UNTERSUCHUNGEN ZU KLOSTER UND STIFT

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1 UNTERSUCHUNGEN ZU KLOSTER UND STIFT herausgegeben vorn Max-Planck-Institut für Geschichte GÖTTINGEN. VANDENHOECK & RUPRECHT 1980

2 Über Typologie, Chronologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter! von PETER MORAW I. Die Frage nach dertypologie, Chronologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter und damit eine verhältnismäßig allgemeine Frage ist bisher noch nicht gestellt worden; typische Stiftskirchenforschung ist vielmehr Einzelkirchenforschung- oder bestenfalls - besonders in neueren Beispielen - Regionalforschung>. Der Vortragende hat zu beiden Punkten etwas beizu- 1 In einigen Punkten veränderter und mit Belegen versehener Vortrag auf der Jahrestagung der Germania Sacra in Göttingen am Einige neuere Arbeiten: Dietrich HÖROLDT,Das Stift St. Cassius zu Bann von den Anfängen der Kirche bis zum Jahre (BonnerGb1l11) 1957; Franz Peter SONNTAG,Das Kollegiatstift St. Marien zu Erfurt von (Erfurter TheolStud 13) 1962; Anton DIEDERIcH, Das Stift St. Florin zu Koblenz. (VeröffMPIGesch 16 Stud Germania Sacra 6) 1967; Ernst DÖLL,Die Kollegiatstifte St. Blasius und St. Cyriakus zu Braunschweig. (Braunschweiger Werkstücke 36) 1967; Franz- Josef HEYEN,Das Stift St. Paulin vor Trier. (Germania Sacra NF 6) 1972; Gottfried WENTZu. Berent SCHWINEKÖPER, Die Kollegiatstifte St. Sebastian, St. Nicolai, St. Peter und Paul und St. Gangolf in Magdeburg. (Germania Sacra, Das Erzbistum Magdeburg 1,2) Neben Klosterbüchern und anderen Übersichten (vg!. unten Anm. 84) vor allem: A. Johanna MARIS,Vorming van kapittelen van seculiere kanunniken in Gelderland voor di Reformatie (Nederlands Archivenblad ) S ; Norbert BACKMUND,Die Kollegiat- und Kanonissenstifte in Bayern. 1973; Die weltlichen Kollegiatstifte der deutsch- und französischsprachigen Schweiz. Red. von Guy P. MARCHAL.(Helvetia Sacra, hg. v, Albert BRUCKNER2,2) Sonst zusammenfassend: Paul HINSCHIUS,Das Kirchenrecht der Katholiken und Prorestanten in Deutschland ; P. TORQUEBIAU, Chanoines (Dictionnaire de droit canonique 3) 1942 Sp ; Charles DEREINE,Chanoines (Dictionnaire d'histoire et de geographie ecclesiastique 12) 1953 Sp, ; Willibald M. PLÖCHL,Geschichte des Kirchenrechts ; Hans Brich FEINE, Kirchliche Rechtsgeschichte

3 10 PETER MORAW steuern versucht", aber im Unterschied vielleicht zu älteren Bemühungen gelegentlich mit schlechtem Gewissen. Denn obwohl das Kollegiatstift normalerweise kirchenrechtlich gesehen für sich steht, beunruhigte es ihn, wie unbekümmert man es hier von seinesgleichen isolierte und damit den hilfreichen Grundsatz hintanstellte, daß das Allgemeine zur Erkenntnis des Besonderen ebenso, wenn auch nicht unbedingt im gleichen Maße und in gleicher Weise, beizutragen vermöge wie das Besondere zu einem Allgemeinen. Für jenes Manko ließen sich verschiedene Ursachen anführen, die hier nicht noch einmal> ausgebreitet werden müssen. Zu diesen hinzu kommt wohl noch, daß sich Einzel- und Regionalforschung über Stiftskirchen im Rahmen der klassischen, wohlgeordneten Kirchengeschichte des Mittelalters ohne weiteres geborgen fühlen konnten und damit im Hinblick auf Rechtslage und Institutionsform gattungsgeschichtlich stabilisiert erschienen; verhältnismäßig allgemeine Fragen mögen hingegen, wie sich zeigen wird, in bald bedenklichem Maße über die traditionelle Kirchengeschichte hinausführen, ja diese in gewisser Weise in Frage stellen. Solche störende Zweifel gelten übrigens nur für einen ersten Blick; bei näherem Zusehen mögen nämlich auch ungewohnte Gedanken in eine Verflochtenheit zurückführen, die Kirchengeschichte als notwendigen Teil einer einzigen, einheitlichen Vergangenheit erweist, aus welcher sie nur durch den analysierenden Ansatz des Historikers - fürs erste fast zwangsläufig - gelöst worden ist. Unter solchen Erwägungen sei heute der Blick auf das Allgemeine der Stiftskirche gerichtet, und zwar in relativabstrakter Form. Dabei wird eine vorläufige Auswahl aus diesem Themengebiet getroffen, da es entgegen der ersten Vermutung für unser Objekt charakteristisch erscheint, daß es sich quantitativ und im Hinblick auf Aspekte und Dimensionen, die sich ergeben und auftun, als recht umfänglich zeigt. Auch angesichts einer für spätere Zeit geplanten Monographie des Vortragenden auf der Basis eines schon einigermaßen weit gediehenen Überblicks über alle Stiftskirchen im Römisch-Deutschen Reich mögen die Ergebnisse als vorläufig gelten, da das gesamte Material noch nicht durchgearbeitet ist; auch die wichtige ausländische Forschung soll einbezogen werdens, 4 Peter MORAw,Das StiftSt. Philipp zu Zell in der Pfalz. (HeidelbergerVeröffLdgesch Ldkde 9) 1964; ders., Das Stift St. Fabian in Hombach (pfalz). (ArchmrhKG ) S ; ders., Hessische Stiftskirchen im Mittelalter, (ArchDipl ). S Vg!. unten Anm Ders., Hess, Stiftskirchen S. 425ff. 6 Außer der Literatut inden Anm. 3, 15,28,63,67, 8Of. vg!. La vita comune dei clero nei secoli XI e XII.2 vo!. (Miscellanea dei Centro di studi medioevali 3) Milano 1962 und aus der englischen Forschung z. B. A. Hamilton THOMPSON, The English Clergy and their 'Organization in the Later Middle Ages. Oxford 1947; Kathleen EDwARDs, The English Secular Cathedrals in the Middle Ages. Manchester 1949; Margaret BoWKER,The Secular Oergy in the Diocese of Lincoln Cambridge 1968.

4 Über Typologie, Chronologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter 11 Bemerkungen zur Typologie der deutschen Stiftskirche einerseits und zu ihrer Chronologie und Geographie andererseits bilden die beiden Hauptpunkte dieses Vortrags, die aufruhen mögen auf einigen einleitenden Gedanken über die chronologische Abgrenzung der Thematik", über mögliche künftige Forschungsziele und über das Gründungsproblem der Stiftskirche. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit sprechen wir vom Kollegiatstift erst vom Jahre 816 an, in welchem Kaiser Ludwig der Fromme im Zusammenhang mit seinen Reformbestrebungen in Aachen eine einschlägige lnstitutio beschließen lieb8.für die Periode vor 816, von der hier nicht weiter die Rede sein wird, kann man Mönche und Kleriker nicht mit genügend Klarheit scheiden, wobei es sich nicht nur um eine Quellenfrage, sondern auch um eine Sachfrage handelt. Vorläuferformen des Kollegiatstifts nennen wir Klerikergemeinschaften". Auch mit dem Ereignis von 816 war, wie es angesichts der praktisch-technischen Rahmenbedingungen des Zeitalters als selbstverständlich zu gelten hat, gegenüber der Weite des Fränkischen Reiches Klarheit insbesondere für Ostfranken noch nicht geschaffen. Nicht abstrakte Textinterpretation, sondern konkrete Wirkungsgeschichte ist hier als entscheidend anzusehen, die jedoch mit großen Quellenschwierigkeiten zu kämpfen hat 10 Unser wichtigstes Forschungsziel gegenüber der Stiftskirche von 816 an ist ihre Rolle als Stätte der Begegnung von Kirche und Welt in ihrem Wandel vom 9. bis zum 16. Jahrhundert. Für diese Kernfrage ist die Quellensituation erheblich günstiger als für die klassischen Fragen nach dem inneren religiösen Leben und nach wesentlichen Teilen der älteren Stiftsverfassung (Vita communis und ihr Ende, Entstehung der Pfründe u.a.). Diese Probleme werden bis heute eher unbefriedigend und methodisch manchmal an der Grenze des Zulässigen be-.handelt, weil man Zirkelschlüsse vom hier nur ganz vage bekannten Allgemeinen auf das Besondere der Einzelkirehe kaum entbehren kann, Vermutungen 7 Der Sache nach ausgeschlossen sind hier die Domkapitel, die in vieler Hinsicht nächsten Verwandten der Kollegiatkapitel. ferner die Kapitel an Kanonissenstiften, die Augustinerchorherrenstifte und deren Vor- und Nebenformen und gelegentliche regional unterschiedliche Minderformen wie sog. Halbstifte u. dgl. 8 MGH Concilia 2 = Concilia aevi Karolini 1. Rec, Albert WERMINGHOFF.Hannover Leipzig 1906 S ; J.F.A.M. van WAESBERGHE,De Akense regels voor canonici en canonicae uit 816. Assen o.j. (1967?); Rudolf SCHIEFFER,Die Entstehung von Domkapiteln in Deutschland. (BonnerHistForsch 43) 1976 bes. S. 232ff. Weitere Lit. bei MORAw,Hess, Stiftskirchen Anm. lo- B. 9 Verwiesen sei für das Allgemeine auf verschiedene Arbeiten von Friedrich PRINZ, bes. auf: Frühes Mönchtum im Frankenreich. (Monographien z. Gesch. d. Mittelalters 2) Die Spezialforschung genügt bisher kaum, auch nicht die einzige zusammenfassende, in Deutschland kaum bekannte Arbeit von Henri-Jacques LEGIER,Les eglises collegiales en France des origines au XVe siede. Ms. These Paris Zuletzt SCHIEFFERS. 242ff.

5 12 PETER MORAW sich dabei allzu rasch in Tatsachen verwandeln und wenige Quellenstellen viel zu schwer belastet werden; das Umgehen mit dem Begriff "Reform", der die nötige Schärfe vermissen läßt, ist hierfür das beste Beispiel-l. Auf diesem Feld bleibt bisher die Stiftskirchenforschung weit hinter der Klosterforschung, wenn so vereinfacht zu formulieren ausnahmsweise gestattet ist, zurück. Auch unsere Frage ist - wie die Reformproblematik - eine allgemeine Frage, die sich zugleich an Klöster und Stifte richten kann, aber die Stiftskirche ist diesmal ein wohl ergiebigeres und wertvolleres Studienobjekt als das Kloster. Denn während ein ganz oder einigermaßen realisiertes klösterliches Armutsideal Umweltbeziehungen einzuengen geeignet war, ist die Stiftskirche von ihren Voraussetzungen her (Zusammenfassung von Weltklerikern mit Privateigentum und großem individuellen Handlungsspielraum, der obendrein leicht mißbräuchlich zu erweitern war) eher als ein Verdichtungspunkt für soziale Beziehungen ganz verschiedener Art und im weitesten Sinne zu bezeichnen. Auf der Skala institutioneller kirchlicher Existenz scheinen mit (strengem) Kloster und mit dem Stift zwei Extrempunkte fixiert. Die für nicht wenige Orte naheliegende Frage nach der Bewegung lokal gebundener kirchlicher Institutionen auf dieser unserer Skala - gerade auch ein Problem der Stiftskirchenforschung - lenkt den Blick auf das Ausmaß von Wandlung und Wandlungsfahigkeit kirchlicher Organisation insgesamt. Diese Frage bezieht sich zuerst auf einen Bereich, den man wohl abtrennen kann von der unmittelbaren Seelsorge und damit von einem durch eine kirchliche Grundaufgabe und durch Praxisbezug eher stabilisierten Gebiet, auf die Existenz nämlich der von diesen Pflichten weithin befreiten Gottes-Diener im unmittelbaren Sinn und auf deren Position in der christlichen Umwelt, im Wandel von Generation zu Generation betrachtet. Die Rolle der Stiftskirche in der Welt war in viel höherem Maße passivals aktiv, was infolge des "Systemzwangs" der Einzelmonographien in diesen kaum angemessen zum Ausdruck kommt, aber wertvoll ist gerade als Indikator für weiterreichende Zusammenhänge. Die drei einschlägigen Hauptgebiete, das soziale, das wirtschaftliche und das politische Feld, können hier nur angedeutet werdent-, indem wir uns auf einige Bemerkungen zum sozialen Moment beschränken, insofern sie sich an unser überlokales Forschungsinteresse anschließen. Hierbei geht es zuletzt um recht wesentliche Tatbestände unserer Vergangenheit, z. B. um die vor allem spätmittelalterliche Ausformung einer im ge- 11 Darunter leidet die sonst hilfreiche Arbeit von josef SIEGWART,Die Chorherren- und Chorfrauengemeinschaften inder deutschsprachigen Schweiz vom 6. Jahrhundert bis 1160 (Studia Friburgensia NP 30) Freiburg i.ue Dazu MORAW,Hess. Stiftskirchen S. 428f.

