KreisNachrichten. Verbundprojekt Westeifel mit Land der Ideen ausgezeichnet. Zentrale Leitungstrasse ist Modell für ländlichen Raum

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1 KreisNachrichten Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Samstag, I Ausgabe 43/2015 I Verbundprojekt Westeifel mit Land der Ideen ausgezeichnet Zentrale Leitungstrasse ist Modell für ländlichen Raum Im Bild v.li.: Günter Meier (KNE-Personalratsvorsitzender), Dr. Olaf Hornfeck (SWT-Vorstand), Uli Quaas (Land der Ideen), Thorsten Hey (Deutsche Bank Trier), Landrat Dr. Joachim Streit, Arndt Müller (KNE-/SWT-Vorstand), Dr. Thomas Griese (Staatssekretär im Umweltministerium), Wolfram Leibe (OB Trier). Die Initiative Deutschland - Land der Ideen und die Deutsche Bank zeichnen im Rahmen des Wettbewerbs gemeinsam 100 Ideen und Projekte aus, die einen positiven Beitrag zur Gestaltung einer vernetzten Welt leisten und Antworten auf die Herausforderungen des digitalen Wandels geben. Das Land Rheinland-Pfalz hat acht Auszeichnungen erhalten. Das Projekt der KNE ist das einzige Infrastrukturprojekt darunter. Thorsten Hey, Filialdirektor der Deutschen Bank Trier, überreichte den KNE-Verwaltungsratsmitgliedern Dr. Joachim Streit, Landrat des Eifelkreis Bitburg-Prüm und Wolfram Leibe, Oberbürgermeister der Stadt Trier die Auszeichnung und betonte: Mit ihrem einmaligen Infrastrukturprojekt sind die Kommunale Netze Eifel ein herausragendes Beispiel dafür, wie die Digitalisierung die verschiedenen Infrastrukturbereiche modernisiert und intelligent miteinander vernetzt. Das erhöht die Arbeits- und Lebensqualität und wirkt sich so unmittelbar auf die langfristige Stärkung und Sicherung der Region aus. Aus dem Inhalt: Bewerbungsverfahren für Rheinland-Pfalz-Tag 2016 eröffnet I Seite 2 Verleihung des lokalen Deutschen Bürgerpreises I Seite 2/3 Weihbischof im Gespräch mit Kommunalpolitikern I Seite 3 Kreis unterstützt Gesundheitszentrum Neuerburg I Seite 3 Entsorgungstermine I Seite 4 und 5 Unser Verbundprojekt ist bundesweit einmalig. In der Westeifel wird erstmals eine Infrastruktur geschaffen, die Wasser, Strom, Erdgas, Biogas und Breitband zusammen bringt und damit eine Modellösung für die Versorgung in ländlichen Räumen darstellt, betonte Umweltstaatssekretär Thomas Griese anlässlich der Preisverleihung. Eine zentrale Leitungstrasse für Wasser, Energie und Kommunikation wird zur Lebensader für eine ländliche Region, so hat die Jury aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik das Projekt gewürdigt. Die neue Leitungstrasse wird künftig von der nördlichen Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen bis nach Trier im Süden auf einer Strecke von rund 80 Kilometern verlaufen. In der Eifel sollen durch das neue Verbundsystem rund Bürgerinnen und Bürger von einer bezahlbaren Energie- und Wasserversorgung profitieren, Haushalte einen schnellen Internetanschluss erhalten. Das rheinland-pfälzische Umweltministerium wird das Regionale Verbundsystem Westeifel in den kommenden acht Jahren mit rund 25 Millionen Euro fördern. Initiative Baukultur Eifel I Seite 6 Kreis unterstützt Bewerbung zur Landesgartenschau 2022 I Seite 7 Ortsgemeindebesuche des Landrats I Seite 8/9 Informationen über Flüchtlinge und Einwanderer I Seite 9/10 Öffentliche Bekanntmachungen I Seite 10-13

2 Seite 2 Ausgabe 43/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Um die Ziele des Projekts zu verdeutlichen, entwarf Griese eine Vision der Westeifel im Jahr 2022: Die Trinkwasserversorgung in der Region werde dann gesichert sein. Kommunen und Industrie würden ihre Energie weitgehend aus erneuerbaren, regionalen Quellen beziehen. Die von der Landwirtschaft erzeugte Bioenergie werde die wetterbedingten Schwankungen der Wind- und Solarenergie ausgleichen. Und ein modernes Breitbandnetz werde die Voraussetzung für hochwertige Arbeitsplätze schaffen. Griese: Insgesamt wird das Verbundprojekt die Wertschöpfung in dieser ländlichen Region steigern und damit eine Zukunftsperspektive für die Westeifel schaffen. Der KNE-Verwaltungsratsvorsitzende Landrat Dr. Joachim Streit kommentierte die Auszeichnung: Wir freuen uns sehr, ein ausgezeichneter Ort im Land der Ideen zu sein und damit eine Lösung für die Herausforderungen des digitalen Wandels aufzeigen zu können. Durch die intelligente Vernetzung der unterschiedlichen Sparten, der innovativen Denkweise, insbesondere hinsichtlich des ressourcenschonenden Energieeinsatzes und der zielführenden Zusammenarbeit unterschiedlichster Projektpartner kann man sagen, hier im Eifelkreis entsteht etwas ganz Besonderes. Der Trierer Oberbürgermeister Wolfram Leibe ergänzte: Und das Beste daran ist, dass das Projekt durchaus auf andere Regionen übertragen werden könnte. Denn kooperationsbereite Kommunen in rohstoffreichen Regionen mit den entsprechenden topografischen Voraussetzungen sind vielerorts vorhanden. Rheinland-Pfalz-Tag 2016 Bewerbungsverfahren ist eröffnet Alzey ist Gastgeberstadt des Rheinland-Pfalz-Tages Vom 3. bis 5. Juni 2016 ist die Alzeyer Innenstadt Bühne für rheinland-pfälzische Institutionen, Vereine, Gruppierungen und vieles mehr. Über 20 Veranstaltungsflächen und Bühnen sowie etwa 250 Stände wird es am Festwochenende geben. Highlight ist der Festzug am Sonntag. Das Bewerbungsverfahren für den 33. Rheinland-Pfalz-Tag in Alzey ist eröffnet. Das große Landesfest bietet vielfältige Mitwirkungsmöglichkeiten. Für sich werben können Tourismus-Informationen, Handwerksstände mit Vorführungen ohne Verkauf oder Künstler mit künstlerischen Darstellungen auf dem Markt der Städte und Landkreise. Außerdem kann der Eifelkreis mit maximal zwei Zugbeiträgen mit jeweils bis zu 30 Personen am Festzug teilnehmen. Dabei kann es sich um eine Musikgruppe oder auch Fußgruppe in Trachten, Kostümen oder Uniformen handeln. Bewerbungen für Informationsstände auf dem Markt der Städte und Landkreise, Ausstellungen und Festzugsbeiträge sind an die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zu richten. Diese entscheidet auch über die Zulassung. Nähere Informationen erteilt die für den Rheinland-Pfalz-Tag zuständige Mitarbeiterin Heike Linden, die unter Tel / oder -Adresse linden.heike@bitburg-pruem.de erreichbar ist. Bewerbungen für Gastronomiestände oder Weinstände können unmittelbar an die Staatskanzlei gerichtet werden. Nähere Informationen finden Interessenten unter Dort findet man auch die Bühnenpartner, die man für Auftrittswünsche auf einer der zahlreichen Rheinland-Pfalz-Tag Bühnen kontaktieren kann. Bewerbungen können bis zum 30. November 2015 eingereicht werden. Kultur leben - Horizonte erweitern! Preisverleihung des lokalen Deutschen Bürgerpreises 2015 Die Preisträger des Wettbewerbs gemeinsam mit den Laudatoren der Veranstaltung, Landrat Dr. Joachim Streit, Bundestagsabgeordneter Patrick Schnieder und KSK-Vorstandsvorsitzender Ingolf Bermes. Die Gewinner des diesjährigen kreisweiten Bürgerpreises