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1 KENNZEICHNUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG GEMÄSS DEM GUIDE DE VALIDATION ORGANIC DES ETIQUETAGES CONTENT ET STANDARD DOCUMENTS DE OMMUNICATION DES PRODUITS LABELLISES OCS Dieses Dokument wurde vollständig überarbeitet, Modifikationen werden nicht angezeigt. Diese Leitfaden definiert die einzuhaltenden Richtlinien für den Gebrauch des eingetragenen Markenzeichens und Logos Textile Exchange (OSC 100 und OCS Blended) und/oder den Verweis auf Ecocert Greenlife in Übereinstimmung mit dem Standard, um eine korrekte und einheitliche Kennzeichnung von Produkten, in Anzeigen, Katalogen oder anderen Publikationen sicherzustellen. BEMERKUNG: Nationale Verordnungen und Textbezüge auf die Zertifizierungsprogramme und den zertifizierten Produkten sind verbindlich für den Kunden, der für seine Maßnahmen gegenüber diesen Gesetzen verantwortlich ist. Diese rechtlichen Einschränkungen sind in den geltenden Regeln nicht enthalten oder werden dort ausgelegt. 1. Vorherige Genehmigung Jeder Entwurf, gleichgültig welcher Werbeträger, bei dem das OCS Logo oder der Hinweis auf Ecocert Greenlife dargestellt wird, muß, vor Benutzung, durch eine Freigabe durch Ecocert Greenlife anhand Formular F408(OCS) genehmigt sein. 2. Kennzeichnungsvorschrift für OCS zertifizierte Produkte (1) A. «OCS 100» # Regel zur Kennzeichnung # Im Falle von zertifizierten biologischen Fasern - in Umstellung (bzw. englische Originalbezeichnung organic-in-conversion) wird angegeben enthält 100% biologisch gewachsenes Material-in Umstellung oder enthält X% biologisch gewachsenes Material-in Umstellung (englisch: Organically Grow In-Conversion Material or contains X% Organically Grown In-Conversion Material ) Folgende Label können verwendet werden, wenn 95% oder mehr des Rohmaterials biologisch zertifiziert sind nach dem OCS Standard. Für Produkte, welche 100% biologisches Rohmaterial enthalten Für Produkte, welche mehr als 95% biologisches Rohmaterial enthalten Enthält 100% biologisch gewachsenes Material* Zertifiziert durch Ecocert Greenlife gemäß dem OCS Standard einsehbar auf Name des Zertifizierers &/oder Lizenznummer Enthält X% biologisch gewachsenes Material *. Zertifiziert durch Ecocert Greenlife gemäß dem OCS standard einsehbar auf Name des Zertifizierers &/oder Lizenznummer *: Material bezeichnet den Gebrauch von biologischem Rohmaterial (z.b. Baumwolle) Page 1 on 5

2 X: Gibt den genauen Gehalt in % von biologischen Rohmaterial an (zwischen 95 & 99%). Der Prozentsatz gibt die endgültige Mischung an. Zusätzliche Auszeichnungen: «X% des Rohmaterials stammt aus biologischem Anbau» *: Material bezeichnet den Gebrauch von biologischem Rohmaterial (z.b. Fasern) X: Gibt den genauen Gehalt in % von biologischen Rohmaterial an (zwischen 95 & 99%). B. «OCS blended» # Regel zur Kennzeichnung # Im Falle von zertifizierten biologischen Fasern-in Umstellung (bzw. englische Originalbezeichnung organic-in-conversion) wird angegeben Gemacht aus X% biologisch gewachsenen Material-in Umstellung oder "Made with X% Organically Grown In-Conversion Material" Folgendes Label kann verwendet werden, wenn mehr als 5% aber weniger als 95% des Rohmaterials zertifiziert ist nach dem OCS Standard. Für Mischungen Gemacht aus X% biologisch gewachsenen Material*. Zertifiziert durch Ecocert Greenlife gemäß dem OCS standard einsehbar auf *: Material bezeichnet den Gebrauch von biologischem Rohmaterial (z.b. Baumwolle) X: Gibt den genauen Gehalt in % von biologischen Rohmaterial an (zwischen 5 & 95%). Der Prozentsatz gibt die endgültige Mischung an 3. Vorgaben für die Nutzung des OCS Logos Das OCS Logo kann farbig oder in der Grauskala gehalten werden, aber die Schrift, das Blatt und die Farbe müssen den Gestaltungsvorgaben wie in Kapitel The OCS Logo Use & Claims Guide beschrieben, entsprechen. Das Logo und alle Worte darin müssen klar und lesbar sein. Das Logo sollte nicht kleiner als mit einem Durchmesser von 10 mm oder 0,39 inches abgebildet sein. Zertifizierte Betriebe können Ihre Logos von der für Ihre Produkte zuständigen Zertifizierungsinstitution anfordern. Markeninhaber und Vertreiber können Ihre Logos von dem Zertifizierer, welcher für die Zertifizierung des letzten Produktionsschrittes Ihres Produktes zuständig war, beziehen. Die Logos können nur für Marketing und Werbezwecke benutzt werden und können nicht auf Waren oder Verpackung abgebildet werden, wenn der Markeninhaber & Vertriebler nicht nach dem OCS Standard zertifiziert sind. Page 2 on 5