6 Über Typologie, Chronologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter 13 samtdeutschen Rahmen und darüber hinaus tätigen politischen Gruppe zumal von Juristen, die auch ansehnlichen Anteil an der Verdichtung des Reiches im ausgehenden Mittelalter gewann, und einer sich damit berührenden und überschneidenden "wissenschaftlichen", vor allem mit den Universitäten'? verbundenen Gruppe oder Schicht, ohne deren Existenz wichtige geistige und religiöse Bewegungen des Zeitalters und der Folgezeit kaum vorstellbar erscheinen. Beide Gruppen ruhten wohl in hohem Maße auf Stiftskirchenpfründen auf. Aus Gründen, die mit dem Mittelalter weniger zu tun haben als mit den Historikern, sind diese Tatbestände wohl nicht genügend beachtet worden - vor der Folie einer in der Modeme geringer institutionalisierten Kirche, rue strenger auf ihre religiöse Aufgabe bezogen wurde, und vor der Folie des abstrakten Anstaltsstaats, der inzwischen viele Aufgaben an sich gezogen und die soziale Position von Führungsgruppen radikalverändert hatte. Die Zeitgenossen ihrerseits haben die mit unserem Zusammenhang verbundenen Begleitumstände kritisiert, aus einer strengen religiösen Grundauffassung. wie Konzilsdebatten und Reformschriften des 15. Jahrhunderts zeigen, aber auch aus ganz anderen Beweggründen, die von der Diskrepanz älterer lokaler oder regionaler Pfründeninteressen einerseits und der Ansprüche neuer überregionaler Kandidatenkreise andererseits herrühren, deren Auftreten und Vermehrung im Zusammenhang mit den gerade angesprochenen Wandlungen ein Stück "Modernisierung" darstellen. Nach dem Gegensatz von lokal-regionalen und überregionalen Interessen zu fragen mag auch für andere Probleme der Kirchengeschichte hilfreich sein. In unserem Zusammenhang könnte man es womöglich tragisch nennen, daß infolge verhältnismäßig unveränderbarer Rahmenbedingungen so wesentliche Neuerungen wie die angeführten fast nur auf dem Weg über recht negativempfundene Verformungen des älteren Stiftsgefüges verwirklicht wurden und daß es nicht gelang, für das Neue auch eine neue Basis zu erstellen. So kam es in einem Zeitalter ohnehin beträchtlicher Juridifizierung der Kirche zu Regelungen, die vielen unverständlich und deswegen unpopulär waren. Man kann es aber auch anders sehen: Stifte und Pfründen haben sich offenbar un widerstehliehen langfristigen Prozessen nicht entziehen können, die z. B. Universitätsbesucher immer mehr nach vorne treten und damit neben alter, ererbter, regionaler, sozialer Qualifikation neue, erworbene, überregionale, eher aus Leistung geborene Qualifikationen in zunehmendem Maße anerkannt sein ließen. Die komplementäre Frage nach lokalen Besitzständen von Gruppen in der Stiftskirche hat sich gegenüber einer der wichtigsten, St. Bartholomäus in 13 Ders., Zur Sozialgeschichte der deutschen Universität im späten Mittelalter. (Gießener Universitätsblärter 8, ) S, 44-60,

7 14 PETER MORAW Frankfurt am Main, als erhellend erwiesent+, wo die Herren von Eppstein auf dem Weg über die Besetzung der Propstei wohl eine Quasiterritorialisierung erstrebten, die dann angesichts der unüberwindlichen äußeren Hindernisse im wesentlichen gescheitert ist. Man könnte immer wieder statt vom Einzelstift von Familien oder von Gruppen ausgehen und deren unterschiedliche kirchliche Interessen studieren. Kaum eine wichtige Adelsfamilie wird ohne irgendeine Form kirchlicher Patronage bis hinab zur Altarspfründe ausgekommen sein 15, als Teil ihres Besitzstandes; und Stiftskirchen haben hierbei eine besondere Rolle gespielt. Wie dem aber sei: Die Pfründe ist eine außerordentlich wichtige, in ihrer Bedeutung wegen langer Diskriminierung immer wieder verkannte, am besten wertfrei zu analysierende Position im sozialen Gefüge des alten Europa. Es war der Mühe wert, sich um Pfründen zu bewerben und sie zu verteidigen 16. Wir kommen zu der Frage nach den Gründungsumständen der Stifte. Sie scheint uns eine oder eher noch die zentrale Frage des Historikers an die Stiftskirche zu sein, gerade auch im Hinblick auf unser übergreifendes Interesse. Während man für die Zeit vor 816, auch infolge des Quellenmangels, weniger von gegründeten als von allmählich "gewachsenen" Klerikergemeinschaftent? sprechen wird, die aus fränkischem Zusammenhang stammend nach 816 oft recht ansehnliche Glieder der deutschen Stiftskirchenlandschaft wurden, können wir bei der großen Mehrzahl der Stifte mit Gewinn nach den Gründungsumständen forschen. Dabei ist freilich die Frage nach der jeweiligen einschlägigen Überlieferung in gleicher Weise zu systematisieren wie die Frage nach der 14 Ders., Zur Sozialgeschichte der Propstei des Frankfurter Bartholomäusstifts im Mittelalter (HessJbLdgesch ) S R.I. JACK, The Ecclesiastical Patronage Exercised by a Baronial Family in the Late Middle Ages (journal of Religious History ) S Vgl. Anm. 6 u. Edouard de MOREAU, Les familiers des dues de Bourgogne dans les canonicats des anciens Pays-Bas. (Miscellanea historica in honorem Leonis van der Essen 1) 1947 S Vgl. z. B. Erich MEUTHEN, Die Pfründen des Cusanus (MittForschbcrCusanusGes ) S Wurzeln von Klcrikergemcinschaften sind Gruppenbildung an Märtyrergedenkstätten und an Ruhestätten anderer Heiliger, Gemeinschaftsbildung in der Bischofsstadt und das Zusammenwirken von Geistlichen am Sitz großer (Land-)Pfarreien. Monokausalität, wie von der älteren Forschung ins Auge gefaßt, ist jedenfalls abzulehnen. Beispiele für diese Typen: St. Viktor in Xanten, St. Philipp in Zell (Pfalz), St. Gercon in Köln, St. Mauritius in Tholey; Literatur dazu in Anm. 4 u. 35 sowie Johann Christian NAITERMANN,Die Goldenen Heiligen. Die Geschichte des Stifts St. Gereon zu Köln (VerölfKölnGesch Ver 22) 1960; Wilhelm LEVISON,Zur Geschichte des Klosters Tholey (Historische Aufsätze, Aloys Schulte z. 70. Geburtstag gewidmet. Düsseldorf 1927) S ; wieder in: ders., Aus rheinischer und fränkischer Frühzeit. Düsseldorf1948 S ; Ferdinand PAULY,Die Siedlungs- und Pfarrorganisation im alten Erzbistum Trier. Zusammenfassung und Ergebnisse S. 4171f.

8 Über Typologie, Chronologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter 15 Sache selbst. Denn im Hinblick auf die Gründungsdaten der ältesten Stiftskirchen zeigt sich 18, daß ohne eine vergleichende Untersuchung der Quellenbelege im Sinne Otto Meyerst? nicht selten kaum Hoffnung besteht, mehr als recht unsichere Ergebnisse zu gewinnen. Man muß hier über das Einzelstift hinausgehen. Die Schwierigkeiten sind deswegen besonders groß, weil die eigenen Urkunden der Stifte des 9. und 10. Jahrhunderts gewöhnlich erst im 13. Jahrhundert einsetzenw. Stiftsüberlieferung und Stiftsverfassung hängen jedenfalls eng miteinander zusammen. Ein stark von einem nahen Herrn abhängiges Stift war beiderseits benachteiligt'", Der Gründungsvorgang erweist sich in der Regel als langgestreckt. immer wieder selbst über Jahrzehnte hinweg, und die Daten, die wir kennen, mögen sich auf verschiedene Stationen dieses Prozesses beziehen und können daher nicht ohne weiteres nebeneinander gestellt werden. Im Gründungsmoment jedenfalls hat das Stift unmittelbaren Anteil am seinerzeit aktuellen Denken und Handeln gefunden. Wir nennen sogar das Stift im Vergleich zu anderen kirchlichen Institutionen in besonders hohem Maße gründungsbezogenw, und deshalb auch ist Vielfalt ein Grundelement stiftskirchlicher Existenz. Noch der Codex luris Canonici von 1917 und nachfolgende päpstliche Sonderregelungen haben in Einzelbelangen die lokalen Statuten von Stiftskirchen, d. h. zuletzt die Gründungsumstände, respektiert. So wird man die Stiftskapitel unmittelbar in den Zusammenhang jeweiliger Geschichte, d. h. de facto der Landesgeschichte, und erst auf sie gestützt in den Zusammenhang der allgemeinen, ebenfalls differenzierten Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des Reiches rucken. Die einzelne Stiftskirche verweist natürlich auch von hierher gesehen auf das Ganze einer womöglich recht abstrakt verstaude- 18 Jetzt am besten erkennbar bei den "Weltlichen Kollegiatstiften der Schweiz" passim, selbst bei so großen Kirchen wie SS. Felix und Regula (Großmünster) in Zürich (Ulrich HELFENSTEINu. Cecile SoMMER-RAMER, ebd. S ). 19 Otto MEYER,Die Klostergründung in Bayern und ihre Quellen vornehmlich im Hochmittelalter (ZSGR 51 KA ) S Offenkundig z.b. bei den wichtigen Lahnstiften, siehe: Urkundenbuch der Stadt Wetzlar. Bearb. v. Ernst WIESE,Meinhard SPONHElMER,Wolf Heino STRUCK.3 Bde. (VeröftHistKomHesscnWaldeck 8) ; Da5 Georgenstift, die Klöster, das Hospital und die Kapellen zu Limburg an der Lahn. Regesten Bearb. v. Wolf Heino STRUCK(Quellen zur Geschichte der Klöster und Stifte im Gebiet der mittleren Lahn bis zum Ausgang des Mittelalters 1 = VeröftHist- KomNassau 12,1) 1956; Die Kollegiatstifte Dietkirchen, Diez, Gemünden, Idstein und Weilburg. Regesten [vor 841] Bearb. v. Wolf Heino STRUCK(Quellen... 2, = Veröff... 12,2) Vgl. unten Anm Dies gilt selbstverständlich, wie angesichts der immer wieder hervorzuhebenden Vielfalt unseres Stoffes kaum verwunderlich, nicht für jeden Einzelfall, so daß z. B. auch spätere äußere: Einflüsse: oder die absolute Größe des Stifts wesentlich werden können. Vgl. Andreas RÖPcKE,Das Eutiner Kollegiatstift im Mittelalter (QuForschGeschSchleswig-Holsteins 71) 1977 S. 18.

