Verwendung des Zertifizierungslogos/ Zertifikats und Urkunden der CertEuropA GmbH und des Akkreditierungssymbols der DAkkS

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1 Verwendung des Zertifizierungslogos/ Zertifikats und Urkunden der CertEuropA GmbH und des Akkreditierungssymbols der DAkkS Diese Zeichensatzung und die damit verbundene Verwendung des Zertifizierungslogos, der Zertifikate, der Urkunden der CertEuropA GmbH gelten für folgende Kunden: - Kunden, deren Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001, DIN ISO 29990, DIN EN ISO und DIN ISO/IEC durch uns zertifiziert wurde. - Kunden, deren Qualitätsmanagementsystem nach AZAV durch uns zugelassen wurde. - Kunden, deren Maßnahmen nach AZAV durch uns zugelassen wurden. - Kunden, die eine Personalzertifizierungsprüfung bei der CertEuropA GmbH abgelegt haben. - Kooperationspartner und somit Anbieter von Lehrgängen für QM-Fachpersonal und operativ tätiges Personal im SGU-Bereich, die durch uns zugelassen wurden. - Kunden, deren Qualitätsmanagementsystem den Forderungen gemäß den Anforderungen nach 7 Ergänzungsvertrag nach 134a SGB V über Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (HgE) und den Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen in Verbindung mit 11 der Anlage 1 (Qualitätsvereinbarung) und den Grundlagen der DIN EN ISO 9001 entspricht (nicht akkreditiert).a - Kunden, deren Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 und den Anforderungen entsprechend der AWO Qualitätsforderungen/-kriterien (gemäß Festlegung auf Bundesebene nicht akkreditiert) durch uns in einem kombinierten AWO- Tandem-Audit (DIN EN ISO 9001 und AWO-Tandem-Verfahren) zertifiziert wurde (nur DIN EN ISO 9001 akkreditiert). Nach dem Zugang Ihres Zertifikats bzw. Ihrer Urkunde von CertEuropA GmbH sind Sie berechtigt, unser Zertifizierungslogo werbend zu verwenden. Seite 1 von 12

2 Hinweis: Die Nutzung von Logos der Akkreditierungsstelle (DAkkS GmbH, DGA, TGA) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist grundsätzlich untersagt! Seite 2 von 12

3 Bei der Verwendung des Zertifizierungslogos der CertEuropA GmbH, der Zertifikate und Urkunden sind folgende Vorgaben zwingend zu beachten: ( 1) Die Nutzungsberechtigung des Zertifizierungslogos CertEuropA GmbH, der Zertifikate und der Urkunden ist auf den Geltungsbereich und Geltungsdauer des Zertifikats / der Urkunde beschränkt. ( 2) Das Zertifikat und/oder die Urkunde darf das Unternehmen werbend herausstellen, indem er: - das Original-Zertifikat und/oder -Urkunde in gerahmter Form im Unternehmen aushängt, - das Zertifikat und/oder -Urkunde als Ganzes (nicht ausschnittsweise) in Werbematerialien und auf der Homepage oder anderem geschäftlichen Material verwendet. ( 3) Das Zertifizierungslogo der CertEuropA GmbH findet nur Einsatz bei geschäftlichen Zwecken und zwar lediglich auf Unterlagen für die geschäftliche Korrespondenz und bei Zwecken der Werbung. ( 4) Das Zertifizierungslogo der CertEuropA GmbH darf nicht unmittelbar auf einem Produkt angebracht oder in einer Weise verwendet werden, durch die der Eindruck entstehen kann, dass es sich auf die Konformität eines Produktes mit dem zugrunde gelegten Regelwerk bezieht. Wenn das Zertifizierungslogo auf Produktverpackungen und/oder Begleitinformationen verwendet wird, so gelten folgende zusätzliche Punkte. Als Produktverpackung gilt der Teil, der entfernt werden kann, ohne dass das Produkt zerfällt oder beschädigt wird. Begleitinformationen gelten als separat verfügbar bzw. leicht entfernbar. Typenschilder oder Identifikationsschilder gelten als Teil des Produkts. - Die Aussage inklusive des Zertifizierungslogos der CertEuropA GmbH darf in keiner Weise darauf schließen lassen, dass das Produkt, der Prozess oder die Dienstleistung zertifiziert ist. Die Aussage muss sich beziehen auf sowie beinhalten: - Die Benennung (z.b. Marke oder Name) des zertifizierten Kunden - Die Art des Managementsystems (z.b. Qualität, Umwelt) und der angewendeten Norm - Die Zertifizierungsstelle, die das Zertifikat erteilt hat Seite 3 von 12

