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1 Nr. 366 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Scheinast und Hofbauer an Landeshauptmann Dr. Haslauer (Nr. 258 der Beilagen der 3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) betreffend die ITG Salzburg GmbH Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Scheinast und Hofbauer betreffend die ITG Salzburg GmbH vom 29. Oktober 2014 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Wer hat in den letzten fünf Jahren (bis Stichtag 1. Oktober 2014) ITG Forschungs- und oder Kooperationsmittel erhalten und in welcher Höhe? Grundsätzlich werden Förderungen an Unternehmen auf der rechtlichen Grundlage von Förderungsprogrammen und Förderungsrichtlinien ausgereicht. Mit diesen werden die wirtschaftsund innovationspolitischen Ziele umgesetzt. Sie definieren transparent den Zweck der Förderung, die förderfähigen Kosten, die mit der Förderung angestrebten Wirkungen und intendierten Ergebnisse von Projekten, die für die Förderwürdigkeit von Projekten maßgeblichen Kriterien sowie die Art und das Ausmaß der Förderungen. Diese Rechtsgrundlagen sind für alle zugänglich und werden im Internet publiziert. Die Förderungsansuchen werden auf Basis dieser Richtlinien von den Förderungsstellen beurteilt und abgewickelt. Die Förderungsstelle für die Wirtschaftsförderung des Landes Salzburg ist die Abteilung 1 des Amtes der Salzburger Landesregierung. Auf Bundesebene sind die relevanten Förderungsstellen in erster Linie die den Bundesministerien angegliederten Bundesförderungsagenturen, wie die aws-austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbh (Schwerpunkt: Förderung von Investitionen in gewerblichen Unternehmen und Gründungen), die FFG-Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbh (Schwerpunkt: Förderung von betrieblichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten), die KPC-Kommunalkredit Public Consulting GmbH (Schwerpunkt: Umweltförderungen) und die ÖHT-Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.h. (Schwerpunkt: Investitionen in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft). Neben dieser direkten Form der Wirtschaftsförderung mit Zuschüssen, Zinsenzuschüssen, zinsgünstigen Krediten und Haftungen an die begünstigten Unternehmen (nach Maßgabe des 1

2 EU-Beihilfen- und Wettbewerbsrechtes) bedient sich eine zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik auch der sogenannten indirekten Wirtschaftsförderung. Diese umfasst jene Maßnahmen, die nicht monetär, sondern über eine Service-, Vermittlungs- und Beratungsfunktion für Unternehmen geleistet werden. Diese Dienstleistungen tragen dazu bei, die Qualität des Wirtschaftsstandortes und das Innovations-, Forschungs- und Kooperationsklima für bestehende und neue Unternehmen zu verbessern. Dafür wurde vor elf Jahren die Innovations- und Technologietransfer Salzburg GmbH, kurz ITG Salzburg, vom Land Salzburg gemeinsam mit regionalen Partnern gegründet, um für Salzburger Unternehmen und Forschungseinrichtungen als Ansprechpartner und Begleiter bei Innovationen und wichtigen Zukunftsthemen am Wirtschaftsstandort Salzburg zu fungieren. Durch die Gesellschafter Land Salzburg, Wirtschaftskammer Salzburg, Industriellenvereinigung Salzburg, Fachhochschule Salzburg, Universität Salzburg, Salzburg Research, Standortagentur Salzburg und Techno-Z Verbund wird in der ITG eine starke Partnerschaft abgebildet, um die Umsetzungsmaßnahmen gemeinsam, effektiv und effizient voranzubringen. Mit den beiden eng verzahnten Geschäftsbereichen Überbetriebliche Standortentwicklung und Einzelbetriebliche Innovationsberatung kann die ITG ihren Auftrag aus dem Gesellschaftsvertrag und auf Grundlage der innovations- und wirtschaftspolitischen Vorgaben, wie dem Arbeitsübereinkommen der Landesregierung 2013 bis 2018 und dem Wirtschaftsprogramm Salzburg 2020, zielgerichtet erfüllen. Mit dem Geschäftsbereich Standortentwicklung treibt die ITG für das Land Salzburg bzw. die Salzburger Wirtschaft wirtschafts- und innovationspolitisch wichtige Stärke- und Themenfelder entlang von Wertschöpfungsketten voran (intelligentes nachhaltiges Bauen, alpiner Gesundheitstourismus, Kreativwirtschaft, IKT, Life Sciences etc.), um damit die Unternehmen und deren Arbeitsplätze abzusichern und weiterzuentwickeln. Ein Schwerpunkt ist der Wissens- und Technologietransfer aus der Wissenschaft und Forschung in die praktische Anwendung bei Unternehmen, der Aufbau von Kooperationen zwischen Unternehmen und der zielgerichtete Abbau von Innovationshemmnissen in KMU, beispielsweise über Qualifizierungen und die Vermittlung von Innovationsmethoden. Weiters werden wichtige Zukunftstrends, Forschungsthemen und Technologieentwicklungen aufgegriffen. Dazu werden u. a. die jährliche Innovationstagung, Workshops, Erfahrungsaustauschrunden und kleinere Fachtagungen organisiert und angeboten. Die ITG Salzburg kooperiert auch mit der Clusterland Oberösterreich bzw. nunmehr TMG- Oberösterreichische Technologie- und Marketinggesellschaft m.b.h. Durch diese Kooperation können auch in anderen Technologiethemen (beispielsweise Kunststofftechnik, Automotive, Medizintechnik, Mechatronik, etc.) für die Salzburger Betriebe fachorientierte Unterstützungs- 2