3 4. Allgemeine Nutzungsregeln Die Benutzung des Ecocert Markenzeichens ist nicht erlaubt. Verweise auf ECOCERT oder auf die Zertifizierung gemäß dem festgelegten Zertifizierungsprogramm können ausschließlich von Kunden, die einen gültigen Vertrag mit Ecocert (im Rahmen von Art. 8) haben und in Verbindung mit von ECOCERT Greenlife zertifizierten Produkten oder Verfahren, verwendet werden. Diese Verbindung sollte durch ein gültiges Zertifizierungsdokument, ausgestellt durch ECOCERT, unter dem folgenden Zertifizierungsprogramm abgedeckt werden: Organic Content Standard. In jedem Fall, darf der Verweis auf ECOCERT oder die Zertifizierung gemäß dem festgelegten Zertifizierungsprogramm nicht in Verbindung mit Produkten, Organisationen oder Geschäftstätigkeiten gebracht werden, die nicht durch ECOCERT zertifiziert sind oder in irreführender Weise dargestellt werden. A. Textlicher Bezug Der Inhalt und die Präsentation der Kommunikation von ECOCERT oder der Zertifizierung gemäß dem festgelegten Zertifizierungsprogramm darf nicht irreführend sein und muß klare Informationen über den Empfänger und den Geltungsbereich der Zertifizierung oder der betreffenden Einheit geben. Ebenso müssen sich die verwendeten Medien immer eindeutig auf den Empfänger der Zertifizierung und die zertifizierten Produkte beziehen. B. Nutzungsbeendigung Am Ende der Gültigkeitsdauer der Zertifizierung, bei Aussetzung, Entzug oder Beendigung der Zertifizierung, muß der Kunde unverzüglich: die Verwendung aller Werbematerialien, die einen Verweis auf ECOCERT oder auf die Zertifizierung (einschließlich Webseiten) geben, einstellen und jede erforderliche Maßnahme ergreifen, alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, daß seine Kunden keinen Verweis auf ECOCERT oder auf die Zertifizierung nach dem Ende der Gültigkeitsdauer der Zertifizierung geben. 5. Spezifische Regeln für die Verwendung auf Verpackungen und Etiketten Die Verwendung des Markenzeichens von Textile Exchange oder der Verweis auf ECOCERT oder auf die Zertifizierung auf Verpackungen oder Etiketten muß gemäß den festgelegten Bedingungen des Zertifizierungsprogrammes erfolgen Der Kunde ist verantwortlich für das Design und die Verwendung der Etiketten, für die Konformitätsprüfung und für die Kontrolle der Verwendung durch externe Unternehmen (Grafikdesigner, Webseiten usw.). 6. Spezifische Regeln für die Verwendung zu Kommunikationszwecken Der Verweis auf ECOCERT oder auf die Zertifizierung gemäß dem festgelegten Zertifizierungsprogramm für den Zweck der Kommunikation muß unter folgenden Voraussetzungen erfolgen: Page 3 on 5

