Handballkreis Dortmund e. V.
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- Margarethe Claudia Lang
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1 Durchführungsbestimmungen für die Saison 2014/2015 (Änderungen sind fett gedruckt) 1.) Für den Spielbetrieb gelten die Bestimmungen der Satzung und Ordnungen des WHV sowie die Durchführungsbestimmungen des HV Westfalen, wenn hier nichts anderes festgelegt ist. 2.) Der HV Westfalen hat die Umsetzung der DHB-Rahmenkonzeption (Stand: ) für die Bereiche unterhalb der B-Jugend beschlossen. Die entsprechenden Vorgaben gelten als verbindlich mit der Einschränkung, dass laut Beschluss des Jugendrates des Handballkreises im Bereich der D- und E-Jugend nur getrennt geschlechtlich gespielt werden darf. 3.) Verbindlich ist die spieltechnische Abwicklung mit SIS. Die entsprechenden Vereine entrichten die SIS-Kosten an den Kreis. Alle Spielverlegungen und Spielzeitänderungen werden nur über SIS bekannt gegeben. 4.) Alle Spiele müssen pünktlich zur angesetzten Zeit beginnen, es sei denn, die Verspätung entsteht durch eine Verzögerung bei den Vorspielen. Bei sämtlichen Spielen auf Kreisebene entfällt die Wartezeit. Der Spielbericht muss 15 Minuten vor Spielbeginn ausgefüllt sein. Ansonsten erfolgt bei entsprechender Eintragung der SR eine Ordnungsstrafe in Höhe von 10,-. 5.) Die Kreismeister Männer und Frauen steigen in die Bezirksliga auf. Es steigen so viele Mannschaften aus den Kreisligen ab, dass unter Berücksichtigung des Abstiegs aus der Bezirksliga die Zahl 14 bei den Männern und 12 bei den Frauen erreicht wird. Aus der 1. Kreisklasse steigen die jeweiligen Staffelsieger in die Kreisliga auf. Sollten mehr Dortmunder Mannschaft aus der Bezirksliga auf- als absteigen, machen die beiden Tabellenzweiten der 1. Kreisklasse ein Relegationsspiel. Der Kreisvorstand behält sich das Recht vor, einen erhöhten Aufstieg zu beschließen. Ein eventueller Verzicht auf den Aufstieg oder die Staffelzugehörigkeit muss 1 Tag nach der Saison schriftlich erklärt werden. 6.) In der Jugend sind die Staffelsieger der einklassigen Kreisligen (ma, md, me, wc, wd, we) Kreismeister. Für die Staffeln der weibl. A-, B-Jugend und männl. B-, C-Jugend gelten jeweils Sonderregelungen: weibl. A- und B-Jgd.: Die Saison wird in beiden Altersklassen mit dem Kreis Industrie zusammen gespielt. 1
2 Die bestplatzierte Dortmunder Mannschaft in der Endtabelle der Kreisliga ist Kreismeister. männl. B- und C-Jgd.: Der Staffelsieger der jeweiligen Finalrunde ist Kreismeister. 7.) Es gilt der 55 SpO (siehe WH 26/2014 gültig ab ). In allen Klassen, in denen mehr als eine Staffel gebildet wird und in allen untersten Klassen dürfen 2 Mannschaften eines Vereins spielen. 8.) Fehlende Spielausweise (2,50 Ordnungsstrafe) sind nur nach Aufforderung vorzulegen. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine zusätzliche Ordnungsstrafe in Höhe von 5,-. Bei Nichtvorlage eines neu vorzulegenden Passbildes wird 1 Monat nach der Aufforderung zur Erneuerung eine Ordnungsstrafe von 2,50 fällig. Danach verdoppelt sich die Ordnungsstrafe jeweils wöchentlich. 9.) Bei der Überprüfung einer Spielberechtigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,- fällig. Trifft der Verdacht zu, wird der fehlbare Verein entsprechend belastet. 