Ortswehrleitung Lugau
|
|
- Stefanie Baumhauer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nach Feuerwehrsatzung der Stadt Lugau sind in den Ortsfeuerwehren Funktionen zu besetzen, entweder durch Wahl oder Berufung. Ortswehrleitung Lugau Die Ortswehrleitung besteht aus dem Ortswehrleiter und seinem Stellvertreter. Sie organisiert das "Tagesgeschäft", vertritt die Ortsfeuerwehr organisatorisch nach außen. Gewählt wird sie von der Ortsfeuerwehrversammlung für jeweils fünf Jahre.
2 Gemeinde- und Ortswehrleiter Lugau, HBM André Böhme - Bild: Bernd Franke
3 stellvertretender Ortswehrleiter Lugau, OBM Sven Schimmel - Bild: FF Lugau Zu den Aufgaben der Ortswehrleitung gehören u.a. die Dienstorganisation, die Bereitstellung von Ausbildungsmöglichkeiten, die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der Kameradinnen und Kameraden, die ständige Verbesserung und Erhaltung der technischen Ausstattung zu organisieren und zu überwachen, den Unfallschutz zu überwachen und noch viel mehr.
4 Zum Ortswehrleiter kann gewählt und vom Bürgermeister bestellt werden, wer über eine Führungsqualifikation entsprechend der Stärke der Ortsfeuerwehr verfügt. Im Falle der Ortsfeuerwehr Lugau ist das eine Mindestausbildung zum "Zugführer". Laut Satzung wird vom Gemeindefeuerwehrausschuss aus den drei Ortswehrleitern ein Gemeindewehrleiter gewählt. Hauptbrandmeister André Böhme wurde in der konstituierenden Sitzung des Gemeindefeuerwehrausschusses einstimmig zu diesem gewählt. Seine Stellvertreter sind Peter Mehner (OWL Ursprung) und Friedrich Heydel (OWL Erlbach-Kirchberg). Der Gemeindewehrleiter vertritt die gesamte "Freiwillige Feuerwehr Lugau" mit allen drei Ortsfeuerwehren. Ortsfeuerwehrausschuss Lugau Der Ortsfeuerwehrausschuss Lugau wird von der Ortsfeuerwehrversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Aus diesem werden, ebenfalls durch Wahl, zwei Mitglieder in den Gemeindefeuerwehrausschuss entsendet. Dem Ortsfeuerwehrausschuss Lugau gehören derzeit folgende Kameraden an: André Böhme, Ortswehrleiter (durch Satzung festgeschrieben) Ronald Günther, gewähltes Mitglied (entsendet in den Gemeindefeuerwehrausschuss) Thomas Franke, gewähltes Mitglied Marcel Wagner, gewähltes Mitglied Chris Franke, gewähltes Mitglied (entsendet in den Gemeindefeuerwehrausschuss) Sven Schimmel, stellv. Ortswehrleiter, gewähltes Mitglied Frank Thümmel, Jugendfeuerwehrwart Lugau (durch Satzung festgeschrieben) Der Ortsfeuerwehrausschuss ist verantwortlich für alle Belange, die u.a. die Ausrichtung der Ortsfeuerwehr, die Finanzen oder personellen Angelegenheiten der Ortsfeuerwehr Lugau betreffen. Jugendfeuerwehrwart Lugau
5 Jugendfeuerwehrwart Frank Thümmel - Rechte: FF Lugau Der Jugendfeuerwehrwart führt die Jugendfeuerwehr und vertritt diese. Er wird für die Dauer von fünf Jahren durch den Gemeindefeuerwehrausschuss vorgeschlagen und durch den Bürgermeister bestellt. An die Tätigkeit des Jugendfeuerwehrwartes sind bestimmte Anforderungen geknüpft. Er soll mindestens die Führungsqualifikation zum "Gruppenführer" haben und muss eine Ausbildung zum "Jugendgruppenleiter" entsprechend den sächsischen Vorschriften absolviert haben, die alle drei Jahre durch eine Weiterbildung aufgefrischt werden muss. In den Feuerwehren beinhaltet der "Grundlehrgang Jugendfeuerwehrarbeit" bereits die Ausbildung zum Jugendgruppenleiter. Frank Thümmel wurde 2013 zum Jugendfeuerwehrwart bestellt und wird von weiteren Jugendgruppenleitern unterstützt. Berufungsfunktionen Ohne viele weitere berufene Kameradinnen und Kameraden wäre eine Feuerwehrarbeit undenkbar. Denn nur durch sie sind die vielfältigen Aufgaben der Kontrolle, Instandhaltung und Organisation zu bewältigen: Dirk Rößner, hauptamtlicher Gerätewart Sven Colditz, Gerätewart, Helmwart, Verantwortlicher Kleiderkammer, Gerätewart für Absturzsicherung Ronald Günther, Atemschutzgerätewart Thomas Franke, Funkgerätewart Udo Löffler, Sicherheitsbeauftragter
6 Zurück zur Übersicht Powered by TCPDF (
Feuerwehrsatzung der Stadt Lauta