9 16 PETER MORAW nen Kirchengeschichte, aber kaum an erster Stelle. Wenn der Zusammenhang der Stiftskirche mit der "Welt", d.h. mit einer vorerst meist kleinen Welt konstitutiv, durch die Stiftung selbst gegeben war, so heißt dies auch, daß es nicht viel Sinn hat, im Hinblick auf Weltlichkeit oder Verweltlichung einen Einzelvorwurf zu erheben, sofern man nicht die gesamte Institution und im Grunde damit vieles von der gesamten Kirche meint. Auf zweierlei Weise kann man über das schon Gesagte hinaus die Bedeutung der Geburtsstunde der Stiftskirche noch stärker hervorheben: (1) Die Gründungsumstände an sich und notfalls allein das Gründungsfaktum scheinen, bei großzügig vergleichender Betrachtung, das vorerst einzige wirklich beweiskräftige Zeugnis für die Frage nach sogenannten Kanonikerreformen zu sein, wobei man allein die kaum bezweifelbare Voraussetzung machen muß, daß der Anklang, den Reformwirken findet, Anstoß zu Neugründungen gibt; die so problematische Verwertung eines stark formelhaften Reformwortschatzes kann dann hintangestellt werden. (2) Daß im Gegensatz zu allen Orden das ganze Mittelalter hindurch, bis zum Vorabend der Reformation, neue Stiftskirchen gegründet worden sind, ist das wohl wesentlichste Moment für die abschließende Beurteilung und Einordnung des Phänomens "Stiftskirche" insgesamt. n. Wir gelangen zur Typologie des Kollegiatstifts. Das Bild, das sich heute von den deutschen Stiftskirchen des Mittelalters bietet, scheint in vieler Beziehung verwirrend zu sein. Gleichwohlläßt sich die Stiftslandschaft, die sich vor der Reformation im Reich ausbreitete, recht gut rückblickend in Gruppen oder gar Schichten ordnen, unter der Voraussetzung freilich, daß man den Mut zu kräftiger Differenzierung findet: Wo der Rechtshistoriker vor einem einheitlichen Phänomen steht, sieht der Historiker recht unterschiedliche Tatbestände. Es braucht heute kaum hinzugefügt zu werden, daß im Rahmen dieses Vortrags Vereinfachungen unumgänglich sind. Schon vor 816 erkennt man die drei Hauptkräfte, die der Institution der Stiftskirche im Laufe ihrer Geschichte gegenüberstanden und sie demnach - wie wir schon wissen - auch entscheidend bestimmt haben: Mönchtum, Episkopat und weltliches Herrschaftsgefüge. Diese Dreiteilung wird auch unsere Typologie leiten. Wir kommen zuerst zum Ordenswesen und damit zum ersten Haupttypus der Stiftskirche. Mönchsgemeinschaften-Benediktinerklöster und Klerikergemeinschaften-Stiftskirchen sind institutionsgeschichtlich gesehen jene beiden großen kirchlichen Gemeinschaftsformen, die wohl vom 6. Jahrhundert an das

10 Über Typologie, Chronologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter 17 ganze Mittelalter hindurch nebeneinander Bestand gehabt haben. Nach 816 ist das Kollegiatstift in doppelter Weise in ein Verhältnis zum Benediktinerkloster getreten. Zunächst ist ein Abhängigkeitsverhältnis festzustellen. Soweit die Aachener Gesetzgebung Kaiser Ludwigs einen Impuls zum Neubilden von Stiften bot, ist sie im später deutschen Bereich am pünktlichsten von großen Klöstern aufgegriffen worden, während man eine rasche Rezeption im Bereich der ostfränkischen Bischofs-Kirchen kaum irgendwo hat feststellen können23. Fulda hat es schließlich auf sieben solcher Kapitel gebracht, eine in Deutschland unter Klöstern unerreichte Zahl; das älteste ist das Kapitel auf dem Bischofsberg (später Frauenberg) bei Fulda (gegründet oder neugeformt , also vielleicht 816/817)24. Der zeitliche Vorsprung vor anderen Klöstern entspricht wohl der Vorrangstellung Fuldas in Ostfranken. Hier allein scheint eine Art von Erfolgskontrolle der Aachener Ordnung möglich. Von der Mitte des 9. Jahrhunderts an findet man dann Ähnliches in Corvey, Hersfeld, Hornbach, Neuweiler, Prüm, St. Gallen, Weißenburg USw. 25 Solche Stifte stehen neben Mönchszellen - Mönchspropsteien, wie sie auch sonst aus großen Klöstern bekannt sind. Es handelt sich in der Regel um Schrumpfformen der klassischen Stiftsverfassung, die wir als Minderstifte bezeichnen könnten. Dies gilt insbesondere für die erste der beiden Untergruppen, die zu unterscheiden sind, die am Klosterort selbst angesiedelten Kapitel, die wohl vor allem der Seelsorge dienten. Ihnen stehen als zweite Untergruppe Stifte im Mittelpunkt entfernterer Besitzschwerpunkte des Klosters gegenüber. Die meisten jener Kirchen waren zu einem Schattendasein verurteilt, oder anders und besser - vom Gründer her - formuliert: Der (bescheidene) Gründungszweck wurde festgehalten und die übliche Entwicklung zur Selbstverfestigung und Selbstgenügsamkeit behindert. Es war ein Grenz- und Sonderfall der Stiftskirche, der gerade nicht durch das sonst übliche Überdauern der Gründungsaufgabe gekennzeichnet ist. Die an zweiter Stelle zu nennende komplementäre Verknüpfung von Kloster und Stift bezieht sich zunächst vor allem auf das 9. und 10. oder auch Vg!. SCHIEFFER,S. 242ff. 24 Vg!. MORAW,Hess. Stiftskirchen S. 435f., 446f., 449f., 454f.; auch Konrad LÜBECK,Das Kloster Fulda und seine Kollegiatstifte (ArchkathKirchenrecht /52) S Ludwig SCHMITZ-KALLENBERG, Monasticon Westfaliae S. 36; Marce! BURG,Das St. Adelphi-Stift zu Neuweiler unter Bischof Berthold n. von Bucheck (Arche!sässKir chengesch ) S ; Georges DESPY,Henri IV et la fondation du chapitre de Sclayn (Etudes sur l'histoire du pays mosan au moyen age) Bruxelles 1958 S ; Daniel MlsoNNE, Chapitres seculiers dependant d'abbayes benedictines au moyen age dans I'ancien diocese de Liege. (La vita comune 1) S ; MORAw, Stih St. Fabian passim; Georg KOHLSTEDT.Die Benediktinerpropstei und das spätere Kollegiatstift Großburschla an der Werra. (Studien z. kath. Bistums- u. Klostergesch. 9) 1965; PAULY,Siedlungsorganisation S. 424; josef Rscx, St. Mangen in St. Gallen. (Die weltlichen Kollegiatstifte der... Schweiz) S ; MORAW,Hess, Stiftskirchen S. 447f.

11 18 PETER MORAW Jahrhundert und gehört räumlich besonders dem bayerischen Herzogtum an. Friedrich Prinz hat hier für das 9. Jahrhundert eine absteigende Linie monastischer Existenz festgestellt=. Es handelt sich - wie wir an diesem Ort nur in ganz komprimierter Weise feststellen wollen - um die durch herzogliche Säkularisierung, bischöfliches Eigenklosterwesen und wohl auch durch Ungarnnot verursachte Reduzierung von einst in agilolfischer Zeit blühenden Klöstern zu mehr oder minder ausgebildeten Stiftskirchen. Diese Stifte, etwa St. (Ulrich und) Afra vor Augsburg, Benediktbeuern, Metten, Niederaltaich, St. Pölren-", sind schlecht bezeugt; es waren oft Formen minimaler oder marginaler Existenz, und sie sind in ihrer Mehrzahl seit dem Ende des 10. Jahrhunderts und besonders im 11./12. Jahrhundert wieder Benediktinern oder dann auch Augustinerchorherren übertragen worden. Diese trachteten gern danach, den "Schandfleck" in der Klostergeschichte nach Möglichkeit zu tilgen, so daß heute von diesem Stadium kaum die Rede ist. Stiftskirchen auf Klosterbasis, die ihre Verfassung bewahrt haben, bilden einen weiteren Untertypus, so das heute als Stift bestehende niederösterreichisehe Mattsee, oder auch der Sonderfall des Erfurter Marienstifts, das erst 1117 als Stift erkennbar wird, aber im Kern auf der benediktinischen Gründung des Bonifatius beruht, und weitere Kollegiatkirchen auf der Basis ansehnlicher alter Klöster, bei denen bischöfliches Machtstreben zur Umwandlung geführt hat. Denn bei dieser Gelegenheit konnte man einen großen Teil des Besitzes an sich ziehen, wie es z. B. der Bischof von Eichstätt in Herrieden (nach 888) und der Bischof von Würzburg in Ansbach (wohl um 1000) getan haben 28 Der letzte Typus der Stiftskirche, der im Zusammenhang mit dem Mönchtum zu erörtern ist, wurzelt seit dem 14., zumal im 15./16. Jahrhundert in einer Gruppe von Konventen, die als vornehme Benediktinerklöster durch Umwandlung in ein Stift den Reformbestrebungen innerhalb des Ordens zu entge- 26 Friedrich PRINZ, Die innere Entwicklung. Staat, Gesellschaft, Kirche, Wirtschaft. (Handbuch der bayerischen Geschichte. Hg. v. Max SPINDLER1) 1967 S bes. S. 373ff. Aus der Spezialliteratur z. B. Gerd TELLENBACH,Die bischöflich passauischen Eigenklöster und ihre Vogteien. (HistStudien 173) Zu den burgundischen Verhältnissen vgl. etwa Klemens ARNOLO, (Die weltlichen Kollegiatstifte der... Schweiz) S TT Vgl. PRINZ, Entwicklung S. 3751f.; BACKMUNDS. 39, 77, Quellen zur Geschichte des Stiftes und der Herrschaft Mattsee, Hg. u. erl. v. Wilhelm ERBEN. (Fontes rerum Austriacarum 2,49) Wien 1896; SoNNTAG;Adolf BAYER,St. Gumberts Kloster und Stift in Ansbach (VeröffGesfränkGesch 9,6) 1948; Margarete ADAMSKI,Kloster, Stift und Stadt Herrieden im Mittelalter bis zur Eroberung durch Ludwig den Bayern 1316 (SchrInsrfränkLdforsch HistReihe 5) 1954; Aloys SCHMIDT,Zur Gründung des Marienstifts Erfurt. ArchmrhKG ) S ; BACKMUND, S. 3Off., 66ff. Zum Westen vgl. Jacques NAZET, La transformation d'abbayes en chapitres a la fin de l'epoque carolingienne: Le cas de Saint-Vincent de Soignies (Revue du Nord ) S

12 Über Typologie, Chronologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter 19 hen suchten, z.b. St. Alban in Mainz (1419), St. Leodegar in Luzern (1450/56), St. Burkard in Würzburg (1464), Bleidenstadt in Hessen (1495), Wülzburg bei Weißenburg i.f. (1523/24). An der Spitze stehen die alten Abteien Weißenburg und Ellwangen, von denen Ellwangen als einzige Stiftskirche den reichsfürstlichen Rang des Propstes und die Exemtion mit quasi-bischöflicher Jurisdiktion bis zum Ende des Alten Reiches behauptet hat 29 Die Analyse der Einzelfälle zeigt, daß diese Umwandlungen nur die längst bestehende Zersetzung der Ordensregellegalisiert und damit im Inneren kaum größere Veränderungen mit sich gebracht haben. Der Weg zum Stift war kürzer als in die Reformkongregation. Damit hat die Realität über die Norm gesiegt, die bekanntlich zwar den Weg in die strengere Verfassungsform gestattet, nicht aber die umgekehrte Richtung. Auch hier mag freilich das Schlagwort "Verfall", wie anderswo das Schlagwort "Reform" komplizierte, insbesondere auch auf unwiderstehlicher Außenwirkung beruhende Entwicklungen verdecken, die man dann kaum allein "moralisch" beurteilen kann. Wir kommen zum zweiten Haupttypus der Stiftskirche. Der Diözesanbischof war bis zum Ende des Mittelalters der kirchenrechtlich wichtigste, nicht immer willkommen geheißene Herr von Stiftskapiteln, dessen Gewalt im Laufe des Mittelalters auch mit den Rechten von Äbten als domini und patroni von Stiften immer erfolgreicher konkurrierte30, und hatte auch schon lange vor 816 Klerikergemeinschaften geformt oder beeinflußt. Die Abhängigkeit war dann am ältesten und stärksten, wenn das Stift durch alte Abschichtung vom Bischofsgut oder durch episkopale Privatdotation entstanden-! oder auch aus Königsbesitz vom Bischof übernommen worden war 32 Der Episkopat hat freilich auf die Institetio von 816 weder mit einer Welle von Stiftsneugründungen noch auch mit einem verbreiteten, deutlich erkennbaren Streben nach Befestigung bestehender Kierikergemeinschaften innerhalb und außerhalb der Bischofsstädte reagiert. Es blieb beidesmal bestenfalls bei Einzelfällen, die wegen 29 Josef ZELLER,Die Umwandlung des Benediktinerklosters Ellwangen in ein weltliches Kollegiatstift (1460) und die kirchliche Verfassung des Stifts. (WürttGeschqu to) 1910; AdolfFriedrich KIPKE, Die Abtei Bleidenstadt im Mittelalter. Diss. phil. Ms. Mainz 1952 (Autorenreferat in Nass- Ann S. 121f.); Hans PFEIFER,Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Fürstpropstei EllwlUlgen (VerötlKomgeschLdkde Baden-Württemberg B 7) 1959; BACKMUNDS. 109f.; Fritz GLAUSER,St. Leodegar im Hof zu Luzern. (Die weltlichen Kollegiatstifte der... Schweiz) S Vgl. Walter PETSCHAN,Spiitmirtelalterliche Klöster ( ). Karte VIII,6 mit Beiwort im Historischen Atlas von Baden-Württemberg Vgl. MORAW,Zell S '. 31 Z.B. HEYENoder Hans-Walter HEIlRMANN,Zur Frühgeschichte des Stifts St. Amual und des Saarbrücker Talraumes (ZGeschSaargegend ) S Hans K. SCHULZE,Das Chorherrenstift St. Peter zu Fritzlar im Mittelalter (Fritzlar im Mittelalter. Festschrift zur 12SO-Jahrfeier) 1974 S ; MORAw, Hess. Stiftskirchen S. 441.

