Wie projiziert man die mittelfristige Budgetentwicklung von Baden Württemberg?

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1 TOP 1 der 2. Sitzung des Stabilitätsrates am 15. Oktober 2010 Beschluss des Stabilitätsrates zur Haushaltsüberwachung BADEN-WÜRTTEMBERG 1. Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung Überschreitung Aktuelle Haushaltslage Finanzplanung Überschreitung FPl FPl FPl FPl Baden-Württemberg Ist Ist Soll Struktureller je Finanzierungssaldo Einw Schwellenwert Länderdurchschnitt Kreditfinanzierungsquote % -2,3-1,4 6,8 5,1 2,3 1,0 Schwellenwert 3,5 8,8 11,7 15,7 15,7 15,7 15,7 Länderdurchschnitt 0,5 5,8 8,7 Zins-Steuer-Quote % 7,3 6,7 8,2 8,8 8,5 7,3 Schwellenwert 13,9 14,2 15,8 16,8 16,8 16,8 16,8 Länderdurchschnitt 10,0 10,1 11,3 je Schuldenstand Einw Schwellenwert Länderdurchschnitt Auffälligkeit im Zeitraum Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht. 2. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen a) Standardprojektion Standardprojektion Baden-Württemberg % Zuwachsrate Schwellenwert % 4,4-0,5 Länderdurchschnitt 4,2-0,5 2,5 2,5 Ergebnis der Projektion Eine Haushaltsnotlage droht nicht. b) Qualitative Bewertung Die Projektion ergibt keine Entwicklung, die auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweist. 3. Bewertung der Haushaltslage durch den Stabilitätsrat Eine Haushaltsnotlage droht nicht.

2 Stabilitätsbericht 2010 des Landes Baden-Württemberg FINANZMINISTERIUM

3 2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung / Methodik Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenze Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen Zusammenfassung Anhang - Berechnung der Kennziffern in der Abgrenzung des StabiRat - Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung

4 3 Bericht an den Stabilitätsrat nach 3 Absatz 2 StabiRatG 1. Vorbemerkung / Methodik Der Bericht wurde entsprechend den Vorgaben des Stabilitätsratsgesetzes (StabiRatG) und den auf der konstituierenden Sitzung des Stabilitätsrats am 28. April 2010 gefassten Beschlüssen erstellt. Kennziffern: Ausgangsbasis der auf das Haushalts-Ist bezogenen Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage ist die amtliche Statistik unter Berücksichtigung der vom Stabilitätsrat am 28. April 2010 beschlossenen Bereinigungen. Die auf den Finanzplanungszeitraum bezogenen Kennzahlen beruhen im Jahr 2011 auf dem Soll des Nachtrags zum Staatshaushaltsplan 2010/11 vom 29. Juli 2010 bzw. auf der aktuell geltenden, zuletzt vom Ministerrat am 11. Januar 2010 beschlossenen Finanzplanung 2009 bis Für das Jahr 2014 liegen noch keine Werte vor, da die Aufstellung der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2010 bis 2014 erst nach der November-Steuerschätzung 2010 erfolgt. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung: Die Standardprojektion wurde entsprechend der vom Stabilitätsrat am 28. April 2010 beschlossenen Methodik vorgenommen. 2. Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung Die Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung stellen sich für Baden-Württemberg im Berichtsjahr wie folgt dar:

5 4 Auffälligkeit Finanzierungssaldo Schwellenwert Länderdurchschnitt Kreditfinanzierungsquote Schwellenwert Länderdurchschnitt Zins-Steuer-Quote Schwellenwert Länderdurchschnitt Schuldenstand Schwellenwert je EW % Aktuelle Haushaltslage Ist Ist Soll ,3-1,4 6,8 3,5 8,8 11,7 0,5 5,8 8,7 % 7,3 6,7 8,2 13,9 14,2 15,8 je EW 10,0 10,1 11, ,1 2,3 1,0 15,7 15,7 15,7 15,7 8,8 8,5 7,3 16,8 16,8 16,8 16, Länderdurchschnitt Auffälligkeit Zeiträume nicht auffällig nicht auffällig Auffälligkeit Kennziffern nicht auffällig Auf- Finanzplanung fällig- Soll FPl. FPl. FPl. keit Die Schwellenwerte werden i.d.r. deutlich unterschritten. Die Kennziffern zeigen daher in den Prüfungszeiträumen keinerlei Auffälligkeit. 3. Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenze Für die Berichtspflicht maßgebend ist Art. 84 S.2 Landesverfassung Baden- Württemberg: "Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts." Die Vorgabe wurde und wird im Betrachtungszeitraum eingehalten: Jahr Ausgaben für Investitionen i.s.d. Art. 84 LV Nettokreditaufnahme Differenz in Mio (Ist) (Ist) (Soll NT) (Soll NT) (FPl.) * (FPl.) * es liegen keine Werte vor * Die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre stellt die Nettokreditaufnahme für die Jahre 2012 und 2013 mit einer Schwankungsbreite dar. Zur übersichtlicheren Darstellung ist mit den entsprechenden Mittelwerten gerechnet.