Stadt Lauta Landkreis Bautzen Feuerwehrsatzung der Stadt Lauta Der Stadtrat der Stadt Lauta hat am 12.12.2007 auf Grund von 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in
MehrBeratungsvorlage zu TOP 3
Beratungsvorlage zu TOP 3 Freiwillige Feuerwehr Bestellung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters Bericht der Feuerwehr Gremium Gemeinderat Sitzung Öffentlich Sitzungstag 23.04.2014 AZ 131.1
MehrFreiberger Familienkatalog Freiberger Familienbündnis www.freiberger-familienbuendnis.de
Seite 1 / 22 Seite 2 / 22 Seite 3 / 22 Seite 4 / 22 Seite 5 / 22 Seite 6 / 22 Seite 7 / 22 Seite 8 / 22 Seite 9 / 22 Seite 10 / 22 Seite 11 / 22 Seite 12 / 22 Seite 13 / 22 Seite 14 / 22 Seite 15 / 22
Mehrüber die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
Feuerwehrentschädigungssatzung Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bischofswerda Feuerwehrentschädigungssatzung Der Stadtrat von Bischofswerda
MehrFeuerwehrsatzung der Gemeinde Rosenbach/Vogtl.
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. hat am 21.07.2016 auf Grund von 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in
MehrFunktionen, Voraussetzungen, Dienstgrade der FF
Funktionen, Voraussetzungen, Dienstgrade der FF LVO-FF vom 23.September 2005 (GVBL. LSA S.640) Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. August 2015 (GVBl LSA S. 445) erarbeitet von Armin Vinzelberg
MehrFeuerwehrsatzung der Gemeinde Großharthau
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Großharthau Der Gemeinderat der Gemeinde Großharthau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2005 auf Grund von 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
MehrDienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion Mindestausbildung
Anlage 1 (zu 4 Abs. 1 und 2) Dienstgrade, Funktionen und damit verbundene Mindestausbildungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und der Werkfeuerwehren Lfd. Dienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion
MehrEntschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Altenberg
Stadt Altenberg Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Altenberg (Feuerwehrentschädigungssatzung)
MehrFeuerwehrsatzung der Stadt Bad Lausick
Feuerwehrsatzung der Stadt Bad Lausick Inhaltsverzeichnis 1 Name, Gliederung 2 Aufgaben der Feuerwehr 3 Aufnahme in die Feuerwehr 4 Beendigung des Feuerwehrdienstes 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen
MehrBrandschutzrecht Anwendung aktueller Rechtsvorschriften
Fortbildungsseminar Brandschutzrecht Anwendung aktueller Rechtsvorschriften Laufbahnverordnung Personalbedarfsplanung allgemeine Hinweise Einsatzplanung als Basiselement Fw-DklVO Auflösung und Zusammenlegung
MehrF e u e r w e h r s a t z u n g
F e u e r w e h r s a t z u n g der Stadt Pulsnitz Auf Grund von 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den
MehrSatzung. Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES)
Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung
MehrAngehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Zwönitz und Zuwendungen für Dienstjubiläen (Feuerwehrentschädigungssatzung)
1. Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Zwönitz und Zuwendungen für Dienstjubiläen (Feuerwehrentschädigungssatzung) Aufgrund von 4, 21 Abs. 2 und 4 der
MehrS a t z u n g der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neukieritzsch - Feuerwehrsatzung -
Gemeinde Neukieritzsch Landkreis Leipzig S a t z u n g der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neukieritzsch - Feuerwehrsatzung - Auf der Grundlage des 15 Abs. 4 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz,
MehrFeuerwehrsatzung der Gemeinde Dennheritz
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Dennheritz Vom: Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt
MehrFeuerwehrsatzung der Gemeinde Borsdorf
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Borsdorf Auf der Grundlage des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 28. Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der derzeit gültigen Fassung und des 15 Abs.