13 20 PETER MoRAW der schlechten Überlieferung des 9. und 10. Jahrhunderts vorerst wohl systematisch kaum durchsichtig zu machen sind. Vorausblickend weisen wir darauf hin, daß im deutschen Mittelalter neben der "Fremdbestimmung" des Kollegiatstifts durch den Bischof diejenige durch das Domkapitel stehen kann. Sie mag sich zeigen - in seltenen Fällen wie in Prag33 - in der Zuordnung eines "Minderstifts" an die Domkirche selbst, die sich ganz ähnlich auswirkte wie die schon beschriebene Klosterabhängigkeit ; häufiger wird sie, zumal in Bischofsstädten, durch die Personalunion von Stiftspropstei und Domkanonikat dargestellt und kann auch in einen Zusammenhang mit der Archidiakonatsverfassung gestellt werden-+, Diese Art von Abhängigkeit zeugt freilich auch von Verwandtschaft - und so sind im Laufe der deutschen Kirchengeschichte in Mittelalter und Neuzeit auch alte Stiftskapitel zu Domkapiteln aufgestiegen (Wien, Bautzen-Meißen, vg!. Aachen). Wir kehren zurück zum Bischof der stiftskirchlichen Frühzeit. Die am weitesten westlich verankerte Großdiözese Trier hat kaum zufällig östlich des Rheins mit bischöflichen Stiften den Anfang gemacht, nämlich mit Dietkirchen (836-41). Im Jahr 836 hatte man schon am Rhein das Stift St. Kastor in Koblenz gegründet. Damals wurden ältere, zuletzt in spätantiker Tradition, nämlich im Reliquiendienst wurzelnde Zusammenhänge in einen (man könnte fast sagen) kolonialen Osten übertragen ". Auch das Erzbistum Köln 36 war mit alten Gründungen besonders gut versehen. Es nimmt neben dem Erzbistum Trier in der Frühgeschichte der deutschen Stiftskirche einen besonderen Platz ein. Man kann hier bis in karolingische Zeit hinein eine fortdauernde Einheit des städtischen Klerus bei einer gleichzeitigen Mehrzahl von oft funktionell unterschiedenen Kirchen erkennen. Die Durchbrechung dieses aus der Spätantike überkommenen Prinzips zugunsten einer festen und dauerhaften rechtlichen Bindung von Klerikern an bestimmte Einzelkirchen ist zuerst an den auswärts gelegenen Grabbasiliken zu beobachten. Zum Beispielliegen die Anfänge des Stifts Xanten mit dem hl, Viktor - wie es heißt - sicher vor , sofern man überhaupt bei einem "gewachsenen" Stift eine sinnvolle Grenze zur Kleriker- 33 Franz MACHILEK,Privatfrömmigkeit und Staatsfrömmigkeit. (Kaiser Kar! IV. Staatsmann und Mäzen. Hg. v. Ferdinand (BACKMuNDS. 51f.). SEIBT)1978 S bes, 89; oder auch St. Willibald in Eichstärt 34 Z.B. Alois GERLICH,Das Stift St. Stephan zu Mainz. S. 141f. (JbBistMainz Ergbd. 4) PAULY,Siedlungsorganisation S Ferner unten Anm Wilhe1m NEUSSund Friedrich Wilhe1m OEDIGER,Das Bistum Köln von den Anfangen bis zum Ende des 12. Jahrhunderrs. (Geschichte des Erzbistums Köln 1) passim. 37 Friedrich Wilhe1m OEDIGER,Monasterium beati Victoria Christi marryris (Hugo BoRGER und F. W. OEDIGER,Beiträge zur Frühgeschichte des Xantener Viktorstifts = Rhein. Ausgrabungen 6) 1969 S , wieder in: F. W. OEDrGER,Vom Leben am Niederrhein S

14 Über Typologie, Chronologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter 21 gemeinschaft ziehen kann. Xanten zeigt auch archäologisch-architektonisch, daß die extrem urkundenarme Zeit des to. und l l, Jahrhunderts durchaus keine bescheidene Zeit gewesen sein muß. Die alten niederrheinischen Stiftskirchen (Xanten: St. Viktor, Köln: St. Gereon, Bonn: St. Cassius) sind dann im späteren römisch-deutschen Reich die größten und wohl auch angesehensten Kapitel gewesen und geblieben. Sie haben ein Beispiel gegeben, und nach ihrem Vorbild offenbar haben sich auch an den Gedenkstätten jüngerer Heiliger Klerikergemeinschaften gebildet", die wir für heute ebenfalls dem bischöflichen Bereich in einem weiteren Sinne zuordnen können. - Das Bistum Konstanz, vielleicht im Hinblick auf die Gestalt Salomons L, kann man für das 9. Jahrhundert als ein drittes in unserem Zusammenhang erwähnen=', Das Kollegiatstift ist ein Indikator politisch-kirchlicher Veränderungen insbesondere insofern, als die große Zeit der Stiftskirchengründungen des Episkopats in erstaunlicher chronologischer Exaktheit mit dem Zeitalter des ottonisch-salischen Reichskirchensystems zusammenfällt. Unsere Betrachtung mag geeignet sein, diesem vieldiskutierten Thema einen neuen Aspekt abzugewin- nen. Die Stiftskirche ist wohl eine typische Vertreterin jener vom theokratischen Königtum überwölbten Verbindung von Kirche und Welt, die noch als unproblematisch erschierr'"; sie kam dem "Zeitgeist" besonders entgegen. Im folgenden können wir uns hier allerdings nur ganz summarisch äußern. Man kann vermuten, daß die Gründung von Stiftskirchen dieses neuen Typs einsetzte mit einem wohlbekannten Namen, mit Brun, dem Erzbischof von Köln und Bruder Ottos I., und sich vielleicht in gewisser Weise parallel zu den von Josef Fleckensteirr'! aufgezeigten Personenbeziehungen Bruns und der Hofkapelle weiter ausbreitete. Auf Brun folgte wohl die Schule Bruns, zuerst durch Bischof Notker von Lüttich. In der nächsten Generation spielte z. B. Willigis von Mainz eine wichtige Rolle, und dessen Schüler Burchard von Worms hat neben anderen Stiften als Triumphzeichen auf der von ihm geschleiften Salierburg das Stift 38 Z. B. St. Goal', vg!. Franz- Josef HEYEN,St. Goal' im frühen und hohen Mittelalter (Kurtrier Jb ) S ; PAULY,Siedlungsorganisation S. 411 ff.; ders., Zur Topographie der Kollegiatstifte in Boppard, St. Goar und OberweseI. (ArchmrhKG ) S Wemer KUNDERT, St. Pelagius in Bischofszel!. (Die weltlichen Kollegiatstifte der... Schweiz) S Leo SANTIFALLER, Zur Geschichte des ottonisch-salischen Reichskirchensystems (Sitzungsber.Österr.Akad. Wiss, Phil-hist. Kt. 229,1) 21964; Oskar KÖHLER, Die Ottonische Reichskirche. (Adel und Kirche. Festschrift f. Gerd TeIlenbach) 1968 S ; JosefFLECKEN' STEIN,Grundlagen und Beginn der deutschen Geschichte. Göttingen 1974 S.148ff. 41 Friedrich LoTTER,Die Vita Brunonis des Ruotger. (BonnerhistForsch 9) 1958 S.88ff.; Josef FLECKENSTEIN, Die Hofkapelle der deutschen Könige. 2. (SchrMGH 16,2) 1966 S.24ff., 30ff., 49ff., 55ff. u.ö,

15 22 PETER MORAW St. Paul errichtet+t, Dies könnte ein Anzeichen dafür sein, daß da~ Selbstbewußtsein großer Reichsbischöfe in Stiftsgründungen einen angemessenen Ausdruck gefunden hat und daß diese wesentlichen Anteil am bekannten Baueifer des Zeitalters besitzen, ja daß eine Art von Wettbewerb stattfand. Auch Adalbert von Bremen und Anno von Köln haben Stiftskirchen errichtet+'. Zwischen 960 und 1060 ist das heilige Köln mit seinen zuletzt sieben Stiftskirchen entstanden. Lüttich erreichte die gleiche Anzahl, und Mainz wollte kaum zurückstehen+'. Oder: Mit der Gründung des salischen Doms in Speyer durch Konrad H. um 1030 errichtete etwa gleichzeitig derselbe Stifter die Kollegiatkirche St. Guido, und etwa 1040 geschieht die Gründung von Allerheiligen durch den Speyerer Bischof kann man dann St. German als Stift erfasserr=. Weiteres aufzuzählen erscheint unnötig; es genügt festzustellen, daß kein anderes Zeitalter der deutschen Stiftsgeschichte vergleichbaren Rang besitzt. Neben den großen Stiftskirchen in der Bischofsstadt sind bezeichnend eine Anzahl Kapitel an besonders wichtigen und ausgesetzten Punkten der Diözesen. Auch solche Stiftungen sind keineswegs im Gegensatz zu Klosterförderung oder auch Klosterreform zu sehen, sondern von ihrer Zweckbestimmung her zu beurteilen; es sollten neue Zentren der Gottesverehrung zum Nutzen der Interessen des Bischofs entstehen. In der riesigen Diözese Mainz, aber auch im Bistum Köln zum Beispiel kann man solche "Stützpunktbildung" in klassischer Form beobachten=. Gemäß dem Denken des Zeitalters wirkten auch Bischof und Kaiser bei der Stiftsgründung zusammen, wie in St. Stephan in Bamberg (1007/08)46a. In allen diesen Fällen suchte sich das Stift so weit wie nur möglich zu verselbständigen, wie jede auf ein für allemal herausgegebenen Grundbesitz gegründete Institution des Mittelalters, die in einiger Entfernung von ihrem Herrn ent- 42 FLECKBNSTEIN, S.302, 308, 312; Godefroid siede. 2 vol. Paris KUllTH, Notker de Liege et la civilisation au Xe 43 Karl JORDAN,Adalbert Erzbischof von Hamburg-Bremen. (Lexikon des Mittelalters. 1,1) 1977 Sp, 97 f.; - Monumenta Annonis. Köln 1975; Theodor SCHIEFFER,Anno n. Erzbischof von Köln (Lexikon des Mittelalters. 1,4) 1979 Sp Godefroid KURTH,La cite de Liege au moyen age. 2. Bruxelles 1910 bes, S. 253; Alois GER- LlCH, Studien zur Verfassung der Mainzer Stifte (MainzerZ 48/ /54) ; ders., St. Stephan. 45 Hermann ISSLE,Das Stift St. German vor Speyer. (QuAbhmittelrhKirchengesch 20) Auf Hinweise auf andere Bistümer (Osnabrück, Hildesheim, Paderbom u.a.m.) sei bier verzichtet. 46 Z. B. Carl OSSEFORTH,Geschichte der St. Martini-Kirche und des Chorherrenstifts St. Peter zu Nörten-Hardenberg. 1955; Alfred BllUNS,Das ArchidWtonat Nörten (VerölfMPIGesch 17 = Studien GS 7) 1967 S.31 If. oder Rolf KÖHN, Die Anfänge des Soester Patroklistiftes (SoesterZ ) S Vergleichbar ist die Stiftskirchenpolitik des Erzbischofs von York, des Inhabers der größten englischen Diözese. 46. BACKMUNDS. 48f.