sind am 5. Oktober 2015 im Kundenzentrum der Kreissparkasse Bitburg-Prüm für ihr ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet worden. Die Initiative für mich. für uns. für alle. - ein Bündnis aus engagierten Bundestagsabgeordneten, den Sparkassen, den Städten und Landkreisen sowie den Gemeinden - lobt mit dem Deutschen Bürgerpreis den bundesweit größten Ehrenamtspreis aus. Im Frühjahr dieses Jahres hatten der Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder, der Eifelkreis Bitburg-Prüm und die Kreissparkasse Bitburg-Prüm dazu aufgerufen, sich um die Auszeichnung für das innovativste Bürgerengagement im Eifelkreis Bitburg-Prüm zum Thema Kultur leben - Horizonte erweitern! zu bewerben. Aus zahlreichen Vorschlägen hat die Jury abschließend elf Preisträger ausgewählt. Für den Regionalwettbewerb lobte die Kreissparkasse Bitburg-Prüm Preisgelder in Höhe von Euro aus. Den Deutschen Bürgerpreis für das Lebenswerk erhielten folgende Preisträger: - Werner Pies aus Bitburg für sein Engagement in der Kulturgemeinschaft und Volkshochschule Bitburg, - Brigitte und Theo Lukas aus Hüttingen für ihr Engagement beim Aufbau des Eisen- und Ofenmuseums in Hüttingen, - Marieluise Niewodniczanska aus Bitburg u.a. für ihr Engagement in der Eifeler Baukultur, Denkmalpflege und Völkerverständigung, - Dr. Peter Neu aus Bitburg für sein fundiertes und jahrzehntelanges Engagement um die Geschichte der Heimat, - Hilda und Dr. med Erdal Dogan aus Schönecken für ihre Initiative Kunst aufs Land. Die Laudatoren Landrat Dr. Joachim Streit und Bundestagsabgeordneter Patrick Schnieder dankten den Preisträgern für ihr jahrzehntelanges, gesellschaftlich wertvolles Engagement und ehrten sie mit dem Deutschen Bürgerpreis Diese Auszeichnung schenke den Preisträgern die verdiente öffentliche Anerkennung für ihr Lebenswerk, auch wenn sie der Öffentlichkeit seit langem keine Unbekann-

3 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 43/2015 Seite 3 ten mehr seien, sondern engagierte Bürger unserer Zeit, die mit ihrem persönlichen Einsatz, ihrem Wissen und ihrer Art, auf die Menschen zuzugehen, große Verdienste erworben haben. Auszeichnungen in der Kategorie Alltagshelden erhielten folgende Preisträger: - Monika Rolef aus Prüm für die Initiative Frauenschuh, - Dieter Lichter aus Rittersdorf für die seit 2003 erfolgreiche Organisation der Musiktage auf Burg Rittersdorf, - Leo Hülpes aus Wiersdorf für seine Verdienste um die Theatergruppe Biersdorf, - Norbert Aßmann aus Gransdorf für seine Verdienste um den Ackerbau Südeifel e.v., - Dr. Christian Credner aus Lambertsberg für die Erstellung von Gemeindewappen und -historien, - Volker Blindert als Vorsitzender des Geschichtsvereins Prümer Land. Ingolf Bermes, KSK Vorstandsvorsitzender und Rainer Nickels, KSK-Vorstandsmitglied, dankten den Alltagshelden für ihr herausragendes freiwilliges Engagement, das tagtäglich dazu beitrage, die Region ein Stück lebenswerter zu gestalten. Sie ehrten ihre Verdienste mit den Auszeichnungen der Alltagshelden im Rahmen des Deutschen Bürgerpreises Ich bin stolz auf die Leute Weihbischof trifft Komunalpolitiker Der Trierer Weihbischof Dr. Helmut Dieser hat sich in Bitburg mit Kommunalpolitikern zum Gespräch getroffen. Im Rahmen seiner aktuellen Firm- und Visitationsreise hat sich der Trierer Weihbischof Dr. Helmut Dieser am 8. Oktober 2015 mit Politikern aus der Region zum Austausch getroffen. Im Gespräch in der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm ging es vor allem um die Themen Flüchtlinge und Flüchtlingshilfe, sowie um die Zusammenarbeit zwischen kirchlichen und staatlichen Stellen und um das Thema Schulen. Es gebe eine große Schnittmenge zwischen der Arbeit und den Herausforderungen der Politik und der Kirche, erklärten die Teilnehmer. Beide müssten sich den Zeichen der Zeit stellen - sei es in strukturellen Neuordnungen oder in neuen Aufgaben, wie die verstärkte Flüchtlingshilfe. Weihbischof Dieser wies auf das Engagement des Bistums Trier hin, das in den nächsten fünf Jahren acht Millionen Euro zusätzlich bereit stellt - gemeinsam mit der Caritas - um Unterstützung zu bieten in den Bereichen Wohnraum, Sprache, Arbeit, soziale Teilhabe, Verfahrensbegleitung und Traumabewältigung. Dabei gehe es besonders auch um die Qualifizierung, Fortbildung und Begleitung der Ehrenamtlichen. Ich bin stolz auf die Leute, lobte Landrat Dr. Joachim Streit das Engagement der vielen Menschen im Eifelkreis Bitburg- Prüm, die sich ehrenamtlich für Flüchtlinge einsetzten. Noch bis zum 2. Dezember ist Weihbischof Dieser im Dekanat Bitburg unterwegs. Insgesamt nimmt er rund 40 Termine wahr. Er führt Gespräche mit Haupt- und Ehrenamtlichen, besucht Gremien und Gruppen, feiert Gottesdienste und spendet rund 700 jungen Leuten das Sakrament der Firmung. Im Dekanat Bitburg leben rund Katholiken in fünf Pfarreiengemeinschaften (Bitburg, Irrel, Kyllburg, Rittersdorf, Speicher). Dechant (Leiter) ist Klaus Bender. Gesundheitszentrum Neuerburg Kreis gewährt finanzielle Unterstützung in der Anlaufphase Nachdem die Marienhaus GmbH Anfang 2014 die beabsichtigte Schließung des Neuerburger Krankenhauses bekanntgegeben hatte, bestand die dringende Notwendigkeit, für den Raum Neuerburg ein strategisches Konzept zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung und zur qualifizierten Anschlussnutzung des Krankenhausgebäudes zu erarbeiten. In dieser Phase übernahm der Eifelkreis Bitburg-Prüm die Federführung zur Einrichtung einer Steuerungsgruppe mit allen Akteuren unter fachlicher Begleitung. Mit der Entwicklungsplanung für den Standort Neuerburg wurden folgende Ziele verbunden: - Erarbeitung eines zukunftsfähigen Konzeptes für die Weiterentwicklung des Gesundheitsstandortes Neuerburg, verbunden mit einer dauerhaften wirtschaftlichen Stabilität - Transparente und nachvollziehbare Darstellung der Chancen und Risiken für alle beteiligten Partner Ausgehend von den dargestellten Eckpunkten erarbeitete die Marienhaus Klinik GmbH den Business-Plan für das Gesundheitszentrum Neuerburg, wobei sie mit einem Defizit von ca. 3,5 Mio. Euro in den ersten fünf Jahren rechnet. Um in der Anlaufphase die Entwicklung des Gesundheitszentrums Neuerburg zu unterstützen, haben sich die Akteure Land, Leistungsträger (Krankenkassen, Pflegekassen) und Kommunen bereit erklärt, sich in den Prozess einzubringen. So gewährt das Land einen Investitionszuschuss in Höhe von 1,5 Mio. Euro zu den notwendigen Umbaumaßnahmen. Hinsichtlich des kommunalen Beitrages hat der Kreistag in seiner Sitzung am 5. Oktober 2015 beschlossen, dass der Eifelkreis ab 2016 über einen Zeitraum von fünf Jahren eine jährliche Zuwendung in Höhe von 10 % des Defizits des Gesundheitszentrums im Geschäftsjahr, jedoch höchstens Euro pro Jahr, übernimmt. Die Zuwendung des Eifelkreises soll dabei als Solidarbeitrag der kommunalen Familie (Kreis, Verbandsgemeinde Südeifel, Stadt Neuerburg) verstanden werden.