MehrFeuerwehrsatzung der Gemeinde Callenberg vom
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Callenberg vom 15.07.2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Callenberg hat am 15.07.2013 auf Grund von 1. 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
MehrBürgermeister Herr Harald Zillikens. Leiter der Feuerwehr (LdF) GBI Heinz-Dieter Abels. Stellv. GBI Michael Schröder. Einheit Jüchen (71)
Organisation Organigramm Bürgermeister Herr Harald Zillikens Dezernentin Annette Gratz Leiter der (LdF) GBI Heinz-Dieter Abels Stellv. GBI Michael Schröder Fachberater Seelsorge Dechant Ulrich Clancett
MehrSatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Zschorlau - Feuerwehrsatzung -
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Zschorlau - Feuerwehrsatzung - Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung vom 18.3.2003 (SächsGVBl. S.55) und
MehrFeuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma
Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma Der Stadtrat Grimma hat in seiner Sitzung am 03. März 2011 auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils
MehrArbeitsmaterial. Auswirkungen der Gemeindegebietsreform auf die Leitungsstrukturen der Feuerwehren
Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge Biederitzer Straße 5 39175 Heyrothsberge Arbeitsmaterial Auswirkungen der Gemeindegebietsreform auf die Leitungsstrukturen der Feuerwehren Lehrgang
Mehr1 Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Dohma Vom 16.10.2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Dohma hat in seiner Sitzung am 16.10.2014 auf Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in
MehrFeuerwehrsatzung der Gemeinde Borsdorf
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Borsdorf Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat mit Beschluss-Nr.: 008 / 2011 am 23.02.2011 in öffentlicher Sitzung auf Grund von 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für
MehrFeuerwehrsatzung der Stadt Strehla vom LESEFASSUNG
Feuerwehrsatzung der Stadt Strehla vom 23.06.2006 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.12.2015 LESEFASSUNG 1 Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr (1) Die Gemeindefeuerwehr ist eine Einrichtung
MehrFeuerwehrsatzung der Gemeinde Großpösna
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Großpösna Der Gemeinderat der Gemeinde Großpösna hat am 26.11.2001 auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und 28 Abs. 3 des Gesetzes über
MehrFeuerwehrsatzung der Gemeinde Reinsberg
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Reinsberg (Fassung vom 12.10.2010) Der Gemeinderat der Gemeinde Reinsberg hat am 26.10.2010 auf Grund von 1. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in
MehrVom Anm.: Alle Dienstbezeichnungen sind in der männlichen Form geschrieben und gelten ebenso für die weibliche Form.
Satzung über die Entschädigung der aktiven ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Callenberg (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) Vom 25.03.2014 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung
MehrFeuerwehrsatzung der Stadt Wehlen
Feuerwehrsatzung der Stadt Wehlen Der Stadtrat der Stadt Wehlen hat am 07.11.2000 mit Beschluss Nr. 110-15 /2000 auf Grund von 1. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21.April
MehrAnlage 1. zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wethautal
Anlage 1 zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wethautal Ordnung der Jugendfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wethautal Seite 1 1. Organisation 1.1. Die
Mehr1 Grundsatz. 2 Geltungsbereich
Satzung über Entschädigungen und Sonderzuwendungen (- Entschädigungssatzung -) für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Saale-Wipper Aufgrund der 6 und 33 der
MehrFeuerwehrsatzung der Gemeinde Kreischa
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Kreischa Der Gemeinderat der Gemeinde Kreischa hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.12.2005 auf Grund von 1. 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
MehrAbschnitt I Aufbau der Feuerwehr. 1 Name und Gliederung
Feuerwehrsatzung Der Gemeinderat der Gemeinde Mittelherwigsdorf hat am 28.08.2014 auf Grund von 1. 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der gültigen Fassung (SächsGVBL.