16 Über Typologie, Chmnologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter 23 standen war. Das Stift unterscheidet sich insofern nicht vom Verhalten eines Adelsherrn oder einer Stadt im Hinblick auf den König. Um die Jahrtausendwende könnte es eine Kanonikerreforrrr'" gegeben haben. Ihr Ziel mag u. a. eine klare und endgültige Unterscheidung von Mönchen und Kanonikern gewesen sein. Allerdings haben wir schon angedeutet, daß man hier vorerst vielleicht besser zurückhaltend sein sollte. Klarer scheint ein anderer Aspekt vor Augen zu. treten, nämlich der in ottonisch-frühsalischer Zeit vollzogene relative regionale Ausgleich im Reich und damit erst die Ausbildung einer "Reichskirche" in einem besser beglaubigten Sinne. Waren es anfangs nur die alten Bischofskirchen der Rhein- und Mosellande und des Südens, die Anteil hatten an entwickelteren kirchlichen Organisationsformen, so finden sich jetzt Stifte auch dort vor, wo es vor das 9. Jahrhundert zu datierende Klerikergemeinschaften überhaupt nicht geben konnte. Die große Zeit der bischöflichen Stiftsgründungen ist mit dem Investiturstreit schlagartig zu Ende gekommen und ist nie mehr in gleicher Weise wiedergekehrt. Vielmehr erst nach einer Pause, im 12. Jahrhundert, kam die bischöfliche Initiative wieder in Gang, nun aber auf recht veränderte Art und Weise, die uns von einem neuen Typus mit mehreren Untertypen zu sprechen nötigt, den man besser im Zusammenhang mit herrschaftlichen und städtischen Lebensformen des Spätmittelalters im nächsten Abschnitt behandelt. Rein episkopale Gründungen wurden selten, sie dienten repräsentativen oder territorialen Zwecken=, öfter wie diejenigen eines weltlichen Landesherrn. Es zog die Zeit des städtischen, an der Pfarrkirche errichteten Stifts herauf, wobei es sich für den Bischof vielfach nur um die Legalisierung von Projekten Dritter handelte. Vor allem an dieser Phase hatten die Hirten der auf Kolonialboden entstandenen Bistümer Anteil. Recht bescheiden war daher z. B. die Mitwirkung der verhältnismäßig armen Bischöfe von Lübeck bei der Errichtung von Stiftskirchen. Aber auch das reiche Bistum Breslau hat den größten Teil seiner Stiftsgründungen (ab 12. Jahrhundert) nicht mehr vom Bischof ausgehen seherr'". 47 Vgl. oben Anm Je ein Beispiel: St. Gangolphi in Magdeburg 1379 (WENTZ-SCHWINEKÖPER, wie in Anm. 2) S.788ft'., Johannes Baptista in Amöneburg (Hessen) (1360), MORAW,Hess. Stiftskirchen S J.A. KOPIETZ,Das Collegiatstift von St.Nikolaus in Ottmachau ( ) (ZVerGesch- Schlesien ) S ; Dr. WELTZEL,Das Kollegiatstift zum hi, Bartholomäus in Ober- Glogau (ebd ) S ; Cäcilie KUCHENDORP,Das Breslauer Kreuzstift in seiner persönlichen Zusammensetzung von der Gründung (1288) bis (Zur schles. Kirchengesch. 29) 1937; R. VÖLKER,Die persönliche Zusammensetzung des Neißer Kollegiatkapitels während seiner Residenz in der Altstadt Neiße an der Kollegiatkirche zu SS. Johannes Evangelista und Nikolaus. Diss. Breslau 1937; Georg BERNHOPEN,Das KoUegiatstift Brieg in seiner persönlichen Zusammensetzung von den Anfängen (1369) bis zur Säkularisation (1534) (HistStudien 356) 1939; Jöse{ SZnfANSKI, Les recherches sur I'histoire des chapitres polonais elfectuees de 1945 i 1960 (RHE ) S

17 24 PETER MoRAW Eine letzte Form bischöflicher Beschäftigung mit dem Kollegiatstift sei abschließend wenigstens erwähnt. Die Lebensform der Regularkanoniker'v, von der hier nicht näher die Rede ist, konkretisierte sich seit dem letzten Drittel des 11. Jahrhunderts, mit der Blütezeit in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts, ausgehend von einer allgemeinen Befolgung der "Vita apostolica" und der "Vita communis" der Urkirche, immer mehr in Richtung auf die von Augustinus wirklich oder angeblich überlieferten Vorschriften. Die Regularkanonikerbewegung hat mindestens 150 Reformstifte, zum großen Teil Neugründungen. hervorgebracht - ohne die vielleicht ebenso große Zahl der Prämonstratenserkirchen, Auch dies war vor allem eine bischöfliche Reform, zumal in den Diözesen Salzburg, Passau oder auch Halberstadt!", Ebendort, wo der bischöfliche Einfluß stark war, fand sie auch in höherem Maße auf Kosten von Kollegiatstiften statt. Anderswo aber, und dies war die große Mehrzahl der Fälle, setzte sich die Reform gegenüber den Stiften herkömmlicher Art nicht durch. In Südwestdeutschland gab es im Spätmittelalter dreimal soviel Kollegiatstifte wie Augustinerklöster. In Hessen ist nur eine einzige Stiftskirche reformiert worden, diejenige in Hasungen im Jahre 1081, die erst 1074 an der Grabstätte eines Eremiten errichtet worden war (und zwar aus einem betont religiösen Motiv im engeren Sinn) und sozialgeschichtlieh gesehen noch kaum eingewurzelt sein konntev. Norbert, der spätere Gründer des Prämonstratenserordens, Kanoniker in Xanten, hat zwischen 1115 und 1118 gegenüber dem Stiftsleben seiner Heimatkirche reformierend nichts ausgerichtet. Der Erfolg der Neuerung, vom Gesichtspunkt der Geschichte des Kollegiatstifts betrachtet ein Einbruch, blieb also häufig sehr begrenzt. Mitentscheidend für dieses Beharrungsvermögen dürfte die sichere Verankerung der meisten Stifte in der" Welt", d. h. in ihrem konkreten sozialen Umkreis gewesen sein, der sich von einer Veränderung des Status der Kirchen keinen Vorteil versprach. Die Laienmacht, zu welcher wir jetzt übergehen, das heißt der König, Große oder später Fürsten und Herren oder gegen Ende des Mittelalters auch Städte oder Bürger, hat Kollegiatkirchen als fromme Stiftungen errichtet, aber doch auch in der Weise, daß diese im Hinblick auf irdische Zweckmäßigkeit sinnvoll 50 Zuletzt Stefan WEINFURTER,Neuere Forschungen zu den Regularkanonikern im Deutschen Reich des 11. und 12.Jahrhunderts. (HZ ) S PRINZ,Entwicklung S.390ff.; Karlotto BoCUMIL,Das Bistum Halberstadt im 12. Jahrhundert (MittddtForsch 69) 1972; Stefan WEINFURTER,Salzburger Bistumsreform und Bischofspolitik im 12.Jahrhundert. (KölnerHistAbhh 24) 1975; ders., Salzburg unter Erzbischof Konrad 1. Modell einer Bistumsreform. (Salzburg in der europäischen Geschichte = Salzburg-Dokumentation 19) Salzburg 1977 S MORAW,Hess. Stiftskirchen S. 445f.; Kar! Heinrich REXROTH,Hasungen zwischen Hersfeld und Hirsau (Ms. d. Konstanzer Arbeitskreises für mittelalter!. Gesch. e. V. Protokoll d. 74. Arbeitstagung v. 16.Nov. 1973).

18 Über Typologie, Chronologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter 25 beurteilt werden können. Stiftsgründung war hier, wie immer wieder auch beim Kloster und meist beim Bischof, nach Wahl von Ort und Umständen symbolische und konkrete Demonstration von Herrenexistenz. oft mit räumlich konzentrierender oder später gar zusätzlich "bürokratischer" Zielsetzung. Ungeachtet kirchenrechtlicher Wandlungen (statt Eigenkirche Patronat bzw. Präsentation) konnte sich zwar bald nicht mehr der König aus der Ferne, wohl aber der Territorialherr aus der Nähe oder der König in seiner Hausmacht entscheidend zur Geltung bringen: Fast alle Stifte fanden sich am Ende des Mittelalters in Territorien vor. Laienmacht hat vor allem vier Typen von Stiftskirchen hervorgebracht, im Hochmittelalter die königlichen und die dynastischen (Pfalz-)Stifte und im Spätmittelalter das Residenzstift und das städtische Stift nichtherrschaftlicher Gründer. Es sei schon an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß bei einer solchen Gliederung neben dem Gründer selbst im Ablauf der Zeit zunehmend die Umwelt prägend hervortrat. Von spätmittelalterlichen Stiften in der Stadt kann man zusammenfassend reden, ob nun Kleriker oder Laien an ihrem Anfang standen; entscheidend ist, daß sie den Lebensregeln der Kommune eingeordnet waren. Beim königlichen Pfalzstift ist selbstverständlich einzusetzen mit der Marienkirehe in Aachen->, die wie bei kaum einem anderen unserer Typen als musterbildendes Individuum am Anfang steht. Man sollte mit der Datierung der Stiftsbildung von Aachen nicht zu ängstlich sein und könnte wohl noch an Ludwig den Frommen denken. Aus dem 9. Jahrhundert nennen wir noch Frankfurt, Regensburg, Altötting oder auch Ranshofene+, Für das deutsche Hochmittelalter ist dann - wohl nach einer Zäsur - besonders Kaiser Heinrich Ill. zu erwähnen, der in Goslar St. Simon und Juda, das letzte der großen Pfalzstifte, gründete und an zwei Heiligenstifte alten Typs anknüpfte, in Kaiserswerth und Maastricht; auch in den Pfalzen Quedlinburg, Pöhlde und auf ~3 Heinrich LICHIUS,Die Verfassung des Marienstifts zu Aachen bis zur französischen Zeit (ZAachenGV ) S.1-14O; Theodor SCHIEFFEIl,Die älteste Kaiserurkunde der Aachener Kirche (Festschrift f.1osefquint) 1964 S ; Erich MEUTHEN,Die Aachener Pröpste bis zum Ende der Sta~ferzeit (ZAachenerGV /67) S. 5-95; MORAw,Hess. Stiftskirchen S. 439f.; Ludwig FALKENSTEIN,Erich MEUTHEN,Aachen (Lexikon des Mittelalters I, 1) 1977 Sp >4 Joseph SCHMID,Die Urkundenregesten des Kollegiatsstiftes U.L. Frau zur Alten Kapelle in Regensburg. 1Bde. 1911/12; ders., Die Geschichte des Kollegiatstiftes U. L. Frau zur Alten Kapelle in Regensburg. 1922; C].M. KÖNIG, Dreimal Chorherrenstift Altötting. 1950; FLEcKENsTEIN, Hofkapelle 1 (1959) S.551f., 151If., 2181f.; PRINZ,Entwicklung S.376.; BACKMUND, S.271f., 91If.; Günther RAucH, Pröpste, Propstei und Stift von St. Bartholomäus in Frankfurt (Studien z. Frankfurter Gesch. 8) 1975.

19 26 PETER MoRAW der Harzburg sind Stifte bekannt=. Auf eine nähere chronologische und sachliche Differenzierung muß an dieser Stelle leider verzichtet werden. In den staufischen Pfalzen sind keine Stifte mehr gegründet worden. Das Königtum hat von da an auch seine ursprünglich eigenkirchlichen Rechte an den alten Pfalzstiften Schritt für Schritt eingebüßt. Die Vogtei des Bartholomäusstifts in Frankfurt z. B. war wohl spätestens um 1200 im Besitz des Hauses Eppstein. In einigen anderen Kirchen behauptete der König Eingriffsmöglichkeiten bis ins 14. Jahrhundert, so die Präsentation auf die Propsteien in Wetzlar und in Gemünden im Westerwald 56 Im ganzen nahm die Distanz der Stifte zum Königtum - parallel zur allgemeinen Territorialisierung - immer mehr zu. Nur einige wenige Stiftskirchen waren schließlich reichsunmittelbar, z. B. das Marienstift auf der Comburg in Württemberg, oder der Stiftspropst war gar Reichsfürst wie im schon erwähnten Ellwangens"; in diesen Fällen war das benediktinische Erbe ausschlaggebend. Der zweite Typus der Laiengründungen ist das in Dynastenpfalzen und -burgen errichtete Stift. Ein Beispiel dynastischer Pfalzen bieten die Babenberger, deren Residenzmittelpunkte mit Pfalzstiften ausgestattet waren: Vom 10. bis 12. Jahrhundert St. Florian (vor 1002) und mit Einschränkung die übernommenen Plätze Melk (I. Hälfte des 11. Jahrhunderts) und Klosterneuburg (vor 1108), die alle nicht mehr Kollegiatstifte sind 58 Noch besser kann man die Gründung von Stiften an Burgen großer Dynasten des 9. bis 11. Jahrhunderts bei den Konradinern studieren. Deren Vorbilder, König und Bischof von Trier, stehen klar vor Augen. Die Konradiner haben zwischen 841/845 und 940 im Wettbewerb mit dem Trierer Hirten das Lahntal zu einer Stiftslandschaft werden lassen, die einschließlich Koblenz zuletzt neun Stifte umfaßte'". Hier 55 Urkundenbuch des Stiftes Kaiserswerth. Bearb, v. Heinrich KELLETER.(Urkundenbücher der geisti. Stiftungen des Niederrheins 1) 1904; Gerold MEYERVONKNONAU,Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V S.230; Ono R. REDLICH,Die Bedeutung von Stift und Burg Kaiserswerth für Kirche und Reich (AnnHistVNiederrhein ) S.61-75; Günther STICK, Das Kollegiatstift St. Suitbertus zu Kaiserswetth von der Gründung bis zum Ausgang des Mittelalters. Diss. phi!. Ms. Bonn 1955; Rudolf MEIER, Die Domkapitel zu Goslar und Halberstadt in ihrer persönlichen Zusammensetzung im Mittelalter. (VeröffMPI Gesch S = Studien GS 1) 1967; Joachim DEETERs,Servatiusstift und Stadt Maastricht (RheinArchiv 73) Vgl. oben Anm Vgl, Beiträge zur Geschichte der Komburg (= Württembergisch Franken ) u. oben Anm Wolf HANNS,Die Anfange des Stiftes Klostemeuburg ObLdkdeNiederösterreich NF /48) S ; Gerhard FLOssMANN,Melk und die Babenberger. (1000 Jahre Babenberger in Österreich) 1976 S Vgl, oben Anm. 20; Wolf Heino STRUCK,Die Stiftsgründungen der Konradiner im Gebier der mittleren Lahn (RheinVjbll ) S.28-52; MORAw, Hess. Stiftskirchen S. 437ff.

