschreiben, begrenzen oder verbieten. International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/2016 3
4 TEIL 1 - ADMINISTRATION - Abschnitt A - Allgemein A.1 SPRACHE A.1.1 Die offizielle Sprache der Klasse ist Englisch. In Zweifelsfällen bezüglich der Übersetzung ist der englische Text entscheidend. A.1.2 Im Deutschen stehen die Worte muss für "verpflichtend", "darf nicht" für verbietend und "kann" für "erlaubend". A.1.3 Von Überschriften abgesehen trifft bei einem fettgedruckten Begriff die Definition der aktuellen ERS zu und bei einem kursiv geschriebenen die Definition in den WR zu. A.2 ABKÜRZUNGEN A.2.1 W S World Sailing IRSA International Radio Sailing Association MNA Member National Authority DNM Designated National Member, IRSA Member ICA International Class Association NCA National Class Association ERS Equipment Rules of Sailing WR Wettfahrtregeln Segeln (engl. Racing Rules of Sailing) A.3 INSTITUTIONEN A.3.1 Soweit nicht vorhanden, müssen die Funktionen der ICA, wie sie in diesen Klassenregeln festgelegt sind, durch die IRSA ausgeführt werden. A.3.2 Die Institution der Klasse ist die IRSA, die in allen Angelegenheiten bezüglich dieser Klassenregeln mit der ICA kooperieren muss. A.3.3 In Bezug auf diese Klassenregeln oder die Genauigkeit der Zertifizierung lastet keine rechtliche Verantwortung auf: WS der IRSA der MNA dem DNM der ICA irgendeiner NCA der Zertifizierungsinstitution einem offiziellen Vermesser Aus diesen können keine Ansprüche abgeleitet werden. A.3.4 Ungeachtet des Inhalts dieser Bestimmungen hat die Zertifizierungsinstitution das Recht, ein Zertifikat zu widerrufen, und muss auf Anforderung der IRSA so handeln. International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/2016 4
5 A.4 VERWALTUNG DER KLASSE A.4.1 IRSA hat ihre administrativen Aufgaben der Klasse an DNMs delegiert. Die DNM kann Teile davon oder deren Gesamtumfang, wie in den Klassenregeln festgelegt, an die NCA delegieren. A.4.2 In den Ländern, in denen eine DNM nicht existiert oder die DNM die Klasse nicht verwalten will, müssen die in diesen Klassenregeln festgelegten Aufgaben von der ICA übernommen werden, die wiederum die Verwaltung an eine NCA delegieren kann. A.5 SEGELANWEISUNGEN A.5.1 Diese Klassenregeln dürfen nicht durch Segelanweisungen verändert werden mit Ausnahme wie in A.5.2 vorgesehen. A.5.2 Bei Welt- oder kontinentalen Meisterschaften können die Segelanweisungen diese Klassenregeln nur mit Zustimmung der ICA verändern. A.6 ERGÄNZUNGEN ZU KLASSENREGELN A.6.1 Ergänzungen zu diesen Klassenregeln müssen von der ICA oder einer DNM vorgeschlagen werden und erfordern die Zustimmung der IRSA. A.7 AUSLEGUNG VON KLASSENREGELN A.7.1 ALLGEMEIN Die Auslegung von Klassenregeln muss in Übereinstimmung mit den IRSA Regeln erfolgen. A.7.2 WÄHREND EINER VERANSTALTUNG Jegliche während einer Veranstaltung erforderliche Auslegung der Klassenregeln kann von einer gemäß den WR zusammengesetzten internationalen Jury vorgenommen werden. Eine derartige Interpretation darf nur für die Dauer dieser Veranstaltung gültig sein und die verantwortlichen Kräfte müssen, sobald dies nach der Veranstaltung möglich ist, die IRSA, die DNM und die ICA informieren. A.8 RUMPFREGISTRIERNUMMERN A.8.1 Registriernummern müssen durch die Zertifizierungsinstitution vergeben werden. A.8.2 Registriernummern müssen in fortlaufender Reihenfolge beginnend mit 1 vergeben werden. A.8.3 Jeder Rumpf muss eine einmalige Registriernummer bekommen, die die nationalen Buchstaben und die fortlaufende Registriernummer der Zertifizierungsinstitution