4 Seite 4 Ausgabe 43/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Entsorgungs INFO REGIEBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFT TRIERER STR. 1, BITBURG Ansprechpartner: Beratung, Öffentlichkeitsarbeit Tel , Markus Klütsch Kluetsch.Markus@bitburg-pruem.de An- / Ummeldungen, Abmeldungen, Tonnentausch Gebührenbüro Tel , , , DEPONIE - ÖFFNUNGSZEITEN 1. MÜLLDEPONIE, Tel an der L12 im Geweberwald bei Plütscheid montags - mittwochs und freitags von Uhr donnerstags: geschlossen samstags alle 14 Tage Uhr Deponie geöffnet: Samstag, , 10 bis 12 Uhr 2. ERDDEPONIE RITTERSDORF, Tel an der L9, Ortsteil Bildchen März-Oktober: montags-mittwochs Uhr November-Februar:dienstags-mittwochs Uhr Elektrogeräte können auf beiden Deponien kostenlos abgegeben werden. Verkaufsstellen von Restabfallsäcken (RAS) Bitburg Stadt Bürohaus, Pohl, Trierer Str. 2 Kreisverwaltung, Zahlstelle, Trierer Str. 1 Verbandsgemeinde Arzfeld Daleiden, Postagentur, Hauptstr. 49 a Lichtenborn, Postagentur, Hauptstr. 1 Lünebach, Dorfladen, Marktplatz 3 Lützkampen, Im Lennchen 1, Verkaufsstelle Waxweiler, Post-Service-Filiale, Am Kanal 15 Verbandsgemeinde Bitburger Land Badem, Postagentur im Supermarkt Plattner s, Bitburger Str Bettingen, Lebensmittel Büchel, Maximinstr. 22 Kyllburg, Haus des Gastes, Hochstr. 19, Rittersdorf, Lebensmittel Hülpes, Waxweiler Str. 1, Sülm, Heißmangel Mohr, Zur Heide 17 Verbandsgemeinde Prüm Auw bei Prüm, Postagentur, In der Klong 14 Bleialf, Postagentur, Bahnhofstr. 5-7 Büdesheim, Autofachmarkt Ternes, Hauptstrasse 38 Pronsfeld, Kfz-Teile Gerads, St.-Remigius-Str. 38 Prüm, Hit-Markt, Kalvarienbergstr Schönecken, Schreibwaren Tipper, Teichstraße 8 Winterspelt, Postagentur Hauptstr. 35 Verbandsgemeinde Speicher Orenhofen, Dorfladen, Auwer Str. 1 Speicher, Postagentur, Am Markt 28 Speicher, Bürohaus Scharff Bahnhofstr. 6 Verbandsgemeinde Südeifel Irrel, Postagentur, Hauptstr. 26, Körperich, Postagentur, Johanniterstr. 38 Mettendorf, Raiffeisen GmbH, Enztalstr. 42 Neuerburg, Postagentur, Herrenstr. 18 Entsorgungs TERMINE Auch unter Blaue Tonne + gelber Sack Verbandsgemeinde Arzfeld Montag, 26. Oktober 2015 Arzfeld, Jucken, Kickeshausen, Lichtenborn, Neurath, Olmscheid, Üttfeld Daleiden, Großkampenberg, Herzfeld, Irrhausen, Kesfeld, Leidenborn, Lützkampen, Reiff, Reipeldingen, Sengerich Dahnen, Dasburg, Eschfeld, Harspelt, Preischeid, Roscheid, Sevenig/Our Verbandsgemeinde Bitburger Land Montag, 26. Oktober 2015 Erntehof, Etteldorf, Kyllburg, Neuheilenbach, St. Thomas, Usch, Wilsecker, Zendscheid Baustert, Brimingen, Feilsdorf, Hisel, Hütterscheid, Mülbach Mittwoch, 28. Oktober 2015 Enzen, Halsdorf, Olsdorf, Stockem Freitag, 30. Oktober 2015 Badem, Pickließem Verbandsgemeinde Prüm Heckhuscheid Verbandsgemeinde Speicher Freitag, 30. Oktober 2015 Spangdahlem Verbandsgemeinde Südeifel Montag, 26. Oktober 2015 Emmelbaum Burg, Mettendorf, Niehl, Utscheid Mittwoch, 28. Oktober 2015 Ammeldingen/Our, Biesdorf, Gentingen, Hommerdingen, Kruchten, Nusbaum, Roth/Our, Wallendorf Affler, Bauler, Berscheid, Dauwelshausen, Geichlingen, Gemünd, Herbstmühle, Hütten, Hüttingen/Lahr, Karlshausen, Keppeshausen, Körperich, Koxhausen, Lahr, Leimbach, Muxerath, Nasingen, Niedergeckler, Obergeckler, Rodershausen, Scheitenkorb, Sevenig/Nbg., Sinspelt, Übereisenbach, Waldhof-Falkenstein Freitag, 30. Oktober 2015 Ernzen, Ferschweiler, Irrel

5 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 43/2015 Seite 5 Graue tonne Bitburg-Stadt Bitburg-Stadt, Pützhöhe Albach Verbandsgemeinde Arzfeld Euscheid, Strickscheid Dackscheid, Eilscheid, Gesotz, Hargarten, Heilhausen, Hölzchen, Kinzenburg, Krautscheid, Lambertsberg, Langenfeld, Lascheid, Lauperath, Lierfeld, Lünebach, Manderscheid, Mauel, Maueler Mühle, Merlscheid, Niederpierscheid, Oberpierscheid, Pintesfeld, Plütscheid, Waxweiler Verbandsgemeinde Bitburger Land Montag, 26. Oktober 2015 Balesfeld, Burbach, Neidenbach, Waxbrunnen Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen/Kyll, Metterich Freitag, 30. Oktober 2015 Baustert, Brimingen, Enzen, Feilsdorf, Halsdorf, Hisel, Hütterscheid, Mülbach, Olsdorf, Stockem Verbandsgemeinde Prüm Montag, 26. Oktober 2015 Dingdorf, Giesdorf, Hersdorf, Lasel, Matzerath, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimshuscheider Mühle, Nimsreuland, Oberlauch, Orlenbach, Schloßheck, Schönecken, Seiwerath, Wawern, Winringen Bleialf, Brandscheid, Buchet, Großlangenfeld, Habscheid, Hallert, Rehbüsch, Masthorn, Mützenich, Oberlascheid, Pittenbach, Pronsfeld, Sellerich, Winterscheid, Winterspelt