20 Über Typologie, Chronologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter 27 war die Stiftskirche offenbar ein frühes Mittel der Herrschaftssicherung und des Landesausbaus. Die erste Konradinergründung (Kettenbach 841/845) war älter als die Schöpfung der Familie Widukinds im sächsischen Wildeshausen (im dritten Viertel des 9. Jahrhunderts) und der Uodalrichinger in Aadorf (886-99) in Schwabens". Wer im 9. Jahrhundert als weltlicher Herr ein Stift errichtete, tat etwas, was sonst vor allem nur der Karolingerkönig tat, also etwas Hervorgehobenes und Hervorhebendes. So sind die Konradiner auch Nachfolger der Karolinger geworden: Aemlllatio war hier wohl bei der Stiftsgründung der zweite Gesichtspunkt neben Herrschaftsverdichtung. Kettenbach war allerdings noch kein Burgstift im vollen Sinne; damit ging tatsächlich das höchst entwickelte Flandern voraus. Dies gilt für das mit Balduin, dem Schwiegersohn Karls des Kahlen, in Zusammenhang gebrachte Stift St. Donat in Brügge, das Kastell, Münzstätte und Portus aufwies (bald nach 866). Die nächsten Beispiele aus dieser Region sind die Stifte in Brüssel (bald nach 977), in Löwen und in Namur (um 1000)61. Hierher gehören dann auch noch Herzog Liudolf von Sachsen und Ida von Schwaben mit ihrem Stift in Aschaffenburg (wohi947-57, spätestens 974); Brun hat 1004 oder etwas später ein Stift an der Burgkirche in Querfurt errichten lassen, und noch später schufen die Brunonen ein geistliches Zentrum an der Burg in Braunschweig mit dem Stift St. Blasius (um 1030); recht dunkel ist die Situation in Beromünster im Hinblick auf die Grafen von Lenzburg (vor 1036)62. Was gegenüber dem schwachen französischen Königtum bei den ungebärdigen Vasallen jener Periode eine Art Regel gewesen zu sein scheint, die "Collegiale castrale" oder "CoIU:giale feodale"63, hat sich jedenfalls im Reich der Ottonen und Salier nicht in gleicher Zahl verbreitet. Die kirchliche Geographie des späten Mittelalters wird vorn Residenzstift und vom städtischen Stift maßgeblich bestimmt. Das Residenzstift des Spätmittelalters, der dritte Typus, ist aus den Voraussetzungen des Territorialstaats oder auch der königlichen Hausmacht geboren und nicht selten in Konkurrenz zur Diözesangewalt herangewachsen. Der Brückenschlag vom dynastischen 60 Kar! SCHMID,Die Nachfahren Widukinds (DA ) S.I--47; Elisabeth MEYER-MARTHA- LER, St. Alexander in Aadorf. (Die weltlichen Kollegiatstifte der... Schweiz) S Heinrich SPROEMBERG, Die Entstehung der Grafschaft Flandern (HistStudien 282) 1935 bes. 5.35; ders., Residenz und Territorium im niederländischen Raum (RhVjbll bes. S.1201f.; wieder in: ders., Beiträge zur belgisch-niederländischen Geschichte Helmut LöTZKE,Die Burggrafen von Magdeburg aus dem Querfurter Hause. Diss. phil. Ms. Greifswald 1951 S.279 If. ; DÖLL(wie oben Anm. 2); Rudolf MEIER,Die Pröpste der Braunschweiger Kollegiatstifte St.Blasius und 5t.Cyriakus im Mittelalter. (BraunschwJb ) S.19-61; BACKMUNDS jean-francois LEMARIGNJER,Aspects politiques des fondations des collegiales dans le royaume de France au Xle siede. (La vita comune 1) S ; Patrick CoRBET, Les collegiales comtales de Champagne (v v. 1230) (Annales de l'est 5 ser, ) S

21 28 PETER MoRAW Stift her läßt sich wohl dort am ehesten annehmen, wo das Territorium früh gut entwickelt war: abgesehen von Flandern in Böhmen (schon im 11. Jahrhundert ein Stift in Altbunzlau um 1052, St. Stephan in Leitmeritz 1057 und St. Peter und Paul auf dem Wischehrad bei Prag um 1080)64.Normalerweise wird man vom Residenzstift vom 13. Jahrhundert an sprechen. Hierfür gibt es zahlreiche Beispiele: Herzog Barnim I. von Pommern hat in Stettin an St. Peter ein Stift gegründet (ab 1263 in St. Marien), wie üblich als Grablege der Herrscherfamilie, zur liturgischen Repräsentation und zur Indienstnahme des Stiftsklerus. Andere Residenzstifte sind St. Lambertus in Düsseldorf, gegründet 1288 von Graf Adolf von Berg im Zusammenhang mit der Schlacht von Worringen und mit der Stadt- und Residenzwerdung Düsseldorfs, oder St. Marien in Bielefeld, 1293 errichtet von Graf Otto Ill. von Ravensberge>. Ähnliches findet man bald in zahlreichen Fürstentümern und Grafschaften. Residenzstifte in gräflichen Territorien können ganz kleine, sozusagen familiäre Verhältnisse widerspiegeln. Die Zahl der Pfründen war hier gering, der Aufwand wurde in ganz bescheidenen Grenzen gehalten. Aber auch die Entstehung einer solchen Stiftskirche war ein Stück Residenzbildung wie die bessere Ummauerung der Stadt, der Bau einer neuen Burg und anderes mehr. Die Möglichkeiten von Residenzstiften als potentielle landeskirchliche Mittelpunkte des Territoriums treten z. B. in St. Martin in Kassel anläßlich der dreifachen Spaltung des Papsttums zwischen den Konzilien von Pisa und Konstanz deutlich hervor, als der Landgraf von Hessen unter Ausnützung der Zwangslage von Kurie und Erzstuhl Mainz den Dekan des Martinsstifts von 1410 an für kurze Zeit innerhalb des Territoriums zum päpstlichen Kommissar, apostolischen Subdelegaten und Administrator des Mainzer Bischofsamts erheben ließ und damit die ordentliche Diözesangewalt kurzerhand außer Funktion setzte. Es gibt hierzu Parallelen in der Oberpfalz und mutatis mutandis in Bem66 Stiftskirchen waren Mittel herrscherlicher und städtischer Politik auf 64 Joh. SCHLENZ,Geschichte des Propsteistiftes St.Stephan in Leitmeritz (QuForschGebiet- Gesch 13) Prag 1933; Zdenka HLEDiKovA, Kapituly s biskupskou kolaci v Cechäch do doby husitske a jejich misto v cirkevni spraye. (Z pomocnych ved historickjch. In memoriam Zdenka Fialy). Praha 1978 S,41---U1. 65 W. HEYDEN,Kirchengeschichte Pommerns S.84f.; St. Lambertus. Stifts- und Pfarrkirche in Düsseldorf. 1925; Urkundenbuch der Stadt und des Stiftes Bielefeld. Hg. v. Bernhard VOLLMER.1937 S.XIX, vgl. Nr. 70, 72. Oder: Wertheim 1419: Alfred FRIESE,Pfarrei und Kollegiatstift St. Marien in Wertheim (Wertheimer Jb 1959) S ; Baden-Baden 1453: Die Geschichte der Stiftskirche in Baden-Baden joseph SCHMITT,Zur Geschichte der Beziehungen zwischen Hessen und Mainz im Ausgange des großen Schismas. Diss. phil. Marburg 1909 S.33ff., 51, 56ff.; Klöster, Stifte und Hospitälerder Stadt Kassel und Kloster Weißenstein. Regesten und Urkunden. Bearb. v. johannes SCHULTZE (VerölJHistKomHessenWaldeck 9,2) 1913; Guy P. MARCHAL,St. Vinzenz in Bern. (Die weltlichen Kollegiatstifte der... Schweiz) S ; MORAW,Hess. Stiftskirchen S. 451.

22 Über Typologie, Chronologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter 29 dem kirchlichen Feld, besonders für die großen Territorien, solange das Landesbistum noch nicht zu erreichen war; sie stellten eine fast unentbehrliche Vorstufe und ein einigermaßen brauchbares Surrogat dafür dar. In anderer Weise kann man Residenzstifte verwaltungsgeschichtlich einordnen und sie als Mittelpunkte landesherrlichen Beamtentums auffassen, wie z. B. das hennebergisehe Stift in Schrnalkalden=". Der wichtigste Untertypus des Residenzstifts ist wohl das königliche Residenzstift, Als König Eduard Ill. von England nach dem großen Sieg von Crecy (1346) den Hosenbandorden gründete, fixierte er ihn in dem von ihm dafür 1348 neu errichteten St. Georgsstift im Schloß Windsor; er hat in seiner anderen Hauptresidenz Westminster ein weiteres Stift gegründet 67 Aus der gleichen Schlacht von Crecy entfloh als Geschlagener ein anderer Stiftskirchengründer. der spätere Kaiser Karl IV. Er hatte kurz zuvor (1338/41) auf der Prager Burg das Allerheiligenstift6 8 als politischen Mittelpunkt seiner noch unsicheren Herrschaft errichtet, das er dann 1366 als politisch Gefestigter in ein Universitätsstift umwandelte, dem in der folgenden Generation bedeutende Gelehrte angehörten. Das Allerheiligenstift war das erste königliche Residenzstift spätmittelalterlichen Stils im Reich, Ludwig der Bayer hatte lieber das benediktinische Ettal geschaffen. Das Allerheiligenstift war zunächst zentrale Organisationsform der geistlichen Königsdiener. eine ortsfest gewordene Hofkapelle. Schon in dieser Form wirkte es auf Wien weiter, vorbildlich in höherem Maße wurde es dann aber als Universitätsstift ; denn ihm entsprechen Stifte in Heidelberg, Tübingen, Basel, Greifswald 69 und anderswo an Universitätsorten. Wie wir schon wissen, ist die Stiftskirche wichtig als Substrat und Organisationsform der mittelalterlichen deutschen Universität. An der Universität hat übrigens die sonst ungewöhnliche Bevorzugung der kanonikalen gegenüber der klösterlichen Tradition durch die Historiker wohl zu einer etwas ungeschichtlichen Perspektivenverschiebung geführt: Daß man heute retrospektiv die ältere 66, Hanns von HESSBERG,Zur Stiftungsurkunde der Ecclesia collegiata in Schmalkalden (Wün:bDiözgeschb1l ) S ; Alfred WENDEHORST, Die Statuten des Stifts Schmalkalden (1342) und ihre Herkunft (Festschrift für Hermann Heimpel2 = VeröffMPIGesch 36,2) 1972 S A.K.B. ROBERTS,St. George's Chapel Windsor Castle WINDSORo. J. (1948); vg!. auch Pierre QUARRE, La chapelle du duc de Bourgogne ä Dijon. Lieu, chapitre et college de I'ordre de la toison d'or (Publications du Centre europeen d'etudes burgondo-medianes 5) 1963 S.5H MACHILEKS Johann Baptist SPROLL,Verfassung des St. Georgenstifts zu Tübingen und sein Verhältnis zur Universität in dem Zeitraum von (FreibDiözArch ) S ( ) S ; Eberhard ZAHN, Die Heiliggeistkirche zu Heidelberg. 1960; Herbert DERWEIN,Geschichte der Stadt (Die Stadt Heidelberg und die Gemeinden des Landkreises Heidelberg = Die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg, Amtliche Kreisbeschreibung) 1968 S.8-82 bes. S.43f.