enthalten muss. Keinesfalls darf eine Registriernummer für einen anderen als den Rumpf, für den sie erstmals vergeben wurde, benutzt werden. A.9 RUMPFZERTIFIZIERUNG A.9.1 Zur Zertifizierung eines Rumpfs müssen alle Punkte, die von dem/den Vermessungsformular(en) verlangt werden, von einem offiziellen Vermesser zertifiziert und die Einzelheiten in das/die Formular(e) eingetragen werden. A.9.2 Das/die Vermessungsformular(e) und falls erforderlich die Zertifizierungsgebühr müssen innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Zertifizierung an die Zertifizierungsinstitution in dem Land, in dem der Rumpf registriert werden soll, eingereicht werden. A.9.3 Nach Empfang zufriedenstellend ausgefüllter Vermessungsformular(e) und falls erforderlich der Zertifizierungsgebühr innerhalb der Frist von 4 Wochen kann die Zertifizierungsinstitution ein Zertifikat ausstellen. International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/2016 5
6 A.10 GÜLTIGKEIT DES ZERTIFIKATS A.10.1 Ein gültiges Zertifikat wird unter Verwendung der von der IRSA genehmigten Zertifizierungsdokumente in Übereinstimmung mit den Prozeduren in A.9 und A.12 ausgestellt. Anders dokumentierte oder von anderen Quellen ausgegebene Zertifikate sind ungültig. A.10.2 Ein Zertifikat wird ungültig bei: (a) Wechsel des Eigners, (b) Widerruf durch die Zertifizierungsinstitution. A.11 ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN KLASSENREGELN A.11.1 Ein Boot entspricht nicht mehr den Klassenregeln im Falle von: (a) Benutzung von Ausrüstung, die selbst oder dazu führt, dass das Boot nicht den Beschränkungen der Klassenregeln entspricht, (b) Benutzung von Ausrüstung, die selbst oder dazu führt, dass das Boot nicht den im Zertifikat vermerkten Beschränkungen entspricht, (c) Änderung oder Reparatur von Ausrüstung, die lt. Vermessungsformular(en) zu zertifizieren ist, sofern dies nicht von den Klassenregeln zugelassen wird, (d) eine Änderung von Klassenregeln, die die benutzte Ausrüstung nicht mehr gestattet, es sei denn die Ausrüstung entspricht den Klassenregeln, die bei der letzten Zertifizierung gültig waren. A.11.2 Ein Boot, das den Klassenregeln nicht mehr entspricht, kann wieder in Einklang gebracht werden: (a) wenn die Ausrüstung betreffende Beschränkungen in den Klassenregeln oder im Zertifikat sind durch einen offiziellen Vermesser, der die Vermessung der betreffenden Ausrüstung durchführt (b) und andernfalls wenn Ausrüstung, die nicht den Klassenregeln oder dem Zertifikat entspricht, durch Ausrüstung ersetzt wird, bei der dies der Fall ist. A.12 RUMPF-NACHZERTIFIZIERUNG A.12.1 Ein Rumpf kann mit einem neuen Zertifikat versehen werden, das je nach Bedarf die Daten der Nachzertifizierung und Erstzertifizierung ausweist: (a) wenn ein Zertifikat durch Eignerwechsel ungültig wird dadurch, dass der neue Eigner sich an die Zertifizierungsinstitution in dem Land wendet, in dem der Rumpf registriert werden soll. Der Antrag muss das alte Zertifikat und eine etwaige Gebühr für die Nachzertifizierung enthalten. Bei einem importierten Rumpf muss die Zertifizierungsinstitution die Vermessungsunterlagen von der vorherigen Zertifizierungsinstitution anfordern und eine neue Rumpfregistrierungsnummer vergeben, International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/2016 6
