Richtlinie Zeichennutzung
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- Arthur Frei
- vor 7 Jahren
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1 Diese Richtlinie regelt die Verwendung des Zertifizierungszeichens, der Zertifikate und Urkunden der durch von uns zertifizierte/zugelassene Unternehmen, Träger, Personen, Produkte und Schulungsunternehmen. Diese und die damit verbundene Verwendung des Zertifizierungszeichens, der Zertifikate und Urkunden der gelten für folgende Kunden: - Unternehmen, deren Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 durch uns zertifiziert wurde. - Unternehmen (HgE), deren Qualitätsmanagementsystem gemäß Ergänzungsvertrag nach 134a SGB V bei HgE auditiert wurden. - Träger, deren System zur Sicherung der Qualität nach AZAV durch uns zugelassen wurde. - Träger, deren Maßnahmen nach AZAV durch uns zugelassen wurden. - Personen, die eine Zertifizierungsprüfung in den Bereichen QM-Fachpersonal, SGU-Personal, Fachpersonal Wundheilung oder Fachpersonal UVSV bei uns abgelegt haben. - Schulungsunternehmen und somit Lehrgangsanbieter für QM-Fachpersonal und operativ tätiges Personal im SGU-Bereich, die durch uns zugelassen wurden. Nach Erhalt Ihres Zertifikats bzw. Ihrer Urkunde seitens der sind Sie berechtigt, unser Zertifizierungszeichen werbend zu verwenden. Hinweis: Die Nutzung des Zeichens der Akkreditierungsstelle (DAkkS GmbH) ist grundsätzlich untersagt! Bei der Verwendung des Zertifizierungszeichens, der Zertifikate und Urkunden sind nachfolgende Vorgaben verbindlich anzuwenden und zu beachten: ( 1) Die Nutzungsberechtigung des Zertifizierungszeichens, der Zertifikate und der Urkunden ist auf den Geltungsbereich und Geltungsdauer des Zertifikats/der Urkunde beschränkt. ( 2) Das Zertifikat und/oder die Urkunde darf das Unternehmen, der Träger, die Person oder das Schulungsunternehmen werbend herausstellen, indem er/sie: - das Original-Zertifikat und/oder -Urkunde in gerahmter Form im Unternehmen aushängt, - das Zertifikat und/oder -Urkunde als Ganzes in Werbematerialien und auf der Homepage oder anderem geschäftlichen Material verwendet. Eine Ausschnittsweise Darstellung ist untersagt. ( 3) Das Zertifizierungszeichen wird nur für geschäftliche Zwecke eingesetzt und zwar lediglich auf Unterlagen für die geschäftliche Korrespondenz und zum Zwecke der Werbung. ( 4) Das Zertifizierungszeichen darf nicht unmittelbar auf einem Produkt angebracht oder in einer Weise verwendet werden, durch die der Eindruck entstehen kann, dass es sich auf die Konformität eines Produktes mit dem zugrunde gelegten Regelwerk bezieht. Eine Ausnahme bilden die Zertifizierungszeichen AZAV-Maßnahmen (FbW/ 45). ( 5) Das Zertifizierungszeichen darf nur gemeinsam mit dem Namen des Unternehmens, des Trägers, der Person oder des Schulungsunternehmens sowie dem Geltungsbereich und der Zertifikats- /Urkunden-Nummer verwendet werden. ( 6) Das Zertifizierungszeichen darf grafisch nicht geändert werden und bei Größenänderungen nicht verzerrt dargestellt werden. Des Weiteren darf es nicht in einer Größe verwendet, für die das Zertifizierungszeichen nicht geeignet ist und zu einer unscharfen oder verpixelten Abbildung führt. Bei Problemen mit der Darstellung ist Rücksprache mit der zu halten. 08IDRL23-Richtlinie Seite 1 von 5