MehrFeuerwehrsatzung der Gemeinde Laußnitz
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Laußnitz Auf Grund von 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S.55, 159) in der derzeit geltenden Fassung
MehrFeuerwehrsatzung der Gemeinde Lichtenau vom
Gemeinde Lichtenau Auerswalde - Lichtenau - Ottendorf Feuerwehrsatzung der Gemeinde Lichtenau vom 07.04.2008 Auf Grund von 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom
MehrSatzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Wilthen
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Wilthen (Feuerwehrentschädigungssatzung) Präambel: Aufgrund der 4 und 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
MehrFeuerwehrsatzung der Gemeinde Halsbrücke
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Halsbrücke Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003(SächsGVBl. S. 55, 159)zuletzt geändert
MehrFeuerwehrsatzung der Gemeinde Striegistal vom 14. Mai 2011
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Striegistal vom 14. Mai 2011 Der Gemeinderat der Gemeinde Striegistal hat am 12.04.2011 auf Grund von: 1. 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
MehrLehrgangstermine. Brandmeister - Abschlusslehrgang. 101a / a / a / 54. Brandmeister - Einführungslehrgang
stermine Daten vom: 20.02. 15:05:38 Seite 1 11 101a Brandmeister - Abschlusslehrgang 101a / 52 101a / 53 101a / 54 17.01. 07.05. 15.10. 23.03. 13.07. 21.12. 101e Brandmeister - Einführungslehrgang 101e
MehrFeuerwehrsatzung der Stadt Altenberg vom
1 Feuerwehrsatzung der Stadt Altenberg vom 08.11.2011 Der Stadtrat der Stadt Altenberg hat am 07.11.2011 2011 auf Grund von 1. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung
MehrSatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Arendsee (Altmark)
Stadt Arendsee (Altmark) Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Arendsee (Altmark) Aufgrund der 5 und 8 KVG LSA vom 17.06.2014 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit dem Brandschutz-
MehrFeuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma
Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma Der Stadtrat Grimma hat in seiner Sitzung am 17.12.2015 auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen
MehrFeuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Hohenstein-Ernstthal
Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Hohenstein-Ernstthal vom 22.10.2014 Amtsblatt Hohenstein-Ernstthal 12/2014 Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Hohenstein-Ernstthal Aufgrund 4 Abs. 2 Satz 1 der
MehrSatzung über Entschädigung und Würdigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Stollberg
Datum: 15.12.2014 Vorlagen- Nr.: ST 14/101 Veröffentlicht im Anzeiger Nr. 01 vom 30. Januar 2015 Satzung über Entschädigung und Würdigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren
MehrFeuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Delitzsch vom 22. Februar Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr
Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Delitzsch vom 22. Februar 2007 bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt und des Landkreises Delitzsch vom 9. März 2007 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 30.
MehrFeuerwehrsatzung der Gemeinde Raschau-Markersbach
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Raschau-Markersbach Präambel Der Gemeinderat der Gemeinde Raschau-Markersbach hat am 05.03.2008 auf Grund von 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
Mehr1 Entschädigung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Geithain und ihrer Ortswehren (Entschädigungssatzung) Auf der Grundlage der 4 und 21 der Gemeindeordnung
MehrFeuerwehrsatzung. der Stadt Bischofswerda
Feuerwehrsatzung Feuerwehrsatzung der Stadt Bischofswerda Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung... 3 Abschnitt I - Aufbau der Feuerwehr... 3 1 Name und Gliederung... 3 2 Aufgaben der Feuerwehr... 3 3 Aufnahme
MehrDas Kommando. Ortsbrandmeister
Das Kommando Das Kommando lenkt die Tätigkeiten der Feuerwehr und ist ein Entscheidungsgremium neben der Mitgliederversammlung. In gewisser Weise kann man einen Vergleich zu einem Vereinsvorstand ziehen.
MehrFreiwillige Feuerwehr Rossau mit den Ortsfeuerwehren Greifendorf, Hermsdorf, Moosheim, Rossau, Schönborn- Dreiwerden-Seifersbach.