7 (b) wenn ein Zertifikat widerrufen wurde oder wenn das Zertifikat und die Vermessungsformulare unauffindbar sind durch Anwendung der in A.9 beschriebenen Prozedur. (c) wenn beantragt wird, dass ein oder mehrere alternative Zertifikate gleichzeitig mit einem existierenden Zertifikat gültig sein sollen durch Anwendung der in A.9 beschriebenen Prozedur. A.13 AUFBEWAHRUNG DER ZERTIFIZIERUNGSDOKUMENTE A.13.1 Die Zertifizierungsinstitution muss: (a) die Originaldokumente, auf denen das aktuelle Zertifikat beruht, aufbewahren, (b) auf Anforderung diese Dokumente an die neue Zertifizierungsinstitution schicken, falls der Rumpf exportiert wird. Abschnitt B - Bootszulassung Damit ein Boot für Wettfahrten zugelassen ist, muss es den Regeln in diesem Abschnitt entsprechen. B.1 KLASSENREGELN UND ZERTIFIZIERUNG B.1.1 Das Boot muss: (a) mit den Klassenregeln übereinstimmen, (b) ein gültiges Zertifikat haben, (c) gültige Zertifizierungsmarkierungen haben wie erforderlich. B.2 ABZEICHEN DER KLASSENVEREINIGUNG B.2.1 Ein gültiges Klassenvereinigungsabzeichen, sofern von der NCA oder ICA gefordert, muss an deutlich sichtbarer Stelle am Rumpf angebracht sein. International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/2016 7
8 TEIL 2 ANFORDERUNGEN UND BESCHRÄNKUNGEN Für Wettfahrten müssen der Teilnehmer und das Boot die in Teil 2 geforderten Regeln erfüllen. Bei Widersprüchen muss Abschnitt C entscheiden. Eine Zertifizierung auf Übereinstimmung mit den Regeln in Abschnitt C ist nicht Bestandteil der Vermessung. Die Regeln in Teil 2 stellen offene Klassenregeln dar, bei denen alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, erlaubt ist. Die einzelnen Regeln können wo notwendig fordern, begrenzen oder verbieten. Die Zertifizierung muss in Übereinstimmung mit den aktuellen ERS durchgeführt werden, sofern sie nicht in Teil 2 und Teil 3 verändert werden. Abschnitt C - Bedingungen für Wettfahrten C.1 ALLGEMEIN C.1.1 REGELN Die folgenden ERS Regeln dürfen nicht angewandt werden: B.1.2 Untere Mastmessmarke. B.2 Vorsegelbäume. C.2 TEILNEHMER C.2.1 BESCHRÄNKUNGEN (a) Nur ein Teilnehmer darf das Boot bedienen. (b) Der Teilnehmer darf während der Veranstaltung nicht ersetzt werden. C.3 WERBUNG C.3.1 BESCHRÄNKUNGEN Das Boot darf nur solche Werbung zeigen, wie von der WS Werberichtlinie gestattet ist. C.4 RUMPF C.4.1 BESCHRÄNKUNGEN (a) Der Rumpf darf während einer Veranstaltung nicht ersetzt werden. (b) Von Beschlägen abgesehen darf die Geometrie der Rumpfschale während einer Veranstaltung nicht verändert werden. International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/2016 8
9 C.4.2 IDENTIFIZIERUNG Die Registriernummer muss auf der äußeren Oberfläche des Rumpfes klar und einsehbar in einer Mindesthöhe von 20 mm angebracht sein. C.4.3 BESCHLÄGE Beschläge dürfen den Rumpf nicht nach vorne, achtern oder seitwärts relativ zu der in Abbildung J.2 beschriebenen Bezugsschwimmebene übertragen. C.5 RUMPFANHÄNGE C.5.1 BESCHRÄNKUNGEN Außer wenn ein Rumpfanhang verloren ging oder einen nicht reparablen Schaden genommen hat, müssen dieselben Rumpfanhänge während einer Veranstaltung benutzt werden. So ein Austausch kann nur mit Genehmigung der Wettfahrtleitung vorgenommen werden, die dann sämtliche Veranstaltungsmarkierungen auf dem ausgetauschten Rumpfanhang entfernen oder ungültig machen muss. C.5.2 TIEFGANGSBESCHRÄNKUNG Die Schablone zur Kontrolle des Tiefgangs muss quer ausgerichtet gemäß Abbildung J.1 unter dem Rumpfanhang hindurchgeführt werden können, ohne dass eine der beiden oberen Ecken der Schablone den Kontakt zum Rumpf verliert. C.5.3 ANWENDUNG C.6 RIGG Die Rumpfanhänge: (a) die Ballast enthalten oder solchen bilden dürfen nicht relativ zum Rumpf gedreht werden, (b) dürfen am Rumpf nicht mehr als 15 mm von der Mittschiffslinie des Rumpfs angebracht werden, (c) dürfen den Rumpf nicht