Der kommunale Finanzausgleich auf dem Prüfstand

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1 Ingolf Deubel Der kommunale Finanzausgleich auf dem Prüfstand Der Neue Kämmerer 8. Deutscher Kämmerertag Berlin, 13. September 2012

2 Deutsche Schuldenbremse (Art.109 GG) Bund: Strukturelles (konjunkturbereinigtes) Defizit <0,35% des BIP mit einer Übergangsregelung bis 2016 Länder: Kein strukturelles Defizit der einzelnen Länderhaushalte mehr zulässig mit einer Übergangsregelung bis 2020 Sozialversicherung und Kommunen: Keine Einbeziehung, da eigene gesetzliche Ausgleichsvorgaben vorhanden sind Ingolf Deubel: Kommunaler Finanzausgleich 2

3 Europäischer Fiskalpakt (SKS-Vertrag) (Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion) Allgemeine Vorgabe: Staatshaushalt (in Deutschland Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung und Extrahaushalte) muss ausgeglichen sein oder einen Überschuss ausweisen Konkretisierung: Konjunkturbereinigtes Defizit muss < 0,5% (bei Schuldenstand von über 60% des BIP) bzw. < 1% (bei Schuldenstand unter 60% des BIP) sein. Da die Schuldenstandsquote in Deutschland bei über 80% liegt, gilt die Höchstgrenze von 0,5%. Gültigkeit: Die Regelung tritt nach Ratifizierung durch zwölf Länder in Kraft Ingolf Deubel: Kommunaler Finanzausgleich 3

4 Konsequenzen für die Länder und ihre Kommunen Bund und Länder sind sich (über wechselseitige Erklärungen) einig, dass bis zum Jahr 2020 alle Länder (einschließlich ihrer Kommunen) ihre Haushalte strukturell ausgleichen sollen. Die fünf Länder mit Konsolidierungshilfen (B, HB, SH, SL und ST) müssen dabei ihre Ausgangsdefizite des Jahres 2010 in zehn gleichen Schritten abbauen, die anderen Länder können ihre Konsolidierungspfade selbst bestimmen, sollen dabei aber sicherstellen, dass bis zum Jahr 2020 die strukturellen Defizite beseitigt sind. Die Berichterstattung des zweimal jährlich tagenden Stabilitätsrats über die Konsolidierungsfortschritte der einzelnen Länder fällt bisher überwiegend positiv aus. Eine differenzierte Analyse für die einzelnen Länder und ihre Kommunen zeigt jedoch in aller Deutlichkeit, dass bis 2020 noch enorme Konsolidierungsnotwendigkeiten bestehen und erhebliche Zweifel angebracht sind, ob alle Länder und ihre Kommunen ihre Ziele tatsächlich erreichen können Ingolf Deubel: Kommunaler Finanzausgleich 4

5 Konsolidierungsnotwendigkeiten bis 2020 In Anspruch genommene Finanzmasse der Länder einschließlich ihrer Kommunen im Jahr 2011 Summe aus Steuern (nach föderalem Finanzausgleich), überproportionalen Zuweisungen des Bundes und der EU (Korb II) und dem verbleibenden Defizit nach Zinsen und Versorgungsausgaben als Prozentsatz des Durchschnitts der alten Flächenländer Verfügbare Finanzmasse im Jahr 2020 Summe aus projizierten Steuern (unter der Annahme einer Fortführung des jetzigen föderalen Finanzausgleichs) nach hochgerechneten Zinsen und Versorgungsausgaben als Prozentsatz des Durchschnitts der alten Flächenländer Verhältnis der verfügbaren Finanzmasse im Jahr 2020 zur in Anspruch genommenen Finanzmasse im Jahr 2011 (jeweils als Prozentsatz des Durchschnitts der alten Flächenländer und nach Zinsen und Versorgung) Zulässige jährliche reale Steigerungsraten der in Anspruch genommenen Finanzmasse (jeweils nach Zinsen und Versorgung) zwischen 2011 und Ingolf Deubel: Kommunaler Finanzausgleich 5