10.) Bei Spielen der Kreisliga Männer und Frauen, der 1. und 2. Kreisklasse Männer und der männlichen A-Jugend sind lizenzierte Z/S zwingend vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Ordnungsstrafe in Höhe von 10,-. Bei allen anderen Spielen können Z/S eingesetzt werden. Fehlende Z/S-Ausweise werden wie fehlende Pässe bestraft. Ungültige Ausweise sind von den SR einzuziehen und dem stellvertretenden SR-Wart zuzuleiten. 11.) Das Eintragen der Jahrgänge und die Kennzeichnungen E, D und J im Spielbericht ist zwingend vorgeschrieben. Fehlende Eintragungen werden jeweils mit 2,50 bestraft. Der Einsatz eines Spieler mit nicht ersetztem Spielausweis (Jugend >> Erwachsen Jg und älter) wird pro Einsatz mit 10,- Ordnungsstrafe angerechnet. 12.) Für die Spiele der Kreisliga, der 1. und 2. Kreisklasse der Männer und der männl. A-Jugend erfolgt die Ansetzung von Gespannen. Bei allen anderen Spielen bis einschließlich der D-Jugend-Kreisliga wird ein SR angesetzt. Die restlichen Spiele werden von einem Vertreter des Heimvereins geleitet, der offizieller SR sein muss oder an einer Schulung des Handballkreises teilgenommen haben muss. Alle Jugendmannschaften müssen von einem Betreuer begleitet werden, der nicht gleichzeitig als SR fungieren darf. Verstöße werden mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von 15,- geahndet. 2
3 Bei Spielen der Kreisliga und 1. Kreisklasse Männer und der Kreisliga Frauen müssen sich die Mannschaften beim Ausbleiben der SR auf einen anwesenden, amtlichen SR einigen, der nicht einem der beiden Vereine angehört. Bei Spielen der 2. und 3. Kreisklasse Männer und der 1. Kreisklasse Frauen sowie bei allen Jugendspielen müssen sich die Mannschaften beim Ausbleiben des SR auf einen Spielleiter einigen, auch wenn dieser kein offizieller SR ist. Eine Nichteinladung von SR nach Spielverlegungen zieht eine Ordnungsstrafe in Höhe der SR-Entschädigung nach sich, eine verspätete eine von 10,-. SR, die sich erst 3 Tage vor einem Spiel abmelden, werden in eine Ordnungsstrafe in Höhe von 15,- genommen, wenn keine gesundheitlichen oder beruflichen Gründe vorliegen. Bei kurzfristigen Spielrückgaben (ab Mittwoch vor dem Spiel-Wochenende) muss der jeweilige Ansetzer unbedingt telefonisch (nicht per !) benachrichtigt werden. Verstöße gegen diese Regelung ziehen ebenfalls eine Ordnungsstrafe in Höhe von 15.- nach sich. Ab Mittwoch vor dem jeweiligen Spiel-Wochenende informieren sich die Schiedsrichter im Internet (SIS-Gespannabfrage) oder per Nachfrage bei ihrem Verein über evtl. Änderungen ihrer Ansetzungen. SR, die mindestens dem Leistungskader des Kreises angehören, dürfen Senioren-Spiele leiten, auch wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei schuldhaftem Nichtantreten einer Mannschaft werden die Kosten für einen offiziell angesetzten SR-Beobachter dem nicht antretenden Verein auferlegt. Bei schuldhaftem Nichtantreten von SR werden die Kosten einer angekündigten SR-Beobachtung dem/n nicht antretenden SR auferlegt. 13.) Auf Anforderung des Schiedsrichter-Wartes informieren die SR über Termine, an denen sie nicht für Spielleitungen zur Verfügung stehen (vor der Saison per Personalbogen, sonst möglichst per Mail). Die Nichtabgabe einer entsprechenden Meldung zieht eine Ordnungsstrafe Höhe von 10.- nach sich. Die SR stellen sicher, dass sie die angebotenen Fortbildungen regelmäßig besuchen. Die Fortbildungstermine sowie die Zahl der Fortbildungen, die für die einzelnen Kader besucht werden müssen, werden vor Saisonbeginn bekannt gegeben. Schiedsrichter, die versäumen, eine entsprechende Anzahl von Fortbildungen zu besuchen, können nach Beschluss durch den SR-Ausschuss weitergehend bestraft werden (Rückstufung in einen anderen Kader, Nicht-Ansetzung zu Spielen etc.). Eine Bestrafung wegen 3