nach vorne, achtern oder seitwärts relativ zu der in Abbildung J.2 beschriebenen Bezugsschwimmebene überragen, (d) dürfen nicht bewegt, geschwenkt, eingeklappt oder vergrößert werden. C.6.1 BESCHRÄNKUNGEN (a) Während einer Regatta dürfen nicht mehr als sechs Riggs und ihre Segel eingesetzt werden. (b) Ein Mast oder Baum, der verloren ging oder irreparabel beschädigt wurde, kann nur mit Genehmigung der Wettfahrtleitung ausgetauscht werden, die in einem derartigen Fall sämtliche Veranstaltungsmarkierungen auf dem ersetzten Teil entfernen oder ungültig machen muss. International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/2016 9
10 C.6.2 ANWENDUNG (a) Das Rigg darf den Rumpf weder nach vorn noch achtern relativ zur Bezugsschwimmebene, wie in Abbildung J.2 dargestellt, überragen. (b) WR 51 ist derart geändert, dass die Position des Rigg-Gegengewichts verändert werden kann. C.6.3 ABMESSUNGEN minimal maximal Deckmessmarke bis unterer Mastpunkt G - 10 G + 10 Deckmessmarke bis Unterkante der wenn G am zertifizierten Wert ist C.7 SEGEL Deckmessmarke bis oberer Mastpunkt 2160 Unterer Mastpunkt bis oberer Mastpunkt C.7.1 BESCHRÄNKUNGEN (a) Es dürfen nicht mehr als sechs Großsegel und sechs Vorsegel und davon nicht mehr als drei Groß- und Vorsegel irgendeiner A, B oder C Rigg/Segelgruppe eingesetzt werden. (b) Die Wettfahrtleitung kann bei einer Veranstaltung Veranstaltungsmarkierungen an den Segeln anbringen. (c) Bei Wettfahrten muss die Mindestlänge des Großsegelvorlieks 990 mm sein. (d) Ein Segel, das verloren ging oder irreparabel beschädigt wurde, kann nur mit Genehmigung der Wettfahrtleitung ausgetauscht werden, die in einem derartigen Fall sämtliche Veranstaltungsmarkierungen auf dem ersetzten Segel entfernen oder ungültig machen muss. C.7.2 ABMESSUNGEN Die Abmessungen der Segel jeder Rigg/Segelgruppe dürfen nicht diejenigen im Zertifikat für diese Rigg/Segelgruppe überschreiten. C.7.3 IDENTIFIZIERUNG (a) Die Kennzeichnung muss den WR entsprechen. (b) Das Klassenzeichen muss der Buchstabe "M" mit folgenden Abmessungen sein: Höhe und Breite mm, einer Strichstärke 6 8 mm und muss auf dem Großsegel oberhalb einer geraden Linie zwischen dem Dreiviertelachterliekspunkt und dem nächstgelegenen Punkt auf dem Vorliek angebracht sein. I A International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/
11 C.7.4 ANWENDUNG (a) Wenn eine obere Mastmessmarke vorgeschrieben ist, muss der Kopf des Großsegels unterhalb der oberen Mastmessmarke sein. (b) Der Halspunkt des Großsegels darf bei 90 -Projektion auf den Mast nicht unterhalb der oberen Kante der unteren Mastmessmarke gesetzt werden. (c) Wenn eine Vorstagmessmarke vorgeschrieben ist, muss eine vom Halspunkt zum Kopfpunkt des Vorsegels verlaufende Linie die Vorderseite des Mastes unterhalb der Vorstagmessmarke schneiden, wenn sich der Schothornpunkt des Vorsegels mittschiffs befindet. (d) Wenn ein Segel ein Liektau oder Rutscher aufweist, dann müssen sich diese in einer Führung in der Spiere befinden. (e) Nicht mehr als ein Großsegel und ein Vorsegel dürfen gleichzeitig gesetzt sein. (f) Ein Großsegel muss bei Wettfahrten gesetzt sein. (g) Segel dürfen nicht gerefft werden. (h) Ein Segel einer Rigg/Segelgruppe A, B oder C darf nicht mit einem Segel einer anderen Rigg/Segelgruppe kombiniert werden, es sei denn, dass es mit dem zutreffenden Rigg/Segelgruppen-Buchstaben A, B oder C markiert ist und C.7.2 entspricht. C.8 AUSRÜSTUNG C.8.1 VERBOTEN (a) Automatische Steuerung von Rigg und/oder Segeln, sofern nicht durch mechanische Systeme erzielt. (b) Automatische Steuerung des Ruders, sofern nicht durch mechanische Systeme erzielt. (c) Anbord-Kamera(s). (d) Die Benutzung von Bildern aus irgendeiner Quelle während der Wettfahrten. (e) Funksignale vom Boot während der Wettfahrten mit Ausnahme von Informationen zur Position der Fernsteuerung, zur Signalstärke und zum Batteriestatus um die Funkverbindung herzustellen und aufrecht zu erhalten. International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/