3 und Transferleistungen angeboten werden. Durch weitere Kooperationen mit anderen Clustern im In- und Ausland kann den Salzburger Unternehmen auch in großen Technologienetzwerken der Zugang zu Know-how und zu Kooperationspartnern ermöglicht werden. Im Geschäftsbereich Innovationsberatung, der in intensiver Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Salzburg umgesetzt wird, stellt die ITG eine am individuellen Unternehmensbedarf angepasste Beratung und serviceorientierte Begleitung für Innovationsvorhaben zur Verfügung. Das Beratungsziel besteht darin, für Unternehmen aller Branchen die Umsetzung unternehmerischer Innovationsvorhaben zu unterstützen und dafür die passenden Förderungsprogramme zu identifizieren. Durch die enge Kooperation mit den Landes-, Bundes- und EU- Förderungsstellen kann die ITG auch zu einschlägigen Förderungsprogrammen des Bundes optimal beraten und die passende Förderstrategie finden. Im Rahmen dieser Beratungen werden ungeeignete Förderungen ausgeschieden, wodurch Kosten in den Unternehmen und auch bei den Förderungsstellen vermieden werden. Weiters wird durch diese regionale Begleitung die Qualität der Antrags- und Abrechnungsunterlagen wesentlich verbessert. Im Falle von Ablehnungen werden die Gründe mit den Förderungswerbern reflektiert und aussichtsreiche Vorhaben in den dafür vorgesehenen Förderungsprogrammen neu eingereicht. Die einschlägigen Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene, welche sich alle im Beratungsportfolio der ITG befinden, werden also direkt von der Wirtschaftsabteilung des Landes entschieden und ausgereicht. In folgenden Förderungsprogrammen können Forschungs- und Kooperationsförderungsmittel beantragt werden: - Innovationsförderung - Trans4Tec - Kooperationsförderung (Salzburger Wachstumsfonds) - Coaching (Salzburger Wachstumsfonds) - Projektförderung in den FFG-Basisprogrammen (Antragstellung bei der FFG). Innovationsförderung: Es können Vorhaben zur Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren bzw. zu deren wesentlicher Verbesserung unterstützt werden. Gefördert werden können bis zu 30 % der förderbaren Kosten mit einem Zuschuss bis zu max ,--. Trans4Tec: Ziel dieses Förderungsprogramms ist einerseits der Wissenstransfer, vor allem zwischen Salzburger Forschungseinrichtungen und Salzburger Unternehmen, und andererseits die Durchführung von niederschwelligen Projekten in Bereichen der angewandten Forschung (angewandte Grundlagenforschung bis hin zur industriellen Forschung). Es können bis zu 50 % der förderba- 3

4 ren Kosten mit einem Zuschuss bis zu max ,-- für Wissenstransferprojekte und bis zu max ,-- für Forschungsprojekte gefördert werden. Im Gegensatz zu den anderen Forschungs- und Kooperationsförderungen, bei denen ausschließlich Unternehmen gefördert werden, sind bei Trans4Tec ausschließlich Forschungseinrichtungen die Förderungsadressaten. Kooperationsförderung: Gefördert werden Unternehmenskooperationen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, bzw. zur wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Die Förderung beträgt bis zu 40 % der förderbaren Kosten pro Unternehmen, wobei der maximale Zuschuss mit ,-- limitiert ist. Coaching: Förderbar sind externe Coachingleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Einführung und Umsetzung von Innovationsmanagementkonzepten, der Vorbereitung und Begleitung von Innovations- und Technologietransferprojekten, sowie der Unterstützung bei Produktentwicklungs-, Produktions-, Material- und Technologiefragestellungen. Es kann ein Zuschuss von bis zu 50 % der förderbaren Kosten gewährt werden, max. jedoch 5.000,--. Projektförderung der FFG-Basisprogramme: Förderbar sind wirtschaftlich verwertbare, anwendungsorientierte Forschungsprojekte, insoweit die Forschungstätigkeit schwerpunktmäßig im Land Salzburg erbracht wird. Mit einer kombinierten Förderung des Landes Salzburg und der FFG können bis zu 70 % der förderbaren Projektkosten von betrieblichen Forschungsvorhaben im Land Salzburg gefördert werden. Diese geförderte Finanzierung besteht in einer Kombination aus einem Zuschuss und einem Forschungsdarlehen mit in der Regel vierjähriger Laufzeit und einem Fixzinssatz von 0,75 %, wobei der Darlehensnehmer keine banktechnischen Sicherheiten beizubringen hat. Der Antrag ist bei der FFG einzureichen, welche auch die gesamte Förderungsabwicklung vornimmt. In den Jahren 2010 bis 2014 (Stand 30. November 2014) wurden in den vorangeführten Förderungsprogrammen insgesamt über 200 Unternehmen bei förderbaren Gesamtprojektkosten von knapp 90 Mio. mit Zuschüssen in der Höhe von rund 1,8 Mio. und Forschungsförderungsdarlehen in Höhe von 16 Mio. gefördert. Für eine Detailaufstellung der ausgereichten Förderungen darf auf die Subventionsberichte des Landes Salzburg von 2010 bis 2014 verwiesen werden. 4