2 ( 7) Die achtet im Rahmen Ihrer Möglichkeiten auf die korrekte Darstellung und Verwendung. Bei Verstößen gegen die aufgeführten Bedingungen hat die das Recht je nach Schwere des Verstoßes folgende Maßnahmen zu ergreifen: - schriftliche Mahnung - schriftliche Mahnung mit Auflagen - Androhung des Entzuges der Zertifizierung/Zulassung - Entzug der Zertifizierung/Zulassung - außerordentliche Kündigung ( 8) Das Zertifizierungszeichen, die Zertifikate und die Urkunden dürfen nicht auf Rechtsnachfolger oder auf andere Organisationen übertragen werden. ( 9) Nach Aussetzung, Entzug oder Annullierung einer Zertifizierung/Zulassung muss der Auftraggeber jegliche Werbung mit der Zertifizierung einstellen und Zertifikate und Urkunden im Original an die zurückgeben und übermittelte pdf-dateien und Kopien vernichten. Ein Recht zur Zurückbehaltung ist ausgeschlossen. Wenn der Geltungsbereich der Zertifizierung eingeschränkt wurde, ist der Kunde verpflichtet alle Werbematerialien zu ändern. ( 10) Die Verwendung des Zertifizierungszeichens darf nur in den nachstehend abgebildeten Formen und mit Hinweis auf die Zertifikats-/Zulassung-/Maßnahmen-/Urkundennummer erfolgen. DIN EN ISO 9001: Zertifiziertes QM-System nach Zertifiziertes QM-System nach DIN EN ISO 9001:2008 DIN EN ISO 9001:2015 Zertifikats-Nr.: :08 Zertifikats-Nr.: :15 08IDRL23-Richtlinie Seite 2 von 5
3 AZAV-Trägerzulassung: Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung Zertifikats-Nr.: AZAV-T AZAV-Maßnahmenzulassungen: Zugelassene Maßnahme/n für die Zugelassene Maßnahme/n für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Recht der Arbeitsförderung nach dem Recht der Arbeitsförderung Zertifikats-Nr.: AZAV-FbW bis AZAV-FbW Zertifikats-Nr.: AZAV- 45 bis AZAV IDRL23-Richtlinie Seite 3 von 5
4 HgE: Schulungsunternehmen: Zugelassenes Schulungsunternehmen für die Ausbildung von QM-Fachpersonal Zertifikats-Nr.: S-QM Zugelassenes Schulungsunternehmen für die Ausbildung von SGU-Personal nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 und SCC-Regelwerk Zertifikats-Nr.: S-SGU QM-Fachpersonal: Zertifizierte Qualitätsmanagementfachkraft Zertifikats-Nr.: QF Zertifizierte/r Qualitätsmanagementbeauftragte/r Zertifikats-Nr.: QB Zertifizierte Qualitätsmanagementfachkraft im Sozial- und Gesundheitswesen Zertifikats-Nr.: QFG Zertifizierte/r Qualitätsmanagementbeauftragte/r im Sozial- und Gesundheitswesen Zertifikats-Nr.: QBG Zertifizierte/r Qualitätsmanager/in Zertifikats-Nr.: QM Zertifizierte/r Qualitätsauditor/in Zertifikats-Nr.: QA IDRL23-Richtlinie Seite 4 von 5
5 SGU-Personal: Zertifizierte/r operativ tätige/r Mitarbeiter/in Zertifizierte operativ tätige Führungskraft gemäß Dok. 018 des Normativen SCC Regelwerkes 2011 gemäß Dok. 017 des Normativen SCC Regelwerkes 2011 Zertifikats-Nr.: SGU-MA Zertifikats-Nr.: SGU-FK Fachpersonal Wundheilung und Wundbehandlung: Zertifizierter Wundassistent WAcert DGfW (Beruf) Zertifizierter Wundtherapeut WTcert DGfW (Beruf) gemäß Normativem Dokument Version 6.0, Stand gemäß Normativem Dokument Version 6.0, Stand Zertifikats-Nr.: WA-cert Zertifikats-Nr.: WT-cert Fachpersonal UVSV: Zertifizierte Fachkraft für den Umgang mit UV-Bestrahlungsgeräten gemäß UV-Schutz-Verordnung - UVSV, Stand Zertifikats-Nr.: UVSV IDRL23-Richtlinie Seite 5 von 5
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