12 C.8.2 ANWENDUNG Fernsteuerungen und damit zusammenhängende Ausrüstung falls zeitweise entfernt oder ersetzt: (a) müssen in der gleichen Position wieder eingebaut werden, (b) müssen durch Ausrüstung von ähnlichem Gewicht ersetzt werden. Abschnitt D - Rumpf D.1 ALLGEMEIN D.1.1 REGELN Der Rumpf muss entweder den Klassenregeln, die zur Zeit seiner Erstvermessung gültig waren, oder den aktuellen Klassenregeln entsprechen. D.1.2 IDENTIFIZIERUNG Die Rumpfregistriernummer muss an einer gut sichtbaren Stelle auf einem nicht entfernbaren Teil des Rumpfes auf eine der folgenden Arten angebracht werden: durch Aufmalen, Eingravieren, als Verbundmaterial, Einlassen in den Rumpf. D.2 RUMPF D.2.1 DECKMESSMARKEN Eine Deckmessmarke mit einem Durchmesser von mindestens 5 mm muss für jede im Zertifikat eingetragene Rigg/Segelgruppe A, B, und C auf der Rumpfmittschiffsebene nahe der jeweiligen Mastposition angebracht sein. D.2.2 MATERIALIEN (a) Mit Ausnahme für die Fernsteuerausrüstung darf kein Material verwendet werden, das ein größeres spezifisches Gewicht als Blei ( kg/m3) aufweist. (b) Die vordersten 13 mm müssen aus elastischem Material sein. D.2.3 AUSFÜHRUNG (a) Der Bootskörper muss ein Einrumpf sein. (b) Mit Ausnahme der Aussparungen für Rumpfanhänge darf der Rumpf nicht folgendes aufweisen: (1) Hohlräume im Bereich der Schwimmebene und/oder im Profil unter der Bezugsschwimmebene, International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/
13 (2) Vertiefungen in der Draufsicht und/oder im Profil unter der Bezugsschwimmebene von mehr als 3 mm, (3) querlaufende Vertiefungen im Unterwasserbereich des Rumpfes von mehr als 3 mm bei einer Überprüfung parallel zur Schwimmebene gemäß Abbildung J.4. D.2.4 ABMESSUNGEN minimal maximal Rumpflänge relativ zur Bezugsschwimmebene wie in Abbildung J.2 beschrieben Rumpfbreite 100 Abschnitt E - Rumpfanhänge E.1 ALLGEMEIN E.1.1 REGELN Rumpfanhänge müssen den derzeitigen Klassenregeln entsprechen. E.2 RUMPFANHÄNGE E.2.1 MATERIALIEN Es dürfen keine Materialien verwendet werden, die ein größeres spezifisches Gewicht als Blei ( kg/m3) aufweisen. Abschnitt F - Rigg F.1 ALLGEMEIN F.1.1 RULES Riggs müssen den aktuellen Klassenregeln entsprechen. F.1.2 AUSFÜHRUNG (a) Ein Beschlag darf nicht größer als vernünftigerweise für seinen Zweck notwendig sein, falls er dreht oder auf einem drehenden Baum angebracht ist. (b) Ein Beschlag, der in einem Mast oder Baum eingeführt ist, muss als dessen Bestandteil angesehen werden. F.2 SPIEREN F.2.1 BESCHRÄNKUNGEN Ein Rigg darf nicht mehr Spieren aufweisen als: (a) Eine Mastspiere, (b) Eine Vorstagspiere, International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/