6 5 Auf die in 18 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg seit 2007 enthaltene engere Regelung, die ein grundsätzliches Neuverschuldungsverbot und einen Schuldendeckel mit Tilgungsplan vorsieht, wird der Vollständigkeit halber hingewiesen. 4. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen (Standardprojektion) Methode Die Standardprojektion wurde entsprechend der vom Stabilitätsrat am 28. April 2010 beschlossenen Methodik vorgenommen. Im Einzelnen wird auf den beigefügten Anhang verwiesen. Ergebnis Basisjahr Projektionsjahr Maximale jahresdurchschnittliche Ausgabenrate bis zur Erreichung des Schwellenwertes der Kennziffer Schuldenstand im Projektionsjahr Baden- Referenzwert Länderdurchschnitt Württemberg ,2 % - 0,5 % 2,5 % ,4 % - 0,5 % 2,5 % Der Referenzwert, dessen Unterschreitung auf eine künftig drohende Haushaltsnotlage hinweisen kann, wird in Baden-Württemberg deutlich überschritten. Die Projektion ergibt daher keine Entwicklung, die auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweist. Die Ergebnisse der Standardprojektion geben zwar einen Hinweis darauf, bei welcher Ausgabenentwicklung eine Haushaltsnotlage droht. Sie stellen aber unzureichend dar, welche Ausgabelinie erforderlich ist, um den verfassungsrechtliche Vorgaben des Art. 109 GG zu entsprechen, ab 2020 strukturell ausgeglichene Länderhaushalte zu erreichen.

7 6 5. Zusammenfassung a) Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung: Keine Auffälligkeit. b) Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenze: Die verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen werden eingehalten. c) Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen: Keine Auffälligkeit nach der Standardprojektion.