Mittwoch, 28. Oktober 2015 Dausfeld, Dausfelder Höhe, Niederprüm, Prüm-Stadt, Tafel, Rommersheim, Ellwerath, Rommersheimerheld, Steinmehlen, Watzerath, Weinsfeld Feuerscheid, Heisdorf Freitag, 30. Oktober 2015 Auw/Prüm, Büdesheim, Fleringen, Breitwiesental, Gondelsheim, Gondenbrett, Hermespand, Kleinlangenfeld, Knaufspesch, Neuendorf, Olzheim, Roth/Prüm, Schwirzheim, Walcherath, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath Verbandsgemeinde Speicher Montag, 26. Oktober 2015 Beilingen, Herforst, Philippsheim, Speicher Auw/Kyll, Hosten, Orenhofen, Preist Verbandsgemeinde Südeifel Ammeldingen/Nbg., Burscheid, Heilbach, Plascheid Freitag, 30. Oktober 2015 Ammeldingen/Our, Biesdorf, Burg, Gentingen, Hommerdingen, Kruchten, Mettendorf, Niehl, Nusbaum, Roth/ Our, Utscheid, Wallendorf Grüngutannahmestellen Im Eifelkreis Bitburg-Prüm sind derzeit flächendeckend im Kreisgebiet die nachstehenden 16 Grüngutannahmestellen eingerichtet, bei denen neben Gras, Baum- und Heckenschnitt auch Blumen, Laub, unbelastetes Sägemehl und Moos angedient werden können. Bitburg Stadt: Karl Sonnen, Sonnenhof 1, Bitburg-Matzen, Tel.: 06561/3226, (auch gewerbliche Annahmestelle) dienstags von Uhr, - freitags von Uhr, samstags von Uhr Verbandsgemeinde Arzfeld: Reiner und Helmut Ademes, GbR, Hölzchen 1, Arzfeld Tel.: 06554/ 7231 Walter Lotzkes, Neuhof, Daleiden, Tel.: 06550/1533 Verbandsgemeinde Bitburger Land: Klaus-Leo Lausberg, Langheck 20, Biersdorf am See, Tel.: 06569/ 7127 Norbert Pauls, Im Lachergarten 15, Brimingen, Tel.: 06522/398 samstags von Uhr Alwin Berg, In der Acht 14, Meckel, Tel.: 06568/935003, (auch gewerbliche Annahmestelle) mittwochs von Uhr und samstags von Uhr Norbert Otten, Hauptstraße 48, Metterich, Tel.: 06565/ , (auch gewerbliche Annahmestelle) freitags von Uhr, samstags von Uhr Christof Dillenburg, Bachstraße 14, Neidenbach, Tel.: 06563/2950 samstags von Uhr Verbandsgemeinde Prüm: Gerhard Heinz, An den Mehlbäumen 3, Oberhersdorf, Tel.: 06553/ 2652, (auch gewerbliche Annahmestelle) montags von Uhr, Rainer Hoffmann, Lindenstraße 5, Ellwerath, Tel.: 06551/2636 Nebenstelle: Winfried Krämer, Finkendell 1, Pronsfeld, Tel.: 06556/820, nach Vereinbarung Bruno und Gereon Ney GbR,Brühlborn 1, Weinsheim, Tel.: 06551/ 3308 Lothar Hansen, Bahnhofstraße 28, Bleialf, Tel.: 06555/1473 Verbandsgemeinde Speicher Ortsgemeinde, Am Sportplatz, Speicher, Tel.: 06562/ mittwochs von Uhr samstags von Uhr Verbandsgemeinde Südeifel Peter Becker, Flurstraße 26, Ernzen, Tel.: 06525/93040, (gewerbliche Annahmestelle), freitags von Uhr samstags von Uhr Klaus Kootz, Langgasse 15, Karlshausen, Tel.: 06564/2334 Werner Mettel, Hauptstraße 6, Körperich-Seimerich, Tel.: 06566/ 1374, In den Wintermonaten (Dezember bis einschließlich Februar) sind die Grüngutannahmestellen nur am ersten Samstag im Monat zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet. Sollte ein Öffnungstag auf einen Feiertag fallen, so verschiebt sich die jeweilige Öffnungszeit auf den nachfolgenden Werktag. Gebühren Je Öffnungstag und Privatandiener ist die Anlieferung von Grüngut bis zu einer Menge von 2 m 3 kostenfrei. Für die über die Freimengen hinaus angedienten Mengen sind nach der Abfallgebührensatzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Entsorgungsgebühren in Höhe der Wiederverwertungskosten zu zahlen. Da die verschiedenen Grüngutmaterialien hinsichtlich der Weiterverarbeitung unterschiedliche Kosten verursachen, wurden die Gebühren für Grüngut wie folgt gestaffelt: Baum- und Heckenschnitt, Blumen, Laub, Moos und Gras 6,00 /m 3 unbelastetes Sägemehl, Baumrinde. 13,80 /m 3 Baumstümpfe, Baumwurzeln 25,50 /m 3 Baumstümpfe und Baumwurzeln können aus Platzgründen nur auf folgenden gewerblichen Annahmestellen abgegeben werden: - Gerhard Heinz, An den Mehlbäumen 3, Oberhersdorf, Tel / Alwin Berg, In der Acht 14, Meckel, Tel / Norbert Otten, Hauptstraße 48, Metterich, Tel / Gewerbliche Andiener haben entsprechend der obigen Staffelung für sämtliche angelieferte Grüngutmengen Entsorgungsgebühren zu zahlen und erhalten keine Freimengen. Abrechnung Jedem gewerblichen Andiener als auch Privatandienern ab einer Anliefermenge von 2 m 3 wird die Andienung der jeweiligen Grüngutmenge vom Anlagenbetreiber quittiert. Die sich aus der angelieferten Menge ergebende Entsorgungsgebühr wird zu einem späteren Zeitpunkt per Bescheid vom Regiebetrieb Abfallwirtschaft angefordert.