14 (c) Vier Baumspieren. F.2.2 VERMESSUNG (a) Der Mast-, Baum- und Vorstagspierenquerschnitt: (1) muss so behandelt werden, dass er Verkleidungen, Verlängerungen und angelenkte Teile einschließt, (2) muss mit beweglichen Teilen in ihrer größten Ausdehnung behandelt werden, (3) muss an der Verbindungsstelle zweier Baumspieren gemäß Abbildung J.5 und, (4) F.2.2 (a) (3) ausgenommen, an einem Punkt der größten Querschnittsausdehnung rechtwinklig zur Hauptachse der Spiere an diesem Punkt behandelt werden. (b) Ein Baum, der den Mast nach vorn und hinten überragt, muss wie zwei Bäume behandelt werden. F.2.3 AUSFÜHRUNG (a) Messmarken müssen sich deutlich von der Farbe der Oberfläche abheben, auf der sie angebracht sind. (b) F.2.3(c) und F.2.3(d) ausgenommen müssen Messmarken auf jedem Mast gemäß Abbildung J.7 und wie folgt angebracht werden: (1) eine obere Messmarke, (2) eine Vorstagmessmarke, (3) eine untere Messmarke. (c) Die obere Mastmessmarke kann weggelassen werden, wenn die Riggausführung es unmöglich macht, dass das Maß "A" im Zertifikat überschritten werden kann. (d) Die Vorstagmessmarke kann weggelassen werden, wenn die Riggausführung es unmöglich macht, dass das Maß "I" im Zertifikat überschritten werden kann. (e) Ein Baum, dessen Querschnitt in den von F.2.5 erlaubten Bereichen 20 mm überschreitet, darf in diesen Bereichen nicht mit einem anderen Baum verbunden werden. International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/
15 F.2.4 MASTABMESSUNGEN minimal maximal Deckmessmarke zum oberen Mastpunkt, H 2160 Deckmessmarke zur Vorstagmessmarke 0.8 (A + G) Mastquerschnitt oberhalb des unteren Mastpunkts 20 Mastquerschnitt unterhalb des unteren Mastpunkts 40 Breite der Mastmessmarke 3 10 F.2.5 BAUMABMESSUNGEN maximal Länge der Verbindung zweier Baum-Spieren gemäß Abbildung J Geringster kombinierter Baumquerschnitt über die Länge einer Verbindungsstelle gemäß Abbildung J.5 40 Baumquerschnitt innerhalb von 100 mm nur von einem Ende der Spiere 40 Baumquerschnitt an anderen Punkten 20 F.2.6 ABMESSUNGEN DER VORSTAGSPIERE Querschnitt der Vorsegel-Vorstagspiere Abschnitt G - Segel maximal 20 G.1 TEILE Die in einem Rigg benutzen Segel dürfen nicht mehr umfassen als: (a) ein dreiseitiges Großsegel, (b) ein dreiseitiges Vorsegel. G.2 ALLGEMEIN G.2.1 REGELN Segel müssen den Klassenregeln, die bei der Erstvermessung gültig waren, oder den aktuellen Klassenregeln entsprechen. International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/
16 G.2.2 ZERTFIZIERUNG Der offizielle Vermesser muss Segel zertifizieren und die folgenden Kennungen am Hals anbringen: (a) das Datum der Vermessung (b) auf Großsegeln die vermessene Fläche des größten Großsegels der Rigg/Segelgruppe, zu der das Segel gehört, (c) auf Vorsegeln die vermessene Fläche des größten Vorsegels der Rigg/Segelgruppe, zu der das Segel gehört. G.2.3 DEFINITIONEN Lattentaschenpunkt Der Lattentaschenpunkt wird als die Schnittstelle der verlängerten Mittellinie der Lattentasche oder, falls es keine Lattentasche gibt, der Segellatte und dem Achterliek definiert. G.2.4 VERMESSUNG (a) Während der Vermessung: (1) Segellatten brauchen nicht entfernt sein, (2) Segel können an den Spieren angeschlagen sein, (3) Stage innerhalb des Vorlieks, die 2mm nicht überschreiten, brauchen nicht entfernt werden, (4) Windfäden, welche die Lieken überragen, müssen ignoriert werden. (b) Das Vorliekslot, die Viertel-, Halb- und Dreiviertelbreiten müssen wie folgt ermittelt werden: (1) bei einem Hemdsegel mit der darin befindlichen unterstützenden Spiere: bis zum Vorliek oder der Vorderkante der Spiere, je nachdem, was zu einem größeren Wert führt, (2) bei einem an Spierenübergangsverkleidungen, Verlängerungsstücken und/oder angelenkten Laschen angebrachten Segel bis zu deren vorderster Kante wenn voll ausgestreckt, (3) bei einem Segel mit einem in einer Führung in der Spiere angebrachten Vorliek: bis zur Hinterkante der Spiere, (4) bei anderen Segeln: bis zum Vorliek, (5) unterbrochene Befestigungen am Vorliek müssen unbeachtet bleiben, solange sie insgesamt nicht mehr als 10% der Vorliekslänge einnehmen und die längste Befestigung nicht mehr als das doppelte der kürzesten ist, International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/