6 HE BY BW NW SL RP NI SH BB MV ST TH SN Projizierte Finanzkraft der Länder einschließlich Kommunen im Verhältnis zum Durchschnitt der alten Flächenländer im Jahr 2020 (bei unverändertem föderalen Finanzausgleich!) 93,75% 93,52% 94,53% 94,52% 95,48% 96,55% 96,35% 96,18% 96,71% 97,98% 101,82% 103,27% 105,02% 92% 93% 94% 95% 96% 97% 98% 99% 100% 101% 102% 103% 104% 105% 106% 107% Ingolf Deubel: Kommunaler Finanzausgleich 6

7 SL NW RP SH HE NI BW ST BY TH BB MV SN Anteil der Summe aus Zinsen und Versorgung (einschl. Beihilfe und AAÜG) an der Finanzmasse der Länder (einschließlich Kommunen) im Jahr ,8% 13,9% 15,3% 16,8% 16,6% 18,4% 20,4% 24,4% 23,8% 27,0% 25,9% 27,3% 35,7% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% Ingolf Deubel: Kommunaler Finanzausgleich 7

8 SN BY BW MV TH BB HE ST NI NW SH RP SL Konsolidierungsnotwendigkeiten der Länder und ihrer Kommunen bis zum Jahr ,7% 91,7% 91,5% 90,9% 93,7% 95,6% 95,5% 94,2% 98,2% 101,0% 100,7% 99,6% 101,3% 100,6% 104,2% 104,2% 106,4% 113,8% 112,2% 110,9% 117,0% 118,1% 121,1% 120,0% 121,8% 125,2% Verfügbar L + G 2020 nach Zinsen und Versorgung Inanspruchnahme L + G 2011 nach Zinsen und Versorgung 80,0% 85,0% 90,0% 95,0% 100,0% 105,0% 110,0% 115,0% 120,0% 125,0% 130,0% Verhältnis zum Durchschnitt pro Einwohner der alten Flächenländer Ingolf Deubel: Kommunaler Finanzausgleich 8

9 Zur Einhaltung der Schuldenbremse zulässige jahresdurchschnittliche reale Zuwächse des Einsatzes an Finanzmasse der Länder einschließlich ihrer Kommunen (nach Zinsen und Versorgung) von 2011 bis 2020 BY; 2,5% BW; 2,5% SH; 1,0% NI; 0,8% SN; 0,6% NW; 0,1% RP; -0,6% HE; -0,8% BB; -1,2% MV; -1,6% TH; -1,8% ST; -2,2% SL; -3,5% -4,0% -3,5% -3,0% -2,5% -2,0% -1,5% -1,0% -0,5% 0,0% 0,5% 1,0% 1,5% 2,0% 2,5% 3,0% Ingolf Deubel: Kommunaler Finanzausgleich 9

10 Kriterien zur Beurteilung der Qualität des kommunalen Finanzausgleichs Finanzierungssaldo Lfd. Rechnung Sachinvestitionen Schuldenstand (Kapitalmarktschulden und Kassenkredite) Niveau und Struktur der lfd. Zuschussbedarfe Niveau und Stabilität des kommunalen Finanzausgleichs Ingolf Deubel: Kommunaler Finanzausgleich 10

11 HE; -418 Finanzierungssaldo der Kommunen in Euro pro Einwohner 2011 (Kriterium für Schuldenbremse und Fiskalpakt) SL; -292 NW; -126 RP; -79 BB; -46 SH; -39 FL; -38 NI; -5 MV; 3 BY; 39 SN; 45 TH; 61 ST; 70 BW; Ingolf Deubel: Kommunaler Finanzausgleich 11

12 Lfd. Rechnung der Kommunen in Euro pro Einwohner 2011 (1. Kriterium für Leistungskraft) Notwendiger Überschuss zum Ausgleich der Abschreibungen: brutto rd. 300 Euro/E; netto rd. 120 Euro/E HE; -147 SL; -133 NW; -76 BB; 19 RP; 35 MV; 52 ST; 87 SH; 115 FL; 120 NI; 156 SN; 166 TH; 187 BW; 320 BY; Ingolf Deubel: Kommunaler Finanzausgleich 12