Freiwillige Feuerwehr Rossau mit den Ortsfeuerwehren Greifendorf, Hermsdorf, Moosheim, Rossau, Schönborn- Dreiwerden-Seifersbach für das Jahr 2015 2015 Insgesamt: 19 Einsätze 2 überörtlich 9 Hilfeleistungen
MehrSatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Brandis (Feuerwehrsatzung)
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Brandis (Feuerwehrsatzung) Aufgrund von 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), die
MehrFeuerwehrsatzung der Gemeinde Hohendubrau
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Hohendubrau Der Gemeinderat der Gemeinde Hohendubrau hat am 21.10.2013, in der Fassung der Änderung vom 17.10.2016, aufgrund von 1. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
MehrSatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bördeland (Feuerwehrsatzung)
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bördeland (Feuerwehrsatzung) Auf der Grundlage der 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der
MehrSatzung der Gemeinde Wachau über die Gemeindefeuerwehr (Feuerwehrsatzung)
Satzung der Gemeinde Wachau über die Gemeindefeuerwehr (Feuerwehrsatzung) Auf der Grundlage des 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung. zur. 1. Änderung der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Thallwitz
Satzung zur 1. Änderung der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Thallwitz Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.März 2003 und 15 Abs.
MehrBezug: a) RdErl. des MI vom (MBl. LSA S. 166) b) RdErl. des MI vom (unveröffentlicht)
2153 Musterdienstanweisungen für Orts- und Gemeindewehrleiter, Abschnittsleiter und Kreisbrandmeister RdErl. des MI vom 15. 3. 2011 43.21-13002-2011-01 Bezug: a) RdErl. des MI vom 13. 1. 1995 (MBl. LSA
MehrBeschlussdatum und -nummer Gemeinderat: , 30/18. Ausfertigungsdatum:
Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hartmannsdorf (Feuerwehrentschädigungssatzung) Beschlussdatum und -nummer Gemeinderat:
MehrFeuerwehrsatzung der Stadt Bad Lausick
Feuerwehrsatzung der Stadt Bad Lausick Inhaltsverzeichnis 1 Name, Gliederung 2 Aufgaben der Feuerwehr 3 Aufnahmen in die Feuerwehr 4 Beendigung des Feuerwehrdienstes 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen
MehrAUFWANDSENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben
AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben Aufgrund der 6, 33 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. 10. 1993 (GVBl.
Mehr(4) Die Feuerwehr der Stadt Harzgerode untersteht dem Bürgermeister. Er bedient sich zur Leitung der Freiwilligen Feuerwehr des Stadtwehrleiters.
Stadt Harzgerode Ortsrecht Lesefassung (Satzung in der derzeit aktuellen Fassung) Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Harzgerode 1 Organisation, Bezeichnung, Aufgaben (1) Die Freiwillige Feuerwehr
MehrLehrgangstermine HJ ( )
stermine 2019 1.HJ (7.1. - 5.7.) Seite 1 9 101a Brandmeister - Abschlusslehrgang 101a / 55 101a / 56 101a / 57 21.01.2019 09.10.2019 05.07.2019 20.12.2019 101e Brandmeister - Einführungslehrgang 101e /
MehrFreiwillige Feuerwehr Rossau mit den Ortsfeuerwehren Greifendorf, Hermsdorf, Moosheim, Rossau, Schönborn- Dreiwerden-Seifersbach.
Freiwillige Feuerwehr Rossau mit den Ortsfeuerwehren Greifendorf, Hermsdorf, Moosheim, Rossau, Schönborn- Dreiwerden-Seifersbach für das Jahr 2016 2016 Insgesamt: 16 Einsätze 1 überörtlich 5 Hilfeleistungen
MehrFeuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Glauchau
Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Glauchau Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21. April 1993 (SächsGVBl. 1993, S. 301, ber. S. 445), in Verbindung mit dem 28
Mehr(2) Der Burgermeister oder sein Beauftragter kann die Gemeindefeuerwehr zuhilfeleistungen bei der Bewältigung besonderernotlagen heranziehen.