4 Wenn der Verweis auf ECOCERT oder auf die Zertifizierung in allgemeiner Art und Weise erfolgt, oder in Bezug auf eine Produktgruppe, von denen nur einige Produkte zertifiziert sind, muß ein Hinweis auf den entsprechenden zertifizierten Produkten erfolgen, um Dritte, wie z.b. Verbraucher, eindeutig zu informieren. Der Verweis auf ECOCERT und/oder auf die Zertifizierung dürfen in keiner Weise verwendet werden, die ECOCERT in Verruf bringen könnte und es darf keine Aussage bezüglich der Produktzertifizierung gegeben werden, die ECOCERT als irreführend, unbefugt oder wahrscheinlich fehlerhaft betrachtet. 7. Verwendung von Zertifizierungsdokumenten zu Kommunikationszwecken Der Kunde ist verantwortlich für die korrekte Verwendung der Zertifizierungsdokumente (Zertifikate). Das Zertifizierungsdokument kann auf jeder Seite, die durch die Zertifizierung abgedeckt ist, dargestellt werden. Wenn der Kunde Kopien des Zertifizierungsdokuments an Andere zur Verfügung stellt (für die Integration in eine Webseite oder Werbematerialien wie Broschüren, Prospekte, Messestände) müssen die Dokumente in ihrer Gesamtheit wiedergegeben werden, unter der Voraussetzung, daß die Wiedergabe in einer homothetischen Weise zum Original erfolgt. Jede Reproduktion des Zertifizierungsdokuments muß mit der ECOCERT Webseite verlinkt werden, um auf einfache Weise Informationen über den Geltungsbereich und Gültigkeit der Zertifizierung zur Verfügung zu stellen. Wenn der Kunde nicht mehr zertifiziert ist (Gültigkeitsende der Zertifikate: Beendigung, Minderung, Aussetzung oder Entzug der Zertifizierung), muß jegliche Verwendung der Zertifizierungsdokumente, deren Kopien oder Wiedergaben in Dokumente mit sofortiger Wirkung gestoppt werden. 8. Verwendungsbeschränkung für Dritte Mit Ausnahme vorheriger formaler und schriftlicher Einwilligung von ECOCERT Greenlife, ist die Zertifizierung der auf dem Zertifikat gelisteten Produkte, persönlich an den auf dem Zertifikat genannten Empfänger gerichtet. Kein Dritter, der nicht Kunde ist (z.b. Hersteller oder Verarbeiter, der ECOCERT zertifizierte Bio-Inhaltsstoffe verwendet ohne bei ECOCERT vertraglich verpflichtet zu sein, Käufer von zertifizierten Produkten ) darf einen Verweis auf ECOCERT oder die Zertifizierung geben, weder: in Kommunikationsdokumenten, auf Verpackungen oder Etiketten von Fertigprodukten noch auf Verpackungen oder Produktetiketten, dessen Zusammensetzung zertifizierte Produkte und/oder Inhaltsstoffe enthält Die einzige Ausnahme ist, wenn das zertifizierte Produkt im ursprünglichen Zustand, ohne Änderung der Verpackung oder Inhalt verkauft wird. Der Verweis auf die Zertifizierung und/oder auf Ecocert Greenlife darf den Verbraucher nicht irreführen und kann nur in Verbindung mit dem zertifizierten Produkt gegeben werden. Der Verweis auf ECOCERT oder auf die Zertifizierung bleibt unter der Kontrolle und Gesamtverantwortung des Kunden. Page 4 on 5

5 9. Modifikationen der Regeln Diese Regeln können jederzeit von ECOCERT geändert werden, insbesondere bei Änderungen der Gesetzgebung bezüglich der Etikettierung von Produkten oder Verweisen auf die Zertifizierung oder deren Auslegung durch Verwaltungs- und Justizbehörden. 10. Verstoß gegen die Regeln Beim Verstoß gegen diese Regeln oder Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum wird ECOCERT alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, die in seinen Verfahren vorgesehen sind. Dies können Korrekturmaßnahmen, Entzug des Zertifikates, Veröffentlichung des Verstoßes und, wenn notwendig, rechtliche Schritte sein (z.b. fehlerhafter Verweis auf das Zertifizierungsprogramm oder irreführende Verwendung der Zertifizierungsdokumente, Kennzeichnungen oder jeder andere Mechanismus der ein Produkt als zertifiziert auszeichnet, in Dokumenten oder anderen Veröffentlichungen, ). Zum Beispiel: wenn ein Kunde mehrere Produktpaletten hat und nur einige durch Ecocert zertifiziert sind, ist jeglicher Verweis auf Ecocert oder auf die Zertifizierung verboten und kann eine Abweichung bis hin zur Aussetzung der Zertifizierung der bereits validierten Produktpalette zur Folge haben. Page 5 on 5

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