8 Anhang Berechnung der Kennziffern in der Abgrenzung gemäß Beschluss des Stabilitätsrates vom 28. April 2010 Gebietskörperschaft: Baden Württemberg Lfd. Nr. K e n n z i f f e r und D a t e n in Mio. Euro Ist 2008 Ist 2009 Soll Struktureller Finanzierungssaldo (konjunkturbereinigt) 1 Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner (konjunkturbereinigt) 2 Struktureller Finanzierungssaldo (nicht konjunkturbereinigt) 1.632,7 859, ,9 3 Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner (nicht konjunkturbereinigt) 151,8 79,9 222,7 4 Einwohner am des des Vorjahres 10,8 10,7 10,7 5 Finanzierungssaldo (finanzstatistisch) 980, , ,7 6 Bereinigte Einnahmen (ohne Konsolidierungshilfen) , , ,6 6a Bereinigte Einnahmen gem. Soll / Plan , , ,6 6b Konsolidierungshilfen 7 Einnahmen vom Pensionsfonds* 0,0 0,0 0,0 8 Einnahmen von der Versorgungsrücklage 0,0 0,0 0,0 9 Bereinigte Ausgaben (einschließlich Zuführungen an Pensionsfonds und Versorgungsrücklage) , , ,5 9a Bereinigte Ausgaben gem. Soll / Plan , , ,8 9b Zusetzung zu Bereinigten Ausgaben: Zuführungen an Pensionsfonds & VRL 502,2 30,3 28,7 10 Zuführungen an Pensionsfonds** 502,2 30,3 28,7 11 Zuführungen an Versorgungsrücklage 121,0 159,0 193,8 12 Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen 11,3 10,1 0,2 13 Saldo der Finanziellen Transaktionen 19,4 14,2 147,9 14 Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen 90,9 111,2 96,2 15 Darlehensrückflüsse (einschl. Gewährleistungen) 90,6 111,1 96,2 16 Veräußerung von Beteiligungen 0,3 0,2 0,0 17 Schuldenaufnahme beim öff. Bereich 0,0 0,0 0,0 18 Ausgaben der Finanziellen Transaktionen 110,3 125,5 244,1 19 Vergabe von Darlehen (einschl. Gewährleistungen) 62,3 68,1 199,1 20 Erwerb von Beteiligungen 2,1 1,1 0,0 21 Tilgungsausgaben an öff. Bereich 46,0 56,3 45,0 22 Saldo landesrechtlicher Pensionsfonds 522,3 52,1 51,5 23 Einnahmen 522,3 52,1 51,5 24 Einnahmen vom Land 502,2 30,3 28,7 25 sonstige Einnahmen 20,1 21,8 22,8 26 Ausgaben 0,0 0,0 0,0 27 Ausgaben an Land 0,0 0,0 0,0 28 sonstige Ausgaben 0,0 0,0 0,0 29 Saldo Versorgungsrücklage nach BBesG $ 14a 145,7 187,9 228,3 30 Einnahmen 145,7 187,9 228,3 31 Einnahmen vom Land 121,0 159,0 193,8 32 sonstige Einnahmen 24,7 28,9 34,5 33 Ausgaben 0,0 0,0 0,0 34 Ausgaben an Land 0,0 0,0 0,0 35 sonstige Ausgaben 0,0 0,0 0,0 36 Saldo Grundstock 35,5 18,7 7,9 37 Entnahmen 46,7 107,4 0,3 38 Zuführungen 82,2 88,6 8,2 39 ggf. Konjunkturkomponente (+/ ) 100 Kreditfinanzierungsquote 2,3 1,4 6,8 101 Nettokreditaufnahme in StRat Abgrenzung 784,3 487, ,2 102 Schuldenaufnahme am Kreditmarkt in StRat Abgrenzung 8.924, , ,0 102a Schuldenaufnahme am Kreditmarkt gem. Soll / Plan 8.924, , ,0 102b Korrektur bewilligte/aufgeschobene Kreditaufnahme 103 Schuldentilgung am Kreditmarkt 8.929, ,0 0,0 104 Konsolidierte Ausgaben , , ,2 200 Zins Steuer Quote 7,3 6,7 8,2 201 Zinsausgaben am Kreditmarkt 1.857, , ,0 202 Steuern in StR Abgrenzung , , ,3 203 Steuereinnahmen , , ,0 204 Förderabgabe 205 KfZ Steuer Kompensation 0,0 664, ,3 206 Länderfinanzausgleich, Einnahmen 0,0 0,0 0,0 207 Länderfinanzausgleich, Ausgaben 2.521, , ,0 208 Allg. BEZ 0,0 0,0 0,0 300 Schulden je Einwohner 3.878, , ,0 301 Schulden am Ende des lfd. Jahres , , ,7 302 Schulden am Kreditmarkt am des Vorjahres in StRat Abgrenzung , , ,7 303 Nettokreditaufnahme 5,3 16, ,0