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Niederau Der Gemeinderat der Gemeinde Niederau hat am 29 11.2006 aufgrund von 1 4 Abs 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SachsGemO) in der Fassung der
MehrFeuerwehrsatzung der Gemeinde Schwepnitz. Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Schwepnitz Der Gemeinderat der Gemeinde Schwepnitz hat mit Beschluss Nr. 118-13/2015 am 03.08.2015 auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
MehrMeldebogen zur Erfassung der Daten für die Veranstaltungsplanung für das Jahr 2019 und prognostisch für die Jahre
1 Meldebogen zur Erfassung der Daten für die Veranstaltungsplanung für das Jahr 2019 und prognostisch für die Jahre 2020 2022 I Veranstaltungen für Freiwillige Feuerwehren I/1 Lehrgang Leiter einer Feuerwehr
MehrLesefassung nach erster Änderung
Inkrafttreten am 19.03.2015 Lesefassung nach erster Änderung Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Kalbe (Milde) (Feuerwehrsatzung) Aufgrund der 5 und 8 KVG LSA vom 17.06.2014 in der derzeit
MehrFeuerwehrsatzung der Stadt Altenberg vom
1 Feuerwehrsatzung der Stadt Altenberg vom 28.03.2017 Der Stadtrat der Stadt Altenberg hat am 27.03.2017 auf Grund von 1. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der
MehrSatzung der Freiwilligen Feuerwehr Wilthen (Feuerwehrsatzung)
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Wilthen (Feuerwehrsatzung) Der Stadtrat der Stadt Wilthen hat am 17. 10. 2018 auf Grund von 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der
MehrORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen
ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen Satzung über die Aufwandentschädigung, Ehrungen und Zuschüsse für die ehrenamtlich Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Sachsen (Feuerwehrentschädigungssatzung
Mehrfür das Jahr 2014 Freiwillige Feuerwehr Rossau mit den Ortsfeuerwehren Greifendorf, Hermsdorf, Moosheim, Rossau, Schönborn- Dreiwerden-Seifersbach
Freiwillige Feuerwehr Rossau mit den Ortsfeuerwehren Greifendorf, Hermsdorf, Moosheim, Rossau, Schönborn- Dreiwerden-Seifersbach für das Jahr 2014 2014 Insgesamt: 19 Einsätze 4 überörtlich 7 Hilfeleistungen
MehrSatzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Kabelsketal
Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Kabelsketal Aufgrund der 8, 35 und 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG
MehrFeuerwehrsatzung der Stadt Wilkau-Haßlau
Feuerwehrsatzung der Stadt Wilkau-Haßlau (veröffentlicht im Stadtanzeiger vom 17. 06. 2016) Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau hat am 02.06.2016 auf Grund von 4 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung für den
MehrFeuerwehrsatzung der Gemeinde Mildenau
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Mildenau Aufgrund von 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), geändert
MehrSatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Sülzetal (Feuerwehrsatzung - FwS - )
- nichtamtliche Lesefassung - Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Sülzetal (Feuerwehrsatzung - FwS - ) Auf Grundlage der 4, 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt
MehrStadt Besigheim Landkreis Ludwigsburg
E3 Stadt Besigheim Landkreis Ludwigsburg Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Besigheim vom 17.11.1992 - Feuerwehrentschädigungssatzung - mit Änderungen
MehrSatzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Angermünde. 1 Höhe der Aufwandsentschädigung
Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Angermünde Auf der Grundlage des 9 Abs. 5 des Brandschutzgesetzes (BSchG) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrAnlage 1 (zu Nummern 1.3, 2.1, 2.4.3,, 3.1 und 3.9.2) Lehrgangsverzeichnis zur Ausbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg
Anlage 1 (zu n 1.3, 2.1, 2.4.3,, 3.1 und 3.9.2) Lehrgangsverzeichnis zur Ausbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg A U S B I L D U N G Feuerwehrfrau- bzw. Feuerwehrmann-Ausbildung für Freiwillige
MehrFeuerwehrsatzung der Stadt Rötha
Feuerwehrsatzung der Stadt Rötha Aufgrund von 4 Abs.2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55), letzte Änderung
MehrSatzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Thiendorf
Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Thiendorf Der Gemeinderat der Gemeinde Thiendorf hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2016 auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
MehrSatzung der Stadt Dormagen über die Struktur der Feuerwehr vom
1.4/37.00 vom 20.12.2012 Präambel... 2 1 Feuerwehr Dormagen... 2 2 Freiwillige Feuerwehr. 2 3 Stadtbrandinspekteur... 3 4 Stellvertreter des Stadtbrandinspekteurs... 4 5 Personalauswahl Leiter Berufsfeuerwehr...