6 Seite 6 Ausgabe 43/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm

7 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 43/2015 Seite 7 Landesgartenschau 2022 Bewerbung der Stadt Bitburg wird von Kreis unterstützt Umweltministerin Ulrike Höfken hat das Bewerbungsverfahren für die Landesgartenschau 2022 eröffnet. Die Landesgartenschau in Landau zeigt derzeit eindrucksvoll, welche Chancen dieses Instrument für die zukunftsfähige Entwicklung von städtischen und ländlichen Regionen bietet. Deshalb freuen wir uns auf eine weitere Landesgartenschau in Rheinland-Pfalz, so Höfken. Die interessierten Kommunen werden aufgefordert, bis zum 31. März 2016 ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der Projektgesellschaft Landesgartenschau Rheinland-Pfalz mbh einzureichen. Die fachliche Beratung und Betreuung der Bewerber gewährleistet die Projektgesellschaft. Ein Bewertungsbeirat unter Leitung des Umweltministeriums wird die eingereichten Konzepte nach fachlichen Kriterien auf ihre Umsetzbarkeit prüfen und ein Votum an die Ebene der Staatssekretäre und den Ministerrat abgeben. Dieser wird möglichst im Juni 2016 eine Entscheidung treffen. Die Bewerbungsleitlinien für die Landesgartenschau 2022 wurden vom Umwelt- und Landwirtschaftsministerium überarbeitet und aktualisiert. Demnach sind Landesgartenschauen in Rheinland-Pfalz ein geeignetes Instrument, um städtische Räume und ländliche Regionen mit standortbezogenen Defiziten im Zusammenhang mit konversionsbedingten, demografischen und klimabezogenen Herausforderungen zukunftsfähig zu entwickeln. Hierbei sollen insbesondere neue Wege modellhaft erprobt werden. Dabei sind alle Maßnahmen an den Erfordernissen einer barrierefreien und klimaneutralen Stadtentwicklung, der Verbesserung von Wohn- und Lebensqualität, der Grünordnungsplanung, der Gewässerpflege sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszurichten. Eine Landesgartenschau soll Impulse für eine sich selbst tragende, vorbildliche und nachhaltige Verbesserung von Stadtquartieren setzen. Die Landesregierung stellt für den investiven Bereich der Landesgartenschau insbesondere zur Verwirklichung der gärtnerischen, landschaftsplanerischen und städtebaulichen Ziele einen Zuschuss im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel des Landes in Aussicht. Vor dem Hintergrund, dass auch die Bewältigung von Konversionsaufgaben bei der Vergabe der Ausrichtung einer Landesgartenschau eine wichtige Zielsetzung darstellt, hat die Stadt Bitburg ihr grundsätzliches Interesse zur Ausrichtung einer Landesgartenschau bekundet. Anlass der Interessenbekundung war die angekündigte Rückgabe des Geländes der Bitburg Housing in der Mötscher Straße durch die amerikanischen Streitkräfte. Das militärische Areal umfasst eine Fläche von rd. 62 ha und bietet Wohnraum für ca Personen. Mit der Ausrichtung einer Landesgartenschau würde die Erwartung verbunden, den Konversionsprozess nachhaltig zu unterstützen und den durch die Rückgabe der Liegenschaft entstehenden städtebaulichen, strukturellen und sozialen Herausforderungen besser begegnen zu können. Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 5. Oktober 2015 damit einverstanden erklärt, dass der Eifelkreis Bitburg-Prüm und die Stadt Bitburg bei der Erstellung der Bewerbung für die Landesgartenschau 2022 kooperieren. Die Kreistagsmitglieder stimmten einstimmig dafür, dass sich der Eifelkreis Bitburg-Prüm zu 50 Prozent an den Bewerbungskosten beteiligt. Diese werden nach erster Einschätzung Kosten von ca bis Euro verursachen. Dienstbesprechungen der Ortsbürgermeister in VG Südeifel und Speicher Landrat Dr. Joachim Streit präsentiert Initiative Zukunfts-Check Dorf Die rege Teilnahme der Ortsbürgermeister der beiden Verbandsgemeinden Südeifel und Speicher an den jeweiligen Dienstbesprechungen zeigten, dass seitens der Ortsgemeinden ein großes Interesse am Thema dörfliche Entwicklung besteht. Bei seiner Vorstellung der Initiative Zukunfts-Check Dorf in der VG Südeifel konnten Landrat Dr. Joachim Streit und Bürgermeister Moritz Petry etwa 50 Ortsbürgermeister begrüßen. In der Verbandsgemeinde Speicher folgten alle neun Ortsbürgermeister der Einladung des Bürgermeisters Manfred Rodens sowie des Landrates. Sowohl Bürgermeister Moritz Petry als auch Bürgermeister Manfred Rodens betonten im Rahmen ihrer jeweiligen Begrüßung, dass sich die Teilnahme an der Initiative Zukunfts-Check Dorf lohnt, was von Landrat Dr. Joachim Streit während seiner Präsentation nur unterstrichen werden konnte. Der Landrat verdeutlichte bei seinem Vortrag unter anderem, in welchem Rahmen die Initiative Zukunfts-Check Dorf in den zahlreichen Maßnahmen, die der Eifelkreis bereits betreibt bzw. noch angehen möchte, einzuordnen ist. Das dabei umfassende Instrument Kreisentwicklungskonzept, das in den kommenden Jahren von den Mitarbeitern der Kreisverwaltung ausgearbeitet wird, ist nach Landrat Dr. Streit dabei nicht als starres Planungsinstrument zu verstehen, sondern als ein stetiger Entwicklungsprozess in einer aktiven Verantwortungsgemeinschaft bestehend aus Bürgern, Politik und Verwaltungen. Ein wichtiger Bestandteil des Kreisentwicklungskonzeptes ist die Ermittlung der Versorgungssituation in den einzelnen Ortsgemeinden, wofür die Initiative Zukunfts- Check Dorf eine sehr gute Grundlage darstellt. So verwies Dorferneuerungsbeauftragter Edgar Kiewel darauf, dass eine wichtige Feststellung aus den acht Modellgemeinden darin besteht, dass die Initiative Zukunfts-Check Dorf keine reine Bestandsanalyse der örtlichen Gegebenheiten darstellt, sondern darüber hinausgeht und formulierte Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. Dies verdeutlichte er am Beispiel des Felsenweihers in der Ortsgemeinde Ernzen und an der Modellgemeinde Orenhofen. Mittlerweile beabsichtigen 110 Ortsgemeinden und Stadtteile, den Zukunfts-Check durchzuführen, und mit weiteren Meldungen ist zu rechnen.