17 (6) wobei konkave Vor- und/oder Achterliekabschnitte nach der in ERS H.5.2 beschriebenen Methode überbrückt werden. (c) Das untere und obere Achterliekprofil wird wie in J.6 dargestellt kontrolliert. (d) Versteifungsteile, deren Durchmesser weniger als 2 mm beträgt und die nicht von Segelmaterial bedeckt sind, dürfen nicht als Teile des Segels behandelt werden. G.2.5 AUSFÜHRUNG (a) Die Ausführung muss sein: weiches Segel. (b) Versteifungen sind mit folgenden Ausnahmen verboten: (1) für Segellatten (2) am Kopf. (c) Segel müssen am Schothorn mit dem Buchstaben der Rigg/Segelgruppe oder mit den Buchstaben (falls das Segel in mehreren Rigg/Segelgruppen verwendet wird) gekennzeichnet werden. (d) Ein Großsegel darf nicht mehr als vier Latten haben, die nahe am Achterliek sein müssen. (e) Ein Vorsegel darf nicht mehr als drei Latten haben, die nahe am Achterliek sein müssen. (f) Die Rundung des Unterlieks kann durch eine der beiden Methoden überprüft werden: (1) Unterliekunregelmäßigkeiten. (2) Verwendung der Unterliekschablone gemäß Abbildung J.9. G.2.6 ABMESSUNGEN Toppbreite gemäß Abbildung J.8: maximal bei einem Hemdsegel 40 bei einem Segel mit Vorliektau 25 bei anderen Segeln 20 Ausdehnung der Kopfversteifung ab einem Punkt 20 mm vor dem hinteren Kopfpunkt auf einer Linie durch den hinteren Kopfpunkt und dem Kopfpunkt 20 International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/
18 Unterliekunregelmäßigkeit gemäß G.2.5 (f) (1) 3 Unterliektiefe gemessen zwischen Unterliek und einer Geraden zwischen Halspunkt und Schothornpunkt gemäß G.2.5 (f) (2) 25 Länge Segellatte 105 Breite Segellatte 20 Abweichungen bei folgenden Abmessungen: zwischen Lattentaschenpunkten und benachbarten Lattentaschenpunkten, zwischen Schothornpunkt und benachbartem Lattentaschenpunkt, zwischen Kopfpunkt und benachbartem Lattentaschenpunkt 25 G.3 SEGELFLÄCHE G.3.1 BESCHRÄNKUNG (a) Die vermessene Segelfläche jeder Rigg/Segelgruppe darf 0,5161 m2 nicht überschreiten. (b) Rigg/Segelgruppen A, B und C müssen in den Vermessungsformularen in absteigender Reihenfolge des Maßes A eingetragen werden. G.3.2 BERECHNUNG Die vermessene Segelfläche einer Rigg/Segelgruppe wird als Summe der nachfolgend aufgeführten Flächen für diese Rigg/Segelgruppe gebildet: Fläche des Großsegels, mm 2 A x B / 2 Zusatzfläche des Großsegels, mm 2 A x (2X + Y + 2Z) / 6 Fläche des Vorsegels, mm 2 Q x R / 2 Zusatzfläche des Vorsegels, mm 2 Q x (2x + y + 2z) / 6 wobei für diese Rigg/Segelgruppe gilt: A, B, Q und R stellen die größten Abmessungen dar und X, x sind die größten Überschreitungen der Viertelbreiten und Y, y sind die größten Überschreitungen der Halbbreiten und Z, z sind die größten Überschreitungen der Dreiviertelbreiten aller Segel dieser Rigg/Segelgruppe gemäß Abbildung J.7. International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/