4 unentschuldigten Fehlens bei der Fortbildung ( 25(1) RO DHB i.v.m. den WHV-Zusatzbestimmungen zur RO) bleibt hiervon unberührt. 14.) Bei gleicher Trikotfarbe muss immer der Gast wechseln. Die Trikotfarben der Mannschaften in den Kreisligen und 1. Kreisklasse Männer sind bis Saisonbeginn in das SIS einzutragen. Erfolgt die Eintragung nicht, wird eine Ordnungsstrafe in Höhe von 10,- fällig, die sich jeden Montag verdoppelt. Tritt der Heimverein in anderen Trikots als im SIS angegeben an, muss er wechseln. 15.) Eine Spielverlegung bedarf immer der Genehmigung durch den entsprechenden Wart. Mit der Änderung des Spiels im SIS ist der Antrag genehmigt. Für jede nicht von der spielleitenden Stelle oder vom Hallenkoordinator vorgenommene Spielverlegung wird eine Verwaltungsgebühr vom antragstellenden Verein erhoben. Erfolgt die Einigung und die Abgabe des komplett ausgefüllten Antrages mindestens 6 Tage vor dem Spieltermin beträgt die Gebühr 10,-. Die Abgabe nach dem angesetzten Termin bedeutet eine Gebühr von 20,-. Ausgefallene oder verlegte Spiele sind grundsätzlich bis zum nächsten Nachholspiel auszutragen. 16.) Es wird auf die A - Z-Ausführungen (14/15) bei der Jugend verwiesen. 17.) Verwiesen wird auf die Hallenordnung der Stadt Dortmund insbesondere auf das in allen Hallen geltende Harzverbot. Die entsprechenden Reinigungen, Ordnungsgelder u. ä. sind grundsätzlich von den Verursachern, im Nichtfeststellungsfall vom Heimverein zu tragen wiederholte Verstöße können zum Entzug der Hallennutzung führen. 18.) Die Spielbeiträge werden wie folgt festgesetzt: Kreisliga 100,- 1. Kreisklasse 80,- 2. Kreisklasse 70,- 3. Kreisklasse 60,-. Zusätzlich erfolgt die Erhebung folgender pauschaler Spielabgaben: Vereine mit 1 Mannschaft 35,- Vereine mit 2 Mannschaften 50,- Vereine mit 3 und mehr Mannschaften 65,-. 19.) Der Heimverein kann bis 15 Minuten nach Beginn seines letzten Spiels kassieren. Handelt es sich um Vorspiele, ist der Eintrittspreis des Hauptspiels zu entrichten. 4
5 20.) Die Spielergebnisse sind nach Spielschluss in das SIS einzugeben. Samstagsspiele sind bis Sonntag Uhr, Sonntagsspiele bis Sonntag Uhr und Sonntag-Abend-Spiele nach Spielschluss einzugeben. Bei Nichteingabe wird eine Ordnungsstrafe in Höhe von 10,- pro Spiel fällig. Nicht ausgetragene Spiele dürfen nicht eingegeben werden. Die Wertung erfolgt durch den Staffelleiter. Bei Nicht-Beachtung wird eine Ordnungsstrafe in Höhe von 10,- fällig. 21.) Unabhängig von den Geldbußen gemäß Spiel- und Rechtsordnung wird bei Zurückziehungen von Seniorenmannschaften eine Ordnungsstrafe in Höhe von 50,- fällig, von Jugendmannschaften in Höhe von 25,-. Bei Nachmeldungen wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,- fällig. Bei Nichtantreten von Seniorenmannschaften wird eine Ordnungsstrafe in Höhe des Spielbeitrages fällig, bei Jugendmannschaften in Höhe von 15,-. Bei Verzicht auf die Austragung eines Spiels beträgt die Ordnungsstrafe 50% des Spielbeitrages bei den Senioren und 10,- bei der Jugend. 