8 Seite 8 Ausgabe 43/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Landrat vor Ort Zu Besuch in Gemeinden Auch in diesem Jahr besucht Landrat Dr. Joachim Streit wieder Ortsgemeinden im Eifelkreis. In den Monaten August und September besichtigte er wieder mehrere Gemeinden und traf mit kommunalpolitischen Vertreterinnen und Vertretern sowie Einwohnern der Orte zusammen. Vor allem ist für ihn das Gespräch mit den Menschen vor Ort ist ihm von großer Wichtigkeit. Dabei werden allgemeine und besondere Anliegen der Gemeinden erörtert. Hier eine Liste der Besuche seit August 2015: Ortsgemeinde Malbergweich Ortsgemeinde Koxhausen Ortsgemeinde Malberg Ortsgemeinde Heilbach Ortsgemeinde Berscheid Ortsgemeinde Gindorf Ortsgemeinde Sevenig/Neuerburg

9 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 43/2015 Seite 9 Kreissparkasse Bitburg-Prüm Krippenausstellung Die Kreissparkasse bietet allen Heimwerkern, Bastlern und Krippenfreunden die Möglichkeit, ihre selbstgebauten Krippen im weihnachtlich geschmückten Kundenzentrum in Bitburg der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Ausstellung beginnt am 30. November Die Krippen können bis zum 6. Januar 2016 ausgestellt oder auf Wunsch vor Weihnachten wieder abgebaut werden. Die Anmeldung ist möglich bis zum 1. November 2015 bei Annette Lichter unter Telefon 06561/ oder per an annette.lichter@kskbitburg-pruem.de. Ortsgemeinde Übereisenbach Ortsgemeinde Kesfeld Ortsgemeinde Reipeldingen Julia Klöckner in der Eifel Am 19. November 2015 um Uhr ist Julia Klöckner, Vorsitzende der CDU in Rheinland-Pfalz, im Haus Beda in Bitburg der nächste Gast von Kulturamtsleiter Herbert Fandel in der Talkreihe: Einblicke - Menschen mit Geschichte und Geschichten. Karten für zehn Euro bzw. sechs Euro sind ab sofort an folgenden Vorverkaufsstellen erhältlich: Kulturamt des Eifelkreises: , -2230, Kulturgemeinschaft Bitburg: , -225 und unter Die Abendkasse öffnet um Uhr, die Platzwahl ist frei. Das Benno Raabe Trio unterhält die Besucher ab Uhr. Flüchtlinge und Einwanderer - die wichtigsten Fakten Wieso gibt es so viele Flüchtlinge, und wer sind sie? Die Truppen von Machthaber Assad und der IS terrorisieren die Menschen in Syrien und im Irak, in Afghanistan verbreiten wieder die Taliban Schrecken, in Somalia herrscht seit Jahrzehnten Bürgerkrieg, in Eritrea knechtet ein Präsident sein Volk. Aus Syrien, Afghanistan, dem Irak und Pakistan fliehen die Menschen also vor (Bürger-)Krieg und Terror, aus Eritrea fliehen sie vor massiver Unterdrückung. In dem Land am Roten Meer kommt es nach wie vor zu massiven Menschenrechtsverletzungen; Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind dort nicht gewährleistet. Die Flüchtlinge aus den genannten Ländern machten im September rd. 59 Prozent aller Asylantragsteller aus. In den vergangenen Monaten haben aber auch sehr viele Menschen ihre Heimat verlassen, weil ihnen dort die wirtschaftliche Situation ausweglos erscheint, vor allem aus dem Westbalkan, etwa dem Kosovo und Albanien. Aus den Balkanländern kamen rd. 23 Prozent der Asylantragsteller; sie fliehen vor der Armut bzw. verlassen ihre Heimat aus wirtschaftlichen Gründen. Die Flüchtlinge aus Albanien, Kosovo, Serbien, Mazedonien und Montenegro kommen mit falschen Erwartungen und erhoffen sich in Mittel- und Nordeuropa, vornehmlich aber in Deutschland, eine bessere Zukunft. Es sind also verschiedene Krisenherde in der Welt, aufgrund derer die Menschen vor Gewalt, Krieg oder Verfolgung aus ihren Heimatländern fliehen - derzeit sind weltweit rund 60 Millionen Menschen auf der Flucht - die Hälfte davon sind Kinder und Jugendliche. Dies ist die höchste Zahl seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Zwar fliehen die Betroffenen in der Regel zunächst in die Nachbarländer, doch machen sich viele Menschen auch auf den Weg nach Europa, das politische Stabilität und eine Perspektive auf ein neues Leben verspricht, bis eine Rückkehr ins eigene Herkunftsland wieder möglich ist. In der Regel haben Flüchtlinge keine Möglichkeit, legal nach Europa zu gelangen, etwa mit dem Flugzeug oder Kreuzfahrtschiff. Der Grund: Sie bekommen kein Visum - es bleibt ihnen meist nur sich in die Hände eines Schleppers zu begeben. Ausnahmen gibt es dabei für sogenannte Kontingentflüchtlinge, die europäische Länder zum Beispiel direkt in Flüchtlingslagern im Libanon auswählen und die mit Einreisepapieren ausgestattet werden. Es wird darüber diskutiert, welche Möglichkeiten es gibt, dass Flüchtlinge bereits in ihren Herkunftsländern oder Nachbarländern einen Asylantrag stellen können und schon dort Reisepapiere ausgehändigt bekommen, wenn

10 Seite 10 Ausgabe 43/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm abzusehen ist, dass ihr Asylantrag in Europa anerkannt wird - das gilt zum Beispiel in den allermeisten Fällen für Flüchtlinge aus Ländern wie Syrien, aus dem Irak oder aus Eritrea. Warum kommen so viele Flüchtlinge nach Deutschland? Die Zahl der Asylbegehrenden wird in diesem Jahr den bisherigen Höchststand aus dem Jahr 1992 weit übersteigen. Damals wurden rd Asylanträge in Deutschland registriert. Die Bundesregierung ging Mitte August noch von rd Menschen aus, die in 2015 nach Deutschland kommen werden, um hier Asyl zu beantragen. Auch diese Zahlen werden mittlerweile weiter nach oben korrigiert. Obwohl Flüchtlinge nach bestehenden Recht - der sogenannten Dublin-III- Verordnung - eigentlich in dem Land ihren Asylantrag stellen müssen, in dem sie zum ersten Mal EU-Boden betreten, kommen die meisten der in der EU Schutz suchenden Menschen nach Deutschland. Das liegt auch daran, dass Staaten wie Griechenland und Italien, aber auch Ungarn überfordert sind und Flüchtlinge unregistriert weiter nach Norden reisen lassen. Außerdem sind die Aufnahmebedingungen in Deutschland besser als in vielen Ländern. Viele Asylsuchende hoffen außerdem, dass sie in Europas führender Wirtschaftsnation Arbeit und ein besseres Leben finden. Nach welchen Kriterien werden die Asylbewerber auf die Bundesländer und in den Eifelkreis Bitburg-Prüm verteilt? Kommt ein Ausländer nach Deutschland, so hat er bereits bei der Einreise die Möglichkeit, sich bei der Grenzbehörde als asylsuchend zu melden. Von dort wird er dann an die nächstgelegene Erstaufnahme-Einrichtung weitergeleitet. Natürlich kann sich ein Ausländer auch zu einem späteren Zeitpunkt, d. h. erst im Inland als asylsuchend erklären. Auch in diesem Fall wird er aufgefordert, die nächstgelegene Erstaufnahme-Einrichtung aufzusuchen. Von dort erfolgt dann die weitere Verteilung auf die für den Asylsuchenden zuständige Erstaufnahme-Einrichtung. In der dort angegliederten Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kann der Ausländer dann seinen Asylantrag stellen. Die Zuweisung hängt zum einen ab von den vorhandenen Kapazitäten der jeweiligen Aufnahme-Einrichtung, zum anderen aber auch von dem Herkunftsland des Asylsuchenden. Nicht jede Außenstelle des Bundesamtes ist für jedes Herkunftsland zuständig. Außerdem gibt es für jedes Bundesland in Deutschland eine Aufnahmequote, ermittelt nach dem Königsteiner Schlüssel ; dieser wird jeweils unter Berücksichtigung der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl neu festgesetzt. Rheinland-Pfalz hat in 2015 eine Aufnahmequote von rd. 4,83 % zu erfüllen. Ausgehend von rd Asylsuchenden muss Rheinland-Pfalz also rd Personen bis zum Ende des laufenden Jahres aufnehmen. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist aufgrund seiner Einwohnerzahl verpflichtet, davon 2,4 % (= 930 Asylsuchende) wohnungsmäßig unterzubringen. Die Flüchtlinge leben zunächst für maximal drei Monate in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende. Die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier (AfA) besteht seit Mai Sie war bis Sommer 2015 die einzige Dienststelle dieser Art im Lande Rheinland-Pfalz und für die Unterbringung von 700 Asylbegehrenden ausgelegt. Durch die aktuelle Zuwanderungssituation wurden und werden neue Aufnahmeeinrichtungen geschaffen. Zurzeit stehen folgende Aufnahmeeinrichtungen zur Verfügung: - AfA Trier mit Nebenstellen in Euren, Bitburg, Hermeskeil, Kusel, Koblenz, Bad Neuenahr, Bad Kreuznach, Diez, Birkenfeld und Kusel. - AfA Ingelheim mit Nebenstellen am Flughafen Hahn und Alzey Weitere Einrichtungen befinden sich im Aufbau. Quellen: Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz / Spiegel online Politik/ Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Grundstücksverkehr Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: - Gemarkung Ferschweiler (Gr.L.Nr. 567/2015) Flur 8 Nr. 37, LWFL, Beim Vogelssangweg, 1,6567 ha - Gemarkung Lasel (Gr.L.Nr. 571/2015) Flur 3, Nr. 3, LWFL, Auf Castell, 0,6869 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, Bitburg, schriftlich mitteilen. Amtliche BekAnntmAchungen Öffentliche Bekanntmachung Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Der Kreistag hat aufgrund der 12, 17, 18, 20, 25, 27, 27a, 37, 38, 41 und 44 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBl. S. 90), der 2 und 3 der Landesverordnung zur Durchführung der Landkreisordnung (LKO DVO) vom (GVBl. S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom (GVBl. S. 379), in seiner Sitzung am folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen: Artikel 1 Änderungen Die Hauptsatzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm wird wie folgt geändert: 1. 3 Absatz 1 Nr. 3 wird ersatzlos gestrichen. 2. Die bisherigen Nr. 4-9 des 3 Absatz 1 werden zu den neuen Nr Absatz 4 Nr. 3 wird ersatzlos gestrichen. 4. Die bisherigen Nr. 4-8 des 3 Absatz 4 werden zu den euen Nr In 3 Absatz 5 wird die Verweisung auf Abs. 4 Ziffern 2-7 ersetzt durch Abs. 4 Ziffern In 3 Absatz 6 wird die Verweisung Abs. 4 Ziffern 1-7 ersetzt durch Abs. 4 Ziffern Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen. 8. Die bisherigen Absätze 3 bis 7 des 4 der Hauptsatzung werden zu den neuen Absätzen 2 bis 6.

11 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 43/2015 Seite 11 Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bitburg, den Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Dr. Joachim Streit, Landrat Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine solche Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Öffentliche Bekanntmachung Zweite Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm für die Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm Der Kreistag hat aufgrund des 17 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz vom (GVBL. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBl. S. 90), in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 1999 (GVBl 1999, S. 373) am folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 Änderungen Die Betriebssatzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm für die Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm vom wird wie folgt geändert: 1. 1 Gegenstand des Eigenbetriebes 1.1. Absatz 1 wird wie folgt gefasst: Die Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm wird nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) und den Bestimmungen dieser Satzung verwaltet ( 57 LKO, 86 Absatz 2 Satz 1 GemO, 9 Absatz 2 EigAnVO) In Absatz 2 wird Satz 2 gestrichen Absatz 3 wird wie folgt gefasst: Die Anwendung des 1 Absatz 2 EigAnVO sowie der 2 bis 8 EigAnVO wird ausgeschlossen Der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz Betriebsführung 2.1. Der Paragraf erhält folgende Fassung: (1) Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Wasserversorgungsanlagen des Eigenbetriebes Wasserversorgung ist durch Anstaltssatzung auf die Kommunale Netze AöR (KNE AöR) übertragen. (2) Die KNE AöR ist der Landrätin bzw. dem Landrat für die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Führung des Eigenbetriebes verantwortlich. Sie hat den Verwaltungsrat der KNE AöR und die Landrätin bzw. den Landrat über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebs rechtzeitig zu unterrichten und den Zwischenbericht nach 21 EigAnVO über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes zum 30. September schriftlich vorzulegen. Sie hat ferner der Landrätin bzw. dem Landrat den Entwurf des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses und der Jahresberichte, die Ergebnisse der Betriebsstatistik und die Selbstkostenrechnungen vorzulegen und ihr bzw. ihm alle notwendigen Auskünfte zu erteilen. (3) Im Rahmen der Betriebsführung obliegen der KNE AöR insbesondere auch folgende Aufgaben: - Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen gem. 16 Absatz 3 Satz 2 EigAnVO, - Zustimmung zu Mehrausgaben gem. 17 Absatz 5 Satz 3 EigAnVO (Vermögensplan) soweit diese , höchstens aber 10 % des Ausgabeansatzes einer Anlagengruppe übersteigen, Abschluss von Verträgen, soweit hierfür nicht der Kreistag zuständig ist, Zustimmung zum Erlass und zur unbefristeten Niederschlagung von Forderungen bis Der bisherige 4 wird zu Die bisherigen 5 bis 8 werden gestrichen Die bisherigen 9 bis 15 werden in fortlaufender Nummerierung zu den 6 bis 12. Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bitburg, den Dr. Joachim Streit, Landrat Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine solche Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Öffentliche Bekanntmachung gemäß 6 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit 4 Abs. 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Der Zweckverband berufsbildungszentrum Bitburg-Prüm hat in der Sitzung der Verbandsversammlung am die Änderung der Verbandsordnung beschlossen. Gemäß 6 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung 5 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom (GVBI 1982, S. 476), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBI. S. 280) hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als zuständige Errichtungsbehörde mit Bescheid vom , Az: ZV - ZV bebiz/21a, die Änderung der Verbandsordnung festgestellt. Danach ändert sich 8 der Verbandsordnung wie folgt:

12 Seite 12 Ausgabe 43/2015 KreisNachrichten Bitburg-Prüm 8 Haushalts- und Kassenführung, Rechnungswesen (1) Die Haushaltsgeschäfte des Zweckverbandes werden durch die Verwaltung nach 6 in den Räumen der Werkstatt in Bitburg erledigt. (2) Die Kassengeschäfte des Zweckverbandes werden durch die Kreiskasse des Eifelkreises Bitburg-Prüm geführt. (3) Die Rechnungsprüfung obliegt dem Rechnungsprüfungsamt des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Trier, den 29. Juli 2015 Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Im Auftrag: gez.: Christof Pause Öffentliche Bekanntmachung Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg hat in ihrer Sitzung am 23. Februar 2015 gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Be-bauungsplanes Alte Kaserne beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB hat in Form einer Offenlage in der Zeit vom 06. Juli 2015 bis einschließlich 07. August 2015 stattgefunden. Die betroffenen Behörden sind im Rahmen des Scoping-Verfahrens gemäß 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 06. Juli 2015 um Stellungnahme bis zum 03. August 2015 gebeten worden. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg hat in ihrer Sitzung am über die Anregungen und Bedenken beraten und den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Da die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes von den Darstellungen des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Bitburg abweichen und somit dieser Bebauungsplan nicht vollständig gemäß 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, wird unter Beachtung dieses Entwicklungsgebotes auch die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß 8 Abs. 3 BauGB erforderlich. Der Ausschuss für Bau, Wirtschaft und Verkehr der Stadt Bitburg hat in seiner Sitzung am die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächen-nutzungsplanes: Das Areal der Alten Kaserne in Bitburg, das bisher als militärische Liegenschaft genutzt wurde, wurde im September 2012 freigegeben. Das Konversionsgelände soll jetzt zivil umgenutzt werden. Die Vermarktung der Gebäude und Flächen an Privatinvestoren soll im Jahre 2015 erfolgen und auch die Erschließung wird voraussichtlich in diesem Jahre begonnen. Zur Schaffung von Baurecht für die Maßnahmen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Er soll die bauliche und sonstige Nutzung der Flächen nach Maßgabe des Baugesetzbuches städtebaulich regeln. Lage und Grobabgrenzung des Plangebietes: Das Areal liegt in 1,3 km Entfernung zum Stadtzentrum von Bitburg an der Mötscher Straße und hat eine Fläche von ca. 10,9 ha. Es umfasst die Grundstücke Gemarkung Bitburg, Flur 7 Nr. 189/12 und 189/13. Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist in dem nachstehenden nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt. Die parzellenscharfe Umgrenzung des Plangebietes kann der, in den Räumlichkeiten des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg, Trierer Str. 1, Bitburg, zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Planunterlage entnommen werden. Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen: Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Alte Kaserne bestehend aus der Planzeichnung M.: 1:1000 und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht, einschließlich des Grünordnungsplanes, des faunistischen Gutachtens zum Bebauungsplan sowie der Artenschutzprüfung als Anlage zum Bebauungsplan, einschließlich der Änderung des Flächennutzungsplanes und zudem die nach Einschätzung des Zweckverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04. November 2015 bis einschließlich 04. Dezember 2015, in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg, Trierer Straße 1, Bitburg, 2. OG, Gebäude D, Zimmer 252 und bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Geschäftsbereich 3, Zimmer 301, Bitburg, während der Dienststunden (montags bis mittwochs 08:30 12:30 und 14:00 16:00 Uhr, donnerstags 08:30

13 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 43/2015 Seite 13 12:30 und 14:00 18:00 Uhr, freitags 08:30 12:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Unterlagen sind verfügbar: Teil 2 der Begründung Umweltbericht mit den auf Grund der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belangen des Umweltschutzes einschließlich des Grünordnungsplanes zum Bebauungsplan mit Berücksichtigung der Eingriffe in Natur und Landschaft (erstellt durch das Planungsbüro ISU, Bitburg, im Oktober 2015). Hier ist für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt worden, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt sind und im Umweltbericht beschrieben und bewertet sind. Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Alte Kaserne zum Gewerbelärm und zum Verkehrslärm. Ermittlung und Beurteilung der Geräuschvorbelastung der geplanten Mischgebietsnutzungen durch vorhandene Gewerbegebiete außerhalb des Plangebietes und Erarbeitung einer Geräuschkontingentierung gemäß DIN für die Gewerbegebietsflächen im Bereich Alte Kaserne. Ermittlung und Beurteilung der Geräuscheinwirkungen von öffentlichen Straßen und dem öffentlichen Parkplatz. Verkehrsplanerische Begleituntersuchung (erstellt durch das Büro VERTEC Ingenieurbüro für Verkehrsplanung und technik, Koblenz vom September 2015). Faunistisches Gutachten zur Konversion der Alten Kaserne in Bitburg, Reptilien, Vögel und Fledermäuse (erstellt durch das Büro ISU, Bitburg im Dezember 2014) Vorbereitende Artenschutzprüfung Biotop- und Nutzungstypen im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen Stadtentwicklungskonzept/Rahmenplan (erstellt durch das Planungsbüro ISU, Bitburg, im Oktober 2013). Untersuchungskonzept Boden- und Grundwasserschutz Ehem. Franz. Kaserne Bitburg (erstellt vom Büro Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbh vom Juli 2014) Gutachten orientierende Untersuchungen Phase IIa des Büros für Umweltplanung vom Februar 2015 Protokoll der KOAG Sitzung v Kampfmitteluntersuchung HgK vom und Luftbilddetailauswertung vom Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Neben diesen umweltbezogenen Unterlagen liegen dem Zweckverband Flugplatz Bitburg auch folgende umweltbezogene Stellungnahmen, nach Themenblöcken zusammengefasst und schlagwortartig charakterisiert, wie folgt bisher vor: Thema/Charakterisierung: Naturschutz, Denkmalschutz, Abfallwirtschaft: Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als Untere Naturschutz- und Untere Denkmalschutzbehörde sowie abfallrechtlich vom Thema/Charakterisierung: Bergbau/Altbergbau, Boden/Baugrund, mineralische Rohstoffe, Radonprognose: Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, vom Thema/Charakterisierung: Altlasten, Kampfmittel: Stellungnahme des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung vom Thema/Charakterisierung: Immissionsschutz: Stellungnahme der Planungsgemein-schaft Region Trier, Trier vom Thema/Charakterisierung: Bodenschutz/Abfallwirtschaft, Abwasserbeseitigung: Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Trier, vom Thema/Charakterisierung: Immissionsschutz: Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Ge-werbeaufsicht, Trier, vom Auch diese Stellungnahmen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Festsetzungen des Be-bauungsplanentwurfs sowie zum Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die zum Bauleitplanver-fahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der jeweils zuständigen Gremien des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg beraten werden und somit personen-bezogene Daten, soweit sie für das Bauleitplanverfahren erforderlich sind, den zuständigen Gremien und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 und 4a Abs. 6 BauGB wird auch darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist und dass ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Aus-legung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Zweckverband Flugplatz Bitburg Bitburg, Dr. Joachim Streit, Verbandsvorsteher EndE der BEkanntmachungEn Öffnungszeiten der Kreisverwaltung des Eifelkreises in Bitburg (Tel.: 06561/15-0) und Außenstelle in Prüm (Tel.: 06551/9575-0) montags bis mittwochs: 8-12 Uhr Uhr donnerstags: 8-12 Uhr Uhr freitags: 8-12 Uhr Ausländer-/Einbürgerungsbehörde und Führerscheinstelle montags bis mittwochs 8-12 Uhr donnerstags 8-12 Uhr Uhr freitags 8-12 Uhr Zulassungsstellen in Bitburg und Prüm: montags / mittwochs: 8-12 Uhr dienstags: 8-12 Uhr Uhr donnerstags: 8-12 Uhr Uhr freitags: 8-12 Uhr Kreis-Nachrichten - Impressum Herausgeber: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Redaktion und amtliche Bekanntmachungen: Heike Linden, FB 01-01, Pressestelle (verantwortlich) Tel / , Fax 06561/ linden.heike@bitburg-pruem.de Verlag, Druck und Vertrieb sowie Verteilung: Verlag+Druck Linus Wittich KG Europaallee 2, Föhren Tel /9147-0, Fax 06502/ Erscheinungsweise: wöchentlich

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