9 Berechnung der Kennziffern in der Abgrenzung gemäß Beschluss des Stabilitätsrates vom 28. April 2010 Gebietskörperschaft: Baden Württemberg Lfd. Nr. K e n n z i f f e r und D a t e n in Mio. Euro Soll 2011 NT 2012 Mifrifi 2013 Mifrifi 0 Struktureller Finanzierungssaldo (konjunkturbereinigt) 1 Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner (konjunkturbereinigt) 2 Struktureller Finanzierungssaldo (nicht konjunkturbereinigt) 2.643,6 860,5 206,1 3 Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner (nicht konjunkturbereinigt) 246,0 80,1 19,2 4 Einwohner am des des Vorjahres 10,7 10,7 10,7 5 Finanzierungssaldo (finanzstatistisch) 3.229, ,1 720,6 6 Bereinigte Einnahmen (ohne Konsolidierungshilfen) , , ,1 6a Bereinigte Einnahmen gem. Soll / Plan , , ,1 6b Konsolidierungshilfen 7 Einnahmen vom Pensionsfonds* 0,0 0,0 0,0 8 Einnahmen von der Versorgungsrücklage 0,0 0,0 0,0 9 Bereinigte Ausgaben (einschließlich Zuführungen an Pensionsfonds und Versorgungsrücklage) , , ,6 9a Bereinigte Ausgaben gem. Soll / Plan , , ,5 9b Zusetzung zu Bereinigten Ausgaben: Zuführungen an Pensionsfonds & VRL 58,7 90,1 120,1 10 Zuführungen an Pensionsfonds** 58,7 90,1 120,1 11 Zuführungen an Versorgungsrücklage 218,2 251,0 286,2 12 Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen 0,1 0,1 0,1 13 Saldo der Finanziellen Transaktionen 63,9 51,3 59,0 14 Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen 92,5 87,3 82,3 15 Darlehensrückflüsse (einschl. Gewährleistungen) 92,5 87,3 82,3 16 Veräußerung von Beteiligungen 0,0 0,0 0,0 17 Schuldenaufnahme beim öff. Bereich 0,0 0,0 0,0 18 Ausgaben der Finanziellen Transaktionen 156,4 138,6 141,3 19 Vergabe von Darlehen (einschl. Gewährleistungen) 111,4 90,1 92,8 20 Erwerb von Beteiligungen 0,0 0,0 0,0 21 Tilgungsausgaben an öff. Bereich 45,0 48,5 48,5 22 Saldo landesrechtlicher Pensionsfonds 81,5 113,0 143,0 23 Einnahmen 81,5 113,0 143,0 24 Einnahmen vom Land 58,7 90,1 120,1 25 sonstige Einnahmen 22,8 22,8 22,8 26 Ausgaben 0,0 0,0 0,0 27 Ausgaben an Land 0,0 0,0 0,0 28 sonstige Ausgaben 0,0 0,0 0,0 29 Saldo Versorgungsrücklage nach BBesG $ 14a 252,7 285,5 320,7 30 Einnahmen 252,7 285,5 320,7 31 Einnahmen vom Land 218,2 251,0 286,2 32 sonstige Einnahmen 34,5 34,5 34,5 33 Ausgaben 0,0 0,0 0,0 34 Ausgaben an Land 0,0 0,0 0,0 35 sonstige Ausgaben 0,0 0,0 0,0 36 Saldo Grundstock 187,8 8,2 8,2 37 Entnahmen 196,0 0,0 0,0 38 Zuführungen 8,2 8,2 8,2 39 ggf. Konjunkturkomponente (+/ ) 100 Kreditfinanzierungsquote 5,1 2,3 1,0 101 Nettokreditaufnahme in StRat Abgrenzung 1.746,8 751,5 336,3 102 Schuldenaufnahme am Kreditmarkt in StRat Abgrenzung 2.081, ,0 800,0 102a Schuldenaufnahme am Kreditmarkt gem. Soll / Plan 2.081, ,0 800,0 102b Korrektur bewilligte/aufgeschobene Kreditaufnahme 103 Schuldentilgung am Kreditmarkt 0,0 0,0 0,0 104 Konsolidierte Ausgaben , , ,5 200 Zins Steuer Quote 8,8 8,5 7,3 201 Zinsausgaben am Kreditmarkt 2.038, , ,0 202 Steuern in StR Abgrenzung , , ,3 203 Steuereinnahmen , , ,0 204 Förderabgabe 205 KfZ Steuer Kompensation 1.305, , ,3 206 Länderfinanzausgleich, Einnahmen 0,0 0,0 0,0 207 Länderfinanzausgleich, Ausgaben 1.400, , ,0 208 Allg. BEZ 0,0 0,0 0,0 300 Schulden je Einwohner 4.318, , ,0 301 Schulden am Ende des lfd. Jahres , , ,7 302 Schulden am Kreditmarkt am des Vorjahres in StRat Abgrenzung , , ,7 303 Nettokreditaufnahme 2.081, ,0 800,0