22.) Es dürfen nur Original-Spielberichte, in denen die Jahrgänge eingetragen werden können, verwendet werden. Ansonsten wird eine Ordnungsstrafe in Höhe von 2,50 fällig. 23.) Der Heimverein stellt in allen Klassen die grüne Karten. 24.) Für alle Spiele, die von amtlichen SR geleitet werden, ist das Tragen von Brust- und Rückennummern Pflicht. Ansonsten wird eine Ordnungsstrafe in Höhe von 2,50 fällig. Bei allen anderen Spielen ist nur das Tragen von Rückennummern erforderlich. 25.) Die Mitglieder des Kreisvorstandes haben gegen Vorlage ihres Verbandsausweises freien Eintritt zu allen Spielen auf WHV-Ebene. 26.) Freundschaftsspiele sind generell anzeigepflichtig. Bei Heimspielen ist 10 Tage vorher ein Hallenbelegungsplan auszufüllen. Ebenso sind entweder SR anzufordern oder es ist mit dem SR-Wart der Einsatz vereinseigener SR, die dem entsprechenden Kader angehören müssen, abzusprechen. Nichteinladen zieht eine Ordnungsstrafe in Höhe der SR-Entschädgung nach sich, verspätetes Einladen eine von 10,-. Auswärtsspiele und auswärtige Turnierteilnahmen sind anzumelden. Verstöße ziehen eine Ordnungsstrafe in Höhe von 10,- nach sich. Auch bei Freundschaftsspielen sind grundsätzlich nur Spieler spielberechtigt, die eine Spielberechtigung für den Verein haben (siehe Passmodul des WHV im SIS). Für jedes Freundschaftsspiel ist ein Spielbericht auszufüllen. Fehlende 5
6 Pässe werden nicht bestraft. Verwiesen wird auf das entsprechende Merkblatt, das als Anlage beiliegt. 27.) Turniere müssen 3 Monate vor dem geplanten Termin beantragt werden. Bei verspäteter Antragsstellung wird eine Ordnungsstrafe in Höhe von 10,- fällig und das Turnier kann nur mit Zustimmung der Vereine durchgeführt werden, deren Turniere genehmigt wurden. 3 Wochen vor dem Turnier müssen die Spielpläne (ggf. vorläufig), die Durchführungsbestimmungen und die SR-Einladungen dem Vorsitzenden und dem SR-Wart abgegeben werden. Nach Fristablauf erfolgt Ordnungsstrafe in Höhe von 50,-. Ordnungsgemäß ausgefüllte Spielberichte und eine Ergebnisliste sind spätestens 2 Wochen nach Turnierende beim Vorsitzenden abzugeben. Nach Fristablauf erfolgt eine Ordnungsstrafe in Höhe von 10,-, die sich jede Woche verdoppelt. 28.) Bei Spielen mit besonderer Bedeutung (Großfeldspiele, Einlagespiele, Mixedspiele, Breitensportveranstaltungen) kann ein Verein kostenfrei eine Genehmigung nach 75 SpO beantragen. Erfolgt diese Beantragung nicht, ziehen Verstöße eine Sperre für die Spieler und eine Ordnungsstrafe von 50,- pro Spieler nach sich. 29.) Spiele von Auswahl-Mannschaften können nur durch den Kreis durchgeführt werden. 30.) Die SR erhalten bei Turnieren folgende Spesen incl. Fahrtkosten: bis 4 Stunden Ausbleibezeit 30,-, für jede weitere angefangene Stunde 5,-. SR, die sich nicht an diese Sätze halten, müssen das zu viel erhaltene Geld zurückzahlen und werden im Wiederholungsfalle ab dem 2. Vergehen in eine Ordnungsstrafe in Höhe von 10,- genommen. Für alle Einzelspiele im Kreis erhalten die SR 23,-. 31.) Jeder Verein hat für jede Seniorenmannschaft und für jede Jugendmannschaft über Kreis die Anzahl von SR zu melden, die für die Leitung in diesen Klassen vorgeschrieben ist. Ab dem eines Jahres kann ein SR nur für den Verein auf das SR-Soll angerechnet werden, für den er zu diesem Zeitpunkt tätig ist. Wechselt er danach, kann er erst für die nächste Saison für seinen neuen Verein anerkannt werden. Wechselt ein SR aus einem anderen Kreis, wird er sofort anerkannt. Sollte sich ein SR während der Saison abmelden und das SR-Soll dieses Vereins ist nicht mehr erfüllt, muss dieser Verein zum nächsten Lehrgang einen Anwärter melden. Sollte dies nicht geschehen oder der Anwärter besteht die Prüfung nicht, erfolgt rückwirkend die Bestrafung. 6