13 SL NW NI SH MV ST RP BB TH FL BW SN HE BY Sachinvestitionen der Kommunen in Euro pro Einwohner 2011 (2. Kriterium für Leistungskraft) Ingolf Deubel: Kommunaler Finanzausgleich 13

14 HE NW RP SL FL BY ST NI TH SH MV SN BW BB Kapitalmarktschulden in Euro pro Einwohner am (1. Kriterium für Altlasten) Ingolf Deubel: Kommunaler Finanzausgleich 14

15 Kassenkredite in Euro pro Einwohner am (2. Kriterium für Altlasten) SL RP NW HE NI FL ST BB MV SH TH BY SN BW Ingolf Deubel: Kommunaler Finanzausgleich 15

16 ST SL NW HE BB TH SN RP FL MV NI BW SH BY Lfd. Zuschussbedarf pro Einwohner der Einzelpläne 0-9 ohne 2 (Schulen) und 4 (Soziales) 2009 (inverses Kriterium für Effizienz) Ingolf Deubel: Kommunaler Finanzausgleich 16

17 Finanzausgleichsmasse und konjunkturelle Schwankungen Feste Quote der erwarteten Steuereinnahmen des Landes mit späterer Abrechnung (z.b. NRW) Wirkung: Starke Schwankungen und im Ergebnis extrem prozyklisch Feste Quote der erwarteten Steuereinnahmen des Landes mit Verstetigung durch einen Stabilisierungsfonds mit späterer Abrechnung (z.b. RP ab 2002) Wirkung: Gedämpfte Schwankungen und im Ergebnis gemäßigt prozyklisch Verstetigung der Summe aus kommunalen Steuern und der Finanzausgleichsmasse ohne Abrechnung (z.b. ST ab 2013) Wirkung: In Ansatz und Ergebnis völlig frei von konjunkturellen Schwankungen Ingolf Deubel: Kommunaler Finanzausgleich 17

18 Bestimmung des Niveaus der Finanzausgleichsmasse Nach Leistungsfähigkeit des Landeshaushalts (z.b. NRW) Wirkung: Bei defizitären Landeshaushalten kann dieses Verfahren zu einer verfassungsrechtlich bedenklichen extremen Unterfinanzierung der Gemeinden führen (so z.b. in NRW, wo im Jahr 2011 nur noch 8 von 396 Gemeinden mit einem Einwohneranteil von zusammen 0,6% ihre Haushalte originär ausgleichen konnten ) Nach Gleichmäßigkeitsprinzip (z.b. SN) Wirkung: Bei fairer Bestimmung der Startverteilung erfolgt eine gleichgewichtige Verteilung des Mangels (oder des Überschusses) auf Land und Kommunen Dynamisch und an den Aufgaben orientiert (z.b. ST ab 2013) Wirkung: Ausfinanzierung der laufenden Rechnung einschließlich der Pflichtzuführung an den VermHH bzw. der Nettoabschreibungen und Sicherung auskömmlicher Eigenanteile zur Kofinanzierung von Investitionen durch eine angemessene Investitionspauschale. Erwartete Steuerschwankungen der Kommunen müssen vom Land 1:1 ausgeglichen werden Ingolf Deubel: Kommunaler Finanzausgleich 18

19 Schlussfolgerung Nicht nur das Saarland, sondern auch Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und mit Ausnahme von Sachsen alle neuen Bundesländer müssen bis 2020 noch erhebliche reale Einsparungen realisieren, wenn sie bis dahin die Vorgaben der Schuldenbremse und des Fiskalpakts einhalten wollen. In diesen Ländern steigt deshalb die Gefahr, dass es zu weiteren heftigen Verteilungskonflikten zwischen den Ländern und ihren Kommunen kommen könnte Ingolf Deubel: Kommunaler Finanzausgleich 19

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ingolf Deubel: Kommunaler Finanzausgleich 20

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