10 Anhang Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung 1. Grundlage Im Rahmen der regelmäßigen Haushaltsüberwachung nach 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz berät der Stabilitätsrat jährlich über die Haushaltslage des Bundes und jedes einzelnen Landes. Grundlage der Beratungen ist ein Bericht der jeweiligen Gebietskörperschaft, der u.a. eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen enthalten soll. Gemäß 4 Absatz 2 Nummer 2 Stabilitätsratsgesetz leitet der Stabilitätsrat eine Prüfung ein, ob beim Bund oder einem Land eine Haushaltsnotlage droht, wenn bei der Mehrzahl der Kennziffern die Schwellenwerte überschritten werden oder die Projektion eine entsprechende Entwicklung ergibt. 2. Darstellung im Bericht Die Gebietskörperschaften können im Bericht eine eigene Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung vorlegen. Diese kann entweder in Form einer auf die Einführung der neuen Schuldenregel zielbezogene Ausgabenentwicklung oder einer mittelfristigen Haushaltprojektion auf Grundlage einer differenzierten Fortschreibung von Einnahmen und Ausgaben oder einer Fortschreibung der Haushaltsentwicklung über den Finanzplanzeitraum hinaus vorgenommen werden. Dabei sind einheitliche Annahmen zu berücksichtigen. - Ziel der Projektion Zielbezogene Ausgabenentwicklung ist es, das maximal mögliche jahresdurchschnittliche Ausgabenwachstum zu ermitteln, das bei standardisierten Einnahmeerwartungen die Einhaltung der neuen Schuldenregel gewährleistet. - Ausgehend von der aktuellen Haushaltslage ist es die Aufgabe der Projektion Fortschreibung von Einnahmen und Ausgaben, unter den gegebenen finanzpolitischen Rahmenbedingungen mit Hilfe von konsistenten und einheitlichen Annahmen die mittel- bzw. längerfristige Haushaltsentwicklung abzubilden und so eine möglicherweise drohende Haushaltsnotlage frühzeitig offen zu legen. - Die Fortschreibung des Finanzplans zielt darauf ab, die Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung vom jeweiligen Land entsprechend den individuellen tatsächlichen Gegebenheiten und politischen Zielsetzungen zu erstellen. Der Bericht nach 3 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz muss außerdem eine Standardprojektion der Haushaltsentwicklung, die gerade noch eine drohende Haushaltsnotlage vermeidet, enthalten. Im Rahmen dieser Projektion stellen die Länder die Zuwachsrate der Ausgaben zur Vermeidung einer drohenden Haushaltsnotlage im Endjahr der Projektion, die Rate der Referenzgruppe sowie die

11 - 2 - daraus abgeleitete Schwelle gemäß dem Abschnitt Prüfmaßstab der Standardprojektion dar. Der Bund stellt die Zuwachsrate der Ausgaben dar, die die Schuldenstandsquote ab dem Jahr 2017 auf dem Niveau des Jahres 2016 stabilisiert, das auf Basis der Einhaltung der Schuldenregel ermittelt wird. Diese Rate wird der Ausgabenrate gegenübergestellt, die im Abschnitt Prüfmaßstab der Standardprojektion erläutert wird. Dieses Verfahren ist die Grundlage der Beurteilung, ob eine Prüfung der Haushaltslage einer Gebietskörperschaft nach 4 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz erfolgt. 3. Ziel der Standardprojektion Die Überschreitung der Schwellenwerte der Kennziffern weist nach 4 Absatz 1 Stabilitätsratsgesetz auf eine drohende Haushaltsnotlage hin. Die Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen verfolgt nach 4 Absatz 2 Nummer 2 das Ziel, im Hinblick auf eine drohende Haushaltsnotlage eine entsprechende Entwicklung aufzuzeigen. Die Standardprojektion konzentriert sich auf die Kennziffer Schuldenstand, die als Resultat langfristiger Entwicklung eine zentrale Größe zur Beurteilung der Haushaltslage darstellt. Einerseits ist diese Größe mit der Zins-Steuer-Quote verknüpft und andererseits dienen Finanzierungssaldo und Kreditfinanzierungsquote stärker zur Beurteilung der jeweils aktuellen Lage. Im Rahmen finanzwissenschaftlicher Analysen ist die Stabilisierung des Schuldenstands im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt für die Beurteilung der Tragfähigkeit der Finanzpolitik mit entscheidend. Die Standardprojektion ermittelt gemessen an der Kennziffer Schuldenstand, bei welcher Zuwachsrate der Ausgaben am Ende des Projektionszeitraums eine Auffälligkeit im Sinne einer Überschreitung des entsprechenden, für die kennzifferngestützte Analyse geltenden Schwellenwerts gerade noch vermieden wird. Diese Zuwachsrate wird an einem geeigneten Referenzwert gemessen. Durch den Verzicht auf eine detaillierte Schätzung einzelner Ausgabepositionen ist die Projektion weniger anfällig gegenüber Annahmen über die längerfristige zukünftige Entwicklung einzelner gesamt- und finanzwirtschaftlicher Größen. Eine Scheingenauigkeit von langfristigen Prognosen wird vermieden. Zudem kann jede präjudizierende Wirkung einzelner, unterstellter Ausgabesteigerungen vermieden werden. Bei den Verfahren wird die Einnahmeentwicklung auf Basis einheitlicher technischer Annahmen geschätzt. Der zur Vermeidung einer auffälligen Kennziffer Schuldenstand im Projektionsendjahr mögliche Finanzierungssaldo determiniert dann den Ausgabenzuwachs, der sich als Residuum ergibt. Die Standardprojektion knüpft lediglich aus Vereinfachungsgründen nur auf der Ausgabenseite der Haushalte an. Etwaige Konsolidierungserfordernisse können aber