7 Bei ÜL-Ausbildungen abgelegte SR-Prüfungen, die nachträglich anerkannt werden, werden nur gültig, wenn die Person bis zum des Jahres als SR tätig ist. Jugendliche SR, die in der laufenden Saison vor dem des Jahres das 18. Lebensjahr vollenden, werden voll auf das SR-Soll angerechnet. Dies gilt auch für jugendliche SR des Leistungskaders. Alle anderen jugendlichen SR werden zur Hälfte angerechnet. Schiedsrichter, die in der Saison weniger als 10 Spiele pfeifen, werden nur zu 50% auf das SR-Soll angerechnet. Ein Verein, der sein SR-Soll nicht erfüllt, zahlt nach Ablauf der Spielzeit rückwirkend eine Geldbuße von 200,- pro fehlendem SR. SR, die sich länger als 3 Monate beurlauben lassen, werden für diese Zeit nicht angerechnet. SR, die sich länger als ein Jahr beurlauben lassen (ausgenommen Wehr- und Zivildienst, hier reicht das Ausfüllen eines Prüfbogens) müssen eine erneute Prüfung ablegen. 32.) Jeder Verein erhält auf Grund seiner Klassenzugehörigkeit folgende Punkte zur Festlegung seiner Trainingszeit: Kreisliga Männer und Frauen, 1. Kreisklasse Männer 4 1. Kreisklasse Frauen, 2. und 3. Kreisklasse Männer 3 dazu kommt je Spielklasse Bezirksliga 4 Landesliga 8 Verbandsliga 12 Oberliga Liga Bundesliga Bundesliga 28 für jede Jugendmannschaft, die durchgespielt hat und für nächste Saison wieder gemeldet wurde 3 für jede Jugendmannschaft, die sich für eine höhere Klasse qualifiziert hat zusätzlich pro höherer Klasse 2 für jede Mannschaft im Breitensportbereich, die an mehr als 70 % der Veranstaltungen teilgenommen hat 2 Die Mindesttrainingszeit pro Verein wird auf 90 Minuten festgelegt. 33.) Im Bereich Kinderhandball/Breitensport werden: Turnierrunden in der F-Jugend (Handballfeld (Spielfläche 40m x 20 m) mit kleinen Toren), Spielfeste im Minibereich (Jahrgänge unterhalb der F-Jugend, 4+1, (Spielfläche 20m x 10m) und 7
8 Turniere (Sonderveranstaltungen) in der gemischten E-Jugend analog Minibereich (E-Jugend NEUEINSTEIGER) 4 + 1, Spielfläche 20m x 10m) angeboten. Verantwortlich ist Frank Heimlich, der auch die Gesamtleitung hat. Die Jahrgangskontrolle erfolgt durch den Veranstalter. Weitere Einzelheiten legt der entsprechende Ausschuss fest. Jeder teilnehmende Verein füllt einen Meldebogen aus, in dem entweder die Passnummer oder das Geburtsdatum jedes Kindes eingetragen sein müssen. Die Meldebögen können von der Homepage des Handballkreises Dortmund als PDF-Datei heruntergeladen werden. Der Betreuer muss den Meldebogen unterschreiben. Auf den Auswechselbänken dürfen nur Spieler und Betreuer. Der ausrichtende Verein ist für einen Ordnungsdienst, Sanitätsversorgung und genügend Aufsichtskräfte verantwortlich. Am Ende jeder Veranstaltung erfolgt eine gemeinsame Ehrung aller Teilnehmer. Die Spielzeit wird im Einzelfall vor Ort alters- und leistungsgerecht festgelegt. Dabei sollten die Nettospielzeit nicht länger als 2,5 Stunden und das gesamte Turnier nicht länger als 3,0 Stunden dauern. Bereits erstmaliges Nichtantreten oder zu kurzfristiges Abmelden (ab Mittwochabend 20:00 Uhr