19 TEIL 3 ANHÄNGE Die Regeln in Teil 3 sind offene Klassenregeln, bei denen alles, was nicht ausdrücklich verboten, erlaubt ist und die jeweiligen Regeln wo notwendig fordern, begrenzen oder verbieten. Vermessungen müssen in Übereinstimmung mit den aktuellen ERS durchgeführt werden, sofern sich nicht Abweichungen aus diesem Teil ergeben. Sofern nicht anders spezifizierten, sind alle Maße in Millimeter angegeben. Abschnitt H - Vermessung H.1 MESSUNGEN UND BERECHNUNGEN H.1.1 Längenmaße müssen in Millimeter ermittelt und auf die nächste Ganzzahl aufoder abgerundet werden, bevor sie in Vermessungsformular(e) und/oder das Zertifikat eingetragen, für weitere Rechnungen verwendet oder mit Grenzwerten verglichen werden. H.1.2 Maximal- und Minimalwerte von Beschränkungen in den Klassenregeln oder dem Zertifikat müssen als absolute Grenzwerte behandelt werden. H.1.3 Errechnete Werte in Millimeter oder Quadratmillimeter müssen auf die nächste Ganzzahl auf- oder abgerundet werden, bevor sie in ein Vermessungsformular oder Zertifikat eingetragen, für weitere Rechnungen verwendet oder mit Grenzwerten in den Klassenregeln oder dem Zertifikat verglichen werden. H.1.4 Errechnete Werte in Quadratmeter müssen auf die nächste vierte Dezimalstelle auf- oder abgerundet werden, bevor sie in das Zertifikat eingetragen werden. International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/
20 Abschnitt J - Abbildungen J.1 SCHABLONE ZUR BEGRENZUNG DES TIEFGANGS 100 Obere Ecken Siehe Regel C.5.2 Radius 660 J.2 LÄNGE & BEZUGSCHWIMMEBENE Siehe Regel C.6.2 Siehe Regel C.4.3 Bezugsschwimmebene Siehe Regel C.5.3(c) 1275 min 1290 max International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/
21 J.3 LÄNGENBERENZUNGSSCHABLONE Schablone um die Länge und die Bezugsschwimmebene festzulegen J.4 VERTIEFUNGEN IM RUMPFQUERSCHNITT 3 max Rumpfmittelebene 3 max Siehe Regel D max J.5 KOMBINIERTER BAUMQUERSCHNITT Siehe Regel F.2.5 Länge der Verbindung maximal 100 mm A Verbindung Querschnitt A A A 40 mm maximal International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/
22 J.6 KONTROLLE DER OBEREN UND UNTEREN ACHTERLIEKSRUNDUNG Siehe Regel G.2.4(c) DIE SCHABLONE Für diese Vermessung muss eine Schablone mit 900 mm Radius verwendet werden. Hinterer Kopfpunkt AM KOPF Die Schablone muss so platziert werden, dass sie den hinteren Kopfpunkt und eine Gerade durch die zwei nächsten Achterliekspunkte berührt. AM SCHOTHORN Die Schablone muss so platziert werden, dass sie den Schothornpunkt und eine Gerade zwischen den zwei nächsten Achterliekspunkten berührt. ALLGEMEIN Halbachterliekspunkt Wenn ein Achterliekspunkt (Abb. a) und/oder ein Segellattenpunkt (Abb. b) außerhalb der Schablone liegt, wenn diese wie oben angegeben positioniert wird, so muss die Schablone neu ausgerichtet werden, so dass keiner der Punkt außerhalb der Schablone liegt. ACHTERLIEKSPROFIL (a) Kein Teil des Achterlieks darf über die Hinterkante der Schablone hinausragen. (b) Dreiviertelachterliekspunkt Viertelachterliekspunkt Achterliekspunkt Lattentaschenpunkt International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/
23 J.7 SEGELFLÄCHENVERMESSUNG Siehe Regeln F.2.3, F.2.4 und G.3.2 Toppbreite Obere Mastmessmarke Vorstagmessmarke Dreiviertelbreite Toppbreite Halbbreite Viertelbreite Dreiviertelbreite Halbbreite Vorlieklänge Q Viertelbreite Vorliekslot Vorlieklot Untere Mastmessmarke Deckmessmarke International Marblehead Class Rules 2016 Final Deutsch XI/
24 J.8 TOPPBREITE UND KOPFVERSTEIFUNG Siehe Regel G.2.6 Toppbreite Toppbreite Toppbreite 40 max 25 max 20 max max 20 max 20 max Hemdsegel Segel mit Vorliektau oder Rutschern Andere Segel J.9 ANWENDUNG DER UNTERLIEKSCHABLONE Siehe Regel G.2.5(f) und G.2.6 Das Unterliek darf nicht unter die Unterliekschablone hinausragen. Maximal 25mm Minimal 50mm Minimal 50mm In Kraft: 1. Juli 2016 Veröffentlicht: 1. April 2016 Vorangegangene Ausgabe: 2002 mit Ergänzungen 1. August Deutsche Übersetzung: November , International Radio Sailing Association
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