12 - 3 - grundsätzlich sowohl auf der Ausgabenseite als auch auf der Einnahmeseite der Haushalte bewältigt werden. Die Standardprojektion stellt eine stark vereinfachte, modellhafte Abschätzung der Haushaltssituation, keine Prognose der zukünftigen Entwicklung dar. Ob tatsächlich eine der drohenden Haushaltsnotlage entsprechende Entwicklung im Rahmen der Projektion besteht, kann mit der nur auf die Kennziffer Schuldenstand abzielenden Standardprojektion nicht abschließend beurteilt werden. Daher ist anschließend eine qualitative Bewertung der Ergebnisse durch den Stabilitätsrat vorzunehmen. 4. Verfahren der Standardprojektion Für jedes Land wird ermittelt, wie hoch der Schuldenstand am Ende des Projektionszeitraums sein darf, damit die Kennziffer Schuldenstand je Einwohner gemäß der festgelegten Schwellenwerte gerade nicht auffällig wird. Der Referenzwert der Schwellenwerte am Ende des Projektionszeitraums wird im Sinne einer technischen Annahme, die gleichzeitig dem Postulat einer tragfähigen finanzpolitischen Entwicklung Rechnung trägt, so bestimmt, dass der Schuldenstand der Ländergesamtheit in Relation zum BIP auf dem Niveau des Ausgangsjahres der Projektion stabilisiert wird. Die Differenz zwischen dem im Sinne des Kennziffernbündels auffälligen Schuldenstand je Einwohner im Endjahr der Projektion und dem Schuldenstand je Einwohner des jeweiligen Landes im Ausgangsjahr der Projektion ergibt den rechnerischen Wert für die kumulierte Kreditaufnahme je Einwohner, bei der die drohende Haushaltsnotlage gerade noch vermieden wird. Diese kann positiv oder negativ ausfallen. Die Ausgaben im Endjahr werden auf die Ausgaben des Ausgangsjahres der Projektion bezogen und eine jahresdurchschnittliche Zuwachsrate der Ausgaben ermittelt, die rechnerisch die Ausgaben im Endjahr der Projektion ergibt. Beim Bund wird ab dem Jahr 2017 die Schuldenstandsquote des Jahres 2016 stabilisiert, die sich auf Basis einer Modellrechnung des Übergangspfads der Schuldenregel ergibt. Zusammen mit den Annahmen zur Einnahmeentwicklung ergeben sich auf Basis der vom Bund angestrebten Finanzierungssalden die Ausgaben und damit auch ihre jahresdurchschnittliche Zuwachsrate als endogene Größe. Die Projektionsrechnungen im ersten Bericht bilden die Referenz für den Vergleich für die folgenden Jahre. Die Projektion stellt auf die Verschuldung der Haushalte im engeren Sinne ab (Frage der Sektorzuordnung). Damit sollen Verzerrungen der Projektionsbasis beispielsweise durch die eingegangene Verschuldung aufgrund der Finanzmarktkrise verhindert werden. Die Projektionsrechnungen werden für das Standardverfahren auf Grundlage der aktuellen Haushaltssituation gemessen am Ist-Ergebnis des dem Berichtsjahr