beim Ausrichter) begründet eine Ausgleichszahlung. Bei Turnieren beträgt diese Ausgleichszahlung 25,00. Bei kurzfristigem Abmelden bis Freitagabend 20:00 Uhr ist nur die halbe Ausgleichszahlung zu leisten. Beim dritten Mal wird die Mannschaft ausgeschlossen. Bei Nichtrückgabe der Unterlagen erfolgt eine Ordnungsstrafe in Höhe von 5,-, die sich jede Woche verdoppelt. Melden sich Mannschaften von über 30 % der Veranstaltungen ab, erfolgt keine Berücksichtigung bei den Trainingszeiten. Bei verspäteter Rückgaben von Fragebögen u. ä. erfolgt eine Ordnungsstrafe in Höhe von 10,-. 34.) Der Handballkreis Dortmund unterstützt den Ausschuss für den Schulsport (AfS) bei der Durchführung der schulsportlichen Wettkämpfe durch die Gestellung von Schiedsrichtern, Zeitnehmern und Sekretären. 35.) Die SR werden bei allen Aus- und Fortbildungen dahingehend geschult, dass Beleidigungen der SR auch durch Zuschauer auf dem Spielbericht eingetragen werden müssen. Den Wortlaut der Beleidigung sowie den Verein, dem der beleidigende Zuschauer angehört oder zuzurechnen ist, muss die Eintragung enthalten. 8
9 Wenn eine Mannschaft eines Vereins vom SR auf dem Spielbericht entsprechend erwähnt worden ist, erfolgt eine Rücksprache des Staffelleiters mit dem Verein. Kommt es danach zu einer weiteren Eintragung, wird der Verein wegen Verstoßes gegen die Durchführungsbestimmungen in eine Ordnungsstrafe in Höhe von 50,- genommen, die sich bei jedem Verstoß verdoppelt. Außerdem erfolgt die Ansetzung von Kreisaufsichten zu Lasten des Verursachers. Unabhängig davon bietet der Kreisvorstand jedem Verein eine Schulung der Mannschaft oder der Zuschauer auf Kosten des Kreises an. 36.) SR-Betreuung durch Heimverein: Die Heimvereine sind verpflichtet, bei im SIS-Spielplan besonders gekennzeichneten Jung- Schiedsrichtern für eine Betreuung dieser Schiedsrichter zu sorgen. Ein Ziel dieser Betreuung ist es, die Schiedsrichter durch das Schaffen einer fairen, sportlichen und respektvollen Atmosphäre rund um das Spiel zu unterstützen. Der Betreuer hat nicht das Recht, Einfluss auf die Spielleitung der Schiedsrichter zu nehmen. Der Schiedsrichter-Betreuer unterschreibt zusammen mit den Schiedsrichtern nach dem Spiel den Spielbericht. Die Betreuung kann nur durch Personen erfolgen, die vorher eine Schulung des Handballkreises absolviert haben. Der Vereinsbetreuer muss volljährig sein und darf nicht gleichzeitig in einer anderen Funktion (Zeitnehmer, Betreuer) an dem Spiel teilnehmen. Vereine, die zu einem Spiel keinen Vereins-Betreuer stellen, werden in eine Ordnungsstrafe in Höhe von 10.- genommen, die sich im Wiederholungsfall verdoppelt. 37.) Pflege der Vereinsdaten im SIS-Programm: Der Verein trägt die Verantwortung für die Korrektheit der Daten seiner Funktionsträger. Sollte einem Funktionsträger des Handballkreises auffallen, dass eine Angabe (Adresse, Telefonnummer, etc.) nicht korrekt ist, wird der Verein darauf hingewiesen und zahlt eine Ordnungsstrafe von 20, ) Allen Vereinen wird dringend empfohlen, diese Durchführungsbestimmungen und die A-Z Ausführungen der Jugend allen SR und Übungsleitern ihres Vereins zur Verfügung zu stellen. Wolfgang Sommer Walter Kraft Heinz Kähler Dirk Becker Werner Jakubowski Martin Weskamp Carsten Prähler Frank Heimlich Thomas Karwehl Olaf Disse Ulrich Thiedemann 9
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