4 ( 5) Das Zertifizierungslogo der CertEuropA GmbH darf nur gemeinsam mit dem Namen des Unternehmens, dem Geltungsbereich und mit der CertEuropA GmbH -Zertifikats/Urkunden-Nummer verwendet werden. ( 6) Das Zertifizierungslogo der CertEuropA GmbH darf grafisch nicht geändert werden und bei Größenänderung nicht verzerrt dargestellt werden. Des Weiteren darf es nicht in einer Größe verwendet, für die das Zertifizierungslogo CertEuropA GmbH nicht geeignet ist und zu einer unscharfen oder pixeligen Abbildung führt. Bei Problemen mit der Darstellung ist die CertEuropA GmbH zu kontaktieren und Rücksprache zu halten. ( 7) Das Zertifizierungslogo der CertEuropA GmbH darf nicht auf Laborprüfberichten, Kalibrierscheinen, Inspektionsberichten oder Zertifikaten verwendet werden. ( 8) Die CertEuropA GmbH wird im Rahmen Ihrer Möglichkeit auf die korrekte Darstellung und Verwendung achten. Bei Verstößen gegen die aufgeführten Bedingungen hat CertEuropA GmbH das Recht je nach Schwere des Verstoßes folgende Maßnahmen zu ergreifen: - schriftliche Mahnung - schriftliche Mahnung mit Auflagen - Androhung des Entzuges der Zertifizierung / Zulassung - Entzug der Zertifizierung / Zulassung - außerordentliche Kündigung ( 9) Das Zertifizierungslogo-CertEuropA GmbH, die Zertifikate und die Urkunden dürfen nicht auf Rechtsnachfolger oder auf andere Organisationen übertragen werden. ( 10) Nach Aussetzung, Entzug oder Annullierung einer Zertifizierung muss der Auftraggeber jede Werbung mit der Zertifizierung einstellen und Zertifikate und Urkunden an die CertEuropA GmbH zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. ( 11) Die Verwendung des Zertifizierungslogos der CertEuropA GmbH hat nur in der nachstehend abgebildeten Form mit Hinweis auf die Zertifikats-/Maßnahmen-/Urkundennummer zu erfolgen. ( 12) Die Verwendung des Namens, die Anschrift und das Zertifizierungszeichens der Zertifizierungsstelle; andere Zeichen (z.b. Akkreditierungssymbole) dürfen verwendet werden, wenn Sorge dafür getragen wird, dass diese nicht irreführend oder mehrdeutig sind Seite 4 von 12

5 und nur unter Beachtung alle Anforderungen aus der Zeichensatzung der CertEuropA GmbH sowie den Regelungen der DAkkS und der relevanten Akkreditierungsnormen als auch den geltenden rechtlichen Bestimmungen. Im Umlauf befindliche Zertifizierungslogos zu 10 DIN EN ISO 9001:2008/ 2015 DIN ISO DIN EN ISO Logo folgt! Seite 5 von 12

6 DIN ISO/IEC Logo folgt! Seite 6 von 12

7 Im Umlauf befindliche Zertifizierungslogos zu 10 AZAV - Trägerzulassung AZAV Maßnahmenzulassung nach FbW AZAV Maßnahmenzulassung nach 45 Seite 7 von 12

8 Kooperationspartner QM-Fachpersonal Qualitätsmanagementbeauftragter (QM-Fachpersonal) Interner Qualitätsauditor (QM-Fachpersonal) Seite 8 von 12

9 Im Umlauf befindliche Zertifizierungslogos zu 10 Qualitätsmanager (QM-Fachpersonal) Kooperationspartner für Personal im SGU-Bereich Seite 9 von 12

10 Im Umlauf befindliche Zertifizierungslogos zu 10 AWO-Tandem-Verfahren / AWO Qualitätsforderungen/-kriterien in Verbindung mit DIN EN ISO 9001 AWO-Tandem-Verfahren / AWO Qualitätsforderungen/-kriterien in Verbindung mit DIN EN ISO 9001 Seite 10 von 12

11 Im Umlauf befindliche Zertifizierungslogos zu 10 AWO-Tandem-Verfahren / AWO Qualitätsforderungen/-kriterien in Verbindung mit DIN EN ISO 9001 AWO-Tandem-Verfahren / AWO Qualitätsforderungen/-kriterien in Verbindung mit DIN EN ISO 9001 AWO-Tandem-Verfahren / AWO Qualitätsforderungen/-kriterien Seite 11 von 12

12 Im Umlauf befindliche Zertifizierungslogos zu 10 HgE Seite 12 von 12

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