23 30 PETER MORAW deutsche Universität des Spätmittelalters weniger differenziert und weniger locker gefügt sieht, als sie es wohl war, weil sie immer wieder scharf in Bettelordensstudien einerseits und in kanonikale Elemente andererseits zerfiel, hängt wohl mit dem späteren Sieg der Kontinuität Pfründe - Lehrstuhl zusammen, während die Ordensstudien keine derartige Nachfolge fanden/", Das Kapitel von St. Stephan in Wien 71, das dann auch konsequenterweise ein Domkapitel wurde (1469), ist das klassische Beispiel für ein zunächst verhindertes königliches Stift. Der Ehrgeiz Herzog Rudolfs IV. von Österreich ( ) galt nicht nur dem Privilegium Maius und der Wiener Universität, sondern auch einer geradezu kardinalsartigen Kanonikerausstattung seiner Hauptresidenz, die dann doch nicht realisiert wurde. Rudolf hat auch die Exemtion seiner Gründung gegenüber dem Bischof von Passau vom Papst bestätigt erhalten. Daß der Propst von Wischehrad den böhmischen Fürstentitel führte, wollte Rudolf im Hinblick auf seine Gründung ebenfalls nicht ruhen lassen. Außer dem Residenzstift gab es in unserer Periode, ähnlich wie schon im früheren Mittelalter, als territorialen Sondertyp das "Grenzstift", das in der Außen- und Grenzposition einer Landesherrschaft einen Mittelpunkt bilden sollte 72 Neben den weltlich-herrschaftlichen Kräften wirkten auch privat-bürgerliche und privat-geistliche, die Stifte, schufen. Den Rahmen dieser Aktivität bot die Stadt, die Basis stellten oft städtische Pfarrkirchen dar. Es kam in der Stadt ohnehin schon durch herrschaftliche, städtische oder auch bischöfliche Initiative zum Ausbau größerer Pfarrkirchen zu Stiften, die von den schon erörterten Residenz- und "Grenz"stiften oft nur schwer zu scheiden sind'". Privat-bürger- 70 Vg!. MORAw wie oben in Anm Hermann ZSCHOKKE,Geschichte des Metropolitan-Capitels zum Heiligen Stephan in Wien. Wien 1895; Hermann GOEHLER,Das Wiener Kollegiat-, nachmals Domkapitel zum h!. Stephan in seiner persönlichen Zusammensetzung in den ersten zwei Jahrhunderten seines Bestandes Diss. phil. Ms. Wien 1932; Nikolaus GIlASS,Der Wiener Stephansdom als capella regia austriaca. (Festschrih Karl Pivec). Innsbruck 1966 S ; ders., Zur Rechtsgeschichte des Allerheiligen-Pfalzkapitels, des Vorgängers des Metropolitan-Kapitels zu St. Stephan in Wien (Studia Gratiana ) S ; vg!. Rupert FEUCHTMÜLLER, Die "Imitatio" Karls IV. in den Stiftungen der Habsburger (Kar! IV. Staatsmann und Mäzen. Hg. v. Ferdinand SEIBT)1978. S Z.B. das Stift in Rotenburg a. d. Fulda (seit 1353/61) in der Landgrafschah Hessen (MORAW, Hess, Stiftskirchen S. 452). 73 Städtische Initiative z.b. in Freiburg i. Ue, zugunsten von St. Niklaus 1512, vg!. Hugo VON- LANTHENu. Hubert FOERSTER(Die weltlichen Kollegiatstihe der... Schweiz) ; niederadlige Gründungen, in gewisser Hinsicht auch Residenzstihe sind z.b. St.Johann Baptist in Hilpoltstein (1372) und Vilshofen (1376) und SS. Philipp und Jakob in Grönenbach (1479) (BACK- MUNOS.62ff., 69f., 106f.); bischöfliche Gründung ist St. Martin in Forchheim (1354) (BACKMUNO S.56f.).

24 Über Typologie, Chronologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter 31 liehe Stiftungsfreude tat das ihre dazu. Geld der Städter hat sich bekanntlich in ganz verschiedener Weise in Stiftungen konkretisiert, zum Beispiel an vielen Orten in Hospitälern, aber auch in Stiftskirchen. Das Liebfrauenstift in Frankfurt, gegründet 1325, war eine Stiftung der eng verbundenen Großbürgerfamilien Wannebach und Frosch. Ein anderer diesmal geistlicher Privatmann, Magister Berthold Fullschüssel, errichtete 1386 das Stift in Ortmachau in Schlesien, auf ähnliche Weise entstanden St. Johann in Konstanz und das Liebfrauenstift in überwesel am Rhein. In Frankfurt am Main wiederum, in St. Leonhard, errichteten sich im Jahr 1317 zwölf wohlhabende Kleriker ihr Stift selbst7 4 Die drei Frankfurter Stifte, von recht unterschiedlicher Genesis, sind dann im Laufe der Zeit nach mancherlei schmerzlichen Erfahrungen zusammengerückt und erweisen uns damit, was hier schon einmal betont wurde: Das individuelle Gründungsmoment kann überholt werden durch verändernde, hier vereinheitlichende Herausforderungen späterer Generationen 75. Ill. Wir kommen zum zweiten Hauptpunkt des Vortrags, zu einigen vorläufigen Aussagen über Chronologie und Geographie der mittelalterlichen Stiftskirche im Reich. Beide Aspekte hängen eng miteinander zusammen, und beide sind schon durch das Vorausgegangene vorbereitet worden. Im großen und im allgemeinen - von einzelnen Sonderfallen abgesehen - unterscheiden wir (soweit wir zur Zeit sehen) drei Perioden von Stiftsgründungen : Erstens die karolingisch-vordeutsche Periode, in welche die alten Klerikergemeinschaften seit 816 einmünden, zu denen dann die Neugründungen des 9. Jahrhunderts hinzutreten. Ungefähr um 900 stellt sich dann eine Pause wohl aufgrund der allgemeinen krisenhaften Situation ein. Ihr folgt etwa von der Mitte des 10. bis zum ausgehenden dritten Viertel des 11. Jahrhunderts die zweite Gründungsperiode. die man die frühdeutsch-archaische nennen könnte. Sie ist aufs Engste mit dem sogenannten ottonisch-salischen Reichskirchensystem verbunden, ja könnte als eine von dessen Hauptausdrucksformen gelten. 74 KOPIETZ(wie oben Anm. 45); Konrad BEYERLE,Die Geschichte des Chorstifts und der Pfarre St. Johann zu Konstanz. 1908; Herben NATALE,Die St. Leonhardskirche im Spiegel der Frankfurter Stadt- und Kirchengeschichte. (ArchmrhKG ) S.9-26; PAULYS.426.; Roben J. BoCK, St. Johann in Konstanz. (Die weltlichen Kollegiatstifte der... Schweiz) ; MORAw,Hess, Stiftskirchen S. 455f. 75 Herben NATALE,Das Verhältnis des Klerus zur Stadtgemeinde im spätmittelalterlichen Frankfun. Diss. phil. Frankfun a.m Vgl. auch Hans WOLTER,Die Visitation der drei Stiftskirchen von Frankfun am Main im Jahre 1548 (ArchmrhKG ) S

25 32 PETER MORAW Sie wird beendet durch das Zeitalter der Kirchenreform, das abermals eine, diesmal vielfach längere Pause mit sich bringt. Hier liegt auch aus anderen, noch zu nennenden Gründen die tiefste Zäsur in unserem Zusammenhang, an deren Ende ganz neue Verhältnisse stehen. Vor allem im 13. Jahrhundert setzt dann die dritte, alteuropäisch-territoriale Phase ein, die bis zur Reformation reicht. Den jetzt neugeschaffenen Rahmenbedingungen mußten sich auch die älteren Stifte immer mehr anpassen 76. Zu dieser dritten, zahlenmäßig wichtigsten Gründungsphase sind wohl noch ein paar Worte angebracht. Neue Stifte konnten jetzt an einer bestehenden Pfarrkirche errichtet werden, neue Stifte konnten auch leichter verlegt werden. Sie waren also kaum mehr ruhender Mittelpunkt einer wie auch immer ausgebildeten Grundherrschaft, vielmehr amtierende Korporation in einem vorgegebenen, gewöhnlich städtischen Kirchenbau. Bescheidene Ausstattung war jetzt die Regel. Weit ist daher der Abstand zu den klassischen zumal hochmittelaltedichen Stiftskirchen, die mit den "Herrschaftszeichen" einer Ministerialität und Lehnsmannschaft, der Verfügung über Schultheißenamt, Marktabgaben und so weiter ausgestattet sein konnten. Das Ziel der gehobenen Pfarrei ist jetzt erkennbar. Auf ein extensives, großräumiges Zeitalter folgt also jetzt ein intensives, kleinräumiges, verdichtetes, "modernes". Die Stiftskirche schafft nicht mehr so, wie sie es als agrarisches Zentrum vermochte, ihre nähere Umwelt, sondern sie wird in vollem Maße in eine neuartige Umwelt eingefügt. Sie wird territorialstaatlichen Gegebenheiten dienend eingeordnet und ist quasi als privater Grundbesitzer aufzufassen. Sie wird auch stärker als bisher der bestehenden Kirchenverfassung eingefügt und dient innerhalb ihrer den Ordnungs- und Zentralisierungsbestrebungen eines Herrn. Die neuen Verhältnisse der Stiftskirche korrespondieren ganz deutlich mit dem Zustand der Reichsverfassung. im weitesten Sinne - auch insofern z. B., als der neue Typ des Residenzstifts anstelle des alten Burgstifts die Fortentwicklung des Herrschaftsmittelpunktes von der Burg zur Stadt deutlich macht. All' dies heißt: Die große Wende zum territorialen Zeitalter hat die kirchenrechtliche Figur des Kollegiatstifts radikal verändert, war ein Einschnitt wie sonst nur die Absonderung von Mönchtum und Weltklerus, von Kloster und Stift. Man ist beinahe bestrebt zu versuchen, diese Veränderung für den Stiftsbegriff auch terminologisch zum Ausdruck zu bringen. Zu den Zahlenverhältnissen wagen wir uns heute nur vorsichtig und vorläufig zu äußern. Es hat offensichtlich im Gesamtreich (in seiner spätrnittelalterli- 76 Siehe z.b, die Veränderungen am uralten Stift in Beromünster: Konrad LÜTOLP,Das Reichsstift Beromünster. Übergang an Österreich,und an Luzem (ZSchweizKirchengesch ) S O,

26 Über Typologie, Chronologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter 33 chen Ausdehnung einschließlich des Ordenslandes Preußen im Zustand vor 1466) nach unserer überschlägigen Zählung, die auf die Lebensdauer der Stifte keine Rücksicht nimmt, etwa zwischen 450 und 500 Stiftskirchen gegeben. Von diesen Kirchen entfallen ungefähr 40% auf die Provinz Mainz, 20% auf die Provinz Köln, etwa 12-13% auf die Provinz Trier,10%, auf die Provinz Salzburg und zusammen 10% auf die drei Kirchenprovinzen Harnburg-Bremen, Magdeburg und Prag. Der Rest, deutlich weniger als 10% betrifft die Provinz Riga, die exemten Bistümer und die deutschen Randbistümer auswärtiger Kirchenprovinzen. Es verwundert nicht, daß das stiftsreichste Einzelbistum mit etwa 10% der Gesamtzahl Mainz gewesen ist; danach folgen mit mehr als 5% der Gesamtzahl die Bistümer Köln, Lüttich und Konstanz. Ein Fünftel der Bistümer ist ohne Stiftskirche geblieben. Die Stiftskirchengeographie wird sich vermutlich schrittweise über die Einheit der Diözese hinausentwickeln in Richtung auf aus inneren Kriterien abzuleitende "Stiftslandschaften". Solange man nicht noch weiter differenziert, kann man hierfür vorerst fünf Großlandschaften unterscheiden. In dieser Hinsicht sollte man erstens das linksrheinische Gebiet sowie zweitens das Gebiet südlich der Donau gesondert betrachten und abheben von drittens dem Bereich des Altsiedellandes östlich des Rheins und nördlich der Donau und viertens vom östlich anschließenden Neusiedelland. Ein fünfter Bereich sind die altchristlich-slawischen Gebiete (Böhmen, Mähren, z. T. Schlesien). Die Verhältnisse links des Rheines sind natürlich gallisch-fränkischen Ursprungs. So ist es z. B. für den linksrheinischen Anteil des Bistums Trier charakteristisch, daß die Zahl seiner Stifte, die im eigentlichen Sinne für uns erkennbar gegründet worden sind, sehr klein ist; fast alle sind "gewachsen". Der Bereich südlich der Donau spielt eine Sonderrolle, die schon kurz angesprochen worden ist. Rechts des Rheines und nördlich der Donau scheint sich der älteste Tatbestand beim Kloster Fulda zu ergeben. Weiteres geht dann unmittelbar aus unserer Typologie hervor. Aufs ganze gesehen nimmt die Zahl der Stiftskirchen ab, wenn man vom rheinischen Raum in Richtung auf den Nordosten zuschreitet, aber auch schon in Richtung Nord-Nord-Ost. Das ganze Preußenland hat nur ein einziges Stift (Guttstadt von ). Sehr arm an Stiftskirchen sind auch die Bistümer der Kirchenprovinz Harnburg-Bremen mit Ausnahme des namengebenden Erzbistums selbst, dann die Bistümer Brandenburg, Havelberg, Merseburg, Naumburg, auch das Bistum Olmütz. Es gibt eine Reihe von Bistümern, die überhaupt keine Stiftskirche aufweisen. Dazu gehören Ratzeburg, drei der vier altpreußischen Bistümer, Lebus, Leitomischi in Böhmen, 77 Anneliese BIRCH-HIRSCHFELD, Geschichte des Kollegiatstiftes in Gurtstadt (ZGesch AltertkdeErmlands ) S ,