MehrSatzung über Entschädigungen für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bückeburg
Satzung über Entschädigungen für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bückeburg Aufgrund der 10 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
MehrSocial Digital Signage - FAQ
Social Digital Signage - FAQ Inhaltsverzeichnis main... 2 Was ist das, FAQ?... 3 Was ist das, FAQ?... 4 Seite 1 / 4 Seite 2 / 4 Was ist das, FAQ? ganz einfach: fragen und antworten Letzte Änderung: 2016-07-03
MehrÖffentliche Bekanntmachung Nr. 01/2016 der Stadt Flöha
Öffentliche Bekanntmachung Nr. 01/2016 der Stadt Flöha Feuerwehrsatzung der Stadt Flöha Der Stadtrat der Stadt Flöha hat am 17.12.2015 auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
MehrGEMEINDE MOLBERGEN. S a t z u n g
GEMEINDE MOLBERGEN Anlage II S a t z u n g über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Molbergen Aufgrund der 10, 44
MehrAbschnitt I. Laufbahnen. 1 Feuerwehreinheiten
Fundstelle: GVOBl. M-V 2004, 458 Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrenlaufbahn-,
MehrLehrgangstermine 2017
stermine 2017 Seite 1 11 101a Brandmeister - Abschlusslehrgang 101a / 49 101a / 50 101a / 51 30.01.2017 10.05.2017 17.10.2017 31.03.2017 14.07.2017 22.12.2017 101e Brandmeister - Einführungslehrgang 101e
MehrS a t z u n g über Aufwandsentschädigungen für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Osterholz-Scharmbeck
Stadt Osterholz-Scharmbeck 32/4 S a t z u n g über Aufwandsentschädigungen für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Osterholz-Scharmbeck Aufgrund der 6 und 29 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung
MehrLandesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Stand: Lehrgangsangebot 2017
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Stand: 19.01.2016 Lehrgangsangebot 2017 101E Lehrgangsart Dauer Voraussetzungen Bemerkungen 6 Mon. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 26.3
MehrOrdnung der Jugendfeuerwehr Lugau
Ordnung der Jugendfeuerwehr Lugau 1. Name, Wesen, Aufsicht 1.1. Die Jugendfeuerwehr Lugau ist die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Lugau. Sie gehört der Deutschen Jugendfeuerwehr im Deutschen Feuerwehrverband
MehrFeuerwehrsatzung der Gemeinde Gohrisch
Feuerwehrsatzung der Gemeinde Gohrisch Auf Grund von 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (Sächs- GVBl. S. 55, ber.
MehrLesefassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Görzig
Lesefassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Görzig Auf der Grundlage der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBL. LSA S. 568), in der derzeit geltenden
MehrFeuerwehrsatzung der Stadt Bad Muskau
Feuerwehrsatzung der Stadt Bad Muskau Der Stadtrat der Stadt Bad Muskau hat mit Beschluss-Nr.: 207/34/07 am 25. Juli 2007 in öffentlicher Sitzung auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
MehrLaufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Vom 23. September (GVBl. LSA S. 640)
Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Vom 23. September 2005. (GVBl. LSA S. 640) Zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. August 2015 (GVBl. LSA S. 445). Auf Grund des 33
MehrSATZUNG über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pfinztal. -Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)-
SATZUNG über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pfinztal -Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)- Aufgrund 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in Verbindung
MehrRecht, Sicherheit und Ordnung 3.5
Satzung der Feuerwehr Leipzig (Feuerwehrsatzung) Beschluss Nr. RBIV-1338/08 der Ratsversammlung vom 01.10.2008, (veröffentlicht im Leipziger Amts-Blatt Nr. 19 vom 18.10.2008). Die Ratsversammlung der Stadt
MehrFEUERWEHRSATZUNG. der Stadt Neustadt in Sachsen
FEUERWEHRSATZUNG der Stadt Neustadt in Sachsen Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat am 22.11.2007 auf der Grundlage von 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
MehrSusan Forward Vergiftete Kindheit Pdf Download ->>> DOWNLOAD
Susan Forward Vergiftete Kindheit Pdf Download ->>> DOWNLOAD 1 / 5 2 / 5 Download..mystic..city..de..epub..PDF/ePub..eBooks..with..no..limit..and..without..survey...Susan.. Forward..language..:..de...Frauen..befreien..sich..von..den..Fesseln..der..Kindheit.Im...Erwachsenena
Mehr