5 Zu Frage 2: Welche eingereichten Projekte wurden nicht genehmigt? Durch die bereits oben angeführte enge Kooperation der ITG mit den Landes-, Bundes- und EU-Förderstellen kann die Antragstellung vorselektiert und optimiert werden, sodass Projekte, die kaum Chancen auf eine Förderungsbewilligung aufweisen, im Regelfall nicht zur Förderung eingereicht werden. Die Innovationsberatung führt aber auch dazu, dass die Qualität dieser Projekte gesteigert und mit Unterstützung der ITG die Hindernisse für eine erfolgreiche Einwerbung von Förderungen behoben werden. Durch diese Serviceleistungen konnte in den letzten Jahren die Ablehnungsquote deutlich minimiert werden. Zu Frage 3: Ähneln sich die Gründe bzw. gibt es Gemeinsamkeiten für Nicht-Genehmigungen? Um ein Projekt bei den FFG-Basisprogrammen erfolgreich zu platzieren, müssen der Neuheitsgrad, die technische Umsetzbarkeit, die Marktchancen sowie die finanzielle und wirtschaftliche Machbarkeit nachgewiesen werden. Die Projekte werden auf einer Punkteskala bewertet, wobei für jedes Kriterium eine Mindestpunkteanzahl erreicht werden muss. Die Erfahrungen belegen, dass diese doch vor allem für kleine Unternehmen anspruchsvollen Anforderungen nicht bei jedem Projekt erfüllt werden können, sodass es zu Ablehnungen kommt. Da sich die F&E-Projekte in der Regel nicht ähneln, sondern jedes ein individuelles Vorhaben ist, sind auch keine Gemeinsamkeiten bei den Ablehnungsgründen feststellbar. Zu Frage 4: Wurde die Wirkung von Förderungen bereits evaluiert? Sämtliche angeführten Förderungsaktionen werden regelmäßig evaluiert: - Die an die aktuellen Erfordernisse angepassten Richtlinien der Innovationsförderung wurden mit 1. Mai 2013 in Kraft gesetzt: Mit den neuen Richtlinien werden hochwertige Innovationsprojekte noch intensiver unterstützt. Gleichzeitig wurde ein Bonussystem eingeführt, das u. a. umwelt- und ressourcenschonende Effekte von F&E-Projekten oder die Know-How-Bündelung kleiner Unternehmer durch kooperative Innovationsprojekte besonders fördert. - Ebenfalls mit 1. Mai 2013 wurde das Förderungsprogramm Trans4Tec neu eingeführt und damit eine Bedarfslücke zwischen regionaler Innovationsförderung und forschungsbezogenen Förderprogrammen des Bundes und der Europäischen Union geschlossen. Ziel der "Trans4Tec"-Richtlinie ist es, die Zusammenarbeit zwischen Salzburger Unternehmen und heimischen Forschungseinrichtungen zu stärken und das Wissenspotenzial dieser Einrichtungen für regionale Unternehmen bekannt und zugänglich zu machen. 5

6 - Auch die Kooperationsförderung des Landes wurde mit der Inkraftsetzung der neuen Richtlinie mit 1. Jänner 2014 den aktuellen Anforderungen angepasst. Ein Bonussystem soll auch hier die Effektivität einzelner Förderungen erhöhen. So werden u. a. Boni in den Bereichen Bauen und Sanieren, Holzprodukte und -technologien, Biowissenschaften und angewandte Gesundheitsforschung oder bei Vorhaben ausgereicht, die umwelt- und ressourcenschonende Effekte mit sich bringen. - Die Coaching-Förderung ist das jüngste Förderungsprogramm, welches mit 1. Mai 2014 neu in Kraft gesetzt worden ist. Ziel ist es, die Hemmschwelle für den Einstieg in innovative Prozesse durch die Inanspruchnahme von geförderten externen Beratungsdienstleistungen zu senken. - Die Kooperation mit der FFG im Bereich der Basisprogramme wird regelmäßig gemeinsam evaluiert. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 9. Dezember 2014 Dr. Haslauer eh. 6

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