27 34 PETER MORAW auch Chiemsee und Seckau. Ausgenommen von diesem Gefälle sind zum Teil Landschaften mit kontinuierlich slawisch-kirchlichen Traditionen, zumal Böhmen. Die Differenzierung der stiftskirchlichen Entwicklung im Reich, die zeitweise eine allgemeine "kulturelle" Differenzierung widerspiegeln wird, zeigt anschaulich die außerordentlichen Schwierigkeiten der Integration eines Gebildes, das Voraussetzungen des spätantiken Römischen Reiches (an der Mosel) mit Voraussetzungen zusammenfassen sollte, die denen von Skandinavien am Rande der mittelalterlichen Christenheit glichen 78. Bemerkenswert ist eine Karte, in welcher jeweils die früheste Stiftsgründung je Bistum eingetragen ist. Daran zeigt sich der Zusammenhang mit der Bekehrungs- und Siedlungsgeschichte, auch mit der Siedlungsdichte. was alles hier nur summarisch erwähnt sei. Was an (für deutsche Verhältnisse) alt-kirchlicher und auch ottonisch-salischer Tradition fehlte, ist nicht mehr eingeholt worden. Ohne Frage sind diese Tatbestände lehrreich für die einmal zu stellende Frage nach der regional-differenzierten Beschaffenheit, insbesondere nach der unterschiedlichen Dichte mittelalterlichen Kirchenwesens im Reich, die wieder auf die Dichte der Bevölkerung und auf den allgemeinen sozial-wirtschaftlichen Entwicklungsstand verweist 79. Bei alledem ist abschließend zu bedenken, daß sich die deutschen Verhältnisse als Teilstücke der abendländischen Gesamtkirche in ein größeres Ganzes einordnen. Wir müssen es uns versagen, davon noch zu sprechen, möchten aber wenigstens andeuten, daß ein Überblick zumal über die französischen, Randri- 78 Neben der schon etwas ausführlicher bibliographisch unterbauten Stiftslandschaft Schlesien (oben Anm. 49) vgl. man zur Illustration der Differenziertheit die Verhältnisse in Kärnten und in der Stadt Köln. Aus der Lit.: Franz PAGITZ,Die Geschichte des Kollegiatstiftes Maria Wörth. (ArchvaterlGeschTopogr 56)1960; Alfred OGRIS, Zwei Urkundenfunde zu den Anfängen des Kollegiatkapitels Völkermarkt in Kärnten (MIÖG SO. 1972) S Köln: Oben Anm. 17 u. NEUSS-OEDlGER(wie oben Anm.36); Joseph BREuER,Die Stifts- und Pfarrkirche St. Andreas zu Köln. 1925; Hermann Heinrich ROTH,St. Severin in Köln (Germania Sacra, Abt. Rhenania sacra A I) 1925; Carl HEINEMANN,Die Kollationsrechte des Stiftes St. Kunibert zu Köln. (VeröffHist MuseumStadtKöln 3) 1932; Kar! CoRSTEN,Geschichte des Kollegiatstiftes St.Georg in Köln ( ) (AnnHistVerNiederrhein 146{ ) S ; Brich WISPLlNGHOFF,Die ältesten Urkunden der Stifte St. Georg, Mariengraden und St. Severin in Köln ObKÖlnGV ) S ; Das Stift St. Georg zu Köln. Urkunden und Akten Bearb, v. Anna-Dorothee von den BRINCKEN(MittStadtarchiv Köln 51) 1966; Das Stift St. Mariengraden zu Köln. Urkunden und Akten Bearh. v. Anna-Dorothee von den BRINCKEN(Mitt ) Das Vorwalten des rheinischen Raumes (im weiteren Sinne) innerhalb der Stiftskirchengeographie im Gesamtreich korrespondiert wohl u. a. mit dem eindeutigen Übergewicht des finanzid- Ien Interesses des spätmittelalterlichen Papsttums an der gleichen Kirchenlandschaft im Vergleich zum Gesamtreich (vg!. Christiane SCHUCHARD,Die päpstlichen Kollektoren im spätmittelalterlichen Reich. Ms. Staatsexamensarbcit Gießen 1979.) Die von uns oben angedeuteten Ausgleichsvorgänge haben auch hier den Vorsprung des Westens nur gemindert, nicht egalisiert.

28 Über Typologie, Chronologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter 35 sehen, spanischen (insbesondere katalanischen) und englischen Stiftskirchens? lehrreich auch für deutsche Verhältnisse ist. Es bestehen natürlich Zusammenhänge über die Grenzen hinweg, und es konkretisiert und verdichtet sich die Typologie. In Frankreich gab es sehr viele Stiftskirchen, offenbar auch die größte (St. Martin in Tours'"), die katalanischen sind wichtig für den Vergleich der Verhältnisse im 10. und 11. Jahrhundert, die flandrischen fürdie Fragenach der Beziehung von Stift und Stadt. Im Hinblick auf Nordeuropa, damit ein konkretes Beispiel geboten sei, setzten sich die deutschen Verhältnisse nach außen hin insofern kontinuierlich' fort, als der deutschen Verdünnung der Stiftskirchen zur Ostsee hin ihr fast völliges Fehlen in Skandinavien entspricht. Die vier nördlichsten kontinentalen Stifte lagen in Eutin (Holstein, gegr. 1309), Hadersleben, Kopenhagen und Os1082.Es hat eben im Umkreis der Ostsee im Spätmittelalter eine relativeinheitliche historische Großlandschaft gegeben, die - abkürzend gesagt - hansisch geprägt war. Die Verhältnisse in Schottland entsprechen, um ein letztes Exempel zu geben, etwa denjenigen deutscher Landschaften, die keine ottonisch-salische Phase durchgemacht haben und vor allem erst im Spätmittelalter im territorialen Rahmen verdichtet wurden=, IV. Der Schlußabschnitt sei nicht der Zusammenfassung eines ohnehin schon stark komprimierten Stoffes, sondern zwei allgemeineren Bemerkungen gewidmet. Weil man kaum annehmen kann, daß in einem einigermaßen entwickelten politischen oder sozialen Gefüge Kirchen und Pfründen von einigem Gewicht allein abstrakten Rechtsnormen überlassen. und damit einem Kräftespiel von Interessenten entzogen gewesen seien, kann man die Frage nach Selbstbestimmung oder Fremdbestimmung der Stiftskirche stellen. Es zeigt sich, daß nor- IKJ Außer oben Anm. 6 Johannes Josef BAUER,Die vita communis an den katalanischen Kollegiatkirchen im 10. und I1.Jahrhundert (Gesammelte Aufsätze zur Kulturgeschichte Spaniens 21) 1963 S.~2; Odilo ENGELs, Episkopat und Kanonie im mittelalterlichen Katalonien. Ebd. S Außer LEGIERE.-R. VAUCELLE,La collegiale de Saint-Martin de Tours depuis l'origine jusqu' a l'avenement des Valois ( ). Paris 1908; J. BoUSSARD,Le tresorier de Saint-Martin de Tours (Revue d'histoire de l'eglise de France ) S.67-88; Documents comptab!es de Saint- Martin-de-Tours a l'epoque merovingienne. Publies par Pierre GASNAULT.Paris Aus der reichen Lit. über andere Stiftskirchen z. B. M. VEISSIERE,Une cornmunaute canonicale au Moyen Age. Saint Quiriace de Provins (Xle-XIIle siecles), Provins RÖPcKES.9. 8l D. E. EASSON,Medieval Religious Houses. Scotland. London usw S.173ff.

29 36 PETER MORAW malerweise das Stift, als Institution für sich genommen, einem auswärtigen Anspruch nicht nur keine Macht, sondern auch keine eigentliche, auf seine kirchliche Existenz bezogene Funktion im Dienste einer Selbstbehauptung hat entgegensetzen können. So verlangte dieser Typ von Kirche geradezu nach einem Herrn, und ihr Lebenszweck wurde ihr von außen auferlegt. Oder allgemeiner formuliert: Die Geschichte der Stiftskirche war auch oder gar zuerst die Geschichte der Gemeinschaften, der Lebenskreise, denen sie angehörte. Unterschiedliche kirchenrechtliche Formen konnten letztlich dazu dienen, die gleichen sozialen Tatbestände, z. B. diejenigen von Patronat und Vererbung, in sich wechselnden Zeitverhältnissen und in verschiedenen konkreten Augenblickssituationen durchzusetzen. Kirchenrechtliche Tatbestände sind durch Realitäten abgewandelt worden, ja konnten ihres Erkenntniswerts für den Historiker weithin beraubt werden. Stiftskirchen waren Glieder einer Sozial- und Herrschaftslandschaft ; sie waren wichtige Knotenpunkte, die die Verflechtung von kirchlichen und laikaien Elementen verwirklichten und Raum hatten sowohl für individuelles Schicksal als auch für langfristige, fast unwiderstehliche Wandlungen. Im Ablauf von siebenhundert Jahren mochte die kirchenrechtlich faßbare Substanz des Stifts, die durch großes Beharrungsvermögen gekennzeichnet ist, umstürzende Wandlungen der kanonischen Lebensform verdecken, die vor allem durch einen nicht primär kirchengeschichtlichen Ansatz sichtbar gemacht werden können. Gleichwohl gehört die Stiftskirche in die allgemeine Kirchengeschichte hinein. Dies sei hier nur für ein Thema angesprochen: Ein wichtiger Punkt vor allem für die Zukunft scheint der vergleichende Blick von der Stiftskirche auf die gesamte Kloster- und Stiftslandschaft der jeweiligen Region zu sein, da man in älterer Zeit der Region sehr große Prägekraft zumessen muß. Wenn für eine Landschaft genügend Einzelmonographien (die freilich auch die Quellen aus "Systemzwang" kanalisieren) und besser noch allgemeine Übersichten= vorliegen, wird man diesen zweiten Schritt tun können. Bei der Frage z. B., wie man Universitäten ausstatten sollte, schrumpften am Ende des Mittelalters die Un- 84 Hierzu benötigt man regionale Geschichtsatlanten, Klosterbücher oder landesgeschichtliche Zusammenfassungen, z.d.: G. BoURGEATet N.DoRVAUX, Atlas historique du diocese de Metz. Metz 1907; Kirchenhistorischer Atlas von Österreich. Redigiert u. hg. v. Ernst DERNLEITHNER. Wien Karte: Ordenswesen (I) oder PETSCHAN(wie Anm. 29). - Hermann HooGEWEG,Verzeichnis der Stifter und Klöster Niedersachsens vor der Reformation. 1908; Medard DARTH,Handbuch der elsässischen Kirchen im Mittelalter. (Archives de l'eglise d' Alsace 27-29). Straßburg 196()...{j3. - Waiter SCHLESCNGER, Kirchengeschichte Sachsens im Mittelalter. 2. (MitteldtForsch 27,2) If.; Klemens HONsELMANN, Das Klosterwesen im Raum der oberen Weser (Kunst und Kultur im Weserraum. 1) ; Hans K. SCliULZB,Die Kirche im Hoch- und Spätmittelalter (Geschichte Thüringens. Hg. v. Hans PATZEu. WaIter 5CHLESINGER.2,2) ,

30 Über Typologie, Chronologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter 37 terschiede zwischen Stift und Kloster und der Klöster untereinander zusammen. Vielleicht wird die Kirchengeschichte eines Tages dazu übergehen, Fragen eher gleichsam "horizontal" zu stellen und den "vertikalen" Aspekt zurücktreten zu lassen, der so charakteristisch ist für all' dieses, was wir heute gegenüber Stiftskirchen erörtern. Unser ganzer Vortrag ist im Grunde nichts anderes als der Versuch zu prüfen, ob nicht das "horizontale" Fragen an einigen Punkten dem "vertikalen" Fragen gleichrangig oder gar in Teilen methodisch überlegen sei.

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