13 - 4 - vorangegangenen Jahres und am Haushalts-Soll gemäß der Meldung an den Stabilitätsrat nach 12 Absatz 3 GO Stabilitätsrat durchgeführt. Das Modell wird nach Ablauf von zwei Berichtsperioden einer Evaluierung unterzogen. Dabei sind gegebenenfalls alternative Verfahren zu prüfen, da die geltenden Finanzausgleichsregelungen bis zum Jahr 2019 befristet sind und ansonsten streitanfällige technische Annahmen über die zukünftige bundesstaatliche Einnahmeverteilung erforderlich werden. 5. Prüfmaßstab der Standardprojektion Die Entscheidung über die Prüfung der Haushaltslage einer Gebietskörperschaft nach 4 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz erfolgt zweistufig: Stufe I. Es wird geprüft, ob die ermittelte Ausgabenzuwachsrate - eines Landes den Durchschnitt der Ländergesamtheit um mehr als drei Prozentpunkte - des Bundes die im Berichtsjahr 2010 ermittelte niedrigere jahresdurchschnittliche Zuwachsrate der beiden Berechnungen um mehr als zwei Prozentpunkte sowohl in der Berechnung aufbauend auf dem Ist-Ergebnis des dem Berichtsjahr vorangegangenen Jahres als auch auf dem Soll-Ansatz des laufenden Jahres unterschreitet. Zusätzlich wird geprüft, ob die ermittelte Ausgabenzuwachsrate der Ländergesamtheit auffällig gering ist. Fällt diese Zuwachsrate geringer aus als der Deflator der privaten Konsumausgaben (gemäß der zugrunde liegenden gesamtwirtschaftlichen Eckwerte), wird der Stabilitätsrat über die Haushaltsentwicklung der Länder insgesamt beraten. Die Verwendung von zwei Ausgangsjahren hat den Vorteil, dass einmalige Schwankungen in den Ausgaben oder Einnahmen nicht zu einer negativen Einschätzung der Haushaltslage führen. Wenn in beiden Jahren die Schwellenwerte unterschritten werden, deutet dies zunächst auf eine drohende Haushaltsnotlage hin. Stufe II. Das Ergebnis der Referenzrechnung einer Gebietskörperschaft wird einer qualitativen Bewertung unterzogen. Dabei werden u. a. die eigenständige Projektionsrechnung der Gebietskörperschaft und die Einhaltung der Konsolidierungsverpflichtungen nach 2 Konsolidierungshilfengesetz berücksichtigt.

14 Annahmen der Standardprojektion Der Projektionszeitraum umfasst 7 Jahre. Für den Zeitraum der Finanzplanung wird für die Einnahmenseite die mittelfristige gesamtwirtschaftliche Projektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Dabei wird unterstellt, dass das Endjahr der Mittelfrist ein konjunkturelles Normaljahr ist. Zur weiteren Fortschreibung wird das nominale Wachstum des Produktionspotentials herangezogen, so dass auch das Endjahr der Projektion konjunkturneutral ist. Bei den Ländern wird unterstellt, dass sich die Steuereinnahmen einschließlich Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und der allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen zunächst entsprechend der mittelfristigen Steuerschätzung entwickeln. Anschließend wird ein Anstieg in Übereinstimmung mit dem nominalen Produktionspotential angenommen. Bei der Projektionsrechnung auf Grundlage des dem Berichtsjahr vorangegangenen Jahres werden für das laufende Jahr die Einnahmen des Haushalts-Solls gemäß Meldung an das Sekretariat verwendet. Für die sonstigen Einnahmen wird ein Zuwachs von 1% jährlich unterstellt. Beim Bund entsprechen die Steuereinnahmen der aktuellen Steuerschätzung und werden nach dem Ende des Finanzplanungszeitraums entsprechend der nominalen BIP-Entwicklung fortgeschrieben (nach Schließung der Output-Lücke mit dem Potentialwachstum). Die sonstigen Einnahmen nehmen mit einer jährlichen Rate von 1% zu. Der Investitions- und Tilgungsfonds wird berücksichtigt. Für die ostdeutschen Länder wird eine Entwicklung der SoBEZ entsprechend der Regelung in 11 Abs. 3 FAG unterstellt. Auch die übrigen SoBEZ werden gemäß FAG fortgeschrieben. Die Abgrenzung von Einnahmen, Ausgaben und Schuldenstand erfolgt analog zur Definition bei den Kennziffern.

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